Trülliker Ziitig - Gemeinde Trüllikon

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Trülliker Ziitig - Gemeinde Trüllikon
Trülliker Ziitig
Politische Gemeinde Trüllikon                                                                  Jahrgang 22
Diessenhoferstrasse 11, 8466 Trüllikon                                                           Ausgabe 3
Tel. 052 319 13 29, E-Mail: info@truellikon.ch                                                 1. April 2022

Us de Ratsstube vo Trüllike
Türsanierung Volg Trüllikon                              laufende Jahr zu genehmigen.

An der Eingangstüre des Volgladens in Trüllikon          Der Schiessplan wird auf der Homepage der Gemein-
müssen die Antriebseinheiten ersetzt werden. Die         de publiziert.
Lieferanteneingangstüre muss komplett ersetzt wer-
den, da bei starkem Regen Wasser eindringt. Der          Grundsteuern
Gemeinderat hat für die Sanierungsarbeiten einen
Kostenrahmen in der Höhe von CHF 21'416.10 inkl.         Der Gemeinderat veranlagte an der letzten Sitzung
MwSt. bewilligt.                                         für fünf ausgeführte Handänderungen die Grund-
                                                         stückgewinnsteuer.
Geschäftsordnung des Gemeinderats
                                                         Sanierung Breitestrasse;
In der neuen Gemeindeordnung (in Kraft seit 1. Ja-       Arbeitsvergabe allgemeine Tiefbauarbeiten
nuar 2022) sind unter weitere Behörden und Aufga-
benträger die unterstellten Kommissionen Kultur-,        Im Jahr 2022 ist beabsichtigt, die Breitestrasse in
Naturschutz- und Turmkommission unter Art. 28            Wildensbuch zu sanieren. Die Arbeiten für allgemei-
aufgeführt. Der Gemeinderat regelt in einem Erlass       ne Tiefbauarbeiten wurden im Einladungsverfahren
für jede unterstellte Kommission ihre Mitgliederzahl,    ausgeschrieben. Die allgemeinen Tiefbauarbeiten für
Zusammensetzung, Aufgaben sowie Entscheidungs-           die Sanierung der Breitestrasse in Wildensbuch wur-
und Finanzbefugnisse.                                    den an die Firma Brossi AG, Winterthur, in der Höhe
                                                         von CHF 616'127.65 inkl. MwSt. vergeben.
Der Gemeinderat hat nun die unterstellten Kommis-
sionen in der Geschäftsordnung des Gemeinderats
                                                         Sanierung Breitestrasse;
aufgenommen. Nach der Ersatzwahl im November
                                                         Arbeitsvergabe Montagearbeiten
2021 hat sich der Gemeinderat neu konstituiert. Die
Ergebnisse sind ebenfalls in die Geschäftsordnung
                                                         Die Arbeiten für die Montagearbeiten wurden eben-
des Gemeinderats eingeflossen. Der Erlass ist seit 15.
März 2022 in Kraft.                                      falls im Einladungsverfahren ausgeschrieben. Die
                                                         Montagearbeiten für die Sanierung der Breitestrasse
Schiesskalender 2022                                     in Wildensbuch wurden an die Firma Paul Güntert
                                                         AG, Trüllikon, in der Höhe von CHF 61'295.70 inkl.
Gemäss Art. 8 der Schiessplatzverordnung hat der         MwSt. vergeben.
Gemeinderat jeweils den Schiessplan für das

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Begegnungsplatz bei Alterswohnungen

Angrenzend an die Alterswohnungen an der Sper-
diklerstrasse befindet sich eine Wiese, resp. ein un-
verbautes Stück Land. Dieses Grundstück gehört der
Gemeinde und dient als Reserve falls dereinst die
Alterswohnungen erweitert werden müssen.

Schon seit längerem schwebte die Idee im Raum,
einen gemeinsamen Sitzplatz für die Alterswohnun-
gen zu erstellen, der aber auch öffentlich sein soll
und so zu einem Begegnungsplatz wird. Die besagte
Wiese scheint ideal zu sein, leicht zugänglich und
eben genug, für einen für einfachen Zugansweg. Es
sind zwei Tisch-/Bankgarnituren geplant, und zur
Unterhaltung eine Bocciabahn. Ein paar Büsche und
ein Bäumchen sollen das einfache Plätzchen abrun-
den.

Behördenwahlen

Herzlichen Dank für Ihr Vertrauen. Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit.

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Trülliker Ziitig - Gemeinde Trüllikon
Unterstellte Kommissionen                               Naturschutzkommission

In der neuen Gemeindeordnung sind die dem Ge-           Die Naturschutzkommission setzt sich aus mindes-
meinderat unterstellten Kommissionen aufgeführt.        tens fünf Mitgliedern zusammen; ein Mitglied aus
Es sind dies die Kultur-, Naturschutz– und Turmkom-     dem Gemeinderat (Ressort Umwelt), idealerweise
mission. Der Gemeinderat hat nun die Zusammen-          einem Vertreter des Forsts, idealerweise ein Vertreter
setzung, die Aufgaben und die Kompetenzen defi-         der Landwirtschaft, Baumschule, Gartenbau, Jagd
niert.                                                  oder Naturschutz. Die Mitglieder sind von Vorteil aus
                                                        der Politischen Gemeinde Trüllikon.
Kulturkommission
                                                        Die Naturschutzkommission ist zuständig für:
Die Kulturkommission setzt sich aus mindestens fünf     a)   Den Vollzug von Gemeindeaufgaben im Na-
Mitgliedern zusammen; ein Mitglied aus dem Ge-               tur– und Landschaftsschutz;
meinderat (Ressort Kultur), ein Mitglied aus der Pri-   b)   Die Organisation eines jährlichen Naturschutz-
marschulgemeinde (idealerweise der Schulleiter) und          anlasses mit der Bevölkerung;
ein Mitglied aus der Bibliotheksleitung. Weitere Mit-   c)   Berät den Gemeinderat in allen Belangen des
glieder sind von Vorteil aus der Poltischen Gemeinde         Natur– und Landschaftsschutzes;
Trüllikon.                                              d)   Den Unterhalt und die Pflege der kantonalen
                                                             und kommunalen Schutzobjekte zu überwa-
                                                             chen;
                                                        e)   Regelmässige Begehung der Objekte und Fest-
                                                             legung bei welchen Objekten allfällige Pflege-
                                                             massnahmen nötig sind;
                                                        f)   Regelmässige Information der Bevölkerung in
                                                             Belangen des Natur– und Landschaftsschutzes.

                                                        Die Mitglieder Karl Frei, Thomas Gmür (Gemeinderat
                                                        / Präsident Naturschutzkommission), Hans Ulrich
                                                        Langenegger (Förster) und Andreas Müller stellen
                                                        sich nochmals zur Verfügung.

                                                        Herr Hans Hertli stellt sich nicht mehr für eine Wie-
                                                        derwahl zur Verfügung. Der Gemeinderat bedankt
Die Kulturkommission ist zuständig für:                 sich ganz herzlich für seine Arbeit zu Gunsten der
a)    die Förderung des kulturellen Angebots der        Gemeinde.
      Gemeinde;
b)    die Unterstützung des Gemeinderats in kultu-      In der Zwischenzeit konnte mit Frau Susanne Wepfer
                                                        ein neues Mitglied gefunden werden. Herzlichen
      rellen Fragen;
                                                        Dank.
c)    die Organisation eigener kultureller Anlässe;
d)    die Organisation grösserer Anläss in Absprache
      mit dem Gemeinderat;
e)    die fachliche Unterstützung der Bibliothek
      (Mediathek)

Die Mitglieder Thomas Gmür, Trüllikon (Präsident
Kulturkommission, Claudia Gürtler (Gemeinde-
präsidentin), Konrad Koller, Yvonne Lerch
(Bibliotheksleiterin), Sandra Müller und Heiner Wid-
mer (Schulleiter) stellen sich nochmals zur Verfü-
gung.

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Trülliker Ziitig - Gemeinde Trüllikon
Folgende Lieferanten bieten Schutzraumtechnik und
                                                            Ausrüstungen für Schutzräume an:
      Zivilschutz                                           Andair AG, Schaubenstrasse 4, 8450 Andelfingen
       Weinland                                             G. Kull AG, Lunor, Allmendstrasse 127, 8041 Zürich
                                                            Schweizer Ernst AG, Bahnhofplatz 11, 8908 Hedingen
                                                            Mengeu AG, St. Gallerstr. 10, 8353 Elgg
                                                            G. Bühler GmbH, Freiburgstr. 574, 3172 Niederwangen

                                                            Information, Warnung, Alarmierung
Allgemeine Informationen im Zusammenhang mit
dem Krieg in der Ukraine
                                                            Bei einer konkreten Gefahr alarmieren die Behörden
                                                            die Bevölkerung mittels Sirenen und geben die Ver-
                                                            haltensanweisungen über Radio und Alertswiss be-
                                                            kannt.
Schutzräume und Zuweisungsplanung ZUPLA
                                                            Das BABS empfiehlt die Alarmierungs-App Alertswiss
                                                            auf dem Smartphone zu installieren.
Aufgrund der aktuellen Lage in der Ukraine ist die
Bevölkerung auch in der Schweiz zum Teil verunsi-
chert und wendet sich mit diversen Fragen an die
Behörden. In diesem Faktenblatt sind die wichtigsten
Informationen und Hinweise zusammengestellt.
         Alle EinwohnerInnen des Kantons Zürich sind
          grundsätzlich einem Schutzplatz zugewiesen.
          Infolge der laufenden Bevölkerungsmutationen      Notvorrat
          (Zu- und Wegzüge, Geburten und Todesfälle)
          sowie der baulichen Dynamik erfolgt die soge-
          nannte (Zupla) Zuweisungsplanung rollend.         Aus Sicht der wirtschaftlichen Landesversorgung be-
          Deshalb wird sie auch nicht ohne Bedarf veröf-    steht aktuell kein Grund zur Besorgnis. Die Versor-
          fentlicht.                                        gung der Schweiz mit lebenswichtigen Gütern und
         Die Bekanntgabe der Zuweisung der Bevölke-        Dienstleistungen ist gewährleistet. Das Bundesamt
          rung zu den Schutzräumen erfolgt dann,            für wirtschaftliche Landesversorgung überwacht die
          wenn es die sicherheitspolitische Lage erfor-     Lage laufend und publiziert aktuelle Informationen
          dert. Der Bundesrat ordnet die Erstellung der     auf seiner Webseite. Ungeachtet dessen sollte die
          Bezugsbereitschaft der Schutzräume und die        Bevölkerung in der Lage sein, sich während mehrerer
          Bekanntgabe der Zuweisungsplanung an.             Tage ohne externe Unterstützung verpflegen zu kön-
                                                            nen. Die wirtschaftliche Landesversorgung (WL) rät
         Die Schutzraumeigentümer sind für den Unter-      deshalb dazu, einen Notvorrat für rund eine Woche
          halt, die Ausrüstung (Liegestellen, Notaborte)    zu halten. Zum Notvorrat gehören in erster Linie la-
          und den Bezug der Schutzräume verantwort-         gerfähige Lebensmittel und 9 Liter Wasser pro Per-
          lich.                                             son sowie die wichtigsten Medikamente. Siehe auch
         Ein Schutzraum ist innert 5 Tagen bezugsbe-       www.zh.ch/notvorrat.
          reit zu machen.
         Seit der Neuausrichtung des Zivilschutzes in      Aktuelle Informationen
          den 1990er Jahren, auf die Bewältigung von
          Katastrophen- und Nothilfe, hat der Zivilschutz   Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz informiert
          im Falle eines kriegerischen Ereignisses keine    laufend und aktuell unter
          Funktion mehr beim Bezug der Schutzräume.         www.babs.admin.ch/ukraine.
         Der Zivilschutz hat weder Liegestellen noch
          Notaborte zur Abgabe.

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Trülliker Ziitig - Gemeinde Trüllikon
_____________Kulturkommission   Trüllikon__________________________________________________

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Trülliker Ziitig - Gemeinde Trüllikon
Nagra – Tag der offenen Tür
 Nach drei Jahren schliesst die Nagra ihre Tiefbohrkampagne erfolgreich ab. Das Bild des Untergrunds ist nun
 vollständig. Damit steht das Jahrhundertprojekt Tiefenlager vor einem wichtigen Meilenstein: dem Standort-
 vorschlag im Herbst 2022. In Windisch präsentieren wir allen Interessierten erstmals das Resultat unserer Un-
 tersuchungen, darunter über 400 Meter Bohrkerne aus allen drei Regionen. Der Tag der offenen Tür findet
 am 26. März sowie 9. April von 10.00 bis 17.00 Uhr statt.

 Beim Start der Tiefbohrkampagne vor drei Jahren hat die Nagra ein Versprechen abgegeben: Alle Interessier-
 ten können uns bei der Arbeit über die Schulter schauen. Bei allen Bohrungen war das bei Bohrplatzführun-
 gen oder an Besuchstagen möglich. Auch jetzt, zum Ende der Bohrkampagne, laden wir alle herzlich ein,
 unsere Resultate zu begutachten. Die Datengrundlage, welche wir uns in den letzten Jahren erarbeitet ha-
 ben, ist sehr solide. Wir werden im Herbst bereit sein für unseren Standortvorschlag. An einer grossen Aus-
 stellung in Windisch wollen wir die Erkenntnisse unserer Bohrungen mit allen Interessierten teilen.

 Das Jahrhundertprojekt Tiefenlager befindet sich zurzeit in einer spannenden Phase. Die Nagra geht nun
 langsam von der Forschungsphase in die Bewilligungs- und Umsetzungsphase über. Die Ausstellung in Win-
 disch blickt denn auch auf 50 Jahre Nagra zurück, rückt das Herzstück des Tiefenlagers – das Gestein Opali-
 nuston – ins Rampenlicht und lädt zu einem Spaziergang durch 200 Millionen Jahre Erdgeschichte ein.
 Tag der offenen Tür: 26. März und 9. April von 10.00 bis 17.00 Uhr, bei Eurobus in 5210 Windisch,
 Schwimmbadstrasse 1.

SEITE 6
Trülliker Ziitig - Gemeinde Trüllikon
SENIORENVEREIN TRÜLLIKON

                                                        Herzliche Einladung zum Racletteplausch!!!

                                                    Der findet am Mittwoch den 13. April 2022 um 12
                                                       Uhr in der “Alten Bibliothek” Trüllikon statt.

Bibliothek Trüllikon
Pfannenstiel
Im UG Kindergarten Trüllikon
8466 Trüllikon

Liebe Bibliotheksbesucher-
/Innen

Während den Frühlingsferien
19.4 bis 29.4.22 ist die Bibliothek geschlossen.
Ab Di. 1.5.22 sind wir wieder für Euch da!
Die Bibliothek bleibt während der ganzen Bauzeit
der Strasse offen!
Wir sind über die Sperdiklerstrasse zu erreichen.   Anschliessend findet eine kurze GV statt und natür-
Auf Euren Besuch freut sich                                lich ein gemütliches Beisammensein!
das Bibliotheksteam

Für alle BewohnerInnen unserer
drei Dörfer ist die Ausleihe kostenlos.
Für ältere oder gehbehinderte Person                Anmeldungen bitte bis spätestens Montag 11. April:
besteht ein Hauslieferdienst.
Tel: 052/319 34 50 ( Y. Lerch )                            Brigitta Mueggler        052 319 43 60
                                                           Doris Meister-Egg        079 398 59 47
Oeffnungszeiten:
Dienstag:     16. 00 – 18.00
Donnerstag: 16. 00 – 19. 30 durchgehend                        Euer Seniorenvereinsvorstand.

Für das Bibliotheksteam
Yvonne Lerch

VORANZEIGE
Liebe Mittagstisch-Gäste
Wir freuen uns, dass wir bald wie-
der starten können mit dem Mit-
tagstisch 0-100 Plus.

2022 wird der Anlass in der Kirche                              WICHTIG!!! Nächster Termin:
Trüllikon an folgenden Daten stattfinden:
                                                     Alle weiteren Termine entnehmt ihr der Agenda in
Mittwoch, 13. Juli 2022                             der Trüllikerziitig. Bitte eintragen, wir freuen uns auf
Mittwoch, 5. Oktober 2022                            ein zahlreiches Kommen, auch von Jungsenioren!
                                                        Bitte mitteilen wenn jemand einen Fahrdienst
                                                                              braucht.
Für das 0 – 100 Plus-Team, Lotti Gugelmann

                                                                                                      SEITE 7
Trülliker Ziitig - Gemeinde Trüllikon
_____________Schule       Trüllikon _____________________________________________________________

Einen Einblick in den TTG Unterricht
Nach den Weihnachtsferien habe ich meinen 6.Klässlern im TTG (textiles und technisches Ge-
stalten) das Thema Lampe vorgegeben. Ich habe mit Ihnen einige Lampentypen angeschaut
und sie dann entscheiden lassen was sie umsetzen möchten. Eifrig gingen sie ans Werk. Viele
Schüler und Schülerinnen meisterten diese Aufgabe recht selbstständig. Aus Zeitgründen haben
wir gleich eine fertige Lampenfassung genommen und nicht alles selbst zusammengesetzt.
Schauen sie selbst was entstanden ist.

Der Bau einer Lampe

Im neuen Kalenderjahr durften wir eine Lampe erstellen. Wir hatten verschiedene Möglichkeiten zur Auswahl. Ent-
weder eine japanische Lampe mit Kleister und Papier, eine Wandlampe oder eine sogenannte Würfellampe. Ich
habe die Würfellampe gewählt. Als erstes musste ich die Grösse für meine Lampe bestimmen und dann gingen wir
in den Werkraum. Als ich alle vier Seiten ausgesägt hatte, kam etwas Gutes und gleichzeitig etwas Nerviges, und
zwar das Auswählen, was man auf die Seiten macht. Ich nahm einen Pinguin auf die erste, eine Maus auf die zwei-
te, einen Kiwi (nicht die Frucht) auf die dritte und ein Fussballspieler auf die letzte Seite. Danach musste ich die
Motive aussägen. Der schwierigste Teil war der Fussballspieler, da er kleinere Teile an sich hatte. Das Schleifen war
auch nicht ohne, vor allem beim Fussballspieler und beim Kiwi. Ich brauchte sogar die Zeichnungslektion, die Sei-
ten zu kleben. Als Letztes musste ich nur noch die Beinchen Kleben. Ich habe alle in einer anderen Farbe angemalt.
Die vier Farben habe ich auch für die vier Seiten gebraucht, nur sind die Seiten in einem Farbverlauf. Am Schluss
musste ich nur noch bei der Lampe das Kabel durchfädeln und die Birne anschrauben, und dann hat sie auch wirk-
lich funktioniert.

von Liel Winkler

SEITE 8
Trülliker Ziitig - Gemeinde Trüllikon
Mary-Lou   Jane

Kai          Silvan

                      Svenja

                               SEITE 9
Trülliker Ziitig - Gemeinde Trüllikon
Tizian

                                              André

Lampenprojekt

Ich habe mich für diese japanische Lampe entschieden,
da ich schon bei meiner Sitztonne ein ähnliches Motiv
angewendet habe. Ich fand es grossartig ein solches Projekt
umzusetzen. Zuerst habe ich mein Design auf schwarzes
Papier gemalt und danach mit dem Cutter ausgeschnitten.
Nach dem Legen des Motives habe ich alles gekleistert mit
 zusätzlichen Lagen Seidenpapier. Nach dem Trocknen habe
ich die Lampe genäht, was etwas schwierig war,
jedoch habe ich es geschafft.
Ich bin sehr zufrieden mit dem Endergebnis
und es hat mir Spass gemacht.

Von Nina Kuhn

SEITE 10
Evelin   und   Mia

                     SEITE 11
SEITE 12
Zurückschneiden von Bäumen und Sträuchern
                                                        Dieselben müssen über-
                                                        dies bis auf Entfernung
In das Strassengebiet hineinragende Bäume und           von 4 m von derselben
Sträucher beeinträchtigen die Sicht und sind ver-       so unter der Schere
kehrsgefährdend. Im Allgemeinen wird diesem Um-         ge-halten werden, dass
stand zu wenig Beachtung geschenkt. Ge-mäss             ihre Höhe nie mehr als
Strassenabstandsverordnung darf Ast- und Blattwerk      das Doppelte ihrer Ent-
bis auf eine Höhe von 4,5 m nicht in den Lichtraum      fernung beträgt.
des Strassengebietes hineinragen, bei Rad- und Fuss-
wegen bis auf eine Höhe von 2,5 m. Auf der Innen-
seite von Kurven sowie bei Strassenverzweigungen
und Ausfahrten sind Sichtbereiche freizuhalten. In
                                                        Einzelne Waldbäume
diesen Sichtberei-chen dürfen Pflanzen eine Höhe
                                                        und grosse Zierbäume
von 0,8 m nicht überschreiten; zwischen 0,8 m und
                                                        wie Pappeln, Ka-stani-
3,0 m Höhe dürfen keine Teile von ausserhalb wur-
zelnden Pflanzen hineinragen.                           enbäume und Plata-
                                                        nen, ferner Nussbäu-me
                                                        dürfen nicht näher als 8
                                                        m, Feldobstbäume und
                                                        kleinere, nicht unter der
                                                        Schere zu hal-tende Zier-
                                                        bäume nicht näher als 4
                                                        m von der nachbarli-
                                                        chen Grenze gepflanzt
                                                        werden.

                                                        Die Klage auf Beseitigung von Bäumen und Sträu-
                                                        chern, welche näher an der Grenze stehen, als nach
                                                        den vorstehenden Bestimmungen gestattet ist, steht
Prüfen Sie bitte nach, ob nicht auch bei Ihrem          nur dem Eigentümer des benachbarten Landes zu;
Grundstück ein Zurückschneiden erforderlich ist. Für    sie verjährt nach fünf Jahren seit der Pflanzung des
Unfälle, die auf das nicht vorschriftsgemässe           näherstehenden Baumes.
                                          Sie haftbar
gemacht werden. Die Ersatzvornahme gegenüber
säumigen Liegenschaftenbesitzern bleibt zudem vor-
behalten.                                               Grünhecken dürfen gegen
                                                        den Willen des nachbarli-
                                                        chen Grundeigentümers
Pflanzen an Grundstückgrenzen
                                                        nicht näher, als die Hälfte
                                                        ihrer Höhe beträgt, jeden-
Unsicherheit besteht oft auch betreffend Ab-stands-     falls aber nicht näher als
vorschriften von Bäumen und Sträuchern gegenüber        60 cm von der Grenze ge-
Grundstücksgrenzen. Die gesetzlichen Bestimmun-         halten werden.
gen sind im Einführungsgesetz zum ZGB (EG ZGB)
zu finden. Hier die wichtigsten Vorschriften:

                                                        Der Gemeinderat
Gegen den Willen des Nachbarn dürfen Garten-
                                         und Sträu-
cher nicht näher als 60 cm an die nachbarliche Gren-
ze gepflanzt werden.

                                                                                                      SEITE 13
Erneuerbar heizen - Förderung des Umstiegs von fossilen
auf erneuerbare Heizsysteme
Die Energie-Region Zürcher Weinland lädt ein zur Informationsveranstaltung auf:
Mittwoch, 11. Mai 2022, 19.00 bis 20.30 Uhr
Schwertsaal Landgasthof Schwert, Oberstammheim

Rund ein Drittel der gesamtschweizerischen CO2-Emmissionen werden in der Schweiz durch Gebäude verursacht. Wenn die
Schweiz ihre gesetzten Klimaziele erreichen will, so ist ein baldiger Umstieg auf erneuerbare Heizsysteme nötig.

Bei fossil betriebenen Heizungen, welche älter als zehn Jahre sind, lohnt es sich, die Umstellung auf erneuerbare Alternativen
zu prüfen. Mit Holzpellets, Umgebungs- oder Erdwärme, Sonnenenergie, Fernwärme gibt es eine Vielfalt an Möglichkeiten.

Mit einem Ersatz sinken nicht nur die CO2-Emissionen, sondern langfristig auch die Unterhaltskosten. Zudem bleibt die Lie-
genschaft für künftige Generationen attraktiv.

Die Informationsveranstaltung wird aufzeigen, wie die Umstellung angegangen und mit welcher Unterstützung von Kanton
und Gemeinde gerechnet werden kann. Der Anlass wird organisiert von der Energie-Region Zürcher Weinland, gebildet aus
neun Gemeinden im Zürcher Weinland.

Eine Anmeldung ist nicht nötig.

Programm

  Moderation                                     Andreas Brunner, Leiter Energie-Region

  Begrüssung                                     Martin Farner, Gemeinderat Stammheim

  Referat I:                                     Andreas Keel, Holzenergie Schweiz &
  Überblick über Alternativen sowie Wirt-        Gisela Keller, Keller Pellets AG, Stammheim
  schaftlichkeit & Förderung

  Referat II:                                    Ralph Wirth, Wirth Haustechnik AG zu Pellet Feuerung
  Heizungssysteme mit ausgeführten Beispie-
  len von lokale Installateuren
                                                 Roland Schneeberger, Schneeberger AG zu Wärmepumpe Luft
                                                 Wasser

                                                 Fritz Schneider, Fritz Schneider AG zu Wärmepumpe Erdsonde

  Fazit & Diskussion                             Andreas Brunner, Leiter Energie-Region

https://www.zuercher-weinland.ch/handlungsfelder/energie/

SEITE 14
Ukraine - Flüchtlinge

Der Ukraine-Konflikt bewegt die Zürcher Bevölke-
rung. Viele fragen sich, wie sie die Kriegsflüchtlinge
unterstützen können.

Für Fragen hat das Kantonale Sozialamt eine zentra-
le Anlaufstelle eingerichtet. Sie nimmt auch Ange-
bote für Privatunterbringungen entgegen und ver-
mittelt diese an die Gemeinden weiter.

Die Ukraine-Anlaufstelle ist erreichbar unter:
ukraine@sa.zh.ch oder Tel. 043 259 24 41
(Montag bis Freitag, von 8.30 bis 11.30 Uhr und
von 13.30 bis 16.30 Uhr).

Viele weitere Informationen finden Sie unter
www.zh.ch (Ukraine-Hilfe)

Hausdienstarbeit

Wenn Sie Hausdienstarbeitnehmende beschäftigen,           Zur Hausdienstarbeit gehören folgende Tätigkeiten
sind Sie verpflichtet, Sozialversicherungsbeiträge ab-    in Privathaushalten:
zurechnen – auch wenn der Geld- oder Naturallohn                Raumpflegerin/Raumpfleger
tiefer ist als 2 300 Franken im Jahr. Im Privathaushalt         Au-pair-Mädchen/-Junge
ist grundsätzlich jede entlöhnte Tätigkeit beitrags-            Babysitterin/Babysitter
pflichtig.                                                      Kinderbetreuung
Wenn Sie im Jahr 2022 Hausdienstarbeitnehmende                  Haushaltshilfe
mit Jahrgang 2004 oder älter beschäftigen, müssen               Aufgabenhilfe
Sie sich bei der kantonalen Ausgleichskasse anmel-
den, um die Sozialversicherungsbeiträge abzurech-         Betreuung von älteren Personen
nen.                                                      Hilfskräfte, welche Tätigkeiten im Haus bzw. in der
Hausdienstarbeitnehmende mit Jahrgang 2004 bis            Wohnung oder ums Haus herum erledigen (z. B.
1997 müssen Sie nur dann anmelden, wenn ihr               Nachbar, der gegen Bezahlung Gartenarbeiten ver-
Lohn im Jahr 2022 750 Franken übersteigt. Löhne           richtet).
unter dieser Grenze sind beitragsfrei; die oder der
Arbeitnehmende kann aber die Beitragsabrechnung           Hausdienstarbeit gilt im sozialversicherungsrechtli-
verlangen.                                                chen Sinne als Erwerbstätigkeit.
Für Hausdienstarbeitnehmende mit Jahrgang 2005            Nicht unter den Begriff Hausdienst fallen Tätigkeiten
und jünger müssen Sie keine Beiträge abrechnen. Es        in Mehrfamilienhäusern ausserhalb der Wohnungen
ist keine Anmeldung bei der Ausgleichskasse nötig.        und in gewerblich genutzten Liegenschaften (z. B.
                                                          Hauswartin/Hauswart).
                                                          Dieses Merkblatt informiert Hausdienstarbeitgeben-
                                                          de.

                                                                                                         SEITE 15
www.kirche-wm.ch
                                                                   www.kirche-wm.ch

                                                                                       Osternacht
     Frühlingsfeier im Freien                                                          Samstag, 16. April 2022, 22.00 Uhr
                                                                                       Kirche Trüllikon
     Samstag, 9. April 2022, 10.00 - 11.30 Uhr
     Fiire mit de Chliine und Kolibri                                                  Kirchenchor Trüllikon-Truttikon
                                                                                       Peter Nussbaumer, Leitung
                                                                                       Chiara Brechbühl, Violine
     in Wildensbuch, Treffpunkt altes Schuelhüsli                                      Paula Hsu, Violine
                                                                                       Meredith Kuliew, Viola
                                                                                       Martina Zimmerli, Violoncello
     Kurze Feier mit Geschichte für die Kinder                                         Jojo Kunz, Kontrabass
     Werken und Spielen                                                                Andreas Vogel, Orgel
                                                                                       Rahel Pailer, Sopran
                                                                                       Pfrn. Anita Keller, Liturgie
     Anschliessend Möglichkeit zum            Grillie-
                                                                                       Anschliessend Begegnung am Osterfeuer
     ren
     Das Grillgut nehmen alle selber mit
     Getränke, Kuchen und Dessert sind vorhanden                                       Wir freuen uns auf Sie!

     Alle sind herzlich eingeladen

     Wir freuen uns auf euch!
     Das Fire - Team: Jeanette Weber, Marlen Peter, Anita Keller

                                                                   www.kirche-wm.ch

                                                                                      Nadine & Stefan Leu         Widmergasse 9    8466 Trüllikon

                                                                                          Sonntag, 1. Mai, ab 11.00 Uhr
     Familiengottesdienst
                                                                                         Weindegustation und Festwirtschaft
     Palmsonntag, 10. April 2022, 9.30 Uhr
     Kirche Trüllikon                                                                        Suppe mit Spatz, Puureschüblig, Kuchen
                                                                                            musikalische Unterhaltung mit Duo MAPE
     Pfrn. Anita Keller und Team
     Organistin, Susan Wipf

     Anschliessend Pitabrot und Süssmost                                                          Wir freuen uns auf ihren Besuch.
     Wir freuen uns auf Sie!

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Veranstaltungskalender
  April 2022
  Sa      02.      Flohmarkt Rudolfingen, 10.00 -15.00 Uhr
  Mo      04.      Ladenverein, Generalversammlung 19.30 Uhr
  Fr      08.      Senioren Z‘mittag, Restaurant Ochsen
  Fr.     08.      Erzählzeit mit Judith Taschler, MZH Trüllikon, 20.00 Uhr
  Sa      09.      Fiire mit de Chline + Kolibri, ref. Kirchgemeinde, 10.00 Uhr, Wildensbuch
  So      10.      Palmsonntag, Familiengottesdienst, ref. Kirchgemeinde, 09.30 Uhr, Kirche Trüllikon
  So      10.      Frühlingskonzert Musikverein Helvetia Marthalen, Feuerwehrhalle Marthalen, 19.00 Uhr
  Mi      13.      Seniorenverein Raclette, GV, gemütliches Beisammensein, 12.00 Uhr
  Sa      16.      Osternacht, Regionalgottesdienst, ref. Kirchgemeinde, 22.00 Uhr, Kirche Trüllikon
  Sa      30.      Dünki Weine, Degustation im Schützenhaus, 14.00-17.00 Uhr

  Mai 2022
  So    01.        Tag der offenen Weinkeller, Fam. Leu, Widmergasse 9, ab 11. Uhr
  So    01.        Dünki Weine Degustation, Schützenhaus, 11.30 - 16.00 Uhr
  Sa    14.        Weinländer Jubiläums - Sturmgewehrschiessen
  So    15.        Weinländer Jubiläums - Sturmgewehrschiessen
  Fr    20.        Senioren Z‘mittag, Restaurant Hirschen
  So    22.        Weinländer Musiktag, Seuzach
  Do    26.        Auffahrtskonzert Altersheim, Marthalen, ab 10.30 Uhr
  Sa    28.        Kirche ist auch mein Bier– Braukurs fürs Fusionsfest für junge Erwachsene

 Den aktuellen Veranstaltungskalender finden Sie auch im Internet unter www.truellikon.ch
 Weitere Einträge sind der Gemeindeverwaltung Trüllikon unter info@truellikon.ch zu melden.

 Zu beachten:
 Die Trülliker Ziitig erscheint zehn Mal jährlich. Sie ist   Beiträge sind, falls möglich, per E-Mail an
 politisch neutral und wird vom Gemeinderat Trülli-          info@truellikon.ch oder in anderer elektronischer
 kon herausgegeben. Es besteht kein Anspruch auf             Form an die Gemeindeverwaltung zu senden.
 Veröffentlichung von eingesandten Beiträgen.                Schriftgrad: 11. Fotos und Grafiken (schwarz/weiss
                                                             oder farbig) können nur beschränkt berücksichtigt
 Die nächsten Ausgaben erscheinen wie folgt:                 werden. Die Herausgeberin behält sich Kürzungen
                                                             vor.
 Nummer         Erscheinungstag    Redaktionsschluss
 2022/4         06. Mai            25. Aprill                Die Trülliker Ziitig ist kein öffentliches Publikationsor-
 2022/5         03. Juni           23. Mai                   gan. Amtliche Veröffentlichungen werden weiterhin
 2022/6         01. Juli           20. Juni                  und ausschliesslich in den öffentlichen Anschlagkäs-
 2022/7         02. September      22. August                ten, im Kantonalen Amtsblatt und auf der Website
 2022/8         30. September      19. September             der Gemeinde publiziert.
 2022/9         04. November       24. Oktober
 2022/10        02. Dezember       21. November

 _____________Gemeinde            Trüllikon____________________________________________________________
 Diessenhoferstrasse 11                                                   Öffnungszeiten:
 8466 Trüllikon                                                           Mo     08:30 – 11:30 und 14:00 – 18:00
 Telefon: 052 319 13 29                                                   Di–Do 08:30 – 11:30 und 14:00 – 16:00
 E-Mail: info@truellikon.ch                                               Fr     08:30 – 14:00

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