Untergliederungsanalyse UG 33-Wirtschaft (Forschung) - Entwurf zum Bundesfinanzgesetz 2022 Entwurf zum Bundesfinanzrahmengesetz 2022-2025 - Parlament

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Entwurf zum Bundesfinanzgesetz 2022
Entwurf zum Bundesfinanzrahmengesetz
2022-2025

Untergliederungsanalyse
UG 33-Wirtschaft (Forschung)

                                      5. November 2021
BD | Budgetdienst – Untergliederung 33-Wirtschaft (Forschung)

Inhaltsverzeichnis
                                                                                                                                Seite

1     Überblick und Zusammenfassung .................................................................................. 3

2     Budgetäre Entwicklung der Untergliederung................................................................... 5

3     Rahmenbedingungen der Untergliederung ..................................................................... 6

4     Bundesfinanzrahmen und mittelfristige Prioritäten .......................................................... 8

5     Bundesvoranschlag 2022 ..............................................................................................10

    5.1     Voranschlagsveränderungen im Finanzierungshaushalt ........................................10

    5.2     Finanzierungshaushalt auf Global- und Detailbudgetebene....................................11

    5.3     Unterschiede zwischen Finanzierungs- und Ergebnishaushalt ...............................12

    5.4     Rücklagen ..............................................................................................................13

6     Wirkungsorientierung ....................................................................................................14

    6.1     Überblick ................................................................................................................14

    6.2     Einzelfeststellungen ...............................................................................................15

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1        Überblick und Zusammenfassung
Die Untergliederungsanalysen des Budgetdienstes sollen einen Überblick über die
wesentlichen Entwicklungen der Budgetuntergliederung vermitteln. Dazu werden die
Informationen aus dem Entwurf zum Bundesfinanzgesetz 2022 (BFG-E 2022) sowie dem
Entwurf zum Bundesfinanzrahmengesetz 2022-2025 (BFRG-E 2022-2025) um Daten aus
anderen Dokumenten (z. B. Strategiebericht, Budgetbericht, Bericht zur Wirkungsorientierung,
Bericht über die Beteiligungen des Bundes, Strategieberichte des Politikfeldes) ergänzt.

Die nachfolgende Tabelle zeigt die Entwicklung der Untergliederung in einer mittel- und
längerfristigen Betrachtung und setzt diese zur Entwicklung des Gesamthaushaltes in
Beziehung:

Tabelle 1:      Finanzierungs- und Ergebnishaushalt (2019 bis 2025)

         Finanzierungshaushalt

 UG 33                                    Erfolg     Erfolg     BVA        BVA-E      BFRG-E       BFRG-E       BFRG-E
                            in Mio. EUR    2019       2020      2021        2022       2023         2024         2025
 Auszahlungen                               105,4       109,7      115,5     170,4       174,3        140,0        126,0
 Anteil an Gesamtauszahlungen                0,1%       0,1%       0,1%      0,2%        0,2%         0,1%         0,1%
 jährliche Veränderung                      -5,0%      +4,1%      +5,3%    +47,5%       +2,3%       -19,7%       -10,0%
 Einzahlungen                                  6,4        5,3        1,0       1,0        n.v.         n.v.         n.v.
 jährliche Veränderung                           -    -17,3%     -81,1%      0,0%            -            -            -
             Nettofinanzierungssaldo         -99,0     -104,4     -114,5     -169,4            -            -            -

           Ergebnishaushalt

 UG 33                                    Erfolg     Erfolg     BVA        BVA-E      BFRG-E       BFRG-E       BFRG-E
                            in Mio. EUR    2019       2020      2021        2022       2023         2024         2025
 Aufwendungen                               103,9       115,4      142,1     170,4             -            -            -
 Anteil an Gesamtaufwendungen                0,1%       0,1%       0,1%      0,2%              -            -            -
 jährliche Veränderung                      -8,9%    +11,1%     +23,2%     +19,9%              -            -            -
 Erträge                                       6,4        1,3        1,0       1,0             -            -            -
 jährliche Veränderung                           -    -79,9%     -22,2%      0,0%              -            -            -
                        Nettoergebnis        -97,4     -114,1     -141,1     -169,4            -            -            -

Anmerkung: Der Erfolg 2020 wurde um allfällige bundesinterne Transfers aus dem COVID-19-Krisenbewältigungsfonds in der
UG 45-Bundesvermögen bereinigt, um eine Doppelzählung zu verhindern.

Quellen: BRA 2019 und 2020, BVA 2021, BVA-E 2022, BFRG-E 2022-2025.

Der Entwurf zum Bundesvoranschlag 2022 (BVA-E 2022) sieht für die UG 33-Wirtschaft
(Forschung) im Finanzierungshaushalt Auszahlungen iHv insgesamt 170,4 Mio. EUR vor. Im
Vergleich zum BVA 2021 bedeutet dies für 2022 einen deutlichen Anstieg um 47,5 %. Die
Aufwendungen im Ergebnishaushalt sind für das Jahr 2022 in gleicher Höhe budgetiert.

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Von den zusätzlichen Auszahlungen im Jahr 2022 entfallen 20,0 Mio. EUR auf Mittel im
Rahmen des Aufbau- und Resilienzplans (ARP) für die Teilnahmen an den „Important Projects
of Common European Interest“ (IPCEI) Mikroelektronik II und IPCEI Wasserstoff. Als
Standortmaßnahme werden 25,0 Mio. EUR für Life Sciences und Medikamentenforschung
bereitgestellt. Die Mittel für die zentralen Forschungsförderungseinrichtungen gemäß
Forschungsfinanzierungsgesetz (FFG, aws, CDG) werden um 9,9 Mio. EUR aufgestockt.

Im Entwurf zum Bundesfinanzrahmengesetz 2022-2025 (BFRG-E 2022-2025) steigen die
Auszahlungsobergrenzen        wegen      zusätzlicher    Mittel   für   Life   Sciences    und
Medikamentenforschung sowie für die zentralen Forschungsförderungseinrichtungen. Bereits
im Rahmen der Novelle des BFRG 2021-2024 im Frühjahr wurde die Teilnahme an den beiden
IPCEI-Initiativen im Rahmen des ARP berücksichtigt.

Die Angaben zur Wirkungsorientierung für die UG 33-Wirtschaft (Forschung) wurden
überarbeitet, nachdem die FTI-Strategie 2030 und der FTI-Pakt 2021-2023 im Dezember 2020
von der Bundesregierung beschlossen wurden. Dabei entfällt ein Wirkungsziel zur
Neugründung von wissens- und forschungsintensiven Unternehmen, weil dies kein
Schwerpunkt der neuen FTI-Strategie 2030 mehr ist. Bei den verbliebenen zwei
Wirkungszielen wurden teilweise neue Indikatoren aufgenommen. Diese beruhen auf
europäischen Vergleichen im European Innovation Scoreboard (EIS) sowie der F&E-Statistik
der Statistik Austria. Die Zielzustände wurden auf die Ziele bis 2030 im Rahmen der
FTI-Strategie abgestimmt.

Mit den Wirkungszielen werden Beiträge zur Erreichung des SDG-Unterziels 9.5 („Die
wissenschaftliche Forschung verbessern und die technologischen Kapazitäten der
Industriesektoren in allen Ländern und insbesondere in den Entwicklungsländern ausbauen“)
sowie des SDG-Unterziels 5.5 („Die volle und wirksame Teilhabe von Frauen und ihre
Chancengleichheit bei der Übernahme von Führungsrollen auf allen Ebenen der
Entscheidungsfindung im politischen, wirtschaftlichen und öffentlichen Leben sicherstellen“)
geleistet.

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2      Budgetäre Entwicklung der Untergliederung
Die nachfolgende Grafik zeigt die Entwicklung der Auszahlungen der Untergliederung
ausgehend vom Erfolg des Jahres 2019 bis zum Ende der Finanzrahmenperiode 2025 sowie
die Entwicklung des nominellen Bruttoinlandsprodukts (BIP) und der Verbraucherpreise in
diesem Zeitraum. Farblich aufgeschlüsselt werden Auszahlungen für Maßnahmen im Aufbau-
und Resilienzplan sowie Auszahlungen, die durch den COVID 19-Krisenbewältigungsfonds
finanziert werden:

Grafik 1:        Entwicklung der Auszahlungen (2019 bis 2025)

Quellen: BRA 2019 und 2020, BVA 2021, BVA-E 2022, BFRG-E 2022-2025, Statistik Austria, WIFO.

Die geplanten Auszahlungen in der UG 33-Wirtschaft (Forschung), welche fast ausschließlich
aus Transfers bestehen, sollen in den Jahren 2022 und 2023 deutlich ansteigen. Neben den
neuen IPCEI-Initiativen Mikroelektronik II und Wasserstoff im Rahmen des Aufbau- und
Resilienzplans (ARP), sind dafür hauptsächlich zusätzliche Mittel für Life Sciences und
Medikamentenforschung verantwortlich. Zu einem Rückgang der Mittel außerhalb des ARP
kommt es ab dem Jahr 2024 vor allem weil dann das IPCEI Mikroelektronik I ausläuft
(rd. -19 Mio. EUR)1 und 20 Mio. EUR für Life Sciences und Medikamentenforschung entfallen.

1
 Weil die bereits im Jahr 2020 budgetierten Mittel für das IPCEI Mikroelektronik I damals nicht ausgezahlt werden konnten,
können Auszahlungen, beispielsweise im Jahr 2024, durch Rücklagenentnahmen bedeckt werden. Die Auszahlungsobergrenzen
des Finanzrahmens können dafür überschritten werden.

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Die Auszahlungsobergrenze im Jahr 2025 liegt mit 126 Mio. EUR um 20 % über den
Auszahlungen des Jahres 2019. Dieser Anstieg, inklusive der Mittel aus dem ARP, liegt
zwischen den erwarteten Anstiegen der Verbraucherpreise (+13 %) und des nominellen BIP
(+23 %) in diesem Zeitraum. Ohne diese Mittel würde es zwar zu einem Rückgang kommen.
Allerdings können die Auszahlungsobergrenzen bis dahin wegen „neuer“ Maßnahmen noch
angehoben werden. Beispielsweise betrugen die für das Jahr 2022 vorgesehenen Mittel bei
der Beschlussfassung des BFRG 2020-2023 vor eineinhalb Jahren nur 115,5 Mio. EUR,
während jetzt im BVA-E 2022 Auszahlungen iHv 170,4 Mio. EUR budgetiert sind.

Die    Forschungsförderungsprogramme            werden     in    hohem       Ausmaß        von     der
Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) und der Austria Wirtschaftsservice GmbH (aws)
abgewickelt.    Darüber      hinaus      wird    unter    anderem      die     Christian     Doppler
Forschungsgesellschaft (CDG) finanziert. Bei FFG, aws und CDG handelt es sich um zentrale
Forschungsförderungseinrichtungen         im    Sinne    des    Forschungsfinanzierungsgesetzes
(FoFinaG).

3     Rahmenbedingungen der Untergliederung
Das Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort (BMDW) unterstützt mit
seinen Programmen und Maßnahmen die Ziele der Strategie der Bundesregierung für
Forschung, Technologie und Innovation (FTI), wonach Österreich bis zum Jahr 2030 zum
internationalen Spitzenfeld aufschließen soll.

Der jährliche Bericht der Europäischen Kommission (EK) zum European Innovation
Scoreboard     (EIS)    enthält   eine    vergleichende    Bewertung     der    Forschungs-       und
Innovationsleistungen von EU-Mitgliedstaaten. Für das Jahr 2021 wurde der Messrahmen mit
neuen Indikatoren zur Erfassung von Digitalisierung und nachhaltiger Innovation überarbeitet.
Österreich liegt darin unverändert auf Platz 8 im EU-Vergleich und damit weiterhin in der
Verfolgergruppe der „Strong Innovators“. Die führenden Innovationsnationen Europas sind
Schweden, Finnland, Dänemark und Belgien. Österreichs Stärken liegen laut Bericht beim
geistigen Eigentum, bei den Kooperationen zwischen innovativen Unternehmen und der
Forschungszusammenarbeit zwischen dem privaten und öffentlichen Sektor sowie bei der
Attraktivität der Forschungssysteme. Unterdurchschnittlich schneidet Österreich insbesondere
bei den Ausgaben für Risikokapital, bei den Innovationsausgaben abseits von Forschung und
Entwicklung zur Verbreitung neuer Produktionstechnologien und Ideen sowie bei den Exporten
wissensintensiver Dienstleistungen ab.

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Etwa ein Viertel der im Bundesfinanzrahmen vorgesehenen Auszahlungen der UG 33
betreffen IPCEI-Initiativen. Diese haben das Ziel, große europäische Konsortialprojekte in
Industriebereichen von gemeinsamen europäischen Interesse in mehreren EU-Mitgliedstaaten
zu fördern. Um von der Europäischen Kommission (EK) beihilferechtlich genehmigt zu werden,
müssen sie einen Beitrag zu den strategischen Zielen der EU leisten sowie neue innovative
industrielle Entwicklungen und Spill-over-Effekte in der EU generieren.

Im März 2021 genehmigte die EK die nachträgliche Teilnahme Österreichs am IPCEI
Mikroelektronik I, das ursprünglich im Jahr 2018 unter der Teilnahme Deutschlands,
Frankreichs, Italiens und dem Vereinigten Königreich genehmigt wurde. Es adressiert
vorrangig die Technologiefelder energieeffiziente Chips, Leistungshalbleiter, intelligente
Sensoren, fortgeschrittene optische Geräte und Verbundstoffe. Österreich stellt mit seiner
Teilnahme öffentliche Unterstützung iHv insgesamt 146,5 Mio. EUR für drei Unternehmen
(Infineon Austria, AT&S Austria und NXP Semiconductors Austria) bereit. Die Hälfte davon
wird durch die UG 33 finanziert, die andere Hälfte durch die UG 34-Innovation und
Technologie (Forschung) im BMK.

Im österreichischen Aufbau- und Resilienzplan (ARP) ist die Teilnahme Österreichs an zwei
weiteren Initiativen (IPCEI Mikroelektronik II und IPCEI Wasserstoff) enthalten. Für diese sind
jeweils insgesamt 125 Mio. EUR im ARP für die Jahre 2022 bis 2026 vorgesehen. Die
Finanzierung erfolgt wiederum zu gleichen Teilen durch die UG 33 und die UG 34. Bei beiden
Initiativen wurde mit etwa vier bis sechs geförderten Unternehmen gerechnet, eine finale
Projektauswahl war im ARP bis zum 3. Quartal 2021 vorgesehen.

Ein Hauptziel des IPCEI Mikroelektronik II ist die Stärkung der strategischen Autonomie
Europas im Mikroelektronikbereich. Die komplette Wertschöpfungskette von der Produktion
einzelner Komponenten bis hin zur Anwendung soll abgedeckt werden. Das IPCEI
Wasserstoff soll zum Aufbau einer erneuerbaren Wasserstoff-Wirtschaft beitragen. Dabei
liegt der Fokus für den Einsatz von Wasserstoff auf schwer zu dekarbonisierenden Sektoren
wie der energieintensiven Industrie.

                                                                                         7 / 20
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4       Bundesfinanzrahmen und mittelfristige Prioritäten
Der Strategiebericht 2022 bis 2025 listet die wichtigsten laufenden oder geplanten
Maßnahmen und Reformen für die Untergliederung in der Finanzrahmenperiode 2022-2025
auf. Es werden darin insbesondere folgende Maßnahmen und Reformen angeführt:

        Förderung der Zusammenarbeit von Wirtschaft und Wissenschaft (COMET
         Kompetenzzentren, Christian Doppler-Forschungsgesellschaft etc.).

        Ausbau der Impfstoff- und Medikamentenforschung in Österreich inklusive klinische
         Forschung zu neuen Impfstoffkandidaten, Medikamenten- und Therapieansätzen.

        Unterstützung         internationaler       Forschungs-             und     Technologiekooperationen,
         insbesondere durch Kofinanzierung der Aktivitäten des Bereichs „Europäische und
         Internationale Programme“ der Forschungsförderungsgesellschaft mbH (FFG) sowie
         internationaler Förderungsprogramme wie z. B. „Eurostars“ (EUREKA).

        Stärkung der Risikokapitalfinanzierung, Unterstützung von Entrepreneurship und
         Gründungen von innovativen Technologieunternehmen sowie Steigerung ihrer
         Überlebensrate durch die Beratungs- und Finanzierungsprogramme der Austria
         Wirtschaftsservice GmbH (aws).

        Förderung des Technologietransfers und der Kooperativen Forschungseinrichtungen
         der österreichischen Wirtschaft (Austrian Cooperative Research – ACR).

        Förderungen im Rahmen der Kreativwirtschaftsstrategie für Österreich sowie im
         Bereich Social Entrepreneurship und Humanressourcen.

        Teilnahme       an    Important      Projects      of   Common            European    Interest   (IPCEI)
         Mikroelektronik I und II und Wasserstoff.

Gegenüber dem BFRG 2021-2024 hat sich der BFRG-E 2022-2025 wie folgt geändert:

Tabelle 2:      Vergleich BFRG-E 2022-2025 mit BFRG 2021-2024

 UG 33-Wirtschaft (Forschung)                                    2022              2023       2024        2025
                                                  in Mio. EUR
                                          BFRG 2021-2024            135,5            140,0       131,3           -
                                          BFRG 2022-2025            170,4            174,3       140,0       126,0
 Differenz zwischen BFRG 2022-2025                abs.              +34,9            +34,3        +8,7           -
 und BFRG 2021-2024                               in %            +25,7%           +24,5%       +6,6%            -
                 BFRG 2022-2025, jährliche Veränderung                              +2,3%      -19,7%      -10,0%

Quellen: BFRG 2021-2024, BFRG-E 2022-2025, Strategiebericht 2022 bis 2025.

                                                                                                             8 / 20
BD | Budgetdienst – Untergliederung 33-Wirtschaft (Forschung)

Im Vergleich zum vorangegangenen BFRG 2021-2024 steigen die Auszahlungsobergrenzen
im BFRG-E 2022-2025 in den Jahren 2022 bis 2024 wegen zusätzlicher Mittel für Life
Sciences und Medikamentenforschung sowie für die zentralen Forschungsförderungseinrich-
tungen. Bereits im Rahmen der Novelle des BFRG-2021-2024 im Frühjahr wurde die
Teilnahme an den beiden IPCEI-Initiativen im Rahmen des ARP durch eine Erhöhung der
Auszahlungsobergrenzen berücksichtigt.

Die      nachfolgende Tabelle             zeigt     die         im   Strategiebericht         dargestellten     budgetären
Schwerpunkte und Maßnahmen der Untergliederung bis 2025:

Tabelle 3:       Budgetäre Schwerpunkte und Maßnahmen im BFRG-E 2022-2025

 UG 33                                                           Erfolg     BVA       BFRG-E     BFRG-E     BFRG-E     BFRG-E
                                                  in Mio. EUR     2020      2021       2022       2023       2024       2025
 COVID-19-Krisenbewältigungsfonds: Corona-Emergency-Call              7,8
 IPCEI Mikroelektronik I                                              0,0      18,8       18,8       18,8
 ARP: IPCEI Mikroelektronik II                                                            10,0       12,3       17,3       13,0
 ARP: IPCEI Wasserstoff                                                                   10,0       12,3       17,3       13,0
 Life Sciences und Medikamentenforschung                                                  25,0       25,0        5,0
                  Summe Schwerpunkte und Maßnahmen                    7,8      18,8       63,8       68,3       39,5       26,0

Anmerkung: Weil die bereits im Jahr 2020 budgetierten Mittel für das IPCEI Mikroelektronik I iHv 18,8 Mio. EUR damals nicht
ausbezahlt werden konnten, können Auszahlungen in den Folgejahren durch Rücklagenentnahmen bedeckt werden. Es ist
geplant, dass sich die Auszahlungen für das IPCEI Mikroelektronik I grundsätzlich um ein Jahr nach hinten verschieben, also
auch noch 18,8 Mio. EUR im Jahr 2024 ausbezahlt werden. Die Auszahlungsobergrenzen des Finanzrahmens können dafür
überschritten werden.

Quellen: Strategiebericht 2022 bis 2025, Budgetbericht 2022.

Mittel aus dem COVID-19-Krisenbewältigungsfonds betrafen rd. 7,8 Mio. EUR im Jahr
2020, die für die Förderung klinischer Studien im Rahmen des „Corona-Emergency-Calls“
eingesetzt        wurden.        Ebenfalls         7,8 Mio. EUR             wurden       dafür      aus       Mitteln      des
Krisenbewältigungsfonds in der UG 34-Innovation und Technologie (Forschung) ausbezahlt.
Zu erfolgreichen Projektergebnisse zählen etwa die Detektion von Corona-Viren im Abwasser,
der KI-basierte Chatbot der Corona-Hotline oder Entwicklungen im Bereich der Schutzkleidung
oder Desinfektion.

Im Rahmen des Aufbau- und Resilienzplans werden das IPCEI Mikroelektronik II und das
IPCEI Wasserstoff mit jeweils insgesamt 62,5 Mio. EUR finanziert. Im BFRG-E 2022-2025
sind davon in Summe jeweils 52,5 Mio. EUR enthalten, die übrigen jeweils 10,0 Mio. EUR
betreffen erst das Jahr 2026.

                                                                                                                         9 / 20
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Außerdem steigen die Auszahlungsobergrenzen in den Jahren 2022 bis 2024, weil insgesamt
55,0 Mio. EUR für den Bereich Life Sciences, Medikamentenforschung und Kampf gegen
Infektionskrankheiten (z. B. Impfstoffforschung und neue Therapieansätze in der Onkologie)
bereitgestellt werden. Bei dieser Standortmaßnahme werden weitere 28,8 Mio. EUR für die
Penicillin-Produktion in Kundl in der UG 40-Wirtschaft budgetiert.

5        Bundesvoranschlag 2022

5.1      Voranschlagsveränderungen im Finanzierungshaushalt

Für das Jahr 2022 weist der Budgetbericht folgende Veränderungen zum BVA 2021 auf,
welche sich vor allem durch zusätzliche Mittel für die IPCEI und die Life Sciences begründen:

Tabelle 4:      Vergleich BVA-E 2022 mit BVA 2021

 UG 33                                                          Erfolg       BVA          BVA-E     Diff. BVA-E 2022 -
                                                  in Mio. EUR    2020        2021          2022          BVA 2021
 Auszahlungen                                                      109,7       115,5        170,4      +54,9     +47,5%
 COVID-19-Krisenbewältigungsfonds: Corona-Emergency-Call             7,8         0,0          0,0                      -
 Auszahlungen ohne COVID-19-Krisenbewältigung                      101,9       115,5        170,4      +54,9     +47,5%
 davon
   IPCEI Mikroelektronik I                                             0,0      18,8         18,8        0,0       0,0%
   ARP: IPCEI Mikroelektronik II                                                             10,0      +10,0           -
   ARP: IPCEI Wasserstoff                                                                    10,0      +10,0           -
   Life Sciences und Medikamentenforschung                                                   25,0      +25,0           -
   Zusätzliche Mittel für die zentralen
                                                                                              9,9       +9,9             -
   Forschungsförderungseinrichtungen
 Einzahlungen                                                          5,3          1,0       1,0        0,0       0,0%

Anmerkung: Der Erfolg 2020 wurde um allfällige bundesinterne Transfers aus dem COVID-19-Krisenbewältigungsfonds in der
UG 45-Bundesvermögen bereinigt, um eine Doppelzählung zu verhindern.

Quellen: BRA 2020, BVA 2021, BVA-E 2022, Budgetbericht 2022.

Die budgetierten Auszahlungen 2022 steigen um 54,9 Mio. EUR (47,5 %). Davon entfallen
20,0 Mio. EUR auf Mittel im Rahmen des Aufbau- und Resilienzplans für die IPCEI
Mikroelektronik II       und      Wasserstoff         (siehe       Pkt. 3).     Für         Life    Sciences        und
Medikamentenforschung werden zusätzlich 25,0 Mio. EUR budgetiert und die Mittel für die
zentralen Forschungsförderungseinrichtungen gemäß FoFinaG (FFG, aws, CDG) werden um
9,9 Mio. EUR aufgestockt.

                                                                                                                 10 / 20
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5.2         Finanzierungshaushalt auf Global- und Detailbudgetebene

Die Aus- und Einzahlungen der Untergliederung verteilen sich auf die Detailbudgets wie folgt:

Tabelle 5:         Aus- und Einzahlungen nach Globalbudgets (2019 bis 2022)

             Finanzierungshaushalt
 UG 33                                                           Erfolg     Erfolg     BVA       BVA-E        Diff. BVA-E 2022 -
                                                   in Mio. EUR    2019       2020      2021       2022      Erf 2020       BVA 2021
 33          Auszahlungen                                          105,4      109,7     115,5      170,4       +55,3%         +47,5%
 33.01       Wirtschaft (Forschung)                                105,4      109,7     115,5      170,4       +55,3%         +47,5%
 33.01.01    Kooperation Wissenschaft-Wirtschaft                    36,8       41,7      37,0       38,8        -6,8%          +4,9%
 33.01.02    Innovation, Technologietransfer                        54,2       50,7      63,2      116,3      +129,5%         +83,9%
 33.01.03    Gründung innovativer Unternehmen                       14,5       17,4      15,3       15,3       -11,9%           0,0%
 33          Einzahlungen                                             6,4        5,3      1,0        1,0        -81,1%             0,0%
 33.01       Wirtschaft (Forschung)                                   6,4        5,3      1,0        1,0        -81,1%          0,0%
 33.01.02    Innovation, Technologietransfer                          6,4        5,3      1,0        1,0       -81,1%           0,0%
                                    Nettofinanzierungssaldo         -99,0     -104,4    -114,5     -169,4              -              -

Anmerkung: Der Erfolg 2020 wurde um allfällige bundesinterne Transfers aus dem COVID-19-Krisenbewältigungsfonds in der
UG 45-Bundesvermögen bereinigt, um eine Doppelzählung zu verhindern.

Quellen: BRA 2019 und 2020, BVA 2021, BVA-E 2022.

Das BMDW unterstützt die unternehmensbezogene angewandte Forschung, Technologie und
Innovation und fördert in drei Detailbudgets Programme und Initiativen zur Stärkung der
Kooperation Wirtschaft-Wissenschaft, zur Steigerung privater Forschungsausgaben und zur
Finanzierung und Gründung innovativer Unternehmen.

Bis zum BVA 2021 erfolgte bei der Budgetierung keine Aufteilung der jeweiligen Mittel auf die
einzelnen Agenturen oder Förderprogramme. Nachdem nun mit den zentralen Forschungs-
förderungseinrichtungen laut FoFinaG mehrjährige Finanzierungsvereinbarungen im Rahmen
des FTI-Pakts 2021-2023 getroffen werden, werden im BVA-E 2022 die Auszahlungen auf
Agenturebene veranschlagt. Dies erhöht die Transparenz der Budgetierung.

Die         Auszahlungen               im      DB 33.01.01-„Kooperation                          Wissenschaft-Wirtschaft“
iHv 38,8 Mio. EUR betreffen im Wesentlichen das Förderprogramm COMET der FFG für an-
wendungsorientierte Spitzenforschung und die Förderung der Christian Doppler Forschungs-
gesellschaft (CDG). Die budgetierten Auszahlungen für die CDG steigen dabei um
1,8 Mio. EUR.

Im DB 33.01.02-„Innovation, Technologietransfer“ kommt es zu einer deutlichen Erhöhung
der budgetierten Auszahlungen um 53,1 Mio. EUR auf 116,3 Mio. EUR. Dies betrifft jene
20,0 Mio. EUR, die für die IPCEI Mikroelektronik II und Wasserstoff durch Mittel aus der RRF
finanziert werden. Außerdem werden dort die zusätzlichen 25,0 Mio. EUR für Life Sciences
und Medikamentenforschung budgetiert. Darüber hinaus erhalten FFG und aws zusätzliche
Mittel iHv insgesamt 8,1 Mio. EUR.

                                                                                                                              11 / 20
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Im DB 33.01.03-„Gründung innovativer Unternehmen“ werden im Wesentlichen die
Auszahlungen an die aws im Bereich der Unternehmensgründungen abgewickelt. Diese sind
im BVA-E 2022 unverändert iHv 15,3 Mio. EUR budgetiert.

5.3       Unterschiede zwischen Finanzierungs- und Ergebnishaushalt

Die      nachfolgende            Tabelle        zeigt         die      Entwicklung                  des         Finanzierungs-            und            des
Ergebnishaushaltes und die wesentlichen Unterschiede zwischen den beiden Haushalten im
BVA-E 2022 auf:

Tabelle 6:         Finanzierungshaushalt (Auszahlungen) und Ergebnishaushalt (Aufwendungen)

 UG 33                                                          FinHH - Ausz.                                   ErgHH - Aufw.                     Diff. EH-FH
                                                       BVA       BVA-E       Diff. BVA-E 2022        BVA         BVA-E     Diff. BVA-E 2022         BVA-E
                                         in Mio. EUR   2021       2022          - BVA 2021           2021         2022        - BVA 2021             2022
 Operative Verwaltungstätigkeit und Transfers/
                                                        115,5       170,4       54,9    47,5%         142,1        170,4        28,3   19,9%              0,0
 Finanzierungswirksame Aufwendungen
   Auszahlungen / Aufwand für betriebl. Sachaufwand       1,8         1,8        0,0     0,3%           1,8          1,8         0,0    0,3%              0,0
     Aufwand für Werk leistungen                          1,8         1,8        0,0     0,3%           1,8          1,8         0,0    0,3%              0,0
   Auszahlungen / Aufwand für Transfer                  113,8       168,6       54,8    48,2%         140,4        168,6        28,2   20,1%              0,0
   davon
     an Unternehmen                                     113,8       150,0       36,2    31,9%         138,9        150,0        11,1   8,0%               0,0
 Nicht finanzierungswirksame Aufwendungen                                                               0,0          0,0                   -              0,0
 Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit               0,0         0,0                    -                                                            0,0
 Darlehen und Vorschüsse                                  0,0         0,0                    -                                                            0,0
          Auszahlungen / Aufwendungen insgesamt         115,5       170,4       54,9    47,5%         142,1        170,4        28,3   19,9%              0,0

                 Einzahlungen / Erträge insgesamt         1,0         1,0                       -         1,0        1,0                      -           0,0

          Nettofinanzierungssaldo / Nettoergebnis      -114,5       -169,4      -54,9           -    -141,1       -169,4      -28,3           -           0,0

Quellen: BVA 2021, BVA-E 2022.

Im BVA-E 2022 bestehen keine Unterschiede in der Budgetierung von Finanzierungshaushalt
und Ergebnishaushalt. Im Budgetvollzug kann es insbesondere wegen des von den
Förderagenturen FFG, aws und CDG verwalteten Bundesvermögen (Treuhandvermögen) zu
Unterschieden zwischen Auszahlungen und Aufwendungen kommen. Auszahlungen im
Finanzierungshaushalt treten ein, wenn Mittel von der UG 33-Wirtschaft (Forschung) an die
Förderagenturen              ausbezahlt           werden.            Für       die      Verbuchung                   der        Aufwendung                  im
Ergebnishaushalt ist hingegen der Auszahlungszeitpunkt von der Förderagentur an die
FördernehmerInnen relevant.

Für das Jahr 2021 sind um 26,6 Mio. EUR höhere Aufwendungen als Auszahlungen
veranschlagt, um für einen entsprechenden Abbau von Treuhandvermögen buchhalterisch
Sorge zu tragen. Eine allfällige Überschreitung der Aufwendungen aufgrund von
Abschlussbuchungen im Jahr 2022 könnte der Bundesminister für Finanzen gemäß
Artikel VII BFG-E 2022 genehmigen.

                                                                                                                                                     12 / 20
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5.4      Rücklagen

Die nachstehende Tabelle weist den Stand der Rücklagen mit Ende 2020 sowie die im
Jahr 2021 bis Ende September bereits erfolgten Rücklagenentnahmen aus. Abzüglich der im
BVA-E 2022 allenfalls bereits budgetierten Rücklagenentnahmen ergibt sich der in der Tabelle
ausgewiesene Rücklagenrest. Da der endgültige Rücklagenstand für das Jahr 2021 erst mit
Vorlage des Bundesrechnungsabschlusses (BRA) im Juni 2022 endgültig feststeht
(Rücklagenzuführungen für 2021 erfolgen mit dem BRA), ist der hier angeführte Rücklagenrest
nur ein vorläufiger.

Tabelle 7:       Rücklagengebarung

 UG 33                                                   Veränderung               Budget. RL-                 Anteil
                                               Stand                     Stand                   Rücklagen
                                                          31.12.2020 -             Verwendung                RL-Rest am
                                             31.12.2020                30.09.2021                  -rest
                                 in Mio. EUR               30.09.2021               BVA-E 2022               BVA-E 2022
 Detailbudgetrücklagen                              23,1                      23,1             -
                            Gesamtsumme           23,1                     23,1                       23,1        20,0%

Anmerkung: Detailbudgetrücklagen sind bei der Verwendung nicht mehr an den Zweck der seinerzeitigen Veranschlagung
gebunden.

Quellen: BRA 2020, Bericht über Mittelverwendungsüberschreitungen im 3. Quartal 2021, BVA 2021, BVA-E 2022.

Die UG 33-Wirtschaft (Forschung) verfügte Ende 2020 über Detailbudgetrücklagen
iHv 23,1 Mio. EUR, im Jahr 2021 erfolgten bisher keine Rücklagenentnahmen. Wegen der
noch fehlenden Genehmigung der Europäischen Kommission für das IPCEI Mikroelektronik I
konnten die dafür budgetierten Mittel iHv 18,8 Mio. EUR im Jahr 2020 nicht ausbezahlt werden
und wurden der Rücklage zugeführt. Diese Mittel können in den Folgejahren aus der Rücklage
entnommen werden, wobei solche Rücklagenentnahmen im Sinne der Transparenz im
betreffenden BVA budgetiert werden sollten.

                                                                                                                 13 / 20
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6        Wirkungsorientierung

6.1       Überblick

Im Anhang zur Analyse werden die Wirkungsziele, die Maßnahmen und die Kennzahlen der
Untergliederung im Überblick dargestellt. Die Angaben zur Wirkungsorientierung werden von
jedem Ressort bzw. Obersten Organ individuell festgelegt, zur Erreichung angestrebter
Wirkungen ist jedoch vielfach das Zusammenwirken verschiedener Ressorts erforderlich. Um
den Überblick über die Wirkungsinformationen aller Ressorts zu erleichtern, hat der
Budgetdienst mehrere, auf der Parlamentshomepage verfügbare Übersichtslandkarten
erstellt:

    Landkarte                    Inhalt
                                 Wirkungsziele aller Untergliederungen des BVA-E 2022 inkl. Vergleich
    Wirkungsziel-Landkarte
                                 zum Vorjahr
    Gleichstellungsziel-         Wirkungsziele, Maßnahmen und Kennzahlen aller Untergliederungen des
    Landkarte                    BVA-E 2022 aus dem Gleichstellungsbereich
                                 Überblick über den Beitrag der Wirkungsorientierung zur Umsetzung der
    SDG-Landkarte2
                                 SDGs3
    Forschungsziel-              Wirkungsziele, Maßnahmen und Kennzahlen des BVA-E 2022 für den
    Landkarte                    Forschungsbereich

Das BMDW hat die Angaben zur Wirkungsorientierung für die UG 33-Wirtschaft (Forschung)
im BVA-E 2022 überarbeitet, nachdem die FTI-Strategie 2030 und der FTI-Pakt 2021-2023 im
Dezember 2020 von der Bundesregierung beschlossen wurden. Dabei ist das zweite
Wirkungsziel des BVA 2021 entfallen („Stabilisierung der Neugründung von wissens- und
forschungsintensiven           Unternehmen“),           weil     dies     kein     Schwerpunkt          der     neuen
FTI-Strategie 2030 mehr ist. Die Indikatoren beruhen auf europäischen Vergleichen im
European Innovation Scoreboard (EIS) sowie der F&E-Statistik der Statistik Austria. Die
Zielzustände wurden auf die Ziele bis 2030 im Rahmen der FTI-Strategie abgestimmt.

2
 Die UN-Ziele für nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals – SDGs) stehen im Mittelpunkt der Strategie für
nachhaltiges Wachstum 2030 der Europäischen Kommission. Im Regierungsprogramm 2020 – 2024 wird deren Umsetzung
mehrfach als Zielsetzung angeführt.
3
 Viele der Ressorts haben ihre Angaben zur Wirkungsorientierung den SDGs zugeordnet. Der Budgetdienst hat aufgrund dessen
eine Landkarte erstellt, wobei er den Angaben zur Wirkungsorientierung zusätzlich Indikatoren aus dem EU-Indikatorenset
(https://ec.europa.eu/eurostat/de/web/sdi/main-tables) gegenübergestellt hat.

                                                                                                                14 / 20
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6.2    Einzelfeststellungen

Beim Wirkungsziel 1 „Stärkung der Innovationskraft der österreichischen Unternehmen mit
einem Fokus auf Digitalisierung durch weitere Intensivierung der Kooperation von Wirtschaft
und Wissenschaft, durch Verbreiterung der Innovationsbasis und durch Ausbau des
Technologietransfers“ gibt es vier Kennzahlen im BVA-E 2022. Dabei wurden zwei
Kennzahlen neu aufgenommen. Mit dem Wirkungsziel wird ein Beitrag zur Erreichung des
SDG-Unterziels 9.5 („Die wissenschaftliche Forschung verbessern und die technologischen
Kapazitäten    der   Industriesektoren    in   allen   Ländern   und   insbesondere    in     den
Entwicklungsländern ausbauen“) und dessen Indikatoren geleistet.

Die Kennzahl 33.1.1-„Öffentlich-private Ko-Publikationen“ misst die Anzahl akademischer
Veröffentlichungen, die aus der Zusammenarbeit zwischen Forschenden aus der Wirtschaft
und dem öffentlichen Sektor pro Bevölkerungsmillion entstanden sind. Sie ist ein Teil der
Indikatoren des European Innovation Scoreboard (EIS) der Europäischen Kommission. Mit
dem EIS 2021 kam es dort zu einer Änderung der Zählweise, die zu einem deutlichen Anstieg
der gemessenen Anzahl führt, sodass die Ist-Werte vor 2020 nicht unmittelbar vergleichbar
sind. Österreich liegt im europäischen Vergleich bei dieser Kennzahl weiterhin auf Platz 3. Für
die Jahre 2022 und 2024 sind Steigerungen auf zumindest 460 Ko-Publikationen pro
Bevölkerungsmillion angestrebt (Istzustand 2020: 456,1).

Die neue Kennzahl 33.1.2-„Erfolgsquote des Unternehmenssektors bei Horizon Europe“ misst
den   Anteil   erfolgreicher   Beteiligungen    an     den   begutachteten   Beteiligungen      im
Forschungsrahmenprogramm Horizon Europe der EU. Gemäß FTI-Strategie 2030 soll dieser
von 18,2 % im Jahr 2019 auf 20 % im Jahr 2030 gesteigert werden. Das Ziel für die
Erfolgsquote im Jahr 2022 auf diesem Pfad beträgt zumindest 18 %, nachdem zuletzt der
Istzustand 2020 (17,5 %) leicht gesunken ist.

Kennzahl 33.1.3 ersetzt eine Kennzahl, die den Aufstieg von der Gruppe der Verfolger
("Innovation Follower") in die Führungsgruppe ("Innovation Leader") im EIS bis zum Jahr 2020
zum Ziel hatte, welches aber bis dahin nicht erreicht werden konnte. In der FTI-Strategie 2030
ist nun ein Ziel, im EU-Vergleich bis 2030 im EIS von Rang 8 auf Rang 5 vorzurücken. Die auf
die neue FTI-Strategie 2030 angepasste Kennzahl 33.1.3 setzt dabei mit zumindest Rang 7
im Jahr 2023 ein Zwischenziel.

                                                                                            15 / 20
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Die Anzahl der F&E durchführenden Einheiten im Unternehmenssektor (Kennzahl 33.1.4) war
zuletzt im BVA 2020 als Kennzahl enthalten und wurde im BVA 2021 auf GB-Ebene
verschoben. Die zur Messung verwendete F&E-Statistik der Statistik Austria wird nur in
ungeraden Jahren durchgeführt. Bei der letzten Erhebung waren dies mit 3.872 Unternehmen
(Istzustand 2020) bereits deutlich mehr als die bei der Erstellung der FTI-Strategie 2030
bekannten 3.489 Unternehmen. Davon ausgehend setzt sich die FTI-Strategie 2030 eine
Steigerung um 20 % auf knapp 4.200 Unternehmen zum Ziel. In der Kennzahl 33.1.4 wird die
Höhe von 2020 bis zum Jahr 2024 als Mindestziel fortgeschrieben.

Das Wirkungsziel 2 (Gleichstellungsziel der Untergliederung) wurde etwas umformuliert und
lautet nun „Bessere Entfaltung des in Österreich vorhandenen Potenzials an Innovatoren und
speziell auch Innovatorinnen zum Nutzen von Wirtschaft und Gesellschaft, insbesondere
durch Erhöhung des Anteils von Frauen in Forschung, Technologie und Innovation“. Ziel ist es
den immer noch deutlich unterdurchschnittlichen Frauenanteil in Forschung und Entwicklung
weiter zu steigern und damit zur Erreichung des SDG-Unterziels 5.5 („Die volle und wirksame
Teilhabe von Frauen und ihre Chancengleichheit bei der Übernahme von Führungsrollen auf
allen Ebenen der Entscheidungsfindung im politischen, wirtschaftlichen und öffentlichen Leben
sicherstellen“) beizutragen. Im BVA-E 2022 werden zwei neue Kennzahlen verwendet, die
beide auf der F&E-Statistik beruhen, sodass sie nur jedes zweite Jahr gemessen werden.

Die Kennzahl 33.2.1 setzt sich eine Steigerung der Beschäftigten in Forschung und
experimenteller     Entwicklung      (F&E)     im     forschungs-   und    technologienahen
Unternehmenssektor insgesamt zum Ziel. Bis zum Jahr 2030 soll die Anzahl von 58.951 im
Jahr 2020 auf zumindest 70.500 Beschäftigte steigen. Die Anzahl der Frauen entspricht mit
14.100 dann einem Frauenanteil von 20 % (2020: 15,6 %).

Der Anteil der Frauen unter den wissenschaftlichen und höherqualifizierten nicht-
wissenschaftlichen Beschäftigten in Forschung und experimenteller Entwicklung (F&E) im
forschungs- und technologienahen Unternehmenssektor soll gemäß Kennzahl 33.2.2 von
15,1 % im Jahr 2020 auf zumindest 20 % bereits ab dem Jahr 2022 steigen.

                                                                                      16 / 20
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Anhang: Auszug aus den Angaben zur Wirkungsorientierung
Der Budgetdienst hat die Kennzahlen zu den Wirkungszielen aufbereitet und den in den
Budgetangaben ausgewiesenen Istzuständen für 2018 bis 2020 auch die diesbezüglichen
Zielzustände gegenübergestellt. Der Grad der Zielerreichung wurde vom Budgetdienst mit
über Zielzustand (positive Abweichung) oder unter Zielzustand (negative Abweichung)
angegeben. Damit ist ersichtlich, ob die Zielwerte vergangenheitsbezogen erreicht wurden und
wie die Ausrichtung der künftigen Zielwerte angelegt ist.

                           Legende
                   Umformulierung (z. B. Änderung der Bezeichnung,
        Neu
                     Berechnungsmethode, Ziel- und Istzustände)

Wirkungsziel 1:

Stärkung der Innovationskraft der österreichischen Unternehmen mit einem Fokus auf
Digitalisierung durch weitere Intensivierung der Kooperation von Wirtschaft und Wissenschaft,
durch Verbreiterung der Innovationsbasis und durch Ausbau des Technologietransfers.

Maßnahmen

Mit den Mitteln der UG 33 wird ein Beitrag zur Umsetzung folgender Handlungsfelder gemäß
FTI Pakt 2021-2023 geleistet:
Handlungsfeld 1.1.2:
      Gezielte finanzielle Unterstützung der Institutionen und der Antragstellenden bei den
       europäischen Innovationsprogrammen, Horizon Europe, insbesondere Säule II, und
       Digital Europe
      Beteiligung an ausgewählten IPCEIs (Important Projects of Common European
       Interest), die für den österreichischen Forschungs- und Produktionsstandort von
       besonderem Interesse sind (UG33: IPCEI Mikroelektronik und Mikroelektronik II sowie
       Wasserstoff)
      Weiterentwicklung       der     EUREKA-Instrumente            sowie   Ausbau   internationaler
       Kooperationen
Handlungsfeld 1.1.3:
      Erhöhung der internationalen Sichtbarkeit des Forschungs- und Innovationsstandortes
       Österreich (ABA Kommunikationskampagne „Forschungsplatz Österreich“)
      Ausbau und Ansiedlung international tätiger Technologieunternehmen und Start-ups
       (GIN-Global Incubator Network)
Handlungsfeld 1.2.2:
      Förderung von unternehmerischer Spitzenforschung und von Kooperation zwischen
       Wissenschaft und Forschung (COMET-Competence Centers for Excellent
       Technologies, CDG-Christian Doppler Forschungsgesellschaft)

                                                                                              17 / 20
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       Gezielte Förderung von Klein- und Mittelunternehmen (KMU), um deren Einstieg in
        Forschung und Innovation zu erleichtern bzw. F&I-Aktivitäten zu vertiefen
        (Innovationsscheck, COIN-Cooperation and Innovation, ACR-Austrian Cooperative
        Research)
       Attraktivität Österreichs als Standort für forschungsstarke Unternehmen weiter
        erhöhen, insbes. Life-Science-Bereich als wichtige Branche (FFG Life-Science-
        Schwerpunkt)
       Förderung digitaler Kompetenzen von Mitarbeitenden in Unternehmen und digitaler
        Transformation (Qualifizierungsoffensive des BMDW, Digital Innovation Hubs)
       Die gezielte Unterstützung unternehmerischer Innovationen ist eine zentrale Aufgabe
        der im FoFinaG genannten Forschungsförderungseinrichtungen. Dabei kommt ein
        breiter Innovationsbegriff zur Anwendung, der nicht nur technologische Innovationen
        beinhaltet, sondern auch gesellschaftliche, kreative und nachhaltige Innovationen im
        Sinne der SDG. (aws Creative Impact)
Die Programme Innovationsscheck und COMET werden in Kooperation mit dem
Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie
durchgeführt.

Indikatoren

Kennzahl 33.1.1        Öffentlich-private Ko-Publikationen
 Berechnungsmethode    Anzahl öffentlich-privater Ko-Publikationen pro 1 Mio. Bevölkerung
          Datenquelle  European Innovation Scoreboard (EIS) der EK (Indikator 3.2.2)
   Messgrößenangabe    Anzahl
                               2018                  2019                 2020                2021                 2022                2023
          Zielzustand            -                     -                         ≥ 250                ≥ 265               ≥ 460               ≥ 460
            Istzustand                200,5                243,1                 456,1
       Zielerreichung            -                     -            über Zielzustand
                       Dieser Indikator misst die Anzahl akademischer Veröffentlichungen, die aus der Zusammenarbeit zwischen Forschenden
                       aus der Wirtschaft und dem öffentlichen Sektor entstanden sind, und ist somit ein Maß für die Intensität der Kooperationen
                       von Wirtschaft und Wissenschaft. Ausgehend von der bisherigen Entwicklung der Kennzahl im EIS einerseits und vor dem
                       Hintergrund der COVID-19 Pandemie andererseits wird für 2021 eine moderate Steigerung angestrebt. Allerdings darf
                       aufgrund der Wirkungsorientierungsrichtlinie 2022 der Zielwert für 2021 nicht verändert werden. Mit dem EIS 2021 wurde die
                       Erhebungsmethode dahingehend geändert, dass auch Ko-Publikationen zwischen inländischen öffentlichen Einrichtungen
                       und ausländischen Unternehmen mitgezählt werden, wodurch sich die Anzahl stark erhöht hat. Die relative Position
                       Österreichs im EIS blieb mit Rang 3 bei dieser Kennzahl unverändert. Die Zielwerte für 2022 und Folgejahre wurden daher
                       angepasst.

Kennzahl 33.1.2        Erfolgsquote des Unternehmenssektors bei Horizon Europe
 Berechnungsmethode    Anteil bewilligter Beteiligungen von Unternehmen an jenen eingereichten Beteiligungen von Unternehmen im
          Datenquelle  EU-Performance Monitoring der FFG
   Messgrößenangabe    %
                               2018                  2019                 2020                 2021                2022              2023
          Zielzustand            -                     -                    -          nicht verfügbar                    ≥ 18             ≥ 18,5
            Istzustand                    18                 18,2                 17,5
       Zielerreichung            -                     -                    -
                       Dieser Indikator misst den Anteil erfolgreicher Beteiligungen von Unternehmen an Projekten des Programms Horizon
                       Europe. Die Erfolgsquote österreichischer Unternehmen liegt 2020 trotz eines leichten Rückgangs deutlich über dem EU-
                       Durchschnitt von 14,1%. In der FTI-Strategie 2030 ist das Ziel „Steigerung der Erfolgsquote des Unternehmenssektors bei
                       Horizon Europe von 18,2% auf zumindest 20%“ ausgewiesen. Der Wert 18,2% bezieht sich auf das Jahr 2019. Ausgehend
                       vom Ist-Wert 2020 (17,5%) wurde ein Steigerungspfad auf 20% im Jahr 2030 berechnet, aus diesem sind die Zielwerte für
                       2022 und 2023 abgeleitet.
                       Da es sich um eine neue Kennzahl handelt, ist laut der Wirkungscontrollingstelle des Bundes der Zielzustand 2021 nicht
                       anzugeben.

                                                                                                                                          18 / 20
BD | Budgetdienst – Untergliederung 33-Wirtschaft (Forschung)

Kennzahl 33.1.3         Innovationsleistung Österreichs im EU-Vergleich: Verbesserung der Platzierung auf Rang 5 im European
 Berechnungsmethode     Position Österreichs im European Innovation Scoreboard (EIS)
          Datenquelle   European Innovation Scoreboard (EIS) der Europäischen Kommission (EK)
   Messgrößenangabe     Platzierung
                                2018                 2019                2020                2021                2022                 2023
           Zielzustand            -                    -                   -                  n.v. von 27          ≤ 8 von 27           ≤ 7 von 27
             Istzustand             9 von 28             8 von 27            8 von 27
        Zielerreichung            -                    -                   -
                        Die FTI-Strategie 2030 enthält neben der allgemeinen Zielsetzung des Aufschließens zum internationalen Spitzenfeld auch
                        konkrete Zielwerte. So soll im European Innovation Scoreboard eine Rangver-besserung von Rang 8 auf Rang 5 erreicht
                        werden. Die Kennzahl wurde daher umgestellt von „% des EU-Durchschnitts“ auf „Rang im EIS“. Bedingt durch das
                        Ausscheiden von Großbritannien (UK) aus der EU ist Österreich im Jahr 2019 von Rang 9 auf Rang 8 vorgerückt, diese
                        Position wurde 2020 gehalten. Um das Ziel im Jahr 2030 zu erreichen, muss sich Österreich etwa alle 3-4 Jahre um einen
                        Rang verbessern.
                        Da es sich um eine neue Kennzahl handelt, ist laut der Wirkungscontrollingstelle des Bundes der Zielzustand 2021 nicht
                        anzugeben.

Kennzahl 33.1.4           F&E durchführende Einheiten im Unternehmenssektor
                          Befragung, F&E durchführende Erhebungseinheiten, Erhebung im 2-Jahres-Rhythmus, Berechnung eines
 Berechnungsmethode
                          Entwicklungspfades entsprechend FTI-Strategie 2030: Steigerung um 20% bis 2030
         Datenquelle      F&E-Statistik der Statistik Austria
   Messgrößenangabe       Anzahl
                                    2018                2019                 2020                 2021                 2022                2024
           Zielzustand                    3.578 nicht verfügbar                   ≥ 3.722 nicht verfügbar                  ≥ 3.872              ≥ 3.872
             Istzustand                   3.489 nicht verfügbar                     3.872
        Zielerreichung      unter Zielzustand              -           über Zielzustand
                          Die F&E-Statistik bietet das zuverlässigste Zahlenmaterial für den FTI-Bereich in Österreich und schafft durch die konstante
                          Erhebungsmethode robuste Zahlenwerte und Zeitreihen. Diese wird jedoch nur biennal in ungeraden Jahren durchgeführt und
                          veröffentlicht. Bei Erscheinen der FE-Statistik (ca. Ende Juli) werden die Istzustände der geraden Vorjahre dokumentiert
                          (Bsp: Ergebnis der F&E-Erhebung 2019 wird 2021 veröffentlicht und als Ist-Wert in der BVA-Evaluierung 2020 dokumen-
                          tiert). In ungeraden Jahren werden daher keine Ziel- und Istwerte angegeben.
                          Ausgehend von dem zum Zeitpunkt der Erstellung der FTI-Strategie 2030 bekannten Istzustand von 3.489 forschenden
                          Unternehmen wird entsprechend der Zielsetzung der FTI-Strategie 2030 eine Steigerung um 20% auf 4.187 bis 2030
                          angestrebt.

Wirkungsziel 2:

Gleichstellungsziel
Bessere Entfaltung des in Österreich vorhandenen Potenzials an Innovatoren und speziell
auch Innovatorinnen zum Nutzen von Wirtschaft und Gesellschaft, insbesondere durch
Erhöhung des Anteils von Frauen in Forschung, Technologie und Innovation

Maßnahmen

Mit den Mitteln der UG 33 wird ein Beitrag zur Umsetzung folgender Handlungsfelder gemäß
FTI Pakt 2021-2023 geleistet:
        Handlungsfeld 1.3.1:
        Förderung von Frauen in der Wissenschaft, um attraktive Karrieren zu ermöglichen und
         das Interesse an MINT-Studien zu heben; Etablierung und Ausbau von gezielten
         Frauenförderungsprogrammen sowie die verstärkte Berücksichtigung von
         Genderaspekten bei der Bewertung von Förderanträgen und bei der Besetzung von
         Führungspositionen       (w-fFORTE       Innovatorinnen,        Maßnahmen         zur
         Bewusstseinsbildung: Lange Nacht der Forschung, Qualifizierungsoffensive).
        Gezielte Maßnahmen zur Bewusstseinsbildung für Forschung und Innovation (z.B.
         Lange Nacht der Forschung, Qualifizierungsoffensive) sowie für Frauen im Bereich FTI
         mit dem Programm „Innovatorinnen“.
        Nutzung der Erkenntnisse aus einer parallel zum Programm „Innovatorinnen“
         aufgesetzten begleitenden Evaluierung, um das Wirkungsspektrum der Initiative
         besser zu verstehen und allenfalls weitere Indikatoren entwickeln zu können.
        Lernen von best-practice-Modellen in Bezug auf Vereinbarkeit von Familie und Beruf
         (z.B. Workshops für Programmverantwortliche aus Ressorts und Förderagenturen).

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BD | Budgetdienst – Untergliederung 33-Wirtschaft (Forschung)

Indikatoren

                         Beschäftigte in Forschung und experimenteller Entwicklung (F&E) im forschungs- und technologienahen
Kennzahl 33.2.1
                         Unternehmenssektor
 Berechnungsmethode Befragung, Beschäftigte in Forschung und experimenteller Entwicklung (F&E) im Unternehmenssektor
          Datenquelle F&E-Statistik, Statistik Austria
   Messgrößenangabe Anzahl
                                2018                  2019                  2020                2021                2022                 2030
                                                                                                            Gesamt: ≥ 56.623 Gesamt: ≥ 70.500
           Zielzustand            -                      -                    -         nicht verfügbar     Weiblich: ≥ 9.060 Weiblich: ≥ 14.100
                                                                                                            Männlich: ≥ 47.563 Männlich: ≥ 56.400
                        Gesamt: 52.478                               Gesamt: 58.951
             Istzustand Weiblich: 8.226       nicht verfügbar        Weiblich: 9.199
                        Männlich: 44.252                             Männlich: 49.392
       Zielerreichung             -                      -                     -
                        Die F&E-Statistik bietet das zuverlässigste Zahlenmaterial für den FTI-Bereich in Österreich und schafft durch die konstante
                        Erhebungsmethode robuste Zahlenwerte und Zeitreihen. Diese wird jedoch nur biennal in ungeraden Jahren durchgeführt.
                        Bei Erscheinen der F&E-Statistik (ca. Ende Juli) werden die Istzustände der geraden Vorjahre dokumentiert (Bsp: Ergebnis
                        der F&E-Erhebung 2019 wird 2021 veröffentlicht und als Ist-Wert in der BVA-Evaluierung 2020 dokumentiert). In ungeraden
                        Jahren werden daher keine Ziel- und Istwerte angegeben.
                        Für die Jahre 2021 ff. wird auf eine jährliche Steigerung von 3% abgezielt.

                         Anteil der Frauen unter den wissenschaftlichen und höherqualifizierten nicht-wissenschaftlichen Beschäftigten
Kennzahl 33.2.2
                         in Forschung und experimenteller Entwicklung (F&E) im forschungs- und technologienahen Unternehmenssektor
 Berechnungsmethode Befragung, Anteil der Frauen an den Beschäftigten in Forschung und experimenteller Entwicklung (F&E) nach
          Datenquelle F&E-Statistik, Statistik Austria
   Messgrößenangabe %
                                2018                 2019                2020                  2021                 2022                 2023
           Zielzustand            -                     -                  -           nicht verfügbar                      ≥ 20                 ≥ 20
             Istzustand                 14,9 nicht verfügbar                      15,1
       Zielerreichung             -                     -                  -
                        Die F&E-Statistik bietet das zuverlässigste Zahlenmaterial für den FTI-Bereich in Österreich und schafft durch die konstante
                        Erhebungsmethode robuste Zahlenwerte und Zeitreihen. Diese wird jedoch nur biennal in ungeraden Jahren durchgeführt.
                        Bei Erscheinen der F&E-Statistik (ca. Ende Juli) werden die Istzustände der geraden Vorjahre dokumentiert (Bsp: Ergebnis
                        der F&E-Erhebung 2019 wird 2021 veröffentlicht und als Ist-Wert in der BVA-Evaluierung 2020 dokumentiert). In ungeraden
                        Jahren werden daher keine Ziel- und Istwerte angegeben.
                        Der Zielwert von 20% zeigt ambitionierte Erwartungen an die Geschwindigkeit, mit der Frauen in Beschäftigung im F&E-
                        Sektor gebracht werden können, die zum einen durch die notwendige Qualifizierung, zum anderen aber auch durch die
                        Beseitigung von Barrieren verschiedenster Art bedingt ist. Zudem soll der Wert als Anreiz zur verstärkten
                        Maßnahmensetzung dienen.

                                                                                                                                            20 / 20
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