Untergliederungsanalyse UG 45-Bundesvermögen - Entwurf zum Bundesfinanzgesetz 2020 Entwurf zum Bundesfinanzrahmengesetz 2020 2023 - Parlament

Die Seite wird erstellt Silvester Rösch
 
WEITER LESEN
BD | Budgetdienst

Entwurf zum Bundesfinanzgesetz 2020
Entwurf zum Bundesfinanzrahmengesetz
2020 – 2023

Untergliederungsanalyse
UG 45-Bundesvermögen

                                       13. Mai 2020
BD | Budgetdienst – Untergliederung 45-Bundesvermögen

Inhaltsverzeichnis
                                                                                                                                 Seite

1     Zusammenfassung ......................................................................................................... 4

2     Budgetäre Entwicklung der Untergliederung ................................................................... 6

    2.1     Überblick ................................................................................................................. 6

    2.2     Finanzierungshaushalt auf Global- und Detailbudgetebene ....................................10

    2.3     Unterschiede zwischen Finanzierungs- und Ergebnishaushalt................................14

    2.4     Auswirkungen der COVID-19-Krise auf den Voranschlag und
            sonstige Budgetrisiken der Untergliederung (zum Analysezeitpunkt) ......................15

3     Rücklagen .....................................................................................................................17

4     Förderungen..................................................................................................................18

5     Ausgliederungen und Beteiligungen ..............................................................................19

6     Wirkungsorientierung ....................................................................................................22

    6.1     Überblick ................................................................................................................22

    6.2     Einzelfeststellungen ................................................................................................23

                                                                                                                                 2 / 29
BD | Budgetdienst – Untergliederung 45-Bundesvermögen

                       Voranschlagsentwürfe und COVID-19-Pandemie

Die Untergliederungsanalysen des Budgetdienstes sollen einen Überblick über die
wesentlichen Entwicklungen der Budgetuntergliederung vermitteln. Dazu werden die
Informationen aus dem Entwurf zum Bundesfinanzgesetz 2020 (BFG-E 2020) sowie dem
Entwurf zum Bundesfinanzrahmengesetz 2020 – 2023 (BFRG-E 2020 – 2023) um Daten aus
anderen Dokumenten (z.B. Strategiebericht, Budgetbericht, Bericht zur Wirkungsorientierung,
Bericht über die Beteiligungen des Bundes, Strategieberichte des Politikfeldes) ergänzt.

Die Entwürfe zum BFG 2020 und zum BFRG 2020 – 2023 wurden dem Nationalrat am
18. März 2020 von der Bundesregierung vorgelegt. Die Auswirkungen der COVID-19-
Pandemie auf den Bundeshaushalt waren zu diesem Zeitpunkt erst in Ansätzen abzusehen
und wurden im Entwurf zum Bundesvoranschlag 2020 (BVA-E 2020) nur durch eine
Überschreitungsermächtigung iHv 4 Mrd. EUR für den Bundesminister für Finanzen in der
UG 45-Bundesvermögen zur Dotierung des COVID-19-Krisenbewältigungsfonds und durch
eine Reduktion der Steuerschätzung in der UG 16-Öffentliche Abgaben iHv 1,1 Mrd. EUR
berücksichtigt. Diese Überschreitungsermächtigung ist auch in den Regelungen im
gesetzlichen Budgetprovisorium für 2020 sowie im geänderten BFRG 2019 – 2023 enthalten
und wurde zwischenzeitlich durch das 5. COVID-Gesetz auf 28 Mrd. EUR erhöht. In allen
anderen    Untergliederungen    entspricht    die    Veranschlagung        im   BVA-E     2020     der
Haushaltsplanung vor Beginn der COVID-19-Krise.

Die COVID-19-Krise hat in allen Ressorts wesentliche Auswirkungen auf die im BFG-E 2020
vorgesehenen     Voranschlagsbeträge,        wobei     die   einzelnen      Untergliederungen       in
unterschiedlichem Ausmaß von den Änderungen betroffen sein werden. Für erforderliche
Mittelverwendungsüberschreitungen       (MVÜ)       aufgrund der     COVID-19-Krise kann der
Bundesminister für Finanzen den Ressorts im Budgetvollzug zusätzliche Mittel aus dem
COVID-19-Krisenbewältigungsfonds zur Verfügung stellen. Nicht verbrauchte Mittel aus
diesen    Zuweisungen     unterliegen   am      Ende     des     Jahres     nicht   dem    üblichen
Rücklagenverfahren.

Die   Untergliederungsanalyse    des    Budgetdienstes         basiert    grundsätzlich   auf    dem
Zahlenmaterial und den Erläuterungen in den von der Bundesregierung vorgelegten
Budgetdokumenten. Es werden jedoch auch die bereits absehbaren Auswirkungen der
COVID-19-Krise auf den Voranschlag und die Wirkungsinformation der jeweiligen
Untergliederung angeführt. Dabei ist zu beachten, dass die Ausführungen den Stand zum
Zeitpunkt der Erstellung der Analyse (Datum am Deckblatt) wiedergeben und nicht laufend
aktualisiert werden.

                                                                                                 3 / 29
BD | Budgetdienst – Untergliederung 45-Bundesvermögen

1     Zusammenfassung
Der    Entwurf    zum     Bundesvoranschlag 2020        (BVA-E 2020),     der   bei     den
Voranschlagsbeträgen und den Angaben zur Wirkungsorientierung die Auswirkungen der
COVID-19-Pandemie noch nicht berücksichtigt, sieht für die UG 45-Bundesvermögen im
Finanzierungshaushalt Auszahlungen iHv insgesamt 832,3 Mio. EUR vor. Vor allem die
Transfers an Drittstaaten, die einen Beitrag zur Verbesserung der ODA-Quote leisten, wurden
um 8,0 % angehoben. Zusätzlich wird in der UG 45 der COVID-19-Krisenbewältigungsfonds
verwaltet,   weshalb   gemäß    einem   Abänderungsantrag    zur   Regierungsvorlage     die
Auszahlungen aufgrund einer Überschreitungsermächtigung um 28 Mrd. EUR erhöht werden
können. Dies würde etwa einem Viertel der Gesamtauszahlungen aus dem Bundesbudget
entsprechen. In der UG 45 erfolgt jedoch lediglich eine interne Weiterverrechnung der
Budgetmittel, damit die Ressorts die Mehrauszahlungen bedecken können. Die tatsächlichen
Auszahlungen für die COVID-19-Maßnahmen erfolgen in den jeweiligen inhaltlich zuständigen
Untergliederungen. Der Anstieg der Einzahlungen von 1.227,4 Mio. EUR im vorläufigen
Erfolg 2019 auf 1.224,3 Mio. EUR im BVA-E 2020 ist insbesondere auf die Dividenden und
sonstigen Gewinnausschüttungen der Kapitalbeteiligungen des BMF zurückzuführen.

In der UG 45-Bundesvermögen können mehrere Fiskalrisiken schlagend werden. Im Zuge der
COVID-19-Krise werden in großem Ausmaß Haftungen über die Austria Wirtschaftsservice
Gesellschaft (aws), die Österreichische Hotel- und Tourismusbank GmbH (ÖHT) und die
Oesterreichische Kontrollbank AG (OeKB) zur Verfügung gestellt. Dabei ist von einer höheren
Ausfallwahrscheinlichkeit als bei den Haftungen im normalen Geschäftsbetrieb auszugehen.
Es wurde die Möglichkeit geschaffen, weitere Haftungen für Maßnahmen auf europäischer
Ebene zu übernehmen. Dies betrifft die Beiträge Österreichs zum Garantiefonds der
Europäischen Investitionsbank (EIB) sowie (Rück-)Garantien bis zu einem Betrag von
720 Mio. EUR für Darlehen aus dem Unionshaushalt im Zusammenhang mit dem neuen
europäischen Instrument SURE (Support mitigating Unemployment Risks in Emergency)
(Stand Anfang Mai 2020). Bei Unternehmen, die an den Bund Dividenden leisten, könnte es
in Folge von Gewinneinbußen zu einem (Teil)Ausfall der Dividenden für einen bestimmten
Zeitraum kommen.

                                                                                       4 / 29
BD | Budgetdienst – Untergliederung 45-Bundesvermögen

Das    Bundesministerium     für     Finanzen    (BMF)     hat   im     BVA-E 2020      für     die
UG 45-Bundesvermögen insgesamt fünf Wirkungsziele festgelegt. Gegenüber dem BVA 2019
wurde ein Wirkungsziel geändert und bei vier Indikatoren wurden Ziel- bzw. Istzustände
angepasst. Die meisten Wirkungsziele haben einen makroökonomischen Hintergrund,
weshalb zahlreiche Wirkungsziele und Indikatoren aufgrund der Auswirkung der COVID-
19-Pandemie vermutlich nicht erreicht werden können. Die überwiegend makroökonomisch
ausgerichteten   Zielsetzungen der       Untergliederung   finden     in den SDGs,      die     auf
Entwicklungsziele   abstellen,     mit   Ausnahme   des    Gleichstellungsziels   nur    geringe
Entsprechung.

                                                                                              5 / 29
BD | Budgetdienst – Untergliederung 45-Bundesvermögen

2      Budgetäre Entwicklung der Untergliederung
2.1      Überblick
Die nachfolgenden Tabellen und Darstellungen zeigen die Entwicklung der Untergliederung in
einer mittel- und längerfristigen Betrachtung und setzen diese zur Entwicklung des
Gesamthaushalts in Beziehung:

Tabelle 1:      Finanzierungs- und Ergebnishaushalt (2018 bis 2023)

         Finanzierungshaushalt
 UG 45                                       Erfolg     Vorl. Erf.   GBp       BVA-E      BFRG-E     BFRG-E       BFRG-E
                             in Mio. EUR      2018        2019       2020       2020       2021       2022         2023
 Auszahlungen                                   871,2       847,3      727,0      832,3      817,3      838,9         837,1
   davon variabel                                0,00        0,00       0,01       0,01       0,01       0,01          0,01
 Anteil an Gesamtauszahlungen                   1,1%         1,1%      0,9%        1,0%      1,0%       1,0%           1,0%
 jährliche Veränderung                         30,8%        -2,7%    -14,2%       -1,8%    -83,0%       2,6%          -0,2%
 Einzahlungen                                 1.346,4     1.127,4    1.238,2    1.224,3    1.311,0    1.334,0       1.345,0
 Anteil an Gesamteinzahlungen                   1,8%         1,4%      1,6%        1,5%     1,56%      1,55%         1,51%
 jährliche Veränderung                         60,8%      -16,3%       9,8%        8,6%     7,11%      1,75%         0,82%
               Nettofinanzierungssaldo          475,2       280,1      511,2      392,1      493,7      495,1         507,9
           Ergebnishaushalt
 UG 45                                       Erfolg     Vorl. Erf.   GBp       BVA-E      BFRG-E     BFRG-E       BFRG-E
                             in Mio. EUR      2018        2019       2020       2020       2021       2022         2023
 Aufwendungen                                   840,4       650,9      579,3      800,1       n.v.         n.v.          n.v.
 Anteil an Gesamtaufwendungen                   1,1%        0,8%       0,7%       0,9%           -            -             -
 jährliche Veränderung                          4,6%      -22,5%     -11,0%      22,9%           -            -             -
 Erträge                                      1.342,6     1.513,8    1.069,6    1.054,4       n.v.         n.v.          n.v.
 Anteil an Gesamterträgen                       1,7%        1,9%       1,3%       1,3%           -            -             -
 jährliche Veränderung                         41,1%       12,8%     -29,3%     -30,3%           -            -             -
                        Nettoergebnis           502,1       862,8      490,3      254,3          -            -             -

Quellen: BRA 2018, Vorläufiger Gebarungserfolg 2019, Gesetzliches Budgetprovisorium (GBp) 2020, BVA-E 2020,
BFRG-E 2020 – 2023, Strategiebericht 2020 – 2023

Der      Entwurf      zum       Bundesvoranschlag                2020       (BVA-E        2020)      sieht        für     die
UG 45-Bundesvermögen                 im     Finanzierungshaushalt              Auszahlungen          iHv      insgesamt
832,3 Mio. EUR vor (-1,8 %.im Vergleich zum vorläufigen Gebarungserfolg 2019).

Die      Auszahlungen          der         UG 45-Bundesvermögen                betrugen       2019         0,9 %          der
Gesamtauszahlungen des Bundes und steigen im Entwurf zum Bundesfinanzrahmengesetz
2020 – 2023 (BFRG-E 2020 – 2023) bis 2023 auf 1 %. Allerdings wird in der UG 45 der
COVID-19-Krisenbewältigungsfonds verwaltet, weshalb gemäß einem Abänderungsantrag
zur Regierungsvorlage die Auszahlungen aufgrund einer Überschreitungsermächtigung um
28 Mrd. EUR erhöht werden können. Dies würde etwa einem Viertel der Gesamtauszahlungen
aus dem Bundesbudget entsprechen. In der UG 45 erfolgt jedoch lediglich eine interne
Weiterverrechnung der Budgetmittel, damit die Ressorts die Mehrauszahlungen bedecken
können. Die tatsächlichen Auszahlungen für die COVID-19-Maßnahmen erfolgen in den
jeweiligen inhaltlich zuständigen Untergliederungen.

                                                                                                                        6 / 29
BD | Budgetdienst – Untergliederung 45-Bundesvermögen

Der Strategiebericht listet die wichtigsten laufenden oder geplanten Maßnahmen und
Reformen für die Untergliederung in der Finanzrahmenperiode 2020 – 2023 auf. Dabei sind
durch die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie deutliche Änderungen zu erwarten.
Aufgrund der mittelfristigen Perspektive werden diese Maßnahmen, allenfalls mit
Verzögerungen, voraussichtlich weiterhin relevant bleiben. Im Strategiebericht 2020 – 2023
werden insbesondere folgende Maßnahmen und Reformen angeführt:

      Einrichtung    eines     Verwaltungsfonds    „COVID-19-Krisenbewältigungsfonds“     zur
       effizienten    und     flexiblen   Finanzierung   von   Maßnahmen     der    einzelnen
       Bundesministerien zur Bewältigung der COVID-19-Pandemie

      Unterstützung der regionalen Diversifizierung durch gezielten und abgestimmten
       Einsatz       des      Außenwirtschaftsförderungsinstrumentariums    (Exportförderung
       bzw. -finanzierung, Kooperation mit Internationalen Finanzinstitutionen) sowie
       Einräumung von Haftungen der Republik Österreich für Exportgeschäfte, kleine und
       mittlere Unternehmen, Projektfinanzierungen und Investitionen bzw. für deren
       Finanzierung

      Nominierung von BundesvertreterInnen in Aufsichtsräte von Unternehmen, die dem
       Beteiligungsmanagement des BMF unterliegen und an denen der Bund mit zumindest
       50 % beteiligt ist

      Einflussnahme auf die Politiken, Strategien und Investitionen der IFIs durch Beiträge,
       Programme und Interventionen; Beitrag zur Erhaltung oder Verbesserung der
       operationellen Qualität und institutionellen Effizienz der Institutionen sowie der ODA-
       Leistungen des BMF unter Berücksichtigung der Gender-Chancengleichheit

      Übernahme der Entgelte für Kernleistungen der Buchhaltungsagentur für alle
       Haushaltsleitenden Organe durch das BMF ab dem Jahr 2021

                                                                                         7 / 29
BD | Budgetdienst – Untergliederung 45-Bundesvermögen

Die nachfolgende Grafik zeigt die Entwicklung der Auszahlungen der Untergliederung in der
Finanzrahmenperiode 2020 – 2023 sowie deren Anteil an den Gesamtauszahlungen.1 Für die
Jahre 2019 und 2020 ist auch die Aufschlüsselung nach der ökonomischen Gliederung des
BVA verfügbar und farblich dargestellt:

Grafik 1:       Entwicklung der Auszahlungen (2019 bis 2023)

Quellen: Vorläufiger Gebarungserfolg 2019, BVA-E 2020, BFRG-E 2020 – 2023

Die Auszahlungen in der UG 45-Bundesvermögen entwickeln sich in normalen Budgetjahren
weitgehend stabil, wobei sich die Zusammensetzung der Auszahlungen durchaus jährlich
verändern kann. Aufgrund des COVID-19-Krisenbewältigungsfonds, für den 28 Mrd. EUR
vorgesehen werden, werden die Auszahlungen für 2020 deutlich ansteigen. Für die weiteren
Budgetjahre sind starke Abweichungen vom BFRG-E 2020 – 2023 zu erwarten, da zahlreiche
Gebarungen, bei denen hohe Fiskalrisiken bestehen, wie etwa Haftungen, Beteiligungen oder
der ESM, in der Untergliederung budgetiert werden.

1
 Der Vergleich zum nominellen BIP sowie zur Inflationsrate wurde nicht aufgenommen, weil die Verwerfungen durch die
COVID-19-Krise zu nicht aussagekräftigen oder missverständlichen Darstellungen führen würden.

                                                                                                            8 / 29
BD | Budgetdienst – Untergliederung 45-Bundesvermögen

Die nachfolgende Grafik zeigt die Entwicklung der Einzahlungen der Untergliederung in der
Finanzrahmenperiode 2020 – 2023 sowie deren Anteil an den Gesamteinzahlungen.2 Für die
Jahre 2019 und 2020 ist auch die Aufschlüsselung nach der ökonomischen Gliederung des
BVA verfügbar und farblich dargestellt:

Grafik 2:        Entwicklung der Einzahlungen (2019 bis 2023)

Quellen: Vorläufiger Gebarungserfolg 2019, BVA-E 2020, Strategiebericht 2020 – 2023

Die Einzahlungen im BVA-2020 entfallen zu 55,8 % auf Dividenden und Gewinnanteile, zu
16,7 % auf Einzahlungen aus Kostenbeiträgen und Gebühren (überwiegend Haftungsentgelte)
und zu weiteren 25,1 % auf Sonstige Erträge. Die Sonstigen Erträge stammen insbesondere
aus der Abschöpfung des Guthabens aus der Ausfuhrförderung (150,0 Mio. EUR).

2
 Der Vergleich zum nominellen BIP sowie zur Inflationsrate wurde nicht aufgenommen, weil die Verwerfungen durch die
COVID-19-Krise zu nicht aussagekräftigen oder missverständlichen Darstellungen führen würden.

                                                                                                            9 / 29
BD | Budgetdienst – Untergliederung 45-Bundesvermögen

2.2         Finanzierungshaushalt auf Global- und Detailbudgetebene

Die Aus- und Einzahlungen der Untergliederung verteilen sich auf die Global- und
Detailbudgets wie folgt:

Tabelle 2:         Aus- und Einzahlungen nach Globalbudgets

                                                              Finanzierungshaushalt
 UG 45                                                          Erfolg     Vorl. Erf.   GBp       BVA-E           Diff. BVA-E 2020 -
                                                in Mio. EUR      2018        2019       2020       2020      Vorl.Erf 2019   GBp 2020
 45          Auszahlungen                                          871,2        847,3     727,0      832,3          -1,8%        14,5%
 45.01       Haftungen des Bundes                                  430,8        373,1     367,2      372,2          -0,2%         1,4%
 45.01.01    Ausfuhrförderungsgesetz                               274,1        230,0     265,9      239,5          4,1%         -9,9%
 45.01.02    Ausfuhrfinanzierungsförderungsgesetz                  156,5        138,0      91,2      123,2        -10,8%        35,0%
 45.01.03    Sonstige Finanzhaftungen (fix)                          0,2          5,1      10,1        9,6         87,6%         -4,9%
 45.01.04    Sonstige Finanzhaftungen (variabel)                                            0,0        0,0               -            -
 45.02       Bundesvermögensverwaltung                             440,4        474,2     359,8      460,0          -3,0%        27,9%
 45.02.01    Kapitalbeteiligungen                                   53,1         85,5      43,7       30,7        -64,1%       -29,8%
 45.02.02    Bundesdarlehen                                          0,0                    0,0        0,0               -            -
 45.02.03    Unbewegliches Bundesvermög.                             7,2          2,0       9,0        7,6       285,4%        -15,4%
 45.02.04    Besondere Zahlungsverpflichtungen                     380,1        386,7     307,1      421,8          9,1%        37,3%
 45          Einzahlungen                                        1.346,4      1.127,4   1.238,2    1.224,3           8,6%        -1,1%
 45.01       Haftungen des Bundes                                  543,8        503,8     501,0      474,3          -5,9%        -5,3%
 45.01.01    Ausfuhrförderungsgesetz                               419,4        371,8     415,9      389,5          4,8%         -6,3%
 45.01.02    Ausfuhrfinanzierungsförderungsgesetz                  120,0        122,0      81,6       81,6        -33,1%              -
 45.01.03    Sonstige Finanzhaftungen (fix)                          4,3         10,1       3,5        3,2        -68,1%         -9,0%
 45.01.04    Sonstige Finanzhaftungen (variabel)                                            0,0        0,0               -            -
 45.02       Bundesvermögensverwaltung                             802,6        623,6     737,2      750,0         20,3%          1,7%
 45.02.01    Kapitalbeteiligungen                                  606,1        566,1     679,9      680,3         20,2%          0,1%
 45.02.02    Bundesdarlehen                                          7,1          7,4       6,4       25,8       248,3%        305,5%
 45.02.03    Unbewegliches Bundesvermög.                            47,9         35,0      46,4       39,5         12,9%       -14,8%
 45.02.04    Besondere Zahlungsverpflichtungen                     141,5         14,2       4,6        4,3        -69,8%         -6,7%
 45.02.05    European Stability Mechanism (variabel)                              1,0                  0,2        -79,4%              -
                                   Nettofinanzierungssaldo         475,2        280,1    511,2       392,1         39,9%        -23,3%

Quellen: BRA 2018, Vorläufiger Gebarungserfolg 2019, Gesetzliches Budgetprovisorium (GBp) 2020, BVA-E 2020

Der      BVA-E 2020           sieht     für    die      UG 45-Bundesvermögen                      im   Finanzierungshaushalt
Auszahlungen iHv insgesamt 832,3 Mio. EUR vor. Im Vergleich zum                                                          Vorläufigen
Gebarungserfolg 2019 kommt es zu einem leichten Rückgang von 1,8 %. Die Einzahlungen
sollen laut BVA-E 2020 um 8,6 % auf 1,2 Mrd. EUR steigen, wobei der COVID-19-
Krisenbewältigungsfonds noch nicht berücksichtigt wurde. Allerdings handelt es sich dabei nur
um einen technischen Mechanismus, mit dem die Budgets der Ressorts bzw. des BMF für
COVID-19-Maßnahmen erhöht werden können.

Die einzelnen Globalbudgets zeigen folgende Entwicklung:

GB 45.01-„Haftungen des Bundes“

In diesem Globalbudget werden die zweckgebundene Gebarung des Ausfuhrförderungs- und
Ausfuhrfinanzierungsverfahrens und sonstige Finanzhaftungen, insbesondere jene für
Zahlungen an die Austria Wirtschaftsservice GmbH (aws) im Rahmen der Garantie- und
KMU-Förderungsgesetze,                  veranschlagt.             Der      größte       Anteil    an      der      Gebarung            des
Globalbudgets entfällt auf das Ausfuhrförderungsverfahren.

                                                                                                                                 10 / 29
BD | Budgetdienst – Untergliederung 45-Bundesvermögen

Im BVA-E 2020 sollen die Einzahlungen aus den Haftungen des Bundes um 5,9 % auf
474,3 Mio. EUR sinken, die budgetierten Auszahlungen sollen im Vorjahresvergleich um 0,2 %
auf 372,2 Mio. EUR zurückgehen. Die Steigerungen sind insbesondere auf die Umstellung3
der Verrechnung der Abschöpfung des Guthabens aus dem Ausfuhrförderungsverfahren
zurückzuführen.

Die nachfolgende Tabelle zeigt die Entwicklung der Aus- und Einzahlungen des
GB 45.01-„Haftungen des Bundes“:

Tabelle 3:           Aus- und Einzahlungen aus Haftungen

    UG 45                                                            Erfolg     Erfolg     Vorl. Erf.   BVA-E     Diff. BVA-E 2020
                                                       in Mio. EUR    2017       2018        2019        2020     - Vorl. Erf. 2019
    Auszahlungen aus Haftungen                                          251,4     430,8        373,1      372,2       -0,9     -0,2%
      DB 45.01.01-Ausfuhrförderungsgesetz                                81,6     274,1        230,0      239,5        9,5      4,1%
          Ausz. aus Ford. aus Finanzhaftungen/Schadensfälle              66,6     257,3        197,5      212,6       15,1      7,7%
            davon Abschöpfung OeKB-Konto                                  0,0     218,4        145,3      150,0        4,7     3,2%
          Sonstige Kosten                                                15,0      16,8         32,5       26,9       -5,6   -17,2%
      DB 45.01.02-Ausfuhrfinanzierungsgesetz                            163,7     156,5        138,0      123,2      -14,9   -10,8%
      davon
          Kursrisikogarantie                                            147,3     139,8        126,9      101,6      -25,3   -20,0%
          Zuschuss OeKB                                                  16,1      11,0          6,1       14,3        8,2   134,7%
      DB Sonstige Finanzhaftungen fix und variabel                        6,1       0,2          5,1        9,6        4,5    87,8%
    Einzahlungen aus Haftungen                                          342,2     543,8        503,8      474,3      -29,5     -5,9%
      DB 45.01.01-Ausfuhrförderungsgesetz                               200,0     419,4        371,8      389,5       17,7      4,8%
          Kostenbeiträge und Gebühren                                  -164,9      41,0         45,6       67,3       21,7    47,7%
          Rückersätze                                                   118,7     128,7        152,8      135,0      -17,8   -11,7%
          Sonstige Erträge                                              245,9     249,4        173,1      186,0       12,9      7,5%
            davon Abschöpfung OeKB-Konto                               214,6      218,4        145,3      150,0        4,7     3,2%
          Erträge aus Zinsen                                              0,3       0,3          0,2        1,1        0,9   342,9%
      DB 45.01.02-Ausfuhrfinanzierungsgesetz                            118,4     120,0        122,0       81,6      -40,4   -33,1%
      davon
          Kostenbeiträge und Gebühren                                    90,3       94,9         94,6      66,4      -28,2   -29,8%
          Erstattung von Erträgen aus der Kursrisikogarantie             28,0       25,1         27,4      15,0      -12,4   -45,2%
      DB Sonstige Finanzhaftungen fix und variabel                       23,8        4,3         10,1       3,2       -6,8   -68,0%

Quellen: BRA 2017 und 2018, Vorläufiger Gebarungserfolg 2019, BVA-E 2020

Im DB 45.01.01-„Ausfuhrförderungsgesetz“ steigen die Auszahlungen aus langfristigen
Forderungen um 7,7 % auf 212,6 Mio. EUR im Jahr 2020. Die geplante Abschöpfung des
Guthabens aus der Ausfuhrförderung erhöht sich gegenüber dem Erfolg 2019 um 3,2 % auf
150,0 Mio. EUR. Die Abschöpfung wird brutto verrechnet und wirkt somit saldenneutral. Die
Einzahlungen im Ausfuhrförderungsverfahren sollen 2020 um 4,8 % steigen. Während bei den
Haftungsentgelten ein deutlicher Anstieg (+21,7 Mio. EUR bzw. +47,7 %) veranschlagt ist,
sinken die Rückersätze aus vom Bund geleisteten Schadenszahlungen auf Grundlage des
Ausfuhrförderungsgesetzes (AusfFG) 2020 um 11,7 % auf 135,0 Mio. EUR.

3
 Die Abschöpfung des Guthabens wurde bis 2017 als Mindereinzahlung auf der Einzahlungsseite verbucht und wird zukünftig
brutto dargestellt. Dabei kommt es zu Auszahlungen aus der Zweckgebundenen Gebarung vom Konto der Oesterreichische
Kontrollbank AG bei gleichzeitiger Verringerung des Forderungsstandes und Einzahlungen in den Bundeshaushalt.

                                                                                                                              11 / 29
BD | Budgetdienst – Untergliederung 45-Bundesvermögen

                   Im DB 45.01.02-„Ausfuhrfinanzierungsförderungsgesetz“ werden die Auszahlungen
                   iHv 123,2 Mio. EUR für 2020 um 10,8 % geringer budgetiert als im vorläufigen Erfolg 2019,
                   wobei         der    größte      Teil     Kursrisikogarantien             im     Ausfuhrfinanzierungsverfahren                    iHv
                   101,6 Mio. EUR betrifft. Im Rahmen der Kursrisikogarantie sind für Kursverluste aus
                   CHF-Zinsen und CHF-Kapitalfälligkeiten nach Maßgabe zweckgebundener Kursgewinne und
                   Haftungsentgelte iHv 81,6 Mio. EUR budgetiert, der darüber hinausgehende Abbau des
                   Fremdwährungsportfolios wird aus der sonstigen Gebarung bedeckt. Die Einzahlungen aus
                   Haftungsentgelten und Erstattungen für Kursgarantien sind mit 81,6 Mio. EUR um 33,1 %
                   geringer budgetiert als im vorläufigen Erfolg 2019 (122,0 Mio. EUR).

                   Im DB 45.01.03-„Sonstige Finanzhaftungen (fix)“ sind die Auszahlungen aus der
                   Schadloshaltung an die aws im Rahmen der Garantie- und KMU-Förderungsgesetze
                   enthalten, die mit 9,6 Mio. EUR veranschlagt werden. Die diesbezüglichen Einzahlungen aus
                   Haftungsentgelten sollen im Vergleich zum vorläufigen Erfolg 2019 um etwa zwei Drittel auf
                   3,2 Mio. EUR zurückgehen.

                   GB 45.02-„Bundesvermögensverwaltung“

                   Im GB 45.02 ist im BVA-E 2020 ein deutlicher Anstieg bei den Einzahlungen auf
                   750,0 Mio. EUR vorgesehen, der insbesondere auf die Dividenden und sonstigen
                   Gewinnausschüttungen der Kapitalbeteiligungen des BMF zurückzuführen ist.

                   Tabelle 4:          Einzahlungen aus Dividenden und Gewinnausschüttungen4

                       UG 45                                                        Erfolg     Erfolg        Vorl. Erf.    BVA-E     Diff. BVA-E 2020
                                                                      in Mio. EUR    2017       2018           2019         2020     - Vorl. Erf. 2019
                      Dividenden und ähnliche Gewinnausschüttungen                     435,9        604,7         564,1      678,3     114,1     20,2%
                      davon
                        Dividende ÖBAG (vormals ÖBIB bzw. ÖIAG)                        218,5        181,0         370,0      471,2     101,2    27,4%
en aus anderer Quelle   Dividende Verbund                                               51,4          n.v.          n.v.     100,0         -         -
                        Gewinnabfuhr OeNB                                              156,9        108,6         111,7      101,2     -10,5    -9,4%

                   Quellen: BRA 2017 und 2018, Vorläufiger Gebarungserfolg 2019, BVA-E 2020, Beteiligungsbericht 2020

                   Die höheren Einzahlungen des DB 45.02.01-„Kapitalbeteiligungen“ sind im Jahr 2020
                   insbesondere            auf     die     veranschlagte            Dividende          der       ÖBAG         iHv 471,2 Mio. EUR
                   zurückzuführen, in der auch die Dividende der BIG enthalten ist. Die Gewinnabfuhr der OeNB
                   wird mit 101,2 Mio. EUR budgetiert. Für das Jahr 2020 wird die Dividende der Verbund AG mit
                   100,0 Mio. EUR             erwartet.       Im     DB 45.02.01             sind       im       BVA-E 2020          Auszahlungen

                   4
                       Einzahlungen im DB 45.02.01-„Kapitalbeteiligungen“ ohne übrige sonstige Erträge

                                                                                                                                                 12 / 29
BD | Budgetdienst – Untergliederung 45-Bundesvermögen

iHv 30,7 Mio. EUR vorgesehen. Gegenüber dem vorläufigen Erfolg 2019 sinken die
Auszahlungen deutlich um 54,8 Mio. EUR (-64,1 %), insbesondere weil die im Jahr 2019
hohen Auszahlungen an die Internationale Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (IBRD)
sowie die Asiatische Infrastruktur Investitionsbank (AIIB) im Jahr 2020 wegfallen.

In der Bundesvermögensverwaltung (DB 45.02.03-Unbewegliches Bundesvermögen)
werden im BVA-E 2020 Liegenschaftserlöse iHv 29,6 Mio. EUR geplant, diese erhöhen sich
im Vorjahresvergleich um 13,6 Mio. EUR. Die im BVA-E 2020 budgetierten Einzahlungen aus
Miet- und Pachtzinsen (Österreichische Bundesforste AG, Schloss Schönbrunn Kultur- und
Betriebs GmbH) iHv 9,9 Mio. EUR wurden gegenüber dem vorläufigen Erfolg 2019 um
9,1 Mio. EUR reduziert.

Den     wesentlichen      Anteil      der    Auszahlungen      des    DB 45.02.04-„Besondere
Zahlungsverpflichtungen“           stellen   die   Kapitaltransfers   an   die   internationalen
Finanzinstitutionen dar. Die 2020 veranschlagten Auszahlungen sollen im Vergleich zum
vorläufigen Erfolg 2019 um 9,1 % steigen. Die Kapitaltransfers an Internationale
Finanzinstitutionen (IFIs) erhöhen sich im Jahr 2020 um 21,4 Mio. EUR auf 315,0 Mio. EUR.
Zu einer leichten Erhöhung kommt es bei den laufenden Transfers an Drittländer. Im
BVA-E 2020 sind bereits Rücklagenentnahmen iHv 20,3 Mio. EUR für das Weltbankprogramm
IDA-17, mit dem die ärmsten 82 Länder der Welt unterstützt werden, enthalten. Diese
Steigerungen tragen zur Erreichung des langfristigen Ziels einer ODA-Quote von 0,7 % des
BNE bei, die von 0,27 % des BNE im Jahr 2019 auf 0,39 % im Jahr 2020 steigen soll. Eine
gesamthafte Darstellung der budgetären Mittel für den Politikbereich enthält die EZA-Beilage
(Übersicht gemäß § 42 Abs. 4 BHG zur Entwicklungszusammenarbeit).

Im DB 45.02.05-„European Stability Mechanism“ sind derzeit keine Auszahlungen
budgetiert. Das mit dem gesetzlichen Budgetprovisorium 2020 neu eingerichtete
DB 45.02.06-„COVID-19-Krisenbewältigungsfonds“ dient der Überrechnung der Mittel an
die auszahlenden Ressorts und wird mittels einer Ermächtigung iHv 28,0 Mrd. EUR dotiert, die
in Form eines Abänderungsantrags zum BFG-E 2020 eingebracht werden soll. Die
diesbezüglichen Auszahlungen an die Ressort sind defizitneutral und werden erst mit der
Auszahlung in den Ressorts im Finanzierungshaushalt bzw. mit dem Eingehen einer
Verpflichtung im Ergebnishaushalt relevant.

                                                                                         13 / 29
BD | Budgetdienst – Untergliederung 45-Bundesvermögen

2.3       Unterschiede zwischen Finanzierungs- und Ergebnishaushalt

Die nachfolgenden Tabellen zeigen die Entwicklung des Finanzierungs- und des
Ergebnishaushalts und die wesentlichen Unterschiede zwischen den beiden Haushalten im
BVA-E 2020 auf:

Tabelle 5:         Finanzierungshaushalt (Auszahlungen) und Ergebnishaushalt (Aufwendungen)

 UG 45                                                            FinHH - Ausz.                              ErgHH - Aufw.                   Diff. EH-FH
                                                     Vorl. Erf.    BVA-E     Diff. BVA-E 2020 Vorl. Erf.      BVA-E     Diff. BVA-E 2020       BVA-E
                                         in Mio. EUR   2019         2020     - Vorl. Erf. 2019  2019           2020     - Vorl. Erf. 2019       2020
 Operative Verwaltungstätigkeit und Transfers/
                                                         582,4       609,2        26,8      4,6%     586,1      641,1        55,0     9,4%          31,9
 Finanzierungswirksame Aufwendungen
   Auszahlungen / Aufwand für betriebl. Sachaufwand       49,2        48,2        -1,0      -2,0%     45,3       48,2         2,9     6,4%           0,0
     Aufwand für Werk leistungen                          28,0        35,0         7,0     24,8%      26,9       35,0         8,1    30,0%           0,0
     Sonstiger betrieblicher Sachaufwand                  21,1        13,2        -7,9    -37,5%      18,4       13,2        -5,2   -28,0%           0,0
   Auszahlungen / Aufwand für Transfer                   533,3       561,0        27,7       5,2%    540,8      592,9        52,1     9,6%          31,9
   davon
     an öffentl. Körperschaften und Rechtsträger          4,8          5,3         0,5    10,3%        4,5        5,3        0,8    17,3%            0,0
     an ausländ. Körperschaften und Rechtsträger        351,9        387,1        35,2    10,0%      361,5      419,0       57,5    15,9%           31,9
     an Unternehmen                                     176,6        168,6        -8,0    -4,5%      174,8      168,6       -6,2    -3,5%            0,0
 Nicht finanzierungswirksame Aufwendungen                                                             64,8      159,0       94,2 145,3%            159,0
   Aufwand aus der Bewertung v. Beteiligungen                                                          4,7        0,0        -4,7 -100,0%            0,0
   Aufwand aus Wertberichtigungen                                                                     14,8      129,0      114,2 772,3%            129,0
   Aufwand durch Bildung von Rückstellungen                                                           45,0       30,0      -15,0 -33,4%             30,0
   davon
     Haftungen                                                                                        45,0       30,0      -15,0    -33,3%          30,0
 Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit               67,3        10,4        -56,9    -84,5%                                                  -10,4
   Beteiligungen                                          67,3        10,4        -56,9   -84,5%                                                   -10,4
 Darlehen und Vorschüsse                                 197,5       212,6         15,1      7,7%                                                 -212,6
   Auszahlungen aus Finanzhaftungen                      197,5       212,6         15,1      7,7%                                                 -212,6
          Auszahlungen / Aufwendungen insgesamt          847,3       832,3        -15,0     -1,8%    650,9      800,1      149,2     22,9%         -32,1

Quellen: Vorläufiger Gebarungserfolg 2019, BVA-E 2020, eigene Berechnungen

Der Unterschied zwischen Finanzierungs- und Ergebnishaushalt iHv 32,1 Mio. EUR geht auf
drei Faktoren zurück:

         Periodenabgrenzungen                    bei       den        Zahlungen              Österreichs             im      Rahmen            seiner
          Mitgliedschaften an internationalen Finanzinstitutionen führen zu Differenzen im
          Finanzierungs- und Ergebnishaushalt, bei denen der Leistungszeitraum der
          Wiederauffüllungsperiode entspricht, die Beträge werden meist jedoch zeitverzögert
          eingelöst.

         Im Unterschied zum Ergebnishaushalt zeigen sich im Finanzierungshaushalt die
          Schadenszahlungen für Haftungen, die zu Forderungen des Bundes führen und daher
          im Vermögenshaushalt, aber nicht im Ergebnishaushalt erfasst. Die Auszahlungen aus
          Finanzhaftungen enthalten auch die Abschöpfung des Guthabens aus der
          Ausfuhrförderung.

         Ebenfalls         zu      keinen         Aufwendungen                     führen          die      Auszahlungen                aus        der
          Investitionstätigkeit.

                                                                                                                                               14 / 29
BD | Budgetdienst – Untergliederung 45-Bundesvermögen

Tabelle 6:          Finanzierungshaushalt (Einzahlungen) und Ergebnishaushalt (Erträge)

 UG 45                                                           FinHH - Einz.                                    ErgHH - Ertr.                  Diff. EH-FH
                                                    Vorl. Erf.     BVA-E    Diff. BVA-E 2020         Vorl. Erf.    BVA-E      Diff. BVA-E 2020      BVA-E
                                        in Mio. EUR   2019          2020     - Vorl. Erf. 2019         2019         2020       - Vorl. Erf. 2019     2020
 Operative Verwaltungstätigkeit und Transfers/
                                                      1.060,6      1.103,5       42,9     4,0%           899,4        986,8      87,4      9,7%       -116,7
 Finanzierungswirksame Erträge
   Einzahlungen/Erträge aus wirtschaftl. Tätigkeit        21,2        12,3       -9,0   -42,2%             22,7        12,3      -10,4   -45,9%          0,0
   davon
     Erträge aus Mieten                                  19,3         10,3       -9,0   -46,9%            20,8         10,3     -10,5    -50,6%          0,0
   Kostenbeiträge und Gebühren                          257,5        204,6      -52,9    -20,5%          252,8        237,9     -14,9      -5,9%        33,3
   Einzahlungen/Erträge aus Transfers                    28,2         17,0      -11,2    -39,6%           28,2         17,0     -11,2    -39,6%          0,0
   davon
     von Unternehmen                                     27,4         15,0     -12,4    -45,2%            27,4         15,0     -12,4 -45,2%             0,0
   Sonst. Einzahlungen/Erträge                          186,1        187,0       0,9      0,5%            29,0         37,0       8,0   27,5%         -150,0
     Übrige sonstige Erträge                            173,1        186,0      12,9      7,5%            16,0         36,0      20,0 125,2%
   Finanzerträge                                        567,6        682,6     115,1     20,3%           566,7        682,6     115,9   20,4%             0,0
     Dividenden u. ähnliche Gewinnausschüttungen        564,1        678,3     114,1     20,2%           564,1        678,3    114,1    20,2%             0,0
 Nicht finanzierungswirksame Erträge                                                                     614,3         67,6    -546,7   -89,0%          67,6
   Operative Verwaltungstätigkeit und Transfers                                                           25,5         67,6      42,1 165,0%            67,6
     Erträge aus Auflösungen von Rück stellungen                                                          20,0         49,0      29,0 144,9%            49,0
     Übrige Erträge operative Verw. u. Transfers                                                           5,5         18,6      13,1 238,4%            18,6
   Finanzerträge                                                                                         588,8          0,0    -588,8 -100,0%             0,0
 Investitionstätigkeit                                   17,0         29,8       12,8    75,7%                                                         -29,8
   Sachanlagen                                           16,0         29,6       13,6    85,1%                                                         -29,6
   Beteiligungen                                          1,0          0,2       -0,8   -79,0%                                                           -0,2
 Darlehen und Vorschüsse                                 49,8         91,0       41,2    82,6%                                                         -91,0
               Einzahlungen / Erträge insgesamt       1.127,4      1.224,3       96,9     8,6%         1.513,8      1.054,4    -459,3    -30,3%       -169,9
         Nettofinanzierungssaldo / Nettoergebnis        280,1        392,1     111,9             -       862,8        254,3    -608,5          -      -137,8

Quellen: Vorläufiger Gebarungserfolg 2019, BVA-E 2020, eigene Berechnungen

Die Differenzen zwischen den Einzahlungen und den Erträgen sind auf die Rückersätze aus
Haftungsinanspruchnahmen, die Abschöpfung des Guthabens gemäß AusfFG und auf
geplante Liegenschaftsverkäufe zurückzuführen, die nicht ergebniswirksam sind. Die
Auflösung von Rückstellungen wirkt sich nicht auf den Finanzierungshaushalt aus.

2.4        Auswirkungen der COVID-19-Krise auf den Voranschlag und sonstige
           Budgetrisiken der Untergliederung (zum Analysezeitpunkt)

Im Zuge der COVID-19-Krise werden in großem Ausmaß Haftungen über die aws, die ÖHT
und die OeKB zur Verfügung gestellt. Es ist von einer höheren Ausfallwahrscheinlichkeit als
bei den Haftungen im normalen Geschäftsbetrieb auszugehen, weil diese nur einer
reduzierten, beschleunigten Prüfung unterzogen werden und deren Zweck nicht die
Finanzierung der regulären oder die Ausweitung der Geschäftstätigkeit, sondern die
Überbrückung von unmittelbaren Problemsituationen darstellt. Aufgrund der massiven
konjunkturellen Auswirkungen sowohl in Österreich als auch weltweit, ist davon auszugehen,
dass die Inanspruchnahme bei den vor 2020 vergebenen Haftungen ebenfalls steigen wird.

                                                                                                                                                   15 / 29
BD | Budgetdienst – Untergliederung 45-Bundesvermögen

Mit dem vom Nationalrat am 28. April 2020 beschlossenen 18. COVID-19-Gesetz wurde das
Zahlungsbilanzstabilisierungsgesetz (ZaBiStaG) geändert, sodass weitere Haftungen für
Maßnahmen auf europäischer Ebene übernommen werden können. Beiträge Österreichs zum
Garantiefonds der Europäischen Investitionsbank (EIB) können bis zu einem
Gesamtbetrag von 650 Mio. EUR zuzüglich allfälliger Verwaltungskosten geleistet werden.5

Außerdem wird der Bundesminister für Finanzen ermächtigt Haftungen in Form von
(Rück-)Garantien bis zu einem Betrag von 720 Mio. EUR zuzüglich Zinsen und allfälliger
Kosten für Darlehen aus dem Unionshaushalt im Zusammenhang mit dem neuen
europäischen Instrument SURE (Support mitigating Unemployment Risks in Emergency) zu
übernehmen.6

Die Beteiligungen und Ausgliederungen des Bundes sind in unterschiedlicher Weise und
Umfang von den Auswirkungen der COVID-19-Maßnahmen betroffen, die sich im laufenden
bzw. in zukünftigen Haushalten auswirken werden. Die UG 45-Bundesvermögen ist vor allem
durch Unternehmen, die an den Bund Dividenden leisten, betroffen. Bei diesen könnte es
ebenfalls zu Gewinneinbußen kommen, wodurch ein Ertragsausfall entstehen könnte.

Es ist zu beachten, dass die Ausführungen den Stand zum Zeitpunkt der Erstellung der
Analyse (Datum am Deckblatt) wiedergeben und nicht laufend aktualisiert werden.

5
  Der Garantiefonds übernimmt dabei Garantien für bestimmte Finanzierungsinstrumente der EIB und des Europäischen
Investitionsfonds (EIF). Zu diesen zählen etwa (Rück-)Garantien für Geschäftsbanken, nationale Förderinstitute und nationale
Garantieprogramme sowie die Bereitstellung von Risikokapital über Risikokapitalfonds und der Ankauf von Asset-Backed
Securities, in denen Banken Risiken aus KMU-Kreditportfolios bündeln können. Die so freigesetzten Mittel sollen für
Finanzierungen an kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und Midcap-Unternehmen herangezogen werden. Das in der
derzeitigen Lage erhöhte Ausfallsrisiko von Unternehmenskrediten könnte zu einem Schlagendwerden der Haftungen führen.
6
 Mit diesem befristeten Instrument sollen bis zu 100 Mrd. EUR an Darlehen für Mitgliedstaaten, die Mittel zur Ausweitung
nationaler Kurzarbeitsregelungen sowie ähnlicher Maßnahmen für Selbstständige benötigen, bereitgestellt werden.

                                                                                                                   16 / 29
BD | Budgetdienst – Untergliederung 45-Bundesvermögen

3        Rücklagen
Die nachstehende Tabelle weist den Stand der Rücklagen mit Ende 2017 und Ende 2018
sowie den vorläufigen Stand der Rücklagen per 31. Dezember 2019 und im BVA-E 2020
allenfalls bereits budgetierte Rücklagenentnahmen aus. Nach Entnahme budgetierter
Rücklagenverwendungen verbleibt ein fiktiver Rücklagenrest. Nachträgliche Korrekturen (etwa
durch Umschichtungen sowie Berücksichtigung der BMG-Novelle) sind noch nicht
berücksichtigt. Der endgültige Rücklagenstand für das Jahr 2019 steht erst mit Vorlage des
Bundesrechnungsabschlusses (BRA) im Juni 2020 endgültig fest.

Tabelle 7:        Rücklagengebarung

 UG 45                                     Stand 31.12.        Veränderung vorl. Stand Budget. RL-Verwen- Rücklagen Anteil RL-Rest
                           in Mio. EUR   2017       2018           2019    31.12.2019   dung BVA-E 2020     -rest   am BVA-E 2020
 Detailbudgetrücklagen                   2.934,06   2.887,33        -120,15   2.767,19
 Variable Auszahlungsrücklagen              18,69      18,70          +0,01      18,70
 Zweckgebundene Einzahlungsrücklagen       761,88     762,17          +0,10     762,27
                        Gesamtsumme      3.714,63   3.668,20        -120,04   3.548,16             -20,26   3.527,90        423,9%

Anmerkung: Detailbudgetrücklagen sind bei der Verwendung nicht mehr an den Zweck der seinerzeitigen Veranschlagung
gebunden. Variable Auszahlungsrücklagen stammen aus Bereichen mit variablen Auszahlungsgrenzen und sind dafür
vorzusehen. Zweckgebundene Einzahlungsrücklagen dürfen nur im Rahmen einer zweckgebundenen Gebarung verwendet
werden. Für EU-Einzahlungsrücklagen bleibt die Zweckbestimmung erhalten.

Quellen: BRA 2017 und 2018, Vorläufiger Gebarungserfolg 2019, BVA-E 2020

Die UG 45-Bundesvermögen verfügte Ende 2019 über Rücklagen iHv 3,5 Mrd. EUR, wovon
0,8 Mrd. EUR auf zweckgebundene Einzahlungsrücklagen entfallen, die überwiegend
Haftungsübernahmen nach dem Ausfuhrförderungsgesetz (AusfFG) betreffen. Die Rücklagen
in dieser Untergliederung sind von enormer Höhe, etwa das Vierfache der budgetierten
Auszahlungen (ohne COVID-19-Krisenbewältigungsfonds). In der Untergliederung sind eine
Vielzahl von Sondergebarungen (wie etwa ESM, Dividendenzahlungen, Veräußerungserlöse
von Bundesvermögen) zusammengefasst, bei denen eine Rücklagenbildung nur bedingt
Anreizwirkungen entfalten kann. Auch mit dem Gesamtbedeckungsgrundsatzes, der besagt,
dass alle Einzahlungen für sämtliche Auszahlungen herangezogen werden können, sind
Rücklagenbildungen aus außergewöhnlichen Transaktionen wie Vermögensverkäufe nicht im
Einklang. Eine Einschränkung der Rücklagenbildung in dieser Untergliederung könnte daher
angedacht werden.

Im BVA-E 2020 sind Rücklagenentnahmen iHv 20,3 Mio. EUR für das Weltbankprogramm
IDA-17, mit dem die ärmsten 82 Länder der Welt unterstützt werden, budgetiert.

                                                                                                                           17 / 29
BD | Budgetdienst – Untergliederung 45-Bundesvermögen

4        Förderungen
Auf Grundlage der Abgrenzungen des Förderungsberichts zeigt die nachstehende Tabelle die
Entwicklung und Veranschlagung der direkten Förderungen der Untergliederung und der
wesentlichen Förderungsbereiche:

Tabelle 8:       Direkte Förderungen (Auszug)

 UG 45                                                   Erfolg     Erfolg     Vorl. Erf.   BVA-E     Diff. BVA-E 2020
                                           in Mio. EUR    2017       2018        2019        2020     - Vorl. Erf. 2019
 Förderungen                                                 61,6       62,5         66,6      78,1      11,5     17,2%
 davon
   Laufende Transfers an Drittländer                         34,0       31,6         32,4      35,5        3,1     9,7%
   Laufende Transferzahlungen an IAKW                        11,0       19,0         28,0      26,0       -2,0    -7,1%
   Zuschuss OeKB                                             16,1       11,0          6,1      14,3        8,2   134,7%

Quellen: BMF, eigene Berechnungen

In der UG 45-Bundesvermögen im DB 45.02.04-„Besondere Zahlungsverpflichtungen“ stellen
die Laufenden Transfers an Drittländer (35,5 Mio. EUR), die Transfers an das Internationale
Amtssitz-      und      Konferenzzentrum      Wien       (26,0 Mio. EUR),             und     die     Zuschüsse           zu
Exportfinanzierungen im Wege der Oesterreichischen Kontrollbank (14,3 Mio. EUR)
Förderungen dar.

                                                                                                                  18 / 29
BD | Budgetdienst – Untergliederung 45-Bundesvermögen

5      Ausgliederungen und Beteiligungen
Der    am   7. Mai 2020   im   Zusammenhang       mit   den   Budgetunterlagen   vorgelegte
Beteiligungsbericht 2020 enthält Informationen über die wesentlichen Kennzahlen der
Beteiligungsunternehmen des Bundes. Die Anteilsverwaltung der BRZ wurde mit Inkrafttreten
der BMG-Novelle 2020 in die UG 40-Wirtschaft übertragen. Die nachstehende Tabelle zeigt
die Verflechtungen der der Untergliederung zugehörigen Unternehmen mit dem Bundesbudget
auf:

                                                                                     19 / 29
BD | Budgetdienst – Untergliederung 45-Bundesvermögen

Tabelle 9:         Zahlungsflüsse aus Ausgliederungen und Beteiligungen

 UG 45                                                                     Erfolg      Erfolg      vor. Erf.    BVA-E       Diff. BVA-E 2020
                                                             in Mio. EUR    2017        2018        2019         2020       - Vorl. Erf. 2019
 Auszahlungen gesamt                                                          756,4       764,5        782,3       814,2         31,9      4,1%
 Abschlussprüferaufsichtsbehörde (APAB)                                          0,5         0,5          0,5         0,5         0,0     0,0%
      Beitrag Bund gemäß §21 Abs. 4 APAG                                        0,5         0,5           0,5        0,5          0,0     0,0%
 Buchhaltungsagentur des Bundes (BHAG)                                         17,1        17,7          17,5       17,2         -0,3    -1,7%
      Personalausgaben/-auszahlungen                                           15,3        15,4         14,5        17,2          2,7   18,6%
      Pensionen BeamtInnen                                                      1,8         2,3           3,1        n.v.           -         -
 Bundesbeschaffung GmbH (BBG)                                                    1,7         0,2          0,2         0,1        -0,1 -50,0%
      Kostenersatzzahlungen                                                     1,5         0,0           0,0        0,0                      -
      Personalausgaben/-auszahlungen                                            0,1         0,1           0,1        0,1          0,0     0,0%
      Pensionen BeamtInnen                                                      0,1         0,1           0,1        n.v.           -         -
 Bundesimmobilien GmbH (BIG)                                                  712,6       712,5        722,2       754,5         32,3     4,5%
      Personalausgaben/-auszahlungen                                           11,3        11,0         10,6        11,4          0,8     7,5%
      BIG - Mieten                                                            699,6       699,3        709,0       743,0        34,0      4,8%
      Pensionen BeamtInnen                                                      1,6         2,1           2,6        n.v.           -         -
 Bundespensionskasse AG                                                          0,8         1,5          1,0         1,0         0,0     0,0%
      Kapitalerhöhung                                                           0,8         1,5           1,0        1,0          0,0     0,0%
 Felbertauernstraße AG                                                           0,0         0,0          0,0         0,0                      -
 Finanzmarktaufsicht (FMA)                                                       6,3         6,3          6,4         6,8         0,4     6,2%
      Beitrag Bund gemäß §19 FMABG                                              4,0         4,0           4,0        4,0          0,0     0,0%
      Personalausgaben/-auszahlungen                                            2,0         1,8           1,8        2,8          1,0   55,6%
      Pensionen BeamtInnen                                                      0,3         0,4           0,5        n.v.           -         -
 Großglockner Hochalpenstraßen AG                                                0,0         0,0          0,0         0,0                      -
 Internationales Amtssitz- und Konferenzzentrum Wien AG (IAKW)                 12,8        21,3          30,4       28,9         -1,5    -4,9%
      Kostenersatz an IAKW                                                     11,0        11,0         11,0        11,0          0,0     0,0%
      Kostenersatz an IAKW Außenumbau ACV                                                   8,0         10,0         8,0         -2,0 -20,0%
      Kostenersatz an IAKW Verk ehrssicherheit ACV                                                        7,0        7,0          0,0     0,0%
      Aufwendungen für IAKW                                                     1,8         2,3           2,4        2,9          0,5   20,8%
 Monopolverwaltung GmbH (MVG)                                                   0,0         0,0           0,0         0,0                      -
 Österreichische Bundesfinanzierungsagentur (OeBFA)                             4,7         4,6           4,1         5,1         1,0    24,4%
      Transferzahlungen                                                         4,7         4,6           4,1        5,1          1,0   24,4%
 Österreichische Beteiligungs AG (ÖBAG)                                         0,0         0,0           0,0         0,0                      -
 VERBUND AG (Konzern - IFRS)                                                    0,0         0,0           0,0         0,0                      -
 Villacher Alpenstraßen-FremdenverkehrsgmbH                                     0,0         0,0           0,0         0,0                      -
 Oesterreichische Nationalbank (OeNB)                                           6,3         6,4           6,3         6,2        -0,1    -1,6%
      Rück lieferung Silbermünzen                                               5,8         5,8           5,8        5,8          0,0     0,0%
      Personalauszahlungen (Münze Österreich)                                   0,5         0,6           0,5        0,4         -0,1 -20,0%
 Einzahlungen gesamt                                                          415,2       535,9        482,6       613,9       131,3     27,2%
 Buchhaltungsagentur des Bundes (BHAG)                                         19,6        19,5          18,5       17,2         -1,3    -7,0%
      Pensionen BeamtInnen                                                      4,3         4,2           4,0        n.v.           -         -
      Ersätze                                                                  15,3        15,4         14,5        17,2          2,7   18,6%
 Bundesbeschaffung GmbH (BBG)                                                   0,1         0,1           0,1         0,1         0,0     0,0%
 davon
      Ersätze für Bedienstete                                                  0,1         0,1           0,1         0,1         0,0       0,0%
 Bundesimmobilien GmbH (BIG)                                                 121,4       256,7          15,9        22,2         6,3      39,6%
      Gewinnausschüttungen                                                    98,7       230,1           n.v.        n.v.          -           -
      Personalk ostenersätze                                                  11,3        11,0          10,6        11,4         0,8       7,5%
      Veräußerungen (UG 45)                                                    8,6        13,6           3,3        10,8         7,5    227,3%
      Pensionen BeamtInnen                                                     2,8         2,1           1,9         n.v.          -           -
 Finanzmarktaufsicht (FMA)                                                     2,5         2,2            2,3         2,8        0,5      21,7%
      Pensionen BeamtInnen                                                     0,5         0,4           0,4         n.v.          -           -
      Ersätze für Bedienstete                                                  2,0         1,8           1,8         2,8         1,0     55,6%
 Großglockner Hochalpenstraßen AG                                              0,8         0,8            0,4         0,0       -0,4   -100,0%
      Gewinnausschüttungen                                                     0,8         0,8           0,4         0,0        -0,4   -100,0%
 Internationales Amtssitz- und Konferenzzentrum Wien AG (IAKW)                 0,2         0,4            0,3         0,3        0,0       0,0%
      Mieterträge IAKW                                                         0,2         0,4           0,3         0,3         0,0       0,0%
 Monopolverwaltung GmbH (MVG)                                                  0,7         0,7            0,7         0,0       -0,7   -100,0%
      Gewinnausschüttungen                                                     0,7         0,7           0,7         0,0        -0,7   -100,0%
 Österreichische Beteiligungs AG (ÖBAG)                                      218,5       181,0         370,0       471,2      101,2       27,4%
      Dividenden (bis 2013 ÖIAG dananch ÖBIB bis 2018)                       218,5       181,0         370,0       471,2      101,2      27,4%
 VERBUND AG (Konzern - IFRS)                                                  51,4        74,4          74,4       100,0        25,6      34,4%
      Dividenden                                                              51,4        74,4          74,4       100,0       25,6      34,4%
 Oesterreichische Nationalbank (OeNB)                                        158,6       217,5         113,4       101,6       -11,8     -10,4%
      Gewinnabfuhr                                                           156,9       108,6         111,7       100,0      -11,7     -10,5%
      Präk lusion der Schilling-Noten                                            -       107,1              -           -          -           -
      Dividenden                                                               1,2         1,2           1,2         1,2         0,0       0,0%
      Ersätze für Bedienstete (Münze Österreich)                               0,5         0,6           0,5         0,4        -0,1    -20,0%

Quelle: Beteiligungsbericht 2020

                                                                                                                                         20 / 29
BD | Budgetdienst – Untergliederung 45-Bundesvermögen

Die Einzahlungen der ÖBAG, der OeNB und der Verbund AG betreffen im Wesentlichen
Dividenden, die in der UG 45-Bundesvermögen budgetiert sind. Die Dividende der BIG wurde
bis zur Integration in die ÖBAG direkt in der UG 45-Bundesvermögen vereinnahmt, seit 2019
liefert sie diese an die ÖBAG ab. Bei den anderen Unternehmen handelt es sich überwiegend
um Refundierungen für Personalaufwendungen für BeamtInnen, die in den jeweiligen
Unternehmen Dienst versehen.

Die größte Position bei den Auszahlungen betrifft die BIG, die sich im Wesentlichen aus den
von den Ressort gezahlten Mieten zusammensetzt. Diese werden von den Ressorts und nicht
aus der UG 45-Bundesvermögen bedeckt.

                                                                                    21 / 29
BD | Budgetdienst – Untergliederung 45-Bundesvermögen

6       Wirkungsorientierung

6.1     Überblick

Im Anhang zur Analyse werden die Wirkungsziele, die Maßnahmen und die Kennzahlen der
Untergliederung im Überblick dargestellt. Die Angaben zur Wirkungsorientierung werden von
jedem Ressort bzw. Obersten Organ individuell festgelegt, zur Erreichung angestrebter
Wirkungen ist jedoch vielfach das Zusammenwirken verschiedener Ressorts erforderlich. Um
den Überblick über die Wirkungsinformationen aller Ressorts zu erleichtern hat der
Budgetdienst daher mehrere auf der Parlamentshomepage verfügbare Übersichtslandkarten
erstellt:

           Die    Wirkungsziel-Landkarte        umfasst   sämtliche         Wirkungsziele        aller
            Untergliederungen im BVA-E 2020.

           Ein Gleichstellungziel ist in allen Untergliederungen vorzusehen, wobei eine
            Koordinierung mit anderen Ressorts erfolgen sollte. Die Gleichstellungsziel-
            Landkarte umfasst alle diesbezüglichen Wirkungsziele, Maßnahmen und Kennzahlen.

           Die UN-Ziele für nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals – SDGs)
            stehen im Mittelpunkt der Strategie für nachhaltiges Wachstum 2030 der Europäischen
            Kommission. Im Regierungsprogramm 2020 – 2024 wird deren Umsetzung mehrfach
            als Zielsetzung angeführt. Mit der SDG-Landkarte wird ein erster Überblick über den
            Beitrag der Wirkungsorientierung zur Umsetzung der SDGs gegeben. Der
            Budgetdienst hat dazu auf der Grundlage des von der EU im Länderbericht 2020
            herangezogenen     Indikatorensets   die   entsprechenden        relevanten    und     mit
            ausreichender Reichweite versehenen Indikatoren und Maßnahmen aus den
            Wirkungsinformationen im BVA 2020 den jeweiligen SDGs zugeordnet.

           Auch die in den Angaben zur Wirkungsorientierung im BVA-E 2020 vorgesehenen
            Wirkungsziele, Maßnahmen und Kennzahlen werden durch die COVID-19-Pandemie
            wesentlich beeinflusst. Der Budgetdienst hat daher eine Übersichtslandkarte zum
            COVID-19-Einfluss    auf   die Wirkungsinformation    erstellt    und   auch     in   den
            nachfolgenden Einzelfeststellungen werden die absehbaren Auswirkungen angeführt.

                                                                                              22 / 29
BD | Budgetdienst – Untergliederung 45-Bundesvermögen

Das BMF hat im BVA-E 2020 für die UG 45-Bundesvermögen insgesamt fünf Wirkungsziele
festgelegt. Gegenüber dem BVA 2019 wurde ein Wirkungsziel geändert und bei vier
Indikatoren wurden Ziel- bzw. Istzustände angepasst. Die meisten Wirkungsziele haben einen
makroökonomischen Hintergrund, weshalb zahlreiche Wirkungsziele und Indikatoren aufgrund
der Auswirkung der COVID-19-Pandemie vermutlich nicht erreicht werden können. Die
überwiegend makroökonomischen Zielsetzungen der Untergliederung finden in den SDG, die
auf Entwicklungsziele abstellen, mit Ausnahme des Gleichstellungsziels nur geringe
Entsprechung.

6.2    Einzelfeststellungen

Das Wirkungsziel 1 „Sicherung der Stabilität der Euro-Zone“ wird durch die globalen
wirtschaftlichen Auswirkungen der COVID-19-Pandemie massiv beeinfluss. Dem Wirkungsziel
werden drei Kennzahlen zugeordnet. Die KZ 45.1.1 betrifft die zusätzlichen Kapitalabrufe, die
durch Prävention und andere Maßnahmen zur Bewältigung systemischer Krisen vermieden
werden sollen. Als Ziel soll kein Kapitalabruf erfolgen. Allerdings ist es im derzeitigen Kontext
wahrscheinlicher,     dass      es      Kapitalabrufe        gibt.   Die    Zielzustände      der
KZ 45.1.2-„Durchschnittliches        Budgetdefizit      in     der    Euro-Zone“     und      der
KZ 45.1.3-„Durchschnittliche Verschuldung in der Euro-Zone“ wurden für 2020 mit einem
Defizit von -0,9 % des BIP bzw. einer Schuldenquote von 85,1 % des BIP festgelegt. Durch
die Auswirkungen der COVID-19-Krise werden diese Werte deutlich schlechter ausfallen. Eine
Prognose ist derzeit nicht möglich.

Wirkungsziel 2 betrifft die „Verringerung des unternehmerischen und finanziellen Risikos bei
Exportgeschäften und bei Investitionen“. Die Haftungsübernahmen für Exporte in aufstrebende
Märkte (KZ 45.2.1) lagen 2018 (542 Mio. EUR) deutlich über dem Zielzustand von
350 Mio. EUR. Der Zielwert für 2020 wurde daher im BVA-E 2020 auf 500 Mio. EUR erhöht.
Die zweite KZ 45.2.2-„Anzahl der Geschäfte, die aus dem Soft Loan Gesamtportfolio
unterstützt werden“ lag 2018 bei 470 und wurde somit erreicht. Dieser Wert wird für die
Folgejahre fortgeschrieben. Auch Exportgeschäfte sind von der COVID-19-Krise betroffen.

Beim Wirkungsziel 3 („Sicherstellung eines hohen Frauenanteils in Aufsichtsräten von
Unternehmen, die dem Beteiligungsmanagement des Bundesministeriums für Finanzen
unterliegen und an denen der Bund mit zumindest 50 % beteiligt ist“) wurde die „Anhebung
des Frauenanteils …“ im BVA-E 2020 durch die „Sicherstellung eines hohen Frauenanteils …“
ersetzt. Diesem Wirkungsziel, das eines der zwei Gleichstellungsziele der Untergliederung
bildet, ist nur eine Kennzahl zugeordnet. Der Zielzustand der KZ 45.3.1-„ Frauenanteil von
BMF-Vertreterinnen      in   den      Aufsichtsgremien        von    Unternehmen,    die     dem

                                                                                           23 / 29
BD | Budgetdienst – Untergliederung 45-Bundesvermögen

Beteiligungsmanagement des BMF unterliegen und an denen der Bund mit zumindest 50 %
beteiligt ist.“ wurde im Jahr 2018 erreicht. Für die Jahre 2020 und 2021 bleibt der Zielzustand
mit 50 % konstant.

Das Wirkungsziel 4 „Erhaltung und graduelle weitere Verbesserung der hohen Qualität der
Leistungen und der Effizienz der Internationalen Finanzinstitutionen (IFIs) und der Qualität der
ODA (Official Development Assistance bzw. Öffentliche Entwicklungszusammenarbeit) –
Leistungen des BMF unter Berücksichtigung der Herstellung der Gender-Chancengleichheit
sowohl in der institutionellen Struktur der IFIs wie auch in deren Operationen“ ist das zweite
Gleichstellungsziel der Untergliederung. Für dieses Wirkungsziel wurden fünf Kennzahlen
angegeben. Die Istwerte sämtlicher Kennzahlen liegen im Jahr 2018 über den Zielzuständen
bzw. erreichen diese.

Mit dem Wirkungsziel 5 wird die Sicherung der Werterhaltung bzw. Wertsteigerung und der
langfristigen Weiterentwicklung der Beteiligungen des BMF angestrebt. Die Zielerreichung soll
mit zwei Kennzahlen gemessen werden. Die KZ 45.5.1-„Beteiligungsansatz (Buchwert) der
Beteiligungen“ basiert auf der Summe des anteiligen Nettovermögen zu zum Stichtag
31. Dezember. Der Istzustand 2018 iHv 9.133,2 Mio. EUR soll 2020 leicht gesteigert werden.
Der Entwicklungspfad der Kennzahl lässt in Summe auf eine Werterhaltung der Beteiligungen
schließen. Durch die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie wird der Zielwert nicht erreicht
werden können, weil zahlreiche Beteiligungen mit einer deutlichen Verschlechterung der
Ertragssituation konfrontiert sind. Die zweite Kennzahl (45.5.2) misst die Anzahl der
Vollzeitstellen bei einer gemischten Personalbelegung mit Voll- und Teilzeitbeschäftigten und
sollte nicht als Wirkungskennzahl, sondern als Indikator auf Ebene des Global- oder
Detailbudgets aufgenommen werden. Es handelt sich dabei nicht um einen Wirkungsindikator,
mit dem die Werterhaltung der Beteiligungen gemessen wird, sondern beurteilt lediglich mit
dem Aufbau des Beteiligungsmanagements eine administrative Maßnahme. Auch wird nicht
die Qualität des Beteiligungsmanagements gemessen, sondern lediglich die eingesetzten
Ressourcen.

                                                                                         24 / 29
BD | Budgetdienst – Untergliederung 45-Bundesvermögen

Anhang: Auszug aus den Angaben zur Wirkungsorientierung
Der Budgetdienst hat die Kennzahlen zu den Wirkungszielen aufbereitet und den in den
Budgetangaben ausgewiesenen Istzuständen für 2016 bis 2018 auch die diesbezüglichen
Zielzustände gegenübergestellt. Der Grad der Zielerreichung wurde vom Budgetdienst mit
über Zielzustand (positive Abweichung) oder unter Zielzustand (negative Abweichung)
angegeben. Damit ist ersichtlich, ob die Zielwerte vergangenheitsbezogen erreicht wurden und
wie die Ausrichtung der künftige Zielwerte angelegt ist.

                                       Legende
 Neu                            Umformulierung (z.B. Änderung der Bezeichnung,
                                Berechnungsmethode, Ziel- und Istzustände)

Wirkungsziel 1:

Sicherung der Stabilität der Euro-Zone.

Maßnahmen

       Beteiligung am Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM), der zur Verfügung steht,
        wenn die Stabilität der Euro-Zone insgesamt gefährdet ist
       Sicherstellung einer konsequenten Anwendung sowohl des EU-Stabilitäts- und
        Wachstumspaktes als auch der makroökonomischen Überwachung, um die
        Wahrscheinlichkeit einer Inanspruchnahme des ESM möglichst gering zu halten
       Verknüpfung jedweder Inanspruchnahme des ESM mit einem ambitionierten
        wirtschaftlichen und budgetären Anpassungsprogramm im Empfängerstaat, durch das
        die Rückkehr zur Schuldennachhaltigkeit sichergestellt wird

Indikatoren

Kennzahl 45.1.1       Zusätzliche Kapitalabrufe
Berechnungsmethode    Abfrage Budgetstandsbericht
          Datenquelle BMF/Haushaltsverrechnungssystem des Bundes
  Messgrößenangabe    Mrd. EUR
                             2016                2017               2018               2019                2020               2021
          Zielzustand                   0                   0                  0                  0                 0                   0
           Istzustand                   0                   0                  0
       Zielerreichung    = Zielzustand       = Zielzustand      = Zielzustand
                      Kapitalabrufe sollen durch Prävention und andere Maßnahmen zur Bewältigung systemischer Krisen vermieden
                      werden. Mit der Festlegung auf die Kennzahl „Zusätzliche Kapitalabrufe“ wurde jener Ansatz gewählt, der den engsten
                      Zusammenhang zur Haushaltsführung des Bundes aufweist – ein Grundgedanke, dem auch die in der ESM-
                      Informationsordnung [Anlage 2 zum Bundesgesetz über die Geschäftsordnung des Nationalrates (GOG-NR)]
                      festgelegten Mitwirkungsrechte des Nationalrates unterliegen.

Kennzahl 45.1.2         Durchschnittliches Budgetdefizit in der Euro-Zone
                        Verordnung (EG) Nr. 479/2009 des Rates vom 25. Mai 2009 über die Anwendung des dem Vertrag zur Gründung der
 Berechnungsmethode
                        Europäischen Gemeinschaft beigefügten Protokolls über das Verfahren bei einem übermäßigen Defizit
        Datenquelle     Ameco – Datenbank der Europäischen Kommission, Herbstprognose 2019
  Messgrößenangabe      % des BIP
                                2016              2017              2018                  2019               2020              2021
          Zielzustand             -                       -1,1               -0,9                 -0,8              -0,9                -1
           Istzustand                  -1,4               -0,9               -0,5
       Zielerreichung             -         über Zielzustand über Zielzustand
                        Das BMF setzt sich in den zuständigen Gremien für eine strikte Einhaltung der Verfahren wegen eines übermäßigen
                        Defizits und/oder makroökonomischen Ungleichgewichts ein.

                                                                                                                                 25 / 29
Sie können auch lesen