Untergliederungsanalyse UG 45-Bundesvermögen - Entwurf zum Bundesfinanzgesetz 2020 Entwurf zum Bundesfinanzrahmengesetz 2020 2023 - Parlament
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BD | Budgetdienst Entwurf zum Bundesfinanzgesetz 2020 Entwurf zum Bundesfinanzrahmengesetz 2020 – 2023 Untergliederungsanalyse UG 45-Bundesvermögen 13. Mai 2020
BD | Budgetdienst – Untergliederung 45-Bundesvermögen Inhaltsverzeichnis Seite 1 Zusammenfassung ......................................................................................................... 4 2 Budgetäre Entwicklung der Untergliederung ................................................................... 6 2.1 Überblick ................................................................................................................. 6 2.2 Finanzierungshaushalt auf Global- und Detailbudgetebene ....................................10 2.3 Unterschiede zwischen Finanzierungs- und Ergebnishaushalt................................14 2.4 Auswirkungen der COVID-19-Krise auf den Voranschlag und sonstige Budgetrisiken der Untergliederung (zum Analysezeitpunkt) ......................15 3 Rücklagen .....................................................................................................................17 4 Förderungen..................................................................................................................18 5 Ausgliederungen und Beteiligungen ..............................................................................19 6 Wirkungsorientierung ....................................................................................................22 6.1 Überblick ................................................................................................................22 6.2 Einzelfeststellungen ................................................................................................23 2 / 29
BD | Budgetdienst – Untergliederung 45-Bundesvermögen Voranschlagsentwürfe und COVID-19-Pandemie Die Untergliederungsanalysen des Budgetdienstes sollen einen Überblick über die wesentlichen Entwicklungen der Budgetuntergliederung vermitteln. Dazu werden die Informationen aus dem Entwurf zum Bundesfinanzgesetz 2020 (BFG-E 2020) sowie dem Entwurf zum Bundesfinanzrahmengesetz 2020 – 2023 (BFRG-E 2020 – 2023) um Daten aus anderen Dokumenten (z.B. Strategiebericht, Budgetbericht, Bericht zur Wirkungsorientierung, Bericht über die Beteiligungen des Bundes, Strategieberichte des Politikfeldes) ergänzt. Die Entwürfe zum BFG 2020 und zum BFRG 2020 – 2023 wurden dem Nationalrat am 18. März 2020 von der Bundesregierung vorgelegt. Die Auswirkungen der COVID-19- Pandemie auf den Bundeshaushalt waren zu diesem Zeitpunkt erst in Ansätzen abzusehen und wurden im Entwurf zum Bundesvoranschlag 2020 (BVA-E 2020) nur durch eine Überschreitungsermächtigung iHv 4 Mrd. EUR für den Bundesminister für Finanzen in der UG 45-Bundesvermögen zur Dotierung des COVID-19-Krisenbewältigungsfonds und durch eine Reduktion der Steuerschätzung in der UG 16-Öffentliche Abgaben iHv 1,1 Mrd. EUR berücksichtigt. Diese Überschreitungsermächtigung ist auch in den Regelungen im gesetzlichen Budgetprovisorium für 2020 sowie im geänderten BFRG 2019 – 2023 enthalten und wurde zwischenzeitlich durch das 5. COVID-Gesetz auf 28 Mrd. EUR erhöht. In allen anderen Untergliederungen entspricht die Veranschlagung im BVA-E 2020 der Haushaltsplanung vor Beginn der COVID-19-Krise. Die COVID-19-Krise hat in allen Ressorts wesentliche Auswirkungen auf die im BFG-E 2020 vorgesehenen Voranschlagsbeträge, wobei die einzelnen Untergliederungen in unterschiedlichem Ausmaß von den Änderungen betroffen sein werden. Für erforderliche Mittelverwendungsüberschreitungen (MVÜ) aufgrund der COVID-19-Krise kann der Bundesminister für Finanzen den Ressorts im Budgetvollzug zusätzliche Mittel aus dem COVID-19-Krisenbewältigungsfonds zur Verfügung stellen. Nicht verbrauchte Mittel aus diesen Zuweisungen unterliegen am Ende des Jahres nicht dem üblichen Rücklagenverfahren. Die Untergliederungsanalyse des Budgetdienstes basiert grundsätzlich auf dem Zahlenmaterial und den Erläuterungen in den von der Bundesregierung vorgelegten Budgetdokumenten. Es werden jedoch auch die bereits absehbaren Auswirkungen der COVID-19-Krise auf den Voranschlag und die Wirkungsinformation der jeweiligen Untergliederung angeführt. Dabei ist zu beachten, dass die Ausführungen den Stand zum Zeitpunkt der Erstellung der Analyse (Datum am Deckblatt) wiedergeben und nicht laufend aktualisiert werden. 3 / 29
BD | Budgetdienst – Untergliederung 45-Bundesvermögen 1 Zusammenfassung Der Entwurf zum Bundesvoranschlag 2020 (BVA-E 2020), der bei den Voranschlagsbeträgen und den Angaben zur Wirkungsorientierung die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie noch nicht berücksichtigt, sieht für die UG 45-Bundesvermögen im Finanzierungshaushalt Auszahlungen iHv insgesamt 832,3 Mio. EUR vor. Vor allem die Transfers an Drittstaaten, die einen Beitrag zur Verbesserung der ODA-Quote leisten, wurden um 8,0 % angehoben. Zusätzlich wird in der UG 45 der COVID-19-Krisenbewältigungsfonds verwaltet, weshalb gemäß einem Abänderungsantrag zur Regierungsvorlage die Auszahlungen aufgrund einer Überschreitungsermächtigung um 28 Mrd. EUR erhöht werden können. Dies würde etwa einem Viertel der Gesamtauszahlungen aus dem Bundesbudget entsprechen. In der UG 45 erfolgt jedoch lediglich eine interne Weiterverrechnung der Budgetmittel, damit die Ressorts die Mehrauszahlungen bedecken können. Die tatsächlichen Auszahlungen für die COVID-19-Maßnahmen erfolgen in den jeweiligen inhaltlich zuständigen Untergliederungen. Der Anstieg der Einzahlungen von 1.227,4 Mio. EUR im vorläufigen Erfolg 2019 auf 1.224,3 Mio. EUR im BVA-E 2020 ist insbesondere auf die Dividenden und sonstigen Gewinnausschüttungen der Kapitalbeteiligungen des BMF zurückzuführen. In der UG 45-Bundesvermögen können mehrere Fiskalrisiken schlagend werden. Im Zuge der COVID-19-Krise werden in großem Ausmaß Haftungen über die Austria Wirtschaftsservice Gesellschaft (aws), die Österreichische Hotel- und Tourismusbank GmbH (ÖHT) und die Oesterreichische Kontrollbank AG (OeKB) zur Verfügung gestellt. Dabei ist von einer höheren Ausfallwahrscheinlichkeit als bei den Haftungen im normalen Geschäftsbetrieb auszugehen. Es wurde die Möglichkeit geschaffen, weitere Haftungen für Maßnahmen auf europäischer Ebene zu übernehmen. Dies betrifft die Beiträge Österreichs zum Garantiefonds der Europäischen Investitionsbank (EIB) sowie (Rück-)Garantien bis zu einem Betrag von 720 Mio. EUR für Darlehen aus dem Unionshaushalt im Zusammenhang mit dem neuen europäischen Instrument SURE (Support mitigating Unemployment Risks in Emergency) (Stand Anfang Mai 2020). Bei Unternehmen, die an den Bund Dividenden leisten, könnte es in Folge von Gewinneinbußen zu einem (Teil)Ausfall der Dividenden für einen bestimmten Zeitraum kommen. 4 / 29
BD | Budgetdienst – Untergliederung 45-Bundesvermögen Das Bundesministerium für Finanzen (BMF) hat im BVA-E 2020 für die UG 45-Bundesvermögen insgesamt fünf Wirkungsziele festgelegt. Gegenüber dem BVA 2019 wurde ein Wirkungsziel geändert und bei vier Indikatoren wurden Ziel- bzw. Istzustände angepasst. Die meisten Wirkungsziele haben einen makroökonomischen Hintergrund, weshalb zahlreiche Wirkungsziele und Indikatoren aufgrund der Auswirkung der COVID- 19-Pandemie vermutlich nicht erreicht werden können. Die überwiegend makroökonomisch ausgerichteten Zielsetzungen der Untergliederung finden in den SDGs, die auf Entwicklungsziele abstellen, mit Ausnahme des Gleichstellungsziels nur geringe Entsprechung. 5 / 29
BD | Budgetdienst – Untergliederung 45-Bundesvermögen 2 Budgetäre Entwicklung der Untergliederung 2.1 Überblick Die nachfolgenden Tabellen und Darstellungen zeigen die Entwicklung der Untergliederung in einer mittel- und längerfristigen Betrachtung und setzen diese zur Entwicklung des Gesamthaushalts in Beziehung: Tabelle 1: Finanzierungs- und Ergebnishaushalt (2018 bis 2023) Finanzierungshaushalt UG 45 Erfolg Vorl. Erf. GBp BVA-E BFRG-E BFRG-E BFRG-E in Mio. EUR 2018 2019 2020 2020 2021 2022 2023 Auszahlungen 871,2 847,3 727,0 832,3 817,3 838,9 837,1 davon variabel 0,00 0,00 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 Anteil an Gesamtauszahlungen 1,1% 1,1% 0,9% 1,0% 1,0% 1,0% 1,0% jährliche Veränderung 30,8% -2,7% -14,2% -1,8% -83,0% 2,6% -0,2% Einzahlungen 1.346,4 1.127,4 1.238,2 1.224,3 1.311,0 1.334,0 1.345,0 Anteil an Gesamteinzahlungen 1,8% 1,4% 1,6% 1,5% 1,56% 1,55% 1,51% jährliche Veränderung 60,8% -16,3% 9,8% 8,6% 7,11% 1,75% 0,82% Nettofinanzierungssaldo 475,2 280,1 511,2 392,1 493,7 495,1 507,9 Ergebnishaushalt UG 45 Erfolg Vorl. Erf. GBp BVA-E BFRG-E BFRG-E BFRG-E in Mio. EUR 2018 2019 2020 2020 2021 2022 2023 Aufwendungen 840,4 650,9 579,3 800,1 n.v. n.v. n.v. Anteil an Gesamtaufwendungen 1,1% 0,8% 0,7% 0,9% - - - jährliche Veränderung 4,6% -22,5% -11,0% 22,9% - - - Erträge 1.342,6 1.513,8 1.069,6 1.054,4 n.v. n.v. n.v. Anteil an Gesamterträgen 1,7% 1,9% 1,3% 1,3% - - - jährliche Veränderung 41,1% 12,8% -29,3% -30,3% - - - Nettoergebnis 502,1 862,8 490,3 254,3 - - - Quellen: BRA 2018, Vorläufiger Gebarungserfolg 2019, Gesetzliches Budgetprovisorium (GBp) 2020, BVA-E 2020, BFRG-E 2020 – 2023, Strategiebericht 2020 – 2023 Der Entwurf zum Bundesvoranschlag 2020 (BVA-E 2020) sieht für die UG 45-Bundesvermögen im Finanzierungshaushalt Auszahlungen iHv insgesamt 832,3 Mio. EUR vor (-1,8 %.im Vergleich zum vorläufigen Gebarungserfolg 2019). Die Auszahlungen der UG 45-Bundesvermögen betrugen 2019 0,9 % der Gesamtauszahlungen des Bundes und steigen im Entwurf zum Bundesfinanzrahmengesetz 2020 – 2023 (BFRG-E 2020 – 2023) bis 2023 auf 1 %. Allerdings wird in der UG 45 der COVID-19-Krisenbewältigungsfonds verwaltet, weshalb gemäß einem Abänderungsantrag zur Regierungsvorlage die Auszahlungen aufgrund einer Überschreitungsermächtigung um 28 Mrd. EUR erhöht werden können. Dies würde etwa einem Viertel der Gesamtauszahlungen aus dem Bundesbudget entsprechen. In der UG 45 erfolgt jedoch lediglich eine interne Weiterverrechnung der Budgetmittel, damit die Ressorts die Mehrauszahlungen bedecken können. Die tatsächlichen Auszahlungen für die COVID-19-Maßnahmen erfolgen in den jeweiligen inhaltlich zuständigen Untergliederungen. 6 / 29
BD | Budgetdienst – Untergliederung 45-Bundesvermögen Der Strategiebericht listet die wichtigsten laufenden oder geplanten Maßnahmen und Reformen für die Untergliederung in der Finanzrahmenperiode 2020 – 2023 auf. Dabei sind durch die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie deutliche Änderungen zu erwarten. Aufgrund der mittelfristigen Perspektive werden diese Maßnahmen, allenfalls mit Verzögerungen, voraussichtlich weiterhin relevant bleiben. Im Strategiebericht 2020 – 2023 werden insbesondere folgende Maßnahmen und Reformen angeführt: Einrichtung eines Verwaltungsfonds „COVID-19-Krisenbewältigungsfonds“ zur effizienten und flexiblen Finanzierung von Maßnahmen der einzelnen Bundesministerien zur Bewältigung der COVID-19-Pandemie Unterstützung der regionalen Diversifizierung durch gezielten und abgestimmten Einsatz des Außenwirtschaftsförderungsinstrumentariums (Exportförderung bzw. -finanzierung, Kooperation mit Internationalen Finanzinstitutionen) sowie Einräumung von Haftungen der Republik Österreich für Exportgeschäfte, kleine und mittlere Unternehmen, Projektfinanzierungen und Investitionen bzw. für deren Finanzierung Nominierung von BundesvertreterInnen in Aufsichtsräte von Unternehmen, die dem Beteiligungsmanagement des BMF unterliegen und an denen der Bund mit zumindest 50 % beteiligt ist Einflussnahme auf die Politiken, Strategien und Investitionen der IFIs durch Beiträge, Programme und Interventionen; Beitrag zur Erhaltung oder Verbesserung der operationellen Qualität und institutionellen Effizienz der Institutionen sowie der ODA- Leistungen des BMF unter Berücksichtigung der Gender-Chancengleichheit Übernahme der Entgelte für Kernleistungen der Buchhaltungsagentur für alle Haushaltsleitenden Organe durch das BMF ab dem Jahr 2021 7 / 29
BD | Budgetdienst – Untergliederung 45-Bundesvermögen Die nachfolgende Grafik zeigt die Entwicklung der Auszahlungen der Untergliederung in der Finanzrahmenperiode 2020 – 2023 sowie deren Anteil an den Gesamtauszahlungen.1 Für die Jahre 2019 und 2020 ist auch die Aufschlüsselung nach der ökonomischen Gliederung des BVA verfügbar und farblich dargestellt: Grafik 1: Entwicklung der Auszahlungen (2019 bis 2023) Quellen: Vorläufiger Gebarungserfolg 2019, BVA-E 2020, BFRG-E 2020 – 2023 Die Auszahlungen in der UG 45-Bundesvermögen entwickeln sich in normalen Budgetjahren weitgehend stabil, wobei sich die Zusammensetzung der Auszahlungen durchaus jährlich verändern kann. Aufgrund des COVID-19-Krisenbewältigungsfonds, für den 28 Mrd. EUR vorgesehen werden, werden die Auszahlungen für 2020 deutlich ansteigen. Für die weiteren Budgetjahre sind starke Abweichungen vom BFRG-E 2020 – 2023 zu erwarten, da zahlreiche Gebarungen, bei denen hohe Fiskalrisiken bestehen, wie etwa Haftungen, Beteiligungen oder der ESM, in der Untergliederung budgetiert werden. 1 Der Vergleich zum nominellen BIP sowie zur Inflationsrate wurde nicht aufgenommen, weil die Verwerfungen durch die COVID-19-Krise zu nicht aussagekräftigen oder missverständlichen Darstellungen führen würden. 8 / 29
BD | Budgetdienst – Untergliederung 45-Bundesvermögen Die nachfolgende Grafik zeigt die Entwicklung der Einzahlungen der Untergliederung in der Finanzrahmenperiode 2020 – 2023 sowie deren Anteil an den Gesamteinzahlungen.2 Für die Jahre 2019 und 2020 ist auch die Aufschlüsselung nach der ökonomischen Gliederung des BVA verfügbar und farblich dargestellt: Grafik 2: Entwicklung der Einzahlungen (2019 bis 2023) Quellen: Vorläufiger Gebarungserfolg 2019, BVA-E 2020, Strategiebericht 2020 – 2023 Die Einzahlungen im BVA-2020 entfallen zu 55,8 % auf Dividenden und Gewinnanteile, zu 16,7 % auf Einzahlungen aus Kostenbeiträgen und Gebühren (überwiegend Haftungsentgelte) und zu weiteren 25,1 % auf Sonstige Erträge. Die Sonstigen Erträge stammen insbesondere aus der Abschöpfung des Guthabens aus der Ausfuhrförderung (150,0 Mio. EUR). 2 Der Vergleich zum nominellen BIP sowie zur Inflationsrate wurde nicht aufgenommen, weil die Verwerfungen durch die COVID-19-Krise zu nicht aussagekräftigen oder missverständlichen Darstellungen führen würden. 9 / 29
BD | Budgetdienst – Untergliederung 45-Bundesvermögen 2.2 Finanzierungshaushalt auf Global- und Detailbudgetebene Die Aus- und Einzahlungen der Untergliederung verteilen sich auf die Global- und Detailbudgets wie folgt: Tabelle 2: Aus- und Einzahlungen nach Globalbudgets Finanzierungshaushalt UG 45 Erfolg Vorl. Erf. GBp BVA-E Diff. BVA-E 2020 - in Mio. EUR 2018 2019 2020 2020 Vorl.Erf 2019 GBp 2020 45 Auszahlungen 871,2 847,3 727,0 832,3 -1,8% 14,5% 45.01 Haftungen des Bundes 430,8 373,1 367,2 372,2 -0,2% 1,4% 45.01.01 Ausfuhrförderungsgesetz 274,1 230,0 265,9 239,5 4,1% -9,9% 45.01.02 Ausfuhrfinanzierungsförderungsgesetz 156,5 138,0 91,2 123,2 -10,8% 35,0% 45.01.03 Sonstige Finanzhaftungen (fix) 0,2 5,1 10,1 9,6 87,6% -4,9% 45.01.04 Sonstige Finanzhaftungen (variabel) 0,0 0,0 - - 45.02 Bundesvermögensverwaltung 440,4 474,2 359,8 460,0 -3,0% 27,9% 45.02.01 Kapitalbeteiligungen 53,1 85,5 43,7 30,7 -64,1% -29,8% 45.02.02 Bundesdarlehen 0,0 0,0 0,0 - - 45.02.03 Unbewegliches Bundesvermög. 7,2 2,0 9,0 7,6 285,4% -15,4% 45.02.04 Besondere Zahlungsverpflichtungen 380,1 386,7 307,1 421,8 9,1% 37,3% 45 Einzahlungen 1.346,4 1.127,4 1.238,2 1.224,3 8,6% -1,1% 45.01 Haftungen des Bundes 543,8 503,8 501,0 474,3 -5,9% -5,3% 45.01.01 Ausfuhrförderungsgesetz 419,4 371,8 415,9 389,5 4,8% -6,3% 45.01.02 Ausfuhrfinanzierungsförderungsgesetz 120,0 122,0 81,6 81,6 -33,1% - 45.01.03 Sonstige Finanzhaftungen (fix) 4,3 10,1 3,5 3,2 -68,1% -9,0% 45.01.04 Sonstige Finanzhaftungen (variabel) 0,0 0,0 - - 45.02 Bundesvermögensverwaltung 802,6 623,6 737,2 750,0 20,3% 1,7% 45.02.01 Kapitalbeteiligungen 606,1 566,1 679,9 680,3 20,2% 0,1% 45.02.02 Bundesdarlehen 7,1 7,4 6,4 25,8 248,3% 305,5% 45.02.03 Unbewegliches Bundesvermög. 47,9 35,0 46,4 39,5 12,9% -14,8% 45.02.04 Besondere Zahlungsverpflichtungen 141,5 14,2 4,6 4,3 -69,8% -6,7% 45.02.05 European Stability Mechanism (variabel) 1,0 0,2 -79,4% - Nettofinanzierungssaldo 475,2 280,1 511,2 392,1 39,9% -23,3% Quellen: BRA 2018, Vorläufiger Gebarungserfolg 2019, Gesetzliches Budgetprovisorium (GBp) 2020, BVA-E 2020 Der BVA-E 2020 sieht für die UG 45-Bundesvermögen im Finanzierungshaushalt Auszahlungen iHv insgesamt 832,3 Mio. EUR vor. Im Vergleich zum Vorläufigen Gebarungserfolg 2019 kommt es zu einem leichten Rückgang von 1,8 %. Die Einzahlungen sollen laut BVA-E 2020 um 8,6 % auf 1,2 Mrd. EUR steigen, wobei der COVID-19- Krisenbewältigungsfonds noch nicht berücksichtigt wurde. Allerdings handelt es sich dabei nur um einen technischen Mechanismus, mit dem die Budgets der Ressorts bzw. des BMF für COVID-19-Maßnahmen erhöht werden können. Die einzelnen Globalbudgets zeigen folgende Entwicklung: GB 45.01-„Haftungen des Bundes“ In diesem Globalbudget werden die zweckgebundene Gebarung des Ausfuhrförderungs- und Ausfuhrfinanzierungsverfahrens und sonstige Finanzhaftungen, insbesondere jene für Zahlungen an die Austria Wirtschaftsservice GmbH (aws) im Rahmen der Garantie- und KMU-Förderungsgesetze, veranschlagt. Der größte Anteil an der Gebarung des Globalbudgets entfällt auf das Ausfuhrförderungsverfahren. 10 / 29
BD | Budgetdienst – Untergliederung 45-Bundesvermögen Im BVA-E 2020 sollen die Einzahlungen aus den Haftungen des Bundes um 5,9 % auf 474,3 Mio. EUR sinken, die budgetierten Auszahlungen sollen im Vorjahresvergleich um 0,2 % auf 372,2 Mio. EUR zurückgehen. Die Steigerungen sind insbesondere auf die Umstellung3 der Verrechnung der Abschöpfung des Guthabens aus dem Ausfuhrförderungsverfahren zurückzuführen. Die nachfolgende Tabelle zeigt die Entwicklung der Aus- und Einzahlungen des GB 45.01-„Haftungen des Bundes“: Tabelle 3: Aus- und Einzahlungen aus Haftungen UG 45 Erfolg Erfolg Vorl. Erf. BVA-E Diff. BVA-E 2020 in Mio. EUR 2017 2018 2019 2020 - Vorl. Erf. 2019 Auszahlungen aus Haftungen 251,4 430,8 373,1 372,2 -0,9 -0,2% DB 45.01.01-Ausfuhrförderungsgesetz 81,6 274,1 230,0 239,5 9,5 4,1% Ausz. aus Ford. aus Finanzhaftungen/Schadensfälle 66,6 257,3 197,5 212,6 15,1 7,7% davon Abschöpfung OeKB-Konto 0,0 218,4 145,3 150,0 4,7 3,2% Sonstige Kosten 15,0 16,8 32,5 26,9 -5,6 -17,2% DB 45.01.02-Ausfuhrfinanzierungsgesetz 163,7 156,5 138,0 123,2 -14,9 -10,8% davon Kursrisikogarantie 147,3 139,8 126,9 101,6 -25,3 -20,0% Zuschuss OeKB 16,1 11,0 6,1 14,3 8,2 134,7% DB Sonstige Finanzhaftungen fix und variabel 6,1 0,2 5,1 9,6 4,5 87,8% Einzahlungen aus Haftungen 342,2 543,8 503,8 474,3 -29,5 -5,9% DB 45.01.01-Ausfuhrförderungsgesetz 200,0 419,4 371,8 389,5 17,7 4,8% Kostenbeiträge und Gebühren -164,9 41,0 45,6 67,3 21,7 47,7% Rückersätze 118,7 128,7 152,8 135,0 -17,8 -11,7% Sonstige Erträge 245,9 249,4 173,1 186,0 12,9 7,5% davon Abschöpfung OeKB-Konto 214,6 218,4 145,3 150,0 4,7 3,2% Erträge aus Zinsen 0,3 0,3 0,2 1,1 0,9 342,9% DB 45.01.02-Ausfuhrfinanzierungsgesetz 118,4 120,0 122,0 81,6 -40,4 -33,1% davon Kostenbeiträge und Gebühren 90,3 94,9 94,6 66,4 -28,2 -29,8% Erstattung von Erträgen aus der Kursrisikogarantie 28,0 25,1 27,4 15,0 -12,4 -45,2% DB Sonstige Finanzhaftungen fix und variabel 23,8 4,3 10,1 3,2 -6,8 -68,0% Quellen: BRA 2017 und 2018, Vorläufiger Gebarungserfolg 2019, BVA-E 2020 Im DB 45.01.01-„Ausfuhrförderungsgesetz“ steigen die Auszahlungen aus langfristigen Forderungen um 7,7 % auf 212,6 Mio. EUR im Jahr 2020. Die geplante Abschöpfung des Guthabens aus der Ausfuhrförderung erhöht sich gegenüber dem Erfolg 2019 um 3,2 % auf 150,0 Mio. EUR. Die Abschöpfung wird brutto verrechnet und wirkt somit saldenneutral. Die Einzahlungen im Ausfuhrförderungsverfahren sollen 2020 um 4,8 % steigen. Während bei den Haftungsentgelten ein deutlicher Anstieg (+21,7 Mio. EUR bzw. +47,7 %) veranschlagt ist, sinken die Rückersätze aus vom Bund geleisteten Schadenszahlungen auf Grundlage des Ausfuhrförderungsgesetzes (AusfFG) 2020 um 11,7 % auf 135,0 Mio. EUR. 3 Die Abschöpfung des Guthabens wurde bis 2017 als Mindereinzahlung auf der Einzahlungsseite verbucht und wird zukünftig brutto dargestellt. Dabei kommt es zu Auszahlungen aus der Zweckgebundenen Gebarung vom Konto der Oesterreichische Kontrollbank AG bei gleichzeitiger Verringerung des Forderungsstandes und Einzahlungen in den Bundeshaushalt. 11 / 29
BD | Budgetdienst – Untergliederung 45-Bundesvermögen Im DB 45.01.02-„Ausfuhrfinanzierungsförderungsgesetz“ werden die Auszahlungen iHv 123,2 Mio. EUR für 2020 um 10,8 % geringer budgetiert als im vorläufigen Erfolg 2019, wobei der größte Teil Kursrisikogarantien im Ausfuhrfinanzierungsverfahren iHv 101,6 Mio. EUR betrifft. Im Rahmen der Kursrisikogarantie sind für Kursverluste aus CHF-Zinsen und CHF-Kapitalfälligkeiten nach Maßgabe zweckgebundener Kursgewinne und Haftungsentgelte iHv 81,6 Mio. EUR budgetiert, der darüber hinausgehende Abbau des Fremdwährungsportfolios wird aus der sonstigen Gebarung bedeckt. Die Einzahlungen aus Haftungsentgelten und Erstattungen für Kursgarantien sind mit 81,6 Mio. EUR um 33,1 % geringer budgetiert als im vorläufigen Erfolg 2019 (122,0 Mio. EUR). Im DB 45.01.03-„Sonstige Finanzhaftungen (fix)“ sind die Auszahlungen aus der Schadloshaltung an die aws im Rahmen der Garantie- und KMU-Förderungsgesetze enthalten, die mit 9,6 Mio. EUR veranschlagt werden. Die diesbezüglichen Einzahlungen aus Haftungsentgelten sollen im Vergleich zum vorläufigen Erfolg 2019 um etwa zwei Drittel auf 3,2 Mio. EUR zurückgehen. GB 45.02-„Bundesvermögensverwaltung“ Im GB 45.02 ist im BVA-E 2020 ein deutlicher Anstieg bei den Einzahlungen auf 750,0 Mio. EUR vorgesehen, der insbesondere auf die Dividenden und sonstigen Gewinnausschüttungen der Kapitalbeteiligungen des BMF zurückzuführen ist. Tabelle 4: Einzahlungen aus Dividenden und Gewinnausschüttungen4 UG 45 Erfolg Erfolg Vorl. Erf. BVA-E Diff. BVA-E 2020 in Mio. EUR 2017 2018 2019 2020 - Vorl. Erf. 2019 Dividenden und ähnliche Gewinnausschüttungen 435,9 604,7 564,1 678,3 114,1 20,2% davon Dividende ÖBAG (vormals ÖBIB bzw. ÖIAG) 218,5 181,0 370,0 471,2 101,2 27,4% en aus anderer Quelle Dividende Verbund 51,4 n.v. n.v. 100,0 - - Gewinnabfuhr OeNB 156,9 108,6 111,7 101,2 -10,5 -9,4% Quellen: BRA 2017 und 2018, Vorläufiger Gebarungserfolg 2019, BVA-E 2020, Beteiligungsbericht 2020 Die höheren Einzahlungen des DB 45.02.01-„Kapitalbeteiligungen“ sind im Jahr 2020 insbesondere auf die veranschlagte Dividende der ÖBAG iHv 471,2 Mio. EUR zurückzuführen, in der auch die Dividende der BIG enthalten ist. Die Gewinnabfuhr der OeNB wird mit 101,2 Mio. EUR budgetiert. Für das Jahr 2020 wird die Dividende der Verbund AG mit 100,0 Mio. EUR erwartet. Im DB 45.02.01 sind im BVA-E 2020 Auszahlungen 4 Einzahlungen im DB 45.02.01-„Kapitalbeteiligungen“ ohne übrige sonstige Erträge 12 / 29
BD | Budgetdienst – Untergliederung 45-Bundesvermögen iHv 30,7 Mio. EUR vorgesehen. Gegenüber dem vorläufigen Erfolg 2019 sinken die Auszahlungen deutlich um 54,8 Mio. EUR (-64,1 %), insbesondere weil die im Jahr 2019 hohen Auszahlungen an die Internationale Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (IBRD) sowie die Asiatische Infrastruktur Investitionsbank (AIIB) im Jahr 2020 wegfallen. In der Bundesvermögensverwaltung (DB 45.02.03-Unbewegliches Bundesvermögen) werden im BVA-E 2020 Liegenschaftserlöse iHv 29,6 Mio. EUR geplant, diese erhöhen sich im Vorjahresvergleich um 13,6 Mio. EUR. Die im BVA-E 2020 budgetierten Einzahlungen aus Miet- und Pachtzinsen (Österreichische Bundesforste AG, Schloss Schönbrunn Kultur- und Betriebs GmbH) iHv 9,9 Mio. EUR wurden gegenüber dem vorläufigen Erfolg 2019 um 9,1 Mio. EUR reduziert. Den wesentlichen Anteil der Auszahlungen des DB 45.02.04-„Besondere Zahlungsverpflichtungen“ stellen die Kapitaltransfers an die internationalen Finanzinstitutionen dar. Die 2020 veranschlagten Auszahlungen sollen im Vergleich zum vorläufigen Erfolg 2019 um 9,1 % steigen. Die Kapitaltransfers an Internationale Finanzinstitutionen (IFIs) erhöhen sich im Jahr 2020 um 21,4 Mio. EUR auf 315,0 Mio. EUR. Zu einer leichten Erhöhung kommt es bei den laufenden Transfers an Drittländer. Im BVA-E 2020 sind bereits Rücklagenentnahmen iHv 20,3 Mio. EUR für das Weltbankprogramm IDA-17, mit dem die ärmsten 82 Länder der Welt unterstützt werden, enthalten. Diese Steigerungen tragen zur Erreichung des langfristigen Ziels einer ODA-Quote von 0,7 % des BNE bei, die von 0,27 % des BNE im Jahr 2019 auf 0,39 % im Jahr 2020 steigen soll. Eine gesamthafte Darstellung der budgetären Mittel für den Politikbereich enthält die EZA-Beilage (Übersicht gemäß § 42 Abs. 4 BHG zur Entwicklungszusammenarbeit). Im DB 45.02.05-„European Stability Mechanism“ sind derzeit keine Auszahlungen budgetiert. Das mit dem gesetzlichen Budgetprovisorium 2020 neu eingerichtete DB 45.02.06-„COVID-19-Krisenbewältigungsfonds“ dient der Überrechnung der Mittel an die auszahlenden Ressorts und wird mittels einer Ermächtigung iHv 28,0 Mrd. EUR dotiert, die in Form eines Abänderungsantrags zum BFG-E 2020 eingebracht werden soll. Die diesbezüglichen Auszahlungen an die Ressort sind defizitneutral und werden erst mit der Auszahlung in den Ressorts im Finanzierungshaushalt bzw. mit dem Eingehen einer Verpflichtung im Ergebnishaushalt relevant. 13 / 29
BD | Budgetdienst – Untergliederung 45-Bundesvermögen 2.3 Unterschiede zwischen Finanzierungs- und Ergebnishaushalt Die nachfolgenden Tabellen zeigen die Entwicklung des Finanzierungs- und des Ergebnishaushalts und die wesentlichen Unterschiede zwischen den beiden Haushalten im BVA-E 2020 auf: Tabelle 5: Finanzierungshaushalt (Auszahlungen) und Ergebnishaushalt (Aufwendungen) UG 45 FinHH - Ausz. ErgHH - Aufw. Diff. EH-FH Vorl. Erf. BVA-E Diff. BVA-E 2020 Vorl. Erf. BVA-E Diff. BVA-E 2020 BVA-E in Mio. EUR 2019 2020 - Vorl. Erf. 2019 2019 2020 - Vorl. Erf. 2019 2020 Operative Verwaltungstätigkeit und Transfers/ 582,4 609,2 26,8 4,6% 586,1 641,1 55,0 9,4% 31,9 Finanzierungswirksame Aufwendungen Auszahlungen / Aufwand für betriebl. Sachaufwand 49,2 48,2 -1,0 -2,0% 45,3 48,2 2,9 6,4% 0,0 Aufwand für Werk leistungen 28,0 35,0 7,0 24,8% 26,9 35,0 8,1 30,0% 0,0 Sonstiger betrieblicher Sachaufwand 21,1 13,2 -7,9 -37,5% 18,4 13,2 -5,2 -28,0% 0,0 Auszahlungen / Aufwand für Transfer 533,3 561,0 27,7 5,2% 540,8 592,9 52,1 9,6% 31,9 davon an öffentl. Körperschaften und Rechtsträger 4,8 5,3 0,5 10,3% 4,5 5,3 0,8 17,3% 0,0 an ausländ. Körperschaften und Rechtsträger 351,9 387,1 35,2 10,0% 361,5 419,0 57,5 15,9% 31,9 an Unternehmen 176,6 168,6 -8,0 -4,5% 174,8 168,6 -6,2 -3,5% 0,0 Nicht finanzierungswirksame Aufwendungen 64,8 159,0 94,2 145,3% 159,0 Aufwand aus der Bewertung v. Beteiligungen 4,7 0,0 -4,7 -100,0% 0,0 Aufwand aus Wertberichtigungen 14,8 129,0 114,2 772,3% 129,0 Aufwand durch Bildung von Rückstellungen 45,0 30,0 -15,0 -33,4% 30,0 davon Haftungen 45,0 30,0 -15,0 -33,3% 30,0 Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit 67,3 10,4 -56,9 -84,5% -10,4 Beteiligungen 67,3 10,4 -56,9 -84,5% -10,4 Darlehen und Vorschüsse 197,5 212,6 15,1 7,7% -212,6 Auszahlungen aus Finanzhaftungen 197,5 212,6 15,1 7,7% -212,6 Auszahlungen / Aufwendungen insgesamt 847,3 832,3 -15,0 -1,8% 650,9 800,1 149,2 22,9% -32,1 Quellen: Vorläufiger Gebarungserfolg 2019, BVA-E 2020, eigene Berechnungen Der Unterschied zwischen Finanzierungs- und Ergebnishaushalt iHv 32,1 Mio. EUR geht auf drei Faktoren zurück: Periodenabgrenzungen bei den Zahlungen Österreichs im Rahmen seiner Mitgliedschaften an internationalen Finanzinstitutionen führen zu Differenzen im Finanzierungs- und Ergebnishaushalt, bei denen der Leistungszeitraum der Wiederauffüllungsperiode entspricht, die Beträge werden meist jedoch zeitverzögert eingelöst. Im Unterschied zum Ergebnishaushalt zeigen sich im Finanzierungshaushalt die Schadenszahlungen für Haftungen, die zu Forderungen des Bundes führen und daher im Vermögenshaushalt, aber nicht im Ergebnishaushalt erfasst. Die Auszahlungen aus Finanzhaftungen enthalten auch die Abschöpfung des Guthabens aus der Ausfuhrförderung. Ebenfalls zu keinen Aufwendungen führen die Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit. 14 / 29
BD | Budgetdienst – Untergliederung 45-Bundesvermögen Tabelle 6: Finanzierungshaushalt (Einzahlungen) und Ergebnishaushalt (Erträge) UG 45 FinHH - Einz. ErgHH - Ertr. Diff. EH-FH Vorl. Erf. BVA-E Diff. BVA-E 2020 Vorl. Erf. BVA-E Diff. BVA-E 2020 BVA-E in Mio. EUR 2019 2020 - Vorl. Erf. 2019 2019 2020 - Vorl. Erf. 2019 2020 Operative Verwaltungstätigkeit und Transfers/ 1.060,6 1.103,5 42,9 4,0% 899,4 986,8 87,4 9,7% -116,7 Finanzierungswirksame Erträge Einzahlungen/Erträge aus wirtschaftl. Tätigkeit 21,2 12,3 -9,0 -42,2% 22,7 12,3 -10,4 -45,9% 0,0 davon Erträge aus Mieten 19,3 10,3 -9,0 -46,9% 20,8 10,3 -10,5 -50,6% 0,0 Kostenbeiträge und Gebühren 257,5 204,6 -52,9 -20,5% 252,8 237,9 -14,9 -5,9% 33,3 Einzahlungen/Erträge aus Transfers 28,2 17,0 -11,2 -39,6% 28,2 17,0 -11,2 -39,6% 0,0 davon von Unternehmen 27,4 15,0 -12,4 -45,2% 27,4 15,0 -12,4 -45,2% 0,0 Sonst. Einzahlungen/Erträge 186,1 187,0 0,9 0,5% 29,0 37,0 8,0 27,5% -150,0 Übrige sonstige Erträge 173,1 186,0 12,9 7,5% 16,0 36,0 20,0 125,2% Finanzerträge 567,6 682,6 115,1 20,3% 566,7 682,6 115,9 20,4% 0,0 Dividenden u. ähnliche Gewinnausschüttungen 564,1 678,3 114,1 20,2% 564,1 678,3 114,1 20,2% 0,0 Nicht finanzierungswirksame Erträge 614,3 67,6 -546,7 -89,0% 67,6 Operative Verwaltungstätigkeit und Transfers 25,5 67,6 42,1 165,0% 67,6 Erträge aus Auflösungen von Rück stellungen 20,0 49,0 29,0 144,9% 49,0 Übrige Erträge operative Verw. u. Transfers 5,5 18,6 13,1 238,4% 18,6 Finanzerträge 588,8 0,0 -588,8 -100,0% 0,0 Investitionstätigkeit 17,0 29,8 12,8 75,7% -29,8 Sachanlagen 16,0 29,6 13,6 85,1% -29,6 Beteiligungen 1,0 0,2 -0,8 -79,0% -0,2 Darlehen und Vorschüsse 49,8 91,0 41,2 82,6% -91,0 Einzahlungen / Erträge insgesamt 1.127,4 1.224,3 96,9 8,6% 1.513,8 1.054,4 -459,3 -30,3% -169,9 Nettofinanzierungssaldo / Nettoergebnis 280,1 392,1 111,9 - 862,8 254,3 -608,5 - -137,8 Quellen: Vorläufiger Gebarungserfolg 2019, BVA-E 2020, eigene Berechnungen Die Differenzen zwischen den Einzahlungen und den Erträgen sind auf die Rückersätze aus Haftungsinanspruchnahmen, die Abschöpfung des Guthabens gemäß AusfFG und auf geplante Liegenschaftsverkäufe zurückzuführen, die nicht ergebniswirksam sind. Die Auflösung von Rückstellungen wirkt sich nicht auf den Finanzierungshaushalt aus. 2.4 Auswirkungen der COVID-19-Krise auf den Voranschlag und sonstige Budgetrisiken der Untergliederung (zum Analysezeitpunkt) Im Zuge der COVID-19-Krise werden in großem Ausmaß Haftungen über die aws, die ÖHT und die OeKB zur Verfügung gestellt. Es ist von einer höheren Ausfallwahrscheinlichkeit als bei den Haftungen im normalen Geschäftsbetrieb auszugehen, weil diese nur einer reduzierten, beschleunigten Prüfung unterzogen werden und deren Zweck nicht die Finanzierung der regulären oder die Ausweitung der Geschäftstätigkeit, sondern die Überbrückung von unmittelbaren Problemsituationen darstellt. Aufgrund der massiven konjunkturellen Auswirkungen sowohl in Österreich als auch weltweit, ist davon auszugehen, dass die Inanspruchnahme bei den vor 2020 vergebenen Haftungen ebenfalls steigen wird. 15 / 29
BD | Budgetdienst – Untergliederung 45-Bundesvermögen Mit dem vom Nationalrat am 28. April 2020 beschlossenen 18. COVID-19-Gesetz wurde das Zahlungsbilanzstabilisierungsgesetz (ZaBiStaG) geändert, sodass weitere Haftungen für Maßnahmen auf europäischer Ebene übernommen werden können. Beiträge Österreichs zum Garantiefonds der Europäischen Investitionsbank (EIB) können bis zu einem Gesamtbetrag von 650 Mio. EUR zuzüglich allfälliger Verwaltungskosten geleistet werden.5 Außerdem wird der Bundesminister für Finanzen ermächtigt Haftungen in Form von (Rück-)Garantien bis zu einem Betrag von 720 Mio. EUR zuzüglich Zinsen und allfälliger Kosten für Darlehen aus dem Unionshaushalt im Zusammenhang mit dem neuen europäischen Instrument SURE (Support mitigating Unemployment Risks in Emergency) zu übernehmen.6 Die Beteiligungen und Ausgliederungen des Bundes sind in unterschiedlicher Weise und Umfang von den Auswirkungen der COVID-19-Maßnahmen betroffen, die sich im laufenden bzw. in zukünftigen Haushalten auswirken werden. Die UG 45-Bundesvermögen ist vor allem durch Unternehmen, die an den Bund Dividenden leisten, betroffen. Bei diesen könnte es ebenfalls zu Gewinneinbußen kommen, wodurch ein Ertragsausfall entstehen könnte. Es ist zu beachten, dass die Ausführungen den Stand zum Zeitpunkt der Erstellung der Analyse (Datum am Deckblatt) wiedergeben und nicht laufend aktualisiert werden. 5 Der Garantiefonds übernimmt dabei Garantien für bestimmte Finanzierungsinstrumente der EIB und des Europäischen Investitionsfonds (EIF). Zu diesen zählen etwa (Rück-)Garantien für Geschäftsbanken, nationale Förderinstitute und nationale Garantieprogramme sowie die Bereitstellung von Risikokapital über Risikokapitalfonds und der Ankauf von Asset-Backed Securities, in denen Banken Risiken aus KMU-Kreditportfolios bündeln können. Die so freigesetzten Mittel sollen für Finanzierungen an kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und Midcap-Unternehmen herangezogen werden. Das in der derzeitigen Lage erhöhte Ausfallsrisiko von Unternehmenskrediten könnte zu einem Schlagendwerden der Haftungen führen. 6 Mit diesem befristeten Instrument sollen bis zu 100 Mrd. EUR an Darlehen für Mitgliedstaaten, die Mittel zur Ausweitung nationaler Kurzarbeitsregelungen sowie ähnlicher Maßnahmen für Selbstständige benötigen, bereitgestellt werden. 16 / 29
BD | Budgetdienst – Untergliederung 45-Bundesvermögen 3 Rücklagen Die nachstehende Tabelle weist den Stand der Rücklagen mit Ende 2017 und Ende 2018 sowie den vorläufigen Stand der Rücklagen per 31. Dezember 2019 und im BVA-E 2020 allenfalls bereits budgetierte Rücklagenentnahmen aus. Nach Entnahme budgetierter Rücklagenverwendungen verbleibt ein fiktiver Rücklagenrest. Nachträgliche Korrekturen (etwa durch Umschichtungen sowie Berücksichtigung der BMG-Novelle) sind noch nicht berücksichtigt. Der endgültige Rücklagenstand für das Jahr 2019 steht erst mit Vorlage des Bundesrechnungsabschlusses (BRA) im Juni 2020 endgültig fest. Tabelle 7: Rücklagengebarung UG 45 Stand 31.12. Veränderung vorl. Stand Budget. RL-Verwen- Rücklagen Anteil RL-Rest in Mio. EUR 2017 2018 2019 31.12.2019 dung BVA-E 2020 -rest am BVA-E 2020 Detailbudgetrücklagen 2.934,06 2.887,33 -120,15 2.767,19 Variable Auszahlungsrücklagen 18,69 18,70 +0,01 18,70 Zweckgebundene Einzahlungsrücklagen 761,88 762,17 +0,10 762,27 Gesamtsumme 3.714,63 3.668,20 -120,04 3.548,16 -20,26 3.527,90 423,9% Anmerkung: Detailbudgetrücklagen sind bei der Verwendung nicht mehr an den Zweck der seinerzeitigen Veranschlagung gebunden. Variable Auszahlungsrücklagen stammen aus Bereichen mit variablen Auszahlungsgrenzen und sind dafür vorzusehen. Zweckgebundene Einzahlungsrücklagen dürfen nur im Rahmen einer zweckgebundenen Gebarung verwendet werden. Für EU-Einzahlungsrücklagen bleibt die Zweckbestimmung erhalten. Quellen: BRA 2017 und 2018, Vorläufiger Gebarungserfolg 2019, BVA-E 2020 Die UG 45-Bundesvermögen verfügte Ende 2019 über Rücklagen iHv 3,5 Mrd. EUR, wovon 0,8 Mrd. EUR auf zweckgebundene Einzahlungsrücklagen entfallen, die überwiegend Haftungsübernahmen nach dem Ausfuhrförderungsgesetz (AusfFG) betreffen. Die Rücklagen in dieser Untergliederung sind von enormer Höhe, etwa das Vierfache der budgetierten Auszahlungen (ohne COVID-19-Krisenbewältigungsfonds). In der Untergliederung sind eine Vielzahl von Sondergebarungen (wie etwa ESM, Dividendenzahlungen, Veräußerungserlöse von Bundesvermögen) zusammengefasst, bei denen eine Rücklagenbildung nur bedingt Anreizwirkungen entfalten kann. Auch mit dem Gesamtbedeckungsgrundsatzes, der besagt, dass alle Einzahlungen für sämtliche Auszahlungen herangezogen werden können, sind Rücklagenbildungen aus außergewöhnlichen Transaktionen wie Vermögensverkäufe nicht im Einklang. Eine Einschränkung der Rücklagenbildung in dieser Untergliederung könnte daher angedacht werden. Im BVA-E 2020 sind Rücklagenentnahmen iHv 20,3 Mio. EUR für das Weltbankprogramm IDA-17, mit dem die ärmsten 82 Länder der Welt unterstützt werden, budgetiert. 17 / 29
BD | Budgetdienst – Untergliederung 45-Bundesvermögen 4 Förderungen Auf Grundlage der Abgrenzungen des Förderungsberichts zeigt die nachstehende Tabelle die Entwicklung und Veranschlagung der direkten Förderungen der Untergliederung und der wesentlichen Förderungsbereiche: Tabelle 8: Direkte Förderungen (Auszug) UG 45 Erfolg Erfolg Vorl. Erf. BVA-E Diff. BVA-E 2020 in Mio. EUR 2017 2018 2019 2020 - Vorl. Erf. 2019 Förderungen 61,6 62,5 66,6 78,1 11,5 17,2% davon Laufende Transfers an Drittländer 34,0 31,6 32,4 35,5 3,1 9,7% Laufende Transferzahlungen an IAKW 11,0 19,0 28,0 26,0 -2,0 -7,1% Zuschuss OeKB 16,1 11,0 6,1 14,3 8,2 134,7% Quellen: BMF, eigene Berechnungen In der UG 45-Bundesvermögen im DB 45.02.04-„Besondere Zahlungsverpflichtungen“ stellen die Laufenden Transfers an Drittländer (35,5 Mio. EUR), die Transfers an das Internationale Amtssitz- und Konferenzzentrum Wien (26,0 Mio. EUR), und die Zuschüsse zu Exportfinanzierungen im Wege der Oesterreichischen Kontrollbank (14,3 Mio. EUR) Förderungen dar. 18 / 29
BD | Budgetdienst – Untergliederung 45-Bundesvermögen 5 Ausgliederungen und Beteiligungen Der am 7. Mai 2020 im Zusammenhang mit den Budgetunterlagen vorgelegte Beteiligungsbericht 2020 enthält Informationen über die wesentlichen Kennzahlen der Beteiligungsunternehmen des Bundes. Die Anteilsverwaltung der BRZ wurde mit Inkrafttreten der BMG-Novelle 2020 in die UG 40-Wirtschaft übertragen. Die nachstehende Tabelle zeigt die Verflechtungen der der Untergliederung zugehörigen Unternehmen mit dem Bundesbudget auf: 19 / 29
BD | Budgetdienst – Untergliederung 45-Bundesvermögen Tabelle 9: Zahlungsflüsse aus Ausgliederungen und Beteiligungen UG 45 Erfolg Erfolg vor. Erf. BVA-E Diff. BVA-E 2020 in Mio. EUR 2017 2018 2019 2020 - Vorl. Erf. 2019 Auszahlungen gesamt 756,4 764,5 782,3 814,2 31,9 4,1% Abschlussprüferaufsichtsbehörde (APAB) 0,5 0,5 0,5 0,5 0,0 0,0% Beitrag Bund gemäß §21 Abs. 4 APAG 0,5 0,5 0,5 0,5 0,0 0,0% Buchhaltungsagentur des Bundes (BHAG) 17,1 17,7 17,5 17,2 -0,3 -1,7% Personalausgaben/-auszahlungen 15,3 15,4 14,5 17,2 2,7 18,6% Pensionen BeamtInnen 1,8 2,3 3,1 n.v. - - Bundesbeschaffung GmbH (BBG) 1,7 0,2 0,2 0,1 -0,1 -50,0% Kostenersatzzahlungen 1,5 0,0 0,0 0,0 - Personalausgaben/-auszahlungen 0,1 0,1 0,1 0,1 0,0 0,0% Pensionen BeamtInnen 0,1 0,1 0,1 n.v. - - Bundesimmobilien GmbH (BIG) 712,6 712,5 722,2 754,5 32,3 4,5% Personalausgaben/-auszahlungen 11,3 11,0 10,6 11,4 0,8 7,5% BIG - Mieten 699,6 699,3 709,0 743,0 34,0 4,8% Pensionen BeamtInnen 1,6 2,1 2,6 n.v. - - Bundespensionskasse AG 0,8 1,5 1,0 1,0 0,0 0,0% Kapitalerhöhung 0,8 1,5 1,0 1,0 0,0 0,0% Felbertauernstraße AG 0,0 0,0 0,0 0,0 - Finanzmarktaufsicht (FMA) 6,3 6,3 6,4 6,8 0,4 6,2% Beitrag Bund gemäß §19 FMABG 4,0 4,0 4,0 4,0 0,0 0,0% Personalausgaben/-auszahlungen 2,0 1,8 1,8 2,8 1,0 55,6% Pensionen BeamtInnen 0,3 0,4 0,5 n.v. - - Großglockner Hochalpenstraßen AG 0,0 0,0 0,0 0,0 - Internationales Amtssitz- und Konferenzzentrum Wien AG (IAKW) 12,8 21,3 30,4 28,9 -1,5 -4,9% Kostenersatz an IAKW 11,0 11,0 11,0 11,0 0,0 0,0% Kostenersatz an IAKW Außenumbau ACV 8,0 10,0 8,0 -2,0 -20,0% Kostenersatz an IAKW Verk ehrssicherheit ACV 7,0 7,0 0,0 0,0% Aufwendungen für IAKW 1,8 2,3 2,4 2,9 0,5 20,8% Monopolverwaltung GmbH (MVG) 0,0 0,0 0,0 0,0 - Österreichische Bundesfinanzierungsagentur (OeBFA) 4,7 4,6 4,1 5,1 1,0 24,4% Transferzahlungen 4,7 4,6 4,1 5,1 1,0 24,4% Österreichische Beteiligungs AG (ÖBAG) 0,0 0,0 0,0 0,0 - VERBUND AG (Konzern - IFRS) 0,0 0,0 0,0 0,0 - Villacher Alpenstraßen-FremdenverkehrsgmbH 0,0 0,0 0,0 0,0 - Oesterreichische Nationalbank (OeNB) 6,3 6,4 6,3 6,2 -0,1 -1,6% Rück lieferung Silbermünzen 5,8 5,8 5,8 5,8 0,0 0,0% Personalauszahlungen (Münze Österreich) 0,5 0,6 0,5 0,4 -0,1 -20,0% Einzahlungen gesamt 415,2 535,9 482,6 613,9 131,3 27,2% Buchhaltungsagentur des Bundes (BHAG) 19,6 19,5 18,5 17,2 -1,3 -7,0% Pensionen BeamtInnen 4,3 4,2 4,0 n.v. - - Ersätze 15,3 15,4 14,5 17,2 2,7 18,6% Bundesbeschaffung GmbH (BBG) 0,1 0,1 0,1 0,1 0,0 0,0% davon Ersätze für Bedienstete 0,1 0,1 0,1 0,1 0,0 0,0% Bundesimmobilien GmbH (BIG) 121,4 256,7 15,9 22,2 6,3 39,6% Gewinnausschüttungen 98,7 230,1 n.v. n.v. - - Personalk ostenersätze 11,3 11,0 10,6 11,4 0,8 7,5% Veräußerungen (UG 45) 8,6 13,6 3,3 10,8 7,5 227,3% Pensionen BeamtInnen 2,8 2,1 1,9 n.v. - - Finanzmarktaufsicht (FMA) 2,5 2,2 2,3 2,8 0,5 21,7% Pensionen BeamtInnen 0,5 0,4 0,4 n.v. - - Ersätze für Bedienstete 2,0 1,8 1,8 2,8 1,0 55,6% Großglockner Hochalpenstraßen AG 0,8 0,8 0,4 0,0 -0,4 -100,0% Gewinnausschüttungen 0,8 0,8 0,4 0,0 -0,4 -100,0% Internationales Amtssitz- und Konferenzzentrum Wien AG (IAKW) 0,2 0,4 0,3 0,3 0,0 0,0% Mieterträge IAKW 0,2 0,4 0,3 0,3 0,0 0,0% Monopolverwaltung GmbH (MVG) 0,7 0,7 0,7 0,0 -0,7 -100,0% Gewinnausschüttungen 0,7 0,7 0,7 0,0 -0,7 -100,0% Österreichische Beteiligungs AG (ÖBAG) 218,5 181,0 370,0 471,2 101,2 27,4% Dividenden (bis 2013 ÖIAG dananch ÖBIB bis 2018) 218,5 181,0 370,0 471,2 101,2 27,4% VERBUND AG (Konzern - IFRS) 51,4 74,4 74,4 100,0 25,6 34,4% Dividenden 51,4 74,4 74,4 100,0 25,6 34,4% Oesterreichische Nationalbank (OeNB) 158,6 217,5 113,4 101,6 -11,8 -10,4% Gewinnabfuhr 156,9 108,6 111,7 100,0 -11,7 -10,5% Präk lusion der Schilling-Noten - 107,1 - - - - Dividenden 1,2 1,2 1,2 1,2 0,0 0,0% Ersätze für Bedienstete (Münze Österreich) 0,5 0,6 0,5 0,4 -0,1 -20,0% Quelle: Beteiligungsbericht 2020 20 / 29
BD | Budgetdienst – Untergliederung 45-Bundesvermögen Die Einzahlungen der ÖBAG, der OeNB und der Verbund AG betreffen im Wesentlichen Dividenden, die in der UG 45-Bundesvermögen budgetiert sind. Die Dividende der BIG wurde bis zur Integration in die ÖBAG direkt in der UG 45-Bundesvermögen vereinnahmt, seit 2019 liefert sie diese an die ÖBAG ab. Bei den anderen Unternehmen handelt es sich überwiegend um Refundierungen für Personalaufwendungen für BeamtInnen, die in den jeweiligen Unternehmen Dienst versehen. Die größte Position bei den Auszahlungen betrifft die BIG, die sich im Wesentlichen aus den von den Ressort gezahlten Mieten zusammensetzt. Diese werden von den Ressorts und nicht aus der UG 45-Bundesvermögen bedeckt. 21 / 29
BD | Budgetdienst – Untergliederung 45-Bundesvermögen 6 Wirkungsorientierung 6.1 Überblick Im Anhang zur Analyse werden die Wirkungsziele, die Maßnahmen und die Kennzahlen der Untergliederung im Überblick dargestellt. Die Angaben zur Wirkungsorientierung werden von jedem Ressort bzw. Obersten Organ individuell festgelegt, zur Erreichung angestrebter Wirkungen ist jedoch vielfach das Zusammenwirken verschiedener Ressorts erforderlich. Um den Überblick über die Wirkungsinformationen aller Ressorts zu erleichtern hat der Budgetdienst daher mehrere auf der Parlamentshomepage verfügbare Übersichtslandkarten erstellt: Die Wirkungsziel-Landkarte umfasst sämtliche Wirkungsziele aller Untergliederungen im BVA-E 2020. Ein Gleichstellungziel ist in allen Untergliederungen vorzusehen, wobei eine Koordinierung mit anderen Ressorts erfolgen sollte. Die Gleichstellungsziel- Landkarte umfasst alle diesbezüglichen Wirkungsziele, Maßnahmen und Kennzahlen. Die UN-Ziele für nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals – SDGs) stehen im Mittelpunkt der Strategie für nachhaltiges Wachstum 2030 der Europäischen Kommission. Im Regierungsprogramm 2020 – 2024 wird deren Umsetzung mehrfach als Zielsetzung angeführt. Mit der SDG-Landkarte wird ein erster Überblick über den Beitrag der Wirkungsorientierung zur Umsetzung der SDGs gegeben. Der Budgetdienst hat dazu auf der Grundlage des von der EU im Länderbericht 2020 herangezogenen Indikatorensets die entsprechenden relevanten und mit ausreichender Reichweite versehenen Indikatoren und Maßnahmen aus den Wirkungsinformationen im BVA 2020 den jeweiligen SDGs zugeordnet. Auch die in den Angaben zur Wirkungsorientierung im BVA-E 2020 vorgesehenen Wirkungsziele, Maßnahmen und Kennzahlen werden durch die COVID-19-Pandemie wesentlich beeinflusst. Der Budgetdienst hat daher eine Übersichtslandkarte zum COVID-19-Einfluss auf die Wirkungsinformation erstellt und auch in den nachfolgenden Einzelfeststellungen werden die absehbaren Auswirkungen angeführt. 22 / 29
BD | Budgetdienst – Untergliederung 45-Bundesvermögen Das BMF hat im BVA-E 2020 für die UG 45-Bundesvermögen insgesamt fünf Wirkungsziele festgelegt. Gegenüber dem BVA 2019 wurde ein Wirkungsziel geändert und bei vier Indikatoren wurden Ziel- bzw. Istzustände angepasst. Die meisten Wirkungsziele haben einen makroökonomischen Hintergrund, weshalb zahlreiche Wirkungsziele und Indikatoren aufgrund der Auswirkung der COVID-19-Pandemie vermutlich nicht erreicht werden können. Die überwiegend makroökonomischen Zielsetzungen der Untergliederung finden in den SDG, die auf Entwicklungsziele abstellen, mit Ausnahme des Gleichstellungsziels nur geringe Entsprechung. 6.2 Einzelfeststellungen Das Wirkungsziel 1 „Sicherung der Stabilität der Euro-Zone“ wird durch die globalen wirtschaftlichen Auswirkungen der COVID-19-Pandemie massiv beeinfluss. Dem Wirkungsziel werden drei Kennzahlen zugeordnet. Die KZ 45.1.1 betrifft die zusätzlichen Kapitalabrufe, die durch Prävention und andere Maßnahmen zur Bewältigung systemischer Krisen vermieden werden sollen. Als Ziel soll kein Kapitalabruf erfolgen. Allerdings ist es im derzeitigen Kontext wahrscheinlicher, dass es Kapitalabrufe gibt. Die Zielzustände der KZ 45.1.2-„Durchschnittliches Budgetdefizit in der Euro-Zone“ und der KZ 45.1.3-„Durchschnittliche Verschuldung in der Euro-Zone“ wurden für 2020 mit einem Defizit von -0,9 % des BIP bzw. einer Schuldenquote von 85,1 % des BIP festgelegt. Durch die Auswirkungen der COVID-19-Krise werden diese Werte deutlich schlechter ausfallen. Eine Prognose ist derzeit nicht möglich. Wirkungsziel 2 betrifft die „Verringerung des unternehmerischen und finanziellen Risikos bei Exportgeschäften und bei Investitionen“. Die Haftungsübernahmen für Exporte in aufstrebende Märkte (KZ 45.2.1) lagen 2018 (542 Mio. EUR) deutlich über dem Zielzustand von 350 Mio. EUR. Der Zielwert für 2020 wurde daher im BVA-E 2020 auf 500 Mio. EUR erhöht. Die zweite KZ 45.2.2-„Anzahl der Geschäfte, die aus dem Soft Loan Gesamtportfolio unterstützt werden“ lag 2018 bei 470 und wurde somit erreicht. Dieser Wert wird für die Folgejahre fortgeschrieben. Auch Exportgeschäfte sind von der COVID-19-Krise betroffen. Beim Wirkungsziel 3 („Sicherstellung eines hohen Frauenanteils in Aufsichtsräten von Unternehmen, die dem Beteiligungsmanagement des Bundesministeriums für Finanzen unterliegen und an denen der Bund mit zumindest 50 % beteiligt ist“) wurde die „Anhebung des Frauenanteils …“ im BVA-E 2020 durch die „Sicherstellung eines hohen Frauenanteils …“ ersetzt. Diesem Wirkungsziel, das eines der zwei Gleichstellungsziele der Untergliederung bildet, ist nur eine Kennzahl zugeordnet. Der Zielzustand der KZ 45.3.1-„ Frauenanteil von BMF-Vertreterinnen in den Aufsichtsgremien von Unternehmen, die dem 23 / 29
BD | Budgetdienst – Untergliederung 45-Bundesvermögen Beteiligungsmanagement des BMF unterliegen und an denen der Bund mit zumindest 50 % beteiligt ist.“ wurde im Jahr 2018 erreicht. Für die Jahre 2020 und 2021 bleibt der Zielzustand mit 50 % konstant. Das Wirkungsziel 4 „Erhaltung und graduelle weitere Verbesserung der hohen Qualität der Leistungen und der Effizienz der Internationalen Finanzinstitutionen (IFIs) und der Qualität der ODA (Official Development Assistance bzw. Öffentliche Entwicklungszusammenarbeit) – Leistungen des BMF unter Berücksichtigung der Herstellung der Gender-Chancengleichheit sowohl in der institutionellen Struktur der IFIs wie auch in deren Operationen“ ist das zweite Gleichstellungsziel der Untergliederung. Für dieses Wirkungsziel wurden fünf Kennzahlen angegeben. Die Istwerte sämtlicher Kennzahlen liegen im Jahr 2018 über den Zielzuständen bzw. erreichen diese. Mit dem Wirkungsziel 5 wird die Sicherung der Werterhaltung bzw. Wertsteigerung und der langfristigen Weiterentwicklung der Beteiligungen des BMF angestrebt. Die Zielerreichung soll mit zwei Kennzahlen gemessen werden. Die KZ 45.5.1-„Beteiligungsansatz (Buchwert) der Beteiligungen“ basiert auf der Summe des anteiligen Nettovermögen zu zum Stichtag 31. Dezember. Der Istzustand 2018 iHv 9.133,2 Mio. EUR soll 2020 leicht gesteigert werden. Der Entwicklungspfad der Kennzahl lässt in Summe auf eine Werterhaltung der Beteiligungen schließen. Durch die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie wird der Zielwert nicht erreicht werden können, weil zahlreiche Beteiligungen mit einer deutlichen Verschlechterung der Ertragssituation konfrontiert sind. Die zweite Kennzahl (45.5.2) misst die Anzahl der Vollzeitstellen bei einer gemischten Personalbelegung mit Voll- und Teilzeitbeschäftigten und sollte nicht als Wirkungskennzahl, sondern als Indikator auf Ebene des Global- oder Detailbudgets aufgenommen werden. Es handelt sich dabei nicht um einen Wirkungsindikator, mit dem die Werterhaltung der Beteiligungen gemessen wird, sondern beurteilt lediglich mit dem Aufbau des Beteiligungsmanagements eine administrative Maßnahme. Auch wird nicht die Qualität des Beteiligungsmanagements gemessen, sondern lediglich die eingesetzten Ressourcen. 24 / 29
BD | Budgetdienst – Untergliederung 45-Bundesvermögen Anhang: Auszug aus den Angaben zur Wirkungsorientierung Der Budgetdienst hat die Kennzahlen zu den Wirkungszielen aufbereitet und den in den Budgetangaben ausgewiesenen Istzuständen für 2016 bis 2018 auch die diesbezüglichen Zielzustände gegenübergestellt. Der Grad der Zielerreichung wurde vom Budgetdienst mit über Zielzustand (positive Abweichung) oder unter Zielzustand (negative Abweichung) angegeben. Damit ist ersichtlich, ob die Zielwerte vergangenheitsbezogen erreicht wurden und wie die Ausrichtung der künftige Zielwerte angelegt ist. Legende Neu Umformulierung (z.B. Änderung der Bezeichnung, Berechnungsmethode, Ziel- und Istzustände) Wirkungsziel 1: Sicherung der Stabilität der Euro-Zone. Maßnahmen Beteiligung am Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM), der zur Verfügung steht, wenn die Stabilität der Euro-Zone insgesamt gefährdet ist Sicherstellung einer konsequenten Anwendung sowohl des EU-Stabilitäts- und Wachstumspaktes als auch der makroökonomischen Überwachung, um die Wahrscheinlichkeit einer Inanspruchnahme des ESM möglichst gering zu halten Verknüpfung jedweder Inanspruchnahme des ESM mit einem ambitionierten wirtschaftlichen und budgetären Anpassungsprogramm im Empfängerstaat, durch das die Rückkehr zur Schuldennachhaltigkeit sichergestellt wird Indikatoren Kennzahl 45.1.1 Zusätzliche Kapitalabrufe Berechnungsmethode Abfrage Budgetstandsbericht Datenquelle BMF/Haushaltsverrechnungssystem des Bundes Messgrößenangabe Mrd. EUR 2016 2017 2018 2019 2020 2021 Zielzustand 0 0 0 0 0 0 Istzustand 0 0 0 Zielerreichung = Zielzustand = Zielzustand = Zielzustand Kapitalabrufe sollen durch Prävention und andere Maßnahmen zur Bewältigung systemischer Krisen vermieden werden. Mit der Festlegung auf die Kennzahl „Zusätzliche Kapitalabrufe“ wurde jener Ansatz gewählt, der den engsten Zusammenhang zur Haushaltsführung des Bundes aufweist – ein Grundgedanke, dem auch die in der ESM- Informationsordnung [Anlage 2 zum Bundesgesetz über die Geschäftsordnung des Nationalrates (GOG-NR)] festgelegten Mitwirkungsrechte des Nationalrates unterliegen. Kennzahl 45.1.2 Durchschnittliches Budgetdefizit in der Euro-Zone Verordnung (EG) Nr. 479/2009 des Rates vom 25. Mai 2009 über die Anwendung des dem Vertrag zur Gründung der Berechnungsmethode Europäischen Gemeinschaft beigefügten Protokolls über das Verfahren bei einem übermäßigen Defizit Datenquelle Ameco – Datenbank der Europäischen Kommission, Herbstprognose 2019 Messgrößenangabe % des BIP 2016 2017 2018 2019 2020 2021 Zielzustand - -1,1 -0,9 -0,8 -0,9 -1 Istzustand -1,4 -0,9 -0,5 Zielerreichung - über Zielzustand über Zielzustand Das BMF setzt sich in den zuständigen Gremien für eine strikte Einhaltung der Verfahren wegen eines übermäßigen Defizits und/oder makroökonomischen Ungleichgewichts ein. 25 / 29
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