Untergliederungsanalyse UG 34-Innovation und Technologie (Forschung) - Entwurf zum Bundesfinanzgesetz 2022 Entwurf zum Bundesfinanzrahmengesetz ...

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Entwurf zum Bundesfinanzgesetz 2022
Entwurf zum Bundesfinanzrahmengesetz
2022-2025

Untergliederungsanalyse
UG 34-Innovation und Technologie
(Forschung)

                                      8. November 2021
BD | Budgetdienst – Untergliederung 34-Innovation und Technologie (Forschung)

Inhaltsverzeichnis
                                                                                                                                Seite

1     Überblick und Zusammenfassung .................................................................................. 3

2     Budgetäre Entwicklung der Untergliederung ................................................................... 5

3     Rahmenbedingungen der Untergliederung ..................................................................... 6

4     Bundesfinanzrahmen und mittelfristige Prioritäten .......................................................... 8

5     Bundesvoranschlag 2022 ..............................................................................................10

    5.1     Voranschlagsveränderungen im Finanzierungshaushalt ........................................10

    5.2     Finanzierungshaushalt auf Global- und Detailbudgetebene....................................11

    5.3     Unterschiede zwischen Finanzierungs- und Ergebnishaushalt ...............................13

    5.4     Rücklagen ..............................................................................................................14

6     Ausgliederungen und Beteiligungen ..............................................................................15

7     Wirkungsorientierung ....................................................................................................16

    7.1     Überblick ................................................................................................................16

    7.2     Einzelfeststellungen ...............................................................................................17

                                                                                                                                2 / 23
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1        Überblick und Zusammenfassung
Die Untergliederungsanalysen des Budgetdienstes sollen einen Überblick über die
wesentlichen Entwicklungen der Budgetuntergliederung vermitteln. Dazu werden die
Informationen aus dem Entwurf zum Bundesfinanzgesetz 2022 (BFG-E 2022) sowie dem
Entwurf zum Bundesfinanzrahmengesetz 2022-2025 (BFRG-E 2022-2025) um Daten aus
anderen Dokumenten (z. B. Strategiebericht, Budgetbericht, Bericht zur Wirkungsorientierung,
Bericht über die Beteiligungen des Bundes, Strategieberichte des Politikfeldes) ergänzt.

Die nachfolgende Tabelle zeigt die Entwicklung der Untergliederung in einer mittel- und
längerfristigen Betrachtung und setzt diese zur Entwicklung des Gesamthaushaltes in
Beziehung:

Tabelle 1:      Finanzierungs- und Ergebnishaushalt (2019 bis 2025)

         Finanzierungshaushalt
 UG 34                                     Erfolg        Erfolg     BVA        BVA-E      BFRG-E       BFRG-E       BFRG-E
                            in Mio. EUR     2019          2020      2021        2022       2023         2024         2025
 Auszahlungen                                    438,1     517,0       561,6     581,6       586,1       575,4        566,9
 Anteil an Gesamtauszahlungen                    0,6%      0,5%        0,5%      0,6%        0,6%         0,6%         0,6%
 jährliche Veränderung                          +0,2%    +18,0%       +8,6%     +3,6%       +0,8%        -1,8%        -1,5%
 Einzahlungen                                      0,1       0,1         1,0       1,0        n.v.         n.v.         n.v.
 jährliche Veränderung                         -10,5%     +9,7%     +632,4%      0,0%            -            -            -
             Nettofinanzierungssaldo           -438,0      -516,9     -560,6     -580,6            -            -            -

           Ergebnishaushalt
 UG 34                                     Erfolg        Erfolg     BVA        BVA-E      BFRG-E       BFRG-E       BFRG-E
                            in Mio. EUR     2019          2020      2021        2022       2023         2024         2025
 Aufwendungen                                   432,4       543,0      585,6     584,6             -            -            -
 Anteil an Gesamtaufwendungen                    0,5%       0,5%       0,6%       0,6%             -            -            -
 jährliche Veränderung                         +0,2%     +25,6%       +7,8%      -0,2%             -            -            -
 Erträge                                           5,7        4,8        0,0        0,0            -            -            -
 jährliche Veränderung                          -4,3%     -15,9%     -99,8%       0,0%             -            -            -
                        Nettoergebnis          -426,7      -538,2     -585,6     -584,6            -            -            -

Anmerkung: Der Erfolg 2020 wurde um allfällige bundesinterne Transfers aus dem COVID-19-Krisenbewältigungsfonds in der
UG 45-Bundesvermögen bereinigt, um eine Doppelzählung zu verhindern.

Quellen: BRA 2019 und 2020, BVA 2021, BVA-E 2022, BFRG-E 2022-2025.

Der Entwurf zum Bundesvoranschlag 2022 (BVA-E 2022) sieht für die UG 34-Innovation und
Technologie        (Forschung)            im     Finanzierungshaushalt           Auszahlungen            iHv insgesamt
581,6 Mio. EUR vor. Im Vergleich zum BVA 2021 bedeutet dies für 2022 einen Anstieg um
20,0 Mio. EUR bzw. 3,6 %.

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Die zusätzlichen Mittel betreffen die Teilnahme an den „Important Projects of Common
European Interest“ (IPCEI) Mikroelektronik II und IPCEI Wasserstoff im Rahmen des Aufbau-
und Resilienzplans (ARP). Fortgeführt werden die 100 Mio. EUR für klimarelevante FTI, die
als Teil des Konjunkturpakets 2020 bereits im BVA 2021 zusätzlich budgetiert waren.

Im Entwurf zum Bundesfinanzrahmengesetz 2022-2025 (BFRG-E 2022-2025) steigen die
Auszahlungsobergrenzen im Vergleich zum vorangegangenen BFRG 2021-2024 ab dem
Jahr 2023 um jährlich 100 Mio. EUR wegen der Verlängerung der Mittel für klimarelevante FTI
bis zum Jahr 2025. Bisher waren sie nur bis zum Jahr 2022 im Finanzrahmen enthalten.
Bereits im Rahmen der Novelle des BFRG 2021-2024 im Frühjahr wurde die Teilnahme an
den beiden IPCEI-Initiativen im Rahmen des ARP berücksichtigt.

In den Angaben zur Wirkungsorientierung hat das BMK im BVA-E 2022 für die
UG 34-Innovation und Technologie (Forschung) insgesamt drei Wirkungsziele festgelegt.
Diese tragen zum SDG 9 – Industrie, Innovation und Infrastruktur bei. Der Anteil der
forschungs- und technologienahen Unternehmen, die selbst F&E durchführen, soll von 48,2 %
im Jahr 2020 auf über 50 % ab dem Jahr 2022 gesteigert werden. Die Patentanmeldungen für
Umwelttechnologien sollen zumindest das Niveau der europaweit als führend im
Innovationsbereich     geltenden    Länder     erreichen.    Der    Frauenanteil     unter      den
wissenschaftlichen    und   höherqualifizierten   nicht-wissenschaftlichen      Beschäftigten    in
Forschung und experimenteller Entwicklung (F&E) im forschungs- und technologienahen
Unternehmenssektor soll von 15,1 % im Jahr 2020 auf über 20,0 % steigen.

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2      Budgetäre Entwicklung der Untergliederung
Die nachfolgende Grafik zeigt die Entwicklung der Auszahlungen der Untergliederung
ausgehend vom Erfolg des Jahres 2019 bis zum Ende der Finanzrahmenperiode 2025 sowie
die Entwicklung des nominellen Bruttoinlandsprodukts (BIP) und der Verbraucherpreise in
diesem Zeitraum. Farblich aufgeschlüsselt werden Auszahlungen für Maßnahmen im Aufbau-
und Resilienzplan sowie Auszahlungen, die durch den COVID 19-Krisenbewältigungsfonds
finanziert werden:

Grafik 1:       Entwicklung der Auszahlungen (2019 bis 2025)

Quellen: BRA 2019 und 2020, BVA 2021, BVA-E 2022, BFRG-E 2022-2025, Statistik Austria, WIFO.

Die geplanten Auszahlungen in der UG 34-Innovation und Technologie (Forschung) sollen im
Jahr 2022 noch einmal ansteigen und danach relativ stabil bleiben, weil die Auszahlungen für
klimarelevante Forschung, Technologie und Innovation (FTI) über das Jahr 2022 hinaus
verlängert werden und zusätzliche Mittel aus dem Aufbau- und Resilienzplan (ARP) bereit
stehen. Im Vergleich zum Jahr 2019 ist der Auszahlungsanstieg damit höher als das nominelle
BIP-Wachstum. Die Auszahlungen der UG 34 bestehen fast ausschließlich aus Transfers.

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3       Rahmenbedingungen der Untergliederung
Mit der FTI-Strategie 2030 wurde die neue Strategie der Bundesregierung für Forschung,
Technologie und Innovation im Ministerrat vom 23. Dezember 2020 beschlossen. Sie
formuliert drei wesentliche und übergeordnete Ziele:

        Zum internationalen Spitzenfeld aufschließen und den FTI-Standort Österreich stärken.

        Auf Wirksamkeit und Exzellenz fokussieren.

        Auf Wissen, Talente und Fertigkeiten setzen.

Gleichzeitig       wurde        der      FTI-Pakt 2021-2023             beschlossen.          Insgesamt          werden
rd. 3,86 Mrd. EUR in den Jahren 2021 bis 2023 im Bundeshaushalt zur Verfügung gestellt.
Von der UG 34-Innovation und Technologie (Forschung) werden dabei 1,58 Mrd. EUR ausbe-
zahlt. Die UG 34 leistet Auszahlungen sowohl an zentrale Forschungseinrichtungen (Austrian
Institute of Technology (AIT), Silicon Austria Labs GmbH (SAL)) als auch an zentrale
Forschungsförderungseinrichtungen (FFG, aws) im Sinne des Forschungsfinanzierungs-
gesetzes. Komplementär dazu werden in der UG 45-Bundesvermögen im Zeitraum 2022 bis
2025 jährlich 140 Mio. EUR für den „Fonds Zukunft Österreich“ bereitgestellt. Diese Mittel
sollen zur Finanzierung von Spitzenforschung im Bereich der Grundlagen- und der
angewandten Forschung sowie für Technologie- und Innovationsentwicklung ausgeschüttet
werden. Die Schwerpunktsetzung erfolgt jährlich durch die Bundesregierung.

Die Forschungsausgaben des Bundes setzen sich im Wesentlichen aus Budgetmitteln,
verminderten Steuerleistungen aus der indirekten Forschungsförderung und aus Mitteln der
FTE-Nationalstiftung zusammen. Die budgetierten forschungswirksamen Auszahlungen des
Bundes betragen insgesamt rd. 3.868 Mio. EUR im BVA-E 2022 und sind damit um
307 Mio. EUR bzw. 8,6 % höher als im BVA 2021. Auf das BMK entfallen davon insgesamt
690 Mio. EUR. Davon sind 60 Mio. EUR für Beiträge an internationale Organisationen1 und
630 Mio. EUR für in Österreich durchgeführte F&E vorgesehen.

1
 Dieser Teil wird bei der Berechnung der österreichischen F&E-Quote nicht inkludiert, während die ausländische Finanzierung
von in Österreich durchgeführter F&E einbezogen wird.

                                                                                                                    6 / 23
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Die Mittel des BMK sind primär in der UG 34-Innovation und Technologie (Forschung)
veranschlagt und steigen im Jahr 2022 wegen der zusätzlichen Mittel für die Beteiligungen
Österreichs an     den „Important Projects of         Common European Interest“ (IPCEI)
Mikroelektronik II und Wasserstoff, welche im Aufbau- und Resilienzplan (ARP) enthalten
sind. Die europäischen IPCEI-Initiativen haben das Ziel, große europäische Konsortialprojekte
in Industriebereichen von gemeinsamen europäischen Interesse in mehreren EU-
Mitgliedstaaten zu fördern. Diese Initiativen müssen einen Beitrag zu den strategischen Zielen
der EU leisten sowie neue innovative industrielle Entwicklungen und Spill-over-Effekte in der
EU generieren.

Ein Hauptziel des IPCEI Mikroelektronik II ist die Stärkung der strategischen Autonomie
Europas im Mikroelektronikbereich. Die komplette Wertschöpfungskette von der Produktion
einzelner Komponenten bis hin zur Anwendung soll abgedeckt werden. Das IPCEI
Wasserstoff soll zum Aufbau einer erneuerbaren Wasserstoff-Wirtschaft beitragen. Dabei
liegt der Fokus für den Einsatz von Wasserstoff auf schwer zu dekarbonisierenden Sektoren
wie der energieintensiven Industrie. Beide Initiativen sind mit jeweils insgesamt 125 Mio. EUR
im ARP enthalten und betreffen zu gleichen Teilen die UG 33-Wirtschaft (Forschung) und die
UG 34-Innovation und Technologie (Forschung). Dementsprechend erhält die UG 34 in den
nächsten Jahren zusätzliche Mittel iHv 62,5 Mio. EUR für das IPCEI Mikroelektronik II und
62,5 Mio. EUR für das IPCEI Wasserstoff.

Fortgeführt werden in der UG 34-Innovation und Technologie (Forschung) die seit dem
Jahr 2020    budgetierten    Auszahlungen      für   Beteiligungen   Österreichs   am    IPCEI
Mikroelektronik I und IPCEI Batterie. Das IPCEI Mikroelektronik I dient vorrangig der
Förderung der Forschung und Entwicklung von Technologien in den Bereichen
energieeffizienter Chips, Leistungshalbleiter, intelligente Sensoren, fortgeschrittene optische
Geräte und Verbundwerkstoffe. Dafür wurden insgesamt 75 Mio. EUR in der UG 34 und
ebenfalls 75 Mio. EUR in der UG 33-Wirtschaft (Forschung) zur Verfügung gestellt. Das IPCEI
Batterie beschäftigt sich mit Fragen der Klimaneutralität und emissionsarmer Mobilität und
fokussiert u. a. auf die Entwicklung nachhaltiger Technologien für langlebigere Lithium-Ionen-
Batterien, kürzeren Ladezeiten, Gewinnung und Verarbeitung von Rohstoffen, Konzeption von
Batteriezellen und -systemen bis hin zu Recycling und Nutzung von Altbatterien. Die
bereitgestellten Mittel dafür betragen insgesamt 8 Mio. EUR, welche mit Mittel aus dem
Regelbudget der UG 34 aufgestockt werden.

                                                                                         7 / 23
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4       Bundesfinanzrahmen und mittelfristige Prioritäten
Der Strategiebericht 2022 bis 2025 listet die wichtigsten laufenden oder geplanten
Maßnahmen und Reformen für die Untergliederung in der Finanzrahmenperiode 2022-2025
auf. Es werden darin insbesondere folgende Maßnahmen und Reformen angeführt:

        Förderung von Spitzentechnologie und von Vorhaben zur Steigerung von Qualität und
         Quantität der FTI-Ergebnisse entlang der Themen des BMK (Energie- und
         Umwelttechnologien,            Mobilitätssysteme,          Weltraum,          Digitale     Technologien,
         Produktionstechnologien, Innovation, Wettbewerbsfähigkeit und Internationalisierung,
         Kooperationsstrukturen, Humanpotenzial).

        Vorantreiben zukunftsweisender Forschungsthemen und der Entwicklung von
         effizienten und sicheren Technologien in diesen Bereichen.

        Bearbeitung          der       themenübergreifenden                 Schwerpunkte           Energiewende,
         Mobilitätswende und Kreislaufwirtschaft zur Verfolgung komplexer Innovationsziele.

        Strategische Weiterentwicklung der österreichischen außeruniversitären und industrie-
         bzw.      wirtschaftsorientierten        Forschungseinrichtungen              sowie      Stärkung       der
         Kooperationen zwischen Wirtschaft und Wissenschaft zum Aufbau gemeinsamer
         Forschungskompetenzen und -strukturen und deren Nutzbarmachung.

        Stärkung und Weiterentwicklung der österreichischen Mikroelektronikindustrie,
         Vorantreiben der österreichischen Batterieinitiative sowie Aufbau eines nationalen
         Wasserstoff-Ökosystems durch die Teilnahme an Important Projects of Common
         European Interest (IPCEI).

        Effektive und effiziente strategische Steuerung der zentralen Forschungs- und
         Forschungsförderungseinrichtungen entsprechend Forschungsfinanzierungsgesetz.

Gegenüber dem BFRG 2021-2024 hat sich der BFRG-E 2022-2025 wie folgt geändert:

Tabelle 2:      Vergleich BFRG-E 2022-2025 mit BFRG 2021-2024

 UG 34-Innovation und
                                                                 2022           2023         2024         2025
 Technologie (Forschung)                          in Mio. EUR
                                          BFRG 2021-2024            581,6         486,1           475,4           -
                                          BFRG 2022-2025            581,6         586,1           575,4       566,9
 Differenz zwischen BFRG 2022-2025                abs.                0,0        +100,0         +100,0            -
 und BFRG 2021-2024                               in %              0,0%        +20,6%         +21,0%             -
                 BFRG 2022-2025, jährliche Veränderung                           +0,8%           -1,8%       -1,5%

Quellen: BFRG 2021-2024, BFRG-E 2022-2025, Strategiebericht 2022 bis 2025.

                                                                                                              8 / 23
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Im Vergleich zum vorangegangenen BFRG 2021-2024 steigen die Auszahlungsobergrenzen
im BFRG-E 2022-2025 in den Jahren 2023 und 2024 um jeweils 100 Mio. EUR wegen der
Verlängerung der Mittel für klimarelevante FTI iHv jährlich 100 Mio. EUR bis zum Jahr 2025.
Im BFRG 2021-2024 wären diese nach dem Jahr 2022 ausgelaufen. Bereits im Rahmen der
Novelle des BFRG 2021-2024 im Frühjahr wurde die Teilnahme an den beiden
IPCEI-Initiativen Mikroelektronik II und Wasserstoff im Rahmen des ARP durch eine Erhöhung
der Auszahlungsobergrenzen berücksichtigt.

Die         nachfolgende Tabelle          zeigt     die         im   Strategiebericht         dargestellten     budgetären
Schwerpunkte und Maßnahmen der Untergliederung bis 2025:

Tabelle 3:          Budgetäre Schwerpunkte und Maßnahmen im BFRG-E 2022-2025

    UG 34                                                        Erfolg     BVA       BFRG-E     BFRG-E     BFRG-E     BFRG-E
                                                  in Mio. EUR     2020      2021       2022       2023       2024       2025
    COVID-19-Krisenbewältigungsfonds                                 93,0       0,0        0,1
    IPCEI Batterie                                                    0,0       2,0        2,0        2,0
    IPCEI Mikroelektronik I                                           0,0      18,8       18,8       18,8
    ARP: IPCEI Mikroelektronik II                                                         10,0       12,3       17,3       13,0
    ARP: IPCEI Wasserstoff                                                                10,0       12,3       17,3       13,0
    Klimarelevante FTI                                                        100,0      100,0      100,0      100,0      100,0
                     Summe Schwerpunkte und Maßnahmen                93,0     120,8      140,8      145,3      134,5      126,0

Quellen: Strategiebericht 2022 bis 2025, Budgetbericht 2022.

Für klimarelevante Forschung, Technologie und Innovation stehen seit dem Jahr 2020
zusätzlich jährlich 100 Mio. EUR bereit. Damit sollen konjunkturrelevante Forschungs- und
Innovationsprogramme, die höhere Ressourceneffizienz, geringeren Energieverbrauch und
eine CO2-Reduktion ermöglichen, gefördert werden. Im Jahr 2020 erhielt die UG 34-Innovation
und Technologie (Forschung) für diesen Schwerpunkt 68 Mio. EUR aus dem COVID-19-
Krisenbewältigungsfonds und weitere 32 Mio. EUR wurden von der UG 41-Mobilität für
Projekte des Klima- und Energiefonds (KLI.EN) eingesetzt. In der UG 34 wurden 62 Mio. EUR
für Förderungen an die FFG ausbezahlt (Basisprogramme, Green Production, Early State,
Frontrunner, Ökoscheck, Produktion der Zukunft). Wahlprogramme der Europäischen
Weltraumorganisation (ESA) wurden iHv 6 Mio. EUR unterstützt.2

Im Rahmen des Aufbau- und Resilienzplans (ARP) werden das IPCEI Mikroelektronik II und
das IPCEI Wasserstoff mit jeweils insgesamt 62,5 Mio. EUR finanziert. Im BFRG-E 2022-2025

2
  Für weitere Details zu den Maßnahmen, die in der UG 34 im Jahr 2020 mit Mitteln aus dem COVID-19-Krisenbewältigungsfonds
bedeckt wurden, wird auf die informative Berichterstattung des BMK an den Nationalrat verwiesen (zuletzt Bericht nach § 3 Abs. 5
des Bundesgesetzes über die Errichtung des COVID-19-Krisenbewältigungsfonds für September 2021 – Untergliederung 34
Innovation und Technologie (Forschung) (III-467 d.B.)).

                                                                                                                         9 / 23
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sind davon in Summe jeweils 52,5 Mio. EUR enthalten, die übrigen jeweils 10,0 Mio. EUR
betreffen erst das Jahr 2026 (siehe Pkt. 3).

Bereits mit dem BFRG 2020-2023 wurden in den Jahren 2020 bis 2023 für das IPCEI Batterie
jeweils 2,0 Mio. EUR und für das IPCEI Mikroelektronik I jeweils rd. 18,8 Mio. EUR
bereitgestellt. Weil die bereits im Jahr 2020 budgetierten Mittel für diese beiden IPCEI wegen
der damals noch fehlenden Genehmigung seitens der EK nicht ausbezahlt werden konnten,
wurden sie der Rücklage zugeführt. In den Folgejahren können diese nach hinten
verschobenen Auszahlungen durch Rücklagenentnahmen bedeckt werden, wofür die
Auszahlungsobergrenzen des Finanzrahmens überschritten werden können.

5        Bundesvoranschlag 2022

5.1      Voranschlagsveränderungen im Finanzierungshaushalt

Für das Jahr 2022 weist der Budgetbericht folgende Veränderungen zum BVA 2021 auf,
welche sich durch zusätzliche Mittel für die IPCEI Mikroelektronik II und IPCEI Wasserstoff
begründen:

Tabelle 4:      Vergleich BVA-E 2022 mit BVA 2021

 UG 34                                                          Erfolg       BVA       BVA-E     Diff. BVA-E 2022 -
                                                  in Mio. EUR    2020        2021       2022          BVA 2021
 Auszahlungen                                                      517,0       561,6     581,6      +20,0     +3,6%
 COVID-19-Krisenbewältigungsfonds                                   93,0         0,0       0,1       +0,0   +178,3%
 Auszahlungen ohne COVID-19-Krisenbewältigung                      424,0       561,6     581,6      +20,0     +3,6%
 davon
   IPCEI Batterie                                                      0,0       2,0       2,0        0,0       0,0%
   IPCEI Mikroelektronik I                                             0,0      18,8      18,8        0,0       0,0%
   ARP: IPCEI Mikroelektronik II                                                          10,0      +10,0           -
   ARP: IPCEI Wasserstoff                                                                 10,0      +10,0           -
   Klimarelevante FTI                                                          100,0     100,0        0,0       0,0%
 Einzahlungen                                                          0,1       1,0       1,0        0,0       0,0%

Anmerkung: Der Erfolg 2020 wurde um allfällige bundesinterne Transfers aus dem COVID-19-Krisenbewältigungsfonds in der
UG 45-Bundesvermögen bereinigt, um eine Doppelzählung zu verhindern.

Quellen: BRA 2020, BVA 2021, BVA-E 2022, Budgetbericht 2022.

Die budgetierten Auszahlungen 2022 steigen um 20,0 Mio. EUR (3,6 %). Dies betrifft die
zusätzlichen Mittel im Rahmen des Aufbau- und Resilienzplans (ARP) für die IPCEI
Mikroelektronik II und die IPCEI Wasserstoff (siehe Pkt. 3). Fortgeführt werden die
100 Mio. EUR für klimarelevante FTI, die als Teil des Konjunkturpakets 2020 bereits im
BVA 2021 zusätzlich budgetiert waren.

Für die Abwicklung des Covid-Start-up-Hilfsfonds sind im Jahr 2021 noch rd. 0,1 Mio. EUR
vorgesehen.

                                                                                                              10 / 23
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5.2         Finanzierungshaushalt auf Global- und Detailbudgetebene

Die Aus- und Einzahlungen der Untergliederung verteilen sich auf die Detailbudgets wie folgt:

Tabelle 5:        Aus- und Einzahlungen nach Globalbudgets (2019 bis 2022)

             Finanzierungshaushalt

 UG 34                                                      Erfolg     Erfolg     BVA       BVA-E       Diff. BVA-E 2022 -
                                              in Mio. EUR    2019       2020      2021       2022     Erf 2020       BVA 2021
 34          Auszahlungen                                     438,1      517,0     561,6      581,6      +12,5%          +3,6%
 34.01       Forschung, Technologie und Innovation            438,1      517,0     561,6      581,6      +12,5%          +3,6%
 34.01.01    Internationale Kooperation                        76,4       64,0      59,2       59,2        -7,5%          0,0%
 34.01.02    FTI-Infrastruktur                                 77,8       77,9     118,1      147,3      +89,1%         +24,7%
 34.01.03    FTI-Förderung                                    283,9      375,1     384,3      375,2       +0,0%          -2,4%
 34          Einzahlungen                                        0,1        0,1      1,0        1,0     +632,4%              0,0%
 34.01       Forschung, Technologie und Innovation               0,1        0,1      1,0        1,0     +632,4%           0,0%
 34.01.03    FTI-Förderung                                       0,1        0,1      1,0        1,0     +632,4%           0,0%
                                Nettofinanzierungssaldo       -438,0     -516,9    -560,6    -580,6              -              -

Anmerkung: Der Erfolg 2020 wurde um allfällige bundesinterne Transfers aus dem COVID-19-Krisenbewältigungsfonds in der
UG 45-Bundesvermögen bereinigt, um eine Doppelzählung zu verhindern.

Quellen: BRA 2019 und 2020, BVA 2021, BVA-E 2022.

Die forschungsrelevanten Auszahlungen des BMK werden in der UG 34-Innovation und
Technologie (Forschung) budgetiert. Das einzige Globalbudget ist auf drei Detailbudgets
aufgeteilt, die Programme und Initiativen zur Internationalen Kooperation fördern und FTI-
Infrastruktur sowie insbesondere die Aufgaben der FFG und der aws finanzieren. Im
BVA-E 2022 sind für die Teilnahme an den beiden IPCEI im Rahmen des ARP Auszahlungen
iHv insgesamt 581,6 Mio. EUR budgetiert und somit um 20,0 Mio. EUR mehr als im BVA 2021.

Zwischen den Jahren kann es auf Grundlage der internen Planungen und Prioritätenreihungen
zu Verschiebungen von Auszahlungen zwischen den einzelnen Detailbudgets kommen. Im
BVA-E 2022 wurden dementsprechend rd. 9 Mio. EUR vom DB 34.01.03-„FTI-Förderung“ in
das DB 34.01.02-„FTI-Infrastruktur“ umbudgetiert.

DB 34.01.01-„Internationale Kooperation“

In       diesem       Detailbudget        betreffen          die       Auszahlungen            die      österreichischen
Mitgliedsbeitragsleistungen zu internationalen Programmen. Im BVA-E 2022 ist die
Veranschlagung mit 59,2 Mio. EUR gleich hoch wie im BVA 2021. Der Großteil der
Auszahlungen betrifft Programme der European Space Agency (ESA), für die 50,1 Mio. EUR
vorgesehen sind. Das Budget für die European Organisation for the Exploitation of
Meteorological Satelites (EUMETSAT) beträgt 8,8 Mio. EUR.

                                                                                                                        11 / 23
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DB 34.01.02-„FTI-Infrastruktur“

Durch   die   UG 34-Innovation     und    Technologie    (Forschung)    werden   verschiedene
Einrichtungen der FTI-Infrastruktur finanziert. Insgesamt sind dafür 147,3 Mio. EUR im
BVA-E 2022 budgetiert (+29,2 Mio. EUR).

Der Auszahlungsanstieg betrifft jene 20,0 Mio. EUR, die für die IPCEI Mikroelektronik II und
die IPCEI Wasserstoff durch Mittel aus der RRF finanziert werden. Die Abwicklung erfolgt
dabei in beiden Fällen durch die FFG (Fokus auf Forschung und Entwicklung) und die aws
(Fokus bei der industriellen Anwendung).

Die Auszahlungen für die bereits bestehenden IPCEI Mikroelektronik I und IPCEI Batterie sind
weiterhin iHv insgesamt 24,8 Mio. EUR budgetiert. Dabei erfolgt die Bedeckung des höheren
Bedarfs im Vergleich zu den im Budgetbericht ausgewiesenen Mitteln iHv 20,8 Mio. EUR
durch Umschichtungen innerhalb der UG 34-Innovation und Technologie (Forschung).

Die höchsten Auszahlungen dieses Detailbudgets betreffen das Austrian Institute of
Technology (AIT) mit 63,7 Mio. EUR, welche auf Grundlage der Mittelfristplanung des AIT um
6,2 Mio. EUR erhöht wurden. Für die Silicon Austria Labs GmbH (SAL) sind mit 24,1 Mio. EUR
um 6,7 Mio. EUR mehr budgetiert. Darin sind für das Sonderinvestitionsprogramm
9,0 Mio. EUR enthalten. Von den Auszahlungen für die Nuclear Engineering Seibersdorf
GmbH (NES) wurden hingegen 4,0 Mio. EUR in das DB 34.01.03-„FTI-Förderung“ für
Förderungen durch die aws umbudgetiert.

DB 34.01.03-„FTI-Förderung“

Die Auszahlungen im DB 34.01.03-„FTI-Förderung“ sinken im BVA-E 2022 um 9,1 Mio. EUR
auf 375,2 Mio. EUR. Der Großteil davon entfällt auf die Förderprogramme der FFG. Nach
deutlichen Mittelerhöhungen im Vorjahr wegen der insgesamt zusätzlichen 100,0 Mio. EUR für
klimarelevante FTI, werden im BVA-E 2022 die budgetierten Auszahlungen gegenüber dem
BVA 2021 leicht reduziert. Für die Basisprogramme stehen 135,0 Mio. EUR und für die
FTI-Programme 178,7 Mio. EUR zur Verfügung. Für die Förderungen der aws werden um
4,0 Mio. EUR mehr budgetiert.

                                                                                       12 / 23
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5.3       Unterschiede zwischen Finanzierungs- und Ergebnishaushalt

Die      nachfolgende            Tabelle        zeigt         die      Entwicklung                  des         Finanzierungs-             und           des
Ergebnishaushaltes und die wesentlichen Unterschiede zwischen den beiden Haushalten im
BVA-E 2022 auf:

Tabelle 6:         Finanzierungshaushalt (Auszahlungen) und Ergebnishaushalt (Aufwendungen)

 UG 34                                                          FinHH - Ausz.                                   ErgHH - Aufw.                     Diff. EH-FH
                                                       BVA       BVA-E       Diff. BVA-E 2022        BVA         BVA-E     Diff. BVA-E 2022         BVA-E
                                         in Mio. EUR   2021       2022          - BVA 2021           2021         2022        - BVA 2021             2022
 Operative Verwaltungstätigkeit und Transfers/
                                                        561,6       581,6       20,0     3,6%         583,1        582,6        -0,5    -0,1%             1,0
 Finanzierungswirksame Aufwendungen
   Auszahlungen / Aufwand für betriebl. Sachaufwand       3,9         4,1        0,2     5,2%             4,4        4,1        -0,3    -6,9%             0,0
   davon
     Aufwand für Werk leistungen                          3,2         2,9       -0,2    -6,8%           3,7          2,9        -0,7   -19,5%             0,0
   Auszahlungen / Aufwand für Transfer                  557,8       577,6       19,8     3,6%         578,8        578,6        -0,2     0,0%             1,0
   davon
     an ausländ. Körperschaften und Rechtsträger         59,2        59,2                    -         59,2         59,2                     -            0,0
     an Unternehmen                                     492,2       512,0       19,8     4,0%         513,2        513,0        -0,2     0,0%             1,0
     an private Haushalte/Institutionen                   4,6         4,6                    -          4,6          4,6                     -            0,0
 Nicht finanzierungswirksame Aufwendungen                                                               2,5          2,0        -0,5   -20,0%             2,0
   Aufwand aus Wertberichtigungen                                                                       2,5          2,0        -0,5   -20,0%             2,0
   Aufwand durch Bildung von Rückstellungen                                                             0,0          0,0                     -            0,0
 Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit               0,0         0,0                    -                                                            0,0
 Darlehen und Vorschüsse                                  0,0         0,0                    -                                                            0,0
          Auszahlungen / Aufwendungen insgesamt         561,6       581,6       20,0     3,6%         585,6        584,6        -1,0    -0,2%             3,0

                 Einzahlungen / Erträge insgesamt         1,0         1,0                       -         0,0        0,0                      -          -1,0

          Nettofinanzierungssaldo / Nettoergebnis      -560,6       -580,6      -20,0           -    -585,6       -584,6         1,0          -          -4,0

Quellen: BVA 2021, BVA-E 2022.

Zu Unterschieden zwischen Finanzierungshaushalt und Ergebnishaushalt kann es
insbesondere wegen der Entwicklung des Bundesvermögens (Treuhandvermögen) bei den
Förderagenturen FFG und aws kommen. Auszahlungen im Finanzierungshaushalt treten ein,
wenn Mittel von der UG 34-Innovation und Technologie (Forschung) an die Förderagenturen
ausbezahlt werden. Für die Verbuchung der Aufwendung im Ergebnishaushalt ist hingegen
der Auszahlungszeitpunkt von der Förderagentur an die FördernehmerInnen relevant.

Für das Jahr 2022 sind um 3,0 Mio. EUR höhere Aufwendungen als Auszahlungen
veranschlagt, um für einen entsprechenden Abbau von Treuhandvermögen buchhalterisch
Sorge zu tragen. Eine allfällige Überschreitung der Aufwendungen aufgrund von
Abschlussbuchungen im Jahr 2022 könnte der Bundesminister für Finanzen gemäß
Artikel VII BFG-E 2022 genehmigen.

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5.4       Rücklagen

Die nachstehende Tabelle weist den Stand der Rücklagen mit Ende 2020 sowie die im
Jahr 2021 bis Ende September bereits erfolgten Rücklagenentnahmen aus. Abzüglich der im
BVA-E 2022 allenfalls bereits budgetierten Rücklagenentnahmen ergibt sich der in der Tabelle
ausgewiesene Rücklagenrest. Da der endgültige Rücklagenstand für das Jahr 2021 erst mit
Vorlage des Bundesrechnungsabschlusses (BRA) im Juni 2022 endgültig feststeht
(Rücklagenzuführungen für 2021 erfolgen mit dem BRA), ist der hier angeführte Rücklagenrest
nur ein vorläufiger.

Tabelle 7:       Rücklagengebarung

 UG 34                                                  Veränderung              Budget. RL-                 Anteil
                                               Stand                    Stand                  Rücklagen
                                                         31.12.2020 -            Verwendung                RL-Rest am
                                             31.12.2020               30.09.2021                 -rest
                                 in Mio. EUR              30.09.2021              BVA-E 2022               BVA-E 2022
 Detailbudgetrücklagen                            346,0                    346,0             -
                            Gesamtsumme          346,0                   346,0                     346,0        61,6%

Anmerkung: Detailbudgetrücklagen sind bei der Verwendung nicht mehr an den Zweck der seinerzeitigen Veranschlagung
gebunden.

Quellen: BRA 2020, Bericht über Mittelverwendungsüberschreitungen im 3. Quartal 2021, BVA 2021, BVA-E 2022.

Die      UG 34-Innovation        und     Technologie         (Forschung)         verfügte    Ende      2020      über
Detailbudgetrücklagen           iHv 346,0 Mio. EUR,          im     Jahr     2021     erfolgten      bisher     keine
Rücklagenentnahmen. Wegen der noch fehlenden Genehmigung der Europäischen
Kommission für das IPCEI Mikroelektronik I und das IPCEI Batterie konnten die dafür
budgetierten Mittel im Jahr 2020 iHv 24,8 Mio. EUR nicht ausbezahlt werden und wurden der
Rücklage zugeführt. Vor allem deshalb stiegen die Rücklagen um 37,5 Mio. EUR an.

Da bei Förderungsprogrammen Verzögerungen bei Auszahlungen entstehen können (z. B. bei
den IPCEIs im Jahr 2020) oder die Programmbudgetierung nicht notwendigerweise den
tatsächlich in einem bestimmten Jahr geplanten Auszahlungen entspricht, kann es zu höheren
Rücklagen kommen. Der Rücklagenrest der UG 34-Innovation und Technologie (Forschung)
ist mit 61,6 % des BVA-E 2022 dennoch weiterhin sehr hoch.

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6        Ausgliederungen und Beteiligungen
Der im Zusammenhang mit den Budgetunterlagen vorgelegte Beteiligungsbericht enthält
Informationen über die wesentlichen Kennzahlen der Beteiligungsunternehmen des Bundes.
Die nachstehende Tabelle zeigt die Verflechtungen der der Untergliederung zugehörigen
Unternehmen mit dem Bundesbudget:

Tabelle 8:        Zahlungsflüsse aus Ausgliederungen und Beteiligungen

 UG 34                                                             Erfolg     Erfolg     BVA       BVA-E     Diff. BVA-E 2022 -
                                                                    2019       2020      2021       2022          BVA 2021
                                                     in Mio. EUR
 Auszahlungen gesamt                                                  531,7      487,1     707,3     772,8      +65,5      +9,3%
 davon
   Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mbH (FFG)*        465,4      420,2     629,2     681,9      +52,7     +8,4%
   Austrian Institute of Technology GmbH (AIT)                         57,6       56,5      58,9      65,0       +6,1    +10,4%
 Einzahlungen gesamt                                                    0,9        0,8       1,4       1,3        -0,1     -7,1%

* Bei den in der Tabelle angeführten Beträgen handelt es sich grundsätzlich um die Gesamtauszahlungen der fünf
Untergliederungen mit Budgetflüssen zur FFG. Allerdings sind für die Auszahlungen der UG 33-Wirtschaft (Forschung) keine
Werte im BVA 2021 enthalten, da die Auszahlungen für die FFG dort nicht separat veranschlagt wurden. Im Vergleich zum
BVA-E 2022 (UG 33: 81,9 Mio. EUR) ist der gesamthaft dargestellte BVA 2021 für Auszahlungen an die FFG entsprechend
geringer.

Quelle: Budgetbericht 2022.

Aufgabe der FFG ist die Förderung von Forschung, Technologie, Entwicklung, Innovation und
Digitalisierung (FTEI+D) zum Nutzen Österreichs. Sie wickelt dazu Maßnahmen auf nationaler
und internationaler Ebene ab. Die FFG ist eine zentrale Forschungsförderungseinrichtung im
Sinne des Forschungsfinanzierungsgesetzes. Zu Budgetflüssen kommt es aus der
UG 33-Wirtschaft              (Forschung),          UG 34-Innovation              und      Technologie         (Forschung),
UG 40-Wirtschaft, UG 41-Mobilität und der UG 42-Landwirtschaft, Regionen und Tourismus.

Der Anstieg im BVA-E 2022 ist primär darauf zurückzuführen, dass nun auch in der
UG 33-Wirtschaft (Forschung) die Auszahlungen an die einzelnen Förderagenturen separat
veranschlagt werden. Auf die FFG entfallen dafür 81,9 Mio. EUR, darunter zusätzliche
25,0 Mio. EUR für die Forschungsförderung im Bereich Life Sciences. Die Auszahlungen im
Jahr 2021 können hingegen erst mit Vorliegen des Erfolgs 2021 ausgewiesen werden. Im
laufenden Jahr wurden in der UG 33 unterjährig 5,0 Mio. EUR für die Bekämpfung von
Infektionskrankheiten durch den COVID-19-Krisenbewältigungsfonds zur Verfügung gestellt.

Bei der UG 34-Innovation und Technologie (Forschung) (-13,2 Mio. EUR) und der
UG 42-Landwirtschaft, Regionen und Tourismus (-15,0 Mio. EUR) kommt es hingegen zu
leichten Rückgängen.

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BD | Budgetdienst – Untergliederung 34-Innovation und Technologie (Forschung)

Das AIT ist die größte außeruniversitäre Forschungseinrichtung Österreichs und unterstützt
Wirtschaft und Gesellschaft insbesondere in den Bereichen Dekarbonisierung und
Digitalisierung.      Das     AIT     ist   eine     zentrale     Forschungseinrichtung            im    Sinne      des
Forschungsfinanzierungsgesetzes. Die auf Basis der Rahmenvereinbarung budgetierten
Auszahlungen im Jahr 2022 sind mit 65,0 Mio. EUR um 6,1 Mio. EUR höher als im BVA 2021.

7        Wirkungsorientierung

7.1       Überblick

Im Anhang zur Analyse werden die Wirkungsziele, die Maßnahmen und die Kennzahlen der
Untergliederung im Überblick dargestellt. Die Angaben zur Wirkungsorientierung werden von
jedem Ressort bzw. Obersten Organ individuell festgelegt, zur Erreichung angestrebter
Wirkungen ist jedoch vielfach das Zusammenwirken verschiedener Ressorts erforderlich. Um
den Überblick über die Wirkungsinformationen aller Ressorts zu erleichtern, hat der
Budgetdienst mehrere, auf der Parlamentshomepage verfügbare Übersichtslandkarten
erstellt:

    Landkarte                    Inhalt
                                 Wirkungsziele aller Untergliederungen des BVA-E 2022 inkl. Vergleich
    Wirkungsziel-Landkarte
                                 zum Vorjahr
    Gleichstellungsziel-         Wirkungsziele, Maßnahmen und Kennzahlen aller Untergliederungen des
    Landkarte                    BVA-E 2022 aus dem Gleichstellungsbereich
                                 Überblick über den Beitrag der Wirkungsorientierung zur Umsetzung der
    SDG-Landkarte3
                                 SDGs4
    Forschungsziel-              Wirkungsziele, Maßnahmen und Kennzahlen des BVA-E 2022 für den
    Landkarte                    Forschungsbereich
    Green Budgeting-             Wirkungsziele, Maßnahmen und Kennzahlen des BVA-E 2022 mit Bezug
    Landkarte                    zum Klima- und Umweltschutz
    Green Budgeting-             Maßnahmen auf Global- und Detailbudgetebene des BVA-E 2022 mit
    Landkarte (Maßnahmen)        Bezug zum Klima- und Umweltschutz

3
 Die UN-Ziele für nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals – SDGs) stehen im Mittelpunkt der Strategie für
nachhaltiges Wachstum 2030 der Europäischen Kommission. Im Regierungsprogramm 2020 – 2024 wird deren Umsetzung
mehrfach als Zielsetzung angeführt.
4
 Viele der Ressorts haben ihre Angaben zur Wirkungsorientierung den SDGs zugeordnet. Der Budgetdienst hat aufgrund dessen
eine Landkarte erstellt, wobei er den Angaben zur Wirkungsorientierung zusätzlich Indikatoren aus dem EU-Indikatorenset
(https://ec.europa.eu/eurostat/de/web/sdi/main-tables) gegenübergestellt hat.

                                                                                                                16 / 23
BD | Budgetdienst – Untergliederung 34-Innovation und Technologie (Forschung)

Das BMK hat im BVA-E 2022 für die UG 34-Innovation und Technologie (Forschung)
insgesamt drei Wirkungsziele, die zum SDG 9 – Industrie, Innovation und Infrastruktur
beitragen. Laut Bericht zur Wirkungsorientierung 2020 wurde das erste Wirkungsziel zur
Steigerung der FTI-Intensität des österreichischen Unternehmenssektors überwiegend
erreicht. Wirkungsziel 2 zur Entwicklung von Technologien wurde auf Basis der
Patentanmeldungen überplanmäßig erreicht. Das Gleichstellungsziel konnte wegen des
niedrigen    Frauenanteils    beim     wissenschaftlichen     und    höherqualifizierten    nicht-
wissenschaftlichen Personal (15,1 % im Jahr 2020) nur teilweise erreicht werden.

Teilweise sind die Datenquellen für die Kennzahlen nur alle zwei Jahre verfügbar (z. B.
F&E-Statistik der Statistik Austria). Die Istzustände werden in diesem Fall fortgeschrieben. In
der UG 33-Wirtschaft (Forschung) wird bei ähnlichen Problemen im BVA-E 2022 der
Istzustand als „nicht verfügbar“ gekennzeichnet und Zielzustände auch nur für Jahre definiert,
in denen die jeweilige Statistik erhoben wird.

7.2    Einzelfeststellungen
Das Wirkungsziel 1 zur Steigerung der Forschungs-, Technologie- und Innovations-Intensität
(FTI-Intensität) des österreichischen Unternehmenssektors ist das zentrale Wirkungsziel der
UG 34-Innovation und Technologie (Forschung). Mit erhöhter FTI-Intensität in Unternehmen
soll ein wesentlicher Beitrag zu den Zielen des FTI-Pakts 2021-2023 geleistet werden. Die
Messung der Zielerreichung soll anhand von zwei Kennzahlen erfolgen. Kennzahl 34.1.1 weist
den Anteil der forschungs- und technologienahen Unternehmen, die selbst F&E durchführen
aus. Dies wird alle zwei Jahre in der F&E-Statistik von der Statistik Austria erhoben. Der zuletzt
veröffentlichte Anteil ist mit 48,2 % im Jahr 2020 etwas höher als im Jahr 2018 (47,7 %). Ab
dem Jahr 2022 wird ein Anteil von über 50 % angestrebt. Die Kennzahl 34.1.2 misst den Anteil
der Unternehmen mit Produktinnovationen, die Marktneuheiten darstellen. Diese wird
ebenfalls alle zwei Jahre erhoben, seit dem letzten BVA 2021 ist kein neuer Zielzustand
verfügbar. Die zuletzt erhobenen 23 % sollen langfristig auf 25 % gesteigert werden.

Das Wirkungsziel 2 „Entwicklung von modernen, effizienten, leistungsfähigen und sicheren
Technologien zur Bewältigung der großen gesellschaftlichen Zukunftsherausforderungen, wie
Klimawandel und Ressourcenknappheit (societal challenges)“ soll mit der Förderung
anwendungsorientierter FTI erreicht werden. Bei der Kennzahl 34.2.1-„Patentanmeldungen
und Markt“ werden Punkte erhoben, die das Marktpotential der Innovationen beurteilen. Dabei
werden die Patentanmeldungen der ÖsterreicherInnen mit der Marktgröße des Ziellandes
(relatives BIP) multipliziert, sodass Patente in großen Märkten eine höhere Bedeutung für die
Kennzahl haben. In den letzten Jahren kam es dabei zu sukzessiven Anstiegen. Zukünftig ist
wird eine jährliche Steigerung um 5 % angestrebt.

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BD | Budgetdienst – Untergliederung 34-Innovation und Technologie (Forschung)

Die Patentanmeldungen für Umwelttechnologien (Kennzahl 34.2.2) werden im Vergleich zu
den Patentanmeldungen in den Ländern der Kategorie „Innovation Leader“ und „Strong
Innovator“ im European Innovation Scoreboard (EIS) ausgedrückt. Das Ziel ist mit 100 % eine
gleich     hohe   Anzahl     (normiert    auf    die   Bevölkerung)    an   Patentanmeldungen        für
Umwelttechnologien. Zuletzt war die (relative) Anmeldeaktivität leicht rückläufig auf 96,6 % im
Jahr 2020.

Das Wirkungsziel 3 „Steigerung der Beschäftigung im Bereich Forschung, Technologie und
Innovation mit besonderem Augenmerk auf Erhöhung des Anteils der Frauen“ ist das
Gleichstellungsziel der UG 34-Innovation und Technologie (Forschung) und trägt zum
SDG 5 – Geschlechtergleichheit bei. Unter anderem soll der Frauenanteil in Bereich FTI durch
die Sichtbarkeit und Vorbildwirkung von Frauen in Führungs- und Entscheidungspositionen
(Jury,     Projektleitung)   gesteigert    und     Bewertungskriterien      bei   Förderungen     nach
genderspezifischen Kriterien weiterentwickelt werden.

Bei      der   Kennzahl 34.3.2-„Anteil     der    Frauen    unter     den   wissenschaftlichen     und
höherqualifizierten nicht-wissenschaftlichen Beschäftigten in Forschung und experimenteller
Entwicklung (F&E) im forschungs- und technologienahen Unternehmenssektor“ kam es auch
in der aktuellen F&E-Statistik mit 15,1 % nur zu einem geringen Anstieg gegenüber 2018
(14,9 %). Es wird weiterhin ein Frauenanteil von mindestens 20 % angestrebt.

Die Kennzahlen 34.3.3 und 34.3.4 sind der Europäischen Arbeitskräfteerhebung entnommen
und betreffen den Anteil der am Arbeitsmarkt aktiven Personen zwischen 25 und 64 Jahren,
die entweder einen tertiären Bildungsabschluss haben oder eine wissenschaftlich-technische
Berufstätigkeit aufweisen. Die Kennzahl 34.3.3 misst diesen Anteil insgesamt (Zielwert 2022:
53,6 %; Istwert 2020: 52,2 %) und die Kennzahl 34.3.4 misst den Anteil innerhalb der aktiven
weiblichen Bevölkerung (Zielwert 2022: 55,3 %; Istwert 2020: 53,8 %). Bis zum Jahr 2030 wird
ein Anteil von 60 % insgesamt bzw. 64 % der Frauen angestrebt. Der Anteil ist ein Teil der
Indikatoren, mit dem die Europäische Kommission den Fortschritt bei der Erreichung der SDGs
beobachtet.

Die Kennzahl 34.3.1 weist die Anzahl der Beschäftigen in F&E im forschungs- und
technologienahen Unternehmenssektor aus und wird alle zwei Jahre durch die F&E-Statistik
erhoben. In der aktuellen Statistik für das Jahr 2020 zeigte sich ein deutlicher Anstieg von
52.478 Personen im Jahr 2018 auf 58.591 Personen im Jahr 2020. Der Frauenanteil blieb mit
rd. 15,7 % dabei konstant. Bis zum Jahr 2030 wird ein Anstieg auf 70.500 Personen
angestrebt.

                                                                                                 18 / 23
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Anhang: Auszug aus den Angaben zur Wirkungsorientierung
Der Budgetdienst hat die Kennzahlen zu den Wirkungszielen aufbereitet und den in den
Budgetangaben ausgewiesenen Istzuständen für 2018 bis 2020 auch die diesbezüglichen
Zielzustände gegenübergestellt. Der Grad der Zielerreichung wurde vom Budgetdienst mit
über Zielzustand (positive Abweichung) oder unter Zielzustand (negative Abweichung)
angegeben. Damit ist ersichtlich, ob die Zielwerte vergangenheitsbezogen erreicht wurden und
wie die Ausrichtung der künftigen Zielwerte angelegt ist.

                           Legende
                   Umformulierung (z. B. Änderung der Bezeichnung,
        Neu
                     Berechnungsmethode, Ziel- und Istzustände)

Wirkungsziel 1:

Steigerung der Forschungs-, Technologie- und Innovations-Intensität (FTI-Intensität) des
österreichischen Unternehmenssektors

Maßnahmen

Förderung der FTI in Unternehmen durch
      Stärkung der Kooperationen zwischen Wirtschaft und Wissenschaft in spezifisch dafür
       ausgelegten     Förderformaten,    die   anwendungsorientierte     Spitzenforschung
       unterstützen, wie beispielsweise die COMET-Kompetenzzentren (in Kooperation mit
       dem Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort (BMDW)),
      Förderformate, die die Aufnahme von FTI-Vorhaben durch Unternehmen,
       insbesondere KMU, unterstützen und zu deren Intensivierung und Verstetigung
       beitragen
      Steigerung der Qualität und Quantität angewandter Forschung entlang der Themen
       des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und
       Technologie
      Durchführung von gezielten Maßnahmen mit starker Hebelwirkung um damit höhere
       private Forschungsinvestitionen auszulösen
      Schutz des und Generierung eines geeigneten Umfelds für Innovationen und
       technologieorientierte Start-ups

                                                                                     19 / 23
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Indikatoren

Kennzahl 34.1.1         Anteil der forschungs- und technologienahen Unternehmen, die selbst F&E durchführen
                        Befragung, Anzahl der F&E durchführenden Erhebungseinheiten in Relation zu den Erhebungseinheiten insgesamt, die
                        Grundgesamtheit umfasst sämtliche Unternehmen, für die Hinweise auf eine F&E-Tätigkeit vorliegen (nähere Details
 Berechnungsmethode
                        zu den verwendeten statistischen Konzepten und Methoden sind auf der Homepage der Statistik Austria verfügbar),
                        Erhebung im 2-Jahres-Rhythmus
         Datenquelle F&E-Statistik, Statistik Austria
  Messgrößenangabe %
                            2018                 2019               2020                2021                2022             2023
         Zielzustand          -                     -                     > 48,6              > 49,6               > 50             > 50
          Istzustand                47,7               47,7                 48,2
      Zielerreichung          -                     -         unter Zielzustand
                     Die F&E-Statistik bietet eine umfangreiche und zuverlässige Datengrundlage über den FTI-Bereich in Österreich und
                     schafft durch die konstante Erhebungsmethode robuste Zahlenwerte und Zeitreihen. Diese wird jedoch nur biennal in
                     ungeraden Jahren durchgeführt. Bei Erscheinen der F&E-Statistik (ca. Ende Juli) werden die Istzustände der geraden
                     Vorjahre dokumentiert, diese Werte werden im Folgejahr fortgeschrieben.
                     Es wird auf einen weiteren Anstieg der Kennzahl abgezielt, langfristig soll der Wert über 50% liegen.

Kennzahl 34.1.2         Anteil der Unternehmen mit Produktinnovationen, die Marktneuheiten darstellen
                        Befragung, Anteil der Unternehmen, die neue oder verbesserte Produkte, eingeführt haben, welche neu für den Markt
                        sind, Erhebung im 2-Jahres-Rhythmus für einen 2-jährigen Zeitraum. Als Vergleichswert wird die Innovationsaktivität
 Berechnungsmethode
                        jener Länder herangezogen, die gemäß European Innovation Scoreboard (EIS) als „Innovation Leader“ klassifiziert
                        werden.
        Datenquelle     Statistik Austria, Europäische Innovationserhebung (CIS)
  Messgrößenangabe      %
                                2018                2019                2020               2021                2022                 2023
          Zielzustand             -                   -                         23,5                 24                   24                  25
           Istzustand                   22,7                 23                   23
       Zielerreichung             -                   -           unter Zielzustand
                        Die Europäische Innovationserhebung (CIS) bietet eine breite Informationsbasis zur Innovationstätigkeit von
                        Unternehmen auf europäischer Ebene. Dadurch ist eine gute internationale Vergleichbarkeit von zahlreichen
                        Innovationsindikatoren gegeben. Die verwendeten Daten basieren auf Auswertungen der Statistik Austria. Bei
                        Erscheinen der CIS im Jahr t, wird der Wert für den Erhebungszeitraum (t-4) bis (t-2) veröffentlicht. Dieser wird für
                        das Jahr (t-1) erfasst und im Folgejahr fortgeschrieben, da die Veröffentlichung biennal erfolgt.
                        Nach einem graduellen Übergang wird langfristig ein Zielwert von 25% angestrebt. Dieses Ziel kann als ambitioniert
                        betrachtet werden, auch im Vergleich mit der Performance der „Innovation Leader“ (gemäß EIS 2020).

Wirkungsziel 2:

Entwicklung von modernen, effizienten, leistungsfähigen und sicheren Technologien zur
Bewältigung der großen gesellschaftlichen Zukunftsherausforderungen, wie Klimawandel und
Ressourcenknappheit (societal challenges)

Maßnahmen

Förderung der anwendungsorientierten FTI, insbesondere durch
       gezielte Förderungsmaßnahmen, die auf die Steigerung der Forschungs-,
        Entwicklungs- und Innovationstätigkeiten, insbesondere in den Themenbereichen
        Mobilität, Umwelt und Energie, Produktion, Digitale Technologien und Weltraum,
        abzielen,
       Stärkung der Durchsetzungsfähigkeit entwickelter Forschung und Technologien und
        somit Stärkung der Struktur und Quantität der außeruniversitären Forschung
       Mitwirkung bei der Bewältigung von gesellschaftlichen Herausforderungen, wie
        Klimawandel und Ressourcenknappheit, durch geeignete Förderungsmaßnahmen

                                                                                                                                       20 / 23
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Indikatoren
Kennzahl 34.2.1           Patentanmeldungen und Markt
                          Das Marktpotenzial von Innovation wird anhand der Anzahl von Patentanmeldungen von ÖsterreicherInnen und der
                          Größe der Märkte, in denen Patentschutz beantragt wird, gemessen. Als Indikator für die Marktgröße wird das BIP
                          des jeweiligen Landes der Patentanmeldung als Vielfaches des BIP Österreichs herangezogen. Die Kennzahl
                          berechnet sich aus der Multiplikation des derart normierten BIP des Anmeldeziellandes mit der Anzahl der
 Berechnungsmethode
                          Anmeldungen im Anmeldezielland und Summierung dieser Werte für alle Länder, für die jeweils die Daten der
                          Anmeldezahlen und des BIP vorhanden sind. Da Anmeldungen am europäischen Patentamt (EPA) üblicherweise nicht
                          in all seinen Mitgliedsländern Gültigkeit erlangen, werden zur Berücksichtigung der EPA-Anmeldungen die BIP der
                          Mitgliedsländer anhand des durchschnittlichen Validierungsverhaltens der ÖsterreicherInnen gewichtet.
         Datenquelle      ÖPA, WIPO, Weltbank
   Messgrößenangabe       Punkte
                                   2018               2019                 2020              2021               2022               2023
            Zielzustand               248.580             262.148              276.457           291.546           307.459            324.241
             Istzustand               249.186             257.439              289.883
         Zielerreichung     über Zielzustand unter Zielzustand über Zielzustand
                          Gemessen werden im Referenzjahr (t) die Werte von zwei Jahren zuvor (t-2). Patentanmeldungen in den USA, China
                          und am europäischen Patentamt stellten in den letzten Jahren den größten Beitrag an der Kennzahl dar. Das weitere
                          Wachstum ist damit auch von der internationalen Wirtschafts- und Handelssituation abhängig.
                          Die Zielwerte spiegeln eine beabsichtigte Steigerung von 5% jährlich wieder.

Kennzahl 34.2.2           Patentanmeldungen für Umwelttechnologien
                    Patentanmeldungen österreichischer AnmelderInnen beim Europäischen Patentamt (EPA), relativ zu den
                    Anmeldezahlen der Vergleichsgruppe für ausgewählte Kategorien von Umwelttechnologien (Anmeldezahlen jeweils
                    normiert auf die Bevölkerung), Vergleichsgruppe = EPA-Mitgliedsstaaten, die im European Innovation Scoreboard
                    (EIS) in den beiden höchsten Kategorien („Innovation Leader“ und „Strong Innovators“) eingestuft sind. Es wird der 3-
 Berechnungsmethode
                    Jahres-Mittelwert zur Glättung berechnet, für das Jahr t werden die Anmeldezahlen der Jahre (t-4) bis (t-2)
                    herangezogen. Die von der Kennzahl erfassten Kategorien sind: Buildings/ Energy Generation, Transmission or
                    Distribution/ Capture, Storage, Sequestration or Disposal of Greenhouse Gases/ Transportation/ Production or
                    Processing of Goods.
          Datenquelle ÖPA, OECD, Weltbank, EIS
   Messgrößenangabe %
                             2018                 2019                2020               2021               2022               2030
          Zielzustand          -                    -                         100               100                100                 100
           Istzustand                  98                98,1                96,6
       Zielerreichung          -                    -          unter Zielzustand
                      Durch den Indikator kann sowohl die Wettbewerbsfähigkeit von in Österreich entwickelten Umwelttechnologien
                      abgebildet werden, als auch die Intensität, mit der an Technologien mit umweltrelevanten Auswirkungen gearbeitet
                      wird, im Vergleich mit den innovationsstärksten Ländern, gemessen werden.
                      Der Zielwert von 100%, d.h. eine Anmeldeaktivität, die in ausgewählten umweltrelevanten Technologiebereichen dem
                      Niveau der europaweit als führend im Innovationsbereich geltenden Ländern entspricht, zeigt den ambitionierten
                      Anspruch in diesem Technologiebereich.

Wirkungsziel 3:

Gleichstellungsziel
Steigerung der Beschäftigung im Bereich Forschung, Technologie und Innovation mit
besonderem Augenmerk auf Erhöhung des Anteils der Frauen.

Maßnahme

Das Ziel, die Beschäftigung im FTI-Bereich zu stärken, wird sowohl direkt durch
unterschiedliche Förderungen zur Stärkung von Humanpotenzial (z.B. Praktika) verfolgt als
auch indirekt, durch die Schaffung von Beschäftigungschancen in geförderten FTI-Vorhaben
und die Erhöhung der Sichtbarkeit von Berufen im FTI-Bereich in Unternehmen, Forschungs-
und Forschungsförderungseinrichtungen.
Zur Erhöhung des Frauenanteils im Bereich FTI wird ein dualer Ansatz verfolgt. Einerseits geht
man davon aus, dass durch die Steigerung der Beschäftigungsmöglichkeiten im FTI-Bereich
auch vermehrt Frauen dazu motiviert werden, in diesem Bereich Beschäftigung zu suchen.
Andererseits wird auf die Sichtbarkeit und Vorbildwirkung von Frauen in Führungs- und
Entscheidungspositionen gesetzt (Jury, Projektleitung), um den Anteil der Frauen beim
wissenschaftlichen und höherqualifizierten nicht-wissenschaftlichen Personal zu steigern.
Ergänzt werden die Maßnahmen durch die Weiterentwicklung von Bewertungskriterien bei
Förderungen nach genderspezifischen Kriterien.

                                                                                                                                    21 / 23
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Indikatoren

                         Beschäftigte in Forschung und experimenteller Entwicklung (F&E) im forschungs- und technologienahen
Kennzahl 34.3.1
                         Unternehmenssektor
 Berechnungsmethode Befragung, Beschäftigte in F&E im Unternehmenssektor
          Datenquelle F&E-Statistik, Statistik Austria
   Messgrößenangabe Anzahl
                                2018                  2019                  2020               2021                 2022                 2030
           Zielzustand               50.310                 51.819                53.373 Gesamt: 54.974     Gesamt: 58.000       Gesamt: 70.500
                        Gesamt: 52.478        Gesamt: 52.478         Gesamt: 58.591
            Istzustand* Weiblich: 8.226       Weiblich: 8.226        Weiblich: 9.199
                        Männlich: 44.252      Männlich: 44.252       Männlich: 49.392
       Zielerreichung über Zielzustand          über Zielzustand      über Zielzustand
                        Die F&E-Statistik bietet das zuverlässigste Zahlenmaterial für den FTI-Bereich in Österreich und schafft durch die
                        konstante Erhebungsmethode robuste Zahlenwerte und Zeitreihen. Diese wird jedoch nur biennal in ungeraden Jahren
                        durchgeführt. Bei Erscheinen der F&E-Statistik (ca. Ende Juli) werden die Istzustände der geraden Vorjahre dokumentiert,
                        diese Werte werden im Folgejahr fortgeschrieben.
                        Für die Jahre 2022 ff. wird auf eine jährliche Steigerung von 3% abgezielt.

                         * Die Istzustände für Weiblich und Männlich sind im BVA-E 2022 vertauscht und wurden in dieser Darstellung korrigiert.

                         Anteil der Frauen unter den wissenschaftlichen und höherqualifizierten nicht-wissenschaftlichen
Kennzahl 34.3.2          Beschäftigten in Forschung und experimenteller Entwicklung (F&E) im forschungs- und technologienahen
                         Unternehmenssektor
                         Befragung, Anteil der Frauen an den Beschäftigten in F&E nach Durchführungssektoren und Beschäftigtenkategorien,
 Berechnungsmethode
                         Erhebung im 2-Jahres-Rhythmus
        Datenquelle      F&E-Statistik, Statistik Austria
  Messgrößenangabe       %
                                2018                 2019               2020                2021               2022                 2023
           Zielzustand                  > 20                > 20               > 20                 > 20               > 20                 > 20
            Istzustand                  14,9                14,9               15,1
        Zielerreichung    unter Zielzustand unter Zielzustand unter Zielzustand
                         Die F&E-Statistik bietet das zuverlässigste Zahlenmaterial für den FTI-Bereich in Österreich und schafft durch die
                         konstante Erhebungsmethode robuste Zahlenwerte und Zeitreihen. Diese wird jedoch nur biennal in ungeraden Jahren
                         durchgeführt. Bei Erscheinen der F&E-Statistik (ca. Ende Juli) werden die Istzustände der geraden Vorjahre
                         dokumentiert, diese Werte werden im Folgejahr fortgeschrieben. Der Zielwert von 20% zeigt ambitionierte
                         Erwartungen an die Geschwindigkeit, mit der Frauen in Beschäftigung im F&E-Sektor gebracht werden können, die
                         zum einen durch die notwendige Qualifizierung, zum anderen aber auch durch die Beseitigung von Barrieren
                         verschiedenster Art bedingt ist. Zudem soll der Wert als Anreiz zur verstärkten Maßnahmensetzung dienen.

Kennzahl 34.3.3          Humanressourcen im Wissenschafts- und Technologiebereich
                         Vierteljährliche Haushaltsstichprobenerhebung (Europäische Arbeitskräfteerhebung) zur Beteiligung am Arbeitsmarkt
                         von Personen ab 15 Jahren, Klassifizierung nach tertiärem Bildungsniveau und/oder wissenschaftlich-technischer
 Berechnungsmethode
                         Berufstätigkeit gemäß Canberra Manual, Angabe in % der aktiven Bevölkerung im Alter von 25 bis 64 Jahren in
                         Österreich
        Datenquelle      Europäische Arbeitskräfteerhebung (AKE), Eurostat
  Messgrößenangabe       %
                                 2018                2019                 2020               2021                2022             2030
           Zielzustand             -                    -                         51,9               52,7               53,6               60
            Istzustand                   50,4                 51,1                52,2
        Zielerreichung             -                    -            über Zielzustand
                         Die europäische Arbeitskräfteerhebung ist eine umfassende Haushaltsstichprobenerhebung, die vierteljährliche
                         Ergebnisse zur Beteiligung der Personen ab 15 Jahren am Arbeitsmarkt sowie zu Personen, die nicht zu den
                         Arbeitskräften zählen, liefert. Die Selektion nach Bildungsniveau und Beruf erfolgt gemäß den Vorgaben im Canberra
                         Manual, das methodische Vorgaben zur Messung von Humanressourcen im Wissenschafts- und Technologiebereich
                         enthält. Damit handelt es sich um eine fundierte Datengrundlage, die in regelmäßigen Abständen für den gesamten EU-
                         Bereich erfasst wird. Zusätzliche Be-deutung bekommt die Kennzahl als Teil des „EU SDG Indicator Set“, mit dem die
                         Kommission den Fortschritt bei der Erreichung der Sustainable Development Goals (SDGs) beobachtet, seit dem
                         Jahr 2020.
                         Der Zielpfad geht von einer jährlichen Steigerung von 1,6% aus. Langfristig soll bis zum Jahr 2030 ein
                         Beschäftigungsanteil von 60% im Wissenschafts- und Technologiebereich erreicht werden. Der Zielwert ergibt sich
                         aus der Orientierung an der Performance jener Länder, die gemäß European Innovation Scoreboard (EIS) 2019 als
                         „Innovation Leader“ klassifiziert werden.

                                                                                                                                           22 / 23
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