Untergliederungsanalyse UG 34-Innovation und Technologie (Forschung) - Entwurf zum Bundesfinanzgesetz 2022 Entwurf zum Bundesfinanzrahmengesetz ...
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BD | Budgetdienst Entwurf zum Bundesfinanzgesetz 2022 Entwurf zum Bundesfinanzrahmengesetz 2022-2025 Untergliederungsanalyse UG 34-Innovation und Technologie (Forschung) 8. November 2021
BD | Budgetdienst – Untergliederung 34-Innovation und Technologie (Forschung) Inhaltsverzeichnis Seite 1 Überblick und Zusammenfassung .................................................................................. 3 2 Budgetäre Entwicklung der Untergliederung ................................................................... 5 3 Rahmenbedingungen der Untergliederung ..................................................................... 6 4 Bundesfinanzrahmen und mittelfristige Prioritäten .......................................................... 8 5 Bundesvoranschlag 2022 ..............................................................................................10 5.1 Voranschlagsveränderungen im Finanzierungshaushalt ........................................10 5.2 Finanzierungshaushalt auf Global- und Detailbudgetebene....................................11 5.3 Unterschiede zwischen Finanzierungs- und Ergebnishaushalt ...............................13 5.4 Rücklagen ..............................................................................................................14 6 Ausgliederungen und Beteiligungen ..............................................................................15 7 Wirkungsorientierung ....................................................................................................16 7.1 Überblick ................................................................................................................16 7.2 Einzelfeststellungen ...............................................................................................17 2 / 23
BD | Budgetdienst – Untergliederung 34-Innovation und Technologie (Forschung) 1 Überblick und Zusammenfassung Die Untergliederungsanalysen des Budgetdienstes sollen einen Überblick über die wesentlichen Entwicklungen der Budgetuntergliederung vermitteln. Dazu werden die Informationen aus dem Entwurf zum Bundesfinanzgesetz 2022 (BFG-E 2022) sowie dem Entwurf zum Bundesfinanzrahmengesetz 2022-2025 (BFRG-E 2022-2025) um Daten aus anderen Dokumenten (z. B. Strategiebericht, Budgetbericht, Bericht zur Wirkungsorientierung, Bericht über die Beteiligungen des Bundes, Strategieberichte des Politikfeldes) ergänzt. Die nachfolgende Tabelle zeigt die Entwicklung der Untergliederung in einer mittel- und längerfristigen Betrachtung und setzt diese zur Entwicklung des Gesamthaushaltes in Beziehung: Tabelle 1: Finanzierungs- und Ergebnishaushalt (2019 bis 2025) Finanzierungshaushalt UG 34 Erfolg Erfolg BVA BVA-E BFRG-E BFRG-E BFRG-E in Mio. EUR 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 Auszahlungen 438,1 517,0 561,6 581,6 586,1 575,4 566,9 Anteil an Gesamtauszahlungen 0,6% 0,5% 0,5% 0,6% 0,6% 0,6% 0,6% jährliche Veränderung +0,2% +18,0% +8,6% +3,6% +0,8% -1,8% -1,5% Einzahlungen 0,1 0,1 1,0 1,0 n.v. n.v. n.v. jährliche Veränderung -10,5% +9,7% +632,4% 0,0% - - - Nettofinanzierungssaldo -438,0 -516,9 -560,6 -580,6 - - - Ergebnishaushalt UG 34 Erfolg Erfolg BVA BVA-E BFRG-E BFRG-E BFRG-E in Mio. EUR 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 Aufwendungen 432,4 543,0 585,6 584,6 - - - Anteil an Gesamtaufwendungen 0,5% 0,5% 0,6% 0,6% - - - jährliche Veränderung +0,2% +25,6% +7,8% -0,2% - - - Erträge 5,7 4,8 0,0 0,0 - - - jährliche Veränderung -4,3% -15,9% -99,8% 0,0% - - - Nettoergebnis -426,7 -538,2 -585,6 -584,6 - - - Anmerkung: Der Erfolg 2020 wurde um allfällige bundesinterne Transfers aus dem COVID-19-Krisenbewältigungsfonds in der UG 45-Bundesvermögen bereinigt, um eine Doppelzählung zu verhindern. Quellen: BRA 2019 und 2020, BVA 2021, BVA-E 2022, BFRG-E 2022-2025. Der Entwurf zum Bundesvoranschlag 2022 (BVA-E 2022) sieht für die UG 34-Innovation und Technologie (Forschung) im Finanzierungshaushalt Auszahlungen iHv insgesamt 581,6 Mio. EUR vor. Im Vergleich zum BVA 2021 bedeutet dies für 2022 einen Anstieg um 20,0 Mio. EUR bzw. 3,6 %. 3 / 23
BD | Budgetdienst – Untergliederung 34-Innovation und Technologie (Forschung) Die zusätzlichen Mittel betreffen die Teilnahme an den „Important Projects of Common European Interest“ (IPCEI) Mikroelektronik II und IPCEI Wasserstoff im Rahmen des Aufbau- und Resilienzplans (ARP). Fortgeführt werden die 100 Mio. EUR für klimarelevante FTI, die als Teil des Konjunkturpakets 2020 bereits im BVA 2021 zusätzlich budgetiert waren. Im Entwurf zum Bundesfinanzrahmengesetz 2022-2025 (BFRG-E 2022-2025) steigen die Auszahlungsobergrenzen im Vergleich zum vorangegangenen BFRG 2021-2024 ab dem Jahr 2023 um jährlich 100 Mio. EUR wegen der Verlängerung der Mittel für klimarelevante FTI bis zum Jahr 2025. Bisher waren sie nur bis zum Jahr 2022 im Finanzrahmen enthalten. Bereits im Rahmen der Novelle des BFRG 2021-2024 im Frühjahr wurde die Teilnahme an den beiden IPCEI-Initiativen im Rahmen des ARP berücksichtigt. In den Angaben zur Wirkungsorientierung hat das BMK im BVA-E 2022 für die UG 34-Innovation und Technologie (Forschung) insgesamt drei Wirkungsziele festgelegt. Diese tragen zum SDG 9 – Industrie, Innovation und Infrastruktur bei. Der Anteil der forschungs- und technologienahen Unternehmen, die selbst F&E durchführen, soll von 48,2 % im Jahr 2020 auf über 50 % ab dem Jahr 2022 gesteigert werden. Die Patentanmeldungen für Umwelttechnologien sollen zumindest das Niveau der europaweit als führend im Innovationsbereich geltenden Länder erreichen. Der Frauenanteil unter den wissenschaftlichen und höherqualifizierten nicht-wissenschaftlichen Beschäftigten in Forschung und experimenteller Entwicklung (F&E) im forschungs- und technologienahen Unternehmenssektor soll von 15,1 % im Jahr 2020 auf über 20,0 % steigen. 4 / 23
BD | Budgetdienst – Untergliederung 34-Innovation und Technologie (Forschung) 2 Budgetäre Entwicklung der Untergliederung Die nachfolgende Grafik zeigt die Entwicklung der Auszahlungen der Untergliederung ausgehend vom Erfolg des Jahres 2019 bis zum Ende der Finanzrahmenperiode 2025 sowie die Entwicklung des nominellen Bruttoinlandsprodukts (BIP) und der Verbraucherpreise in diesem Zeitraum. Farblich aufgeschlüsselt werden Auszahlungen für Maßnahmen im Aufbau- und Resilienzplan sowie Auszahlungen, die durch den COVID 19-Krisenbewältigungsfonds finanziert werden: Grafik 1: Entwicklung der Auszahlungen (2019 bis 2025) Quellen: BRA 2019 und 2020, BVA 2021, BVA-E 2022, BFRG-E 2022-2025, Statistik Austria, WIFO. Die geplanten Auszahlungen in der UG 34-Innovation und Technologie (Forschung) sollen im Jahr 2022 noch einmal ansteigen und danach relativ stabil bleiben, weil die Auszahlungen für klimarelevante Forschung, Technologie und Innovation (FTI) über das Jahr 2022 hinaus verlängert werden und zusätzliche Mittel aus dem Aufbau- und Resilienzplan (ARP) bereit stehen. Im Vergleich zum Jahr 2019 ist der Auszahlungsanstieg damit höher als das nominelle BIP-Wachstum. Die Auszahlungen der UG 34 bestehen fast ausschließlich aus Transfers. 5 / 23
BD | Budgetdienst – Untergliederung 34-Innovation und Technologie (Forschung) 3 Rahmenbedingungen der Untergliederung Mit der FTI-Strategie 2030 wurde die neue Strategie der Bundesregierung für Forschung, Technologie und Innovation im Ministerrat vom 23. Dezember 2020 beschlossen. Sie formuliert drei wesentliche und übergeordnete Ziele: Zum internationalen Spitzenfeld aufschließen und den FTI-Standort Österreich stärken. Auf Wirksamkeit und Exzellenz fokussieren. Auf Wissen, Talente und Fertigkeiten setzen. Gleichzeitig wurde der FTI-Pakt 2021-2023 beschlossen. Insgesamt werden rd. 3,86 Mrd. EUR in den Jahren 2021 bis 2023 im Bundeshaushalt zur Verfügung gestellt. Von der UG 34-Innovation und Technologie (Forschung) werden dabei 1,58 Mrd. EUR ausbe- zahlt. Die UG 34 leistet Auszahlungen sowohl an zentrale Forschungseinrichtungen (Austrian Institute of Technology (AIT), Silicon Austria Labs GmbH (SAL)) als auch an zentrale Forschungsförderungseinrichtungen (FFG, aws) im Sinne des Forschungsfinanzierungs- gesetzes. Komplementär dazu werden in der UG 45-Bundesvermögen im Zeitraum 2022 bis 2025 jährlich 140 Mio. EUR für den „Fonds Zukunft Österreich“ bereitgestellt. Diese Mittel sollen zur Finanzierung von Spitzenforschung im Bereich der Grundlagen- und der angewandten Forschung sowie für Technologie- und Innovationsentwicklung ausgeschüttet werden. Die Schwerpunktsetzung erfolgt jährlich durch die Bundesregierung. Die Forschungsausgaben des Bundes setzen sich im Wesentlichen aus Budgetmitteln, verminderten Steuerleistungen aus der indirekten Forschungsförderung und aus Mitteln der FTE-Nationalstiftung zusammen. Die budgetierten forschungswirksamen Auszahlungen des Bundes betragen insgesamt rd. 3.868 Mio. EUR im BVA-E 2022 und sind damit um 307 Mio. EUR bzw. 8,6 % höher als im BVA 2021. Auf das BMK entfallen davon insgesamt 690 Mio. EUR. Davon sind 60 Mio. EUR für Beiträge an internationale Organisationen1 und 630 Mio. EUR für in Österreich durchgeführte F&E vorgesehen. 1 Dieser Teil wird bei der Berechnung der österreichischen F&E-Quote nicht inkludiert, während die ausländische Finanzierung von in Österreich durchgeführter F&E einbezogen wird. 6 / 23
BD | Budgetdienst – Untergliederung 34-Innovation und Technologie (Forschung) Die Mittel des BMK sind primär in der UG 34-Innovation und Technologie (Forschung) veranschlagt und steigen im Jahr 2022 wegen der zusätzlichen Mittel für die Beteiligungen Österreichs an den „Important Projects of Common European Interest“ (IPCEI) Mikroelektronik II und Wasserstoff, welche im Aufbau- und Resilienzplan (ARP) enthalten sind. Die europäischen IPCEI-Initiativen haben das Ziel, große europäische Konsortialprojekte in Industriebereichen von gemeinsamen europäischen Interesse in mehreren EU- Mitgliedstaaten zu fördern. Diese Initiativen müssen einen Beitrag zu den strategischen Zielen der EU leisten sowie neue innovative industrielle Entwicklungen und Spill-over-Effekte in der EU generieren. Ein Hauptziel des IPCEI Mikroelektronik II ist die Stärkung der strategischen Autonomie Europas im Mikroelektronikbereich. Die komplette Wertschöpfungskette von der Produktion einzelner Komponenten bis hin zur Anwendung soll abgedeckt werden. Das IPCEI Wasserstoff soll zum Aufbau einer erneuerbaren Wasserstoff-Wirtschaft beitragen. Dabei liegt der Fokus für den Einsatz von Wasserstoff auf schwer zu dekarbonisierenden Sektoren wie der energieintensiven Industrie. Beide Initiativen sind mit jeweils insgesamt 125 Mio. EUR im ARP enthalten und betreffen zu gleichen Teilen die UG 33-Wirtschaft (Forschung) und die UG 34-Innovation und Technologie (Forschung). Dementsprechend erhält die UG 34 in den nächsten Jahren zusätzliche Mittel iHv 62,5 Mio. EUR für das IPCEI Mikroelektronik II und 62,5 Mio. EUR für das IPCEI Wasserstoff. Fortgeführt werden in der UG 34-Innovation und Technologie (Forschung) die seit dem Jahr 2020 budgetierten Auszahlungen für Beteiligungen Österreichs am IPCEI Mikroelektronik I und IPCEI Batterie. Das IPCEI Mikroelektronik I dient vorrangig der Förderung der Forschung und Entwicklung von Technologien in den Bereichen energieeffizienter Chips, Leistungshalbleiter, intelligente Sensoren, fortgeschrittene optische Geräte und Verbundwerkstoffe. Dafür wurden insgesamt 75 Mio. EUR in der UG 34 und ebenfalls 75 Mio. EUR in der UG 33-Wirtschaft (Forschung) zur Verfügung gestellt. Das IPCEI Batterie beschäftigt sich mit Fragen der Klimaneutralität und emissionsarmer Mobilität und fokussiert u. a. auf die Entwicklung nachhaltiger Technologien für langlebigere Lithium-Ionen- Batterien, kürzeren Ladezeiten, Gewinnung und Verarbeitung von Rohstoffen, Konzeption von Batteriezellen und -systemen bis hin zu Recycling und Nutzung von Altbatterien. Die bereitgestellten Mittel dafür betragen insgesamt 8 Mio. EUR, welche mit Mittel aus dem Regelbudget der UG 34 aufgestockt werden. 7 / 23
BD | Budgetdienst – Untergliederung 34-Innovation und Technologie (Forschung) 4 Bundesfinanzrahmen und mittelfristige Prioritäten Der Strategiebericht 2022 bis 2025 listet die wichtigsten laufenden oder geplanten Maßnahmen und Reformen für die Untergliederung in der Finanzrahmenperiode 2022-2025 auf. Es werden darin insbesondere folgende Maßnahmen und Reformen angeführt: Förderung von Spitzentechnologie und von Vorhaben zur Steigerung von Qualität und Quantität der FTI-Ergebnisse entlang der Themen des BMK (Energie- und Umwelttechnologien, Mobilitätssysteme, Weltraum, Digitale Technologien, Produktionstechnologien, Innovation, Wettbewerbsfähigkeit und Internationalisierung, Kooperationsstrukturen, Humanpotenzial). Vorantreiben zukunftsweisender Forschungsthemen und der Entwicklung von effizienten und sicheren Technologien in diesen Bereichen. Bearbeitung der themenübergreifenden Schwerpunkte Energiewende, Mobilitätswende und Kreislaufwirtschaft zur Verfolgung komplexer Innovationsziele. Strategische Weiterentwicklung der österreichischen außeruniversitären und industrie- bzw. wirtschaftsorientierten Forschungseinrichtungen sowie Stärkung der Kooperationen zwischen Wirtschaft und Wissenschaft zum Aufbau gemeinsamer Forschungskompetenzen und -strukturen und deren Nutzbarmachung. Stärkung und Weiterentwicklung der österreichischen Mikroelektronikindustrie, Vorantreiben der österreichischen Batterieinitiative sowie Aufbau eines nationalen Wasserstoff-Ökosystems durch die Teilnahme an Important Projects of Common European Interest (IPCEI). Effektive und effiziente strategische Steuerung der zentralen Forschungs- und Forschungsförderungseinrichtungen entsprechend Forschungsfinanzierungsgesetz. Gegenüber dem BFRG 2021-2024 hat sich der BFRG-E 2022-2025 wie folgt geändert: Tabelle 2: Vergleich BFRG-E 2022-2025 mit BFRG 2021-2024 UG 34-Innovation und 2022 2023 2024 2025 Technologie (Forschung) in Mio. EUR BFRG 2021-2024 581,6 486,1 475,4 - BFRG 2022-2025 581,6 586,1 575,4 566,9 Differenz zwischen BFRG 2022-2025 abs. 0,0 +100,0 +100,0 - und BFRG 2021-2024 in % 0,0% +20,6% +21,0% - BFRG 2022-2025, jährliche Veränderung +0,8% -1,8% -1,5% Quellen: BFRG 2021-2024, BFRG-E 2022-2025, Strategiebericht 2022 bis 2025. 8 / 23
BD | Budgetdienst – Untergliederung 34-Innovation und Technologie (Forschung) Im Vergleich zum vorangegangenen BFRG 2021-2024 steigen die Auszahlungsobergrenzen im BFRG-E 2022-2025 in den Jahren 2023 und 2024 um jeweils 100 Mio. EUR wegen der Verlängerung der Mittel für klimarelevante FTI iHv jährlich 100 Mio. EUR bis zum Jahr 2025. Im BFRG 2021-2024 wären diese nach dem Jahr 2022 ausgelaufen. Bereits im Rahmen der Novelle des BFRG 2021-2024 im Frühjahr wurde die Teilnahme an den beiden IPCEI-Initiativen Mikroelektronik II und Wasserstoff im Rahmen des ARP durch eine Erhöhung der Auszahlungsobergrenzen berücksichtigt. Die nachfolgende Tabelle zeigt die im Strategiebericht dargestellten budgetären Schwerpunkte und Maßnahmen der Untergliederung bis 2025: Tabelle 3: Budgetäre Schwerpunkte und Maßnahmen im BFRG-E 2022-2025 UG 34 Erfolg BVA BFRG-E BFRG-E BFRG-E BFRG-E in Mio. EUR 2020 2021 2022 2023 2024 2025 COVID-19-Krisenbewältigungsfonds 93,0 0,0 0,1 IPCEI Batterie 0,0 2,0 2,0 2,0 IPCEI Mikroelektronik I 0,0 18,8 18,8 18,8 ARP: IPCEI Mikroelektronik II 10,0 12,3 17,3 13,0 ARP: IPCEI Wasserstoff 10,0 12,3 17,3 13,0 Klimarelevante FTI 100,0 100,0 100,0 100,0 100,0 Summe Schwerpunkte und Maßnahmen 93,0 120,8 140,8 145,3 134,5 126,0 Quellen: Strategiebericht 2022 bis 2025, Budgetbericht 2022. Für klimarelevante Forschung, Technologie und Innovation stehen seit dem Jahr 2020 zusätzlich jährlich 100 Mio. EUR bereit. Damit sollen konjunkturrelevante Forschungs- und Innovationsprogramme, die höhere Ressourceneffizienz, geringeren Energieverbrauch und eine CO2-Reduktion ermöglichen, gefördert werden. Im Jahr 2020 erhielt die UG 34-Innovation und Technologie (Forschung) für diesen Schwerpunkt 68 Mio. EUR aus dem COVID-19- Krisenbewältigungsfonds und weitere 32 Mio. EUR wurden von der UG 41-Mobilität für Projekte des Klima- und Energiefonds (KLI.EN) eingesetzt. In der UG 34 wurden 62 Mio. EUR für Förderungen an die FFG ausbezahlt (Basisprogramme, Green Production, Early State, Frontrunner, Ökoscheck, Produktion der Zukunft). Wahlprogramme der Europäischen Weltraumorganisation (ESA) wurden iHv 6 Mio. EUR unterstützt.2 Im Rahmen des Aufbau- und Resilienzplans (ARP) werden das IPCEI Mikroelektronik II und das IPCEI Wasserstoff mit jeweils insgesamt 62,5 Mio. EUR finanziert. Im BFRG-E 2022-2025 2 Für weitere Details zu den Maßnahmen, die in der UG 34 im Jahr 2020 mit Mitteln aus dem COVID-19-Krisenbewältigungsfonds bedeckt wurden, wird auf die informative Berichterstattung des BMK an den Nationalrat verwiesen (zuletzt Bericht nach § 3 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung des COVID-19-Krisenbewältigungsfonds für September 2021 – Untergliederung 34 Innovation und Technologie (Forschung) (III-467 d.B.)). 9 / 23
BD | Budgetdienst – Untergliederung 34-Innovation und Technologie (Forschung) sind davon in Summe jeweils 52,5 Mio. EUR enthalten, die übrigen jeweils 10,0 Mio. EUR betreffen erst das Jahr 2026 (siehe Pkt. 3). Bereits mit dem BFRG 2020-2023 wurden in den Jahren 2020 bis 2023 für das IPCEI Batterie jeweils 2,0 Mio. EUR und für das IPCEI Mikroelektronik I jeweils rd. 18,8 Mio. EUR bereitgestellt. Weil die bereits im Jahr 2020 budgetierten Mittel für diese beiden IPCEI wegen der damals noch fehlenden Genehmigung seitens der EK nicht ausbezahlt werden konnten, wurden sie der Rücklage zugeführt. In den Folgejahren können diese nach hinten verschobenen Auszahlungen durch Rücklagenentnahmen bedeckt werden, wofür die Auszahlungsobergrenzen des Finanzrahmens überschritten werden können. 5 Bundesvoranschlag 2022 5.1 Voranschlagsveränderungen im Finanzierungshaushalt Für das Jahr 2022 weist der Budgetbericht folgende Veränderungen zum BVA 2021 auf, welche sich durch zusätzliche Mittel für die IPCEI Mikroelektronik II und IPCEI Wasserstoff begründen: Tabelle 4: Vergleich BVA-E 2022 mit BVA 2021 UG 34 Erfolg BVA BVA-E Diff. BVA-E 2022 - in Mio. EUR 2020 2021 2022 BVA 2021 Auszahlungen 517,0 561,6 581,6 +20,0 +3,6% COVID-19-Krisenbewältigungsfonds 93,0 0,0 0,1 +0,0 +178,3% Auszahlungen ohne COVID-19-Krisenbewältigung 424,0 561,6 581,6 +20,0 +3,6% davon IPCEI Batterie 0,0 2,0 2,0 0,0 0,0% IPCEI Mikroelektronik I 0,0 18,8 18,8 0,0 0,0% ARP: IPCEI Mikroelektronik II 10,0 +10,0 - ARP: IPCEI Wasserstoff 10,0 +10,0 - Klimarelevante FTI 100,0 100,0 0,0 0,0% Einzahlungen 0,1 1,0 1,0 0,0 0,0% Anmerkung: Der Erfolg 2020 wurde um allfällige bundesinterne Transfers aus dem COVID-19-Krisenbewältigungsfonds in der UG 45-Bundesvermögen bereinigt, um eine Doppelzählung zu verhindern. Quellen: BRA 2020, BVA 2021, BVA-E 2022, Budgetbericht 2022. Die budgetierten Auszahlungen 2022 steigen um 20,0 Mio. EUR (3,6 %). Dies betrifft die zusätzlichen Mittel im Rahmen des Aufbau- und Resilienzplans (ARP) für die IPCEI Mikroelektronik II und die IPCEI Wasserstoff (siehe Pkt. 3). Fortgeführt werden die 100 Mio. EUR für klimarelevante FTI, die als Teil des Konjunkturpakets 2020 bereits im BVA 2021 zusätzlich budgetiert waren. Für die Abwicklung des Covid-Start-up-Hilfsfonds sind im Jahr 2021 noch rd. 0,1 Mio. EUR vorgesehen. 10 / 23
BD | Budgetdienst – Untergliederung 34-Innovation und Technologie (Forschung) 5.2 Finanzierungshaushalt auf Global- und Detailbudgetebene Die Aus- und Einzahlungen der Untergliederung verteilen sich auf die Detailbudgets wie folgt: Tabelle 5: Aus- und Einzahlungen nach Globalbudgets (2019 bis 2022) Finanzierungshaushalt UG 34 Erfolg Erfolg BVA BVA-E Diff. BVA-E 2022 - in Mio. EUR 2019 2020 2021 2022 Erf 2020 BVA 2021 34 Auszahlungen 438,1 517,0 561,6 581,6 +12,5% +3,6% 34.01 Forschung, Technologie und Innovation 438,1 517,0 561,6 581,6 +12,5% +3,6% 34.01.01 Internationale Kooperation 76,4 64,0 59,2 59,2 -7,5% 0,0% 34.01.02 FTI-Infrastruktur 77,8 77,9 118,1 147,3 +89,1% +24,7% 34.01.03 FTI-Förderung 283,9 375,1 384,3 375,2 +0,0% -2,4% 34 Einzahlungen 0,1 0,1 1,0 1,0 +632,4% 0,0% 34.01 Forschung, Technologie und Innovation 0,1 0,1 1,0 1,0 +632,4% 0,0% 34.01.03 FTI-Förderung 0,1 0,1 1,0 1,0 +632,4% 0,0% Nettofinanzierungssaldo -438,0 -516,9 -560,6 -580,6 - - Anmerkung: Der Erfolg 2020 wurde um allfällige bundesinterne Transfers aus dem COVID-19-Krisenbewältigungsfonds in der UG 45-Bundesvermögen bereinigt, um eine Doppelzählung zu verhindern. Quellen: BRA 2019 und 2020, BVA 2021, BVA-E 2022. Die forschungsrelevanten Auszahlungen des BMK werden in der UG 34-Innovation und Technologie (Forschung) budgetiert. Das einzige Globalbudget ist auf drei Detailbudgets aufgeteilt, die Programme und Initiativen zur Internationalen Kooperation fördern und FTI- Infrastruktur sowie insbesondere die Aufgaben der FFG und der aws finanzieren. Im BVA-E 2022 sind für die Teilnahme an den beiden IPCEI im Rahmen des ARP Auszahlungen iHv insgesamt 581,6 Mio. EUR budgetiert und somit um 20,0 Mio. EUR mehr als im BVA 2021. Zwischen den Jahren kann es auf Grundlage der internen Planungen und Prioritätenreihungen zu Verschiebungen von Auszahlungen zwischen den einzelnen Detailbudgets kommen. Im BVA-E 2022 wurden dementsprechend rd. 9 Mio. EUR vom DB 34.01.03-„FTI-Förderung“ in das DB 34.01.02-„FTI-Infrastruktur“ umbudgetiert. DB 34.01.01-„Internationale Kooperation“ In diesem Detailbudget betreffen die Auszahlungen die österreichischen Mitgliedsbeitragsleistungen zu internationalen Programmen. Im BVA-E 2022 ist die Veranschlagung mit 59,2 Mio. EUR gleich hoch wie im BVA 2021. Der Großteil der Auszahlungen betrifft Programme der European Space Agency (ESA), für die 50,1 Mio. EUR vorgesehen sind. Das Budget für die European Organisation for the Exploitation of Meteorological Satelites (EUMETSAT) beträgt 8,8 Mio. EUR. 11 / 23
BD | Budgetdienst – Untergliederung 34-Innovation und Technologie (Forschung) DB 34.01.02-„FTI-Infrastruktur“ Durch die UG 34-Innovation und Technologie (Forschung) werden verschiedene Einrichtungen der FTI-Infrastruktur finanziert. Insgesamt sind dafür 147,3 Mio. EUR im BVA-E 2022 budgetiert (+29,2 Mio. EUR). Der Auszahlungsanstieg betrifft jene 20,0 Mio. EUR, die für die IPCEI Mikroelektronik II und die IPCEI Wasserstoff durch Mittel aus der RRF finanziert werden. Die Abwicklung erfolgt dabei in beiden Fällen durch die FFG (Fokus auf Forschung und Entwicklung) und die aws (Fokus bei der industriellen Anwendung). Die Auszahlungen für die bereits bestehenden IPCEI Mikroelektronik I und IPCEI Batterie sind weiterhin iHv insgesamt 24,8 Mio. EUR budgetiert. Dabei erfolgt die Bedeckung des höheren Bedarfs im Vergleich zu den im Budgetbericht ausgewiesenen Mitteln iHv 20,8 Mio. EUR durch Umschichtungen innerhalb der UG 34-Innovation und Technologie (Forschung). Die höchsten Auszahlungen dieses Detailbudgets betreffen das Austrian Institute of Technology (AIT) mit 63,7 Mio. EUR, welche auf Grundlage der Mittelfristplanung des AIT um 6,2 Mio. EUR erhöht wurden. Für die Silicon Austria Labs GmbH (SAL) sind mit 24,1 Mio. EUR um 6,7 Mio. EUR mehr budgetiert. Darin sind für das Sonderinvestitionsprogramm 9,0 Mio. EUR enthalten. Von den Auszahlungen für die Nuclear Engineering Seibersdorf GmbH (NES) wurden hingegen 4,0 Mio. EUR in das DB 34.01.03-„FTI-Förderung“ für Förderungen durch die aws umbudgetiert. DB 34.01.03-„FTI-Förderung“ Die Auszahlungen im DB 34.01.03-„FTI-Förderung“ sinken im BVA-E 2022 um 9,1 Mio. EUR auf 375,2 Mio. EUR. Der Großteil davon entfällt auf die Förderprogramme der FFG. Nach deutlichen Mittelerhöhungen im Vorjahr wegen der insgesamt zusätzlichen 100,0 Mio. EUR für klimarelevante FTI, werden im BVA-E 2022 die budgetierten Auszahlungen gegenüber dem BVA 2021 leicht reduziert. Für die Basisprogramme stehen 135,0 Mio. EUR und für die FTI-Programme 178,7 Mio. EUR zur Verfügung. Für die Förderungen der aws werden um 4,0 Mio. EUR mehr budgetiert. 12 / 23
BD | Budgetdienst – Untergliederung 34-Innovation und Technologie (Forschung) 5.3 Unterschiede zwischen Finanzierungs- und Ergebnishaushalt Die nachfolgende Tabelle zeigt die Entwicklung des Finanzierungs- und des Ergebnishaushaltes und die wesentlichen Unterschiede zwischen den beiden Haushalten im BVA-E 2022 auf: Tabelle 6: Finanzierungshaushalt (Auszahlungen) und Ergebnishaushalt (Aufwendungen) UG 34 FinHH - Ausz. ErgHH - Aufw. Diff. EH-FH BVA BVA-E Diff. BVA-E 2022 BVA BVA-E Diff. BVA-E 2022 BVA-E in Mio. EUR 2021 2022 - BVA 2021 2021 2022 - BVA 2021 2022 Operative Verwaltungstätigkeit und Transfers/ 561,6 581,6 20,0 3,6% 583,1 582,6 -0,5 -0,1% 1,0 Finanzierungswirksame Aufwendungen Auszahlungen / Aufwand für betriebl. Sachaufwand 3,9 4,1 0,2 5,2% 4,4 4,1 -0,3 -6,9% 0,0 davon Aufwand für Werk leistungen 3,2 2,9 -0,2 -6,8% 3,7 2,9 -0,7 -19,5% 0,0 Auszahlungen / Aufwand für Transfer 557,8 577,6 19,8 3,6% 578,8 578,6 -0,2 0,0% 1,0 davon an ausländ. Körperschaften und Rechtsträger 59,2 59,2 - 59,2 59,2 - 0,0 an Unternehmen 492,2 512,0 19,8 4,0% 513,2 513,0 -0,2 0,0% 1,0 an private Haushalte/Institutionen 4,6 4,6 - 4,6 4,6 - 0,0 Nicht finanzierungswirksame Aufwendungen 2,5 2,0 -0,5 -20,0% 2,0 Aufwand aus Wertberichtigungen 2,5 2,0 -0,5 -20,0% 2,0 Aufwand durch Bildung von Rückstellungen 0,0 0,0 - 0,0 Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit 0,0 0,0 - 0,0 Darlehen und Vorschüsse 0,0 0,0 - 0,0 Auszahlungen / Aufwendungen insgesamt 561,6 581,6 20,0 3,6% 585,6 584,6 -1,0 -0,2% 3,0 Einzahlungen / Erträge insgesamt 1,0 1,0 - 0,0 0,0 - -1,0 Nettofinanzierungssaldo / Nettoergebnis -560,6 -580,6 -20,0 - -585,6 -584,6 1,0 - -4,0 Quellen: BVA 2021, BVA-E 2022. Zu Unterschieden zwischen Finanzierungshaushalt und Ergebnishaushalt kann es insbesondere wegen der Entwicklung des Bundesvermögens (Treuhandvermögen) bei den Förderagenturen FFG und aws kommen. Auszahlungen im Finanzierungshaushalt treten ein, wenn Mittel von der UG 34-Innovation und Technologie (Forschung) an die Förderagenturen ausbezahlt werden. Für die Verbuchung der Aufwendung im Ergebnishaushalt ist hingegen der Auszahlungszeitpunkt von der Förderagentur an die FördernehmerInnen relevant. Für das Jahr 2022 sind um 3,0 Mio. EUR höhere Aufwendungen als Auszahlungen veranschlagt, um für einen entsprechenden Abbau von Treuhandvermögen buchhalterisch Sorge zu tragen. Eine allfällige Überschreitung der Aufwendungen aufgrund von Abschlussbuchungen im Jahr 2022 könnte der Bundesminister für Finanzen gemäß Artikel VII BFG-E 2022 genehmigen. 13 / 23
BD | Budgetdienst – Untergliederung 34-Innovation und Technologie (Forschung) 5.4 Rücklagen Die nachstehende Tabelle weist den Stand der Rücklagen mit Ende 2020 sowie die im Jahr 2021 bis Ende September bereits erfolgten Rücklagenentnahmen aus. Abzüglich der im BVA-E 2022 allenfalls bereits budgetierten Rücklagenentnahmen ergibt sich der in der Tabelle ausgewiesene Rücklagenrest. Da der endgültige Rücklagenstand für das Jahr 2021 erst mit Vorlage des Bundesrechnungsabschlusses (BRA) im Juni 2022 endgültig feststeht (Rücklagenzuführungen für 2021 erfolgen mit dem BRA), ist der hier angeführte Rücklagenrest nur ein vorläufiger. Tabelle 7: Rücklagengebarung UG 34 Veränderung Budget. RL- Anteil Stand Stand Rücklagen 31.12.2020 - Verwendung RL-Rest am 31.12.2020 30.09.2021 -rest in Mio. EUR 30.09.2021 BVA-E 2022 BVA-E 2022 Detailbudgetrücklagen 346,0 346,0 - Gesamtsumme 346,0 346,0 346,0 61,6% Anmerkung: Detailbudgetrücklagen sind bei der Verwendung nicht mehr an den Zweck der seinerzeitigen Veranschlagung gebunden. Quellen: BRA 2020, Bericht über Mittelverwendungsüberschreitungen im 3. Quartal 2021, BVA 2021, BVA-E 2022. Die UG 34-Innovation und Technologie (Forschung) verfügte Ende 2020 über Detailbudgetrücklagen iHv 346,0 Mio. EUR, im Jahr 2021 erfolgten bisher keine Rücklagenentnahmen. Wegen der noch fehlenden Genehmigung der Europäischen Kommission für das IPCEI Mikroelektronik I und das IPCEI Batterie konnten die dafür budgetierten Mittel im Jahr 2020 iHv 24,8 Mio. EUR nicht ausbezahlt werden und wurden der Rücklage zugeführt. Vor allem deshalb stiegen die Rücklagen um 37,5 Mio. EUR an. Da bei Förderungsprogrammen Verzögerungen bei Auszahlungen entstehen können (z. B. bei den IPCEIs im Jahr 2020) oder die Programmbudgetierung nicht notwendigerweise den tatsächlich in einem bestimmten Jahr geplanten Auszahlungen entspricht, kann es zu höheren Rücklagen kommen. Der Rücklagenrest der UG 34-Innovation und Technologie (Forschung) ist mit 61,6 % des BVA-E 2022 dennoch weiterhin sehr hoch. 14 / 23
BD | Budgetdienst – Untergliederung 34-Innovation und Technologie (Forschung) 6 Ausgliederungen und Beteiligungen Der im Zusammenhang mit den Budgetunterlagen vorgelegte Beteiligungsbericht enthält Informationen über die wesentlichen Kennzahlen der Beteiligungsunternehmen des Bundes. Die nachstehende Tabelle zeigt die Verflechtungen der der Untergliederung zugehörigen Unternehmen mit dem Bundesbudget: Tabelle 8: Zahlungsflüsse aus Ausgliederungen und Beteiligungen UG 34 Erfolg Erfolg BVA BVA-E Diff. BVA-E 2022 - 2019 2020 2021 2022 BVA 2021 in Mio. EUR Auszahlungen gesamt 531,7 487,1 707,3 772,8 +65,5 +9,3% davon Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mbH (FFG)* 465,4 420,2 629,2 681,9 +52,7 +8,4% Austrian Institute of Technology GmbH (AIT) 57,6 56,5 58,9 65,0 +6,1 +10,4% Einzahlungen gesamt 0,9 0,8 1,4 1,3 -0,1 -7,1% * Bei den in der Tabelle angeführten Beträgen handelt es sich grundsätzlich um die Gesamtauszahlungen der fünf Untergliederungen mit Budgetflüssen zur FFG. Allerdings sind für die Auszahlungen der UG 33-Wirtschaft (Forschung) keine Werte im BVA 2021 enthalten, da die Auszahlungen für die FFG dort nicht separat veranschlagt wurden. Im Vergleich zum BVA-E 2022 (UG 33: 81,9 Mio. EUR) ist der gesamthaft dargestellte BVA 2021 für Auszahlungen an die FFG entsprechend geringer. Quelle: Budgetbericht 2022. Aufgabe der FFG ist die Förderung von Forschung, Technologie, Entwicklung, Innovation und Digitalisierung (FTEI+D) zum Nutzen Österreichs. Sie wickelt dazu Maßnahmen auf nationaler und internationaler Ebene ab. Die FFG ist eine zentrale Forschungsförderungseinrichtung im Sinne des Forschungsfinanzierungsgesetzes. Zu Budgetflüssen kommt es aus der UG 33-Wirtschaft (Forschung), UG 34-Innovation und Technologie (Forschung), UG 40-Wirtschaft, UG 41-Mobilität und der UG 42-Landwirtschaft, Regionen und Tourismus. Der Anstieg im BVA-E 2022 ist primär darauf zurückzuführen, dass nun auch in der UG 33-Wirtschaft (Forschung) die Auszahlungen an die einzelnen Förderagenturen separat veranschlagt werden. Auf die FFG entfallen dafür 81,9 Mio. EUR, darunter zusätzliche 25,0 Mio. EUR für die Forschungsförderung im Bereich Life Sciences. Die Auszahlungen im Jahr 2021 können hingegen erst mit Vorliegen des Erfolgs 2021 ausgewiesen werden. Im laufenden Jahr wurden in der UG 33 unterjährig 5,0 Mio. EUR für die Bekämpfung von Infektionskrankheiten durch den COVID-19-Krisenbewältigungsfonds zur Verfügung gestellt. Bei der UG 34-Innovation und Technologie (Forschung) (-13,2 Mio. EUR) und der UG 42-Landwirtschaft, Regionen und Tourismus (-15,0 Mio. EUR) kommt es hingegen zu leichten Rückgängen. 15 / 23
BD | Budgetdienst – Untergliederung 34-Innovation und Technologie (Forschung) Das AIT ist die größte außeruniversitäre Forschungseinrichtung Österreichs und unterstützt Wirtschaft und Gesellschaft insbesondere in den Bereichen Dekarbonisierung und Digitalisierung. Das AIT ist eine zentrale Forschungseinrichtung im Sinne des Forschungsfinanzierungsgesetzes. Die auf Basis der Rahmenvereinbarung budgetierten Auszahlungen im Jahr 2022 sind mit 65,0 Mio. EUR um 6,1 Mio. EUR höher als im BVA 2021. 7 Wirkungsorientierung 7.1 Überblick Im Anhang zur Analyse werden die Wirkungsziele, die Maßnahmen und die Kennzahlen der Untergliederung im Überblick dargestellt. Die Angaben zur Wirkungsorientierung werden von jedem Ressort bzw. Obersten Organ individuell festgelegt, zur Erreichung angestrebter Wirkungen ist jedoch vielfach das Zusammenwirken verschiedener Ressorts erforderlich. Um den Überblick über die Wirkungsinformationen aller Ressorts zu erleichtern, hat der Budgetdienst mehrere, auf der Parlamentshomepage verfügbare Übersichtslandkarten erstellt: Landkarte Inhalt Wirkungsziele aller Untergliederungen des BVA-E 2022 inkl. Vergleich Wirkungsziel-Landkarte zum Vorjahr Gleichstellungsziel- Wirkungsziele, Maßnahmen und Kennzahlen aller Untergliederungen des Landkarte BVA-E 2022 aus dem Gleichstellungsbereich Überblick über den Beitrag der Wirkungsorientierung zur Umsetzung der SDG-Landkarte3 SDGs4 Forschungsziel- Wirkungsziele, Maßnahmen und Kennzahlen des BVA-E 2022 für den Landkarte Forschungsbereich Green Budgeting- Wirkungsziele, Maßnahmen und Kennzahlen des BVA-E 2022 mit Bezug Landkarte zum Klima- und Umweltschutz Green Budgeting- Maßnahmen auf Global- und Detailbudgetebene des BVA-E 2022 mit Landkarte (Maßnahmen) Bezug zum Klima- und Umweltschutz 3 Die UN-Ziele für nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals – SDGs) stehen im Mittelpunkt der Strategie für nachhaltiges Wachstum 2030 der Europäischen Kommission. Im Regierungsprogramm 2020 – 2024 wird deren Umsetzung mehrfach als Zielsetzung angeführt. 4 Viele der Ressorts haben ihre Angaben zur Wirkungsorientierung den SDGs zugeordnet. Der Budgetdienst hat aufgrund dessen eine Landkarte erstellt, wobei er den Angaben zur Wirkungsorientierung zusätzlich Indikatoren aus dem EU-Indikatorenset (https://ec.europa.eu/eurostat/de/web/sdi/main-tables) gegenübergestellt hat. 16 / 23
BD | Budgetdienst – Untergliederung 34-Innovation und Technologie (Forschung) Das BMK hat im BVA-E 2022 für die UG 34-Innovation und Technologie (Forschung) insgesamt drei Wirkungsziele, die zum SDG 9 – Industrie, Innovation und Infrastruktur beitragen. Laut Bericht zur Wirkungsorientierung 2020 wurde das erste Wirkungsziel zur Steigerung der FTI-Intensität des österreichischen Unternehmenssektors überwiegend erreicht. Wirkungsziel 2 zur Entwicklung von Technologien wurde auf Basis der Patentanmeldungen überplanmäßig erreicht. Das Gleichstellungsziel konnte wegen des niedrigen Frauenanteils beim wissenschaftlichen und höherqualifizierten nicht- wissenschaftlichen Personal (15,1 % im Jahr 2020) nur teilweise erreicht werden. Teilweise sind die Datenquellen für die Kennzahlen nur alle zwei Jahre verfügbar (z. B. F&E-Statistik der Statistik Austria). Die Istzustände werden in diesem Fall fortgeschrieben. In der UG 33-Wirtschaft (Forschung) wird bei ähnlichen Problemen im BVA-E 2022 der Istzustand als „nicht verfügbar“ gekennzeichnet und Zielzustände auch nur für Jahre definiert, in denen die jeweilige Statistik erhoben wird. 7.2 Einzelfeststellungen Das Wirkungsziel 1 zur Steigerung der Forschungs-, Technologie- und Innovations-Intensität (FTI-Intensität) des österreichischen Unternehmenssektors ist das zentrale Wirkungsziel der UG 34-Innovation und Technologie (Forschung). Mit erhöhter FTI-Intensität in Unternehmen soll ein wesentlicher Beitrag zu den Zielen des FTI-Pakts 2021-2023 geleistet werden. Die Messung der Zielerreichung soll anhand von zwei Kennzahlen erfolgen. Kennzahl 34.1.1 weist den Anteil der forschungs- und technologienahen Unternehmen, die selbst F&E durchführen aus. Dies wird alle zwei Jahre in der F&E-Statistik von der Statistik Austria erhoben. Der zuletzt veröffentlichte Anteil ist mit 48,2 % im Jahr 2020 etwas höher als im Jahr 2018 (47,7 %). Ab dem Jahr 2022 wird ein Anteil von über 50 % angestrebt. Die Kennzahl 34.1.2 misst den Anteil der Unternehmen mit Produktinnovationen, die Marktneuheiten darstellen. Diese wird ebenfalls alle zwei Jahre erhoben, seit dem letzten BVA 2021 ist kein neuer Zielzustand verfügbar. Die zuletzt erhobenen 23 % sollen langfristig auf 25 % gesteigert werden. Das Wirkungsziel 2 „Entwicklung von modernen, effizienten, leistungsfähigen und sicheren Technologien zur Bewältigung der großen gesellschaftlichen Zukunftsherausforderungen, wie Klimawandel und Ressourcenknappheit (societal challenges)“ soll mit der Förderung anwendungsorientierter FTI erreicht werden. Bei der Kennzahl 34.2.1-„Patentanmeldungen und Markt“ werden Punkte erhoben, die das Marktpotential der Innovationen beurteilen. Dabei werden die Patentanmeldungen der ÖsterreicherInnen mit der Marktgröße des Ziellandes (relatives BIP) multipliziert, sodass Patente in großen Märkten eine höhere Bedeutung für die Kennzahl haben. In den letzten Jahren kam es dabei zu sukzessiven Anstiegen. Zukünftig ist wird eine jährliche Steigerung um 5 % angestrebt. 17 / 23
BD | Budgetdienst – Untergliederung 34-Innovation und Technologie (Forschung) Die Patentanmeldungen für Umwelttechnologien (Kennzahl 34.2.2) werden im Vergleich zu den Patentanmeldungen in den Ländern der Kategorie „Innovation Leader“ und „Strong Innovator“ im European Innovation Scoreboard (EIS) ausgedrückt. Das Ziel ist mit 100 % eine gleich hohe Anzahl (normiert auf die Bevölkerung) an Patentanmeldungen für Umwelttechnologien. Zuletzt war die (relative) Anmeldeaktivität leicht rückläufig auf 96,6 % im Jahr 2020. Das Wirkungsziel 3 „Steigerung der Beschäftigung im Bereich Forschung, Technologie und Innovation mit besonderem Augenmerk auf Erhöhung des Anteils der Frauen“ ist das Gleichstellungsziel der UG 34-Innovation und Technologie (Forschung) und trägt zum SDG 5 – Geschlechtergleichheit bei. Unter anderem soll der Frauenanteil in Bereich FTI durch die Sichtbarkeit und Vorbildwirkung von Frauen in Führungs- und Entscheidungspositionen (Jury, Projektleitung) gesteigert und Bewertungskriterien bei Förderungen nach genderspezifischen Kriterien weiterentwickelt werden. Bei der Kennzahl 34.3.2-„Anteil der Frauen unter den wissenschaftlichen und höherqualifizierten nicht-wissenschaftlichen Beschäftigten in Forschung und experimenteller Entwicklung (F&E) im forschungs- und technologienahen Unternehmenssektor“ kam es auch in der aktuellen F&E-Statistik mit 15,1 % nur zu einem geringen Anstieg gegenüber 2018 (14,9 %). Es wird weiterhin ein Frauenanteil von mindestens 20 % angestrebt. Die Kennzahlen 34.3.3 und 34.3.4 sind der Europäischen Arbeitskräfteerhebung entnommen und betreffen den Anteil der am Arbeitsmarkt aktiven Personen zwischen 25 und 64 Jahren, die entweder einen tertiären Bildungsabschluss haben oder eine wissenschaftlich-technische Berufstätigkeit aufweisen. Die Kennzahl 34.3.3 misst diesen Anteil insgesamt (Zielwert 2022: 53,6 %; Istwert 2020: 52,2 %) und die Kennzahl 34.3.4 misst den Anteil innerhalb der aktiven weiblichen Bevölkerung (Zielwert 2022: 55,3 %; Istwert 2020: 53,8 %). Bis zum Jahr 2030 wird ein Anteil von 60 % insgesamt bzw. 64 % der Frauen angestrebt. Der Anteil ist ein Teil der Indikatoren, mit dem die Europäische Kommission den Fortschritt bei der Erreichung der SDGs beobachtet. Die Kennzahl 34.3.1 weist die Anzahl der Beschäftigen in F&E im forschungs- und technologienahen Unternehmenssektor aus und wird alle zwei Jahre durch die F&E-Statistik erhoben. In der aktuellen Statistik für das Jahr 2020 zeigte sich ein deutlicher Anstieg von 52.478 Personen im Jahr 2018 auf 58.591 Personen im Jahr 2020. Der Frauenanteil blieb mit rd. 15,7 % dabei konstant. Bis zum Jahr 2030 wird ein Anstieg auf 70.500 Personen angestrebt. 18 / 23
BD | Budgetdienst – Untergliederung 34-Innovation und Technologie (Forschung) Anhang: Auszug aus den Angaben zur Wirkungsorientierung Der Budgetdienst hat die Kennzahlen zu den Wirkungszielen aufbereitet und den in den Budgetangaben ausgewiesenen Istzuständen für 2018 bis 2020 auch die diesbezüglichen Zielzustände gegenübergestellt. Der Grad der Zielerreichung wurde vom Budgetdienst mit über Zielzustand (positive Abweichung) oder unter Zielzustand (negative Abweichung) angegeben. Damit ist ersichtlich, ob die Zielwerte vergangenheitsbezogen erreicht wurden und wie die Ausrichtung der künftigen Zielwerte angelegt ist. Legende Umformulierung (z. B. Änderung der Bezeichnung, Neu Berechnungsmethode, Ziel- und Istzustände) Wirkungsziel 1: Steigerung der Forschungs-, Technologie- und Innovations-Intensität (FTI-Intensität) des österreichischen Unternehmenssektors Maßnahmen Förderung der FTI in Unternehmen durch Stärkung der Kooperationen zwischen Wirtschaft und Wissenschaft in spezifisch dafür ausgelegten Förderformaten, die anwendungsorientierte Spitzenforschung unterstützen, wie beispielsweise die COMET-Kompetenzzentren (in Kooperation mit dem Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort (BMDW)), Förderformate, die die Aufnahme von FTI-Vorhaben durch Unternehmen, insbesondere KMU, unterstützen und zu deren Intensivierung und Verstetigung beitragen Steigerung der Qualität und Quantität angewandter Forschung entlang der Themen des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie Durchführung von gezielten Maßnahmen mit starker Hebelwirkung um damit höhere private Forschungsinvestitionen auszulösen Schutz des und Generierung eines geeigneten Umfelds für Innovationen und technologieorientierte Start-ups 19 / 23
BD | Budgetdienst – Untergliederung 34-Innovation und Technologie (Forschung) Indikatoren Kennzahl 34.1.1 Anteil der forschungs- und technologienahen Unternehmen, die selbst F&E durchführen Befragung, Anzahl der F&E durchführenden Erhebungseinheiten in Relation zu den Erhebungseinheiten insgesamt, die Grundgesamtheit umfasst sämtliche Unternehmen, für die Hinweise auf eine F&E-Tätigkeit vorliegen (nähere Details Berechnungsmethode zu den verwendeten statistischen Konzepten und Methoden sind auf der Homepage der Statistik Austria verfügbar), Erhebung im 2-Jahres-Rhythmus Datenquelle F&E-Statistik, Statistik Austria Messgrößenangabe % 2018 2019 2020 2021 2022 2023 Zielzustand - - > 48,6 > 49,6 > 50 > 50 Istzustand 47,7 47,7 48,2 Zielerreichung - - unter Zielzustand Die F&E-Statistik bietet eine umfangreiche und zuverlässige Datengrundlage über den FTI-Bereich in Österreich und schafft durch die konstante Erhebungsmethode robuste Zahlenwerte und Zeitreihen. Diese wird jedoch nur biennal in ungeraden Jahren durchgeführt. Bei Erscheinen der F&E-Statistik (ca. Ende Juli) werden die Istzustände der geraden Vorjahre dokumentiert, diese Werte werden im Folgejahr fortgeschrieben. Es wird auf einen weiteren Anstieg der Kennzahl abgezielt, langfristig soll der Wert über 50% liegen. Kennzahl 34.1.2 Anteil der Unternehmen mit Produktinnovationen, die Marktneuheiten darstellen Befragung, Anteil der Unternehmen, die neue oder verbesserte Produkte, eingeführt haben, welche neu für den Markt sind, Erhebung im 2-Jahres-Rhythmus für einen 2-jährigen Zeitraum. Als Vergleichswert wird die Innovationsaktivität Berechnungsmethode jener Länder herangezogen, die gemäß European Innovation Scoreboard (EIS) als „Innovation Leader“ klassifiziert werden. Datenquelle Statistik Austria, Europäische Innovationserhebung (CIS) Messgrößenangabe % 2018 2019 2020 2021 2022 2023 Zielzustand - - 23,5 24 24 25 Istzustand 22,7 23 23 Zielerreichung - - unter Zielzustand Die Europäische Innovationserhebung (CIS) bietet eine breite Informationsbasis zur Innovationstätigkeit von Unternehmen auf europäischer Ebene. Dadurch ist eine gute internationale Vergleichbarkeit von zahlreichen Innovationsindikatoren gegeben. Die verwendeten Daten basieren auf Auswertungen der Statistik Austria. Bei Erscheinen der CIS im Jahr t, wird der Wert für den Erhebungszeitraum (t-4) bis (t-2) veröffentlicht. Dieser wird für das Jahr (t-1) erfasst und im Folgejahr fortgeschrieben, da die Veröffentlichung biennal erfolgt. Nach einem graduellen Übergang wird langfristig ein Zielwert von 25% angestrebt. Dieses Ziel kann als ambitioniert betrachtet werden, auch im Vergleich mit der Performance der „Innovation Leader“ (gemäß EIS 2020). Wirkungsziel 2: Entwicklung von modernen, effizienten, leistungsfähigen und sicheren Technologien zur Bewältigung der großen gesellschaftlichen Zukunftsherausforderungen, wie Klimawandel und Ressourcenknappheit (societal challenges) Maßnahmen Förderung der anwendungsorientierten FTI, insbesondere durch gezielte Förderungsmaßnahmen, die auf die Steigerung der Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationstätigkeiten, insbesondere in den Themenbereichen Mobilität, Umwelt und Energie, Produktion, Digitale Technologien und Weltraum, abzielen, Stärkung der Durchsetzungsfähigkeit entwickelter Forschung und Technologien und somit Stärkung der Struktur und Quantität der außeruniversitären Forschung Mitwirkung bei der Bewältigung von gesellschaftlichen Herausforderungen, wie Klimawandel und Ressourcenknappheit, durch geeignete Förderungsmaßnahmen 20 / 23
BD | Budgetdienst – Untergliederung 34-Innovation und Technologie (Forschung) Indikatoren Kennzahl 34.2.1 Patentanmeldungen und Markt Das Marktpotenzial von Innovation wird anhand der Anzahl von Patentanmeldungen von ÖsterreicherInnen und der Größe der Märkte, in denen Patentschutz beantragt wird, gemessen. Als Indikator für die Marktgröße wird das BIP des jeweiligen Landes der Patentanmeldung als Vielfaches des BIP Österreichs herangezogen. Die Kennzahl berechnet sich aus der Multiplikation des derart normierten BIP des Anmeldeziellandes mit der Anzahl der Berechnungsmethode Anmeldungen im Anmeldezielland und Summierung dieser Werte für alle Länder, für die jeweils die Daten der Anmeldezahlen und des BIP vorhanden sind. Da Anmeldungen am europäischen Patentamt (EPA) üblicherweise nicht in all seinen Mitgliedsländern Gültigkeit erlangen, werden zur Berücksichtigung der EPA-Anmeldungen die BIP der Mitgliedsländer anhand des durchschnittlichen Validierungsverhaltens der ÖsterreicherInnen gewichtet. Datenquelle ÖPA, WIPO, Weltbank Messgrößenangabe Punkte 2018 2019 2020 2021 2022 2023 Zielzustand 248.580 262.148 276.457 291.546 307.459 324.241 Istzustand 249.186 257.439 289.883 Zielerreichung über Zielzustand unter Zielzustand über Zielzustand Gemessen werden im Referenzjahr (t) die Werte von zwei Jahren zuvor (t-2). Patentanmeldungen in den USA, China und am europäischen Patentamt stellten in den letzten Jahren den größten Beitrag an der Kennzahl dar. Das weitere Wachstum ist damit auch von der internationalen Wirtschafts- und Handelssituation abhängig. Die Zielwerte spiegeln eine beabsichtigte Steigerung von 5% jährlich wieder. Kennzahl 34.2.2 Patentanmeldungen für Umwelttechnologien Patentanmeldungen österreichischer AnmelderInnen beim Europäischen Patentamt (EPA), relativ zu den Anmeldezahlen der Vergleichsgruppe für ausgewählte Kategorien von Umwelttechnologien (Anmeldezahlen jeweils normiert auf die Bevölkerung), Vergleichsgruppe = EPA-Mitgliedsstaaten, die im European Innovation Scoreboard (EIS) in den beiden höchsten Kategorien („Innovation Leader“ und „Strong Innovators“) eingestuft sind. Es wird der 3- Berechnungsmethode Jahres-Mittelwert zur Glättung berechnet, für das Jahr t werden die Anmeldezahlen der Jahre (t-4) bis (t-2) herangezogen. Die von der Kennzahl erfassten Kategorien sind: Buildings/ Energy Generation, Transmission or Distribution/ Capture, Storage, Sequestration or Disposal of Greenhouse Gases/ Transportation/ Production or Processing of Goods. Datenquelle ÖPA, OECD, Weltbank, EIS Messgrößenangabe % 2018 2019 2020 2021 2022 2030 Zielzustand - - 100 100 100 100 Istzustand 98 98,1 96,6 Zielerreichung - - unter Zielzustand Durch den Indikator kann sowohl die Wettbewerbsfähigkeit von in Österreich entwickelten Umwelttechnologien abgebildet werden, als auch die Intensität, mit der an Technologien mit umweltrelevanten Auswirkungen gearbeitet wird, im Vergleich mit den innovationsstärksten Ländern, gemessen werden. Der Zielwert von 100%, d.h. eine Anmeldeaktivität, die in ausgewählten umweltrelevanten Technologiebereichen dem Niveau der europaweit als führend im Innovationsbereich geltenden Ländern entspricht, zeigt den ambitionierten Anspruch in diesem Technologiebereich. Wirkungsziel 3: Gleichstellungsziel Steigerung der Beschäftigung im Bereich Forschung, Technologie und Innovation mit besonderem Augenmerk auf Erhöhung des Anteils der Frauen. Maßnahme Das Ziel, die Beschäftigung im FTI-Bereich zu stärken, wird sowohl direkt durch unterschiedliche Förderungen zur Stärkung von Humanpotenzial (z.B. Praktika) verfolgt als auch indirekt, durch die Schaffung von Beschäftigungschancen in geförderten FTI-Vorhaben und die Erhöhung der Sichtbarkeit von Berufen im FTI-Bereich in Unternehmen, Forschungs- und Forschungsförderungseinrichtungen. Zur Erhöhung des Frauenanteils im Bereich FTI wird ein dualer Ansatz verfolgt. Einerseits geht man davon aus, dass durch die Steigerung der Beschäftigungsmöglichkeiten im FTI-Bereich auch vermehrt Frauen dazu motiviert werden, in diesem Bereich Beschäftigung zu suchen. Andererseits wird auf die Sichtbarkeit und Vorbildwirkung von Frauen in Führungs- und Entscheidungspositionen gesetzt (Jury, Projektleitung), um den Anteil der Frauen beim wissenschaftlichen und höherqualifizierten nicht-wissenschaftlichen Personal zu steigern. Ergänzt werden die Maßnahmen durch die Weiterentwicklung von Bewertungskriterien bei Förderungen nach genderspezifischen Kriterien. 21 / 23
BD | Budgetdienst – Untergliederung 34-Innovation und Technologie (Forschung) Indikatoren Beschäftigte in Forschung und experimenteller Entwicklung (F&E) im forschungs- und technologienahen Kennzahl 34.3.1 Unternehmenssektor Berechnungsmethode Befragung, Beschäftigte in F&E im Unternehmenssektor Datenquelle F&E-Statistik, Statistik Austria Messgrößenangabe Anzahl 2018 2019 2020 2021 2022 2030 Zielzustand 50.310 51.819 53.373 Gesamt: 54.974 Gesamt: 58.000 Gesamt: 70.500 Gesamt: 52.478 Gesamt: 52.478 Gesamt: 58.591 Istzustand* Weiblich: 8.226 Weiblich: 8.226 Weiblich: 9.199 Männlich: 44.252 Männlich: 44.252 Männlich: 49.392 Zielerreichung über Zielzustand über Zielzustand über Zielzustand Die F&E-Statistik bietet das zuverlässigste Zahlenmaterial für den FTI-Bereich in Österreich und schafft durch die konstante Erhebungsmethode robuste Zahlenwerte und Zeitreihen. Diese wird jedoch nur biennal in ungeraden Jahren durchgeführt. Bei Erscheinen der F&E-Statistik (ca. Ende Juli) werden die Istzustände der geraden Vorjahre dokumentiert, diese Werte werden im Folgejahr fortgeschrieben. Für die Jahre 2022 ff. wird auf eine jährliche Steigerung von 3% abgezielt. * Die Istzustände für Weiblich und Männlich sind im BVA-E 2022 vertauscht und wurden in dieser Darstellung korrigiert. Anteil der Frauen unter den wissenschaftlichen und höherqualifizierten nicht-wissenschaftlichen Kennzahl 34.3.2 Beschäftigten in Forschung und experimenteller Entwicklung (F&E) im forschungs- und technologienahen Unternehmenssektor Befragung, Anteil der Frauen an den Beschäftigten in F&E nach Durchführungssektoren und Beschäftigtenkategorien, Berechnungsmethode Erhebung im 2-Jahres-Rhythmus Datenquelle F&E-Statistik, Statistik Austria Messgrößenangabe % 2018 2019 2020 2021 2022 2023 Zielzustand > 20 > 20 > 20 > 20 > 20 > 20 Istzustand 14,9 14,9 15,1 Zielerreichung unter Zielzustand unter Zielzustand unter Zielzustand Die F&E-Statistik bietet das zuverlässigste Zahlenmaterial für den FTI-Bereich in Österreich und schafft durch die konstante Erhebungsmethode robuste Zahlenwerte und Zeitreihen. Diese wird jedoch nur biennal in ungeraden Jahren durchgeführt. Bei Erscheinen der F&E-Statistik (ca. Ende Juli) werden die Istzustände der geraden Vorjahre dokumentiert, diese Werte werden im Folgejahr fortgeschrieben. Der Zielwert von 20% zeigt ambitionierte Erwartungen an die Geschwindigkeit, mit der Frauen in Beschäftigung im F&E-Sektor gebracht werden können, die zum einen durch die notwendige Qualifizierung, zum anderen aber auch durch die Beseitigung von Barrieren verschiedenster Art bedingt ist. Zudem soll der Wert als Anreiz zur verstärkten Maßnahmensetzung dienen. Kennzahl 34.3.3 Humanressourcen im Wissenschafts- und Technologiebereich Vierteljährliche Haushaltsstichprobenerhebung (Europäische Arbeitskräfteerhebung) zur Beteiligung am Arbeitsmarkt von Personen ab 15 Jahren, Klassifizierung nach tertiärem Bildungsniveau und/oder wissenschaftlich-technischer Berechnungsmethode Berufstätigkeit gemäß Canberra Manual, Angabe in % der aktiven Bevölkerung im Alter von 25 bis 64 Jahren in Österreich Datenquelle Europäische Arbeitskräfteerhebung (AKE), Eurostat Messgrößenangabe % 2018 2019 2020 2021 2022 2030 Zielzustand - - 51,9 52,7 53,6 60 Istzustand 50,4 51,1 52,2 Zielerreichung - - über Zielzustand Die europäische Arbeitskräfteerhebung ist eine umfassende Haushaltsstichprobenerhebung, die vierteljährliche Ergebnisse zur Beteiligung der Personen ab 15 Jahren am Arbeitsmarkt sowie zu Personen, die nicht zu den Arbeitskräften zählen, liefert. Die Selektion nach Bildungsniveau und Beruf erfolgt gemäß den Vorgaben im Canberra Manual, das methodische Vorgaben zur Messung von Humanressourcen im Wissenschafts- und Technologiebereich enthält. Damit handelt es sich um eine fundierte Datengrundlage, die in regelmäßigen Abständen für den gesamten EU- Bereich erfasst wird. Zusätzliche Be-deutung bekommt die Kennzahl als Teil des „EU SDG Indicator Set“, mit dem die Kommission den Fortschritt bei der Erreichung der Sustainable Development Goals (SDGs) beobachtet, seit dem Jahr 2020. Der Zielpfad geht von einer jährlichen Steigerung von 1,6% aus. Langfristig soll bis zum Jahr 2030 ein Beschäftigungsanteil von 60% im Wissenschafts- und Technologiebereich erreicht werden. Der Zielwert ergibt sich aus der Orientierung an der Performance jener Länder, die gemäß European Innovation Scoreboard (EIS) 2019 als „Innovation Leader“ klassifiziert werden. 22 / 23
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