Vontobel Fund (CH) III - Vontobel Asset Management Schlussbericht per 29. August 2018 - Vescore
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UMBRELLA-FONDS SCHWEIZERISCHEN RECHTS DER ART « ÜBRIGE FONDS FÜR TRADITIONELLE ANLAGEN » Schlussbericht per 29. August 2018 für die Periode vom 1. Mai 2018 bis 29. August 2018 Die vorliegende Dokumentation ist keine Offerte zum Kauf oder zur Zeichnung von Anteilen, sondern dient lediglich zu Informationszwecken. Zeichnungen von Anteilen eines Anlagefonds schweizerischen Rechts erfolgen nur auf der Grundlage des aktuellen Prospektes, resp. des Fondsvertrages, des aktuellen Jahres- und Halbjahresberichts sowie der Wesentlichen Informationen für die Anlegerinnen und Anleger. Ein Investment in diesen Fonds birgt Risiken, die im Verkaufsprospekt erläutert sind. Alle Dokumente können kostenlos bei der Vontobel Fonds Services AG, Gotthardstrasse 43, 8022 Zürich, als Fondsleitung, bei der Bank Vontobel AG, Gotthardstrasse 43, 8022 Zürich, und der RBC Investor Services Bank S.A., Esch-sur-Alzette, Zweigniederlassung Zürich, Bleicherweg 7, Postfach, 8027 Zürich, als Zahlstellen oder über funds.vontobel.com bezogen werden. Wir empfehlen Ihnen zudem, vor jeder Anlage Ihren Kundenberater oder andere Berater zu kontaktieren.
Vontobel Fund (CH) III Inhalt Organisation 2 Basisdaten 4 Performance 5 Vontobel Fund (CH) III - Vescore Swiss Equity 6 Minimum Volatility Weitere Informationen 12 Erläuterungen Verkaufsrestriktionen Grundsätze für die Bewertung sowie für die Berechnung des Nettoinventarwertes Angelegenheiten von besonderer wirtschaftlicher oder rechtlicher Bedeutung Sonstige Angaben Kurzbericht der Prüfgesellschaft 24 1
Organisation Fondsleitung Vontobel Fonds Services AG Gotthardstrasse 43 CH-8022 Zürich Telefon +41 58 283 53 50, Fax +41 58 283 74 66 Verwaltungsrat Dominic Gaillard Direktor, Bank Vontobel AG, Präsident Christoph Ledergerber Direktor, Vontobel Asset Management AG Marco Schmid Stv. Direktor, Bank Vontobel AG Geschäftsleitung Diego Gadient Stv. Direktor, Vontobel Fonds Services AG, Vorsitzender Steven Wicki Stv. Direktor, Vontobel Fonds Services AG (bis 31. Mai 2018) Marcus Eberlein Vize-Direktor, Vontobel Fonds Services AG Olivier Schalbetter Vize-Direktor, Vontobel Fonds Services AG Depotbank RBC Investor Services Bank S.A. Esch-sur-Alzette, Zweigniederlassung Zürich Bleicherweg 7 Postfach CH-8027 Zürich Vermögensverwalter Vontobel Asset Management AG Gotthardstrasse 43 CH-8022 Zürich Sub-Vermögensverwalter Vontobel Asset Management S.A. Niederlassung München Leopoldstrasse 8-10 D-80802 München Deutschland Prüfgesellschaft Ernst & Young AG Maagplatz 1 CH-8010 Zürich 2
Organisation Zahlstellen Bank Vontobel AG Gotthardstrasse 43 CH-8022 Zürich RBC Investor Services Bank S.A. Esch-sur-Alzette, Zweigniederlassung Zürich Bleicherweg 7 Postfach CH-8027 Zürich Vertriebsträger Vontobel Asset Management AG Gotthardstrasse 43 CH-8022 Zürich 3
Basisdaten Vontobel Fund (CH) III - Vescore Swiss Equity Minimum Volatility 30.04.2016 30.04.2017 30.04.2018 29.08.2018 Total Nettofondsvermögen in Mio. CHF 120.93 28.86 16.94 8.59 Ausstehende Anteile Klasse A 46'844.000 56'617.000 48'734.666 43'757.985 Ausstehende Anteile Klasse AN - - 3'618.000 4'195.000 Ausstehende Anteile Klasse S 710'635.000 53'000.000 53'010.000 174.000 Ausstehende Anteile Klasse IA 289'230.000 108'561.000 14'346.557 13'461.557 Nettoinventarwert pro Anteil in CHF Klasse A 115.26 132.76 146.47 143.90 Nettoinventarwert pro Anteil in CHF Klasse AN - - 99.68 98.41 Nettoinventarwert pro Anteil in CHF Klasse S 115.95 133.50 139.09 112.64 Nettoinventarwert pro Anteil in CHF Klasse IA 114.55 131.45 144.21 138.28 Ausschüttung pro Anteil in CHF Klasse A 1.80 1.45 3.60 - Ausschüttung pro Anteil in CHF Klasse AN - - 2.00 - Ausschüttung pro Anteil in CHF Klasse S 2.60 9.85 8.20 19.60 Ausschüttung pro Anteil in CHF Klasse IA 2.30 2.30 7.00 - TER Klasse A 0.75% TER Klasse AN 0.66% TER Klasse S - TER Klasse IA 0.65% Höchst Klasse A seit Lancierung 148.48 Höchst Klasse AN seit Lancierung 101.04 Höchst Klasse S seit Lancierung 141.03 Höchst Klasse IA seit Lancierung 146.19 Tiefst Klasse A seit Lancierung 92.70 Tiefst Klasse AN seit Lancierung 92.70 Tiefst Klasse S seit Lancierung 93.05 Tiefst Klasse IA seit Lancierung 91.97 Lancierungsdatum Klasse A 26.05.2014 Lancierungsdatum Klasse AN 12.01.2018 Lancierungsdatum Klasse S 26.05.2014 Lancierungsdatum Klasse IA 11.09.2014 Valorennummer Klasse A 24'315'588 Valorennummer Klasse AN 38'168'263 Valorennummer Klasse S 24'315'589 Valorennummer Klasse IA 24'917'839 ISIN Klasse A CH0243155881 ISIN Klasse AN CH0381682639 ISIN Klasse S CH0243155899 ISIN Klasse IA CH0249178390 4
Performance 2018 01.01.2018 Lancierungs- bis seit Lanc. Datum 2015 2016 2017 29.08.2018 bis 29.08.2018 Vontobel Fund (CH) III - Vescore Swiss 26.05.2014 10.17% 5.26% 23.47% -0.02% 47.71% Equity Minimum Volatility Klasse A SPI TR 2.68% -1.41% 19.92% 0.89% 26.45% Vontobel Fund (CH) III - Vescore Swiss 12.01.2018 - - - -1.59% Equity Minimum Volatility Klasse AN SPI TR - - - -0.95% Vontobel Fund (CH) III - Vescore Swiss 26.05.2014 11.01% 6.04% 24.40% -3.00% 47.32% Equity Minimum Volatility Klasse S SPI TR 2.68% -1.41% 19.92% 0.89% 26.45% Vontobel Fund (CH) III - Vescore Swiss 11.09.2014 10.29% 5.35% 23.59% -2.39% 43.51% Equity Minimum Volatility Klasse IA SPI TR 2.68% -1.41% 19.92% 0.89% 24.59% 5
Vontobel Fund (CH) III - Vescore Swiss Equity Minimum Volatility Ein Teilvermögen des Vontobel Fund (CH) III, ein Umbrella-Fonds schweizerischen Rechts der Art « übrige Fonds für traditionelle Anlagen » Entwicklung der Klasse A 01.05.17 - 30.04.18 01.05.18 - 29.08.18 Anzahl Anteile zu Beginn der Periode 56'617.000 48'734.666 Anzahl der ausgegebenen Anteile 7'205.666 3'548.000 Anzahl der zurückgenommenen Anteile 15'088.000 8'524.681 Anzahl der Anteile im Umlauf 48'734.666 43'757.985 Nettoinventarwert pro Anteil in CHF 146.47 143.90 Entwicklung der Klasse AN 01.05.17 - 30.04.18 01.05.18 - 29.08.18 Anzahl Anteile zu Beginn der Periode - 3'618.000 Anzahl der ausgegebenen Anteile 3'618.000 3'060.000 Anzahl der zurückgenommenen Anteile - 2'483.000 Anzahl der Anteile im Umlauf 3'618.000 4'195.000 Nettoinventarwert pro Anteil in CHF 99.68 98.41 Entwicklung der Klasse S 01.05.17 - 30.04.18 01.05.18 - 29.08.18 Anzahl Anteile zu Beginn der Periode 53'000.000 53'010.000 Anzahl der ausgegebenen Anteile 10.000 164.000 Anzahl der zurückgenommenen Anteile - 53'000.000 Anzahl der Anteile im Umlauf 53'010.000 174.000 Nettoinventarwert pro Anteil in CHF 139.09 112.64 Entwicklung der Klasse IA 01.05.17 - 30.04.18 01.05.18 - 29.08.18 Anzahl Anteile zu Beginn der Periode 108'561.000 14'346.557 Anzahl der ausgegebenen Anteile 1'584.557 - Anzahl der zurückgenommenen Anteile 95'799.000 885.000 Anzahl der Anteile im Umlauf 14'346.557 13'461.557 Nettoinventarwert pro Anteil in CHF 144.21 138.28 Vermögensrechnung (in CHF) 30.04.2018 29.08.2018 Verkehrswerte Bankguthaben – auf Sicht 31'531.94 17'383.30 – auf Zeit - - Effekten – Aktien 16'773'637.06 8'420'933.62 Derivative Finanzinstrumente - - Sonstige Vermögenswerte 164'904.73 187'700.45 Gesamtfondsvermögen 16'970'073.73 8'626'017.37 ./. Andere Verbindlichkeiten -29'070.78 -35'214.20 Nettofondsvermögen 16'941'002.95 8'590'803.17 Veränderung des Nettofondsvermögens Nettofondsvermögen zu Beginn der Berichtsperiode 28'861'884.53 16'941'002.95 Ausschüttungen -700'780.75 -284'706.50 Saldo aus dem Anteilsverkehr -12'448'007.34 -7'980'156.19 Gesamterfolg 1'227'906.51 -85'337.09 Nettofondsvermögen am Ende der Berichtsperiode 16'941'002.95 8'590'803.17 6
Vontobel Fund (CH) III - Vescore Swiss Equity Minimum Volatility Ein Teilvermögen des Vontobel Fund (CH) III, ein Umbrella-Fonds schweizerischen Rechts der Art « übrige Fonds für traditionelle Anlagen » Erfolgsrechnung (in CHF) 01.05.17 - 30.04.18 01.05.18 - 29.08.18 Ertrag Erträge der Bankguthaben - - Negativzinsen -428.92 -63.41 Erträge der Effekten – Aktien 575'023.92 31'091.90 Einkauf in laufende Nettoerträge bei der Ausgabe von Anteilen 10'135.52 1'856.87 Total Erträge 584'730.52 32'885.36 Aufwand Passivzinsen 21.89 47.64 Reglementarische Vergütungen an die Fondsleitung für: – das Asset Management und den Vertrieb 83'204.78 22'500.09 Sonstige Aufwendungen 25.00 - Ausrichtung laufender Nettoerträge bei der Rücknahme von Anteilen 164'950.20 14'965.46 Total Aufwendungen 248'201.87 37'513.19 Nettoertrag/-verlust (-) 336'528.65 -4'627.83 Realisierte Kapitalgewinne und -verluste 2'577'333.56 438'762.43 Zahlungen aus Kapitaleinlageprinzip 133'424.00 16'814.25 Realisierter Erfolg 3'047'286.21 450'948.85 Nicht realisierte Kapitalgewinne und -verluste -1'819'379.70 -536'285.94 Gesamterfolg 1'227'906.51 -85'337.09 Verwendung des Erfolges (in CHF) 01.05.17 - 30.04.18 01.05.18 - 29.08.18 Klasse A Nettoerfolg des Rechnungsjahres 152'710.71 -1'527.65 Nettoverlust zu Lasten angesammelter realisierter Kapitalgewinne - 1'527.65 Vortrag des Vorjahres 32'371.22 9'637.13 Zur Verteilung verfügbarer Erfolg 185'081.93 9'637.13 Zur Ausschüttung an die Anlegerinnen und Anleger vorgesehener Erfolg -175'444.80 - Vortrag auf neue Rechnung 9'637.13 - Übertrag an übernehmendes Teilvermögen - 9'637.13 Klasse AN Nettoerfolg des Rechnungsjahres 7'361.99 116.65 Vortrag des Vorjahres - 125.99 Zur Verteilung verfügbarer Erfolg 7'361.99 242.64 Zur Ausschüttung an die Anlegerinnen und Anleger vorgesehener Erfolg -7'236.00 - Vortrag auf neue Rechnung 125.99 - Übertrag an übernehmendes Teilvermögen - 242.64 Klasse S Nettoerfolg des Rechnungsjahres 217'489.36 -3'593.08 Nettoverlust zu Lasten angesammelter realisierter Kapitalgewinne - 3'593.08 Vortrag des Vorjahres 221'117.88 3'925.24 Zwischenausschüttung - -3'410.40 Zur Verteilung verfügbarer Erfolg 438'607.24 514.84 Zur Ausschüttung an die Anlegerinnen und Anleger vorgesehener Erfolg -434'682.00 - Vortrag auf neue Rechnung 3'925.24 - Übertrag an übernehmendes Teilvermögen - 514.84 7
Vontobel Fund (CH) III - Vescore Swiss Equity Minimum Volatility Ein Teilvermögen des Vontobel Fund (CH) III, ein Umbrella-Fonds schweizerischen Rechts der Art « übrige Fonds für traditionelle Anlagen » Verwendung des Erfolges (in CHF) 01.05.17 - 30.04.18 01.05.18 - 29.08.18 Klasse IA Nettoerfolg des Rechnungsjahres -41'033.41 376.25 Nettoverlust zu Lasten angesammelter realisierter Kapitalgewinne 41'033.41 - Vortrag des Vorjahres 102'142.07 1'716.17 Zur Verteilung verfügbarer Erfolg 102'142.07 2'092.42 Zur Ausschüttung an die Anlegerinnen und Anleger vorgesehener Erfolg -100'425.90 - Vortrag auf neue Rechnung 1'716.17 - Übertrag an übernehmendes Teilvermögen - 2'092.42 8
Vontobel Fund (CH) III - Vescore Swiss Equity Minimum Volatility Ein Teilvermögen des Vontobel Fund (CH) III, ein Umbrella-Fonds schweizerischen Rechts der Art « übrige Fonds für traditionelle Anlagen » Inventar des Fondsvermögens per 29.08.2018 Titel Währung Bestand Kauf Verkauf Bestand Marktwert in % des 01.05.2018 29.08.2018 in CHF Gesamtfonds- vermögens Effekten Aktien Effekten, die an einer Börse gehandelt werden Schweiz ABB N CHF 3'547 - 1'799 1'748 40'745.88 0.47 Adecco Group N CHF 1'072 148 534 686 40'803.28 0.47 Aryzta N CHF 3'471 - 3'471 - - 0.00 Baloise Holding N CHF 1'915 18 1'315 618 92'638.20 1.07 Banque Cantonale Vaudoise N CHF - 592 78 514 374'706.00 4.34 Barry Callebaut N CHF 256 2 185 73 126'290.00 1.46 Bucher Industries N CHF 203 10 104 109 37'452.40 0.43 Chocoladefabriken Lindt & Sprüngli N CHF 6 - 2 4 336'000.00 3.90 Chocoladefabriken Lindt & Sprüngli PS CHF 49 12 40 21 149'310.00 1.73 Cie Financiere Richemont N CHF 4'728 50 3'142 1'636 144'229.76 1.67 Clariant N CHF 3'451 - 1'793 1'658 40'538.10 0.47 Credit Suisse Group N CHF 4'658 333 2'314 2'677 39'740.07 0.46 DKSH Holding N CHF 2'214 894 1'277 1'831 129'726.35 1.50 dormakaba Holding CHF 138 - 73 65 44'590.00 0.52 Dufry N CHF 1'650 35 945 740 88'948.00 1.03 Emmi N CHF 529 13 338 204 151'980.00 1.76 EMS-Chemie Holding N CHF 279 15 204 90 54'945.00 0.64 Flughafen Zürich N CHF 372 33 189 216 45'187.20 0.52 Geberit N CHF 525 43 289 279 123'931.80 1.44 Georg Fischer N CHF 58 2 29 31 39'618.00 0.46 Givaudan N CHF 333 6 200 139 333'600.00 3.87 Helvetia Holding N CHF 2'384 141 1'296 1'229 716'507.00 8.32 Julius Bär Group N CHF 1'357 24 706 675 35'302.50 0.41 Kühne + Nagel N CHF 1'041 1'148 662 1'527 245'236.20 2.84 LafargeHolcim N CHF 1'507 31 681 857 41'684.48 0.48 Logitech International N CHF 2'187 - 1'190 997 48'314.62 0.56 Lonza Group N CHF 340 - 188 152 47'895.20 0.56 Nestlé N CHF 12'050 513 7'002 5'561 453'221.50 5.26 Novartis N CHF 4'013 65 2'485 1'593 129'702.06 1.50 OC Oerlikon N CHF 5'160 - 2'625 2'535 36'199.80 0.42 Panalpina Welttransport Holding N CHF 1'279 - 1'279 - - 0.00 Partners Group Holding N CHF 119 - 68 51 38'913.00 0.45 PSP Swiss Property N CHF 14'680 2'352 8'037 8'995 867'567.75 10.07 Roche Holding GS CHF 3'338 456 1'824 1'970 477'429.50 5.54 Schindler Holding N CHF 235 3 121 117 26'301.60 0.30 Schindler Holding PS CHF 142 - 60 82 18'991.20 0.22 SFS Group N CHF 745 121 376 490 58'016.00 0.67 SGS N CHF 90 23 49 64 164'992.00 1.91 Sika AG Anrechte (Verfall:28.05.18) CHF - 60 60 - - 0.00 Sika I CHF 13 - 13 - - 0.00 Sika N CHF - 420 116 304 44'414.40 0.51 Sonova Holding N CHF 1'577 - 1'336 241 42'681.10 0.49 Straumann Holding N CHF 128 - 67 61 48'281.50 0.56 Sulzer N CHF 647 28 321 354 43'896.00 0.51 Sunrise Communications Group N CHF 4'573 64 2'554 2'083 187'365.85 2.17 Swatch Group I CHF 199 - 154 45 19'624.50 0.23 Swatch Group N CHF 801 - 622 179 14'704.85 0.17 Swiss Life Holding N CHF 509 567 338 738 261'621.00 3.03 Swiss Prime Site N CHF 13'863 994 7'422 7'435 662'458.50 7.69 9
Vontobel Fund (CH) III - Vescore Swiss Equity Minimum Volatility Ein Teilvermögen des Vontobel Fund (CH) III, ein Umbrella-Fonds schweizerischen Rechts der Art « übrige Fonds für traditionelle Anlagen » Inventar des Fondsvermögens per 29.08.2018 Titel Währung Bestand Kauf Verkauf Bestand Marktwert in % des 01.05.2018 29.08.2018 in CHF Gesamtfonds- vermögens Aktien (Fortsetzung) Effekten, die an einer Börse gehandelt werden Schweiz (Fortsetzung) Swiss Re N CHF 10'110 283 7'047 3'346 295'184.12 3.42 Swisscom N CHF 2'969 79 2'147 901 396'259.80 4.59 Temenos N CHF 766 - 490 276 48'410.40 0.56 UBS Group N CHF 4'526 443 2'239 2'730 42'123.90 0.49 VAT Group N CHF 538 24 312 250 32'875.00 0.38 Vifor Pharma CHF 614 - 349 265 47'898.75 0.56 Vontobel Holding N CHF - 1'184 154 1'030 71'842.50 0.83 Zurich Insurance Group N CHF 3'010 48 1'988 1'070 320'037.00 3.71 Total - Schweiz 8'420'933.62 97.62 Total - Aktien, die an einer Börse gehandelt werden 8'420'933.62 97.62 Total - Aktien 8'420'933.62 97.62 Total - Effekten, die an einer Börse gehandelt werden 8'420'933.62 97.62 Total - Effekten 8'420'933.62 97.62 Bankguthaben auf Sicht 17'383.30 0.20 Bankguthaben auf Zeit 0.00 0.00 Sonstige Vermögenswerte 187'700.45 2.18 Gesamtfondsvermögen 8'626'017.37 100.00 Andere Verbindlichkeiten -35'214.20 -0.41 Nettofondsvermögen 8'590'803.17 99.59 10
Vontobel Fund (CH) III - Vescore Swiss Equity Minimum Volatility Ein Teilvermögen des Vontobel Fund (CH) III, ein Umbrella-Fonds schweizerischen Rechts der Art « übrige Fonds für traditionelle Anlagen » Inventar des Fondsvermögens per 29.08.2018 Bewertungskategorien KKV-FINMA Art. 84 Absatz 2 in % des Markwert Titel Gesamtfonds- CHF vermögens a) Anlagen, die an einer Börse kotiert oder an einem anderen geregelten, 8'420'933.62 97.62 dem Publikum offen stehenden Markt gehandelt werden. b) Anlagen, für die keine Kurse gemäss Buchstabe a verfügbar sind: bewertet aufgrund von am Markt beobachtbaren Parametern. c) Anlagen, die aufgrund von am Markt nicht beobachtbaren Parametern mit geeigneten Bewertungsmodellen unter Berücksichtigung der aktuellen Marktgegebenheiten bewertet werden. Weitere Informationen Während der Berichtsperiode wurden keine Effekten ausgeliehen. Per Bilanzstichtag bestehen keine Ausserbilanzgeschäfte. Per Bilanzstichtag waren keine Kredite in Anspruch genommen. 11
Weitere Informationen I. Erläuterungen 5) Verbuchungsregeln bei negativem Nettoerlös 1) Total Expense Ratio (TER) Die Verbuchungsregeln bei negativem Nettoerlös richten sich Die TER bezeichnet die Summe aller periodisch erhobenen nach den Sondervorschriften für inländische Dachfondsstrukturen Kosten und Kommissionen, die dem Fondsvermögen belastet vom 14. April 2010 (Anhang VII zum Kreisschreiben Nr. 24 vom werden. Sie wird rückwirkend als prozentualer Anteil am 1. Januar 2009 und Anhang IV zum Kreisschreiben Nr. 25 vom durchschnittlichen Fondsvermögen angegeben und gemäss der 5. März 2009). Richtlinie zur Berechnung und Offenlegung der Total Expense Ratio (TER) von kollektiven Kapitalanlagen der SFAMA in ihrer 6) Inventar des Fondsvermögen aktuell gültigen Fassung berechnet. Die Käufe und Verkäufe umfassen auch Corporate Actions. Die Berechnung der synthetischen TER erfolgt ebenfalls gemäss 7) Abweichungen in den Totalisierungen der Richtlinie zur Berechnung und Offenlegung der Total Expense Allfällige Abweichungen in den Totalisierungen sind auf Ratio (TER) von kollektiven Kapitalanlagen der SFAMA in ihrer Rundungsdifferenzen zurückzuführen. aktuell gültigen Fassung. II. Verkaufsrestriktionen 2) Fondsperformance Der Vertrieb von Anteilen ist auf Anleger mit Domizil in der Die Fondsperformance ist nach Abzug von Gebühren und Schweiz beschränkt. Die Anteile des Umbrella-Fonds bzw. dessen Aufwendungen (TER) angegeben. Teilvermögen wurden insbesondere nicht nach dem United States Securities Act of 1933 registriert und, ausser in Verbindung mit Den Angaben zur Fondsperformance liegen publizierte einem Geschäft, welches das anwendbare US-Recht nicht Nettoinventarwerte zugrunde, die wiederum auf den verletzt, können Fondsanteile weder direkt noch indirekt in den Schlusskursen am jeweiligen Monatsende basieren. USA oder Staatsangehörigen der USA oder Personen mit Wohnsitz in den USA, Kapitalgesellschaften oder anderen Die historische Performance stellt keinen Indikator für die Rechtsgebilden, die nach dem Recht der USA errichtet wurden laufende oder zukünftige Performance dar. Die Performancedaten oder verwaltet werden, angeboten, an diese veräussert, lassen die bei der Ausgabe und Rücknahme der Anteile weiterveräussert oder ausgeliefert werden. Anteile des Umbrella- erhobenen Kommissionen und Kosten unberücksichtigt. Die Fonds bzw. dessen Teilvermögen dürfen insbesondere innerhalb Berechnung der Performance erfolgte gemäss der Richtlinie zur der USA weder angeboten, verkauft, noch ausgeliefert werden. Berechnung und Publikation der Performance von kollektiven Kapitalanlagen der SFAMA in ihrer aktuell gültigen Fassung. III. Grundsätze für die Bewertung sowie für die Berechnung des Nettoinventarwertes 3) Kreisschreiben Nr. 24 der Eidgenössischen 1) Der Nettoinventarwert des Anlagefonds und der Anteil der Steuerverwaltung (ESTV) einzelnen Klassen (Quoten) wird zum Verkehrswert auf Ende Die Investitionen in andere kollektive Kapitalanlagen können des Rechnungsjahres sowie für jeden Tag, an dem Anteile gemäss Kreisschreiben Nr. 24 der Eidgenössischen ausgegeben oder zurückgenommen werden, in Schweizer Steuerverwaltung (ESTV) je nach Kategorie verschiedene Erträge Franken berechnet. Für Tage, an welchen die Börsen bzw. auslösen (kollektive Kapitalanlage mit Ausschüttung, mit Märkte der Hauptanlageländer des Anlagefonds geschlossen Wiederanlage). Aus diesem Grunde kann die Gratiszuteilung von sind (z.B. Banken- und Börsenfeiertage), findet keine zusätzlichen Anteilen oder die Erhöhung des Anteilwertes auf Berechnung des Vermögens des entsprechenden Grund einer Wiederanlage (Thesaurierung) bei inländischen Teilvermögens statt. kollektiven Kapitalanlagen wie Funds of Funds ganz oder teilweise zu einem steuerbaren Ertrag führen. 2) An einer Börse oder an einem anderen geregelten, dem Publikum offen stehenden Markt gehandelte Anlagen sind mit 4) Informationen bezüglich der SFAMA-Richtlinie zum den am Hauptmarkt bezahlten aktuellen Kursen zu bewerten. Vertrieb und zur Transparenz Andere Anlagen oder Anlagen, für die keine aktuellen Kurse Die Fondsleitung und deren Beauftragte können gemäss der verfügbar sind, sind mit dem Preis zu bewerten, der bei Richtlinie für Pflichten im Zusammenhang mit der Erhebung von sorgfältigem Verkauf im Zeitpunkt der Schätzung Gebühren und der Belastung von Kosten sowie deren wahrscheinlich erzielt würde. Die Fondsleitung wendet in Verwendung (Transparenzrichtlinie) in ihrer aktuell gültigen diesem Fall zur Ermittlung des Verkehrswertes angemessene Fassung zur Entschädigung der Vertriebstätigkeit von und in der Praxis anerkannte Bewertungsmodelle und - Fondsanteilen in der Schweiz oder von der Schweiz aus in Bezug grundsätze an. auf die im Bericht genannten bzw. im Fondsprospekt genannten Anteilsklassen Retrozessionen bezahlen. 3) Offene kollektive Kapitalanlagen werden mit ihrem Rücknahmepreis bzw. Nettoinventarwert bewertet. Werden Die Fondsleitung und deren Beauftragte können im Vertrieb in der sie regelmässig an einer Börse oder an einem anderen Schweiz oder von der Schweiz aus Rabatte auf Verlangen direkt geregelten, dem Publikum offen stehenden Markt gehandelt, an Anleger bezahlen. so kann die Fondsleitung diese gemäss Ziff. 2 bewerten. 12
Weitere Informationen 4) Der Wert von Geldmarktinstrumenten, welche nicht an einer a. bei der Ausgabe und Rücknahme von Anteilen; Börse oder an einem anderen geregelten, dem Publikum offen b. auf den Stichtag von Ausschüttungen beziehungsweise stehenden Markt gehandelt werden, wird wie folgt bestimmt: Thesaurierungen, sofern (i) solche Ausschüttungen Der Bewertungspreis solcher Anlagen wird, ausgehend vom beziehungsweise Thesaurierungen nur auf einzelnen Nettoerwerbspreis, unter Konstanthaltung der daraus Anteilsklassen (Ausschüttungsklassen beziehungsweise berechneten Anlagerendite, sukzessiv dem Thesaurierungsklassen) anfallen oder sofern (ii) die Rückzahlungspreis angeglichen. Bei wesentlichen Ausschüttungen beziehungsweise Thesaurierungen der Änderungen der Marktbedingungen wird die verschiedenen Anteilsklassen in Prozenten ihres jeweiligen Bewertungsgrundlage der einzelnen Anlagen der neuen Bewertungs-Nettoinventarwerts unterschiedlich ausfallen oder Marktrendite angepasst. Dabei wird bei fehlendem aktuellem sofern (iii) auf den Ausschüttungen beziehungsweise Marktpreis in der Regel auf die Bewertung von Thesaurierungen der verschiedenen Anteilsklassen in Geldmarktinstrumenten mit gleichen Merkmalen (Qualität und Prozenten der Ausschüttung beziehungsweise Thesaurierung Sitz des Emittenten, Ausgabewährung, Laufzeit) abgestellt. unterschiedliche Kommissions- oder Kostenbelastungen anfallen; 5) Bankguthaben werden mit ihrem Forderungsbetrag plus c. bei der Inventarwertberechnung, im Rahmen der Zuweisung aufgelaufene Zinsen bewertet. Bei wesentlichen Änderungen von Verbindlichkeiten (einschliesslich der fälligen oder der Marktbedingungen oder der Bonität wird die aufgelaufenen Kosten und Kommissionen) an die Bewertungsgrundlage für Bankguthaben auf Zeit den neuen verschiedenen Anteilsklassen, sofern die Verbindlichkeiten der Verhältnissen angepasst. verschiedenen Anteilsklassen in Prozenten ihres jeweiligen Nettoinventarwerts unterschiedlich ausfallen, namentlich, wenn 6) Der Nettoinventarwert eines Anteils einer Klasse ergibt sich (i) für die verschiedenen Anteilsklassen unterschiedliche aus der der betreffenden Anteilsklasse am Verkehrswert des Kommissionssätze zur Anwendung gelangen oder wenn (ii) Fondsvermögens zukommenden Quote, vermindert um klassenspezifische Kostenbelastungen erfolgen; allfällige Verbindlichkeiten des Anlagefonds, die der d. bei der Inventarwertberechnung, im Rahmen der Zuweisung betreffenden Anteilsklasse zugeteilt sind, dividiert durch die von Erträgen oder Kapitalerträgen an die verschiedenen Anzahl der im Umlauf befindlichen Anteile der Anteilsklassen, sofern die Erträge oder Kapitalerträge aus entsprechenden Klasse. Er wird auf 1/100 der Transaktionen anfallen, die nur im Interesse einer Anteilsklasse Rechnungseinheit gerundet. oder im Interesse mehrerer Anteilsklassen, nicht jedoch proportional zu deren Quote am Nettovermögen eines 7) Falls an einem Bewertungstag die Summe der Zeichnungen Teilvermögens, getätigt wurden. und Rücknahmen des jeweiligen Teilvermögens aller Anteilsklassen zu einem Nettovermögenszufluss bzw. -abfluss IV. Angelegenheiten von besonderer wirtschaftlicher oder führt, wird der Nettoinventarwert des jeweiligen rechtlicher Bedeutung Teilvermögens erhöht bzw. reduziert (Swinging Single Pricing). Die maximale Anpassung beläuft sich auf 1% des 1) Pflichtpublikationen und Änderungen des Fondsvertrags Nettoinventarwerts. Berücksichtigt werden die Nebenkosten (Geld/Brief-Spanne, marktkonforme Courtagen, I. Die folgende Anpassung des Fondsvertrages des Fonds wurde Kommissionen, Abgaben usw.), die im Durchschnitt aus der am 11. Juni 2018 publiziert, am 7. August 2018 von der Anlage des einbezahlten Betrages bzw. aus dem Verkauf Eidgenösischen Finanzmarktaufsicht FINMA genehmigt und trat eines dem gekündigten Anteil entsprechenden Teils der am 30. August 2018 in Kraft. Anlage durchschnittlich erwachsen. Die Anpassung führt zu einer Erhöhung des Nettoinventarwerts, wenn die TEIL I: ÄNDERUNGEN DER FONDSVERTRÄGE Nettobewegung zu einem Anstieg der Anzahl Anteile des Teilvermögens führen. Die Anpassung resultiert in einer Die nachfolgend aufgeführten Änderungen der Fondsverträge Verminderung des Nettoinventarwerts, wenn die dienen teilweise der Angleichung der Fondsverträge im Hinblick Nettobewegung einen Rückgang der Anzahl der Anteile auf die geplanten Vereinigungen von Teilvermögen. bewirken. Der unter Anwendung des Swinging Single Pricing ermittelte Nettoinventarwert ist somit ein modifizierter 1. Vontobel Fund (CH) Nettoinventarwert. 1.1 § 6 Anteile und Anteilsklassen 8) Die Quoten am Verkehrswert des Nettovermögens eines Teilvermögens (Vermögen eines Teilvermögens abzüglich der 1.1.1 Die im Umbrella-Fonds bereits bestehende Anteilsklasse N Verbindlichkeiten), welche den jeweiligen Anteilsklassen wird für das Teilvermögen Vescore Swiss Equity Multi Factor zuzurechnen sind, werden erstmals bei der Erstausgabe ebenfalls mit folgender Definition aufgelegt: mehrerer Anteilsklassen (wenn diese gleichzeitig erfolgt) oder der Erstausgabe einer weiteren Anteilsklasse auf der Basis der dem entsprechenden Teilvermögen für jede Anteilsklasse zufliessenden Betreffnisse bestimmt. Die Quote wird bei folgenden Ereignissen jeweils neu berechnet: 13
Weitere Informationen Die N-Klasse wendet sich ausschliesslich an bestimmte Anleger Edelmetalle oder Rohstoffe (neu), zugrunde liegen und und ist thesaurierend. Die Anleger der N-Klasse haben mit einem (ii) die zu Grunde liegenden Basiswerte gemäss Finanzintermediär eine schriftliche Vereinbarung über ein Fondsvertrag als Anlagen zulässig sind. Strukturierte Vermögensverwaltungsmandat oder einen unabhängigen Produkte sind entweder an einer Börse oder an einem Beratungsvertrag abgeschlossen. Die Fondsleitung und deren andern geregelten, dem Publikum offen stehenden Beauftragte bezahlen für diese Anteilsklasse keine Markt oder OTC gehandelt. OTC-Geschäfte sind nur Retrozessionen zur Entschädigung der Vertriebstätigkeit und zulässig, wenn (i) die Gegenpartei ein beaufsichtigter, gewähren auch keine Rabatte. Die maximale Management Fee für auf dieses Geschäft spezialisierter Finanzintermediär ist, diese Anteilsklasse beim Teilvermögen Vescore Swiss Equity und (ii) die OTC-Produkte täglich handelbar sind oder Multi Factor beträgt 0.80% p.a. eine Rückgabe an den Emittenten jederzeit möglich ist. Zudem sind sie zuverlässig und nachvollziehbar 1.1.2 Die im Umbrella-Fonds bereits bestehende Anteilsklasse S bewertbar.“ wird für das Teilvermögen Sustainable Swiss Equity ebenfalls mit Die Definition „Anteile an anderen kollektiven folgender Definition aufgelegt: Kapitalanlagen“ in § 8 Ziff. 1 lit d) wird wie folgt angepasst und ersetzt die bisherigen Definitionen: Die S-Klasse wendet sich ausschliesslich an bestimmte Anleger „Anteile an anderen kollektiven Kapitalanlagen und ist ausschüttend. Als zugelassene Anleger in Verbindung mit (Zielfonds), wenn (i) deren Dokumente die Anlagen in der S-Klasse gelten Anleger, die zum einen als „Qualifizierte andere Zielfonds ihrerseits insgesamt auf 10% (49% Anleger“ gemäss Art. 10 Abs. 3, Abs. 3bis und Abs. 3ter KAG beim Vescore Swiss Equity Multi Factor und Vescore i.V.m. Art. 6 und 6a KKV qualifizieren und zum anderen eine Global Equity Multi Factor) begrenzen; (ii) für diese schriftliche Vereinbarung mit einer Gesellschaft der Vontobel- Zielfonds in Bezug auf Zweck, Organisation, Gruppe zwecks Investition in das Vermögen der Teilvermögen Anlagepolitik, Anlegerschutz, Risikoverteilung, getrennte unterzeichnet haben. Soweit Banken und Effektenhändler und Verwahrung des Fondsvermögens, Kreditaufnahme, andere Qualifizierte Anleger mit vergleichbaren Funktionen Kreditgewährung, Leerverkäufe von Wertpapieren und Anteile für Rechnung ihres Kunden halten, gelten sie in diesem Geldmarktinstrumenten, Ausgabe und Rücknahme der Zusammenhang nicht als Qualifizierte Anleger. Die maximale Anteile und Inhalt der Halbjahres- und Jahresberichte Management Fee für diese Anteilsklasse beim Teilvermögen gleichwertige Bestimmungen gelten wie für Sustainable Swiss Equity beträgt 0.10% p.a. Effektenfonds, übrige Fonds für traditionelle Anlagen oder übrige Fonds für alternative Anlagen mit 1.2 § 8 Anlagepolitik besonderem Risiko und (iii) diese Zielfonds im Sitzstaat als kollektive Kapitalanlagen zugelassen sind und dort 1.2.1 Anpassung der allgemeinen Definitionen in Ziff. 1 von § 8, einer dem Anlegerschutz dienenden, der welche für sämtliche Teilvermögen des Umbrella-Fonds gelten: schweizerischen gleichwertigen Aufsicht unterstehen, Die Definition „Derivate“ in § 8 Ziff. 1 lit. b) wird wie folgt und die internationale Amtshilfe gewährleistet ist. Die erweitert: „Derivate, wenn (i) ihnen als Basiswerte kollektiven Kapitalanlagen können vertragsrechtlich oder Effekten gemäss lit. a), Derivate gemäss lit. b), gesellschaftsrechtlich organisiert sein bzw. eine Trust- strukturierte Produkte gemäss lit c) (neu), Anteile an Struktur aufweisen. Die Fondsleitung darf unter kollektiven Kapitalanlagen gemäss lit. d), Vorbehalt von §19 Anteile von Zielfonds erwerben, die Geldmarktinstrumente gemäss lit. e), Rohstoff- und unmittelbar oder mittelbar von ihr selbst oder von einer Finanzindizes, Zinssätze, Wechselkurse, Kredite oder Gesellschaft verwaltet werden, mit der sie durch Währungen zugrunde liegen, und (ii) die zu Grunde gemeinsame Verwaltung oder Beherrschung oder durch liegenden Basiswerte gemäss Fondsvertrag als Anlagen eine wesentliche direkte oder indirekte Beteiligung zulässig sind. Derivate sind entweder an einer Börse verbunden ist. Anlagen in Dachfonds (Anlagefonds oder an einem andern geregelten, dem Publikum offen deren Fondsverträge oder Statuten Investitionen in stehenden Markt oder OTC gehandelt. OTC-Geschäfte andere kollektive Kapitalanlagen zu mehr als 49% sind nur zulässig, wenn (i) die Gegenpartei ein zulassen) sind bis maximal 15% erlaubt. Die kollektiven beaufsichtigter, auf dieses Geschäft spezialisierter Kapitalanlagen gemäss § 8 Ziff. 1 lit. (d) müssen die Finanzintermediär ist, und (ii) die OTC-Derivate täglich Rücknahmefrequenz des Dachfonds gewährleisten handelbar sind oder eine Rückgabe an den Emittenten können.“ jederzeit möglich ist. Zudem sind sie zuverlässig und Die spezifischen Definitionen der Teilvermögen nachvollziehbar bewertbar. Derivate können gemäss § Sustainable Balanced Allocation CHF, Sustainable 12 eingesetzt werden.“ Global Equity ex Switzerland Concept und Sustainable Die Definition „Strukturierte Produkte“ in § 8 Ziff. 1 lit. c) Global Bond ex CHF Concept werden gelöscht. wird wie folgt erweitert: „Strukturierte Produkte, wenn (i) ihnen als Basiswerte Effekten gemäss lit. a), Derivate gemäss lit. b), strukturierte Produkte gemäss lit. c), Anteile an kollektiven Kapitalanlagen gemäss lit. d), Geldmarktinstrumente gemäss lit. e) Finanzindizes, Zinssätze, Wechselkurse, Kredite oder Währungen, 14
Weitere Informationen Die folgende Definition wird aus dem Fondsvertrag Bei Anlagen in strukturierte Produkte gemäss § 8 Ziff. 3 lit ac) gelöscht, da diese von § 8 Ziff. 1 lit c) bereits gedeckt vorstehend und andere kollektive Kapitalanlagen gemäss § 8 Ziff. ist: „auf CHF oder andere frei konvertierbare Währungen 3 lit. ad) vorstehend stellt die Fondsleitung sicher, dass auf lautende strukturierte Produkte, wie namentlich konsolidierter Basis mindestens zwei Drittel des Vermögens in Zertifikate von Emittenten weltweit, die sich auf Anlagen gemäss § 8 Ziff. 3 lit. aa) investiert sind. Effekten, kollektive Kapitalanlagen, Geldmarktinstrumente, Derivate, Indizes, Zinssätze, b) Die Fondsleitung kann zudem unter Vorbehalt von § 8 Ziff. 3 Wechselkurse, Währungen, Edelmetalle, Commodities lit. c), nach Abzug der flüssigen Mittel, maximal ein Drittel des oder ähnliches beziehen.“ Vermögens des Teilvermögens investieren in: 1.2.2 In den Anlagepolitiken der Teilvermögen Swiss Franc ba) Beteiligungswertpapiere und –rechte (Aktien, Corporate Bond, Sustainable Bond CHF Concept, Sustainable Genussscheine, Genossenschaftsanteile, Balanced Allocation CHF und Sustainable Global Bond ex CHF Partizipationsscheine und ähnliches) von Unternehmen, Concept (§ 8 Ziff. 6, 9, 11 und 13) werden die Formulierungen die bezüglich Grösse, Sitz oder nachhaltigen betreffend Mindestrating dahingehend angepasst, dass Wirtschaftsweise den in § 8 Ziff. 3 lit. aa) genannten gleichwertige Ratings nicht mehr von FINMA anerkannten Anforderungen nicht genügen; Ratingagenturen stammen müssen. Ferner werden gewisse Formulierungen klarstellend angepasst. Bei den Teilvermögen bb) Kurzfristige liquide Anlagen wie Guthaben auf Sicht und Sustainable Bond CHF Concept und Sustainable Balanced Zeit sowie Geldmarktinstrumente von in- und Allocation CHF hat der Asset Manager neu 3 Monate (bis anhin ausländischen Emittenten, die auf frei konvertierbare 30 Bankwerktage) Zeit, um Obligationen, die unter das Währungen lauten; Mindestrating fallen, zu veräussern. bc) Derivate (einschliesslich Warrants) auf oben erwähnte 1.2.3 Die Anlagepolitik des Teilvermögens Sustainable Swiss Anlagen; Equity Concept wird in § 8 Ziff. 10 hinsichtlich der Vereinigung mit dem Teilvermögen Sustainable Swiss Equity (Teil 2 dieser bd) Anteile anderer nicht als Dachfonds ausgestalteter Publikation) angepasst und lautet neu wie folgt: kollektiver Kapitalanlagen. „Das Anlageziel des Teilvermögens Sustainable Swiss Equity Concept besteht hauptsächlich darin, unter Berücksichtigung des c) Zusätzlich hat die Fondsleitung die nachstehenden Grundsatzes der Risikodiversifikation einen möglichst hohen Anlagebeschränkungen, die sich auf das Vermögen des Wertzuwachs in Schweizer Franken (CHF) mittels nachfolgend Teilvermögens beziehen, einzuhalten: beschriebener Anlagen zu erzielen. Es kann keine Zusicherung gemacht werden, dass das Anlageziel erreicht wird. ca) Anlagen in offene und geschlossene kollektive Kaitalanlagen insgesamt höchstens 10%.“ a) Die Fondsleitung investiert unter Berücksichtigung der im Prospekt beschriebenen Nachhaltigkeitskriterien, nach Abzug 1.2.4 Die Anlagepolitik des Teilvermögens Vescore Global Equity der flüssigen Mittel, mindestens zwei Drittel des Multi Factor wird aufgrund der Anpassung in Abschnitt 1.2.1 oben Fondsvermögens in: angepasst, sodass die Fondsleitung bis zu 100% des Fondsvermögens in Anteile anderer kollektiver Kapitalanlagen aa) Beteiligungswertpapiere und –wertrechte (Aktien, gemäss § 8 Ziff. 1 Bst. d) investieren kann, wobei Anlagen in Genussscheine, Genossenschaftsanteile, übrige Fonds für alternative Anlagen mit besonderem Risiko auf Partizipationsscheine und ähnliches) von Unternehmen, 30% beschränkt sind. Anlagen in Dachfonds sind nach wie vor die ihren Sitz oder den überwiegenden Teil ihrer ausgeschlossen. Geschäftstätigkeit in der Schweiz haben und die einen Beitrag zu einer nachhaltigen Wirtschaftsweise leisten; 3. § 10 Effektenleihe Die Fondsleitung soll neu für das Teilvermögen Sustainable Swiss ab) Derivate (einschliesslich Warrants) auf oben erwähnten Equity Concept Effektenleihe tätigen können. Anlagen; 4. § 14 Belastung des Fondsvermögens ac) auf frei konvertierbare Währungen lautende strukturierte Produkte wie namentlich Zertifikate von Emittenten Die Fondsleitung darf beim Teilvermögen Sustainable Swiss weltweit auf die oben erwähnten Anlagen; Equity Concept lediglich noch maximal 25% des Nettovermögens verpfänden (bis anhin 60%). ad) Anteile anderer nicht als Dachfonds ausgestalteter kollektiver Kapitalanlagen, die ihr Vermögen in oben erwähnte Anlagen investieren. 15
Weitere Informationen 5. § 15 Risikoverteilung 6. § 16 Berechnung des Nettoinventarwerts Ziff. 8 lit. b) von § 16 wird für thesaurierende Anteilsklassen 1.5.1 Die Risikoverteilungsvorschriften in § 15 Ziff. 3 des nachgeführt und lautet neu wie folgt: Fondsvertrags werden wie folgt überarbeitet: Die Quote wird bei folgenden Ereignissen jeweils neu berechnet: auf den Stichtag von Ausschüttungen beziehungsweise Für das Teilvermögen Sustainable Swiss Equity Concept Thesaurierungen, sofern (i) solche Ausschüttungen lauten die Risikoverteilungsvorschriften neu wie folgt: beziehungsweise Thesaurierungen nur auf einzelnen Die Fondsleitung darf bei Emittenten bzw. Schuldnern, Anteilsklassen (Ausschüttungsklassen beziehungsweise die in einem repräsentativen Schweizer Aktienindex Thesaurierungsklassen) anfallen oder sofern (ii) die enthalten sind, die Limite von 20% gemäss § 15 Ziff. 3 Ausschüttungen beziehungsweise Thesaurierungen der überschreiten, und zwar bis zu deren prozentualen verschiedenen Anteilsklassen in Prozenten ihres jeweiligen Gewichtung im Referenzindex zuzüglich 5 %. Die Nettoinventarwertes unterschiedlich ausfallen oder sofern (iii) auf Abweichung von der Limite von 20% ist nur unter der den Ausschüttungen beziehungsweise Thesaurierungen der Voraussetzung zulässig, dass das Fondsvermögen verschiedenen Anteilsklassen in Prozenten der Ausschüttung jederzeit in mindestens 18 Emittenten investiert ist. Die beziehungsweise Thesaurierung unterschiedliche Kommissions- Begrenzung, dass der Gesamtwert der Effekten und oder Kostenbelastungen anfallen. Geldmarktinstrumente der Emittenten, bei welchen mehr als 10% des Fondsvermögens angelegt sind, 60% 1.7 § 19 Vergütungen und Nebenkosten zulasten des des Fondsvermögens nicht übersteigen darf, entfällt in Vermögens der Teilvermögen diesem Fall. Dadurch kann es zu einer Konzentration des Vermögens des Teilvermögens auf einige wenige im 1.7.1 Ziff. 1: Die maximale Vergütung für das Asset Index enthaltene Titel kommen, was zu einer Erhöhung Management und den Vertrieb für das Teilvermögens der titelspezifischen Risiken führt. Dies kann zu einem Sustainable Swiss Equity Concept wird wie folgt Gesamtrisiko des Fonds führen, welches über dem angepasst: Risiko des Indexes (Marktrisiko) liegt. Für die Teilvermögen Pension Invest Yield, Pension Anteilsklasse A: max. 2.00% p.a. (bis anhin 1.40% p.a.) Invest Balanced, Sustainable Bond CHF Concept, Anteilsklasse AN: max. 1.00 % p.a. (bis anhin 0.95% p.a.) Sustainable Global Equity ex Switzerland Concept und Anteilsklasse IA: max. 1.00 % p.a. (bis anhin 0.95% p.a.) Sustainable Global Bond ex CHF Concept lautet Ziff. 3 Anteilsklasse R: max. 2.00 % p.a. (bis anhin 1.40% p.a.) lit. b) wie folgt: Die Fondsleitung darf einschliesslich der Anteilsklasse S: max. 0.10 % p.a. (unverändert) Derivate und strukturierten Produkte höchstens 10% des Vermögens der Teilvermögen in Effekten und 1.7.2 Ziff. 8: Die Verwaltungskommission der Zielfonds, in die das Geldmarktinstrumente desselben Emittenten anlegen. Teilvermögen Sustainable Swiss Equity Concept investiert, wird Der Gesamtwert der Effekten und auf maximal 2.5% reduziert (bis anhin 3.0%). Geldmarktinstrumente der Emittenten, bei welchen mehr als 5% des Vermögens eines Teilvermögens 1.8 Anpassung der Cut-off Zeit angelegt sind, darf 40% des Vermögens des Beim Teilvermögen Sustainable Swiss Equity Concept wird die entsprechenden Teilvermögens nicht übersteigen. Cut-off Zeit von 14.00 Uhr auf 15.45 Uhr verschoben (Prospekt). Vorbehalten bleiben die Bestimmungen von Ziff. 4 und 5, 12, 13 und 14 von § 15 des Fondsvertrags. 1.9 Formelle Änderungen / Aktualisierungen 1.5.2 Für das Teilvermögen Sustainable Swiss Equity Concept werden zudem die Risikoverteilungsvorschriften in § 15 Ziff. 5 des Zusätzlich werden weitere formelle Änderungen und Fondsvertrags wie folgt überarbeitet: Aktualisierungen vorgenommen, welche die Interessen der Anleger nicht tangieren und daher nicht veröffentlicht werden Die Fondsleitung darf maximal 5% des Vermögens eines (bspw. Anpassung der Terminologie ohne materielle Auswirkung Teilvermögens in OTC-Geschäften bei derselben Gegenpartei auf die Anleger, Anpassung von Verweisen, etc.). anlegen. Ist die Gegenpartei eine Bank, die ihren Sitz in der Schweiz oder in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union hat 2 Vontobel Fund (CH) III oder in einem anderen Staat, in welchem sie einer Aufsicht untersteht, die derjenigen in der Schweiz gleichwertig ist, so 2.1. § 8 Anlagepolitik erhöht sich diese Limite auf 20% (bis anhin 10%) des Vermögens des entsprechenden Teilvermögens. 2.1.1 Anpassung der allgemeinen Definitionen in Ziff. 1 von § 8: Die Definition „Derivate“ in § 8 Ziff. 1 lit. b) wird wie folgt angepasst: „Derivate, wenn (i) ihnen als Basiswerte Effekten gemäss lit. a), Derivate gemäss lit. b),strukturierte Produkte gemäss lit c) (neu), Anteile an kollektiven Kapitalanlagen gemäss lit. d), Geldmarktinstrumente gemäss lit. e), Rohstoff- (neu) 16
Weitere Informationen und Finanzindizes, Zinssätze, Wechselkurse, Kredite gemeinsame Verwaltung oder Beherrschung oder durch oder Währungen zugrunde liegen, und (ii) die zu Grunde eine wesentliche direkte oder indirekte Beteiligung liegenden Basiswerte gemäss Fondsvertrag als Anlagen verbunden ist. Anlagen in Dachfonds (Anlagefonds deren zulässig sind. Derivate sind entweder an einer Börse Fondsverträge oder Statuten Investitionen in andere oder an einem andern geregelten, dem Publikum offen kollektive Kapitalanlagen zu mehr als 49% zulassen) sind stehenden Markt oder OTC gehandelt. OTC-Geschäfte bis maximal 15% erlaubt. Die kollektiven Kapitalanlagen sind nur zulässig, wenn (i) die Gegenpartei ein gemäss §8 Ziff. 1 lit. (d) müssen die Rücknahmefrequenz beaufsichtigter, auf dieses Geschäft spezialisierter des Dachfonds gewährleisten können (neu).“ Finanzintermediär ist, und (ii) die OTC-Derivate täglich Hinzufügen der Definition „Indirekte Anlagen in handelbar sind oder eine Rückgabe an den Emittenten Immobilien“ als § 8 Ziff. 1 lit. g) mit folgendem Wortlaut: jederzeit möglich ist. Zudem sind sie zuverlässig und „Anteile bzw. Aktien von geschlossenen in- und nachvollziehbar bewertbar. Derivate können gemäss § ausländischen Immobilienfonds oder anderen 12 eingesetzt werden.“ geschlossenen Organismen für gemeinsame Anlagen Die Definition „Strukturierte Produkte“ in § 8 Ziff. 1 lit. c) mit ähnlicher Funktion sowie Beteiligungswertpapiere wird wie folgt angepasst: „Strukturierte Produkte, wenn und –wertrechte von Immobiliengesellschaften und (i) ihnen als Basiswerte Effekten gemäss lit. a), Derivate Anteile bzw. Aktien von offenen in- und ausländischen gemäss lit. b), strukturierte Produkte gemäss lit. c), Immobilienfonds, sofern die Anforderungen gemäss d) Anteile an kollektiven Kapitalanlagen gemäss lit. d), erfüllt sind. Diese Anlagen müssen dabei an einer Börse Geldmarktinstrumente gemäss lit. e) Finanzindizes, oder an einem anderen geregelten, dem Publikum offen Zinssätze, Wechselkurse, Kredite oder Währungen, stehenden Markt gehandelt werden oder einer dem Edelmetalle oder Rohstoffe (neu) zugrunde liegen und (ii) Anlegerschutz dienenden, der schweizerischen die zu Grunde liegenden Basiswerte gemäss gleichwertigen Aufsicht unterstehen, wobei die Fondsvertrag als Anlagen zulässig sind. Strukturierte internationale Amtshilfe gewährleistet sein muss. Produkte sind entweder an einer Börse oder an einem Ergänzung durch folgenden Abschnitt: „Kurzfristige andern geregelten, dem Publikum offen stehenden liquide Anlagen gemäss §8 Ziff. 1 lit. e) Markt oder OTC gehandelt. OTC-Geschäfte sind nur (Geldmarktinstrumente) und f) (Guthaben auf Sicht und zulässig, wenn (i) die Gegenpartei ein beaufsichtigter, Zeit) können auf frei konvertierbare Währungen lauten.“ auf dieses Geschäft spezialisierter Finanzintermediär ist, und (ii) die OTC-Produkte täglich handelbar sind oder 2.1.2 Die Anlagepolitik des Teilvermögens Vescore Swiss Equity eine Rückgabe an den Emittenten jederzeit möglich ist. Minimum Volatility wird in § 8 Ziff. 2 hinsichtlich der Vereinigung Zudem sind sie zuverlässig und nachvollziehbar mit dem Teilvermögen Vescore Swiss Equity Multi Factor des bewertbar.“ Umbrella Fonds Vontobel Fund (CH) (Teil 2 dieser Publikation) Die Definition „Anteile an anderen kollektiven wie folgt angepasst: Kapitalanlagen“ in § 8 Ziff. 1 lit d) wird wie folgt angepasst und ersetzt die bisherigen Definitionen: Die Anlagepolitik besteht darin, direkt und indirekt (i) in Aktien „Anteile an anderen kollektiven Kapitalanlagen von Unternehmen, die im Vescore Switzerland Universum (d.h. in (Zielfonds), wenn (i) deren Dokumente die Anlagen in den zur Vescore Switzerland Index Series gehörenden Indizes) andere Zielfonds ihrerseits insgesamt auf 49% enthalten sind, (ii) in Aktien, die nicht im Vescore Switzerland begrenzen; (ii) für diese Zielfonds in Bezug auf Zweck, Universum vertreten sind, welche jedoch vor der letzten Organisation, Anlagepolitik, Anlegerschutz, Risiko- ordentlichen Indexumschichtung Bestandteil des Universums verteilung, getrennte Verwahrung des Fondsvermögens, waren oder von welchen angekündigt wurde, dass sie in das Kreditaufnahme, Kreditgewährung, Leerverkäufe von Vescore Switzerland Universum aufgenommen werden und iii) Wertpapieren und Geldmarktinstrumenten, Ausgabe andere gemäss Fondsvertrag zulässige Anlagen, zu investieren. und Rücknahme der Anteile und Inhalt der Halbjahres- Zu diesem Zweck investiert die Fondsleitung in der Regel 100%, und Jahresberichte gleichwertige Bestimmungen gelten aber mindestens zu 90%, des Fondsvermögens in: wie für Effektenfonds, übrige Fonds für traditionelle Anlagen oder übrige Fonds für alternative Anlagen mit a) Beteiligungswertpapiere und -rechte (Aktien, besonderem Risiko (neu) und (iii) diese Zielfonds im Genussscheine, Genossenschaftsanteile, Partizipations- Sitzstaat als kollektive Kapitalanlagen zugelassen sind scheine und ähnliches) von Unternehmen, die im und dort einer dem Anlegerschutz dienenden, der Vescore Switzerland Universum vertreten sind. schweizerischen gleichwertigen Aufsicht unterstehen, b) vorübergehend in Beteiligungswertpapiere und -rechte und die internationale Amtshilfe gewährleistet ist. Die (Aktien, Genussscheine, Genossenschaftsanteile, kollektiven Kapitalanlagen können vertragsrechtlich oder Partizipationsscheine und ähnliches), die nicht im gesellschaftsrechtlich organisiert sein bzw. eine Trust- Vescore Switzerland Universum enthalten sind, welche Struktur aufweisen (neu). Die Fondsleitung darf unter jedoch vor der letzten Indexumschichtung Bestandteil Vorbehalt von §19 Anteile von Zielfonds erwerben, die des Universum waren, deren Aufnahme in das Vescore unmittelbar oder mittelbar von ihr selbst oder von einer Switzerland Universum angekündigt wurde oder deren Gesellschaft verwaltet werden, mit der sie durch 17
Weitere Informationen Aufnahme aufgrund der Aufnahmekriterien mit grosser 2.4. § 20 Rechenschaftsablage Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist; Es erfolgt eine Umstellung des Rechnungsjahres von bisher 1. Mai c) Derivate (einschliesslich Warrants) auf die oben bis 30. April des nächsten Jahres auf neu 1. März bis Ende erwähnten Anlagen höchstens 30%. Februar des nächsten Jahres. d) Anteile anderer kollektiver Kapitalanlagen gemäss Ziff. 1 Bst. d), die in das Vescore Switzerland Universum 2.5. § 24 Vereinigung investieren, höchstens 10%; Die Rücknahmefrequenz Löschung der folgenden Formulierung in Ziff. 3: „sowie die der Zielfonds darf nicht zu einer Beeinträchtigung der Aussetzung des Anteilhandels über mehrere Tage gutheissen.“ Rücknahmefrequenz des Anlagefonds führen. Anlagen in Anteile bzw. Aktien an Fund-of-Funds (Dachfonds) 2.6. Formelle Änderungen / Aktualisierungen sind nicht zulässig. Zusätzlich werden weitere formelle Änderungen und Aktualisierungen vorgenommen, welche die Interessen der 2.2. § 16 Berechnung des Bewertungs-Nettoinventarwerts Anleger nicht tangieren und daher nicht veröffentlicht werden und des modifizierten Nettoinventarwerts (bspw. Anpassung der Terminologie ohne materielle Auswirkung Anpassung der Formulierung in Ziff. 7; der Abschnitt lautet neu auf die Anleger, Anpassung von Verweisen, etc.). wie folgt wobei die Anpassung der Formulierungen keine materiellen Auswirkungen zur Folge haben: „Falls an einem TEIL II: VEREINIGUNGEN Bewertungstag die Summe der Zeichnungen und Rücknahmen des jeweiligen Teilvermögens aller Anteilsklassen zu einem Die Vontobel Fonds Services AG, Zürich, als Fondsleitung und die Nettovermögenszufluss bzw. -abfluss führt, wird der RBC Investor Services Bank S.A., Esch-sur-Alzette, Nettoinventarwert des jeweiligen Teilvermögens erhöht bzw. Zweigniederlassung Zürich, Zürich, als Depotbank beabsichtigen, reduziert (Swinging Single Pricing). Die maximale Anpassung unter Vorbehalt der Genehmigung durch die FINMA, und nach beläuft sich auf 1% des Nettoinventarwerts. Berücksichtigt dem Inkrafttreten der in Teil I dieser Veröffentlichung werden die Nebenkosten (Geld/Brief-Spanne, marktkonforme beschriebenen Änderungen der Fondsverträge die nachfolgend Courtagen, Kommissionen, Abgaben usw.), die im Durchschnitt beschriebenen Vereinigungen von Teilvermögen vorzunehmen. aus der Anlage des einbezahlten Betrages bzw. aus dem Verkauf eines dem gekündigten Anteil entsprechenden Teils der Anlage Vereinigung 1 durchschnittlich erwachsen. Die Anpassung führt zu einer Erhöhung des Nettoinventarwerts, wenn die Nettobewegung zu Mit Wirkung per 30. August 2018 soll die folgende Vereinigung einem Anstieg der Anzahl Anteile des Teilvermögens führen. Die innerhalb des Vontobel Fund (CH) Umbrella-Fonds vorgenommen Anpassung resultiert in einer Verminderung des werden: Nettoinventarwerts, wenn die Nettobewegung einen Rückgang der Anzahl der Anteile bewirken. Der unter Anwendung des Übertragendes Teilvermögen Übernehmendes Teilvermögen Swinging Single Pricing ermittelte Nettoinventarwert ist somit ein Sustainable Swiss Equity Sustainable Swiss Equity modifizierter Nettoinventarwert.“ Concept 2.3. § 19 Vergütungen und Nebenkosten zulasten des Die Fondsleitung vereinigt mit Zustimmung der Depotbank die Vermögens des Teilvermögens obigen Teilvermögen, indem sie auf den Zeitpunkt der Vereinigung die beteiligten Teilvermögen bewertet, das 2.3.1 Ziff. 1: Die maximale Vergütung für das Asset Management Umtauschverhältnis berechnet und die Vermögenswerte und und den Vertrieb des Teilvermögens Vescore Swiss Equity Verbindlichkeiten des übertragenden Teilvermögens auf das Minimum Volatility wird wie folgt angepasst: übernehmende Teilvermögen überträgt. Die Anleger des übertragenden Teilvermögens erhalten Anteile am Anteilsklasse A: max. 1.50% p.a. (bis anhin 1.00% p.a.) übernehmenden Teilvermögen in entsprechender Höhe. Auf den Anteilsklasse AN: max. 1.40% p.a. (bis anhin 0.80% p.a.) Zeitpunkt der Vereinigung wird das übertragende Teilvermögen Anteilsklasse IA: max. 1.40% p.a. (bis anhin 0.80% p.a.) ohne Liquidation aufgelöst, und die fondsvertraglichen Anteilsklasse N: max. 0.80% p.a. (unverändert) Bestimmungen des übernehmenden Teilvermögens gelten auch Anteilsklasse S: max. 0.10% p.a. (unverändert) für das übertragende Teilvermögen. 2.3.2 Löschung des folgenden Abschnitts in Ziff. 3: „Für die In Übereinstimmung mit § 24 Ziff. 5 des Fondsvertrags der zu Auszahlung des Liquidationsbetreffnisses im Falle der Auflösung vereinigenden Teilvermögen werden die Anleger mittels dieser des Teilvermögens belastet die Depotbank dem entsprechenden Veröffentlichung über die beabsichtigte Vereinigung informiert. Teilvermögen eine Kommission von höchstens 0.5% des Bewertungs-Nettoinventarwerts des Teilvermögens.“ 1. Stichtag der Vereinigungen 30. August 2018 basierend auf den Nettoinventarwerten per 29. August 2018. 18
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