Verbesserungen beim Meister-BAföG: 4 Beispiele aus der Praxis

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Verbesserungen beim Meister-BAföG: 4 Beispiele aus der Praxis
Büro Stv. FV Christel Humme, MdB
                                                                                      Büro Stv. FV Christel Humme, MdB
                                                                                                                                     25.03.2009
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                    Verbesserungen beim Meister-BAföG:
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                                                          4 Beispiele aus der Praxis*
Vorbemerkung: Mit dem „Zweiten Gesetz zur Änderung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes“ (AFBG) hat die
Große Koalition auf Initiative der SPD-Bundestagsfraktion das sog. „Meister-BAföG“ novelliert und leistungsfähiger
gemacht. Nachstehende Praxisbeispiele illustrieren die Leistungsverbesserungen, die sich aus dieser Reform ab Juli 2009
ergeben. Da sich die Leistungsermittlung nach AFBG auch aus der Höhe der Bedarfssätze und Einkommensgrenzen gemäß
Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) ergibt, berücksichtigen die nachstehenden Vergleichsrechnungen die
Verbesserungen beim Meister-BAföG, die aus der 22. BAföG-Novelle 2008 und der 2. Meister-BAföG-Novelle 2009
resultieren (Vergleich der Rechtslage vor dem 01.08.08 mit der Rechtslage für ab dem 01.07.09 beginnende Maßnahmen).

   Die wichtigsten Verbesserungen der Meister-BAföG-Novelle 2009 im Überblick

      felds 'Textzitat' ändern möchten.]
      Flexibilisierung der Förderung: Künftig besteht Anspruch auf die Förderung „einer“
      Aufstiegsfortbildung, die nicht mehr zwingend die „erste“ Fortbildung sein muss.
      Menschen, die bereits eine selbst oder anderweitig finanzierte Aufstiegsfortbildung
      absolviert haben, werden hierfür künftig nicht mehr „bestraft“.
      Erweiterung der förderfähigen Aufstiegsfortbildungen: Künftig werden Aufstiegs-
      fortbildungen in der ambulanten und stationären Altenpflege sowie zum Erzieher
      oder zur Erzieherin in den Förderbereich aufgenommen. Damit tragen wir dem stei-
      genden Fachkräftebedarf gerade in diesen sozialen Bereichen Rechnung. Von den
      Ländern erwarten wir, dass sie diese Maßnahme durch entsprechende landesrechtli-
      che Regelungen flankieren.
      Verbesserung der Frauen- und Familienförderung: Die Förderung von Alleinerzie-
      henden, Frauen und Familien wird durch mehrere Komponenten ausgebaut. So wird
      der Kinderzuschlag beim Unterhaltsbeitrag von bisher 179 Euro auf 210 Euro angeho-
      ben und künftig zu 50 Prozent als Zuschuss ausbezahlt. Außerdem wird der Kinderbetreuungszuschlag für Alleiner-
      ziehende pauschalisiert und künftig in Höhe von 113 Euro monatlich pro Kind ohne Kostennachweis bis zum 10.
      Geburtstag gezahlt. Bei der Betreuung behinderter Kinder entfällt künftig diese Altersbegrenzung.
      Belohnung erfolgreicher Fortbildungsabschlüsse: Bei Bestehen der Prüfung wird künftig ein neuer Erlass in Höhe
      von 25 Prozent auf das Restdarlehen für die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren gewährt. Damit schaffen wir einen
      zusätzlichen Anreiz, die Fortbildung zu Ende zu führen. Der Erlass ergänzt den bestehenden Zuschuss in Höhe von
      30,5 Prozent zum Maßnahmebeitrag.
      Bessere Anreize für Existenzgründer zur Schaffung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen: Bisher wurde ein
      Existenzgründererlass von 66 Prozent auf das Maßnahmedarlehen gewährt, wenn bei Unternehmensgründung, -
      übernahme oder -erweiterung mindestens zwei sozialversicherungspflichtige Beschäftigte dauerhaft eingestellt
      wurden. Künftig wird dieser Erlass auch dann gewährt, wenn neben einem Beschäftigten oder einer Beschäftigten
      ein Auszubildender oder eine Auszubildende eingestellt wird. Außerdem wird künftig ein reduzierter Erlass in Höhe
      von 33 Prozent gewährt, wenn lediglich ein Beschäftigter oder ein Auszubildender eingestellt wird. Ein Auszubilden-
      der muss mindestens zwölf Monate beschäftigt sein, bevor der Erlass gewährt wird. Diese Anforderung haben wir
      auf Anregung der Gewerkschaften definiert und damit die Regelung gegenüber dem ursprünglichen Entwurf im
      Sinne der Auszubildenden verbessert.
      Verbesserung der Migrantenförderung: Ausländische Fortbildungswillige, die bereits langfristig aufenthaltsberech-
      tigt sind oder lange in Deutschland leben und eine dauerhafte Bleibeperspektive haben, können künftig auch ohne
      vorherige Mindesterwerbszeiten gefördert werden.
      Schließung der Förderlücke in der Prüfungsphase: Da die Fortbildungsprüfung in der Regel erst einige Zeit nach der
      Fortbildungsmaßnahme abgelegt wird, die Unterhaltsförderung bislang aber nur bis zum Abschluss der Fortbil-
      dungsmaßnahme gewährt wurde, entstand für die Teilnehmer für die Zeit bis zur Prüfung oft eine schwierige finan-
      zielle Situation. Dies wird nun verbessert, indem künftig ein Darlehen für den Lebensunterhalt und die Kosten der
      Kinderbetreuung für bis zu drei Monate nach Maßnahmeende gewährt und damit die Förderlücke in der Prüfungs-
      phase geschlossen wird. Außerdem können künftig Maßnahmen zur Prüfungsvorbereitung (z.B. Klausurenkurse) in
      einem gewissen Umfang mitgefördert werden.

 * Die Angaben in den Modellrechnungen sind ohne Gewähr. Rechnungsbeträge sind ggf. gerundet. Quellen: BMBF / Eigene Berechnungen.         1
Beispiel 1: Stephanie Z., alleinerziehende Mutter; Vollzeitmaßnahme

    felds 'Textzitat' ändern möchten.]
Stephanie Z. besucht eine Fortbildungsmaßnahme in Vollzeitform zur Softwareentwicklerin. Die Maßnahme endet im Juni
2010, die Prüfung findet Ende August 2010 statt. Stephanie Z. ist alleinerziehende Mutter von zwei Kindern im Alter von 7
und 9 Jahren. Für die Betreuung der Kinder während der Fortbildung in einer Kindertagesstätte entstehen ihr Kosten in
Höhe von insgesamt 210 € pro Monat. Außer dem Kindergeld in Höhe von 328 € erzielt sie während der Fortbildung kein
weiteres Einkommen. Die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren betragen 4.000 €.

Vor BAföG- und Meister-BAföG-Novelle                                   Nach BAföG- und Meister-BAföG-Novelle

 Unterhaltsbeitrag

                 Grundbedarf: 614 €                                                         Grundbedarf: 675 €
  Vorher                                                                   Nachher
                 zuzüglich für die Kinder je 179 €: 358 €                                   zuzüglich für die Kinder je 210 €: 420 €
                                                    1                                                                          1
                 minus anzurechendes Einkommen: 0 €                                         minus anzurechendes Einkommen: 0 €
                 Unterhaltsbeitrag: 972 €, davon:                                           Unterhaltsbeitrag: 1.095 €, davon:
                 Zuschuss: 202 € / Mon.                                                     Zuschuss: 439 € / Mon.
                 Darlehen: 770 € / Mon.                                                     Darlehen: 656 € / Mon.

 Durch einen erhöhten Grundbedarf und einen höheren Kinderzuschlag steigt der Unterhaltsbeitrag auf 1.095 € pro
 Monat. Damit steht während der Fortbildung 13% mehr Geld für den Lebensunterhalt zur Verfügung. Durch die Einfüh-
 rung des 50%-Zuschusses beim Kinderzuschlag steigt außerdem der Zuschussanteil bei der Unterhaltsförderung deut-
 lich auf 439 € monatlich an. Dies entspricht einer Erhöhung des Zuschussanteils um 117%. Gleichzeitig sinkt der Darle-
 hensanteil um 15%.

               Ergebnis: Mehr Geld und trotzdem weniger Schulden schon während der Aufstiegsfortbildung!

                                                                                          1.095 €
                                                                      972 €

                                                              770 €
                                                                                  656 €

                                                      202 €
                                                                                                        Mehr Geld (+13%)
                                                                          439 €                     Weniger Darlehen (-15%)
                                                                                            Mehr Zuschuss (+117%)
                                             vorher
                                                                nachher

 Neu: Förderung der Prüfungsvorbereitungsphase: Die Zahlung des Unterhaltsbeitrages endet mit Ablauf des Monats
 in dem planmäßig der letzte Unterrichtstag stattfindet, hier Juni 2010. Da die Prüfung von Stephanie Z. aber erst nach
 Abschluss der Fortbildungsmaßnahme im August 2010 stattfindet, besteht für Stephanie Z. künftig die Möglichkeit, für
 2 Monate (Juli und August 2010) den Unterhaltsbeitrag in Höhe von 1.095 € zuzüglich des Kinderbetreuungszuschlags
 in Höhe von 226 € in Form eines Darlehen für diese Zeit weiterhin zu erhalten.

 Kinderbetreuungskosten

                 Die ihr für die erforderliche Betreuung ih-                                Künftig werden ihr für die Betreuung ihrer bei-
  Vorher                                                                      Nachher
                 rer beiden Kinder monatlich entstehen-                                     den Kinder pauschal 226 € / Mon. erstattet.
                 den Kosten in Höhe von 210 € / Mon.
                 wurden bislang gegen Kostenbeleg erstat-
                 tet.

           1
               Kindergeld wird nicht angerechnet.
                                                                                                                                         2
Maßnahmebeitrag

                 Auf die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren                                          Zusätzlich zu dem 30,5-%-Zuschuss auf die
  Vorher                                                                          Nachher
                 in Höhe von 4.000 € erhält Stephanie Z.                                          Lehrgangs- und Prüfungsgebühren erhält Ste-
                 einen Zuschuss in Höhe von 30,5 Prozent.                                         phanie Z. bei erfolgreichem Fortbildungsab-
                 In diesem Fall 1.220 €. Den verbleibenden                                        schluss einen zusätzlichen Teilerlass auf das
                 Restbetrag in Höhe von 2.780 € kann Ste-                                         Restdarlehen in Höhe von 25 %. Dies entspricht
                 phanie Z. bei der Kreditanstalt für Wie-                                         einer Erhöhung des Zuschussanteils um noch-
                 deraufbau als Darlehen aufnehmen.                                                mals 695 €.

                 Maßnahmebeitrag: 4.000 €, davon:                                                 Maßnahmebeitrag: 4.000 €, davon:
                 Zuschuss: 1.220 €                                                                Zuschuss: 1.915 €
                 Darlehen: 2.780 €                                                                Darlehen: 2.085 €

                             Ergebnis: Mehr Zuschuss und weniger Schulden für die Maßnahmekosten!

                                                                                                                Weniger Darlehen (-25%)
                                                                                                      Mehr Zuschuss (+56%)
                                                 vorher
                                                                  nachher

  Beispiel 2: Jörn L., ledig; Vollzeitmaßnahme

Jörn L., Krankenpfleger, ledig, keine Kinder, besucht eine zweijährige Fortbildungsmaßnahme zum Fachkrankenpfleger in
Vollzeitform. Neben der Fortbildung macht Jörn L. Nachtwache in einem Krankenhaus und verdient 200 €. Die Lehrgangs-
und Prüfungsgebühren betragen 1.600 €.

Vor BAföG- und Meister-BAföG-Novelle                                         Nach BAföG- und Meister-BAföG-Novelle

 Unterhaltsbeitrag

                 Grundbedarf: 614 €                                                               Grundbedarf: 675 €
  Vorher                                       2                                 Nachher                                        2
                 minus anzurechendes Einkommen: 0 €                                               minus anzurechendes Einkommen: 0 €
                 Unterhaltsbeitrag: 614 €, davon:                                                 Unterhaltsbeitrag: 675 €, davon:
                 Zuschuss: 202 € / Mon.                                                           Zuschuss: 229 € / Mon.
                 Darlehen: 412 € / Mon.                                                           Darlehen: 446 € / Mon.

 Durch einen erhöhten Grundbedarf steigt der Unterhaltsbeitrag auf 675 € pro Monat. Damit steht während der Fort-
 bildung 10% mehr Geld für den Lebensunterhalt zur Verfügung. Der Zuschussanteil bei der Unterhaltsförderung steigt
 entsprechend auf 229 € monatlich an. Dies entspricht einer Erhöhung des Zuschussanteils um 13%. Gleichzeitig kann
 Jörn L. 8% mehr Unterhaltsdarlehen in Anspruch nehmen.

           2
               Da der Verdienst die Freibeträge nach BAföG nicht übersteigt, wird kein Einkommen angerechnet.

                                                                                                                                              3
Ergebnis: Mehr Geld während der Aufstiegsfortbildung!

                                                                  Mehr Geld (+10%)
                                                              Mehr Darlehen (+8%)
                                                            Mehr Zuschuss (+13%)
                     vorher
                                     nachher

Maßnahmebeitrag

          Auf die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren                  Zusätzlich zu dem 30,5-%-Zuschuss auf die
 Vorher                                                 Nachher
          in Höhe von 1.600 € erhält Jörn L. einen                 Lehrgangs- und Prüfungsgebühren erhält Jörn
          Zuschuss in Höhe von 30,5 Prozent. In                    L. bei erfolgreichem Fortbildungsabschluss ei-
          diesem Fall 488 €. Den verbleibenden                     nen zusätzlichen Teilerlass auf das Restdarle-
          Restbetrag in Höhe von 1.112 € kann Jörn                 hen in Höhe von 25 %. Dies entspricht einer
          L. bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau                Erhöhung des Zuschussanteils um nochmals
          als Darlehen aufnehmen.                                  278 €.

          Maßnahmebeitrag: 1.600 €, davon:                         Maßnahmebeitrag: 1.600 €, davon:
          Zuschuss:   488 €                                        Zuschuss: 766 €
 Vorher
          Darlehen: 1.112 €                                        Darlehen: 834 €

                  Ergebnis: Mehr Zuschuss und weniger Schulden für die Maßnahmekosten!

                                                                           Weniger Darlehen (-25%)
                                                                        Mehr Zuschuss (+57%)
                                     vorher
                                                  nachher

                                                                                                              4
Beispiel 3: Sabine F., verheiratet, ein Kind; Vollzeitmaßnahme

Steinmetzgesellin Sabine F. besucht eine Fortbildungsmaßnahme zur Steinmetzmeisterin in Vollzeitform. Die Prüfung
findet 4 Monate nach Abschluss der Maßnahme statt. Sabine F. ist verheiratet und hat ein Kind im Alter von 5 Jahren. Der
Ehemann, der nichtselbstständig beschäftigt ist, hatte im Berechnungszeitraum (im vorletzten Kalenderjahr vor Beginn
der Maßnahme) ein Monatseinkommen von 2.600 €. Die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren betragen 6.000 €, das
Prüfungsstück kostet 2.400 €. Kosten für die Kinderbetreuung entstehen Sabine F. nicht.

Vor BAföG- und Meister-BAföG-Novelle                    Nach BAföG- und Meister-BAföG-Novelle

 Unterhaltsbeitrag

             Grundbedarf: 614 €                                         Grundbedarf: 675 €
  Vorher                                                   Nachher
             zuzüglich für den Ehepartner: 215 €                        zuzüglich für den Ehepartner: 215 €
             zuzüglich für das Kind: 179 €                              zuzüglich für das Kind: 210 €
             minus anzurechendes Einkommen: 168 €                       minus anzurechendes Einkommen: 117 €
             Unterhaltsbeitrag: 840 €, davon:                           Unterhaltsbeitrag: 983 €, davon:
             Zuschuss: 128 € / Mon.                                     Zuschuss: 282 € / Mon.
             Darlehen: 712 € / Mon.                                     Darlehen: 701 € / Mon.

 Durch einen erhöhten Grundbedarf, einen höheren Kinderzuschlag und höhere Einkommensfreibeträge steigt der Un-
 terhaltsbeitrag auf 983 € pro Monat. Damit steht während der Fortbildung 17% mehr Geld für den Lebensunterhalt zur
 Verfügung. Durch die Einführung des 50%-Zuschusses beim Kinderzuschlag steigt außerdem der Zuschussanteil bei der
 Unterhaltsförderung auf 282 € monatlich. Dies entspricht einer Erhöhung des Zuschussanteils um 120%. Gleichzeitig
 sinkt der Darlehensanteil um 1,5%.

            Ergebnis: Mehr Geld und trotzdem weniger Schulden schon während der Aufstiegsfortbildung!

                                                                          Mehr Geld (+17%)
                                                                     Weniger Darlehen (-1,5%)
                                                                Mehr Zuschuss (+120%)
                             vorher     nachher

 Neu: Förderung der Prüfungsvorbereitungszeit: Die Zahlung des Unterhaltsbeitrages endet mit Ablauf des Monats in
 dem planmäßig der letzte Unterrichtstag stattfindet. Da die Prüfung von Sabine F. aber erst 4 Monate nach Abschluss
 der Fortbildungsmaßnahme stattfindet, besteht für Sabine F. künftig die Möglichkeit, für 3 Monate den Unterhaltsbei-
 trag in Höhe von 983 € in Form eines Darlehen für diese Zeit weiterhin zu erhalten.

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Maßnahmebeitrag

             Auf die die Lehrgangs- und Prüfungsge-                      Zusätzlich zu dem 30,5-%-Zuschuss auf die
  Vorher                                                     Nachher
             bühren in Höhe von 6.000 € erhält Sabine                    Lehrgangs- und Prüfungsgebühren erhält Sabi-
             F. einen Zuschuss in Höhe von 30,5 Pro-                     ne F. bei erfolgreichem Fortbildungsabschluss
             zent, d. h. 1.830 €. Den verbleibenden                      einen zusätzlichen Teilerlass auf das Restdarle-
             Restbetrag in Höhe von 4.170 € kann sie                     hen in Höhe von 25 %. Dies entspricht einer
             bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau als                  Erhöhung des Zuschussanteils um nochmals
             Darlehen aufnehmen.                                         1.043 €.

             Maßnahmebeitrag: 6.000 €, davon:                            Maßnahmebeitrag: 6.000 €, davon:
             Zuschuss: 1.830 €                                           Zuschuss: 2.873 €
             Darlehen: 4.170 €                                           Darlehen: 3.127 €

                      Ergebnis: Mehr Zuschuss und weniger Schulden für die Maßnahmekosten!

                                                                              Weniger Darlehen (-25%)
                                                                         Mehr Zuschuss (+57%)
                                      vorher
                                                 nachher

 Meisterstück

 Bis zur Hälfte der notwendigen Kosten für ihr Meisterstück in Höhe von 2.400 € kann sie bei der Kreditanstalt für Wie-
 deraufbau ein Darlehen über 1.200 € beantragen.

  Beispiel 4: Ingo T., ledig, Teilzeitmaßnahme und Existenzgründung

Ingo T. ist Goldschmied und möchte berufsbegleitend einen Fortbildungslehrgang zum Goldschmiedemeister in
Teilzeitform besuchen. Der Lehrgang dauert ein Jahr. Die Lehrgangsgebühren betragen 5.000 €. Das Meisterstück, das
Ingo T. anfertigt, kostet 3.000 €. T. ist ledig und hat keine Kinder.

Vor BAföG- und Meister-BAföG-Novelle                      Nach BAföG- und Meister-BAföG-Novelle

 Unterhaltsbeitrag

 Ingo T. absolviert den Lehrgang in Teilzeitform und erhält somit wie bisher keinen Unterhaltsbeitrag.

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Maßnahmebeitrag

             Auf die Lehrgangs- und Prüfungsgebüh-                     Zusätzlich zu dem 30,5-%-Zuschuss auf die
 Vorher                                                    Nachher
            ren in Höhe von 5.000 € erhält Ingo T. ei-                 Lehrgangs- und Prüfungsgebühren erhält Ingo
            nen Zuschuss in Höhe von 30,5 Prozent, d.                  T. bei erfolgreichem Fortbildungsabschluss ei-
            h. 1.525 €. Den verbleibenden Restbetrag                   nen zusätzlichen Teilerlass auf das Restdarle-
            in Höhe von 3.475 € kann er bei der Kre-                   hen in Höhe von 25 %. Dies entspricht einer
            ditanstalt für Wiederaufbau als Darlehen                   Erhöhung des Zuschussanteils um nochmals
            aufnehmen.                                                 869 €.

            Maßnahmebeitrag: 5.000 €, davon:                           Maßnahmebeitrag: 5.000 €, davon:
            Zuschuss: 1.525 €                                          Zuschuss: 2.394 €
            Darlehen: 3.475 €                                          Darlehen: 2.606 €

                     Ergebnis: Mehr Zuschuss und weniger Schulden für die Maßnahmekosten!

                                                                            Weniger Darlehen (-25%)
                                                                        Mehr Zuschuss (+57%)
                                     vorher
                                               nachher

Meisterstück

Bis zur Hälfte der notwendigen Kosten für sein Meisterstück in Höhe von 3.000 € kann er bei der Kreditanstalt für Wie-
deraufbau ein Darlehen über 1.500 € beantragen.

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