Bericht des BAföG-Beauftragten
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Bericht des BAföG-Beauftragten Prof. Hans-Peter Schilp BERICHT DES BAFÖG-BEAUFTRAGTEN Drei Jahre nach der BAföG-Reform - Erfolgsgeschichte auch an der HfT Stuttgart? Bundesweite Situation Zum April 2001 wurde das Bundesausbildungsförderungs- gesetz, allgemein als BAföG bekannt, nach offizieller Verlaut- barung „grundlegend“ novelliert. Geschaffen wurde es 1971 als Instrument zur Ausschöpfung von Begabungsreserven eines rohstoffarmen, auf Know-how angewiesenen Export- staates. Bis Ende 1998 und inzwischen 20 Änderungsgesetzen musste man leider feststellen, dass die ursprünglichen Ziele immer weniger erreicht wurden. Der Anteil der tatsächlich geförderten Studierenden ist bundesweit auf weniger als 15% gefallen. Die Höhe der Förderung hat mit den allgemei- nen Preissteigerungen ebenfalls nicht Schritt gehalten. Sie betrug nach der 16. Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerks (DSW) 2000 im Mittel allenfalls noch 35% der Lebenshaltungskosten der geförderten Studierenden. Nach der 17. Sozialerhebung des Deutschen Studenten- werks 2003 hat sich aufgrund der Novellierung des BAföG 2001 der Anteil der geförderten Studierenden deutlich erhöht – bezogen auf alle Studierenden auf 23% (Standard-Metho- de), bezogen auf die innerhalb der Regelstudienzeit förderfähigen Studierenden (normative Methode) sogar auf 33% (vgl. Bild 1). 127 BAföG-Beauftragter
Bericht des BAföG-Beauftragen Bild 1: Anteil der BAföG-Empfänger an allen Studierenden (Standard-Methode) und an der Gruppe der Anspruchsberechtigten (normative Methode) in Prozent. Bei der Geförderten-Quote sind dabei deutliche Unter- ein weiterer nach dem achten Semester auf 12% und weni- schiede bezüglich Region (alte und neue Bundesländer, vgl. ger. Bild 2), Geschlecht der Studierenden und Hochschularten Der Rückgang nach dem vierten Semester wird vor sowie Fächergruppen auszumachen. allem durch die Ausschlussgründe „fehlende Leistungs- Die höchste Förderquote bundesweit weisen demnach bescheinigung“ und „Fachwechsel ohne unabweisbaren Fachhochschulen mit 29% gegenüber 20% bei Universitäten Grund“ bewirkt. nach der Standard-Methode auf, bei den Fächergruppen führen mit 26% die Ingenieurwissenschaften. Laut DSW sind die unterschiedlichen BAföG-Quoten der verschiedenen Fachrichtungen vor allem damit zu erklären, dass die Ent- scheidung für eine Studienrichtung von der sozialen Herkunft mit beeinflusst wird. Deutliche Unterschiede zeigen sich auch in der Förderquote differenziert nach Hochschulsemestern: In den Anfangssemestern erhalten 36 bis 37% aller Studierenden BAföG, nach dem vierten Semester ist ein erster deutlicher Rückgang auf 25 bis 28% zu beobachten, 128 BAföG-Beauftragter
Bericht des BAföG-Beauftragten Sind diese bundesweiten Erkenntnisse auch für die HfT Stuttgart gültig? Seit SS 1997 übt der Verfasser das Amt des „Beauftragten zur Ausstellung der Bescheinigung nach § 48 BAföG“ aus und ist damit – in Zusammenarbeit mit dem Zentralen Prüfungsamt - für die Ausstellung der oben erwähnten „Leistungs- bescheinigungen“ zuständig. Eine positive Leistungs- bescheinigung setzt voraus, dass die Versetzung ins nächst- höhere Semester erreicht wurde. Auch bei einmaliger Wie- derholung eines Semesters aufgrund nicht bestandener Prüfungsleistungen bleibt der Förderanspruch erhalten. Bei zweimaliger Wiederholung wegen Nichtbestehens und bei willkürlich herbeigeführter Verlängerung durch Nichtablegen der Prüfungsleistungen geht der Förderanspruch allerdings verloren. Und die notwendige Wiederholung eines Semes- ters wird auf die Förderungshöchstdauer, bei FH-Diplom- Studiengängen maximal acht Semester angerechnet. Bild 2: Anteil der BAföG-Empfänger an der Gruppe der anspruchsberechtigten Studierenden in den alten und neuen Ländern in Prozent. 129 BAföG-Beauftragter
Bericht des BAföG-Beauftragen Die bei Nichtversetzung ins nächsthöhere Semester Differenzierung nach förderfähigen (innerhalb der Regelstu- notwendigen „Negativbescheinigungen“ tragen also auch dienzeit befindlicher) Studierenden zur Ermittlung der vom mit zum Rückgang der Förderquote nach dem vierten Semes- DSW neuerdings ausgewiesenen normativen Förderquote ter bei. Förderanträge von Studierenden, die nur die drei ist anhand der Listen der Prüfungsergebnisse mit vertretba- ersten Semester an der HfT Stuttgart verbringen, werden dem rem Aufwand nicht möglich. Als Bezugsgröße „Gesamtzahl Verfasser allerdings in der Regel gar nicht bekannt, es sei aller Studierender“ wird deshalb näherungsweise der Mittel- denn, die betroffenen Studierenden hätten einen Hochschul- wert aus den Zahlen der Studienanfänger und Absolventen oder Studiengangwechsel hinter sich. Dabei fällt seit dem in förderfähigen Studiengängen, also keine Master-Studien- Wintersemester 2004/2005 sehr negativ auf, dass die Wie- gänge, zugrundegelegt. Die vorstehende Statistik weist des- derholung des aktuellen Semesters eines Hochschul- halb die Förderquote der Studierenden an der HfT Stuttgart wechslers aufgrund unterschiedlicher Studienordnungen näherungsweise nach der Standard-Methode aus. vom Amt für Ausbildungsförderung als „willkürlich herbeige- Zur besseren Vergleichbarkeit mit den bundesweiten führte Studienverlängerung“ und damit als BAföG-schädlich Zahlen sind die bearbeiteten Leistungsbescheinigungen interpretiert wird. In diesem Zusammenhang ist sicher auch ebenfalls nach Studienjahren ausgewertet worden. Für 2004 interessant, dass das BAföG den Begriff Hochschulwechsel kann nur ein vorläufiger geschätzter Wert (WS bis Ende eigentlich gar nicht kennt. Dort ist nur von „Fachrich- November, früher ca. 84,5% der gesamten Semesteranzahl) tungswechsel“ die Rede. angesetzt werden. Die Zahl der Absolventen im WS entspricht Die vom Verfasser auswertbaren Daten bezüglich vorläufig der Zahl der Anmeldungen zur Diplomarbeit. Förderquote beschränken sich auf die Studierenden, die Im Jahr 2000 betrug die Förderquote an der HfT Stuttgart mindestens drei Hochschulsemester verbracht haben. Eine demnach rund 33%, sie stieg schon 2001 auf über 41% an 130 BAföG-Beauftragter
Bericht des BAföG-Beauftragten und pendelte sich in den Jahren 2002 bis 2004 auf 38 bis 39% ein. Der starke Anstieg 2001 ist vermutlich auf die damalige intensive Öffentlichkeitsarbeit des Bundes-Bildungs- ministeriums zur Novellierung des BAföG zurückzuführen. Die an der HfT Stuttgart erreichten Quoten sind deutlich höher als die bundesweiten Durchschnittswerte für Fach- hochschulen (28% im Jahr 2000 bzw. 29% im Jahr 2003) und auch als die entsprechenden Vergleichswerte nach Studien- richtungen. Für Ingenieurwissenschaften waren die bundes- weiten Mittelwerte 23% im Jahr 2000 und 26% im Jahr 2003. Wenn man berücksichtigt, dass die Förderquote an Fach- hochschulen rund 10%-Punkte höher liegt als an Universitä- ten, könnte die bundesweite Förderquote für Ingenieur- studiengänge an Fachhochschulen bei etwa 33% im Jahr 2003 gelegen haben. Demnach müssen unsere Studierenden zu einem ho- hen Anteil aus einer sozial niedrigen bis mittleren Herkunfts- gruppe kommen. Diese geförderten Studierenden dürften dann auch weniger von dem im Sommer diesen Jahres bekannt gewordenen „BAföG-Missbrauch“ betroffen sein. Fazit Die schon im Jahr 2002 festgestellte überdurchschnittliche Förder-Quote bei Studierenden der HfT Stuttgart hat sich nach der Novellierung des BAföG 2001 eher noch verstärkt. Unsere Studierenden sind demnach in erhöhtem Maß auf staatliche Ausbildungsförderung angewiesen. Eine restrikti- ve Auslegung der Förderrichtlinien des Amts für Ausbildungs- förderung wirkt sich für die Betroffenen deshalb besonders nachteilig aus. 131 BAföG-Beauftragter
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