Bericht des BAföG-Beauftragten

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Bericht des
BAföG-Beauftragten

Prof. Hans-Peter Schilp

BERICHT DES BAFÖG-BEAUFTRAGTEN

Drei Jahre nach der BAföG-Reform -
Erfolgsgeschichte auch an der HfT Stuttgart?

Bundesweite Situation
Zum April 2001 wurde das Bundesausbildungsförderungs-
gesetz, allgemein als BAföG bekannt, nach offizieller Verlaut-
barung „grundlegend“ novelliert. Geschaffen wurde es 1971
als Instrument zur Ausschöpfung von Begabungsreserven
eines rohstoffarmen, auf Know-how angewiesenen Export-
staates.
     Bis Ende 1998 und inzwischen 20 Änderungsgesetzen
musste man leider feststellen, dass die ursprünglichen Ziele
immer weniger erreicht wurden. Der Anteil der tatsächlich
geförderten Studierenden ist bundesweit auf weniger als
15% gefallen. Die Höhe der Förderung hat mit den allgemei-
nen Preissteigerungen ebenfalls nicht Schritt gehalten. Sie
betrug nach der 16. Sozialerhebung des Deutschen
Studentenwerks (DSW) 2000 im Mittel allenfalls noch 35%
der Lebenshaltungskosten der geförderten Studierenden.
     Nach der 17. Sozialerhebung des Deutschen Studenten-
werks 2003 hat sich aufgrund der Novellierung des BAföG
2001 der Anteil der geförderten Studierenden deutlich erhöht
– bezogen auf alle Studierenden auf 23% (Standard-Metho-
de), bezogen auf die innerhalb der Regelstudienzeit
förderfähigen Studierenden (normative Methode) sogar auf
33% (vgl. Bild 1).

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BAföG-Beauftragter
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                   BAföG-Beauftragen

Bild 1: Anteil der BAföG-Empfänger an allen Studierenden (Standard-Methode) und an der Gruppe der Anspruchsberechtigten
(normative Methode) in Prozent.

     Bei der Geförderten-Quote sind dabei deutliche Unter-        ein weiterer nach dem achten Semester auf 12% und weni-
schiede bezüglich Region (alte und neue Bundesländer, vgl.        ger.
Bild 2), Geschlecht der Studierenden und Hochschularten                Der Rückgang nach dem vierten Semester wird vor
sowie Fächergruppen auszumachen.                                  allem durch die Ausschlussgründe „fehlende Leistungs-
     Die höchste Förderquote bundesweit weisen demnach            bescheinigung“ und „Fachwechsel ohne unabweisbaren
Fachhochschulen mit 29% gegenüber 20% bei Universitäten           Grund“ bewirkt.
nach der Standard-Methode auf, bei den Fächergruppen
führen mit 26% die Ingenieurwissenschaften. Laut DSW sind
die unterschiedlichen BAföG-Quoten der verschiedenen
Fachrichtungen vor allem damit zu erklären, dass die Ent-
scheidung für eine Studienrichtung von der sozialen Herkunft
mit beeinflusst wird.
     Deutliche Unterschiede zeigen sich auch in der
Förderquote differenziert nach Hochschulsemestern:
     In den Anfangssemestern erhalten 36 bis 37% aller
Studierenden BAföG, nach dem vierten Semester ist ein
erster deutlicher Rückgang auf 25 bis 28% zu beobachten,

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                                                            Sind diese bundesweiten Erkenntnisse auch
                                                            für die HfT Stuttgart gültig?
                                                            Seit SS 1997 übt der Verfasser das Amt des „Beauftragten zur
                                                            Ausstellung der Bescheinigung nach § 48 BAföG“ aus und ist
                                                            damit – in Zusammenarbeit mit dem Zentralen Prüfungsamt
                                                            - für die Ausstellung der oben erwähnten „Leistungs-
                                                            bescheinigungen“ zuständig. Eine positive Leistungs-
                                                            bescheinigung setzt voraus, dass die Versetzung ins nächst-
                                                            höhere Semester erreicht wurde. Auch bei einmaliger Wie-
                                                            derholung eines Semesters aufgrund nicht bestandener
                                                            Prüfungsleistungen bleibt der Förderanspruch erhalten. Bei
                                                            zweimaliger Wiederholung wegen Nichtbestehens und bei
                                                            willkürlich herbeigeführter Verlängerung durch Nichtablegen
                                                            der Prüfungsleistungen geht der Förderanspruch allerdings
                                                            verloren. Und die notwendige Wiederholung eines Semes-
                                                            ters wird auf die Förderungshöchstdauer, bei FH-Diplom-
                                                            Studiengängen maximal acht Semester angerechnet.
Bild 2: Anteil der BAföG-Empfänger an der Gruppe der
anspruchsberechtigten Studierenden in den alten und neuen
Ländern in Prozent.

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                 BAföG-Beauftragen

     Die bei Nichtversetzung ins nächsthöhere Semester        Differenzierung nach förderfähigen (innerhalb der Regelstu-
notwendigen „Negativbescheinigungen“ tragen also auch         dienzeit befindlicher) Studierenden zur Ermittlung der vom
mit zum Rückgang der Förderquote nach dem vierten Semes-      DSW neuerdings ausgewiesenen normativen Förderquote
ter bei. Förderanträge von Studierenden, die nur die drei     ist anhand der Listen der Prüfungsergebnisse mit vertretba-
ersten Semester an der HfT Stuttgart verbringen, werden dem   rem Aufwand nicht möglich. Als Bezugsgröße „Gesamtzahl
Verfasser allerdings in der Regel gar nicht bekannt, es sei   aller Studierender“ wird deshalb näherungsweise der Mittel-
denn, die betroffenen Studierenden hätten einen Hochschul-    wert aus den Zahlen der Studienanfänger und Absolventen
oder Studiengangwechsel hinter sich. Dabei fällt seit dem     in förderfähigen Studiengängen, also keine Master-Studien-
Wintersemester 2004/2005 sehr negativ auf, dass die Wie-      gänge, zugrundegelegt. Die vorstehende Statistik weist des-
derholung des aktuellen Semesters eines Hochschul-            halb die Förderquote der Studierenden an der HfT Stuttgart
wechslers aufgrund unterschiedlicher Studienordnungen         näherungsweise nach der Standard-Methode aus.
vom Amt für Ausbildungsförderung als „willkürlich herbeige-         Zur besseren Vergleichbarkeit mit den bundesweiten
führte Studienverlängerung“ und damit als BAföG-schädlich     Zahlen sind die bearbeiteten Leistungsbescheinigungen
interpretiert wird. In diesem Zusammenhang ist sicher auch    ebenfalls nach Studienjahren ausgewertet worden. Für 2004
interessant, dass das BAföG den Begriff Hochschulwechsel      kann nur ein vorläufiger geschätzter Wert (WS bis Ende
eigentlich gar nicht kennt. Dort ist nur von „Fachrich-       November, früher ca. 84,5% der gesamten Semesteranzahl)
tungswechsel“ die Rede.                                       angesetzt werden. Die Zahl der Absolventen im WS entspricht
     Die vom Verfasser auswertbaren Daten bezüglich           vorläufig der Zahl der Anmeldungen zur Diplomarbeit.
Förderquote beschränken sich auf die Studierenden, die              Im Jahr 2000 betrug die Förderquote an der HfT Stuttgart
mindestens drei Hochschulsemester verbracht haben. Eine       demnach rund 33%, sie stieg schon 2001 auf über 41% an

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und pendelte sich in den Jahren 2002 bis 2004 auf 38 bis 39%
ein. Der starke Anstieg 2001 ist vermutlich auf die damalige
intensive Öffentlichkeitsarbeit des Bundes-Bildungs-
ministeriums zur Novellierung des BAföG zurückzuführen.
      Die an der HfT Stuttgart erreichten Quoten sind deutlich
höher als die bundesweiten Durchschnittswerte für Fach-
hochschulen (28% im Jahr 2000 bzw. 29% im Jahr 2003) und
auch als die entsprechenden Vergleichswerte nach Studien-
richtungen. Für Ingenieurwissenschaften waren die bundes-
weiten Mittelwerte 23% im Jahr 2000 und 26% im Jahr 2003.
Wenn man berücksichtigt, dass die Förderquote an Fach-
hochschulen rund 10%-Punkte höher liegt als an Universitä-
ten, könnte die bundesweite Förderquote für Ingenieur-
studiengänge an Fachhochschulen bei etwa 33% im Jahr
2003 gelegen haben.
      Demnach müssen unsere Studierenden zu einem ho-
hen Anteil aus einer sozial niedrigen bis mittleren Herkunfts-
gruppe kommen. Diese geförderten Studierenden dürften
dann auch weniger von dem im Sommer diesen Jahres
bekannt gewordenen „BAföG-Missbrauch“ betroffen sein.

Fazit
Die schon im Jahr 2002 festgestellte überdurchschnittliche
Förder-Quote bei Studierenden der HfT Stuttgart hat sich
nach der Novellierung des BAföG 2001 eher noch verstärkt.
Unsere Studierenden sind demnach in erhöhtem Maß auf
staatliche Ausbildungsförderung angewiesen. Eine restrikti-
ve Auslegung der Förderrichtlinien des Amts für Ausbildungs-
förderung wirkt sich für die Betroffenen deshalb besonders
nachteilig aus.

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