VERBUND-Standpunkt Elektromobilität - Jänner 2015

 
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VERBUND-Standpunkt Elektromobilität - Jänner 2015
VERBUND-Standpunkt
Elektromobilität

Jänner 2015

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VERBUND-Standpunkt Elektromobilität - Jänner 2015
Herausforderung

Österreichischer Verkehrssektor verursacht ein Drittel der CO2-
Emissionen und ist fast vollständig von Erdölimporten abhängig

Hohe                   • Verkehr ist Hauptverursacher von CO2-Emissionen in Österreich: Lärm- und
Verkehrs-                Feinstaubbelastung, Beeinträchtigung der Lebensqualität
Emissionen             • EU-Vorgabe: Ab 2020 darf der durchschnittliche CO2 -Wert der gesamten
                         Neuwagenflotte max. 95 g CO2 /km betragen – bei Überschreitung der
                         Grenzwerte drohen Strafzahlungen in Milliardenhöhe.
Rohöl-Importe • Der österreichische Kfz-Verkehr ist zu 92 % von Erdölprodukten
belasten        abhängig. Die nationale Importabhängigkeit von fossilen Kraftstoffen liegt
Wirtschaft      damit deutlich über dem EU-Durchschnitt.

                     E-Mobilität als Lösungsweg zu mehr Unabhängigkeit von Erdölimporten
                     und zu Erreichung (inter-)nationaler Klimaziele.
                     Zielsetzung der österr. Bundesregierung: 250.000 E-Fahrzeuge bis 2020

Quellen: Umweltbundesamt, CO2-Monitoring PKW; VCÖ, Factsheet Infrastrukturen; BMVIT, Umsetzungsplan Elektromobilität
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VERBUND-Standpunkt Elektromobilität - Jänner 2015
Analyse

E-Modelle und Lade-Infrastruktur sind in Österreich bereits
vorhanden
                                                                                                  90
                                                                                   70
•   Angebot an E-Autos steigt laufend
•   Prognose für 2016: 90 verschiedene Modelle
    an Plug-In und Hybrid-Fahrzeugen, darunter                        30
    BMW i3, Tesla, Renault Zoe, Mercedes S-
                                                       13
    Klasse, Mitsubishi Outlander, e-Golf

                                                     2013            2014         2015           2016
                                                       Anzahl Modelle Ist-Stand      Anzahl Modelle Prognose

•   Rund 1.700 E-Tankstellen und ein
    flächendeckendes Lade-Netz im Umkreis
    von 60 km entlang der Hauptverkehrsrouten

                                                 Quellen: Smatrics, AMP

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Analyse

Für einen Durchbruch der E-Mobilität braucht es aber
unterstützende gesetzliche Rahmenbedingungen
Gesetzliche Regelungen in Österreich
• Keine Zulassungssteuer für PKWs                  Anzahl E-Autos: 4.500
• Keine motorbezogene Versicherungssteuer          (Marktanteil rd. 0,2 %)
  für PKWs
• Keine Kfz-Steuer für LKWs
• teilweise kostenloses Kurzparken

Internationale Erfolgsbeispiele
Norwegen:                                          Norwegen: 20 % aller
• Keine Zulassungssteuer                           Neufahrzeuge sind rein
• Keine Mehrwertsteuer                             elektrisch betrieben
• Keine City Maut und kostenloses städtisches
  Parken
• Freie Fahrt auf Busspuren
Niederlande:                                       Niederlande: 50.000 E-Auto
• Keine Kfz-Steuer                                 Zulassungen in 12 Monaten
• Keine Straßenmaut
• Absetzbarkeit umweltfreundlicher Investitionen
• Freies Parken für Elektrofahrzeuge
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VERBUND-Position

Vorschläge von VERBUND zur Forcierung der E-Mobilität

Zentraler Maßnahmenvorschlag:
• Temporäre Ökologisierung der
   Dienstwagensteuer für E-Autos und Plug-In-
   Hybride (Bonus-Malus-System)*

Weitere Vorschläge:
• Temporärer Vorsteuerabzug
• Absatzbarkeit der Aufwendungen für
  Wallboxen bei Privatpersonen
• Verpflichtende Ladeinfrastruktur auf (semi-)
  öffentlichen Parkplätzen
• Leitfaden zur Umstellung des öffentlichen
  Fuhrparks auf E-Autos

 * Geltende Regelung: Ein Firmenwagen ist ein geldwerter Vorteil, der als Sachbezug pauschal bewertet wird (Höchstgrenze 720 €). Der Sachbezug erhöht die
 Bemessungsgrundlage für Lohnsteuer und Sozialversicherung. Diese Abgaben werden durch den Dienstgeber vom Monatsgehalt abgezogen und der
 Dienstnehmer erhält netto weniger Gehalt ausbezahlt. VERBUND-Vorschlag: Differenzierung der Dienstwagensteuer nach den CO2-Emissionen der Kfz als
 Bonus-Malus-System: Kein Sachbezug für Fahrzeuge unter 50g/km CO2-Ausstoß, dafür ein höherer Sachbezug bei Fahrzeugen über 130g/km CO2-Ausstoß.
 Maßnahme hätte große Hebelwirkung: rund 60% der Neuzulassungen in Österreich sind Firmenautos. Durch ein Bonus-Malus-System sind signifikante
 Beiträge für das Budget 2015-2017 möglich.

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