Verhaltenskodex der Deutsche Pfandbriefbank AG (Anweisung)

Die Seite wird erstellt Anne Haas
 
WEITER LESEN
der Konzern zur Anwendung der Empfehlungen der „Regie-
Verhaltenskodex der                                              rungskomission Deutscher Corporate Governance Kodex“
                                                                 gemäß § 161 AktG mit der Maßgabe des Grundsatzes

Deutsche Pfandbrief-                                             „Comply or Explain“ verpflichtet.
                                                                 Wir erwarten von allen Mitarbeitern, dass sie diesem Kodex
                                                                 nach Wort und Sinn folgen. Mit Mitarbeitern sind alle
bank AG (Anweisung)                                              Vorstände, Aufsichtsräte, alle Managementebenen und alle
                                                                 internen und externen Mitarbeiter des Konzerns gemeint.
Stand: Februar 2016
                                                                 Die in diesem Kodex aufgeführten Regeln, Standards und
                                                                 Anweisungen stellen Mindestanforderungen für alle Kon-
1. Einführung                                                    zerneinheiten dar. Sollten zusätzliche oder strengere
Der hier vorliegende Verhaltenskodex (Kodex) für den Kon-        Grundsätze oder Regeln in Konzerneinheiten, -töchtern, -
zern Deutsche Pfandbriefbank legt den ethisch-rechtlichen        niederlassungen etc. anzuwenden sein, behalten diese
Rahmen fest für unser Verhalten untereinander und im Ver-        lokale Gültigkeit. In auslegungsbedürftigen Fällen in denen
hältnis zu unseren Kunden und Geschäftspartnern, Wettbe-         der vorliegende Wortlaut mit gleichen im Konzern gültigen
werbern und der Öffentlichkeit. Indem wir mit allen diesen       Regelwerken konkurriert, geht der gesetzliche Wortlaut und
Gruppen transparent, fair, verantwortungsbewusst und eh-         der Wortlaut der einschlägigen, mit dem Betriebsrat abges-
rlich mit dem erforderlichen Grad an Können, Professiona-        timmten Arbeitsanweisungen diesem Kodex vor.
lität und Integrität umgehen, bilden wir die Grundlage für
unseren Geschäftserfolg.                                         Wir erwarten, dass alle Mitarbeiter die ihnen obliegende
                                                                 berufliche Verantwortung innerhalb und außerhalb der Bank
Der vorliegende Verhaltenskodex dient daher der freiwilligen     stets mit größtmöglicher Professionalität und Integrität
Selbstkontrolle und stellt eine Orientierungshilfe für die Mi-   wahrnehmen. Dies beinhaltet auch, dass die Mitarbeiter
tarbeiter dar. Er umfasst die unverzichtbaren Anforde-           sowohl im beruflichen als auch im privaten Bereich alles
rungen, die wir an alle Mitarbeiter unseres Konzerns stellen.    vermeiden, was Kunden, Lieferanten, anderen Mitarbeitern
Gleichzeitig schafft er den Rahmen für alle Regelwerke im        oder dem Konzern oder seinen Eigentümern Schaden
Konzern.                                                         zufügen könnte.

Die geltende Rechtsordnung und alle behördlichen                 Der Vorstand der Deutsche Pfandbriefbank AG wird diesen
Vorschriften, die in den jeweiligen Rechtsräumen gelten, in      Kodex regelmäßig überprüfen, um seinen Nutzen in der sich
denen der Deutsche Pfandbriefbank Konzern tätig ist, bilden      ständig ändernden Geschäftswelt zu sichern. Der Vorstand
die Grundlage für alle Unternehmensentscheidungen und            verpflichtet sich, ein „best practice”-Umfeld sicherzustellen.
unser tägliches Handeln. Wir wollen mit den richtigen Mitar-     Jeder Mitarbeiter des Konzerns muss eventuelle Zusatzre-
beitern am richtigen Platz effizient und zum Nutzen unserer      gelungen der jeweiligen Geschäftseinheit zu diesem Verhal-
Kunden und der Konzerngesellschaften und ihrer Ei-               tenskodex einhalten.
gentümer arbeiten. Wir honorieren Leistung und sanktionie-
ren Fehlverhalten konsequent und angemessen.                     2. Einhalten von Regeln/Gesetzgebung/Anweisungen
                                                                 Wir erwarten selbstverständlich von allen Mitarbeitern, dass
Dieser vorliegende und konzernweit gültige Verhaltenskodex       sie Gesetze, interne Anweisungen und regulatorische An-
beschreibt das von allen Mitarbeitern erwartete Verhalten,       weisungen/Richtlinien der lokalen Aufsichtsbehörden befol-
unabhängig vom jeweiligen gesetzlichen Umfeld, in dem die        gen, die die Konzerngesellschaften im jeweiligen geset-
Konzerngesellschaften geschäftlich tätig sind. Wir erwarten,     zlichen Umfeld betreffen.
dass jeder Mitarbeiter sich im Einklang mit den Grundsätzen
und Werten, wie sie in diesem Kodex ausgeführt sind, ver-        Der Konzern agiert offen und transparent gegenüber den
hält. Die Aktivitäten des Konzerns und aller Mitarbeiter un-     Aufsichtsbehörden und stellt eine pünktliche, vollständige
terliegen – außer den gesetzlichen und regulatorischen           und nicht irreführende Berichterstattung sicher.
Rahmenbedingungen – sowohl diesem Kodex als auch
anderen internen Regelwerken und Prozessen, die diesen           Integrität und Ehrlichkeit sind Grundprinzipien im Handeln
Kodex unterstützen und ergänzen. Darüber hinaus hat sich         und Verhalten der Mitarbeiter.
ment, das eine effiziente und zielgerichtete und schnelle
Die folgende kurze Checkliste soll Mitarbeitern helfen, in     Bearbeitung von Beschwerden sicherstellt.
Situationen, die von bestehenden Anweisungen, Prozessen
oder Regeln nicht abgedeckt sind, Entscheidungen zu tref-      Der Konzern unterstützt keinerlei Geschäftspraktiken, die
fen:                                                           unserer Reputation schaden können oder bei denen der
    •   Bin ich befangen (Conflict of Interest)?               Verdacht besteht, dass der Kunde dadurch gegen unsere
                                                               ethischen Standards verstößt oder ungesetzlich handelt.
    •   Widerspricht mein Verhalten dem kurz- oder lang-
        fristigen Interesse der Unternehmen des Konzerns,      Es wird nicht toleriert, wenn Mitarbeiter in wettbe-
        seiner Kunden oder seiner Eigentümer?                  werbswidrige Vereinbarungen, Entscheidungen oder kon-
                                                               zertierte Aktionen verwickelt sind.
    •   Wird mein Verhalten eine Gesundheits-, Sicher-
        heits- oder Lebensgefahr für jemanden zur Folge
        haben?                                                 Sollte ein Mitarbeiter Kenntnis davon erlangen, dass ein
                                                               Kunde potenzieller Kunde, oder sonstiger Geschäftspartner
    •   Wird die öffentliche Wahrnehmung meines Verhal-
        tens womöglich dem Ruf des Konzerns schaden?           (z.B. Zulieferer) möglicherweise in illegale oder rufschädi-
                                                               gende Aktivitäten verwickelt ist, sind der zuständige Vors-
    •   Würde der Konzern Kunden verlieren, wenn diese
        von einem solchen Verhalten wüssten?                   tand und Compliance zu informieren. Der zuständige Vors-
                                                               tand wird – unter Einbindung von Compliance – jeden Fall
    •   Für Rückfragen und in Zweifelsfällen stehen die ört-
                                                               individuell prüfen lassen. Zur weiteren Untersuchung können
        lich zuständigen Compliance Officer als Ansprech-
        partner zur Verfügung.                                 auch zusätzliche Organisationseinheiten im Konzern bei-
                                                               gezogen werden (z.B. Revision, Rechtsabteilung, Kreditbe-
                                                               reich)
3. Beziehung zu Kunden / Lieferanten / Aktionären / Inves-
toren und Wettbewerbern                                        Die Liste illegaler oder sonstiger rufschädigender Aktivitäten
                                                               beinhaltet u.a.:
3.1. Kundenbeziehung
                                                                   •   Geldwäsche
Unsere Kunden sind der Grundstein unseres Geschäftes.
Alle Mitarbeiter müssen sich jederzeit integer, transparent        •   Terroristenfinanzierung
und ehrlich im Umgang mit Kunden und allen anderen                 •   Drogenhandel
Parteien, mit denen unsere Firma verkehrt, verhalten. Der          •   Handel mit illegalen Waffen
Konzern verpflichtet sich zu einer offenen und professionel-       •   Verletzung von Menschenrechten
len Handlungsweise mit erstklassigem Service für ihre Kun-
                                                                   •   Menschenschmuggel
den. Der Konzern überprüft regelmäßig die Kunden-
Servicelevels und arbeitet ständig daran, den Maßstab für          •   Warenschmuggel
guten Service zu erhöhen. Unter Professionalität versteht          •   Bestechung von Regierung oder anderen Amtsträ-
der Konzern die Einbeziehung der erforderlichen                        gern
Kenntnisse, von Wissen und Qualifikationen, um Aufgaben            •   Vorteilsgewährung und -annahme
auf effiziente, kompetente und nachhaltige Art zu erledigen.       •   Steuerdelikte
                                                                   •   Illegale oder unberechtigte Nutzung von Eigentum,
Die Interessen der Kunden müssen geschützt werden, und                 einschließlich Landbesitz
es muss sichergestellt werden, dass das Kundenvertrauen
                                                                   •   Marktmissbrauch, zum Beispiel Marktmanipulation
aufrechterhalten wird, indem Informationen über die Kunden             oder Insiderhandel
selbst, deren Konten und deren Geschäfte vertraulich be-
                                                                   •   Alle Arten der organisierten Kriminalität
handelt werden. Durch gebotene Sicherheitsstandards in
Bezug auf Informationen über Kunden, Mitarbeiter, Ak-              •   Umweltverschmutzung einschließlich übermäßiger
tionäre und alle Interessengruppen werden alle Aufzeich-               Emission, illegaler Abfallentsorgung sowie jegliche
                                                                       Art der damit verbundenen Urkundenfälschung
nungen und Daten geschützt. Dies trifft auch für die körper-
liche Unversehrtheit aller Interessengruppen zu.                   •   Illegale Nutzung von Arbeitskraft einschließlich
                                                                       Zwangsarbeit und Kinderarbeit
Unsere Kunden werden in allen geschäftlichen Aspekten fair
behandelt. Dazu gehören auch ein hoher Servicestandard
sowie ein angemessenes und gutes Beschwerdemanage-
Die oben genannte Liste ist nicht vollständig, jedoch re-                 alle lokalen Gesetze und aufsichtsrechtlichen An-
präsentativ dafür, dass der Konzern sich von jeglichen ille-              forderungen eingehalten werden.
galen oder sonstigen rufschädigenden Praktiken distanziert.
                                                                 4. Interessenskonflikte
Bei unseren angebotenen Produkten und unserem Auße-              Der Konzern ist bestrebt, sicherzustellen, dass Interessen-
nauftritt werden die Menschenwürde und die Integrität der        konflikte vermieden oder angemessen behandelt werden.
Kultur unserer Kunden beachtet.                                  Interessenkonflikte können mehrere Formen annehmen. Die
                                                                 Behandlung möglicher Interessenkonflikte zwischen ver-
3.2. Beziehung zu Lieferanten                                    schiedenen Kunden ist in den jeweiligen Anweisungen der
Wir ergreifen alle notwendigen Maßnahmen, um eventuelle          Konzernunternehmen geregelt. Ein Interessenkonflikt kann
Interessenskonflikte zwischen Lieferanten und dem Konzern        aber auch dadurch entstehen, dass sich Interessen aus
bzw. einzelnen Mitarbeitern zu vermeiden bzw. dort, wo           externer Mandatstätigkeit oder die persönlichen / privaten
diese auftreten, zu lösen.                                       Interessen eines Mitarbeiters tatsächlich oder scheinbar mit
                                                                 den Interessen des Konzerns oder unserer Kunden überla-
3.3. Beziehungen zu Aktionären und Investoren                    gern. Dies ist regelmäßig dann der Fall, wenn ein Mitarbeiter
Der Konzern weiß das von Investoren und Eigentümer in ihn        private Interessen wahrnimmt oder Entscheidungen trifft, die
gesetzte Vertrauen zu schätzen. Deshalb zeichnet der Kon-        es ihr / ihm schwer machen, die dienstlichen Aufgaben ob-
zern dafür verantwortlich,                                       jektiv oder wirksam zu erfüllen bzw. wenn die Wahrnehmung
    •   ein professionelles und gewissenhaftes Manage-           privater Interessen mit Nachteilen und Verlusten zu Lasten
        ment einzusetzen, um eine nachhaltige gleichwohl         der Bank verbunden sein kann. Daher müssen alle Mitar-
        wettbewerbsfähige Rendite für die Anlage unserer         beiter gegenwärtige oder offensichtliche Interessenkonflikte
        Aktionäre/Investoren sicherzustellen                     vermeiden.
    •   entsprechend gesetzlicher Anforderungen alle rele-
        vanten Informationen gegenüber unseren Aktionä-          Interessenkonflikte jeglicher Art sollen umgehend dem
        ren/ Investoren offenzulegen                             Compliance Officer gemeldet werden. Dieser wird solche
    •   als Treuhänder die Anlage der Aktionäre / Investo-       Konflikte untersuchen, Abhilfemaßnahmen bestimmen und,
        ren zu bewahren, zu schützen und zu mehren               wo nötig, den entsprechenden Vorgesetzten einbinden.
    •   die Anfragen, Vorschläge, Beschwerden und for-           Betroffene Mitarbeiter können aufgefordert werden, am
        mellen Eingaben der Aktionäre/Investoren zu be-          Entscheidungsprozess nicht teilzunehmen. Alternativ kann
        achten.                                                  je nach Situation beschlossen werden, dass Transaktionen
                                                                 oder Kontakte von Mitarbeitern nachweislich zu Marktbe-
3.4. Wettbewerber                                                dingungen erfolgt sind.
Der Konzern unterstützt das Konzept des freien, fairen,
nachhaltigen und ethischen Wettbewerbs. Daher gelten im          In Zweifelsfällen stehen die örtlich zuständigen Compliance
Konzern die folgenden Regelungen:                                Officer als Ansprechpartner zur Verfügung.
    •   geistiges und sachliches Eigentum wird anerkannt,
                                                                 4.1 Private Immobiliengeschäfte
    •   Wirtschaftsinformationen mittels unehrlicher, illega-
                                                                 Wenn ein Auftrag seinem Inhalt nach typischerweise in der
        ler oder unethischer Methoden zu erlangen, werden
        nicht toleriert und abgelehnt,                           Form ausgeführt wird, dass die Bank einen Dritten mit der wei-
                                                                 teren Erledigung betraut, erfüllt die Bank den Auftrag dadurch,
    •   der Erhalt von oder die Teilnahme an fragwürdigen
                                                                 dass sie ihn im eigenen Namen an den Dritten weiterleitet (wei-
        Zahlungen, Anreizen oder Begünstigungen, um
        Wettbewerbsvorteile zu erlangen, werden nicht to-        tergeleiteter Auftrag). Dies betrifft zum Beispiel die Einholung
        leriert und abgelehnt,                                   von Bankauskünften bei anderen Kreditinstituten oder die Ver-
                                                                 wahrung und Verwaltung von Wertpapieren im Ausland. In
    •   Absprachen mit Wettbewerbern in Bezug auf
        proprietäre Informationen, Geschäftspläne oder           diesen Fällen beschränkt sich die Haftung der Bank auf die
        Themen wie Preisfindung und Vertriebsstrategien          sorgfältige Auswahl und Unterweisung des Dritten.
        sind verboten,
    •   wir stellen sicher, dass Werbematerial und Marke-        4.2 Persönliches oder privates Interesse von Mitarbeitern
        ting fair, ehrlich und nicht irreführend sind und dass   Nebentätigkeiten im Namen des Konzerns oder im Privatin-
                                                                 teresse bedürfen der Zustimmung des zuständigen Berei-
chleiters sowie des Personalbereichs. In Zweifelsfällen über       4.6. Regelung der Annahme von Geschenken und Bewir-
die Vereinbarkeit ist Compliance hinzuzuziehen. Wir be-            tungen
grüßen es, wenn sich unsere Mitarbeiter im öffentlichen            Wir erwarten, dass jegliche Annahme von Geschenken im
Interesse engagieren. Öffentliche Mitteilungen oder Publika-       Rahmen der üblichen Geschäftstätigkeit, die den Wert der
tionen im Namen des Konzerns bedürfen vorab der Zustim-            lokal gesetzten Grenzen übersteigen, dem Vorgesetzten
mung des zuständigen Bereichsleiters und des Leiters der           und dem Compliance Officer gemeldet wird. Bevor Mitar-
Unternehmenskommunikation. Dieses Zustimmungserfor-                beiter die Annahme einer Einladung oder Bewirtung in
dernis gilt auch für eine unentgeltliche Tätigkeit, die nach Art   Erwägung ziehen, müssen sie die Genehmigung des örtli-
oder Umfang die Interessen des Konzerns beeinträchtigen            chen Kompetenzträgers sowie von Compliance einholen,
kann. Die Arbeitsverträge enthalten daher eine Klausel zum         sobald der Wert die lokal festgesetzten Grenzen übersteigt.
Thema „Nebentätigkeiten“. Der Konzern wird seine Zustim-           Nähere Informationen befinden sich in der Anweisung Com-
mung zu Nebentätigkeiten nur verweigern, wenn die Inte-            pliance des Konzerns. Generell dürfen Mitarbeiter keine
ressen des Konzerns beeinträchtigt sind.                           Geschenke, Unterstützungen, Bewirtung oder Service erbit-
                                                                   ten oder akzeptieren, die in irgendeiner Form ihre Position
Bei persönlichem Kontakt mit Kunden ist darauf zu achten,          oder jegliche Geschäftsentscheidung durch oder für den
den geschäftlichen Bereich zu versachlichen; private Kon-          Konzern kompromittieren könnten oder den Anschein dazu
takte und auch freundschaftliche Beziehungen dürfen nicht          geben. Geschenke dürfen nur unter Beachtung der ge-
den Blick dafür verstellen, dass geschäftliche Interessen im       nannten Meldegrenzen angenommen werden, wenn dies in
Vordergrund stehen und stets Vorrang haben.                        einer offenen und transparenten Art und Weise erfolgt.

4.3. Persönliche Finanzen
Im Einklang mit einem professionellen Geschäftsgebaren             4.7. Vorteilsannahme und Vorteilsgewährung
sind alle Mitarbeiter angehalten, ihre persönlichen Finanzen       Mitarbeiter dürfen weder Vergünstigungen oder Anreize erbitten
jederzeit ordentlich zu führen.                                    oder akzeptieren noch Vergünstigungen oder Anreize anbieten
                                                                   oder geben, wenn hierdurch ein Interessenkonflikt mit ihren
4.4. Persönliche Kontoführung                                      Verpflichtungen gegenüber dem Konzern, dessen Kunden,
Persönliche Transaktionen von Mitarbeitern dürfen sich nicht       Lieferanten oder sonstigen Parteien entstehen könnte.
gegen die Interessen der Kunden oder gegen die Interessen          Vorteilsannahme, Vergünstigungen und Anreize sind u.a.:
des Konzerns richten. Im Falle eines Interessenkonfliktes              •   Kredite oder sonstige finanzielle Vorteile
muss eine umgehende Offenlegung gegenüber dem
                                                                       •   Gelegenheiten, Gewinne oder Einkommen zu ge-
Vorgesetzten erfolgen sowie die schriftliche Genehmigung                   nerieren, zu erhalten oder zu erhöhen
des Compliance Officers eingeholt werden. Persönliche
                                                                       •   Gelegenheiten, Verluste oder Kosten zu vermeiden
Transaktionen, die unlauter erscheinen oder womöglich die
                                                                           oder zu reduzieren
Glaubwürdigkeit des Konzerns oder seiner Mitarbeiter
                                                                       •   Geld oder sonstiges Vermögen oder Geschenke,
beeinträchtigen, sind verboten
                                                                           Service, Informationen
4.5. Politische Spenden                                            Praktische Beispiele einer Vorteilsannahme u.a.:
Im Umgang mit Vertretern von Regierungen und öffentlichen              •   ganz oder teilweise bezahlter Urlaub (zum Beispiel
Stellen müssen alle Handlungen unterlassen werden, die                     Flug, Auto, Hotel, Urlaubsdomizil, Ferienwohnung)
deren Entscheidungen unrechtmäßig beeinflussen könnten.                •   Der Bauträger, der zugleich Kreditnehmer des Kon-
Vor allem sind Geldzuwendungen, Geschenke oder andere                      zerns ist, verkauft an den Mitarbeiter eine Eigen-
Vergünstigungen an Amtsträger zu unterlassen, die in                       tumswohnung offensichtlich unter dem marktübli-
irgendeiner Form als unzulässige Beeinflussung, Beste-                     chen Verkaufspreis.
chung oder Korruption ausgelegt werden könnten. Jeder                  •   Der Kunde gewährt dem Mitarbeiter ein Darlehen.
Mitarbeiter des Konzerns unterliegt den Regelungen der                 •   Der Bauunternehmer und Kunde des Konzern bie-
lokalen Gerichtsbarkeit. Jede Form von politischen Spenden                 tet unentgeltliche Arbeiten im Hause des Mitarbei-
im Rahmen der dienstlichen Tätigkeit ist im Konzern                        ters an.
grundsätzlich unerwünscht.                                             •   Eine Firma, die vom Konzern größere Aufträge er-
                                                                           halten hat, stellt für privat erbrachte Werksleistun-
                                                                           gen gegenüber dem begünstigten Mitarbeiter des
Konzerns keine oder eine zu niedrige (Schein-)         vereinbarten Handelsgepflogenheiten. Der Konzern bevor-
        Rechnung.                                              zugt und begrüßt Lieferanten und Zulieferer, die auf Na-
    •   Annahme von Provisionen für die Vermittlung von        chhaltigkeit ausgerichtet sind und nicht im Konflikt mit unse-
        Geschäften zwischen Kunde und Konzern                  ren eigenen ethischen Standards stehen.
    •   Einladung einer Kundenfirma zur Präsentation mit
        aufwendigem Begleitprogramm bei Übernahme              Ist im Einzelfall zweifelhaft, ob eine Vorteilsannahme vorlie-
        sämtlicher Kosten des Transfers                        gen könnte, so sollte der Mitarbeiter den einschlägigen
    •   Ein Kunde schließt mit einem Mitarbeiter im Hin-       Sachverhalt seinem Vorgesetzten bzw. dem Compliance
        blick auf seine Position im Konzern einen Berater-     Officer offenlegen; dies schließt den Verdacht der Vor-
        vertrag mit entsprechenden Vergütungszusagen.          teilsannahme aus und verhindert Abhängigkeit. Mit der vor-
Unzulässig sind insbesondere auch Strohmanngeschäfte           herigen Offenlegung wird der Verdacht der Vorteilsannahme
und     sonstige    Umgehungsgeschäfte,    bei   denen         von vornherein ausgeräumt.
Vergünstigungen oder Vorteile in verdeckter Form zuge-
wendet werden. Der Mitarbeiter darf insbesondere auch          4.8. Offenlegung bei geschäftlicher Verflechtung
keine Zuwendungen für Angehörige oder sonstige Dritte          Ist der (Ehe-)Partner oder ein naher Angehöriger des Mitar-
fordern oder annehmen. Eine Vorteilsannahme kann auch          beiters nach dessen zumutbarer Kenntnis bei einem Kunden
dann vorliegen, wenn der Vorteil nicht vom Kunden des          geschäftlich oder gesellschaftsrechtlich beteiligt (in der Re-
Konzerns selbst, sondern auf dessen Veranlassung durch         gel ab einer Beteiligung von 5% am Grundkapital), so hat
einen Dritten gewährt wird.                                    der Mitarbeiter die Art der Beziehung gegenüber seinem
                                                               Vorgesetzten und gegenüber dem Compliance Officer of-
4.7.1. Bestechung                                              fenzulegen, damit gewährleistet wird, dass Kredit- und sons-
Kein Mitarbeiter des Konzerns darf direkt oder indirekt        tige Entscheidungen des Konzerns durch nicht involvierte
Bestechungsgelder anbieten. Jegliche Anfrage nach              Mitarbeiter getroffen werden.
Bestech-ungsgeldern im privaten oder geschäftlichen Be-
reich muss abgelehnt und umgehend dem Vorgesetzten
gemeldet werden. Der Konzern beteiligt sich nicht an           5. Geldwäscheprävention
Geschäften, bei denen der begründete Verdacht besteht,         Ein wesentlicher Bestandteil unserer Prozesse zur
dass Bestechung eine Rolle spielt.                             Bekämpfung von Geldwäsche ist es, sicherzustellen, dass
                                                               uns die wahre Identität unserer Kunden bekannt ist. Der
4.7.2. Vorteilsgewährung                                       Vertriebsleiter der jeweiligen Abteilung ist letztlich dafür
Der Konzern erwartet, dass weder Mitarbeiter des Konzerns      verantwortlich, dass alle Anforderungen zum Thema „Kenne
noch Mitarbeiter unserer Geschäftspartner oder sonstige in     deinen Kunden“ (KYC = Know-Your-Customer -Prinzip)
den Geschäftsprozess involvierte Dritte in irgendeiner Weise   erfüllt werden, und dass die (Ursprungs-) Quelle des
Geldzahlungen oder andere Leistungen an öffentliche Stel-      zugrunde liegenden Vermögens der Kunden offengelegt ist
len vergeben, um Verwaltungsprozesse zu beschleunigen          und den Anforderungen genügt. Die Prozesse des Konzerns
oder zu vereinfachen. Sollte an Mitarbeiter wegen solcher      zur Bekämpfung von Geldwäsche basieren im Wesentlichen
Zahlungen herangetreten worden sein oder sollten Mitar-        auf drei Prinzipien:
beiter von solchen Zahlungen wissen, muss dies umgehend             • Gründliche Sammlung und Prüfung der Kundenda-
dem zuständigen Vorgesetzten gemeldet werden. Diese                     ten, also „Kenne deinen Kunden”.
Richtlinie wird auch für unsere Lieferanten, Kunden,                • Sensibilisierung und Training der Mitarbeiter. Im
Geschäftspartner, Verwaltungsangestellte, alle öffentlichen             Zuge ihres Einführungstrainings werden alle neuen
Stellen und sonstigen Interessengruppen angewandt.                      Mitarbeiter auf ihre Verpflichtungen im Zusammen-
                                                                        hang mit Geldwäsche sensibilisiert. Entsprechend
4.7.3. Lieferanten und Zulieferer                                       den jeweiligen Anforderungen werden regelmäßig
Bei allen Aktivitäten bemüht sich der Konzern um Fairness,              verpflichtende Auffrischungstrainings mit den Mitar-
Transparenz und Ehrlichkeit, auch in Bezug auf Preise,                  beitern durchgeführt.
Lizenzen und Verkaufsrechte. Als Gegenleistung für Wert,            • Interne Berichtsprozesse: Ein Verdacht auf Geld-
Qualität, Wettbewerbsfähigkeit und Zuverlässigkeit pflegt               wäsche muss vom Mitarbeiter direkt dem Geld-
der Konzern zu seinen Lieferanten langfristige stabile Be-              wäschebeauftragten gemeldet werden. Der Geld-
ziehungen. Der Konzern bezahlt pünktlich entsprechend der
wäschebeauftragte prüft den Fall und meldet ihn           7. Bankgeheimnis, Datenschutz und vertrauliche Informati-
         gegebenenfalls an die zuständigen Behörden.               onen
                                                                   Innerhalb der gesetzlichen, behördlichen und durch interne
Nähere Informationen finden sich in der Anweisung Geldwä-          Vorschriften festgelegten Grenzen pflegen wir eine offene
scheprävention des Konzerns.                                       Kommunikation mit allen Beteiligten und tauschen Informa-
                                                                   tionen untereinander aus.
6. Marktmissbrauch (Insiderinformation und Marktmanipu-
lation)                                                            Dabei muss beachtet werden, dass weder während der
Es ist ein klarer Verstoß gegen die Richtlinien des Konzerns,      Dauer eines Mitarbeiterverhältnisses noch nach dessen
wenn ein Mitarbeiter in marktmissbräuchliche Aktivitäten           Beendigung Mitarbeiter vertrauliche Geschäftsinformatio-
verwickelt ist. In einem solchen Fall unterliegt der Mitarbeiter   nen, die sie infolge ihrer Berufsausübung erlangt haben, an
sofortigen Disziplinarmaßnahmen, die eine Beendigung des           Externe weitergeben oder direkt oder indirekt zu ihrem Vor-
Arbeitsverhältnisses zur Folge haben können.                       teil nutzen dürfen. Ein Mitarbeiter darf auch nicht die
                                                                   Abwicklung von Geschäften, die zu den Aufgaben des Kon-
6.1. Insiderhandel                                                 zerns gehören, über Dritte – wie zum Beispiel Ehegatten,
Konkrete Informationen, die sich direkt oder indirekt auf ein      Bekannte, Versicherungsagenturen und Makler etc. – veran-
oder mehrere Finanzinstrumente oder deren Herausgeber              lassen; es ist insbesondere unzulässig, dabei Kenntnisse
beziehen und die nicht veröffentlicht wurden, jedoch sehr          aus Kundengeschäften zu verwerten. Innerhalb des Un-
wahrscheinlich im Falle einer Veröffentlichung einen we-           ternehmens, zwischen den Abteilungen und Geschäftsein-
sentlichen Einfluss auf die Kurse dieser Finanzinstrumente         heiten, informieren und kommunizieren die Mitarbeiter im
oder damit zusammenhängende Derivate haben würden,                 Rahmen der gesetzlichen, aufsichtsrechtlichen und internen
dürfen nicht weitergegeben werden. Alle Mitarbeiter sind           Reglementierungen auf offene Art und Weise.
verpflichtet, weitergehende Richtlinien zum Insiderhandel an
ihrem jeweiligen Einsatzort zu befolgen.                           Des Weiteren sind die Mitarbeiter verpflichtet, sich an die
                                                                   Datenschutzverordnungen und sonstige gesetzliche und
6.2. Marktmanipulation                                             interne Regelungen im Zusammenhang mit vertraulichen
Transaktionen oder Handelsaufträge, die                            oder schützenswerten Informationen zu halten. Dies betrifft
    •    falsche oder irreführende Signale hinsichtlich dem An-    jegliche persönliche Information, die die Identität einer Pri-
         gebot, der Nachfrage oder dem Kurs von Finanzins-         vatperson offenlegen könnte. Die Mitarbeiter haben eine
         trumenten geben könnten                                   Vertrauensstellung inne, wenn sie mit persönlichen Informa-
    •    durch das Handeln einer oder mehrerer Personen den        tionen umgehen, und sie stellen sicher, dass diese Daten
         Kurs von einem oder mehreren Finanzinstrumenten           nur zweckgebunden verwendet werden. Unsere Regelungen
         auf ein unnatürliches oder künstliches Niveau festle-     zum Datenschutz verbieten die Weitergabe von persönli-
         gen sind unzulässig,                                      chen Daten an unberechtigte Dritte.
    •    es sei denn, die handelnden Personen können darle-        Informationen an Dritte dürfen ausschließlich in den folgen-
         gen, dass die Gründe für ihr Handeln legitim sind und     den Fällen weitergegeben werden:
         diese Transaktionen oder Handelsaufträge nachwei-         wenn die betreffende Partei eine entsprechende Erlaubnis
         slich zu anerkannten Marktbedingungen im betreffen-       erteilt hat
         den regulierten Markt durchgeführt wurden.                wenn der Konzern bzw. eine Konzerngesellschaft gesetzlich
                                                                   dazu verpflichtet ist bzw. eine Offenlegungspflicht vorliegt
Darüber hinaus dürfen Transaktionen oder Han-                      wo es die Situation erfordert, zum Beispiel in einer Gerichts-
delsgeschäfte, die mittels Scheingeschäften oder irgendei-         verhandlung oder vergleichbaren Situationen
ner anderen Form von Betrug oder Verschleierung erstellt           im Zuge der Auftragsdatenverarbeitung
wurden sowie Informationen via Medien, Internet oder an-
                                                                   Das Thema Datenschutz ist Bestandteil eines jeden Mitar-
dere Kommunikationsmedien, die möglicherweise falsche
                                                                   beitervertrages. Die Mitarbeiter werden regelmäßig zum
oder irreführende Signale in Bezug auf Finanzinstrumente
                                                                   Thema Datenschutz geschult. Jeder Verstoß gegen diese
geben könnten, nicht in Umlauf gebracht werden.
                                                                   Regelungen des Datenschutzes kann disziplinarische
                                                                   Konsequenzen haben.
8. Nachhaltigkeit/Umweltverantwortung
Der Konzern hat sich dazu verpflichtet, seine Geschäfte           Der Konzern toleriert keine Form der ungerechten Behan-
nachhaltig und umweltverträglich abzuwickeln und Umwel-           dlung oder Diskriminierung von Mitarbeitern. Bei der Aus-
trisiken, die bei seiner Geschäftstätigkeit entstehen könnten,    wahl und der weiteren Entwicklung unserer Mitarbeiter sind
zu identifizieren. Der Konzern ist sich dessen bewusst, dass      wir der Chancengleichheit verpflichtet, ohne nach Alter,
bestimmte Ressourcen limitiert sind und dass damit verant-        Behinderung, ethnischer Herkunft, Hautfarbe, Geschlecht,
wortungsbewusst umgegangen werden muss. Der Konzern               Schwangerschaft, Religion, Zivilstand oder sonstiger Merk-
handelt so wirtschaftlich wie möglich bei seinem Energie-         male zu diskriminieren. Wir beurteilen unsere Mitarbeiter
und Rohstoffbedarf. Er ist sich dessen bewusst, dass na-          aufgrund ihrer Leistung und geben ihnen ein aufrichtiges
chhaltige und verantwortungsbewusste Geschäftspraktiken           und faires Feedback.
nicht nur positive Auswirkungen auf die Umwelt haben, son-
dern auch wirtschaftliche Vorteile bieten.                        Jeder Mitarbeiter soll, wenn nötig, Probleme am Arbeitsplatz
Der Konzern ist ein Wirtschaftsunternehmen, das darauf            ohne Befürchtung von Nachteilen für sich selbst ansprechen
abzielt, seinen Eigentümern eine nachhaltige und adäquate         können. Der Konzern pflegt eine offene Unternehmenskul-
Rendite auf ihre Investition zu erwirtschaften. Die Kriterien     tur, die die Einbindung der Mitarbeiter in den Entschei-
für Kredit- und Investitionsentscheidungen sind vorwiegend        dungsfindungsprozess in angemessenem Umfang unter
wirtschaftlicher Natur. Sie beziehen aber auch eine ganze         Wahrung der Diskretion vorsieht. Wir stellen sicher, dass
Reihe von Sozial- und Umweltfaktoren mit ein.                     angemessene Verfahren im Konzern existieren, um Pro-
                                                                  bleme am Arbeitsplatz vertraulich und so schnell wie
Der Konzern erstellt derzeit zwar keinen expliziten Um-           möglich einer Lösung zuzuführen.
weltbericht, wir haben uns aber dennoch zum Ziel gesetzt,
den Energie- und Rohstoffbedarf unserer Standorte und             11. Umsetzung
operativen Einheiten zu minimieren, um somit einen aktiven        Jeder Mitarbeiter ist dafür verantwortlich, sich mit dem Inhalt
Beitrag zum Klimaschutz zu leisten.                               und den Bestimmungen dieses Kodex vertraut zu machen
                                                                  und den hier aufgeführten Standards Folge zu leisten.
9. Sozialverantwortung
Der Konzern bekennt sich zu seiner sozialen Verantwortung.        Jegliche absichtliche Zuwiderhandlung gegen die Bestim-
Großen Wert legen wir auf das nachhaltige Wirtschaften.           mungen dieses Kodex kann ernsthafte Konsequenzen ha-
Unseren Umgang mit unseren Mitarbeitern und das Verhal-           ben und zu Disziplinarmaßnahmen führen, die auch die
ten unserer Mitarbeiter soll ethischen Anforderungen voll         Beendigung des Arbeitsverhältnisses bedeuten können.
entsprechen. Unsere Mitarbeiter können sich – gerade in           Wenn einem Mitarbeiter bewusst wird, dass er die hier
Anbetracht der hohen professionellen Anforderungen –              aufgeführten Standards unbeabsichtigt verletzt hat, sollte er
darauf verlassen, dass wir sie in ihrer fachlichen, beruflichen   umgehend seinen Vorgesetzten und den Compliance Officer
und persönlichen Entwicklung unterstützen. Wir streben            informieren. Jeder Vorfall wird individuell geprüft.
danach, unseren Mitarbeitern ein gesundes und sicheres
Arbeitsumfeld zur Verfügung zu stellen.                           12. Vertrauliche Meldungen (Whistleblowing)
Unsere Verantwortung als Teil der Gesellschaft nehmen wir         Jede Organisation trägt das Risiko, dass Fehler gemacht
sehr ernst. Ein Beispiel hierfür sind die Aktivitäten unserer     werden oder Opfer betrügerischer Handlungen zu werden
Stiftungen sowie das freiwillige Engagement unserer Mitar-        und dass Betrug oder anderes illegales Handeln vorkommt.
beiter.                                                           Jegliche unerwünschte Handlung dieser Art wird sowohl aus
                                                                  wirtschaftlichen Gründen wie aufgrund der gesetzlichen
10. Mitarbeiter                                                   Verpflichtung zur Abwehr betrügerischer Handlungen im
Der Konzern respektiert alle Menschen unabhängig von              weiteren Sinne vom Konzern sehr ernst genommen. Unter
Alter, Geschlecht, Rasse, sozialem Hintergrund, Fähigkei-         anderem versteht der Konzern darunter:
ten, sexueller Ausrichtung oder Religion und fördert                  •   Verhalten, welches das Ansehen des Konzerns be-
entsprechend der Möglichkeit die Diversität der Mitarbeiter.              einträchtigt
Der Konzern achtet die Menschenwürde, Menschenrechte                  •   Zuwiderhandlung gegen Regelungen und interne
und die Privatsphäre. Der Konzern sichert zu, dass Mitar-                 Anweisungen des Konzerns
beiter stets mit Fairness, Würde und Respekt behandelt
                                                                      •   kriminelle Handlungen oder zivilrechtliche unerlaub-
werden.                                                                   te Handlungen und Vertragsverletzungen
•   Gefährdung von Gesundheit oder Sicherheit
    •   absichtliche Verschleierung von unerwünschten
        Handlungen
Bei einem Verdacht auf Fehlverhalten sollte der Mitarbeiter
seinen direkten Vorgesetzten, Abteilungsleiter oder Bereich-
sleiter informieren, der diese Meldung nach Erhalt an den
Compliance Officer weiterleitet. Der Mitarbeiter kann auch
jeden Compliance Officer oder den Konzern Compliance
Officer direkt kontaktieren.

Der Compliance Officer wird eine Untersuchung durchführen
mit dem Ziel, festzustellen, ob es sich um ein Fehlverhalten
handelt. Der Compliance Officer wird das Untersuchungser-
gebnis der berichtenden Person, den untersuchten Perso-
nen, dem Leiter der Revision, dem Vorstand oder Niederlas-
sungsleiter und gegebenenfalls externen Behörden mittei-
len, die prüfen müssen, ob aufgrund der Feststellungen
Konsequenzen gezogen werden müssen.

Da ein Fehlverhalten für die Beteiligten disziplina-
rische/arbeitsrechtliche Folgen haben könnte, ist der Bereich
Personal einzubinden, sobald beschlossen wird, eine Unter-
suchung durchzuführen.

Jede vertrauliche Meldung (Whistleblowing) wird vertraulich
behandelt, und die Identität des meldenden Mitarbeiters wird
nur preisgegeben, wenn es nicht zu vermeiden ist. Es wird
jedoch Fälle geben, die ohne eine Aufdeckung der Identität
der meldenden Person nicht gelöst werden können. Der
Konzern wird keinerlei Benachteiligung der meldenden Per-
sonen tolerieren.

Die interne Revision wird die Bestimmungen dieses Kodex
und ihre Einhaltung im Rahmen ihrer Revisionstätigkeiten
prüfen. Jede Abweichung von dem Kodex wird dem verant-
wortlichen Vorgesetzten berichtet.

Kontakt und weiterführende Hinweise sind auf der Homepa-
ge der Deutschen Pfandbriefbank AG               hinterlegt
(www.pfandbriefbank.com).
Sie können auch lesen