Verkehrsuntersuchung Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens 2284 Bauvorhaben Neustadtsgüterbahnhof Grundstücksteil A
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Verkehrsuntersuchung
Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens
2284
Bauvorhaben Neustadtsgüterbahnhof
Grundstücksteil A
in Bremen Neustadt
(Stand 02.06.2021)
Im Auftrag der Peper & Söhne Projekt GmbH
In Abstimmung mit der Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität- und
Stadtentwicklung, BremenAuftraggeber: Peper & Söhne Projekt GmbH Allerkai 4 28309 Bremen in Abstimmung mit der SKUMS, Bremen Aufsteller: BPR Dipl. -Ing. Bernd F. Künne & Partner Beratende Ingenieure mbB Ostertorstraße 38 / 39, 28195 Bremen Telefon 0421 / 33 50 2 - 0 Telefax 0421 / 33 50 2 - 22 Bearbeitet: Sven Michaelsen .......................................................... Bremen, Juni 2021
Neustadtsgüterbahnhof
Verkehrstechnische Untersuchung, Bebauungsplan 2284 Seite i
INHALTSVERZEICHNIS
1. Einführung ......................................................................................................... 1
1.1 Aufgabenstellung............................................................................................... 1
1.2 Grundlagen und Bearbeitungsweise ................................................................... 2
2. Verkehrsverhältnisse ........................................................................................... 4
2.1 Heutiger Planungs- und Entwicklungsstand / Verkehrsprojekte............................ 4
2.2 Struktur, Anlagen und Einrichtungen .................................................................. 5
2.2.1 Überörtliche Anbindung ..................................................................................... 5
2.2.2 Siedlungsstruktur und bedeutsame Verkehrsziele ................................................ 8
2.2.3 Straßen- und Wegenetz (Beschreibung, Regelung, Qualität)................................ 8
2.2.4 Ruhender Verkehr .............................................................................................. 9
2.3 Verkehrsabläufe ............................................................................................... 10
2.3.1 Heutige Verkehrsbelastung............................................................................... 10
3. Verkehrsprognose ............................................................................................ 13
3.1 Grundlage / Bestandsverkehre 2018 ................................................................. 13
3.2 Zielsetzung, Mobilitätsstrategie ........................................................................ 17
3.2.1 Allgemeine Verkehrsziele.................................................................................. 17
3.2.2 Geplante Maßnahmen zur Mobilitätsstrategie .................................................. 19
3.2.3 Städtebaulicher Vertrag .................................................................................... 24
3.3 Ermittlung Verkehrsprognose Neustadtsgüterbahnhof (städtebauliche
Nutzung).......................................................................................................... 24
3.4 Verkehrsprognose Vorderes Woltmershausen (städtebauliche Nutzung) ............ 33
3.5 Umlegung Prognoseverkehre BV Neustadtsgüterbahnhof ................................. 35
3.6 Überlagerung Carl-Francke-Straße .................................................................... 37
4. Verkehrsanalyse ............................................................................................... 41
4.1 Leistungsfähigkeitsberechnung......................................................................... 41
4.1.1 Knotenpunkt Carl-Francke-Straße, Anschluss Teil A .......................................... 42
4.1.2 Knotenpunkt Carl-Francke-Straße, Anschluss Teil A, B und C (worst-case) ......... 46
4.2 Grundstückszufahrt Carl-Francke-Straße ........................................................... 52
5. Verkehrsplanung .............................................................................................. 55
6. Zusammenfassung ........................................................................................... 65Neustadtsgüterbahnhof
Verkehrstechnische Untersuchung, Bebauungsplan 2284 Seite ii
Anlagenverzeichnis
Anlage 1: Verkehrszählungen
Anlage 1.1 Auswertung Verkehrszählung SKUMS Knoten 801 23.10.2018
Anlage 1.2 Auswertung Verkehrszählung SKUMS Knoten 931 23.10.2018
Anlage 1.3 Auswertung Verkehrszählung SKUMS Knoten 802 23.10.2018
Anlage 1.4 Auswertung Verkehrszählung SKUMS Knoten 930 23.10.2018
Anlage 2: Verkehrserzeugung Bauvorhaben Neustadtsgüterbahnhof
Anlage 2.1 Verkehrserzeugung Grundstück Teil A
Anlage 2.2 Verkehrserzeugung Grundstück Teil B
Anlage 2.3 Verkehrserzeugung Grundstück Teil C
Anlage 2.4 Zusammenfassung Verkehrserzeugung Grundstück Teil A, B und C
Anlage 3: Verkehrsumlegung Carl-Francke-Straße
Anlage 3.1 Verkehrsumlegung Teil A
Anlage 3.2 Verkehrsumlegung Teil A, B und C
Anlage 4: Leistungsfähigkeitsberechnung HBS Knotenpunkt Carl-Francke-
Straße/Erschließungsstraße
Anlage 4.1 Leistungsfähigkeitsberechnung A früh
Anlage 4.2 Leistungsfähigkeitsberechnung A spät
Anlage 4.3 Leistungsfähigkeitsberechnung A, B und C früh
Anlage 4.4 Leistungsfähigkeitsberechnung A, B und C spät
Anlage 4.5 Leistungsfähigkeitsberechnung A, B und C mit Abbiegespuren früh
Anlage 4.6 Leistungsfähigkeitsberechnung A, B und C mit Abbiegespuren spät
Anlage 4.7 Leistungsfähigkeitsberechnung A, B und C mit LSA früh
Anlage 4.8 Leistungsfähigkeitsberechnung A, B und C mit LSA spätNeustadtsgüterbahnhof
Verkehrstechnische Untersuchung, Bebauungsplan 2284 Seite iii
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1: Übersichtskarte (Quelle: openstreetmap 2020) 1
Abbildung 2: Übersichtsplan Grundstücksteile (Quelle: BPR 2021) 2
Abbildung 3 Übersicht Knotenpunkte Bestand (Quelle: OpenStreetMaps 2020) 10
Abbildung 4 Verkehrsbelastungen (Bestand, Kfz/24h sowie SV-Anteil) (Grundlage/Quellen:
© OpenStreetMap-Mitwirkende, SKUMS) 11
Abbildung 5: KP Carl-Francke-Straße, Spitzenstundenbelastungen Bestand früh aus
Zählung SKUMS vom 23.10.2018 (Darstellung: BPR 2020) 13
Abbildung 6: KP Carl-Francke-Straße, Spitzenstundenbelastungen Bestand spät aus
Zählung SKUMS vom 23.10.2018 (Darstellung: BPR 2020) 14
Abbildung 7: Erschließungskonzept Neustadtsgüterbahnhof Teil A (Darstellung: BPR 2021)
15
Abbildung 8: KP Carl-Francke-Straße, Spitzenstundenbelastungen früh,
Bestandsverkehrsmengen Zielszenario 2040 (Darstellung: BPR 2020) 16
Abbildung 9: KP Carl-Francke-Straße, Spitzenstundenbelastungen spät,
Bestandsverkehrsmengen Zielszenario 2040 (Darstellung: BPR 2020) 17
Abbildung 10: Modal Split von 2008 bis 2017 (Land Bremen, Quelle: MID) und Zielszenario
VEP 2025 (Quelle: VEP Bremen, Seite 120) 18
Abbildung 11: Zusammenfassung Stellplatzbedarf Grundstücksteil A gemäß Westphal
Architekten (Darstellung: BPR 2021) 20
Abbildung 12: zukünftige Kfz-Verkehrsmengen Neustadtsgüterbahnhof im Quell- und
Zielverkehr für Grundstücksteil A (Quelle: BPR 2021) 29
Abbildung 13: zukünftige Kfz-Verkehrsmengen Neustadtsgüterbahnhof im Quell- und
Zielverkehr für Grundstücksteil B (Quelle: BPR 2021) 30
Abbildung 14: zukünftige Kfz-Verkehrsmengen Neustadtsgüterbahnhof im Quell- und
Zielverkehr für Grundstücksteil C (Quelle: BPR 2021) 31
Abbildung 15: zukünftige Kfz-Verkehrsmengen Neustadtsgüterbahnhof im Quell- und
Zielverkehr für Grundstücksteil A, B und C (Quelle: BPR 2021) 32Neustadtsgüterbahnhof Verkehrstechnische Untersuchung, Bebauungsplan 2284 Seite iv Abbildung 16: KP Carl-Francke-Straße, Spitzenstundenbelastungen Bestand früh aus Zählung SKUMS vom 23.10.2018 (Darstellung: BPR 2021) 34 Abbildung 17: KP Carl-Francke-Straße, Spitzenstundenbelastungen Bestand spät aus Zählung SKUMS vom 23.10.2018 (Darstellung: BPR 2021) 34 Abbildung 18: Prognoseverkehre Vormittagsspitze, Teil A (Quelle: BPR 2021) 35 Abbildung 19: Prognoseverkehre Nachmittagsspitze, Teil A (Quelle: BPR 2021) 36 Abbildung 20: Prognoseverkehre Vormittagsspitze, Teil A, B und C (Quelle: BPR 2021) 36 Abbildung 21: Prognoseverkehre Nachmittagsspitze, Teil A, B und C (Quelle: BPR 2021) 37 Abbildung 22: Überlagerung Sph. Vormittag, Bestandsverkehre 2040 + Teil A und ½ B (Quelle: BPR 2021) 38 Abbildung 23: Überlagerung Sph. Nachmittag, Bestandsverkehre 2040 + Teil A und ½ B (Quelle: BPR 2021) 38 Abbildung 24: Überlagerung Sph Vormittag, Bestandsverkehre 2040 + gesamte Prognose Untersuchungsgebiet (Quelle: BPR 2021) 39 Abbildung 25: Überlagerung Sph Nachmittag, Bestandsverkehre 2040 + gesamte Prognose Untersuchungsgebiet (Quelle: BPR 2021) 40 Abbildung 26: Einteilung der Qualitätsstufen nach HBS im Kfz-Verkehr an Knotenpunkten ohne Lichtsignalanlage, (Quelle: HBS 2015) 41 Abbildung 27: Definition des Verkehrsablaufes der Qualitätsstufen nach HBS im Kfz- Verkehr an Knotenpunkten ohne Lichtsignalanlage, (Quelle: HBS 2015) 42 Abbildung 28: KP Carl-Francke-Straße, Darstellung Spuren, (Quelle: BPR 2021) 43 Abbildung 29: KP Carl-Francke-Straße Qualitätsstufen Bestands- + Prognoseverkehr morgendliche Spitzenstunde (Quelle: BPR 2021) 44 Abbildung 30: KP Carl-Francke-Straße Qualitätsstufen Bestands- + Prognoseverkehr nachmittägliche Spitzenstunde (Quelle: BPR 2021) 45 Abbildung 31: KP Carl-Francke-Straße Qualitätsstufen Bestands- + Prognoseverkehr Neustadtsgüterbahnhof gesamt, vormittägliche Spitzenstunde (Quelle: BPR 2021) 46
Neustadtsgüterbahnhof Verkehrstechnische Untersuchung, Bebauungsplan 2284 Seite v Abbildung 32: KP Carl-Francke-Straße Qualitätsstufen Bestands- + Prognoseverkehr Neustadtsgüterbahnhof gesamt, nachmittägliche Spitzenstunde (Quelle: BPR 2021) 47 Abbildung 33: KP Carl-Francke-Straße Qualitätsstufen Bestands- + Prognoseverkehr Neustadtsgüterbahnhof gesamt, vormittägliche Spitzenstunde, Knotenpunktausbau Abbiegespuren Carl-Francke-Straße (Quelle: BPR 2021) 48 Abbildung 34: KP Carl-Francke-Straße Qualitätsstufen Bestands- + Prognoseverkehr Neustadtsgüterbahnhof gesamt, nachmittägliche Spitzenstunde, Knotenpunktausbau Abbiegespuren Carl-Francke-Straße (Quelle: BPR 2021) 49 Abbildung 35: KP Carl-Francke-Straße Qualitätsstufen Bestands- + Prognoseverkehr Neustadtsgüterbahnhof gesamt, vormittägliche Spitzenstunde, Knotenpunktausbau Signalisierung Carl-Francke-Straße (Quelle: BPR 2021) 51 Abbildung 36: KP Carl-Francke-Straße Qualitätsstufen Bestands- + Prognoseverkehr Neustadtsgüterbahnhof gesamt, nachmittägliche Spitzenstunde, Knotenpunktausbau Signalisierung Carl-Francke-Straße (Quelle: BPR 2021) 52 Abbildung 37: Auszug HBS Teil S – Stadtstraßen, Grundkapazität für Nebenströme (Quelle: HBS 2015) 53 Abbildung 38: Auszug HBS Teil S – Stadtstraßen, Abminderungsfaktor zur Berücksichtigung von Fußgängern (Quelle: HBS 2015) 54 Abbildung 39: Wendeanlage Planstraße A (Quelle: BPR 2021) 57 Abbildung 40: Empfehlungen für Radverkehrsanlagen 2010 (ERA) Bild 7: Belastungsbereiche zur Auswahl von Radverkehrsführungen bei zweistreifigen Stadtstraßen (die Übergänge zwischen den Belastungsbereichen sind keine harten Trennlinien) 61 Abbildung 41: Übersicht Qualitätsstufen und Wartezeiten Knotenpunkt Carl-Francke- Straße / Planstraße A (Quelle: BPR 2021) 66
Neustadtsgüterbahnhof
Verkehrstechnische Untersuchung, Bebauungsplan 2284 Seite vi
Literatur- und Quellenverzeichnis
[1] RIN; Richtlinien für integrierte Netzgestaltung, Forschungsgesellschaft für Straßen- und
Verkehrswesen, Arbeitsgruppe „Verkehrsplanung“, Ausgabe 2008
[2] RStO; Richtlinien für die Standardisierung des Oberbaus von Verkehrsflächen, For-
schungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV), Arbeitsgruppe „Infrastruk-
turmanagement“; Ausgabe 2012
[3] RASt; Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen; Forschungsgesellschaft für Straßen-
und Verkehrswesen, Arbeitsgruppe „Straßenentwurf“; Ausgabe 2006
[4] HBS; Handbuch für die Bemessung von Straßenverkehrsanlagen, Forschungsgesell-
schaft für Straßen- und Verkehrswesen, Kommission „Bemessung von Straßenverkehrs-
anlagen“; Ausgabe 2015
[5] Shell PKW-Szenarien bis 2040, Fakten, Trends und Perspektiven für Auto-Mobilität, her-
ausgegeben von Shell Deutschland in Zusammenarbeit mit Prognos AG; Ausgabe 2014
Verwendete Abkürzungen
ASV Amt für Straßen und Verkehr
BSAG Bremer Straßenbahn AG
BV Bauvorhaben
DTV Durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke
Kfz Kraftfahrzeug
LSA Lichtsignalanlage
MIV Motorisierter Individualverkehr
ÖPNV Öffentlicher Personennahverkehr
SKUMS Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungs-
bau
Sph SpitzenstundeNeustadtsgüterbahnhof
Verkehrstechnische Untersuchung, Bebauungsplan 2284 Seite 1
1. Einführung
1.1 Aufgabenstellung
Das Grundstück des Neustadtsgüterbahnhofes wurde im Jahr 2018 von der Peper
& Söhne Projekt GmbH erworben, um die seit einigen Jahren größtenteils brach
liegende Fläche zu revitalisieren und nach einer Neuordnung zu vermarkten.
Der Name des Grundstückes leitet sich aus der historischen Nutzung des Geländes
als Güterumschlagsplatz südlich des Neustadtsbahnhofes ab.
Aufgrund einer Vielzahl offener verkehrlicher Fragestellungen zum Anschluss des
nördlichen Grundstücksteils im Bereich der Woltmershauser Straße sowie der Fra-
gestellung einer zusätzlichen Querung der Gleistrasse durch eine Untertunnelung
zur Nutzung durch Fußgänger und Radfahrer, aber auch durch den ÖPNV, wird in
einem ersten Schritt nur der südliche Grundstücksteil A erschlossen und an die
Carl-Francke-Straße angebunden.
Abbildung 1: Übersichtskarte (Quelle: openstreetmap 2020)Neustadtsgüterbahnhof
Verkehrstechnische Untersuchung, Bebauungsplan 2284 Seite 2
Im Rahmen der Planung ist für den südlichen Grundstücksteil A und den hierfür in
Aufstellung befindlichen Bebauungsplan 2284 ein Verkehrsgutachten zu erstellen.
Als Untersuchungsraum ist das gesamte zukünftig zu erschließende Grundstück
des Neustadtsgüterbahnhofes zu betrachten. Das Verkehrsaufkommen für die ge-
plante städtebauliche Nutzung ist zu ermitteln und eine Verkehrsprognose zu er-
stellen. Es ist zu untersuchen, welche Auswirkungen die Entwicklungen im Gel-
tungsbereich des Plangebietes auf das vorhandene Straßen- und Wegenetz haben.
1.2 Grundlagen und Bearbeitungsweise
Grundlagen der verkehrlichen Betrachtung ist die zukünftige städtebauliche Nut-
zung des Untersuchungsgebietes.
Aus der Bearbeitung des städtebaulichen Konzeptes durch das Büro Westphal Ar-
chitekten für das gesamte Grundstück des Neustadtsgüterbahnhofes heraus soll
das Grundstück in drei Teilbereiche untergliedert werden, von Süden nach Norden
Teil A im Anschluss an die Carl-Francke-Straße, mittig der Teil B und nördlich mit
Anschluss an die Woltmershauser Straße Teil C. Für die Teilung der drei Bereiche
wurden die städtebaulichen Achsen aus der Neustadt mit der Pappelstraße und der
Erlenstraße aufgenommen. Je nach Erfordernissen können diese möglichen Quer-
verbindungen von der Lage her noch flexibel angepasst werden.
Abbildung 2: Übersichtsplan Grundstücksteile (Quelle: BPR 2021)
Für die Grundstücksteile B und C liegen noch keine genauen Angaben zur künfti-
gen städtebaulichen Nutzung vor. Aus diesem Grund werden für die Ansätze zurNeustadtsgüterbahnhof
Verkehrstechnische Untersuchung, Bebauungsplan 2284 Seite 3
Ermittlung der Prognoseverkehre für diese Grundstücksteile die allgemeinen Vor-
gaben der Abstimmungen zum städtebaulichen Konzept vom Büro Westphal Ar-
chitekten Stand 08/2019 für diesen Teil des Untersuchungsgebietes zugrunde ge-
legt.
Parallel zum Bebauungsplanverfahren wird für den Grundstücksteil A das städte-
bauliche Konzept konkretisiert. Im Bebauungsplan ist das Teilgebiet A als Gewer-
befläche ausgewiesen. Für die Ermittlung der Prognoseverkehre für den Grund-
stücksteil A wird der aktuelle Stand des städtebaulichen Konzeptes vom Büro
Westphal Architekten Stand 04/2021 zugrunde gelegt.
Eine weitere Forderung von städtischer Seite ist, dass es keine direkte durchgängi-
ge Verbindung von Süden nach Norden und umgekehrt über das Gesamtgrund-
stück geben soll, um ungünstige Verkehrsverlagerungen zu unterbinden. Gleich-
wohl besteht der Wunsch, eine durchgängige Verbindung für den MIV für den Fall
einer notwendigen Umleitung zur Verfügung zu stellen.
Die ermittelten Prognoseverkehre werden mit den Bestandsverkehren überlagert,
die aus verschiedenen Knotenpunktzählungen vorliegen und von SKUMS Ref. 50
zur Verfügung gestellt wurden.
Zur Beurteilung der allgemeinen Verkehrsentwicklung dient die Shell-Prognose als
wichtige Grundlage. Der Zielhorizont der aktuellen Prognose aus dem Jahr 2014
liegt im Jahr 2040. Gemäß den Aussagen der Shell-Prognose wird sich die PKW-
Verkehrsleistung bis zum Jahr 2025 nur leicht erhöhen und anschließend bis zum
Zielhorizont 2040 wieder auf einen Wert reduzieren, welcher der PKW-
Verkehrsleistung für das Jahr 2014 entspricht. Vor diesem Hintergrund werden die
ermittelten Prognoseverkehre und die aus den Zählungen der Bestandsverkehre
entnommenen Verkehrszahlen für den Zielhorizont 2040 angesetzt. Auf Grundla-
ge der Aussagen der Shell-Prognose müssen die Verkehre für den Zielhorizont
2040 nicht mit einem theoretischen Faktor erhöht werden.
Die anschließende Leistungsfähigkeitsberechnung soll Aussagen darüber liefern, ob
das Untersuchungsgebiet bebaut und die mit der Nutzung entstehenden Verkehre
ohne negative Auswirkungen auf das vorhandene Verkehrsnetz umgelegt und leis-
tungsfähig abgewickelt werden können.Neustadtsgüterbahnhof
Verkehrstechnische Untersuchung, Bebauungsplan 2284 Seite 4
2. Verkehrsverhältnisse
2.1 Heutiger Planungs- und Entwicklungsstand / Verkehrsprojekte
Verkehrsentwicklungsplan 2025 (VEP)
Neben den allgemeinen formulierten Zielen des VEP gilt unter anderem:
- Gesellschaftliche Teilhabe aller Menschen ermöglichen, Gleichberechtigung al-
ler Verkehrsteilnehmer/innen stärken
- Verkehrssicherheit und soziale Sicherheit bei der Nutzung erhöhen
- Alternative Verkehrsmittelwahl gesamtstädtisch anbieten und optimieren
- Verknüpfung der Verkehrssysteme und Angebote im Umweltverbund zwischen
Bremen und der Region verbessern
- Den Wirtschaftsstandort Bremen durch Optimieren der Wirtschaftsverkehre
stärken
- Die Auswirkungen des Verkehrs auf Mensch, Gesundheit und Umwelt nachhal-
tig und spürbar reduzieren
Und tangieren die folgenden Maßnahmen aus dem Verkehrsentwicklungsplan den
hier zu untersuchenden Planungsraum (die Nummern beziehen sich auf die Maß-
nahmennummer des VEP 2025):
- Umbau des KP Neuenlander Straße / Oldenburger Straße (A.13) (Wiederherstel-
lung des Rechtsabbiegers in Richtung Innenstadt)
- Ertüchtigung Wardamm (A.20) (Ausbau zur Premiumroute für den Radverkehr)
- Radpremiumroute D.17 (Obervieland-Neustadt-Woltmershausen-GVZ)
- Radpremiumroute D.19 (Kleiner Ring)
- Radpremiumroute D.20a (Woltmershausen-Huchting-Delmenhorst)
Bundesautobahn A 281
Die Vervollständigung (Ringschluss) der A281 ist für die Erreichbarkeit des Pla-
nungsraumes von hoher Bedeutung. Hiermit wird ein unmittelbarer Anschluss anNeustadtsgüterbahnhof
Verkehrstechnische Untersuchung, Bebauungsplan 2284 Seite 5
das europäische Fernstraßennetz erzielt, welcher durch die in der Nähe liegenden
Anschlussstellen Bremen-Neustadt und Bremen-Woltmershausen gewährleistet
wird.
Die Fertigstellung der Weserquerung und damit der Fertigstellung des Bauab-
schnittes BA 4 (Tunnelbauwerk) ist voraussichtlich für Ende 2025 vorgesehen. Die
Realisierung des Bauabschnittes BA 2/2 ist zurzeit ungewiss. Eine Bauzeit dieses
Bauabschnittes 2/2 ist für 5 Jahre eingeplant.
Brücken über die Weser
Die Vernetzung (ÖPNV, Rad- und Fußverkehr) benachbarter Stadtteile ist grund-
sätzlich in Bezug auf die Vermeidung von motorisiertem Individualverkehr förder-
lich. In diesem Zusammenhang wird derzeit die Projektierung einer weiteren We-
serquerung zwischen der Überseestadt und Woltmershausen vorbereitet („Weser-
sprung West“). Eine Variante dieser neuen Weserquerung für den Fuß- und Rad-
verkehr ist in Höhe der „Südinsel“ (Überseeinsel, ehemals Kelloggs) auf der Seite
der Überseestadt angedacht. Der gegenüberliegende Anknüpfungspunkt an den
Stadtteil Woltmershausen ist noch nicht festgelegt, hierzu sind weitere Untersu-
chungen erforderlich.
2.2 Struktur, Anlagen und Einrichtungen
2.2.1 Überörtliche Anbindung
Das Plangebiet liegt in der Bremer Neustadt. Das Gebiet ist von großen Verkehrs-
andern klar abgegrenzt. Im Norden liegt die Woltmershauser Straße, im Süden die
Carl-Francke-Straße, im Osten die Bundesstraße B6 Oldenburger Straße und im
Westen die Gleistrasse der DB mit der Strecke Bremen Oldenburg.
Die Woltmershauser Straße im Norden und die Carl-Francke-Straße im Süden sind
wichtige Hauptverbindungsstraßen sowohl für den Individualverkehr als auch für
den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) und den Rad- und den Fußgänger-
verkehr als Verknüpfungen zwischen den Stadtteilen Neustadt und Woltmershau-
sen. Die Woltmershauser Straße ist darüber hinaus mit dem Knotenpunkt der B6
Oldenburger Straße als Anbindung an die Bundesstraße B6 und damit an das
übergeordnete Verkehrsnetz von hoher Bedeutung.Neustadtsgüterbahnhof
Verkehrstechnische Untersuchung, Bebauungsplan 2284 Seite 6
MIV
Die verkehrliche Erschließung des Gesamtareals Neustadtsgüterbahnhof für den
MIV erfolgt im Bestand über Grundstückszufahrten über die Woltmershauser Stra-
ße im Norden und die Carl-Francke-Straße im Süden. Die Anbindung an das
überörtliche Straßennetz erfolgt über die Anbindung an die B6/B75 am Knoten-
punkt Woltmershauser Straße/Am Hohentorsplatz/Friesenwerder. Die innere Er-
schließung erfolgt im Bestand über private Straßen auf dem Grundstück.
ÖPNV
Das Untersuchungsgebiet wird mit dem ÖPNV durch zwei Buslinien tangiert. In der
Woltmershauser Straße verkehrt die Bremer Straßenbahn AG (BSAG) mit der Busli-
nie 24 mit direkter Anbindung an den Hauptbahnhof Bremen und den Schienen-
nah- und -fernverkehr. Die Buslinie 24 verkehrt werktags in einem 10-Minuten-
Takt. In der Carl-Francke-Straße Straße verkehrt die Buslinie 63 der BSAG ebenfalls
mit direkter Anbindung an den Hauptbahnhof Bremen. Die Buslinie 63 verkehrt
werktags in einem 15-Minuten-Takt.
Die naheliegendsten Haltestellen als Zugang zum ÖPNV vom Untersuchungsgebiet
aus liegen in der Carl-Francke-Straße südwestlich unter der Eisenbahnbrücke mit
der Haltestelle Senator-Paulmann-Straße und der Linie 63 und der Haltestelle
Bahnhof Neustadt der Linie 24 in der Woltmershauser Straße nördlich.
Darüber hinaus liegt in nur ca. 300m Entfernung die Straßenbahnhaltestelle Neu-
enlander Straße. Hier verkehren die Linien 1 und 8 im 10 Minuten Takt.
Schienenpersonennahverkehr (SPNV)
Nördlich des Untersuchungsgebietes liegt der Bahnhof Neustadt mit direktem Zu-
gang zum Schienenpersonennahverkehr.
Eine Anbindung an den S-Bahn Verkehr bieten die Regionalbahnen in und aus
Richtung Bad Zwischenahn (RS 3) sowie in und aus Richtung Osnabrück (RB 58),
welche am Neustadtsbahnhof einen Haltepunkt vorhalten. Der S-Bahn-Haltepunkt
ist über den ehemaligen Bahnhofsvorplatz erreichbar.Neustadtsgüterbahnhof
Verkehrstechnische Untersuchung, Bebauungsplan 2284 Seite 7
Durch einen jeweils versetzten 1-Stunden-Takt beider Regionalbahnlinien wird der
Neustadtsbahnhof regelmäßig an das west- / südwestliche Umland Bremens ange-
bunden.
Rad- und Fußgängerverkehr
Entlang der Woltmershauser Straße und der Carl-Francke-Straße verlaufen beidsei-
tig der Fahrbahn Nebenanlagen mit separaten Geh- und Radwegen. Von hier aus
wird auch das Grundstück über die vorhandenen Grundstückszufahrten für Fuß-
gänger und Radfahrer erschlossen.
An der nördlichen Grundstücksseite an der Woltmershauser Straße liegt direkt der
Knotenpunkt Woltmershauser Straße / Rampe B6 / Friesenwerder / Hohentorsplatz.
An dem signalisierten Knotenpunkt können Radfahrer und Fußgänger in alle Rich-
tungen queren und das gesamte Untersuchungsgebiet z. B. vom Neustadtsbahn-
hof aus erreichen.
Die Carl-Francke-Straße können Fußgänger und Radfahrer am Knotenpunkt Neu-
enlander Straße / Zufahrt BAB A 281 signalisiert überqueren. Der Knotenpunkt
liegt an der südöstlichen Grundstücksgrenze. Die nächste gesicherte Querung liegt
ca. 470m westlich des Untersuchungsgebietes am Knotenpunkt Carl-Francke-
Straße / Senator-Apelt-Straße / Wartumer Heerstraße. Weitere Querungshilfen sind
in diesem Bereich nicht vorhanden.
Alternative Mobilitätsangebote
In Nähe zum Untersuchungsgebiet befinden sich im Ortsteil Neustadt gegenwärtig
die Car-Sharing Cambio-Stationen Erle in der Erlenstraße Ecke Langemarckstraße
und Hohentorsplatz an der Hohentorsheerstraße mit jeweils einem Fahrzeug. Die
Stationen liegen 500 bzw. 250 m vom Untersuchungsgebiet entfernt.
Außerdem befinden sich im Umkreis des Untersuchungsgebietes diverse WK-Bike-
Stationen (z.B. am Neustadtsbahnhof, an der Woltmershauser Straße, an der
Hochschule Langemarckstraße, Langemarckstraße Ecke Erlenstraße, perspektivisch
im Tabakquartier). Die Flexzone, also der Bereich, in dem WK-Fahrräder auch au-
ßerhalb der Stationen abgestellt und ausgeliehen werden können, liegt in der Neu-
stadt und grenzt bis an die B6/B75, östlich des Untersuchungsgebietes, heran.Neustadtsgüterbahnhof
Verkehrstechnische Untersuchung, Bebauungsplan 2284 Seite 8
2.2.2 Siedlungsstruktur und bedeutsame Verkehrsziele
Das Untersuchungsgebiet zwischen den Bremer Stadtteilen Neustadt und Wolt-
mershausen ist heute eine innerstädtische Brachfläche, die durch die Neuordnung
revitalisiert werden soll. Die Flächen wurden in der Vergangenheit bereits gewerb-
lich genutzt, bis Winter 2020/21 befand sich auf dem nördlichen Grundstücksteil C
z. B. eine Tankstelle, ein Imbiss und eine Logistikfläche. Ziel ist die Revitalisierung
sowie eine Entwicklung und Nachverdichtung dieser Flächen als Gewerbegebiete
bzw. die nördlichen Flächen als gewerblich urbanes Gebiet städtebaulich zu nut-
zen.
Die innenstadtnahe Lage zeigt sich in der geringen Entfernung zur Bremer Altstadt,
der Marktplatz ist nur ca. 1.600 m entfernt. Der Hohentorspark und die Neustadt-
swallanlagen sind in nur wenigen Gehminuten zu erreichen. Auch andere wichtige
Ziele, wie die Hochschule Bremen in ca. 450 m oder die Weser in 600 m Entfer-
nung zeigen die äußerst gute Lage des Untersuchungsgebietes.
2.2.3 Straßen- und Wegenetz (Beschreibung, Regelung, Qualität)
Die verkehrliche Anbindung des Grundstücks Neustadtsgüterbahnhof ist, wie unter
Punkt 2.2.1 zuvor beschrieben, über die Woltmershauser und die Carl-Francke-
Straße gegeben. Die Woltmershauser Straße und die Carl-Francke-Straße gehören
zum innerörtlichen Hauptverkehrsstraßennetz Bremens und sind sowohl mit den
Anknüpfungspunkten für den MIV als auch mit den verkehrenden Buslinien die be-
stimmenden Verkehrsachsen für den Anschluss des gesamten Untersuchungsge-
bietes Neustadtsgüterbahnhof. Für den Fußgänger- und Radverkehr sind die
Woltmershauser Straße und die Carl-Francke-Straße als Verknüpfungen der Stadt-
teile Neustadt und Woltmershausen von wesentlicher Bedeutung.
Der nördliche Grundstücksteil C des Untersuchungsgebietes im Anschluss an die
Woltmershauser Straße hat eine Länge von ca. 70 m. Mit seiner Lage zwischen
dem Eisenbahntunnel und dem Knotenpunkt Woltmershauser Straße / Friesenwer-
der / Hohentorsplatz / Rampe zur B6 - Oldenburger Straße ist der vorhandene An-
schluss des Grundstückes Neustadtsgüterbahnhof im Norden verkehrstechnisch
schwierig. Im Bereich des Bahntunnels hat die Woltmershauser Straße drei Fahr-
spuren. Zwei Fahrspuren führen zum Knotenpunkt und eine in Richtung Wolt-Neustadtsgüterbahnhof
Verkehrstechnische Untersuchung, Bebauungsplan 2284 Seite 9
mershausen. Direkt im Knotenpunktbereich hat die Woltmershauser Straße fünf
Fahrspuren inkl. einer Mittelinsel als Querungshilfe für Fußgänger. Aufgrund des
im Bestand bereits schwierigen Anschlusses im Norden und verschiedener überge-
ordneter verkehrlicher Überlegungen für diesen Bereich, soll in einer ersten Stufe
nur der südliche Grundstücksteil A (Bebauungsplangebiet) erschlossen werden.
Entlang der Carl-Francke-Straße erstreckt sich das Untersuchungsgebiet auf einer
Länge von ca. 260 m. Hier soll der künftige Anschluss des Grundstücksteil A zu-
nächst über eine unsignalisierte Einmündung erfolgen. Bei einem späteren Ausbau
des Knotenpunktes soll die Nachrüstung des Knotenpunktes mit einer Lichtsignal-
anlage (LSA) durch die Verlegung von Leerrohren berücksichtigt werden. Die im
Konzept dargestellte Knotenpunktgeometrie wird im Rahmen der vorliegenden
Verkehrsuntersuchung überprüft. Die Carl-Francke-Straße hat entlang des Unter-
suchungsgebietes zwei überbreite Fahrspuren. Die Fahrbahn hat eine Gesamtbreite
von 8,90 m. Ca. 80 m vor dem südöstlichen Knotenpunkt mit der Neuenlander
Straße weitet sich die Fahrbahn auf und zwischen den dann jeweils 3,50 m breiten
Fahrspuren je Richtung entwickelt sich eine Mittelinsel.
2.2.4 Ruhender Verkehr
In der Woltmershauser Straße im Norden des Untersuchungsgebietes ist aufgrund
des direkt anliegenden Knotenpunktes kein öffentliches Parken auf der Fahrbahn
möglich sowie keine Stellplätze baulich angelegt.
Auch in der Carl-Francke-Straße sind keine öffentlichen Stellplätze baulich ange-
legt. Das Halten am Fahrbahnrand ist möglich und nicht durch separate Beschilde-
rung „Halteverbot“ untersagt.
Im Bestand ist das Parken (öffentlich und privat) auf dem gesamten Grundstück
des Neustadtsgüterbahnhofes (Untersuchungsgebiet) möglich. Im Rahmen der Er-
schließung des Bebauungsplangebietes wird das öffentliche und private Parken in
dem Geltungsbereich des Bebauungsplanes 2284 neu organisiert.Neustadtsgüterbahnhof
Verkehrstechnische Untersuchung, Bebauungsplan 2284 Seite 10
2.3 Verkehrsabläufe
2.3.1 Heutige Verkehrsbelastung
Für die Woltmershauser und die Carl-Francke-Straße wurden zur Beurteilung der
bestehenden Verkehrsbelastung vom SKUMS, Referat 50, vorhandene Verkehrs-
zählungen als Kurzzeitzählungen für die umliegenden Knotenpunkte vom
23.10.2018 zur Verfügung gestellt. Die Auswertungen folgender Knotenpunktzäh-
lungen wurden zugrunde gelegt (siehe Anlage 1):
- KP 1: Woltmershauser Straße / Friesenwerder / Am Hohentorsplatz (Knoten-Nr.
801)
- KP 2: Woltmershauser Straße / Simon-Bolivar-Straße (Knoten-Nr. 931)
- KP 3: Carl-Francke-Straße / Neuenlander Straße / B6 Oldenburger Straße / BAB
A281 (Knoten-Nr. 802)
- KP 4: Carl-Francke-Straße / Senator-Apelt-Straße / Wartumer Heerstraße (Kno-
ten-Nr. 930)
Abbildung 3 Übersicht Knotenpunkte Bestand (Quelle: OpenStreetMaps 2020)Neustadtsgüterbahnhof
Verkehrstechnische Untersuchung, Bebauungsplan 2284 Seite 11
Abbildung 4 Verkehrsbelastungen (Bestand, Kfz/24h sowie SV-Anteil) (Grundlage/Quellen: © O-
penStreetMap-Mitwirkende, SKUMS)
Die durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke (DTV) der Carl-Francke-Straße beträgt
ca. 6.800 Fahrzeuge pro 24 Stunden. Der Schwerverkehrsanteil liegt bei ca. 7,8 %.
Der Abschnitt Woltmershauser Straße zwischen Simon-Bolivar-Straße und Friesen-
werder ist mit einem Wert von rd. 17.800 Fahrzeugen pro 24 Stunden und einem
Schwerverkehrsanteil von 5,0 % deutlich stärker belastet.Neustadtsgüterbahnhof
Verkehrstechnische Untersuchung, Bebauungsplan 2284 Seite 12
Knotenpunkt Straßenabschnitt DTV [Kfz/24h] SV [%]
KP Carl-Francke-Straße / Carl-Francke-Straße 6.800 7,8
Oldenburger Straße /
Rampe A 281 36.000 13,5
Neuenlander Straße
Rampe Oldenburger Straße 30.000 11,9
(Nord)
Rampe Oldenburger Straße (Süd) 15.800 15,9
Neuenlander Straße 6.500 3,0
KP Woltmershauser Straße / Woltmershauser Straße 17.800 5,0
Friesenwerder /
Friesenwerder (Nord) 8.800 4,3
Am Hohentorsplatz
Friesenwerder (Süd) 17.800 4,7
Am Hohentorsplatz 7.800 7,6
Tabelle 1: Querschnittsverkehrsstärken im Bestand (Quelle: BPR 2020)
Die Spitzenstunden in der Carl-Francke- und der Woltmershauser Straße liegen
Vormittags zwischen 6:15 Uhr und 7:15 Uhr sowie Nachmittags zwischen 16:00
Uhr und 17:00 Uhr. Detaillierte Zähldaten der einzelnen Knotenpunkte sind als An-
lage 1 beigefügt.Neustadtsgüterbahnhof
Verkehrstechnische Untersuchung, Bebauungsplan 2284 Seite 13
3. Verkehrsprognose
3.1 Grundlage / Bestandsverkehre 2018
Für die Leistungsfähigkeitsbetrachtung im Rahmen des Planverfahren sind die
Prognoseverkehre aufgrund der städtebaulichen Nutzungen zu berechnen, auf das
vorhandene Verkehrsnetz umzulegen und mit den Bestandsverkehren zu überla-
gern. Dabei sind aufgrund der neuen Einmündung an der Carl-Francke-Straße die
Verkehrszahlen anzusetzen und die Leistungsfähigkeitsberechnung durchzuführen.
Die für die Beurteilung der Leistungsfähigkeit anzusetzenden Verkehrsmengen für
den Bestand wurden aus vorhandenen Verkehrszählungen, die durch SKUMS Ref.
50 zur Verfügung gestellt wurden, entnommen.
Carl-Francke-Straße:
Abbildung 5: KP Carl-Francke-Straße, Spitzenstundenbelastungen Bestand früh aus Zählung
SKUMS vom 23.10.2018 (Darstellung: BPR 2020)
Zur Beurteilung der Umsetzbarkeit des Projektes und zum verkehrlichen Nachweis
im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens Nr. 2284 soll der südliche Anschluss anNeustadtsgüterbahnhof
Verkehrstechnische Untersuchung, Bebauungsplan 2284 Seite 14
die Carl-Francke-Straße mit einem neu zu erstellendem Knotenpunkt untersucht
werden.
Abbildung 6: KP Carl-Francke-Straße, Spitzenstundenbelastungen Bestand spät aus Zählung
SKUMS vom 23.10.2018 (Darstellung: BPR 2020)
Das Erschließungskonzept sieht eine Planstraße mit Wendeanlage am westlichen
Bereich in Parallellage zur Eisenbahntrasse vor, die an die Carl-Francke-Straße an-
bindet. Von der Planstraße A aus werden die einzelnen Gewerbeeinheiten über
Grundstückszufahrten erschlossen.Neustadtsgüterbahnhof
Verkehrstechnische Untersuchung, Bebauungsplan 2284 Seite 15
Abbildung 7: Erschließungskonzept Neustadtsgüterbahnhof Teil A (Darstellung: BPR 2021)
Die vorhandene Verkehrssituationen an dem zu betrachtenden neuen Knoten-
punkt sind in den Abbildungen 5 und 6 dargestellt. Wie aus den Abbildungen zu
entnehmen ist, lässt sich aus den Bestandsverkehren für die Carl-Francke-Straße
keine klare Spitzenstunde ableiten. Aus diesem Grund wird die Leistungsfähig-
keitsbetrachtung für beide Spitzenstunden durchgeführt.
Zusätzlich sind in Abstimmung mit SKUMS, Ref. 51, die Bestandsverkehre auf-
grund der verkehrlichen Entwicklungen im Umfeld für die Betrachtung des Progno-
sehorizontes anzupassen. Die Stadtgemeinde Bremen sieht vor, den Knotenpunkt
Carl-Francke-Straße / Oldenburger Straße zukünftig weiter zu öffnen, um das
Rechtsabbiegen von der Oldenburger Straße in die Carl-Francke-Straße und an-
dersherum, das Linksabbiegen von der Carl-Francke-Straße in die Oldenburger
Straße in Richtung Innenstadt, zu ermöglichen. Damit soll den verkehrlichen Ent-
wicklungen in Woltmershausen Rechnung getragen und die Woltmershauser Stra-
ße zusätzlich entlastet werden.
Durch diese Änderung werden Verkehre, die sich heute über die Woltmershauser
Straße nach Woltmershausen bewegen, teilweise auf die Carl-Francke-Straße ver-
lagert. Für die vorliegende Verkehrsuntersuchung wurde die vereinfachte Annah-Neustadtsgüterbahnhof
Verkehrstechnische Untersuchung, Bebauungsplan 2284 Seite 16
me getroffen, dass sich die heutigen Verkehre der Woltmershauser Straße und der
Carl-Francke-Straße gleichmäßig auf die jeweiligen Querschnitte verteilen werden.
Da die Woltmershauser Straße über den Knotenpunkt Friesenwerder / Hohentors-
platz direkt an die Oldenburger Straße angebunden ist, liegt die Querschnittsbelas-
tung mit rd. 1.350 Kfz/Sph im Mittel deutlich höher als die Querschnittsbelastung
in der Carl-Francke-Straße mit rd. 550 Kfz/Sph. Zur Berücksichtigung der geplanten
Maßnahmen und zur Mittelung der Verkehrsmengen zwischen der Woltmershau-
ser Straße und der Carl-Francke-Straße werden die Bestandsverkehre der Carl-
Francke-Straße mit dem Faktor 1,7 erhöht, um die Annahme der Bestandsverkehre
auf eine sichere Datengrundlage zu stellen. Die sich ergebenden Bestandsver-
kehrsmengen für das Zielszenario 2040 sind in den folgenden Abbildungen für die
morgendliche und die nachmittägliche Spitzenstunde dargestellt.
Abbildung 8: KP Carl-Francke-Straße, Spitzenstundenbelastungen früh, Bestandsverkehrsmengen
Zielszenario 2040 (Darstellung: BPR 2020)Neustadtsgüterbahnhof
Verkehrstechnische Untersuchung, Bebauungsplan 2284 Seite 17
Abbildung 9: KP Carl-Francke-Straße, Spitzenstundenbelastungen spät, Bestandsverkehrsmengen
Zielszenario 2040 (Darstellung: BPR 2020)
3.2 Zielsetzung, Mobilitätsstrategie
3.2.1 Allgemeine Verkehrsziele
Für die verkehrliche Entwicklung des Neustadtsgüterbahnhofes sind in einem
übergeordneten Gesamtzusammenhang die Mobilitätsziele zu entwickeln. Diese
Ziele orientieren sich in erster Linie an den bereits festgeschriebenen Zielen des
Verkehrsentwicklungsplanes Bremens 2025 (siehe Kapitel 2.1). Darüber hinaus
sind quartiersbezogene Ziele zu entwickeln.
Die Entwicklung des Modal Splits zwischen 2008 und 2017 für das Land Bremen
zeigt eine leichte Orientierung, weg vom MIV und hin zum ÖPNV sowie nMIV. Die-
se Entwicklung ist im Zielszenario für die Bremerinnen und Bremer im Verkehrs-
entwicklungsplan 2025 nachhaltig dokumentiert und endet dort mit einem Wert
von 49 % für Fußgänger und Fahrradfahrer, 36 % für MIV (Fahrer und Mitfahrer)Neustadtsgüterbahnhof
Verkehrstechnische Untersuchung, Bebauungsplan 2284 Seite 18
sowie 15 % für den ÖPNV.
Abbildung 10: Modal Split von 2008 bis 2017 (Land Bremen, Quelle: MID) und Zielszenario VEP
2025 (Quelle: VEP Bremen, Seite 120)
Aus dem Mobilitätssteckbrief für Bremen aus der Untersuchung des Mobilitätsver-
haltens im Rahmen der Studie „Mobilität in Städten – SrV 2018“ist für den MIV-
Anteil bei den Beschäftigtenverkehren ein Anteil von 40 % statistisch erhoben
worden.
Die unter 3.2.2 beschriebenen Maßnahmen zur Mobilitätsstrategie für das Gelän-
de des Neustadtsgüterbahnhofes zielt auf ein Mobilitätsverhalten der zukünftigen
Beschäftigten und Kunden ab, das die Entwicklung des dargestellten Modal Split
weg vom MIV, hin zum Umweltverbund (ÖPNV, Rad- und fußverkehr) perspekti-
visch fortführt und stärker auf nachhaltiger Mobilität basiert. Darüber hinaus wer-
den folgende Rahmenbedingungen mit positiven Einfluss auf die Reduzierung des
MIV-Anteils gesehen:
- Integrierte Lage des Untersuchungsgebietes nahe der Wohnbebauung in den
Stadtteilen Neustadt und Woltmershausen, fußläufig oder mit dem Fahrrad gut
zu erreichen,
- Gute Erreichbarkeit des Erschließungsgebietes durch den ÖPNV,
- Geringe Entfernungen zu Haltestellen für Bus, Straßenbahn und Schienenper-
sonennahverkehr,Neustadtsgüterbahnhof
Verkehrstechnische Untersuchung, Bebauungsplan 2284 Seite 19
- Gute Bedienungshäufigkeit, geringe Reisezeiten zu wichtigen Zielen,
- Parkraumangebot (Reduzierung der real herzustellenden Stellplätze; aktuelle
Zahl der erforderlichen Pflichtstellplätze + Besucherstellplätze geringer als die
Anzahl der geplanten Stellplätze) und etwaige Kosten (Parkraumbewirtschaf-
tung)
Unter Zugrundelegung der beschriebenen Maßnahmen zur Mobilitätsstrategie
wurde für den Beschäftigtenverkehr in Abstimmung mit SKUMS Ref. 50 und 51
für die Verkehrsprognose für das Untersuchungsgebiet Neustadtsgüterbahnhof ein
reduzierter MIV-Anteil von 35 % gewählt.
Der erhebliche Anteil der Kundenverkehre wird durch die Büronutzung generiert.
Für die Erreichbarkeit der Plangebietes für den Kundenverkehr wird für den MIV
unter der gleichen Begründung wie für den MIV-Anteil der Beschäftigten (inte-
grierte Lage; gute Erreichbarkeit zu Fuß, mit dem Rad oder dem ÖPNV etc.) ein
Anteil von 35 % gewählt.
Das allgemeingültige Ziel, die Förderung des Umweltverbundes durch Stärkung der
Nahmobilität und Schaffung kurzer Wege, wird für das Gelände des Neustadtsgü-
terbahnhofes verfolgt. Damit soll der PKW – Anteil am Gesamtverkehr perspekti-
visch reduziert werden.
3.2.2 Geplante Maßnahmen zur Mobilitätsstrategie
Ziel des Konzepts ist neben der Reduzierung des MIV auch die Optimierung der
Mobilität auf dem Gelände, bspw. durch Kooperationen und Synergien der Nutzer
auf dem Gelände. Diese werden so vernetzt, dass Mobilitäts- und Sharing-
Angebote, Lieferservices oder sicherheitsrelevante Einrichtungen auch gemeinsam
organisiert werden können.
Auf dem Gelände zum Bebauungsplan 2284 werden hinsichtlich der Mobilität fol-
gende Maßnahmen geplant.
Mobilitätshaus und Stellplätze:
In dem Plangebiet (Grundstück Teil A) ist entsprechend dem zugrunde gelegten
städtebaulichen Konzept ein Mobilitätshaus geplant. Durch die zentrale Lage im
Plangebiet ist die Erreichbarkeit für alle Verkehrsteilnehmer von allen Bereichen desNeustadtsgüterbahnhof
Verkehrstechnische Untersuchung, Bebauungsplan 2284 Seite 20
Grundstückes gewährleistet. Das Mobilitätshaus erhält eine kurze und direkte An-
bindung an die Planstraße A als auch eine über die entlang der B6 – Oldenburger
Straße geplante Radwegeverbindung.
Zusätzlich werden PKW-Stellplätze für die Bürogebäude an der Carl-Francke-Straße
mit einer direkten Anbindung über eine neu herzustellende Grundstückszufahrt an
die Carl-Francke-Straße vorgesehen. Gemäß dem angestrebten städtebaulichen
Konzept sind 477 PKW-Stellplätze geplant, davon ca. sieben Behindertengerechte
Stellplätze. Zur Förderung der Elektromobilität werden ca. fünf Stellplätze mit E-
Lade-Möglichkeit ausgestattet.
Abbildung 11: Zusammenfassung Stellplatzbedarf Grundstücksteil A gemäß
Westphal Architekten (Darstellung: BPR 2021)Neustadtsgüterbahnhof
Verkehrstechnische Untersuchung, Bebauungsplan 2284 Seite 21
Den sich im Gebiet ansiedelnden Unternehmen soll außerdem die Möglichkeit ge-
geben werden, ein eigenes Car Sharing System für ihre Mitarbeiter anzubieten und
ggf. auch Kooperationen zwischen den Firmen mit Organisation über eine Quar-
tiersapp zu ermöglichen.
Die Planungen der Stellplätze auf dem Grundstück Teil A und des Mobilitätshauses
werden in einem städtebaulichen Vertrag planerisch abgesichert.
Die Planung der Stellplätze aufgrund der städtebaulichen Konzeptes vom Architek-
turbüro Westphal ist unter Punkt 5 Verkehrsplanung, Stellplätze beschrieben.
Radverkehr:
Von der perspektivisch vorgesehenen Radwegeverbindung entlang der B6/B75 sol-
len direkte Anbindungen an die Quartiersgrundstücke erfolgen. Perspektivisch soll
mit der Erschließung der Grundstücke Teil B und C und einer durchgängigen Rad-
wegeverbindung zwischen Woltmershauser Straße und Carl-Francke-Straße die Er-
reichbarkeit der Grundstücke für Radfahrer weiter verbessert werden.
Angrenzend an das Mobilitätshaus sollen Fahrradstellplätze mit Überdachung so-
wie teils öffentlichen Ladestationen für E-Bikes sowie Pedelecs angeboten werden.
Dies soll z.B. in Form einer „Schließfach- / Schranklösung“ für den Ladevorgang
sowie eine sichere Aufbewahrung der Akkus erfolgen.
Parallel werden Gespräche mit Bike-Sharing-Anbietern sowie Verleihservices ge-
führt, um die in den umliegenden Quartieren vorhandenen Möglichkeiten durch
Etablierung auf dem Grundstück des Neustadtsgüterbahnhofes zu ergänzen.
Insgesamt sollen fünf Stellplätze für Bike-Sharing angeboten und im städtebauli-
chen Vertrag abgesichert werden.
Fußverkehr:
Die Erreichbarkeit des Grundstücksteil A für den Fuß- und den Radverkehr von der
Woltmershauser Straße aus wird über die Ladestraße (Teile B und C) abgesichert.
Hierfür soll die Wegeverbindung provisorisch befestigt und bis zur Erschließung
des gesamten Grundstücks des Neustadtsgüterbahnhofes (Untersuchungsgebiet)
aufrecht erhalten werden.Neustadtsgüterbahnhof
Verkehrstechnische Untersuchung, Bebauungsplan 2284 Seite 22
ÖPNV:
Wie bereits zuvor beschrieben, ist die Anbindung des Untersuchungsgebietes an
den vorhandenen ÖPNV als gut zu bezeichnen. Mit der Buslinie 63 im Süden in der
Carl-Francke-Straße und der Buslinie 24 im Norden in der Woltmershauser Straße
wird das Untersuchungsgebiet von zwei Buslinien in einem engen Zeittakt im di-
rekten Anschluss erschlossen.
Darüber hinaus liegt in nur ca. 300 m Entfernung die Straßenbahnhaltestelle Neu-
enlander Straße. Hier verkehren die Linien 1 und 8 im 10 Minuten Takt.
Als dritten hervorzuhebenden Punkt liegt in direkter Anbindung an das nördliche
Grundstück der Bahnhaltepunkt Neustadt an der Bahnlinie Bremen – Oldenburg
mit Anbindung an den regionalen Schienenpersonennahverkehr.
Im Rahmen der möglichen Untertunnelung der Bahntrasse zur Erschließung des
Vorderen Woltmershausen mit einer Trasse für Fußgänger, Radfahrer und den
ÖPNV sollen Gespräche mit der BSAG zur Einrichtung einer Bushaltestelle auf dem
Untersuchungsgebiet im Bereich der Grundstücksteile B oder C aufgenommen
werden.
Quartiersapp:
Zur Förderung der alternativen Mobilitätsformen und als Service für die künftigen
Nutzer des Quartiers soll eine Quartiersapp entwickelt und bereitgestellt werden.
Folgende Services sollen perspektivisch damit angeboten werden:
Mobilität:
- Routing zum Quartier sowie auf dem Quartier durch ein Parkleitsystem mit An-
zeige von freien Stellplätzen und Ladesäulen auf dem Gelände
- ÖPNV Daten in Echtzeit – dynamisches Planen und Suchen, Digitale Karten
- Buchung sowie Zahlung von Services direkt in der App (z.B. E-Ladestationen,
ÖPNV-Tickets, BSAG Jobtickets)
- Ergänzung durch neue Mobilitätsservices und Sharing-Anbieter (Taxi, E-Scooter,
Rad, Sharingmodelle), die über die Anwendung gebucht und bezahlt werden
können Mobilitäts-HubsNeustadtsgüterbahnhof
Verkehrstechnische Untersuchung, Bebauungsplan 2284 Seite 23
Quartiersservices (Für Nutzer des Quartiers kostenlos / extern Kostenbeteiligung):
- Bestellungen bei Lieferanten im Quartier inkl. Terminfindung, Bringdienst
- Übersicht aller Restaurants in der Umgebung - Automatische Integration der
Öffnungszeiten, Speisekarte, Telefonnummer, Echtzeitanzeige von Restauran-
töffnungen, Foodtrucks
- Kontaktdaten verschiedener Ansprechpartner werden schnell und übersichtlich
angezeigt (z.B. Mieter, Notdienste, etc.)
- Vernetzung der Nutzer untereinander auch bezugnehmend auf die gemeinsa-
me Nutzung von Fortbewegungsmitteln (Firmenübergreifendes Car Sharing)
- Verortung sowie Routing zu Einrichtungen, wie Defibrillatoren, zu Rettungsmit-
teln, zu Sanitätsräumen etc.
- Lebensmittel-Lieferservice: Integration eines Onlineshops für Lebensmittel Liefe-
rungen an die gewünschte Adresse; Sonderrabatte und Gutscheine für Nutzer
Gemeinsame Nutzung bzw. Bündelungen von Lieferungen unter den Firmen
Sonstiges:
Neben den bereits genannten Maßnahmen sind folgende weiter Maßnahmen vor-
gesehen:
- Errichtung einer CarSharing Station in Kooperation mit einem CarSharing An-
bieter
- Quartiers-Infopoint mit Buchungsmöglichkeiten sowie Paketstation mit vorge-
lagerten Stellplätzen für Fahrräder sowie Lastenräder
- Umfassende Grünraumgestaltung für Aufenthaltsqualität
- Gute und hochwertig gestaltete Gehwege zwischen den Gebäuden sowie zu
den Stellplätzen und dem Mobilitätshaus
- Barrierefreie Gestaltung der privaten Verkehrsanlagen in dem Plangebiet
- Vorrüstung von Leerrohren für weitere E-Lade Möglichkeiten sowie ggf. für
spätere InnovationenNeustadtsgüterbahnhof
Verkehrstechnische Untersuchung, Bebauungsplan 2284 Seite 24
Die beschriebenen Maßnahmen im Rahmen der Mobilitätsstrategie wurden mit
SKUMS Ref. 50 abgestimmt und grundsätzlich als positiv im Einfluss auf den für
die Verkehrsuntersuchung anzusetzenden Modal Split beurteilt.
3.2.3 Städtebaulicher Vertrag
Folgende der beschriebenen Maßnahmen zur Mobilitätsstrategie sollen in dem
zwischen der Stadtgemeinde Bremen und dem Erschließungsträger abzuschließen-
den städtebaulichen Vertrag gesichert werden:
- 5 Ladestationen für Elektrofahrzeuge
- Car-Sharing-Stellplätze auf dem Grundstück
- Bike-Sharing-Station auf dem Grundstück
- Überdachte Fahrradabstellanlage am Mobilitätshaus
Darüber hinaus sollen die Planungen der Stellplätze auf dem Grundstück Teil A
und des Mobilitätshauses ebenfalls im städtebaulichen Vertrag planerisch abgesi-
chert werden.
Überdies ist es erklärtes Ziel des Erschließungsträgers die Mobilität des Umweltver-
bundes mit den beschriebenen Maßnahmen nachhaltig zu fördern und in Abstim-
mung mit den zukünftigen Nutzern auch die weiteren beschriebenen Maßnahmen
umzusetzen.
3.3 Ermittlung Verkehrsprognose Neustadtsgüterbahnhof (städtebauli-
che Nutzung)
Das Grundstück des Neustadtsgüterbahnhofes hat eine Fläche von insgesamt ca.
9 ha. Abzüglich der geplanten öffentlichen Erschließung verbleiben ca. 6,7 ha
Grundstücksfläche, die einer neuen städtebaulichen Nutzung zugeführt werden
sollen. In den Grenzen des aktuell in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr.
2284 befindet sich der Grundstücksteil A (s. a. Kap. 1.2).
Auf Grundlage der Grundstücksgrößen und Annahmen zu künftigen städtebauli-
chen Nutzungen und weiterer verschiedener Annahmen, die im Folgenden be-
schrieben bzw. der Anlage 2 zu entnehmen sind und mit SKUMS, Ref. 50, strategi-Neustadtsgüterbahnhof
Verkehrstechnische Untersuchung, Bebauungsplan 2284 Seite 25
sche Verkehrsplanung, abgestimmt wurden, sind die Prognoseverkehre für die
Grundstücksteile A, B und C ermittelt worden.
Schlüsselgrößen für die Berechnung der Prognoseverkehre ist die künftige städte-
baulich geplante Nutzung. Das Büro Westphal Architekten hat in Abstimmung mit
dem Erschließungsträger ein städtebauliches Konzept für das gesamte Grundstück
des Neustadtsgüterbahnhofes erstellt (Stand 08/2019). Die Nutzung für Teil A
wurde im vorliegenden Bebauungsplanentwurf Nr. 2284 als Gewerbegebiet über-
nommen. Für diesen Grundstücksteil ist das Konzept vom Büro Westphal Architek-
ten in Abstimmung mit dem Erschließungsträger und SKUMS Stadtplanung fortge-
schrieben worden (Stand 04/21). Für das Gebiet A (Stand 04/21) und die Gebiete B
und C (Stand 08/2019) sind folgende Nutzungen vorgesehen:
o Teil A: Gewerbe
A1: Büro
A2: Gewerbe 2
A3: Gewerbe 1
A4: Großhandel
o Teil B: Gewerbe (Handwerkerhöfe)
o Teil C: Gewerbegebiet (Mischnutzung, z. B. Büro, Dienstleistungen)
Für die für Teil A geplanten Nutzungen werden die Prognoseverkehre anhand der
Nutzflächen bzw. Bruttogeschossflächen berechnet. Als Grundlage für die Teile B
und C wird die Bruttobaulandfläche der Grundstücke zugrunde gelegt. Folgende
Flächen für die drei Teilgebiete werden angesetzt:
o Teil A: Gewerbe
A1: 15.940 m² NF
A2: 2.320 m² BGF
A3: 2.850 m² BGF
A4: 1.788 m² BGF
o Teil B: 14.000 m² Bruttobaulandfläche
o Teil C: 18.000 m² BruttobaulandflächeSie können auch lesen