Verkehrsuntersuchung Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens 2284 Bauvorhaben Neustadtsgüterbahnhof Grundstücksteil A

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Verkehrsuntersuchung Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens 2284 Bauvorhaben Neustadtsgüterbahnhof Grundstücksteil A
Verkehrsuntersuchung

Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens

                                2284

 Bauvorhaben Neustadtsgüterbahnhof

                    Grundstücksteil A

                     in Bremen Neustadt

                            (Stand 02.06.2021)

                Im Auftrag der Peper & Söhne Projekt GmbH

  In Abstimmung mit der Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität- und
                        Stadtentwicklung, Bremen
Verkehrsuntersuchung Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens 2284 Bauvorhaben Neustadtsgüterbahnhof Grundstücksteil A
Auftraggeber:

Peper & Söhne Projekt GmbH
Allerkai 4
28309 Bremen

in Abstimmung mit der SKUMS, Bremen

Aufsteller:

BPR Dipl. -Ing. Bernd F. Künne & Partner
Beratende Ingenieure mbB
Ostertorstraße 38 / 39, 28195 Bremen
Telefon 0421 / 33 50 2 - 0                                   Telefax   0421 / 33 50 2 - 22

Bearbeitet:

Sven Michaelsen

..........................................................

Bremen, Juni 2021
Verkehrsuntersuchung Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens 2284 Bauvorhaben Neustadtsgüterbahnhof Grundstücksteil A
Neustadtsgüterbahnhof
Verkehrstechnische Untersuchung, Bebauungsplan 2284                                                                   Seite i

                                           INHALTSVERZEICHNIS

 1.      Einführung ......................................................................................................... 1
 1.1     Aufgabenstellung............................................................................................... 1
 1.2     Grundlagen und Bearbeitungsweise ................................................................... 2
 2.      Verkehrsverhältnisse ........................................................................................... 4
 2.1     Heutiger Planungs- und Entwicklungsstand / Verkehrsprojekte............................ 4
 2.2     Struktur, Anlagen und Einrichtungen .................................................................. 5
 2.2.1   Überörtliche Anbindung ..................................................................................... 5
 2.2.2   Siedlungsstruktur und bedeutsame Verkehrsziele ................................................ 8
 2.2.3   Straßen- und Wegenetz (Beschreibung, Regelung, Qualität)................................ 8
 2.2.4   Ruhender Verkehr .............................................................................................. 9
 2.3     Verkehrsabläufe ............................................................................................... 10
 2.3.1   Heutige Verkehrsbelastung............................................................................... 10
 3.      Verkehrsprognose ............................................................................................ 13
 3.1     Grundlage / Bestandsverkehre 2018 ................................................................. 13
 3.2     Zielsetzung, Mobilitätsstrategie ........................................................................ 17
 3.2.1   Allgemeine Verkehrsziele.................................................................................. 17
 3.2.2   Geplante Maßnahmen zur Mobilitätsstrategie .................................................. 19
 3.2.3   Städtebaulicher Vertrag .................................................................................... 24
 3.3     Ermittlung Verkehrsprognose Neustadtsgüterbahnhof (städtebauliche
         Nutzung).......................................................................................................... 24
 3.4     Verkehrsprognose Vorderes Woltmershausen (städtebauliche Nutzung) ............ 33
 3.5     Umlegung Prognoseverkehre BV Neustadtsgüterbahnhof ................................. 35
 3.6     Überlagerung Carl-Francke-Straße .................................................................... 37
 4.      Verkehrsanalyse ............................................................................................... 41
 4.1     Leistungsfähigkeitsberechnung......................................................................... 41
 4.1.1   Knotenpunkt Carl-Francke-Straße, Anschluss Teil A .......................................... 42
 4.1.2   Knotenpunkt Carl-Francke-Straße, Anschluss Teil A, B und C (worst-case) ......... 46
 4.2     Grundstückszufahrt Carl-Francke-Straße ........................................................... 52
 5.      Verkehrsplanung .............................................................................................. 55
 6.      Zusammenfassung ........................................................................................... 65
Verkehrsuntersuchung Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens 2284 Bauvorhaben Neustadtsgüterbahnhof Grundstücksteil A
Neustadtsgüterbahnhof
Verkehrstechnische Untersuchung, Bebauungsplan 2284                           Seite ii

                                 Anlagenverzeichnis
Anlage 1:   Verkehrszählungen
       Anlage 1.1 Auswertung Verkehrszählung SKUMS Knoten 801 23.10.2018
       Anlage 1.2 Auswertung Verkehrszählung SKUMS Knoten 931 23.10.2018
       Anlage 1.3 Auswertung Verkehrszählung SKUMS Knoten 802 23.10.2018
       Anlage 1.4 Auswertung Verkehrszählung SKUMS Knoten 930 23.10.2018

Anlage 2:   Verkehrserzeugung Bauvorhaben Neustadtsgüterbahnhof
       Anlage 2.1 Verkehrserzeugung Grundstück Teil A
       Anlage 2.2 Verkehrserzeugung Grundstück Teil B
       Anlage 2.3 Verkehrserzeugung Grundstück Teil C
       Anlage 2.4 Zusammenfassung Verkehrserzeugung Grundstück Teil A, B und C

Anlage 3:   Verkehrsumlegung Carl-Francke-Straße
       Anlage 3.1 Verkehrsumlegung Teil A
       Anlage 3.2 Verkehrsumlegung Teil A, B und C

Anlage 4:   Leistungsfähigkeitsberechnung HBS Knotenpunkt Carl-Francke-
            Straße/Erschließungsstraße
       Anlage 4.1 Leistungsfähigkeitsberechnung A früh
       Anlage 4.2 Leistungsfähigkeitsberechnung A spät
       Anlage 4.3 Leistungsfähigkeitsberechnung A, B und C früh
       Anlage 4.4 Leistungsfähigkeitsberechnung A, B und C spät
       Anlage 4.5 Leistungsfähigkeitsberechnung A, B und C mit Abbiegespuren früh
       Anlage 4.6 Leistungsfähigkeitsberechnung A, B und C mit Abbiegespuren spät
       Anlage 4.7 Leistungsfähigkeitsberechnung A, B und C mit LSA früh
       Anlage 4.8 Leistungsfähigkeitsberechnung A, B und C mit LSA spät
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Neustadtsgüterbahnhof
Verkehrstechnische Untersuchung, Bebauungsplan 2284                                Seite iii

                                 Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1: Übersichtskarte (Quelle: openstreetmap 2020)                                 1

Abbildung 2: Übersichtsplan Grundstücksteile (Quelle: BPR 2021)                           2

Abbildung 3 Übersicht Knotenpunkte Bestand (Quelle: OpenStreetMaps 2020)                10

Abbildung 4 Verkehrsbelastungen (Bestand, Kfz/24h sowie SV-Anteil) (Grundlage/Quellen:
© OpenStreetMap-Mitwirkende, SKUMS)                                                     11

Abbildung 5: KP Carl-Francke-Straße, Spitzenstundenbelastungen Bestand früh aus
Zählung SKUMS vom 23.10.2018 (Darstellung: BPR 2020)                                    13

Abbildung 6: KP Carl-Francke-Straße, Spitzenstundenbelastungen Bestand spät aus
Zählung SKUMS vom 23.10.2018 (Darstellung: BPR 2020)                                    14

Abbildung 7: Erschließungskonzept Neustadtsgüterbahnhof Teil A (Darstellung: BPR 2021)
                                                                                        15

Abbildung      8:    KP      Carl-Francke-Straße,      Spitzenstundenbelastungen     früh,
Bestandsverkehrsmengen Zielszenario 2040 (Darstellung: BPR 2020)                        16

Abbildung      9:    KP      Carl-Francke-Straße,      Spitzenstundenbelastungen     spät,
Bestandsverkehrsmengen Zielszenario 2040 (Darstellung: BPR 2020)                        17

Abbildung 10: Modal Split von 2008 bis 2017 (Land Bremen, Quelle: MID) und Zielszenario
VEP 2025 (Quelle: VEP Bremen, Seite 120)                                                18

Abbildung 11: Zusammenfassung Stellplatzbedarf Grundstücksteil A gemäß Westphal
Architekten (Darstellung: BPR 2021)                                                     20

Abbildung 12: zukünftige Kfz-Verkehrsmengen Neustadtsgüterbahnhof im Quell- und
Zielverkehr für Grundstücksteil A (Quelle: BPR 2021)                                    29

Abbildung 13: zukünftige Kfz-Verkehrsmengen Neustadtsgüterbahnhof im Quell- und
Zielverkehr für Grundstücksteil B (Quelle: BPR 2021)                                    30

Abbildung 14: zukünftige Kfz-Verkehrsmengen Neustadtsgüterbahnhof im Quell- und
Zielverkehr für Grundstücksteil C (Quelle: BPR 2021)                                    31

Abbildung 15: zukünftige Kfz-Verkehrsmengen Neustadtsgüterbahnhof im Quell- und
Zielverkehr für Grundstücksteil A, B und C (Quelle: BPR 2021)                           32
Verkehrsuntersuchung Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens 2284 Bauvorhaben Neustadtsgüterbahnhof Grundstücksteil A
Neustadtsgüterbahnhof
Verkehrstechnische Untersuchung, Bebauungsplan 2284                             Seite iv

Abbildung 16: KP Carl-Francke-Straße, Spitzenstundenbelastungen Bestand früh aus
Zählung SKUMS vom 23.10.2018 (Darstellung: BPR 2021)                                34

Abbildung 17: KP Carl-Francke-Straße, Spitzenstundenbelastungen Bestand spät aus
Zählung SKUMS vom 23.10.2018 (Darstellung: BPR 2021)                                34

Abbildung 18: Prognoseverkehre Vormittagsspitze, Teil A (Quelle: BPR 2021)          35

Abbildung 19: Prognoseverkehre Nachmittagsspitze, Teil A (Quelle: BPR 2021)         36

Abbildung 20: Prognoseverkehre Vormittagsspitze, Teil A, B und C (Quelle: BPR 2021) 36

Abbildung 21: Prognoseverkehre Nachmittagsspitze, Teil A, B und C (Quelle: BPR 2021) 37

Abbildung 22: Überlagerung Sph. Vormittag, Bestandsverkehre 2040 + Teil A und ½ B
(Quelle: BPR 2021)                                                                  38

Abbildung 23: Überlagerung Sph. Nachmittag, Bestandsverkehre 2040 + Teil A und ½ B
(Quelle: BPR 2021)                                                                  38

Abbildung 24: Überlagerung Sph Vormittag, Bestandsverkehre 2040 + gesamte Prognose
Untersuchungsgebiet (Quelle: BPR 2021)                                              39

Abbildung 25: Überlagerung Sph Nachmittag, Bestandsverkehre 2040 + gesamte Prognose
Untersuchungsgebiet (Quelle: BPR 2021)                                              40

Abbildung 26: Einteilung der Qualitätsstufen nach HBS im Kfz-Verkehr an Knotenpunkten
ohne Lichtsignalanlage, (Quelle: HBS 2015)                                          41

Abbildung 27: Definition des Verkehrsablaufes der Qualitätsstufen nach HBS im Kfz-
Verkehr an Knotenpunkten ohne Lichtsignalanlage, (Quelle: HBS 2015)                 42

Abbildung 28: KP Carl-Francke-Straße, Darstellung Spuren, (Quelle: BPR 2021)        43

Abbildung 29: KP Carl-Francke-Straße Qualitätsstufen Bestands- + Prognoseverkehr
morgendliche Spitzenstunde (Quelle: BPR 2021)                                       44

Abbildung 30: KP Carl-Francke-Straße Qualitätsstufen Bestands- + Prognoseverkehr
nachmittägliche Spitzenstunde (Quelle: BPR 2021)                                    45

Abbildung 31: KP Carl-Francke-Straße Qualitätsstufen Bestands- + Prognoseverkehr
Neustadtsgüterbahnhof gesamt, vormittägliche Spitzenstunde (Quelle: BPR 2021)       46
Verkehrsuntersuchung Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens 2284 Bauvorhaben Neustadtsgüterbahnhof Grundstücksteil A
Neustadtsgüterbahnhof
Verkehrstechnische Untersuchung, Bebauungsplan 2284                                      Seite v

Abbildung 32: KP Carl-Francke-Straße Qualitätsstufen Bestands- + Prognoseverkehr
Neustadtsgüterbahnhof gesamt, nachmittägliche Spitzenstunde (Quelle: BPR 2021)                47

Abbildung 33: KP Carl-Francke-Straße Qualitätsstufen Bestands- + Prognoseverkehr
Neustadtsgüterbahnhof       gesamt,    vormittägliche      Spitzenstunde,   Knotenpunktausbau
Abbiegespuren Carl-Francke-Straße (Quelle: BPR 2021)                                          48

Abbildung 34: KP Carl-Francke-Straße Qualitätsstufen Bestands- + Prognoseverkehr
Neustadtsgüterbahnhof gesamt, nachmittägliche Spitzenstunde, Knotenpunktausbau
Abbiegespuren Carl-Francke-Straße (Quelle: BPR 2021)                                          49

Abbildung 35: KP Carl-Francke-Straße Qualitätsstufen Bestands- + Prognoseverkehr
Neustadtsgüterbahnhof       gesamt,    vormittägliche      Spitzenstunde,   Knotenpunktausbau
Signalisierung Carl-Francke-Straße (Quelle: BPR 2021)                                         51

Abbildung 36: KP Carl-Francke-Straße Qualitätsstufen Bestands- + Prognoseverkehr
Neustadtsgüterbahnhof gesamt, nachmittägliche Spitzenstunde, Knotenpunktausbau
Signalisierung Carl-Francke-Straße (Quelle: BPR 2021)                                         52

Abbildung 37: Auszug HBS Teil S – Stadtstraßen, Grundkapazität für Nebenströme (Quelle:
HBS 2015)                                                                                     53

Abbildung   38:    Auszug     HBS     Teil    S    –   Stadtstraßen,   Abminderungsfaktor     zur
Berücksichtigung von Fußgängern (Quelle: HBS 2015)                                            54

Abbildung 39: Wendeanlage Planstraße A (Quelle: BPR 2021)                                     57

Abbildung    40:   Empfehlungen         für       Radverkehrsanlagen    2010   (ERA)   Bild    7:
Belastungsbereiche zur Auswahl von Radverkehrsführungen bei zweistreifigen Stadtstraßen
(die Übergänge zwischen den Belastungsbereichen sind keine harten Trennlinien)                61

Abbildung 41: Übersicht Qualitätsstufen und Wartezeiten Knotenpunkt Carl-Francke-
Straße / Planstraße A (Quelle: BPR 2021)                                                      66
Verkehrsuntersuchung Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens 2284 Bauvorhaben Neustadtsgüterbahnhof Grundstücksteil A
Neustadtsgüterbahnhof
Verkehrstechnische Untersuchung, Bebauungsplan 2284                                    Seite vi

                            Literatur- und Quellenverzeichnis
[1]    RIN; Richtlinien für integrierte Netzgestaltung, Forschungsgesellschaft für Straßen- und
       Verkehrswesen, Arbeitsgruppe „Verkehrsplanung“, Ausgabe 2008
[2]    RStO; Richtlinien für die Standardisierung des Oberbaus von Verkehrsflächen, For-
       schungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV), Arbeitsgruppe „Infrastruk-
       turmanagement“; Ausgabe 2012
[3]    RASt; Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen; Forschungsgesellschaft für Straßen-
       und Verkehrswesen, Arbeitsgruppe „Straßenentwurf“; Ausgabe 2006
[4]    HBS; Handbuch für die Bemessung von Straßenverkehrsanlagen, Forschungsgesell-
       schaft für Straßen- und Verkehrswesen, Kommission „Bemessung von Straßenverkehrs-
       anlagen“; Ausgabe 2015
[5]    Shell PKW-Szenarien bis 2040, Fakten, Trends und Perspektiven für Auto-Mobilität, her-
       ausgegeben von Shell Deutschland in Zusammenarbeit mit Prognos AG; Ausgabe 2014

                                 Verwendete Abkürzungen

ASV              Amt für Straßen und Verkehr
BSAG             Bremer Straßenbahn AG
BV               Bauvorhaben
DTV              Durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke
Kfz              Kraftfahrzeug
LSA              Lichtsignalanlage
MIV              Motorisierter Individualverkehr
ÖPNV             Öffentlicher Personennahverkehr
SKUMS            Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungs-
                 bau
Sph              Spitzenstunde
Verkehrsuntersuchung Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens 2284 Bauvorhaben Neustadtsgüterbahnhof Grundstücksteil A
Neustadtsgüterbahnhof
Verkehrstechnische Untersuchung, Bebauungsplan 2284                                 Seite 1

       1.     Einführung

       1.1    Aufgabenstellung

       Das Grundstück des Neustadtsgüterbahnhofes wurde im Jahr 2018 von der Peper
       & Söhne Projekt GmbH erworben, um die seit einigen Jahren größtenteils brach
       liegende Fläche zu revitalisieren und nach einer Neuordnung zu vermarkten.

       Der Name des Grundstückes leitet sich aus der historischen Nutzung des Geländes
       als Güterumschlagsplatz südlich des Neustadtsbahnhofes ab.

       Aufgrund einer Vielzahl offener verkehrlicher Fragestellungen zum Anschluss des
       nördlichen Grundstücksteils im Bereich der Woltmershauser Straße sowie der Fra-
       gestellung einer zusätzlichen Querung der Gleistrasse durch eine Untertunnelung
       zur Nutzung durch Fußgänger und Radfahrer, aber auch durch den ÖPNV, wird in
       einem ersten Schritt nur der südliche Grundstücksteil A erschlossen und an die
       Carl-Francke-Straße angebunden.

        Abbildung 1: Übersichtskarte (Quelle: openstreetmap 2020)
Verkehrsuntersuchung Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens 2284 Bauvorhaben Neustadtsgüterbahnhof Grundstücksteil A
Neustadtsgüterbahnhof
Verkehrstechnische Untersuchung, Bebauungsplan 2284                               Seite 2

       Im Rahmen der Planung ist für den südlichen Grundstücksteil A und den hierfür in
       Aufstellung befindlichen Bebauungsplan 2284 ein Verkehrsgutachten zu erstellen.
       Als Untersuchungsraum ist das gesamte zukünftig zu erschließende Grundstück
       des Neustadtsgüterbahnhofes zu betrachten. Das Verkehrsaufkommen für die ge-
       plante städtebauliche Nutzung ist zu ermitteln und eine Verkehrsprognose zu er-
       stellen. Es ist zu untersuchen, welche Auswirkungen die Entwicklungen im Gel-
       tungsbereich des Plangebietes auf das vorhandene Straßen- und Wegenetz haben.

       1.2    Grundlagen und Bearbeitungsweise

       Grundlagen der verkehrlichen Betrachtung ist die zukünftige städtebauliche Nut-
       zung des Untersuchungsgebietes.

       Aus der Bearbeitung des städtebaulichen Konzeptes durch das Büro Westphal Ar-
       chitekten für das gesamte Grundstück des Neustadtsgüterbahnhofes heraus soll
       das Grundstück in drei Teilbereiche untergliedert werden, von Süden nach Norden
       Teil A im Anschluss an die Carl-Francke-Straße, mittig der Teil B und nördlich mit
       Anschluss an die Woltmershauser Straße Teil C. Für die Teilung der drei Bereiche
       wurden die städtebaulichen Achsen aus der Neustadt mit der Pappelstraße und der
       Erlenstraße aufgenommen. Je nach Erfordernissen können diese möglichen Quer-
       verbindungen von der Lage her noch flexibel angepasst werden.

        Abbildung 2: Übersichtsplan Grundstücksteile (Quelle: BPR 2021)

       Für die Grundstücksteile B und C liegen noch keine genauen Angaben zur künfti-
       gen städtebaulichen Nutzung vor. Aus diesem Grund werden für die Ansätze zur
Neustadtsgüterbahnhof
Verkehrstechnische Untersuchung, Bebauungsplan 2284                                Seite 3

       Ermittlung der Prognoseverkehre für diese Grundstücksteile die allgemeinen Vor-
       gaben der Abstimmungen zum städtebaulichen Konzept vom Büro Westphal Ar-
       chitekten Stand 08/2019 für diesen Teil des Untersuchungsgebietes zugrunde ge-
       legt.

       Parallel zum Bebauungsplanverfahren wird für den Grundstücksteil A das städte-
       bauliche Konzept konkretisiert. Im Bebauungsplan ist das Teilgebiet A als Gewer-
       befläche ausgewiesen. Für die Ermittlung der Prognoseverkehre für den Grund-
       stücksteil A wird der aktuelle Stand des städtebaulichen Konzeptes vom Büro
       Westphal Architekten Stand 04/2021 zugrunde gelegt.

       Eine weitere Forderung von städtischer Seite ist, dass es keine direkte durchgängi-
       ge Verbindung von Süden nach Norden und umgekehrt über das Gesamtgrund-
       stück geben soll, um ungünstige Verkehrsverlagerungen zu unterbinden. Gleich-
       wohl besteht der Wunsch, eine durchgängige Verbindung für den MIV für den Fall
       einer notwendigen Umleitung zur Verfügung zu stellen.

       Die ermittelten Prognoseverkehre werden mit den Bestandsverkehren überlagert,
       die aus verschiedenen Knotenpunktzählungen vorliegen und von SKUMS Ref. 50
       zur Verfügung gestellt wurden.

       Zur Beurteilung der allgemeinen Verkehrsentwicklung dient die Shell-Prognose als
       wichtige Grundlage. Der Zielhorizont der aktuellen Prognose aus dem Jahr 2014
       liegt im Jahr 2040. Gemäß den Aussagen der Shell-Prognose wird sich die PKW-
       Verkehrsleistung bis zum Jahr 2025 nur leicht erhöhen und anschließend bis zum
       Zielhorizont 2040 wieder auf einen Wert reduzieren, welcher der PKW-
       Verkehrsleistung für das Jahr 2014 entspricht. Vor diesem Hintergrund werden die
       ermittelten Prognoseverkehre und die aus den Zählungen der Bestandsverkehre
       entnommenen Verkehrszahlen für den Zielhorizont 2040 angesetzt. Auf Grundla-
       ge der Aussagen der Shell-Prognose müssen die Verkehre für den Zielhorizont
       2040 nicht mit einem theoretischen Faktor erhöht werden.

       Die anschließende Leistungsfähigkeitsberechnung soll Aussagen darüber liefern, ob
       das Untersuchungsgebiet bebaut und die mit der Nutzung entstehenden Verkehre
       ohne negative Auswirkungen auf das vorhandene Verkehrsnetz umgelegt und leis-
       tungsfähig abgewickelt werden können.
Neustadtsgüterbahnhof
Verkehrstechnische Untersuchung, Bebauungsplan 2284                                Seite 4

       2.       Verkehrsverhältnisse

       2.1      Heutiger Planungs- und Entwicklungsstand / Verkehrsprojekte

       Verkehrsentwicklungsplan 2025 (VEP)

       Neben den allgemeinen formulierten Zielen des VEP gilt unter anderem:

       -     Gesellschaftliche Teilhabe aller Menschen ermöglichen, Gleichberechtigung al-
             ler Verkehrsteilnehmer/innen stärken

       -     Verkehrssicherheit und soziale Sicherheit bei der Nutzung erhöhen

       -     Alternative Verkehrsmittelwahl gesamtstädtisch anbieten und optimieren

       -     Verknüpfung der Verkehrssysteme und Angebote im Umweltverbund zwischen
             Bremen und der Region verbessern

       -     Den Wirtschaftsstandort Bremen durch Optimieren der Wirtschaftsverkehre
             stärken

       -     Die Auswirkungen des Verkehrs auf Mensch, Gesundheit und Umwelt nachhal-
             tig und spürbar reduzieren

       Und tangieren die folgenden Maßnahmen aus dem Verkehrsentwicklungsplan den
       hier zu untersuchenden Planungsraum (die Nummern beziehen sich auf die Maß-
       nahmennummer des VEP 2025):

       -     Umbau des KP Neuenlander Straße / Oldenburger Straße (A.13) (Wiederherstel-
             lung des Rechtsabbiegers in Richtung Innenstadt)

       -     Ertüchtigung Wardamm (A.20) (Ausbau zur Premiumroute für den Radverkehr)

       -     Radpremiumroute D.17 (Obervieland-Neustadt-Woltmershausen-GVZ)

       -     Radpremiumroute D.19 (Kleiner Ring)

       -     Radpremiumroute D.20a (Woltmershausen-Huchting-Delmenhorst)

       Bundesautobahn A 281

       Die Vervollständigung (Ringschluss) der A281 ist für die Erreichbarkeit des Pla-
       nungsraumes von hoher Bedeutung. Hiermit wird ein unmittelbarer Anschluss an
Neustadtsgüterbahnhof
Verkehrstechnische Untersuchung, Bebauungsplan 2284                              Seite 5

       das europäische Fernstraßennetz erzielt, welcher durch die in der Nähe liegenden
       Anschlussstellen Bremen-Neustadt und Bremen-Woltmershausen gewährleistet
       wird.

       Die Fertigstellung der Weserquerung und damit der Fertigstellung des Bauab-
       schnittes BA 4 (Tunnelbauwerk) ist voraussichtlich für Ende 2025 vorgesehen. Die
       Realisierung des Bauabschnittes BA 2/2 ist zurzeit ungewiss. Eine Bauzeit dieses
       Bauabschnittes 2/2 ist für 5 Jahre eingeplant.

       Brücken über die Weser

       Die Vernetzung (ÖPNV, Rad- und Fußverkehr) benachbarter Stadtteile ist grund-
       sätzlich in Bezug auf die Vermeidung von motorisiertem Individualverkehr förder-
       lich. In diesem Zusammenhang wird derzeit die Projektierung einer weiteren We-
       serquerung zwischen der Überseestadt und Woltmershausen vorbereitet („Weser-
       sprung West“). Eine Variante dieser neuen Weserquerung für den Fuß- und Rad-
       verkehr ist in Höhe der „Südinsel“ (Überseeinsel, ehemals Kelloggs) auf der Seite
       der Überseestadt angedacht. Der gegenüberliegende Anknüpfungspunkt an den
       Stadtteil Woltmershausen ist noch nicht festgelegt, hierzu sind weitere Untersu-
       chungen erforderlich.

       2.2     Struktur, Anlagen und Einrichtungen

       2.2.1 Überörtliche Anbindung

       Das Plangebiet liegt in der Bremer Neustadt. Das Gebiet ist von großen Verkehrs-
       andern klar abgegrenzt. Im Norden liegt die Woltmershauser Straße, im Süden die
       Carl-Francke-Straße, im Osten die Bundesstraße B6 Oldenburger Straße und im
       Westen die Gleistrasse der DB mit der Strecke Bremen Oldenburg.

       Die Woltmershauser Straße im Norden und die Carl-Francke-Straße im Süden sind
       wichtige Hauptverbindungsstraßen sowohl für den Individualverkehr als auch für
       den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) und den Rad- und den Fußgänger-
       verkehr als Verknüpfungen zwischen den Stadtteilen Neustadt und Woltmershau-
       sen. Die Woltmershauser Straße ist darüber hinaus mit dem Knotenpunkt der B6
       Oldenburger Straße als Anbindung an die Bundesstraße B6 und damit an das
       übergeordnete Verkehrsnetz von hoher Bedeutung.
Neustadtsgüterbahnhof
Verkehrstechnische Untersuchung, Bebauungsplan 2284                                Seite 6

       MIV

       Die verkehrliche Erschließung des Gesamtareals Neustadtsgüterbahnhof für den
       MIV erfolgt im Bestand über Grundstückszufahrten über die Woltmershauser Stra-
       ße im Norden und die Carl-Francke-Straße im Süden. Die Anbindung an das
       überörtliche Straßennetz erfolgt über die Anbindung an die B6/B75 am Knoten-
       punkt Woltmershauser Straße/Am Hohentorsplatz/Friesenwerder. Die innere Er-
       schließung erfolgt im Bestand über private Straßen auf dem Grundstück.

       ÖPNV

       Das Untersuchungsgebiet wird mit dem ÖPNV durch zwei Buslinien tangiert. In der
       Woltmershauser Straße verkehrt die Bremer Straßenbahn AG (BSAG) mit der Busli-
       nie 24 mit direkter Anbindung an den Hauptbahnhof Bremen und den Schienen-
       nah- und -fernverkehr. Die Buslinie 24 verkehrt werktags in einem 10-Minuten-
       Takt. In der Carl-Francke-Straße Straße verkehrt die Buslinie 63 der BSAG ebenfalls
       mit direkter Anbindung an den Hauptbahnhof Bremen. Die Buslinie 63 verkehrt
       werktags in einem 15-Minuten-Takt.

       Die naheliegendsten Haltestellen als Zugang zum ÖPNV vom Untersuchungsgebiet
       aus liegen in der Carl-Francke-Straße südwestlich unter der Eisenbahnbrücke mit
       der Haltestelle Senator-Paulmann-Straße und der Linie 63 und der Haltestelle
       Bahnhof Neustadt der Linie 24 in der Woltmershauser Straße nördlich.

       Darüber hinaus liegt in nur ca. 300m Entfernung die Straßenbahnhaltestelle Neu-
       enlander Straße. Hier verkehren die Linien 1 und 8 im 10 Minuten Takt.

       Schienenpersonennahverkehr (SPNV)

       Nördlich des Untersuchungsgebietes liegt der Bahnhof Neustadt mit direktem Zu-
       gang zum Schienenpersonennahverkehr.

       Eine Anbindung an den S-Bahn Verkehr bieten die Regionalbahnen in und aus
       Richtung Bad Zwischenahn (RS 3) sowie in und aus Richtung Osnabrück (RB 58),
       welche am Neustadtsbahnhof einen Haltepunkt vorhalten. Der S-Bahn-Haltepunkt
       ist über den ehemaligen Bahnhofsvorplatz erreichbar.
Neustadtsgüterbahnhof
Verkehrstechnische Untersuchung, Bebauungsplan 2284                               Seite 7

       Durch einen jeweils versetzten 1-Stunden-Takt beider Regionalbahnlinien wird der
       Neustadtsbahnhof regelmäßig an das west- / südwestliche Umland Bremens ange-
       bunden.

       Rad- und Fußgängerverkehr

       Entlang der Woltmershauser Straße und der Carl-Francke-Straße verlaufen beidsei-
       tig der Fahrbahn Nebenanlagen mit separaten Geh- und Radwegen. Von hier aus
       wird auch das Grundstück über die vorhandenen Grundstückszufahrten für Fuß-
       gänger und Radfahrer erschlossen.

       An der nördlichen Grundstücksseite an der Woltmershauser Straße liegt direkt der
       Knotenpunkt Woltmershauser Straße / Rampe B6 / Friesenwerder / Hohentorsplatz.
       An dem signalisierten Knotenpunkt können Radfahrer und Fußgänger in alle Rich-
       tungen queren und das gesamte Untersuchungsgebiet z. B. vom Neustadtsbahn-
       hof aus erreichen.

       Die Carl-Francke-Straße können Fußgänger und Radfahrer am Knotenpunkt Neu-
       enlander Straße / Zufahrt BAB A 281 signalisiert überqueren. Der Knotenpunkt
       liegt an der südöstlichen Grundstücksgrenze. Die nächste gesicherte Querung liegt
       ca. 470m westlich des Untersuchungsgebietes am Knotenpunkt Carl-Francke-
       Straße / Senator-Apelt-Straße / Wartumer Heerstraße. Weitere Querungshilfen sind
       in diesem Bereich nicht vorhanden.

       Alternative Mobilitätsangebote

       In Nähe zum Untersuchungsgebiet befinden sich im Ortsteil Neustadt gegenwärtig
       die Car-Sharing Cambio-Stationen Erle in der Erlenstraße Ecke Langemarckstraße
       und Hohentorsplatz an der Hohentorsheerstraße mit jeweils einem Fahrzeug. Die
       Stationen liegen 500 bzw. 250 m vom Untersuchungsgebiet entfernt.

       Außerdem befinden sich im Umkreis des Untersuchungsgebietes diverse WK-Bike-
       Stationen (z.B. am Neustadtsbahnhof, an der Woltmershauser Straße, an der
       Hochschule Langemarckstraße, Langemarckstraße Ecke Erlenstraße, perspektivisch
       im Tabakquartier). Die Flexzone, also der Bereich, in dem WK-Fahrräder auch au-
       ßerhalb der Stationen abgestellt und ausgeliehen werden können, liegt in der Neu-
       stadt und grenzt bis an die B6/B75, östlich des Untersuchungsgebietes, heran.
Neustadtsgüterbahnhof
Verkehrstechnische Untersuchung, Bebauungsplan 2284                                   Seite 8

       2.2.2 Siedlungsstruktur und bedeutsame Verkehrsziele

       Das Untersuchungsgebiet zwischen den Bremer Stadtteilen Neustadt und Wolt-
       mershausen ist heute eine innerstädtische Brachfläche, die durch die Neuordnung
       revitalisiert werden soll. Die Flächen wurden in der Vergangenheit bereits gewerb-
       lich genutzt, bis Winter 2020/21 befand sich auf dem nördlichen Grundstücksteil C
       z. B. eine Tankstelle, ein Imbiss und eine Logistikfläche. Ziel ist die Revitalisierung
       sowie eine Entwicklung und Nachverdichtung dieser Flächen als Gewerbegebiete
       bzw. die nördlichen Flächen als gewerblich urbanes Gebiet städtebaulich zu nut-
       zen.

       Die innenstadtnahe Lage zeigt sich in der geringen Entfernung zur Bremer Altstadt,
       der Marktplatz ist nur ca. 1.600 m entfernt. Der Hohentorspark und die Neustadt-
       swallanlagen sind in nur wenigen Gehminuten zu erreichen. Auch andere wichtige
       Ziele, wie die Hochschule Bremen in ca. 450 m oder die Weser in 600 m Entfer-
       nung zeigen die äußerst gute Lage des Untersuchungsgebietes.

       2.2.3 Straßen- und Wegenetz (Beschreibung, Regelung, Qualität)

       Die verkehrliche Anbindung des Grundstücks Neustadtsgüterbahnhof ist, wie unter
       Punkt 2.2.1 zuvor beschrieben, über die Woltmershauser und die Carl-Francke-
       Straße gegeben. Die Woltmershauser Straße und die Carl-Francke-Straße gehören
       zum innerörtlichen Hauptverkehrsstraßennetz Bremens und sind sowohl mit den
       Anknüpfungspunkten für den MIV als auch mit den verkehrenden Buslinien die be-
       stimmenden Verkehrsachsen für den Anschluss des gesamten Untersuchungsge-
       bietes Neustadtsgüterbahnhof. Für den Fußgänger- und Radverkehr sind die
       Woltmershauser Straße und die Carl-Francke-Straße als Verknüpfungen der Stadt-
       teile Neustadt und Woltmershausen von wesentlicher Bedeutung.

       Der nördliche Grundstücksteil C des Untersuchungsgebietes im Anschluss an die
       Woltmershauser Straße hat eine Länge von ca. 70 m. Mit seiner Lage zwischen
       dem Eisenbahntunnel und dem Knotenpunkt Woltmershauser Straße / Friesenwer-
       der / Hohentorsplatz / Rampe zur B6 - Oldenburger Straße ist der vorhandene An-
       schluss des Grundstückes Neustadtsgüterbahnhof im Norden verkehrstechnisch
       schwierig. Im Bereich des Bahntunnels hat die Woltmershauser Straße drei Fahr-
       spuren. Zwei Fahrspuren führen zum Knotenpunkt und eine in Richtung Wolt-
Neustadtsgüterbahnhof
Verkehrstechnische Untersuchung, Bebauungsplan 2284                               Seite 9

       mershausen. Direkt im Knotenpunktbereich hat die Woltmershauser Straße fünf
       Fahrspuren inkl. einer Mittelinsel als Querungshilfe für Fußgänger. Aufgrund des
       im Bestand bereits schwierigen Anschlusses im Norden und verschiedener überge-
       ordneter verkehrlicher Überlegungen für diesen Bereich, soll in einer ersten Stufe
       nur der südliche Grundstücksteil A (Bebauungsplangebiet) erschlossen werden.

       Entlang der Carl-Francke-Straße erstreckt sich das Untersuchungsgebiet auf einer
       Länge von ca. 260 m. Hier soll der künftige Anschluss des Grundstücksteil A zu-
       nächst über eine unsignalisierte Einmündung erfolgen. Bei einem späteren Ausbau
       des Knotenpunktes soll die Nachrüstung des Knotenpunktes mit einer Lichtsignal-
       anlage (LSA) durch die Verlegung von Leerrohren berücksichtigt werden. Die im
       Konzept dargestellte Knotenpunktgeometrie wird im Rahmen der vorliegenden
       Verkehrsuntersuchung überprüft. Die Carl-Francke-Straße hat entlang des Unter-
       suchungsgebietes zwei überbreite Fahrspuren. Die Fahrbahn hat eine Gesamtbreite
       von 8,90 m. Ca. 80 m vor dem südöstlichen Knotenpunkt mit der Neuenlander
       Straße weitet sich die Fahrbahn auf und zwischen den dann jeweils 3,50 m breiten
       Fahrspuren je Richtung entwickelt sich eine Mittelinsel.

       2.2.4 Ruhender Verkehr

       In der Woltmershauser Straße im Norden des Untersuchungsgebietes ist aufgrund
       des direkt anliegenden Knotenpunktes kein öffentliches Parken auf der Fahrbahn
       möglich sowie keine Stellplätze baulich angelegt.

       Auch in der Carl-Francke-Straße sind keine öffentlichen Stellplätze baulich ange-
       legt. Das Halten am Fahrbahnrand ist möglich und nicht durch separate Beschilde-
       rung „Halteverbot“ untersagt.

       Im Bestand ist das Parken (öffentlich und privat) auf dem gesamten Grundstück
       des Neustadtsgüterbahnhofes (Untersuchungsgebiet) möglich. Im Rahmen der Er-
       schließung des Bebauungsplangebietes wird das öffentliche und private Parken in
       dem Geltungsbereich des Bebauungsplanes 2284 neu organisiert.
Neustadtsgüterbahnhof
Verkehrstechnische Untersuchung, Bebauungsplan 2284                                   Seite 10

       2.3       Verkehrsabläufe

       2.3.1 Heutige Verkehrsbelastung

       Für die Woltmershauser und die Carl-Francke-Straße wurden zur Beurteilung der
       bestehenden Verkehrsbelastung vom SKUMS, Referat 50, vorhandene Verkehrs-
       zählungen als Kurzzeitzählungen für die umliegenden Knotenpunkte vom
       23.10.2018 zur Verfügung gestellt. Die Auswertungen folgender Knotenpunktzäh-
       lungen wurden zugrunde gelegt (siehe Anlage 1):

       -     KP 1: Woltmershauser Straße / Friesenwerder / Am Hohentorsplatz (Knoten-Nr.
             801)

       -     KP 2: Woltmershauser Straße / Simon-Bolivar-Straße (Knoten-Nr. 931)

       -     KP 3: Carl-Francke-Straße / Neuenlander Straße / B6 Oldenburger Straße / BAB
             A281 (Knoten-Nr. 802)

       -     KP 4: Carl-Francke-Straße / Senator-Apelt-Straße / Wartumer Heerstraße (Kno-
             ten-Nr. 930)

           Abbildung 3 Übersicht Knotenpunkte Bestand (Quelle: OpenStreetMaps 2020)
Neustadtsgüterbahnhof
Verkehrstechnische Untersuchung, Bebauungsplan 2284                                      Seite 11

       Abbildung 4 Verkehrsbelastungen (Bestand, Kfz/24h sowie SV-Anteil) (Grundlage/Quellen: © O-
       penStreetMap-Mitwirkende, SKUMS)

       Die durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke (DTV) der Carl-Francke-Straße beträgt
       ca. 6.800 Fahrzeuge pro 24 Stunden. Der Schwerverkehrsanteil liegt bei ca. 7,8 %.
       Der Abschnitt Woltmershauser Straße zwischen Simon-Bolivar-Straße und Friesen-
       werder ist mit einem Wert von rd. 17.800 Fahrzeugen pro 24 Stunden und einem
       Schwerverkehrsanteil von 5,0 % deutlich stärker belastet.
Neustadtsgüterbahnhof
Verkehrstechnische Untersuchung, Bebauungsplan 2284                                        Seite 12

        Knotenpunkt                     Straßenabschnitt                   DTV [Kfz/24h]    SV [%]

        KP   Carl-Francke-Straße    /   Carl-Francke-Straße                6.800            7,8
        Oldenburger      Straße     /
                                        Rampe A 281                        36.000           13,5
        Neuenlander Straße
                                        Rampe     Oldenburger     Straße   30.000           11,9
                                        (Nord)

                                        Rampe Oldenburger Straße (Süd)     15.800           15,9

                                        Neuenlander Straße                 6.500            3,0

        KP Woltmershauser Straße /      Woltmershauser Straße              17.800           5,0
        Friesenwerder               /
                                        Friesenwerder (Nord)               8.800            4,3
        Am Hohentorsplatz
                                        Friesenwerder (Süd)                17.800           4,7

                                        Am Hohentorsplatz                  7.800            7,6

       Tabelle 1: Querschnittsverkehrsstärken im Bestand (Quelle: BPR 2020)

       Die Spitzenstunden in der Carl-Francke- und der Woltmershauser Straße liegen
       Vormittags zwischen 6:15 Uhr und 7:15 Uhr sowie Nachmittags zwischen 16:00
       Uhr und 17:00 Uhr. Detaillierte Zähldaten der einzelnen Knotenpunkte sind als An-
       lage 1 beigefügt.
Neustadtsgüterbahnhof
Verkehrstechnische Untersuchung, Bebauungsplan 2284                                   Seite 13

       3.    Verkehrsprognose

       3.1   Grundlage / Bestandsverkehre 2018

       Für die Leistungsfähigkeitsbetrachtung im Rahmen des Planverfahren sind die
       Prognoseverkehre aufgrund der städtebaulichen Nutzungen zu berechnen, auf das
       vorhandene Verkehrsnetz umzulegen und mit den Bestandsverkehren zu überla-
       gern. Dabei sind aufgrund der neuen Einmündung an der Carl-Francke-Straße die
       Verkehrszahlen anzusetzen und die Leistungsfähigkeitsberechnung durchzuführen.
       Die für die Beurteilung der Leistungsfähigkeit anzusetzenden Verkehrsmengen für
       den Bestand wurden aus vorhandenen Verkehrszählungen, die durch SKUMS Ref.
       50 zur Verfügung gestellt wurden, entnommen.

       Carl-Francke-Straße:

        Abbildung 5: KP Carl-Francke-Straße, Spitzenstundenbelastungen Bestand früh aus Zählung
                     SKUMS vom 23.10.2018 (Darstellung: BPR 2020)

       Zur Beurteilung der Umsetzbarkeit des Projektes und zum verkehrlichen Nachweis
       im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens Nr. 2284 soll der südliche Anschluss an
Neustadtsgüterbahnhof
Verkehrstechnische Untersuchung, Bebauungsplan 2284                                   Seite 14

       die Carl-Francke-Straße mit einem neu zu erstellendem Knotenpunkt untersucht
       werden.

        Abbildung 6: KP Carl-Francke-Straße, Spitzenstundenbelastungen Bestand spät aus Zählung
                     SKUMS vom 23.10.2018 (Darstellung: BPR 2020)

       Das Erschließungskonzept sieht eine Planstraße mit Wendeanlage am westlichen
       Bereich in Parallellage zur Eisenbahntrasse vor, die an die Carl-Francke-Straße an-
       bindet. Von der Planstraße A aus werden die einzelnen Gewerbeeinheiten über
       Grundstückszufahrten erschlossen.
Neustadtsgüterbahnhof
Verkehrstechnische Untersuchung, Bebauungsplan 2284                                         Seite 15

        Abbildung 7: Erschließungskonzept Neustadtsgüterbahnhof Teil A (Darstellung: BPR 2021)

       Die vorhandene Verkehrssituationen an dem zu betrachtenden neuen Knoten-
       punkt sind in den Abbildungen 5 und 6 dargestellt. Wie aus den Abbildungen zu
       entnehmen ist, lässt sich aus den Bestandsverkehren für die Carl-Francke-Straße
       keine klare Spitzenstunde ableiten. Aus diesem Grund wird die Leistungsfähig-
       keitsbetrachtung für beide Spitzenstunden durchgeführt.

       Zusätzlich sind in Abstimmung mit SKUMS, Ref. 51, die Bestandsverkehre auf-
       grund der verkehrlichen Entwicklungen im Umfeld für die Betrachtung des Progno-
       sehorizontes anzupassen. Die Stadtgemeinde Bremen sieht vor, den Knotenpunkt
       Carl-Francke-Straße / Oldenburger Straße zukünftig weiter zu öffnen, um das
       Rechtsabbiegen von der Oldenburger Straße in die Carl-Francke-Straße und an-
       dersherum, das Linksabbiegen von der Carl-Francke-Straße in die Oldenburger
       Straße in Richtung Innenstadt, zu ermöglichen. Damit soll den verkehrlichen Ent-
       wicklungen in Woltmershausen Rechnung getragen und die Woltmershauser Stra-
       ße zusätzlich entlastet werden.

       Durch diese Änderung werden Verkehre, die sich heute über die Woltmershauser
       Straße nach Woltmershausen bewegen, teilweise auf die Carl-Francke-Straße ver-
       lagert. Für die vorliegende Verkehrsuntersuchung wurde die vereinfachte Annah-
Neustadtsgüterbahnhof
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       me getroffen, dass sich die heutigen Verkehre der Woltmershauser Straße und der
       Carl-Francke-Straße gleichmäßig auf die jeweiligen Querschnitte verteilen werden.

       Da die Woltmershauser Straße über den Knotenpunkt Friesenwerder / Hohentors-
       platz direkt an die Oldenburger Straße angebunden ist, liegt die Querschnittsbelas-
       tung mit rd. 1.350 Kfz/Sph im Mittel deutlich höher als die Querschnittsbelastung
       in der Carl-Francke-Straße mit rd. 550 Kfz/Sph. Zur Berücksichtigung der geplanten
       Maßnahmen und zur Mittelung der Verkehrsmengen zwischen der Woltmershau-
       ser Straße und der Carl-Francke-Straße werden die Bestandsverkehre der Carl-
       Francke-Straße mit dem Faktor 1,7 erhöht, um die Annahme der Bestandsverkehre
       auf eine sichere Datengrundlage zu stellen. Die sich ergebenden Bestandsver-
       kehrsmengen für das Zielszenario 2040 sind in den folgenden Abbildungen für die
       morgendliche und die nachmittägliche Spitzenstunde dargestellt.

        Abbildung 8: KP Carl-Francke-Straße, Spitzenstundenbelastungen früh, Bestandsverkehrsmengen
                      Zielszenario 2040 (Darstellung: BPR 2020)
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        Abbildung 9: KP Carl-Francke-Straße, Spitzenstundenbelastungen spät, Bestandsverkehrsmengen
                      Zielszenario 2040 (Darstellung: BPR 2020)

       3.2    Zielsetzung, Mobilitätsstrategie

       3.2.1 Allgemeine Verkehrsziele

       Für die verkehrliche Entwicklung des Neustadtsgüterbahnhofes sind in einem
       übergeordneten Gesamtzusammenhang die Mobilitätsziele zu entwickeln. Diese
       Ziele orientieren sich in erster Linie an den bereits festgeschriebenen Zielen des
       Verkehrsentwicklungsplanes Bremens 2025 (siehe Kapitel 2.1). Darüber hinaus
       sind quartiersbezogene Ziele zu entwickeln.

       Die Entwicklung des Modal Splits zwischen 2008 und 2017 für das Land Bremen
       zeigt eine leichte Orientierung, weg vom MIV und hin zum ÖPNV sowie nMIV. Die-
       se Entwicklung ist im Zielszenario für die Bremerinnen und Bremer im Verkehrs-
       entwicklungsplan 2025 nachhaltig dokumentiert und endet dort mit einem Wert
       von 49 % für Fußgänger und Fahrradfahrer, 36 % für MIV (Fahrer und Mitfahrer)
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       sowie 15 % für den ÖPNV.

       Abbildung 10: Modal Split von 2008 bis 2017 (Land Bremen, Quelle: MID) und Zielszenario VEP
       2025 (Quelle: VEP Bremen, Seite 120)

       Aus dem Mobilitätssteckbrief für Bremen aus der Untersuchung des Mobilitätsver-
       haltens im Rahmen der Studie „Mobilität in Städten – SrV 2018“ist für den MIV-
       Anteil bei den Beschäftigtenverkehren ein Anteil von 40 % statistisch erhoben
       worden.

       Die unter 3.2.2 beschriebenen Maßnahmen zur Mobilitätsstrategie für das Gelän-
       de des Neustadtsgüterbahnhofes zielt auf ein Mobilitätsverhalten der zukünftigen
       Beschäftigten und Kunden ab, das die Entwicklung des dargestellten Modal Split
       weg vom MIV, hin zum Umweltverbund (ÖPNV, Rad- und fußverkehr) perspekti-
       visch fortführt und stärker auf nachhaltiger Mobilität basiert. Darüber hinaus wer-
       den folgende Rahmenbedingungen mit positiven Einfluss auf die Reduzierung des
       MIV-Anteils gesehen:

       -   Integrierte Lage des Untersuchungsgebietes nahe der Wohnbebauung in den
           Stadtteilen Neustadt und Woltmershausen, fußläufig oder mit dem Fahrrad gut
           zu erreichen,

       -   Gute Erreichbarkeit des Erschließungsgebietes durch den ÖPNV,

       -   Geringe Entfernungen zu Haltestellen für Bus, Straßenbahn und Schienenper-
           sonennahverkehr,
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       -   Gute Bedienungshäufigkeit, geringe Reisezeiten zu wichtigen Zielen,

       -   Parkraumangebot (Reduzierung der real herzustellenden Stellplätze; aktuelle
           Zahl der erforderlichen Pflichtstellplätze + Besucherstellplätze geringer als die
           Anzahl der geplanten Stellplätze) und etwaige Kosten (Parkraumbewirtschaf-
           tung)

       Unter Zugrundelegung der beschriebenen Maßnahmen zur Mobilitätsstrategie
       wurde für den Beschäftigtenverkehr in Abstimmung mit SKUMS Ref. 50 und 51
       für die Verkehrsprognose für das Untersuchungsgebiet Neustadtsgüterbahnhof ein
       reduzierter MIV-Anteil von 35 % gewählt.

       Der erhebliche Anteil der Kundenverkehre wird durch die Büronutzung generiert.
       Für die Erreichbarkeit der Plangebietes für den Kundenverkehr wird für den MIV
       unter der gleichen Begründung wie für den MIV-Anteil der Beschäftigten (inte-
       grierte Lage; gute Erreichbarkeit zu Fuß, mit dem Rad oder dem ÖPNV etc.) ein
       Anteil von 35 % gewählt.

       Das allgemeingültige Ziel, die Förderung des Umweltverbundes durch Stärkung der
       Nahmobilität und Schaffung kurzer Wege, wird für das Gelände des Neustadtsgü-
       terbahnhofes verfolgt. Damit soll der PKW – Anteil am Gesamtverkehr perspekti-
       visch reduziert werden.

       3.2.2 Geplante Maßnahmen zur Mobilitätsstrategie

       Ziel des Konzepts ist neben der Reduzierung des MIV auch die Optimierung der
       Mobilität auf dem Gelände, bspw. durch Kooperationen und Synergien der Nutzer
       auf dem Gelände. Diese werden so vernetzt, dass Mobilitäts- und Sharing-
       Angebote, Lieferservices oder sicherheitsrelevante Einrichtungen auch gemeinsam
       organisiert werden können.

       Auf dem Gelände zum Bebauungsplan 2284 werden hinsichtlich der Mobilität fol-
       gende Maßnahmen geplant.

       Mobilitätshaus und Stellplätze:

       In dem Plangebiet (Grundstück Teil A) ist entsprechend dem zugrunde gelegten
       städtebaulichen Konzept ein Mobilitätshaus geplant. Durch die zentrale Lage im
       Plangebiet ist die Erreichbarkeit für alle Verkehrsteilnehmer von allen Bereichen des
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       Grundstückes gewährleistet. Das Mobilitätshaus erhält eine kurze und direkte An-
       bindung an die Planstraße A als auch eine über die entlang der B6 – Oldenburger
       Straße geplante Radwegeverbindung.

       Zusätzlich werden PKW-Stellplätze für die Bürogebäude an der Carl-Francke-Straße
       mit einer direkten Anbindung über eine neu herzustellende Grundstückszufahrt an
       die Carl-Francke-Straße vorgesehen. Gemäß dem angestrebten städtebaulichen
       Konzept sind 477 PKW-Stellplätze geplant, davon ca. sieben Behindertengerechte
       Stellplätze. Zur Förderung der Elektromobilität werden ca. fünf Stellplätze mit E-
       Lade-Möglichkeit ausgestattet.

        Abbildung 11: Zusammenfassung Stellplatzbedarf Grundstücksteil A gemäß
                     Westphal Architekten (Darstellung: BPR 2021)
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       Den sich im Gebiet ansiedelnden Unternehmen soll außerdem die Möglichkeit ge-
       geben werden, ein eigenes Car Sharing System für ihre Mitarbeiter anzubieten und
       ggf. auch Kooperationen zwischen den Firmen mit Organisation über eine Quar-
       tiersapp zu ermöglichen.

       Die Planungen der Stellplätze auf dem Grundstück Teil A und des Mobilitätshauses
       werden in einem städtebaulichen Vertrag planerisch abgesichert.

       Die Planung der Stellplätze aufgrund der städtebaulichen Konzeptes vom Architek-
       turbüro Westphal ist unter Punkt 5 Verkehrsplanung, Stellplätze beschrieben.

       Radverkehr:

       Von der perspektivisch vorgesehenen Radwegeverbindung entlang der B6/B75 sol-
       len direkte Anbindungen an die Quartiersgrundstücke erfolgen. Perspektivisch soll
       mit der Erschließung der Grundstücke Teil B und C und einer durchgängigen Rad-
       wegeverbindung zwischen Woltmershauser Straße und Carl-Francke-Straße die Er-
       reichbarkeit der Grundstücke für Radfahrer weiter verbessert werden.

       Angrenzend an das Mobilitätshaus sollen Fahrradstellplätze mit Überdachung so-
       wie teils öffentlichen Ladestationen für E-Bikes sowie Pedelecs angeboten werden.
       Dies soll z.B. in Form einer „Schließfach- / Schranklösung“ für den Ladevorgang
       sowie eine sichere Aufbewahrung der Akkus erfolgen.

       Parallel werden Gespräche mit Bike-Sharing-Anbietern sowie Verleihservices ge-
       führt, um die in den umliegenden Quartieren vorhandenen Möglichkeiten durch
       Etablierung auf dem Grundstück des Neustadtsgüterbahnhofes zu ergänzen.

       Insgesamt sollen fünf Stellplätze für Bike-Sharing angeboten und im städtebauli-
       chen Vertrag abgesichert werden.

       Fußverkehr:

       Die Erreichbarkeit des Grundstücksteil A für den Fuß- und den Radverkehr von der
       Woltmershauser Straße aus wird über die Ladestraße (Teile B und C) abgesichert.
       Hierfür soll die Wegeverbindung provisorisch befestigt und bis zur Erschließung
       des gesamten Grundstücks des Neustadtsgüterbahnhofes (Untersuchungsgebiet)
       aufrecht erhalten werden.
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       ÖPNV:

       Wie bereits zuvor beschrieben, ist die Anbindung des Untersuchungsgebietes an
       den vorhandenen ÖPNV als gut zu bezeichnen. Mit der Buslinie 63 im Süden in der
       Carl-Francke-Straße und der Buslinie 24 im Norden in der Woltmershauser Straße
       wird das Untersuchungsgebiet von zwei Buslinien in einem engen Zeittakt im di-
       rekten Anschluss erschlossen.

       Darüber hinaus liegt in nur ca. 300 m Entfernung die Straßenbahnhaltestelle Neu-
       enlander Straße. Hier verkehren die Linien 1 und 8 im 10 Minuten Takt.

       Als dritten hervorzuhebenden Punkt liegt in direkter Anbindung an das nördliche
       Grundstück der Bahnhaltepunkt Neustadt an der Bahnlinie Bremen – Oldenburg
       mit Anbindung an den regionalen Schienenpersonennahverkehr.

       Im Rahmen der möglichen Untertunnelung der Bahntrasse zur Erschließung des
       Vorderen Woltmershausen mit einer Trasse für Fußgänger, Radfahrer und den
       ÖPNV sollen Gespräche mit der BSAG zur Einrichtung einer Bushaltestelle auf dem
       Untersuchungsgebiet im Bereich der Grundstücksteile B oder C aufgenommen
       werden.

       Quartiersapp:

       Zur Förderung der alternativen Mobilitätsformen und als Service für die künftigen
       Nutzer des Quartiers soll eine Quartiersapp entwickelt und bereitgestellt werden.
       Folgende Services sollen perspektivisch damit angeboten werden:

       Mobilität:

       -   Routing zum Quartier sowie auf dem Quartier durch ein Parkleitsystem mit An-
           zeige von freien Stellplätzen und Ladesäulen auf dem Gelände

       -   ÖPNV Daten in Echtzeit – dynamisches Planen und Suchen, Digitale Karten

       -   Buchung sowie Zahlung von Services direkt in der App (z.B. E-Ladestationen,
           ÖPNV-Tickets, BSAG Jobtickets)

       -   Ergänzung durch neue Mobilitätsservices und Sharing-Anbieter (Taxi, E-Scooter,
           Rad, Sharingmodelle), die über die Anwendung gebucht und bezahlt werden
           können      Mobilitäts-Hubs
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       Quartiersservices (Für Nutzer des Quartiers kostenlos / extern Kostenbeteiligung):

       -   Bestellungen bei Lieferanten im Quartier inkl. Terminfindung, Bringdienst

       -   Übersicht aller Restaurants in der Umgebung - Automatische Integration der
           Öffnungszeiten, Speisekarte, Telefonnummer, Echtzeitanzeige von Restauran-
           töffnungen, Foodtrucks

       -   Kontaktdaten verschiedener Ansprechpartner werden schnell und übersichtlich
           angezeigt (z.B. Mieter, Notdienste, etc.)

       -   Vernetzung der Nutzer untereinander auch bezugnehmend auf die gemeinsa-
           me Nutzung von Fortbewegungsmitteln (Firmenübergreifendes Car Sharing)

       -   Verortung sowie Routing zu Einrichtungen, wie Defibrillatoren, zu Rettungsmit-
           teln, zu Sanitätsräumen etc.

       -   Lebensmittel-Lieferservice: Integration eines Onlineshops für Lebensmittel Liefe-
           rungen an die gewünschte Adresse; Sonderrabatte und Gutscheine für Nutzer
              Gemeinsame Nutzung bzw. Bündelungen von Lieferungen unter den Firmen

       Sonstiges:

       Neben den bereits genannten Maßnahmen sind folgende weiter Maßnahmen vor-
       gesehen:

       -   Errichtung einer CarSharing Station in Kooperation mit einem CarSharing An-
           bieter

       -   Quartiers-Infopoint mit Buchungsmöglichkeiten sowie Paketstation mit vorge-
           lagerten Stellplätzen für Fahrräder sowie Lastenräder

       -   Umfassende Grünraumgestaltung für Aufenthaltsqualität

       -   Gute und hochwertig gestaltete Gehwege zwischen den Gebäuden sowie zu
           den Stellplätzen und dem Mobilitätshaus

       -   Barrierefreie Gestaltung der privaten Verkehrsanlagen in dem Plangebiet

       -   Vorrüstung von Leerrohren für weitere E-Lade Möglichkeiten sowie ggf. für
           spätere Innovationen
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       Die beschriebenen Maßnahmen im Rahmen der Mobilitätsstrategie wurden mit
       SKUMS Ref. 50 abgestimmt und grundsätzlich als positiv im Einfluss auf den für
       die Verkehrsuntersuchung anzusetzenden Modal Split beurteilt.

       3.2.3 Städtebaulicher Vertrag

       Folgende der beschriebenen Maßnahmen zur Mobilitätsstrategie sollen in dem
       zwischen der Stadtgemeinde Bremen und dem Erschließungsträger abzuschließen-
       den städtebaulichen Vertrag gesichert werden:

       -     5 Ladestationen für Elektrofahrzeuge

       -     Car-Sharing-Stellplätze auf dem Grundstück

       -     Bike-Sharing-Station auf dem Grundstück

       -     Überdachte Fahrradabstellanlage am Mobilitätshaus

       Darüber hinaus sollen die Planungen der Stellplätze auf dem Grundstück Teil A
       und des Mobilitätshauses ebenfalls im städtebaulichen Vertrag planerisch abgesi-
       chert werden.

       Überdies ist es erklärtes Ziel des Erschließungsträgers die Mobilität des Umweltver-
       bundes mit den beschriebenen Maßnahmen nachhaltig zu fördern und in Abstim-
       mung mit den zukünftigen Nutzern auch die weiteren beschriebenen Maßnahmen
       umzusetzen.

       3.3      Ermittlung Verkehrsprognose Neustadtsgüterbahnhof (städtebauli-
                che Nutzung)

       Das Grundstück des Neustadtsgüterbahnhofes hat eine Fläche von insgesamt ca.
       9 ha. Abzüglich der geplanten öffentlichen Erschließung verbleiben ca. 6,7 ha
       Grundstücksfläche, die einer neuen städtebaulichen Nutzung zugeführt werden
       sollen. In den Grenzen des aktuell in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr.
       2284 befindet sich der Grundstücksteil A (s. a. Kap. 1.2).

       Auf Grundlage der Grundstücksgrößen und Annahmen zu künftigen städtebauli-
       chen Nutzungen und weiterer verschiedener Annahmen, die im Folgenden be-
       schrieben bzw. der Anlage 2 zu entnehmen sind und mit SKUMS, Ref. 50, strategi-
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       sche Verkehrsplanung, abgestimmt wurden, sind die Prognoseverkehre für die
       Grundstücksteile A, B und C ermittelt worden.

       Schlüsselgrößen für die Berechnung der Prognoseverkehre ist die künftige städte-
       baulich geplante Nutzung. Das Büro Westphal Architekten hat in Abstimmung mit
       dem Erschließungsträger ein städtebauliches Konzept für das gesamte Grundstück
       des Neustadtsgüterbahnhofes erstellt (Stand 08/2019). Die Nutzung für Teil A
       wurde im vorliegenden Bebauungsplanentwurf Nr. 2284 als Gewerbegebiet über-
       nommen. Für diesen Grundstücksteil ist das Konzept vom Büro Westphal Architek-
       ten in Abstimmung mit dem Erschließungsträger und SKUMS Stadtplanung fortge-
       schrieben worden (Stand 04/21). Für das Gebiet A (Stand 04/21) und die Gebiete B
       und C (Stand 08/2019) sind folgende Nutzungen vorgesehen:

         o Teil A: Gewerbe
                   A1: Büro
                   A2: Gewerbe 2
                   A3: Gewerbe 1
                   A4: Großhandel
         o Teil B: Gewerbe (Handwerkerhöfe)
         o Teil C: Gewerbegebiet (Mischnutzung, z. B. Büro, Dienstleistungen)

       Für die für Teil A geplanten Nutzungen werden die Prognoseverkehre anhand der
       Nutzflächen bzw. Bruttogeschossflächen berechnet. Als Grundlage für die Teile B
       und C wird die Bruttobaulandfläche der Grundstücke zugrunde gelegt. Folgende
       Flächen für die drei Teilgebiete werden angesetzt:

         o Teil A: Gewerbe
                   A1: 15.940 m² NF
                   A2: 2.320 m² BGF
                   A3: 2.850 m² BGF
                   A4: 1.788 m² BGF
         o Teil B: 14.000 m² Bruttobaulandfläche
         o Teil C: 18.000 m² Bruttobaulandfläche
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