BayernInvest ESG Corporate Bond Klimaschutz - Verkaufsprospekt einschließlich Anlagebedingungen

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BayernInvest ESG Corporate Bond Klimaschutz - Verkaufsprospekt einschließlich Anlagebedingungen
BayernInvest Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH

BayernInvest ESG
Corporate Bond Klimaschutz
OGAW-Sondervermögen Deutschen Rechts

Verkaufsprospekt
einschließlich Anlagebedingungen

Ausgabe: Januar 2022
BayernInvest ESG Corporate Bond Klimaschutz                                                2

HINWEIS ZUM VERKAUFSPROSPEKT
Der Kauf und Verkauf von Anteilen an dem Sondervermögen BayernInvest ESG Corporate Bond
Klimaschutz (nachfolgend „Fonds“) erfolgt auf Basis des Verkaufsprospekts, der wesentlichen
Anlegerinformationen und der Allgemeinen Anlagebedingungen in Verbindung mit den
Besonderen Anlagebedingungen in der jeweils geltenden Fassung. Die Allgemeinen
Anlagebedingungen und die Besonderen Anlagebedingungen sind im Anschluss an diesen
Verkaufsprospekt abgedruckt.

Der Verkaufsprospekt ist dem am Erwerb eines Anteils an dem Fonds Interessierten sowie
jedem Anleger des Fonds zusammen mit dem letzten veröffentlichten Jahresbericht sowie dem
gegebenenfalls nach dem Jahresbericht veröffentlichten Halbjahresbericht auf Verlangen
kostenlos zur Verfügung zu stellen. Daneben sind dem am Erwerb eines Anteils an dem Fonds
Interessierten die wesentlichen Anlegerinformationen rechtzeitig vor Vertragsschluss
kostenlos zur Verfügung zu stellen.

Von dem Verkaufsprospekt abweichende Auskünfte oder Erklärungen dürfen nicht abgegeben
werden. Jeder Kauf von Anteilen auf der Basis von Auskünften oder Erklärungen, welche nicht
in dem Verkaufsprospekt bzw. in den wesentlichen Anlegerinformationen enthalten sind,
erfolgt ausschließlich auf Risiko des Käufers.

Der Verkaufsprospekt wird ergänzt durch den jeweils letzten Jahresbericht und dem
gegebenenfalls nach dem Jahresbericht veröffentlichten Halbjahresbericht.

ANLAGEBESCHRÄNKUNGEN FÜR US-PERSONEN
Die BayernInvest Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH und/oder der Fonds sind und werden
nicht gemäß dem United States Investment Company Act von 1940 in seiner gültigen Fassung
registriert. Die Anteile des Fonds sind und werden nicht gemäß dem United States Securities
Act von 1933 in seiner gültigen Fassung oder nach den Wertpapiergesetzen eines Bundesstaates
der Vereinigten Staaten von Amerika registriert. Anteile des Fonds dürfen weder in den
Vereinigten Staaten noch einer US-Person oder auf deren Rechnung angeboten oder verkauft
werden. Am Erwerb von Anteilen Interessierte müssen gegebenenfalls darlegen, dass sie keine
US-Person sind und Anteile weder im Auftrag von US-Personen erwerben noch an US-Personen
weiterveräußern. Zu den US-Personen zählen natürliche Personen, wenn sie ihren Wohnsitz in
den    Vereinigten     Staaten    haben.   US-Personen    können auch      Personen-    oder
Kapitalgesellschaften sein, wenn sie etwa gemäß den Gesetzen der USA bzw. eines US-
Bundesstaats, Territoriums oder einer US-Besitzung gegründet werden.

WICHTIGSTE RECHTLICHE AUSWIRKUNGEN DER VERTRAGSBEZIEHUNG
Durch den Erwerb der Anteile wird der Anleger Miteigentümer der vom Fonds gehaltenen
Vermögensgegenstände nach Bruchteilen. Er kann über die Vermögensgegenstände nicht verfügen.
Mit den Anteilen sind keine Stimmrechte verbunden.

Sämtliche Veröffentlichungen und Werbeschriften sind in deutscher Sprache abzufassen oder mit
einer deutschen Übersetzung zu versehen. Die BayernInvest Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH
(nachfolgend „Gesellschaft“) wird ferner die gesamte Kommunikation mit ihren Anlegern in
deutscher Sprache führen.

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BayernInvest ESG Corporate Bond Klimaschutz                                                                3

Durchsetzung von Rechten
Das Rechtsverhältnis zwischen Gesellschaft und dem Anleger sowie die vorvertraglichen
Beziehungen richten sich nach deutschem Recht. Der Sitz der Gesellschaft ist Gerichtsstand für
Klagen des Anlegers gegen die KVG aus dem Vertragsverhältnis. Anleger, die Verbraucher 1 sind und
in einem anderen EU-Staat wohnen, können auch vor einem zuständigen Gericht an ihrem Wohnsitz
Klage erheben. Die Vollstreckung von gerichtlichen Urteilen richtet sich nach der
Zivilprozessordnung, ggf. dem Gesetz über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung
bzw. der Insolvenzordnung. Da die Gesellschaft inländischem Recht unterliegt, bedarf es keiner
Anerkennung inländischer Urteile vor deren Vollstreckung.

Die Adresse der Gesellschaft lautet:

             BayernInvest Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH
             Karlstraße 35
             80333 München

Zur Durchsetzung ihrer Rechte können Anleger den Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten
beschreiten oder, soweit ein solches zur Verfügung steht, auch ein Verfahren für alternative
Streitbeilegung anstrengen.

Bei Streitigkeiten aus der Anwendung der Vorschriften des KAGB, an denen Verbraucher beteiligt
sind, können die Verbraucher die Schlichtungsstelle der BaFin anrufen. Die Kontaktdaten lauten:

             Schlichtungsstelle der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
             - Referat ZR 3 -
             Graurheindorfer Straße 108
             D-53117 Bonn
             E-Mail: schlichtungsstelle@bafin.de
             www.bafin.de

Bei Streitigkeiten aus der Anwendung der Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches betreffend
Fernabsatzverträge über Finanzdienstleistungen ist dies die Schlichtungsstelle bei der Deutschen
Bundesbank. Die Kontaktdaten lauten:

             Deutsche Bundesbank
             Schlichtungsstelle
             Postfach 11 12 32
             60047 Frankfurt
             E-Mail: schlichtung@bundesbank.de
             www.bundesbank.de

Bei Streitigkeiten im Zusammenhang mit Kaufverträgen oder Dienstleistungsverträgen, die auf
elektronischem Wege zustande gekommen sind, können sich Verbraucher auch an die Online-
Streitbeilegungsplattform der EU wenden (www.ec.europa.eu/consumers/odr). Als Kontaktadresse
der KVG kann dabei folgende E-Mail angegeben werden: kundenbetreuung@bayerninvest.de. Die
Plattform ist selbst keine Streitbeilegungsstelle, sondern vermittelt den Parteien lediglich den
Kontakt zu einer zuständigen nationalen Schlichtungsstelle.

Das Recht, die Gerichte anzurufen, bleibt von einem Streitbeilegungsverfahren unberührt.

1 Verbrauer sind natürliche Personen, die in den Fonds zu einem Zweck investieren, der überwiegend weder ihrer

gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann, die also zu Privatzecken
handeln.

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Widerrufsrecht bei Kauf außerhalb der ständigen Geschäftsräume
Kommt der Kauf von Anteilen an offenen Investmentvermögen aufgrund mündlicher
Verhandlungen außerhalb der ständigen Geschäftsräume desjenigen zustande, der die Anteile
verkauft oder den Verkauf vermittelt hat, so hat der Käufer das Recht, seine Kauferklärung in
Textform und ohne Angabe von Gründen innerhalb einer Frist von zwei Wochen zu widerrufen.
Über das Recht zum Widerruf wird der Käufer in der Durchschrift / der Kaufabrechnung belehrt.

Das Widerrufsrecht besteht auch dann, wenn derjenige, der die Anteile verkauft oder den Verkauf
vermittelt, keine ständigen Geschäftsräume hat.

Ein Widerrufsrecht besteht nicht, wenn der Verkäufer nachweist, dass (i) entweder der Käufer keine
natürliche Person ist, die das Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der nicht ihrer beruflichen
Tätigkeit zugerechnet werden kann (Verbraucher), oder (ii) es zur Verhandlung auf Initiative des
Käufers gekommen ist, d.h. er den Käufer zu den Verhandlungen aufgrund vorhergehender
Bestellung des Käufers aufgesucht hat. Bei Verträgen, die ausschließlich über
Fernkommunikationsmittel (z.B. Briefe, Telefonanrufe, E-Mails) zustande gekommen sind
(Fernabsatzverträge), besteht kein Widerrufsrecht.

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ORGANISATION

1. Kapitalverwaltungsgesellschaft                            4. Aufsichtsrat

BayernInvest                                                 Roland Reichert (Vorsitzender)
Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH                           Bereichsleiter Sparkassen &
Karlstr. 35                                                  Finanzinstitutionen
80333 München                                                BayernLB
Telefon +49 89 54 850-0
Telefax +49 89 54 850-444                                    Karsten Traum (Stv. Vorsitzender)
www.bayerninvest.de                                          Bereichsleiter Unternehmensentwicklung
                                                             DKB Berlin
Rechtsform:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung                        Professor Dr. Dirk Schiereck
Gründung: 22.02.1989                                         Leiter des Fachgebiets Unternehmens-
                                                             finanzierung an der TU Darmstadt
Handelsregister: München
HRB 81464
                                                             5. Verwahrstelle
Eigenkapital (per 31.12.2021)
Gezeichnet und eingezahlt: 4,24 Mio. €                       Bayerische Landesbank
                                                             Brienner Straße 18
                                                             80333 München
2. Gesellschafter                                            Telefon: +49 89 2171-01
                                                             Telefax: +49 89 2171-21798
Bayerische Landesbank München                                www.bayernlb.de
(BayernLB)

                                                             6. Wirtschaftsprüfer
3. Geschäftsführung
                                                             PricewaterhouseCoopers GmbH
Alexander Mertz (Sprecher)                                   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Mitglied des Verwaltungsrats der                             Bernhard-Wicki-Straße 8
BayernInvest Luxembourg S.A.;                                80636 München

Marjan Galun
Vorsitzender des Verwaltungsrats der
BayernInvest Luxembourg S.A.

Stand: Januar 2022
Änderungen von Angaben mit wesentlicher Bedeutung werden regelmäßig in den Halbjahres- und Jahresberichten
aktualisiert.

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BayernInvest ESG Corporate Bond Klimaschutz                                                                                                                    6

Inhaltsverzeichnis
HINWEIS ZUM VERKAUFSPROSPEKT ........................................................................................................ 2

ANLAGEBESCHRÄNKUNGEN FÜR US-PERSONEN ................................................................................... 2

WICHTIGSTE RECHTLICHE AUSWIRKUNGEN DER VERTRAGSBEZIEHUNG .......................................... 2

   DURCHSETZUNG VON RECHTEN .............................................................................................................................. 3
   WIDERRUFSRECHT BEI KAUF AUßERHALB DER STÄNDIGEN GESCHÄFTSRÄUME .......................................................... 4

ORGANISATION ............................................................................................................................................ 5

GRUNDLAGEN ............................................................................................................................................. 10

   DAS SONDERVERMÖGEN ..................................................................................................................................... 10
   VERKAUFSUNTERLAGEN UND OFFENLEGUNG VON INFORMATIONEN ...................................................................... 10
   ANLAGEBEDINGUNGEN UND DEREN ÄNDERUNGEN ............................................................................................... 11

VERWALTUNGSGESELLSCHAFT ................................................................................................................ 11

   FIRMA, RECHTSFORM UND SITZ ............................................................................................................................ 11
   VORSTAND/GESCHÄFTSFÜHRUNG UND AUFSICHTSRAT .......................................................................................... 12
   EIGENKAPITAL UND ZUSÄTZLICHE EIGENMITTEL ..................................................................................................... 12

VERWAHRSTELLE........................................................................................................................................ 12

   IDENTITÄT DER VERWAHRSTELLE .......................................................................................................................... 12
   AUFGABEN DER VERWAHRSTELLE ......................................................................................................................... 12
   INTERESSENKONFLIKTE ......................................................................................................................................... 13
   UNTERVERWAHRUNG .......................................................................................................................................... 13
   HAFTUNG DER VERWAHRSTELLE........................................................................................................................... 13
   ZUSÄTZLICHE INFORMATIONEN ............................................................................................................................ 13

RISIKOHINWEISE ........................................................................................................................................ 14

   RISIKEN EINER FONDSANLAGE .............................................................................................................................. 14
     Schwankung des Fondsanteilwerts ........................................................................................................ 14
     Beeinflussung des individuellen Ergebnisses durch steuerliche Aspekte ...................................... 14
     Änderung der Anlagepolitik oder der Anlagebedingungen ............................................................. 14
     Aussetzung der Anteilrücknahme .......................................................................................................... 15
     Auflösung des Fonds................................................................................................................................. 15
      Übertragung aller Vermögensgegenstände des Fonds auf ein anderes offenes Publikums-
      Investmentvermögen (Verschmelzung) ............................................................................................... 15
      Rentabilität und Erfüllung der Anlageziele des Anlegers.................................................................. 16
   RISIKEN DER NEGATIVEN WERTENTWICKLUNG DES FONDS (MARKTRISIKO) ............................................................ 16
     Wertveränderungsrisiken ........................................................................................................................ 16
     Kapitalmarktrisiko ..................................................................................................................................... 16
     Zinsänderungsrisiko .................................................................................................................................. 17
     Risiko von negativen Habenzinsen ........................................................................................................ 17
     Kursänderungsrisiko von Wandel- und Optionsanleihen ................................................................. 17
     Risiken im Zusammenhang mit Derivatgeschäften ............................................................................ 17
     Risiken bei Wertpapier-Darlehensgeschäften ...................................................................................... 18
     Risiken bei Pensionsgeschäften .............................................................................................................. 18
     Risiken im Zusammenhang mit dem Erhalt von Sicherheiten .......................................................... 19
     Risiko bei Verbriefungspositionen ohne Selbstbehalt ....................................................................... 19

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      Inflationsrisiko ........................................................................................................................................... 19
      Währungsrisiko .......................................................................................................................................... 19
      Konzentrationsrisiko ................................................................................................................................. 19
      Risiken im Zusammenhang mit der Investition in Investmentanteile ............................................. 19
      Risiken aus dem Anlagespektrum .......................................................................................................... 20
   RISIKEN DER EINGESCHRÄNKTEN ODER ERHÖHTEN LIQUIDITÄT DES FONDS UND RISIKEN IM ZUSAMMENHANG MIT
   VERMEHRTEN ZEICHNUNGEN ODER RÜCKGABEN (LIQUIDITÄTSRISIKO) ................................................................... 20
     Risiko aus der Anlage in Vermögensgegenstände ............................................................................. 21
     Risiko durch Kreditaufnahme.................................................................................................................. 21
     Risiken durch vermehrte Rückgaben oder Zeichnungen ................................................................... 21
     Risiko bei Feiertagen in bestimmten Regionen/Ländern ................................................................... 21
   KONTRAHENTENRISIKO INKLUSIVE KREDIT- UND FORDERUNGSRISIKO .................................................................... 22
     Adressenausfallrisiko / Gegenpartei-Risiken (außer zentrale Kontrahenten)................................ 22
     Risiko durch zentrale Kontrahenten ...................................................................................................... 22
     Adressenausfallrisiken bei Pensionsgeschäften .................................................................................. 22
     Adressenausfallrisiken bei Wertpapier-Darlehensgeschäften .......................................................... 22
   OPERATIONELLE UND SONSTIGE RISIKEN DES FONDS ............................................................................................. 23
     Risiken durch kriminelle Handlungen, Missstände oder Naturkatastrophen ................................ 23
     Länder- oder Transferrisiko ..................................................................................................................... 23
     Rechtliche und politische Risiken ........................................................................................................... 23
     Änderung der steuerlichen Rahmenbedingungen, steuerliches Risiko .......................................... 23
     Schlüsselpersonenrisiko ........................................................................................................................... 24
     Verwahrrisiko ............................................................................................................................................. 24
     Risiken aus Handels- und Clearingmechanismen (Abwicklungsrisiko) ........................................... 24
   NACHHALTIGKEITSRISIKEN.................................................................................................................................... 24

ERLÄUTERUNG DES RISIKOPROFILS DES FONDS .................................................................................. 24

PROFIL DES TYPISCHEN ANLEGERS ......................................................................................................... 25

ANLAGEZIELE, ANLAGESTRATEGIE, ANLAGEGRUNDSÄTZE UND ANLAGE-GRENZEN ................... 25

   ANLAGEZIEL UND -STRATEGIE ............................................................................................................................... 25
   VERMÖGENSGEGENSTÄNDE ................................................................................................................................. 28
     Anlageinstrumente im Einzelnen ........................................................................................................... 28
     Wertpapiere ................................................................................................................................................ 29
     Geldmarktinstrumente ............................................................................................................................. 30
     Bankguthaben ............................................................................................................................................ 32
     Sonstige Vermögensgegenstände und deren Anlagegrenzen ......................................................... 32
      Anlagegrenzen für Wertpapiere und Geldmarktinstrumente auch unter Einsatz von Derivaten
      sowie Bankguthaben ................................................................................................................................ 34
          Allgemeine Anlagegrenzen................................................................................................................................. 34
          Anlagegrenze für Schuldverschreibungen mit besonderer Deckungsmasse ........................................ 34
          Anlagegrenzen für öffentliche Emittenten ..................................................................................................... 34
          Anlagegrenzen für Bankguthaben .................................................................................................................... 34
          Bis zu 49 Prozent des Wertes des Fonds dürfen in Bankguthaben angelegt werden, die eine Laufzeit
          von höchstens zwölf Monaten haben. Diese Guthaben sind auf Sperrkonten bei einem Kreditinstitut
          mit Sitz in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder des Abkommens über den Europäischen
          Wirtschaftsraum zu unterhalten. Nach Maßgabe der Allgemeinen Anlagebedingungen können sie
          auch bei einem Kreditinstitut mit Sitz in einem Drittstaatunter-halten werden. ........................................ 34
          Kombination von Anlagegrenzen ..................................................................................................................... 34
          Besondere Anlagegrenzen des Fonds .............................................................................................................. 35
          Anlagegrenzen unter Einsatz von Derivaten.................................................................................................. 35

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BayernInvest ESG Corporate Bond Klimaschutz                                                                                                                                            8

       Investmentanteile und deren Anlagegrenzen ..................................................................................... 35
          Information der Anleger bei Aussetzung der Rücknahme von Zielfondsanteilen ............................... 36
       Derivate ....................................................................................................................................................... 36
          Terminkontrakte .................................................................................................................................................... 37
          Optionsgeschäfte ................................................................................................................................................... 37
          Swaps ........................................................................................................................................................................ 37
          Swaptions................................................................................................................................................................. 37
          Credit Default Swaps ............................................................................................................................................ 38
          Total Return Swaps................................................................................................................................................ 38
          Die Kriterien können in Abhängigkeit von der Art des Handelsauftrags unterschiedlich gewichtet
          werden....................................................................................................................................................................... 38
          In Wertpapieren verbriefte Finanzinstrumente............................................................................................. 38
          OTC-Derivatgeschäfte ........................................................................................................................................... 38
          Währungsgesicherte Anteilklassen................................................................................................................... 39
       Wertpapier-Darlehensgeschäfte ............................................................................................................. 39
       Pensionsgeschäfte ..................................................................................................................................... 40
   SICHERHEITENSTRATEGIE ...................................................................................................................................... 41
      Arten der zulässigen Sicherheiten .......................................................................................................... 41
      Umfang der Besicherung ......................................................................................................................... 41
      Sicherheitenbewertung und Strategie für Abschläge der Bewertung (Haircut-Strategie) .......... 42
      Anlage von Barsicherheiten .................................................................................................................... 42
   KREDITAUFNAHME .............................................................................................................................................. 42
   HEBELWIRKUNG (LEVERAGE) ............................................................................................................................... 42
   BEWERTUNG ....................................................................................................................................................... 43
      Allgemeine Regeln für die Vermögensbewertung ............................................................................. 43
          An einer Börse zugelassene / an einem organisierten Markt gehandelte Vermögensgegenstände ....... 43
          Nicht an Börsen notierte oder an organisierten Märkten gehandelte Vermögensgegenstände oder
          Vermögensgegenstände ohne handelbaren Kurs ............................................................................................. 43
       Besondere Regeln für die Bewertung einzelner Vermögensgegenstände .................................... 43
          Nichtnotierte Schuldverschreibungen und Schuldscheindarlehen ................................................................ 43
          Optionsrechte und Terminkontrakte ................................................................................................................... 43
          Bankguthaben, Festgelder, Anteile an Investmentvermögen und Darlehen ............................................... 43
          Auf ausländische Währung lautende Vermögensgegenstände ..................................................................... 44
   TEILINVESTMENTVERMÖGEN ................................................................................................................................ 44

ANTEILE........................................................................................................................................................ 44

   AUSGABE UND RÜCKNAHME VON ANTEILEN UND ORDERANNAHME-SCHLUSS ........................................................ 44
     Ausgabe von Anteilen .............................................................................................................................. 44
     Rücknahme von Anteilen ......................................................................................................................... 44
     Orderannahmeschluss, Abrechnung bei Anteilausgabe und -rücknahme ..................................... 44
     Aussetzung der Anteilrücknahme .......................................................................................................... 45
   LIQUIDITÄTSMANAGEMENT .................................................................................................................................. 45
   BÖRSEN UND MÄRKTE......................................................................................................................................... 46
   FAIRE BEHANDLUNG DER ANLEGER UND ANTEILKLASSEN ...................................................................................... 47
   AUSGABE- UND RÜCKNAHMEPREIS ....................................................................................................................... 47
   AUSSETZUNG DER ERRECHNUNG DES AUSGABE-/RÜCKNAHMEPREISES ................................................................... 48
   AUSGABEAUFSCHLAG .......................................................................................................................................... 48
   RÜCKNAHMEABSCHLAG ....................................................................................................................................... 48
   VERÖFFENTLICHUNG DER AUSGABE- UND RÜCKNAHMEPREISE ............................................................................... 48

KOSTEN ........................................................................................................................................................ 48

   KOSTEN BEI AUSGABE UND RÜCKNAHME DER ANTEILE ......................................................................................... 48

Ausgabe Januar 2022                                                                                                                                             BayernInvest
BayernInvest ESG Corporate Bond Klimaschutz                                                                                                                  9

   VERWALTUNGS- UND SONSTIGE KOSTEN .............................................................................................................. 48
     Verwaltungsvergütung und sonstige Kosten ....................................................................................... 48
     Verwahrstellenvergütung ........................................................................................................................ 49
     Zulässiger jährlicher Höchstbetrag.: ...................................................................................................... 49
     Besonderheiten beim Erwerb von Investmentanteilen ...................................................................... 50
   ANGABE EINER GESAMTKOSTEN-QUOTE ............................................................................................................... 50
   ABWEICHENDER KOSTENAUSWEIS DURCH VERTRIEBSSTELLEN ................................................................................ 50

VERGÜTUNGSPOLITIK ............................................................................................................................... 50

WERTENTWICKLUNG, ERMITTLUNG UND VERWENDUNG DER ERTRÄGE, GESCHÄFTSJAHR ....... 51

   WERTENTWICKLUNG ........................................................................................................................................... 51
   ERMITTLUNG DER ERTRÄGE, ERTRAGSAUSGLEICHSVERFAHREN............................................................................... 51
   ERTRAGSVERWENDUNG UND GESCHÄFTSJAHR ...................................................................................................... 52

AUFLÖSUNG, ÜBERTRAGUNG UND VERSCHMELZUNG DES FONDS ................................................. 52

   VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE AUFLÖSUNG DES FONDS .......................................................................................... 52
   VERFAHREN BEI AUFLÖSUNG DES FONDS.............................................................................................................. 53
   ÜBERTRAGUNG DES FONDS.................................................................................................................................. 53
   VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE VERSCHMELZUNG DES FONDS ................................................................................... 53
   RECHTE DER ANLEGER BEI DER VERSCHMELZUNG DES FONDS ................................................................................ 53

AUSLAGERUNG ........................................................................................................................................... 54

INTERESSENSKONFLIKTE........................................................................................................................... 54

KURZANGABEN ÜBER STEUER-RECHTLICHE VORSCHRIFTEN ............................................................. 55

WIRTSCHAFTSPRÜFER ............................................................................................................................... 61

DIENSTLEISTER............................................................................................................................................ 62
ZAHLUNGEN AN DIE ANLEGER / VERBREITUNG DER BERICHTE UND SONSTIGEN
INFORMATIONEN ....................................................................................................................................... 62

WEITERE VON DER GESELLSCHAFT VERWALTETE INVESTMENTVERMÖGEN .................................. 62

RECHT DES KÄUFERS ZUM WIDERRUF ................................................................................................... 63

ANTEILKLASSEN IM ÜBERBLICK............................................................................................................... 65

DIE VERWAHRSTELLE HAT ZUM UMGANG MIT INTERESSENKONFLIKTEN KEINE ANGABEN GEMACHT. .......... 72

ALLGEMEINE UND BESONDERE ANLAGEBEDINGUNGEN DES FONDS .............................................................. 74

Ausgabe Januar 2022                                                                                                                       BayernInvest
BayernInvest ESG Corporate Bond Klimaschutz                                                  10

                                                  ergibt sich aus dem KAGB, den dazugehörigen
GRUNDLAGEN                                        Verordnungen sowie dem Investment-
                                                  steuergesetz (nachfolgend „InvStG“) und den
Das Sondervermögen                                Anlagebedingungen, die das Rechtsverhältnis
                                                  zwischen den Anlegern und der Gesellschaft
Das Sondervermögen BayernInvest ESG               regeln. Die Anlagebedingungen umfassen
Corporate Bond Klimaschutz (nachfolgend           einen Allgemeinen und einen Besonderen Teil
„Fonds“) ist ein Organismus für gemeinsame        („Allgemeine      Anlagebedingungen”     und
Anlagen, der von einer Anzahl von Anlegern        „Besondere Anlagebedingungen”). Anlage-
Kapital einsammelt, um es gemäß einer             bedingungen für ein Publikums-Investment-
festgelegten Anlagestrategie zum Nutzen           vermögen müssen vor deren Verwendung
dieser Anleger zu investieren (nachfolgend        von     der    Bundesanstalt    für   Finanz-
„Investmentvermögen“). Der Fonds ist ein          dienstleistungsaufsicht (nachfolgend „BaFin“)
Investmentvermögen gemäß der Richtlinie           genehmigt werden. Der Fonds gehört nicht
2009/65/EG des Europäischen Parlaments und        zur Insolvenzmasse der Gesellschaft.
des Rates vom 13. Juli 2009 zur Koordinierung
der Rechts- und Verwaltungsvorschriften           Verkaufsunterlagen         und
betreffend bestimmte Organismen für
                                                  Offenlegung von Informationen
gemeinsame Anlagen in Wertpapieren
(nachfolgend „OGAW“) im Sinne des Kapital-        Der Verkaufsprospekt, die wesentlichen
anlagegesetzbuchs (nachfolgend „KAGB“). Er        Anlegerinformationen, die Anlagebedin-
wird von der BayernInvest Kapitalver-             gungen sowie die aktuellen Jahres- und
waltungsgesellschaft     mbH     (nachfolgend     Halbjahresberichte sind kostenlos erhältlich
„Gesellschaft“) verwaltet.                        bei der Gesellschaft sowie auf der Homepage
                                                  https://www.bayerninvest.de .
Der Fonds wurde am 23.08.2021              für
unbestimmte Dauer aufgelegt.                      Zusätzliche    Informationen       über    die
                                                  Anlagegrenzen des Risikomanagements des
Das Erstausgabedatum der bestehenden
                                                  Fonds, die Risikomanagementmethoden und
Anteilklassen ist dem Abschnitt „Anteil-
                                                  die jüngsten Entwicklungen bei den Risiken
klassen im Überblick“ zu entnehmen.
                                                  und Renditen der wichtigsten Kategorien von
Die Gesellschaft legt das bei ihr eingelegte      Vermögensgegenständen             sind      in
Kapital     im     eigenen     Namen       für    elektronischer oder schriftlicher Form bei der
gemeinschaftliche Rechnung der Anleger            Gesellschaft erhältlich.
nach dem Grundsatz der Risikomischung in
                                                  Darüber hinaus können die Anleger auf
den     nach    dem    KAGB     zugelassenen
                                                  Anfrage von der Gesellschaft einen
Vermögensgegenständen gesondert vom
                                                  Risikoreport zum Fonds kostenfrei beziehen.
eigenen      Vermögen      in   Form      von
                                                  Die    Anfrage   ist  an    das    Postfach
Sondervermögen an. Der Geschäftszweck des
                                                  Kundenbetreuung@bayerninvest.de          zu
Fonds ist auf die Kapitalanlage gemäß einer
                                                  richten.
festgelegten Anlagestrategie im Rahmen
einer    kollektiven   Vermögensverwaltung        Sofern die Gesellschaft einzelnen Anlegern
mittels der bei ihm eingelegten Mittel            weitere      Informationen       über      die
beschränkt; eine operative Tätigkeit und eine     Zusammensetzung des Fondsportfolios oder
aktive unternehmerische Bewirtschaftung der       dessen Wertentwicklung übermittelt, wird sie
gehaltenen      Vermögensgegenstände        ist   diese Informationen zeitgleich allen Anlegern
ausgeschlossen. In welche Vermögens-              des Fonds zur Verfügung stellen. Die Anleger
gegenstände die Gesellschaft die Gelder der       können           per         Email         an
Anleger     anlegen    darf    und    welche      Kundenbetreuung@bayerninvest.de         einen
Bestimmungen sie dabei zu beachten hat,           elektronischen Zugang zu diesen Daten

Ausgabe Januar 2022                                                              BayernInvest
BayernInvest ESG Corporate Bond Klimaschutz                                               11

beantragen. Voraussetzung ist der Nachweis      und wie weitere      Informationen   erlangt
der Anlegereigenschaft sowie der Abschluss      werden können.
einer Vertraulichkeitsvereinbarung.
                                                Die Änderungen treten frühestens am Tage
Anlagebedingungen und deren                     nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
                                                Änderungen von Regelungen zu den
Änderungen
                                                Vergütungen und Aufwendungserstattungen
Die Anlagebedingungen sind im Anschluss an      treten frühestens vier Wochen nach ihrer
diesen Verkaufsprospekt in dieser Unterlage     Bekanntmachung in Kraft, wenn nicht mit
abgedruckt. Die Anlagebedingungen können        Zustimmung der BaFin ein früherer Zeitpunkt
von der Gesellschaft geändert werden.           bestimmt wurde. Änderungen der bisherigen
Änderungen        der    Anlagebedingungen      Anlagegrundsätze des Fonds treten ebenfalls
bedürfen der Genehmigung durch die BaFin.       frühestens      vier     Wochen        nach
Änderungen der Anlagegrundsätze des Fonds       Bekanntmachung in Kraft.
bedürfen zusätzlich der Zustimmung durch
den      Aufsichtsrat    der    Gesellschaft.   VERWALTUNGSGESELLSCHAFT
Änderungen der Anlagegrundsätze des Fonds
sind nur unter der Bedingung zulässig, dass     Firma, Rechtsform und Sitz
die Gesellschaft den Anlegern anbietet, ihre
Anteile entweder ohne weitere Kosten vor        Die Gesellschaft ist eine am 22.02.1989
dem      Inkrafttreten    der   Änderungen      gegründete Kapitalverwaltungsgesellschaft
zurückzunehmen oder ihre Anteile gegen          im Sinne des KAGB in der Rechtsform einer
Anteile    an     Investmentvermögen     mit    Gesellschaft mit beschränkter Haftung
vergleichbaren Anlagegrundsätzen kostenlos      (GmbH). Die Firma der Gesellschaft lautet
umzutauschen,          sofern      derartige    BayernInvest Kapitalverwaltungsgesellschaft
Investmentvermögen von der Gesellschaft         mbH. Die Gesellschaft hat ihren Sitz in 80333
oder einem anderen Unternehmen aus ihrem        München, Karlstr. 35.
Konzern verwaltet werden.
                                                Die Gesellschaft hat eine Erlaubnis als OGAW-
Die vorgesehenen Änderungen werden im           Kapitalverwaltungsgesellschaft und als AIF-
Bundesanzeiger und darüber hinaus auf der       Kapitalverwaltungsgesellschaft nach dem
Website                                         KAGB.
https://www.bayerninvest.de/publikumsfond
s/bekanntmachungen/aktuelle-                    Die BayernInvest darf seit dem 07.01.1999
bekanntmachungen/index.html         bekannt     neben Wertpapier-Sondervermögen auch
                                                Geldmarkt-Sondervermögen,        Investment-
gemacht.     Betreffen    die  Änderungen
                                                fondsanteil-, gemischte Wertpapier-, Grund-
Vergütungen und Aufwandserstattungen, die
                                                stücks- und Altersvorsorge-Sondervermögen
aus dem Fonds entnommen werden dürfen,
                                                verwalten. Nach der Anpassung an das
oder die Anlagegrundsätze des Fonds oder
wesentliche Anlegerrechte, werden die           Investmentgesetz darf die Gesellschaft seit
Anleger außerdem über ihre depotführenden       dem 17.03.2005 Richtlinienkonforme Sonder-
                                                vermögen sowie Gemischte Sondervermögen
Stellen durch ein Medium informiert, auf
                                                in der Form von Publikums- und Spezial-
welchem Informationen für eine den Zwecken
                                                Sondervermögen verwalten. Nach der
der Informationen angemessene Dauer
                                                Einführung      des    Investmentänderungs-
gespeichert, einsehbar und unverändert
wiedergegeben werden, etwa in Papierform        gesetzes darf die Gesellschaft seit dem
oder elektronischer Form (sogenannter           26.03.2008    weiterhin    Spezial-Sonderver-
                                                mögen verwalten, welche allerdings nicht in
dauerhafter Datenträger). Diese Information
                                                Vermögensgegenstände investieren dürfen,
umfasst die wesentlichen Inhalte der
                                                die ausschließlich für Immobilien-Sonder-
geplanten Änderungen, ihre Hintergründe,
                                                vermögen nach §§ 66 bis 82 InvG in der bis
die Rechte der Anleger in Zusammenhang mit
der Änderung sowie einen Hinweis darauf, wo     zum 21.07.2013 geltenden Fassung (§§ 230 –

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BayernInvest ESG Corporate Bond Klimaschutz                                                 12

260 KAGB) und Infrastruktur-Sondervermögen       Punkt „Organisation“      am    Anfang    des
nach §§ 90a bis 90f InvG in der bis zum          Verkaufsprospekts.
21.07.2013 geltenden Fassung zugelassen
sind. Des Weiteren darf die Gesellschaft seit    Eigenkapital         und       zusätzliche
dem 26.03.2008 Sonstige Sondervermögen           Eigenmittel
verwalten sowie die Fremdverwaltung für
Investmentaktiengesellschaften nach §§ 90a –     Nähere Angaben über die Höhe des
90f InvG in der bis zum 21.07.2013 geltenden     gezeichneten und eingezahlten Kapitals
Fassung (§§ 108 – 123 KAGB) übernehmen.          finden Sie unter dem Punkt „Organisation“
Nach der Einführung des KAGB darf die            am Anfang des Verkaufsprospekts.
Gesellschaft seit dem 22.07.2014 weiterhin
Spezial-AIF mit festen Anlagebedingungen         Die Gesellschaft hat die Berufshaftungs-
(ehemals             Spezial-Sondervermögen)     risiken, die sich durch die Verwaltung von
verwalten, jedoch nur solche, welche in          Investmentvermögen ergeben, die nicht der
folgende              Vermögensgegenstände       OGAW-Richtlinie entsprechen, sogenannte
investieren: Die in § 284 Abs. 1 und Abs. 2      alternative    Investmentvermögen      (nach-
KAGB genannten Vermögensgegenstände,             folgend „AIF“), und auf berufliche Fahrlässig-
mit Ausnahme von Immobilien, Beteiligungen       keit ihrer Organe oder Mitarbeiter zurück-
an       Immobilien-Gesellschaften      sowie    zuführen sind, abgedeckt durch Eigenmittel in
Beteiligungen an ÖPP-Projektgesellschaften.      Höhe von wenigstens 0,01 Prozent des Werts
Des Weiteren darf die Gesellschaft sei dem       der Portfolios aller verwalteten AIF, wobei
22.07.2014    Spezial    AIF     mit  offenen    dieser Betrag jährlich überprüft und
Anlagebedingungen gem. § 282 KAGB - unter        angepasst wird. Diese Eigenmittel sind von
Ausschluss von Hedgefonds gem. § 283 KAGB        dem angegebenen eingezahlten Kapital
-    verwalten,     welche      in   folgende    umfasst.
Vermögensgegenstände investieren: Die in
§ 284 Abs. 1 und Abs. 2 KAGB genannten           VERWAHRSTELLE
Vermögensgegenstände, mit Ausnahme von
Immobilien, Beteiligungen an Immobilien-         Identität der Verwahrstelle
Gesellschaften sowie Beteiligungen an ÖPP-
Projektgesellschaften. Unverändert darf die      Für den Fonds hat das Kreditinstitut
Gesellschaft darüber hinaus in Organismen        Bayerische Landesbank mit Sitz in 80333
für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren           München, Brienner Str. 18, die Funktion der
(OGAW) gemäß § 1 Abs. 2 i.V.m. §§ 192 ff.        Verwahrstelle     übernommen.           Die
KAGB,      Gemischte     Investmentvermögen      Verwahrstelle ist ein Kreditinstitut nach
gemäß §§ 218 f. KAGB und Sonstige                deutschem Recht.
Investmentvermögen gemäß §§ 220 ff. KAGB
verwalten. Investmentvermögen können in          Aufgaben der Verwahrstelle
Vertragsform als Sondervermögen oder in
Rechtsform                               einer   Das KAGB sieht eine Trennung der
Investmentaktiengesellschaft mit veränder-       Verwaltung und der Verwahrung von
lichem     Kapital    oder    einer   offenen    Sondervermögen vor. Die Verwahrstelle
Investmentkommanditgesellschaft ausgestal-       verwahrt die Vermögensgegenstände in
tet sein.                                        gesonderten Depots / in Sperrdepots bzw. auf
                                                 Sperrkonten. Bei Vermögensgegenständen,
Vorstand/Geschäftsführung und                    die nicht verwahrt werden können, prüft die
                                                 Verwahrstelle,     ob    die   Verwaltungs-
Aufsichtsrat
                                                 gesellschaft     Eigentum     an      diesen
Nähere Angaben über die Geschäftsführung,        Vermögensgegenständen erworben hat. Sie
die Zusammensetzung des Aufsichtsrates und       überwacht, ob die Verfügungen der
den Gesellschafterkreis finden Sie unter dem     Gesellschaft über die Vermögensgegenstände
                                                 den Vorschriften des KAGB und den

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Anlagebedingungen entsprechen. Die Anlage        Unterverwahrung
in Bankguthaben bei einem anderen
Kreditinstitut sowie Verfügungen über solche     Die Verwahrstelle hat die Verwahrung der für
Bankguthaben sind nur mit Zustimmung der         Rechnung       des     Fonds     gehaltenen
Verwahrstelle zulässig. Die Verwahrstelle        Vermögensgegenstände auf die in Anlage 1
muss ihre Zustimmung erteilen, wenn die          genannten     Unterverwahrer ausgelagert.
Anlage      bzw.    Verfügung    mit     den     Folgende Interessenkonflikte könnten sich
Anlagebedingungen und den Vorschriften des       aus dieser Übertragung ergeben:
KAGB vereinbar ist.
                                                    -   siehe Anlage 1
Daneben hat die Verwahrstelle insbesondere
folgende Aufgaben:                               Die Gesellschaft ist auf Zulieferung der
                                                 Information     durch die    Verwahrstelle
•   Ausgabe und Rücknahme der Anteile des        angewiesen und kann die Richtigkeit und
    Fonds,                                       Vollständigkeit    im   Einzelnen   nicht
•   Sicherzustellen, dass die Ausgabe und        überprüfen.
    Rücknahme der Anteile sowie die
    Wertermittlung      der    Anteile     den   Haftung der Verwahrstelle
    Vorschriften des KAGB und den
    Anlagebedingungen          des      Fonds    Die Verwahrstelle ist grundsätzlich für alle
    entsprechen,                                 Vermögensgegenstände verantwortlich, die
                                                 von ihr oder mit ihrer Zustimmung von einer
•   Sicherzustellen, dass bei den für
                                                 anderen Stelle verwahrt werden. Im Falle des
    gemeinschaftliche Rechnung der Anleger
                                                 Verlustes eines solchen Vermögensgegen-
    getätigten Geschäften der Gegenwert
                                                 standes haftet die Verwahrstelle gegenüber
    innerhalb der üblichen Fristen in ihre
                                                 dem Fonds und dessen Anlegern, es sei denn
    Verwahrung gelangt,
                                                 der Verlust ist auf Ereignisse außerhalb des
•   Sicherzustellen, dass die Erträge des
                                                 Einflussbereichs der Verwahrstelle zurück-
    Fonds nach den Vorschriften des KAGB
                                                 zuführen. Für Schäden, die nicht im Verlust
    und nach den Anlagebedingungen
                                                 eines Vermögensgegenstandes bestehen,
    verwendet werden,
                                                 haftet die Verwahrstelle grundsätzlich nur,
•   Überwachung von Kreditaufnahmen
                                                 wenn sie ihre Verpflichtungen nach den
    durch die Gesellschaft für Rechnung des
                                                 Vorschriften des KAGB mindestens fahrlässig
    Fonds sowie gegebenenfalls Zustimmung
                                                 nicht erfüllt hat.
    zur Kreditaufnahme,
•   Sicherzustellen, dass Sicherheiten für       Zusätzliche Informationen
    Wertpapierdarlehen          rechtswirksam
    bestellt und jederzeit vorhanden sind.       Auf Verlangen übermittelt die Gesellschaft
                                                 den Anlegern Informationen auf dem
Interessenkonflikte                              neuesten Stand zur Verwahrstelle und ihren
                                                 Pflichten, zu den Unterverwahrern sowie zu
Folgende Interessenkonflikte könnten sich        möglichen        Interessenkonflikten   in
aus       der        Übernahme        der        Zusammenhang mit der Tätigkeit der
Verwahrstellenfunktion für den Fonds             Verwahrstelle oder der Unterverwahrer.
ergeben:
                                                 Ebenfalls auf Verlangen übermittelt sie den
Die Verbundenheit der Gesellschaft und der       Anlegern Informationen zu den Gründen, aus
Bayerischen Landesbank in einem Konzern, da      denen sie sich für die Bayerische Landesbank
die      BayernInvest     ein     100%iges       als Verwahrstelle des Fonds entschieden hat.
Tochterunternehmen      der     Bayerischen
Landesbank      ist   und      in     deren
Konzernabschluss einbezogen wird.

Ausgabe Januar 2022                                                            BayernInvest
BayernInvest ESG Corporate Bond Klimaschutz                                                14

RISIKOHINWEISE                                   das vom Anleger investierte Kapital sowie auf
                                                 die vom Anleger geplante Haltedauer der
Vor der Entscheidung über den Kauf von           Fondsanlage auswirken.
Anteilen an dem Fonds sollten Anleger die
                                                 Schwankung des Fondsanteilwerts
nachfolgenden Risikohinweise zusammen
mit den anderen in diesem Verkaufs-              Der Fondsanteilwert berechnet sich aus dem
prospekt      enthaltenen    Informationen       Wert des Fonds, geteilt durch die Anzahl der
sorgfältig lesen und diese bei ihrer Anlage-     in den Verkehr gelangten Anteile. Der Wert
entscheidung berücksichtigen. Der Eintritt       des Fonds entspricht dabei der Summe der
eines oder mehrerer dieser Risiken kann für      Marktwerte aller Vermögensgegenstände im
sich genommen oder zusammen mit                  Fondsvermögen abzüglich der Summe der
anderen Umständen die Wertentwicklung            Marktwerte aller Verbindlichkeiten des Fonds.
des Fonds bzw. der im Fonds gehaltenen           Der Fondsanteilwert ist daher von dem Wert
Vermögensgegenstände nachteilig beein-           der im Fonds gehaltenen Vermögens-
flussen und sich damit auch nachteilig auf       gegenstände und der Höhe der Verbind-
den Anteilwert auswirken.                        lichkeiten des Fonds abhängig. Sinkt der Wert
                                                 dieser Vermögensgegenstände oder steigt
Veräußert der Anleger Anteile an dem
                                                 der Wert der Verbindlichkeiten, so fällt der
Fonds zu einem Zeitpunkt, in dem die Kurse
                                                 Fondsanteilwert.
der in dem Fonds befindlichen Vermögens-
gegenstände gegenüber dem Zeitpunkt              Beeinflussung       des       individuellen
seines Anteilerwerbs gefallen sind, so           Ergebnisses durch steuerliche Aspekte
erhält er das von ihm in den Fonds
investierte Kapital nicht oder nicht             Die steuerliche Behandlung von Kapital-
vollständig zurück. Der Anleger könnte sein      erträgen hängt von den individuellen
in den Fonds investiertes Kapital teilweise      Verhältnissen des jeweiligen Anlegers ab und
oder in Einzelfällen sogar ganz verlieren.       kann künftig Änderungen unterworfen sein.
Wertzuwächse können nicht garantiert             Für Einzelfragen – insbesondere unter Berück-
werden. Das Risiko des Anlegers ist auf die      sichtigung der individuellen steuerlichen
angelegte     Summe      beschränkt.    Eine     Situation – sollte sich der Anleger an seinen
Nachschusspflicht über das vom Anleger           persönlichen Steuerberater wenden.
investierte Kapital hinaus besteht nicht.
                                                 Änderung der Anlagepolitik        oder   der
Neben den nachstehend oder an anderer            Anlagebedingungen
Stelle des Verkaufsprospekts beschriebenen
Risiken und Unsicherheiten kann die              Die Gesellschaft kann die Anlagebedingungen
Wertentwicklung        des    Fonds   durch      mit Genehmigung der BaFin ändern. Dadurch
verschiedene       weitere    Risiken   und      können auch Rechte des Anlegers betroffen
Unsicherheiten beeinträchtigt werden, die        sein. Die Gesellschaft kann etwa durch eine
derzeit nicht bekannt sind. Die Reihenfolge,     Änderung der Anlagebedingungen die
in der die nachfolgenden Risiken aufge-          Anlagepolitik des Fonds ändern oder sie kann
führt werden, enthält weder eine Aussage         die dem Fonds zu belastenden Kosten
über die Wahrscheinlichkeit ihres Eintritts      erhöhen.    Die    Gesellschaft   kann    die
noch über das Ausmaß oder die Bedeutung          Anlagepolitik zudem innerhalb des gesetzlich
bei Eintritt einzelner Risiken.                  und vertraglich zulässigen Anlagespektrums
                                                 und damit ohne Änderung der Anlage-
Risiken einer Fondsanlage                        bedingungen und deren Genehmigung durch
                                                 die BaFin ändern. Hierdurch kann sich das mit
Im Folgenden werden die Risiken dargestellt,     dem Fonds verbundene Risiko verändern.
die mit einer Anlage in einen OGAW
typischerweise verbunden sind. Diese Risiken
können sich nachteilig auf den Anteilwert, auf

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Aussetzung der Anteilrücknahme                      geplante Haltedauer nicht realisieren kann.
                                                    Bei dem Übergang des Fonds auf die
Die Gesellschaft darf die Rücknahme der             Verwahrstelle können dem Fonds andere
Anteile     zeitweilig     aussetzen,     sofern    Steuern als deutsche Ertragssteuern belastet
außergewöhnliche Umstände vorliegen, die            werden. Wenn die Fondsanteile nach
eine Aussetzung unter Berücksichtigung der          Beendigung des Liquidationsverfahrens aus
Interessen      der     Anleger      erforderlich   dem Depot des Anlegers ausgebucht werden,
erscheinen       lassen.     Außergewöhnliche       kann der Anleger mit Ertragssteuern belastet
Umstände in diesem Sinne können z.B. sein:          werden.
wirtschaftliche      oder   politische    Krisen,
Rücknahmeverlangen in außergewöhnlichem             Übertragung aller Vermögensgegenstände
Umfang sowie die Schließung von Börsen              des Fonds auf ein anderes offenes
oder Märkten, Handelsbeschränkungen oder            Publikums-Investmentvermögen
sonstige Faktoren, die die Ermittlung des           (Verschmelzung)
Anteilwerts beeinträchtigen. Daneben kann
die BaFin anordnen, dass die Gesellschaft die       Die Gesellschaft kann sämtliche Vermö-
Rücknahme der Anteile auszusetzen hat,              gensgegenstände des Fonds auf einen
wenn dies im Interesse der Anleger oder der         anderen OGAW übertragen. Der Anleger kann
Öffentlichkeit erforderlich ist. Der Anleger        seine Anteile in diesem Fall (i) zurückgeben,
kann seine Anteile während dieses Zeitraums         (ii) oder behalten mit der Folge, dass er
nicht zurückgeben. Auch im Fall einer               Anleger des übernehmenden OGAW wird, (iii)
Aussetzung der Anteilrücknahme kann der             oder gegen Anteile an einem offenen
Anteilwert sinken; z. B. wenn die Gesellschaft      Publikums-Investmentvermögen mit ver-
gezwungen       ist,    Vermögensgegenstände        gleichbaren Anlagegrundsätzen umtauschen,
während der Aussetzung der Anteilrück-              sofern die Gesellschaft oder ein mit ihr
nahme unter Verkehrswert zu veräußern. Der          verbundenes Unternehmen ein solches
Anteilwert nach Wiederaufnahme der Anteil-          Investmentvermögen mit vergleichbaren
rücknahme kann niedriger liegen, als                Anlagegrundsätzen verwaltet. Dies gilt
derjenige vor Aussetzung der Rücknahme.             gleichermaßen, wenn die Gesellschaft
Einer Aussetzung kann ohne erneute                  sämtliche Vermögensgegenstände eines
Wiederaufnahme der Rücknahme der Anteile            anderen     offenen    Publikums-Investment-
direkt eine Auflösung des Sondervermögens           vermögens auf den Fonds überträgt. Der
folgen, z.B. wenn die Gesellschaft die              Anleger muss daher im Rahmen der
Verwaltung des Fonds kündigt, um den Fonds          Übertragung      vorzeitig   eine     erneute
dann aufzulösen. Für den Anleger besteht            Investitionsentscheidung treffen. Bei einer
daher das Risiko, dass er die von ihm geplante      Rückgabe der Anteile können Ertragssteuern
Haltedauer nicht realisieren kann und dass          anfallen. Bei einem Umtausch der Anteile in
ihm wesentliche Teile des investierten              Anteile an einem Investmentvermögen mit
Kapitals für unbestimmte Zeit nicht zur             vergleichbaren Anlagegrundsätzen kann der
Verfügung stehen oder insgesamt verloren            Anleger mit Steuern belastet werden, etwa,
gehen.                                              wenn der Wert der erhaltenen Anteile höher
                                                    ist als der Wert der alten Anteile zum
Auflösung des Fonds                                 Zeitpunkt der Anschaffung.

Der Gesellschaft steht das Recht zu, die            Übertragung des Fonds auf eine andere
Verwaltung des Fonds zu kündigen. Die               Kapitalverwaltungsgesellschaft
Gesellschaft kann den Fonds nach Kündigung
der Verwaltung ganz auflösen. Das                   Die Gesellschaft kann den Fonds auf eine
Verfügungsrecht über den Fonds geht nach            andere Kapitalverwaltungsgesellschaft über-
einer Kündigungsfrist von sechs Monaten auf         tragen. Der Fonds bleibt dadurch zwar
die Verwahrstelle über. Für den Anleger             unverändert, wie auch die Stellung des
besteht daher das Risiko, dass er die von ihm       Anlegers. Der Anleger muss aber im Rahmen
                                                    der Übertragung entscheiden, ob er die neue

Ausgabe Januar 2022                                                                BayernInvest
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