BayernInvest ESG Corporate Bond Klimaschutz - Verkaufsprospekt einschließlich Anlagebedingungen
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BayernInvest Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH BayernInvest ESG Corporate Bond Klimaschutz OGAW-Sondervermögen Deutschen Rechts Verkaufsprospekt einschließlich Anlagebedingungen Ausgabe: Januar 2022
BayernInvest ESG Corporate Bond Klimaschutz 2 HINWEIS ZUM VERKAUFSPROSPEKT Der Kauf und Verkauf von Anteilen an dem Sondervermögen BayernInvest ESG Corporate Bond Klimaschutz (nachfolgend „Fonds“) erfolgt auf Basis des Verkaufsprospekts, der wesentlichen Anlegerinformationen und der Allgemeinen Anlagebedingungen in Verbindung mit den Besonderen Anlagebedingungen in der jeweils geltenden Fassung. Die Allgemeinen Anlagebedingungen und die Besonderen Anlagebedingungen sind im Anschluss an diesen Verkaufsprospekt abgedruckt. Der Verkaufsprospekt ist dem am Erwerb eines Anteils an dem Fonds Interessierten sowie jedem Anleger des Fonds zusammen mit dem letzten veröffentlichten Jahresbericht sowie dem gegebenenfalls nach dem Jahresbericht veröffentlichten Halbjahresbericht auf Verlangen kostenlos zur Verfügung zu stellen. Daneben sind dem am Erwerb eines Anteils an dem Fonds Interessierten die wesentlichen Anlegerinformationen rechtzeitig vor Vertragsschluss kostenlos zur Verfügung zu stellen. Von dem Verkaufsprospekt abweichende Auskünfte oder Erklärungen dürfen nicht abgegeben werden. Jeder Kauf von Anteilen auf der Basis von Auskünften oder Erklärungen, welche nicht in dem Verkaufsprospekt bzw. in den wesentlichen Anlegerinformationen enthalten sind, erfolgt ausschließlich auf Risiko des Käufers. Der Verkaufsprospekt wird ergänzt durch den jeweils letzten Jahresbericht und dem gegebenenfalls nach dem Jahresbericht veröffentlichten Halbjahresbericht. ANLAGEBESCHRÄNKUNGEN FÜR US-PERSONEN Die BayernInvest Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH und/oder der Fonds sind und werden nicht gemäß dem United States Investment Company Act von 1940 in seiner gültigen Fassung registriert. Die Anteile des Fonds sind und werden nicht gemäß dem United States Securities Act von 1933 in seiner gültigen Fassung oder nach den Wertpapiergesetzen eines Bundesstaates der Vereinigten Staaten von Amerika registriert. Anteile des Fonds dürfen weder in den Vereinigten Staaten noch einer US-Person oder auf deren Rechnung angeboten oder verkauft werden. Am Erwerb von Anteilen Interessierte müssen gegebenenfalls darlegen, dass sie keine US-Person sind und Anteile weder im Auftrag von US-Personen erwerben noch an US-Personen weiterveräußern. Zu den US-Personen zählen natürliche Personen, wenn sie ihren Wohnsitz in den Vereinigten Staaten haben. US-Personen können auch Personen- oder Kapitalgesellschaften sein, wenn sie etwa gemäß den Gesetzen der USA bzw. eines US- Bundesstaats, Territoriums oder einer US-Besitzung gegründet werden. WICHTIGSTE RECHTLICHE AUSWIRKUNGEN DER VERTRAGSBEZIEHUNG Durch den Erwerb der Anteile wird der Anleger Miteigentümer der vom Fonds gehaltenen Vermögensgegenstände nach Bruchteilen. Er kann über die Vermögensgegenstände nicht verfügen. Mit den Anteilen sind keine Stimmrechte verbunden. Sämtliche Veröffentlichungen und Werbeschriften sind in deutscher Sprache abzufassen oder mit einer deutschen Übersetzung zu versehen. Die BayernInvest Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH (nachfolgend „Gesellschaft“) wird ferner die gesamte Kommunikation mit ihren Anlegern in deutscher Sprache führen. Ausgabe Januar 2022 BayernInvest
BayernInvest ESG Corporate Bond Klimaschutz 3 Durchsetzung von Rechten Das Rechtsverhältnis zwischen Gesellschaft und dem Anleger sowie die vorvertraglichen Beziehungen richten sich nach deutschem Recht. Der Sitz der Gesellschaft ist Gerichtsstand für Klagen des Anlegers gegen die KVG aus dem Vertragsverhältnis. Anleger, die Verbraucher 1 sind und in einem anderen EU-Staat wohnen, können auch vor einem zuständigen Gericht an ihrem Wohnsitz Klage erheben. Die Vollstreckung von gerichtlichen Urteilen richtet sich nach der Zivilprozessordnung, ggf. dem Gesetz über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung bzw. der Insolvenzordnung. Da die Gesellschaft inländischem Recht unterliegt, bedarf es keiner Anerkennung inländischer Urteile vor deren Vollstreckung. Die Adresse der Gesellschaft lautet: BayernInvest Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH Karlstraße 35 80333 München Zur Durchsetzung ihrer Rechte können Anleger den Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten beschreiten oder, soweit ein solches zur Verfügung steht, auch ein Verfahren für alternative Streitbeilegung anstrengen. Bei Streitigkeiten aus der Anwendung der Vorschriften des KAGB, an denen Verbraucher beteiligt sind, können die Verbraucher die Schlichtungsstelle der BaFin anrufen. Die Kontaktdaten lauten: Schlichtungsstelle der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht - Referat ZR 3 - Graurheindorfer Straße 108 D-53117 Bonn E-Mail: schlichtungsstelle@bafin.de www.bafin.de Bei Streitigkeiten aus der Anwendung der Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches betreffend Fernabsatzverträge über Finanzdienstleistungen ist dies die Schlichtungsstelle bei der Deutschen Bundesbank. Die Kontaktdaten lauten: Deutsche Bundesbank Schlichtungsstelle Postfach 11 12 32 60047 Frankfurt E-Mail: schlichtung@bundesbank.de www.bundesbank.de Bei Streitigkeiten im Zusammenhang mit Kaufverträgen oder Dienstleistungsverträgen, die auf elektronischem Wege zustande gekommen sind, können sich Verbraucher auch an die Online- Streitbeilegungsplattform der EU wenden (www.ec.europa.eu/consumers/odr). Als Kontaktadresse der KVG kann dabei folgende E-Mail angegeben werden: kundenbetreuung@bayerninvest.de. Die Plattform ist selbst keine Streitbeilegungsstelle, sondern vermittelt den Parteien lediglich den Kontakt zu einer zuständigen nationalen Schlichtungsstelle. Das Recht, die Gerichte anzurufen, bleibt von einem Streitbeilegungsverfahren unberührt. 1 Verbrauer sind natürliche Personen, die in den Fonds zu einem Zweck investieren, der überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann, die also zu Privatzecken handeln. Ausgabe Januar 2022 BayernInvest
BayernInvest ESG Corporate Bond Klimaschutz 4 Widerrufsrecht bei Kauf außerhalb der ständigen Geschäftsräume Kommt der Kauf von Anteilen an offenen Investmentvermögen aufgrund mündlicher Verhandlungen außerhalb der ständigen Geschäftsräume desjenigen zustande, der die Anteile verkauft oder den Verkauf vermittelt hat, so hat der Käufer das Recht, seine Kauferklärung in Textform und ohne Angabe von Gründen innerhalb einer Frist von zwei Wochen zu widerrufen. Über das Recht zum Widerruf wird der Käufer in der Durchschrift / der Kaufabrechnung belehrt. Das Widerrufsrecht besteht auch dann, wenn derjenige, der die Anteile verkauft oder den Verkauf vermittelt, keine ständigen Geschäftsräume hat. Ein Widerrufsrecht besteht nicht, wenn der Verkäufer nachweist, dass (i) entweder der Käufer keine natürliche Person ist, die das Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der nicht ihrer beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann (Verbraucher), oder (ii) es zur Verhandlung auf Initiative des Käufers gekommen ist, d.h. er den Käufer zu den Verhandlungen aufgrund vorhergehender Bestellung des Käufers aufgesucht hat. Bei Verträgen, die ausschließlich über Fernkommunikationsmittel (z.B. Briefe, Telefonanrufe, E-Mails) zustande gekommen sind (Fernabsatzverträge), besteht kein Widerrufsrecht. Ausgabe Januar 2022 BayernInvest
BayernInvest ESG Corporate Bond Klimaschutz 5 ORGANISATION 1. Kapitalverwaltungsgesellschaft 4. Aufsichtsrat BayernInvest Roland Reichert (Vorsitzender) Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH Bereichsleiter Sparkassen & Karlstr. 35 Finanzinstitutionen 80333 München BayernLB Telefon +49 89 54 850-0 Telefax +49 89 54 850-444 Karsten Traum (Stv. Vorsitzender) www.bayerninvest.de Bereichsleiter Unternehmensentwicklung DKB Berlin Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung Professor Dr. Dirk Schiereck Gründung: 22.02.1989 Leiter des Fachgebiets Unternehmens- finanzierung an der TU Darmstadt Handelsregister: München HRB 81464 5. Verwahrstelle Eigenkapital (per 31.12.2021) Gezeichnet und eingezahlt: 4,24 Mio. € Bayerische Landesbank Brienner Straße 18 80333 München 2. Gesellschafter Telefon: +49 89 2171-01 Telefax: +49 89 2171-21798 Bayerische Landesbank München www.bayernlb.de (BayernLB) 6. Wirtschaftsprüfer 3. Geschäftsführung PricewaterhouseCoopers GmbH Alexander Mertz (Sprecher) Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Mitglied des Verwaltungsrats der Bernhard-Wicki-Straße 8 BayernInvest Luxembourg S.A.; 80636 München Marjan Galun Vorsitzender des Verwaltungsrats der BayernInvest Luxembourg S.A. Stand: Januar 2022 Änderungen von Angaben mit wesentlicher Bedeutung werden regelmäßig in den Halbjahres- und Jahresberichten aktualisiert. Ausgabe Januar 2022 BayernInvest
BayernInvest ESG Corporate Bond Klimaschutz 6 Inhaltsverzeichnis HINWEIS ZUM VERKAUFSPROSPEKT ........................................................................................................ 2 ANLAGEBESCHRÄNKUNGEN FÜR US-PERSONEN ................................................................................... 2 WICHTIGSTE RECHTLICHE AUSWIRKUNGEN DER VERTRAGSBEZIEHUNG .......................................... 2 DURCHSETZUNG VON RECHTEN .............................................................................................................................. 3 WIDERRUFSRECHT BEI KAUF AUßERHALB DER STÄNDIGEN GESCHÄFTSRÄUME .......................................................... 4 ORGANISATION ............................................................................................................................................ 5 GRUNDLAGEN ............................................................................................................................................. 10 DAS SONDERVERMÖGEN ..................................................................................................................................... 10 VERKAUFSUNTERLAGEN UND OFFENLEGUNG VON INFORMATIONEN ...................................................................... 10 ANLAGEBEDINGUNGEN UND DEREN ÄNDERUNGEN ............................................................................................... 11 VERWALTUNGSGESELLSCHAFT ................................................................................................................ 11 FIRMA, RECHTSFORM UND SITZ ............................................................................................................................ 11 VORSTAND/GESCHÄFTSFÜHRUNG UND AUFSICHTSRAT .......................................................................................... 12 EIGENKAPITAL UND ZUSÄTZLICHE EIGENMITTEL ..................................................................................................... 12 VERWAHRSTELLE........................................................................................................................................ 12 IDENTITÄT DER VERWAHRSTELLE .......................................................................................................................... 12 AUFGABEN DER VERWAHRSTELLE ......................................................................................................................... 12 INTERESSENKONFLIKTE ......................................................................................................................................... 13 UNTERVERWAHRUNG .......................................................................................................................................... 13 HAFTUNG DER VERWAHRSTELLE........................................................................................................................... 13 ZUSÄTZLICHE INFORMATIONEN ............................................................................................................................ 13 RISIKOHINWEISE ........................................................................................................................................ 14 RISIKEN EINER FONDSANLAGE .............................................................................................................................. 14 Schwankung des Fondsanteilwerts ........................................................................................................ 14 Beeinflussung des individuellen Ergebnisses durch steuerliche Aspekte ...................................... 14 Änderung der Anlagepolitik oder der Anlagebedingungen ............................................................. 14 Aussetzung der Anteilrücknahme .......................................................................................................... 15 Auflösung des Fonds................................................................................................................................. 15 Übertragung aller Vermögensgegenstände des Fonds auf ein anderes offenes Publikums- Investmentvermögen (Verschmelzung) ............................................................................................... 15 Rentabilität und Erfüllung der Anlageziele des Anlegers.................................................................. 16 RISIKEN DER NEGATIVEN WERTENTWICKLUNG DES FONDS (MARKTRISIKO) ............................................................ 16 Wertveränderungsrisiken ........................................................................................................................ 16 Kapitalmarktrisiko ..................................................................................................................................... 16 Zinsänderungsrisiko .................................................................................................................................. 17 Risiko von negativen Habenzinsen ........................................................................................................ 17 Kursänderungsrisiko von Wandel- und Optionsanleihen ................................................................. 17 Risiken im Zusammenhang mit Derivatgeschäften ............................................................................ 17 Risiken bei Wertpapier-Darlehensgeschäften ...................................................................................... 18 Risiken bei Pensionsgeschäften .............................................................................................................. 18 Risiken im Zusammenhang mit dem Erhalt von Sicherheiten .......................................................... 19 Risiko bei Verbriefungspositionen ohne Selbstbehalt ....................................................................... 19 Ausgabe Januar 2022 BayernInvest
BayernInvest ESG Corporate Bond Klimaschutz 7 Inflationsrisiko ........................................................................................................................................... 19 Währungsrisiko .......................................................................................................................................... 19 Konzentrationsrisiko ................................................................................................................................. 19 Risiken im Zusammenhang mit der Investition in Investmentanteile ............................................. 19 Risiken aus dem Anlagespektrum .......................................................................................................... 20 RISIKEN DER EINGESCHRÄNKTEN ODER ERHÖHTEN LIQUIDITÄT DES FONDS UND RISIKEN IM ZUSAMMENHANG MIT VERMEHRTEN ZEICHNUNGEN ODER RÜCKGABEN (LIQUIDITÄTSRISIKO) ................................................................... 20 Risiko aus der Anlage in Vermögensgegenstände ............................................................................. 21 Risiko durch Kreditaufnahme.................................................................................................................. 21 Risiken durch vermehrte Rückgaben oder Zeichnungen ................................................................... 21 Risiko bei Feiertagen in bestimmten Regionen/Ländern ................................................................... 21 KONTRAHENTENRISIKO INKLUSIVE KREDIT- UND FORDERUNGSRISIKO .................................................................... 22 Adressenausfallrisiko / Gegenpartei-Risiken (außer zentrale Kontrahenten)................................ 22 Risiko durch zentrale Kontrahenten ...................................................................................................... 22 Adressenausfallrisiken bei Pensionsgeschäften .................................................................................. 22 Adressenausfallrisiken bei Wertpapier-Darlehensgeschäften .......................................................... 22 OPERATIONELLE UND SONSTIGE RISIKEN DES FONDS ............................................................................................. 23 Risiken durch kriminelle Handlungen, Missstände oder Naturkatastrophen ................................ 23 Länder- oder Transferrisiko ..................................................................................................................... 23 Rechtliche und politische Risiken ........................................................................................................... 23 Änderung der steuerlichen Rahmenbedingungen, steuerliches Risiko .......................................... 23 Schlüsselpersonenrisiko ........................................................................................................................... 24 Verwahrrisiko ............................................................................................................................................. 24 Risiken aus Handels- und Clearingmechanismen (Abwicklungsrisiko) ........................................... 24 NACHHALTIGKEITSRISIKEN.................................................................................................................................... 24 ERLÄUTERUNG DES RISIKOPROFILS DES FONDS .................................................................................. 24 PROFIL DES TYPISCHEN ANLEGERS ......................................................................................................... 25 ANLAGEZIELE, ANLAGESTRATEGIE, ANLAGEGRUNDSÄTZE UND ANLAGE-GRENZEN ................... 25 ANLAGEZIEL UND -STRATEGIE ............................................................................................................................... 25 VERMÖGENSGEGENSTÄNDE ................................................................................................................................. 28 Anlageinstrumente im Einzelnen ........................................................................................................... 28 Wertpapiere ................................................................................................................................................ 29 Geldmarktinstrumente ............................................................................................................................. 30 Bankguthaben ............................................................................................................................................ 32 Sonstige Vermögensgegenstände und deren Anlagegrenzen ......................................................... 32 Anlagegrenzen für Wertpapiere und Geldmarktinstrumente auch unter Einsatz von Derivaten sowie Bankguthaben ................................................................................................................................ 34 Allgemeine Anlagegrenzen................................................................................................................................. 34 Anlagegrenze für Schuldverschreibungen mit besonderer Deckungsmasse ........................................ 34 Anlagegrenzen für öffentliche Emittenten ..................................................................................................... 34 Anlagegrenzen für Bankguthaben .................................................................................................................... 34 Bis zu 49 Prozent des Wertes des Fonds dürfen in Bankguthaben angelegt werden, die eine Laufzeit von höchstens zwölf Monaten haben. Diese Guthaben sind auf Sperrkonten bei einem Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zu unterhalten. Nach Maßgabe der Allgemeinen Anlagebedingungen können sie auch bei einem Kreditinstitut mit Sitz in einem Drittstaatunter-halten werden. ........................................ 34 Kombination von Anlagegrenzen ..................................................................................................................... 34 Besondere Anlagegrenzen des Fonds .............................................................................................................. 35 Anlagegrenzen unter Einsatz von Derivaten.................................................................................................. 35 Ausgabe Januar 2022 BayernInvest
BayernInvest ESG Corporate Bond Klimaschutz 8 Investmentanteile und deren Anlagegrenzen ..................................................................................... 35 Information der Anleger bei Aussetzung der Rücknahme von Zielfondsanteilen ............................... 36 Derivate ....................................................................................................................................................... 36 Terminkontrakte .................................................................................................................................................... 37 Optionsgeschäfte ................................................................................................................................................... 37 Swaps ........................................................................................................................................................................ 37 Swaptions................................................................................................................................................................. 37 Credit Default Swaps ............................................................................................................................................ 38 Total Return Swaps................................................................................................................................................ 38 Die Kriterien können in Abhängigkeit von der Art des Handelsauftrags unterschiedlich gewichtet werden....................................................................................................................................................................... 38 In Wertpapieren verbriefte Finanzinstrumente............................................................................................. 38 OTC-Derivatgeschäfte ........................................................................................................................................... 38 Währungsgesicherte Anteilklassen................................................................................................................... 39 Wertpapier-Darlehensgeschäfte ............................................................................................................. 39 Pensionsgeschäfte ..................................................................................................................................... 40 SICHERHEITENSTRATEGIE ...................................................................................................................................... 41 Arten der zulässigen Sicherheiten .......................................................................................................... 41 Umfang der Besicherung ......................................................................................................................... 41 Sicherheitenbewertung und Strategie für Abschläge der Bewertung (Haircut-Strategie) .......... 42 Anlage von Barsicherheiten .................................................................................................................... 42 KREDITAUFNAHME .............................................................................................................................................. 42 HEBELWIRKUNG (LEVERAGE) ............................................................................................................................... 42 BEWERTUNG ....................................................................................................................................................... 43 Allgemeine Regeln für die Vermögensbewertung ............................................................................. 43 An einer Börse zugelassene / an einem organisierten Markt gehandelte Vermögensgegenstände ....... 43 Nicht an Börsen notierte oder an organisierten Märkten gehandelte Vermögensgegenstände oder Vermögensgegenstände ohne handelbaren Kurs ............................................................................................. 43 Besondere Regeln für die Bewertung einzelner Vermögensgegenstände .................................... 43 Nichtnotierte Schuldverschreibungen und Schuldscheindarlehen ................................................................ 43 Optionsrechte und Terminkontrakte ................................................................................................................... 43 Bankguthaben, Festgelder, Anteile an Investmentvermögen und Darlehen ............................................... 43 Auf ausländische Währung lautende Vermögensgegenstände ..................................................................... 44 TEILINVESTMENTVERMÖGEN ................................................................................................................................ 44 ANTEILE........................................................................................................................................................ 44 AUSGABE UND RÜCKNAHME VON ANTEILEN UND ORDERANNAHME-SCHLUSS ........................................................ 44 Ausgabe von Anteilen .............................................................................................................................. 44 Rücknahme von Anteilen ......................................................................................................................... 44 Orderannahmeschluss, Abrechnung bei Anteilausgabe und -rücknahme ..................................... 44 Aussetzung der Anteilrücknahme .......................................................................................................... 45 LIQUIDITÄTSMANAGEMENT .................................................................................................................................. 45 BÖRSEN UND MÄRKTE......................................................................................................................................... 46 FAIRE BEHANDLUNG DER ANLEGER UND ANTEILKLASSEN ...................................................................................... 47 AUSGABE- UND RÜCKNAHMEPREIS ....................................................................................................................... 47 AUSSETZUNG DER ERRECHNUNG DES AUSGABE-/RÜCKNAHMEPREISES ................................................................... 48 AUSGABEAUFSCHLAG .......................................................................................................................................... 48 RÜCKNAHMEABSCHLAG ....................................................................................................................................... 48 VERÖFFENTLICHUNG DER AUSGABE- UND RÜCKNAHMEPREISE ............................................................................... 48 KOSTEN ........................................................................................................................................................ 48 KOSTEN BEI AUSGABE UND RÜCKNAHME DER ANTEILE ......................................................................................... 48 Ausgabe Januar 2022 BayernInvest
BayernInvest ESG Corporate Bond Klimaschutz 9 VERWALTUNGS- UND SONSTIGE KOSTEN .............................................................................................................. 48 Verwaltungsvergütung und sonstige Kosten ....................................................................................... 48 Verwahrstellenvergütung ........................................................................................................................ 49 Zulässiger jährlicher Höchstbetrag.: ...................................................................................................... 49 Besonderheiten beim Erwerb von Investmentanteilen ...................................................................... 50 ANGABE EINER GESAMTKOSTEN-QUOTE ............................................................................................................... 50 ABWEICHENDER KOSTENAUSWEIS DURCH VERTRIEBSSTELLEN ................................................................................ 50 VERGÜTUNGSPOLITIK ............................................................................................................................... 50 WERTENTWICKLUNG, ERMITTLUNG UND VERWENDUNG DER ERTRÄGE, GESCHÄFTSJAHR ....... 51 WERTENTWICKLUNG ........................................................................................................................................... 51 ERMITTLUNG DER ERTRÄGE, ERTRAGSAUSGLEICHSVERFAHREN............................................................................... 51 ERTRAGSVERWENDUNG UND GESCHÄFTSJAHR ...................................................................................................... 52 AUFLÖSUNG, ÜBERTRAGUNG UND VERSCHMELZUNG DES FONDS ................................................. 52 VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE AUFLÖSUNG DES FONDS .......................................................................................... 52 VERFAHREN BEI AUFLÖSUNG DES FONDS.............................................................................................................. 53 ÜBERTRAGUNG DES FONDS.................................................................................................................................. 53 VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE VERSCHMELZUNG DES FONDS ................................................................................... 53 RECHTE DER ANLEGER BEI DER VERSCHMELZUNG DES FONDS ................................................................................ 53 AUSLAGERUNG ........................................................................................................................................... 54 INTERESSENSKONFLIKTE........................................................................................................................... 54 KURZANGABEN ÜBER STEUER-RECHTLICHE VORSCHRIFTEN ............................................................. 55 WIRTSCHAFTSPRÜFER ............................................................................................................................... 61 DIENSTLEISTER............................................................................................................................................ 62 ZAHLUNGEN AN DIE ANLEGER / VERBREITUNG DER BERICHTE UND SONSTIGEN INFORMATIONEN ....................................................................................................................................... 62 WEITERE VON DER GESELLSCHAFT VERWALTETE INVESTMENTVERMÖGEN .................................. 62 RECHT DES KÄUFERS ZUM WIDERRUF ................................................................................................... 63 ANTEILKLASSEN IM ÜBERBLICK............................................................................................................... 65 DIE VERWAHRSTELLE HAT ZUM UMGANG MIT INTERESSENKONFLIKTEN KEINE ANGABEN GEMACHT. .......... 72 ALLGEMEINE UND BESONDERE ANLAGEBEDINGUNGEN DES FONDS .............................................................. 74 Ausgabe Januar 2022 BayernInvest
BayernInvest ESG Corporate Bond Klimaschutz 10 ergibt sich aus dem KAGB, den dazugehörigen GRUNDLAGEN Verordnungen sowie dem Investment- steuergesetz (nachfolgend „InvStG“) und den Das Sondervermögen Anlagebedingungen, die das Rechtsverhältnis zwischen den Anlegern und der Gesellschaft Das Sondervermögen BayernInvest ESG regeln. Die Anlagebedingungen umfassen Corporate Bond Klimaschutz (nachfolgend einen Allgemeinen und einen Besonderen Teil „Fonds“) ist ein Organismus für gemeinsame („Allgemeine Anlagebedingungen” und Anlagen, der von einer Anzahl von Anlegern „Besondere Anlagebedingungen”). Anlage- Kapital einsammelt, um es gemäß einer bedingungen für ein Publikums-Investment- festgelegten Anlagestrategie zum Nutzen vermögen müssen vor deren Verwendung dieser Anleger zu investieren (nachfolgend von der Bundesanstalt für Finanz- „Investmentvermögen“). Der Fonds ist ein dienstleistungsaufsicht (nachfolgend „BaFin“) Investmentvermögen gemäß der Richtlinie genehmigt werden. Der Fonds gehört nicht 2009/65/EG des Europäischen Parlaments und zur Insolvenzmasse der Gesellschaft. des Rates vom 13. Juli 2009 zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften Verkaufsunterlagen und betreffend bestimmte Organismen für Offenlegung von Informationen gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (nachfolgend „OGAW“) im Sinne des Kapital- Der Verkaufsprospekt, die wesentlichen anlagegesetzbuchs (nachfolgend „KAGB“). Er Anlegerinformationen, die Anlagebedin- wird von der BayernInvest Kapitalver- gungen sowie die aktuellen Jahres- und waltungsgesellschaft mbH (nachfolgend Halbjahresberichte sind kostenlos erhältlich „Gesellschaft“) verwaltet. bei der Gesellschaft sowie auf der Homepage https://www.bayerninvest.de . Der Fonds wurde am 23.08.2021 für unbestimmte Dauer aufgelegt. Zusätzliche Informationen über die Anlagegrenzen des Risikomanagements des Das Erstausgabedatum der bestehenden Fonds, die Risikomanagementmethoden und Anteilklassen ist dem Abschnitt „Anteil- die jüngsten Entwicklungen bei den Risiken klassen im Überblick“ zu entnehmen. und Renditen der wichtigsten Kategorien von Die Gesellschaft legt das bei ihr eingelegte Vermögensgegenständen sind in Kapital im eigenen Namen für elektronischer oder schriftlicher Form bei der gemeinschaftliche Rechnung der Anleger Gesellschaft erhältlich. nach dem Grundsatz der Risikomischung in Darüber hinaus können die Anleger auf den nach dem KAGB zugelassenen Anfrage von der Gesellschaft einen Vermögensgegenständen gesondert vom Risikoreport zum Fonds kostenfrei beziehen. eigenen Vermögen in Form von Die Anfrage ist an das Postfach Sondervermögen an. Der Geschäftszweck des Kundenbetreuung@bayerninvest.de zu Fonds ist auf die Kapitalanlage gemäß einer richten. festgelegten Anlagestrategie im Rahmen einer kollektiven Vermögensverwaltung Sofern die Gesellschaft einzelnen Anlegern mittels der bei ihm eingelegten Mittel weitere Informationen über die beschränkt; eine operative Tätigkeit und eine Zusammensetzung des Fondsportfolios oder aktive unternehmerische Bewirtschaftung der dessen Wertentwicklung übermittelt, wird sie gehaltenen Vermögensgegenstände ist diese Informationen zeitgleich allen Anlegern ausgeschlossen. In welche Vermögens- des Fonds zur Verfügung stellen. Die Anleger gegenstände die Gesellschaft die Gelder der können per Email an Anleger anlegen darf und welche Kundenbetreuung@bayerninvest.de einen Bestimmungen sie dabei zu beachten hat, elektronischen Zugang zu diesen Daten Ausgabe Januar 2022 BayernInvest
BayernInvest ESG Corporate Bond Klimaschutz 11 beantragen. Voraussetzung ist der Nachweis und wie weitere Informationen erlangt der Anlegereigenschaft sowie der Abschluss werden können. einer Vertraulichkeitsvereinbarung. Die Änderungen treten frühestens am Tage Anlagebedingungen und deren nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Änderungen von Regelungen zu den Änderungen Vergütungen und Aufwendungserstattungen Die Anlagebedingungen sind im Anschluss an treten frühestens vier Wochen nach ihrer diesen Verkaufsprospekt in dieser Unterlage Bekanntmachung in Kraft, wenn nicht mit abgedruckt. Die Anlagebedingungen können Zustimmung der BaFin ein früherer Zeitpunkt von der Gesellschaft geändert werden. bestimmt wurde. Änderungen der bisherigen Änderungen der Anlagebedingungen Anlagegrundsätze des Fonds treten ebenfalls bedürfen der Genehmigung durch die BaFin. frühestens vier Wochen nach Änderungen der Anlagegrundsätze des Fonds Bekanntmachung in Kraft. bedürfen zusätzlich der Zustimmung durch den Aufsichtsrat der Gesellschaft. VERWALTUNGSGESELLSCHAFT Änderungen der Anlagegrundsätze des Fonds sind nur unter der Bedingung zulässig, dass Firma, Rechtsform und Sitz die Gesellschaft den Anlegern anbietet, ihre Anteile entweder ohne weitere Kosten vor Die Gesellschaft ist eine am 22.02.1989 dem Inkrafttreten der Änderungen gegründete Kapitalverwaltungsgesellschaft zurückzunehmen oder ihre Anteile gegen im Sinne des KAGB in der Rechtsform einer Anteile an Investmentvermögen mit Gesellschaft mit beschränkter Haftung vergleichbaren Anlagegrundsätzen kostenlos (GmbH). Die Firma der Gesellschaft lautet umzutauschen, sofern derartige BayernInvest Kapitalverwaltungsgesellschaft Investmentvermögen von der Gesellschaft mbH. Die Gesellschaft hat ihren Sitz in 80333 oder einem anderen Unternehmen aus ihrem München, Karlstr. 35. Konzern verwaltet werden. Die Gesellschaft hat eine Erlaubnis als OGAW- Die vorgesehenen Änderungen werden im Kapitalverwaltungsgesellschaft und als AIF- Bundesanzeiger und darüber hinaus auf der Kapitalverwaltungsgesellschaft nach dem Website KAGB. https://www.bayerninvest.de/publikumsfond s/bekanntmachungen/aktuelle- Die BayernInvest darf seit dem 07.01.1999 bekanntmachungen/index.html bekannt neben Wertpapier-Sondervermögen auch Geldmarkt-Sondervermögen, Investment- gemacht. Betreffen die Änderungen fondsanteil-, gemischte Wertpapier-, Grund- Vergütungen und Aufwandserstattungen, die stücks- und Altersvorsorge-Sondervermögen aus dem Fonds entnommen werden dürfen, verwalten. Nach der Anpassung an das oder die Anlagegrundsätze des Fonds oder wesentliche Anlegerrechte, werden die Investmentgesetz darf die Gesellschaft seit Anleger außerdem über ihre depotführenden dem 17.03.2005 Richtlinienkonforme Sonder- vermögen sowie Gemischte Sondervermögen Stellen durch ein Medium informiert, auf in der Form von Publikums- und Spezial- welchem Informationen für eine den Zwecken Sondervermögen verwalten. Nach der der Informationen angemessene Dauer Einführung des Investmentänderungs- gespeichert, einsehbar und unverändert wiedergegeben werden, etwa in Papierform gesetzes darf die Gesellschaft seit dem oder elektronischer Form (sogenannter 26.03.2008 weiterhin Spezial-Sonderver- mögen verwalten, welche allerdings nicht in dauerhafter Datenträger). Diese Information Vermögensgegenstände investieren dürfen, umfasst die wesentlichen Inhalte der die ausschließlich für Immobilien-Sonder- geplanten Änderungen, ihre Hintergründe, vermögen nach §§ 66 bis 82 InvG in der bis die Rechte der Anleger in Zusammenhang mit der Änderung sowie einen Hinweis darauf, wo zum 21.07.2013 geltenden Fassung (§§ 230 – Ausgabe Januar 2022 BayernInvest
BayernInvest ESG Corporate Bond Klimaschutz 12 260 KAGB) und Infrastruktur-Sondervermögen Punkt „Organisation“ am Anfang des nach §§ 90a bis 90f InvG in der bis zum Verkaufsprospekts. 21.07.2013 geltenden Fassung zugelassen sind. Des Weiteren darf die Gesellschaft seit Eigenkapital und zusätzliche dem 26.03.2008 Sonstige Sondervermögen Eigenmittel verwalten sowie die Fremdverwaltung für Investmentaktiengesellschaften nach §§ 90a – Nähere Angaben über die Höhe des 90f InvG in der bis zum 21.07.2013 geltenden gezeichneten und eingezahlten Kapitals Fassung (§§ 108 – 123 KAGB) übernehmen. finden Sie unter dem Punkt „Organisation“ Nach der Einführung des KAGB darf die am Anfang des Verkaufsprospekts. Gesellschaft seit dem 22.07.2014 weiterhin Spezial-AIF mit festen Anlagebedingungen Die Gesellschaft hat die Berufshaftungs- (ehemals Spezial-Sondervermögen) risiken, die sich durch die Verwaltung von verwalten, jedoch nur solche, welche in Investmentvermögen ergeben, die nicht der folgende Vermögensgegenstände OGAW-Richtlinie entsprechen, sogenannte investieren: Die in § 284 Abs. 1 und Abs. 2 alternative Investmentvermögen (nach- KAGB genannten Vermögensgegenstände, folgend „AIF“), und auf berufliche Fahrlässig- mit Ausnahme von Immobilien, Beteiligungen keit ihrer Organe oder Mitarbeiter zurück- an Immobilien-Gesellschaften sowie zuführen sind, abgedeckt durch Eigenmittel in Beteiligungen an ÖPP-Projektgesellschaften. Höhe von wenigstens 0,01 Prozent des Werts Des Weiteren darf die Gesellschaft sei dem der Portfolios aller verwalteten AIF, wobei 22.07.2014 Spezial AIF mit offenen dieser Betrag jährlich überprüft und Anlagebedingungen gem. § 282 KAGB - unter angepasst wird. Diese Eigenmittel sind von Ausschluss von Hedgefonds gem. § 283 KAGB dem angegebenen eingezahlten Kapital - verwalten, welche in folgende umfasst. Vermögensgegenstände investieren: Die in § 284 Abs. 1 und Abs. 2 KAGB genannten VERWAHRSTELLE Vermögensgegenstände, mit Ausnahme von Immobilien, Beteiligungen an Immobilien- Identität der Verwahrstelle Gesellschaften sowie Beteiligungen an ÖPP- Projektgesellschaften. Unverändert darf die Für den Fonds hat das Kreditinstitut Gesellschaft darüber hinaus in Organismen Bayerische Landesbank mit Sitz in 80333 für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren München, Brienner Str. 18, die Funktion der (OGAW) gemäß § 1 Abs. 2 i.V.m. §§ 192 ff. Verwahrstelle übernommen. Die KAGB, Gemischte Investmentvermögen Verwahrstelle ist ein Kreditinstitut nach gemäß §§ 218 f. KAGB und Sonstige deutschem Recht. Investmentvermögen gemäß §§ 220 ff. KAGB verwalten. Investmentvermögen können in Aufgaben der Verwahrstelle Vertragsform als Sondervermögen oder in Rechtsform einer Das KAGB sieht eine Trennung der Investmentaktiengesellschaft mit veränder- Verwaltung und der Verwahrung von lichem Kapital oder einer offenen Sondervermögen vor. Die Verwahrstelle Investmentkommanditgesellschaft ausgestal- verwahrt die Vermögensgegenstände in tet sein. gesonderten Depots / in Sperrdepots bzw. auf Sperrkonten. Bei Vermögensgegenständen, Vorstand/Geschäftsführung und die nicht verwahrt werden können, prüft die Verwahrstelle, ob die Verwaltungs- Aufsichtsrat gesellschaft Eigentum an diesen Nähere Angaben über die Geschäftsführung, Vermögensgegenständen erworben hat. Sie die Zusammensetzung des Aufsichtsrates und überwacht, ob die Verfügungen der den Gesellschafterkreis finden Sie unter dem Gesellschaft über die Vermögensgegenstände den Vorschriften des KAGB und den Ausgabe Januar 2022 BayernInvest
BayernInvest ESG Corporate Bond Klimaschutz 13 Anlagebedingungen entsprechen. Die Anlage Unterverwahrung in Bankguthaben bei einem anderen Kreditinstitut sowie Verfügungen über solche Die Verwahrstelle hat die Verwahrung der für Bankguthaben sind nur mit Zustimmung der Rechnung des Fonds gehaltenen Verwahrstelle zulässig. Die Verwahrstelle Vermögensgegenstände auf die in Anlage 1 muss ihre Zustimmung erteilen, wenn die genannten Unterverwahrer ausgelagert. Anlage bzw. Verfügung mit den Folgende Interessenkonflikte könnten sich Anlagebedingungen und den Vorschriften des aus dieser Übertragung ergeben: KAGB vereinbar ist. - siehe Anlage 1 Daneben hat die Verwahrstelle insbesondere folgende Aufgaben: Die Gesellschaft ist auf Zulieferung der Information durch die Verwahrstelle • Ausgabe und Rücknahme der Anteile des angewiesen und kann die Richtigkeit und Fonds, Vollständigkeit im Einzelnen nicht • Sicherzustellen, dass die Ausgabe und überprüfen. Rücknahme der Anteile sowie die Wertermittlung der Anteile den Haftung der Verwahrstelle Vorschriften des KAGB und den Anlagebedingungen des Fonds Die Verwahrstelle ist grundsätzlich für alle entsprechen, Vermögensgegenstände verantwortlich, die von ihr oder mit ihrer Zustimmung von einer • Sicherzustellen, dass bei den für anderen Stelle verwahrt werden. Im Falle des gemeinschaftliche Rechnung der Anleger Verlustes eines solchen Vermögensgegen- getätigten Geschäften der Gegenwert standes haftet die Verwahrstelle gegenüber innerhalb der üblichen Fristen in ihre dem Fonds und dessen Anlegern, es sei denn Verwahrung gelangt, der Verlust ist auf Ereignisse außerhalb des • Sicherzustellen, dass die Erträge des Einflussbereichs der Verwahrstelle zurück- Fonds nach den Vorschriften des KAGB zuführen. Für Schäden, die nicht im Verlust und nach den Anlagebedingungen eines Vermögensgegenstandes bestehen, verwendet werden, haftet die Verwahrstelle grundsätzlich nur, • Überwachung von Kreditaufnahmen wenn sie ihre Verpflichtungen nach den durch die Gesellschaft für Rechnung des Vorschriften des KAGB mindestens fahrlässig Fonds sowie gegebenenfalls Zustimmung nicht erfüllt hat. zur Kreditaufnahme, • Sicherzustellen, dass Sicherheiten für Zusätzliche Informationen Wertpapierdarlehen rechtswirksam bestellt und jederzeit vorhanden sind. Auf Verlangen übermittelt die Gesellschaft den Anlegern Informationen auf dem Interessenkonflikte neuesten Stand zur Verwahrstelle und ihren Pflichten, zu den Unterverwahrern sowie zu Folgende Interessenkonflikte könnten sich möglichen Interessenkonflikten in aus der Übernahme der Zusammenhang mit der Tätigkeit der Verwahrstellenfunktion für den Fonds Verwahrstelle oder der Unterverwahrer. ergeben: Ebenfalls auf Verlangen übermittelt sie den Die Verbundenheit der Gesellschaft und der Anlegern Informationen zu den Gründen, aus Bayerischen Landesbank in einem Konzern, da denen sie sich für die Bayerische Landesbank die BayernInvest ein 100%iges als Verwahrstelle des Fonds entschieden hat. Tochterunternehmen der Bayerischen Landesbank ist und in deren Konzernabschluss einbezogen wird. Ausgabe Januar 2022 BayernInvest
BayernInvest ESG Corporate Bond Klimaschutz 14 RISIKOHINWEISE das vom Anleger investierte Kapital sowie auf die vom Anleger geplante Haltedauer der Vor der Entscheidung über den Kauf von Fondsanlage auswirken. Anteilen an dem Fonds sollten Anleger die Schwankung des Fondsanteilwerts nachfolgenden Risikohinweise zusammen mit den anderen in diesem Verkaufs- Der Fondsanteilwert berechnet sich aus dem prospekt enthaltenen Informationen Wert des Fonds, geteilt durch die Anzahl der sorgfältig lesen und diese bei ihrer Anlage- in den Verkehr gelangten Anteile. Der Wert entscheidung berücksichtigen. Der Eintritt des Fonds entspricht dabei der Summe der eines oder mehrerer dieser Risiken kann für Marktwerte aller Vermögensgegenstände im sich genommen oder zusammen mit Fondsvermögen abzüglich der Summe der anderen Umständen die Wertentwicklung Marktwerte aller Verbindlichkeiten des Fonds. des Fonds bzw. der im Fonds gehaltenen Der Fondsanteilwert ist daher von dem Wert Vermögensgegenstände nachteilig beein- der im Fonds gehaltenen Vermögens- flussen und sich damit auch nachteilig auf gegenstände und der Höhe der Verbind- den Anteilwert auswirken. lichkeiten des Fonds abhängig. Sinkt der Wert dieser Vermögensgegenstände oder steigt Veräußert der Anleger Anteile an dem der Wert der Verbindlichkeiten, so fällt der Fonds zu einem Zeitpunkt, in dem die Kurse Fondsanteilwert. der in dem Fonds befindlichen Vermögens- gegenstände gegenüber dem Zeitpunkt Beeinflussung des individuellen seines Anteilerwerbs gefallen sind, so Ergebnisses durch steuerliche Aspekte erhält er das von ihm in den Fonds investierte Kapital nicht oder nicht Die steuerliche Behandlung von Kapital- vollständig zurück. Der Anleger könnte sein erträgen hängt von den individuellen in den Fonds investiertes Kapital teilweise Verhältnissen des jeweiligen Anlegers ab und oder in Einzelfällen sogar ganz verlieren. kann künftig Änderungen unterworfen sein. Wertzuwächse können nicht garantiert Für Einzelfragen – insbesondere unter Berück- werden. Das Risiko des Anlegers ist auf die sichtigung der individuellen steuerlichen angelegte Summe beschränkt. Eine Situation – sollte sich der Anleger an seinen Nachschusspflicht über das vom Anleger persönlichen Steuerberater wenden. investierte Kapital hinaus besteht nicht. Änderung der Anlagepolitik oder der Neben den nachstehend oder an anderer Anlagebedingungen Stelle des Verkaufsprospekts beschriebenen Risiken und Unsicherheiten kann die Die Gesellschaft kann die Anlagebedingungen Wertentwicklung des Fonds durch mit Genehmigung der BaFin ändern. Dadurch verschiedene weitere Risiken und können auch Rechte des Anlegers betroffen Unsicherheiten beeinträchtigt werden, die sein. Die Gesellschaft kann etwa durch eine derzeit nicht bekannt sind. Die Reihenfolge, Änderung der Anlagebedingungen die in der die nachfolgenden Risiken aufge- Anlagepolitik des Fonds ändern oder sie kann führt werden, enthält weder eine Aussage die dem Fonds zu belastenden Kosten über die Wahrscheinlichkeit ihres Eintritts erhöhen. Die Gesellschaft kann die noch über das Ausmaß oder die Bedeutung Anlagepolitik zudem innerhalb des gesetzlich bei Eintritt einzelner Risiken. und vertraglich zulässigen Anlagespektrums und damit ohne Änderung der Anlage- Risiken einer Fondsanlage bedingungen und deren Genehmigung durch die BaFin ändern. Hierdurch kann sich das mit Im Folgenden werden die Risiken dargestellt, dem Fonds verbundene Risiko verändern. die mit einer Anlage in einen OGAW typischerweise verbunden sind. Diese Risiken können sich nachteilig auf den Anteilwert, auf Ausgabe Januar 2022 BayernInvest
BayernInvest ESG Corporate Bond Klimaschutz 15 Aussetzung der Anteilrücknahme geplante Haltedauer nicht realisieren kann. Bei dem Übergang des Fonds auf die Die Gesellschaft darf die Rücknahme der Verwahrstelle können dem Fonds andere Anteile zeitweilig aussetzen, sofern Steuern als deutsche Ertragssteuern belastet außergewöhnliche Umstände vorliegen, die werden. Wenn die Fondsanteile nach eine Aussetzung unter Berücksichtigung der Beendigung des Liquidationsverfahrens aus Interessen der Anleger erforderlich dem Depot des Anlegers ausgebucht werden, erscheinen lassen. Außergewöhnliche kann der Anleger mit Ertragssteuern belastet Umstände in diesem Sinne können z.B. sein: werden. wirtschaftliche oder politische Krisen, Rücknahmeverlangen in außergewöhnlichem Übertragung aller Vermögensgegenstände Umfang sowie die Schließung von Börsen des Fonds auf ein anderes offenes oder Märkten, Handelsbeschränkungen oder Publikums-Investmentvermögen sonstige Faktoren, die die Ermittlung des (Verschmelzung) Anteilwerts beeinträchtigen. Daneben kann die BaFin anordnen, dass die Gesellschaft die Die Gesellschaft kann sämtliche Vermö- Rücknahme der Anteile auszusetzen hat, gensgegenstände des Fonds auf einen wenn dies im Interesse der Anleger oder der anderen OGAW übertragen. Der Anleger kann Öffentlichkeit erforderlich ist. Der Anleger seine Anteile in diesem Fall (i) zurückgeben, kann seine Anteile während dieses Zeitraums (ii) oder behalten mit der Folge, dass er nicht zurückgeben. Auch im Fall einer Anleger des übernehmenden OGAW wird, (iii) Aussetzung der Anteilrücknahme kann der oder gegen Anteile an einem offenen Anteilwert sinken; z. B. wenn die Gesellschaft Publikums-Investmentvermögen mit ver- gezwungen ist, Vermögensgegenstände gleichbaren Anlagegrundsätzen umtauschen, während der Aussetzung der Anteilrück- sofern die Gesellschaft oder ein mit ihr nahme unter Verkehrswert zu veräußern. Der verbundenes Unternehmen ein solches Anteilwert nach Wiederaufnahme der Anteil- Investmentvermögen mit vergleichbaren rücknahme kann niedriger liegen, als Anlagegrundsätzen verwaltet. Dies gilt derjenige vor Aussetzung der Rücknahme. gleichermaßen, wenn die Gesellschaft Einer Aussetzung kann ohne erneute sämtliche Vermögensgegenstände eines Wiederaufnahme der Rücknahme der Anteile anderen offenen Publikums-Investment- direkt eine Auflösung des Sondervermögens vermögens auf den Fonds überträgt. Der folgen, z.B. wenn die Gesellschaft die Anleger muss daher im Rahmen der Verwaltung des Fonds kündigt, um den Fonds Übertragung vorzeitig eine erneute dann aufzulösen. Für den Anleger besteht Investitionsentscheidung treffen. Bei einer daher das Risiko, dass er die von ihm geplante Rückgabe der Anteile können Ertragssteuern Haltedauer nicht realisieren kann und dass anfallen. Bei einem Umtausch der Anteile in ihm wesentliche Teile des investierten Anteile an einem Investmentvermögen mit Kapitals für unbestimmte Zeit nicht zur vergleichbaren Anlagegrundsätzen kann der Verfügung stehen oder insgesamt verloren Anleger mit Steuern belastet werden, etwa, gehen. wenn der Wert der erhaltenen Anteile höher ist als der Wert der alten Anteile zum Auflösung des Fonds Zeitpunkt der Anschaffung. Der Gesellschaft steht das Recht zu, die Übertragung des Fonds auf eine andere Verwaltung des Fonds zu kündigen. Die Kapitalverwaltungsgesellschaft Gesellschaft kann den Fonds nach Kündigung der Verwaltung ganz auflösen. Das Die Gesellschaft kann den Fonds auf eine Verfügungsrecht über den Fonds geht nach andere Kapitalverwaltungsgesellschaft über- einer Kündigungsfrist von sechs Monaten auf tragen. Der Fonds bleibt dadurch zwar die Verwahrstelle über. Für den Anleger unverändert, wie auch die Stellung des besteht daher das Risiko, dass er die von ihm Anlegers. Der Anleger muss aber im Rahmen der Übertragung entscheiden, ob er die neue Ausgabe Januar 2022 BayernInvest
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