DWS Inter-Renta Verkaufsprospekt einschließlich Anlagebedingungen 1. Januar 2019

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DWS Investment GmbH

DWS Inter-Renta
Verkaufsprospekt einschließlich Anlagebedingungen
1. Januar 2019
Die DWS Investment GmbH verwaltet zurzeit folgende Investmentvermögen
(Stand: 1.1.2019):
Investmentvermögen gemäß der OGAW-Richtlinie
Albatros Fonds                                    DWS Euroland Strategie (Renten)             DWS Top Dividende
Barmenia Renditefonds DWS                         DWS Europe Dynamic                          DWS Top Europe
Basler-Aktienfonds DWS                            DWS European Opportunities                  DWS Top Portfolio Offensiv
Basler-International DWS                          DWS Eurovesta                               DWS Top World
Basler-Rentenfonds DWS                            DWS Financials Typ O                        DWS TRC Deutschland
Best Managers Concept I                           DWS German Equities Typ O                   DWS TRC Global Growth
Champions Select Balance                          DWS German Small/Mid Cap                    DWS TRC Top Asien
Champions Select Dynamic                          DWS Global Growth                           DWS TRC Top Dividende
CSR Bond Plus                                     DWS Global Hybrid Bond Fund                 DWS US Equities Typ O
DeAM-Fonds BKN-HR                                 DWS Global Natural Resources Equity Typ O   DWS US Growth
DeAM-Fonds PVZ 1                                  DWS Global Small/Mid Cap                    DWS Vermögensbildungsfonds I
DeAM-Fonds WOP 2                                  DWS Global Water                            DWS Vermögensbildungsfonds R
DEGEF-Bayer-Mitarbeiter-Fonds                     DWS Health Care Typ O                       DWS Zürich Invest Aktien Schweiz
DWS Akkumula                                      DWS InvAG mit TGV                           Dynamic Europe Balance
DWS Aktien Schweiz                                DWS Internationale Renten Typ O             E.ON Aktienfonds DWS
DWS Aktien Strategie Deutschland                  DWS Inter-Renta                             E.ON Rentenfonds DWS
DWS Balance                                       DWS Investa                                 FOS Performance und Sicherheit
DWS Balance Portfolio E                           DWS-Merkur-Fonds 1                          FOS Rendite und Nachhaltigkeit
DWS Biotech                                       DWS Nomura Japan Growth                     FOS Strategie-Fonds Nr. 1
DWS BondEuroPlus                                  DWS Qi Europa Balanced                      Fürst Fugger Privatbank Wachstum
DWS Concept DJE Globale Aktien                    DWS Qi European Equity                      Gottlieb Daimler Aktienfonds DWS
DWS Concept GS&P Food                             DWS Qi Eurozone Equity                      LEA-Fonds DWS
DWS Convertibles                                  DWS Qi Exklusiv Renten Chance               Löwen-Aktienfonds
DWS Covered Bond Fund                             DWS Qi Extra Bond Total Return              Multi-Index Equity Fund
DWS Defensiv                                      DWS Qi LowVol Europe                        Noris-Fonds
DWS Defensiv Portfolio 1                          DWS Qi NonEuroQualitätsanleihen             Renten Strategie K
DWS Deutschland                                   DWS SDG Global Equities                     Strategiekonzept I
DWS Dynamic Opportunities                         DWS Smart Industrial Technologies
DWS Dynamik                                       DWS Stiftungsfonds
DWS Emerging Markets Typ O                        DWS Technology Typ O
DWS Euro Ultra Short Fixed Income Fund            DWS Telemedia Typ O
(6-12M)                                           DWS Top Asien

Alternative Investmentfonds (AIF)
Argentos Sauren Dynamik-Portfolio                 DWS Strategieportfolio IV                   PWM US Dynamic Growth (USD)
Argentos Sauren Stabilitäts-Portfolio             DWS Vorsorge AS (Dynamik)                   Vermögensmanagement Chance
Capital Growth Fund                               DWS Vorsorge AS (Flex)                      Vermögensmanagement Rendite
DWS Sachwerte                                     FFPB Substanz                               ZinsPlus

Die Gesellschaft verwaltet zudem derzeit 175 Spezial-Investmentvermögen.
Hinweise für Anleger in Luxemburg

Zahl- und Vertriebsstelle in Luxemburg ist die

Deutsche Bank Luxembourg S.A.
2, Boulevard Konrad Adenauer
L-1115 Luxemburg

Bei dieser Stelle können

– die Rücknahme der Anteile durchgeführt bzw. Rücknahmeanträge eingereicht werden,
–	die Anleger kostenlos sämtliche Informationen, wie Verkaufsprospekte samt Anlage­bedingungen,
   „Wesen­tliche Anlegerinformationen“, Jahres- und Halb­jahresberichte, sowie ­die Ausgabe- und
   Rücknahmepreise erhalten und sonstige Angaben und Unterlagen erfragen bzw. einsehen,
– Zahlungen an die Anteilinhaber weitergeleitet werden.

Zudem sind Jahres- und Halbjahresberichte in elektronischer Form über die
Internetseiten www.dws.lu und www.bundesanzeiger.de erhältlich.
Inhalt

 2   Verkaufsprospekt – Allgemeiner Teil
 2   Hinweis zum Verkaufsprospekt
 2   Verkaufsbeschränkung
 2   Wichtigste rechtliche Auswirkungen der Vertragsbeziehung
 3   Grundlagen
 4   Verwaltungsgesellschaft
 4   Verwahrstelle
 8   Risikohinweise
14   Anlagegrundsätze und -grenzen
18   Wertpapier-Darlehensgeschäfte
18   Pensionsgeschäfte
19   Kontrahentenauswahl
19   Sicherheitenstrategie
20   Kreditaufnahme
20   Hebelwirkung (Leverage)
20   Bewertung
21   Teilinvestmentvermögen
21   Anteile
23   Kosten
24   Ermittlung der Erträge
24   Auflösung, Übertragung und Verschmelzung des Fonds
25   Auslagerung
28   Faire Behandlung der Anleger / Umgang mit Interessenkonflikten
29   Wirtschaftsprüfer
29   Zahlungen an die Anleger / Verbreitung der Berichte und sonstige Informationen
29   Dienstleister

30   Verkaufsprospekt – Besonderer Teil

34 Anlagebedingungen
34 Allgemeine Anlagebedingungen
40 Besondere Anlagebedingungen
		DWS Inter-Renta

43   Kurzangaben über die für die Anleger bedeutsamen Steuervorschriften

                                                                                      1
Verkaufsprospekt – Allgemeiner Teil

Hinweis zum Verkaufsprospekt                       Die DWS Investment GmbH und/oder dieses Son­            indirekt unterhaltenen „Finanzkonten“ zu
                                                   dervermögen sind und werden nicht gemäß dem             machen. Im Allgemeinen wird bei FFIs, die die­
Der Kauf und Verkauf von Anteilen an in            United States Investment Company Act von 1940           ser Berichtspflicht nicht nachkommen, ein
­diesem Verkaufsprospekt behandelten               in seiner g­ ültigen Fassung registriert. Die Anteile   Quellen­steuerabzug von 30% auf bestimmte
 ­Sondervermögen erfolgt auf Basis des             dieses Sonder­vermögens sind und werden nicht           Einkünfte aus ­­US-Quellen vorgenommen. Diese
  ­Verkaufsprospekts, der wesentlichen Anleger­    gemäß dem ­United States Securities Act von             Regelung wird schrittweise im Zeitraum zwi­
   informationen und der Allgemeinen Anlage­       1933 in seiner gültigen Fassung oder nach den           schen dem 1. Juli 2014 und 2017 eingeführt.
   bedingungen in Verbindung mit den               Wert­papier­gesetzen eines Bundesstaates der
   Besonderen Anlagebedingungen in der             ­Vereinigten Staaten von Amerika registriert. Dem­      Grundsätzlich haben Nicht-US-Fonds, wie zum
   jeweils geltenden Fassung. Die Allgemeinen       entsprechend werden Anteile weder in den Verei­        Beispiel dieser Fonds, FFI-Status und müssen
   Anlagebedingungen und die Besonderen             nigten Staaten von Amerika noch an oder für            mit dem IRS einen FFI-Vertrag abschließen,
   Anlagebedingungen sind im Anschluss an           Rechnung von ­­US-Personen angeboten oder ver­         sofern sie nicht als „FATCA-konform“ eingestuft
   ­diesen Verkaufsprospekt abgedruckt.             kauft. Spätere Übertragungen von Anteilen in die       werden oder, vorbehaltlich eines zwischenstaat­
                                                    Vereinigten Staaten von Amerika beziehungsweise        lichen Model 1-Abkommens („IGA“), entweder
Der Verkaufsprospekt ist dem am Erwerb              an ­­US-Personen sind unzulässig. Interessenten        als „Reporting Financial Institution“ oder als
eines Anteils an diesem Sondervermögen              müssen gegebenenfalls darlegen, dass sie keine         „­Non-Reporting Financial Institution“ die Anfor­
Interessierten zusammen mit den wesent­             ­­US-Person sind und Anteile weder im Auftrag von      derungen des IGA ihres Heimatstaates erfüllen.
lichen Anlegerinformationen, dem letzten            ­­US-Personen erwerben noch an ­­US-Personen wei­      IGAs sind Abkommen zwischen den USA und
­veröffentlichten Jahresbericht sowie dem           terveräußern. ­­US-Personen sind Personen, die         anderen Staaten zur Umsetzung der FATCA-
 gegebenenfalls nach dem Jahresbericht ver­         Staatsangehörige der USA sind oder dort ihren          Anforderungen. Am 31. Mai 2013 hat die Bundes­
 öffentlichten Halbjahresbericht kostenlos zur      Wohnsitz haben und/oder dort steuerpflichtig sind.     republik Deutschland ein Model 1-Abkommen
 Verfügung zu stellen. Der am Erwerb eines          ­­US-Personen können auch Personen- oder Kapital­      mit den USA unterzeichnet. Die dazugehörige
 Anteils Interessierte ist zudem über den           gesellschaften sein, die gemäß den Gesetzen der        Umsetzungsverordnung ist am 29. Juli 2014 in
 jüngsten Nettoinventarwert des Sonderver­          USA beziehungsweise eines ­­US-Bundesstaates,          Kraft getreten. Der Fonds muss daher zu gege­
 mögens zu informieren.                             Territoriums oder einer ­­US-Besitzung gegründet       bener Zeit die Bestimmungen eines solchen
                                                    werden.                                                deutschen IGA einhalten.
Von dem Verkaufsprospekt abweichende
­Auskünfte oder Erklärungen dürfen nicht           In Fällen, in denen die Gesellschaft Kenntnis           Die Verwaltungsgesellschaft wird kontinuierlich
 abgegeben werden. Jeder Kauf und Verkauf          davon erlangt, dass ein Anteilinhaber eine              das Ausmaß der Anforderungen prüfen, die
 von Anteilen auf der Basis von Auskünften         ­­US-Person ist oder Anteile für Rechnung einer         FATCA und insbesondere das deutsche IGA an
 oder Erklärungen, welche nicht in dem Ver­        ­­US-Person hält, kann die Gesellschaft die unver­      sie stellen. In diesem Zusammenhang kann es
 kaufsprospekt beziehungsweise in den              zügliche Rückgabe der Anteile an die Gesellschaft       unter anderem erforderlich werden, dass die
 wesentlichen Anleger­informationen enthalten      zum letzten festgestellten Anteilwert verlangen.        Verwaltungs­gesellschaft alle Anleger auffordert,
 sind, erfolgt ausschließlich auf Risiko des                                                               erforderliche Dokumente zum Nachweis ihrer
 Käufers. Der Verkaufsprospekt wird ergänzt        Anleger, die als „Restricted Persons“ im Sinne          Steueransässigkeit vorzulegen, um auf dieser
 durch den jeweils letzten Jahresbericht und       der ­­US-Regelung No. 2790 der „National                Grundlage zu ­prüfen, ob sie als S
                                                                                                                                            ­ pezifizierte
 dem gegebenenfalls nach dem Jahresbericht         ­Association of Securities Dealers“ (NASD 2790)         ­­US-Personen einzustufen sind.
 veröffentlichten Halbjahresbericht.                anzusehen sind, haben ihre Anlagen in dem
                                                    ­Sondervermögen der Gesellschaft unverzüglich          Anleger und für Anleger handelnde Intermediäre
Dieser Verkaufsprospekt besteht aus einem            anzuzeigen.                                           sollten beachten, dass nach den geltenden
Allgemeinen Teil und einem Besonderen Teil.                                                                Grundsätzen des Fonds Anteile für Rechnung von
Im Allgemeinen Teil werden allgemeine Rege­        Für Vertriebszwecke darf dieser Verkaufsprospekt        ­­US-Personen weder angeboten noch verkauft
lungen zu dem in diesem Verkaufsprospekt           nur von Personen verwendet werden, die dafür            werden und spätere Übertragungen von Anteilen
behandelten Typus von Sondervermögen               über eine ausdrückliche schriftliche Erlaubnis der      auf ­­US-Personen untersagt sind. Sofern Anteile
erläutert. Im Besonderen Teil werden spezielle,    Gesellschaft (direkt oder indirekt über entspre­        von einer ­­US-Person als wirtschaftlichem Eigen­
teilweise einschränkende und konkretisie­          chend beauftragte Vertriebsstellen) verfügen.           tümer gehalten werden, kann die Verwaltungs­
rende Regelungen für das betreffende Son­          Erklärungen oder Zusicherungen Dritter, die nicht       gesellschaft nach eigenem Ermessen eine
dervermögen aufgeführt.                            in diesem Verkaufsprospekt beziehungsweise in           Zwangsrücknahme der entsprechenden Anteile
                                                   den Unter­lagen enthalten sind, sind von der            vornehmen. Anleger sollten darüber hinaus
                                                   Gesellschaft nicht autorisiert.                         beachten, dass die Definition von Spezifizierten
Verkaufsbeschränkung                                                                                       ­­US-Personen im Sinne der FATCA-Vorschriften
                                                   Die Unterlagen sind am Sitz der Gesellschaft            einen größeren Kreis von Anlegern erfasst als die
Die ausgegebenen Anteile dieses Sondervermö­       öffentlich zugänglich.                                  aktuelle Definition von ­­US-Personen.
gens dürfen nur in Ländern zum Kauf angeboten
oder verkauft werden, in denen ein solches         Foreign Account Tax Compliance Act –
Angebot oder ein solcher Verkauf zulässig ist.     „FATCA“                                                 Wichtigste rechtliche
Sofern nicht von der Gesellschaft oder einem       Die Bestimmungen des Foreign Account Tax                Auswirkungen der
von ihr beauftragten Dritten eine Erlaubnis zum    Compliance Act (allgemein bekannt als „­FATCA“)         Vertragsbeziehung
öffentlichen Vertrieb seitens der örtlichen Auf­   sind Bestandteil des Hiring Incentives to ­Restore
sichtsbehörden erlangt wurde, handelt es sich      Employment Act (der „Hire Act“), der im                 Durch den Erwerb der Anteile wird der Anleger
bei diesem Verkaufsprospekt nicht um ein           März 2010 in den USA in Kraft getreten ist. Diese       Miteigentümer der von diesem Sondervermögen
­öffentliches Angebot zum Erwerb von Invest­       Bestimmungen des US-Rechts
                                                                          ­­       dienen der              gehaltenen Vermögensgegenstände nach Bruch­
 ment­anteilen beziehungsweise darf dieser         Bekämpfung von Steuerflucht durch US-Bürger.
                                                                                         ­­                teilen. Er kann über die Vermögensgegenstände
 Verkaufs­prospekt nicht zum Zwecke eines sol­     Danach sind Finanzinstitute außerhalb der USA           nicht verfügen. Mit den Anteilen sind keine
 chen öffentlichen Angebots verwendet werden.      („ausländische Finanzinstitute“ oder „FFIs“) ver­       Stimmrechte verbunden.
                                                   pflichtet, der US-Steuerbehörde,
                                                                  ­­                 dem Internal
                                                   Revenue Service („IRS“), jährlich Angaben zu
                                                   von „Spezifizierten ­­US-Personen“ direkt oder

2
Dem Vertragsverhältnis zwischen DWS Invest­         Bei Streitigkeiten im Zusammenhang mit Kauf­         (nachfolgend „­BaFin“) genehmigt werden. Der
ment GmbH und ­Anleger sowie den vorvertrag­        verträgen oder Dienstleistungsverträgen, die auf     Fonds gehört nicht zur Insolvenzmasse der
lichen Beziehungen wird deutsches Recht             elektronischem Wege zustande gekommen sind,          Gesellschaft.
zugrunde gelegt. Der Sitz der DWS Investment        können sich Verbraucher auch an die Online-
GmbH ist Gerichtsstand für Klagen des Anlegers      Streitbeilegungsplattform der EU wenden              Verkaufsunterlagen und
gegen die DWS Investment GmbH aus dem Ver­          (www.ec.europa.eu/consumers/odr). Als Kontakt­       Offenlegung von Informationen
tragsverhältnis. Anleger, die Verbraucher sind      adresse der DWS Investment GmbH kann                 zum Risikomanagement und
(siehe die folgende Definition) und in einem        dabei folgende E-Mail angegeben werden:              Vertriebsinformationen gemäß MiFID 2
anderen EU-Staat wohnen, können auch vor            info@dws.com. Die Plattform ist selbst keine         Der Verkaufsprospekt, die wesentlichen Anleger­
einem zuständigen Gericht an ihrem Wohnsitz         Streitbeilegungsstelle, ­sondern vermittelt den      informationen, die Anlagebedingungen sowie die
Klage erheben. Sämtliche ­Veröffentlichungen und    Parteien lediglich den Kontakt zu einer zuständi­    aktuellen Jahres- und Halbjahresberichte sind
Werbeschriften sind in ­deutscher Sprache abzu­     gen nationalen Schlichtungsstelle.                   kostenlos erhältlich bei der Gesellschaft. Die
fassen oder mit einer deutschen Übersetzung zu                                                           Anlagebedingungen sind im Anhang zu diesem
versehen. Die DWS Investment GmbH kann              Das Recht, die Gerichte anzurufen, bleibt von        Verkaufsprospekt abgedruckt. Sie sind ebenso
Übersetzungen des Verkaufsprospekts in Spra­        einem Streitbeilegungsverfahren unberührt.           erhältlich auf der Internetseite dws.de.
chen solcher Länder als verbindlich erklären, in
welchen Anteile des Fonds zum öffentlichen Ver­                                                          Zusätzliche Informationen über die Anlagegrenzen
trieb zugelassen sind. Ansonsten ist bei Abwei­     Grundlagen                                           des Risikomanagements des Fonds, die
chungen zwischen der deutschen Fassung des                                                               ­Risikomanagementmethoden, die jüngsten Ent­
Verkaufsprospekts und einer Übersetzung immer       Das Sondervermögen (der Fonds)                        wicklungen bei den Risiken und Renditen der
die deutsche Fassung maßgeblich. Die ­DWS           Dieses Sondervermögen (nachfolgend „Fonds“)           wichtigsten Kategorien von Vermögensgegenstän­
Investment GmbH wird ferner die gesamte Kom­        ist ein Organismus für gemeinsame Anlagen, der        den sowie zur Zusammensetzung der Portfolio­
munikation mit ihren Anlegern in deutscher Spra­    von einer Anzahl von Anlegern Kapital einsam­         struktur sind in elektronischer oder schriftlicher
che führen. Bei Streitigkeiten können Verbraucher   melt, um es gemäß einer festgelegten Anlage­          Form bei der Gesellschaft erhältlich.
die „Ombuds­stelle für Investmentfonds“ des BVI     strategie zum Nutzen dieser Anleger zu
Bundesverband Investment und Asset Manage­          investieren (nachfolgend „Investmentvermö­           Ferner kann der Anleger ergänzende Informatio­
ment e.V. als zuständige Verbraucherschlich­        gen“). Der Fonds ist ein Investmentvermögen          nen zum sogenannten Zielmarkt und zu den Pro­
tungsstelle anrufen. Die DWS Investment GmbH        gemäß der Richtlinie 2009/65/EG des Europä­          duktkosten, die sich aufgrund der Umsetzung der
nimmt an Streitbeilegungsverfahren vor dieser       ischen Parlaments und des Rates vom 13. Juli         Vorschriften der Richtlinie 2014/65/EU des Euro­
Schlichtungsstelle teil.                            2009 zur Koordinierung der Rechts- und Verwal­       päischen Parlaments und des Rates über Märkte
                                                    tungsvorschriften betreffend bestimmte Organis­      und Finanzinstrumente sowie zur Aufhebung der
Die Kontaktdaten der „Ombudsstelle für              men für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren,          Richtlinien 2002/92/EG und 2011/61/EU (nachfol­
­Investmentfonds“ lauten:                           die zuletzt durch die Richtlinie 2014/91/EU          gend „MiFID 2-Richtlinie“ oder „MiFID 2“) erge­
 Büro der Ombudsstelle des BVI                      des Europäischen Parlaments und des Rates            ben, und die die Gesellschaft den Vertriebsstellen
 Bundesverband Investment und                       vom 23. Juli 2014 zur Änderung der Richtlinie        zur Verfügung stellt, erhalten. Diese sind ebenso
 Asset ­Management e.V.                             2009/65/EG zur Koordinierung der Rechts- und         in Textform bei der Gesellschaft erhältlich.
 Unter den Linden 42                                Verwaltungsvorschriften betreffend bestimmte
 10117 Berlin                                       Organismen für gemeinsame Anlagen in Wert­           Sofern die Gesellschaft einzelnen Anlegern wei­
 Telefon: (030) 6449046-0                           papieren im Hinblick auf die Aufgaben der Ver­       tere Informationen über die Zusammensetzung
 Telefax: (030) 6449046-29                          wahrstelle, die Vergütungspolitik und Sanktionen     des Fondsportfolios oder dessen Wertentwick­
 E-Mail: info@ombudsstelle-investmentfonds.de       geändert worden ist, (nachfolgend „OGAW“) im         lung übermittelt, wird sie diese Informationen
 www.ombudsstelle-investmentfonds.de                Sinne des Kapitalanlagegesetzbuchs (nachfol­         zeitgleich auf Anfrage allen Anlegern des Fonds
                                                    gend „KAGB“). Er wird von der DWS Investment         kostenlos zur Verfügung stellen.
Verbraucher sind natürliche Personen, die in das    GmbH (nachfolgend „Gesellschaft“) verwaltet.
Sondervermögen zu einem Zweck investieren,          Die Gesellschaft legt das bei ihr eingelegte Kapi­   Anlagebedingungen und deren
der überwiegend weder ihrer gewerblichen noch       tal im eigenen Namen für gemeinschaftliche           Änderungen
ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zuge­   Rechnung der Anleger nach dem Grundsatz der          Die Anlagebedingungen sind im Anschluss an
rechnet werden kann, die also zu Privatzwecken      Risikomischung in den nach dem KAGB zugelas­         diesen Verkaufsprospekt in dieser Unterlage
handeln.                                            senen Vermögensgegenständen gesondert vom            abgedruckt. Die Anlagebedingungen können von
                                                    eigenen Vermögen in Form von Sondervermögen          der Gesellschaft geändert werden. Änderungen
Bei Streitigkeiten aus der Anwendung der            an.                                                  der Anlagebedingungen bedürfen der Genehmi­
­Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches                                                              gung durch die BaFin. Änderungen der Anlage­
 betreffend Fernabsatzverträge über Finanz­         In welche Vermögensgegenstände die Gesell­           grundsätze des Fonds bedürfen zusätzlich der
 dienstleistungen ist dies die Schlichtungsstelle   schaft die Gelder der Anleger anlegen darf und       Zustimmung durch den Aufsichtsrat der Gesell­
 bei der Deutschen ­Bundesbank.                     welche Bestimmungen sie dabei zu beachten            schaft. Änderungen der Anlagegrundsätze des
                                                    hat, ergibt sich aus dem KAGB, den dazugehöri­       Fonds sind nur unter der Bedingung zulässig,
Die Kontaktdaten lauten:                            gen Verordnungen und den Anlagebedingungen,          dass die Gesellschaft den Anlegern anbietet, ihre
Deutsche Bundesbank                                 die das Rechtsverhältnis zwischen den Anlegern       Anteile entweder ohne weitere Kosten vor dem
Schlichtungsstelle                                  und der Gesellschaft regeln. Die Anlagebedin­        Inkrafttreten der Änderungen zurückzunehmen
Postfach 11 12 32                                   gungen umfassen einen Allgemeinen und einen          oder ihre Anteile gegen Anteile an Investment­
60047 ­Frankfurt am Main                            Besonderen Teil („Allgemeine Anlagebedingun­         vermögen mit vergleichbaren Anlagegrundsätzen
E-Mail: schlichtung@bundesbank.de                   gen“ und „Besondere Anlagebedingungen“).             kostenlos umzutauschen, sofern derartige Invest­
www.bundesbank.de                                   Anlagebedin­gungen für ein Investmentvermögen        mentvermögen von der Gesellschaft oder einem
                                                    müssen vor deren Verwendung von der Bundes­          anderen Unternehmen aus ihrem Konzern ver­
                                                    anstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht            waltet werden.

                                                                                                                                                           3
Die vorgesehenen Änderungen werden im                  Eigenkapital und zusätzliche                          –– sicherzustellen, dass bei den für gemein-
­Bundesanzeiger und darüber hinaus in einer hin-       Eigenmittel                                              schaftliche Rechnung der Anleger getätigten
 reichend verbreiteten Wirtschafts- oder Tages­        Die Gesellschaft hat ein Stammkapital in Höhe            Geschäften der Gegenwert innerhalb der
 zeitung oder auf der Internetseite dws.de             von 115 Mio. Euro (Stand: 31.12.2017). Das               ­üblichen Fristen in ihre Verwahrung gelangt
 bekannt gemacht. Wenn die Änderungen Vergü-           ­haftende Eigenkapital der Gesellschaft beträgt           und dass die Erträge des Fonds gemäß den
 tungen und Aufwandserstattungen, die aus dem           183,2 Mio. Euro (Stand 31.12.2017).                      Vorschriften des KAGB und den Anlagebedin-
 Fonds entnommen werden dürfen, oder die                                                                         gungen verwendet werden. Die Verwahr-
 ­Anlagegrundsätze des Fonds oder wesentliche          Die Gesellschaft hat die ­Berufshaftungsrisiken,          stelle hat darüber hinaus zu prüfen, ob die
  Anlegerrechte betreffen, werden die Anleger          die sich durch die Verwaltung von Investmentver-          Anlage auf Sperrkonten oder in Sperrdepots
  außerdem über ihre depotführenden Stellen in         mögen ergeben, die nicht der OGAW-Richtlinie              eines anderen Kreditinstitutes, einer Wertpa-
  Papierform oder elek­tronischer Form (sogenann-      entsprechen, sogenannte alternativen Invest-              pierfirma oder eines anderen Verwahrers mit
  ter „dauerhafter Datenträger“) informiert. Diese     mentvermögen (nachfolgend „AIF“), und auf                 dem KAGB und den Anlagebedingungen ver-
  Information umfasst die wesentlichen Inhalte der     berufliche Fahrlässigkeit ihrer Organe oder Mit­          einbar ist. Wenn dies der Fall ist, hat sie die
  geplanten Änderungen, ihre Hintergründe, die         arbeiter zurückzuführen sind, abgedeckt durch:            Zustimmung zur Anlage zu erteilen;
  Rechte der Anleger in Zusammenhang mit der           Eigenmittel in Höhe von wenigstens 0,01% des          –– sicherzustellen, dass die Erträge des Fonds
  Änderung sowie einen Hinweis darauf, wo und          Wertes der Portfolios aller verwalteten AIF, ­wobei       nach den Vorschriften des KAGB und nach
  wie weitere Informationen erlangt werden             dieser Betrag jährlich überprüft und ange­passt           den Anlagebedingungen verwendet werden;
  ­können.                                             wird. Diese Eigenmittel sind von dem ange­            –– Überwachung von Kreditaufnahmen durch
                                                       gebenen haftenden Eigen­kapital umfasst.                  die Gesellschaft für Rechnung des Fonds
Die Änderungen treten frühestens am Tage nach                                                                    sowie gegebenenfalls Zustimmung zur
ihrer Bekanntmachung in Kraft. Änderungen von                                                                    Kredit­aufnahme, soweit es sich nicht um
Regelungen zu den Vergütungen und Aufwen-              Verwahrstelle                                             kurzfristige Überziehungen handelt, die allein
dungserstattungen treten frühestens drei                                                                         durch verzögerte Gutschriften von Zahlungs-
Monate nach ihrer Bekanntmachung in Kraft,             Identität der Verwahrstelle                               eingängen zustande kommen;
wenn nicht mit Zustimmung der BaFin ein frühe-         Für den Fonds hat das Kreditinstitut State            –– sicherzustellen, dass Sicherheiten für Wert­
rer Zeitpunkt bestimmt wurde. Änderungen der           Street Bank International GmbH mit Sitz in                papierdarlehen rechtswirksam bestellt und
bisherigen Anlagegrundsätze des Fonds treten           80333 ­München, Brienner Straße 59, die Funk-             jederzeit vorhanden sind.
ebenfalls frühestens drei Monate nach Bekannt-         tion der Verwahrstelle übernommen. Die Ver-
machung in Kraft.                                      wahrstelle ist ein Kreditinstitut nach deutschem      Unterverwahrung und
                                                       Recht. Ihre Haupttätigkeit ist das Einlagen- und      Interessenkonflikte
                                                       Depotgeschäft.                                        Die Gesellschaft hat die in diesem Abschnitt
Verwaltungsgesellschaft                                                                                      „Unterverwahrung und Interessenkonflikte“ aufge-
                                                       Aufgaben der Verwahrstelle                            nommenen Aufgaben und Informationen von der
Firma, Rechtsform und Sitz                             Das KAGB sieht eine Trennung der Verwaltung           Verwahrstelle erhalten und ist insofern auf die
Die Gesellschaft ist eine am 22. Mai 1956 gegrün-      und der Verwahrung von Sondervermögen vor.            rechtzeitige Zurverfügungstellung der vollständigen
dete Kapitalverwaltungsgesellschaft im Sinne des       Die Verwahrstelle ist ein Kreditinstitut und          und richtigen Angaben sowie Informationen durch
KAGB in der Rechtsform einer Gesellschaft mit          ­verwahrt die Vermögensgegenstände in Sperr­          die Verwahrstelle angewiesen.
beschränkter Haftung (GmbH). Die Firma der              depots beziehungsweise auf Sperrkonten. Bei
Gesellschaft lautet DWS Investment GmbH (bis            Vermögens­gegenständen, die nicht verwahrt           Die Verwahrstelle hat die State Street Bank & Trust
September 2018 Deutsche Asset Management                werden können, prüft die Verwahrstelle, ob diese     Company, mit Sitz in Copley Place 100, Huntington
Investment GmbH). Die Gesellschaft hat ihren Sitz       Ver­mögensgegenstände zum Sondervermögen             Avenue, Boston, Massachusetts 02116, USA, als
in der Mainzer ­Landstraße 11-17 in 60329 ­Frankfurt    gehören beziehungsweise ob die Verwaltungs­          ihren Globalen Verwahrer (nachfolgend „Globaler
am Main und ist im Handelsregister B des Amts-          gesellschaft Eigentum an diesen Vermögens­           Verwahrer“) mit der Verwahrung ausländicher Ver-
gerichts Frankfurt am Main unter der Nummer             gegenständen erworben hat und führt hierüber         mögensgegenstände beauftragt. Der Globale Ver-
HRB 9135 eingetragen.                                   Aufzeichnungen. Die Verwahrstelle überwacht,         wahrer wiederum hat die Verwahraufgaben auf
                                                        ob die Verfügungen der Gesellschaft über die Ver-    verschiedene Unterverwahrer, ansässig in nachfol-
Die Gesellschaft darf OGAW gemäß § 1 Absatz 2           mögensgegenstände den Vorschriften des KAGB          gend aufgeführten Ländern, übertragen, um die
in Verbindung mit §§ 192 ff. KAGB, Gemischte            und den Anlagebedingungen ­entsprechen. Die          jeweiligen ausländischen Vermögensgegenstände
Investmentvermögen gemäß §§ 218 ff. KAGB,               Anlage von Vermögensgegenständen in Bankgut-         in den jeweiligen Ländern zu verwahren.
Sonstige Investmentvermögen gemäß §§ 220 ff.            haben bei einem anderen ­Kreditinstitut sowie
KAGB, Altersvorsorge-Sondervermögen gemäß               Verfügungen über solche Bankguthaben sind nur        Der Globale Verwahrer hat die Verwahrung der
§ 347 KAGB in Verbindung mit § 87 Investment-           mit Zustimmung der Verwahrstelle zulässig. Die       ­Vermögensgegenstände in den nachfolgenden
gesetz in der bis zum 21. Juli 2013 geltenden           Verwahrstelle muss ihre Zustimmung erteilen,          ­Ländern auf die angegebenen Unterverwahrer
Fassung sowie offene inländische Spezial-AIF mit        wenn die Anlage beziehungsweise ­Verfügung mit         übertragen:
festen Anlagebedingungen gemäß § 284 KAGB,              den Anlagebedingungen und den Vorschriften
welche in die in § 284 Absatz 1 und Absatz 2            des KAGB vereinbar ist.
KAGB mit Ausnahme der in § 284 Absatz 2 Buch-
staben e), f) genannten Vermögensgegenstände           Daneben hat die Verwahrstelle ­insbesondere
investieren, verwalten. Darüber hinaus darf die        ­folgende Aufgaben:
Gesellschaft EU-Investmentvermögen oder
­ausländische AIF verwalten, deren zulässige           –– Ausgabe und Rücknahme der Anteile des
 ­Vermögensgegenstände denen für inländische              Fonds;
  Investmentvermögen entsprechen.                      –– sicherzustellen, dass die Ausgabe und Rück-
                                                          nahme der Anteile sowie die Anteilwerter-
Geschäftsführung und Aufsichtsrat                         mittlung den Vorschriften des KAGB und den
Nähere Angaben über die Geschäftsführung und              Anlagebedingungen des Fonds entsprechen;
die Zusammensetzung des Aufsichtsrates finden
Sie am Schluss dieser Unterlage.

4
Name des Unterverwahrers                              Land                      Sitz                Interessenkonflikte*

HSBC Bank Egypt S.A.E.                                Ägypten                   Kairo               Variante 1
Raiffeisen Bank sh.a.                                 Albanien                  Tirana              Variante 1
Citibank N.A.                                         Argentinien               Buenos Aires        Variante 1
The Hongkong and Shanghai Banking Corporation Ltd.    Australien                Sydney              Variante 1
HSBC Bank Middle East Ltd.                            Bahrain                   Al Seef             Variante 1
Standard Chartered Bank                               Bangladesch               Dhaka               Variante 1
Deutsche Bank AG, Netherlands                         Belgien                   Amsterdam           Variante 2
(Operation durch die Niederlassung Amsterdam
mit Unterstützung durch die Niederlassung Brüssel)
via Standard Chartered Bank                           Benin                     Abidjan             Variante 1
Côte d’Ivoire SA		                                                              (Elfenbeinküste)
HSBC Bank Bermuda Ltd.                                Bermuda                   Hamilton            Variante 1
UniCredit Bank d.d.                                   Bosnien und Herzegowina   Sarajevo            Variante 1
Standard Chartered Bank Botswana Ltd.                 Botswana                  Gaborone            Variante 1
Citibank, N.A.                                        Brasilien                 São Paulo           Variante 1
Citibank Europe plc, Bulgarien Branch                 Bulgarien                 Sofia               Variante 1
UniCredit Bulbank AD                                  Bulgarien                 Sofia               Variante 1
via Standard Chartered Bank                           Burkina Faso              Abidjan             Variante 1
Côte d’Ivoire S.A.		                                                            (Elfenbeinküste)
Itaú CorpBanca S.A.                                   Chile                     Santiago de Chile   Variante 1
HSBC Bank (China) Company Ltd.                        China                     Shanghai            Variante 1
China Construction Bank Corporation                   China                     Beijing             Variante 1
The Hongkong and Shanghai Banking Corporation Ltd.    China                     Hong Kong           Variante 1
Citibank N.A.                                         China                     Hong Kong           Variante 1
Standard Chartered Bank (Hong Kong) Ltd.              China                     Hong Kong           Variante 1
Clearstream Banking S.A.                              Clearstream               Luxemburg           Variante 1
Banco BCT S.A.                                        Costa Rica                San José            Variante 1
Skandinaviska Enskilda Banken AB (publ), Schweden     Dänemark                  Kopenhagen          Variante 1
Nordea Bank AB (publ) (Operation durch                Dänemark                  Kopenhagen          Variante 1
Niederlassung Nordea Bank Danmark AB (publ), Sverige)
Deutsche Bank AG                                      Deutschland               Eschborn            Variante 2
State Street Bank International GmbH                  Deutschland               München             Variante 1
Standard Chartered Bank                               Elfenbeinküste            Abidjan             Variante 1
Côte d’Ivoire S.A.		                                                            (Elfenbeinküste)
AS SEB Pank                                           Estland                   Tallinn             Variante 1
Euroclear Bank S.A./N.V.                              Euroclear                 Brüssel             Variante 1
Skandinaviska Enskilda Banken AB (publ), Schweden     Finnland                  Helsinki            Variante 1
(Operation durch die Niederlassung Helsinki)
Nordea Bank AB (publ) Schweden (Operation durch       Finnland                  Helsinki            Variante 1
Niederlassung Nordea Bank AB (publ), Finnland)
Deutsche Bank AG                                      Frankreich                Amsterdam           Variante 2
(Operation durch die Niederlassung Amsterdam)
JSC Bank of Georgia                                   Georgien                  Tiflis              Variante 1
Standard Chartered Bank Ghana Ltd.                    Ghana                     Accra               Variante 1
BNP Paribas Securities Services S.C.A.                Griechenland              Athen               Variante 1
via Standard Chartered Bank                           Guinea-Bissau             Abidjan             Variante 1
Côte d’Ivoire S.A.		                                                            (Elfenbeinküste)
Standard Chartered Bank (Hong Kong) Ltd.              Hong Kong                 Hong Kong           Variante 1
Deutsche Bank AG                                      Indien                    Mumbai              Variante 2
The Hongkong and Shanghai Banking Corporation Ltd.    Indien                    Mumbai              Variante 1
Deutsche Bank AG                                      Indonesien                Jakarta             Variante 2
State Street Bank and Trust Company,                  Irland                    Edinburgh           Variante 1
United Kingdom branch
Landsbankinn hf.                                      Island                    Reykjavik           Variante 1
Bank Hapoalim B.M.                                    Israel                    Tel Aviv            Variante 1
Deutsche Bank S.p.A.                                  Italien                   Mailand             Variante 2
Scotia Investments Jamaica Ltd.                       Jamaika                   Kingston            Variante 1
Mizuho Bank Ltd.                                      Japan                     Tokio               Variante 1
The Hongkong and Shanghai Banking Corporation Ltd.    Japan                     Tokio               Variante 1
Standard Chartered Bank                               Jordanien                 Amman               Variante 1
State Street Trust Company Canada                     Kanada                    Toronto             Variante 1
HSBC Bank Middle East Ltd.                            Katar                     Doha                Variante 1
JSC Citibank Kazakhstan                               Kasachstan                Almaty              Variante 1
Standard Chartered Bank Kenya Ltd.                    Kenia                     Nairobi             Variante 1
Cititrust Colombia S.A. Sociedad Fiduciaria           Kolumbien                 Bogotá, D.C.        Variante 1
Deutsche Bank AG                                      Korea (Republik Korea)    Seoul               Variante 2

                                                                                                                           5
Name des Unterverwahrers                             Land                      Sitz                Interessenkonflikte*

The Hongkong and Shanghai Banking Corporation Ltd. Korea (Republik Korea)      Seoul               Variante 1
Privredna Banka Zagreb d.d.                        Kroatien                    Zagreb              Variante 1
Zagrebacka Banka d.d.                              Kroatien                    Zagreb              Variante 1
HSBC Bank Middle East Ltd.                         Kuwait                      Safat               Variante 1
AS SEB banka                                       Lettland                    Riga                Variante 1
AB SEB bankas                                      Litauen                     Vilnius             Variante 1
Standard Bank Ltd.                                 Malawi                      Blantyre            Variante 1
Deutsche Bank (Malaysia) Berhad                    Malaysia                    Kuala Lumpur        Variante 2
Standard Chartered Bank Malaysia Berhad            Malaysia                    Kuala Lumpur        Variante 1
via Standard Chartered Bank                        Mali                        Abidjan             Variante 1
Côte d’Ivoire S.A.		                                                           (Elfenbeinküste)
Citibank Maghreb                                   Marokko                     Casablanca          Variante 1
The Hongkong and Shanghai Banking Corporation Ltd. Mauritius                   Ebène (CyberCity)   Variante 1
Banco Nacional de México S.A.                      Mexiko                      Mexiko-Stadt        Variante 1
Standard Bank Namibia Ltd.                         Namibia                     Windhoek            Variante 1
The Hongkong and Shanghai Banking Corporation Ltd. Neuseeland                  Auckland            Variante 1
Deutsche Bank AG                                   Niederlande                 Amsterdam           Variante 2
via Standard Chartered Bank                        Niger                       Abidjan             Variante 1
Côte d’Ivoire S.A.		                                                           (Elfenbeinküste)
Stanbic IBTC Bank Plc.                             Nigeria                     Lagos               Variante 1
Skandinaviska Enskilda Banken AB (publ) Schweden   Norwegen                    Oslo                Variante 1
Nordea Bank AB (publ) Schweden (Operation durch    Norwegen                    Oslo                Variante 1
die Niederlassung Nordea Bank AB (publ) Norwegen)
HSBC Bank Oman S.A.O.G.                            Oman                        Seeb                Variante 1
UniCredit Bank Austria AG                          Österreich                  Wien                Variante 1
Deutsche Bank AG                                   Österreich                  Wien                Variante 2
Citibank N.A.                                      Panama                      Panama-Stadt        Variante 1
Deutsche Bank AG                                   Pakistan                    Karachi             Variante 2
Citibank del Perú S.A.                             Peru                        Lima                Variante 1
Deutsche Bank AG                                   Philippinen                 Makati City         Variante 2
Bank Handlowy w Warszawie S.A.                     Polen                       Warschau            Variante 1
Bank Polska Kasa Opieki S.A                        Polen                       Warschau            Variante 1
Deutsche Bank AG (Operation durch die              Portugal                    Amsterdam           Variante 2
Niederlassung Amsterdam mit Unterstützung
durch die Niederlassung Lissabon)
Citibank, N.A.                                     Puerto Rico                 San Juan            Variante 1
Citibank Europe plc, Dublin – Rumänien Branch      Rumänien                    Bukarest            Variante 1
AO Citibank                                        Russland                    Moskau              Variante 1
Standard Chartered Bank Zambia Plc                 Sambia                      Lusaka              Variante 1
HSBC Saudi Arabia Ltd.                             Saudi-Arabien               Riad                Variante 1
Skandinaviska Enskilda Banken AB (publ)            Schweden                    Stockholm           Variante 1
Nordea Bank AB (publ)                              Schweden                    Stockholm           Variante 1
UBS Switzerland AG                                 Schweiz                     Zürich              Variante 1
Credit Suisse (Switzerland) Ltd.                   Schweiz                     Zürich              Variante 1
via Standard Chartered Bank                        Senegal                     Abidjan             Variante 1
Côte d’Ivoire S.A.		                                                           (Elfenbeinküste)
UniCredit Bank Serbia JSC                          Serbien                     Belgrad             Variante 1
Stanbic Bank Zimbabwe Ltd.                         Simbabwe                    Harare              Variante 1
Citibank N.A.                                      Singapur                    Singapur            Variante 1
United Overseas Bank Ltd.                          Singapur                    Singapur            Variante 1
UniCredit Bank Czech Republic and Slovakia, a.s.   Slowakische Republik        Bratislava          Variante 1
UniCredit Banka Slovenija d.d.                     Slowenien                   Ljubljana           Variante 1
Deutsche Bank S.A.E.                               Spanien                     Madrid              Variante 2
The Hongkong and Shanghai Banking Corporation Ltd. Sri Lanka                   Colombo             Variante 1
UniCredit Bank d.d.                                Republik Srpska (Bosnien)   Sarajevo            Variante 1
FirstRand Bank Ltd.                                Südafrika                   Johannesburg        Variante 1
Standard Bank of South Africa Ltd.                 Südafrika                   Johannesburg        Variante 1
Standard Bank Swaziland Ltd.                       Swasiland                   Mbabane             Variante 1
Deutsche Bank AG                                   Taiwan                      Taipei              Variante 2
Standard Chartered Bank (Taiwan) Ltd.              Taiwan                      Taipei              Variante 1
Standard Chartered Bank Tanzania Ltd.              Tansania                    Daressalam          Variante 1
Standard Chartered Bank (Thai)                     Thailand                    Bangkok             Variante 1
Public Company Ltd.
via Standard Chartered Bank                        Togo                        Abidjan             Variante 1
Côte d’Ivoire S.A.		                                                           (Elfenbeinküste)
Československá obchodni banka, a.s.                Tschechische Republik       Prag                Variante 1

6
Name des Unterverwahrers                                        Land                              Sitz                                Interessenkonflikte*

UniCredit Bank Czech Republic and Slovakia, a.s.                Tschechische Republik             Prag                                Variante 1
Union Internationale de Banques                                 Tunesien                          Tunis                               Variante 1
Citibank A.Ş.                                                   Türkei                            Istanbul                            Variante 1
Deutsche Bank, A.Ş.                                             Türkei                            Istanbul                            Variante 2
Standard Chartered Bank Uganda Ltd.                             Uganda                            Kampala                             Variante 1
PJSC Citibank                                                   Ukraine                           Kiew                                Variante 1
UniCredit Bank Hungary Zrt.                                     Ungarn                            Budapest                            Variante 1
Citibank Europe plc Magyarországi Fióktelepe                    Ungarn                            Budapest                            Variante 1
Banco Itaú Uruguay S.A.                                         Uruguay                           Montevideo                          Variante 1
State Street Bank and Trust Company                             USA                               Boston                              Variante 1
Citibank N.A.                                                   Venezuela                         Caracas                             Variante 1
HSBC Bank Middle East Ltd.                                      Vereinigte Arabische              Dubai                               Variante 1
		                                                              Emirate – (ADX)
State Street Bank and Trust Company,                            Vereinigtes Königreich            Edinburgh                           Variante 1
United Kingdom branch
HSBC Bank (Vietnam) Ltd.                                        Vietnam                           Ho-Chi-Minh-Stadt                   Variante 1
BNP Paribas Securities Services S.C.A.                          Zypern                            Athen                               Variante 1
(Operation durch die Niederlassung Athens)
*   Variante 1: Es werden keine Interessenkonflikte gesehen. Potenzielle Interessenkonflikte würden durch die Gestaltung des Verwahrstellen-/
                 ­Unterverwahrervertrags mitigiert werden.
    Variante 2: Der Unterverwahrer ist ein mit der Verwaltungsgesellschaft verbundenes Unternehmen.

Zusätzliche Informationen
Die Liste der Unterverwahrer befindet sich auf dem Stand des auf der Titelseite dieses Verkaufsprospektes angegebenen Datums. Auf Verlangen übermittelt
die Gesellschaft den Anlegern ­Informationen auf dem neuesten Stand zur ­Verwahrstelle und ihren Pflichten, zu den Unterverwahrern sowie zu möglichen und
tatsächlichen Interessenkonflikten in Zusammenhang mit der Tätigkeit der Verwahrstelle oder der Unterverwahrer. Die Liste der Unterverwahrer ist zudem auf
der Internetseite – http://www.dws.de/RechtlicheHinweise – in ihrer jeweils aktuellsten Fassung abrufbar.

Neben der eigentlichen Verwahrung der aus­             Kreditgeschäfte initiiert, sowie bei den Kreditent-     und sieht den Einsatz verschiedener Methoden
ländischen Vermögensgegenstände bei dem aus-           scheidungen über ein Votum verfügen („Markt“),          zur Vermeidung von Interessenkonflikten vor, wel-
ländischen Unterverwahrer, die den Usancen und         und der Bereich „Handel“ durchgängig bis auf            che im Folgenden stichpunktartig dargestellt sind:
Rechtsvorschriften des jeweiligen Lagerlandes fol-     Ebene der Geschäftsleitung von dem Bereich, der
gen, sorgt der ausländische Unterverwahrer auch        bei Kreditentscheidungen über ein weiteres Votum        1. Kontrolle des Informationsflusses:
für die Einlösung von Zins-, Gewinnanteil- und         verfügen („Marktfolge“), getrennt. Diese Trennung          –– Vorgaben zu Vertraulichkeitsbereichen
Ertragsscheinen sowie von rückzahlbaren Wert­          gilt ebenso für die Funktionen, die der Überwa-                 ­(„Chinese Walls“) und deren Handhabung
papieren bei deren Fälligkeit. Darüber hinaus gibt     chung und Kommunikation von Risiken („Risiko-                    –– Informationsweitergabe im Unterneh-
der Unterverwahrer Informationen über Kapital-         controlling“) und den Funktionen, die der                           men unter strikter Einhaltung des
maßnahmen der verwahrten ausländischen Wert-           Abwicklung und Kontrolle der Kreditgeschäfte und                    „Need to Know“ Prinzips.
papiere weiter.                                        der Abwicklung und Kontrolle der Handelsge-                      –– Zugriffsrechte auf Informationen und
                                                       schäfte dienen. Darüber hinaus ist das ope­rative                   physische Zugangsrechte zu Unter-
Im Verhältnis zu dem Globalen Verwahrer auf            Verwahrstellengeschäft nach den der Gesellschaft                    nehmensbereichen. So werden zum
­erster Unterverwahrstufe sind nach Auskunft der       bekanntgegebenen Informationen vollständig von                      Beispiel die Dienstleistungen im Rah-
 Verwahrstelle tatsächliche und potenzielle Inte­      den Bereichen, die Dienstleistungen im Zusam-                       men des „KVG Backoffice Insourcing“
 ressenkonflikte rechtskonform ausgesteuert.           menhang mit der Verwaltung von Sicherheiten für                     derzeit systemtechnisch vollkommen
 Diesbezüglich verweisen wir auf die nachfolgen-       beispielsweise Wertpapier-Darlehensgeschäfte                        getrennt vom ­Verwahrstellengeschäft
 den Ausführungen.                                     (sogenannte „Collateral Management Services“)                       erbracht.
                                                       und die Übernahme von KVG Backoffice-Tätigkei-             –– Vorgaben zum sogenannten
Die Verwahrstelle hat der Gesellschaft mitgeteilt,     ten (sogenannte „KVG Back­office Insourcing“)                    „Wall Crossing“
dass sie mit Interessenkonflikten zusammenfas-         anbieten, getrennt. In diesen Fällen der Einlage-       2. Gesonderte Überwachung der relevanten
send wie folgt umgeht:                                 rung von Aufgaben der Kapitalverwaltungsgesell-            Personen.
                                                       schaft ist die sogenannte ­„Divisionslösung“            3. Keine schädlichen Abhängigkeiten im
Die Compliance Abteilung der Verwahrstelle ist         gemäß BaFin-Rundschreiben 08/2015 (WA)/Ver-                Vergütungssystem.
mit der Funktion der gemäß § 70 Absatz 2 Satz 4        wahrstellenrundschreiben beziehungsweise                4. Keine schädliche Einflussnahme eines Mit­
KAGB beziehungsweise § 85 Absatz 2 Satz 4              BaFin-Rundschreiben 01/2017 (WA)/KAMaRisk,                 arbeiters auf andere Mitarbeiter.
KAGB erforderlichen „unabhängigen Stellen“             nach Auskunft durch die Verwahrstelle hinsichtlich      5. Vermeidung von Zuständigkeiten eines Mitar-
betraut.                                               räumlicher, personeller sowie funktionaler und             beiters für verschiedene Aktivitäten, bei
                                                       ­hierarchischer Trennung umgesetzt.                        deren simultaner Ausübung Interessenkon-
Der Geschäftsverteilungsplan und die aufbauorga-                                                                  flikte entstehen können.
nisierte Struktur der Verwahrstelle entsprechen        Die Grundsätze für den Umgang mit Interessen-           6. Als Ultima Ratio ist die Mitteilung nicht hinrei-
nach den der Gesellschaft mitgeteilten Informatio-     konflikten („Conflict of Interest Policy“) der Ver-        chend vermeidbarer oder kontrollierbarer
nen den gesetzlichen und aufsichtsrechtlichen          wahrstelle deckt nach den der Gesellschaft                 Interessenkonflikte an den betreffenden Kun-
Anforderungen und tragen insbesondere der              bekanntgegebenen Informationen den Themen-                 den vorgesehen.
Anforderung der Vermeidung von Interessen­             komplex der Interessenkonflikte sowohl aus
konflikten Rechnung. So sind der Bereich, der          WpHG-Sicht als auch aus Verwahrstellen-Sicht ab

                                                                                                                                                                 7
Haftung der Verwahrstelle                           Schwankung des Fondsanteilwertes                       Änderung der Anlagepolitik oder
Die Verwahrstelle ist grundsätzlich für alle Ver­   Der Fondsanteilwert berechnet sich aus dem             der Anlagebedingungen
mögensgegenstände, die von ihr oder mit ihrer       Wert des Fonds, geteilt durch die Anzahl der in        Die Gesellschaft kann die Anlagebedingungen
Zustimmung von einer anderen Stelle verwahrt        den Verkehr gelangten Anteile. Der Wert des            mit Genehmigung der BaFin ändern. Durch eine
werden, verantwortlich. Im Falle des Verlustes      Fonds entspricht dabei der Summe der Markt­            Änderung der Anlagebedingungen können auch
eines solchen Vermögensgegenstandes haftet          werte aller Vermögensgegenstände im Fonds­             den Anleger betreffende Regelungen geändert
die Verwahrstelle gegenüber dem Fonds und           vermögen abzüglich der Summe der Marktwerte            werden. Die Gesellschaft kann etwa durch eine
dessen Anlegern, außer der Verlust ist auf Ereig­   aller Verbindlichkeiten des Fonds. Der Fonds­          Änderung der Anlagebedingungen die Anlage­
nisse außerhalb des Einflussbereichs der Ver­       anteilwert ist daher von dem Wert der im Fonds         politik des Fonds ändern oder sie kann die dem
wahrstelle zurückzuführen. Für Schäden, die         gehaltenen Vermögensgegenstände und der                Fonds zu belastenden Kosten erhöhen. Die
nicht im Verlust eines Vermögensgegenstandes        Höhe der Verbindlichkeiten des Fonds abhängig.         Gesellschaft kann die Anlagepolitik zudem inner­
bestehen, haftet die Verwahrstelle grundsätzlich    Sinkt der Wert dieser Vermögensgegenstände             halb des gesetzlich und vertraglich zulässigen
nur, wenn sie ihre Verpflichtungen nach den Vor­    oder steigt der Wert der Verbindlichkeiten, so fällt   Anlagespektrums und damit ohne Änderung der
schriften des KAGB mindestens fahrlässig nicht      der Fondsanteilwert.                                   Anlagebedingungen und deren Genehmigung
erfüllt hat.                                                                                               durch die BaFin ändern. Hierdurch kann sich das
                                                    Beeinflussung des individuellen Ergebnisses            mit dem Fonds verbundene Risiko verändern.
                                                    durch steuerliche Aspekte
Risikohinweise                                      Die steuerliche Behandlung von Kapitalerträgen          Auflösung des Fonds
                                                    hängt von den individuellen Verhältnissen des          Der Gesellschaft steht das Recht zu, die Ver­
Vor der Entscheidung über den Kauf von              jeweiligen Anlegers ab und kann künftig Ände­          waltung des Fonds zu kündigen. Die Gesellschaft
Anteilen an dem Fonds sollten Anleger die           rungen unterworfen sein. Für Einzelfragen –            kann den Fonds nach Kündigung der Verwaltung
nachfolgenden Risikohinweise zusammen mit           ­insbesondere unter Berücksichtigung der               ganz auflösen. Das Verwaltungs- und Verfügungs­
den anderen in diesem Verkaufsprospekt ent-          individuellen steuerlichen Situation – sollte sich    recht über den Fonds geht nach einer Kündigungs­
haltenen Informationen sorgfältig lesen und          der Anleger an seinen persönlichen Steuer­            frist von sechs Monaten auf die Verwahr­stelle
diese bei ihrer Anlageentscheidung berück-           berater wenden.                                       über. Für den Anleger besteht daher das Risiko,
sichtigen. Der Eintritt eines oder mehrerer                                                                dass er die von ihm geplante Haltedauer nicht
dieser Risiken kann für sich genommen oder          Aussetzung der Anteilrücknahme                         ­realisieren kann. Bei dem Übergang des Fonds auf
zusammen mit anderen Umständen die Wert-            Die Gesellschaft darf die Rücknahme der Anteile         die Verwahrstelle können dem Fonds andere Steu­
entwicklung des Fonds beziehungsweise der           zeitweilig aussetzen, sofern außergewöhnliche           ern als deutsche Ertragsteuern belastet werden.
im Fonds gehaltenen Vermögensgegenstände            Umstände vorliegen, die eine Aussetzung unter           Wenn die Fondsanteile nach Beendigung des
nachteilig beeinflussen und sich damit auch         Berücksichtigung der Interessen der Anleger             Liquidationsverfahrens aus dem Depot des Anle­
nachteilig auf den Anteilwert auswirken. Ver-       erforderlich erscheinen lassen. Außergewöhn­            gers ausgebucht werden, kann der Anleger mit
äußert der Anleger Anteile an dem Fonds zu          liche Umstände in diesem Sinne können zum               Ertragsteuern belastet ­werden.
einem Zeitpunkt, in dem die Kurse der in dem        Beispiel s­ ein: wirtschaftliche oder politische
Fonds befindlichen Vermögensgegenstände             ­Krisen, Rücknahmeverlangen in außergewöhn­            Übertragung aller Vermögensgegenstände
gegenüber dem Zeitpunkt seines Anteiler-             lichem Umfang sowie die Schließung von Börsen         des Fonds auf ein anderes offenes Publikums-
werbs gefallen sind, so erhält er das von ihm        oder Märkten, Handelsbeschränkungen oder              Investmentvermögen (Verschmelzung)
in den Fonds investierte Kapital nicht oder          sonstige Faktoren, die die Ermittlung des Anteil­     Die Gesellschaft kann sämtliche Vermögensge­
nicht vollständig zurück.                            wertes beeinträchtigen. Daneben kann die BaFin        genstände des Fonds auf einen anderen OGAW
                                                     anordnen, dass die Gesellschaft die Rücknahme         übertragen. Der Anleger kann seine Anteile in
Der Anleger könnte sein in den Fonds inves-          der Anteile auszusetzen hat, wenn dies im Inter­      diesem Fall (i) zurückgeben, (ii) behalten mit der
tiertes Kapital teilweise oder sogar ganz ver-      esse der Anleger oder der Öffentlichkeit erforder­     Folge, dass er Anleger des übernehmenden
lieren. Wertzuwächse können nicht garantiert        lich ist. Der Anleger kann seine Anteile während       OGAW wird, (iii) oder gegen Anteile an einem
werden. Das Risiko des Anlegers ist auf die         dieses Zeitraums nicht zurückgeben. Auch im Fall       offenen Publikums-Investmentvermögen mit ver­
angelegte Summe beschränkt. Eine Nach-              einer Aussetzung der Anteilrücknahme kann der          gleichbaren Anlagegrundsätzen umtauschen,
schusspflicht über das vom Anleger inves-           Anteilwert sinken; zum Beispiel wenn die Gesell­       sofern die Gesellschaft oder ein mit ihr verbun­
tierte Kapital hinaus besteht nicht. Neben den      schaft gezwungen ist, Vermögensgegenstände             denes Unternehmen ein solches Investmentver­
nachstehend oder an anderer Stelle des Ver-         während der Aussetzung der Anteilrücknahme             mögen mit vergleichbaren Anlagegrundsätzen
kaufsprospekts beschriebenen Risiken und            unter Verkehrswert zu veräußern. Der Anteilwert        verwaltet. Dies gilt gleichermaßen, wenn die
Unsicherheiten kann die Wertentwicklung des         nach Wiederaufnahme der Anteilrücknahme kann           Gesellschaft sämtliche Vermögensgegenstände
Fonds durch verschiedene weitere Risiken            niedriger liegen, als derjenige vor Aussetzung der     eines anderen offenen Publikums-Investment­
und Unsicherheiten beeinträchtigt werden,           Rücknahme.                                             vermögens auf den Fonds überträgt. Der Anleger
die derzeit nicht bekannt sind. Die Reihen-         Einer Aussetzung kann ohne erneute Wiederauf­          muss daher im Rahmen der Übertragung vorzei­
folge, in der die nachfolgenden Risiken aufge-      nahme der Rücknahme der Anteile direkt eine            tig eine erneute Investitionsentscheidung treffen.
führt werden, enthält weder eine Aussage            Auflösung des Sondervermögens folgen, zum              Bei einer Rückgabe der Anteile können Ertrag­
über die Wahrscheinlichkeit ihres Eintritts         Beispiel wenn die Gesellschaft die Verwaltung          steuern anfallen. Bei einem Umtausch der
noch über das Ausmaß oder die Bedeutung             des Fonds kündigt und das Verwaltungsrecht             Anteile in Anteile an einem Investmentvermögen
bei Eintritt einzelner Risiken.                     zwecks Abwicklung des Fonds auf die Verwahr­           mit vergleichbaren Anlagegrundsätzen kann der
                                                    stelle übergeht. Für den Anleger besteht daher         Anleger mit Steuern belastet werden, etwa,
Risiken einer Fondsanlage                           das Risiko, dass er die von ihm geplante Halte­        wenn der Wert der erhaltenen Anteile höher ist
Im Folgenden werden die Risiken dargestellt, die    dauer nicht realisieren kann und ihm wesentliche       als der Wert der alten Anteile zum Zeitpunkt der
mit einer Anlage in einen OGAW typischerweise       Teile des investierten Kapitals für unbestimmte        Anschaffung.
verbunden sind. Diese Risiken können sich nach­     Zeit nicht zur Verfügung stehen oder insgesamt
teilig auf den Anteilwert, auf das vom Anleger      verloren gehen.
investierte Kapital sowie auf die vom Anleger
geplante Haltedauer der Fondsanlage auswirken.

8
Übertragung des Fonds auf eine andere                    Kapitalmarktrisiko                                   Seit dem 1. Januar 2018 ist der Fonds partiell kör-
Kapitalverwaltungsgesellschaft                        Die Kurs- oder Marktwertentwicklung von                 perschaftsteuerpflichtig mit seinen inländischen
Die Gesellschaft kann das Verwaltungs- und            Finanz­instrumenten hängt insbesondere von              Beteiligungseinnahmen und sonstigen inländi-
­Verfügungsrecht über den Fonds auf eine andere       der Entwicklung der Kapitalmärkte ab, die               schen Einkünften im Sinne der beschränkten
 Kapitalverwaltungsgesellschaft übertragen. Der       ­wiederum von der allgemeinen Lage der Welt-            ­Einkommensteuerpflicht mit Ausnahme von
 Fonds bleibt dadurch zwar unverändert, wie auch       wirtschaft sowie den wirtschaftlichen und               Gewinnen aus dem Verkauf von Anteilen an Kapi-
 die Stellung des Anlegers. Der Anleger muss aber      ­politischen Rahmenbedingungen in den jeweili-          talgesellschaften. Der Steuersatz beträgt 15%.
 im Rahmen der Übertragung entscheiden, ob er           gen Ländern beeinflusst wird.                          Die partielle Körperschaftsteuerpflicht entfällt
 die neue Kapitalverwaltungsgesellschaft für            Risiken bezüglich wirtschaftlicher Rahmenbedin-        jedoch für Fonds beziehungsweise Anteilsklas-
 ebenso geeignet hält wie die bisherige. Wenn er in     gungen können aufgrund von Unsicherheiten              sen an Fonds, an denen ausschließlich soge-
 den Fonds unter neuer Verwaltung nicht in­vestiert     sowohl bezüglich des ökonomischen Wachstums            nannte steuerbegünstigte Anleger beteiligt sind
 bleiben möchte, muss er seine Anteile zurückge-        in den wichtigsten Industrie- und Schwellenlän-        sowie im Rahmen des für bestimmte Anleger-
 ben. Hierbei können Ertragsteuern ­anfallen.           dern und d ­ eren Auswirkungen auf die Weltwirt-       gruppen vorgesehenen Erstattungsverfahrens
                                                        schaft, als a­ uch bezüglich der Verschuldung der      (Näheres hierzu ist unter Punkt II. 1. in den Kurz­
Rentabilität und Erfüllung der Anlageziele              Länder bestehen.                                       angaben über die für die (in Deutschland unbe-
des Anlegers                                            Kapitalmarktrisiken können aufgrund des von            schränkt steuerpflichtigen) Anleger bedeutsamen
Es kann nicht garantiert werden, dass der Anle-         dem Zinsniveau geprägten Anlageumfeldes und            Steuervorschriften zu finden).
ger seinen gewünschten Anlageerfolg erreicht.           der möglichen Auswirkungen des Zinsniveaus             Diese Befreiung von der Körperschaftsteuer-
Der Anteilwert des Fonds kann fallen und zu Ver-        (beispielsweise auf die Renditen von Anleihen)         pflicht gilt jedoch nur, wenn die sogenannte
lusten beim Anleger führen. Es bestehen keine           bestehen. Durch die Maßnahmen von verschie-            45-Tage-Regelung eingehalten wurde. Nach die-
Garantien der Gesellschaft oder Dritter hinsicht-       denen Zentralbanken (beispielsweise Leitzins­          ser Regelung ist zur Vermeidung von Steuerge-
lich einer bestimmten Mindestzahlungszusage             anpassungen, expansive oder restriktive                staltungen (sogenannte Cum/Cum-Geschäfte)
bei Rückgabe oder eines bestimmten Anlage­              Geldpolitik, Kauf- und Verkaufsprogramme für           vorgesehen, dass Dividenden deutscher Aktien
erfolgs des Fonds. Ein bei Erwerb von Anteilen          Wertpapiere) und deren Wechselwirkungen wird           und Erträge deutscher eigenkapitalähnlicher
entrichteter Ausgabeaufschlag beziehungsweise           der Kapitalmarkt mittel- und unmittelbar beein-        Genussrechte mit definitiver Kapitalertragsteuer
ein bei Veräußerung von Anteilen entrichteter           flusst. Dies kann sich auf die Liquidität, die Ren-    belastet werden. Die Vorgaben der 45-Tage-
Rücknahmeabschlag kann zudem insbesondere               dite und die Marktrisiken des Fonds auswirken.         Regelung sind dann nicht eingehalten, wenn
bei nur kurzer Anlagedauer den Erfolg einer             Zu den Risiken aufgrund politischer Rahmenbe-          deutsche Aktien und deutsche eigenkapitalähn­
Anlage reduzieren oder sogar aufzehren. Anleger         dingungen gehören beispielsweise Unsicherhei-          liche Genussrechte vom Fonds nicht ununterbro-
könnten einen niedrigeren als den ursprünglich          ten bezüglich der Entwicklung der Europäischen         chen 45 Tage innerhalb von 45 Tagen vor und
angelegten Betrag zurückerhalten.                       Union, Unsicherheiten bezüglich anstehender            nach dem Fälligkeitszeitpunkt der Kapitalerträge
                                                        Wahlen, Referenda sowie Unsicherheiten bezüg-          (= 91-Tageszeitraum) gehalten werden und in die-
Risiken der negativen                                   lich der Entwicklungen in (potenziellen) Krisen­       sen 45 Tagen nicht ununterbrochen Mindestwert­
Wertentwicklung des Fonds                               gebieten.                                              änderungsrisiken von 70% bestehen. Auch eine
(Marktrisiko)                                           Auf die allgemeine Kursentwicklung insbeson-           Verpflichtung zur unmittelbaren oder mittelbaren
Die untenstehenden Risiken können die Wert­             dere an einer Börse können auch irrationale            Vergütung der Kapitalerträge an eine andere
entwicklung des Fonds beziehungsweise der im            ­Faktoren wie Stimmungen, Meinungen und                ­Person (zum Beispiel durch Swaps, Wertpapier-
Fonds gehaltenen Vermögensgegenstände                    Gerüchte einwirken. Schwankungen der Kurs-            leihgeschäfte, Pensionsgeschäfte) führt zur Kapi-
beeinträchtigen und sich damit auch nachteilig           und Marktwerte können auch auf Veränderungen          talertragsteuerbelastung.
auf den Anteilwert und auf das vom Anleger               der Zinssätze, Rohstoffpreise (zum Beispiel          In diesem Rahmen können Kurssicherungs- oder
investierte Kapital auswirken.                           Ölpreis), Wechselkurse oder der Bonität eines        Termingeschäfte schädlich sein, die das Risiko aus
                                                         Emittenten (dem Herausgeber von Finanzinstru-        deutschen Aktien oder deutschen eigenkapital­
Wertveränderungsrisiko                                   menten) zurückzuführen sein.                         ähnlichen Genussrechten unmittelbar oder mittel-
Die Vermögensgegenstände, in die die Gesell-                                                                  bar absichern. Kurssicherungsgeschäfte über
schaft für Rechnung des Fonds investiert,             Kursänderungsrisiko von Aktien                          Wert- und Preisindices gelten dabei als mittelbare
­unterliegen Risiken. So können Wertverluste          Aktien unterliegen erfahrungsgemäß starken              Absicherung. Falls nahestehende Personen an
 ­auftreten, indem der Marktwert der Vermögens-       Kursschwankungen und somit auch dem Risiko              dem Fonds beteiligt sind, können deren Absiche-
  gegenstände gegenüber dem Einstandspreis            von Kursrückgängen. Diese Kursschwankungen              rungsgeschäfte ebenfalls schädlich sein.
  fällt oder Kassa- und Terminpreise sich unter-      werden insbesondere durch die Entwicklung der           Wird die 45-Tage-Regelung nicht eingehalten,
  schiedlich entwickeln.                              Gewinne des emittierenden Unternehmens                  wird in den oben genannten Fällen die Steuer­
                                                      sowie die Entwicklungen der Branche und der             befreiung beziehungsweise -erstattung auf die
Risiko von negativen Habenzinsen                      gesamtwirtschaftlichen Entwicklung beeinflusst.         inländischen Beteiligungseinnahmen nicht
Die Gesellschaft legt liquide Mittel des Fonds        Das Vertrauen der ­Marktteilnehmer in das jewei-        gewährt. Für den begünstigten Anleger kommt
bei der Verwahrstelle oder anderen Banken für         lige Unternehmen kann die Kursentwicklung               es folglich in solchen Fällen zu einer definitiven
­Rechnung des Fonds an, wobei die Guthaben            ebenfalls beeinflussen. Dies gilt insbesondere          Steuerbelastung in Höhe von 15% auf die deut-
 marktüblich verzinst werden. Abhängig von            bei Unternehmen, deren Aktien erst über einen           sche Bruttodividende.
 der Entwicklung der Zinspolitik der jeweiligen       kürzeren Zeitraum an der Börse oder einem               Hieraus ergeben sich verschiedene Risiken. Der
 ­Zentral- und Notenbanken, insbesondere – und        anderen organisierten Markt zugelassen sind; bei        Anteilpreis eines Fonds fällt vergleichsweise
  in Abhängigkeit von der jeweiligen Währung des      diesen können bereits geringe Veränderungen             niedriger aus, wenn im Hinblick auf eine mögli-
  Fonds beziehungsweise der Anteilklasse – der        von Prognosen zu starken Kursbewegungen füh-            che Steuerschuld des Fonds die entsprechenden
  Europäischen Zen­tralbank, der Federal Reserve      ren. Ist bei einer Aktie der Anteil der frei handel-    Beträge erst bei Einhaltung der 45-Tage-Rege-
  (FED), der Bank of England und/oder der             baren, im Besitz vieler Aktionäre befindlichen          lung im Fondsvermögen berücksichtigt werden.
  ­Schweizerischen National­bank sowie anderen        Aktien (sogenannter Streubesitz) niedrig, so kön-       Selbst wenn die Steuerschuld nicht entsteht,
   Zentral- und Noten­banken, können sowohl kurz-,    nen bereits kleinere Kauf- und Verkaufsaufträge         kommt ein vergleichsweise höherer Anteilpreis
   mittel-­als auch langfristige Bankguthaben eine    dieser Aktie eine starke Auswirkung auf den             möglicherweise nicht den Anlegern zugute, die
   negative ­Verzinsung erzielen.                     Marktpreis haben und damit zu höheren Kurs-             im Zeitpunkt der Zahlung der Kapitalerträge an
                                                      schwankungen führen.                                    dem Fonds beteiligt waren, da die Berücksichti-
                                                                                                              gung dieser Beträge im Fondsvermögen erst bei

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