Versicherungsbedingungen für die private Haftpflichtversicherung DFV-HaftpflichtSchutz - Deutsche Familienversicherung
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Versicherungsbedingungen für die private Haftpflichtversicherung DFV-HaftpflichtSchutz in der Fassung vom 01.01.2019 Inhaltsverzeichnis 1. Art und Umfang des Versicherungsschutzes 2. Geltungsbereich 3. Versicherungssumme und Begrenzungen unserer Leistungspflicht 4. Abtretungsverbot 5. Selbstbehalt 6. Subsidiärer Schutz 7. Versicherte Personen 8. Ansprüche versicherter Personen untereinander 9. Unsere Leistungen 10. Kaution in Europa 11. Vorsorgeversicherung 12. Deliktunfähige Personen 13. Gefälligkeitsschäden 14. Notwendige Begrenzungen Ihres Versicherungsschutzes 15. Forderungsausfall und Gewaltopferschutz 16. Anpassung der Versicherungsbeiträge 17. Fälligkeit des Erstbeitrages, Beginn des Versicherungsschutzes und Folgen der nicht rechtzeitigen Zahlung des Erstbeitrages 18. Fälligkeit der Folgebeiträge und Folgen der nicht rechtzeitigen Zahlung der Folgebeiträge 19. Obliegenheiten und Folgen von Obliegenheitsverletzungen 20. Laufzeit des Versicherungsvertrages 21. Kündigung und Beendigung des Versicherungsvertrages 22. Willenserklärungen und Anzeigen 23. Gerichtsstand 24. Anzuwendendes Recht 25. Garantieerklärung PHV_DFV_VB_0743_1907 Seite 1 von 13 DFV Deutsche Familienversicherung AG • Reuterweg 47 • 60323 Frankfurt am Main • www.deutsche-familienversicherung.de Vorstand Dr. Stefan M. Knoll (Vorsitzender), Michael Morgenstern, Stephan Schinnenburg, Marcus Wollny Aufsichtsrat Dr. Hans-Werner Rhein (Vorsitzender) • Handelsregister Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 78012 • Sitz der Gesellschaft Frankfurt am Main • VersSt-Nr. 807/V90807002160 • USt.-ID-Nr. DE 251616774 • Bankverbindung IBAN DE52 5005 0201 0200 6060 69
Sehr geehrte Versicherungsnehmerin, In Erweiterung des Versicherungsschutzes versi- sehr geehrter Versicherungsnehmer, chern wir jedoch Ihre gesetzliche Haftpflicht für nachstehende Tätigkeiten, ausgenommen Schä- diese Versicherungsbedingungen inklusive deren An- den an Land-, Luft- oder Wasserfahrzeugen: hang konkretisieren den Versicherungsschutz des mit Ihnen abgeschlossenen Versicherungsvertrages. 1.1. Ehrenamtliche Tätigkeiten, soweit diese nicht ho- heitlich oder in verantwortlicher Position ausge- Um die Versicherungsbedingungen sprachlich verständ- übt werden. lich abzufassen, werden Sie direkt angesprochen. Mit der Anrede „Sie“ oder „Ihnen“ ist, soweit nichts anderes 1.2. Selbstständige oder freiberufliche Tätigkeiten bestimmt ist, der Versicherungsnehmer, mit „wir“ oder einschließlich den sich daraus ergebenden Eigen- „uns“ die Deutsche Familienversicherung gemeint. schaften und Rechtsverhältnissen, wenn der aus- gewiesene Gesamtumsatz aus den Tätigkeiten Die kursiv und fett geschriebenen Texte fassen die wich- 20.000 EUR in den letzten 12 vollen Monaten vor tigsten Inhalte der nachfolgenden nicht kursiv und nicht Schadeneintritt nicht überschritten hat und kein fett geschriebenen Absätze der Versicherungsbedingun- Arbeitnehmer beschäftigt wird, als: gen kurz zusammen und dienen Ihrem besseren Ver- ständnis. - Alleinunterhalter/in, - Annahmestelle für Sammelbesteller, Für Ihren Versicherungsvertrag sind alleine die nicht kur- - Änderungsschneider/in, Stickerei, siv und nicht fett geschriebenen Absätze der Versiche- - Daten- und Texterfasser/in, rungsbedingungen maßgeblich. - Fotograf/in, - Frisör/in, 1. Art und Umfang des Versicherungsschutzes - Händler/in mit Haushaltsreinigungswaren o- der Geschirr, Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht. Versi- - Kosmetikhändler/in ohne Herstellung, cherungsfall ist ein während der Wirksamkeit der - Kunsthandwerker/in (z.B. Töpfer/in), Versicherung eingetretenes Schadensereignis - Nebenberufliche/r Lehrer/in (z.B. Nachhilfe-, aus den Gefahren des täglichen Lebens, das für Musik- oder Sprachlehrer/in), einen Dritten einen Personen-, Sach- oder Vermö- - Markt- und Meinungsforscher/in, gensschaden zur Folge hatte. - Souvenir- oder Schmuckhändler/in, - Tagesmutter/-vater, Versicherungsschutz besteht gemäß den nach- - Trageberater/in, stehenden Bedingungen für den Fall, dass eine - Übersetzer/in. versicherte Person wegen eines während der Wirksamkeit der Versicherung eingetretenen Ver- 1.3. Tätigkeiten als Arbeitnehmer soweit es sich um sicherungsfalls aufgrund gesetzlicher Haftungs- gesetzliche Schadenersatzansprüche handelt bestimmungen privatrechtlichen oder öffentlich- rechtlichen Inhalts in Anspruch genommen wird. - gegenüber den Arbeitgebern oder den Ar- beitskollegen; Der Versicherungsfall ist das Schadensereignis, - gegenüber Dritten, soweit keine Betriebshaft- als dessen Folge pflicht besteht und der Freistellungsan- spruch gegenüber dem Arbeitgeber wegen - Personenschäden, Insolvenz des Arbeitgebers scheitert; - Sachschäden oder - Vermögensschäden 1.4. Die Teilnahme an Ferienjobs, Betriebspraktika und an fachpraktischem Unterricht. des Dritten unmittelbar entstanden sind. Auf den Zeitpunkt der Schadenverursachung, die zum 2. Geltungsbereich Versicherungsfall geführt hat, kommt es nicht an. Wir bieten weltweit Versicherungsschutz. Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht als Pri- vatperson aus den Gefahren des täglichen Le- Der Versicherungsschutz gilt bei einem vorüber- bens, jedoch nicht aus den Gefahren eines Betrie- gehenden Auslandsaufenthalt: bes, Berufes, Dienstes oder Amtes. - zeitlich unbegrenzt in Europa; - höchstens 5 Jahre auf der ganzen Welt. Seite 2 von 13 DFV Deutsche Familienversicherung AG • Reuterweg 47 • 60323 Frankfurt am Main • www.deutsche-familienversicherung.de Vorstand Dr. Stefan M. Knoll (Vorsitzender), Michael Morgenstern, Stephan Schinnenburg, Marcus Wollny Aufsichtsrat Dr. Hans-Werner Rhein (Vorsitzender) • Handelsregister Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 78012 • Sitz der Gesellschaft Frankfurt am Main • VersSt-Nr. 807/V90807002160 • USt.-ID-Nr. DE 251616774 • Bankverbindung IBAN DE52 5005 0201 0200 6060 69
Wir definieren unter dem Geltungsbereich Europa 4. Abtretungsverbot die Staaten der Europäischen Union (EU), die Ver- tragsstaaten des Abkommens über den europäi- Ein Freistellungsanspruch darf vor seiner endgül- schen Wirtschaftsraum (EWR), die Schweiz sowie tigen Feststellung ohne unsere Zustimmung we- Israel. der abgetreten noch verpfändet werden. Eine Ab- tretung an den geschädigten Dritten ist zulässig. 3. Versicherungssumme und Begrenzungen unse- rer Leistungspflicht 5. Selbstbehalt Unsere Entschädigungsleistungen sind je Versi- Sofern Sie einen Selbstbehalt mit uns vereinbart cherungsfall, je geschädigter Person und inner- haben, wird dieser von unserer Entschädigungs- halb von 12 Monaten auf die vereinbarten Versi- leistung abgezogen. cherungssummen begrenzt. Ein vereinbarter Selbstbehalt wird von der Ent- Die vereinbarte Versicherungssumme für Perso- schädigungsleistung in Abzug gebracht. nen, Sach- und Vermögenschäden ergibt sich aus dem Anhang zu diesen Versicherungsbedingun- Unabhängig davon bleiben wir auch in diesen Fäl- gen. len zur Abwehr unberechtigter Schadensersatz- ansprüche verpflichtet. Unsere Entschädigungsleistung ist für alle Versi- cherungsfälle innerhalb von 12 Monaten auf das 6. Subsidiärer Schutz Zweifache der vereinbarten Versicherungs- summe und auf den vereinbarten Höchstbetrag je Ansprüche aus anderen Versicherungsverträgen geschädigte Person begrenzt (siehe Anhang zu sind vorrangig vor den Entschädigungsleistungen diesen Versicherungsbedingungen). aus diesem Vertrag in Anspruch zu nehmen. Unsere Entschädigungsleistung ist für jeden Ver- Soweit im Versicherungsfall eine Entschädigung sicherungsfall auf die vereinbarte Versicherungs- aus anderen Versicherungsverträgen bean- summe begrenzt. Dies gilt auch dann, wenn sich sprucht werden kann, gehen deren Leistungs- der Versicherungsschutz auf mehrere entschädi- pflichten vor. gungspflichtige Personen erstreckt. 7. Versicherte Personen Mehrere während der Wirksamkeit der Versiche- rung eintretende Versicherungsfälle gelten als ein Je nach gewähltem Versicherungsschutz können Versicherungsfall (Serienschaden), der im Zeit- verschiedene Personengruppen durch diesen punkt des ersten dieser Versicherungsfälle einge- Vertrag versichert sein. treten ist, wenn diese auf demselben ursächli- chen Zusammenhang beruhen. Welche Personen versichert sind, richtet sich nach Ihrem gewählten Versicherungsschutz Falls die von uns verlangte Erledigung eines Haft- (siehe Anhang zu diesen Versicherungsbedingun- pflichtanspruchs durch Anerkenntnis, Befriedi- gen). gung oder Vergleich am Verhalten von versicher- ten Personen scheitert, müssen wir für den von Scheiden Personen aus der Versicherung aus, be- der Weigerung an entstehenden Mehraufwand an steht für sie längstens für 12 Monate nach Aus- Entschädigungsleistung, Zinsen und sonstigen scheiden Versicherungsschutz. Kosten nicht aufkommen. 8. Ansprüche versicherter Personen untereinander Die Zahlung unserer Leistungen erfolgt in Euro. Bei mehreren versicherten Personen leisten wir Soweit der Zahlungsort in einem Staat außerhalb unter bestimmten Umständen auch für Haft- der Europäischen Währungsunion liegt, gelten un- pflichtansprüche der versicherten Personen un- sere Verpflichtungen mit dem Zeitpunkt als er- tereinander. füllt, in dem der Euro-Betrag bei einem inländi- schen Geldinstitut oder auf Ihren ausdrücklichen Versicherungsschutz besteht für gesetzliche Wunsch einem sonstigen innerhalb der Europäi- Haftpflichtansprüche versicherter Personen un- schen Währungsunion gelegenen Konto angewie- tereinander wegen: sen ist. Seite 3 von 13 DFV Deutsche Familienversicherung AG • Reuterweg 47 • 60323 Frankfurt am Main • www.deutsche-familienversicherung.de Vorstand Dr. Stefan M. Knoll (Vorsitzender), Michael Morgenstern, Stephan Schinnenburg, Marcus Wollny Aufsichtsrat Dr. Hans-Werner Rhein (Vorsitzender) • Handelsregister Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 78012 • Sitz der Gesellschaft Frankfurt am Main • VersSt-Nr. 807/V90807002160 • USt.-ID-Nr. DE 251616774 • Bankverbindung IBAN DE52 5005 0201 0200 6060 69
- Personenschäden. Übergangsfähige Re- einen unter den Versicherungsschutz fallenden gressansprüche Dritter wegen Personen- Haftpflichtanspruch zur Folge haben kann, tragen schäden sind hierbei versichert. Wir verzich- wir die gebührenordnungsmäßigen oder die mit ten gegenüber versicherten Personen auf un- uns besonders vereinbarten höheren Kosten für seren eigenen Regressanspruch. einen Verteidiger. Diese Leistung erbringen wir - Sachschäden privatrechtlichen Inhalts, wenn nur, wenn wir die Bestellung eines Verteidigers die Ansprüche gerichtlich geltend gemacht wünschen oder wir Ihrem eigenen Wunsch nach werden und ein rechtskräftiges Urteil vor- einem Verteidiger zugestimmt haben. liegt. Ausgeschlossen bleiben jedoch sämtli- che Kosten, die sowohl für die Feststellung, Erlangen Sie oder eine versicherte Person das wie auch für die Abwehr, aufgewendet wur- Recht, die Aufhebung oder Minderung einer zu den. zahlenden Rente zu fordern, so sind wir zur Aus- - Sach- und daraus resultierenden Vermö- übung dieses Rechts bevollmächtigt. gensschäden der in diesem Vertrag versi- cherten für Sie tätigen oder vorübergehend in 10. Kaution in Europa Ihrem Haushalt eingegliederten Personen gegen Sie oder die mit Ihnen in häuslicher Wir stellen innerhalb der vereinbarten Grenzen Gemeinschaft lebenden versicherten Perso- auch den erforderlichen Betrag, wenn eine Kau- nen. Den Nachweis über die Mitversicherung tion zur Sicherstellung von Leistungen hinterlegt haben Sie zu führen. werden muss. 9. Unsere Leistungen Haben versicherte Personen durch behördliche Anordnung eine Kaution zur Sicherstellung von Ihr Versicherungsschutz umfasst die Prüfung der Leistungen, aufgrund eines im Umfang dieses Haftpflichtfrage, die Abwehr unberechtigter Vertrages versicherten Haftpflichtanspruches ei- Schadensersatzansprüche und die Freistellung nes Dritten zu hinterlegen, stellen wir den erfor- von berechtigten Schadensersatzansprüchen. derlichen Betrag bis zum vereinbarten Höchstbe- trag zur Verfügung (siehe Anhang zu diesen Ver- Der Versicherungsschutz umfasst: sicherungsbedingungen). - die haftungsrechtliche Prüfung dem Grunde Der Kautionsbetrag wird auf eine von uns zu leis- und der Höhe nach; tende Schadenersatzzahlung angerechnet. Ist die - die Abwehr unberechtigter Schadensersatz- Kaution höher als der zu leistende Schadener- ansprüche; satz, so sind Sie verpflichtet, den Differenzbetrag - die Freistellung von berechtigten Schadens- zurückzuzahlen. Das Gleiche gilt, wenn die Kau- ersatzverpflichtungen. tion als Strafe, Geldbuße oder für die Durchset- zung nicht versicherter Schadenersatzforderun- Ist die Schadensersatzverpflichtung von versi- gen einbehalten wird oder die Kaution verfallen cherten Personen mit bindender Wirkung von uns ist. festgestellt, stellen wir die versicherte Person bin- nen zwei Wochen vom Anspruch des Dritten frei. 11. Vorsorgeversicherung Wir sind bevollmächtigt, alle zur Abwicklung des Nach Abschluss des Versicherungsvertrages hin- Schadens oder Abwehr der Schadensersatzan- zukommende versicherte Personen und Hunde sprüche zweckmäßig erscheinenden Erklärungen sind sofort versichert. im Namen von versicherten Personen abzuge- ben. Nachstehende Risiken, die nach Abschluss des Versicherungsvertrages neu entstehen, sind im Kommt es in einem Versicherungsfall zu einem Rahmen des bestehenden Vertrages sofort versi- Rechtsstreit über Schadensersatzansprüche, die chert: gegen versicherte Personen geltend gemacht werden, sind wir zur Prozessführung bevollmäch- - hinzukommende versicherte Personen und tigt. Wir führen den Rechtsstreit im Namen von - hinzukommende Hunde, versicherten Personen auf unsere Kosten. die eine Änderung des gewählten Versicherungs- Im Falles eines Straf- oder Ordnungswidrigkeits- schutzes erforderlich machen. verfahrens wegen eines Versicherungsfalls, das Seite 4 von 13 DFV Deutsche Familienversicherung AG • Reuterweg 47 • 60323 Frankfurt am Main • www.deutsche-familienversicherung.de Vorstand Dr. Stefan M. Knoll (Vorsitzender), Michael Morgenstern, Stephan Schinnenburg, Marcus Wollny Aufsichtsrat Dr. Hans-Werner Rhein (Vorsitzender) • Handelsregister Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 78012 • Sitz der Gesellschaft Frankfurt am Main • VersSt-Nr. 807/V90807002160 • USt.-ID-Nr. DE 251616774 • Bankverbindung IBAN DE52 5005 0201 0200 6060 69
Die Meldung über das neue Risiko muss uns in- 14.3. Nicht versichert sind gesetzliche Haftpflichtan- nerhalb von 12 Monaten nach dessen Entstehen sprüche Dritter gegen versicherte Personen auf- vorliegen. Die Änderung des Versicherungsschut- grund der Teilnahme an zes erfolgt rückwirkend zu dem Zeitpunkt, in dem sich das neue Risiko verwirklicht hat. Der Mehr- - Pferde- oder Kraftfahrzeugrennen sowie die beitrag ergibt sich aus den jeweils gültigen Tarif- Vorbereitung hierzu; bestimmungen. - Radrennen und deren Training dazu, wenn dadurch Einkommen erzielt wird oder auf- Wenn Sie der Vertragsänderung widersprechen, grund von Verträgen Geld- oder Sachleistun- entfällt die Vorsorgeversicherung rückwirkend. gen vereinnahmt werden. 12. Deliktunfähige Personen 14.4. Nicht versichert sind gesetzliche Haftpflichtan- sprüche Dritter gegen versicherte Personen Die Deliktunfähigkeit einer versicherten Person durch übermäßige Beanspruchung, Abnutzung, steht unserer Entschädigungsleistung nicht ent- Verschleiß sowie Schimmelbildung. gegen. 14.5. Nicht versichert sind gesetzliche Haftpflichtan- Wir verzichten bei versicherten Personen auf den sprüche Dritter gegen versicherte Personen Einwand einer Deliktunfähigkeit. durch den Besitz oder Eigentum sowie das Halten oder Führen von zulassungs- oder versicherungs- Regressansprüche gegenüber Dritten, soweit es pflichtigen Land- und Wasserfahrzeugen auf öf- sich nicht um versicherte Personen handelt, be- fentlichen Wegen, Straßen und Plätzen. halten wir uns vor. In Erweiterung des Versicherungsschutzes versi- 13. Gefälligkeitsschäden chern wir jedoch Ihre gesetzliche Haftpflicht: Wir leisten auch bei Gefälligkeitsschäden. - für deren Nutzung auf nicht öffentlichen We- gen und Plätzen sowie vollständig umfriede- Wir verzichten auf den Einwand, dass es sich um ten und nicht von der Öffentlichkeit begehba- ein Schadensereignis aus einem Gefälligkeitsver- ren Privatgrundstücken; hältnis handelt. - für Sachschäden als Halter oder Versiche- rungsnehmer eines Kraftfahrzeuges durch 14. Notwendige Begrenzungen Ihres Versiche- Be- und Entladen, Öffnen der Fahrertür, Reini- rungsschutzes gungs- und Pflegearbeiten; - für Be- und Entladeschäden an gemieteten o- Wir können Ihnen im Rahmen einer privaten Haft- der geliehenen Kfz-Anhängern; pflichtversicherung nicht unbegrenzt Versiche- - für die erlaubte Nutzung eigener und fremder rungsschutz bieten. Daher besteht in bestimmten Wassersportfahrzeuge, soweit für das Füh- Fällen kein Anspruch auf Versicherungsleistun- ren keine behördliche Erlaubnis oder kein gen. Führerschein erforderlich ist. In Ländern ohne Führerscheinpflicht gelten die Verord- 14.1 Nicht versichert sind gesetzliche Haftpflichtan- nungen nach deutschem Recht. Unter Was- sprüche Dritter gegen versicherte Personen, die sersportfahrzeugen verstehen wir Motor- o- ein Schadensereignis der Segelboote für Freizeit- oder Sportzwe- cke; - vorsätzlich herbeigeführt haben; - für Schäden an fremden Fahrzeugen bei Be- - in Ausübung einer Straftat verursacht haben; tankungsschäden, die durch versehentliche - durch bewusstes Abweichen von Gesetzen, Betankung mit für das Kraftfahrzeug nicht Verordnungen, behördlichen Anordnungen o- geeigneten Kraftstoffen entstehen; der Verfügungen herbeigeführt haben. - für Schäden an fremden Fahrzeugen bei Ver- mögensschäden durch Rabattrückstufun- 14.2. Nicht versichert sind gesetzliche Haftpflichtan- gen, wenn der Dritte keinen Rabattschutz in sprüche Dritter gegen versicherte Personen aus seinem Vertrag vereinbart hat. Wir erstatten der Ausübung der Jagd sowie aus unerlaubtem den vom Kfz-Versicherer nachgewiesenen Besitz von Waffen oder unerlaubter Verwendung Mehrbeitrag für 5 Jahre, höchstens jedoch von Feuerwerk. die erbrachte Entschädigungsleistung der Seite 5 von 13 DFV Deutsche Familienversicherung AG • Reuterweg 47 • 60323 Frankfurt am Main • www.deutsche-familienversicherung.de Vorstand Dr. Stefan M. Knoll (Vorsitzender), Michael Morgenstern, Stephan Schinnenburg, Marcus Wollny Aufsichtsrat Dr. Hans-Werner Rhein (Vorsitzender) • Handelsregister Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 78012 • Sitz der Gesellschaft Frankfurt am Main • VersSt-Nr. 807/V90807002160 • USt.-ID-Nr. DE 251616774 • Bankverbindung IBAN DE52 5005 0201 0200 6060 69
Kraftfahrzeug-Haftpflicht- bzw. Kraftfahr- Unter Luftfahrzeugen verstehen wir flugfähige zeug-Vollkaskoversicherung. Objekte, die innerhalb der Erdatmosphäre stei- gen, fliegen oder fahren und zu Zwecken des Unter fremden Fahrzeugen verstehen wir Fahr- Sportes oder der Freizeitgestaltung betrieben zeuge von Dritten, die Ihnen oder einer versicher- werden. ten Person nicht zum dauerhaften oder regelmä- ßigen privaten Gebrauch überlassen wurden und Versichert ist jeweils auch die persönliche ge- nicht zu gewerblichen Zwecken genutzt werden. setzliche Haftpflicht des verantwortlichen Füh- Fahrzeuge versicherter Personen sind keine rers und der sonst zur Bedienung des Fahrzeuges fremden Fahrzeuge. berechtigten Personen. Versichert ist jeweils auch die persönliche ge- 14.7. Nicht versichert sind gesetzliche Haftpflichtan- setzliche Haftpflicht des verantwortlichen Füh- sprüche Dritter gegen versicherte Personen aus rers und der sonst zur Bedienung des Fahrzeuges Immobilienbesitz. berechtigten Personen. In Erweiterung des Versicherungsschutzes versi- In Erweiterung des Versicherungsschutzes versi- chern wir jedoch Ihre gesetzliche Haftpflicht: chern wir zudem Ihre gesetzliche Haftpflicht für das Führen fremder versicherungspflichtiger 14.7.1. Kraftfahrzeuge im europäischen Ausland für die Haus- und Grundstückshaftpflicht von Ihnen und Ihrem Partner als nicht gewerbliche In- Versichert sind Schadensereignisse, die auf einer haber oder Nießbrauchsberechtigte von höchs- Reise eintreten, soweit nicht oder nicht ausrei- tens 5 Immobilien in Europa. chend die Kfz-Haftpflichtversicherung bean- sprucht werden kann. Unter Partner verstehen wir den Ehepartner (der Partner aus einer eingetragenen Lebensgemein- Als Kraftfahrzeuge gelten Personenkraftwagen, schaft ist dem Ehepartner gleichgestellt) und ei- Wohnmobile, Krafträder und Quads, soweit sie nen Lebenspartner, soweit er im Haushalt der ver- nach ihrer Bauart und Ausstattung zur Beförde- sicherten Person lebt und dort gemeldet ist. rung von nicht mehr als 9 Personen (einschließ- lich dem Fahrer) bestimmt sind. Hierbei ist auch Unter Immobilien verstehen wir das Mitführen von Wohnwagen, Gepäck- und Bootsanhängern versichert. - Einfamilien-, Zweifamilien- und Ferienhäuser, sowie Eigentums- und Ferienwohnungen ein- Das Fahrzeug darf ausschließlich von einem be- schließlich der jeweils dazugehörigen Ge- rechtigten Fahrer gebraucht werden. Berechtigt bäude- und Grundstückbestandteile; ist der Fahrer, der mit Wissen und Willen des Ver- - unbebaute Grundstücke, sowie fest instal- fügungsberechtigten das Fahrzeug gebrauchen lierte Wohnwagen oder Anlagen. Unbebaut darf, die erforderliche Fahrerlaubnis besitzt und sind Grundstücke für uns auch dann, wenn das Fahrzeug sicher lenken kann. sich kleinere Schuppen, Scheunen, Schutz- hütten oder Hochsitze auf diesen Grundstü- Nicht versichert sind Verkehrsunfälle, die auf der cken befinden, solange diese unbewohnt Einnahme von Substanzen oder Wirkstoffen beru- sind. hen, welche die Fahrsicherheit beeinträchtigen. 14.7.2. 14.6. Nicht versichert sind gesetzliche Haftpflichtan- als Miteigentümer gegenüber der Gemeinschaft sprüche Dritter gegen versicherte Personen der Wohnungseigentümer, auch wegen Beschädi- durch den Besitz oder Eigentum sowie das Halten gung des Gemeinschaftseigentums. Bei einer oder Führen von Luftfahrzeugen. selbstbewohnten Eigentumswohnung verzichten In Erweiterung des Versicherungsschutzes versi- wir auf die Kürzung des Eigenanteils. chern wir jedoch Ihre gesetzliche Haftpflicht für die erlaubte Nutzung: 14.7.3. aus dem Betrieb von Energieerzeugungsanlagen - von eigenen und fremden Luftfahrzeugen bis (bspw. Photovoltaikanlagen), einschließlich der max. 5 Kg Fluggewicht; Einspeisung von Strom in das öffentliche Netz. - von eigenen und fremden Kitesportgeräten. Seite 6 von 13 DFV Deutsche Familienversicherung AG • Reuterweg 47 • 60323 Frankfurt am Main • www.deutsche-familienversicherung.de Vorstand Dr. Stefan M. Knoll (Vorsitzender), Michael Morgenstern, Stephan Schinnenburg, Marcus Wollny Aufsichtsrat Dr. Hans-Werner Rhein (Vorsitzender) • Handelsregister Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 78012 • Sitz der Gesellschaft Frankfurt am Main • VersSt-Nr. 807/V90807002160 • USt.-ID-Nr. DE 251616774 • Bankverbindung IBAN DE52 5005 0201 0200 6060 69
14.7.4. Ziegen, Schweine und Geflügel, die auf ei- des Zwangs- oder Insolvenzverwalters in dieser nem eigenen Grundstück in Deutschland ge- Eigenschaft. halten werden. - als Fahrer bei der privaten Nutzung fremder 14.7.5. Fuhrwerke. Ausgeschlossen bleiben Schä- aus der Verletzung von Pflichten, welche auf ver- den am Zugtier und dem Fuhrwerk selbst. traglichen Vereinbarungen beruhen, z.B. bauliche Instandhaltung, Beleuchtung, Reinigung, Streuen Darüber hinaus ersetzen wir die Aufwendungen und Schneeräumen auf Gehwegen. für das Wiedereinfangen entlaufener, versicherter Tiere. 14.7.6. als Bauherr oder Bauunternehmer für eine selbst- Nicht versichert ist die Haltung von Pferden. genutzte Immobilie in Deutschland, sofern eine Bausumme von 1.000.000 EUR nicht überschrit- Nicht versichert ist die Haltung von Hunden, es ten wird. sei denn, 14.7.7. - es handelt sich um einen Blindenführhund für Gewässerschäden aus dem Anlagenrisiko o- oder der durch häusliche Abwässer. Versichert sind - dies wurde vertraglich vereinbart (siehe An- ausschließlich folgende Anlagen: hang zu diesen Versicherungsbedingungen). Trotz vertraglicher Vereinbarung besteht - Flüssiggastanks, die der Versorgung versi- kein Versicherungsschutz für nachstehende cherter Immobilien dienen; Hunderassen sowie Kreuzungen dieser - Heizöltanks, die der Versorgung Ihres selbst- Hunde untereinander oder mit anderen Hun- bewohnten Ein- oder Zweifamilienhauses in den: Alano, American Bulldog, American Pit- Deutschland dienen; bull Terrier, American Staffordshire Terrier, - eine privat genutzte Abwassergrube ohne Bandog, Bullmastiff, Bullterrier, Cane Corso, Einleitung in ein Gewässer für Ihr selbstbe- Dogo Argentino, Dogue de Bordeaux, Fila wohntes Ein- oder Zweifamilienhaus in Brasileiro, Kangal (Karabash), Kaukasischer Deutschland; Owtscharka, Mastiff, Mastin Espanol, Mas- - eine privat genutzte Kleinkläranlage aus- tino Napoletano, Perro de Presa Canario schließlich für häusliche Abwässer inklusive (Dogo Canario), Perro de Presa Mallorquin, Einleitung in ein Gewässer für Ihr selbstbe- Pitbull bzw. Pitbull Terrier, Staffordshire Bull- wohntes Ein- oder Zweifamilienhaus in terrier, Tosa Inu. Deutschland; - Anlagen in Form von Kleingebinden, zur La- 14.9. Nicht versichert sind gesetzliche Haftpflichtan- gerung von gewässerschädlichen Stoffen sprüche Dritter gegen versicherte Personen für und aus der Verwendung dieser Stoffe. Schäden an geliehenen, gemieteten oder gepach- teten Wertsachen. Unter Wertsachen verstehen 14.8 Nicht versichert sind gesetzliche Haftpflichtan- wir: sprüche Dritter gegen versicherte Personen aus Tierbesitz oder Tierhaltung. - Bargeld und auf Geldkarten (z. B. Chipkarten) geladene Beträge In Erweiterung des Versicherungsschutzes versi- - Urkunden einschließlich Sparbücher und chern wir jedoch Ihre gesetzliche Haftpflicht: sonstige Wertpapiere - Schmucksachen, Edelsteine und Perlen; - für die erlaubte Haltung und das Hüten von - Briefmarken, Münzen und Medaillen Heimtieren. Unter Heimtieren verstehen wir - Uhren Tiere, die im Haushalt zur eigenen Freude - Pelze, handgeknüpfte Teppiche und Gobe- und als Gefährten gehalten werden oder die lins für diesen Zweck bestimmt sind. - Kunstgegenstände (zum Beispiel Gemälde, - für das gelegentliche Hüten bzw. Reiten Collagen, Zeichnungen, Graphiken und Plas- fremder Pferde. tiken) - für die nicht gewerbsmäßige, erlaubte Hal- - alle Sachen aus Gold oder Platin tung von eigenen Nutztieren und Bienen. Un- - alle Sachen aus Silber ter Nutztieren verstehen wir Rinder, Schafe, - sonstige Sachen, die über 100 Jahre alt sind Seite 7 von 13 DFV Deutsche Familienversicherung AG • Reuterweg 47 • 60323 Frankfurt am Main • www.deutsche-familienversicherung.de Vorstand Dr. Stefan M. Knoll (Vorsitzender), Michael Morgenstern, Stephan Schinnenburg, Marcus Wollny Aufsichtsrat Dr. Hans-Werner Rhein (Vorsitzender) • Handelsregister Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 78012 • Sitz der Gesellschaft Frankfurt am Main • VersSt-Nr. 807/V90807002160 • USt.-ID-Nr. DE 251616774 • Bankverbindung IBAN DE52 5005 0201 0200 6060 69
(Antiquitäten), jedoch mit Ausnahme von 14.13. Nicht versichert sind gesetzliche Haftpflichtan- Möbelstücken. sprüche Dritter gegen versicherte Personen aus Schäden durch Internetnutzung. 14.10. Nicht versichert sind gesetzliche Haftpflichtan- sprüche Dritter gegen versicherte Personen für In Erweiterung des Versicherungsschutzes versi- Glasbruchschäden, wenn eine Versicherung da- chern wir jedoch die gesetzliche Haftpflicht der gegen besteht. versicherten Personen wegen Schäden aus der Übermittlung, Bereitstellung und dem Austausch 14.11. Nicht versichert sind gesetzliche Haftpflichtan- elektronischer Daten, soweit es sich um folgende sprüche Dritter gegen versicherte Personen für Auswirkungen handelt bis zum vereinbarten das Abhandenkommen von Sachen. Höchstbetrag (siehe Anhang zu diesen Versiche- rungsbedingungen): In Erweiterung des Versicherungsschutzes versi- chern wir jedoch Ihre gesetzliche Haftpflicht für 14.13.1. das Abhandenkommen von fremden Schlüsseln, Löschung, Unterdrückung, Unbrauchbarmachung die sich aus beruflichen, privaten- und ehrenamt- oder Veränderung von Daten (Datenveränderung) lichen Gründen oder im Rahmen einer Vereinstä- bei Dritten durch Computerviren oder andere tigkeit im rechtmäßigen Gewahrsam der versi- Schadprogramme. cherten Personen befinden. 14.13.2. Ihr Versicherungsschutz umfasst die Übernahme Datenveränderung aus sonstigen Gründen sowie der Kosten für: der Nichterfassung und fehlerhaften Speicherung von Daten bei Dritten und zwar wegen: - den teilweisen oder vollständigen notwendi- gen Austausch der Schließanlage bzw. des - sich daraus ergebender Personen- und Schlosses Sachschäden, nicht jedoch weiterer Daten- - die Änderung der Schließanlage oder der veränderungen; Schlüssel, für das unvermeidbare gewalt- - der Kosten zur Wiederherstellung der verän- same Öffnen von Schlössern derten Daten bzw. Erfassung oder korrekter - sonstige vorübergehende Sicherungsmaß- Speicherung nicht oder fehlerhaft erfasster nahmen (Notschloss) und für den notwendi- Daten. gen Objektschutz. 15. Forderungsausfall und Gewaltopferschutz Zu fremden Schlüsseln zählen wir auch Code- Karten und Transponder mit Schlüsselfunktion. Wir leisten bei Haftpflichtansprüchen der versi- cherten Personen, sofern diese gegenüber Drit- 14.12. Nicht versichert sind gesetzliche Haftpflichtan- ten wegen Zahlungsunfähigkeit nicht durchge- sprüche Dritter gegen versicherte Personen aus setzt werden können. Ansprüchen wegen Persönlichkeitsrechtverlet- zungen, Belästigungen, Anfeindungen und sonsti- Versichert sind versicherte Personen, wenn Ihnen gen Diskriminierungen. ein Dritter (Schadenverursacher) einen Schaden im Sinne der nachstehenden Bestimmungen zu- In Erweiterung des Versicherungsschutzes versi- fügt und versicherte Personen die daraus entste- chern wir versicherte Personen jedoch: henden Schadensersatzforderungen wegen Zah- lungsunfähigkeit des Schadensverursachers - in der Eigenschaft als Dienstherr der in ihrem nicht durchsetzen können. Die Schadensersatz- Haushalt beschäftigten Personen; forderungen müssen sich aus gesetzlichen Haf- - in Ausübung einer versicherten beruflichen tungsbestimmungen privatrechtlichen Inhalts er- Tätigkeit. geben. Wir gewähren auch Versicherungsschutz, wenn Dies gilt ausschließlich für Ansprüche nach deut- der Dritte mit Vorsatz gehandelt hat. schem Recht und wenn diese vor einem deut- schen Gericht geltend gemacht werden. Versichert sind ausschließlich Personen- oder Sachschäden und daraus resultierende Vermö- Unter beschäftige Personen verstehen wir auch gensschäden infolge von Schadensereignissen, Bewerberinnen und Bewerber sowie Personen, die versicherte Personen: deren Beschäftigungsverhältnis beendet ist. Seite 8 von 13 DFV Deutsche Familienversicherung AG • Reuterweg 47 • 60323 Frankfurt am Main • www.deutsche-familienversicherung.de Vorstand Dr. Stefan M. Knoll (Vorsitzender), Michael Morgenstern, Stephan Schinnenburg, Marcus Wollny Aufsichtsrat Dr. Hans-Werner Rhein (Vorsitzender) • Handelsregister Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 78012 • Sitz der Gesellschaft Frankfurt am Main • VersSt-Nr. 807/V90807002160 • USt.-ID-Nr. DE 251616774 • Bankverbindung IBAN DE52 5005 0201 0200 6060 69
- in Europa erleiden und ben. Diesem ist ein notarielles Schuldanerkennt- - während der Wirksamkeit des Vertrages ein- nis des Schadensverursachers vor einem Notar getreten sind. eines dieser Staaten gleichzusetzen. Wir stellen Sie hierbei so, als würde für den Scha- Anerkenntnis-, Versäumnisurteile, gerichtliche denverursacher eine private Haftpflichtversiche- Vergleiche, vergleichbare Titel sowie notarielle rung bestehen, deren Umfang sich nach Ihrem Schuldanerkenntnisse der vorgenannten Staaten DFV-HaftpflichtSchutz richtet. binden uns nur, soweit der Anspruch auch ohne einen dieser Titel bestanden hätte. Versichert sind darüber hinaus Schäden, die der Schadenverursacher in seiner Eigenschaft als Jede sinnvolle Zwangsvollstreckung aus diesem Tierhalter und Tierhüter, Haus- und Grundbesit- Titel gegen den Schadensverursacher muss da- zer, Inhaber von Anlagen zur Lagerung von Heizöl, bei erfolglos geblieben sein. Vollstreckungsver- Bauherr, Jäger und Inhaber von Wassersportfahr- suche gelten als erfolglos, wenn Sie nachweisen, zeugen verursacht hat. dass eine Zwangsvollstreckung (Sach-, Immobi- lien- oder Forderungspfändung) nicht oder nicht Kein Versicherungsschutz besteht für Schadens- zur vollen Befriedigung geführt hat oder eine ersatzansprüche wegen Schäden: selbst teilweise Befriedigung aussichtslos er- scheint (z. B. weil der Schadensverursacher in - aus einem tätlichen Angriff, der von dem An- den letzten 3 Jahren eine eidesstattliche Versi- greifer durch den Gebrauch eines Kraftfahr- cherung abgegeben hat). zeugs oder eines Anhängers verursacht wor- den ist; Wir benötigen für unsere Leistungserbringung - an Kraft-, Luft- und Wasserfahrzeugen; alle zur Beurteilung des Versicherungsfalls erfor- - an versicherten Tieren, ausgenommen derlichen Unterlagen von Ihnen, insbesondere Hunde und Katzen; eine vollstreckbare Ausfertigung des Titels oder - an Immobilien außerhalb Deutschlands; eines notariellen Schuldanerkenntnisses. - an Sachen, die ganz oder teilweise dem Be- reich eines Betriebes, Gewerbes, Berufes, Versicherte Personen sind verpflichtet, ihre An- Dienstes oder Amtes zuzurechnen sind. sprüche gegen den Schadenverursacher in Höhe der jeweiligen Entschädigungsleistung an uns ab- Dem Schadenverursacher stehen keine Rechte zutreten. Hierfür benötigen wir eine gesonderte aus diesem Vertrag zu. Abtretungserklärung von Ihnen. Wir leisten generell keine Entschädigung für: 16. Anpassung der Versicherungsbeiträge - Verzugszinsen, Vertragsstrafen und Kosten Die Beiträge können aufgrund einer Beitragsan- der Rechtsverfolgung; passung steigen oder sinken. - Forderungen aufgrund eines gesetzlichen o- der vertraglichen Forderungsübergangs; Wir können die Beiträge anpassen, wenn wir nicht - Ansprüche, die Ihnen aus einer bestehenden nur als vorübergehend anzusehende Veränderun- Schadensversicherung zustehen; gen des Leistungs- bzw. Schadenbedarfs gegen- - den Fall, dass Träger der Sozialversicherung über unseren technischen Berechnungsgrundla- oder Sozialhilfe leistungspflichtig sind, auch gen feststellen. Wir können die Beiträge dann ent- nicht, soweit es sich um Rückgriffs-, Beteili- sprechend den neuen Berechnungsgrundlagen gungsansprüche oder ähnliche Ansprüche anpassen, um die Erfüllbarkeit der Versiche- von Dritten handelt; rungsleistungen zu gewährleisten. - Ansprüche, soweit sie darauf beruhen, dass berechtigte Einwendungen oder begründete Wir können die Beiträge auch einmal jährlich ent- Rechtsmittel nicht oder nicht rechtzeitig vor- sprechend dem Prozentsatz erhöhen, um den gebracht oder eingelegt wurden. sich der Verbraucherpreisindex für Deutschland (VPI) seit dem Zeitpunkt des Abschlusses des Wir leisten nur, wenn versicherte Personen ein Versicherungsvertrages oder der letzten Bei- rechtskräftiges Urteil oder einen vollstreckbaren tragsanpassung erhöht hat. Maßgebend ist der Vergleich gegen den Schadenverursacher vor ei- vom Statistischen Bundesamt veröffentlichte In- nem ordentlichen Gericht in Europa erwirkt ha- dex. Seite 9 von 13 DFV Deutsche Familienversicherung AG • Reuterweg 47 • 60323 Frankfurt am Main • www.deutsche-familienversicherung.de Vorstand Dr. Stefan M. Knoll (Vorsitzender), Michael Morgenstern, Stephan Schinnenburg, Marcus Wollny Aufsichtsrat Dr. Hans-Werner Rhein (Vorsitzender) • Handelsregister Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 78012 • Sitz der Gesellschaft Frankfurt am Main • VersSt-Nr. 807/V90807002160 • USt.-ID-Nr. DE 251616774 • Bankverbindung IBAN DE52 5005 0201 0200 6060 69
Die Änderung der Beiträge werden wir Ihnen mit- Ist der fällige Erstbeitrag bei Eintritt des Versiche- teilen. Die Änderungen werden zu Beginn des rungsfalles nicht gezahlt, besteht kein Versiche- zweiten Monats wirksam, der auf unsere Mittei- rungsschutz. Voraussetzung ist, dass wir Sie lung folgt. durch gesonderte Mitteilung in Textform oder durch einen auffälligen Hinweis im Versiche- Erhöht sich Ihr Beitrag, können Sie den Versiche- rungsschein auf diese Rechtsfolge der Nichtzah- rungsvertrag auch während der Sperrzeit inner- lung des Erstbeitrages aufmerksam gemacht ha- halb von 2 Monaten nach Zugang der Änderungs- ben. Es besteht jedoch Versicherungsschutz, mitteilung zu dem Zeitpunkt kündigen, zu dem die wenn Sie uns nachweisen, dass Sie die Nichtzah- Beitragserhöhung wirksam wird. Das Recht der lung nicht zu vertreten haben. täglichen Kündigungsmöglichkeit bleibt im Übri- gen unberührt. Solange der fällige Erstbeitrag nicht gezahlt ist, können wir von dem Versicherungsvertrag zu- 17. Fälligkeit des Erstbeitrages, Beginn des Versi- rücktreten. In diesem Fall können wir eine ange- cherungsschutzes und Folgen der nicht recht- messene Geschäftsgebühr verlangen. zeitigen Zahlung des Erstbeitrages Unser Rücktrittsrecht ist ausgeschlossen, wenn 17.1. Fälligkeit des Erstbeitrages Sie uns nachweisen, dass Sie die Nichtzahlung nicht zu vertreten haben. Zahlen Sie den Erstbeitrag bei Erhalt des Versi- cherungsscheines, spätestens jedoch bis zu dem 18. Fälligkeit der Folgebeiträge und Folgen der vereinbarten Versicherungsbeginn. nicht rechtzeitigen Zahlung der Folgebeiträge Der Erstbeitrag wird mit Zugang des Versiche- 18.1. Fälligkeit der Folgebeiträge rungsscheins fällig, jedoch nicht vor dem im Ver- sicherungsschein angegebenen Versicherungs- Die Folgebeiträge sind monatlich fällig. beginn. Die Folgebeiträge sind jeweils monatlich nach 17.2. Beginn des Versicherungsschutzes dem Beginn des Versicherungsschutzes fällig. Der Versicherungsschutz beginnt frühestens zu 18.2. Folgen der nicht rechtzeitigen Zahlung der dem vereinbarten Versicherungsbeginn. Der Ver- Folgebeiträge sicherungsschutz besteht nicht, wenn Sie den Erstbeitrag nicht gezahlt haben, es sei denn, Sie Zahlen Sie die Folgebeiträge nicht rechtzeitig, und haben dies nicht zu verantworten. werden die angemahnten Folgebeiträge und Kos- ten nicht innerhalb der gesetzten Frist gezahlt, Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Ver- können wir den Versicherungsvertrag kündigen, sicherungsschein genannten Zeitpunkt. Unabhän- und Sie können Ihren Anspruch auf Versiche- gig davon besteht jedoch kein Versicherungs- rungsleistungen verlieren. schutz, solange der Erstbeitrag nicht gezahlt wurde, es sei denn, Sie weisen uns nach, dass Sie Wird ein Folgebeitrag nicht rechtzeitig gezahlt, er- die Nichtzahlung nicht zu vertreten haben. halten Sie eine Mahnung mit einer Zahlungsfrist von 2 Wochen. Wir sind berechtigt, die im Zusam- Der Erstbeitrag gilt als rechtzeitig bezahlt, wenn menhang mit der Mahnung entstandenen Kosten Sie uns eine Einzugsermächtigung erteilt haben, (z.B. Mahnkosten, Rücklastschriftgebühren) gel- der Beitrag im Lastschriftverfahren bei Fälligkeit tend zu machen. eingezogen werden kann und der Kontoinhaber der Abbuchung nicht widerspricht. Sind angemahnte Folgebeiträge und Kosten auch nach Ablauf der Zahlungsfrist bei Eintritt des Ver- 17.3. Folgen der nicht rechtzeitigen Zahlung des sicherungsfalles nicht gezahlt, besteht kein Versi- Erstbeitrages cherungsschutz. Es besteht jedoch Versiche- rungsschutz, wenn Sie uns nachweisen, dass Sie Ist der Erstbeitrag bei Eintritt des Versicherungs- die Nichtzahlung nicht zu vertreten haben. falles durch Ihr Verschulden nicht gezahlt, können wir von dem Versicherungsvertrag zurücktreten, Solange die angemahnten Folgebeiträge und Kos- und Sie können Ihren Anspruch auf Versiche- ten nach Ablauf der Zahlungsfrist nicht gezahlt rungsleistungen verlieren. sind, können wir den Versicherungsvertrag ohne Seite 10 von 13 DFV Deutsche Familienversicherung AG • Reuterweg 47 • 60323 Frankfurt am Main • www.deutsche-familienversicherung.de Vorstand Dr. Stefan M. Knoll (Vorsitzender), Michael Morgenstern, Stephan Schinnenburg, Marcus Wollny Aufsichtsrat Dr. Hans-Werner Rhein (Vorsitzender) • Handelsregister Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 78012 • Sitz der Gesellschaft Frankfurt am Main • VersSt-Nr. 807/V90807002160 • USt.-ID-Nr. DE 251616774 • Bankverbindung IBAN DE52 5005 0201 0200 6060 69
Einhaltung einer Frist außerordentlich kündigen. bzw. -minderung zu befolgen. Erteilen meh- Unser Kündigungsrecht ist ausgeschlossen, wenn rere an dem Versicherungsvertrag beteiligte Sie uns nachweisen, dass Sie die Nichtzahlung Versicherer unterschiedliche Weisungen, ha- nicht zu vertreten haben. ben versicherte Personen nach pflichtgemä- ßem Ermessen zu handeln. Haben wir den Versicherungsvertrag außeror- - Soweit möglich, haben versicherte Personen dentlich gekündigt, und zahlen Sie innerhalb ei- uns unverzüglich jede Auskunft in Textform nes Monats nach unserer Kündigung die ange- zu erteilen, die zur Feststellung des Versiche- mahnten Folgebeiträge und Kosten, besteht der rungsfalles oder des Umfanges unserer Leis- Versicherungsvertrag weiter. Für Versicherungs- tungspflicht erforderlich ist sowie jede Unter- fälle, die zwischen dem Zugang der Kündigung suchung über Ursache und Höhe des Scha- und der Zahlung eingetreten sind, besteht jedoch dens und über den Umfang der Entschädi- kein Versicherungsschutz. gungspflicht zu gestatten. - Versicherte Personen haben von uns ange- 19. Obliegenheiten und Folgen von Obliegenheits- forderte Belege beizubringen, deren Be- verletzungen schaffung Ihnen billigerweise zugemutet werden kann. Versicherte Personen haben vor und nach Eintritt - Wird gegen versicherte Personen ein staats- des Versicherungsfalles die nachstehenden Ob- anwaltschaftliches, behördliches oder ge- liegenheiten zu beachten. Bei Verletzung einer richtliches Verfahren eingeleitet, ein Mahn- nach Eintritt des Versicherungsfalles bestehen- bescheid erlassen oder Ihnen gerichtlich der den Obliegenheit können versicherte Personen Streit verkündet, haben versicherte Personen Ihren Anspruch auf Versicherungsleistungen uns dies unverzüglich anzuzeigen. ganz oder teilweise verlieren. - Gegen einen Mahnbescheid oder eine Verfü- gung von Verwaltungsbehörden auf Scha- 19.1. Obliegenheiten vor Eintritt des Versicherungs- densersatz müssen versicherte Personen falls fristgemäß Widerspruch oder die sonst erfor- derlichen Rechtsbehelfe einlegen. Einer Wei- Besonders gefahrdrohende Umstände haben ver- sung von uns bedarf es hierzu nicht. sicherte Personen uns zu melden und auf unser - Wird gegen versicherte Personen ein Haft- Verlangen innerhalb angemessener Frist zu be- pflichtanspruch gerichtlich geltend gemacht, seitigen. Dies gilt nicht, soweit die Beseitigung haben versicherte Personen uns die Führung unter Abwägung der beiderseitigen Interessen des Verfahrens zu überlassen. Wir beauftra- unzumutbar ist. gen im Namen der versicherten Person einen Rechtsanwalt. Die versicherte Person muss 19.2. Obliegenheiten bei und nach Eintritt des Versi- dem Rechtsanwalt Vollmacht sowie alle er- cherungsfalls forderlichen Auskünfte erteilen und die ange- forderten Unterlagen zur Verfügung stellen. Bei und nach Eintritt des Versicherungsfalles ha- ben versicherte Personen folgende Obliegenhei- 19.3. Folgen von Obliegenheitsverletzungen ten zu erfüllen: Verletzen versicherte Personen vorsätzlich oder - Versicherte Personen haben nach Möglich- grob fahrlässig eine Obliegenheit, die versicherte keit für die Abwendung und Minderung des Personen vor Eintritt des Versicherungsfalles uns Schadens zu sorgen. gegenüber zu erfüllen haben, so können wir den - Versicherte Personen haben uns den Scha- Versicherungsvertrag innerhalb eines Monats, deneintritt, nachdem Sie von ihm Kenntnis nachdem wir von der Verletzung Kenntnis erlangt erlangt haben, unverzüglich (ggf. auch haben, fristlos kündigen. mündlich oder telefonisch) anzuzeigen. - Wenn die Umstände es gestatten, haben ver- Unser Kündigungsrecht ist ausgeschlossen, sicherte Personen Weisungen von uns zur wenn versicherte Personen uns beweisen, dass Schadenabwendung bzw. -minderung (ggf. sie die Obliegenheit weder vorsätzlich noch grob auch mündlich oder telefonisch) einzuholen. fahrlässig verletzt haben. - Soweit diese für versicherte Personen zu- mutbar sind, haben versicherte Personen Verletzen versicherte Personen eine Obliegenheit Weisungen von uns zur Schadenabwendung vor oder nach Eintritt des Versicherungsfalles vor- sätzlich, besteht kein Versicherungsschutz. Seite 11 von 13 DFV Deutsche Familienversicherung AG • Reuterweg 47 • 60323 Frankfurt am Main • www.deutsche-familienversicherung.de Vorstand Dr. Stefan M. Knoll (Vorsitzender), Michael Morgenstern, Stephan Schinnenburg, Marcus Wollny Aufsichtsrat Dr. Hans-Werner Rhein (Vorsitzender) • Handelsregister Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 78012 • Sitz der Gesellschaft Frankfurt am Main • VersSt-Nr. 807/V90807002160 • USt.-ID-Nr. DE 251616774 • Bankverbindung IBAN DE52 5005 0201 0200 6060 69
Verletzen versicherte Personen grob fahrlässig Ungeachtet der Sperrzeit kann der Versicherungs- eine Obliegenheit, dürfen wir die Leistung entspre- vertrag von uns ordentlich mit einer Frist von 1 chend der Schwere des Verschuldens kürzen. Monat zum Ende der Versicherungsperiode ge- kündigt werden. Bei Verletzung einer der nach Eintritt des Versi- cherungsfalles bestehenden Obliegenheit zur Wir können den Versicherungsvertrag auch nach Auskunft oder Aufklärung haben Sie Versiche- einem Versicherungsfall innerhalb von 1 Monat rungsschutz, wenn wir Sie bzw. die versicherte nach Abschluss der Verhandlungen über die Ent- Person nicht durch gesonderte Mitteilung in Text- schädigung kündigen. In diesem Fall wird unsere form auf diese Rechtsfolgen hingewiesen haben. Kündigung 1 Monat nach Zugang bei Ihnen wirk- sam. 20. Laufzeit des Versicherungsvertrages Nach Ihrem Tod endet der Versicherungsvertrag Für Ihren Versicherungsvertrag gilt keine feste für alle versicherten Personen spätestens nach Vertragslaufzeit. 12 Monaten, wenn keine volljährige versicherte Person den Vertrag weiterführt. Der Versicherungsvertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Als Versicherungsperiode gilt 1 Mit Beendigung des Versicherungsvertrages en- Monat. det der Versicherungsschutz. 21. Kündigung und Beendigung des Versicherungs- 22. Willenserklärungen und Anzeigen vertrages Willenserklärungen und Anzeigen haben Sie uns Sie können den Versicherungsvertrag täglich elektronisch zu übermitteln. ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Nehmen Sie allerdings in den ersten 24 Monaten eine Leistung Willenserklärungen und Anzeigen haben Sie uns in Anspruch, gilt eine Sperrzeit von maximal 12 elektronisch zu übermitteln. Monaten, in der die tägliche Kündigungsmöglich- keit ausgeschlossen ist. Willenserklärungen und Anzeigen bedürfen min- destens der Textform (z.B. per E-Mail), können Wir können den Versicherungsvertrag mit einer aber auch schriftlich (z.B. per Brief) abgegeben Frist von 1 Monat zum Ende der Versicherungs- werden. periode oder nach einem Versicherungsfall kün- digen. Mit Beendigung des Versicherungsvertra- 23. Gerichtsstand ges endet der Versicherungsschutz. Für Klagen ist das an Ihrem Wohnort oder, bei Kla- Sie haben das Recht, den Versicherungsvertrag gen gegen uns, auch wahlweise das an unserem täglich, ohne Einhaltung einer Frist, in Textform Geschäftssitz ansässige Gericht zuständig. zu kündigen. Für alle Klagen aus dem Versicherungsvertrag ist Für die Kündigung ist der von Ihnen angegebene das Gericht, in dessen Bezirk Sie Ihren Haupt- Zeitpunkt, frühestens der Zugang Ihrer Kündi- wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben, o- gungserklärung bei uns, maßgeblich. der bei Klagen gegen uns auch wahlweise das Ge- richt an unserem Geschäftssitz, zuständig. Nehmen Sie oder eine versicherte Person inner- halb von 24 Monaten nach Vertragsbeginn eine Verlegen Sie nach Vertragsabschluss Ihren Leistung in Anspruch, ist für Sie die tägliche Kün- Hauptwohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in digungsmöglichkeit für die Dauer von 12 Monaten einen Staat, der nicht Mitgliedstaat der Europäi- ausgeschlossen (Sperrzeit). schen Union oder Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum ist, oder Die Sperrzeit beginnt mit dem Ende des Monats, ist Ihr Hauptwohnsitz oder gewöhnlicher Aufent- in dem der Leistungsanspruch geltend gemacht halt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht be- wurde. Sie endet nach Ablauf von 12 Monaten, kannt, ist das Gericht an unserem Geschäftssitz spätestens jedoch mit Ablauf des 30. Monats zuständig. nach Vertragsbeginn. Nach Ablauf der Sperrzeit können Sie den Vertrag wieder täglich kündigen. Seite 12 von 13 DFV Deutsche Familienversicherung AG • Reuterweg 47 • 60323 Frankfurt am Main • www.deutsche-familienversicherung.de Vorstand Dr. Stefan M. Knoll (Vorsitzender), Michael Morgenstern, Stephan Schinnenburg, Marcus Wollny Aufsichtsrat Dr. Hans-Werner Rhein (Vorsitzender) • Handelsregister Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 78012 • Sitz der Gesellschaft Frankfurt am Main • VersSt-Nr. 807/V90807002160 • USt.-ID-Nr. DE 251616774 • Bankverbindung IBAN DE52 5005 0201 0200 6060 69
24. Anzuwendendes Recht Für Ihren Versicherungsvertrag gilt deutsches Recht. Für diesen Versicherungsvertrag gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, auch wenn Leistungen im Ausland in Anspruch genommen werden. 25. Garantieerklärung Die Ihnen hier vorliegenden Versicherungsbedin- gungen weichen ausschließlich zu Ihrem Vorteil von den durch den Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft empfohlenen Musterbe- dingungen ab. Wir garantieren, dass die vorliegenden Versiche- rungsbedingungen hinsichtlich des Umfanges des Versicherungsschutzes unter Einbeziehung aller optionaler und versicherten Risiken aus- schließlich zum Vorteil der versicherten Personen von den durch den Gesamtverband der Deut- schen Versicherungswirtschaft (GDV) empfohle- nen Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Privathaftpflichtversicherung (AVB PHV), den Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHB), der Musterbedin- gungsstruktur IX sowie der Musterbedingungs- struktur (Allgemeiner Teil AT) – jeweils aktueller Stand – abweichen. Erläuterung zur GDV-Garantie Der Gesamtverband der Deutschen Versiche- rungswirtschaft (GDV) ist die Interessenvertre- tung der Deutschen Versicherungswirtschaft und gibt regelmäßig neue Musterbedingungen her- aus, die branchenweit als Mindeststandard ange- sehen werden. In der Praxis kommt es hierbei aber immer wieder zu Abweichungen, auch wenn diese nicht immer beabsichtigt sein müssen. Diese Garantiezusage bedeutet für Sie also, dass in keinem Fall zum Nachteil der versicherten Per- sonen von den branchenweit als Mindeststan- dard angesehenen Bedingungen zur Privathaft- pflichtversicherung abgewichen wird. Sie können die jeweils aktuellen Musterbedingun- gen auf der Homepage des GDV nachlesen. Seite 13 von 13 DFV Deutsche Familienversicherung AG • Reuterweg 47 • 60323 Frankfurt am Main • www.deutsche-familienversicherung.de Vorstand Dr. Stefan M. Knoll (Vorsitzender), Michael Morgenstern, Stephan Schinnenburg, Marcus Wollny Aufsichtsrat Dr. Hans-Werner Rhein (Vorsitzender) • Handelsregister Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 78012 • Sitz der Gesellschaft Frankfurt am Main • VersSt-Nr. 807/V90807002160 • USt.-ID-Nr. DE 251616774 • Bankverbindung IBAN DE52 5005 0201 0200 6060 69
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