Versicherungsbedingungen für die private Haftpflichtversicherung DFV-HaftpflichtSchutz - Deutsche Familienversicherung

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Versicherungsbedingungen
                         für die private Haftpflichtversicherung DFV-HaftpflichtSchutz

                         in der Fassung vom 01.01.2019

                         Inhaltsverzeichnis

                       1. Art und Umfang des Versicherungsschutzes
                       2. Geltungsbereich
                       3. Versicherungssumme und Begrenzungen unserer Leistungspflicht
                       4. Abtretungsverbot
                       5. Selbstbehalt
                       6. Subsidiärer Schutz
                       7. Versicherte Personen
                       8. Ansprüche versicherter Personen untereinander
                       9. Unsere Leistungen
                       10. Kaution in Europa
                       11. Vorsorgeversicherung
                       12. Deliktunfähige Personen
                       13. Gefälligkeitsschäden
                       14. Notwendige Begrenzungen Ihres Versicherungsschutzes
                       15. Forderungsausfall und Gewaltopferschutz
                       16. Anpassung der Versicherungsbeiträge
                       17. Fälligkeit des Erstbeitrages, Beginn des Versicherungsschutzes und Folgen der nicht rechtzeitigen
                           Zahlung des Erstbeitrages
                       18. Fälligkeit der Folgebeiträge und Folgen der nicht rechtzeitigen Zahlung der Folgebeiträge
                       19. Obliegenheiten und Folgen von Obliegenheitsverletzungen
                       20. Laufzeit des Versicherungsvertrages
                       21. Kündigung und Beendigung des Versicherungsvertrages
                       22. Willenserklärungen und Anzeigen
                       23. Gerichtsstand
                       24. Anzuwendendes Recht
                       25. Garantieerklärung
PHV_DFV_VB_0743_1907

                                                                                                                                                             Seite 1 von 13
                       DFV Deutsche Familienversicherung AG • Reuterweg 47 • 60323 Frankfurt am Main • www.deutsche-familienversicherung.de
                       Vorstand Dr. Stefan M. Knoll (Vorsitzender), Michael Morgenstern, Stephan Schinnenburg, Marcus Wollny
                       Aufsichtsrat Dr. Hans-Werner Rhein (Vorsitzender) • Handelsregister Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 78012 • Sitz der Gesellschaft
                       Frankfurt am Main • VersSt-Nr. 807/V90807002160 • USt.-ID-Nr. DE 251616774 • Bankverbindung IBAN DE52 5005 0201 0200 6060 69
Sehr geehrte Versicherungsnehmerin,                                                                      In Erweiterung des Versicherungsschutzes versi-
sehr geehrter Versicherungsnehmer,                                                                       chern wir jedoch Ihre gesetzliche Haftpflicht für
                                                                                                         nachstehende Tätigkeiten, ausgenommen Schä-
diese Versicherungsbedingungen inklusive deren An-                                                       den an Land-, Luft- oder Wasserfahrzeugen:
hang konkretisieren den Versicherungsschutz des mit
Ihnen abgeschlossenen Versicherungsvertrages.                                                  1.1.      Ehrenamtliche Tätigkeiten, soweit diese nicht ho-
                                                                                                         heitlich oder in verantwortlicher Position ausge-
Um die Versicherungsbedingungen sprachlich verständ-                                                     übt werden.
lich abzufassen, werden Sie direkt angesprochen. Mit
der Anrede „Sie“ oder „Ihnen“ ist, soweit nichts anderes                                       1.2.      Selbstständige oder freiberufliche Tätigkeiten
bestimmt ist, der Versicherungsnehmer, mit „wir“ oder                                                    einschließlich den sich daraus ergebenden Eigen-
„uns“ die Deutsche Familienversicherung gemeint.                                                         schaften und Rechtsverhältnissen, wenn der aus-
                                                                                                         gewiesene Gesamtumsatz aus den Tätigkeiten
Die kursiv und fett geschriebenen Texte fassen die wich-                                                 20.000 EUR in den letzten 12 vollen Monaten vor
tigsten Inhalte der nachfolgenden nicht kursiv und nicht                                                 Schadeneintritt nicht überschritten hat und kein
fett geschriebenen Absätze der Versicherungsbedingun-                                                    Arbeitnehmer beschäftigt wird, als:
gen kurz zusammen und dienen Ihrem besseren Ver-
ständnis.                                                                                                -      Alleinunterhalter/in,
                                                                                                         -      Annahmestelle für Sammelbesteller,
Für Ihren Versicherungsvertrag sind alleine die nicht kur-                                               -      Änderungsschneider/in, Stickerei,
siv und nicht fett geschriebenen Absätze der Versiche-                                                   -      Daten- und Texterfasser/in,
rungsbedingungen maßgeblich.                                                                             -      Fotograf/in,
                                                                                                         -      Frisör/in,
1.        Art und Umfang des Versicherungsschutzes                                                       -      Händler/in mit Haushaltsreinigungswaren o-
                                                                                                                der Geschirr,
          Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht. Versi-                                            -      Kosmetikhändler/in ohne Herstellung,
          cherungsfall ist ein während der Wirksamkeit der                                               -      Kunsthandwerker/in (z.B. Töpfer/in),
          Versicherung eingetretenes Schadensereignis                                                    -      Nebenberufliche/r Lehrer/in (z.B. Nachhilfe-,
          aus den Gefahren des täglichen Lebens, das für                                                        Musik- oder Sprachlehrer/in),
          einen Dritten einen Personen-, Sach- oder Vermö-                                               -      Markt- und Meinungsforscher/in,
          gensschaden zur Folge hatte.                                                                   -      Souvenir- oder Schmuckhändler/in,
                                                                                                         -      Tagesmutter/-vater,
          Versicherungsschutz besteht gemäß den nach-                                                    -      Trageberater/in,
          stehenden Bedingungen für den Fall, dass eine                                                  -      Übersetzer/in.
          versicherte Person wegen eines während der
          Wirksamkeit der Versicherung eingetretenen Ver-
                                                                                               1.3.      Tätigkeiten als Arbeitnehmer soweit es sich um
          sicherungsfalls aufgrund gesetzlicher Haftungs-
                                                                                                         gesetzliche Schadenersatzansprüche handelt
          bestimmungen privatrechtlichen oder öffentlich-
          rechtlichen Inhalts in Anspruch genommen wird.
                                                                                                         -      gegenüber den Arbeitgebern oder den Ar-
                                                                                                                beitskollegen;
          Der Versicherungsfall ist das Schadensereignis,                                                -      gegenüber Dritten, soweit keine Betriebshaft-
          als dessen Folge                                                                                      pflicht besteht und der Freistellungsan-
                                                                                                                spruch gegenüber dem Arbeitgeber wegen
          -     Personenschäden,                                                                                Insolvenz des Arbeitgebers scheitert;
          -     Sachschäden oder
          -     Vermögensschäden                                                               1.4.      Die Teilnahme an Ferienjobs, Betriebspraktika
                                                                                                         und an fachpraktischem Unterricht.
          des Dritten unmittelbar entstanden sind. Auf den
          Zeitpunkt der Schadenverursachung, die zum                                           2.        Geltungsbereich
          Versicherungsfall geführt hat, kommt es nicht an.
                                                                                                         Wir bieten weltweit Versicherungsschutz.
          Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht als Pri-
          vatperson aus den Gefahren des täglichen Le-                                                   Der Versicherungsschutz gilt bei einem vorüber-
          bens, jedoch nicht aus den Gefahren eines Betrie-                                              gehenden Auslandsaufenthalt:
          bes, Berufes, Dienstes oder Amtes.                                                             -   zeitlich unbegrenzt in Europa;
                                                                                                         -   höchstens 5 Jahre auf der ganzen Welt.

                                                                                                                                              Seite 2 von 13
DFV Deutsche Familienversicherung AG • Reuterweg 47 • 60323 Frankfurt am Main • www.deutsche-familienversicherung.de
Vorstand Dr. Stefan M. Knoll (Vorsitzender), Michael Morgenstern, Stephan Schinnenburg, Marcus Wollny
Aufsichtsrat Dr. Hans-Werner Rhein (Vorsitzender) • Handelsregister Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 78012 • Sitz der Gesellschaft
Frankfurt am Main • VersSt-Nr. 807/V90807002160 • USt.-ID-Nr. DE 251616774 • Bankverbindung IBAN DE52 5005 0201 0200 6060 69
Wir definieren unter dem Geltungsbereich Europa                                      4.        Abtretungsverbot
          die Staaten der Europäischen Union (EU), die Ver-
          tragsstaaten des Abkommens über den europäi-                                                   Ein Freistellungsanspruch darf vor seiner endgül-
          schen Wirtschaftsraum (EWR), die Schweiz sowie                                                 tigen Feststellung ohne unsere Zustimmung we-
          Israel.                                                                                        der abgetreten noch verpfändet werden. Eine Ab-
                                                                                                         tretung an den geschädigten Dritten ist zulässig.
3.        Versicherungssumme und Begrenzungen unse-
          rer Leistungspflicht                                                                 5.        Selbstbehalt

          Unsere Entschädigungsleistungen sind je Versi-                                                 Sofern Sie einen Selbstbehalt mit uns vereinbart
          cherungsfall, je geschädigter Person und inner-                                                haben, wird dieser von unserer Entschädigungs-
          halb von 12 Monaten auf die vereinbarten Versi-                                                leistung abgezogen.
          cherungssummen begrenzt.
                                                                                                         Ein vereinbarter Selbstbehalt wird von der Ent-
          Die vereinbarte Versicherungssumme für Perso-                                                  schädigungsleistung in Abzug gebracht.
          nen, Sach- und Vermögenschäden ergibt sich aus
          dem Anhang zu diesen Versicherungsbedingun-                                                    Unabhängig davon bleiben wir auch in diesen Fäl-
          gen.                                                                                           len zur Abwehr unberechtigter Schadensersatz-
                                                                                                         ansprüche verpflichtet.
          Unsere Entschädigungsleistung ist für alle Versi-
          cherungsfälle innerhalb von 12 Monaten auf das                                       6.        Subsidiärer Schutz
          Zweifache der vereinbarten Versicherungs-
          summe und auf den vereinbarten Höchstbetrag je                                                 Ansprüche aus anderen Versicherungsverträgen
          geschädigte Person begrenzt (siehe Anhang zu                                                   sind vorrangig vor den Entschädigungsleistungen
          diesen Versicherungsbedingungen).                                                              aus diesem Vertrag in Anspruch zu nehmen.

          Unsere Entschädigungsleistung ist für jeden Ver-                                               Soweit im Versicherungsfall eine Entschädigung
          sicherungsfall auf die vereinbarte Versicherungs-                                              aus anderen Versicherungsverträgen bean-
          summe begrenzt. Dies gilt auch dann, wenn sich                                                 sprucht werden kann, gehen deren Leistungs-
          der Versicherungsschutz auf mehrere entschädi-                                                 pflichten vor.
          gungspflichtige Personen erstreckt.
                                                                                               7.        Versicherte Personen
          Mehrere während der Wirksamkeit der Versiche-
          rung eintretende Versicherungsfälle gelten als ein                                             Je nach gewähltem Versicherungsschutz können
          Versicherungsfall (Serienschaden), der im Zeit-                                                verschiedene Personengruppen durch diesen
          punkt des ersten dieser Versicherungsfälle einge-                                              Vertrag versichert sein.
          treten ist, wenn diese auf demselben ursächli-
          chen Zusammenhang beruhen.                                                                     Welche Personen versichert sind, richtet sich
                                                                                                         nach Ihrem gewählten Versicherungsschutz
          Falls die von uns verlangte Erledigung eines Haft-                                             (siehe Anhang zu diesen Versicherungsbedingun-
          pflichtanspruchs durch Anerkenntnis, Befriedi-                                                 gen).
          gung oder Vergleich am Verhalten von versicher-
          ten Personen scheitert, müssen wir für den von                                                 Scheiden Personen aus der Versicherung aus, be-
          der Weigerung an entstehenden Mehraufwand an                                                   steht für sie längstens für 12 Monate nach Aus-
          Entschädigungsleistung, Zinsen und sonstigen                                                   scheiden Versicherungsschutz.
          Kosten nicht aufkommen.
                                                                                               8.        Ansprüche versicherter Personen untereinander
          Die Zahlung unserer Leistungen erfolgt in Euro.
                                                                                                         Bei mehreren versicherten Personen leisten wir
          Soweit der Zahlungsort in einem Staat außerhalb                                                unter bestimmten Umständen auch für Haft-
          der Europäischen Währungsunion liegt, gelten un-                                               pflichtansprüche der versicherten Personen un-
          sere Verpflichtungen mit dem Zeitpunkt als er-                                                 tereinander.
          füllt, in dem der Euro-Betrag bei einem inländi-
          schen Geldinstitut oder auf Ihren ausdrücklichen                                               Versicherungsschutz besteht für gesetzliche
          Wunsch einem sonstigen innerhalb der Europäi-                                                  Haftpflichtansprüche versicherter Personen un-
          schen Währungsunion gelegenen Konto angewie-                                                   tereinander wegen:
          sen ist.

                                                                                                                                           Seite 3 von 13
DFV Deutsche Familienversicherung AG • Reuterweg 47 • 60323 Frankfurt am Main • www.deutsche-familienversicherung.de
Vorstand Dr. Stefan M. Knoll (Vorsitzender), Michael Morgenstern, Stephan Schinnenburg, Marcus Wollny
Aufsichtsrat Dr. Hans-Werner Rhein (Vorsitzender) • Handelsregister Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 78012 • Sitz der Gesellschaft
Frankfurt am Main • VersSt-Nr. 807/V90807002160 • USt.-ID-Nr. DE 251616774 • Bankverbindung IBAN DE52 5005 0201 0200 6060 69
-     Personenschäden. Übergangsfähige Re-                                                     einen unter den Versicherungsschutz fallenden
                gressansprüche Dritter wegen Personen-                                                   Haftpflichtanspruch zur Folge haben kann, tragen
                schäden sind hierbei versichert. Wir verzich-                                            wir die gebührenordnungsmäßigen oder die mit
                ten gegenüber versicherten Personen auf un-                                              uns besonders vereinbarten höheren Kosten für
                seren eigenen Regressanspruch.                                                           einen Verteidiger. Diese Leistung erbringen wir
          -     Sachschäden privatrechtlichen Inhalts, wenn                                              nur, wenn wir die Bestellung eines Verteidigers
                die Ansprüche gerichtlich geltend gemacht                                                wünschen oder wir Ihrem eigenen Wunsch nach
                werden und ein rechtskräftiges Urteil vor-                                               einem Verteidiger zugestimmt haben.
                liegt. Ausgeschlossen bleiben jedoch sämtli-
                che Kosten, die sowohl für die Feststellung,                                             Erlangen Sie oder eine versicherte Person das
                wie auch für die Abwehr, aufgewendet wur-                                                Recht, die Aufhebung oder Minderung einer zu
                den.                                                                                     zahlenden Rente zu fordern, so sind wir zur Aus-
          -     Sach- und daraus resultierenden Vermö-                                                   übung dieses Rechts bevollmächtigt.
                gensschäden der in diesem Vertrag versi-
                cherten für Sie tätigen oder vorübergehend in                                  10.       Kaution in Europa
                Ihrem Haushalt eingegliederten Personen
                gegen Sie oder die mit Ihnen in häuslicher                                               Wir stellen innerhalb der vereinbarten Grenzen
                Gemeinschaft lebenden versicherten Perso-                                                auch den erforderlichen Betrag, wenn eine Kau-
                nen. Den Nachweis über die Mitversicherung                                               tion zur Sicherstellung von Leistungen hinterlegt
                haben Sie zu führen.                                                                     werden muss.

9.        Unsere Leistungen                                                                              Haben versicherte Personen durch behördliche
                                                                                                         Anordnung eine Kaution zur Sicherstellung von
          Ihr Versicherungsschutz umfasst die Prüfung der                                                Leistungen, aufgrund eines im Umfang dieses
          Haftpflichtfrage, die Abwehr unberechtigter                                                    Vertrages versicherten Haftpflichtanspruches ei-
          Schadensersatzansprüche und die Freistellung                                                   nes Dritten zu hinterlegen, stellen wir den erfor-
          von berechtigten Schadensersatzansprüchen.                                                     derlichen Betrag bis zum vereinbarten Höchstbe-
                                                                                                         trag zur Verfügung (siehe Anhang zu diesen Ver-
          Der Versicherungsschutz umfasst:                                                               sicherungsbedingungen).

          -     die haftungsrechtliche Prüfung dem Grunde                                                Der Kautionsbetrag wird auf eine von uns zu leis-
                und der Höhe nach;                                                                       tende Schadenersatzzahlung angerechnet. Ist die
          -     die Abwehr unberechtigter Schadensersatz-                                                Kaution höher als der zu leistende Schadener-
                ansprüche;                                                                               satz, so sind Sie verpflichtet, den Differenzbetrag
          -     die Freistellung von berechtigten Schadens-                                              zurückzuzahlen. Das Gleiche gilt, wenn die Kau-
                ersatzverpflichtungen.                                                                   tion als Strafe, Geldbuße oder für die Durchset-
                                                                                                         zung nicht versicherter Schadenersatzforderun-
          Ist die Schadensersatzverpflichtung von versi-                                                 gen einbehalten wird oder die Kaution verfallen
          cherten Personen mit bindender Wirkung von uns                                                 ist.
          festgestellt, stellen wir die versicherte Person bin-
          nen zwei Wochen vom Anspruch des Dritten frei.                                       11.       Vorsorgeversicherung

          Wir sind bevollmächtigt, alle zur Abwicklung des                                               Nach Abschluss des Versicherungsvertrages hin-
          Schadens oder Abwehr der Schadensersatzan-                                                     zukommende versicherte Personen und Hunde
          sprüche zweckmäßig erscheinenden Erklärungen                                                   sind sofort versichert.
          im Namen von versicherten Personen abzuge-
          ben.                                                                                           Nachstehende Risiken, die nach Abschluss des
                                                                                                         Versicherungsvertrages neu entstehen, sind im
          Kommt es in einem Versicherungsfall zu einem                                                   Rahmen des bestehenden Vertrages sofort versi-
          Rechtsstreit über Schadensersatzansprüche, die                                                 chert:
          gegen versicherte Personen geltend gemacht
          werden, sind wir zur Prozessführung bevollmäch-                                                -      hinzukommende versicherte Personen und
          tigt. Wir führen den Rechtsstreit im Namen von                                                 -      hinzukommende Hunde,
          versicherten Personen auf unsere Kosten.
                                                                                                         die eine Änderung des gewählten Versicherungs-
          Im Falles eines Straf- oder Ordnungswidrigkeits-                                               schutzes erforderlich machen.
          verfahrens wegen eines Versicherungsfalls, das

                                                                                                                                             Seite 4 von 13
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Vorstand Dr. Stefan M. Knoll (Vorsitzender), Michael Morgenstern, Stephan Schinnenburg, Marcus Wollny
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Frankfurt am Main • VersSt-Nr. 807/V90807002160 • USt.-ID-Nr. DE 251616774 • Bankverbindung IBAN DE52 5005 0201 0200 6060 69
Die Meldung über das neue Risiko muss uns in-                                        14.3. Nicht versichert sind gesetzliche Haftpflichtan-
          nerhalb von 12 Monaten nach dessen Entstehen                                               sprüche Dritter gegen versicherte Personen auf-
          vorliegen. Die Änderung des Versicherungsschut-                                            grund der Teilnahme an
          zes erfolgt rückwirkend zu dem Zeitpunkt, in dem
          sich das neue Risiko verwirklicht hat. Der Mehr-                                               -      Pferde- oder Kraftfahrzeugrennen sowie die
          beitrag ergibt sich aus den jeweils gültigen Tarif-                                                   Vorbereitung hierzu;
          bestimmungen.                                                                                  -      Radrennen und deren Training dazu, wenn
                                                                                                                dadurch Einkommen erzielt wird oder auf-
          Wenn Sie der Vertragsänderung widersprechen,                                                          grund von Verträgen Geld- oder Sachleistun-
          entfällt die Vorsorgeversicherung rückwirkend.                                                        gen vereinnahmt werden.

12.       Deliktunfähige Personen                                                              14.4. Nicht versichert sind gesetzliche Haftpflichtan-
                                                                                                     sprüche Dritter gegen versicherte Personen
          Die Deliktunfähigkeit einer versicherten Person                                            durch übermäßige Beanspruchung, Abnutzung,
          steht unserer Entschädigungsleistung nicht ent-                                            Verschleiß sowie Schimmelbildung.
          gegen.
                                                                                               14.5. Nicht versichert sind gesetzliche Haftpflichtan-
          Wir verzichten bei versicherten Personen auf den                                           sprüche Dritter gegen versicherte Personen
          Einwand einer Deliktunfähigkeit.                                                           durch den Besitz oder Eigentum sowie das Halten
                                                                                                     oder Führen von zulassungs- oder versicherungs-
          Regressansprüche gegenüber Dritten, soweit es                                              pflichtigen Land- und Wasserfahrzeugen auf öf-
          sich nicht um versicherte Personen handelt, be-                                            fentlichen Wegen, Straßen und Plätzen.
          halten wir uns vor.
                                                                                                         In Erweiterung des Versicherungsschutzes versi-
13.       Gefälligkeitsschäden                                                                           chern wir jedoch Ihre gesetzliche Haftpflicht:

          Wir leisten auch bei Gefälligkeitsschäden.                                                     -      für deren Nutzung auf nicht öffentlichen We-
                                                                                                                gen und Plätzen sowie vollständig umfriede-
          Wir verzichten auf den Einwand, dass es sich um                                                       ten und nicht von der Öffentlichkeit begehba-
          ein Schadensereignis aus einem Gefälligkeitsver-                                                      ren Privatgrundstücken;
          hältnis handelt.                                                                               -      für Sachschäden als Halter oder Versiche-
                                                                                                                rungsnehmer eines Kraftfahrzeuges durch
14.       Notwendige Begrenzungen                       Ihres      Versiche-                                    Be- und Entladen, Öffnen der Fahrertür, Reini-
          rungsschutzes                                                                                         gungs- und Pflegearbeiten;
                                                                                                         -      für Be- und Entladeschäden an gemieteten o-
          Wir können Ihnen im Rahmen einer privaten Haft-                                                       der geliehenen Kfz-Anhängern;
          pflichtversicherung nicht unbegrenzt Versiche-                                                 -      für die erlaubte Nutzung eigener und fremder
          rungsschutz bieten. Daher besteht in bestimmten                                                       Wassersportfahrzeuge, soweit für das Füh-
          Fällen kein Anspruch auf Versicherungsleistun-                                                        ren keine behördliche Erlaubnis oder kein
          gen.                                                                                                  Führerschein erforderlich ist. In Ländern
                                                                                                                ohne Führerscheinpflicht gelten die Verord-
14.1      Nicht versichert sind gesetzliche Haftpflichtan-                                                      nungen nach deutschem Recht. Unter Was-
          sprüche Dritter gegen versicherte Personen, die                                                       sersportfahrzeugen verstehen wir Motor- o-
          ein Schadensereignis                                                                                  der Segelboote für Freizeit- oder Sportzwe-
                                                                                                                cke;
          -     vorsätzlich herbeigeführt haben;                                                         -      für Schäden an fremden Fahrzeugen bei Be-
          -     in Ausübung einer Straftat verursacht haben;                                                    tankungsschäden, die durch versehentliche
          -     durch bewusstes Abweichen von Gesetzen,                                                         Betankung mit für das Kraftfahrzeug nicht
                Verordnungen, behördlichen Anordnungen o-                                                       geeigneten Kraftstoffen entstehen;
                der Verfügungen herbeigeführt haben.                                                     -      für Schäden an fremden Fahrzeugen bei Ver-
                                                                                                                mögensschäden durch Rabattrückstufun-
14.2. Nicht versichert sind gesetzliche Haftpflichtan-                                                          gen, wenn der Dritte keinen Rabattschutz in
      sprüche Dritter gegen versicherte Personen aus                                                            seinem Vertrag vereinbart hat. Wir erstatten
      der Ausübung der Jagd sowie aus unerlaubtem                                                               den vom Kfz-Versicherer nachgewiesenen
      Besitz von Waffen oder unerlaubter Verwendung                                                             Mehrbeitrag für 5 Jahre, höchstens jedoch
      von Feuerwerk.                                                                                            die erbrachte Entschädigungsleistung der

                                                                                                                                               Seite 5 von 13
DFV Deutsche Familienversicherung AG • Reuterweg 47 • 60323 Frankfurt am Main • www.deutsche-familienversicherung.de
Vorstand Dr. Stefan M. Knoll (Vorsitzender), Michael Morgenstern, Stephan Schinnenburg, Marcus Wollny
Aufsichtsrat Dr. Hans-Werner Rhein (Vorsitzender) • Handelsregister Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 78012 • Sitz der Gesellschaft
Frankfurt am Main • VersSt-Nr. 807/V90807002160 • USt.-ID-Nr. DE 251616774 • Bankverbindung IBAN DE52 5005 0201 0200 6060 69
Kraftfahrzeug-Haftpflicht- bzw. Kraftfahr-                                               Unter Luftfahrzeugen verstehen wir flugfähige
                zeug-Vollkaskoversicherung.                                                              Objekte, die innerhalb der Erdatmosphäre stei-
                                                                                                         gen, fliegen oder fahren und zu Zwecken des
          Unter fremden Fahrzeugen verstehen wir Fahr-                                                   Sportes oder der Freizeitgestaltung betrieben
          zeuge von Dritten, die Ihnen oder einer versicher-                                             werden.
          ten Person nicht zum dauerhaften oder regelmä-
          ßigen privaten Gebrauch überlassen wurden und                                                  Versichert ist jeweils auch die persönliche ge-
          nicht zu gewerblichen Zwecken genutzt werden.                                                  setzliche Haftpflicht des verantwortlichen Füh-
          Fahrzeuge versicherter Personen sind keine                                                     rers und der sonst zur Bedienung des Fahrzeuges
          fremden Fahrzeuge.                                                                             berechtigten Personen.

          Versichert ist jeweils auch die persönliche ge-                                      14.7. Nicht versichert sind gesetzliche Haftpflichtan-
          setzliche Haftpflicht des verantwortlichen Füh-                                            sprüche Dritter gegen versicherte Personen aus
          rers und der sonst zur Bedienung des Fahrzeuges                                            Immobilienbesitz.
          berechtigten Personen.
                                                                                                         In Erweiterung des Versicherungsschutzes versi-
          In Erweiterung des Versicherungsschutzes versi-                                                chern wir jedoch Ihre gesetzliche Haftpflicht:
          chern wir zudem Ihre gesetzliche Haftpflicht für
          das Führen fremder versicherungspflichtiger                                                    14.7.1.
          Kraftfahrzeuge im europäischen Ausland                                                         für die Haus- und Grundstückshaftpflicht von
                                                                                                         Ihnen und Ihrem Partner als nicht gewerbliche In-
          Versichert sind Schadensereignisse, die auf einer                                              haber oder Nießbrauchsberechtigte von höchs-
          Reise eintreten, soweit nicht oder nicht ausrei-                                               tens 5 Immobilien in Europa.
          chend die Kfz-Haftpflichtversicherung bean-
          sprucht werden kann.                                                                           Unter Partner verstehen wir den Ehepartner (der
                                                                                                         Partner aus einer eingetragenen Lebensgemein-
          Als Kraftfahrzeuge gelten Personenkraftwagen,                                                  schaft ist dem Ehepartner gleichgestellt) und ei-
          Wohnmobile, Krafträder und Quads, soweit sie                                                   nen Lebenspartner, soweit er im Haushalt der ver-
          nach ihrer Bauart und Ausstattung zur Beförde-                                                 sicherten Person lebt und dort gemeldet ist.
          rung von nicht mehr als 9 Personen (einschließ-
          lich dem Fahrer) bestimmt sind. Hierbei ist auch                                               Unter Immobilien verstehen wir
          das Mitführen von Wohnwagen, Gepäck- und
          Bootsanhängern versichert.                                                                     -      Einfamilien-, Zweifamilien- und Ferienhäuser,
                                                                                                                sowie Eigentums- und Ferienwohnungen ein-
          Das Fahrzeug darf ausschließlich von einem be-                                                        schließlich der jeweils dazugehörigen Ge-
          rechtigten Fahrer gebraucht werden. Berechtigt                                                        bäude- und Grundstückbestandteile;
          ist der Fahrer, der mit Wissen und Willen des Ver-                                             -      unbebaute Grundstücke, sowie fest instal-
          fügungsberechtigten das Fahrzeug gebrauchen                                                           lierte Wohnwagen oder Anlagen. Unbebaut
          darf, die erforderliche Fahrerlaubnis besitzt und                                                     sind Grundstücke für uns auch dann, wenn
          das Fahrzeug sicher lenken kann.                                                                      sich kleinere Schuppen, Scheunen, Schutz-
                                                                                                                hütten oder Hochsitze auf diesen Grundstü-
          Nicht versichert sind Verkehrsunfälle, die auf der                                                    cken befinden, solange diese unbewohnt
          Einnahme von Substanzen oder Wirkstoffen beru-                                                        sind.
          hen, welche die Fahrsicherheit beeinträchtigen.
                                                                                                         14.7.2.
14.6. Nicht versichert sind gesetzliche Haftpflichtan-                                                   als Miteigentümer gegenüber der Gemeinschaft
      sprüche Dritter gegen versicherte Personen                                                         der Wohnungseigentümer, auch wegen Beschädi-
      durch den Besitz oder Eigentum sowie das Halten                                                    gung des Gemeinschaftseigentums. Bei einer
      oder Führen von Luftfahrzeugen.                                                                    selbstbewohnten Eigentumswohnung verzichten
      In Erweiterung des Versicherungsschutzes versi-                                                    wir auf die Kürzung des Eigenanteils.
      chern wir jedoch Ihre gesetzliche Haftpflicht für
      die erlaubte Nutzung:                                                                              14.7.3.
                                                                                                         aus dem Betrieb von Energieerzeugungsanlagen
          -     von eigenen und fremden Luftfahrzeugen bis                                               (bspw. Photovoltaikanlagen), einschließlich der
                max. 5 Kg Fluggewicht;                                                                   Einspeisung von Strom in das öffentliche Netz.
          -     von eigenen und fremden Kitesportgeräten.

                                                                                                                                              Seite 6 von 13
DFV Deutsche Familienversicherung AG • Reuterweg 47 • 60323 Frankfurt am Main • www.deutsche-familienversicherung.de
Vorstand Dr. Stefan M. Knoll (Vorsitzender), Michael Morgenstern, Stephan Schinnenburg, Marcus Wollny
Aufsichtsrat Dr. Hans-Werner Rhein (Vorsitzender) • Handelsregister Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 78012 • Sitz der Gesellschaft
Frankfurt am Main • VersSt-Nr. 807/V90807002160 • USt.-ID-Nr. DE 251616774 • Bankverbindung IBAN DE52 5005 0201 0200 6060 69
14.7.4.                                                                                               Ziegen, Schweine und Geflügel, die auf ei-
          des Zwangs- oder Insolvenzverwalters in dieser                                                        nem eigenen Grundstück in Deutschland ge-
          Eigenschaft.                                                                                          halten werden.
                                                                                                         -      als Fahrer bei der privaten Nutzung fremder
          14.7.5.                                                                                               Fuhrwerke. Ausgeschlossen bleiben Schä-
          aus der Verletzung von Pflichten, welche auf ver-                                                     den am Zugtier und dem Fuhrwerk selbst.
          traglichen Vereinbarungen beruhen, z.B. bauliche
          Instandhaltung, Beleuchtung, Reinigung, Streuen                                                Darüber hinaus ersetzen wir die Aufwendungen
          und Schneeräumen auf Gehwegen.                                                                 für das Wiedereinfangen entlaufener, versicherter
                                                                                                         Tiere.
          14.7.6.
          als Bauherr oder Bauunternehmer für eine selbst-                                               Nicht versichert ist die Haltung von Pferden.
          genutzte Immobilie in Deutschland, sofern eine
          Bausumme von 1.000.000 EUR nicht überschrit-                                                   Nicht versichert ist die Haltung von Hunden, es
          ten wird.                                                                                      sei denn,

          14.7.7.                                                                                        -      es handelt sich um einen Blindenführhund
          für Gewässerschäden aus dem Anlagenrisiko o-                                                          oder
          der durch häusliche Abwässer. Versichert sind                                                  -      dies wurde vertraglich vereinbart (siehe An-
          ausschließlich folgende Anlagen:                                                                      hang zu diesen Versicherungsbedingungen).
                                                                                                                Trotz vertraglicher Vereinbarung besteht
          -      Flüssiggastanks, die der Versorgung versi-                                                     kein Versicherungsschutz für nachstehende
                 cherter Immobilien dienen;                                                                     Hunderassen sowie Kreuzungen dieser
          -      Heizöltanks, die der Versorgung Ihres selbst-                                                  Hunde untereinander oder mit anderen Hun-
                 bewohnten Ein- oder Zweifamilienhauses in                                                      den: Alano, American Bulldog, American Pit-
                 Deutschland dienen;                                                                            bull Terrier, American Staffordshire Terrier,
          -      eine privat genutzte Abwassergrube ohne                                                        Bandog, Bullmastiff, Bullterrier, Cane Corso,
                 Einleitung in ein Gewässer für Ihr selbstbe-                                                   Dogo Argentino, Dogue de Bordeaux, Fila
                 wohntes Ein- oder Zweifamilienhaus in                                                          Brasileiro, Kangal (Karabash), Kaukasischer
                 Deutschland;                                                                                   Owtscharka, Mastiff, Mastin Espanol, Mas-
          -      eine privat genutzte Kleinkläranlage aus-                                                      tino Napoletano, Perro de Presa Canario
                 schließlich für häusliche Abwässer inklusive                                                   (Dogo Canario), Perro de Presa Mallorquin,
                 Einleitung in ein Gewässer für Ihr selbstbe-                                                   Pitbull bzw. Pitbull Terrier, Staffordshire Bull-
                 wohntes Ein- oder Zweifamilienhaus in                                                          terrier, Tosa Inu.
                 Deutschland;
          -      Anlagen in Form von Kleingebinden, zur La-                                    14.9. Nicht versichert sind gesetzliche Haftpflichtan-
                 gerung von gewässerschädlichen Stoffen                                              sprüche Dritter gegen versicherte Personen für
                 und aus der Verwendung dieser Stoffe.                                               Schäden an geliehenen, gemieteten oder gepach-
                                                                                                     teten Wertsachen. Unter Wertsachen verstehen
14.8      Nicht versichert sind gesetzliche Haftpflichtan-                                           wir:
          sprüche Dritter gegen versicherte Personen aus
          Tierbesitz oder Tierhaltung.                                                                   -      Bargeld und auf Geldkarten (z. B. Chipkarten)
                                                                                                                geladene Beträge
          In Erweiterung des Versicherungsschutzes versi-                                                -      Urkunden einschließlich Sparbücher und
          chern wir jedoch Ihre gesetzliche Haftpflicht:                                                        sonstige Wertpapiere
                                                                                                         -      Schmucksachen, Edelsteine und Perlen;
          -      für die erlaubte Haltung und das Hüten von                                              -      Briefmarken, Münzen und Medaillen
                 Heimtieren. Unter Heimtieren verstehen wir                                              -      Uhren
                 Tiere, die im Haushalt zur eigenen Freude                                               -      Pelze, handgeknüpfte Teppiche und Gobe-
                 und als Gefährten gehalten werden oder die                                                     lins
                 für diesen Zweck bestimmt sind.                                                         -      Kunstgegenstände (zum Beispiel Gemälde,
          -      für das gelegentliche Hüten bzw. Reiten                                                        Collagen, Zeichnungen, Graphiken und Plas-
                 fremder Pferde.                                                                                tiken)
          -      für die nicht gewerbsmäßige, erlaubte Hal-                                              -      alle Sachen aus Gold oder Platin
                 tung von eigenen Nutztieren und Bienen. Un-                                             -      alle Sachen aus Silber
                 ter Nutztieren verstehen wir Rinder, Schafe,                                            -      sonstige Sachen, die über 100 Jahre alt sind

                                                                                                                                                 Seite 7 von 13
DFV Deutsche Familienversicherung AG • Reuterweg 47 • 60323 Frankfurt am Main • www.deutsche-familienversicherung.de
Vorstand Dr. Stefan M. Knoll (Vorsitzender), Michael Morgenstern, Stephan Schinnenburg, Marcus Wollny
Aufsichtsrat Dr. Hans-Werner Rhein (Vorsitzender) • Handelsregister Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 78012 • Sitz der Gesellschaft
Frankfurt am Main • VersSt-Nr. 807/V90807002160 • USt.-ID-Nr. DE 251616774 • Bankverbindung IBAN DE52 5005 0201 0200 6060 69
(Antiquitäten), jedoch mit Ausnahme von                                       14.13. Nicht versichert sind gesetzliche Haftpflichtan-
                 Möbelstücken.                                                                        sprüche Dritter gegen versicherte Personen aus
                                                                                                      Schäden durch Internetnutzung.
14.10. Nicht versichert sind gesetzliche Haftpflichtan-
       sprüche Dritter gegen versicherte Personen für                                                    In Erweiterung des Versicherungsschutzes versi-
       Glasbruchschäden, wenn eine Versicherung da-                                                      chern wir jedoch die gesetzliche Haftpflicht der
       gegen besteht.                                                                                    versicherten Personen wegen Schäden aus der
                                                                                                         Übermittlung, Bereitstellung und dem Austausch
14.11. Nicht versichert sind gesetzliche Haftpflichtan-                                                  elektronischer Daten, soweit es sich um folgende
       sprüche Dritter gegen versicherte Personen für                                                    Auswirkungen handelt bis zum vereinbarten
       das Abhandenkommen von Sachen.                                                                    Höchstbetrag (siehe Anhang zu diesen Versiche-
                                                                                                         rungsbedingungen):
          In Erweiterung des Versicherungsschutzes versi-
          chern wir jedoch Ihre gesetzliche Haftpflicht für                                              14.13.1.
          das Abhandenkommen von fremden Schlüsseln,                                                     Löschung, Unterdrückung, Unbrauchbarmachung
          die sich aus beruflichen, privaten- und ehrenamt-                                              oder Veränderung von Daten (Datenveränderung)
          lichen Gründen oder im Rahmen einer Vereinstä-                                                 bei Dritten durch Computerviren oder andere
          tigkeit im rechtmäßigen Gewahrsam der versi-                                                   Schadprogramme.
          cherten Personen befinden.
                                                                                                         14.13.2.
          Ihr Versicherungsschutz umfasst die Übernahme                                                  Datenveränderung aus sonstigen Gründen sowie
          der Kosten für:                                                                                der Nichterfassung und fehlerhaften Speicherung
                                                                                                         von Daten bei Dritten und zwar wegen:
          -     den teilweisen oder vollständigen notwendi-
                gen Austausch der Schließanlage bzw. des                                                 -      sich daraus ergebender Personen- und
                Schlosses                                                                                       Sachschäden, nicht jedoch weiterer Daten-
          -     die Änderung der Schließanlage oder der                                                         veränderungen;
                Schlüssel, für das unvermeidbare gewalt-                                                 -      der Kosten zur Wiederherstellung der verän-
                same Öffnen von Schlössern                                                                      derten Daten bzw. Erfassung oder korrekter
          -     sonstige vorübergehende Sicherungsmaß-                                                          Speicherung nicht oder fehlerhaft erfasster
                nahmen (Notschloss) und für den notwendi-                                                       Daten.
                gen Objektschutz.
                                                                                               15.       Forderungsausfall und Gewaltopferschutz
          Zu fremden Schlüsseln zählen wir auch Code-
          Karten und Transponder mit Schlüsselfunktion.                                                  Wir leisten bei Haftpflichtansprüchen der versi-
                                                                                                         cherten Personen, sofern diese gegenüber Drit-
14.12. Nicht versichert sind gesetzliche Haftpflichtan-                                                  ten wegen Zahlungsunfähigkeit nicht durchge-
       sprüche Dritter gegen versicherte Personen aus                                                    setzt werden können.
       Ansprüchen wegen Persönlichkeitsrechtverlet-
       zungen, Belästigungen, Anfeindungen und sonsti-                                                   Versichert sind versicherte Personen, wenn Ihnen
       gen Diskriminierungen.                                                                            ein Dritter (Schadenverursacher) einen Schaden
                                                                                                         im Sinne der nachstehenden Bestimmungen zu-
          In Erweiterung des Versicherungsschutzes versi-                                                fügt und versicherte Personen die daraus entste-
          chern wir versicherte Personen jedoch:                                                         henden Schadensersatzforderungen wegen Zah-
                                                                                                         lungsunfähigkeit des Schadensverursachers
          -      in der Eigenschaft als Dienstherr der in ihrem                                          nicht durchsetzen können. Die Schadensersatz-
                 Haushalt beschäftigten Personen;                                                        forderungen müssen sich aus gesetzlichen Haf-
          -      in Ausübung einer versicherten beruflichen                                              tungsbestimmungen privatrechtlichen Inhalts er-
                 Tätigkeit.                                                                              geben.
                                                                                                         Wir gewähren auch Versicherungsschutz, wenn
          Dies gilt ausschließlich für Ansprüche nach deut-                                              der Dritte mit Vorsatz gehandelt hat.
          schem Recht und wenn diese vor einem deut-
          schen Gericht geltend gemacht werden.                                                          Versichert sind ausschließlich Personen- oder
                                                                                                         Sachschäden und daraus resultierende Vermö-
          Unter beschäftige Personen verstehen wir auch                                                  gensschäden infolge von Schadensereignissen,
          Bewerberinnen und Bewerber sowie Personen,                                                     die versicherte Personen:
          deren Beschäftigungsverhältnis beendet ist.

                                                                                                                                             Seite 8 von 13
DFV Deutsche Familienversicherung AG • Reuterweg 47 • 60323 Frankfurt am Main • www.deutsche-familienversicherung.de
Vorstand Dr. Stefan M. Knoll (Vorsitzender), Michael Morgenstern, Stephan Schinnenburg, Marcus Wollny
Aufsichtsrat Dr. Hans-Werner Rhein (Vorsitzender) • Handelsregister Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 78012 • Sitz der Gesellschaft
Frankfurt am Main • VersSt-Nr. 807/V90807002160 • USt.-ID-Nr. DE 251616774 • Bankverbindung IBAN DE52 5005 0201 0200 6060 69
-      in Europa erleiden und                                                                  ben. Diesem ist ein notarielles Schuldanerkennt-
          -      während der Wirksamkeit des Vertrages ein-                                              nis des Schadensverursachers vor einem Notar
                 getreten sind.                                                                          eines dieser Staaten gleichzusetzen.

          Wir stellen Sie hierbei so, als würde für den Scha-                                            Anerkenntnis-, Versäumnisurteile, gerichtliche
          denverursacher eine private Haftpflichtversiche-                                               Vergleiche, vergleichbare Titel sowie notarielle
          rung bestehen, deren Umfang sich nach Ihrem                                                    Schuldanerkenntnisse der vorgenannten Staaten
          DFV-HaftpflichtSchutz richtet.                                                                 binden uns nur, soweit der Anspruch auch ohne
                                                                                                         einen dieser Titel bestanden hätte.
          Versichert sind darüber hinaus Schäden, die der
          Schadenverursacher in seiner Eigenschaft als                                                   Jede sinnvolle Zwangsvollstreckung aus diesem
          Tierhalter und Tierhüter, Haus- und Grundbesit-                                                Titel gegen den Schadensverursacher muss da-
          zer, Inhaber von Anlagen zur Lagerung von Heizöl,                                              bei erfolglos geblieben sein. Vollstreckungsver-
          Bauherr, Jäger und Inhaber von Wassersportfahr-                                                suche gelten als erfolglos, wenn Sie nachweisen,
          zeugen verursacht hat.                                                                         dass eine Zwangsvollstreckung (Sach-, Immobi-
                                                                                                         lien- oder Forderungspfändung) nicht oder nicht
          Kein Versicherungsschutz besteht für Schadens-                                                 zur vollen Befriedigung geführt hat oder eine
          ersatzansprüche wegen Schäden:                                                                 selbst teilweise Befriedigung aussichtslos er-
                                                                                                         scheint (z. B. weil der Schadensverursacher in
          -      aus einem tätlichen Angriff, der von dem An-                                            den letzten 3 Jahren eine eidesstattliche Versi-
                 greifer durch den Gebrauch eines Kraftfahr-                                             cherung abgegeben hat).
                 zeugs oder eines Anhängers verursacht wor-
                 den ist;                                                                                Wir benötigen für unsere Leistungserbringung
          -      an Kraft-, Luft- und Wasserfahrzeugen;                                                  alle zur Beurteilung des Versicherungsfalls erfor-
          -      an versicherten Tieren, ausgenommen                                                     derlichen Unterlagen von Ihnen, insbesondere
                 Hunde und Katzen;                                                                       eine vollstreckbare Ausfertigung des Titels oder
          -      an Immobilien außerhalb Deutschlands;                                                   eines notariellen Schuldanerkenntnisses.
          -      an Sachen, die ganz oder teilweise dem Be-
                 reich eines Betriebes, Gewerbes, Berufes,                                               Versicherte Personen sind verpflichtet, ihre An-
                 Dienstes oder Amtes zuzurechnen sind.                                                   sprüche gegen den Schadenverursacher in Höhe
                                                                                                         der jeweiligen Entschädigungsleistung an uns ab-
          Dem Schadenverursacher stehen keine Rechte                                                     zutreten. Hierfür benötigen wir eine gesonderte
          aus diesem Vertrag zu.                                                                         Abtretungserklärung von Ihnen.

          Wir leisten generell keine Entschädigung für:                                        16.       Anpassung der Versicherungsbeiträge

          -      Verzugszinsen, Vertragsstrafen und Kosten                                               Die Beiträge können aufgrund einer Beitragsan-
                 der Rechtsverfolgung;                                                                   passung steigen oder sinken.
          -      Forderungen aufgrund eines gesetzlichen o-
                 der vertraglichen Forderungsübergangs;                                                  Wir können die Beiträge anpassen, wenn wir nicht
          -      Ansprüche, die Ihnen aus einer bestehenden                                              nur als vorübergehend anzusehende Veränderun-
                 Schadensversicherung zustehen;                                                          gen des Leistungs- bzw. Schadenbedarfs gegen-
          -      den Fall, dass Träger der Sozialversicherung                                            über unseren technischen Berechnungsgrundla-
                 oder Sozialhilfe leistungspflichtig sind, auch                                           gen feststellen. Wir können die Beiträge dann ent-
                 nicht, soweit es sich um Rückgriffs-, Beteili-                                          sprechend den neuen Berechnungsgrundlagen
                 gungsansprüche oder ähnliche Ansprüche                                                  anpassen, um die Erfüllbarkeit der Versiche-
                 von Dritten handelt;                                                                    rungsleistungen zu gewährleisten.
          -      Ansprüche, soweit sie darauf beruhen, dass
                 berechtigte Einwendungen oder begründete                                                Wir können die Beiträge auch einmal jährlich ent-
                 Rechtsmittel nicht oder nicht rechtzeitig vor-                                          sprechend dem Prozentsatz erhöhen, um den
                 gebracht oder eingelegt wurden.                                                         sich der Verbraucherpreisindex für Deutschland
                                                                                                         (VPI) seit dem Zeitpunkt des Abschlusses des
          Wir leisten nur, wenn versicherte Personen ein                                                 Versicherungsvertrages oder der letzten Bei-
          rechtskräftiges Urteil oder einen vollstreckbaren                                              tragsanpassung erhöht hat. Maßgebend ist der
          Vergleich gegen den Schadenverursacher vor ei-                                                 vom Statistischen Bundesamt veröffentlichte In-
          nem ordentlichen Gericht in Europa erwirkt ha-                                                 dex.

                                                                                                                                            Seite 9 von 13
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Frankfurt am Main • VersSt-Nr. 807/V90807002160 • USt.-ID-Nr. DE 251616774 • Bankverbindung IBAN DE52 5005 0201 0200 6060 69
Die Änderung der Beiträge werden wir Ihnen mit-                                                Ist der fällige Erstbeitrag bei Eintritt des Versiche-
          teilen. Die Änderungen werden zu Beginn des                                                    rungsfalles nicht gezahlt, besteht kein Versiche-
          zweiten Monats wirksam, der auf unsere Mittei-                                                 rungsschutz. Voraussetzung ist, dass wir Sie
          lung folgt.                                                                                    durch gesonderte Mitteilung in Textform oder
                                                                                                         durch einen auffälligen Hinweis im Versiche-
          Erhöht sich Ihr Beitrag, können Sie den Versiche-                                              rungsschein auf diese Rechtsfolge der Nichtzah-
          rungsvertrag auch während der Sperrzeit inner-                                                 lung des Erstbeitrages aufmerksam gemacht ha-
          halb von 2 Monaten nach Zugang der Änderungs-                                                  ben. Es besteht jedoch Versicherungsschutz,
          mitteilung zu dem Zeitpunkt kündigen, zu dem die                                               wenn Sie uns nachweisen, dass Sie die Nichtzah-
          Beitragserhöhung wirksam wird. Das Recht der                                                   lung nicht zu vertreten haben.
          täglichen Kündigungsmöglichkeit bleibt im Übri-
          gen unberührt.                                                                                 Solange der fällige Erstbeitrag nicht gezahlt ist,
                                                                                                         können wir von dem Versicherungsvertrag zu-
17.       Fälligkeit des Erstbeitrages, Beginn des Versi-                                                rücktreten. In diesem Fall können wir eine ange-
          cherungsschutzes und Folgen der nicht recht-                                                   messene Geschäftsgebühr verlangen.
          zeitigen Zahlung des Erstbeitrages
                                                                                                         Unser Rücktrittsrecht ist ausgeschlossen, wenn
17.1. Fälligkeit des Erstbeitrages                                                                       Sie uns nachweisen, dass Sie die Nichtzahlung
                                                                                                         nicht zu vertreten haben.
          Zahlen Sie den Erstbeitrag bei Erhalt des Versi-
          cherungsscheines, spätestens jedoch bis zu dem                                       18.       Fälligkeit der Folgebeiträge und Folgen der
          vereinbarten Versicherungsbeginn.                                                              nicht rechtzeitigen Zahlung der Folgebeiträge

          Der Erstbeitrag wird mit Zugang des Versiche-                                        18.1. Fälligkeit der Folgebeiträge
          rungsscheins fällig, jedoch nicht vor dem im Ver-
          sicherungsschein angegebenen Versicherungs-                                                    Die      Folgebeiträge       sind   monatlich   fällig.
          beginn.
                                                                                                         Die Folgebeiträge sind jeweils monatlich nach
17.2. Beginn des Versicherungsschutzes                                                                   dem Beginn des Versicherungsschutzes fällig.

          Der Versicherungsschutz beginnt frühestens zu                                        18.2. Folgen der nicht rechtzeitigen Zahlung der
          dem vereinbarten Versicherungsbeginn. Der Ver-                                             Folgebeiträge
          sicherungsschutz besteht nicht, wenn Sie den
          Erstbeitrag nicht gezahlt haben, es sei denn, Sie                                              Zahlen Sie die Folgebeiträge nicht rechtzeitig, und
          haben dies nicht zu verantworten.                                                              werden die angemahnten Folgebeiträge und Kos-
                                                                                                         ten nicht innerhalb der gesetzten Frist gezahlt,
          Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Ver-                                                 können wir den Versicherungsvertrag kündigen,
          sicherungsschein genannten Zeitpunkt. Unabhän-                                                 und Sie können Ihren Anspruch auf Versiche-
          gig davon besteht jedoch kein Versicherungs-                                                   rungsleistungen verlieren.
          schutz, solange der Erstbeitrag nicht gezahlt
          wurde, es sei denn, Sie weisen uns nach, dass Sie                                              Wird ein Folgebeitrag nicht rechtzeitig gezahlt, er-
          die Nichtzahlung nicht zu vertreten haben.                                                     halten Sie eine Mahnung mit einer Zahlungsfrist
                                                                                                         von 2 Wochen. Wir sind berechtigt, die im Zusam-
          Der Erstbeitrag gilt als rechtzeitig bezahlt, wenn                                             menhang mit der Mahnung entstandenen Kosten
          Sie uns eine Einzugsermächtigung erteilt haben,                                                (z.B. Mahnkosten, Rücklastschriftgebühren) gel-
          der Beitrag im Lastschriftverfahren bei Fälligkeit                                             tend zu machen.
          eingezogen werden kann und der Kontoinhaber
          der Abbuchung nicht widerspricht.                                                              Sind angemahnte Folgebeiträge und Kosten auch
                                                                                                         nach Ablauf der Zahlungsfrist bei Eintritt des Ver-
17.3. Folgen der nicht rechtzeitigen Zahlung des                                                         sicherungsfalles nicht gezahlt, besteht kein Versi-
      Erstbeitrages                                                                                      cherungsschutz. Es besteht jedoch Versiche-
                                                                                                         rungsschutz, wenn Sie uns nachweisen, dass Sie
          Ist der Erstbeitrag bei Eintritt des Versicherungs-                                            die Nichtzahlung nicht zu vertreten haben.
          falles durch Ihr Verschulden nicht gezahlt, können
          wir von dem Versicherungsvertrag zurücktreten,                                                 Solange die angemahnten Folgebeiträge und Kos-
          und Sie können Ihren Anspruch auf Versiche-                                                    ten nach Ablauf der Zahlungsfrist nicht gezahlt
          rungsleistungen verlieren.                                                                     sind, können wir den Versicherungsvertrag ohne

                                                                                                                                               Seite 10 von 13
DFV Deutsche Familienversicherung AG • Reuterweg 47 • 60323 Frankfurt am Main • www.deutsche-familienversicherung.de
Vorstand Dr. Stefan M. Knoll (Vorsitzender), Michael Morgenstern, Stephan Schinnenburg, Marcus Wollny
Aufsichtsrat Dr. Hans-Werner Rhein (Vorsitzender) • Handelsregister Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 78012 • Sitz der Gesellschaft
Frankfurt am Main • VersSt-Nr. 807/V90807002160 • USt.-ID-Nr. DE 251616774 • Bankverbindung IBAN DE52 5005 0201 0200 6060 69
Einhaltung einer Frist außerordentlich kündigen.                                                      bzw. -minderung zu befolgen. Erteilen meh-
          Unser Kündigungsrecht ist ausgeschlossen, wenn                                                        rere an dem Versicherungsvertrag beteiligte
          Sie uns nachweisen, dass Sie die Nichtzahlung                                                         Versicherer unterschiedliche Weisungen, ha-
          nicht zu vertreten haben.                                                                             ben versicherte Personen nach pflichtgemä-
                                                                                                                ßem Ermessen zu handeln.
          Haben wir den Versicherungsvertrag außeror-                                                    -      Soweit möglich, haben versicherte Personen
          dentlich gekündigt, und zahlen Sie innerhalb ei-                                                      uns unverzüglich jede Auskunft in Textform
          nes Monats nach unserer Kündigung die ange-                                                           zu erteilen, die zur Feststellung des Versiche-
          mahnten Folgebeiträge und Kosten, besteht der                                                         rungsfalles oder des Umfanges unserer Leis-
          Versicherungsvertrag weiter. Für Versicherungs-                                                       tungspflicht erforderlich ist sowie jede Unter-
          fälle, die zwischen dem Zugang der Kündigung                                                          suchung über Ursache und Höhe des Scha-
          und der Zahlung eingetreten sind, besteht jedoch                                                      dens und über den Umfang der Entschädi-
          kein Versicherungsschutz.                                                                             gungspflicht zu gestatten.
                                                                                                         -      Versicherte Personen haben von uns ange-
19.       Obliegenheiten und Folgen von Obliegenheits-                                                          forderte Belege beizubringen, deren Be-
          verletzungen                                                                                          schaffung Ihnen billigerweise zugemutet
                                                                                                                werden kann.
          Versicherte Personen haben vor und nach Eintritt                                               -      Wird gegen versicherte Personen ein staats-
          des Versicherungsfalles die nachstehenden Ob-                                                         anwaltschaftliches, behördliches oder ge-
          liegenheiten zu beachten. Bei Verletzung einer                                                        richtliches Verfahren eingeleitet, ein Mahn-
          nach Eintritt des Versicherungsfalles bestehen-                                                       bescheid erlassen oder Ihnen gerichtlich der
          den Obliegenheit können versicherte Personen                                                          Streit verkündet, haben versicherte Personen
          Ihren Anspruch auf Versicherungsleistungen                                                            uns dies unverzüglich anzuzeigen.
          ganz oder teilweise verlieren.                                                                 -      Gegen einen Mahnbescheid oder eine Verfü-
                                                                                                                gung von Verwaltungsbehörden auf Scha-
19.1. Obliegenheiten vor Eintritt des Versicherungs-                                                            densersatz müssen versicherte Personen
      falls                                                                                                     fristgemäß Widerspruch oder die sonst erfor-
                                                                                                                derlichen Rechtsbehelfe einlegen. Einer Wei-
          Besonders gefahrdrohende Umstände haben ver-                                                          sung von uns bedarf es hierzu nicht.
          sicherte Personen uns zu melden und auf unser                                                  -      Wird gegen versicherte Personen ein Haft-
          Verlangen innerhalb angemessener Frist zu be-                                                         pflichtanspruch gerichtlich geltend gemacht,
          seitigen. Dies gilt nicht, soweit die Beseitigung                                                     haben versicherte Personen uns die Führung
          unter Abwägung der beiderseitigen Interessen                                                          des Verfahrens zu überlassen. Wir beauftra-
          unzumutbar ist.                                                                                       gen im Namen der versicherten Person einen
                                                                                                                Rechtsanwalt. Die versicherte Person muss
19.2. Obliegenheiten bei und nach Eintritt des Versi-                                                           dem Rechtsanwalt Vollmacht sowie alle er-
      cherungsfalls                                                                                             forderlichen Auskünfte erteilen und die ange-
                                                                                                                forderten Unterlagen zur Verfügung stellen.
          Bei und nach Eintritt des Versicherungsfalles ha-
          ben versicherte Personen folgende Obliegenhei-                                       19.3. Folgen von Obliegenheitsverletzungen
          ten zu erfüllen:
                                                                                                         Verletzen versicherte Personen vorsätzlich oder
          -     Versicherte Personen haben nach Möglich-                                                 grob fahrlässig eine Obliegenheit, die versicherte
                keit für die Abwendung und Minderung des                                                 Personen vor Eintritt des Versicherungsfalles uns
                Schadens zu sorgen.                                                                      gegenüber zu erfüllen haben, so können wir den
          -     Versicherte Personen haben uns den Scha-                                                 Versicherungsvertrag innerhalb eines Monats,
                deneintritt, nachdem Sie von ihm Kenntnis                                                nachdem wir von der Verletzung Kenntnis erlangt
                erlangt haben, unverzüglich (ggf. auch                                                   haben, fristlos kündigen.
                mündlich oder telefonisch) anzuzeigen.
          -     Wenn die Umstände es gestatten, haben ver-                                               Unser Kündigungsrecht ist ausgeschlossen,
                sicherte Personen Weisungen von uns zur                                                  wenn versicherte Personen uns beweisen, dass
                Schadenabwendung bzw. -minderung (ggf.                                                   sie die Obliegenheit weder vorsätzlich noch grob
                auch mündlich oder telefonisch) einzuholen.                                              fahrlässig verletzt haben.
          -     Soweit diese für versicherte Personen zu-
                mutbar sind, haben versicherte Personen                                                  Verletzen versicherte Personen eine Obliegenheit
                Weisungen von uns zur Schadenabwendung                                                   vor oder nach Eintritt des Versicherungsfalles vor-
                                                                                                         sätzlich, besteht kein Versicherungsschutz.

                                                                                                                                              Seite 11 von 13
DFV Deutsche Familienversicherung AG • Reuterweg 47 • 60323 Frankfurt am Main • www.deutsche-familienversicherung.de
Vorstand Dr. Stefan M. Knoll (Vorsitzender), Michael Morgenstern, Stephan Schinnenburg, Marcus Wollny
Aufsichtsrat Dr. Hans-Werner Rhein (Vorsitzender) • Handelsregister Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 78012 • Sitz der Gesellschaft
Frankfurt am Main • VersSt-Nr. 807/V90807002160 • USt.-ID-Nr. DE 251616774 • Bankverbindung IBAN DE52 5005 0201 0200 6060 69
Verletzen versicherte Personen grob fahrlässig                                                 Ungeachtet der Sperrzeit kann der Versicherungs-
          eine Obliegenheit, dürfen wir die Leistung entspre-                                            vertrag von uns ordentlich mit einer Frist von 1
          chend der Schwere des Verschuldens kürzen.                                                     Monat zum Ende der Versicherungsperiode ge-
                                                                                                         kündigt werden.
          Bei Verletzung einer der nach Eintritt des Versi-
          cherungsfalles bestehenden Obliegenheit zur                                                    Wir können den Versicherungsvertrag auch nach
          Auskunft oder Aufklärung haben Sie Versiche-                                                   einem Versicherungsfall innerhalb von 1 Monat
          rungsschutz, wenn wir Sie bzw. die versicherte                                                 nach Abschluss der Verhandlungen über die Ent-
          Person nicht durch gesonderte Mitteilung in Text-                                              schädigung kündigen. In diesem Fall wird unsere
          form auf diese Rechtsfolgen hingewiesen haben.                                                 Kündigung 1 Monat nach Zugang bei Ihnen wirk-
                                                                                                         sam.
20.       Laufzeit des Versicherungsvertrages
                                                                                                         Nach Ihrem Tod endet der Versicherungsvertrag
          Für Ihren Versicherungsvertrag gilt keine feste                                                für alle versicherten Personen spätestens nach
          Vertragslaufzeit.                                                                              12 Monaten, wenn keine volljährige versicherte
                                                                                                         Person den Vertrag weiterführt.
          Der Versicherungsvertrag wird auf unbestimmte
          Zeit geschlossen. Als Versicherungsperiode gilt 1                                              Mit Beendigung des Versicherungsvertrages en-
          Monat.                                                                                         det der Versicherungsschutz.

21.       Kündigung und Beendigung des Versicherungs-                                          22.       Willenserklärungen und Anzeigen
          vertrages
                                                                                                         Willenserklärungen und Anzeigen haben Sie uns
          Sie können den Versicherungsvertrag täglich                                                    elektronisch zu übermitteln.
          ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Nehmen Sie
          allerdings in den ersten 24 Monaten eine Leistung                                              Willenserklärungen und Anzeigen haben Sie uns
          in Anspruch, gilt eine Sperrzeit von maximal 12                                                elektronisch zu übermitteln.
          Monaten, in der die tägliche Kündigungsmöglich-
          keit ausgeschlossen ist.                                                                       Willenserklärungen und Anzeigen bedürfen min-
                                                                                                         destens der Textform (z.B. per E-Mail), können
          Wir können den Versicherungsvertrag mit einer                                                  aber auch schriftlich (z.B. per Brief) abgegeben
          Frist von 1 Monat zum Ende der Versicherungs-                                                  werden.
          periode oder nach einem Versicherungsfall kün-
          digen. Mit Beendigung des Versicherungsvertra-                                       23.       Gerichtsstand
          ges endet der Versicherungsschutz.
                                                                                                         Für Klagen ist das an Ihrem Wohnort oder, bei Kla-
          Sie haben das Recht, den Versicherungsvertrag                                                  gen gegen uns, auch wahlweise das an unserem
          täglich, ohne Einhaltung einer Frist, in Textform                                              Geschäftssitz ansässige Gericht zuständig.
          zu kündigen.
                                                                                                         Für alle Klagen aus dem Versicherungsvertrag ist
          Für die Kündigung ist der von Ihnen angegebene                                                 das Gericht, in dessen Bezirk Sie Ihren Haupt-
          Zeitpunkt, frühestens der Zugang Ihrer Kündi-                                                  wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben, o-
          gungserklärung bei uns, maßgeblich.                                                            der bei Klagen gegen uns auch wahlweise das Ge-
                                                                                                         richt an unserem Geschäftssitz, zuständig.
          Nehmen Sie oder eine versicherte Person inner-
          halb von 24 Monaten nach Vertragsbeginn eine                                                   Verlegen Sie nach Vertragsabschluss Ihren
          Leistung in Anspruch, ist für Sie die tägliche Kün-                                            Hauptwohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in
          digungsmöglichkeit für die Dauer von 12 Monaten                                                einen Staat, der nicht Mitgliedstaat der Europäi-
          ausgeschlossen (Sperrzeit).                                                                    schen Union oder Vertragsstaat des Abkommens
                                                                                                         über den Europäischen Wirtschaftsraum ist, oder
          Die Sperrzeit beginnt mit dem Ende des Monats,                                                 ist Ihr Hauptwohnsitz oder gewöhnlicher Aufent-
          in dem der Leistungsanspruch geltend gemacht                                                   halt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht be-
          wurde. Sie endet nach Ablauf von 12 Monaten,                                                   kannt, ist das Gericht an unserem Geschäftssitz
          spätestens jedoch mit Ablauf des 30. Monats                                                    zuständig.
          nach Vertragsbeginn. Nach Ablauf der Sperrzeit
          können Sie den Vertrag wieder täglich kündigen.

                                                                                                                                           Seite 12 von 13
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Vorstand Dr. Stefan M. Knoll (Vorsitzender), Michael Morgenstern, Stephan Schinnenburg, Marcus Wollny
Aufsichtsrat Dr. Hans-Werner Rhein (Vorsitzender) • Handelsregister Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 78012 • Sitz der Gesellschaft
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24.       Anzuwendendes Recht

          Für Ihren Versicherungsvertrag gilt deutsches
          Recht.

          Für diesen Versicherungsvertrag gilt das Recht
          der Bundesrepublik Deutschland, auch wenn
          Leistungen im Ausland in Anspruch genommen
          werden.

25.       Garantieerklärung

          Die Ihnen hier vorliegenden Versicherungsbedin-
          gungen weichen ausschließlich zu Ihrem Vorteil
          von den durch den Gesamtverband der Deutschen
          Versicherungswirtschaft empfohlenen Musterbe-
          dingungen ab.

          Wir garantieren, dass die vorliegenden Versiche-
          rungsbedingungen hinsichtlich des Umfanges
          des Versicherungsschutzes unter Einbeziehung
          aller optionaler und versicherten Risiken aus-
          schließlich zum Vorteil der versicherten Personen
          von den durch den Gesamtverband der Deut-
          schen Versicherungswirtschaft (GDV) empfohle-
          nen Allgemeinen Versicherungsbedingungen für
          die Privathaftpflichtversicherung (AVB PHV), den
          Allgemeine Versicherungsbedingungen für die
          Haftpflichtversicherung (AHB), der Musterbedin-
          gungsstruktur IX sowie der Musterbedingungs-
          struktur (Allgemeiner Teil AT) – jeweils aktueller
          Stand – abweichen.

          Erläuterung zur GDV-Garantie

          Der Gesamtverband der Deutschen Versiche-
          rungswirtschaft (GDV) ist die Interessenvertre-
          tung der Deutschen Versicherungswirtschaft und
          gibt regelmäßig neue Musterbedingungen her-
          aus, die branchenweit als Mindeststandard ange-
          sehen werden. In der Praxis kommt es hierbei
          aber immer wieder zu Abweichungen, auch wenn
          diese nicht immer beabsichtigt sein müssen.

          Diese Garantiezusage bedeutet für Sie also, dass
          in keinem Fall zum Nachteil der versicherten Per-
          sonen von den branchenweit als Mindeststan-
          dard angesehenen Bedingungen zur Privathaft-
          pflichtversicherung abgewichen wird.

          Sie können die jeweils aktuellen Musterbedingun-
          gen auf der Homepage des GDV nachlesen.

                                                                                                                                      Seite 13 von 13
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