Vier-Phasen-Plan zur schrittweisen Lockerung des COVID-19 - Lockdowns in Spanien

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Vier-Phasen-Plan zur schrittweisen Lockerung des
                        COVID-19 - Lockdowns in Spanien

Die spanische Regierung unter Ministerpräsident Sanchez hat am 28. April 2020, einen 4 Phasen - Plan zum schrittweisen
Übergang der verschiedenen spanischen Regionen in eine „neue Normalität“ vorgestellt. Mittels dieser Phasen soll die spanische
Wirtschaft wieder reaktiviert und die aufgrund des derzeit noch landesweit geltenden staatlichen Alarmzustands (aktuell bis
zum 9. Mai 2020) geltenden Einschränkungen im sozialen Bereich bis zum 25. Juni des Jahres Schritt für Schritt aufgehoben
werden. Die spanische Regierung hat am 3. Mai 2020 die Vorgaben zu den Phasen 0 und 1 mittels der Ministerialverordnungen
TMA/384/2020 und den SND/385/2020, SND/386/2020, SND/387/2020, SND/388/2020 näher konkretisiert.

Stets zu beachten ist, dass der Übergang in die jeweils nächste Phase seitens der Regierung Sanchez im Einzelfall genehmigt
werden muss. Hierfür müssen die verschiedenen Provinzen der Zentralregierung die Einhaltung bestimmter Sicherheits- und
Hygienevorgaben auf lokaler Ebene nachweisen.

Nachfolgend stellen wir die wichtigsten Maßnahmen dieser Phasen zusammen:
Phase 1
                                              (die spanischen Inseln
                                              La Gomera, El Hierro,
                                                    La Graciosa,
                                               Formentera beginnen
                         Phase 0                ab dem 4. Mai 2020            Phase 2                  Phase 3              Phase 4
    Betroffene
                    Vorbereitungsphase          direkt mit der Phase
     Bereiche                                            1)

                                              ab dem 11. Mai
                                                   2020
                                              Phasen der Reaktivierung bzw. Ankurbelung der Wirtschaft und der               „Neue
                                               Lockerung sozialer Beschränkungen in den spanischen Provinzen               Normalität“
                     bis zum 11. Mai                                                                                       ab. 1 Juli
                                                                sukzessive bis zum 30. Juni 2020
                           2020                                                                                              2020
Arbeit             - Schrittweiser Übergang   - Prüfung und            - Keine weiteren         - Protokolle bzgl. der
                   bzgl. Arbeitsbeginn und    Anpassung der            Regelungen               Wiederaufnahme des
                   Arbeitsende am             Vorgaben zur                                      persönlichen Erscheinens
                   Arbeitsplatz (bevorzugt    Prävention berufs-                                am Arbeitsplatz für
                   wird allerdings mögliche   bedingter Risiken                                 Ausübung der
                   Telearbeit)                am Arbeitsplatz                                   Arbeitstätigkeit, mit
                                                                                                gestaffeltem
                                                                                                Arbeitszeitplatz und
                                                                                                Garantien zur
                                                                                                Vereinbarkeit
Kleinhandel und    - Wiederöffnung von        - Wiedereröffnung        - Wiedereröffnung der    - Gestattung der Nutzung
Dienstleistungs-   Einrichtungen im           von                      Einkaufs- und            von Gemeinschaftszonen
Sektor             Kleingewerbe (max. 400     Gewerbebetrieben-        Shopping-Center, wobei   und Erholungsbereich in
                   m2) mit vorherigem         und einrichtungen,       ein Verweilen in         Shopping-Centern
                   Termin zur individuellen   die nicht als            Gemeinschaftszonen       - Kapazitäts-
                   Betreuung von Kunden.      Einkaufszentrum          nicht erlaubt ist;       beschränkung auf 50%
                   Bei der                    oder Shopping-           Kapazitätsbeschränkung
                   Gewerbeausübung, die       Center gelten;           von 40%
im physischen              Pflicht zur
                                                 - Festgelegte Zeiträume
Nähebereich des Kunden     vorherigen
                                                 für Erwachsene über 65
erfolgt, etwa Friseure,    Terminvereinbarung
                                                 Jahren
Beautysalons oder          entfällt
Physiotherapie, ist auf    - Beschränkung auf    - Wiederaufnahme von
eine angemessene           30% der Kapazität;    edukativen
Schutzkleidung zu          Garantierte           Einrichtungen und
achten; Tragen von         Einhaltung des        Ausbildungs- und
Atemschutzmasken           Sicherheitsabstands   Fortbildungszentren
verpflichtend; jeweils     von 2 Metern          (z.B. Fahrschulen,
nur ein Kunde in der       zwischen Kunden       Akademien)
Einrichtung
                           - Festgelegte
                           Zeiträume für
- Geschäfte sind zwei
                           Erwachsene über
Mal täglich zu reinigen
                           65 Jahren
und zu desinfizieren,
insb. Türen u.             - Gemeinden
Türklinken,                können
Kassenbereiche,            eingeschränkte
Automaten,                 Gewerbetätigkeiten
Einkaufswägen, etc.;       im Freien erlauben
Berufskleidung täglich
zu waschen mit
Temperaturen zwischen
60-90 C°

- Im Bereich des
Textilsektors dürfen
Umkleiden nur von einer
Person genutzt werden;
nach Nutzung ist eine
Desinfektion
durchzuführen; gilt auch
für nicht erworbene
Anproben
- Bevorzugt festgelegte
                    Zeiträume für
                    Erwachsene über 65
                    Jahren

Städtische und      - Erhöhung der             - ÖNVP-              - Keine weiteren         - ÖNVP-Frequentierung
ländliche           Frequentierung im          Frequentierung 80-   Regelungen               100%
Bewegungsfreiheit   ÖNVP, insb. zu             100%
                    Stoßzeiten

                    - Pflicht zum Tragen von
                    Atemschutzmasken im
                    ÖNVP; Autonome
                    Regionen sind
                    berechtigt, Maßnahmen
                    zur Vermeidung von
                    größeren
                    Personenansammlungen
                    an den Haltestellen bzw.
                    Stationen zu ergreifen
Bewegungsfreiheit   - Derzeitige Regelungen    - Derzeitige         - Keine weiteren         - Mögliche Erhöhung der
bzgl. mittlerer     bleiben bestehen           Regelungen bleiben   Regelungen               Besetzung von
Distanzen und                                  bestehen                                      Fahrzeugen (Busse und
Fernverkehr                                                                                  Züge)
                                               - Fahrzeuge dürfen
                                               max. zu 50%
                                               besetzt sein
                                               - Kein Catering in
                                               Zügen
Bewegungsfreiheit   Einreise nach Spanien laut Übereinkunft der Schengen-Staaten bis 9. Mai 2020 nur möglich für:
betreffend
Luftverkehr         o Personen spanischer Staatsangehörigkeit, Ansässige in Spanien
                    o Ansässige anderer EU-Mitgliedstaaten oder Länder der Schengen-Zone, um sich zu ihrem Wohnsitz
                    zu begeben
                    o Grenzüberschreitende Arbeitnehmer
                    o Arbeitnehmer im Bereich des Warentransports
                    o Diplomatisches Personal
o Personen, die aufgrund dringender familiärer Umstände reisen oder Umstände höherer Gewalt (ein
                     rechtfertigender Grund muss vorliegen)
                     o Personen eines Visums eines EU-Mitgliedstaats mit Langzeitaufenthaltsdauer, um sich zu diesem zu
                     begeben

                     (Änderungen der Einreisebestimmungen erfolgen in Abstimmung mit anderen EU-Mitgliedstaaten)

Maritimer Verkehr    - Derzeitige Regelungen      - Derzeitige          - Keine weiteren        - Wegfall der Vorschrift
                     bleiben bestehen             Regelungen bleiben    Regelungen              zur Beschränkung des
                                                  bestehen, es sei                              Fährenzutritts von
                                                  denn die                                      Personen
                                                  Autonomen
                                                  Gemeinschaften
                                                  treffen
                                                  abweichende
                                                  Regelungen
                                                  - Belegung 50% der
                                                  Sitze; 100% in
                                                  Kabinen, sofern
                                                  Personen des
                                                  Hausstands
Hotel- und           - Betrieb nicht gestattet,   - Wiedereröffnung     - Betrieb von Lokalen   - Geringere
Gaststättengewerbe   es sei denn es bestehen      von                   möglich unter           Kapazitätsbegrenzung:
                     Ausnahmen, die bereits       Terrassenbereichen    Sicherstellung der      max. die Hälfte bzgl.
                     geregelt sind.               (beschränkt auf       Einhaltung der          Betrieb von Lokalen
                                                  50% der Kapazität,    Abstandsregelungen;
                                                                                                - Terrassenbereiche 50%
                                                  Wahrung eines         nur Sitzplätze;
                                                                                                der max. genehmigten
                                                  Sicherheitsabstands   Kapazitätsbegrenzung
                                                                                                Kapazität
                                                  von 2 Metern ist      1/3
                                                  sicherzustellen)                              - Diskotheken und
                                                                                                nächtlicher Barbetrieb;
                                                                                                Kapazitätsbegrenzung
                                                                                                max. 1/3
Persönliche          - Spaziergänge von           - Möglichkeit von     - Möglichkeit von       - Sozialer Kontakt von
Bewegungs- und       Minderjährigen und           sozialem Kontakt in   sozialem Kontakt in     Nichtrisikopersonen
Handlungsfreiheit    Erwachsenen sowie            Kleingruppen von      erweiterten
Angehörigen des            max. 10 Personen       Kleingruppen (keine       möglich (keine
Hausstands                 (keine                 Risikopersonen)           Einschränkung)
                           Risikopersonen)
- Abholung von                                    - Reisen zum              - Hochzeiten mit
zubereiteten Speisen im    - Teilnahme an         Zweiwohnsitz sind         erweitertem
Restaurant zum Verzehr     Totenwachen und        gestattet, solange sich   Teilnehmerkreis
am Wohnsitz; der           Beerdigungen,          dieser in derselben
Verzehr im Restaurant      max. 10 Personen       Provinz befindet
oder Terrasenbereich ist   in geschlossenen
                                                  - Hochzeiten mit
ausdrücklich untersagt     Räumen, max. 15
                                                  eingeschränktem
                           Personen im
                                                  Teilnehmerkreis
                           Freiluftbereich
                           - Durchführung von
                           geringfügigen
                           Renovierungs- bzw.
                           Baumaßnahmen in
                           Wohnanlagen und
                           geschlossenen
                           Lokalen ist erlaubt,
                           wobei Bauarbeiter
                           den Kontakt zu
                           Nachbarn jeweiligen
                           Objekts zu
                           vermeiden haben

                           - Personen, die
                           nicht demselben
                           Hausstand
                           angehören,können
                           gemeinsam ein
                           Privatfahrzeug für
                           private Zwecke
                           nutzen (max. 2
                           Personen); wobei
                           der Nichtfahrer im
                           hinteren Teil des
                           Fahrzeugs Platz zu
nehmen hat; für
                                                Personen desselben
                                                Hausstands keine
                                                Beschränkungen

Kulturelle und        - Wiedereröffnung von     - Wiedereröffnung      - Wiedereröffnung von       - Wiedereröffnung der
Freizeitaktivitäten   Archiven                  von Bibliotheken       Kinos, Theatern,            Strände unter Beachtung
                                                zur Ausleihe;          Ausstellungen und           der Sicherheits- und
                                                Lesesäle mit           ähnlichen Orten (mit        Abstandsvorgaben
                                                beschränktem           Vorverkauf), aber
                                                Publikumsverkehr       Kapazitätsbegrenzung
                                                                       auf 1/3
                                                - Wiedereröffnung
                                                                       - Möglichkeit kultureller
                                                von Museen zur
                                                                       Veranstaltungen mit
                                                reinen Besichtigung
                                                                       weniger als 50 Personen
                                                (1/3 der Kapazität)
                                                - Veranstaltungen      - Erweiterter
                                                in geschlossenen       Fremdenverkehr
                                                Räumen bis             möglich
                                                maximal 29
                                                Personen
                                                - Aktiver
                                                Fremdenverkehr
                                                (turismo activo) für
                                                eingeschränkte
                                                Anzahl an und
                                                Gruppen und
                                                Personen
Profi- und            - Wiederaufnahme von      - Training mittlerer   - Gewöhnliches Training     - Training mittlerer
Verbandssport         individuellen             Intensität in          in Profiligen und           Intensität in
                      Trainingssitzungen im     Profiligen             Basistraining in            Verbandsligen im nicht
                      Profi- und                                       Verbandsligen               professionellen
                      Verbandssport gestattet                                                      Sportbereich
                                                                       - Wiederaufnahme
                                                                       sportlicher Wettbewerbe
                      - Sportliche
                                                                       (jedoch Geisterspiele
                      Betätigungen mit
Körperkontakt sind nicht                            bzw. vor geschlossenen
                          gestattet                                           Türen)

 Amateur- und             - Gestattet ist             - Freilufttraining an   - Veranstaltungen und       - Veranstaltungen und
 privater Sport           individueller Sport (z.B.   Sportstätten ohne       Sportaktivitäten im         Sportaktivitäten mit
                          Fahrrad oder Jogging)       Zuschauer (z.B.         Freien mit                  geringerer
                          ohne Körperkontakt          Tennis,                 Kapazitätsbegrenzungen      Kapazitätsbegrenzung
                                                      Leichtathletik)
                                                                                                          - Veranstaltungen und
                                                      - Individuelle                                      Sportaktivitäten in
                                                      Sportbetätigung in                                  geschlossenen Räumen
                                                      Sportstätten ohne                                   (nur Sport ohne
                                                      Körperkontakt und                                   Körperkontakt oder
                                                      ohne Nutzung von                                    Sportarten mit geringem
                                                      Umkleidekabinen                                     Ansteckungsrisiko)
 Religiöse Stätten        - Derzeitige Regelungen     - max. 1/3 der          - Maximal die Hälfte der    - Keine weiteren
                          bleiben bestehen            Gesamtzahl an           Sitzplatzkapazität          Regelungen
                                                      Plätzen
 Bildung und              - Online- bzw.              - Wiederöffnung der     - Wiederaufnahme von        - Keine weiteren
 Universitäten            Fernunterricht              universitären           Kindertagesstätten bis 6    Regelungen
                                                      Labore                  Jahren, sofern
                                                                              Eltern/gesetzliche
                                                                              Vertreter nachweisen,
                                                                              dass einer Arbeit
                                                                              nachgegangen wird, die
                                                                              die persönliche
                                                                              Anwesenheit erfordert
                                                                              - Freiwilliger Unterricht
                                                                              bei Prüfungsklassen;
                                                                              max. 15 Schüler pro
                                                                              Klasse

Im Detail:

    1.   https://www.lamoncloa.gob.es/consejodeministros/resumenes/Documents/2020/28042020_Anexo%20II%20FASES.pdf
    2.   https://www.lamoncloa.gob.es/serviciosdeprensa/notasprensa/sanidad14/Paginas/2020/030520cogobernanza.aspx
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