Vier-Phasen-Plan zur schrittweisen Lockerung des COVID-19 - Lockdowns in Spanien
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Vier-Phasen-Plan zur schrittweisen Lockerung des COVID-19 - Lockdowns in Spanien Die spanische Regierung unter Ministerpräsident Sanchez hat am 28. April 2020, einen 4 Phasen - Plan zum schrittweisen Übergang der verschiedenen spanischen Regionen in eine „neue Normalität“ vorgestellt. Mittels dieser Phasen soll die spanische Wirtschaft wieder reaktiviert und die aufgrund des derzeit noch landesweit geltenden staatlichen Alarmzustands (aktuell bis zum 9. Mai 2020) geltenden Einschränkungen im sozialen Bereich bis zum 25. Juni des Jahres Schritt für Schritt aufgehoben werden. Die spanische Regierung hat am 3. Mai 2020 die Vorgaben zu den Phasen 0 und 1 mittels der Ministerialverordnungen TMA/384/2020 und den SND/385/2020, SND/386/2020, SND/387/2020, SND/388/2020 näher konkretisiert. Stets zu beachten ist, dass der Übergang in die jeweils nächste Phase seitens der Regierung Sanchez im Einzelfall genehmigt werden muss. Hierfür müssen die verschiedenen Provinzen der Zentralregierung die Einhaltung bestimmter Sicherheits- und Hygienevorgaben auf lokaler Ebene nachweisen. Nachfolgend stellen wir die wichtigsten Maßnahmen dieser Phasen zusammen:
Phase 1 (die spanischen Inseln La Gomera, El Hierro, La Graciosa, Formentera beginnen Phase 0 ab dem 4. Mai 2020 Phase 2 Phase 3 Phase 4 Betroffene Vorbereitungsphase direkt mit der Phase Bereiche 1) ab dem 11. Mai 2020 Phasen der Reaktivierung bzw. Ankurbelung der Wirtschaft und der „Neue Lockerung sozialer Beschränkungen in den spanischen Provinzen Normalität“ bis zum 11. Mai ab. 1 Juli sukzessive bis zum 30. Juni 2020 2020 2020 Arbeit - Schrittweiser Übergang - Prüfung und - Keine weiteren - Protokolle bzgl. der bzgl. Arbeitsbeginn und Anpassung der Regelungen Wiederaufnahme des Arbeitsende am Vorgaben zur persönlichen Erscheinens Arbeitsplatz (bevorzugt Prävention berufs- am Arbeitsplatz für wird allerdings mögliche bedingter Risiken Ausübung der Telearbeit) am Arbeitsplatz Arbeitstätigkeit, mit gestaffeltem Arbeitszeitplatz und Garantien zur Vereinbarkeit Kleinhandel und - Wiederöffnung von - Wiedereröffnung - Wiedereröffnung der - Gestattung der Nutzung Dienstleistungs- Einrichtungen im von Einkaufs- und von Gemeinschaftszonen Sektor Kleingewerbe (max. 400 Gewerbebetrieben- Shopping-Center, wobei und Erholungsbereich in m2) mit vorherigem und einrichtungen, ein Verweilen in Shopping-Centern Termin zur individuellen die nicht als Gemeinschaftszonen - Kapazitäts- Betreuung von Kunden. Einkaufszentrum nicht erlaubt ist; beschränkung auf 50% Bei der oder Shopping- Kapazitätsbeschränkung Gewerbeausübung, die Center gelten; von 40%
im physischen Pflicht zur - Festgelegte Zeiträume Nähebereich des Kunden vorherigen für Erwachsene über 65 erfolgt, etwa Friseure, Terminvereinbarung Jahren Beautysalons oder entfällt Physiotherapie, ist auf - Beschränkung auf - Wiederaufnahme von eine angemessene 30% der Kapazität; edukativen Schutzkleidung zu Garantierte Einrichtungen und achten; Tragen von Einhaltung des Ausbildungs- und Atemschutzmasken Sicherheitsabstands Fortbildungszentren verpflichtend; jeweils von 2 Metern (z.B. Fahrschulen, nur ein Kunde in der zwischen Kunden Akademien) Einrichtung - Festgelegte Zeiträume für - Geschäfte sind zwei Erwachsene über Mal täglich zu reinigen 65 Jahren und zu desinfizieren, insb. Türen u. - Gemeinden Türklinken, können Kassenbereiche, eingeschränkte Automaten, Gewerbetätigkeiten Einkaufswägen, etc.; im Freien erlauben Berufskleidung täglich zu waschen mit Temperaturen zwischen 60-90 C° - Im Bereich des Textilsektors dürfen Umkleiden nur von einer Person genutzt werden; nach Nutzung ist eine Desinfektion durchzuführen; gilt auch für nicht erworbene Anproben
- Bevorzugt festgelegte Zeiträume für Erwachsene über 65 Jahren Städtische und - Erhöhung der - ÖNVP- - Keine weiteren - ÖNVP-Frequentierung ländliche Frequentierung im Frequentierung 80- Regelungen 100% Bewegungsfreiheit ÖNVP, insb. zu 100% Stoßzeiten - Pflicht zum Tragen von Atemschutzmasken im ÖNVP; Autonome Regionen sind berechtigt, Maßnahmen zur Vermeidung von größeren Personenansammlungen an den Haltestellen bzw. Stationen zu ergreifen Bewegungsfreiheit - Derzeitige Regelungen - Derzeitige - Keine weiteren - Mögliche Erhöhung der bzgl. mittlerer bleiben bestehen Regelungen bleiben Regelungen Besetzung von Distanzen und bestehen Fahrzeugen (Busse und Fernverkehr Züge) - Fahrzeuge dürfen max. zu 50% besetzt sein - Kein Catering in Zügen Bewegungsfreiheit Einreise nach Spanien laut Übereinkunft der Schengen-Staaten bis 9. Mai 2020 nur möglich für: betreffend Luftverkehr o Personen spanischer Staatsangehörigkeit, Ansässige in Spanien o Ansässige anderer EU-Mitgliedstaaten oder Länder der Schengen-Zone, um sich zu ihrem Wohnsitz zu begeben o Grenzüberschreitende Arbeitnehmer o Arbeitnehmer im Bereich des Warentransports o Diplomatisches Personal
o Personen, die aufgrund dringender familiärer Umstände reisen oder Umstände höherer Gewalt (ein rechtfertigender Grund muss vorliegen) o Personen eines Visums eines EU-Mitgliedstaats mit Langzeitaufenthaltsdauer, um sich zu diesem zu begeben (Änderungen der Einreisebestimmungen erfolgen in Abstimmung mit anderen EU-Mitgliedstaaten) Maritimer Verkehr - Derzeitige Regelungen - Derzeitige - Keine weiteren - Wegfall der Vorschrift bleiben bestehen Regelungen bleiben Regelungen zur Beschränkung des bestehen, es sei Fährenzutritts von denn die Personen Autonomen Gemeinschaften treffen abweichende Regelungen - Belegung 50% der Sitze; 100% in Kabinen, sofern Personen des Hausstands Hotel- und - Betrieb nicht gestattet, - Wiedereröffnung - Betrieb von Lokalen - Geringere Gaststättengewerbe es sei denn es bestehen von möglich unter Kapazitätsbegrenzung: Ausnahmen, die bereits Terrassenbereichen Sicherstellung der max. die Hälfte bzgl. geregelt sind. (beschränkt auf Einhaltung der Betrieb von Lokalen 50% der Kapazität, Abstandsregelungen; - Terrassenbereiche 50% Wahrung eines nur Sitzplätze; der max. genehmigten Sicherheitsabstands Kapazitätsbegrenzung Kapazität von 2 Metern ist 1/3 sicherzustellen) - Diskotheken und nächtlicher Barbetrieb; Kapazitätsbegrenzung max. 1/3 Persönliche - Spaziergänge von - Möglichkeit von - Möglichkeit von - Sozialer Kontakt von Bewegungs- und Minderjährigen und sozialem Kontakt in sozialem Kontakt in Nichtrisikopersonen Handlungsfreiheit Erwachsenen sowie Kleingruppen von erweiterten
Angehörigen des max. 10 Personen Kleingruppen (keine möglich (keine Hausstands (keine Risikopersonen) Einschränkung) Risikopersonen) - Abholung von - Reisen zum - Hochzeiten mit zubereiteten Speisen im - Teilnahme an Zweiwohnsitz sind erweitertem Restaurant zum Verzehr Totenwachen und gestattet, solange sich Teilnehmerkreis am Wohnsitz; der Beerdigungen, dieser in derselben Verzehr im Restaurant max. 10 Personen Provinz befindet oder Terrasenbereich ist in geschlossenen - Hochzeiten mit ausdrücklich untersagt Räumen, max. 15 eingeschränktem Personen im Teilnehmerkreis Freiluftbereich - Durchführung von geringfügigen Renovierungs- bzw. Baumaßnahmen in Wohnanlagen und geschlossenen Lokalen ist erlaubt, wobei Bauarbeiter den Kontakt zu Nachbarn jeweiligen Objekts zu vermeiden haben - Personen, die nicht demselben Hausstand angehören,können gemeinsam ein Privatfahrzeug für private Zwecke nutzen (max. 2 Personen); wobei der Nichtfahrer im hinteren Teil des Fahrzeugs Platz zu
nehmen hat; für Personen desselben Hausstands keine Beschränkungen Kulturelle und - Wiedereröffnung von - Wiedereröffnung - Wiedereröffnung von - Wiedereröffnung der Freizeitaktivitäten Archiven von Bibliotheken Kinos, Theatern, Strände unter Beachtung zur Ausleihe; Ausstellungen und der Sicherheits- und Lesesäle mit ähnlichen Orten (mit Abstandsvorgaben beschränktem Vorverkauf), aber Publikumsverkehr Kapazitätsbegrenzung auf 1/3 - Wiedereröffnung - Möglichkeit kultureller von Museen zur Veranstaltungen mit reinen Besichtigung weniger als 50 Personen (1/3 der Kapazität) - Veranstaltungen - Erweiterter in geschlossenen Fremdenverkehr Räumen bis möglich maximal 29 Personen - Aktiver Fremdenverkehr (turismo activo) für eingeschränkte Anzahl an und Gruppen und Personen Profi- und - Wiederaufnahme von - Training mittlerer - Gewöhnliches Training - Training mittlerer Verbandssport individuellen Intensität in in Profiligen und Intensität in Trainingssitzungen im Profiligen Basistraining in Verbandsligen im nicht Profi- und Verbandsligen professionellen Verbandssport gestattet Sportbereich - Wiederaufnahme sportlicher Wettbewerbe - Sportliche (jedoch Geisterspiele Betätigungen mit
Körperkontakt sind nicht bzw. vor geschlossenen gestattet Türen) Amateur- und - Gestattet ist - Freilufttraining an - Veranstaltungen und - Veranstaltungen und privater Sport individueller Sport (z.B. Sportstätten ohne Sportaktivitäten im Sportaktivitäten mit Fahrrad oder Jogging) Zuschauer (z.B. Freien mit geringerer ohne Körperkontakt Tennis, Kapazitätsbegrenzungen Kapazitätsbegrenzung Leichtathletik) - Veranstaltungen und - Individuelle Sportaktivitäten in Sportbetätigung in geschlossenen Räumen Sportstätten ohne (nur Sport ohne Körperkontakt und Körperkontakt oder ohne Nutzung von Sportarten mit geringem Umkleidekabinen Ansteckungsrisiko) Religiöse Stätten - Derzeitige Regelungen - max. 1/3 der - Maximal die Hälfte der - Keine weiteren bleiben bestehen Gesamtzahl an Sitzplatzkapazität Regelungen Plätzen Bildung und - Online- bzw. - Wiederöffnung der - Wiederaufnahme von - Keine weiteren Universitäten Fernunterricht universitären Kindertagesstätten bis 6 Regelungen Labore Jahren, sofern Eltern/gesetzliche Vertreter nachweisen, dass einer Arbeit nachgegangen wird, die die persönliche Anwesenheit erfordert - Freiwilliger Unterricht bei Prüfungsklassen; max. 15 Schüler pro Klasse Im Detail: 1. https://www.lamoncloa.gob.es/consejodeministros/resumenes/Documents/2020/28042020_Anexo%20II%20FASES.pdf 2. https://www.lamoncloa.gob.es/serviciosdeprensa/notasprensa/sanidad14/Paginas/2020/030520cogobernanza.aspx
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