Das Zusammenwirken von SUP und Fauna-Flora-Habitat-Verträglichkeitsprüfung in der kommunalen Planungspraxis
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SUP in der örtlichen Raumplanung – Anspruch und Wirklichkeit Tagung am 1. Februar 2007 Tagungsort: Universität für Bodenkultur Wien Das Zusammenwirken von SUP und Fauna- Flora-Habitat- Verträglichkeitsprüfung in der kommunalen Planungspraxis DI Thomas Knoll KNOLL • PLANUNG & BERATUNG Ziviltechniker GmbH
Gegenüberstellung Naturschutz - Raumordnung Naturschutz Raumordnung Regelung von Regelung von Gebietsausweisungen Prüfung der Relevanz von Prüfung der Relevanz von Projekten hoheitlichen Plänen (hauptsächlich) Naturverträglichkeitsprüfung örtliche Raumordnungsprogramme/ Managementpläne Flächenwidmungspläne) Erhaltungsverpflichtung Sicherung des nominierten Erhaltungszustandes der Lebensräume und Arten in den Europaschutzgebieten
Gegenüberstellung Projekt - Plan ¾ FFH-Richtlinie: Begriffe „Plan“ und „Projekt“ nicht definiert. ¾ Europäische Kommission (2000): ¾ Begriff „Projekt“ sollte so allgemein ausgelegt werden, dass er sowohl bauliche Maßnahmen als auch sonstige Eingriffe in die Natur einschließt. (Verknüpfung mit UVP-RL) ¾ Begriff „Plan“ beinhaltet Flächennutzungspläne und sektorspezifische Pläne oder –programme (z.B. Verkehrswegepläne, Abfallentsorgungspläne und Wasserwirtschaftspläne), wobei allgemeine politische Absichtserklärungen ausgenommen sind. (Verknüpfung mit SUP-RL) ¾ Bestimmungen von Artikel 6 sollten im allgemeinen nicht auf Pläne und Projekte für die Erhaltungsbewirtschaftung des Gebiets angewendet werden!
Gegenüberstellung Projekt - Plan Projekt Plan ¾ Konkretes Projekt bekannt ¾ Konkretes Projekt nicht bekannt ¾ Flächeninanspruchnahme bekannt ¾Flächeninanspruchnahme nicht bekannt ¾ Mögliche Emissionen bekannt ¾ Emissionen nicht bekannt ¾ Sonstige Auswirkungen bekannt ¾Sonstige mögliche Auswirkungen nur grob abschätzbar ¾ Projektwerber bekannt ¾ Projektwerber nicht bekannt ¾ Auflagen möglich ¾Projektspezifische Auflagen nicht möglich, lediglich flächenbezogen durch entsprechende Widmungsart ¾ Realisierungsfrist ¾Zeitpunkt der Flächenkonsumation ungewiss
Vergleich NVP von Projekten und Plänen NVP Projekte: NVP Pläne: 1. Vorprüfung: Erhebliche 1. Vorprüfung: Erhebliche Beeinträchtigung möglich Beeinträchtigung möglich 2. Verträglichkeitsprüfung: 2. Alternativenprüfung: Keine Erhebliche Beeinträchtigung Alternative vorhanden 3. Alternativenprüfung: Keine 3. Verträglichkeitsprüfung (Best Alternative vorhanden Case Prüfung) 4. Genehmigung nur aus 4. Verträglichkeit muss in jedem zwingenden Gründen des Fall herstellbar sein überwiegenden öffentlichen Interesses + notwendige Ausgleichsmaßnahmen
Naturverträglichkeitsprüfung (NVP) von Plänen Verträglichkeit bei Europaschutzgebieten (§ 2 ROG 1976) Best – Case - Prüfung = Es gibt eine naturverträgliche Variante der Konsumation der Widmung (ggf. mit Auflagen im Naturschutzverfahren) Vollausnutzung tatsächliches Projekt noch nicht bekannt, sodass keine Auflagenerteilung für eine verträgliche Adaption möglich ist.
Natura 2000 und SUP Überörtliche Raumordnung § 4 (1) NÖ ROG Bei Aufstellung eines überörtlichen Raumordnungsprogrammes ist eine Strategische Umweltprüfung durchzuführen. Dies gilt auch für Änderungen, ¾ die einen Rahmen für künftige Projekte gemäß den Anhängen I und II der Richtlinie 85/337/EWG setzen, oder ¾ vorrausichtlich erhebliche Umweltauswirkungen auf ein Europaschutzgebiet erwarten lassen. ¾ Bei sonstigen Änderungen hat die Landesregierung zunächst zu prüfen, ob aufgrund voraussichtlich erheblicher Umweltauswirkungen eine SUP erforderlich ist.
Natura 2000 und SUP Örtliche Raumordnung § 22 NÖ ROG Hinsichtlich der strategischen Umweltprüfung gilt: Wenn die Änderung ¾ einen Rahmen für künftige Projekte gemäß den Anhängen I und II der Richtlinie 85/337/EWG setzen, oder ¾ vorrausichtlich erhebliche Umweltauswirkungen auf ein Europaschutzgebiet erwarten lässt, ist jedenfalls eine strategische Umweltprüfung durchzuführen. ¾ Bei sonstigen Änderungen hat die Gemeinde zunächst zu prüfen, ob aufgrund voraussichtlich erheblicher Umweltauswirkungen eine SUP erforderlich ist. Da in der örtlichen Raumplanung die Änderung von Plänen der häufigste Tatbestand ist, kann Natura 2000 oft ein Auslöser zukünftiger SUP`s sein.
Vergleich NVP - SUP Naturverträglichkeitsprüfung Strategische Umweltprüfung Screening Vorprüfung auf Basis Kriterien des Vorprüfung nach Kriterien § 4 und Landes NÖ. Abstimmung mit NÖ § 22 NÖ ROG. Innerhalb von 6 Umweltanwaltschaft Wochen Stellungnahme durch Umweltbehörde Scoping Untersuchungsumfang ist aus den Festlegung des Erhaltungszielen der Natura 2000 Untersuchungsrahmens. Gebiete abzuleiten Stellungnahme durch die Umweltbehörde innerhalb von 4 Wochen Planungsvarianten/Alternativenprüfung Bei Vorhandensein von Vor der Entscheidungsfindung Alternativlösungen die keine sind Planungsvarianten zu Beeinträchtigungen erwarten lassen, entwickeln und zu bewerten sind nur diese zulässig
Vergleich NVP - SUP Naturverträglichkeitsprüfung Strategische Umweltprüfung Umweltbericht Keine formalen Vorgaben Durchgeführte Untersuchungen sind im Umweltbericht zu dokumentieren und haben die Informationen gemäß § 4 Abs. 6 zu enthalten. Konsultation Konsultation mit Kommission, wenn Umweltbehörden, betroffenen prioritäre Lebensräume erheblich Gemeinden, Landesregierungen beeinträchtigt werden und „zwingende und ev. betroffene EU Gründe des öffentlichen Mitgliedsstaaten. Interesses“(Art.6 Abs.4 FFH-RL) für die Annahme des Plans sprechen. Entscheidungsfindung Plan Genehmigung oder Versagung Unter Berücksichtigung und durch die Behörde (Landesregierung Erwägung des Umweltberichtes NÖ) Ergebnisverpflichtung Verfahrensverpflichtung
NVP – SUP in der Praxis Vorhaben: Neuaufstellung oder Änderung des örop Planungswünsche der Gemeinde in Form eines „Wunschkatalogs“ Plan-NVE: Ersteinschätzung Verträglichkeit mit Erhaltungszielen eines Europaschutzgebietes, gleichzeitig Prüfung sonstiger naturschutzfachlich relevanter Faktoren SUP: Ersteinschätzung Umweltverträglichkeit bzw. Raumverträglichkeit Heikle Vorhaben werden ausgeschieden oder umwelt- bzw. raumverträgliche Alternativlösungen gesucht Überarbeitung des „Wunschkatalogs“ und Erstellung eines Vorentwurfs
NVP – SUP in der Praxis Plan-NVE: ggf. tiefergehende Standortuntersuchungen vor Ort (z.B. Vogelbeobachtungen im Frühjahr) und Erstellung eines Berichts mit Darstellung der Untersuchungsergebnisse SUP: Erstellung einer Konfliktkarte, in der sowohl die Planungen (Vorentwurf) als auch die ausgeschiedenen Varianten plangrafisch einander gegenübergestellt sind. Inkludiert: Kurzdarstellung der Für und Wider = Alternativenprüfung bzw. Abwägung der Planungsvarianten. Vorbesprechung mit den maßgeblichen Behörden der Landesregierung: Basis: Untersuchungsergebnisse der Plan-NVE, Vorentwurf zum örop bzw. Konfliktkarte Begehung vor Ort Abstimmung Untersuchungsrahmen SUP (mündliche Abstimmung Screening und Scoping)
NVP – SUP in der Praxis SUP: Formeller Start des Verfahrens durch Übermittlung Screening bzw. Scoping an die Umweltbehörde: 4 bis 6- wöchige Stellungnahmefrist. Währenddessen Ausfertigung Umweltbericht bzw. Raumverträglichkeitserklärung. Untersuchungsbericht muss zu Beginn der Auflage vorliegen. Plan-NVE: keine Verfahrensbestimmungen in Form von Fristen einzuhalten. Untersuchungsbericht muss zu Beginn der Auflage vorliegen. Bericht der NVE = Nachweis, dass keine erhebliche Beeinträchtigung eines Europaschutzgebietes als möglich erscheint. Start der öffentlichen Auflage des Planungsentwurfs
NVP – SUP in der Praxis Wirkung dieser Vorgehensweise: Qualitätssicherung: Plan-NVE und SUP als gesetzlich verankerte Instrumentarien zwingen zu einer objektivierten Planungsentscheidung Alternativenprüfung: Transparenz der Planungsentscheidung, Vermeidung Willkür Umfassende Berücksichtigung umweltrelevanter Faktoren
NVP – SUP in der Praxis Wirkung dieser Vorgehensweise: Verfahrensbeschleunigung: Ersteinschätzung: Heikle Planungsentscheidungen werden im Vorfeld ausgeschieden Synergieeffekte: sonstige naturschutzrelevante Faktoren (Landschaftsbildschutz) werden im Rahmen Ersteinschätzung NVE geprüft und im Rahmen SUP behandelt. Vorbesprechung mit ASV des Landes: mündliche Abstimmung Screening / Scoping, Abklärung etwaiger zusätzlicher Untersuchungserfordernisse vor dem formellen Start des Verfahrens Ausschöpfen einer 4- bzw. 6-wöchige Frist kann vermieden werden.
Fallbeispiel – Neuaufstellung örop Wunschkatalog seitens der Gemeinde Baulanderweiterung
Fallbeispiel – Neuaufstellung örop Konfliktkarte Verworfene Planungsvarianten aufgrund naturschutz- Verträgliche fachlicher Bedenken Alternativvarianten
Fallbeispiel – Neuaufstellung örop Ergebnis: Entwurf zum örtl Entwicklungskonzept* Erhaltung der Günlandstruktur Gut geeignete Standorte für Wohngebietserweiterung Örtliche Zonen die von Siedlungsgrenzen jeglicher Bebauung freizuhalten sind (Qualitätssicherung Wohnnutzung und Landschaftsbild) Balance zwischen Erhaltung und Entwicklung Erhaltung: Festlegung von örtl. Siedlungsgrenzen Entwicklung: Festlegung von Optionen für Baulanderweiterung *geplanter Auflagestart Frühjahr 2007
Fallbeispiel – Neuaufstellung örop Beispiel Zusammenwirken NVE und SUP: Ersteinschätzung Baulücke (Fläche 16) raumordnungsfachl. grundsätzlich gut geeignet für Baulandnutzung Fläche 16 (rosa): NVE-Ersteinschätzung Ergebnis: Liegt zur Gänze im Natura 2000- Natura 2000-Gebiet, aber durch vergleichsweise Ersteinschätzung geringe Flächengröße erhebliche Beeinträchtigung unwahrscheinlich Trotzdem naturschutzfachl. heikel: wertvolles Kulturland Î Überführung in SUP SUP-Ersteinschätzung Ergebnis: Abwägungsprozess zw. naturschutzfachl. und raumordnungsfachl. Interessen Planungskonsequenz: Baulanderweiterung am Siedlungsrand
Fallbeispiel – Neuaufstellung örop Beispiel NVE zum Entwurf des örops Erstellung der NVE nach Ausscheiden der heiklen Planungsvarianten ÎNachweis, dass Planungen gemäß § 2 NÖ ROG verträglich sind
Fallbeispiel Änderung des örop Fläche 1: Baulanderweiterung ¾ Vorhaben: ¾ Umwidmung der Flächenwidmung von „Grünland-Land- und Forstwirtschaft“ in „Bauland-Wohngebiet“ (Fläche 1) bzw. „Grünland-Sportstätten“ (Fläche 2) zur Fläche 2:Reitsportplatz ¾ Ausgangslage: ¾ Lage der beiden Flächen im Natura 2000-Gebiet Steinfeld ¾ Betroffene Natura 2000-Schutzobjekte: Triel, Kornweihe
Fallbeispiele Änderung des örop ¾ Beschreibung Natura 2000-Schutzobjekt Triel: TRIEL ¾ Triel ist sehr sensibel ¾ Wenig Brutpaare Î Jede Störung auch nur eines einzelnen Brutpaares erhebliche Beeinträchtigung Fläche 2:Reitsportplatz ¾ Dies insbesondere vor dem Ziel, den Bestand (der ohnehin an der unteren Grenze einer längerfristigen Lebensfähigkeit liegt), zu erhalten und v.a. weiter zu erhöhen.
Praktische Fallbeispiele Natura 2000-Ersteinschätzung ¾ Natura 2000-Ersteinschätzung Fläche 1: Fläche 1: Baulanderweiterung ¾ Eignung der Flächen als Lebensraum aufgrund Nähe zu bestehendem Wohngebiet unwahrscheinlich ¾ Einschätzung im Hinblick auf Bewilligungsfähigkeit: vorsichtig optimistisch, jedoch kann erhebliche Beeinträchtigung nicht ausgeschlossen werden ¾ Nächster Schritt: Ornithologische Untersuchung vor Ort ¾ SUP startet, wenn positives Ergebnis vorliegt
Praktische Fallbeispiele Natura 2000-Ersteinschätzung ¾ Natura 2000-Ersteinschätzung Fläche 2: Fläche 2:Reitsportplatz ¾ Lage des Vorhabens in relativer Nähe zu tatsächlichem Brutrevier der Vogelart Triel ¾ Einschätzung im Hinblick auf Bewilligungsfähigkeit: äußerst kritisch, erhebliche Beeinträchtigung kann nicht ausgeschlossen werden ¾ Nächster Schritt: Wenn kein Alternativstandort zur Verfügung steht, wird Vorhaben verworfen
Praktische Fallbeispiele Natura 2000-Alternativenprüfung: S 8 Marchfeld Schnellstraße Projektablauf: Korridorvarianten 2004/2005: Schnellstraße Korridoruntersuchung 2005: Strategische Prüfung - Verkehr 2006: Voruntersuchung 2006: Natura 2000- Alternativenprüfung/Vor- untersuchung 2007: Vorprojekt 2008/2009: Einreichprojekt inkl. UVP 2010: Ziel: Vorgabe planerischer Naturverträglichkeitsprüfung Rahmenbedingungen aus dem (NVP) Fachbereich Natura 2000
Praktische Fallbeispiele Natura 2000-Alternativenprüfung: S 8 Ausgangslage : Verträglichkeitsprüfung so früh wie möglich (EuGH-Schlussantrag in Rechtssache C-6/04) Methodische Problem: Ausmaß der Beeinträchtigung hängt stark von genauen Lage und Ausführung des Vorhabens ab Î Beeinträchtigung muss so weit beurteilt werden, wie dies aufgrund Detaildichte möglich ist. Vorteile einer frühzeitigen Natura 2000-Alternativenprüfung: ÎGlaubhafte Alternativenprüfung, weil sich Alternativen in jetziger Planungsphase nicht nur auf wenige Trassenvarianten beschränken ÎFrühzeitige Alternativenprüfung verhindert Fehlplanungen
Praktische Fallbeispiele TRIEL Natura 2000-Alternativenprüfung: S 8 Konfliktbereiche:Natura 2000-Gebiete mit Schutzobjekten 91E0*
KNOLL • PLANUNG & BERATUNG www.bueroknoll.at Danke für Ihre Aufmerksamkeit
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