VOLUNTARY CONFIRMATION ON THE USE OF THE GENERAL EXPENDITURE ALLOWANCE - DISP List of attachments 2021-05-31 Prüfungsbericht 2018 GEA ...

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VOLUNTARY CONFIRMATION ON THE USE OF
                            THE GENERAL EXPENDITURE ALLOWANCE

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 2021-05-31 Prüfungsbericht 2018 GEA .pdf
 FGDECLVOL_20210607_885784.pdf               DISP
VOLUNTARY CONFIRMATION ON THE USE OF
                                       THE GENERAL EXPENDITURE ALLOWANCE
                      PURSUANT TO RULE 11(4) OF THE EUROPEAN PARLIAMENT’S RULES OF PROCEDURE

I hereby confirm that, during the period comprised between 01/01/2018 and 31/12/2018 , Ms REINTKE Terry , Member of the
European Parliament, has made use of the General Expenditure Allowance in compliance with the applicable rules, in particular:
         - the Statute for Members of the European Parliament1
         - the Implementing Measures for the Statute for Members of the European Parliament2 and
         - the related Bureau decision of 2 July 2018.

                           Surname                            Herz
                           Forename                           Markus
                           Firm                               HR Herz GmbH
                           Capacity                           Auditor
                           Date                               31/05/2021

Number of enclosures: 2

This confirmation and its enclosures will be published on Parliament's website.

PLEASE RETURN THE SIGNED ORIGINAL AND ANY ENCLOSURE TO:
  European Parliament
     Members’ Administration Unit3
     SPAAK 07B019
     rue Wiertz, 60
     B - 1047 BRUSSELS

1
    Article 20 (3) and (4) of Decision 2005/684/EC, Euratom of the European Parliament of 28 September 2005 adopting the Statute for Members of the European
Parliament (OJ L 262, 7.10.2005, p.1).
2
    Articles 25 to 28 of the Decision of the Bureau of the European Parliament of 19 May and 9 July 2008 concerning the Implementing Measures for the Statute for
Members of the European Parliament (OJ C 159, 13.7.2009, p.1), as amended.
3
    Legal Notice: The Members' Administration Unit is the Data Controller within the meaning of Regulation (EU) 2018/1725. Personal data collected by means of this
confirmation will be processed for the purpose to allow for publishing on Parliament’s website of information on compliance with the rules on the use of the General
Expenditure Allowance. The signatory of this declaration has the right to access his/her personal information and to have it corrected (at ) and the right to recourse to
the European Parliament’s Data Protection Coordinator (at data-protection@europarl.europa.eu) or the European Data Protection Supervisor (at edps@edps.europa.eu).
HR Herz GmbH
 Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
      45879 Gelsenkirchen

            Bericht

    über die Durchsicht

der Buchung der Bürokosten

     des Mitgliedes des

     Europaparlaments

        Terry Reintke

            für den

Zeitraum vom 1. Januar 2018

            bis zum

     31. Dezember 2018
Terry Reintke, Mitglied des Europaparlaments
Durchsicht der Buchung der Bürokosten                      Seite 1

                                      Inhaltsverzeichnis

1. Auftrag
2. Gegenstand, Art, und Umfang der Prüfung
   a) Gegenstand der Prüfung
   b) Art und Umfang der Prüfung
3. Feststellungen und Erläuterungen zur Rechnungslegung

Anlagen
Allgemeine Auftragsbedingungen
Terry Reintke, Mitglied des Europaparlaments
Durchsicht der Buchung der Bürokosten                                                              Seite 2

1.    Auftrag
Wir   wurden   von   dem    Mitglied   des Europaparlamentes,    Frau   Terry Reintke, beauftragt,    eine
Plausibilitätsdurchsicht der Buchung der zur Deckung der Bürokosten vom europäischen Parlament
erhaltenen Bürokostenpauschale sowie deren ordnungsgemäßen Verwendung durchzuführen.

Wir haben die Durchsicht am 7. Juni 2019 in der Geschäftsstelle von Bündnis 90/Die Grünen des
Kreisverbandes Gelsenkirchen durchgeführt. Die Schlussbearbeitung des Auftrags erfolgte in unseren
Geschäftsräumen.

Alle von uns erbetenen Aufklärungen und Nachweise wurden erteilt.

Art und Umfang unserer Prüfungshandlungen haben wir in unseren Arbeitspapieren festgehalten. Über das
Ergebnis unserer Prüfungshandlungen erstatten wir den nachfolgenden Bericht.

Dem uns erteilten Prüfungsauftrag standen keine Ausschlussgründe nach §§ 319, 319a, 319b HGB, §§ 49
und 53 WPO sowie §§ 28 ff. BS WP/vBP entgegen.

Über das Ergebnis unserer Prüfungshandlungen erstatten wir den nachfolgenden Bericht.

Wir haben diesen Bericht analog zum Prüfungsstandard PS 450 n.F. "Grundsätze ordnungsmäßiger
Erstellung von Prüfungsberichten" des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW), Düsseldorf
erstellt. Unserem Auftrag liegen die als Anlage 1 beigefügten Allgemeinen Auftragsbedingungen für
Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften in der Fassung vom 1. Januar 2017 zugrunde. Die
Höhe unserer Haftung bestimmt sich nach § 323 Abs. 2 HGB. Im Verhältnis zu Dritten sind Nr. 1 Abs. 2 und
Nr. 9 der Allgemeinen Auftragsbedingungen maßgebend.

2.    Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung

2.1   Gegenstand der Prüfung

Im Rahmen des uns erteilten Auftrags haben wir analog § 317 HGB die Buchung der zur Deckung der
Bürokosten vom europäischen Parlament erhaltenen Bürokostenpauschale sowie deren ordnungsgemäßen
Verwendung verplausibilisiert.

Die gesetzlichen Vertreter tragen die Verantwortung für die Rechnungslegung, die dazu eingerichteten
internen Kontrollen und die gegenüber uns als Prüfer gemachten Angaben. Unsere Aufgabe als Prüfer ist
es, diese Unterlagen unter Einbeziehung der Buchführung und die gemachten Angaben im Rahmen unserer
Durchsicht zu beurteilen.

2.2   Art und Umfang der Prüfung

Art und Umfang der beim vorliegenden Auftrag erforderlichen Prüfungshandlungen haben wir im Rahmen
Terry Reintke, Mitglied des Europaparlaments
Durchsicht der Buchung der Bürokosten                                                                      Seite 3

unserer Eigenverantwortlichkeit nach pflichtgemäßem Ermessen bestimmt, das durch gesetzliche
Regelungen und Verordnungen, IDW Prüfungsstandards sowie ggf. erweiternde Bedingungen für den
Auftrag und die jeweiligen Berichtspflichten begrenzt wird.

Wir haben unsere Durchsicht analog §§ 316 ff. HGB unter Beachtung der vom IDW festgestellten deutschen
Grundsätze ordnungsmäßiger Durchführung von Abschlussprüfungen vorgenommen. Danach ist die Prüfung
so zu planen und durchzuführen, dass mit hinreichender Sicherheit beurteilt werden kann, ob die
Buchführung frei von wesentlichen Mängeln sind. Im Rahmen der Durchsicht werden Nachweise für die
Angaben in der Buchführung auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung
der angewandten Bilanzierungs-, Bewertungs- und Gliederungsgrundsätze in Bezug auf die Buchung der
Bürokostenpauschale sowie deren ordnungsgemäßen Verwendung. Wir sind der Auffassung, dass unsere
Durchsicht eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Prüfungsurteile bildet.

Die Prüfung der Einhaltung anderer gesetzlicher Vorschriften gehörte nur insoweit zu den Aufgaben unserer
Prüfung, als sich aus diesen Vorschriften üblicherweise Rückwirkungen auf die Buchführung ergeben. Die
Aufdeckung und Aufklärung strafrechtlicher Tatbestände, wie z.B. Unterschlagungen, sowie die Feststellung
außerhalb der Rechnungslegung begangener Ordnungswidrigkeiten waren nicht Gegenstand unserer
Durchsicht.

Unsere       Prüfungshandlungen     zur   Erlangung    von     Prüfungsnachweisen      umfassten       analytische
Prüfungshandlungen sowie Einzelfallprüfungen.

Prüfungshandlungen in Form von Plausibilitätsbeurteilungen einzelne Geschäftsvorfälle anhand von Belegen
nachvollzogen und auf deren sachgerechte Verbuchung hin überprüft.

Alle von uns erbetenen benötigten Aufklärungen und Nachweise wurden erbracht.

4.     Feststellungen und Erläuterungen zur Rechnungslegung

Im Rahmen unserer Durchsicht stellen wir fest, dass die Buchführung und die weiteren geprüften Unterlagen
in   allen    wesentlichen   Belangen     den   gesetzlichen   Vorschriften   einschließlich   der     Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung entsprechen.

Die Aufzeichnungen der Geschäftsvorfälle der Gesellschaft sind nach unseren Feststellungen vollständig,
fortlaufend und zeitgerecht. Der Kontenplan ermöglicht eine klare und übersichtliche Ordnung des
Buchungsstoffes mit einer für die Belange der Gesellschaft ausreichenden Gliederungstiefe. Soweit im
Rahmen       unserer   Durchsicht   Buchungsbelege      eingesehen     wurden,    enthalten    diese     alle   zur
ordnungsgemäßen Dokumentation erforderlichen Angaben. Die Belegablage ist numerisch geordnet, sodass
der Zugriff auf die Belege unmittelbar anhand der Angaben in den Konten möglich ist. Die Buchführung
entspricht somit für das gesamte Geschäftsjahr in allen wesentlichen Belangen den gesetzlichen
Anforderungen.
Die Organisation der Buchführung, das interne Kontrollsystem, der Datenfluss und das Belegwesen
Terry Reintke, Mitglied des Europaparlaments
Durchsicht der Buchung der Bürokosten                                                              Seite 4

ermöglichen die vollständige, richtige, zeitgerechte und geordnete Erfassung und Buchung der
Geschäftsvorfälle.

Die Buchführung wird IT-gestützt unter Verwendung von Lexware durchgeführt. Die Verfahrensabläufe in der
Buchführung haben im Berichtsjahr keine nennenswerten organisatorischen Änderungen erfahren. Die
Sicherheit der für die Zwecke der IT-gestützten Rechnungslegung verarbeiteten Daten ist gewährleistet.

Im Berichtsjahr 2018 wurde durch das europäische Parlament eine jährliche Bürokostenpauschale in Höhe
von 53.049,62 € geleistet. Dem gegenüber stehen angefallene Bürokosten in Höhe von 49.545,82 €, so dass
ein Überschuss in Höhe von 3.503,80 € verbleibt, der auskunftsgemäß freiwillig an das europäische
Parlament zurückerstattet werden soll.

Vorstehenden Bericht erstatten wir analog in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften und den
Grundsätzen ordnungsmäßiger Erstellung von Prüfungsberichten (IDW PS 450 n.F.).

Gelsenkirchen, 25. Juni 2019

                                                HR Herz GmbH
                                         Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

                                              Diplom-Betriebswirt
                                                  Markus Herz
                                                Wirtschaftsprüfer
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