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VOLUNTARY CONFIRMATION ON THE USE OF THE GENERAL EXPENDITURE ALLOWANCE List of attachments 2021-05-31 Prüfungsbericht 2018 GEA .pdf FGDECLVOL_20210607_885784.pdf DISP
VOLUNTARY CONFIRMATION ON THE USE OF THE GENERAL EXPENDITURE ALLOWANCE PURSUANT TO RULE 11(4) OF THE EUROPEAN PARLIAMENT’S RULES OF PROCEDURE I hereby confirm that, during the period comprised between 01/01/2018 and 31/12/2018 , Ms REINTKE Terry , Member of the European Parliament, has made use of the General Expenditure Allowance in compliance with the applicable rules, in particular: - the Statute for Members of the European Parliament1 - the Implementing Measures for the Statute for Members of the European Parliament2 and - the related Bureau decision of 2 July 2018. Surname Herz Forename Markus Firm HR Herz GmbH Capacity Auditor Date 31/05/2021 Number of enclosures: 2 This confirmation and its enclosures will be published on Parliament's website. PLEASE RETURN THE SIGNED ORIGINAL AND ANY ENCLOSURE TO: European Parliament Members’ Administration Unit3 SPAAK 07B019 rue Wiertz, 60 B - 1047 BRUSSELS 1 Article 20 (3) and (4) of Decision 2005/684/EC, Euratom of the European Parliament of 28 September 2005 adopting the Statute for Members of the European Parliament (OJ L 262, 7.10.2005, p.1). 2 Articles 25 to 28 of the Decision of the Bureau of the European Parliament of 19 May and 9 July 2008 concerning the Implementing Measures for the Statute for Members of the European Parliament (OJ C 159, 13.7.2009, p.1), as amended. 3 Legal Notice: The Members' Administration Unit is the Data Controller within the meaning of Regulation (EU) 2018/1725. Personal data collected by means of this confirmation will be processed for the purpose to allow for publishing on Parliament’s website of information on compliance with the rules on the use of the General Expenditure Allowance. The signatory of this declaration has the right to access his/her personal information and to have it corrected (at ) and the right to recourse to the European Parliament’s Data Protection Coordinator (at data-protection@europarl.europa.eu) or the European Data Protection Supervisor (at edps@edps.europa.eu).
HR Herz GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft 45879 Gelsenkirchen Bericht über die Durchsicht der Buchung der Bürokosten des Mitgliedes des Europaparlaments Terry Reintke für den Zeitraum vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2018
Terry Reintke, Mitglied des Europaparlaments Durchsicht der Buchung der Bürokosten Seite 1 Inhaltsverzeichnis 1. Auftrag 2. Gegenstand, Art, und Umfang der Prüfung a) Gegenstand der Prüfung b) Art und Umfang der Prüfung 3. Feststellungen und Erläuterungen zur Rechnungslegung Anlagen Allgemeine Auftragsbedingungen
Terry Reintke, Mitglied des Europaparlaments Durchsicht der Buchung der Bürokosten Seite 2 1. Auftrag Wir wurden von dem Mitglied des Europaparlamentes, Frau Terry Reintke, beauftragt, eine Plausibilitätsdurchsicht der Buchung der zur Deckung der Bürokosten vom europäischen Parlament erhaltenen Bürokostenpauschale sowie deren ordnungsgemäßen Verwendung durchzuführen. Wir haben die Durchsicht am 7. Juni 2019 in der Geschäftsstelle von Bündnis 90/Die Grünen des Kreisverbandes Gelsenkirchen durchgeführt. Die Schlussbearbeitung des Auftrags erfolgte in unseren Geschäftsräumen. Alle von uns erbetenen Aufklärungen und Nachweise wurden erteilt. Art und Umfang unserer Prüfungshandlungen haben wir in unseren Arbeitspapieren festgehalten. Über das Ergebnis unserer Prüfungshandlungen erstatten wir den nachfolgenden Bericht. Dem uns erteilten Prüfungsauftrag standen keine Ausschlussgründe nach §§ 319, 319a, 319b HGB, §§ 49 und 53 WPO sowie §§ 28 ff. BS WP/vBP entgegen. Über das Ergebnis unserer Prüfungshandlungen erstatten wir den nachfolgenden Bericht. Wir haben diesen Bericht analog zum Prüfungsstandard PS 450 n.F. "Grundsätze ordnungsmäßiger Erstellung von Prüfungsberichten" des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW), Düsseldorf erstellt. Unserem Auftrag liegen die als Anlage 1 beigefügten Allgemeinen Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften in der Fassung vom 1. Januar 2017 zugrunde. Die Höhe unserer Haftung bestimmt sich nach § 323 Abs. 2 HGB. Im Verhältnis zu Dritten sind Nr. 1 Abs. 2 und Nr. 9 der Allgemeinen Auftragsbedingungen maßgebend. 2. Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung 2.1 Gegenstand der Prüfung Im Rahmen des uns erteilten Auftrags haben wir analog § 317 HGB die Buchung der zur Deckung der Bürokosten vom europäischen Parlament erhaltenen Bürokostenpauschale sowie deren ordnungsgemäßen Verwendung verplausibilisiert. Die gesetzlichen Vertreter tragen die Verantwortung für die Rechnungslegung, die dazu eingerichteten internen Kontrollen und die gegenüber uns als Prüfer gemachten Angaben. Unsere Aufgabe als Prüfer ist es, diese Unterlagen unter Einbeziehung der Buchführung und die gemachten Angaben im Rahmen unserer Durchsicht zu beurteilen. 2.2 Art und Umfang der Prüfung Art und Umfang der beim vorliegenden Auftrag erforderlichen Prüfungshandlungen haben wir im Rahmen
Terry Reintke, Mitglied des Europaparlaments Durchsicht der Buchung der Bürokosten Seite 3 unserer Eigenverantwortlichkeit nach pflichtgemäßem Ermessen bestimmt, das durch gesetzliche Regelungen und Verordnungen, IDW Prüfungsstandards sowie ggf. erweiternde Bedingungen für den Auftrag und die jeweiligen Berichtspflichten begrenzt wird. Wir haben unsere Durchsicht analog §§ 316 ff. HGB unter Beachtung der vom IDW festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Durchführung von Abschlussprüfungen vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass mit hinreichender Sicherheit beurteilt werden kann, ob die Buchführung frei von wesentlichen Mängeln sind. Im Rahmen der Durchsicht werden Nachweise für die Angaben in der Buchführung auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungs-, Bewertungs- und Gliederungsgrundsätze in Bezug auf die Buchung der Bürokostenpauschale sowie deren ordnungsgemäßen Verwendung. Wir sind der Auffassung, dass unsere Durchsicht eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Prüfungsurteile bildet. Die Prüfung der Einhaltung anderer gesetzlicher Vorschriften gehörte nur insoweit zu den Aufgaben unserer Prüfung, als sich aus diesen Vorschriften üblicherweise Rückwirkungen auf die Buchführung ergeben. Die Aufdeckung und Aufklärung strafrechtlicher Tatbestände, wie z.B. Unterschlagungen, sowie die Feststellung außerhalb der Rechnungslegung begangener Ordnungswidrigkeiten waren nicht Gegenstand unserer Durchsicht. Unsere Prüfungshandlungen zur Erlangung von Prüfungsnachweisen umfassten analytische Prüfungshandlungen sowie Einzelfallprüfungen. Prüfungshandlungen in Form von Plausibilitätsbeurteilungen einzelne Geschäftsvorfälle anhand von Belegen nachvollzogen und auf deren sachgerechte Verbuchung hin überprüft. Alle von uns erbetenen benötigten Aufklärungen und Nachweise wurden erbracht. 4. Feststellungen und Erläuterungen zur Rechnungslegung Im Rahmen unserer Durchsicht stellen wir fest, dass die Buchführung und die weiteren geprüften Unterlagen in allen wesentlichen Belangen den gesetzlichen Vorschriften einschließlich der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung entsprechen. Die Aufzeichnungen der Geschäftsvorfälle der Gesellschaft sind nach unseren Feststellungen vollständig, fortlaufend und zeitgerecht. Der Kontenplan ermöglicht eine klare und übersichtliche Ordnung des Buchungsstoffes mit einer für die Belange der Gesellschaft ausreichenden Gliederungstiefe. Soweit im Rahmen unserer Durchsicht Buchungsbelege eingesehen wurden, enthalten diese alle zur ordnungsgemäßen Dokumentation erforderlichen Angaben. Die Belegablage ist numerisch geordnet, sodass der Zugriff auf die Belege unmittelbar anhand der Angaben in den Konten möglich ist. Die Buchführung entspricht somit für das gesamte Geschäftsjahr in allen wesentlichen Belangen den gesetzlichen Anforderungen. Die Organisation der Buchführung, das interne Kontrollsystem, der Datenfluss und das Belegwesen
Terry Reintke, Mitglied des Europaparlaments Durchsicht der Buchung der Bürokosten Seite 4 ermöglichen die vollständige, richtige, zeitgerechte und geordnete Erfassung und Buchung der Geschäftsvorfälle. Die Buchführung wird IT-gestützt unter Verwendung von Lexware durchgeführt. Die Verfahrensabläufe in der Buchführung haben im Berichtsjahr keine nennenswerten organisatorischen Änderungen erfahren. Die Sicherheit der für die Zwecke der IT-gestützten Rechnungslegung verarbeiteten Daten ist gewährleistet. Im Berichtsjahr 2018 wurde durch das europäische Parlament eine jährliche Bürokostenpauschale in Höhe von 53.049,62 € geleistet. Dem gegenüber stehen angefallene Bürokosten in Höhe von 49.545,82 €, so dass ein Überschuss in Höhe von 3.503,80 € verbleibt, der auskunftsgemäß freiwillig an das europäische Parlament zurückerstattet werden soll. Vorstehenden Bericht erstatten wir analog in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften und den Grundsätzen ordnungsmäßiger Erstellung von Prüfungsberichten (IDW PS 450 n.F.). Gelsenkirchen, 25. Juni 2019 HR Herz GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Diplom-Betriebswirt Markus Herz Wirtschaftsprüfer
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