Voranschlag 2021 Aufgaben- und Finanzplan 2022 2024 - Waldstatt - Gemeinde Waldstatt
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Waldstatt Voranschlag 2021 Aufgaben- und Finanzplan 2022 - 2024
Inhaltsverzeichnis 1 Finanzielle Ausgangslage .................................................................................................. 4 2 Zusammenfassung............................................................................................................. 5 3 Allgemeine Erläuterungen zum Voranschlag und zum AFP ............................................... 6 3.1 Voranschlag ................................................................................................................ 6 3.1.1 Kommentar zum Voranschlag 2021 (Art. 11 Abs. 3 lit. a FHG) .............................. 6 3.1.2 Antrag des Gemeinderates zum Voranschlag 2021 .............................................. 6 3.1.2.1 Antrag ............................................................................................................. 6 3.1.2.2 Abstimmungsfrage .......................................................................................... 6 3.1.3 Grundlagen des Voranschlages 2021 (Art. 11 Abs. 3 lit. c FHG) ........................... 6 3.2 Aufgaben- und Finanzplan ........................................................................................... 8 3.2.1 Einleitung/Ausgangslage ....................................................................................... 8 3.2.2 Legislaturziele ....................................................................................................... 8 3.2.3 Finanzpolitische Ziele ............................................................................................ 9 3.2.4 Wirtschaftliche und gemeindespezifische Planungsannahmen.............................. 9 3.3 Ergebnis .................................................................................................................... 10 3.3.1 Erfolgsrechnung / Gestufter Erfolgsausweis ........................................................ 10 3.3.2 Erläuterungen zur Erfolgsrechnung ..................................................................... 11 3.3.2.1 Fiskalertrag und Steuerfuss .......................................................................... 11 3.3.2.2 Transferertrag ............................................................................................... 13 3.3.2.3 Personalaufwand .......................................................................................... 14 3.3.2.4 Sachaufwand ................................................................................................ 15 3.3.2.5 Transferaufwand ........................................................................................... 16 3.4 Investitionen .............................................................................................................. 17 3.4.1 Investitionsrechnung ........................................................................................... 17 3.4.2 Erläuterung zur Investitionsrechnung .................................................................. 17 3.5 Geldflussrechnungen/Informationen zur Finanzierung ............................................... 17 3.6 Vermögen und Verschuldungen/Erläuterung ............................................................. 18 3.7 Finanzkennzahlen/Erläuterung .................................................................................. 18 3.8 Verwendung der laufenden Verpflichtungskredite ...................................................... 19 3.9 Risiken im Aufgaben- und Finanzplan ....................................................................... 20 3.9.1 Nicht durch die Gemeinde beeinflussbare Risiken .............................................. 20 3.9.2 Kaum durch die Gemeinde beeinflussbare Risiken (z.B. Gesetzesänderung) ..... 20 3.9.3 Durch die Gemeinde beeinflussbare Risiken ....................................................... 20 4 Planung der Hauptaufgaben ............................................................................................ 21 4.0 Allgemeine Verwaltung .............................................................................................. 21 Waldstatt Voranschlag / AFP 2
4.1 Öffentliche Ordnung und Sicherheit, Verteidigung ..................................................... 24 4.2 Bildung ...................................................................................................................... 26 4.3 Kultur, Sport und Freizeit, Kirche ............................................................................... 29 4.4 Gesundheit ................................................................................................................ 32 4.5 Soziale Sicherheit ...................................................................................................... 34 4.6 Verkehr ...................................................................................................................... 36 4.7 Umweltschutz und Raumordnung .............................................................................. 38 4.8 Volkswirtschaft........................................................................................................... 40 4.9 Finanzen und Steuern ............................................................................................... 41 5 Stellenspiegel................................................................................................................... 44 6 Investitionsliste................................................................................................................. 44 Waldstatt Voranschlag / AFP 3
Artikel 10 des Finanzhaushaltsgesetzes (FHG, bGS 612.0) sieht vor, den Bericht zum Budget und zum Finanzplan neu in einem so genannten Aufgaben- und Finanzplan (AFP) zusammenzufassen. Dabei wird der AFP im Sinne einer rollierenden Planung jährlich in ver- schiedenen Schritten überarbeitet. Das Ziel des AFP's ist es, die Gemeindeaufgaben mit ih- ren rechtlichen Grundlagen, die zum Erfüllen der Aufgaben notwendigen Leistungen sowie die aus den Leistungen angestrebten Wirkungen in einem Gesamtzusammenhang mit den Finanzen und den personellen Ressourcen zu stellen. Der AFP wird der Öffentlichkeit zur Kenntnis gebracht. Artikel 11 des Finanzhaushaltsgesetzes (FHG) regelt den Voranschlag. Mit dem Voran- schlag werden die Leistungen des Gemeinwesens und deren Finanzierung für ein Kalender- jahr festgelegt. Gemäss Artikel 15 Abs. 3 lit. e des Gemeindegesetzes (GG) beschliessen die Stimmbürger über Voranschlag und Steuerfuss. Im vorliegenden Bericht sind sowohl Aufgaben- und Finanzplan (AFP) wie auch der Voran- schlag dargestellt. Der Voranschlag 2021 wurde den Stimmbürgern Anfang November in der bekannten Version vorgelegt. 1 Finanzielle Ausgangslage Im Folgenden werden die Erfolgsrechnung, Investitionsrechnung sowie die Geldflussrech- nung dargestellt. Erfolgsrechnung (in Tausend CHF) VA VA RE 2019 FP 2022 FP 2023 FP 2024 2020 2021 Ordentlicher Aufwand 8'908 9'704 9'494 9'113 9'276 9'036 Ordentlicher Ertrag 9'396 9'074 9'051 9'108 9'249 9'271 Ordentliches Ergebnis 487 -630 -443 -5 -27 235 Ausserordentlicher Aufwand -- -- -- -- -- -- Ausserordentlicher Ertrag 10 660 -- -- -- -- Entnahme Spezialfinanzierungen und 193 3 81 17 59 -17 Fonds Legate / Stiftungen Aufwand-Ertragsüber- -- -- -- -- -- -- schuss Gesamtergebnis 690 33 -362 12 32 218 Der Voranschlag 2021 sieht einen Aufwandüberschuss in Höhe von CHF -362'000 Franken vor. Hauptgrund für das negativ erwartete Jahresergebnis 2021 sind die stark eingebroche- nen Steuereinnahmen von den juristischen Personen. Ab dem Jahr 2022 rechnet der Ge- meinderat aber wieder damit, dass die Jahresrechnungen ausgeglichen abgeschlossen wer- den können. Einerseits wird mit einer langsamen Erholung der Wirtschaft gerechnet und an- dererseits kann die Steuerbasis durch den Bezug der neu erstellen Wohnungen und Einfa- milienhäuser und der Zunahme der Einwohneranzahl gestärkt werden. Waldstatt Voranschlag / AFP 4
Im Jahr 2021 sind Nettoinvestitionen in Höhe von CHF 532'000 vorgesehen. Davon sind CHF 312'000 für energietechnische Verbesserungen reserviert. Für die Felssicherung Fel- senegg wird ein Betrag von CHF 60'000 und für die Erschliessung der Ochsenwies CHF 50'000 geplant. Der Ausbau des Meteorwasserkanals Badtobelweg/Bahnhof-Badtobelweg wird Ausgaben von insgesamt CHF 110'000 zur Folge haben. Im Jahr 2022 sind für die energietechnische Sanierung der Fenster des Oberstufenschul- hauses CHF 400'000 und für die Kanalumlegung Böhl West CHF 300'000 vorgesehen. Im Jahr 2023 ist die Erneuerung des Werkhofes/Feuerwehrdepots inkl. Schulraumerweiterung (Tagesstrukturen) für CHF 4'000'000 geplant. Investitionsrechnung (in Tausend CHF) VA VA RE 2019 FP 2022 FP 2023 FP 2024 2020 2021 Investitionsausgaben 880 492 532 700 4'000 40 Investitionseinnahmen 421 -- -- -- -- -- Nettoinvestitionen -459 -492 -532 -700 -4'000 -40 Kennzahlen VA VA RE 2019 FP 2022 FP 2023 FP 2024 2020 2021 Nettoverschuldungsquotient 20.39 28.16 31.26 30.09 76.68 63.27 Selbstfinanzierungsgrad 248.64 8.61 46.24 103.37 19.35 2'271.50 Zinsbelastungsanteil 0.29 0.27 0.27 0.27 0.37 0.37 Aussagen und Interpretation Der Nettoverschuldungsquotient sagt aus, welcher Anteil der Fiskalerträge erforderlich wäre, um die Nettoschuld abzutragen. Werte bis 100 % werden als gut, Werte zwischen 100 % und 150 % als genügend bezeichnet. Durch die Berechnung des Selbstfinanzierungsgrad lässt sich festhalten, welchen Anteil der Netto- Investitionen eine Gemeinde aus eigenen Mitteln finanzieren kann. Mittelfristig sollte ein Wert von 100 % resultieren. Der Zinsbelastungsanteil gibt an, welcher Anteil des gesamten Ertrages zur Begleichung der Netto- zinsen verwendet wird. Ein Zinsbelastungsanteil bis 4 % wird als gut eingestuft. 2 Zusammenfassung Die Corona-Pandemie liess die Umsätze und die Auftragseingänge vieler Firmen teils mar- kant einbrechen. Dies führt zu wesentlich tieferen Steuereinnahmen der Gemeinde. Auch die Entwicklung bei den Steuereinnahmen von den natürlichen Personen ist mit einer gros- sen Unsicherheit behaftet. Insgesamt müssen wir gegenüber dem Finanzplan 2021 im Vor- anschlag 2021 von Mindererträgen von rund CHF 400'000 ausgehen. Der Gemeinderat wird durch kostenbewusstes Wirtschaften sein Möglichstes dazu beitra- gen, die finanziell anspruchsvolle Situation gut zu überstehen. Er möchte aber trotz der Waldstatt Voranschlag / AFP 5
schlechten Ertragsaussichten die nötigen Unterhaltsarbeiten nicht vernachlässigen um Fol- geschäden zu verhindern. In den letzten Jahren konnte die Eigenkapitalbasis der Gemeinde dank guter Jahresergeb- nisse gestärkt werden. Mit dieser Reserve können kurzfristig negative Ergebnisse aufgefan- gen werden 3 Allgemeine Erläuterungen zum Voranschlag und zum AFP 3.1 Voranschlag 3.1.1 Kommentar zum Voranschlag 2021 (Art. 11 Abs. 3 lit. a FHG) Das Gesamtergebnis des Voranschlages 2021 weist einen Aufwandüberschuss von CHF 362'000 aus. Auch das operative Ergebnis wird mit einem negativen Wert von CHF 443'260 erwartet. Hauptgrund für das negative Ergebnis ist der starke Rückgang der Steuereinnah- men von den juristischen Personen. Der Gemeinderat wird durch kostenbewusstes Handeln sein Möglichstes dafür tun, die finanziell schwierige Situation gut zu überstehen. In den letzten Jahren konnte die Eigenkapitalbasis durch gute Jahresergebnisse gestärkt werden. Mit dieser Reserve können kurzfristig negative Jahresergebnisse aufgefangen wer- den. 3.1.2 Antrag des Gemeinderates zum Voranschlag 2021 3.1.2.1 Antrag Der Gemeinderat hat den Voranschlag 2021 am 15. September 2020 genehmigt und zuhan- den der Stimmbürger verabschiedet. Der Voranschlag wurde Anfang November allen Haus- haltungen zugestellt. Die detaillierten Unterlagen zum Voranschlag können ab diesem Zeit- punkt auch auf der Homepage der Gemeinde abgerufen werden. Der Gemeinderat beantragt ihnen, dem Voranschlag 2021 mit einem Aufwandüberschuss von CHF 362'000, Investitionsausgaben von CHF 532'000 und einem Steuerfuss von 4.3 Einheiten zuzustimmen. 3.1.2.2 Abstimmungsfrage Der Voranschlag 2021 wird den Stimmberechtigten mit folgender Abstimmungsfrage zum Entscheid vorgelegt: Wollen Sie dem Voranschlag 2021 mit einem Aufwandüberschuss von CHF 362'000 sowie Nettoinvestitionen von CHF 532'000 und einem Steuerfuss von 4,3 Einheiten für natürliche Personen annehmen? 3.1.3 Grundlagen des Voranschlages 2021 (Art. 11 Abs. 3 lit. c FHG) Der Voranschlag beruht auf den Grundsätzen des Finanzhaushaltsgesetzes des Kantons Appenzell Ausserrhoden. Dieses beruht auf den Grundsätzen des Harmonisierten Rech- nungslegungsmodells 2 (HRM2) der Konferenz der Kant. Finanzdirektoren. Die Empfehlun- gen von HRM2 sind im Voranschlag ohne Abweichungen umgesetzt. Der Vollständigkeit hal- ber werden folgende Auslegungen im Kanton AR erwähnt: Waldstatt Voranschlag / AFP 6
• überbaute Grundstücke des Verwaltungsvermögens werden zusammen mit der An- lage über deren Nutzungsdauer abgeschrieben • die Neubewertungsreserve Finanzvermögen (Kto. 2960) bleibt auch nach Umstellung auf HRM2 zum Auffangen von Werteinbussen durch periodische Neubewertungen bestehen. Allfällige Wertsteigerungen werden hingegen erfolgswirksam verbucht. Die wesentlichen Grundsätze wurden gegenüber dem Vorjahr unverändert angewandt. Elemente des Voranschlages Die folgenden Elemente bilden integrierende Teile des Voranschlages: Erfolgsrechnung, In- vestitionsrechnung und Anhang. Die Erfolgsrechnung weist die Erträge und Aufwendungen des Geschäftsjahres aus. Sie wird zweistufig erstellt. In der ersten Stufe sind die mit der ordentlichen Tätigkeit zusammen- hängenden Erträge und Aufwendungen im Vergleich mit den budgetierten Beträgen darge- stellt; der Saldo dieser Stufe gibt das effektive Ergebnis wieder. Die zweite Stufe enthält die ausserordentlichen Erfolge sowie Bildungen und Auflösungen von Reservepositionen. In der Investitionsrechnung werden die kreditpflichtigen Ausgaben für Investitionen in das Verwaltungsvermögen und die mit solchen Investitionen zusammenhängenden Einnahmen ausgewiesen und den im Voranschlag dafür gesprochenen Krediten gegenübergestellt. Im Anhang sind diejenigen zusätzlichen Informationen offengelegt, die für das grundsätzli- che Verständnis des Voranschlags und den verlässlichen Überblick über die finanzielle Lage und Entwicklung notwendig sind. Die Angaben des Anhanges sind in den folgenden Kapiteln 3.2 bis 3.8 enthalten. Allgemeine Bilanzierungsgrundsätze Als Ertrag gilt der gesamte Wertzuwachs innerhalb einer bestimmten Periode. Alle Erträge werden in der Periode ihrer Verursachung erfasst. Ein Ertrag gilt als realisiert, wenn in der betreffenden Periode ein Zufluss an wirtschaftlichem oder öffentlichem Nutzen stattgefunden hat, der verlässlich ermittelt werden kann. Als Aufwand gilt der gesamte Wertverzehr innerhalb einer bestimmten Periode. Alle Auf- wände werden in der Periode ihrer Verursachung erfasst. Ein Aufwand gilt als eingetreten, wenn in der betreffenden Periode ein Abfluss an wirtschaftlichem oder öffentlichem Nutzen stattgefunden hat, der verlässlich ermittelt werden kann. Allgemeine Bewertungsgrundsätze Es gilt für alle Positionen der Grundsatz der Einzelbewertung. Die Bewertung des Verwaltungsvermögens erfolgt zu Anschaffungswerten. Die Entwertung durch die ordentliche Nutzung wird durch planmässige Abschreibungen über die angenom- mene Nutzungsdauer berücksichtigt. Nachhaltigen Wertverminderungen bzw. Wertaufholun- gen wird durch entsprechende Wertkorrekturen auf den jeweiligen Nutzwert Rechnung ge- tragen, sobald eine solche Wertminderung absehbar ist. Für nicht budgetierte notwendige Wertkorrekturen sind Kreditüberschreitungen möglich; sie werden mit der Abnahme der Rechnung genehmigt. Die Aktivierungsgrenze beträgt CHF 30'000; Anschaffungen unter diesem Betrag werden im Anschaffungsjahr der Erfolgsrechnung belastet. Die Anlagen werden ab Nutzungsbeginn Waldstatt Voranschlag / AFP 7
über die geschätzte Nutzungsdauer linear abgeschrieben. Es gelten folgende Nutzungsdau- ern: Anlageklasse Nutzungsdauer in Jahren Unüberbaute Grundstücke Keine Abschreibung Gebäude, Hochbauten 50 Jahre Tiefbauten (Strassen,Brücken,Kanalbauten) 50 Jahre Schwimmbad (übrige Sachanlagen) 10 Jahre Mobilien, Maschinen, Fahrzeuge 10 Jahre Abwasseranlagen 15 Jahre Hardware (Informatik) 3 Jahre Software (Informatik) 5 Jahre Die Anlagen des Finanzvermögens werden zu Verkehrswerten bewertet. Die Verkehrswerte werden nicht planmässig abgeschrieben, sondern periodisch an neue Gegebenheiten ange- passt. Eine Neuermittlung der Verkehrswerte wird insbesondere vorgenommen, wenn sich die Marktverhältnisse massgebend verändern. Finanzielle Forderungen und Verbindlichkeiten werden zum Nominalwert bilanziert. 3.2 Aufgaben- und Finanzplan 3.2.1 Einleitung/Ausgangslage Nach Art. 10 des Finanzhaushaltsgesetzes (FHG; bGS 612.0) ist der Aufgaben- und Finanz- plan (AFP) ein zentrales Element für die mittelfristige Steuerung der Gemeinde. Der bishe- rige Finanzplan wird ergänzt um die inhaltliche Darstellung der Aufgaben. Ziel des AFP ist es somit, Finanzen und Leistungen mittelfristig zu steuern. Dies bedeutet eine intensive Aus- einandersetzung mit den Hauptaufgaben und den Zielen der Gemeinde. 3.2.2 Legislaturziele Der Gemeinderat hat sich im Rahmen des Legislaturprogrammes 2019 bis 2023 folgende Schwerpunkte und strategischen Ziele gegeben: • Zunahme Einwohnerzahl auf 2'050 • Verdichtung nach Innen soll aktiv unterstützt werden • die Parzelle 680 (Tanklager Winkfeld) wird zur Baureife vorangetrieben • die Infrastruktur fürs Militär wird so ausgebaut, dass auch in Zukunft Einheiten in Waldstatt einquartiert werden • das Gespräch mit den Verantwortlichen des öffentlichen Verkehrs soll gesucht wer- den mit dem Ziel, dass der Bahn- und Busbetrieb optimiert wird • unterstützt einen Grossverteiler bei der Ansiedlung und den Hausarzt bei der Nach- folgeregelung • zeigt auf, auf welchen Gebäuden PV Anlagen möglich sind und wo diese Sinn ma- chen • zeigt Sanierungsbedarf mit Kostenfolgen bei den gemeindeeigenen Gebäuden auf • gemeindeeigene Bauten werden wenn es ökonomisch vertretbar ist nur im Holzbau ausgeführt Waldstatt Voranschlag / AFP 8
3.2.3 Finanzpolitische Ziele Gemäss Artikel 22 des Finanzhaushaltsgesetzes legt der Gemeinderat finanzpolitische Ziel- grössen für die Beurteilung der Finanzlage und eine gesunde Entwicklung des Haushaltes fest. Die finanzpolitischen Ziele per Ende 2024 werden wie folgt festgelegt: • keine Nettoverschuldung pro Einwohner über CHF 1'000 • Die Jahresrechnungen sollen mittelfristig ausgeglichen abgeschlossen werden • Der Steuerfuss liegt unter dem Mittel der Gemeinden im Appenzeller Hinterland 3.2.4 Wirtschaftliche und gemeindespezifische Planungsannahmen Die folgenden Planungsannahmen wurden in dem weiteren Bericht herangezogen. Volkswirtschaftliche Referenzgrößen VA VA RE 2019 FP 2022 FP 2023 FP 2024 2020 2021 Wachstum reales Bruttoinlandprodukt (AR) -- 1.7 3.3 1.9 1.7 1.7 Generelle Teuerung -- 0.5 0.0 0.0 0.0 0.0 Gemeindespezifische Referenzgrößen VA VA RE 2019 FP 2022 FP 2023 FP 2024 2020 2021 Entwicklung Personalteuerung -- 1.00 0.50 0.50 0.50 0.50 Entwicklung Einwohnerzahl 1'816 1'850 1'910 1'960 2'000 2'050 Steuerfuss 4.30 4.30 4.30 4.30 4.30 4.30 Waldstatt Voranschlag / AFP 9
3.3 Ergebnis 3.3.1 Erfolgsrechnung / Gestufter Erfolgsausweis (in Tausend CHF) VA VA RE 2019 FP 2022 FP 2023 FP 2024 2020 2021 Betrieblicher Aufwand 8'818 9'642 9'433 9'056 9'204 8'965 30 - Personalaufwand 4'019 4'191 4'226 4'306 4'338 4'247 31 - Sach- und übriger Betriebsaufwand 2'078 2'643 2'254 1'817 1'857 1'831 33 - Abschreibungen Verwaltungsvermögen 614 636 657 697 768 640 36 - Transferaufwand 2'106 2'173 2'295 2'237 2'241 2'246 Betrieblicher Ertrag 9'166 8'933 8'901 8'957 9'089 9'111 40 - Fiskalertrag 6'970 6'620 6'521 6'664 6'809 6'865 42 - Entgelte 1'080 1'379 1'297 1'212 1'212 1'212 43 - Verschiedene Erträge 64 1 16 16 16 16 45 - Entnahmen aus Fonds und Spezialfi- 7 7 7 7 6 5 nanzierungen 46 - Transferertrag 1'045 926 1'059 1'058 1'046 1'013 Ergebnis aus betrieblicher Tätigkeit 349 -709 -532 -99 -115 147 34 - Finanzaufwand 91 63 62 57 71 71 44 - Finanzertrag 229 141 150 150 160 160 Ergebnis aus Finanzierung 138 79 88 93 89 89 Operatives Ergebnis 487 -630 -443 -5 -27 235 48 - Ausserordentlicher Ertrag 10 660 -- -- -- -- 90 - Spezialfinanzierungen, Fonds, Legate 193 3 81 17 59 -17 & Stiftungen Ausserordentliches Ergebnis und Reser- 203 663 81 17 59 -17 veveränderung Gesamtergebnis Erfolgsrechnung 690 33 -362 12 32 218 Waldstatt Voranschlag / AFP 10
3.3.2 Erläuterungen zur Erfolgsrechnung 3.3.2.1 Fiskalertrag und Steuerfuss Fiskalertrag (in Tausend CHF) VA VA RE 2019 FP 2022 FP 2023 FP 2024 2020 2021 40 - Fiskalertrag 6'970 6'620 6'521 6'664 6'809 6'865 400 - Direkte Steuern natürliche Personen 5'213 5'339 5'343 5'486 5'630 5'686 401 - Direkte Steuern juristische Personen 823 735 450 550 550 550 402 - übrige Direkte Steuern 907 520 700 600 600 600 4022 - davon Vermögensgewinnsteuern 377 230 200 200 200 200 4023 - davon Handänderungssteuern 417 200 300 300 300 300 4024 - davon Erbschaftssteuern 113 90 200 100 100 100 403 - Besitz und Aufwandsteuern 28 27 28 28 28 28 Kennzahlen Steuerertrag VA VA RE 2019 FP 2022 FP 2023 FP 2024 2020 2021 Wachstum Steuern NP in % -6.05 2.41 0.09 2.67 2.63 0.99 Wachstum Steuern JP in % -2.86 -10.66 -38.78 22.22 0.00 0.00 Erläuterungen zum Voranschlag Im Jahr 2021 ist ein Fiskalertrag in Höhe von CHF 6'521'400 geplant. Bei den Steuereinnah- men von den natürlichen Personen wird auf Basis der Hochrechnung 2020 nicht mit einem Steuerwachstum gerechnet. Zur Teil-Abfederung der Mindereinnahmen durch die Steuerge- setzrevision erhält die Gemeinde Walstatt im Jahr 2021 einen Beitrag von CHF 65'000. Beim Steuerertrag von den juristischen Personen rechnen wir aufgrund der provisorischen Rechnungsstellung für das Jahr 2020 mit einem wesentlichen Rückgang der Erträge im Ver- gleich zu den Vorjahren. Der Anteil der Steuererträge von den juristischen Personen am ge- samten ordentlichen Steuerertrag betrug in Waldstatt im Jahr 2019 rund 13.6%. Dies ist ei- ner der höchsten Anteile im Kanton. Dementsprechend stark ist die Gemeinde Waldstatt von der wirtschaftlichen Krise und den rückläufigen Ergebnissen der Firmen betroffen. Bei den Erträgen aus Grundstückgewinnsteuer, Handänderungssteuer und Erbschaftssteu- ern haben wir uns grundsätzlich an den Medianwerten der letzten 5 Jahren orientiert. Zu- gleich wurden bereits bekannte Einmaleffekte in den jeweiligen Planjahren berücksichtigt. Erläuterungen zum Steuerfuss Basis für den Voranschlag 2021 bildet der per 1. Januar 2019 gesenkte Steuerfuss von 4,3 Einheiten. Waldstatt Voranschlag / AFP 11
Erläuterungen zum AFP Basis für die Planung der Steuererträge der natürlichen Personen der Jahre 2022 bis 2024 bildet ein unveränderter Steuerfuss von 4,3 Einheiten. Ebenfalls berücksichtigt ist eine Zunahme der Einwohnerzahl von 1'910 auf 2'050 Einwohner bis Ende 2024 aufgrund von diversen Bauprojekten. Beim ordentlichen Steuerwachstum wird mit einer jährlichen Zu- wachsrate von 1,0% geplant. Ab dem Jahr 2022 wird wieder von leicht höheren Steuererträgen von den juristischen Per- sonen ausgegangen. Allerdings immer noch auf einem wesentlich tieferen Niveau als im Jahr 2019. Waldstatt Voranschlag / AFP 12
3.3.2.2 Transferertrag Transferertrag (in Tausend CHF) VA VA RE 2019 FP 2022 FP 2023 FP 2024 2020 2021 46 - Transferertrag 1'045 926 1'059 1'058 1'046 1'013 460 - Ertragsanteile 187 188 190 190 190 190 461 - Entschädigungen von öffentlichen Ge- 37 35 35 35 35 35 meinwesen 462 - Finanz- und Lastenausgleich 110 120 135 128 112 96 463 - Beträge von öffentlichen Gemeinwe- 707 581 696 702 705 689 sen und Dritten 469 - Verschiedener Transferertrag 4 3 4 4 4 4 Erläuterungen zum Voranschlag Im Jahr 2021 ist ein Transferertrag in Höhe von CHF 1'059'400 geplant. Aufgrund der leicht steigenden Schüleranzahl fällt der Schulkostenbeitrag gegenüber dem Vorjahr etwas höher aus. Durch die Übernahme des Grundbuchamtes Hundwil per 1.1.2021 kann ein neuer Per- sonalkostenanteil verrechnet werden. Im Bereich der Sozialhilfe wird mit einem höheren Rückerstattungsanteil durch die IV gerechnet. Erläuterungen zum AFP Der Anspruch aus dem Kantonalen Finanzausgleich wird auf tiefem Niveau stabil bleiben. Als Abfederungsmassnahme für die Auswirkungen der Revision des Steuergesetzes sind in den Jahren 2021 bis 2024 Ausgleichszahlungen des Kantons vorgesehen. Diese fallen von Jahr zu Jahr tiefer aus. Waldstatt Voranschlag / AFP 13
3.3.2.3 Personalaufwand Personalaufwand (in Tausend CHF) VA VA RE 2019 FP 2022 FP 2023 FP 2024 2020 2021 30 - Personalaufwand 4'019 4'191 4'226 4'306 4'338 4'247 300 - Behörden, Kommissionen und Richter 177 170 170 200 200 200 301 - Löhne des Verwaltungs- und Betriebs- 1'109 1'153 1'214 1'222 1'232 1'242 personals 302 - Löhne der Lehrpersonen 1'967 2'110 2'130 2'193 2'212 2'106 303 - Temporäre Arbeitskräfte 156 60 -- -- -- -- 305 - Arbeitgeberbeiträge 584 650 648 646 649 654 309 - Übriger Personalaufwand 26 48 65 45 45 45 Erläuterungen zum Voranschlag Durch die Übernahme des Grundbuchamtes Hundwil steigen die Personalkosten im Bereich der Verwaltung. Durch die Verrechnung der erbrachten Dienstleistung des Grundbuchamtes an die Nachbargemeinde bleiben die Nettokosten praktisch unverändert. Die Führung der Sozialen Dienste durch einen externen Dienstleister (303) wird ab 1.1.2021 in der Kategorie Sach- und übriger Betriebsaufwand (313) und nicht mehr als temporäre Arbeitskräfte ver- bucht. Erläuterungen zum AFP Aufgrund der ab dem Jahr 2022 steigenden Schülerzahl in der Oberstufe muss mit leicht hö- heren Personalkosten geplant werden. Waldstatt Voranschlag / AFP 14
3.3.2.4 Sachaufwand Sachaufwand (in Tausend CHF) VA VA RE 2019 FP 2022 FP 2023 FP 2024 2020 2021 31 - Sach- und übriger Betriebsaufwand 2'078 2'643 2'254 1'817 1'857 1'831 310 - Material und Warenaufwand 217 256 281 269 269 269 311 - Nicht aktivierbare Anlagen 57 73 82 48 58 68 312 - Ver- und Entsorgung Liegenschaften 188 182 191 181 181 181 VV 313 - Dienstleistungen und Honorare 620 619 687 652 652 652 314 - Baulicher und betrieblicher Unterhalt 770 1'210 726 418 443 418 315 - Unterhalt Mobilien und immaterielle 95 142 117 92 92 86 Anlagen 316 - Mieten, Leasing, Pachten, Benüt- 60 62 63 63 63 63 zungsgebühren 317 - Spesenentschädigung 40 60 65 58 64 58 319 - Verschiedener Betriebsaufwand 30 38 42 36 35 36 Erläuterungen zum Voranschlag Die Einführung der Online-Ausgabe vom "Waldstätter" führt zu höheren Kosten gegenüber dem Voranschlag 2020. In der Kategorie Baulicher Unterhalt (314) liegen die Kosten wegen der Umsetzung der Vorgaben bezüglich behindertengerechten Strassenquerungen und ei- nem erhöhten Beitrag an Privatstrassen über dem Jahr 2019. Das Jahr 2020 ist wegen der einmaligen Ausgaben für die Sanierung der Steblenstrasse kein Referenzwert. Erläuterungen zum AFP In den Jahren 2022 bis 2024 werden die Aufwände für den Baulichen- und Betrieblichen Un- terhalt wieder tiefer ausfallen. Waldstatt Voranschlag / AFP 15
3.3.2.5 Transferaufwand Transferaufwand (in Tausend CHF) VA VA RE 2019 FP 2022 FP 2023 FP 2024 2020 2021 36 - Transferaufwand 2'106 2'173 2'295 2'237 2'241 2'246 361 - Entschädigungen an öffentliche Ge- 224 226 217 217 217 217 meinwesen 363 - Beiträge an öffentliche Gemeinwesen 1'844 1'904 2'040 1'981 1'986 1'991 und Dritte 366 - Abschreibungen Investitionsbeiträge 38 43 39 39 39 39 Erläuterungen zum Voranschlag Die Hauptgründe für die Kostensteigerung im Jahr 2021 sind der wesentlich höherer Bei- trag der Gemeinde Waldstatt an die Pflegekosten der Spitex und Mehrkosten für behördlich angeordnete Fremdplatzierungen von Kindern. Waldstatt Voranschlag / AFP 16
3.4 Investitionen 3.4.1 Investitionsrechnung (in Tausend CHF) VA VA RE 2019 FP 2022 FP 2023 FP 2024 2020 2021 Investitionsausgaben 880 492 532 700 4'000 40 50 - Sachanlagen 870 492 472 700 4'000 -- 56 - geleistete Investitionsbeiträge 11 -- 60 -- -- 40 Investitionseinnahmen 421 -- -- -- -- -- 63 – erhaltene Investitionsbeiträge 421 -- -- -- -- -- Saldo Investitionsrechnung -459 -492 -532 -700 -4'000 -40 3.4.2 Erläuterung zur Investitionsrechnung Im Jahr 2021 sind Nettoinvestitionen in Höhe von CHF 532'000 vorgesehen. Davon sind CHF 312'000 für energietechnische Verbesserungen reserviert. Für die Felssicherung Felse- negg wird ein Betrag von CHF 60'000 und für die Erschliessung der Ochsenwies CHF 50'000 geplant. Der Ausbau des Meteorwasserkanals Badtobelweg/Bahnhof-Badtobelweg wird Ausgaben von insgesamt CHF 110'000 zur Folge haben. Im Jahr 2022 sind für die energietechnische Sanierung der Fenster des Oberstufenschul- hauses CHF 400'000 und für die Kanalumlegung Böhl West CHF 300'000 vorgesehen. Im Jahr 2023 ist die Erneuerung des Werkhofes/Feuerwehrdepots inkl. Schulraumerweiterung (Tagesstruktur) für CHF 4'000'000 geplant. 3.5 Geldflussrechnungen/Informationen zur Finanzierung (in Tausend CHF) VA VA RE 2019 FP 2022 FP 2023 FP 2024 2020 2021 Gesamtergebnis der Erfolgsrechnung (+) 690 33 -362 12 32 218 Gewinn / (-) Reinverlust Geldfluss aus operativer Tätigkeit (+) 1'141 42 357 734 784 918 Cash Flow / (-) Cash Drain Liquiditätswirksame Einnahmen der Investi- 421 -- -- -- -- -- tionsrechnung Liquiditätswirksame Ausgaben der Investiti- -880 -492 -532 -700 -4'000 -40 onsrechnung Geldfluss aus Investitionstätigkeit ins -459 -492 -532 -700 -4'000 -40 Verwaltungsvermögen Geldfluss aus Anlagentätigkeit ins Finanz- -584 0 0 0 -1'500 0 vermögen Geldfluss aus Investitions- und Anlagen- -1'043 -492 -532 -700 -5'500 -40 tätigkeit Finanzierungs-Überschuss (+) / -Fehlbe- 97 -450 -175 34 -4'716 878 trag (-) Geldfluss aus Finanzierungstätigkeit -1'210 450 175 -34 4'716 -878 Veränderung der flüssigen Mittel -1'113 0 0 0 0 0 Waldstatt Voranschlag / AFP 17
Die Geldflussrechnung zeigt die Herkunft und die Verwendung der Geldmittel auf und wird unterteilt in Geldflüsse aus betrieblicher Tätigkeit, aus Investitionstätigkeit und aus Finanzie- rungstätigkeit. In den Jahren 2020 und 2021 wird der CashFlow nicht zur Finanzierung der Investitionen ausreichen. Aufgrund der Finanzierungs-Fehlbeträge wird die Nettoverschuldung zunehmen. Die grosser Teil des Neubaus des Werkhofes/Feuerwehrdepots im Jahr 2023 wird fremdfi- nanziert werden müssen. Erst im Jahr 2024 wird ein Finanzierungs-Überschuss wieder hel- fen, die Nettoverschuldung zu reduzieren. 3.6 Vermögen und Verschuldungen/Erläuterung Nettoschulden I + II (in Tausend CHF) VA VA RE 2019 FP 2022 FP 2023 FP 2024 2020 2021 Nettoschuld I 1'421 1'864 2'039 2'005 5'221 4'343 Fremdkapital 8'675 9'118 9'293 9'259 12'475 11'597 Finanzvermögen 7'254 7'254 7'254 7'254 7'254 7'254 Nettoschuld II 1'381 1'824 1'999 1'965 5'181 4'303 Verwaltungsvermögen 8'004 8'477 8'313 8'278 11'471 10'832 Darlehen und Beteiligungen 40 40 40 40 40 40 Eigenkapital 6'584 6'613 6'274 6'273 6'250 6'489 davon Bilanzüberschuss 4'435 4'468 4'106 4'119 4'151 4'369 Die Nettoschulden I zeigen, welcher Teil des Fremdkapitals nicht durch das Finanzvermö- gen gedeckt ist. Ab dem Jahr 2021 sollte die Nettoverschuldung wieder reduziert werden können. Die Nettoschulden II zeigen denjenigen Teil des abzuschreibenden Verwaltungsvermögens, der nicht durch das Eigenkapital gedeckt ist. 3.7 Finanzkennzahlen/Erläuterung Kennzahlen erster Priorität VA VA RE 2019 FP 2022 FP 2023 FP 2024 2020 2021 Nettoverschuldungsquotient 20.39 28.16 31.26 30.09 76.68 63.27 Selbstfinanzierungsgrad 248.64 8.61 46.24 103.37 19.35 2'271.50 Zinsbelastungsanteil 0.29 0.27 0.27 0.27 0.37 0.37 Waldstatt Voranschlag / AFP 18
Kennzahlen zweiter Priorität VA VA RE 2019 FP 2022 FP 2023 FP 2024 2020 2021 Nettoschulden I in Franken pro Einwohner 782 1'008 1'068 1'023 2'610 2'119 Selbstfinanzierungsanteil 12.14 0.47 3.72 7.95 8.37 9.80 Kapitaldienstanteil 7.22 7.76 7.96 8.34 9.10 7.69 Bruttoverschuldungsanteil 86.51 94.56 97.41 95.76 129.07 119.29 Investitionsanteil 9.64 5.17 5.70 7.71 32.08 0.48 In den Jahren 2020 und 2021 wird die Nettoverschuldung wegen der negativen Jahreser- gebnisse und der Investitionen zunehmen. Aufgrund der hohen Investitionstätigkeit im Jahr 2023 wird die Nettoverschuldung je Einwohner auf ca. CHF 2'600 ansteigen. Ab dem Jahr 2024 kann die Verschuldung wieder reduziert werden. Aussagen und Interpretation Die Nettoschuld je Einwohner sagt aus, wie hoch die Schuldenbelastung pro Kopf ist. Eine Netto- schuld bis CHF 1‘000 gilt als geringe, eine Verschulung von CHF 1'001 bis CHF 2'500 als mittlere und ein Wert über CHF 2'501 je Einwohner als hohe Verschuldung. Der Selbstfinanzierungsanteil gibt Auskunft darüber, welchen Anteil ihres Ertrages eine Gemeinde zur Finanzierung ihrer Investitionen aufwenden kann. Werte über 20 % bezeichnet man als gut. Er- gebnisse unter 10% als schlecht. Der Kapitaldienstanteil ist ein Mass für die Belastung des Haushaltes durch die Kapitalkosten. Er zeigt auf, wie stark der Laufende Ertrag durch den Zinsdienst und die Abschreibungen (=Kapital- dienst) belastet ist. Ein hoher Anteil weist auf einen enger werdenden finanziellen Spielraum hin, wo- bei bis 15 % eine tragbare Belastung beschrieben wird. Mit Hilfe des Bruttoverschuldungsanteils lässt sich beurteilen, ob die Verschuldung in einem ange- messenen Verhältnis zu den Erträgen steht. Ein Bruttoverschuldungsanteil bis 100 % gilt als gut. Liegt die Kennzahl über 150 %, ist sie als schlecht einzustufen. Der Investitionsanteil zeigt die Aktivität der Gemeinde im Bereich der Investitionen im Verhältnis zu den Gesamtausgaben auf. Ab einem Wert von 20 % spricht man von einer starken Investitionstätig- keit 3.8 Verwendung der laufenden Verpflichtungskredite Es sind keine Verpflichtungskredite pendent. Gebundene Ausgaben fallen gemäss Art. 88 Kantonsverfassung und Art. 19 Gemeindege- setz immer in die Kompetenz der Exekutive. Ein Verpflichtungskredit kann nur für neue Aus- gaben gesprochen werden. Waldstatt Voranschlag / AFP 19
3.9 Risiken im Aufgaben- und Finanzplan 3.9.1 Nicht durch die Gemeinde beeinflussbare Risiken Wahrschein- Nr. Risiko Beschreibung Auswirkung Fristigkeit lichkeit Die Corona-Pandemie führt zu einer anhaltenden Wirtschaftskrise, tiefere 1 Wirtschaftskrise Hoch 1 1 Steuererträge, steigende Sozialleis- tungen 3.9.2 Kaum durch die Gemeinde beeinflussbare Risiken (z.B. Gesetzesänderung) Wahrschein- Nr. Risiko Beschreibung Auswirkung Fristigkeit lichkeit Aufgrund Revision Finanzausgleichs- Änderung Finanz- 2 gesetz stehen weniger Mittel zur Ver- gering 1 1 ausgleichsgesetz fügung Künftige Steuergesetzanpassungen Änderung Steuer- 3 beeinflussen die Steuereinnahmen Mittel 2 3 gesetz der Gemeinde Waldstatt negativ 3.9.3 Durch die Gemeinde beeinflussbare Risiken Wahrschein- Nr. Risiko Beschreibung Auswirkung Fristigkeit lichkeit Die Gemeinden stellen sicher, dass durch Zonen- und Erschliessungs- Geringes Bevölke- planungen genügend Gewerbe- und 4 Hoch 2 3 rungswachstum Wohnraum zur Verfügung steht. Mögliche Folgen: tiefes/kein Steuer- wachstum. Waldstatt Voranschlag / AFP 20
4 Planung der Hauptaufgaben Überblick über die Hauptaufgaben (in Tausend CHF) VA VA RE 2019 FP 2022 FP 2023 FP 2024 2020 2021 0 - ALLGEMEINE VERWALTUNG -1'018 -1'051 -1'019 -1'040 -1'046 -1'055 1 - ÖFFENTLICHE ORDNUNG UND SI- -107 -77 -75 -75 -75 -75 CHERHEIT, VERTEIDIGUNG 2 - BILDUNG -3'004 -3'266 -3'162 -3'172 -3'198 -3'108 3 - KULTUR, SPORT UND FREIZEIT, KIR- -456 90 -697 -515 -582 -532 CHE 4 - GESUNDHEIT -393 -397 -504 -514 -514 -514 5 - SOZIALE SICHERHEIT -1'015 -1'101 -1'161 -1'149 -1'153 -1'159 6 - VERKEHR -367 -940 -329 -279 -279 -258 7 - UMWELTSCHUTZ UND RAUMORD- -79 32 -78 -48 -49 -50 NUNG 8 - VOLKSWIRTSCHAFT -25 -35 -38 -39 -39 -39 9 - FINANZEN UND STEUERN 7'155 6'780 6'702 6'843 6'967 7'007 Summe: GH - Gesamthaushalt 690 33 -362 12 32 218 4.0 Allgemeine Verwaltung Entwicklung der Finanzen - Erfolgsrechnung 0 - ALLGEMEINE VERWALTUNG (in Tausend CHF) VA VA RE 2019 FP 2022 FP 2023 FP 2024 2020 2021 3 - Total Aufwand 1'221 1'268 1'290 1'311 1'317 1'326 30 - Personalaufwand 828 838 887 926 933 940 31 - Sach- und übriger Betriebsaufwand 315 329 322 305 303 305 33 - Abschreibungen Verwaltungsvermögen 58 57 58 58 58 58 36 - Transferaufwand 20 43 23 23 23 23 4 - Total Ertrag 203 217 271 271 271 271 42 - Entgelte 114 120 120 120 120 120 43 - Verschiedene Erträge 5 1 1 1 1 1 44 - Finanzertrag 5 3 8 8 8 8 46 - Transferertrag 66 82 127 127 127 127 49 - Interne Verrechnungen 13 11 11 11 11 11 90 - Spezialfinanzierungen, Fonds, Legate -- -- 4 4 4 4 & Stiftungen Nettoergebnis -1'018 -1'051 -1'019 -1'040 -1'046 -1'055 Waldstatt Voranschlag / AFP 21
Erläuterung zur Erfolgsrechnung Konto Kommentar 30 Aufgrund der Übernahme des Grundbuchamtes der Gemeinde Hundwil steigen die Personalkosten leicht an. 46 Die zusätzlich erbrachte Dienstleistung des Grundbuchamtes wird weiterverrechnet. Legislaturprogramm / Entwicklungsziele Bezug zum Legislaturprogramm / Entwicklungsziele Der Gemeinderat und die Verwaltung erbringen ihre Leistungen für die Bevölkerung und die ansässigen Unternehmen bedürfnisgerecht und in hoher Qualität. Sie sorgen für transparente, sichere und schnelle Abläufe. Hauptaufgaben Bereich Beschreibung 011 Durchführen von Abstimmungen und Wahlen 012 Aufgaben und Kompetenzen gemäss Gemeindeordnung 022 Gemeindekanzlei, Grundbuchamt, Einwohneramt, Erbschaftsamt und Finanzverwaltung erbringen Ihre Dienstleistungen effizient und bürgerfreundlich Aufgabenbereich (in Tausend CHF) VA VA RE 2019 FP 2022 FP 2023 FP 2024 2020 2021 01 - Legislative und Exekutive -257 -278 -255 -284 -283 -284 011 - Legislative -37 -37 -36 -36 -36 -36 012 - Exekutive -220 -241 -219 -248 -247 -248 02 - Allgemeine Dienste -761 -773 -764 -756 -764 -771 022 - Übrige allgemeine Dienste -664 -672 -658 -665 -672 -679 029 - Übrige Verwaltungsliegenschaften -96 -101 -107 -92 -92 -92 Summe: 0 - ALLGEMEINE VERWAL- -1'018 -1'051 -1'019 -1'040 -1'046 -1'055 TUNG Erläuterungen zu den Finanzen Bereich Begründung 012 Im Jahr 2020 einmalig leicht höhere Kosten aufgrund eines Unterstützungsbeitrages an die Musikgesellschaft Waldstatt. Ab dem Jahr 2022 ist eine Anpassung der Gemeinderatsentschädigung angedacht. Zielsetzungen RE VA VA FP FP FP Bereich Zielsetzung Indikator 2019 2020 2021 2022 2023 2024 zeitnahe Information Der Gemeinderat infor- im "Waldstätter" und miert die Bevölkerung 012 mittels Medienmittei- erfüllt proaktiv über aktuelle lungen oder über Themen Newsletter Jahresabschluss wird in Prüfbericht ohne Ein- 022 einwandfreier Qualität er- erfüllt schränkungen stellt Waldstatt Voranschlag / AFP 22
hohe Arbeitszufrieden- Die Gemeinde Waldstatt heit der Mitarbeiter / 022 ist ein attraktiver Arbeit- tiefe Personalfluktua- geber tion Lagebeurteilung Bereich Beurteilung / Einschätzung 022 Die Rekrutierung von qualifiziertem Verwaltungspersonal wird immer schwieriger. Massnahmen Bereich Massnahmen 012 über die neue Homepage www.de-waldstaetter.ch kann zeitnaher informiert werden. 022 Die Aus- und Weiterbildung der Mitarbeiter wird unterstützt, jährliche Mitarbeitergespräche, flexible Arbeits- zeitmodelle, Homeoffice... Leistungsumfang RE VA VA FP FP FP Bereich Leistung 2019 2020 2021 2022 2023 2024 011 Anzahl Abstimmungsvorlagen / Wahlen 5 5 5 5 5 5 011 Anzahl Stimmberechtigte 1'306 1'320 1'350 1'370 1'390 1'400 012 Anzahl GR-Sitzungen 17 17 17 17 17 17 012 Anzahl GR-Geschäfte 195 180 195 195 195 195 Waldstatt Voranschlag / AFP 23
4.1 Öffentliche Ordnung und Sicherheit, Verteidigung Entwicklung der Finanzen - Erfolgsrechnung 1 - ÖFFENTLICHE ORDNUNG UND SICHERHEIT, VERTEIDIGUNG (in Tausend CHF) VA VA RE 2019 FP 2022 FP 2023 FP 2024 2020 2021 3 - Total Aufwand 244 247 230 221 268 252 30 - Personalaufwand 55 53 55 49 49 49 31 - Sach- und übriger Betriebsaufwand 68 103 83 80 112 100 33 - Abschreibungen Verwaltungsvermögen 4 8 8 8 23 19 36 - Transferaufwand 116 82 82 82 82 82 39 - Interne Verrechnungen 2 2 2 2 2 2 4 - Total Ertrag 137 170 155 146 193 177 42 - Entgelte 158 147 148 148 148 148 46 - Transferertrag 19 18 18 18 18 18 49 - Interne Verrechnungen 3 3 3 3 3 3 90 - Spezialfinanzierungen, Fonds, Legate -42 2 -14 -23 24 9 & Stiftungen Nettoergebnis -107 -77 -75 -75 -75 -75 Erläuterung zur Erfolgsrechnung Konto Kommentar Die Nettoausgaben bewegen sich in den nächsten Jahren auf dem "normalen" Niveau. Hauptaufgaben Bereich Beschreibung 15 Die Kernaufgabe der Feuerwehr ist die Intervention bei Bränden, Naturereignissen, Explosionen, Einstürzen, Unfällen und ABC-Ereignissen zum Schutz von Mensch, Tier, Umwelt und Sachwerten. Der Feuerwehr ob- liegt die Aufgabe des unverzüglichen, befristeten Ersteinsatzes in Kooperation mit Polizei und Sanität. Aufgabenbereich (in Tausend CHF) VA VA RE 2019 FP 2022 FP 2023 FP 2024 2020 2021 14 - Allgemeines Rechtswesen -80 -52 -55 -55 -55 -55 140 - Allgemeines Rechtswesen -80 -52 -55 -55 -55 -55 15 - Feuerwehr 1 -3 0 0 0 0 150 - Feuerwehr 1 -3 0 0 0 0 16 - Verteidigung -28 -23 -20 -20 -20 -20 162 - Zivile Verteidigung -28 -23 -20 -20 -20 -20 Summe: 1 - ÖFFENTLICHE ORDNUNG -107 -77 -75 -75 -75 -75 UND SICHERHEIT, VERTEIDIGUNG Waldstatt Voranschlag / AFP 24
Zielsetzungen RE VA VA FP FP FP Bereich Zielsetzung Indikator 2019 2020 2021 2022 2023 2024 Es gelingt der Feuerwehr stetig neue motivierte Personalbestand der 15 Mitglieder zu akquirieren Feuerwehr Waldstatt 40/47 37/47 40/47 und den Personalbe- (Ist/Soll) stand konstant zu halten Lagebeurteilung Bereich Beurteilung / Einschätzung 15 Die Rekrutierung neuer AdF ist anspruchsvoll Massnahmen Bereich Massnahmen 15 Das Kommando führt Gespräche mit Arbeitgebern, damit diese die AdF positiv unterstützen. Waldstatt Voranschlag / AFP 25
4.2 Bildung Entwicklung der Finanzen - Erfolgsrechnung 2 - BILDUNG (in Tausend CHF) VA VA RE 2019 FP 2022 FP 2023 FP 2024 2020 2021 3 - Total Aufwand 3'571 3'715 3'640 3'657 3'686 3'579 30 - Personalaufwand 2'682 2'889 2'917 2'963 2'986 2'886 31 - Sach- und übriger Betriebsaufwand 479 400 399 336 342 336 33 - Abschreibungen Verwaltungsvermögen 171 174 175 208 208 208 36 - Transferaufwand 239 251 150 150 150 150 4 - Total Ertrag 566 449 478 484 488 471 42 - Entgelte 5 11 6 6 6 6 43 - Verschiedene Erträge 59 -- 15 15 15 15 46 - Transferertrag 452 437 457 463 467 450 90 - Spezialfinanzierungen, Fonds, Legate 50 -- -- -- -- -- & Stiftungen Nettoergebnis -3'004 -3'266 -3'162 -3'172 -3'198 -3'108 Erläuterung zur Erfolgsrechnung Konto Kommentar 30 Aufgrund der steigenden Schülerzahl in der Oberstufe muss mit leicht höheren Personalkosten geplant werden. 31 Ab Mai 2022 wird die IT-Infrastruktur von der AR Informatik AG gemietet/betrieben. 36 Durch die Abnahme der Anzahl Schüler die eine Sonderbeschulung benötigen sinkt der Aufwand in dieser Ka- tegorie. Investitionsrechnung (in Tausend CHF) VA VA RE 2019 FP 2022 FP 2023 FP 2024 2020 2021 Nettoinvestitionen -- -- -52 -400 -- -- Erläuterungen zur Investitionsrechnung Im Jahr 2021 ist eine energietechnische Sanierung der Fenster des Kindergartens für CHF 52'000 vorgesehen. Im Jahr 2022 sollen dann die Fassade/die Fenster des Oberstufen- schulhauses für CHF 400'000.- saniert werden. Legislaturprogramm / Entwicklungsziele Legislaturprogramm / Entwicklungsziele Die Gemeinde Waldstatt verfügt über qualitativ hochstehende Bildungsangebote vom Kindergarten bis zur Oberstufe. Kinder und Jugendliche sind gemäss Lehrplan und individuellen Voraussetzungen zu fördern und in ihrer Entwicklung zu unterstützen. Im Anschluss an die Schulpflicht sollen sie befähigt sein, eine Berufsausbildung anzutreten oder weiterfüh- rende Schulen zu besuchen. Waldstatt Voranschlag / AFP 26
Hauptaufgaben Bereich Beschreibung 211 Im Kindergarten werden die Kinder in ihren Entwicklungsschritten unterstützt und gefördert sowie auf den Ein- tritt in die Primarschule vorbereitet. 212 Die Primarstufe umfasst sechs Schuljahre. Sie führt die Kinder in die Grundfertigkeiten Lesen, Schreiben so- wie Rechnen ein und erweitert die Fähigkeiten im sprachlichen, musischen, handwerklichen und sportlichen Bereich. Eine positive Arbeitshaltung, Leistungsbereitschaft und zunehmende Selbständigkeit werden gezielt gefördert. 213 Die Oberstufe umfasst in der Regel drei Schuljahre. Der Unterricht ist darauf ausgerichtet, die Jugendlichen auf den Eintritt in die berufliche Ausbildung, auf weiterführende Schulen und die zunehmende Selbständigkeit vorzubereiten Aufgabenbereich (in Tausend CHF) VA VA RE 2019 FP 2022 FP 2023 FP 2024 2020 2021 21 - Obligatorische Schule -2'835 -3'067 -3'072 -3'082 -3'108 -3'018 211 - Eingangsstufe -271 -320 -287 -283 -293 -303 212 - Primarstufe -996 -1'175 -1'137 -1'139 -1'135 -1'154 213 - Oberstufe -776 -868 -920 -930 -947 -826 214 - Musikschulen -69 -52 -60 -60 -60 -60 217 - Schulliegenschaften -511 -421 -441 -450 -451 -452 219 - Übrige obligatorische Schule -212 -232 -228 -221 -223 -224 22 - Sonderschulen -170 -199 -90 -90 -90 -90 220 - Sonderschulen -170 -199 -90 -90 -90 -90 Summe: 2 - BILDUNG -3'004 -3'266 -3'162 -3'172 -3'198 -3'108 Erläuterungen zu den Finanzen Bereich Begründung 213 Aufgrund der steigenden Schülerzahlen in der Oberstufe ist in den Jahren 2021 bis 2023 mit leicht höheren Personalkosten zu rechnen. 220 Weil weniger Schüler eine Sonderbeschulung benötigen kann mit tieferen Kosten geplant werden. Zielsetzungen RE VA VA FP FP FP Bereich Zielsetzung Indikator 2019 2020 2021 2022 2023 2024 Quote der Schüler mit Schüler finden für sich direkter Anschlusslö- 213 eine angemessene Lö- 100% > 95% > 95% > 95% > 95% > 95% sung nach der 3. Ober- sung stufe (%) Die Schule zeichnet sich Fluktuationsrate (ohne 219 durch gute Arbeitsbedin- Pensionierungen/Mut- 4% < 5% < 5% < 5% < 5% < 5% gungen aus terschaften) Waldstatt Voranschlag / AFP 27
Lagebeurteilung Bereich Beurteilung / Einschätzung 213 Durch die enge Begleitung der Oberstufenschüler durch die Klassenlehrpersonen und SHP finden die Schul- abgänger-/innen in der Regel eine Anschlusslösung. 219 Die Schule Waldstatt wird als attraktiver Arbeitgeber wahrgenommen. Die Arbeitszufriedenheit der Lehrer- schaft ist hoch und es herrscht ein gutes Arbeitsklima. Massnahmen Bereich Massnahmen 213 Ab der zweiten Oberstufe werden die Jugendlichen bei der beruflichen Orientierung gezielt mit mehreren Coaching-Gesprächen unterstützt. 219 Es besteht eine respektvolle Feedbackkultur. Mit den Lehrpersonen wird jährlich ein Mitarbeitergespräch ge- führt. Leistungsumfang RE VA VA FP FP FP Bereich Leistung 2019 2020 2021 2022 2023 2024 211 Anzahl Schüler Kindergarten 39 34 40 43 39 36 212 Anzahl Schüler Primarschule 129 128 115 111 112 114 213 Anzahl Schüler Oberstufe 54 45 60 64 67 60 Total Schüler 222 207 215 218 218 210 Waldstatt Voranschlag / AFP 28
4.3 Kultur, Sport und Freizeit, Kirche Entwicklung der Finanzen - Erfolgsrechnung 3 - KULTUR, SPORT UND FREIZEIT, KIRCHE (in Tausend CHF) VA VA RE 2019 FP 2022 FP 2023 FP 2024 2020 2021 3 - Total Aufwand 786 933 1'062 894 962 911 30 - Personalaufwand 259 312 329 329 331 333 31 - Sach- und übriger Betriebsaufwand 281 372 406 294 294 294 33 - Abschreibungen Verwaltungsvermögen 246 247 270 270 335 283 36 - Transferaufwand -1 2 56 2 2 2 4 - Total Ertrag 330 1'023 364 379 379 379 42 - Entgelte 322 356 354 369 369 369 43 - Verschiedene Erträge 1 -- -- -- -- -- 48 - Ausserordentlicher Ertrag -- 660 -- -- -- -- 49 - Interne Verrechnungen 7 7 10 10 10 10 Nettoergebnis -456 90 -697 -515 -582 -532 Erläuterung zur Erfolgsrechnung Konto Kommentar 31 Im Jahr 2021 sind TCHF 54 für die Sanierung der Duschen in der Truppenunterkunft vorgesehen. 36 Die Gemeinde muss einen Beitrag an die Denkmalpflege von TCHF 55 leisten. Investitionsrechnung (in Tausend CHF) VA VA RE 2019 FP 2022 FP 2023 FP 2024 2020 2021 Nettoinvestitionen 10 -- -260 -- -4'000 -- Erläuterungen zur Investitionsrechnung Im Jahr 2021 sind CHF 140'000 für die energietechnische Sanierung der Fenster der West- und Südseite des Mehrzweckgebäudes vorgesehen. Zudem soll für CHF 120'000 eine Pho- tovoltaikanlage auf dem MZG-Dach installiert werden. Im Jahr 2023 ist die Erneuerung des Werkhofes/Feuerwehrdepots inkl. Schulraumerweite- rung (Tagesstruktur) für CHF 4'000'000 geplant. Legislaturprogramm / Entwicklungsziele Bezug zum Legislaturprogramm / Entwicklungsziele Der Gemeinderat setzt sich zum Ziel, die Infrastruktur so auszubauen und zu unterhalten, dass auch in Zukunft Einheiten der Armee in Waldstatt stationiert werden. Zudem soll das MZG der Schule und den verschiedenen Vereinen dazu die- nen sportliche Anlässe durchzuführen. Auch für gesellschaftliche und kulturelle Anlässe sollen die Räumlichkeiten zur Verfügung stehen. Das Freibad soll im Sommer ein Begegnungsort für alle Generationen sein und insbesondere den Kindern und Jugendlichen eine sinnvolle Freizeitbeschäftigung bieten. Waldstatt Voranschlag / AFP 29
Hauptaufgaben Bereich Beschreibung 341 Betrieb eines familienfreundlichen und sicheren Freibades. 342 Bereitstellung, Betrieb und Unterhalt des Mehrzweckgebäudes und der Sportanlage für verschiedene An- spruchsgruppen. Aufgabenbereich (in Tausend CHF) VA VA RE 2019 FP 2022 FP 2023 FP 2024 2020 2021 31 - Kulturerbe 2 -- -55 -- -- -- 312 - Denkmalpflege und Heimatschutz 2 -- -55 -- -- -- 33 - Medien -13 -16 -32 -24 -24 -24 332 - Massenmedien -13 -16 -32 -24 -24 -24 34 - Sport und Freizeit -446 105 -611 -492 -559 -509 341 - Sport -98 -160 -103 -88 -89 -88 342 - Freizeit -348 265 -508 -404 -470 -421 Summe: 3 - KULTUR, SPORT UND FREI- -456 90 -697 -515 -582 -532 ZEIT, KIRCHE Erläuterungen zu den Finanzen Bereich Begründung 312 Im Jahr 2021 muss ein Denkmalpflegebeitrag von TCHF 55 geleistet werden. 342 Die Sanierung der Duschen im MZG verursacht Kosten von TCHF 54 Zielsetzungen RE VA VA FP FP FP Bereich Zielsetzung Indikator 2019 2020 2021 2022 2023 2024 Die Infrastruktur der Mili- tärunterkunft ist in einem Ertrag aus Einquartie- guten Zustand um wei- TCHF TCHF TCHF TCHF TCHF TCHF 342 rungen von Militärein- terhin ein attraktiver 60 80 60 75 75 75 heiten Standort für die Armee zu sein Lagebeurteilung Bereich Beurteilung / Einschätzung 341 Auf die Saison 2018 hin wurde das Bassin des Freibades saniert. 342 Im Jahr 2017 wurde der Aussensportplatz saniert und befindet sich nun wieder in einem guten Zustand. Beim Mehrzweckgebäude wurden die notwendigen Unterhaltsarbeiten regelmässig vorgenommen. 342 Ein Raumkonzept für den Neubau des Werkhofes soll nach Möglichkeit auch Räume enthalten, welche für die Sparte "Freizeit" genutzt werden können. Waldstatt Voranschlag / AFP 30
Massnahmen Bereich Massnahmen 341 diverse Unterhaltsarbeiten wie Sanierung Garderoben, Neugestaltung Kiosk, Eingangsbereich stehen in den kommenden Jahren an. 342 Sanierung der Duschen in der Truppenunterkunft im Jahr 2021 Waldstatt Voranschlag / AFP 31
4.4 Gesundheit Entwicklung der Finanzen - Erfolgsrechnung 4 - GESUNDHEIT (in Tausend CHF) VA VA RE 2019 FP 2022 FP 2023 FP 2024 2020 2021 3 - Total Aufwand 394 397 504 514 514 514 36 - Transferaufwand 394 397 504 514 514 514 4 - Total Ertrag 1 -- 1 1 1 1 46 - Transferertrag 1 -- 1 1 1 1 Nettoergebnis -393 -397 -504 -514 -514 -514 Erläuterung zur Erfolgsrechnung Konto Kommentar 36 Im nächsten Jahr muss mit wesentlich höheren Kosten für die ambulante Krankenpflege durch Spitexorganisa- tionen gerechnet werden. Bei der Pflegefinanzierung rechnen wir nur mit einem leichten Kostenanstieg. Grund- sätzlich hängt die Kostenentwicklung hier aber von der Anzahl Heimbewohner und deren Pflegestufen ab und unterliegt daher starken Schwankungen. Hauptaufgaben Bereich Beschreibung 412 Im Rahmen der Pflegefinanzierung bezahlt die Gemeinde ab der Pflegestufe "BESA" 3 entsprechende Bei- träge. Die Tarife für die Pflegefinanzierung werden vom Kanton festgelegt. Die Kosten werden von der Kran- kenkasse, vom Bewohner und von der Wohngemeinde getragen. 421 Die Gemeinde Waldstatt beteiligt sich an den Kosten der Spitex Appenzellerland. Aufgabenbereich (in Tausend CHF) VA VA RE 2019 FP 2022 FP 2023 FP 2024 2020 2021 41 - Spitäler, Kranken- und Pflegeheime -318 -310 -300 -310 -310 -310 412 - Spitäler, Kranken- und Pflegeheime -318 -310 -300 -310 -310 -310 42 - Ambulante Krankenpflege -75 -83 -200 -200 -200 -200 421 - Ambulante Krankenkpflege -75 -83 -200 -200 -200 -200 43 - Gesundheitsprävention -1 -4 -4 -4 -4 -4 433 - Schulgesundheitsdienst -1 -4 -4 -4 -4 -4 Summe: 4 - GESUNDHEIT -393 -397 -504 -514 -514 -514 Erläuterungen zu den Finanzen Bereich Begründung 412 / Auch aufgrund der demografischen Entwicklung muss in diesem Bereich mit steigenden Kosten gerechnet 421 werden. Die Gemeinde Waldstatt kann jedoch aktiv keinen Einfluss auf die Kostenentwicklung nehmen. Waldstatt Voranschlag / AFP 32
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