Voranschlag 2022 Aufgaben- und Finanzplan 2023 2025 - Waldstatt - Gemeinde Waldstatt
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
Waldstatt Voranschlag 2022 Aufgaben- und Finanzplan 2023 - 2025
Inhaltsverzeichnis 1 Finanzielle Ausgangslage .................................................................................................. 4 2 Zusammenfassung............................................................................................................. 6 3 Allgemeine Erläuterungen zum Voranschlag und zum AFP ............................................... 6 3.1 Voranschlag ................................................................................................................ 6 3.1.1 Kommentar zum Voranschlag 2022 (Art. 11 Abs. 3 lit. a FHG) .............................. 6 3.1.2 Antrag des Gemeinderates zum Voranschlag 2022 .............................................. 6 3.1.2.1 Antrag ............................................................................................................. 6 3.1.2.2 Abstimmungsfrage .......................................................................................... 6 3.1.3 Grundlagen des Voranschlages 2022 (Art. 11 Abs. 3 lit. c FHG) ........................... 7 3.2 Aufgaben- und Finanzplan ........................................................................................... 8 3.2.1 Einleitung/Ausgangslage ....................................................................................... 8 3.2.2 Legislaturziele ....................................................................................................... 8 3.2.3 Finanzpolitische Ziele ............................................................................................ 9 3.2.4 Wirtschaftliche und gemeindespezifische Planungsannahmen.............................. 9 3.3 Ergebnis .................................................................................................................... 10 3.3.1 Erfolgsrechnung / Gestufter Erfolgsausweis ........................................................ 10 3.3.2 Erläuterungen zur Erfolgsrechnung ..................................................................... 11 3.3.2.1 Fiskalertrag und Steuerfuss .......................................................................... 11 3.3.2.2 Transferertrag ............................................................................................... 12 3.3.2.3 Personalaufwand .......................................................................................... 13 3.3.2.4 Sachaufwand ................................................................................................ 14 3.3.2.5 Transferaufwand ........................................................................................... 15 3.4 Investitionen .............................................................................................................. 16 3.4.1 Investitionsrechnung ........................................................................................... 16 3.4.2 Erläuterung zur Investitionsrechnung .................................................................. 16 3.5 Geldflussrechnungen/Informationen zur Finanzierung ............................................... 17 3.6 Vermögen und Verschuldungen/Erläuterung ............................................................. 18 3.7 Finanzkennzahlen/Erläuterung .................................................................................. 18 3.8 Verwendung der laufenden Verpflichtungskredite ...................................................... 19 3.9 Risiken im Aufgaben- und Finanzplan ....................................................................... 20 3.9.1 Nicht durch die Gemeinde beeinflussbare Risiken .............................................. 20 3.9.2 Kaum durch die Gemeinde beeinflussbare Risiken (z.B. Gesetzesänderung) ..... 20 3.9.3 Durch die Gemeinde beeinflussbare Risiken ....................................................... 20 4 Planung der Hauptaufgaben ............................................................................................ 21 4.0 Allgemeine Verwaltung .............................................................................................. 21 Waldstatt Voranschlag 22 / AFP 23-25 2
4.1 Öffentliche Ordnung und Sicherheit, Verteidigung ..................................................... 24 4.2 Bildung ...................................................................................................................... 26 4.3 Kultur, Sport und Freizeit, Kirche ............................................................................... 29 4.4 Gesundheit ................................................................................................................ 32 4.5 Soziale Sicherheit ...................................................................................................... 34 4.6 Verkehr ...................................................................................................................... 36 4.7 Umweltschutz und Raumordnung .............................................................................. 38 4.8 Volkswirtschaft........................................................................................................... 40 4.9 Finanzen und Steuern ............................................................................................... 41 5 Stellenspiegel................................................................................................................... 44 6 Investitionsliste................................................................................................................. 44 Waldstatt Voranschlag 22 / AFP 23-25 3
Artikel 10 des Finanzhaushaltsgesetzes (FHG, bGS 612.0) sieht vor, den Bericht zum Budget und zum Finanzplan neu in einem so genannten Aufgaben- und Finanzplan (AFP) zusammenzufassen. Dabei wird der AFP im Sinne einer rollierenden Planung jährlich in ver- schiedenen Schritten überarbeitet. Das Ziel des AFP's ist es, die Gemeindeaufgaben mit ih- ren rechtlichen Grundlagen, die zum Erfüllen der Aufgaben notwendigen Leistungen sowie die aus den Leistungen angestrebten Wirkungen in einem Gesamtzusammenhang mit den Finanzen und den personellen Ressourcen zu stellen. Der AFP wird der Öffentlichkeit zur Kenntnis gebracht. Artikel 11 des Finanzhaushaltsgesetzes (FHG) regelt den Voranschlag. Mit dem Voran- schlag werden die Leistungen des Gemeinwesens und deren Finanzierung für ein Kalender- jahr festgelegt. Gemäss Artikel 15 Abs. 3 lit. e des Gemeindegesetzes (GG) beschliessen die Stimmbürger über Voranschlag und Steuerfuss. Im vorliegenden Bericht sind sowohl Aufgaben- und Finanzplan (AFP) wie auch der Voran- schlag dargestellt. Der Voranschlag 2022 wurde den Stimmbürgern Anfang November in der bekannten Version vorgelegt. 1 Finanzielle Ausgangslage Im Folgenden werden die Erfolgsrechnung, Investitionsrechnung sowie die Geldflussrech- nung dargestellt. Erfolgsrechnung (in Tausend CHF) VA VA RE 2020 FP 2023 FP 2024 FP 2025 2021 2022 Ordentlicher Aufwand 9'174 9'494 9'553 9'335 9'367 9'492 Ordentlicher Ertrag 9'081 9'051 9'457 9'546 9'635 9'704 Ordentliches Ergebnis -93 -443 -96 210 268 211 Ausserordentlicher Aufwand -- -- -- -- -- -- Ausserordentlicher Ertrag 111 -- -- -- -- -- Entnahme Spezialfinanzierungen und 30 81 126 101 74 62 Fonds Legate / Stiftungen Aufwand-Ertragsüber- -- -- -- -- -- -- schuss Gesamtergebnis 47 -362 30 312 342 273 Der Voranschlag 2022 sieht einen Ertragsüberschuss in Höhe von CHF 29'800 vor. Zudem wird mit einem negativen operativen Ergebnis von CHF 96'100 gerechnet. Im laufenden Jahre haben sich die Steuereinnahmen von den juristischen Personen erfreulich vom star- ken Einbruch des Jahres 2020 erholt. Der Gemeinderat geht nach Rücksprache mit der Kan- tonalen Steuerverwaltung davon aus, dass diese Erholung nachhaltig ist. Zudem können im Winter 2021/22 viele neue Wohnungen in Waldstatt bezogen werden. Dies wird sich ebenfalls positive beim Steuerertrag niederschlagen. Der Gemeinderat wird weiter haushäl- terisch wirtschaften ohne die nötigen Unterhaltsarbeiten zurückzustellen. Dank der positiven Entwicklung der Steuererträge und einer weiterhin sparsamen Ausgabenpolitik gehen wir auch in der Finanzplanung der Jahre 2023 bis 2025 davon aus, dass die Jahresrechnungen sowohl im Gesamtergebnis als auch beim operativen Ergebnis positiv abschliessen. Waldstatt Voranschlag 22 / AFP 23-25 4
Im Jahr 2022 sind Nettoinvestitionen in Höhe von CHF 645'000 vorgesehen. Davon sind CHF 420'000 für energetische Verbesserungen beim Mehrzweckgebäude reserviert. An die Innensanierung der evangelischen Kirche muss ein Beitrag von CHF 65'000 geleistet wer- den. Für die Erschliessung der Ochsenwiesstrasse sind CHF 50'000 und für den Meteor- wasserkanal Badtobelweg CHF 50'000 eingeplant. Für den Meteorwasserkanal Bahhof- Badtobelweg fallen im Jahr 2022 nochmals Kosten von CHF 60'000 an. Im Jahr 2023 sind für die energetische Sanierung der Fenster des Oberstufenschulhauses CHF 400'000 und für einen Neubau für die Tagesstruktur der Schule CHF 1'000'000 vorge- sehen. Die Anschaffung von neuem Mobiliar für die Schule wird Ausgaben von rund CHF 300'000 auslösen. Für die Kanalumlegung Böhl West sind CHF 300'000 und für die Er- schliessung der Parzelle 680 im Winkfeld CHF 50'000 vorgesehen. Im Jahr 2024 ist die Erneuerung des Werkhofes und ein Neubau der Schwimmbadgardero- ben vorgesehen. Investitionsrechnung (in Tausend CHF) VA VA RE 2020 FP 2023 FP 2024 FP 2025 2021 2022 Investitionsausgaben 695 532 645 2'050 4'290 -- Investitionseinnahmen 42 -- -- -- -- -- Nettoinvestitionen -652 -532 -645 -2'050 -4'290 -- Kennzahlen VA VA RE 2020 FP 2023 FP 2024 FP 2025 2021 2022 Nettoverschuldungsquotient 22.01 25.70 25.24 40.43 86.01 72.94 Selbstfinanzierungsgrad 89.10 46.24 81.22 44.68 21.73 -- Zinsbelastungsanteil 0.23 0.27 0.26 0.26 0.33 0.33 Aussagen und Interpretation Der Nettoverschuldungsquotient sagt aus, welcher Anteil der Fiskalerträge erforderlich wäre, um die Nettoschuld abzutragen. Werte bis 100 % werden als gut, Werte zwischen 100 % und 150 % als genügend bezeichnet. Durch die Berechnung des Selbstfinanzierungsgrad lässt sich festhalten, welchen Anteil der Netto- Investitionen eine Gemeinde aus eigenen Mitteln finanzieren kann. Mittelfristig sollte ein Wert von 100 % resultieren. Der Zinsbelastungsanteil gibt an, welcher Anteil des gesamten Ertrages zur Begleichung der Netto- zinsen verwendet wird. Ein Zinsbelastungsanteil bis 4 % wird als gut eingestuft. Waldstatt Voranschlag 22 / AFP 23-25 5
2 Zusammenfassung Dank der raschen wirtschaftlichen Erholung kann die Gemeinde Waldstatt wieder mit höhe- ren Steuereinnahmen planen. Allerdings liegen die Firmensteuereinnahmen immer noch we- sentlich unter den Werten des Jahres 2019. Dank einer zurückhaltenden Ausgabenpolitik geht der Gemeinderat davon aus, dass die Jahresrechnungen ab dem Jahr 2022 wieder mit Ertragsüberschüssen abgeschlossen werden können. Die Nettoverschuldung konnte in den letzten Jahren stark reduziert werden. Sie betrug per 31.12.2020 noch Fr. 819 je Einwohner, was als geringe Verschuldung eingestuft wird. Durch die relativ starke Investitionstätigkeit insbesondere in den Jahren 2023 und 2024 wird die Verschuldung aber wieder gegen Fr. 3'200.- je Einwohner ansteigen. Der Nettoverschul- dungsquotient wird auf rund 85% ansteigen. Werte bis 100% werden aber immer noch als gut eingestuft. In den letzten Jahren konnte die Eigenkapitalbasis der Gemeinde dank guter Jahresergeb- nisse gestärkt werden. Mit dieser Reserve können kurzfristig negative Ergebnisse aufgefan- gen werden 3 Allgemeine Erläuterungen zum Voranschlag und zum AFP 3.1 Voranschlag 3.1.1 Kommentar zum Voranschlag 2022 (Art. 11 Abs. 3 lit. a FHG) Das Gesamtergebnis des Voranschlages 2022 weist einen Ertragsüberschuss von CHF 29'800 aus. Das operative Ergebnis wird mit einem negativen Wert von CHF 96'100 erwar- tet. 3.1.2 Antrag des Gemeinderates zum Voranschlag 2022 3.1.2.1 Antrag Der Gemeinderat hat den Voranschlag 2022 am 14. September 2021 genehmigt und zuhan- den der Stimmbürger verabschiedet. Der Voranschlag wird Anfang November allen Haushal- tungen zugestellt. Die Unterlagen zum Voranschlag können ab diesem Zeitpunkt auch auf der Homepage der Gemeinde abgerufen werden. Der Gemeinderat beantragt ihnen, dem Voranschlag 2022 mit einem Ertragsüberschuss von CHF 29'800, Investitionsausgaben von CHF 645'000 und einem Steuerfuss von 4.3 Einhei- ten zuzustimmen. 3.1.2.2 Abstimmungsfrage Der Voranschlag 2022 wird den Stimmberechtigten mit folgender Abstimmungsfrage zum Entscheid vorgelegt: Wollen Sie dem Voranschlag 2022 mit einem Ertragsüberschuss von CHF 29'800 so- wie Nettoinvestitionen von CHF 645'000 und einem Steuerfuss von 4,3 Einheiten für natürliche Personen annehmen? Waldstatt Voranschlag 22 / AFP 23-25 6
3.1.3 Grundlagen des Voranschlages 2022 (Art. 11 Abs. 3 lit. c FHG) Der Voranschlag beruht auf den Grundsätzen des Finanzhaushaltsgesetzes des Kantons Appenzell Ausserrhoden. Dieses beruht auf den Grundsätzen des Harmonisierten Rech- nungslegungsmodells 2 (HRM2) der Konferenz der Kant. Finanzdirektoren. Die Empfehlun- gen von HRM2 sind im Voranschlag ohne Abweichungen umgesetzt. Der Vollständigkeit hal- ber werden folgende Auslegungen im Kanton AR erwähnt: • überbaute Grundstücke des Verwaltungsvermögens werden zusammen mit der An- lage über deren Nutzungsdauer abgeschrieben • die Neubewertungsreserve Finanzvermögen (Kto. 2960) bleibt auch nach Umstellung auf HRM2 zum Auffangen von Werteinbussen durch periodische Neubewertungen bestehen. Allfällige Wertsteigerungen werden hingegen erfolgswirksam verbucht. Die wesentlichen Grundsätze wurden gegenüber dem Vorjahr unverändert angewandt. Elemente des Voranschlages Die folgenden Elemente bilden integrierende Teile des Voranschlages: Erfolgsrechnung, In- vestitionsrechnung und Anhang. Die Erfolgsrechnung weist die Erträge und Aufwendungen des Geschäftsjahres aus. Sie wird zweistufig erstellt. In der ersten Stufe sind die mit der ordentlichen Tätigkeit zusammen- hängenden Erträge und Aufwendungen im Vergleich mit den budgetierten Beträgen darge- stellt; der Saldo dieser Stufe gibt das effektive Ergebnis wieder. Die zweite Stufe enthält die ausserordentlichen Erfolge sowie Bildungen und Auflösungen von Reservepositionen. In der Investitionsrechnung werden die kreditpflichtigen Ausgaben für Investitionen in das Verwaltungsvermögen und die mit solchen Investitionen zusammenhängenden Einnahmen ausgewiesen und den im Voranschlag dafür gesprochenen Krediten gegenübergestellt. Im Anhang sind diejenigen zusätzlichen Informationen offengelegt, die für das grundsätzli- che Verständnis des Voranschlags und den verlässlichen Überblick über die finanzielle Lage und Entwicklung notwendig sind. Die Angaben des Anhanges sind in den folgenden Kapiteln 3.2 bis 3.8 enthalten. Allgemeine Bilanzierungsgrundsätze Als Ertrag gilt der gesamte Wertzuwachs innerhalb einer bestimmten Periode. Alle Erträge werden in der Periode ihrer Verursachung erfasst. Ein Ertrag gilt als realisiert, wenn in der betreffenden Periode ein Zufluss an wirtschaftlichem oder öffentlichem Nutzen stattgefunden hat, der verlässlich ermittelt werden kann. Als Aufwand gilt der gesamte Wertverzehr innerhalb einer bestimmten Periode. Alle Auf- wände werden in der Periode ihrer Verursachung erfasst. Ein Aufwand gilt als eingetreten, wenn in der betreffenden Periode ein Abfluss an wirtschaftlichem oder öffentlichem Nutzen stattgefunden hat, der verlässlich ermittelt werden kann. Allgemeine Bewertungsgrundsätze Es gilt für alle Positionen der Grundsatz der Einzelbewertung. Die Bewertung des Verwaltungsvermögens erfolgt zu Anschaffungswerten. Die Entwertung durch die ordentliche Nutzung wird durch planmässige Abschreibungen über die angenom- Waldstatt Voranschlag 22 / AFP 23-25 7
mene Nutzungsdauer berücksichtigt. Nachhaltigen Wertverminderungen bzw. Wertaufholun- gen wird durch entsprechende Wertkorrekturen auf den jeweiligen Nutzwert Rechnung ge- tragen, sobald eine solche Wertminderung absehbar ist. Für nicht budgetierte notwendige Wertkorrekturen sind Kreditüberschreitungen möglich; sie werden mit der Abnahme der Rechnung genehmigt. Die Aktivierungsgrenze beträgt CHF 30'000; Anschaffungen unter diesem Betrag werden im Anschaffungsjahr der Erfolgsrechnung belastet. Die Anlagen werden ab Nutzungsbeginn über die geschätzte Nutzungsdauer linear abgeschrieben. Es gelten folgende Nutzungsdau- ern: Anlageklasse Nutzungsdauer in Jahren Nicht überbaute Grundstücke Keine Abschreibung Gebäude, Hochbauten 50 Jahre Tiefbauten (Strassen,Brücken,Kanalbauten) 50 Jahre Schwimmbad (übrige Sachanlagen) 10 Jahre Mobilien, Maschinen, Fahrzeuge 10 Jahre Abwasseranlagen 15 Jahre Hardware (Informatik) 3 Jahre Software (Informatik) 5 Jahre Die Anlagen des Finanzvermögens werden zu Verkehrswerten bewertet. Die Verkehrswerte werden nicht planmässig abgeschrieben, sondern periodisch an neue Gegebenheiten ange- passt. Eine Neuermittlung der Verkehrswerte wird insbesondere vorgenommen, wenn sich die Marktverhältnisse massgebend verändern. Finanzielle Forderungen und Verbindlichkeiten werden zum Nominalwert bilanziert. 3.2 Aufgaben- und Finanzplan 3.2.1 Einleitung/Ausgangslage Nach Art. 10 des Finanzhaushaltsgesetzes (FHG; bGS 612.0) ist der Aufgaben- und Finanz- plan (AFP) ein zentrales Element für die mittelfristige Steuerung der Gemeinde. Der bishe- rige Finanzplan wird ergänzt um die inhaltliche Darstellung der Aufgaben. Ziel des AFP ist es somit, Finanzen und Leistungen mittelfristig zu steuern. Dies bedeutet eine intensive Aus- einandersetzung mit den Hauptaufgaben und den Zielen der Gemeinde. 3.2.2 Legislaturziele Der Gemeinderat hat sich im Rahmen des Legislaturprogrammes 2019 bis 2023 folgende Schwerpunkte und strategischen Ziele gegeben: • Zunahme Einwohnerzahl auf 2'050 • Verdichtung nach Innen soll aktiv unterstützt werden • die Parzelle 680 (Tanklager Winkfeld) wird zur Baureife vorangetrieben • die Infrastruktur fürs Militär wird so ausgebaut, dass auch in Zukunft Einheiten in Waldstatt einquartiert werden • das Gespräch mit den Verantwortlichen des öffentlichen Verkehrs soll gesucht wer- den mit dem Ziel, dass der Bahn- und Busbetrieb optimiert wird • unterstützt einen Grossverteiler bei der Ansiedlung und den Hausarzt bei der Nach- folgeregelung • zeigt auf, auf welchen Gebäuden PV Anlagen möglich sind und wo diese Sinn ma- chen Waldstatt Voranschlag 22 / AFP 23-25 8
• zeigt Sanierungsbedarf mit Kostenfolgen bei den gemeindeeigenen Gebäuden auf • gemeindeeigene Bauten sollen wenn es ökonomisch vertretbar ist nur im Holzbau ausgeführt werden 3.2.3 Finanzpolitische Ziele Gemäss Artikel 22 des Finanzhaushaltsgesetzes legt der Gemeinderat finanzpolitische Ziel- grössen für die Beurteilung der Finanzlage und eine gesunde Entwicklung des Haushaltes fest. Die finanzpolitischen Ziele per Ende 2025 werden wie folgt festgelegt: • keine Nettoverschuldung pro Einwohner über CHF 1'000 • Die Jahresrechnungen sollen mittelfristig ausgeglichen abgeschlossen werden • Der Steuerfuss liegt unter dem Mittel der Gemeinden im Appenzeller Hinterland (Mittel laut Voranschlag 2022: 4,13 Einheiten) 3.2.4 Wirtschaftliche und gemeindespezifische Planungsannahmen Die folgenden Planungsannahmen wurden in dem weiteren Bericht zur Planung herangezo- gen. Volkswirtschaftliche Referenzgrößen VA VA RE 2020 FP 2023 FP 2024 FP 2025 2021 2022 Wachstum reales Bruttoinlandprodukt (AR) 3.3 2.1 1.7 1.6 Generelle Teuerung 0.4 0.4 0.4 0.4 Waldstatt Voranschlag 22 / AFP 23-25 9
Gemeindespezifische Referenzgrößen VA VA RE 2020 FP 2023 FP 2024 FP 2025 2021 2022 Entwicklung Personalteuerung -- 0.50 1.00 1.00 1.00 1.00 Entwicklung Einwohnerzahl 1'808 1'910 1'900 1'930 1'940 1'950 Steuerfuss 4.30 4.30 4.30 4.30 4.30 4.30 3.3 Ergebnis 3.3.1 Erfolgsrechnung / Gestufter Erfolgsausweis (in Tausend CHF) VA VA RE 2020 FP 2023 FP 2024 FP 2025 2021 2022 Betrieblicher Aufwand 9'044 9'433 9'487 9'269 9'293 9'419 30 - Personalaufwand 4'105 4'226 4'392 4'403 4'415 4'431 31 - Sach- und übriger Betriebsaufwand 2'269 2'254 2'395 1'957 1'984 1'970 33 - Abschreibungen Verwaltungsvermögen 627 657 588 680 637 636 35 - Einlagen in Fonds und Spezialfinanzie- 12 -- -- -- -- -- rungen 36 - Transferaufwand 2'031 2'295 2'113 2'229 2'257 2'382 Betrieblicher Ertrag 8'931 8'901 9'309 9'397 9'486 9'555 40 - Fiskalertrag 6'729 6'521 6'980 7'138 7'249 7'336 42 - Entgelte 1'251 1'297 1'282 1'230 1'238 1'242 43 - Verschiedene Erträge 2 16 25 18 18 18 45 - Entnahmen aus Fonds und Spezialfi- 13 7 6 6 5 4 nanzierungen 46 - Transferertrag 935 1'059 1'016 1'005 976 955 Ergebnis aus betrieblicher Tätigkeit -113 -532 -178 127 193 136 34 - Finanzaufwand 131 62 66 66 74 74 44 - Finanzertrag 151 150 148 149 149 149 Ergebnis aus Finanzierung 20 88 82 83 76 76 Operatives Ergebnis -93 -443 -96 210 268 211 48 - Ausserordentlicher Ertrag 111 -- -- -- -- -- 90 - Spezialfinanzierungen, Fonds, Legate 30 81 126 101 74 62 & Stiftungen Ausserordentliches Ergebnis und Reser- 140 81 126 101 74 62 veveränderung Gesamtergebnis Erfolgsrechnung 47 -362 30 312 342 273 Waldstatt Voranschlag 22 / AFP 23-25 10
3.3.2 Erläuterungen zur Erfolgsrechnung 3.3.2.1 Fiskalertrag und Steuerfuss Fiskalertrag (in Tausend CHF) VA VA RE 2020 FP 2023 FP 2024 FP 2025 2021 2022 40 - Fiskalertrag 6'729 6'521 6'980 7'138 7'249 7'336 400 - Direkte Steuern natürliche Personen 5'264 5'343 5'603 5'761 5'872 5'959 401 - Direkte Steuern juristische Personen 322 450 700 700 700 700 402 - übrige Direkte Steuern 1'114 700 650 650 650 650 4022 - davon Vermögensgewinnsteuern 397 200 200 200 200 200 4023 - davon Handänderungssteuern 441 300 300 300 300 300 4024 - davon Erbschaftssteuern 276 200 150 150 150 150 403 - Besitz und Aufwandsteuern 28 28 27 27 27 27 Kennzahlen Steuerertrag VA VA RE 2020 FP 2023 FP 2024 FP 2025 2021 2022 Wachstum Steuern NP in % 0.99 1.50 4.86 2.82 1.93 1.48 Wachstum Steuern JP in % -60.81 39.56 55.56 0.00 0.00 0.00 Erläuterungen zum Voranschlag Im Jahr 2022 ist ein Fiskalertrag in Höhe von CHF 6'980'100 geplant. Bei den Steuereinnah- men von den natürlichen Personen wird auf Basis der Hochrechnung 2021 mit einem ordentlichen Wachstum von 2.0 Prozent gerechnet. Ebenfalls berücksichtigt wird die Bevöl- kerungszunahme unter anderem aufgrund des Bezuges der Wohnungen in der Ochsenwies und im Bad 32. Zur Teil-Abfederung der Mindereinnahmen durch die Steuergesetzrevision erhält die Gemeinde Waldstatt im Jahr 2022 einen Beitrag von CHF 48'000. Die Steuereinnahmen von den juristischen Personen haben sich im Jahr 2021 vom "corona- bedingten" Einbruch im Vorjahr erholt. Wir gehen von einer weiteren Stabilisierung aus, so- dass sich diese Erträge auf leicht tieferem Niveau einpendeln. Bei den Erträgen aus Grundstückgewinnsteuer, Handänderungssteuer und Erbschaftssteu- ern haben wir uns an den Medianwerten der letzten 5 Jahren orientiert. Erläuterungen zum Steuerfuss Basis für den Voranschlag 2022 bildet ein Steuerfuss von 4,3 Einheiten. Erläuterungen zum AFP Basis für die Planung der Steuererträge der natürlichen Personen der Jahre 2023 bis 2025 bildet ein unveränderter Steuerfuss von 4,3 Einheiten. Ebenfalls berücksichtigt ist eine Zunahme der Einwohnerzahl auf 1'950 Einwohner bis Ende 2025 aufgrund von diversen Bauprojekten. Beim ordentlichen Steuerwachstum wird in den Jahren 2023 bis 2025 mit ei- ner jährlichen Zuwachsrate von 1,5% geplant. Waldstatt Voranschlag 22 / AFP 23-25 11
3.3.2.2 Transferertrag Transferertrag (in Tausend CHF) VA VA RE 2020 FP 2023 FP 2024 FP 2025 2021 2022 46 - Transferertrag 935 1'059 1'016 1'005 976 955 460 - Ertragsanteile 180 190 187 187 187 187 461 - Entschädigungen von öffentlichen Ge- 35 35 36 36 36 36 meinwesen 462 - Finanz- und Lastenausgleich 64 135 98 82 66 50 463 - Beträge von öffentlichen Gemeinwe- 654 696 693 699 686 680 sen und Dritten 469 - Verschiedener Transferertrag 2 4 2 2 2 2 Erläuterungen zum Voranschlag Im Jahr 2022 ist ein Transferertrag in Höhe von CHF 1'015'900 geplant. Die Gründe für den leicht tieferen Ertrag sind der tiefere Beitrag aus dem Kantonalen Finanzausgleich der der laufend abnehmende Kantonsbeitrag zur Abfederung der Auswirkungen der Steuergesetzre- vision 2020. Erläuterungen zum AFP Der Anspruch aus dem Kantonalen Finanzausgleich wird bei rund CHF 50'000 auf tiefem Ni- veau stabil bleiben. Dabei handelt es sich den Schulkostenbeitrag abzüglich der Einzahlung in den Soziallastenausgleich. Als Abfederungsmassnahme für die Auswirkungen der Revi- sion des Steuergesetzes sind in den Jahren 2021 bis 2024 Ausgleichszahlungen des Kan- tons vorgesehen. Diese fallen von Jahr zu Jahr tiefer aus und enden im Jahr 2024. Waldstatt Voranschlag 22 / AFP 23-25 12
3.3.2.3 Personalaufwand Personalaufwand (in Tausend CHF) VA VA RE 2020 FP 2023 FP 2024 FP 2025 2021 2022 30 - Personalaufwand 4'105 4'226 4'392 4'403 4'415 4'431 300 - Behörden, Kommissionen und Richter 165 170 223 223 223 223 301 - Löhne des Verwaltungs- und Betriebs- 1'191 1'214 1'293 1'304 1'320 1'332 personals 302 - Löhne der Lehrpersonen 2'016 2'130 2'162 2'161 2'152 2'152 303 - Temporäre Arbeitskräfte 90 -- -- -- -- -- 305 - Arbeitgeberbeiträge 607 648 651 655 658 662 309 - Übriger Personalaufwand 35 65 63 61 61 61 Erläuterungen zum Voranschlag Im Voranschlag 2022 ist eine Erhöhung der Entschädigung des Gemeinderates und des Ge- meindepräsidenten enthalten. Die bisherige Vergütung der Gemeinderäte steht in keinem Verhältnis zur zeitlichen Beanspruchung. Mit der Anpassung der Entschädigung soll gewährt werden, dass sich auch weiterhin qualifizierte Personen für die Gemeinde engagieren. Seit August 2020 können Schüler in einer Tagesstruktur betreut werden. Dies führt zu einem höheren Personalaufwand. (Aufwandkategorie 301) Die Führung der Sozialen Dienste durch einen externen Dienstleister wird ab 1.1.2021 in der Kategorie Sach- und übriger Betriebsaufwand und nicht mehr als temporäre Arbeitskräfte verbucht. Erläuterungen zum AFP In den Planjahren 2023 bis 2025 kann von nur leicht steigenden Personalkosten ausgegan- gen werden. Waldstatt Voranschlag 22 / AFP 23-25 13
3.3.2.4 Sachaufwand Sachaufwand (in Tausend CHF) VA VA RE 2020 FP 2023 FP 2024 FP 2025 2021 2022 31 - Sach- und übriger Betriebsaufwand 2'269 2'254 2'395 1'957 1'984 1'970 310 - Material und Warenaufwand 267 281 242 243 246 246 311 - Nicht aktivierbare Anlagen 66 82 150 62 102 62 312 - Ver- und Entsorgung Liegenschaften 171 191 177 174 174 174 VV 313 - Dienstleistungen und Honorare 514 687 749 690 692 694 314 - Baulicher und betrieblicher Unterhalt 939 726 752 509 501 526 315 - Unterhalt Mobilien und immaterielle 98 117 130 96 81 85 Anlagen 316 - Mieten, Leasing, Pachten, Benüt- 63 63 80 80 80 80 zungsgebühren 317 - Spesenentschädigung 44 65 64 61 64 61 318 - Wertberichtigungen auf Forderungen 1 -- -- -- -- -- 319 - Verschiedener Betriebsaufwand 106 42 51 43 44 43 Erläuterungen zum Voranschlag In dieser Aufwandkategorie wird gegenüber dem Voranschlag 2021 mit Mehrausgaben von rund CHF 140'000 gerechnet. Im Frühling 2022 muss in der Primar- und Oberstufe für CHF 40'000 ein Teil der IT-Hardware ersetzt werden. Für die Ersatz-Beschaffung von Mobiliar im MZG und neuem Bettzubehör in der Truppenunterkunft sind Kosten von CHF 21'000 einge- plant. Zusätzlich sind Planungskredite von insgesamt CHF 50'000 für den Neubau des Werkhofes, des Garderobengebäudes bei der Badi und den Neubau für die Tagesstrukturen im Voranschlag 2022 enthalten. An die Flurgenossenschaft Bad ist zudem ein Beitrag von CHF 60'000 für die Strassensanierung vorgesehen. Erläuterungen zum AFP In den Jahren 2023 bis 2025 werden die Aufwände für den baulichen- und betrieblichen Un- terhalt wieder tiefer ausfallen. Waldstatt Voranschlag 22 / AFP 23-25 14
3.3.2.5 Transferaufwand Transferaufwand (in Tausend CHF) VA VA RE 2020 FP 2023 FP 2024 FP 2025 2021 2022 36 - Transferaufwand 2'031 2'295 2'113 2'229 2'257 2'382 361 - Entschädigungen an öffentliche Ge- 242 217 254 264 264 264 meinwesen 362 - Finanz- und Lastenausgleich -- -- -- -- -- 100 363 - Beiträge an öffentliche Gemeinwesen 1'751 2'040 1'821 1'934 1'962 1'986 und Dritte 366 - Abschreibungen Investitionsbeiträge 38 39 39 32 32 33 Erläuterungen zum Voranschlag Gegenüber dem Voranschlag 2021 kann insgesamt mit rund CHF 180'000 tieferen Ausga- ben gerechnet werden. Sowohl bei der Pflegefinanzierung als auch beim Beitrag an die am- bulante Krankenpflege wird mit tieferen Aufwänden geplant. Auch der Gemeindebeitrag an die IV-Ergänzungsleistungen und die Aufwände für die wirtschaftliche Sozialhilfe sollten klei- ner ausfallen. Waldstatt Voranschlag 22 / AFP 23-25 15
3.4 Investitionen 3.4.1 Investitionsrechnung (in Tausend CHF) VA VA RE 2020 FP 2023 FP 2024 FP 2025 2021 2022 Investitionsausgaben 695 532 645 2'050 4'290 -- 50 - Sachanlagen 695 472 645 2'050 4'250 -- 56 - Eigene Investitionsbeiträge -- 60 -- -- 40 -- Investitionseinnahmen 42 -- -- -- -- -- 63 - Investitionsbeiträge für eigene Rech- 42 -- -- -- -- -- nung Saldo Investitionsrechnung -652 -532 -645 -2'050 -4'290 -- 3.4.2 Erläuterung zur Investitionsrechnung Im Jahr 2022 sind Nettoinvestitionen in Höhe von CHF 645'000 vorgesehen. Davon sind CHF 420'000 für energetische Verbesserungen beim Mehrzweckgebäude reserviert. An die Innensanierung der evangelischen Kirche muss ein Beitrag von CHF 65'000 geleistet wer- den. Für die Erschliessung der Ochsenwiesstrasse sind CHF 50'000 und für den Meteor- wasserkanal Badtobelweg CHF 50'000 eingeplant. Für den Meteorwasserkanal Bahhof- Badtobelweg fallen im Jahr 2022 nochmals Kosten von CHF 60'000 an. Im Jahr 2023 sind für die energetische Sanierung der Fenster des Oberstufenschulhauses CHF 400'000 und für einen Neubau für die Tagesstruktur der Schule CHF 1'000'000 vorge- sehen. Die Anschaffung von neuem Mobiliar für die Schule wird Ausgaben von rund CHF 300'000 auslösen. Für die Kanalumlegung Böhl West sind CHF 300'000 und für die Er- schliessung der Parzelle 680 im Winkfeld CHF 50'000 vorgesehen. Im Jahr 2024 ist die Erneuerung des Werkhofes und ein Neubau der Schwimmbadgardero- ben geplant. Waldstatt Voranschlag 22 / AFP 23-25 16
3.5 Geldflussrechnungen/Informationen zur Finanzierung (in Tausend CHF) VA VA RE 2020 FP 2023 FP 2024 FP 2025 2021 2022 Gesamtergebnis der Erfolgsrechnung (+) 47 -362 30 312 342 273 Gewinn / (-) Reinverlust Geldfluss aus operativer Tätigkeit (+) 894 337 559 926 941 884 Cash Flow / (-) Cash Drain Liquiditätswirksame Einnahmen der Investi- 42 -- -- -- -- -- tionsrechnung Liquiditätswirksame Ausgaben der Investiti- -695 -532 -645 -2'050 -4'290 -- onsrechnung Geldfluss aus Investitionstätigkeit ins -652 -532 -645 -2'050 -4'290 -- Verwaltungsvermögen Geldfluss aus Anlagentätigkeit ins Finanz- 52 0 0 0 0 0 vermögen Geldfluss aus Investitions- und Anlagen- -600 -532 -645 -2'050 -4'290 0 tätigkeit Finanzierungs-Überschuss (+) / -Fehlbe- 293 -195 -86 -1'124 -3'349 884 trag (-) Geldfluss aus Finanzierungstätigkeit -10 195 86 1'124 3'349 -884 Veränderung der flüssigen Mittel 283 0 0 0 0 0 Die Geldflussrechnung zeigt die Herkunft und die Verwendung der Geldmittel auf und wird unterteilt in Geldflüsse aus betrieblicher Tätigkeit, aus Investitionstätigkeit und aus Finanzie- rungstätigkeit. In den Jahren 2023 und 2024 wird der Cash Flow nicht zur Finanzierung der Investitionen ausreichen. Aufgrund der Finanzierungs-Fehlbeträge wird die Nettoverschuldung zuneh- men. Ab dem Jahr 2025 wird ein Finanzierungsüberschuss wieder helfen, die Nettover- schuldung zu reduzieren. Waldstatt Voranschlag 22 / AFP 23-25 17
3.6 Vermögen und Verschuldungen/Erläuterung Nettoschulden I + II (in Tausend CHF) VA VA RE 2020 FP 2023 FP 2024 FP 2025 2021 2022 Nettoschuld I 1'481 1'676 1'762 2'886 6'235 5'351 Fremdkapital 8'674 8'869 8'955 10'079 13'428 12'544 Finanzvermögen 7'193 7'193 7'193 7'193 7'193 7'193 Nettoschuld II 1'441 1'636 1'722 2'826 6'195 5'311 Verwaltungsvermögen 8'092 7'925 8'041 9'285 12'927 12'258 Darlehen und Beteiligungen 40 40 40 40 40 40 Eigenkapital 6'611 6'249 6'279 6'419 6'692 6'907 davon Bilanzüberschuss 4'483 4'121 4'151 4'462 4'804 5'077 Die Nettoschulden I zeigen, welcher Teil des Fremdkapitals nicht durch das Finanzvermö- gen gedeckt ist. Die Nettoschulden II zeigen denjenigen Teil des abzuschreibenden Verwaltungsvermögens, der nicht durch das Eigenkapital gedeckt ist. 3.7 Finanzkennzahlen/Erläuterung Kennzahlen erster Priorität VA VA RE 2020 FP 2023 FP 2024 FP 2025 2021 2022 Nettoverschuldungsquotient 22.01 25.70 25.24 40.43 86.01 72.94 Selbstfinanzierungsgrad 89.10 46.24 81.22 44.68 21.73 -- Zinsbelastungsanteil 0.23 0.26 0.26 0.26 0.33 0.33 Nach einem Anstieg im Planjahr 2020 sollte sich der Nettoverschuldungsquotient aufgrund der Finanzüberschüsse in den Jahren 2021 bis 2023 wieder positiv entwickeln. Kennzahlen zweiter Priorität VA VA RE 2020 FP 2023 FP 2024 FP 2025 2021 2022 Nettoschulden I in Franken pro Einwohner 819 905 927 1'495 3'213 2'744 Selbstfinanzierungsanteil 6.39 2.72 5.54 9.59 9.68 9.02 Kapitaldienstanteil 7.54 7.96 6.88 7.71 7.27 7.22 Bruttoverschuldungsanteil 88.49 88.60 85.08 98.80 132.64 122.59 Investitionsanteil 7.56 5.70 6.74 19.21 33.03 -- Waldstatt Voranschlag 22 / AFP 23-25 18
Aufgrund der hohen Investitionstätigkeit in den Jahren 2023 und 2024 wird die Nettover- schuldung je Einwohner auf rund CHF 3'200 ansteigen. Mit dem Rückgang der Investitions- tätigkeit ab dem Jahr 2025 wird die Verschuldung wieder reduziert werden können. Aussagen und Interpretation Die Nettoschuld je Einwohner sagt aus, wie hoch die Schuldenbelastung pro Kopf ist. Eine Netto- schuld bis CHF 1‘000 gilt als geringe, eine Verschulung von CHF 1'001 bis CHF 2'500 als mittlere und ein Wert über CHF 2'501 je Einwohner als hohe Verschuldung. Der Selbstfinanzierungsanteil gibt Auskunft darüber, welchen Anteil ihres Ertrages eine Gemeinde zur Finanzierung ihrer Investitionen aufwenden kann. Werte über 20 % bezeichnet man als gut. Er- gebnisse unter 10% als schlecht. Der Kapitaldienstanteil ist ein Mass für die Belastung des Haushaltes durch die Kapitalkosten. Er zeigt auf, wie stark der Laufende Ertrag durch den Zinsdienst und die Abschreibungen (=Kapital- dienst) belastet ist. Ein hoher Anteil weist auf einen enger werdenden finanziellen Spielraum hin, wo- bei bis 15 % eine tragbare Belastung beschrieben wird. Mit Hilfe des Bruttoverschuldungsanteils lässt sich beurteilen, ob die Verschuldung in einem ange- messenen Verhältnis zu den Erträgen steht. Ein Bruttoverschuldungsanteil bis 100 % gilt als gut. Liegt die Kennzahl über 150 %, ist sie als schlecht einzustufen. Der Investitionsanteil zeigt die Aktivität der Gemeinde im Bereich der Investitionen im Verhältnis zu den Gesamtausgaben auf. Ab einem Wert von 20 % spricht man von einer starken Investitionstätig- keit 3.8 Verwendung der laufenden Verpflichtungskredite Es sind keine Verpflichtungskredite pendent. Gebundene Ausgaben fallen gemäss Art. 88 Kantonsverfassung und Art. 19 Gemeindege- setz immer in die Kompetenz der Exekutive. Ein Verpflichtungskredit kann nur für neue Aus- gaben gesprochen werden. Waldstatt Voranschlag 22 / AFP 23-25 19
3.9 Risiken im Aufgaben- und Finanzplan 3.9.1 Nicht durch die Gemeinde beeinflussbare Risiken Wahrschein- Nr. Risiko Beschreibung Auswirkung Fristigkeit lichkeit Die Corona-Pandemie für zu einer anhaltenden Wirtschaftskrise, tiefer 1 Wirtschaftskrise Hoch 1 1 Steuererträge, steigende Sozialleis- tungen 3.9.2 Kaum durch die Gemeinde beeinflussbare Risiken (z.B. Gesetzesände- rung) Wahrschein- Nr. Risiko Beschreibung Auswirkung Fristigkeit lichkeit Aufgrund Revision Finanzaus- Änderung Finanz- 2 gleichsgesetz stehen weniger Mittel gering 2 1 ausgleichsgesetz zur Verfügung Künftige Steuergesetzanpassungen Änderung Steuerge- 3 beeinflussen die Steuereinnahmen Hoch 1 2 setz der Gemeinde Waldstatt negativ 3.9.3 Durch die Gemeinde beeinflussbare Risiken Wahrschein- Nr. Risiko Beschreibung Auswirkung Fristigkeit lichkeit Die Gemeinden stellen sicher, dass durch Zonen- und Erschliessungs- geringes Bevölke- planungen genügend Gewerbe- 4 Hoch 2 3 rungswachstum und Wohnraum zur Verfügung steht. Mögliche Folgen: tiefes/kein Steuerwachstum. Waldstatt Voranschlag 22 / AFP 23-25 20
4 Planung der Hauptaufgaben Überblick über die Hauptaufgaben (in Tausend CHF) VA VA RE 2020 FP 2023 FP 2024 FP 2025 2021 2022 0 - ALLGEMEINE VERWALTUNG -1'059 -1'019 -1'144 -1'107 -1'115 -1'121 1 - ÖFFENTLICHE ORDNUNG UND SI- -85 -75 -80 -80 -80 -80 CHERHEIT, VERTEIDIGUNG 2 - BILDUNG -2'943 -3'162 -3'280 -3'340 -3'360 -3'369 3 - KULTUR, SPORT UND FREIZEIT, KIR- -562 -697 -573 -455 -481 -484 CHE 4 - GESUNDHEIT -422 -504 -373 -413 -423 -433 5 - SOZIALE SICHERHEIT -1'024 -1'161 -1'147 -1'177 -1'189 -1'201 6 - VERKEHR -657 -329 -393 -299 -279 -279 7 - UMWELTSCHUTZ UND RAUMORD- 65 -78 -61 -42 -43 -44 NUNG 8 - VOLKSWIRTSCHAFT -29 -38 -35 -35 -35 -35 9 - FINANZEN UND STEUERN 6'763 6'702 7'116 7'258 7'346 7'317 Summe: GH - Gesamthaushalt 47 -362 30 312 342 273 4.0 Allgemeine Verwaltung Entwicklung der Finanzen - Erfolgsrechnung 0 - ALLGEMEINE VERWALTUNG (in Tausend CHF) VA VA RE 2020 FP 2023 FP 2024 FP 2025 2021 2022 3 - Total Aufwand 1'313 1'290 1'416 1'381 1'389 1'395 30 - Personalaufwand 878 887 950 957 964 971 31 - Sach- und übriger Betriebsaufwand 332 322 380 337 339 337 33 - Abschreibungen Verwaltungsvermögen 58 58 63 63 63 63 36 - Transferaufwand 46 23 23 24 24 24 4 - Total Ertrag 254 271 272 274 274 274 42 - Entgelte 121 120 120 120 120 120 43 - Verschiedene Erträge 1 1 3 3 3 3 44 - Finanzertrag 14 8 8 10 10 10 46 - Transferertrag 105 127 127 127 127 127 49 - Interne Verrechnungen 11 11 11 11 11 11 90 - Spezialfinanzierungen, Fonds, Legate 3 4 4 4 4 4 & Stiftungen Nettoergebnis -1'059 -1'019 -1'144 -1'107 -1'115 -1'121 Waldstatt Voranschlag 22 / AFP 23-25 21
Erläuterung zur Erfolgsrechnung Konto Kommentar 30 Die Anpassung der Entschädigung des Gemeinderates und des Gemeindepräsidenten per 1.1.2022 führt zu höheren Personalkosten. 31 Aufgrund von Projektkrediten im Bereich der übrigen Verwaltungsliegenschaften liegen die Aufwände im Jahr 2022 etwas höher 33 Der Investitionsbeitrag an die Innensanierung der evangelischen Kirche führt zu höheren jährlichen Abschrei- bungen. Investitionsrechnung (in Tausend CHF) VA VA RE 2020 FP 2023 FP 2024 FP 2025 2021 2022 Nettoinvestitionen -- -- -65 -- -- -- Erläuterungen zur Investitionsrechnung Im Jahr 2022 wird ein Beitrag von TCHF 65 an die Innensanierung der evangelischen Kirche geleistet. Legislaturprogramm / Entwicklungsziele Bezug zum Legislaturprogramm / Entwicklungsziele Der Gemeinderat und die Verwaltung erbringen ihre Leistungen für die Bevölkerung und die ansässigen Unternehmen bedürfnisgerecht und in hoher Qualität. Sie sorgen für transparente, sichere und schnelle Abläufe. Hauptaufgaben Bereich Beschreibung 011 Durchführen von Abstimmungen und Wahlen 012 Aufgaben und Kompetenzen gemäss Gemeindeordnung 022 Gemeindekanzlei, Grundbuchamt, Einwohneramt, Erbschaftsamt und Finanzverwaltung erbringen Ihre Dienstleistungen effizient und bürgerfreundlich Aufgabenbereich (in Tausend CHF) VA VA RE 2020 FP 2023 FP 2024 FP 2025 2021 2022 01 - Legislative und Exekutive -268 -255 -324 -316 -318 -316 011 - Legislative -34 -36 -37 -37 -37 -37 012 - Exekutive -234 -219 -288 -280 -281 -280 02 - Allgemeine Dienste -791 -764 -820 -791 -798 -805 022 - Übrige allgemeine Dienste -684 -658 -674 -685 -692 -699 029 - Übrige Verwaltungsliegenschaften -107 -107 -145 -105 -105 -105 Summe: 0 - ALLGEMEINE VERWAL- -1'059 -1'019 -1'144 -1'107 -1'115 -1'121 TUNG Waldstatt Voranschlag 22 / AFP 23-25 22
Erläuterungen zu den Finanzen Bereich Begründung 012 Ab dem Jahr 2022 ist eine Anpassung der Gemeinderatsentschädigung angedacht. 029 Im Jahr ist ein Planungskredit für eine Verwaltungsliegenschaft eingestellt. Zielsetzungen RE VA VA FP FP FP Bereich Zielsetzung Indikator 2020 2021 2022 2023 2024 2025 zeitnahe Information Der Gemeinderat infor- im "Waldstätter" und miert die Bevölkerung 012 mittels Medienmittei- proaktiv über aktuelle lungen oder über Themen Newsletter Jahresabschluss wird in Prüfbericht ohne Ein- 022 einwandfreier Qualität er- erfüllt schränkungen stellt hohe Arbeitszufrieden- Die Gemeinde Waldstatt heit der Mitarbeiter / 022 ist ein attraktiver Arbeit- tiefe Personalfluktua- geber tion Lagebeurteilung Bereich Beurteilung / Einschätzung 022 Die Rekrutierung von qualifiziertem Verwaltungspersonal wird immer schwieriger. Massnahmen Bereich Massnahmen 012 Mittels Newsletter oder Medienmitteilungen wird noch zeitnaher informiert. 022 Die Aus- und Weiterbildung der Mitarbeiter wird unterstützt, jährliche Mitarbeitergespräche, flexible Arbeits- zeitmodelle, Homeoffice... Leistungsumfang RE VA VA FP FP FP Bereich Leistung 2020 2021 2022 2023 2024 2025 011 Anzahl Abstimmungsvorlagen / Wahlen 3 5 5 5 5 5 011 Anzahl Stimmberechtigte 1'289 1'294 1'330 1'350 1'360 1'370 012 Anzahl GR-Sitzungen 16 12 15 15 15 15 012 Anzahl GR-Geschäfte 173 140 160 160 170 170 Waldstatt Voranschlag 22 / AFP 23-25 23
4.1 Öffentliche Ordnung und Sicherheit, Verteidigung Entwicklung der Finanzen - Erfolgsrechnung 1 - ÖFFENTLICHE ORDNUNG UND SICHERHEIT, VERTEIDIGUNG (in Tausend CHF) VA VA RE 2020 FP 2023 FP 2024 FP 2025 2021 2022 3 - Total Aufwand 271 230 284 266 291 251 30 - Personalaufwand 43 55 53 53 53 53 31 - Sach- und übriger Betriebsaufwand 129 83 115 97 125 85 33 - Abschreibungen Verwaltungsvermögen 4 8 10 10 6 6 36 - Transferaufwand 94 82 88 88 88 88 39 - Interne Verrechnungen 2 2 20 20 20 20 4 - Total Ertrag 186 155 205 187 211 171 42 - Entgelte 147 148 138 138 138 138 43 - Verschiedene Erträge -- -- 8 -- -- -- 45 - Entnahmen aus Fonds und Spezialfi- 6 -- -- -- -- -- nanzierungen 46 - Transferertrag 17 18 18 18 18 18 49 - Interne Verrechnungen 3 3 3 3 3 3 90 - Spezialfinanzierungen, Fonds, Legate 13 -14 38 28 52 12 & Stiftungen Nettoergebnis -85 -75 -80 -80 -80 -80 Erläuterung zur Erfolgsrechnung Konto Kommentar Die Nettoausgaben bewegen sich in den nächsten Jahren auf dem gewohnten Niveau. Hauptaufgaben Bereich Beschreibung 15 Die Kernaufgabe der Feuerwehr ist die Intervention bei Bränden, Naturereignissen, Explosionen, Einstürzen, Unfällen und ABC-Ereignissen zum Schutz von Mensch und Tier, Umwelt und Sachwerten. Der Feuerwehr obliegt die Aufgabe des unverzüglichen, befristeten Ersteinsatzes in Kooperation mit Polizei und Sanität. Aufgabenbereich (in Tausend CHF) VA VA RE 2020 FP 2023 FP 2024 FP 2025 2021 2022 14 - Allgemeines Rechtswesen -70 -55 -60 -60 -60 -60 140 - Allgemeines Rechtswesen -70 -55 -60 -60 -60 -60 15 - Feuerwehr 0 0 0 0 0 0 150 - Feuerwehr 0 0 0 0 0 0 16 - Verteidigung -15 -20 -20 -20 -20 -20 162 - Zivile Verteidigung -15 -20 -20 -20 -20 -20 Summe: 1 - ÖFFENTLICHE ORDNUNG -85 -75 -80 -80 -80 -80 UND SICHERHEIT, VERTEIDIGUNG Waldstatt Voranschlag 22 / AFP 23-25 24
Zielsetzungen RE VA VA FP FP FP Bereich Zielsetzung Indikator 2020 2021 2022 2023 2024 2025 Es gelingt der Feuerwehr stetig neue motivierte Mit- Personalbestand 15 glieder zu akquirieren und der Feuerwehr 36/47 40/47 39/47 den Personalbestand kon- Waldstatt (Ist/Soll) stant zu halten Lagebeurteilung Bereich Beurteilung / Einschätzung 15 Die Rekrutierung neuer AdF gestaltet sich immer anspruchsvoller 15 Der Korpsbestand ist auf tiefem Niveau stabil. Die Einsatzerfahrenheit wird aber immer kleiner. Massnahmen Bereich Massnahmen 15 Das Kommando führt Gespräche mit Arbeitgebern, damit diese die AdF positiv unterstützen. 15 Die Einsatzanzahl bei Bränden nimmt dank dem baulichen Brandschutz ab. 15 Mit grösseren Einsatzgebieten (Zusammenlegung von Korps) soll der sinkenden Einsatzerfahrenheit entge- gengewirkt werden. Waldstatt Voranschlag 22 / AFP 23-25 25
4.2 Bildung Entwicklung der Finanzen - Erfolgsrechnung 2 - BILDUNG (in Tausend CHF) VA VA RE 2020 FP 2023 FP 2024 FP 2025 2021 2022 3 - Total Aufwand 3'388 3'640 3'806 3'878 3'894 3'901 30 - Personalaufwand 2'752 2'917 3'019 3'023 3'024 3'030 31 - Sach- und übriger Betriebsaufwand 318 399 435 368 374 371 33 - Abschreibungen Verwaltungsvermögen 171 175 175 261 261 261 36 - Transferaufwand 146 150 177 227 235 239 4 - Total Ertrag 444 478 525 539 534 532 42 - Entgelte 4 6 51 59 67 71 43 - Verschiedene Erträge -- 15 15 15 15 15 46 - Transferertrag 440 457 459 464 452 446 90 - Spezialfinanzierungen, Fonds, Legate 1 -- -- -- -- -- & Stiftungen Nettoergebnis -2'943 -3'162 -3'280 -3'340 -3'360 -3'369 Erläuterung zur Erfolgsrechnung Konto Kommentar 30 Seit dem August 2021 bietet die Schule Waldstatt eine Tagesstruktur an. Dadurch steigt der Personalaufwand. 31 Der Ersatz eines Teiles der Hardware führt im Jahr 2022 einmalig zu leicht höheren Kosten. 33 Aufgrund der Investitionstätigkeit in die Schulliegenschaften im Jahr 2023 fallen die jährlichen Abschreibungen höher aus. Investitionsrechnung (in Tausend CHF) VA VA RE 2020 FP 2023 FP 2024 FP 2025 2021 2022 Nettoinvestitionen -- -52 -- -1'700 -- -- Erläuterungen zur Investitionsrechnung Im Jahr 2023 ist die energetische Sanierung der Fenster/Fassade des Oberstufenschulhau- ses für TCHF 400 vorgesehen. Zudem ist ein Neubau für die Tagesstruktur für TCHF 1'000 sowie die Anschaffung von neuem Mobiliar für die Primar- und Oberstufe sowie das Lehrerzimmer für TCHF 300 geplant. Legislaturprogramm / Entwicklungsziele Legislaturprogramm / Entwicklungsziele Die Gemeinde Waldstatt verfügt über qualitativ hochstehende Bildungsangebote vom Kindergarten bis zur Oberstufe. Kinder und Jugendliche sind gemäss Lehrplan und individuellen Voraussetzungen zu fördern und in ihrer Entwicklung zu unterstützen. Im Anschluss an die Schulpflicht sollen sie befähigt sein, eine Berufsausbildung anzutreten oder eine wei- terführende Schule zu besuchen. Waldstatt Voranschlag 22 / AFP 23-25 26
Hauptaufgaben Bereich Beschreibung 211 Im Kindergarten werden die Kinder in ihren Entwicklungsschritten unterstützt und gefördert sowie auf den Eintritt in die Primarschule vorbereitet. 212 Die Primarstufe umfasst sechs Schuljahre. Sie führt die Kinder in die Grundfertigkeiten Lesen, Schreiben so- wie Rechnen ein und erweitert die Fähigkeiten im sprachlichen, musischen, handwerklichen und sportlichen Bereich. Eine positive Arbeitshaltung, Leistungsbereitschaft und zunehmende Selbständigkeit werden gezielt gefördert. 213 Die Oberstufe umfasst in der Regel drei Schuljahre. Der Unterricht ist darauf ausgerichtet, die Jugendlichen auf den Eintritt in die berufliche Ausbildung, auf weiterführende Schulen und die zunehmende Selbständigkeit vorzubereiten 218 Tagesstrukturen bringen für Eltern und Kinder einen geregelten Ablauf in ihren Alltag und unterstützen sie in ihrer Betreuungs- und Erziehungsaufgabe Aufgabenbereich (in Tausend CHF) VA VA RE 2020 FP 2023 FP 2024 FP 2025 2021 2022 21 - Obligatorische Schule -2'856 -3'072 -3'165 -3'175 -3'187 -3'192 211 - Eingangsstufe -312 -287 -292 -290 -277 -287 212 - Primarstufe -1'049 -1'137 -1'109 -1'124 -1'112 -1'115 213 - Oberstufe -800 -920 -961 -921 -955 -948 214 - Musikschulen -59 -60 -62 -62 -62 -62 217 - Schulliegenschaften -436 -441 -433 -479 -480 -481 218 - Tagesbetreuung -- -- -87 -77 -77 -74 219 - Übrige obligatorische Schule -199 -228 -221 -222 -224 -225 22 - Sonderschulen -88 -90 -115 -165 -173 -177 220 - Sonderschulen -88 -90 -115 -165 -173 -177 Summe: 2 - BILDUNG -2'943 -3'162 -3'280 -3'340 -3'360 -3'369 Erläuterungen zu den Finanzen Bereich Begründung 217 höhere Abschreibungen ab dem Jahr 2023 aufgrund der Investitionstätigkeit 218 seit dem August 2021 führt die Schule Waldstatt eine Tagesstruktur 220 es ist mittelfristig von höheren Kosten für die Sonderbeschulung auszugeben Zielsetzungen RE VA VA FP FP FP Bereich Zielsetzung Indikator 2020 2021 2022 2023 2024 2025 Quote der Schüler mit Schüler finden für sich direkter Anschlusslö- 213 eine angemessene Lö- 100% > 95% > 95% > 95% > 95% > 95% sung nach der 3. Ober- sung stufe (%) Die Schule zeichnet sich Fluktuationsrate (ohne 219 durch gute Arbeitsbedin- Pensionierungen/Mut- 6% < 5% < 5% < 5% < 5% < 5% gungen aus terschaften) Waldstatt Voranschlag 22 / AFP 23-25 27
Lagebeurteilung Bereich Beurteilung / Einschätzung 213 Durch die enge Begleitung der Oberstufenschüler durch die Klassenlehrpersonen und SHP finden die Schul- abgänger-/innen in der Regel eine Anschlusslösung. 218 Die Familienstrukturen haben sich verändert. Immer mehr Eltern und Erziehungsberechtige müssen Berufstä- tigkeit und Familienarbeit miteinander vereinbaren. Entsprechend steigt der Bedarf an schulergänzenden Be- treuungsangeboten. 219 Die Schule Waldstatt wird als attraktiver Arbeitgeber wahrgenommen. Die Arbeitszufriedenheit der Lehrer- schaft ist hoch und es herrscht ein gutes Arbeitsklima. Massnahmen Bereich Massnahmen 213 Ab der zweiten Oberstufe werden die Jugendlichen bei der beruflichen Orientierung gezielt mit mehreren Coaching-Gesprächen unterstützt. 218 Die schulergänzenden Tagesstrukturen werden während 4 Tagen ab Mittag (inkl. Mittagstisch) bis um 18 Uhr und während den Ferien ganztags, angeboten. Die Eltern können ihren Betreuungsbedarf modulartig wählen. 219 Es besteht eine respektvolle Feedbackkultur. Mit den Lehrpersonen wird jährlich ein Mitarbeitergespräch ge- führt. Leistungsumfang RE VA VA FP FP FP Bereich Leistung 2020 2021 2022 2023 2024 2025 211 Anzahl Schüler Kindergarten 34 40 44 40 37 34 212 Anzahl Schüler Primarschule 126 115 110 113 114 122 213 Anzahl Schüler Oberstufe 45 60 62 65 60 49 Total Schüler 205 215 216 218 211 205 Waldstatt Voranschlag 22 / AFP 23-25 28
4.3 Kultur, Sport und Freizeit, Kirche Entwicklung der Finanzen - Erfolgsrechnung 3 - KULTUR, SPORT UND FREIZEIT, KIRCHE (in Tausend CHF) VA VA RE 2020 FP 2023 FP 2024 FP 2025 2021 2022 3 - Total Aufwand 891 1'062 913 780 805 808 30 - Personalaufwand 306 329 332 333 336 338 31 - Sach- und übriger Betriebsaufwand 337 406 391 257 257 257 33 - Abschreibungen Verwaltungsvermögen 246 270 188 188 211 211 36 - Transferaufwand 1 56 2 2 2 2 4 - Total Ertrag 328 364 339 324 324 324 42 - Entgelte 217 354 296 296 296 296 43 - Verschiedene Erträge 1 -- -- -- -- -- 48 - Ausserordentlicher Ertrag 100 -- -- -- -- -- 49 - Interne Verrechnungen 7 10 28 28 28 28 90 - Spezialfinanzierungen, Fonds, Legate 4 -- 15 -- -- -- & Stiftungen Nettoergebnis -562 -697 -573 -455 -481 -484 Erläuterung zur Erfolgsrechnung Konto Kommentar 33 Im Jahr 2022 werden Investitionen getätigt, welche die Restnutzungsdauer des Mehrzweckgebäudes verlän- gern. Daher fallen die jährlichen Abschreibungen tiefer aus. 49 Vergütung für verrechnete Raumkosten an die Feuerwehr Investitionsrechnung (in Tausend CHF) VA VA RE 2020 FP 2023 FP 2024 FP 2025 2021 2022 Nettoinvestitionen -- -260 -420 -- -4'250 -- Erläuterungen zur Investitionsrechnung Im Jahr 2022 sind TCHF 250 für die energetische Dachsanierung vom Mehrzweckge- bäude vorgesehen. Zudem soll für TCHF 170 eine Photovoltaikanlage auf dem MZG-Dach installiert werden. Im Jahr 2024 ist die Erneuerung des Werkhofes/Entsorgunsplatzes für TCHF 4'000 sowie ein Neubau des Garderobengebäudes bei der Badi für TCHF 250 geplant. Waldstatt Voranschlag 22 / AFP 23-25 29
Legislaturprogramm / Entwicklungsziele Bezug zum Legislaturprogramm / Entwicklungsziele Der Gemeinderat setzt sich zum Ziel, die Infrastruktur so auszubauen und zu unterhalten, dass auch in Zu- kunft Einheiten der Armee in Waldstatt stationiert werden. Zudem soll das MZG der Schule und den verschie- denen Vereinen dazu dienen sportliche Anlässe durchzuführen. Auch für gesellschaftliche und kulturelle An- lässe sollen die Räumlichkeiten zur Verfügung stehen. Das Freibad soll im Sommer ein Begegnungsort für alle Generationen sein und insbesondere den Kindern und Jugendlichen eine sinnvolle Freizeitbeschäftigung bieten. Hauptaufgaben Bereich Beschreibung 341 Betrieb eines familienfreundlichen und sicheren Freibades. 342 Bereitstellung, Betrieb und Unterhalt des Mehrzweckgebäudes und der Sportanlage für verschiedene An- spruchsgruppen. Aufgabenbereich (in Tausend CHF) VA VA RE 2020 FP 2023 FP 2024 FP 2025 2021 2022 31 - Kulturerbe -- -55 -- -- -- -- 312 - Denkmalpflege und Heimatschutz -- -55 -- -- -- -- 33 - Medien -64 -32 -18 -18 -18 -18 332 - Massenmedien -64 -32 -18 -18 -18 -18 34 - Sport und Freizeit -498 -611 -556 -438 -463 -466 341 - Sport -157 -103 -129 -108 -111 -112 342 - Freizeit -342 -508 -427 -330 -352 -354 Summe: 3 - KULTUR, SPORT UND FREI- -562 -697 -573 -455 -481 -484 ZEIT, KIRCHE Erläuterungen zu den Finanzen Bereich Begründung 341 Im Jahr 2022 soll ein neues Kassensystem in der Badi für TCHF 15 eingeführt werden. 342 Die Anschaffung einer neuen Schliessanlage beim Mehrweckgebäude wird Kosten von TCHF 50 auslösen. Zielsetzungen RE VA VA FP FP FP Bereich Zielsetzung Indikator 2020 2021 2022 2023 2024 2025 Die Infrastruktur der Mili- tärunterkunft ist in einem Ertrag aus Einquartie- guten Zustand um wei- TCHF TCHF TCHF TCHF TCHF TCHF 342 rungen von Militärein- terhin ein attraktiver 21 60 60 60 60 60 heiten Standort für die Armee zu sein Waldstatt Voranschlag 22 / AFP 23-25 30
Sie können auch lesen