Wahl zum 18. Niedersächsischen Landtag am 15.10.2017 - Neustadt am ...

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Wahl zum 18. Niedersächsischen Landtag am 15.10.2017 - Neustadt am ...
Wahl zum 18. Niedersächsischen
   Landtag am 15.10.2017

                      Stadt Neustadt am Rübenberge
                      Team Wahlen
                      Theodor-Heuss-Str. 18
                      31535 Neustadt am Rübenberge
                      Tel.: 05032/84 – 121 o. – 119
                      TeamWahlen@neustadt-a-rbge.de
Wahl zum 18. Niedersächsischen Landtag am 15.10.2017 - Neustadt am ...
Inhaltsverzeichnis
1.   Grundlagen .............................................................................................. 3
        1.1      Gut zu wissen - Begriffserklärungen ......................................................................... 3
        1.2      Rechtsgrundlagen..................................................................................................... 7

2.     Vorbereitung auf den Wahltag .......................................................... ….7
        2.1 Bildung des Wahlvorstandes.........................................................................................7
         2.2. Material für den Wahlvorstand ...................................................................................7
         2.3 Besichtigen des Wahllokals .........................................................................................7
         2.4 Aufbau des Wahllokals ............................................................................................. …8
3.      Das Wählerverzeichnis .................................................................... …..9
        3.1      Aufbau des Wählerverzeichnisses ...................................................................... ……9
        3.2      Der Umgang mit dem Wählerverzeichnis ........................................................... ….10
                          3.2.1 Auffinden von Personen ohne Wahlbenachrichtigung ....................... 10
                           3.2.2 Streichungen im Wählerverzeichnis ................................................... 11
                           3.2.3 Sperrvermerk W ................................................................................. 11
                           3.2.4 Der Stimmabgabevermerk .................................................................. 12

4.      Am Wahltag vor 8:00 Uhr ................................................................ …12
        4.1      Einrichten des Wahllokals ...................................................................................... 12
        4.2      Bannmeilenregelung für Plakatierungen um das Wahllokal...............................                                  13
        4.3      Verschluss der Wahlurne ................................................................................ …….14
        4.4      Verpflichtung des Wahlvorstandes .............................................................. ………..14

5.      Am Wahltag zwischen 8:00 und 18:00 Uhr ..................................... …14
        5.1      Anwesenheit und Beschlussfähigkeit .....................................................................14
        5.2      Öffentlichkeit ..........................................................................................................15
        5.3      Meinungsforschung............................................................................................. …15
        5.4      Wählen im Wahllokal ......................................................................................... …15
        5.5      Datenschutz …….................................................................................................. …19
        5.6      Schluss der Wahlhandlung ................................................................................ ….19
6.      6. Sonderfälle .................................................................................. …20
        6.1      Hilfestellungen beim Wählen .................................................................................20
        6.2      Person mit Wahlschein ....................................................................................... ….21
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6.3    Person ist im Wählerverzeichnis nicht zu finden .................................................... 23
      6.4    Berichtigungen des Wählerverzeichnisses ............................................................. 23
      6.5    Rote Wahlbriefe mit Briefwahlunterlagen ............................................................. 24

7.   Am Wahltag nach 18:00 Uhr................................................................ 25
     7.1    Öffentlichkeit bei der Auszählung ........................................................................... 26
     7.2    Vorbereitung der Zählung ....................................................................................... 26
     7.3    Auszählung .............................................................................................................. 26
                   7.3.1       Zahl der Wahlberechtigten ................................................................ 26
                  7.3.2       Zählen der Wählerinnen und Wähler .................................................. 27
                  7.3.3       Zählen der Stimmen ............................................................................ 28
                  7.3.4       Schnellmeldung ................................................................................... 36
                  7.3.5         Fertigstellen der Wahlniederschrift .................................................36

8.   Abschlussarbeiten .............................................................................. 36
     8.1         Verpacken der Unterlagen................................................................................ 37
     8.2        Aufräumarbeiten ................................................................................................38
     8.3        Abgabe der Unterlagen……….. ............................................................................38
9.   Kontaktdaten ………………………………………………………………………………....40
10. Danke………………………………………………………………………………………….. ...41
      Anlagen
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1.    Grundlagen
Am Sonntag, den 15.10.2017, findet die Wahl zum 18. Niedersächsischen Landtag statt. Sie
haben sich für die ehrenamtliche Mitarbeit in einem Wahllokal verpflichtet und damit eine
verantwortungsvolle Aufgabe übernommen. Das ist nicht selbstverständlich und wir
bedanken uns dafür an dieser Stelle ausdrücklich.

Der Aufbau dieser Schulungsunterlagen entspricht der zeitlichen Abfolge der Aufgaben.
Sie finden diese Unterlagen und weitere Informationsangebote im Internet unter der
Adresse www.neustadt-a-rbge.de/Rathaus/Wahlen/Landtagswahlen.

Bitte gehen Sie diese Unterlagen sorgfältig durch, damit Sie die Herausforderungen dieser
Landtagswahl erfolgreich meistern.

Scheuen Sie sich nicht, die Wahlleitung im Rathaus bei Unklarheiten oder Verständnisfragen
für Ihre weitere Unterstützung anzurufen:
Maike Reinert, Tel.: 05032/84-119 und Michael Hermens, Tel.: 05032/84-121

1.1   Gut zu wissen - Begriffserklärungen
Wahlkreis:                     Niedersachsen ist für die Landtagswahl in 87 Wahl-
                               kreise aufgeteilt. Neustadt a. Rbge. gehört –zusammen mit
                               Wunstorf- zum Wahlkreis 33.

Wahlbezirk:                   Neustadt ist in 60 Wahlbezirke aufgeteilt.
                              Ein Wahlbezirk = ein Wahllokal.

Wahlberechtigung:                Grundsätzlich ist wahlberechtigt, wer
                               • die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt,
                               • am Wahltag mindestens 18 Jahre alt ist,
                               • seit 3 Monaten seinen Wohnsitz in Niedersachsen hat und
                               • vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen ist (z. B. infolge
                                  Richterspruchs).
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Wahlvorstand:         Für jeden Wahlbezirk wird aus ehrenamtlichen Wahlhelfern ein
                      Wahlvorstand gebildet. Dieser
                      • besteht aus 5 bis 9 stimmberechtigten Mitgliedern,
                      • sorgt in seinem Wahllokal eigenverantwortlich für den
                          ordnungsgemäßen Ablauf der Wahl,
                      • übt seine Tätigkeiten unparteiisch aus,
                      • ermittelt im Anschluss an die Wahlhandlung das Ergebnis und
                        stellt es fest.

Wahlvorsteher/in:     Der Wahlvorsteher/Die Wahlvorsteherin
                      •   beruft die Beisitzenden,
                      •   besichtigt vorab das Wahllokal,
                      •   ist am Wahltag Ansprechpartner für das Team Wahlen der
                          Stadt Neustadt am Rübenberge.

Stellvertretung:      Die/der stellvertretende Wahlvorsteher/in übernimmt die
                      Aufgaben      der/des    Wahlvorsteherin/-vorstehers in
                      deren/dessen Abwesenheit.

Schriftführung:       Die Schriftführung
                      •   führt am Wahltag das Wählerverzeichnis,
                      •   füllt die Niederschrift aus.

Beisitzende:          Beisitzerinnen und Beisitzer sind Mitglieder des Wahlvorstandes
                      ohne leitende Funktion. Sie
                      • unterstützen die Vorbereitungen und den Ablauf der Wahl,
                      • zählen ab 18:00 Uhr die Stimmzettel aus,
                      • sind stimmberechtigt und fassen Beschlüsse mit.

Beschlussfähigkeit:   Der Wahlvorstand ist beschlussfähig, wenn
                      • während der Wahlhandlung mindestens 3 Mitglieder
                          (Wahlvorsteher/in    und    Schriftführung   oder     ihre
                          Stellvertretungen sowie mindestens 1 Beisitzer oder
                          Beisitzerin)
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                        • bei der Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses
                            mindestens       5    Mitglieder   (Wahlbezirksleitung    und
                            Schriftführung       oder   ihre   Stellvertretungen     sowie
                            mindestens 3 Beisitzende)
                        anwesend sind.

Hilfskräfte:            Ein Einsatz von Hilfskräften ist nur nach vorheriger Absprache
                        mit der Wahlleitung möglich. Hilfskräfte
                        • unterstützen den Wahlvorstand, sind aber kein Teil
                            desselben,
                        • sind bei Entscheidungen des Wahlvorstands nicht
                          stimmberechtigt.

Wahlleitung:            Die Wahlleitung finden Sie im Rathaus, Theodor-Heuss-Str. 18,
                        31535 Neustadt a. Rbge. Sie ist vor und am Wahltag
                        • verantwortlich für die Organisation der Wahl,
                        • Ansprechpartner für alle Fragen rund um die Wahl
                        • Organisation der Wahllokale
                        • Berufung der Wahlvorstände
                        • Beschaffung von Material für die Wahlvorstände
                        • Führen des Wählerverzeichnisses
                        •   Versendung von Wahlunterlagen
                        • Klärung der Wahlberechtigung, etc.

Wählerverzeichnis:      Im Wählerverzeichnis sind alle wahlberechtigten Personen
                        eingetragen. Für jedes Wahllokal wird ein Wählerverzeichnis
                        erstellt.

Wahlbenachrichtigung:   Jede wahlberechtigte Person, die im Wählerverzeichnis
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                  eingetragen ist, erhält eine Wahlbenachrichtigung mit den
                  Angaben u. a. über den Wahltag und das zuständige
                  Wahllokal.

Wahlschein:           Ein Wahlschein kann vorab beantragt werden. Er
                  • ermöglicht die Teilnahme an der Briefwahl
                  • ermöglicht die Wahl in einem beliebigen Wahllokal Ihres
                     Wahlkreises.
                  • wird Ihnen auf Wunsch zugeschickt. Der Antrag auf
                     Erteilung eines Wahlscheines muss schriftlich oder online
                     gestellt werden.

Stimmzettel:          Der Stimmzettel ist ein amtliches Formular,
                  • welches nur im Original gültig ist,
                  • auf dem, durch Ankreuzen, dem Wählerwillen Ausdruck
                     verliehen wird.

Erststimme:              Je Wahlkreis wird mit der Erststimme ein Direktmandat
                  vergeben. Das Mandat erhält die Person mit den meisten
                  Stimmen. In Niedersachsen gibt es 87 Wahlkreise. Von den
                  mindestens 135 Abgeordneten im niedersächsischen Landtag
                  werden also 87 direkt gewählt sein

Zweitstimme:             Die Zweitstimme entscheidet darüber wie die Sitze im
                 niedersächsischen Landtag auf die unterschiedlichen Parteien
                 aufgeteilt    werden.   Neben   den      87   direkt   gewählten
                 Abgeordneten, ziehen mindestens 48 Abgeordnete über die
                 Landeslisten der Parteien in den Landtag ein. Diese 48 Sitze
                 werden so verteilt, dass die Sitzanteile im Landtag den
                 Zweitstimmanteilen der Parteien bei der Wahl entsprechen.
                 Die Zweitstimme entscheidet also darüber wie stark eine Partei
                 im neuen Landtag vertreten sein wird.
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Niederschrift:               Die Niederschrift ist das Protokoll über die Wahlhandlung
                             und    die     anschließende    Ermittlung   und   Feststellung   des
                             Wahlergebnisses (Anlage 1).

1.2       Rechtsgrundlagen
Die wesentlichen Rechtsgrundlagen zur Landtagswahl sind
      •    das Landeswahlgesetz (LWG) und
      •    die Landeswahlordnung (LWO).

Auszüge dieser Rechtsgrundlagen befinden sich am Wahltag in Ihren Unterlagen.

2.        Vorbereitung auf den Wahltag
2.1       Bildung des Wahlvorstandes
Die/der Wahlvorsteher/in sowie deren/dessen Stellvertretung werden von der
Wahlleitung      ernannt.    Die/der      Wahlvorsteher/in   wiederum     beruft   die
Beisitzenden und bestellt aus ihnen die Schriftführung und deren Stellvertretung.

Alle Mitglieder des Wahlvorstandes müssen wahlberechtigt sein.

2.2       Material für den Wahlvorstand
Am Tag vor der Wahl erhält der Wahlvorstand von der Wahlleitung
      •    Die Wahlurne nebst Schlüssel,
      •    Die Wahlkabinen
      •    das Wählerverzeichnis,
      •    die Stimmzettel u Musterstimmzettel
      •    die Wahlbekanntmachung
      •    alle erforderlichen Unterlagen wie Niederschrift, Schnellmeldung etc.
      •    wichtige Telefonnummern (z. B. für die Ergebnisaufnahme, für Nachfragen usw.).

2.3       Besichtigen des Wahllokals
Die/der Wahlvorsteher/in und/oder deren Stellvertretung sollte sich spätestens in der
Woche vor der Wahl mit der Ansprechpartnerin oder dem Ansprechpartner für das
Wahllokal zu einer Besichtigung verabreden, um festzulegen,
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      •    durch wen das Wahllokal hergerichtet wird,
      •    ob ein Telefon am Wahltag zur Verfügung steht, welche Telefonnummer der
           Apparat hat und wie das Gerät ggf. zu bedienen ist,
      •    ob genügend Tische und Stühle in einer für Erwachsene geeigneten Größe zur
           Verfügung stehen,

      •    ob das Gebäude aufgeschlossen wird oder ein Schlüssel vorher abzuholen ist,
           Bei den Schulen sind die Schulleitungen und Hausmeister informiert, haben die
           Wahllokale am Wahltag bis 07:30 Uhr geöffnet und haben die Tische und Stühle
           bereitgestellt.

2.4       Aufbau des Wahllokals

                 Wahlvorsteher/in, Stellvertretung
                 und Schriftführung
                 • Prüfung der Wahlberechtigung
                    im Wählerverzeichnis
                 • Wahlurne im Blickfeld >                       Bekanntmachungen
                    Freigabe nach Prüfung der                    und
                    Wahlberechtigung                             Musterstimmzettel
                                                                 müssen im Wahllokal
                                                                 ausgehängt sein

                      Beisitzende
                                                                    Wahlkabinen
             •     Prüfung                  der
                                                            •    müssen vom Tisch der/
                   Wahlberechtigung          im
                                                                 Wahlvorsteherin/der
                   Wählerverzeichnis
                                                                 Wahlvorsteherin überblickt
             •     Stimmzettelausgabe
                                                                 werden können
                                                            •    müssen sich vor einer
                                                                 fensterlosen Wand befinden
                                                            •    Müssen        mit     einem
                                                                 Kugelschreiber ausgestattet
                                                                 sein
                                                            •    dürfen auch seitlich nicht
                                                                 einsehbar sein
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3.    Das Wählerverzeichnis
Im Wählerverzeichnis stehen alle wahlberechtigten Personen des Wahlbezirks namentlich und mit
Adresse. Es dient der Überprüfung der Wahlberechtigung.

3.1   Aufbau des Wählerverzeichnisses

Dem Wählerverzeichnis ist das sogenannte Abschlussblatt angehängt. Hier ist die aktuelle Zahl der
Wahlberechtigten des Wahlbezirks festgehalten.

Wahl zum 18. Niedersächsischen Landtag (Stadt Neustadt a. Rbge)                                 13.10.2017
                                                                                              Blatt 2 von
Wahlbezirk 5                                                                                  23

1. Ausfertigung
                                                            Stimmabgabe
Nr. Wahlberechtigter                    geb.                 erfolgt Bemerkung

    Mustermann, Max                         24.05.1996
  1 Ackerweg 2
    Mustermann, Nicole                      13.02.1992
  2 Ackerweg 2
    Nichtbekannt, Anke                      04.04.1946
  3 Ackerweg 2
    Nichtbekannt, Jule                      05.05.1948
  4 Ackerweg 2

                                            12.06.1937
  5 Sowieso, Bert Bergstr. 3
    Sowieso, Berta Bergstr.
                                            18.09.1935
  6 3

                                            03.08.1968
  7 Umsonst, Trude Bergstr. 5

                                            24.10.1970
  8 Umsonst, Udo Bergstr. 5

I 1 I 2 I 3 I 4 I 5 I 6 I 7 I 8 I 9 I 10 I 11 I 12 I 13 I 14 I 15 I 16 I 17 I 18 I 19 I 20 I 21 I 22 I 23 I
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Das Wählerverzeichnis ist nach den laufenden Nummern der Wahlberechtigten sortiert und
darüber hinaus wie folgt aufgebaut:

      •   Straßen in alphabetischer Reihenfolge
      •   innerhalb der Straßen die Hausnummern in aufsteigender Reihenfolge
      •   innerhalb der Hausnummern die Familiennamen in alphabetischer Reihenfolge
      •   innerhalb des Familiennamens nach dem Vornamen.
      •

Es schließt sich der „ungeordnete Nachtrag“ an. Hier finden sich alle Wahlberechtigten, die
zwischenzeitlich durch Meldeänderungen aufgrund von Zuzügen und Umzügen in das
Wählerverzeichnis aufgenommen wurden.

Akademische Grade (Prof., Dr. oder Dipl.-XX) gehören nicht zu den für die Wahl erforderlichen
Daten. Sie werden, soweit sie vorliegen, auf die Wahlbenachrichtigungen gedruckt. Im
Wählerverzeichnis wird auf diese Angabe verzichtet.

3.2    Der Umgang mit dem Wählerverzeichnis
Der Wahlvorstand ist nicht berechtigt, ohne ausdrückliche Anweisung (telefonische Meldung der
Wahlleitung) Änderungen im Wählerverzeichnis vorzunehmen. Wählerinnen und Wähler dürfen
auf keinen Fall nachgetragen werden! Erfolgt eine Anweisung der Wahlleitung zu einer
Berichtigung im Wählerverzeichnis: siehe „Sonderfälle“ Punkt 6.4.

3.2.1 Auffinden von Personen ohne Wahlbenachrichtigung
Einträge von Wahlberechtigten, die ohne Wahlbenachrichtigung in das Wahllokal kommen, lassen
sich über die Adresse leicht finden.
Sollte eine Person nicht auffindbar sein, ist im ungeordneten Nachtrag nachzusehen. Falls die
Person auch dort nicht aufgeführt ist, muss bei der Wahlleitung nachgefragt werden.
Seite 11 von 45

3.2.2 Streichungen im Wählerverzeichnis
Nicht mehr wahlberechtigte Personen sind im Wählerverzeichnis mit „gestrichen“ in Spalte 4
gekennzeichnet und in Spalte 5 (Bemerkungen) mit dem Streichungsgrund versehen.

                                                             Wegzug
          Mustermann, Max          24.05.1996 gestrichen     05.10.2017
        1 Ackerweg 2                                         Hermens
                                                             Wegzug
          Mustermann, Nicole       13.02.1992 gestrichen     05.10.2017
        2 Ackerweg 2                                         Hermens

          Nichtbekannt, Anke       04.04.1946
        3 Ackerweg 2
          Nichtbekannt, Jule       05.05.1948
        4 Ackerweg 2

3.2.3 Sperrvermerk W
In einigen Fällen enthält das Feld in der Spalte 4 für den Stimmabgabevermerk bereits einen
Eintrag, der darauf hinweist, dass die Wählerin bzw. der Wähler nicht ohne vorherige Prüfung
durch den Wahlvorstand „normal“ wählen kann, weil ihm ein Wahlschein für Briefwahl ausgestellt
worden ist. Diesen Eintrag nennt man „Sperrvermerk W“.

Folgender Eintragung weist darauf hin, dass ein Wahlschein ausgestellt worden ist:

Bei Wahlberechtigten, denen von der Wahlleitung vor dem Druck des Wählerverzeichnisses ein
Wahlschein ausgestellt wurde, ist in der Spalte 4 des Wählerverzeichnisses ein maschineller
Sperrvermerk „W“ für Wahlschein eingetragen.

                                                             Wahlschein
          Mustermann, Max          24.05.1996        W       04.10.2017
        1 Ackerweg 2                                         Hermens
                                                             Wahlschein
          Mustermann, Nicole       13.02.1992        W       04.10.2017
        2 Ackerweg 2                                         Hermens

          Nichtbekannt, Anke       04.04.1946
        3 Ackerweg 2
          Nichtbekannt, Jule       05.05.1948
        4 Ackerweg 2

Erscheint eine Wählerin oder ein Wähler mit Wahlschein im Wahllokal siehe „Sonderfälle“ Punkt
6.2.
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3.2.4 Der Stimmabgabevermerk

       Wahl zum 18. Niedersächsischen Landtag (Stadt Neustadt a. Rbge)                                 13.10.2017
                                                                                                     Blatt 2 von
       Wahlbezirk 5                                                                                  23

       1. Ausfertigung
                                                                   Stimmabgabe
       Nr. Wahlberechtigter                    geb.                 erfolgt Bemerkung

           Mustermann, Max                         24.05.1996
         1 Ackerweg 2
           Mustermann, Nicole                      13.02.1992
         2 Ackerweg 2
           Nichtbekannt, Anke                      04.04.1946
         3 Ackerweg 2
           Nichtbekannt, Jule                      05.05.1948
         4 Ackerweg 2

                                                   12.06.1937          √
         5 Sowieso, Bert Bergstr. 3
           Sowieso, Berta Bergstr.
                                                   18.09.1935          √
         6 3

                                                   03.08.1968
         7 Umsonst, Trude Bergstr. 5

                                                   24.10.1970
         8 Umsonst, Udo Bergstr. 5

       I 1 I 2 I 3 I 4 I 5 I 6 I 7 I 8 I 9 I 10 I 11 I 12 I 13 I 14 I 15 I 16 I 17 I 18 I 19 I 20 I 21 I 22 I 23 I

Für den Stimmabgabevermerk ist die Spalte 4 vorgesehen. Hier kennzeichnet die Schriftführung
durch ein rotes Kreuz, dass die Person gewählt hat. Zugleich mit dem Stimmabgabevermerk wird
am Fuß der jeweiligen Seite des Wählerverzeichnisses die nächste Zahl abgestrichen, so dass
daraus immer die Anzahl der Wähler auf der jeweiligen Seite des Wählerverzeichnisses ersichtlich
ist.

4.      Am Wahltag vor 8:00 Uhr
4.1     Einrichten des Wahllokals
Rechtzeitig, spätestens gegen 7:30 Uhr, beginnt der Wahlvorstand mit der Überprüfung der
Materialien und dem Herrichten des Wahllokals:
Seite 13 von 45

Siehe auch „Aufbau des Wahllokals“ in Kapitel 2.
Checkliste:

       Stimmzettel überprüfen: Gehört Ihr Wahlbezirk zu dem Wahlkreis, der auf dem Stimmzettel
         angegeben ist?

       Material aus der Wahlurne überprüfen.

Falls Stimmzettel oder Materialien fehlen oder fehlerhaft sind, wenden Sie sich bitte sofort an die
Wahlleitung.

        Wahlwerbung aus dem Wahllokal sowie in, vor und an dem Gebäude, in dem sich das
         Wahllokal befindet, entfernen.

        Je ein Schild mit der Wahlbezirksnummer am Eingang des Gebäudes sowie am Eingang zum
         Wahllokal anbringen.

       Weg zum Wahllokal ausschildern.

       Wahlbekanntmachung aushängen.

         Neben der Wahlbekanntmachung einen als „Muster“ gekennzeichneten Stimmzettel
         anbringen. Keine Muster-Stimmzettel in der Wahlkabine aufhängen.

        Wahlkabinen mit Schreibstiften versehen.

         Jederzeitige telefonische Erreichbarkeit sicherstellen (Handy eingeschaltet lassen!)

        Wahllokal unbedingt bis 8:00 Uhr telefonisch einsatzbereit melden.

4.2    Bannmeilenregelung für Plakatierungen um das Wahllokal
Während der Wahlzeit ist in und am Gebäude, in dem sich das Wahllokal befindet, sowie
unmittelbar vor dem Zugang zum Gebäude jede Beeinflussung der Wählerinnen und Wähler sowie
jede    Unterschriftensammlung      verboten.    Beispiele   hierfür   sind   das   Anbringen    von
Parteienwerbung, die Ausgabe von Flyern oder das Aufstellen von Informationsständen.
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4.3       Verschluss der Wahlurne
Unmittelbar vor Beginn der Stimmabgabe vergewissert sich der Wahlvorstand, dass die Wahlurne
leer ist, verschließt sie und die/der Wahlvorsteher/in nimmt den Wahlurnenschlüssel in
Verwahrung.
Die Wahlurne darf bis zum Schluss der Wahlhandlung nicht wieder geöffnet werden. Der
Einwurfschlitz der Wahlurne ist in geeigneter Weise (z.B. durch ein Papierblatt oder eine Pappe)
abzudecken, so dass nichts ohne Einverständnis eines Mitgliedes des Wahlvorstandes in die
Wahlurne eingeworfen werden kann.

4.4       Verpflichtung des Wahlvorstandes
Vor Beginn der Wahlhandlung weist der Wahlvorsteher/die Wahlvorsteherin die anwesenden
Wahlvorstandsmitglieder darauf hin, dass sie
      •    zur unparteiischen Wahrnehmung ihrer Ämter und
      •    zur Verschwiegenheit über die ihnen bei ihrer amtlichen Tätigkeit bekannt gewordenen
           Angelegenheiten verpflichtet sind.

Auch später hinzukommende Mitglieder sind auf ihre mit dem Amt verbundenen Aufgaben
hinzuweisen und zu verpflichten.

5.        Am Wahltag zwischen 8:00 und 18:00 Uhr
Die Wahllokale sind um 8:00 Uhr zu öffnen.

5.1       Anwesenheit und Beschlussfähigkeit
Während der Wahlhandlung muss der Wahlvorstand jederzeit beschlussfähig sein. Die
Beschlussfähigkeit ist gegeben, wenn mindestens drei Mitglieder des Wahlvorstandes, darunter
die/der Wahlvorsteher/in und die Schriftführung bzw. deren Stellvertretungen, anwesend sind.
Hilfskräfte werden hierbei nicht mitgezählt. Es bestehen keine Bedenken, wenn mit wechselnder
Besetzung gearbeitet wird, sofern die Beschlussfähigkeit des Wahlvorstandes durchgehend
gewährleistet ist.

Beschlüsse über einzelne Angelegenheiten werden mit einfacher Mehrheit gefasst. Bei
Stimmengleichheit gibt die Stimme der Wahlbezirksleitung, bei deren Abwesenheit die Stimme der
Stellvertretung, den Ausschlag.
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5.2       Öffentlichkeit
Während der Wahlhandlung und der Auszählung ist jeder Person der Zutritt zum Wahllokal zu
gewähren.

Es ist dafür Sorge zu tragen, dass Wahlbeobachter keinen Zugriff auf die Wahlunterlagen haben.
Das Wählerverzeichnis ist vor Einsichtnahme zu schützen. Der Wahlvorgang darf nicht gestört
werden. Bild- und Tonaufnahmen sind im Wahllokal grundsätzlich nicht zulässig, außer mit
Zustimmung aller Beteiligten und wenn dabei das Wahlgeheimnis gewahrt bleibt.

Der Wahlvorstand hat im Wahllokal das Hausrecht und kann störende Personen des Raumes
verweisen. Bei Notfällen und/oder Störungen kann die Polizei angerufen werden. Die Wahlleitung
ist umgehend über solche Vorfälle zu informieren.

5.3       Meinungsforschung
Wie bei den vergangenen Wahlen werden u.U. verschiedene Meinungsforschungsinstitute
Wählernachbefragungen durchführen. Betroffene Wahlvorstände werden hierüber vorab von der
Wahlgeschäftsstelle informiert.

Es ist den Meinungsforschungsinstituten nicht gestattet, Wählerinnen und Wähler vor der
Stimmabgabe anzusprechen. Die Befragung ist nach der Stimmabgabe, und nur außerhalb des
Wahlraumes erlaubt.

Die Wählernachbefragungen dürfen nicht zu Beeinflussungen von Wahlberechtigten führen.
Bedenken oder Verstöße sind mit der Wahlleitung zu klären. In Zweifelsfällen können die
Beauftragten der Institute nach Rücksprache mit der zuständigen Wahlleitung des Gebäudes
verwiesen werden.

5.4       Wählen im Wahllokal
Bei Ihnen im Wahllokal darf mit oder ohne Wahlbenachrichtigung wählen:
      •    wer in Ihrem Wählerverzeichnis ohne Sperrvermerk eingetragen und nicht gestrichen ist
           oder
      •    wer seinen gültigen Wahlschein für den Wahlkreis vorlegt, zu dem der von Ihnen betreute
           Wahlbezirk gehört (siehe „Sonderfälle“ Punkt 6.2).
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                                                   Person hat keinen Sperrvermerk
                                                   und ist im Wählerverzeichnis nicht
                                                   gestrichen

Die Schriftführung vermerkt die Stimmabgabe im Wählerverzeichnis durch ein Häkchen in Spalte 4
und streicht ein Zählkästchen in der Fußzeile der entsprechenden Seite des Wählerverzeichnisses
ab.
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                                                  Ist die Person im Wählerverzeichnis

    Nach Ausgabe des Stimmzettels geht die oder der Wahlberechtigte in eine der Wahlkabinen,
    kennzeichnet dort den Stimmzettel und faltet ihn in der Weise, dass die Stimmabgabe nicht
    erkennbar ist.

Die Schriftführung vermerkt die Stimmabgabe im Wählerverzeichnis durch ein Häkchen in Spalte 4
und streicht ein Zählkästchen am Rand des Wählerverzeichnisses ab.

Um die Geheimhaltung der Wahl nicht zu gefährden, ist darauf zu achten, dass sich in der
Wahlkabine jeweils nur eine Person aufhält. Dies gilt auch für Partner und grundsätzlich für Kinder.
Für Hilfspersonen gelten besondere Regelungen (siehe „Sonderfälle“ Punkt 6.1).
Seite 18 von 45

    Wahl zum 18. Niedersächsischen Landtag (Stadt Neustadt a. Rbge)                                 13.10.2017
                                                                                                  Blatt 2 von
    Wahlbezirk 5                                                                                  23

    1. Ausfertigung
                                                                Stimmabgabe
    Nr. Wahlberechtigter                    geb.                 erfolgt Bemerkung

        Mustermann, Max                         24.05.1996
      1 Ackerweg 2
        Mustermann, Nicole                      13.02.1992
      2 Ackerweg 2
        Nichtbekannt, Anke                      04.04.1946
      3 Ackerweg 2
        Nichtbekannt, Jule                      05.05.1948
      4 Ackerweg 2

                                                12.06.1937          √
      5 Sowieso, Bert Bergstr. 3
        Sowieso, Berta Bergstr.
                                                18.09.1935          √
      6 3

                                                03.08.1968
      7 Umsonst, Trude Bergstr. 5

                                                24.10.1970
      8 Umsonst, Udo Bergstr. 5

    I 1 I 2 I 3 I 4 I 5 I 6 I 7 I 8 I 9 I 10 I 11 I 12 I 13 I 14 I 15 I 16 I 17 I 18 I 19 I 20 I 21 I 22 I 23 I

Ist in der betreffenden Spalte bereits ein Stimmabgabevermerk eingetragen, so ist anhand der
eingenommenen Wahlbenachrichtigungen zu überprüfen, ob die Häkchen in der richtigen Zeile
eingetragen wurden.

Der Wahlvorstand hat das Recht, zusätzlich einen Lichtbildausweis zu verlangen. Bitte lassen Sie
sich zumindest immer dann einen Lichtbildausweis zeigen, wenn keine Benachrichtigungskarte
vorgelegt werden kann und wenn Ihnen die Person nicht bekannt ist.

Bitte weisen Sie den Wunsch von Wählerinnen und Wählern sich auszuweisen nie zurück.
Seite 19 von 45

Stimmabgabevermerke in einem Muster-Wählerverzeichnis

Die abgegebene Wahlbenachrichtigung oder die ausgestellte Ersatzwahlbenachrichtigung wird in
den Stapel der eingenommenen Wahlbenachrichtigungen nach der laufenden Nummer im
Wählerverzeichnis einsortiert. Die Sortierung erleichtert es im Zweifelsfall zu überprüfen, ob es
sich bei einem Stimmabgabevermerk um eine fehlerhafte Eintragung handelt (z. B. in der Zeile
verrutscht).

Es wird empfohlen, gelegentlich das Wählerverzeichnis daraufhin zu überprüfen, ob auf den
einzelnen Seiten die Zahlen der Stimmabgabevermerke mit den Zahlen in den zuletzt
abgestrichenen Kästchen übereinstimmen, da hierdurch die Feststellung der Zahl der jeweiligen
Stimmabgabevermerke nach Schluss der Wahl wesentlich erleichtert wird.

Das Wählerverzeichnis darf nur nach ausdrücklicher Anweisung durch die Wahlleitung verändert
werden (siehe „Sonderfälle“ Punkt 6.4)!

Für den Fall, dass ein Wahlvorstand über die Zurückweisung einer Person beschließt, ist eine Notiz
anzufertigen und diese der Niederschrift beizufügen.

5.5   Datenschutz
Es ist zu vermeiden, dass Angaben zur wahlberechtigten Person von anderen Personen zur
Kenntnis genommen werden können. Die Mitglieder des Wahlvorstandes sind außerdem nicht
befugt, Angaben zur wahlberechtigten Person so zu äußern, dass diese von anderen Personen
gehört werden können.

5.6   Schluss der Wahlhandlung
Um 18:00 Uhr ist die Wahlzeit beendet. Danach dürfen nur noch Personen ihre Stimme abgeben,
die sich bereits vor 18:00 Uhr zur Stimmabgabe im Wahllokal eingefunden haben. Der Zutritt zum
Wahllokal ist durch ein Mitglied des Wahlvorstandes so lange zu sperren, bis die Anwesenden ihre
Stimme abgegeben haben. Die Öffentlichkeit der Wahlhandlung ist dennoch zu wahren. Nach der
letzten Stimmabgabe erklärt die/der Wahlvorsteher/in die Wahlhandlung für beendet. Die Tür wird
wieder freigegeben, da das Wahllokal für die Auszählung geöffnet bleibt (Öffentlichkeit der
Ergebnisfeststellung).
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6.     Sonderfälle

6.1    Hilfestellungen beim Wählen
Wahlberechtigte, die nicht lesen können oder wegen einer körperlichen Beeinträchtigung den
Stimmzettel nicht kennzeichnen, falten oder selbst in die Wahlurne werfen können, bestimmen
eine Person ihres Vertrauens (dies kann auch ein Mitglied des Wahlvorstandes sein), die ihnen bei
den genannten Tätigkeiten hilft. Diese Hilfe kann bis zum Vorlesen des kompletten Stimmzettels in
einer „geschützten Ecke“ und Hilfe beim Ankreuzen in der Wahlkabine gehen. Eine Bitte um
Hilfestellung sollte grundsätzlich nie abgelehnt werden.

Die Hilfsperson ist von der Wahlbezirksleitung auf ihre Verschwiegenheitspflicht hinzuweisen.

Für blinde und sehbehinderte Personen stellt der Blinden- und Sehbehindertenverband
Niedersachsen e.V. eine Stimmzettelschablone zur Verfügung, die die betroffenen Personen bei
dem Verein anfordern und zur Stimmabgabe mitbringen können. Die Wahlvorstände prüfen in
keiner Weise diese Schablonen, sondern nehmen nur zur Kenntnis, dass diese genutzt werden.
Gegebenenfalls ist beim Einlegen des Stimmzettels in die Stimmzettelschablone Hilfe zu leisten.
Benutzte Blindenschablonen behält die Wählerin oder der Wähler, da wegen evtl. Schreibspuren
auf der Blindenschablone das Wahlgeheimnis nicht gewahrt wäre.
Seite 21 von 45

6.2   Person mit Wahlschein

                                         Steht die Person im Wählerverzeichnis und ist dort
                                         kein Sperrvermerk „W“ für Ersatzwahlschein oder
                                         Streichung vermerkt, darf die Person an der
                                         Urnenwahl teilnehmen

Bei der Ergebnisfeststellung ist der gültige Wahlschein später zur Zahl der Wähler und Wählerinnen
hinzuzuzählen und in die Niederschrift aufzunehmen (siehe „Auszählung der Landtagsswahl“ Punkt
7.3.2).
Seite 22 von 45

   Muster eines Wahlscheins:
Seite 23 von 45

6.3   Person ist im Wählerverzeichnis nicht zu finden

Besteht die Person darauf, im Wahllokal wählen zu wollen, obwohl sie nicht im Wählerverzeichnis
eingetragen ist und keinen Wahlschein vorweisen kann, muss der Wahlvorstand die Zurückweisung
der Person beschließen. Über den Beschluss ist eine gesonderte Notiz anzufertigen und der
Niederschrift beizufügen.
Es ist telefonische Rücksprache mit der Wahlleitung zu halten, ggf. ist die Person an diese zu
verweisen.

6.4   Berichtigungen des Wählerverzeichnisses
Im Laufe des Wahltages können von der Wahlleitung noch Wahlscheine für plötzlich erkrankte
Wahlberechtigte ausgegeben werden.
Die Wahlleitung fragt vor dem Ausstellen des Wahlscheins telefonisch nach, ob die Wählerin oder
der Wähler schon im Wahllokal gewählt hat.
Die/der Wahlvorsteher/in muss nun nach Anweisung der Wahlleitung handschriftlich einen
Sperrvermerk „W“ und ein Handzeichen bei der Wählerin oder dem Wähler setzen.
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Im Anschluss ist das Abschlussblatt zu ändern.

Beispiel für Änderung Abschlussblatt für den Fall, dass ein Wahlschein ausgestellt wurde:
Alle Angaben sind in der rechten Spalte (berichtigt gemäß § 53 Abs. 2 Satz 3 BWO) einzutragen.
In Zeile A1 ist die Zahl der Wahlberechtigten ohne Sperrvermerk um 1 zu mindern.
In Zeile A2 ist die Zahl der Wahlberechtigten mit Sperrvermerk um 1 zu erhöhen.
Die/der Wahlvorsteher/in unterschreibt mit Datumsangabe.

                                                    Landtagswahl            Landtagswahl

                                                   Neustadt a. Rbge., den 15.10.2017

                                                   Unterschrift
                                                   Die/der Wahlvorsteher

6.5    Rote Wahlbriefe mit Briefwahlunterlagen

Generell gilt: Rote Wahlbriefe dürfen im Wahllokal nicht angenommen werden!
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7.   Am Wahltag nach 18:00 Uhr
Bei der Ermittlung und Feststellung des Ergebnisses sollen alle Mitglieder des Wahlvorstands
anwesend sein.
Der Wahlvorstand ist während der Auszählung mit mindestens fünf Mitgliedern beschlussfähig.
Anwesend sein müssen:
       •   Wahlvorsteher/in oder Stellvertretung
       •   Schriftführung oder Stellvertretung
       •   mindestens drei Beisitzende.

Beschlüsse über einzelne Angelegenheiten werden mit einfacher Mehrheit
gefasst. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme der/des Wahlvorsteher/in, bei
deren Abwesenheit die Stimme der Stellvertretung, den Ausschlag.
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7.1    Öffentlichkeit bei der Auszählung
Die Ermittlung des Ergebnisses ist öffentlich, aber allein Sache des Wahlvorstandes.
Personen, die die Stimmenauszählung beobachten möchten, ist dies zu
gestatten. Ihnen ist ein Platz im Wahllokal zuzuweisen, von dem aus sie die
Stimmenauszählung uneingeschränkt einsehen können, diese aber nicht stören.
Das Wählerverzeichnis ist vor Einsichtnahme zu schützen.

Sollte es zu Störungen bei der Auszählung kommen, hat der Wahlvorstand alle
Wahlunterlagen in die Wahlurne zu legen und unter Aufsicht zu halten sowie die
Polizei um Hilfe zu bitten.

7.2    Vorbereitung der Zählung
Die Ermittlung des Ergebnisses schließt sich ohne Unterbrechung unmittelbar an die
Wahlhandlung an. Sie darf auf keinen Fall vor 18:00 Uhr beginnen.

Vor dem Öffnen der Wahlurne sind alle unbenutzten Stimmzettel von den
Tischen zu entfernen. Diese und andere Abfälle werden verpackt. Diese Dinge
sowie die Wahlkabinen sind anschließend beiseite zu stellen.

Über die Wahlhandlung sowie die Ermittlung des Wahlergebnisses ist von der
          Schriftführung eine Wahlniederschrift (Muster: Anlage 1) anzufertigen.

7.3    Auszählung
7.3.1 Zahl der Wahlberechtigten
Die Felder der Kennbuchstaben A 1, A 2 und A unter Nr. 4 der Wahlniederschrift sind dem
Abschlussblatt zu entnehmen (letzte Seite des Wählerverzeichnisses).

7.3.2 Zählen der Wählerinnen und Wähler
Zunächst werden alle Stimmzettel aus der Wahlurne entnommen, entfaltet, sortiert und gezählt.
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Aus den Zahlenreihen am unteren Rand jeder Seite des Wählerverzeichnisses ist die zuletzt
abgestrichene Zahl in die Strichliste für die Zählung der Stimmabgabevermerke im
Wählerverzeichnis zu übernehmen. Dann wird in der Strichliste das Ergebnis jeder abgestrichenen
Zahlenreihe (steht unter der zuletzt durchgestrichenen Zahl) auf die rechte Randspalte übertragen.
Die Zahlen der Randspalten werden addiert.

           Die Anzahl der Stimmabgabevermerke in Spalte 4 des Wählerverzeichnisses wird in der
           Wahlniederschrift bei Ziffer 3.2.2 vermerkt.

Anschließend werden die eingenommenen gültigen Wahlscheine („Wähler mit Wahlschein“)
gezählt.

           Die Anzahl der Wahlscheine wird in die Wahlniederschrift bei Kennbuchstabe B 1
           eingetragen.

Die Anzahl der Stimmzettel sowie die Summe der Stimmabgabevermerke und der Wahlscheine
sollen übereinstimmen:

Kontrollrechnung:
                        B1      +     3.2.2    =      B

Es muss logischerweise so viele Stimmzettel (B) geben, wie Personen gewählt haben (B 1 + 3.2.2).
Sollte die Summe auch bei nochmaliger Zählung nicht übereinstimmen, ist dies, soweit möglich, in
der Wahlniederschrift zu erläutern.

In jedem Fall ist für die weitere Auszählung die Zahl der Stimmzettel (Kennbuchstabe B)
maßgeblich.
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7.3.3 Zählen der Stimmen
Das Zählen der Stimmen beginnt damit, dass die Mitglieder des Wahlvorstands unter Aufsicht der
Wahlbezirksleitung folgende Stapel bilden, die unter Aufsicht zu halten sind:
   •   Parteienstapel: Stapel für gleich gekennzeichnete Stimmzettel (Erststimme=Zweitstimme)
   •   Stapel für verschieden gekennzeichnete Stimmzettel und für Stimmzettel mit nur einer
       abgegebenen Stimme
   •   Stapel für ungekennzeichnete Stimmzettel
   •   Sonderstapel (Stimmzettel, die Anlass zu Bedenken geben)

Parteienstapel:

Alle Stimmzettel, die zweifelsfrei gültig sind und auf denen Erst- und Zweitstimmen für dieselbe
Partei abgegeben wurden, werden parteienweise getrennt sortiert.
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Stapel für verschieden gekennzeichnete Stimmzettel und für Stimmzettel mit nur einer
abgegebenen Stimme:
Hier werden alle Stimmzettel gesammelt, die zweifelsfrei gültig sind, auf denen Erst- und
Zweitstimme jedoch für verschiedene Parteien abgegeben wurden.

und

hier werden auch alle Stimmzettel gesammelt, auf denen nur die Erst- oder nur die Zweitstimme
angekreuzt wurde.

       Stapel für ungekennzeichnete Stimmzettel: Alle Stimmzettel, die nicht gekennzeichnet sind
       (=ungültige Stimmen), werden hier gesammelt
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Sonderstapel:
Auf den Sonderstapel gehören alle Stimmzettel, die keinem der oben genannten Stapel zugeordnet
werden können, weil sie Anlass zu Bedenken geben. Der Wahlvorstand muss bei diesen
Stimmzetteln später entscheiden, ob die Stimmen als gültig oder ungültig gewertet werden.

                              Auszählungsschritte

Schritt 1 – Parteienstapel:
Zwei Mitglieder des Wahlvorstandes prüfen unabhängig voneinander (4-AugenPrinzip), ob
 die Kennzeichnung für Erst- und Zweitstimme der einzelnen Parteienstapel wirklich gleich
 lautet. Falsch sortierte Stimmzettel sind dem richtigen Stapel zuzuordnen. Die Stimmzettel
 der einzelnen Stapel sind anschließend zu zählen.

        Die ermittelte Anzahl ist in der Wahlniederschrift als Zwischensumme I (ZS I) in die
 Zeilen D 1 – D 21 (Erststimmen) und F 1 – F 22(Zweitstimmen) einzutragen. Die
 eingetragenen Zahlen sind bei den Erst- und Zweitstimmen identisch.
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Die gezählten Stimmzettel werden nach dem Auszählen beiseitegelegt und verbleiben unter
Aufsicht.
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Schritt 2 – Stapel verschieden gekennzeichneter Stimmzettel und Stimmzettel mit nur einer
Stimme:

Erststimmen
Die Stimmzettel dieses Stapels werden zunächst nach Erststimmen nach Parteien getrennt sortiert
und im 4-Augen-Prinzip überprüft. Die Stimmzettel der einzelnen Stapel sind anschließend zu
zählen. Die nicht abgegebenen Stimmen sind als ungültig einzutragen (Erststimme fehlt= Anzahl
wird in Zeile C bei ZS II eingetragen, Zweitstimme fehlt= Eintrag in Zeile E)

                             D 21

Zweitstimmen

Alle eben ausgezählten Stimmzettel sind jetzt nach den abgegebenen Zweitstimmen neu zu
sortieren und im 4-Augen-Prinzip zu überprüfen. Die Stimmzettel der einzelnen Stapel sind
anschließend wieder zu zählen.
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Die Stimmzettel, auf denen nur eine Stimme abgegeben wurde, zählen Sie jeweils hinzu. Die
Gesamtsumme wird dann in die Spalte ZS II eingetragen:

Gültige Erststimmen bei D 1- D 22
Ungültige Erststimmen bei C
Gültige Zweitstimmen unter F 1- F22
Ungültige Zweitstimmen bei E
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Schritt 3 – Stapel für ungekennzeichnete Stimmzettel:
Die Stimmzettel ohne Kennzeichnung werden ebenfalls im 4-Augen-Prinzip überprüft und gezählt.
Anschließend ist vom Wahlvorstand zu beschließen, dass die Stimmzettel aus diesem Stapel
ungültig sind (Sammelbeschluss).
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Schritt 4 – Sonderstapel:
Stimmzettel, die Anlass zu Bedenken oder Beanstandungen geben, wurden zu Beginn auf dem
Sonderstapel gesammelt. Die Auswertung dieses Sonderstapels erfolgt nun durch den
Wahlvorstand gemeinsam.

Jeder Stimmzettel wird einzeln durch den Wahlvorstand betrachtet. Anschließend wird über die
Gültigkeit beider Stimmen abgestimmt. Dabei kann der Beschluss für die Erststimme und die
Zweitstimme unterschiedlich sein. Die Mehrheit des Wahlvorstands entscheidet. Bei
Stimmengleichheit gibt die Stimme der Wahlvorsteherin/ des Wahlvorstehers den Ausschlag.
Diese/r gibt jede einzelne Entscheidung bekannt („Erststimme ungültig / gültig für…“,
„Zweitstimme ungültig / gültig für…“), vermerkt das Beschlussergebnis jeweils auf der Rückseite
des Stimmzettels und versieht den Stimmzettel mit einer fortlaufenden Nummer. Eine Übersicht
mit Beispielen für ungültige Stimmzettel und ungültige Stimmen finden Sie im Anhang.

         Die so ermittelte Anzahl ist in die jeweilige Zeile der Wahlniederschrift als
         Zwischensumme III wie folgt einzutragen:
Gültige Erststimmen bei D 1- D 22
Ungültige Erststimmen bei C
Gültige Zweitstimmen unter F 1- F22
Ungültige Zweitstimmen bei E

Alle Stimmzettel vom Sonderstapel sind beiseite zu legen und verbleiben unter Aufsicht. Sie sind
später als Anlage zur Wahlniederschrift zu nehmen.

Schritt 6 – Gesamtergebnis und Kontrolle
Die Felder D 1 bis D21 bzw. F 1 bis F 22 werden senkrecht für jede Zwischensumme addiert und in
die darrunterliegenden Felder D bzw. F „Gültige Stimmen insgesamt“ eingetragen.

Sämtliche Zwischensummen werden waagerecht addiert und die Ergebnisse in die Spalte
„Insgesamt“ eingetragen. Die Ergebnisse werden durch einen Beisitzenden überprüft.

Die Summe der ungültigen Stimmen (C bzw. E) und der gültigen Stimmen (D bzw. F) muss jeweils
bei Erst- und Zweitstimme mit der Anzahl der Stimmzettel (B) übereinstimmen.

Ebenfalls muss die Summe der Felder D 1 bis D21 bzw. F 1 bis F22 identisch mit der Zahl der
ermittelten gültigen Stimmen (D bzw. F) sein.
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7.3.4 Schnellmeldung
Die Wahlvorsteherin/der Wahlvorsteher verkündet das festgestellte Ergebnis im Wahllokal.
Danach werden die Ergebnisse in die Schnellmeldung eingetragen und sofort der Wahlleitung
unter 05032/84-330 gemeldet. Diese Schnellmeldung ist ganz besonders wichtig und muss
unverzüglich nach Ermittlung des Ergebnisses und Bekanntgabe im Wahllokal erfolgen.

                  Nutzen Sie für die Ergebnisübermittlung bitte nur die
                  Telefonnummer 05032/84-330

Sollten bei der telefonischen Aufnahme des Ergebnisses Unstimmigkeiten festgestellt werden,
muss der Wahlvorstand sich im Wahllokal weiterhin zur Verfügung halten und weitere
Anweisungen abwarten.

7.3.5 Fertigstellen der Wahlniederschrift
Fast alle Felder der Wahlniederschrift wurden bereits vor und während der Auszählung ausgefüllt.
Restliche offene Felder sind nun auszufüllen bzw. zu streichen, wenn sie nicht zutreffen. Bitte
achten Sie darauf, dass in der Wahlniederschrift bei Ziffer 4 (Ergebnis) auch alle
Zwischensummen eingetragen sind.

Die vollständig ausgefüllte Wahlniederschrift ist vom gesamten Wahlvorstand zu unterschreiben.

8.    Abschlussarbeiten
Nachdem der gesamte Wahlvorstand die Niederschrift unterzeichnet hat, zahlt die
Wahlvorsteherin/der Wahlvorsteher die Aufwandsentschädigungen an die Mitglieder des
Wahlvorstandes aus und lässt sich den Empfang des Geldes auf der Quittungsliste bestätigen.
Anschließend wird das Wahllokal aufgeräumt.
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8.1   Verpacken der Unterlagen

Wichtig: Achten Sie beim Verpacken auf die Beschriftungen der Umschläge und fügen Sie in die
Umschläge jeweils das hinein, was darauf steht.

      Den Umschlag „Anlage zur Wahlniederschrift“ legen Sie anschließend
           bitte zusammen mit der Niederschrift in die gelbe Mappe.
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8.2       Aufräumarbeiten
Die Wahlurne ist mit folgenden Unterlagen zu befüllen:
      •    Alle Umschläge (gefüllt mit den entsprechenden Unterlagen)
      •    Ungenutzte Stimmzettel
      •    Archivbox mit den Arbeitsmaterialien
      •    Blaue Wahlmappe
      •    die Gesetzestexte, Musterstimmzettel, Bekanntmachung und Hinweisschilder
      •    alles übrige Material

8.3       Abgabe Umschlag und Karton
Die Urne samt aller darin befindlichen Unterlagen, die Kabinen und die gelbe Wahlmappe sind am
Wahlabend in der ehemaligen Goetheschule abzugeben. Wir warten dort auf Sie:

Abgabe der Wahlunterlagen am 15.10.2017:

                                          WICHTIG:
                         Abholung- und Abgabestelle in der Kernstadt:
                             Aula der ehemaligen Goetheschule,
                      Zugang/Zufahrt über die Gerhard-Hauptmann-Str. !!

Abgabestelle der Wahlunterlagen für die Wahlbezirke 1-15 und 23:
1             Esperke
2             Vesbeck
3+4           Helstorf
5             Stöckendrebber                              Wir erwarten Sie hier:
6             Niedernstöcken                              Grundschule Mandelsloh
7             Lutter
8+9           Mandelsloh
11            Welze
12            Evensen
13            Laderholz
14            Bevensen
15            Büren
23            Wulfelade

Wahlbezirk 10 existiert nicht mehr!
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            Abschließend noch einmal unsere Bitte:

  Bitte rufen Sie uns an, wenn Sie Fragen haben oder
                 Probleme auftauchen.
Am Wahltag erreichen Sie uns durchgehend ab 07:00 Uhr
                        unter
                      05032/84-121 und -119

  Nutzen Sie diese Nummern aber bitte nicht für Ihre
                   Schnellmeldung.
                    Die Ergebnisse werden unter
                          05032/84-330
                       entgegen genommen.
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 Das Team Wahlen der Stadt Neustadt a. Rbge.
                   sagt

              Danke
  für Ihre Aufmerksamkeit heute und für Ihren
  Einsatz am Wahltag. Ein großes Dankeschön
 auch für die bei uns eingegangenen Hinweise,
Anregungen und für die vielen Menschen, die Sie
bei der Bundestagswahl in Ihren Wahllokalen für
die Aufgabe des Wahlhelfers begeistern konnten.

     Ohne Sie wäre eine ordnungsgemäße
 Durchführung der Wahl nicht möglich und wir
    wissen Ihren Einsatz sehr zu schätzen.

Wir wünschen Ihnen einen schönen Sonntag und
       einen angenehmen Wahlverlauf.

           Ihr Team Wahlen der Stadt Neustadt a. Rbge.
                                    Maike Reinert und
                                     Michael Hermens
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Anlage 1: Wahlbeobachtung
Da die Öffentlichkeit der Wahl ein wichtiges Wahlrechtsprinzip ist, besteht für jedermann die Möglichkeit sich von
der ordnungsgemäßen Abwicklung der Wahl durch Beobachtung vor Ort ein Bild zu machen. Mitglieder sind
grundsätzlich nicht zur Interaktion mit beobachtenden Dritten verpflichtet, sollten aber für Fragen offen sein. Das
Verhalten beobachtender Dritter unterliegt Grenzen, die nicht überschritten werden dürfen.
                  Was ist zulässig                                  Was ist nicht zulässig

      Aufenthalt auch nicht wahlberechtigter                 Störungen der Ruhe und Ordnung oder
      Personen im Wahllokal (Öffentlichkeit)                 Verzögerungen der Wahlhandlung oder der
      während der gesamten Zeit von 8 Uhr bis zur            Auszählung
      mündlichen Ergebnisverkündung                          Wähler dürfen weder angesprochen noch
                                                             beeinflusst werden
                                                             Tragen von parteipolitischen Symbolen
                                                             während der Wahlzeit von Personen, die
                                                             sich länger im Wahlraum aufhalten

                                                             Wahlpropaganda

      Entscheidungen des Wahlvorstandes                      Eingreifen in die Entscheidungen des
      verfolgen                                              Wahlvorstandes
      Ggf. generelle Fragen an den Wahlvorstand              Einsicht in das Wählerverzeichnis
      Nachfragen, wenn eine öffentliche                      Abfrage von personenbezogenen Daten
      Bekanntgabe akustisch nicht verstanden                 oder Auskünfte, wer bisher gewählt/nicht
      wurde (z.B. Ergebnisverkündigung)                      gewählt hat Forderung einer Nachzählung

      Beobachtung im Wahlraum, auch mit                      Gefährdung des Wahlgeheimnisses
      Blick auf den Auszählungstisch                         Anfassen von Wahlunterlagen oder
      Führen von Strichlisten während der                    Stimmzetteln
      Auszählung                                             Kein Recht auf Beobach-
      Notizen über mögliche Unregelmäßigkeiten               tung/Teilnahme an der Übermittlung der
                                                             Schnellmitteilung
      Medienberichterstattung während der                    Foto- oder Videoaufnahmen durch
      Wahlhandlung mit Zustimmung des                        beobachtende Dritte ohne Zustimmung der
      Wahlvorstandes                                         abgebildeten Personen (Recht am eigenen
      Medienberichterstattung während der                    Bild), auch nicht von vermuteten
      Auszählung in Abstimmung mit dem                       Unregelmäßigkeiten
      Wahlvorstand

Bei Verstößen gegen die Regeln soll zunächst eine Ermahnung ausgesprochen werden, bei wiederholtem Verstoß
oder gravierender Störungen kann die Person des Wahllokals verwiesen werden. Ist wegen Störung eine
ordnungsgemäße Ergebnisfeststellung nicht möglich, ist die Auszählung ggf. bis zur Wiederherstellung der
Ordnung zu unterbrechen.
Bei erzwungener oder anderweit unabweisbarer Unterbrechung sind alle Unterlagen einschließlich der
Stimmzettel vom Wahlvorstand zu verpacken, zu versiegeln und unter Verschluss zu halten, bis die öffentliche
Stimmenauszählung fortgeführt werden kann. Bei nicht abstellbaren Störungen ist die Wahlleitung zu
verständigen.    Können ordnungsgemäße Zustände auch dann nicht hergestellt werden, ist die Polizei
hinzuzuziehen.
Schnellmeldung                                                        Stadt/Gemeinde:

über das Ergebnis zur Landtagswahl am 15.10.2017

Wahlkreis: 33, Neustadt/Wunstorf                        A1 Wahlberechtigte ohne Sperrvermerk „W“              ______________

Stimmbezirk: ______                                     A2 Wahlberechtigte mit Sperrvermerk „W“               ______________

Wahllokal-Bezeichnung:                                  A3 Wahlberechtigte nach § 25 Abs. 2 BWO               ______________

                                                         A Wahlberechtigte ins. (A1+A2+A3 = A)                ______________

                                                         B Wählerinnen/Wähler                                 ______________

                                                        B1 dar. Wählerinnen/Wähler mit Wahlschein             ______________

 C Ungültige Erststimmen                           ___________            E Ungültige Zweitstimmen            ____________

 D Gültige Erststimmen                             ___________            F Gültige Zweitstimmen              ____________

Von den gültigen Erststimmen entfallen auf:                            Von den gültigen Zweitstimmen entfallen auf:

 D 1 Lechner, Sebastian (CDU)                      ___________            F 1 CDU                             ____________

 D 2 Osigus, Wiebke (SPD)                          ___________            F 2 SPD                             ____________

 D 3 Lamla, Ute (GRÜNE)                            ___________            F 3 GRÜNE                           ____________

 D 4 Iseke, Thomas (FDP)                           ___________            F 4 FDP                             ____________

 D 5 Iseke, Jonas (DIE LINKE.)                     ___________            F 5 DIE LINKE.                      ____________

 D 6 Wischhöver, Bernd (AfD Niedersachsen) __________                     F 6 AfD Niedersachsen               ____________

                                                                          F 9 BGE                             ____________

                                                                         F 13 DM                              ____________

                                                                         F 16 FREIE WÄHLER                    ____________

                                                                         F 17 LKR Niedersachsen               ____________

                                                                         F 18 ÖDP                             ____________

                                                                         F 19 Die PARTEI                      ____________

                                                                         F 20 Tierschutzpartei                ____________

D 21 Nowack, Bernhard (PIRATEN)                   _____________          F 21 PIRATEN                         ____________

                                                                         F 22 V-Partei³                       ____________
 Nur für Kontrollzwecke:

 C (Ungültige) + D (Gültige) =                     muss übereinstimmen mit E (Ungültige)
 + F (Gültige) =

Bei telefonischer Weitermeldung Hörer erst auflegen, wenn die Zahlen wiederholt sind.

                                                                 Bei EDV-Eingabe

______________________             _________         ______________________                _________________________
   (Unterschrift des Meldenden)       (Uhrzeit)        (Unterschrift des Annehmers)              (Unterschrift des Eingebers)
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