FÖRDERFIBEL Stand 03-2021 - Pfalzwerke
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FÖRDERFIBEL
Eine Übersicht über die Zuschüsse und
Fördermöglichkeiten für Elektromobilität in
Deutschland und den Bundesländern
Stand 03-2021
1Wenn Ihr
Bundesland hier nicht aufge-
führt ist, werden neben den deutschlandweiten
zum Zeitpunkt der Drucklegung leider keine öffentli-
chen Mittel in Ihrer Region zur Verfügung gestellt. Teilweise
bieten allerdings Stadtwerke individuelle Zuschüsse an.
Auf Anfrage recherchieren/beraten wir hier gerne.
Bitte beachten Sie, dass Irrtümer und
Änderungen vorbehalten bleiben.
INHALT
Einführung Seite 3
E-Mobilität: ein Überblick Seite 4
Förderung bundesweit Seite 9
Förderung in Berlin Seite 16
Förderung in Baden-Württemberg Seite 17
Förderung in Bayern Seite 21
Förderung in Hamburg Seite 24
Förderung in Hessen Seite 25
Förderung in Mecklenburg-Vorpommern Seite 27
Förderung in Nordrhein-Westfalen Seite 28
Förderung im Saarland Seite 33
Förderung in Sachsen Seite 35
Förderung in Schleswig-Holstein Seite 36
Förderung in Thüringen Seite 37
Glossar Seite 40
Schlusswort & Ihr Kontakt zu uns Seite 41
Quellen und rechtliche Aufklärung Seite 42
Haftungsausschluss Seite 43
2Einführung
Der Automotive-Markt verändert sich mit Im Rahmen unserer Recherche für die Studie
steigender Geschwindigkeit. Die Zeit der und als Beratungsleistung haben wir in diesem
Verbrenner neigt sich dem Ende. Immer mehr Zusammenhang diese Förderfibel erstellt.
Hersteller stellen ihr Angebot auf Elektro- bzw. Sie soll Ihnen helfen, sich im Wirrwarr des
Elektrohybridfahrzeuge um. Unternehmen werden deutschen Forderdschungels zurecht zu finden
mit ihren Fahrzeugflotten zu den wesentlichen und zu erfahren, ob der sprichwörtliche
Treibern der Umstellung von konventionellen zu Flickenteppich Ihre Region abdeckt.
elektrischen Antrieben gehören und damit die
Trendwende einleiten.
Für den Elektromobilitätsmonitor 2020 befragen
wir im Rahmen einer deskriptiven Studie
sektorenübergreifend Entscheidungsträger
bzw. Entscheidungsvorbereiter inländischer
Unternehmen. Insgesamt werden die Ergebnisse
aus über 1.500 durchgeführten Interviews
Hierfür haben unsere Expertinnen
verarbeitet.
und Experten die Fördermöglichkeiten in
Deutschland und in den einzelnen Bundesländern
Das Ergebnis ist eine umfassende und aktuelle
recherchiert. Die Ergebnisse wurden mit mehreren
Innenansicht des Elektromobilitätsmarktes
Quellen verglichen und so auf deren Verlässlichkeit
in Deutschland.
geprüft. Natürlich ist der Ursprung der Informationen
in unserem Quellenverzeichnis
nachzulesen.
3Elektromobilität: ein Überblick
Vielen ist wahrscheinlich bekannt, das
Elektrofahrzeug nicht gleicht Elektrofahrzeug ist.
Gleiches gilt natürlich auch für Ladestationen.
Es wird zwischen batterieelektrischen und
Hybridfahrzeugen und Ladesäulen und
Wallboxen unterschieden. Hier sollen für ein
besseres Grundverständnis jeweils die Optionen
einander gegenübergestellt und die technischen
Unterschiede erläutert werden.
Bei Ladesäulen und Wallboxen liegt der
Unterschied, wie der Name schon sagt, in der
Befestigung des Ladegeräts: Entweder wird es
auf einer freistehenden Säule oder als Modul
an der Wand angebracht. Entscheidend sind
eher die Ladebetriebsarten. Zum Laden von
Elektrofahrzeugen wird zwischen Normalladung,
Mittelschnellladung und Schnellladung
unterschieden.
Ladebetriebsart 1 Ladebetriebsart 2
• Geladen wird mit Wechselstrom (AC) an einer • Der Unterschied zur Ladebetriebsart 1 besteht
landesüblichen Haushaltssteckdose im Wesentlichen darin, dass in die Ladeleitung
• Maximal 3,7 kW Ladeleistung eine Steuer- und Schutzeinrichtung integriert
• Bei dieser Ladebetriebsart findet keine ist, die vor elektrischem Schlag bei
Kommunikation zwischen Energieabgabestelle Isolationsfehlern schützt.
und Fahrzeug statt.
• Ladedauer 8–14 Stunden
Ladebetriebsart 3 Ladebetriebsart 4
• In dieser Ladebetriebsart findet das • Das Laden mit Gleichstrom (DC) wird
Laden mit Wechselstrom (AC) an einer üblicherweise für höhere Ladeleistungen
zweckgebundenen Steckdose statt, die verwendet.
sich an einer am Netz fest installierten • Ladeleistung bis 150 kW
Ladestation befindet. • Volksmündlich ist dies das Laden an
• Ladeleistung bis 22 kW „Schnelladesäulen“.
• Steuern lässt sich der Ladevorgang durch • Ladedauer 0,5–1 Stunde
einen Datenaustausch zwischen Ladestation
und Fahrzeug.
• Ladedauer 2–4 Stunden
5Elektromobilität: ein Überblick
Batterie-Elektrofahrzeug Batterie-Elektrofahrzeug
(BEV) mit Range Extender (E-REV)
• Das batterieelektrische Fahrzeug ist ein • Das batterieelektrische Fahrzeug mit Range
rein elektrisches Fahrzeug. Es besitzt keinen Extender hat wie das BEV einen Elektromotor.
Verbrennungsmotor. Dieser ist wie beim BEV allein für den
• Der Antrieb erfolgt nur über den Elektromotor. Antrieb des Fahrzeugs verantwortlich.
Seine Energie bezieht das Fahrzeug über Die Bewegungsenergie kann wie beim
die integrierte Batterie. Batterieelektrische BEV per Rekuperation über einen Generator
Fahrzeuge verfügen im Regelfall über einen zurückgewonnen werden.
Generator mit der Fähigkeit zur Rekuperation. • Zusätzlich hat der E-REV einen kleinen
Die Bewegungsenergie wird dabei beim konventionellen Verbrennungsmotor und einen
Ausrollen oder Bremsen über einen Kraftstofftank. Über den Verbrennungsmotor
Generator zurückgewonnen und in die Batterie kann bei Bedarf die Batterie geladen und so die
zurückgespeichert. Reichweite vergrößert werden.
• Im Wesentlichen werden BEV jedoch extern • Auch E-REV werden wie BEV im Regelfall
mit Strom geladen. extern geladen.
Elektro- Elektro-
motor motor
E E
Verbrennungs-
motor mit
Generator
Aufladen Aufladen
über das über das
Batterie Netz Batterie Netz
6Elektromobilität: ein Überblick
Plug-In-Hybridfahrzeug (PHEV) Voll-Hybridfahrzeug (HEVfull)
• Das Plug-In-Hybridfahrzeug hat, wie auch der • Der Vollhybrid ist dem Plug-in-Hybridfahrzeug
E-REV, sowohl einen Elektromotor als auch sehr ähnlich: Auch er verfügt über einen
einen konventionellen Verbrennungsmotor. konventionellen und einen Elektromotor
• Im Gegensatz zum E-REV ist der und beide Motoren sind am Antrieb beteiligt
Verbrennungsmotor beim PHEV parallel zum und werden wie beim PHEV je nach Lade-
Elektromotor aktiv am Antrieb beteiligt. zustand und Leistungsabfrage genutzt.
• Je nach Ladezustand der Batterie und • Wie die zuvor genannten Fahrzeuge kann auch
geforderter Leistung können aber entweder nur der Vollhybrid über einen Generator
der Elektromotor, nur der Verbrennungsmotor rekuperieren, allerdings lässt sich dieser
oder beide gemeinsam das Fahrzeug antreiben. Fahrzeugtyp nicht extern laden.
• Das PHEV beherrscht wie die beiden zuvor • Die einzige Energiequelle der Batterie ist somit
genannten Fahrzeugtypen die Möglichkeit der Generator, der Bewegungsenergie des
der Rekuperation über einen Generator und Motors in elektrische Energie umwandelt.
kann ebenfalls extern geladen werden.
Elektro- Elektro-
motor motor
E E
Konventioneller Konventioneller
Verbrennungs- Verbrennungs-
motor (parallel) motor (parallel)
Aufladen
über das
Batterie Netz Batterie
7Elektromobilität: ein Überblick
Mild-Hybridfahrzeug (HEVmild)
Elektro-
• Der Mildhybrid ist eher mit einem motor
konventionellen Fahrzeug mit E
Verbrennungsmotor vergleichbar. Konventioneller
• Der Verbrennungsmotor wird dauerhaft für den Verbrennungs-
Antrieb genutzt. motor (parallel)
• Der Elektromotor kann den Antrieb
nicht allein übernehmen. Er dient nur als
Beschleunigungshilfe und ersetzt den Anlasser.
Diese Fahrzeuge haben wie nahezu alle
modernen Fahrzeuge eine Start-Stopp- Batterie
Automatik.
• Zusätzlich wird im Vergleich zu
konventionellen Fahrzeugen die Bremsenergie
(Rekuperation) in elektrische Energie
umgewandelt.
8Förderung
bundesweit
9Bundesweite Förderung
KfW-Umweltprogramm (240, 241)
Was wird gefördert? Wer wird gefördert?
• Anschaffung gewerblich genutzter • In- und ausländische Unternehmen jeder Größe
Fahrzeuge (Personenkraftwagen, • Freiberuflich arbeitende Personen
Zweirad, Nutzfahrzeuge inklusive Busse) • Unternehmen, die als Contracting-Geber
mit Elektroantrieb sowie Hybridfahrzeuge Dienstleistungen für Dritte erbringen
mit bivalentem Antrieb (Elektro/Benzin • Für Vorhaben im Ausland: auch
beziehungsweise Elektro/Diesel) und Tochtergesellschaften deutscher Unternehmen
Brennstoffzellenfahrzeuge, sofern deren und Joint Ventures mit maßgeblicher deutscher
Kohlendioxid-Emissionen 50 g pro Kilometer Beteiligung im Ausland
nicht übersteigen oder deren elektrische
Reichweite mindestens 40 Kilometer beträgt
• Errichtung von Ladestationen für
Elektrofahrzeuge
Wie hoch ist die Förderung? An wen wende ich mich?
• Es können bis zu 100 % der förderfähigen • Ihre Hausbank
Investitionskosten finanziert werden. Der • KfW
Kredithöchstbetrag beträgt i. d. R. bis zu Palmengartenstraße 5–9
10 Millionen € pro Vorhaben mit verschiedenen 60325 Frankfurt am Main
möglichen Laufzeiten des Kredits. Telefon: 0800/539-9001
• Bei Krediten mit bis zu 10 Jahren Laufzeit E-Mail: info@kfw.de
wird der Zinssatz für die gesamte Internet: www.kfw.de
Kreditlaufzeit festgeschrieben.
• Bei Krediten mit mehr als 10 Jahren Laufzeit
wird der Zinssatz für die ersten 10 Jahre
festgeschrieben.
Quelle:
Thüringer Aufbaubank, Förderprogramme,
Antrag möglich bis: www.aufbaubank.de/Foerderprogramme
bisher keine Frist
10Bundesweite Förderung
Ladestationen für Elektroautos –
Wohngebäude KfW 440
Was wird gefördert? Wer wird gefördert?
• Neue Ladestationen mit 11 kW Ladeleistung • Eigentümer und Wohnungseigentümer-
und intelligenter Steuerung gemeinschaften, Mieter und Vermieter
• Kosten für Einbau und Anschluss der
Ladestation
• Kosten für alle Installationsarbeiten, Kosten
eines Energiemanagement-Systems zur
Steuerung der Ladestation
• Die Gesamtkosten müssen mindestens 900 €
betragen, und der Antrag muss vor Kauf der
Ladestation auf dem KfW-Zuschussportal
gestellt werden.
Wie hoch ist die Förderung? An wen wende ich mich?
• Pauschaler Zuschuss von 900 € pro • KfW-Zuschussportal
Ladepunkt https://public.kfw.de/zuschussportal-web/
• Gesamtzuschuss 900–2.700 € je nach • KfW
Anzahl der Ladepunkte und entsprechendem Palmengartenstraße 5–9
Schwellenwert, Tabelle genaue 60325 Frankfurt am Main
Zuschusshöhe hier Telefon: 0800/539-9001
E-Mail: info@kfw.de
Internet: www.kfw.de
Quelle:
Bundesministerium für Verkehr
und digitale Infrastruktur
Antrag möglich bis: www.bmvi.de
31.12.2023
11Bundesweite Förderung
Förderaufruf zur Förderung von
Fahrzeugen und Ladeinfrastruktur
Was wird gefördert? Wer wird gefördert?
• Die Beschaffung von batterieelektrischen • Kommunale und gewerbliche Flotten
Neufahrzeugen und Beschaffung von
Ladeinfrastruktur für diese Neufahrzeuge
• Ladeinfrastruktur wird ausschließlich im
Zusammenhang mit einer im Rahmen des
Aufrufs beantragten Fahrzeugförderung
gefördert
• Gefördert werden die Investitionsmehr-
ausgaben, diese werden durch Vergleich mit
Referenzfahrzeugen ermittelt
Wie hoch ist die Förderung? An wen wende ich mich?
• Förder-Mindestbetrag von 9.000 € netto • Projektträger Jülich
• Förderquote zwischen 40 – 60 % der Forschungszentrum Jülich GmbH
Mehrausgaben Fachbereich EVI2
Telefon: 030 20199-3500
E-Mail: ptj-evi2-emob@fz-juelich.de
NOW GmbHTelefon: 030/311 6116 -750
E-Mail: elektromobilitaet@now-gmbh.de
Quelle:
https://www.ptj.de/lw_resource/datapool/
systemfiles/cbox/5654/live/lw_bekdoc/
foerderaufruf_bmvi_fahrzeuge_lis_2021_02.pdf
Antrag möglich bis:
31.03.2021
12Bundesweite Förderung
Förderungen und Vorteile allgemein
Was wird gefördert? Wer wird gefördert?
• Das Aufladen eines E-Autos beim • Unternehmen
Arbeitgeber ist bis 2030 steuerfrei. Anders als • Privatperson
bei anderen Arbeitgeber-Vergünstigungen • Verband/Vereinigung
(z. B. Tankgutscheine für Verbrenner) wird • Öffentliche Einrichtung
das Aufladen von E-Autos an ortsfesten
betriebseigenen Ladestationen i. d. R. nicht als
geldwerter Vorteil versteuert
• Ein E-Auto ist für zehn Jahre von der Kfz-
Steuer befreit.
• Ein Elektro-Dienstwagen mit Privatnutzung
wird statt mit 1 % nur mit 0,5 % des
Bruttolistenpreises versteuert.
• Der Absatz elektrisch betriebener
Fahrzeuge (Umweltbonus).
Wie hoch ist der Umweltbonus? An wen wende ich mich?
• 6.000 € für reine Elektrofahrzeuge, deren • BAFA
Nettolistenpreis für das Basismodell in Bundesamt für Wirtschaft und
Deutschland max. 40.000 € beträgt Ausfuhrkontrolle
• 5.000 € für Plug-In-Hybriden, deren Referat 422
Nettolistenpreis für das Basismodell in Frankfurter Straße 29–35
Deutschland max. 40.000 € beträgt 65760 Eschborn
• 4.500 € für andere Hybriden, deren Telefon: 06196/908-009
Nettolistenpreis für das Basismodell in E-Mail: elektromobilitaet@bafa.bund.de
Deutschland max. 40.000 € beträgt
• pauschal 100 € für die Ausstattung des
Fahrzeuges mit einem AVAS
Quelle:
Bundesministerium für Wirtschaft und
Energie: www.foerderdatenbank.de/FDB/
DE/Foerderprogramme
Antrag Umweltbonus
möglich bis:
31.12.2021
13Bundesweite Förderung
Flottenaustauschprogramm Sozial & Mobil
Was wird gefördert? Wer wird gefördert?
• Die Beschaffung von batterieelektrischen • Im Gesundheits- und im Sozialwesen tätige
Neufahrzeugen und Beschaffung von Organisationen und Unternehmen
Ladeinfrastruktur für diese Neufahrzeuge im (gemäß Wirtschaftszweigklasse Q)
Gesundheits- und Sozialwesen sowie Leasinggeber
• Ladeinfrastruktur wird ausschließlich im
Zusammenhang mit einer im Rahmen des
Aufrufs beantragten Fahrzeugförderung
gefördert
• Gefördert werden die Investitionsmehr-
ausgaben, diese werden durch Vergleich mit
Referenzfahrzeugen ermittelt
Wie hoch ist die Förderung? An wen wende ich mich?
• Förderfähige Ausgaben der Beschaffung • Projektträger VDI/VDE Innovation +
von batterieelektrischen Fahrzeugen sowie Technik GmbH
Fördersumme betragen pauschal 10.000 € Bereich Mobilität der Zukunft und Europa
• Förderfähige Ausgaben für eine Wallbox bis Steinplatz 1
22 kW betragen pauschal 1.500 € 10623 Berlin
• Förderfähige Ausgaben für eine Ladesäule Telefon: 030/310078-5660
(AC) betragen pauschal 2.500 € E-Mail: elmo@vdivde-it.de
• Förderung von Schnellladeinfrastruktur
ist nicht möglich
Quelle:
VDI/VDE Innovation + Technik GmbH
https://www.erneuerbar-mobil.de/
foerderprogramme/sozial%26mobil
Antrag möglich:
in Förderrunden, jeweils bis zum 1. März
eines Jahres, letztmaliger Stichtag:
1. März 2022
14Zuschüsse und
Fördermöglichkeiten
in den
Bundesländern
15Förderung in Berlin
Förderprogrammen „Wirtschaftsnahe
Elektromobilität“ (WELMO) des Landes Berlin
Was wird gefördert? Wer wird gefördert?
• Fördermodul Potenzialberatung für Fahrzeuge • Die Fördermaßnahmen richten sich
und Ladeinfrastruktur ausschließlich an in Berlin tätige kleine und
• Bedarfsplanung von Fahrzeugen, mittlere Unternehmen und selbstständig
Reichweiten und Ladeinfrastruktur, Tätige, die zur Ausübung ihrer gewerblichen,
Ermittlung von Voraussetzungen für gemeinnützigen oder freiberuflichen Tätigkeit
Netzanschluss und Sektorenkopplung und ein motorisiertes Fahrzeug benötigen.
der Planung von Maßnahmen zur Wahrung
der Versorgungssicherheit
• Jede Antragstellerin/jeder Antragsteller kann
vor Beantragung der Investitionsförderung eine
geförderte eintägige Beratung
durch ein vom Projektträger
autorisiertes Beratungsunternehmen in
Anspruch nehmen.
Wie hoch ist die Förderung? An wen wende ich mich?
• Im Rahmen der Potenzialberatung wird eine • IBB Business Team GmbH
eintägige Beratung mit einem Netto- Bundesallee 21, 10719 Berlin
Beratungssatz von max. 800 € gefördert. • Landeskreditbank Baden-Württemberg –
• Die Förderhöhe beläuft sich auf 80 % der Förderbank – (L-Bank)
Netto-Beratungskosten pro Tag. Förderfähig Schlossplatz 10
sind ausschließlich Beratungsleistungen von 76113 Karlsruhe
Unternehmen mit einem Netto-Tagessatz von Telefon: 030/21-250
maximal 1.000 €. E-Mail: elektromobilitaet@l-bank.de
Internet: http://ibb-bt-welmo.antragsverwaltung.de
Quelle:
co2online gemeinnützige
Beratungsgesellschaft mbH
Antrag möglich bis: www.co2online.de
bisher keine Frist
16Förderung in Baden-Württemberg
Ladeinfrastruktur für E-Fahrzeuge – Charge@BW
Was wird gefördert? Wer wird gefördert?
• Installation von Ladestationen inkl. • Unternehmen
Netzanschluss mit anschließendem • Freiberuflich arbeitende Personen
Betrieb sowie Leasing/Miete/Contracting von • eingetragene Vereine
Ladeinfrastruktur im nicht öffentlichen Raum • Genossenschaften
• Zuwendungsfähig sind alle einmaligen • öffentliche Anstalten
Ausgaben, die in unmittelbarem • und Stiftungen des öffentlichen Rechts
Zusammenhang mit der Installation des … mit Sitz in Baden-Württemberg
geförderten Ladepunktes stehen und
notwendig sind (z. B. Tiefbauarbeiten,
Installation und Inbetriebnahme).
• Die Ladeeinheit muss innerhalb von 6 Monaten
nach Zugang des Zuwendungsbescheides in
Betrieb genommen werden, mindestens 3 Jahre
in Betrieb sein und sich während dieser Zeit im
Eigentum des Antragstellers befinden.
Wie hoch ist die Förderung? An wen wende ich mich?
• Die Förderung erfolgt als Projektförderung im • Landeskreditbank Baden-Württemberg –
Wege der Anteilfinanzierung von bis zu 40 %, Förderbank – (L-Bank)
höchstens jedoch bis zu 2.500 € je Ladepunkt. Schlossplatz 10
• Die Ladepunkte müssen mit Strom aus 76113 Karlsruhe
erneuerbaren Energieträgern versorgt werden. Telefon: 0721/150-1388
E-Mail: elektromobilitaet@l-bank.de
Internet: www.l-bank.deW
Antrag möglich bis:
bisher keine Frist
17Förderung in Baden-Württemberg
Schnellladeinfrastruktur für E-Taxis
Was wird gefördert? Wer wird gefördert?
• Installation von Ladestationen mit > 22 kW • Juristische und natürliche Personen mit Sitz
Leistung inkl. Netzanschluss (auch in Baden-Württemberg, die den Bau und
Ertüchtigung oder alternativ Pufferspeicher), Betrieb von Ladeinfrastruktur für E-Taxis
Tiefbau, Fundament, Installation und gewährleisten können
Inbetriebnahme
• Ausstattung mit Steuerungs- und
Kommunikationsfunktionalitäten,
Kennzeichnung, Parkplatzmarkierung,
Parkplatzsensoren, Anfahrschutz,
Beleuchtung, Wetterschutz/Überdachung
• Eine 24/7-Zugänglichkeit für E-Taxis muss
garantiert und Strom aus erneuerbaren
Energien verwendet werden.
• Die maximale Ladeleistung der Ladestation
muss abwärtskompatibel sein.
Wie hoch ist die Förderung? An wen wende ich mich?
• 60 % der zuwendungsfähigen Ausgaben für • Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg
DC-Schnellladepunkte, bis 12.000 € pro Dorotheenstraße 8
Ladepunkt bei < 100 kW und bis zu 70173 Stuttgart
30.000 € für Ladepunkte ab 100 kW Telefon: 0711/231-5897
• 60 % der zuwendungsfähigen Ausgaben für E-Mail: e-foerderung-bw@vm.bwl.de
den Netzanschluss, bis 5.000 € für den Internet: www.vm.baden-wuerttemberg.de
Anschluss ans Niederspannungsnetz und bis
50.000 € ans Mittelspannungsnetz
Quelle:
Ministerium für Verkehr
Baden-Württemberg (VM)
Antrag möglich bis: https://vm.baden-wuerttemberg.de
bisher keine Frist
18Förderung in Baden-Württemberg
BW-e-Gutschein für E-Fahrzeuge
Was wird gefördert? Wer wird gefördert?
• Unterhalts- sowie Ladeinfrastrukturkosten • Unternehmen, Einzelkauffrauen und
für Ihre Elektrofahrzeuge mit vollelektrischem -männer, Freiberufler, Gesellschaften des
Antrieb bis zu einem maximalen bürgerlichen Rechts, eingetragene Vereine,
Nettolistenpreis von 65.000 € sowohl mit Genossenschaften, Körperschaften des
batterie- als auch brennstoffzellenelektrischem öffentlichen Rechts, öffentliche Anstalten,
Energiesystem Stiftungen des öffentlichen Rechts oder
Unternehmergesellschaften, die nach dem
01.03.2020 ein neues Elektrofahrzeug
bestellt haben
• Wach- und Sicherheitsdienste, kommunale
Betriebe bzw. medizinische Dienste, die ab
dem 01.06.2019 ein neues E-Auto
bestellt haben
• Fahrschulbetriebe, Carsharing-Unternehmen,
Pflege- und Sozialdienste, Bürgerbusvereine,
Unternehmen mit ÖPNV-Servicefahrzeugen,
Kommunen, Landkreise oder Gewerbetreibende
mit Lieferverkehr mit Bestelldatum
ab 01.11.2017
Wie hoch ist die Förderung? An wen wende ich mich?
• Festbetrag in Form eines Zuschusses in • L-Bank
Höhe von 1.000 € bei gekauften und Schlossplatz 12
333,33 € p. a. (maximal 3 Jahre) bei 76131 Karlsruhe
geleasten Elektrofahrzeugen Telefon: 0800/664-5866
E-Mail: elektromobilitaet@l-bank.de
Internet: www.l-bank.de
Quelle:
Landeskreditbank Baden-Württemberg
https://www.l-bank.de/produkte/
Antrag möglich bis: finanzhilfen/bw-e-gutschein.html
bisher keine Frist
19Förderung in Baden-Württemberg
LINOx BW
Was wird gefördert? Wer wird gefördert?
• Ladeinfrastruktur im privaten und halb • Unternehmen, Vereine,
öffentlichen Raum (keine 24/7-Zugänglichkeit Stiftungen, Genossenschaften,
erforderlich) Wohnungseigentumsgemeinschaften etc.
• Sach- und Investitionskosten für den Aufbau aus Kommunen mit besonders hoher
der Ladeinfrastruktur NOx-Belastung in Baden-Württemberg.
Antragsberechtigt sind alle juristischen
Personen aus den betroffenen Kommunen:
https://linox-bw.de/antragstellung.html
Wie hoch ist die Förderung? An wen wende ich mich?
• Großunternehmen bis zu 40 % der • Verband Region Stuttgart
förderfähigen Kosten Kronenstr. 25
• KMU bis zu 50 % der förderfähigen Kosten 70174 Stuttgart
• Kleinstunternehmen bis zu 60 % der E-Mail: linox-bw@region-stuttgart.org
förderfähigen Kosten
• Kommunen bis 100 % der förderfähigen Kosten
Quelle:
https://www.linox-bw.de/
Antrag möglich bis:
30.09.2022
20Förderung in Bayern
Förderaufrufe „Ladeinfrastruktur für
Elektrofahrzeuge in Bayern“
Was wird gefördert? Wer wird gefördert?
• Die Errichtung öffentlich zugänglicher • Antragsberechtigt sind natürliche und
Ladeinfrastruktur in Bayern mit einem juristische Personen mit Sitz in Bayern.
oder mehreren Ladepunkten einschließlich
des dafür erforderlichen Netzanschlusses des
Ladestandorts und der Montage der
Ladestation
• Es dürfen maximal 20 % der jährlich zur
Verfügung stehenden Mittel an eine
Antragstellerin/einen Antragsteller
vergeben werden.
• Voraussetzung für die Förderung sind ein
öffentlicher Zugang für Ladesäulen, die
Nutzung erneuerbarer Energien und der
Mindestbetrieb über 6 Jahre.
Wie hoch ist die Förderung? An wen wende ich mich?
• Die für die jeweilige Förderperiode geltenden • Bayern Innovativ – Bayerische Gesellschaft für
Höchstbeträge für Zuwendungen werden in Innovation und Wissenstransfer mbH
den Förderaufrufen mit ergänzenden Am Tullnaupark 8
Hinweisen zur Förderrichtlinie festgelegt. 90402 Nürnberg
• Die Zuwendung wird im Wege der Telefon: 0800/026-8724
Projektförderung als nicht rückzahlbarer E-Mail: kontakt@projekttraeger-bayern.de
Zuschuss als Anteilfinanzierung gewährt. Internet:
www.elektromobilitaet-bayern.de/foerderung
Quelle:
Bayern Innovativ
https://www.bayern-innovativ.de/
21Förderung in Bayern
Förderprogramm „Laden in München“
Was wird gefördert? Wer wird gefördert?
• Gefördert wird der Ladeinfrastruktur Aufbau • Antragsberechtigt sind nur juristische
bei mehr als zehn Ladepunkten Personen und Wohnungseigentümer-
• Die Ladepunkte müssen im Stadtgebiet gemeinschaften (WEG).
München errichtet werden oder in den
Landkreisen Dachau, Fürstenfeldbruck und
München.
• Betrieb der Ladeinfrastruktur mit Ökostrom
• Teilnahme an einer Begleitforschung der
TU München
Wie hoch ist die Förderung? An wen wende ich mich?
• Gefördert werden 40 bis 60 % der • Landeshauptstadt München
im Projektzeitraum abgeschriebenen Referat für Gesundheit und Umwelt
Investitionskosten. SG E-Mobilität
• Ebenfalls gefördert werden 40 bis 60 % der Bayerstraße 28a
im Projektzeitraum entstandenen Ausgaben,
die nicht abgeschrieben werden.
Quelle:
Landeshauptstadt München
www.muenchen.de/emobil
Antrag möglich bis:
30.09.2022
22Förderung in Bayern
München e-mobil
Was wird gefördert? Wer wird gefördert?
• Lastenpedelecs sowie zwei- und dreirädrige • Für Pedelecs und Fahrzeuge EG-Klasse L1e bis
Elektroleichtfahrzeuge L4e alle natürlichen und juristischen Personen
• E-Pkw, wenn beim Kauf keine weiteren des öffentlichen und privaten Rechts
Förderungen in Anspruch genommen wurden • Bei Fahrzeugen der EG-Klasse L5e bis L7e
(Doppelförderverbot) und Nettolistenpreis von sowie E-Pkw der EG-Klasse M1 und N1 alle
65.000 € nicht überschritten wird Unternehmen und Gewerbebetriebe sowie
• E-Pkw der EG-Klasse M1 und N1, wenn freiberuflich tätige Personen und gemeinnützig
sie gewerblich genutzt werden und ein anerkannte Organisationen
herkömmlich motorisiertes Fahrzeug ersetzen. • Förderanträge für Ladeinfrastruktur können
Das Altfahrzeug muss mindestens ein Jahr vor von natürlichen und juristischen Personen
Antragstellung auf die Antragstellerin/den des öffentlichen und privaten Rechts und
Antragsteller in München zugelassen sein. Wohnungseigentümergesellschaften
Der Ersatz des Fahrzeugs muss nach der gestellt werden.
Antragstellung durch eine Abmeldung • Alle Antragsteller können Beratungsleistungen
nachgewiesen werden. beantragen und müssen einen Hauptwohnsitz,
• Beratungsleistungen Firmensitz bzw. eine Niederlassung in
München haben.
Wie hoch ist die Förderung? An wen wende ich mich?
• Lastenpedelecs und Zwei- / dreirädrige • Ermittlung der zuständigen Einrichtung:
Elektroleichtfahrzeuge mit 25 % der https://www.muenchen.de/rathaus/
Nettokosten bis max. 1.000 € Stadtverwaltung/Referat-fuer-Gesundheit-
• Vierrädrige Elektroleichtfahrzeuge mit 25 % der und-Umwelt/Klimaschutz_und_Energie/
Nettokosten bis max. 3.000 € Elektromobilitaet/Foerderprogramm_
• Ladeinfrastruktur mit 40 % der Nettokosten Elektromobilitaet.html
für Planung, Montage und Installation bis max.
3.000 € für Normalladepunkte und max.
10.000 € für Schnellladepunkte
Antrag möglich bis:
31.12.2021 (mit Chance auf
Verlängerung ab 2022 bis 2025)
23Förderung in Hamburg
ELBE – Electrify Buildings for EVs
Was wird gefördert? Wer wird gefördert?
• Ladeeinrichtungen an und in Wohn- oder • Grundeigentümer*innen oder sonstige
Gewerbeimmobilien sowie auf gewerblich dinglich Verfügungsberechtigte von Wohn- und
genutzten Flächen Nichtwohngebäuden in Hamburg
• Zuwendungsfähig sind die Ausgaben der zur • Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft an
Beschaffung vorgesehenen Ladeeinrichtungen Standorten in Hamburg
inklusive deren betriebsfertiger Installation • Hamburger Hochschulen und
und der Maßnahmen für die Verlegung des Forschungseinrichtungen
Stromanschlusses • Gebietskörperschaften und Einrichtungen der
• Hardwarebeschaffung/-leasing öffentlichen Verwaltung in Hamburg
• Installation, Erstinbetriebnahme und • Die Antragsteller*innen sind dazu verpflichtet,
Beschilderung am Erreichen der Forschungsziele mitzuwirken,
• Voraussetzung für die Förderung ist die sodass ein auf Netzerfordernisse
Zusammenarbeit mit einem der am Projekt abgestimmtes Lade- und Lastmanagement
ELBE beteiligten realisiert werden kann.
Ladeinfrastrukturbetreibenden (CPO).
Wie hoch ist die Förderung? An wen wende ich mich?
• Für die Durchführung der Vorhaben können • Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB)
Zuwendungen als nicht rückzahlbare Besenbinderhof 31
Zuschüsse gewährt werden. 20097 Hamburg
• Die Förderung beträgt mindestens 40 % der Telefon: 040/24846-113
förderfähigen Kosten. Bei mittleren Fax: 040/24846-432
Unternehmen erhöht sich die Förderung auf E-Mail: m.winkelmann@ifbhh.de
50 %, bei kleinen und Kleinstunternehmen Internet: www.ifbhh.de
auf 60 %.
Antrag möglich bis:
30.09.2022
24Förderung in Hessen
Umweltfreundlicher Öffentlicher
Personennahverkehr (ÖPNV)
Was wird gefördert? Wer wird gefördert?
• Anschaffung von Elektrobussen und • Antragsberechtigt sind die hessischen
Aufbau der dafür erforderlichen Infrastruktur. Landkreise, die hessischen kreisfreien Städte,
Förderfähig sind Niederflur-Midibusse (mit Kommunen sowie öffentliche und private
einer Mindestlänge von 8 m), Solobusse Verkehrsunternehmen, die Aufgaben des ÖPNV
und Gelenkbusse. erfüllen.
Wie hoch ist die Förderung? An wen wende ich mich?
• Die Zuwendung erfolgt als anteiliger Zuschuss • HA Hessen Agentur GmbH
von bis zu 40 % der Investitionsmehrausgaben Innovations- und Nachhaltigkeitsprojekte
des E-Busses zum vergleichbaren Bus mit Alina Riepshoff/Herr Dirk Säuberlich
Verbrennungsmotor. Konradinerallee 9
• Für den Aufbau der Ladeinfrastruktur 65189 Wiesbaden
kann ebenso ein Zuschuss von bis zu 40 % Telefon: 0611/95017-8957, -8906
der Investitionsausgaben beantragt werden. E-Mail: alina.riepshoff@hessen-agentur.de,
Die maximale Fördersumme pro Ladepunkt dirk.saeuberlich@hessen-agentur.de
beträgt dabei 400 € pro Kilowatt Internet: www.innovationsfoerderung-hessen.de
installierter Ladeleistung. Der Netzanschluss
kann darüber hinaus mit bis zu 100.000 €
bezuschusst werden.
Antrag möglich bis:
bisher keine Frist
25Förderung in Hessen
Förderaufruf zur Förderung von
Ladeinfrastruktur 2021/2022
Was wird gefördert? Wer wird gefördert?
• Beschaffung und Installation von Normal- • Unternehmen und Kommunen mit Sitz
und Schnellladeinfrastruktur in Hessen
Wie hoch ist die Förderung? An wen wende ich mich?
• Bis zu 40% der Investitionskosten für • Hessisches Ministerium für Wirtschaft,
Normal- und Schnellladesäulen sowie für Energie, Verkehr und Wohnen
Wallboxen (als Zuschuss) auf dem eigenen Förderportal der Innovationsförderung Hessen
Betriebsgelände sowie an frequentierten Orten
im öffentlichen Raum Telefon: 0611/95017 8990
• Förderfähig ist auf die Planungsleistung und E-Mail: ladeinfrastruktur@hessen-agentur.de
Installation bis maximal 10.000 Euro
pro Standort
• Gesamtausgaben für ein Vorhaben müssen
zwischen 10.000 EUR und 300.000 EUR liegen.
Quelle:
HA Hessen Agentur GmbH
https://www.innovationsfoerderung-
hessen.de/ladesaeulen
Antrag möglich bis:
30.04.2021; Förderung endet
spätestens am 31.10.2022
26Förderung in Mecklenburg-Vorpommern
Klimaschutzförderrichtlinie Unternehmen
(KliFöUntRL M-V)
Was wird gefördert? Wer wird gefördert?
• Investive Maßnahmen zum Einsatz • Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft
alternativer nichtfossiler Kraftstoffe und mit Sitz in Mecklenburg-Vorpommern
Antriebe, Brennstoffzelltechnik und einschließlich Genossenschaften und
E-Mobilität (es werden noch andere Contracting-Unternehmen
Maßnahmen außerhalb von E-Mobilität
gefördert. Details: https://www.lfi-mv.de/
export/sites/lfi/foerderungen/klimaschutz-
projekte-in-wirtschaftlich-taetigen-
organisationen/download/Klimaschutz- An wen wende ich mich?
Foerderrichtlinien-AmtsBlatt-10.11.14.pdf),
die mindestens 20.000 € kosten. • Landesförderinstitut Mecklenburg
• Der Projektstandort muss sich im Eigentum Vorpommern
des Antragstellers und in Mecklenburg- Jördis Mannheim/Christoph Papenfuß
Vorpommern befinden Werkstr. 213
• Das Projekt ist sachlich, technologisch und 19061 Schwerin
bautechnisch unter Beachtung des Telefon: 0385/6363-1434, -1231
Grundsatzes der Zweckmäßigkeit und E-Mail: joerdis.mannheim@lfi-mv.de,
Wirtschaftlichkeit zu planen und muss sich in christoph.papenfuss@lfi-mv.de
mehr als 5 Jahren amortisieren. Internet: www.lfi-mv.de/foerderungen
Wie hoch ist die Förderung?
• Die Ermittlung des nicht rückzahlbaren
Zuschusses erfolgt auf der Basis von
Nettoinvestitionskosten
• Wasserstoff-Infrastruktur auf Basis
erneuerbarer Energie 30 %
• Elektromobilität einschl. Infrastruktur auf Quelle:
Basis erneuerbarer Energie 30 % Landeshauptstadt Schwerin
https://www.schwerin.de/politik-
verwaltung/dienstleistungen
Antrag möglich bis:
31.12.2023
27Förderung in Nordrhein-Westfalen
progres.nrw, Programmbereich
Emissionsarme Mobilität
Was wird gefördert? Wer wird gefördert?
• Umsetzungsberatung und -konzepte • Natürliche Personen
Elektromobilität • Juristische Personen des öffentlichen
• Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge Rechtes (z. B. Kommunen, kommunale
• Reine Batterieelektrofahrzeuge und Gebietskörperschaften, kommunale
Brennstoffzellenfahrzeuge Zweckverbände und Kirchen)
• Elektrische Lastenfahrräder • Juristische Personen des Privatrechts wie
• Konzepte, Studien und Analysen, an denen ein Unternehmen, Vereine und Parteien
besonderes Landesinteresse besteht • Personengesellschaften (z. B.
Gesellschaften bürgerlichen Rechts,
offene Handelsgesellschaften,
Kommanditgesellschaften und
Partnerschaftsgesellschaften)
An wen wende ich mich?
• Bezirksregierung Arnsberg
Abteilung 6 – Bergbau und Energie in NRW
Postfach 10 25 45
44025 Dortmund
Telefon: 0211/837-1928
E-Mail: progres.emob@bra.nrw.de
Internet: www.bezreg-arnsberg.nrw.de
Quelle:
https://www.bezreg-arnsberg.nrw.de/
themen/p/progres_nrw_emissionsarme_
mobilitaet/index.php
28Förderung in Nordrhein-Westfalen
progres.nrw, Programmbereich
Emissionsarme Mobilität
Wie hoch ist die Förderung?
• Für Umsetzungsberatung und -konzepte Elektromobilität:
1 Kommunen/kommunale Betriebe: 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, max. 24.000 €
Natürliche Personen: 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, max. 15.000 € für Eigentümer*innen
2
von Mietgebäuden mit jeweils mindestens vier Wohneinheiten
Juristische Personen: 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal 15.000 € für
Wohnungseigentümer-Gemeinschaften sowie Eigentümer*innen von Mietgebäuden mit jeweils
3
mindestens vier Wohneinheiten, Besitzer*innen von mindestens fünf gewerblich genutzten
Kraftfahrzeugen sowie Arbeitgeber*innen mit mindestens fünf Kfz-Stellplätzen für Beschäftigte
• Nicht öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur:
Kommunen und kommunale Betriebe: 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, max. 2.600 € (Wallbox)
1
bzw. 5.800 € (Ladesäule) pro Ladepunkt
Natürliche Personen: 60 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, max. 2.000 € pro Ladepunkt
2
(Wallbox/Ladesäule)
Juristische Personen: 60 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, max. 2.000 € (Wallbox)
3
bzw. 4.000 € (Ladesäule) pro Ladepunkt
• Öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur:
Kommunen und kommunale Betriebe und juristische Personen: 60 % der zuwendungsfähigen
1
Ausgaben, max. 6.000 € pro Ladepunkt
2 Natürliche Personen: 60 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, max. 6.000 € pro Ladepunkt
Antrag möglich bis:
31.12.2025
29Förderung in Nordrhein-Westfalen
progres.nrw, Programmbereich
Emissionsarme Mobilität
Wie hoch ist die Förderung?
• Reine Batterieelektrofahrzeuge:
1 Kommunen und kommunale Betriebe: 40 % der Anschaffungskosten, max. 30.000 €
Juristische Personen: 8.000 € für die Klasse N1 (von 2,3 t bis 3,5 t) und 8.000 € für die Klasse N2
2 (größer 3,5 bis 7,49 t). Antragsberechtigt sind hier auch Personengesellschaften und
natürliche Personen als Freiberufler und als Gewerbetreibende.
• Brennstoffzellenfahrzeuge:
1 Kommunen und kommunale Betriebe: 60 % der Anschaffungskosten, max. 60.000 €
Juristische Personen: 8.000 € für die Klasse N1 (von 2,3 t bis 3,5 t) und 8.000 € für die Klasse N2
2 (größer 3,5 bis 7,49 t). Antragsberechtigt sind hier auch Personengesellschaften und natürliche Personen
als Freiberufler und als Gewerbetreibende.
• Konzepte, Studien und Analysen:
1 Kommunen und kommunale Betriebe: 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben
2 Juristische Personen: 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben
Antrag möglich bis:
31.12.2025
30Förderung in Nordrhein-Westfalen
NRW.BANK.Elektromobilität
Was wird gefördert? Wer wird gefördert?
• Erwerb von Elektro-, Brennstoffzellen- • Gewerbliche Unternehmen; freie Berufe;
und Wasserstoff-Fahrzeugen (Ausnahme: Öffentliche Einrichtungen & Unternehmen;
Leasingfinanzierungen) Existenzgründer*innen mit Standort in NRW
• Investitionen im Zusammenhang mit
Elektromobilität (z. B. Investitionen in
Ladeinfrastruktur oder Batterietechnik),
• Forschungs- und Entwicklungsvorhaben im
Bereich der Elektromobilität und
• Umrüstungen von Fahrzeugen auf
elektrische Antriebe
• Mehrwertsteuerbeträge können nur
mitfinanziert werden, wenn der Antragsteller
nicht vorsteuerabzugsberechtigt ist.
Wie hoch ist die Förderung? An wen wende ich mich?
• Förderung erfolgt als Ratendarlehen mit einem • An Ihre Hausbank
Höchstbetrag von 10 Mio. €
• Laufzeit: vier bis zehn Jahre mit festem Zinssatz
für die gesamte Laufzeit ohne Tilgungsfreijahre
oder inkl. zwei Tilgungsfreijahren
• Die Tilgung erfolgt in gleichen
Vierteljahresraten
• Die NRW.BANK bietet alle Laufzeiten
des Programms sowohl mit attraktiven,
beihilferelevanten Zinssätzen, als auch in
einer beihilfefreien Variante mit entsprechend
angepassten Zinssätzen an
Antrag möglich bis:
bisher keine Frist
31Förderung in Nordrhein-Westfalen
Zuwendungen für die Umweltwirtschaft
des Landes Nordrhein-Westfalen
Was wird gefördert? Wer wird gefördert?
• Studien und Beratungsleistungen, Forschung, • Unternehmen, Verbände/Vereinigungen,
Entwicklung und Innovation, Wissenstransfer, Forschungseinrichtungen, Hochschulen,
Netzwerke und Cluster, Teilnahme Kommunen und öffentliche Einrichtungen
kleiner und mittlerer Unternehmen an
Messen oder Ausstellungen, Investitionen
in den Umweltschutz, die über geltende
Unionsnormen hinausgehen, Bau und Ausbau
von Forschungsinfrastrukturen für
Umwelt- und Naturschutz
Wie hoch ist die Förderung? An wen wende ich mich?
• Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. • Leitmarktagentur NRW
• Die Höhe des Zuschusses ist von Ihnen Karl-Heinz-Beckurts-Str. 13
als Antragsteller*in und der Art Ihres 52428 Jülich
Vorhabens abhängig. Telefon: 02461/690-601
E-Mail: etn@fz-juelich.de
Internet: www.leitmarktagentur.nrw
Antrag möglich bis:
30.06.2021
32Förderung im Saarland
Förderung regionaler Klimaschutzprojekte und der
Elektro-Fahrrad-Mobilität im Saarland (EMOB)
Was wird gefördert? Wer wird gefördert?
• E-Fahrzeuge als Pedelecs, Lastenpedelecs und • Antragsberechtigt sind Städte, Gemeinden,
Elektroroller mit einer Höchstgeschwindigkeit Landkreise, kommunale Zweckverbände,
von bis zu 45 km/h und/oder bis zu 4 kW Anstalten des öffentlichen Rechts und
starken Elektromotoren sonstige Betriebe und Einrichtungen,
• Fahrrad-Abstellanlagen für E-Fahrzeuge mit die mehrheitlich in kommunaler
mindestens 6 Stellplätzen Trägerschaft stehen.
• Errichtung oder Nachrüstung einzelner • Der Zuwendungsantrag muss vor Beginn des
Ladeeinrichtungen für E-Fahrzeuge Vorhabens gestellt werden.
(ohne Pkw)
• Innovative Projekte im Bereich E-Mobilität mit
Pilot-, Demonstrations- und Modellcharakter,
jedoch nur Projekte außerhalb der Pkw- An wen wende ich mich?
Elektromobilität.
• Erstellung von Radverkehrskonzepten zur • Ministerium für Wirtschaft, Arbeit,
Verbesserung des Alltagsradverkehrs Energie und Verkehr
• Verbesserung des Radverkehrs gemäß Referat F/3
der aktuell gültigen Kommunalrichtlinie des Franz-Josef-Röder-Straße 17
Bundes vom 01.10.2018, sofern die dortigen 66119 Saarbrücken
Voraussetzungen der EMOB nicht Herr Klaus-Dieter Uhrhan
entgegenstehen Telefon: 00681/501-4298
E-Mail: referat.f3@wirtschaft.saarland.de
Internet: www.wirtschaft.saarland.de
Antrag möglich bis:
bisher keine Frist
33Förderung im Saarland
Förderung regionaler Klimaschutzprojekte und der
Elektro-Fahrrad-Mobilität im Saarland (EMOB)
Wie hoch ist die Förderung?
• Die Zuwendung erfolgt als Zuschuss im Rahmen einer Projektförderung und wird
als Anteilsfinanzierung gewährt.
• Für E-Fahrzeuge 50 % der Anschaffungskosten bis max. 2.000 € für Lastenpedelecs
und Elektroroller bzw. 1.000 € für Pedelecs
• Für die Errichtung/Nachrüstung einzelner Ladeeinrichtungen bis 80 %
der zuwendungsfähigen Ausgaben, max. bis zu 30.000 € pro Anlage
• Für innovative Projekte 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, max. 50.000 € pro Anlage
• Die Förderung von Radverkehrskonzepten beträgt bis zu 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben,
max. bis zu 50.000 €
• Die Förderung zur Verbesserung des Radverkehrs wird als Aufstockung zu einer möglichen Förderung im
Rahmen der Kommunalrichtlinie des Bundes mit zusätzlich bis zu 20 % der zuwendungsfähigen
Ausgaben gewährt, maximal bis zu 50.000 €.
Antrag möglich bis:
bisher keine Frist
34Förderung in Sachsen
Stromspeicher mit/ohne Ladestation (RL Speicher)
Was wird gefördert? Wer wird gefördert?
• Investitionen für konventionelle Anlagen zur • Antragsberechtigt sind grundsätzlich alle
Speicherung elektrischer Energie (einschl. natürlichen und juristischen Personen des
Quartierspeicher und Nachrüstsätze), öffentlichen und privaten Rechts
auch in Verbindung mit Ladeinfrastruktur für (einschließlich deren Zusammenschlüsse sowie
Elektrofahrzeuge Angehörige freier Berufe), die
• Investitionen für Speicheranlagen von Eigentümer*innen, Pächter*innen oder
elektrischer Energie die nicht auf Blei- Mieter*innen von Flächen im Freistaat
oder Lithium-Ionen-Technologien basieren Sachsen sind, auf denen das Vorhaben
(Modellvorhaben), auch in Verbindung realisiert werden soll.
mit Ladeinfrastruktur sowie der Mess- • Eine Zuwendung wird nur gewährt, wenn
und Steuereinrichtungen und Ingenieur- und die Zuwendung für den Stromspeicher und ggf.
Planungsleistungen die Ladestation insgesamt mindestens
1.400 € beträgt.
Wie hoch ist die Förderung? An wen wende ich mich?
• Die Förderung wird im Rahmen einer • Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB)
Projektförderung als Festbetragsfinanzierung Pirnaische Straße 9
(konventionelle Stromspeicher und 01069 Dresden
Ladestationen) bzw. Anteilsfinanzierung Telefon: 0351/4910-4910
(für Modellvorhaben) in Form eines nicht Fax: 0351/4910-1788
rückzahlbaren Zuschusses gewährt. E-Mail: servicecenter@sab.sachsen.de
• Konventioneller Stromspeicher: Internet: www.sab.sachsen.de
Die Zuschusshöhe beträgt 1.000 €
(Sockelbetrag) zzgl. 200 € pro kWh
Nutzkapazität (Leistungsbetrag), max.
40.000 €.
• Modellvorhaben: Die Zuschusshöhe beträgt bis
50 % der zwdf. Ausgaben, max. 50.000 €.
Quelle:
• Ladestation: Die Zuschusshöhe beträgt für
Sächsische Aufbaubank – Förderbank
AC-Ladepunkte 400 € sowie für DC-
https://www.sab.sachsen.de/
Ladepunkte 1.500 € pro Ladepunkt.
förderprogramme/
0 0 0 0 0 0
Antrag möglich bis:
bisher keine Frist 35Förderung in Schleswig-Holstein
Förderung von Ladesäulen und Wallboxen
Was wird gefördert? Wer wird gefördert?
• Ladeinfrastruktur/Wallboxen • Privatpersonen, Unternehmen, Kommunen,
• Beratung/Installation gemeinnützige Organisationen/Stiftungen/
• Pedelecs Verbände/Vereine, Unternehmen mit
kommunaler Beteiligung in Schleswig-Holstein
Wie hoch ist die Förderung? An wen wende ich mich?
• Bei Anschaffung einer Wallbox 400 € + • Ihre zuständige IHK
400 € für Installation und Anschluss. Bei (Flensburg, Kiel oder Lübeck)
Neuerrichtung einer PV-Anlage mit min. 5 kWp
erhöht sich der Betrag auf 600 € pro Wallbox.
• Errichtung öffentlich zugänglicher
Ladeinfrastruktur bis zu 50 % der
förderfähigen Ausgaben, max. 30.000 €
pro Ladepunkt
• Nicht öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur
500 € pro LP für juristische Personen des
privaten Rechts und natürliche Personen mit
wirtschaftlicher Tätigkeit. 750 € für
juristische Personen des öffentlichen Rechts
einschl. deren Gesellschaften. 500 € für
zusätzliches Lastmanagement pro Standort
bei min. 3 Ladepunkten
• Lastenfahrräder bis 50 % der förderfähigen
Kosten, max. 400 €
Antrag möglich bis:
bisher keine Frist
36Förderung in Thüringen
Elektromobilität Thüringen
Was wird gefördert? Wer wird gefördert?
• Ausgaben für Kauf, Leasing, Miete und • Antragsberechtigt sind Unternehmen und
Installation von Ladesystemen für alternativ sonstige juristische Personen mit
angetriebene Fahrzeuge inkl. innovativer Betriebsstätte im Freistaat Thüringen sowie
Energiespeicher für erneuerbar erzeugte Thüringer Forschungseinrichtungen.
Energien • Die Förderung wird als
• Investitionen für elektrische De-minimis-Beihilfe gewährt.
Pufferspeicher, soweit diese in anerkannten • Die dem Unternehmen bzw. dem
Elektromobilitätsprojekten zur Stabilisierung Unternehmensverbund gewährten De-minimis-
der Netzspannung geeignet sind und Beihilfen dürfen den maximalen Gesamtbetrag
ausschließlich mit erneuerbaren Energien von 200.000 € innerhalb des lfd. und der
gespeist werden letzten zwei Kalenderjahre nicht übersteigen.
• Spezifische technische Ausrüstung, soweit Bei Unternehmen, die im Bereich des
diese zusätzlich in die Fahrzeuge oder die gewerblichen Straßengüterverkehrs tätig sind,
Ladeinfrastruktur eingebaut wird und zur beträgt der Höchstbetrag 100.000 €.
Erfüllung des Zuwendungszwecks
notwendig ist
Wie hoch ist die Förderung? An wen wende ich mich?
• Anschaffung + Installation Ladeinfrastruktur: • Thüringer Aufbaubank
Zuschuss von bis zu 75 % der Anschaffungskosten Gorkistraße 9
inkl. der Installation bis zur Inbetriebnahme, 99084 Erfurt
jedoch max. 15.000 € je Ladestation (im Fall Bettina Fröhlich, Nicole Engelhardt
einer DC-Ladesäule oder Anlage zur Betankung Telefon: 0361/7447-185, -180
von Wasserstoff max. 30.000 €) Fax: 0361/7447-410
• Investitionen in elektrische Pufferspeicher: E-Mail: bettina.froehlich@aufbaubank.de
Zuschuss in Höhe von 500 €/kWh, max. Internet: www.aufbaubank.de
75 % der Gesamtausgaben (inkl. Netzanschluss)
• Ausgaben für spezifische technische
Ausrüstungen: Zuschuss von bis zu 75 % der
Ausgaben an Unternehmen bzw. bis zu 100 %
an Forschungseinrichtungen
Antrag möglich bis:
bisher keine Frist
37Förderung in Thüringen
E-Mobil Invest
Was wird gefördert? Wer wird gefördert?
• Investitionen zur Errichtung und • Antragsberechtigt sind kommunale
Modernisierung öffentlicher Unternehmen mit mindestens 25 %
Ladeinfrastruktur für elektrisch angetriebene kommunaler Beteiligung und eigener
Pkw und Nutzfahrzeuge sowie zur Errichtung Rechtspersönlichkeit, in das
der benötigten Ladeinfrastruktur geförderter Genossenschaftsregister eingetragene
Fahrzeuge Wohnungsbaugenossenschaften
• Investitionen zur Beschaffung elektrisch (e. G.), Religionsgemeinschaften mit
betriebener Fahrzeuge gemäß § 2 Nr. 2 und 4 Körperschaftsstatus sowie deren Stiftungen,
Elektromobilitätsgesetz (EmoG) Anstalten und Stiftungen öffentlichen
• Investitionen in die Umrüstung vorhandener Rechts, Vereine mit Gemeinnützigkeitsstatus,
Nutzfahrzeuge in Fuhrparks auf die in das Vereinsregister eingetragen sind,
elektrischen Antrieb sowie gemeinnütze Organisationen und
Wohlfahrtsverbände mit Sitz
im Freistaat Thüringen
Wie hoch ist die Förderung? An wen wende ich mich?
• Für Investition in Ladeinfrastruktur: bis 50 % • Thüringer Aufbaubank
der zwdfg. Ausgaben, max. 6.000 € für Wirtschafts- und Innovationsförderung
AC- und max. 20.000 € für DC-Ladestationen Gorkistraße 9
• Für Beschaffung von Fahrzeugen: bis zu Postfach 90 02 44
40 % je Fahrzeug, max. 8.000 € für Pkw 99105 Erfurt
und Nutzfahrzeuge bis 3,5 t, max. 20.000 € Internet: www.aufbaubank.de
für Fahrzeuge bis 7,5 t und max. 100.000 €
für Nutzfahrzeuge mit mehr als 7,5 t
• Für Investitionen zur Umrüstung: bis 40 % je
Fahrzeug, max. 20.000 € für Nutzfahrzeuge
bis zu 7,5 t und max. 100.000 € für
Nutzfahrzeug über 7,5 t
Antrag möglich bis:
31.12.2021
38Förderung in Thüringen
CO2-arme Mobilität in Thüringen –
Modellprojekt Elektrobussysteme
Was wird gefördert? Wer wird gefördert?
• Investitionen zum Aufbau einer modellhaften • Antragsberechtigt sind Träger der
Ladeinfrastruktur für Elektromobilität Daseinsvorsorge des ÖPNV nach § 3
im ÖPNV inkl. Ausgaben zum Abs. 1 Nr. 2 und Nr. 3 ThürÖPNVG sowie von
Ausbau der Infrastruktur, zum Betrieb diesen unter Beachtung der Verordnung (EG)
elektrischer Linienbusse und erforderlicher Nr. 1370/2007 beauftragte
Oberleitungssysteme Verkehrsunternehmen.
• Investitionen zur Umstellung der ÖPNV-
Busflotte im städtischen Nahverkehr,
insbesondere zum Erwerb neuer Elektrobusse
• Ausgaben für Erwerb und Ersatzbeschaffung
von Batterien bzw. Energieanhängern, um die
elektrischen Linienbusse zu betreiben
• Ausgaben für Modellvorhaben, um CO2-armen
ÖPNV im ländlichen Raum bzw. für den Bereich
Stadt-Umland anzubieten
• Ausgaben für Investitionen, um Wartung
und Reparatur an Elektrobussen in
Werkstätten abzusichern
Wie hoch ist die Förderung? An wen wende ich mich?
• Die Förderhöhe beträgt bis zu 80 % der • Thüringer Aufbaubank
förderfähigen Ausgaben, für Elektrobusse bis Wirtschafts- und Innovationsförderung
zu 75 % der förderfähigen Ausgaben. Gorkistraße 9
• Vorhaben können gefördert werden, wenn die Postfach 90 02 44
zuwendungsfähigen Ausgaben mehr 99105 Erfurt
als 5.000 € (netto) betragen. Internet: www.aufbaubank.de
Antrag möglich bis:
31.12.2023
39GLOSSAR
BEGRIFF/Abkürzung Bedeutung
Acoustic Vehicle Alerting System: ein akustisches Warnsystem
AVAS
für geräuscharme Fahrzeuge, insbesondere Elektroautos
Auch „Bagatellbeihilfe“. Beihilfe, die ein EU-Mitgliedstaat
De-minimis-Beihilfe einem Unternehmen gewährt und deren Betrag als geringfügig
anzusehen ist.
i. d. R. In der Regel
Konventionelle Speicher Speicher, basierend auf Lithium-Ionen-Technologie
KWK Kraft-Wärme-Kopplung
zwdfg. zuwendungsfähig
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