FÖRDERFIBEL Stand 03-2021 - Pfalzwerke
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FÖRDERFIBEL Eine Übersicht über die Zuschüsse und Fördermöglichkeiten für Elektromobilität in Deutschland und den Bundesländern Stand 03-2021 1
Wenn Ihr Bundesland hier nicht aufge- führt ist, werden neben den deutschlandweiten zum Zeitpunkt der Drucklegung leider keine öffentli- chen Mittel in Ihrer Region zur Verfügung gestellt. Teilweise bieten allerdings Stadtwerke individuelle Zuschüsse an. Auf Anfrage recherchieren/beraten wir hier gerne. Bitte beachten Sie, dass Irrtümer und Änderungen vorbehalten bleiben. INHALT Einführung Seite 3 E-Mobilität: ein Überblick Seite 4 Förderung bundesweit Seite 9 Förderung in Berlin Seite 16 Förderung in Baden-Württemberg Seite 17 Förderung in Bayern Seite 21 Förderung in Hamburg Seite 24 Förderung in Hessen Seite 25 Förderung in Mecklenburg-Vorpommern Seite 27 Förderung in Nordrhein-Westfalen Seite 28 Förderung im Saarland Seite 33 Förderung in Sachsen Seite 35 Förderung in Schleswig-Holstein Seite 36 Förderung in Thüringen Seite 37 Glossar Seite 40 Schlusswort & Ihr Kontakt zu uns Seite 41 Quellen und rechtliche Aufklärung Seite 42 Haftungsausschluss Seite 43 2
Einführung Der Automotive-Markt verändert sich mit Im Rahmen unserer Recherche für die Studie steigender Geschwindigkeit. Die Zeit der und als Beratungsleistung haben wir in diesem Verbrenner neigt sich dem Ende. Immer mehr Zusammenhang diese Förderfibel erstellt. Hersteller stellen ihr Angebot auf Elektro- bzw. Sie soll Ihnen helfen, sich im Wirrwarr des Elektrohybridfahrzeuge um. Unternehmen werden deutschen Forderdschungels zurecht zu finden mit ihren Fahrzeugflotten zu den wesentlichen und zu erfahren, ob der sprichwörtliche Treibern der Umstellung von konventionellen zu Flickenteppich Ihre Region abdeckt. elektrischen Antrieben gehören und damit die Trendwende einleiten. Für den Elektromobilitätsmonitor 2020 befragen wir im Rahmen einer deskriptiven Studie sektorenübergreifend Entscheidungsträger bzw. Entscheidungsvorbereiter inländischer Unternehmen. Insgesamt werden die Ergebnisse aus über 1.500 durchgeführten Interviews Hierfür haben unsere Expertinnen verarbeitet. und Experten die Fördermöglichkeiten in Deutschland und in den einzelnen Bundesländern Das Ergebnis ist eine umfassende und aktuelle recherchiert. Die Ergebnisse wurden mit mehreren Innenansicht des Elektromobilitätsmarktes Quellen verglichen und so auf deren Verlässlichkeit in Deutschland. geprüft. Natürlich ist der Ursprung der Informationen in unserem Quellenverzeichnis nachzulesen. 3
Elektromobilität: ein Überblick Vielen ist wahrscheinlich bekannt, das Elektrofahrzeug nicht gleicht Elektrofahrzeug ist. Gleiches gilt natürlich auch für Ladestationen. Es wird zwischen batterieelektrischen und Hybridfahrzeugen und Ladesäulen und Wallboxen unterschieden. Hier sollen für ein besseres Grundverständnis jeweils die Optionen einander gegenübergestellt und die technischen Unterschiede erläutert werden. Bei Ladesäulen und Wallboxen liegt der Unterschied, wie der Name schon sagt, in der Befestigung des Ladegeräts: Entweder wird es auf einer freistehenden Säule oder als Modul an der Wand angebracht. Entscheidend sind eher die Ladebetriebsarten. Zum Laden von Elektrofahrzeugen wird zwischen Normalladung, Mittelschnellladung und Schnellladung unterschieden. Ladebetriebsart 1 Ladebetriebsart 2 • Geladen wird mit Wechselstrom (AC) an einer • Der Unterschied zur Ladebetriebsart 1 besteht landesüblichen Haushaltssteckdose im Wesentlichen darin, dass in die Ladeleitung • Maximal 3,7 kW Ladeleistung eine Steuer- und Schutzeinrichtung integriert • Bei dieser Ladebetriebsart findet keine ist, die vor elektrischem Schlag bei Kommunikation zwischen Energieabgabestelle Isolationsfehlern schützt. und Fahrzeug statt. • Ladedauer 8–14 Stunden Ladebetriebsart 3 Ladebetriebsart 4 • In dieser Ladebetriebsart findet das • Das Laden mit Gleichstrom (DC) wird Laden mit Wechselstrom (AC) an einer üblicherweise für höhere Ladeleistungen zweckgebundenen Steckdose statt, die verwendet. sich an einer am Netz fest installierten • Ladeleistung bis 150 kW Ladestation befindet. • Volksmündlich ist dies das Laden an • Ladeleistung bis 22 kW „Schnelladesäulen“. • Steuern lässt sich der Ladevorgang durch • Ladedauer 0,5–1 Stunde einen Datenaustausch zwischen Ladestation und Fahrzeug. • Ladedauer 2–4 Stunden 5
Elektromobilität: ein Überblick Batterie-Elektrofahrzeug Batterie-Elektrofahrzeug (BEV) mit Range Extender (E-REV) • Das batterieelektrische Fahrzeug ist ein • Das batterieelektrische Fahrzeug mit Range rein elektrisches Fahrzeug. Es besitzt keinen Extender hat wie das BEV einen Elektromotor. Verbrennungsmotor. Dieser ist wie beim BEV allein für den • Der Antrieb erfolgt nur über den Elektromotor. Antrieb des Fahrzeugs verantwortlich. Seine Energie bezieht das Fahrzeug über Die Bewegungsenergie kann wie beim die integrierte Batterie. Batterieelektrische BEV per Rekuperation über einen Generator Fahrzeuge verfügen im Regelfall über einen zurückgewonnen werden. Generator mit der Fähigkeit zur Rekuperation. • Zusätzlich hat der E-REV einen kleinen Die Bewegungsenergie wird dabei beim konventionellen Verbrennungsmotor und einen Ausrollen oder Bremsen über einen Kraftstofftank. Über den Verbrennungsmotor Generator zurückgewonnen und in die Batterie kann bei Bedarf die Batterie geladen und so die zurückgespeichert. Reichweite vergrößert werden. • Im Wesentlichen werden BEV jedoch extern • Auch E-REV werden wie BEV im Regelfall mit Strom geladen. extern geladen. Elektro- Elektro- motor motor E E Verbrennungs- motor mit Generator Aufladen Aufladen über das über das Batterie Netz Batterie Netz 6
Elektromobilität: ein Überblick Plug-In-Hybridfahrzeug (PHEV) Voll-Hybridfahrzeug (HEVfull) • Das Plug-In-Hybridfahrzeug hat, wie auch der • Der Vollhybrid ist dem Plug-in-Hybridfahrzeug E-REV, sowohl einen Elektromotor als auch sehr ähnlich: Auch er verfügt über einen einen konventionellen Verbrennungsmotor. konventionellen und einen Elektromotor • Im Gegensatz zum E-REV ist der und beide Motoren sind am Antrieb beteiligt Verbrennungsmotor beim PHEV parallel zum und werden wie beim PHEV je nach Lade- Elektromotor aktiv am Antrieb beteiligt. zustand und Leistungsabfrage genutzt. • Je nach Ladezustand der Batterie und • Wie die zuvor genannten Fahrzeuge kann auch geforderter Leistung können aber entweder nur der Vollhybrid über einen Generator der Elektromotor, nur der Verbrennungsmotor rekuperieren, allerdings lässt sich dieser oder beide gemeinsam das Fahrzeug antreiben. Fahrzeugtyp nicht extern laden. • Das PHEV beherrscht wie die beiden zuvor • Die einzige Energiequelle der Batterie ist somit genannten Fahrzeugtypen die Möglichkeit der Generator, der Bewegungsenergie des der Rekuperation über einen Generator und Motors in elektrische Energie umwandelt. kann ebenfalls extern geladen werden. Elektro- Elektro- motor motor E E Konventioneller Konventioneller Verbrennungs- Verbrennungs- motor (parallel) motor (parallel) Aufladen über das Batterie Netz Batterie 7
Elektromobilität: ein Überblick Mild-Hybridfahrzeug (HEVmild) Elektro- • Der Mildhybrid ist eher mit einem motor konventionellen Fahrzeug mit E Verbrennungsmotor vergleichbar. Konventioneller • Der Verbrennungsmotor wird dauerhaft für den Verbrennungs- Antrieb genutzt. motor (parallel) • Der Elektromotor kann den Antrieb nicht allein übernehmen. Er dient nur als Beschleunigungshilfe und ersetzt den Anlasser. Diese Fahrzeuge haben wie nahezu alle modernen Fahrzeuge eine Start-Stopp- Batterie Automatik. • Zusätzlich wird im Vergleich zu konventionellen Fahrzeugen die Bremsenergie (Rekuperation) in elektrische Energie umgewandelt. 8
Förderung bundesweit 9
Bundesweite Förderung KfW-Umweltprogramm (240, 241) Was wird gefördert? Wer wird gefördert? • Anschaffung gewerblich genutzter • In- und ausländische Unternehmen jeder Größe Fahrzeuge (Personenkraftwagen, • Freiberuflich arbeitende Personen Zweirad, Nutzfahrzeuge inklusive Busse) • Unternehmen, die als Contracting-Geber mit Elektroantrieb sowie Hybridfahrzeuge Dienstleistungen für Dritte erbringen mit bivalentem Antrieb (Elektro/Benzin • Für Vorhaben im Ausland: auch beziehungsweise Elektro/Diesel) und Tochtergesellschaften deutscher Unternehmen Brennstoffzellenfahrzeuge, sofern deren und Joint Ventures mit maßgeblicher deutscher Kohlendioxid-Emissionen 50 g pro Kilometer Beteiligung im Ausland nicht übersteigen oder deren elektrische Reichweite mindestens 40 Kilometer beträgt • Errichtung von Ladestationen für Elektrofahrzeuge Wie hoch ist die Förderung? An wen wende ich mich? • Es können bis zu 100 % der förderfähigen • Ihre Hausbank Investitionskosten finanziert werden. Der • KfW Kredithöchstbetrag beträgt i. d. R. bis zu Palmengartenstraße 5–9 10 Millionen € pro Vorhaben mit verschiedenen 60325 Frankfurt am Main möglichen Laufzeiten des Kredits. Telefon: 0800/539-9001 • Bei Krediten mit bis zu 10 Jahren Laufzeit E-Mail: info@kfw.de wird der Zinssatz für die gesamte Internet: www.kfw.de Kreditlaufzeit festgeschrieben. • Bei Krediten mit mehr als 10 Jahren Laufzeit wird der Zinssatz für die ersten 10 Jahre festgeschrieben. Quelle: Thüringer Aufbaubank, Förderprogramme, Antrag möglich bis: www.aufbaubank.de/Foerderprogramme bisher keine Frist 10
Bundesweite Förderung Ladestationen für Elektroautos – Wohngebäude KfW 440 Was wird gefördert? Wer wird gefördert? • Neue Ladestationen mit 11 kW Ladeleistung • Eigentümer und Wohnungseigentümer- und intelligenter Steuerung gemeinschaften, Mieter und Vermieter • Kosten für Einbau und Anschluss der Ladestation • Kosten für alle Installationsarbeiten, Kosten eines Energiemanagement-Systems zur Steuerung der Ladestation • Die Gesamtkosten müssen mindestens 900 € betragen, und der Antrag muss vor Kauf der Ladestation auf dem KfW-Zuschussportal gestellt werden. Wie hoch ist die Förderung? An wen wende ich mich? • Pauschaler Zuschuss von 900 € pro • KfW-Zuschussportal Ladepunkt https://public.kfw.de/zuschussportal-web/ • Gesamtzuschuss 900–2.700 € je nach • KfW Anzahl der Ladepunkte und entsprechendem Palmengartenstraße 5–9 Schwellenwert, Tabelle genaue 60325 Frankfurt am Main Zuschusshöhe hier Telefon: 0800/539-9001 E-Mail: info@kfw.de Internet: www.kfw.de Quelle: Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur Antrag möglich bis: www.bmvi.de 31.12.2023 11
Bundesweite Förderung Förderaufruf zur Förderung von Fahrzeugen und Ladeinfrastruktur Was wird gefördert? Wer wird gefördert? • Die Beschaffung von batterieelektrischen • Kommunale und gewerbliche Flotten Neufahrzeugen und Beschaffung von Ladeinfrastruktur für diese Neufahrzeuge • Ladeinfrastruktur wird ausschließlich im Zusammenhang mit einer im Rahmen des Aufrufs beantragten Fahrzeugförderung gefördert • Gefördert werden die Investitionsmehr- ausgaben, diese werden durch Vergleich mit Referenzfahrzeugen ermittelt Wie hoch ist die Förderung? An wen wende ich mich? • Förder-Mindestbetrag von 9.000 € netto • Projektträger Jülich • Förderquote zwischen 40 – 60 % der Forschungszentrum Jülich GmbH Mehrausgaben Fachbereich EVI2 Telefon: 030 20199-3500 E-Mail: ptj-evi2-emob@fz-juelich.de NOW GmbHTelefon: 030/311 6116 -750 E-Mail: elektromobilitaet@now-gmbh.de Quelle: https://www.ptj.de/lw_resource/datapool/ systemfiles/cbox/5654/live/lw_bekdoc/ foerderaufruf_bmvi_fahrzeuge_lis_2021_02.pdf Antrag möglich bis: 31.03.2021 12
Bundesweite Förderung Förderungen und Vorteile allgemein Was wird gefördert? Wer wird gefördert? • Das Aufladen eines E-Autos beim • Unternehmen Arbeitgeber ist bis 2030 steuerfrei. Anders als • Privatperson bei anderen Arbeitgeber-Vergünstigungen • Verband/Vereinigung (z. B. Tankgutscheine für Verbrenner) wird • Öffentliche Einrichtung das Aufladen von E-Autos an ortsfesten betriebseigenen Ladestationen i. d. R. nicht als geldwerter Vorteil versteuert • Ein E-Auto ist für zehn Jahre von der Kfz- Steuer befreit. • Ein Elektro-Dienstwagen mit Privatnutzung wird statt mit 1 % nur mit 0,5 % des Bruttolistenpreises versteuert. • Der Absatz elektrisch betriebener Fahrzeuge (Umweltbonus). Wie hoch ist der Umweltbonus? An wen wende ich mich? • 6.000 € für reine Elektrofahrzeuge, deren • BAFA Nettolistenpreis für das Basismodell in Bundesamt für Wirtschaft und Deutschland max. 40.000 € beträgt Ausfuhrkontrolle • 5.000 € für Plug-In-Hybriden, deren Referat 422 Nettolistenpreis für das Basismodell in Frankfurter Straße 29–35 Deutschland max. 40.000 € beträgt 65760 Eschborn • 4.500 € für andere Hybriden, deren Telefon: 06196/908-009 Nettolistenpreis für das Basismodell in E-Mail: elektromobilitaet@bafa.bund.de Deutschland max. 40.000 € beträgt • pauschal 100 € für die Ausstattung des Fahrzeuges mit einem AVAS Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie: www.foerderdatenbank.de/FDB/ DE/Foerderprogramme Antrag Umweltbonus möglich bis: 31.12.2021 13
Bundesweite Förderung Flottenaustauschprogramm Sozial & Mobil Was wird gefördert? Wer wird gefördert? • Die Beschaffung von batterieelektrischen • Im Gesundheits- und im Sozialwesen tätige Neufahrzeugen und Beschaffung von Organisationen und Unternehmen Ladeinfrastruktur für diese Neufahrzeuge im (gemäß Wirtschaftszweigklasse Q) Gesundheits- und Sozialwesen sowie Leasinggeber • Ladeinfrastruktur wird ausschließlich im Zusammenhang mit einer im Rahmen des Aufrufs beantragten Fahrzeugförderung gefördert • Gefördert werden die Investitionsmehr- ausgaben, diese werden durch Vergleich mit Referenzfahrzeugen ermittelt Wie hoch ist die Förderung? An wen wende ich mich? • Förderfähige Ausgaben der Beschaffung • Projektträger VDI/VDE Innovation + von batterieelektrischen Fahrzeugen sowie Technik GmbH Fördersumme betragen pauschal 10.000 € Bereich Mobilität der Zukunft und Europa • Förderfähige Ausgaben für eine Wallbox bis Steinplatz 1 22 kW betragen pauschal 1.500 € 10623 Berlin • Förderfähige Ausgaben für eine Ladesäule Telefon: 030/310078-5660 (AC) betragen pauschal 2.500 € E-Mail: elmo@vdivde-it.de • Förderung von Schnellladeinfrastruktur ist nicht möglich Quelle: VDI/VDE Innovation + Technik GmbH https://www.erneuerbar-mobil.de/ foerderprogramme/sozial%26mobil Antrag möglich: in Förderrunden, jeweils bis zum 1. März eines Jahres, letztmaliger Stichtag: 1. März 2022 14
Zuschüsse und Fördermöglichkeiten in den Bundesländern 15
Förderung in Berlin Förderprogrammen „Wirtschaftsnahe Elektromobilität“ (WELMO) des Landes Berlin Was wird gefördert? Wer wird gefördert? • Fördermodul Potenzialberatung für Fahrzeuge • Die Fördermaßnahmen richten sich und Ladeinfrastruktur ausschließlich an in Berlin tätige kleine und • Bedarfsplanung von Fahrzeugen, mittlere Unternehmen und selbstständig Reichweiten und Ladeinfrastruktur, Tätige, die zur Ausübung ihrer gewerblichen, Ermittlung von Voraussetzungen für gemeinnützigen oder freiberuflichen Tätigkeit Netzanschluss und Sektorenkopplung und ein motorisiertes Fahrzeug benötigen. der Planung von Maßnahmen zur Wahrung der Versorgungssicherheit • Jede Antragstellerin/jeder Antragsteller kann vor Beantragung der Investitionsförderung eine geförderte eintägige Beratung durch ein vom Projektträger autorisiertes Beratungsunternehmen in Anspruch nehmen. Wie hoch ist die Förderung? An wen wende ich mich? • Im Rahmen der Potenzialberatung wird eine • IBB Business Team GmbH eintägige Beratung mit einem Netto- Bundesallee 21, 10719 Berlin Beratungssatz von max. 800 € gefördert. • Landeskreditbank Baden-Württemberg – • Die Förderhöhe beläuft sich auf 80 % der Förderbank – (L-Bank) Netto-Beratungskosten pro Tag. Förderfähig Schlossplatz 10 sind ausschließlich Beratungsleistungen von 76113 Karlsruhe Unternehmen mit einem Netto-Tagessatz von Telefon: 030/21-250 maximal 1.000 €. E-Mail: elektromobilitaet@l-bank.de Internet: http://ibb-bt-welmo.antragsverwaltung.de Quelle: co2online gemeinnützige Beratungsgesellschaft mbH Antrag möglich bis: www.co2online.de bisher keine Frist 16
Förderung in Baden-Württemberg Ladeinfrastruktur für E-Fahrzeuge – Charge@BW Was wird gefördert? Wer wird gefördert? • Installation von Ladestationen inkl. • Unternehmen Netzanschluss mit anschließendem • Freiberuflich arbeitende Personen Betrieb sowie Leasing/Miete/Contracting von • eingetragene Vereine Ladeinfrastruktur im nicht öffentlichen Raum • Genossenschaften • Zuwendungsfähig sind alle einmaligen • öffentliche Anstalten Ausgaben, die in unmittelbarem • und Stiftungen des öffentlichen Rechts Zusammenhang mit der Installation des … mit Sitz in Baden-Württemberg geförderten Ladepunktes stehen und notwendig sind (z. B. Tiefbauarbeiten, Installation und Inbetriebnahme). • Die Ladeeinheit muss innerhalb von 6 Monaten nach Zugang des Zuwendungsbescheides in Betrieb genommen werden, mindestens 3 Jahre in Betrieb sein und sich während dieser Zeit im Eigentum des Antragstellers befinden. Wie hoch ist die Förderung? An wen wende ich mich? • Die Förderung erfolgt als Projektförderung im • Landeskreditbank Baden-Württemberg – Wege der Anteilfinanzierung von bis zu 40 %, Förderbank – (L-Bank) höchstens jedoch bis zu 2.500 € je Ladepunkt. Schlossplatz 10 • Die Ladepunkte müssen mit Strom aus 76113 Karlsruhe erneuerbaren Energieträgern versorgt werden. Telefon: 0721/150-1388 E-Mail: elektromobilitaet@l-bank.de Internet: www.l-bank.deW Antrag möglich bis: bisher keine Frist 17
Förderung in Baden-Württemberg Schnellladeinfrastruktur für E-Taxis Was wird gefördert? Wer wird gefördert? • Installation von Ladestationen mit > 22 kW • Juristische und natürliche Personen mit Sitz Leistung inkl. Netzanschluss (auch in Baden-Württemberg, die den Bau und Ertüchtigung oder alternativ Pufferspeicher), Betrieb von Ladeinfrastruktur für E-Taxis Tiefbau, Fundament, Installation und gewährleisten können Inbetriebnahme • Ausstattung mit Steuerungs- und Kommunikationsfunktionalitäten, Kennzeichnung, Parkplatzmarkierung, Parkplatzsensoren, Anfahrschutz, Beleuchtung, Wetterschutz/Überdachung • Eine 24/7-Zugänglichkeit für E-Taxis muss garantiert und Strom aus erneuerbaren Energien verwendet werden. • Die maximale Ladeleistung der Ladestation muss abwärtskompatibel sein. Wie hoch ist die Förderung? An wen wende ich mich? • 60 % der zuwendungsfähigen Ausgaben für • Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg DC-Schnellladepunkte, bis 12.000 € pro Dorotheenstraße 8 Ladepunkt bei < 100 kW und bis zu 70173 Stuttgart 30.000 € für Ladepunkte ab 100 kW Telefon: 0711/231-5897 • 60 % der zuwendungsfähigen Ausgaben für E-Mail: e-foerderung-bw@vm.bwl.de den Netzanschluss, bis 5.000 € für den Internet: www.vm.baden-wuerttemberg.de Anschluss ans Niederspannungsnetz und bis 50.000 € ans Mittelspannungsnetz Quelle: Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg (VM) Antrag möglich bis: https://vm.baden-wuerttemberg.de bisher keine Frist 18
Förderung in Baden-Württemberg BW-e-Gutschein für E-Fahrzeuge Was wird gefördert? Wer wird gefördert? • Unterhalts- sowie Ladeinfrastrukturkosten • Unternehmen, Einzelkauffrauen und für Ihre Elektrofahrzeuge mit vollelektrischem -männer, Freiberufler, Gesellschaften des Antrieb bis zu einem maximalen bürgerlichen Rechts, eingetragene Vereine, Nettolistenpreis von 65.000 € sowohl mit Genossenschaften, Körperschaften des batterie- als auch brennstoffzellenelektrischem öffentlichen Rechts, öffentliche Anstalten, Energiesystem Stiftungen des öffentlichen Rechts oder Unternehmergesellschaften, die nach dem 01.03.2020 ein neues Elektrofahrzeug bestellt haben • Wach- und Sicherheitsdienste, kommunale Betriebe bzw. medizinische Dienste, die ab dem 01.06.2019 ein neues E-Auto bestellt haben • Fahrschulbetriebe, Carsharing-Unternehmen, Pflege- und Sozialdienste, Bürgerbusvereine, Unternehmen mit ÖPNV-Servicefahrzeugen, Kommunen, Landkreise oder Gewerbetreibende mit Lieferverkehr mit Bestelldatum ab 01.11.2017 Wie hoch ist die Förderung? An wen wende ich mich? • Festbetrag in Form eines Zuschusses in • L-Bank Höhe von 1.000 € bei gekauften und Schlossplatz 12 333,33 € p. a. (maximal 3 Jahre) bei 76131 Karlsruhe geleasten Elektrofahrzeugen Telefon: 0800/664-5866 E-Mail: elektromobilitaet@l-bank.de Internet: www.l-bank.de Quelle: Landeskreditbank Baden-Württemberg https://www.l-bank.de/produkte/ Antrag möglich bis: finanzhilfen/bw-e-gutschein.html bisher keine Frist 19
Förderung in Baden-Württemberg LINOx BW Was wird gefördert? Wer wird gefördert? • Ladeinfrastruktur im privaten und halb • Unternehmen, Vereine, öffentlichen Raum (keine 24/7-Zugänglichkeit Stiftungen, Genossenschaften, erforderlich) Wohnungseigentumsgemeinschaften etc. • Sach- und Investitionskosten für den Aufbau aus Kommunen mit besonders hoher der Ladeinfrastruktur NOx-Belastung in Baden-Württemberg. Antragsberechtigt sind alle juristischen Personen aus den betroffenen Kommunen: https://linox-bw.de/antragstellung.html Wie hoch ist die Förderung? An wen wende ich mich? • Großunternehmen bis zu 40 % der • Verband Region Stuttgart förderfähigen Kosten Kronenstr. 25 • KMU bis zu 50 % der förderfähigen Kosten 70174 Stuttgart • Kleinstunternehmen bis zu 60 % der E-Mail: linox-bw@region-stuttgart.org förderfähigen Kosten • Kommunen bis 100 % der förderfähigen Kosten Quelle: https://www.linox-bw.de/ Antrag möglich bis: 30.09.2022 20
Förderung in Bayern Förderaufrufe „Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Bayern“ Was wird gefördert? Wer wird gefördert? • Die Errichtung öffentlich zugänglicher • Antragsberechtigt sind natürliche und Ladeinfrastruktur in Bayern mit einem juristische Personen mit Sitz in Bayern. oder mehreren Ladepunkten einschließlich des dafür erforderlichen Netzanschlusses des Ladestandorts und der Montage der Ladestation • Es dürfen maximal 20 % der jährlich zur Verfügung stehenden Mittel an eine Antragstellerin/einen Antragsteller vergeben werden. • Voraussetzung für die Förderung sind ein öffentlicher Zugang für Ladesäulen, die Nutzung erneuerbarer Energien und der Mindestbetrieb über 6 Jahre. Wie hoch ist die Förderung? An wen wende ich mich? • Die für die jeweilige Förderperiode geltenden • Bayern Innovativ – Bayerische Gesellschaft für Höchstbeträge für Zuwendungen werden in Innovation und Wissenstransfer mbH den Förderaufrufen mit ergänzenden Am Tullnaupark 8 Hinweisen zur Förderrichtlinie festgelegt. 90402 Nürnberg • Die Zuwendung wird im Wege der Telefon: 0800/026-8724 Projektförderung als nicht rückzahlbarer E-Mail: kontakt@projekttraeger-bayern.de Zuschuss als Anteilfinanzierung gewährt. Internet: www.elektromobilitaet-bayern.de/foerderung Quelle: Bayern Innovativ https://www.bayern-innovativ.de/ 21
Förderung in Bayern Förderprogramm „Laden in München“ Was wird gefördert? Wer wird gefördert? • Gefördert wird der Ladeinfrastruktur Aufbau • Antragsberechtigt sind nur juristische bei mehr als zehn Ladepunkten Personen und Wohnungseigentümer- • Die Ladepunkte müssen im Stadtgebiet gemeinschaften (WEG). München errichtet werden oder in den Landkreisen Dachau, Fürstenfeldbruck und München. • Betrieb der Ladeinfrastruktur mit Ökostrom • Teilnahme an einer Begleitforschung der TU München Wie hoch ist die Förderung? An wen wende ich mich? • Gefördert werden 40 bis 60 % der • Landeshauptstadt München im Projektzeitraum abgeschriebenen Referat für Gesundheit und Umwelt Investitionskosten. SG E-Mobilität • Ebenfalls gefördert werden 40 bis 60 % der Bayerstraße 28a im Projektzeitraum entstandenen Ausgaben, die nicht abgeschrieben werden. Quelle: Landeshauptstadt München www.muenchen.de/emobil Antrag möglich bis: 30.09.2022 22
Förderung in Bayern München e-mobil Was wird gefördert? Wer wird gefördert? • Lastenpedelecs sowie zwei- und dreirädrige • Für Pedelecs und Fahrzeuge EG-Klasse L1e bis Elektroleichtfahrzeuge L4e alle natürlichen und juristischen Personen • E-Pkw, wenn beim Kauf keine weiteren des öffentlichen und privaten Rechts Förderungen in Anspruch genommen wurden • Bei Fahrzeugen der EG-Klasse L5e bis L7e (Doppelförderverbot) und Nettolistenpreis von sowie E-Pkw der EG-Klasse M1 und N1 alle 65.000 € nicht überschritten wird Unternehmen und Gewerbebetriebe sowie • E-Pkw der EG-Klasse M1 und N1, wenn freiberuflich tätige Personen und gemeinnützig sie gewerblich genutzt werden und ein anerkannte Organisationen herkömmlich motorisiertes Fahrzeug ersetzen. • Förderanträge für Ladeinfrastruktur können Das Altfahrzeug muss mindestens ein Jahr vor von natürlichen und juristischen Personen Antragstellung auf die Antragstellerin/den des öffentlichen und privaten Rechts und Antragsteller in München zugelassen sein. Wohnungseigentümergesellschaften Der Ersatz des Fahrzeugs muss nach der gestellt werden. Antragstellung durch eine Abmeldung • Alle Antragsteller können Beratungsleistungen nachgewiesen werden. beantragen und müssen einen Hauptwohnsitz, • Beratungsleistungen Firmensitz bzw. eine Niederlassung in München haben. Wie hoch ist die Förderung? An wen wende ich mich? • Lastenpedelecs und Zwei- / dreirädrige • Ermittlung der zuständigen Einrichtung: Elektroleichtfahrzeuge mit 25 % der https://www.muenchen.de/rathaus/ Nettokosten bis max. 1.000 € Stadtverwaltung/Referat-fuer-Gesundheit- • Vierrädrige Elektroleichtfahrzeuge mit 25 % der und-Umwelt/Klimaschutz_und_Energie/ Nettokosten bis max. 3.000 € Elektromobilitaet/Foerderprogramm_ • Ladeinfrastruktur mit 40 % der Nettokosten Elektromobilitaet.html für Planung, Montage und Installation bis max. 3.000 € für Normalladepunkte und max. 10.000 € für Schnellladepunkte Antrag möglich bis: 31.12.2021 (mit Chance auf Verlängerung ab 2022 bis 2025) 23
Förderung in Hamburg ELBE – Electrify Buildings for EVs Was wird gefördert? Wer wird gefördert? • Ladeeinrichtungen an und in Wohn- oder • Grundeigentümer*innen oder sonstige Gewerbeimmobilien sowie auf gewerblich dinglich Verfügungsberechtigte von Wohn- und genutzten Flächen Nichtwohngebäuden in Hamburg • Zuwendungsfähig sind die Ausgaben der zur • Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft an Beschaffung vorgesehenen Ladeeinrichtungen Standorten in Hamburg inklusive deren betriebsfertiger Installation • Hamburger Hochschulen und und der Maßnahmen für die Verlegung des Forschungseinrichtungen Stromanschlusses • Gebietskörperschaften und Einrichtungen der • Hardwarebeschaffung/-leasing öffentlichen Verwaltung in Hamburg • Installation, Erstinbetriebnahme und • Die Antragsteller*innen sind dazu verpflichtet, Beschilderung am Erreichen der Forschungsziele mitzuwirken, • Voraussetzung für die Förderung ist die sodass ein auf Netzerfordernisse Zusammenarbeit mit einem der am Projekt abgestimmtes Lade- und Lastmanagement ELBE beteiligten realisiert werden kann. Ladeinfrastrukturbetreibenden (CPO). Wie hoch ist die Förderung? An wen wende ich mich? • Für die Durchführung der Vorhaben können • Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB) Zuwendungen als nicht rückzahlbare Besenbinderhof 31 Zuschüsse gewährt werden. 20097 Hamburg • Die Förderung beträgt mindestens 40 % der Telefon: 040/24846-113 förderfähigen Kosten. Bei mittleren Fax: 040/24846-432 Unternehmen erhöht sich die Förderung auf E-Mail: m.winkelmann@ifbhh.de 50 %, bei kleinen und Kleinstunternehmen Internet: www.ifbhh.de auf 60 %. Antrag möglich bis: 30.09.2022 24
Förderung in Hessen Umweltfreundlicher Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV) Was wird gefördert? Wer wird gefördert? • Anschaffung von Elektrobussen und • Antragsberechtigt sind die hessischen Aufbau der dafür erforderlichen Infrastruktur. Landkreise, die hessischen kreisfreien Städte, Förderfähig sind Niederflur-Midibusse (mit Kommunen sowie öffentliche und private einer Mindestlänge von 8 m), Solobusse Verkehrsunternehmen, die Aufgaben des ÖPNV und Gelenkbusse. erfüllen. Wie hoch ist die Förderung? An wen wende ich mich? • Die Zuwendung erfolgt als anteiliger Zuschuss • HA Hessen Agentur GmbH von bis zu 40 % der Investitionsmehrausgaben Innovations- und Nachhaltigkeitsprojekte des E-Busses zum vergleichbaren Bus mit Alina Riepshoff/Herr Dirk Säuberlich Verbrennungsmotor. Konradinerallee 9 • Für den Aufbau der Ladeinfrastruktur 65189 Wiesbaden kann ebenso ein Zuschuss von bis zu 40 % Telefon: 0611/95017-8957, -8906 der Investitionsausgaben beantragt werden. E-Mail: alina.riepshoff@hessen-agentur.de, Die maximale Fördersumme pro Ladepunkt dirk.saeuberlich@hessen-agentur.de beträgt dabei 400 € pro Kilowatt Internet: www.innovationsfoerderung-hessen.de installierter Ladeleistung. Der Netzanschluss kann darüber hinaus mit bis zu 100.000 € bezuschusst werden. Antrag möglich bis: bisher keine Frist 25
Förderung in Hessen Förderaufruf zur Förderung von Ladeinfrastruktur 2021/2022 Was wird gefördert? Wer wird gefördert? • Beschaffung und Installation von Normal- • Unternehmen und Kommunen mit Sitz und Schnellladeinfrastruktur in Hessen Wie hoch ist die Förderung? An wen wende ich mich? • Bis zu 40% der Investitionskosten für • Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Normal- und Schnellladesäulen sowie für Energie, Verkehr und Wohnen Wallboxen (als Zuschuss) auf dem eigenen Förderportal der Innovationsförderung Hessen Betriebsgelände sowie an frequentierten Orten im öffentlichen Raum Telefon: 0611/95017 8990 • Förderfähig ist auf die Planungsleistung und E-Mail: ladeinfrastruktur@hessen-agentur.de Installation bis maximal 10.000 Euro pro Standort • Gesamtausgaben für ein Vorhaben müssen zwischen 10.000 EUR und 300.000 EUR liegen. Quelle: HA Hessen Agentur GmbH https://www.innovationsfoerderung- hessen.de/ladesaeulen Antrag möglich bis: 30.04.2021; Förderung endet spätestens am 31.10.2022 26
Förderung in Mecklenburg-Vorpommern Klimaschutzförderrichtlinie Unternehmen (KliFöUntRL M-V) Was wird gefördert? Wer wird gefördert? • Investive Maßnahmen zum Einsatz • Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft alternativer nichtfossiler Kraftstoffe und mit Sitz in Mecklenburg-Vorpommern Antriebe, Brennstoffzelltechnik und einschließlich Genossenschaften und E-Mobilität (es werden noch andere Contracting-Unternehmen Maßnahmen außerhalb von E-Mobilität gefördert. Details: https://www.lfi-mv.de/ export/sites/lfi/foerderungen/klimaschutz- projekte-in-wirtschaftlich-taetigen- organisationen/download/Klimaschutz- An wen wende ich mich? Foerderrichtlinien-AmtsBlatt-10.11.14.pdf), die mindestens 20.000 € kosten. • Landesförderinstitut Mecklenburg • Der Projektstandort muss sich im Eigentum Vorpommern des Antragstellers und in Mecklenburg- Jördis Mannheim/Christoph Papenfuß Vorpommern befinden Werkstr. 213 • Das Projekt ist sachlich, technologisch und 19061 Schwerin bautechnisch unter Beachtung des Telefon: 0385/6363-1434, -1231 Grundsatzes der Zweckmäßigkeit und E-Mail: joerdis.mannheim@lfi-mv.de, Wirtschaftlichkeit zu planen und muss sich in christoph.papenfuss@lfi-mv.de mehr als 5 Jahren amortisieren. Internet: www.lfi-mv.de/foerderungen Wie hoch ist die Förderung? • Die Ermittlung des nicht rückzahlbaren Zuschusses erfolgt auf der Basis von Nettoinvestitionskosten • Wasserstoff-Infrastruktur auf Basis erneuerbarer Energie 30 % • Elektromobilität einschl. Infrastruktur auf Quelle: Basis erneuerbarer Energie 30 % Landeshauptstadt Schwerin https://www.schwerin.de/politik- verwaltung/dienstleistungen Antrag möglich bis: 31.12.2023 27
Förderung in Nordrhein-Westfalen progres.nrw, Programmbereich Emissionsarme Mobilität Was wird gefördert? Wer wird gefördert? • Umsetzungsberatung und -konzepte • Natürliche Personen Elektromobilität • Juristische Personen des öffentlichen • Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge Rechtes (z. B. Kommunen, kommunale • Reine Batterieelektrofahrzeuge und Gebietskörperschaften, kommunale Brennstoffzellenfahrzeuge Zweckverbände und Kirchen) • Elektrische Lastenfahrräder • Juristische Personen des Privatrechts wie • Konzepte, Studien und Analysen, an denen ein Unternehmen, Vereine und Parteien besonderes Landesinteresse besteht • Personengesellschaften (z. B. Gesellschaften bürgerlichen Rechts, offene Handelsgesellschaften, Kommanditgesellschaften und Partnerschaftsgesellschaften) An wen wende ich mich? • Bezirksregierung Arnsberg Abteilung 6 – Bergbau und Energie in NRW Postfach 10 25 45 44025 Dortmund Telefon: 0211/837-1928 E-Mail: progres.emob@bra.nrw.de Internet: www.bezreg-arnsberg.nrw.de Quelle: https://www.bezreg-arnsberg.nrw.de/ themen/p/progres_nrw_emissionsarme_ mobilitaet/index.php 28
Förderung in Nordrhein-Westfalen progres.nrw, Programmbereich Emissionsarme Mobilität Wie hoch ist die Förderung? • Für Umsetzungsberatung und -konzepte Elektromobilität: 1 Kommunen/kommunale Betriebe: 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, max. 24.000 € Natürliche Personen: 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, max. 15.000 € für Eigentümer*innen 2 von Mietgebäuden mit jeweils mindestens vier Wohneinheiten Juristische Personen: 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal 15.000 € für Wohnungseigentümer-Gemeinschaften sowie Eigentümer*innen von Mietgebäuden mit jeweils 3 mindestens vier Wohneinheiten, Besitzer*innen von mindestens fünf gewerblich genutzten Kraftfahrzeugen sowie Arbeitgeber*innen mit mindestens fünf Kfz-Stellplätzen für Beschäftigte • Nicht öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur: Kommunen und kommunale Betriebe: 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, max. 2.600 € (Wallbox) 1 bzw. 5.800 € (Ladesäule) pro Ladepunkt Natürliche Personen: 60 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, max. 2.000 € pro Ladepunkt 2 (Wallbox/Ladesäule) Juristische Personen: 60 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, max. 2.000 € (Wallbox) 3 bzw. 4.000 € (Ladesäule) pro Ladepunkt • Öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur: Kommunen und kommunale Betriebe und juristische Personen: 60 % der zuwendungsfähigen 1 Ausgaben, max. 6.000 € pro Ladepunkt 2 Natürliche Personen: 60 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, max. 6.000 € pro Ladepunkt Antrag möglich bis: 31.12.2025 29
Förderung in Nordrhein-Westfalen progres.nrw, Programmbereich Emissionsarme Mobilität Wie hoch ist die Förderung? • Reine Batterieelektrofahrzeuge: 1 Kommunen und kommunale Betriebe: 40 % der Anschaffungskosten, max. 30.000 € Juristische Personen: 8.000 € für die Klasse N1 (von 2,3 t bis 3,5 t) und 8.000 € für die Klasse N2 2 (größer 3,5 bis 7,49 t). Antragsberechtigt sind hier auch Personengesellschaften und natürliche Personen als Freiberufler und als Gewerbetreibende. • Brennstoffzellenfahrzeuge: 1 Kommunen und kommunale Betriebe: 60 % der Anschaffungskosten, max. 60.000 € Juristische Personen: 8.000 € für die Klasse N1 (von 2,3 t bis 3,5 t) und 8.000 € für die Klasse N2 2 (größer 3,5 bis 7,49 t). Antragsberechtigt sind hier auch Personengesellschaften und natürliche Personen als Freiberufler und als Gewerbetreibende. • Konzepte, Studien und Analysen: 1 Kommunen und kommunale Betriebe: 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben 2 Juristische Personen: 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben Antrag möglich bis: 31.12.2025 30
Förderung in Nordrhein-Westfalen NRW.BANK.Elektromobilität Was wird gefördert? Wer wird gefördert? • Erwerb von Elektro-, Brennstoffzellen- • Gewerbliche Unternehmen; freie Berufe; und Wasserstoff-Fahrzeugen (Ausnahme: Öffentliche Einrichtungen & Unternehmen; Leasingfinanzierungen) Existenzgründer*innen mit Standort in NRW • Investitionen im Zusammenhang mit Elektromobilität (z. B. Investitionen in Ladeinfrastruktur oder Batterietechnik), • Forschungs- und Entwicklungsvorhaben im Bereich der Elektromobilität und • Umrüstungen von Fahrzeugen auf elektrische Antriebe • Mehrwertsteuerbeträge können nur mitfinanziert werden, wenn der Antragsteller nicht vorsteuerabzugsberechtigt ist. Wie hoch ist die Förderung? An wen wende ich mich? • Förderung erfolgt als Ratendarlehen mit einem • An Ihre Hausbank Höchstbetrag von 10 Mio. € • Laufzeit: vier bis zehn Jahre mit festem Zinssatz für die gesamte Laufzeit ohne Tilgungsfreijahre oder inkl. zwei Tilgungsfreijahren • Die Tilgung erfolgt in gleichen Vierteljahresraten • Die NRW.BANK bietet alle Laufzeiten des Programms sowohl mit attraktiven, beihilferelevanten Zinssätzen, als auch in einer beihilfefreien Variante mit entsprechend angepassten Zinssätzen an Antrag möglich bis: bisher keine Frist 31
Förderung in Nordrhein-Westfalen Zuwendungen für die Umweltwirtschaft des Landes Nordrhein-Westfalen Was wird gefördert? Wer wird gefördert? • Studien und Beratungsleistungen, Forschung, • Unternehmen, Verbände/Vereinigungen, Entwicklung und Innovation, Wissenstransfer, Forschungseinrichtungen, Hochschulen, Netzwerke und Cluster, Teilnahme Kommunen und öffentliche Einrichtungen kleiner und mittlerer Unternehmen an Messen oder Ausstellungen, Investitionen in den Umweltschutz, die über geltende Unionsnormen hinausgehen, Bau und Ausbau von Forschungsinfrastrukturen für Umwelt- und Naturschutz Wie hoch ist die Förderung? An wen wende ich mich? • Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. • Leitmarktagentur NRW • Die Höhe des Zuschusses ist von Ihnen Karl-Heinz-Beckurts-Str. 13 als Antragsteller*in und der Art Ihres 52428 Jülich Vorhabens abhängig. Telefon: 02461/690-601 E-Mail: etn@fz-juelich.de Internet: www.leitmarktagentur.nrw Antrag möglich bis: 30.06.2021 32
Förderung im Saarland Förderung regionaler Klimaschutzprojekte und der Elektro-Fahrrad-Mobilität im Saarland (EMOB) Was wird gefördert? Wer wird gefördert? • E-Fahrzeuge als Pedelecs, Lastenpedelecs und • Antragsberechtigt sind Städte, Gemeinden, Elektroroller mit einer Höchstgeschwindigkeit Landkreise, kommunale Zweckverbände, von bis zu 45 km/h und/oder bis zu 4 kW Anstalten des öffentlichen Rechts und starken Elektromotoren sonstige Betriebe und Einrichtungen, • Fahrrad-Abstellanlagen für E-Fahrzeuge mit die mehrheitlich in kommunaler mindestens 6 Stellplätzen Trägerschaft stehen. • Errichtung oder Nachrüstung einzelner • Der Zuwendungsantrag muss vor Beginn des Ladeeinrichtungen für E-Fahrzeuge Vorhabens gestellt werden. (ohne Pkw) • Innovative Projekte im Bereich E-Mobilität mit Pilot-, Demonstrations- und Modellcharakter, jedoch nur Projekte außerhalb der Pkw- An wen wende ich mich? Elektromobilität. • Erstellung von Radverkehrskonzepten zur • Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verbesserung des Alltagsradverkehrs Energie und Verkehr • Verbesserung des Radverkehrs gemäß Referat F/3 der aktuell gültigen Kommunalrichtlinie des Franz-Josef-Röder-Straße 17 Bundes vom 01.10.2018, sofern die dortigen 66119 Saarbrücken Voraussetzungen der EMOB nicht Herr Klaus-Dieter Uhrhan entgegenstehen Telefon: 00681/501-4298 E-Mail: referat.f3@wirtschaft.saarland.de Internet: www.wirtschaft.saarland.de Antrag möglich bis: bisher keine Frist 33
Förderung im Saarland Förderung regionaler Klimaschutzprojekte und der Elektro-Fahrrad-Mobilität im Saarland (EMOB) Wie hoch ist die Förderung? • Die Zuwendung erfolgt als Zuschuss im Rahmen einer Projektförderung und wird als Anteilsfinanzierung gewährt. • Für E-Fahrzeuge 50 % der Anschaffungskosten bis max. 2.000 € für Lastenpedelecs und Elektroroller bzw. 1.000 € für Pedelecs • Für die Errichtung/Nachrüstung einzelner Ladeeinrichtungen bis 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, max. bis zu 30.000 € pro Anlage • Für innovative Projekte 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, max. 50.000 € pro Anlage • Die Förderung von Radverkehrskonzepten beträgt bis zu 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, max. bis zu 50.000 € • Die Förderung zur Verbesserung des Radverkehrs wird als Aufstockung zu einer möglichen Förderung im Rahmen der Kommunalrichtlinie des Bundes mit zusätzlich bis zu 20 % der zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt, maximal bis zu 50.000 €. Antrag möglich bis: bisher keine Frist 34
Förderung in Sachsen Stromspeicher mit/ohne Ladestation (RL Speicher) Was wird gefördert? Wer wird gefördert? • Investitionen für konventionelle Anlagen zur • Antragsberechtigt sind grundsätzlich alle Speicherung elektrischer Energie (einschl. natürlichen und juristischen Personen des Quartierspeicher und Nachrüstsätze), öffentlichen und privaten Rechts auch in Verbindung mit Ladeinfrastruktur für (einschließlich deren Zusammenschlüsse sowie Elektrofahrzeuge Angehörige freier Berufe), die • Investitionen für Speicheranlagen von Eigentümer*innen, Pächter*innen oder elektrischer Energie die nicht auf Blei- Mieter*innen von Flächen im Freistaat oder Lithium-Ionen-Technologien basieren Sachsen sind, auf denen das Vorhaben (Modellvorhaben), auch in Verbindung realisiert werden soll. mit Ladeinfrastruktur sowie der Mess- • Eine Zuwendung wird nur gewährt, wenn und Steuereinrichtungen und Ingenieur- und die Zuwendung für den Stromspeicher und ggf. Planungsleistungen die Ladestation insgesamt mindestens 1.400 € beträgt. Wie hoch ist die Förderung? An wen wende ich mich? • Die Förderung wird im Rahmen einer • Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB) Projektförderung als Festbetragsfinanzierung Pirnaische Straße 9 (konventionelle Stromspeicher und 01069 Dresden Ladestationen) bzw. Anteilsfinanzierung Telefon: 0351/4910-4910 (für Modellvorhaben) in Form eines nicht Fax: 0351/4910-1788 rückzahlbaren Zuschusses gewährt. E-Mail: servicecenter@sab.sachsen.de • Konventioneller Stromspeicher: Internet: www.sab.sachsen.de Die Zuschusshöhe beträgt 1.000 € (Sockelbetrag) zzgl. 200 € pro kWh Nutzkapazität (Leistungsbetrag), max. 40.000 €. • Modellvorhaben: Die Zuschusshöhe beträgt bis 50 % der zwdf. Ausgaben, max. 50.000 €. Quelle: • Ladestation: Die Zuschusshöhe beträgt für Sächsische Aufbaubank – Förderbank AC-Ladepunkte 400 € sowie für DC- https://www.sab.sachsen.de/ Ladepunkte 1.500 € pro Ladepunkt. förderprogramme/ 0 0 0 0 0 0 Antrag möglich bis: bisher keine Frist 35
Förderung in Schleswig-Holstein Förderung von Ladesäulen und Wallboxen Was wird gefördert? Wer wird gefördert? • Ladeinfrastruktur/Wallboxen • Privatpersonen, Unternehmen, Kommunen, • Beratung/Installation gemeinnützige Organisationen/Stiftungen/ • Pedelecs Verbände/Vereine, Unternehmen mit kommunaler Beteiligung in Schleswig-Holstein Wie hoch ist die Förderung? An wen wende ich mich? • Bei Anschaffung einer Wallbox 400 € + • Ihre zuständige IHK 400 € für Installation und Anschluss. Bei (Flensburg, Kiel oder Lübeck) Neuerrichtung einer PV-Anlage mit min. 5 kWp erhöht sich der Betrag auf 600 € pro Wallbox. • Errichtung öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur bis zu 50 % der förderfähigen Ausgaben, max. 30.000 € pro Ladepunkt • Nicht öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur 500 € pro LP für juristische Personen des privaten Rechts und natürliche Personen mit wirtschaftlicher Tätigkeit. 750 € für juristische Personen des öffentlichen Rechts einschl. deren Gesellschaften. 500 € für zusätzliches Lastmanagement pro Standort bei min. 3 Ladepunkten • Lastenfahrräder bis 50 % der förderfähigen Kosten, max. 400 € Antrag möglich bis: bisher keine Frist 36
Förderung in Thüringen Elektromobilität Thüringen Was wird gefördert? Wer wird gefördert? • Ausgaben für Kauf, Leasing, Miete und • Antragsberechtigt sind Unternehmen und Installation von Ladesystemen für alternativ sonstige juristische Personen mit angetriebene Fahrzeuge inkl. innovativer Betriebsstätte im Freistaat Thüringen sowie Energiespeicher für erneuerbar erzeugte Thüringer Forschungseinrichtungen. Energien • Die Förderung wird als • Investitionen für elektrische De-minimis-Beihilfe gewährt. Pufferspeicher, soweit diese in anerkannten • Die dem Unternehmen bzw. dem Elektromobilitätsprojekten zur Stabilisierung Unternehmensverbund gewährten De-minimis- der Netzspannung geeignet sind und Beihilfen dürfen den maximalen Gesamtbetrag ausschließlich mit erneuerbaren Energien von 200.000 € innerhalb des lfd. und der gespeist werden letzten zwei Kalenderjahre nicht übersteigen. • Spezifische technische Ausrüstung, soweit Bei Unternehmen, die im Bereich des diese zusätzlich in die Fahrzeuge oder die gewerblichen Straßengüterverkehrs tätig sind, Ladeinfrastruktur eingebaut wird und zur beträgt der Höchstbetrag 100.000 €. Erfüllung des Zuwendungszwecks notwendig ist Wie hoch ist die Förderung? An wen wende ich mich? • Anschaffung + Installation Ladeinfrastruktur: • Thüringer Aufbaubank Zuschuss von bis zu 75 % der Anschaffungskosten Gorkistraße 9 inkl. der Installation bis zur Inbetriebnahme, 99084 Erfurt jedoch max. 15.000 € je Ladestation (im Fall Bettina Fröhlich, Nicole Engelhardt einer DC-Ladesäule oder Anlage zur Betankung Telefon: 0361/7447-185, -180 von Wasserstoff max. 30.000 €) Fax: 0361/7447-410 • Investitionen in elektrische Pufferspeicher: E-Mail: bettina.froehlich@aufbaubank.de Zuschuss in Höhe von 500 €/kWh, max. Internet: www.aufbaubank.de 75 % der Gesamtausgaben (inkl. Netzanschluss) • Ausgaben für spezifische technische Ausrüstungen: Zuschuss von bis zu 75 % der Ausgaben an Unternehmen bzw. bis zu 100 % an Forschungseinrichtungen Antrag möglich bis: bisher keine Frist 37
Förderung in Thüringen E-Mobil Invest Was wird gefördert? Wer wird gefördert? • Investitionen zur Errichtung und • Antragsberechtigt sind kommunale Modernisierung öffentlicher Unternehmen mit mindestens 25 % Ladeinfrastruktur für elektrisch angetriebene kommunaler Beteiligung und eigener Pkw und Nutzfahrzeuge sowie zur Errichtung Rechtspersönlichkeit, in das der benötigten Ladeinfrastruktur geförderter Genossenschaftsregister eingetragene Fahrzeuge Wohnungsbaugenossenschaften • Investitionen zur Beschaffung elektrisch (e. G.), Religionsgemeinschaften mit betriebener Fahrzeuge gemäß § 2 Nr. 2 und 4 Körperschaftsstatus sowie deren Stiftungen, Elektromobilitätsgesetz (EmoG) Anstalten und Stiftungen öffentlichen • Investitionen in die Umrüstung vorhandener Rechts, Vereine mit Gemeinnützigkeitsstatus, Nutzfahrzeuge in Fuhrparks auf die in das Vereinsregister eingetragen sind, elektrischen Antrieb sowie gemeinnütze Organisationen und Wohlfahrtsverbände mit Sitz im Freistaat Thüringen Wie hoch ist die Förderung? An wen wende ich mich? • Für Investition in Ladeinfrastruktur: bis 50 % • Thüringer Aufbaubank der zwdfg. Ausgaben, max. 6.000 € für Wirtschafts- und Innovationsförderung AC- und max. 20.000 € für DC-Ladestationen Gorkistraße 9 • Für Beschaffung von Fahrzeugen: bis zu Postfach 90 02 44 40 % je Fahrzeug, max. 8.000 € für Pkw 99105 Erfurt und Nutzfahrzeuge bis 3,5 t, max. 20.000 € Internet: www.aufbaubank.de für Fahrzeuge bis 7,5 t und max. 100.000 € für Nutzfahrzeuge mit mehr als 7,5 t • Für Investitionen zur Umrüstung: bis 40 % je Fahrzeug, max. 20.000 € für Nutzfahrzeuge bis zu 7,5 t und max. 100.000 € für Nutzfahrzeug über 7,5 t Antrag möglich bis: 31.12.2021 38
Förderung in Thüringen CO2-arme Mobilität in Thüringen – Modellprojekt Elektrobussysteme Was wird gefördert? Wer wird gefördert? • Investitionen zum Aufbau einer modellhaften • Antragsberechtigt sind Träger der Ladeinfrastruktur für Elektromobilität Daseinsvorsorge des ÖPNV nach § 3 im ÖPNV inkl. Ausgaben zum Abs. 1 Nr. 2 und Nr. 3 ThürÖPNVG sowie von Ausbau der Infrastruktur, zum Betrieb diesen unter Beachtung der Verordnung (EG) elektrischer Linienbusse und erforderlicher Nr. 1370/2007 beauftragte Oberleitungssysteme Verkehrsunternehmen. • Investitionen zur Umstellung der ÖPNV- Busflotte im städtischen Nahverkehr, insbesondere zum Erwerb neuer Elektrobusse • Ausgaben für Erwerb und Ersatzbeschaffung von Batterien bzw. Energieanhängern, um die elektrischen Linienbusse zu betreiben • Ausgaben für Modellvorhaben, um CO2-armen ÖPNV im ländlichen Raum bzw. für den Bereich Stadt-Umland anzubieten • Ausgaben für Investitionen, um Wartung und Reparatur an Elektrobussen in Werkstätten abzusichern Wie hoch ist die Förderung? An wen wende ich mich? • Die Förderhöhe beträgt bis zu 80 % der • Thüringer Aufbaubank förderfähigen Ausgaben, für Elektrobusse bis Wirtschafts- und Innovationsförderung zu 75 % der förderfähigen Ausgaben. Gorkistraße 9 • Vorhaben können gefördert werden, wenn die Postfach 90 02 44 zuwendungsfähigen Ausgaben mehr 99105 Erfurt als 5.000 € (netto) betragen. Internet: www.aufbaubank.de Antrag möglich bis: 31.12.2023 39
GLOSSAR BEGRIFF/Abkürzung Bedeutung Acoustic Vehicle Alerting System: ein akustisches Warnsystem AVAS für geräuscharme Fahrzeuge, insbesondere Elektroautos Auch „Bagatellbeihilfe“. Beihilfe, die ein EU-Mitgliedstaat De-minimis-Beihilfe einem Unternehmen gewährt und deren Betrag als geringfügig anzusehen ist. i. d. R. In der Regel Konventionelle Speicher Speicher, basierend auf Lithium-Ionen-Technologie KWK Kraft-Wärme-Kopplung zwdfg. zuwendungsfähig 40
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