Das Programm zur Förderung von Maßnahmen an Kälte- und Klimaanlagen

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Das Programm zur Förderung von Maßnahmen an Kälte- und Klimaanlagen
Energieeffizienz in baden-württembergischen
                   Gesundheitseinrichtungen 20.06.2018

     Das Programm zur Förderung von Maßnahmen
              an Kälte- und Klimaanlagen

Asif Arain
Referat 525 - Kältetechnik, Energieeffizienz Kommunen

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

http://www.bafa.de/
Das BAFA …

•   … versteht sich als moderner Dienstleister mit breit gefächertem Aufgabenspektrum
•   … hat Kompetenzschwerpunkte in den Bereichen
           Außenwirtschaft
           Wirtschaftsförderung
           Energie
•   … gehört zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie
•   … setzt aber auch Aufgaben aus anderen Ressorts um, wie z.B. aus dem Bundesministerium für Umwelt,
    Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit
•   … hat seinen Dienstsitz ist Eschborn bei Frankfurt am Main
•   … hat rund 850 Beschäftigte

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Förderung von Kälte- und Klimaanlagen – Nationale Klimaschutzinitiative

Nationale Klimaschutzinitiative (NKI)
• Start 2008
• Beitrag zur Erreichung der nationalen Klimaschutzziele                            www.klimaschutz.de
    = weniger THG-Emissionen

                                                                                   Bezeichnung               Formelzeichen
TEWI = [GWP * L * n] + [GWP * m * (1 - αRückgewinnung)] + [n * EJahr * β]
                                                                                   Treibhaupotential der     GWP
                                                                                   Kältemittel bezogen
                        direkte Emissionen                  indirekte Emissionen   auf CO2
                                                                                   max. Kältemittel          m
                                                                                   Füllgewicht
                                                                                   Kältemittel Leckrate      L
                                                                                   pro Jahr
                                                                                   Betriebszeit der Anlage   n
                                                                                   Faktor für Kältemittel    αRückgewinnung
 TEWI = (Total Equivalent Warming Impact)                                          Rückgewinnung/
                                                                                   Recycling
 GWP * L * n = Anteil der Verluste durch Leckage                                   Energieaufnahme der       EJahr
 GWP * m * (1 - αRückgewinnung) = Anteil der Verluste bei                          Kälteanlage pro Jahr
 Rückgewinnung                                                                     CO2-Emission pro          ß
                                                                                   kWh
 n * EJahr * ß = Anteil aus der Energieaufnahme                                                                               3
Förderung von Kälte- und Klimaanlagen - Förderrichtlinie

Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen an Kälte- und Klimaanlagen im Rahmen
der Nationalen Klimaschutzinitiative (Kälte-Richtlinie)
vom 1. Dezember 2016

•   Förderziele:
    … stärkerer Einsatz von Klimaschutz-Technologien in der Kälte- und Klimatechnik
    … Stärkung des Absatzes dieser Technologien
    … Senkung der Kosten
    … Verbesserung der Wirtschaftlichkeit
•   Förderfähig sind Klimaschutzmaßnahmen an Kompressionsanlagen und Sorptionsanlagen
•   Antragsberechtigt sind Unternehmen, gemeinnützige Organisationen, Kommunen, kommunale
    Gebietskörperschaften, Zweckverbände und Eigenbetriebe, Schulen, Krankenhäuser sowie kirchliche
    Einrichtungen
•   Antragsverfahren
•   Förderbedingungen und Fördervoraussetzungen
•   Fördersätze bzw. Höhe der Förderung

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Förderung von Kälte- und Klimaanlagen – Förderfähige Maßnahmen

Basisförderung
• Neuerrichtung einer Anlage an neuem Standort
• Neuerrichtung einer Anlage nach (vollständiger) Demontage einer vorhandenen Anlage
• Erweiterung einer Anlage ohne Anbindung an die bestehende Anlage
• Optimierung einer Anlage mit Erweiterung und Anbindung an die bestehende Anlage
• Erweiterung einer Anlage (ohne Optimierung) mit Anbindung an die bestehende Anlage
• Teilsanierung einer Anlage

Bonusförderung
• Wärmespeicher mit Wärmeübertrager zur Abwärmenutzung
• Wärmepumpe zur Abwärmenutzung
• Kältespeicher mit Wärmeübertrager
• Freikühler

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Förderung von Kälte- und Klimaanlagen –Art der Anlagen

•   Kompressionskälteanlage für einen Supermarkt
•   Kompressionskälteanlage in der Klima- und Prozesskälte (Flüssigkeitskühlsatz)
•   Kompressionskälteanlage in der Gewerbe- oder Industriekälte oder
    für sonstige Anwendungen (außer Flüssigkeitskühlsätze)
•   Kompressionsanlage in der Klimakälte (Direktverdampfung, z.B. VRV, VRF)
•   Kompressionskälteanlage mit Ammoniak als Kältemittel (außer Flüssigkeitskühlsätze)
•   Mono-Split-Klimaanlage mit einer Kältemittelfüllmenge < 3 kg
•   Kleine Kompressionskälteanlage
    (Kompressionskälteanlage mit einer elektrischen Antriebsleistung zwischen 2 kW und 5 kW)
•   Sorptionskälteanlage

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Förderung von Kälte- und Klimaanlagen – Anforderungen an das Kältemittel

Neuerrichtung                                    nicht halogeniert
Vollsanierung (Erweiterung / Optimierung)        GWP < 1.500
Teilsanierung                                    GWP < 2.500

Ausnahmen
Neuerrichtung einer kleinen Kompressionskälteanlage            GWP < 750
Vollsanierung einer Mono-Split-Klimaanlage                     GWP < 1.500
Teilsanierung einer Supermarktkälteanlage                      GWP < 1.500

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Förderung von Kälte- und Klimaanlagen – Höhe der Förderung

Berechnungsformel:              KF = A *C(1–B)

KF:     Zuschuss in Euro
C:      Kälteleistung in Kilowatt (kW) bzw. Speicherkapazität in Kilowattstunden (kWh)
A, B:   Koeffizienten, die von der Art der Kälteanlage bzw. der Anwendung abhängen (siehe RiLi).

Art der Anlage                           Kälteleistung      Errichtung                 Vollsanierung
Kompressionskälteanlage im                      70 kW       63.285,33 €                   47.464,00 €
Supermarkt
Flüssigkeitskühlsatz                           300 kW       20.475,73 €                   15.356,80 €
Sonstige Kompressionskälteanlage               120 kW       17.677,50 €                   13.258,99 €
Kompressionsklimaanlage                          80 kW       9.704,47 €                    8.087,53 €
Kompressionskälteanlage mit                    250 kW       80.266,71 €                   80.266,71 €
Ammoniak
Sorptionskälteanlage                           500 kW       71.375,09 €                   71.375,09 €

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Förderung von Kälte- und Klimaanlagen – Leistungsgrenzen

                                                         Elektrische   Kälteleistung
                                                  Verdichterleistung

Kleine Kompressions-Kälteanlagen                           2 – 5 kW                -

Kompressionskälte- und Kompressionsklimaanlagen          5 - 300 kW                -

Ammoniakanlagen                                          5 – 200 kW                -

Sorptionsanlagen                                                  –      5 – 500 kW

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Förderung von Kälte- und Klimaanlagen – Technische Fördervoraussetzungen

Effizienzkomponenten bei Kompressionskälte oder -klimaanlagen

•   Bei direkt verdampfenden Systemen ist eine Leistungsregelung für min. einen Verdichter mit einem
    Regelbereich von 40 bis 100 % erforderlich z.B. FU-Regelung
•   Bei Kaltwassererzeugern mit Speicher muss die Kälteleistung min. 4-stufig regelbar sein
•   Bedarfsregelung für die Abtauvorrichtungen
•   Verflüssiger bzw. Gaskühler sowie Verdampfer sind groß zu dimensionieren
•   Elektronische Expansionsventile
•   Die Regelung für die Anpassung der Verflüssigungstemperatur an die Umgebungstemperatur
•   Drehzahlgeregelte Pumpen
•   Einhaltung der Öko-Design-Richtlinie für die Flüssigkeitskühlsätze/ Verflüssigungssätze

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Förderung von Kälte- und Klimaanlagen – Technische Fördervoraussetzungen

Energieeffizienzkomponenten und -maßnahmen bei Verkaufskühlmöbeln im Lebensmittelhandel

•   Glasabdeckung für Tiefkühlmöbel
•   Mind. eine Nachtabdeckung für die Normalkühlmöbel
•   Beleuchtung mit LED oder Plasma
•   Lüfter nur mit EC-Motoren

Sorptionsanlagen

•   Betrieb über eine Abwärme (z.B. BHKW) oder erneuerbarer Energien (z.B. Solarthermie)
•   Der Leistungsbedarf aller elektrischer Zusatzverbraucher max. 8 % der bereitgestellten Kälteleistung

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Förderung von Kälte- und Klimaanlagen – Technische Fördervoraussetzungen

Bonusmaßnahmen
Bonusmaßnahme nur in Verbindung mit Basismaßnahme

    – Wärmespeicherbonus
        • Nutzung der Abwärme zu Heizzwecken
    – Kältespeicherbonus
        • Temperaturniveau des Speichermediums
Förderung von Kälte- und Klimaanlagen – Formale Fördervoraussetzungen

Antragsteller sind / ist
• Unternehmen, gemeinnützige Organisationen, Kommunen, kommunale Gebietskörperschaften,
   Zweckverbände und Eigenbetriebe, Schulen, Krankenhäuser sowie kirchliche Einrichtungen,
   unabhängig von der Gewinnerzielungsabsicht
• entweder Eigentümer, Pächter oder Mieter des Grundstückes, auf dem sich die Anlage befindet
   oder
   ein von diesem beauftragtes Energiedienstleistungsunternehmen (Contractor)
• nicht in einem Insolvenzverfahren

Mit dem Vorhaben darf nicht vor Erhalt des Zuwendungsbescheides begonnen werden

De-mimimis Verordnung Nr. 1407/2013
• De-mimimis Obergrenzen dürfen nicht überschritten werden

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Förderung von Kälte- und Klimaanlagen – Verfahrensablauf

                Antrag

                                    SV Antrag

                 ZWB                                         Ablehnung
                                                           Ende 1. Stufe

            Umsetzung derMaßnahme
                                                           Beginn 2. Stufe

                  VN

                                       SV VN

              Auszahlung            Änderungs-              Rücknahme,
                                     bescheid                Widerruf
                                                                             14
Förderung von Kälte- und Klimaanlagen – Kontakt

                                           •   BAFA-Webseite www.bafa.de
                                               Energie → Energieeffizienz
                                               → Kälte- und Klimaanlagen
                                           •   E-Mail: kki@bafa.bund.de
                                           •   Telefon: 06196 908-1249
                                           •   Fax:     06196 908-112249

        Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

                                                                            15
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