Das Programm zur Förderung von Maßnahmen an Kälte- und Klimaanlagen
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Energieeffizienz in baden-württembergischen Gesundheitseinrichtungen 20.06.2018 Das Programm zur Förderung von Maßnahmen an Kälte- und Klimaanlagen Asif Arain Referat 525 - Kältetechnik, Energieeffizienz Kommunen Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) http://www.bafa.de/
Das BAFA … • … versteht sich als moderner Dienstleister mit breit gefächertem Aufgabenspektrum • … hat Kompetenzschwerpunkte in den Bereichen Außenwirtschaft Wirtschaftsförderung Energie • … gehört zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie • … setzt aber auch Aufgaben aus anderen Ressorts um, wie z.B. aus dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit • … hat seinen Dienstsitz ist Eschborn bei Frankfurt am Main • … hat rund 850 Beschäftigte 2
Förderung von Kälte- und Klimaanlagen – Nationale Klimaschutzinitiative Nationale Klimaschutzinitiative (NKI) • Start 2008 • Beitrag zur Erreichung der nationalen Klimaschutzziele www.klimaschutz.de = weniger THG-Emissionen Bezeichnung Formelzeichen TEWI = [GWP * L * n] + [GWP * m * (1 - αRückgewinnung)] + [n * EJahr * β] Treibhaupotential der GWP Kältemittel bezogen direkte Emissionen indirekte Emissionen auf CO2 max. Kältemittel m Füllgewicht Kältemittel Leckrate L pro Jahr Betriebszeit der Anlage n Faktor für Kältemittel αRückgewinnung TEWI = (Total Equivalent Warming Impact) Rückgewinnung/ Recycling GWP * L * n = Anteil der Verluste durch Leckage Energieaufnahme der EJahr GWP * m * (1 - αRückgewinnung) = Anteil der Verluste bei Kälteanlage pro Jahr Rückgewinnung CO2-Emission pro ß kWh n * EJahr * ß = Anteil aus der Energieaufnahme 3
Förderung von Kälte- und Klimaanlagen - Förderrichtlinie Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen an Kälte- und Klimaanlagen im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (Kälte-Richtlinie) vom 1. Dezember 2016 • Förderziele: … stärkerer Einsatz von Klimaschutz-Technologien in der Kälte- und Klimatechnik … Stärkung des Absatzes dieser Technologien … Senkung der Kosten … Verbesserung der Wirtschaftlichkeit • Förderfähig sind Klimaschutzmaßnahmen an Kompressionsanlagen und Sorptionsanlagen • Antragsberechtigt sind Unternehmen, gemeinnützige Organisationen, Kommunen, kommunale Gebietskörperschaften, Zweckverbände und Eigenbetriebe, Schulen, Krankenhäuser sowie kirchliche Einrichtungen • Antragsverfahren • Förderbedingungen und Fördervoraussetzungen • Fördersätze bzw. Höhe der Förderung 4
Förderung von Kälte- und Klimaanlagen – Förderfähige Maßnahmen Basisförderung • Neuerrichtung einer Anlage an neuem Standort • Neuerrichtung einer Anlage nach (vollständiger) Demontage einer vorhandenen Anlage • Erweiterung einer Anlage ohne Anbindung an die bestehende Anlage • Optimierung einer Anlage mit Erweiterung und Anbindung an die bestehende Anlage • Erweiterung einer Anlage (ohne Optimierung) mit Anbindung an die bestehende Anlage • Teilsanierung einer Anlage Bonusförderung • Wärmespeicher mit Wärmeübertrager zur Abwärmenutzung • Wärmepumpe zur Abwärmenutzung • Kältespeicher mit Wärmeübertrager • Freikühler 5
Förderung von Kälte- und Klimaanlagen –Art der Anlagen • Kompressionskälteanlage für einen Supermarkt • Kompressionskälteanlage in der Klima- und Prozesskälte (Flüssigkeitskühlsatz) • Kompressionskälteanlage in der Gewerbe- oder Industriekälte oder für sonstige Anwendungen (außer Flüssigkeitskühlsätze) • Kompressionsanlage in der Klimakälte (Direktverdampfung, z.B. VRV, VRF) • Kompressionskälteanlage mit Ammoniak als Kältemittel (außer Flüssigkeitskühlsätze) • Mono-Split-Klimaanlage mit einer Kältemittelfüllmenge < 3 kg • Kleine Kompressionskälteanlage (Kompressionskälteanlage mit einer elektrischen Antriebsleistung zwischen 2 kW und 5 kW) • Sorptionskälteanlage 6
Förderung von Kälte- und Klimaanlagen – Anforderungen an das Kältemittel Neuerrichtung nicht halogeniert Vollsanierung (Erweiterung / Optimierung) GWP < 1.500 Teilsanierung GWP < 2.500 Ausnahmen Neuerrichtung einer kleinen Kompressionskälteanlage GWP < 750 Vollsanierung einer Mono-Split-Klimaanlage GWP < 1.500 Teilsanierung einer Supermarktkälteanlage GWP < 1.500 7
Förderung von Kälte- und Klimaanlagen – Höhe der Förderung Berechnungsformel: KF = A *C(1–B) KF: Zuschuss in Euro C: Kälteleistung in Kilowatt (kW) bzw. Speicherkapazität in Kilowattstunden (kWh) A, B: Koeffizienten, die von der Art der Kälteanlage bzw. der Anwendung abhängen (siehe RiLi). Art der Anlage Kälteleistung Errichtung Vollsanierung Kompressionskälteanlage im 70 kW 63.285,33 € 47.464,00 € Supermarkt Flüssigkeitskühlsatz 300 kW 20.475,73 € 15.356,80 € Sonstige Kompressionskälteanlage 120 kW 17.677,50 € 13.258,99 € Kompressionsklimaanlage 80 kW 9.704,47 € 8.087,53 € Kompressionskälteanlage mit 250 kW 80.266,71 € 80.266,71 € Ammoniak Sorptionskälteanlage 500 kW 71.375,09 € 71.375,09 € 8
Förderung von Kälte- und Klimaanlagen – Leistungsgrenzen Elektrische Kälteleistung Verdichterleistung Kleine Kompressions-Kälteanlagen 2 – 5 kW - Kompressionskälte- und Kompressionsklimaanlagen 5 - 300 kW - Ammoniakanlagen 5 – 200 kW - Sorptionsanlagen – 5 – 500 kW 9
Förderung von Kälte- und Klimaanlagen – Technische Fördervoraussetzungen Effizienzkomponenten bei Kompressionskälte oder -klimaanlagen • Bei direkt verdampfenden Systemen ist eine Leistungsregelung für min. einen Verdichter mit einem Regelbereich von 40 bis 100 % erforderlich z.B. FU-Regelung • Bei Kaltwassererzeugern mit Speicher muss die Kälteleistung min. 4-stufig regelbar sein • Bedarfsregelung für die Abtauvorrichtungen • Verflüssiger bzw. Gaskühler sowie Verdampfer sind groß zu dimensionieren • Elektronische Expansionsventile • Die Regelung für die Anpassung der Verflüssigungstemperatur an die Umgebungstemperatur • Drehzahlgeregelte Pumpen • Einhaltung der Öko-Design-Richtlinie für die Flüssigkeitskühlsätze/ Verflüssigungssätze 10
Förderung von Kälte- und Klimaanlagen – Technische Fördervoraussetzungen Energieeffizienzkomponenten und -maßnahmen bei Verkaufskühlmöbeln im Lebensmittelhandel • Glasabdeckung für Tiefkühlmöbel • Mind. eine Nachtabdeckung für die Normalkühlmöbel • Beleuchtung mit LED oder Plasma • Lüfter nur mit EC-Motoren Sorptionsanlagen • Betrieb über eine Abwärme (z.B. BHKW) oder erneuerbarer Energien (z.B. Solarthermie) • Der Leistungsbedarf aller elektrischer Zusatzverbraucher max. 8 % der bereitgestellten Kälteleistung 11
Förderung von Kälte- und Klimaanlagen – Technische Fördervoraussetzungen Bonusmaßnahmen Bonusmaßnahme nur in Verbindung mit Basismaßnahme – Wärmespeicherbonus • Nutzung der Abwärme zu Heizzwecken – Kältespeicherbonus • Temperaturniveau des Speichermediums
Förderung von Kälte- und Klimaanlagen – Formale Fördervoraussetzungen Antragsteller sind / ist • Unternehmen, gemeinnützige Organisationen, Kommunen, kommunale Gebietskörperschaften, Zweckverbände und Eigenbetriebe, Schulen, Krankenhäuser sowie kirchliche Einrichtungen, unabhängig von der Gewinnerzielungsabsicht • entweder Eigentümer, Pächter oder Mieter des Grundstückes, auf dem sich die Anlage befindet oder ein von diesem beauftragtes Energiedienstleistungsunternehmen (Contractor) • nicht in einem Insolvenzverfahren Mit dem Vorhaben darf nicht vor Erhalt des Zuwendungsbescheides begonnen werden De-mimimis Verordnung Nr. 1407/2013 • De-mimimis Obergrenzen dürfen nicht überschritten werden 13
Förderung von Kälte- und Klimaanlagen – Verfahrensablauf Antrag SV Antrag ZWB Ablehnung Ende 1. Stufe Umsetzung derMaßnahme Beginn 2. Stufe VN SV VN Auszahlung Änderungs- Rücknahme, bescheid Widerruf 14
Förderung von Kälte- und Klimaanlagen – Kontakt • BAFA-Webseite www.bafa.de Energie → Energieeffizienz → Kälte- und Klimaanlagen • E-Mail: kki@bafa.bund.de • Telefon: 06196 908-1249 • Fax: 06196 908-112249 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! 15
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