Förderung landwirtschaftlicher Unternehmen ab 2020 - Ausgewählte Maßnahmen im Agrarbereich von EU, Bund, Ländern und der Landwirtschaftlichen ...
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Förderung landwirtschaftlicher Unternehmen ab 2020 Ausgewählte Maßnahmen im Agrarbereich von EU, Bund, Ländern und der Landwirtschaftlichen Rentenbank
FÖRDERUNG LANDWIRTSCHAFTLICHER UNTERNEHMEN AB 2020 Inhalt Vorwort 1 Förderung im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) 4 1.1 Einzelbetriebliche Förderung landwirtschaftlicher Unternehmen 5 1.1.1 Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP) 5 1.1.2 Förderung von Investitionen zur Diversifizierung 12 1.2 Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung (ILE) 17 1.2.1 Förderung von Maßnahmen zur Umnutzung der Bausubstanz land- und forstwirtschaftlicher Betriebe im Rahmen der Dorferneuerung und -entwicklung 17 1.2.2 Förderung von Infrastrukturmaßnahmen zur Erschließung der landwirtschaft- lichen, wirtschaftlichen und touristischen Entwicklungspotenziale 18 1.2.3 Förderung der Breitbandversorgung ländlicher Räume 19 1.3 Förderung forstwirtschaftlicher Maßnahmen 20 1.4 Förderung von Erzeugerzusammenschlüssen 21 1.5 Allgemeine Hinweise zur Antragstellung 24 2 Förderung durch die Landwirtschaftliche Rentenbank 26 2.1 Förderprogramme der Landwirtschaftlichen Rentenbank 27 2.1.1 Fördersparte „Landwirtschaft“ 27 Förderprogramm „Wachstum“ 27 Förderprogramm „Nachhaltigkeit“ 28 Förderprogramm „Produktionssicherung“ 28 2.1.2 Fördersparte „Forstwirtschaft“ 29 2.1.3 Fördersparte „Ländliche Entwicklung“ 29 2.1.4 Fördersparte „Erneuerbare Energien“ 30 2.2 Allgemeine Hinweise zur Antragstellung 31 2
FÖRDERUNG LANDWIRTSCHAFTLICHER UNTERNEHMEN AB 2020 Liebe Leserinnen und Leser, eine leistungsfähige und nachhaltige Landwirtschaft ist eigener Kraft stemmen. Gerade in kleinen und mittleren heute wichtiger denn je. Sie stellt in den ländlichen Räumen Unternehmen können Fördermittel einen entscheidenden einen wesentlichen wirtschaftlichen Motor dar. Denn in Beitrag zur Umsetzung eines Investitionsvorhabens leisten. der Agrar- und Ernährungswirtschaft erarbeiten rund 4,7 Millionen Menschen jährlich eine Bruttowertschöp- Um die landwirtschaftlichen Betriebe in ihrer Wettbe- fung von rund 194 Milliarden Euro. Landwirtschaft erhält werbsfähigkeit zu stärken und gleichzeitig den gestiegenen die Wirtschaftskraft und schafft Arbeitsplätze. Das bietet Erwartungen gerecht zu werden, haben Bund und Länder Perspektiven – gerade auch für junge Menschen. Landwirt- die Investitionsförderung im Rahmen der Gemeinschafts- schaft ist Zukunft! aufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küsten- schutzes“ (GAK) weiterentwickelt. Wir unterstützen gezielt Die Gesellschaft stellt parallel immer mehr und immer eine nachhaltige, umweltschonende und tiergerechte höhere Ansprüche an die Landwirtinnen und Landwirte. Landwirtschaft, indem wir die Fördermittel solchen Be- Das betrifft den Umwelt-, Klima- und Verbraucherschutz trieben gewähren, die bei ihren Investitionsvorhaben diese ebenso wie Aspekte der Tierhaltung und damit des Tier- besonderen Anforderungen erfüllen; beispielsweise durch wohls. Insbesondere die Digitalisierung ermöglicht es der den Kauf ressourcenschonender Bewässerungstechnik oder Landwirtschaft, diesen Anforderungen gerecht zu werden. emissionsmindernder Technik zur Wirtschaftsdüngerauf- Moderne Technik ist für uns der Schlüssel zu einer nachhal- bringung. Bei Stallbauvorhaben können das ein erhöhtes tigen und leistungsfähigen Landwirtschaft. Deshalb fördert Platzangebot oder ein Auslauf zur Verbesserung des Tier- unser Bundeslandwirtschaftsministerium zahlreiche Digi- wohls sein. talisierungsprojekte. Diese Broschüre gibt allen Interessierten einen Überblick Zusätzlich verändern sich in der heutigen Zeit die Märkte über die Grundzüge der Förderung für kleine und mittlere sehr schnell und damit auch die Nachfrage nach landwirt- landwirtschaftliche Unternehmen ab 2020. Ich wünsche schaftlichen Erzeugnissen. Unsere Bäuerinnen und Bauern mir, dass die Bäuerinnen und Bauern in Deutschland sind bereit, sich diesen Erwartungen mit Flexibilität und weiterhin mit großer Entschlossenheit, Mut und Ideenkraft Investitionsbereitschaft zu stellen, um den Verbraucherin- in eine nachhaltige und leistungsstarke und damit auch nen und Verbrauchern die gewünschten Lebensmittel auch zukunftsträchtige Landwirtschaft investieren. liefern zu können. Herzlichst, Ihre Landwirtinnen und Landwirte in Deutschland investieren mit großem finanziellen Einsatz, viel Mut und Ideenreich- tum sowohl in die traditionellen Betriebszweige als auch in zukunftsträchtige neue Geschäftsfelder. Das werden sie auch in Zukunft tun und auch tun müssen. Klar ist aber Julia Klöckner ebenso: Nicht alle Investitionen können die Betriebe aus Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft 3
FÖRDERUNG LANDWIRTSCHAFTLICHER UNTERNEHMEN AB 2020 1 Förderung im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) Die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrar- Bund und Länder nehmen für die GAK die Verantwor- struktur und des Küstenschutzes“ (GAK) basiert auf tung durch eine gemeinsame Planung und Finanzie- Artikel 91a des Grundgesetzes. rung der Maßnahmen wahr. Zu großen Teilen erfolgt auch eine Kofinanzierung der Europäischen Union im Seit dem 01.01.1973 wird die GAK mit dem Ziel durch- Rahmen der Förderung der Entwicklung des ländli- geführt, eine leistungsfähige, auf künftige Anforde- chen Raums. Die Förderung erfolgt mit Genehmigung rungen ausgerichtete Land- und Forstwirtschaft zu durch die Europäische Kommission. Die nationale gewährleisten und deren Wettbewerbsfähigkeit im Ge- Kofinanzierung der GAK-Maßnahmen erfolgt durch meinsamen Markt der Europäischen Union zu sichern. Bund und Länder im Verhältnis 60:40. Darüber hinaus zielt die GAK darauf ab, die nach- haltige Leistungsfähigkeit ländlicher Gebiete, deren Jährlich werden ausführliche und konkrete Informa- integraler Bestandteil eine umwelt- und ressourcen- tionen zu den einzelnen beschlossenen Fördermaß- schonende Land- und Forstwirtschaft ist, zu gewähr- nahmen auf der Internetseite des Bundesministeriums leisten. Im Rahmen dieser übergeordneten Zielsetzung für Ernährung und Landwirtschaft veröffentlicht werden die Einzelmaßnahmen der GAK regelmäßig (www.bmel.de). überprüft, weiterentwickelt und auf aktuelle struktur- politische Erfordernisse ausgerichtet. 4
FÖRDERUNG LANDWIRTSCHAFTLICHER UNTERNEHMEN AB 2020 1.1 Einzelbetriebliche Wozu soll die Förderung dienen? Förderung Zur Unterstützung investiver Maßnahmen zur landwirtschaftlicher Unternehmen Y Verbesserung der Produktions- und Arbeits- bedingungen, 1.1.1 Agrarinvestitionsförderungsprogramm Y Rationalisierung und Senkung der Produktions- (AFP) kosten, Das Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP) ist Y Erhöhung der betrieblichen Wertschöpfung das zentrale Programm zur Förderung von Investiti- onen in landwirtschaftlichen Betrieben in Deutsch- Y unter besonderer Berücksichtigung der Verbesse- land. Unterstützt werden investive Maßnahmen rung des Verbraucher-, Tier-, Umwelt- und Klima- für eine wettbewerbsfähige, nachhaltige, besonders schutzes sowie zur umweltschonende, besonders tiergerechte und witte- rungsbedingten Risiken vorbeugende Landwirtschaft Y Vorbeugung von Schäden durch Naturkatastro- nach dem generellen Ansatz „öffentliche Mittel für phen gleichzusetzende widrige Witterungsverhält- öffentliche Leistungen“. nisse mittels agrotechnischer Maßnahmen. Wer kann gefördert werden? Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden? Kleinst-, kleine und mittlere Unternehmen, unbe- schadet der gewählten Rechtsform, Bei Inanspruchnahme der Förderung wenn entweder Y Nachweis beruflicher Fähigkeiten für eine ord- nungsgemäße Führung des Betriebes, Y deren Geschäftstätigkeit zu wesentlichen Teilen (mehr als 25 % der Umsatzerlöse) darin besteht, Y Vorliegen einer Vorwegbuchführung für minde- durch Bodenbewirtschaftung oder durch mit stens zwei Jahre, Bodenbewirtschaftung verbundene Tierhaltung pflanzliche oder tierische Erzeugnisse zu gewin- Y Nachweis des Erfolges der bisherigen Bewirtschaf- nen und tung aus der Vorwegbuchführung, Y die in § 1 Absatz 2 des Gesetzes über die Alterssi- Y Fortführung einer Buchführung für mindestens cherung der Landwirte (ALG) genannte Mindest- fünf Jahre ab dem Zeitpunkt der Bewilligung (hie- größe erreicht oder überschritten wird rüber bestimmen die Länder), oder Y Nachweis über die Wirtschaftlichkeit des Unter- nehmens und der durchzuführenden Maßnahmen Y die Unternehmen einen landwirtschaftlichen Be- durch ein Investitionskonzept, trieb bewirtschaften und unmittelbar kirchliche, gemeinnützige oder mildtätige Zwecke verfolgen. Y Prosperität des Zuwendungsempfängers (hierüber bestimmen die Länder). Hierzu zählen auch Unternehmen des Gartenbaus, der Forstwirtschaft, der Imkerei, der Aquakultur, der Die Förderung ist grundsätzlich an die Einhaltung Binnenfischerei und der Wanderschäferei. Im Falle besonderer Anforderungen in mindestens einem der einer Kapitalbeteiligung der öffentlichen Hand darf Bereiche Verbraucher-, Umwelt- oder Klimaschutz diese nicht mehr als 25 % des Eigenkapitals betragen. und im Falle von Stallbauinvestitionen zusätzlich im Bereich Tierschutz gebunden. Die Anforderun- gen im Bereich Tierschutz sind in der Anlage 1 des AFP festgelegt. 5
FÖRDERUNG LANDWIRTSCHAFTLICHER UNTERNEHMEN AB 2020 Das förderungsfähige Investitionsvolumen beträgt Haltungsverfahren kann abweichend von der mindestens 20.000 Euro und maximal 3.000.000 Basisförderung ein Zuschuss von bis zu 40 % Euro. des förderfähigen Investitionsvolumens gewährt werden. Was wird gefördert? Die entsprechenden baulichen Anforderungen Förderungsfähig sind betriebliche Investitionen in sind in der Anlage 1 Teil B des AFP für Milchkühe langlebige Wirtschaftsgüter, z. B. und Aufzuchtrinder, Kälber, Mutterkühe, Mastrin- der, Mastschweine, Zuchtsauen und Zuchteber, Y Stallbauten in der Milchkuhhaltung, Rind- Ziegen, Schafe, Legehennen, Mastputen, Masthüh- fleischerzeugung, Schweinehaltung und im Eier- ner, Enten und Gänse sowie Pferde festgelegt. und Geflügelsektor, Y Förderung für Modernisierungsmaßnahmen Y zur Verbesserung der Umweltbedingungen im (befristet bis 31. Dezember 2025) Bereich der Landwirtschaft: Für bauliche Investitionen für besonders tier- gerechte Haltungsverfahren zur Umstellung der f Maßnahmen, die im besonderen Maße der Haltung Emissionsminderung in der landwirtschaft- lichen Produktion dienen, f von Jung- oder Zuchtsauen (Deckzentrum f Maßnahmen zur Förderung der Energieein- oder Abferkelbereich) oder sparung, z. B. der Neubau energiesparender f von Anbindehaltung auf Laufstallhaltung bei Gewächshäuser, Milchkühen, Aufzuchtrindern, Mastrindern oder Mutterkühen Y im Bereich der Einkommenskombination die Direktvermarktung. kann in Verbindung mit den baulichen Anforde- rungen der Anlage 1 Teil A ein Zuschuss von bis zu Betreuungsgebühren für Investitionsvorhaben sind 30 % des förderungsfähigen Investitionsvolumens bei einem baulichen Investitionsvolumen von mehr gewährt werden. als 100.000 Euro förderungsfähig. Y Förderung für Investitionen zur Emissionsmin- derung bei der Lagerung von flüssigen Wirt- Welche Förderung erhält das investierende schaftsdüngern (befristet bis 31. Dezember 2023) Unternehmen? Für Investitionen, die zu einer deutlichen Min- derung von Emissionen bei der Lagerung von Y Allgemeine Förderung flüssigen Wirtschaftsdüngern außerhalb von Stall- Die Unternehmen können für Investitionen sowie bauten beitragen, kann ein Zuschuss von bis zu für Erschließungsmaßnahmen einen Zuschuss 40 % des förderungsfähigen Investitionsvolumens von bis zu 20 % des förderfähigen Investitions- gewährt werden. volumens erhalten (Basisförderung für Stallbau- investitionen). Die Lagerstätten müssen über eine feste Abde- ckung und über eine Mindestlagerkapazität verfü- Erschließungskosten sind nur förderfähig, wenn gen, die zwei Monate über die betriebsindividuel- die Erschließung einer Verlegung des Betriebes len ordnungsrechtlichen Vorgaben hinausgeht. oder wesentlicher Bestandteile in den Außenbe- reich dient. Y Junglandwirte (nicht älter als 40 Jahre) kön- nen einen ergänzenden Zuschuss von 10 % der Y Premiumförderung Investitionssumme, maximal bis zu 20.000 Euro, Für Stallbauten für besonders tiergerechte erhalten, wenn sie 6
FÖRDERUNG LANDWIRTSCHAFTLICHER UNTERNEHMEN AB 2020 Y die allgemeinen Voraussetzungen für die Gewäh- die günstigen Kredite der Landwirtschaftlichen Ren- rung der Förderung (s. Seite 5) erfüllen und tenbank (s. Seite 26 ff.) hingewiesen, die ergänzend zum AFP in Anspruch genommen werden können. Y die Investition während eines Zeitraumes von fünf Jahren nach der erstmaligen Niederlassung als Um die Kapitalbeschaffung für Unternehmen bei Allein- oder Mitunternehmer in einem landwirt- förderwürdigen Investitionsvorhaben sicherzustellen, schaftlichen Betrieb tätigen. kann die Zuschussgewährung durch die Möglichkeit einer staatlichen Rückbürgschaft in Höhe von bis zu 70 % der für die Gesamtfinanzierung der Investitio- Betreuergebühren werden in Abhängigkeit vom nen notwendigen Darlehen ergänzt werden. Nähere förderungsfähigen Investitionsvolumen mit einem Auskünfte hierzu erteilen die zuständigen Landesstel- Fördersatz bis maximal 60 % der Gebühren als för- len. derfähig anerkannt. Dabei sind ein Sockelbetrag von 6.000 Euro und ein Höchstbetrag von 17.500 Euro der Der Gesamtwert der gewährten Beihilfen darf 40 % förderungsfähigen Betreuergebühren zu beachten. der förderungsfähigen Investitionssumme nicht überschreiten. Ausgedrückt als absolute Zahl darf der Die Restfinanzierung der zu fördernden Vorhaben er- Gesamtwert der staatlichen Beihilfe den Betrag von folgt über Eigen- oder Fremdkapital, das am Kapital- 500.000 Euro pro Unternehmen und Investitionsvor- markt aufgenommen wird. Hier sei insbesondere auf haben nicht übersteigen. 7
FÖRDERUNG LANDWIRTSCHAFTLICHER UNTERNEHMEN AB 2020 Beispiele für eine AFP-Förderung: Beispiel 1 geplante Maßnahme: Gesamtinvestition im Betrieb (ohne MwSt): 2.300.301 €, darunter 247.250 € Nebenkosten und Betreuungsgebühren Finanzierung: → Zuschuss für besonders tiergerechte Haltung – Premiumförderung (40 %) 633.949 € → Zuschuss für besonders tiergerechte Haltung – Basisförderung (20 %) 83.209 € → Junglandwirtezuschuss 20.000 € → Zuschuss für Betreuung 10.500 € Restfinanzierung über Eigenmittel oder über Kapitalmarktdarlehen zum Marktzins 1.552.643 € → Kapitaldienst mit AFP-Förderung (p. a.) 116.448 €a) → Kapitaldienst ohne Förderung (p. a.) 172.523 €b) 8
FÖRDERUNG LANDWIRTSCHAFTLICHER UNTERNEHMEN AB 2020 Beispiel 2 geplante Maßnahme: Anbau eines Schweinemaststalles für 320 Tier- plätze nach Anlage 1 der Förderrichtlinie (Besonders tiergerechte Haltung) sowie Einbau einer Futterzentrale mit Fütterung und Innensilos. Anschaffung einer Anbau-Feldspritze (vom Julius-Kühn-Institut geprüft und anerkannt) mit Einzeldüsenschaltung und abdriftarmer Technik. Gesamtinvestition im Betrieb (ohne MwSt): 311.841 €, davon Schweinemaststall 242.330 €, Feldspritze 52.000 €, Nebenkosten 17.510 € Finanzierung: → Zuschuss für besonders tiergerechte Haltung (30 %) 72.699 € → Zuschuss Pflanzenschutzspritze (20 % ) 10.400 € → Zuschuss Nebenkosten teilw. (20 % ) 2.313 € Restfinanzierung über Eigenmittel oder über Kapitalmarktdarlehen zum Marktzins 226.429 € → Kapitaldienst mit AFP-Förderung (p. a.) 16.982 €a) → Kapitaldienst ohne Förderung (p. a.) 23.388 €b) 9
FÖRDERUNG LANDWIRTSCHAFTLICHER UNTERNEHMEN AB 2020 Beispiel 3 geplante Maßnahme: Kauf von 2 mobilen Legehennenställen mit 1.850 Tierplätzen, eines mobilen Bruderhahnaufzucht- stalles mit 3.000 Tierplätzen und Erweiterung von 4 vorhandenen mobilen Legehennenställen Gesamtinvestition im Betrieb (ohne MwSt): 463.241 €, darunter 15.833 € Nebenkosten Finanzierung: → Zuschuss für besonders tiergerechte Haltung – Premiumförderung (40 %) 167.038 € → Zuschuss für besonders tiergerechte Haltung – Basisförderung (20 %) 14.026 € → Zuschuss für Betreuung 7.316 € Restfinanzierung über Eigenmittel oder über Kapitalmarktdarlehen zum Marktzins 274.861 € → Kapitaldienst mit AFP-Förderung (p. a.) 20.615 €a) → Kapitaldienst ohne Förderung (p. a.) 34.743 €b) 10
FÖRDERUNG LANDWIRTSCHAFTLICHER UNTERNEHMEN AB 2020 Beispiel 4 geplante Maßnahme: Kauf von 2 Getreide-Hackmaschinen mit Parallelogrammverschieberahmen und vollelektronischer Kameralenkung Gesamtinvestition im Betrieb (ohne MwSt): 81.500 € incl. 1.500 € Nebenkosten Finanzierung: → Zuschuss Wettbewerbsfähigkeit (20 %) 16.000 € Restfinanzierung über Eigenmittel oder über Kapitalmarktdarlehen zum Marktzins 65.500 € → Kapitaldienst mit AFP-Förderung (p. a.) 4.912 €a) → Kapitaldienst ohne Förderung (p. a.) 6.112 €b) a) Dem berechneten Kapitaldienst liegen folgende Annahmen zugrunde: keine Verwendung von Eigenkapital, Laufzeit 18 Jahre, Annuitätendarlehen mit 4,5 % anfänglicher Tilgung und einem Zinssatz von 3,0 %, d. h. einer Annuität von insgesamt 7,5 %. b) Dem berechneten Kapitaldienst liegen folgende Annahmen zugrunde: keine Verwendung von Eigenkapital, Laufzeit 18 Jahre, Annuitätendarlehen mit 4,5 % anfänglicher Tilgung und einem Zinssatz von 3,0 %, d. h. einer Annuität von insgesamt 7,5 %. 11
FÖRDERUNG LANDWIRTSCHAFTLICHER UNTERNEHMEN AB 2020 1.1.2 Förderung von Investitionen zur Y Unternehmen, die einen landwirtschaftlichen Be- Diversifizierung trieb bewirtschaften und unmittelbar kirchliche, gemeinnützige oder mildtätige Zwecke verfolgen, Viele landwirtschaftliche Betriebe erschließen sich erfolgreich neue Einkommensquellen. Dabei sind Y Inhaber landwirtschaftlicher Einzelunternehmen, bereits umfangreiche Kombinationen von landwirt- deren Ehegatten sowie mitarbeitende Familienan- schaftlichen und außerlandwirtschaftlichen Tätig- gehörige gemäß § 1 Absatz 8 des Gesetzes über die keiten entstanden, die den Betrieben zusätzliche Alterssicherung der Landwirte (ALG), soweit sie Einkommensmöglichkeiten sichern. Diese dienen in räumlicher Nähe zum landwirtschaftlichen Be- aber nicht nur der Existenzsicherung der bäuerlichen trieb erstmalig eine selbständige Existenz gründen Familien, sondern stärken darüber hinaus die ländli- oder entwickeln. che Wirtschaftskraft und tragen zum Erhalt und der Entwicklung der ländlichen Räume bei. Als Tierhaltung im Sinne des ersten Unterpunkts gelten auch die Imkerei, die Aquakultur, die Binnen- fischerei sowie die Wanderschäferei. Im Falle einer Wer kann gefördert werden? Kapitalbeteiligung der öffentlichen Hand darf diese nicht mehr als 25 % des Eigenkapitals betragen. Y Unternehmen, unbeschadet der gewählten Rechtsform, f deren Geschäftstätigkeit zu wesentlichen Wozu soll die Förderung dienen? Teilen (mehr als 25 % Umsatzerlöse) darin besteht, durch Bodenbewirtschaftung oder Mit der Förderung sollen durch mit Bodenbewirtschaftung verbundene Tierhaltung pflanzliche oder tierische Erzeug- Y die nachhaltige Existenz- und Einkommenssi- nisse zu gewinnen und cherung bäuerlicher Betriebe in Gebieten, wo f die die in § 1 Absatz 2 des Gesetzes über die die natürlichen und strukturellen Bedingungen Alterssicherung der Landwirte (ALG) genannte langfristig keine marktfähige Produktion mehr Mindestgröße erreichen oder überschreiten, ermöglichen, unterstützt, 12
FÖRDERUNG LANDWIRTSCHAFTLICHER UNTERNEHMEN AB 2020 Y Existenzgründungen im ländlichen Raum ermög- Hierzu zählen u. a.: licht und damit Y Investitionen im Bereich „Urlaub auf dem Bauern- Y ein Beitrag zur Stärkung der Wirtschaft ländlicher hof“ bis zu einer Gesamtkapazität von 25 Gäste- Räume geleistet werden. betten, Y Investitionen in soziale, hauswirtschaftliche, Welche Voraussetzungen müssen kommunale und landschaftspflegerische Dienst- erfüllt werden? leistungen (z. B. Hofcafé, Partyservice, Pflege- und Betreuungsdienste für ältere Menschen), Bei Inanspruchnahme der Förderung ist der Nach- weis über die Wirtschaftlichkeit des Unternehmens Y Pensionstierhaltung. und der durchzuführenden Maßnahmen zu erbrin- gen. Welche Förderung erhält das investierende Für die Investitionen gilt darüber hinaus, dass nur bei Unternehmen? einem förderungsfähigen Mindestinvestitionsvolu- men von 10.000 Euro gefördert wird. Die Förderung erfolgt durch einen Zuschuss in Höhe von bis zu 25 % des förderfähigen Investitionsvolumens. Was wird gefördert? Die Förderung erfolgt nach der EU-De-minimis-Verord- nung. Der Gesamtwert der einem Unternehmen gewähr- Förderfähig sind Investitionen, die zusätzliche Ein- ten De-minimis-Beihilfe ist innerhalb von 3 Jahren auf kommensquellen in ländlichen Räumen erschließen. 200.000 Euro begrenzt. 13
FÖRDERUNG LANDWIRTSCHAFTLICHER UNTERNEHMEN AB 2020 Beispiele für eine Diversifizierungsförderung: Beispiel 1 geplante Maßnahme: Neubau einer Reithalle, eines Pensionspferde- stalles mit 37 Plätzen und Paddocks, einer Bergehalle, eines Mistlagers und einer Zisterne Gesamtinvestition im Betrieb (ohne MwSt): 1.334.915 € Finanzierung: → Zuschuss für Diversifizierung 200.000 € Restfinanzierung über Eigenmittel oder über Kapitalmarktdarlehen zum Marktzins 1.134.915 € (eingebrachte Eigenmittel 350.000 €) → Kapitaldienst mit DIV-Förderung (p. a.) 58.869 €a) → Kapitaldienst ohne Förderung (p. a.) 73.869 €b) 14
FÖRDERUNG LANDWIRTSCHAFTLICHER UNTERNEHMEN AB 2020 Beispiel 2 geplante Maßnahme: Neubau einer Häckerwirtschaft/Hofcafe und 4 Gästezimmer (8 Betten) Gesamtinvestition im Betrieb (ohne MwSt): 429.020 €, darunter 8.000 € Nebenkosten Finanzierung: → Zuschuss für Diversifizierung 89.483 € → Zuschuss für Betreuung 2.000 € Restfinanzierung über Eigenmittel oder über Kapitalmarktdarlehen zum Marktzins 337.537 € → Kapitaldienst mit DIV-Förderung (p. a.) 25.315 €a) → Kapitaldienst ohne Förderung (p. a.) 32.177 €b) 15
FÖRDERUNG LANDWIRTSCHAFTLICHER UNTERNEHMEN AB 2020 Beispiel 3 geplante Maßnahme: Bau einer Ferienanlage (2 Doppelhäuser und 1 Bungalow), insgesamt 6 Wohnungen mit zusammen 25 Betten Gesamtinvestition im Betrieb (ohne MwSt): 860.056 € incl. 10.000 € Betreuerkosten Finanzierung: → Zuschuss für Diversifizierung 197.500 € → Zuschuss für Betreuung 2.500 € Restfinanzierung Kapitalmarktdarlehen zum Marktzins 660.056 € → Kapitaldienst mit DIV-Förderung (p. a.) 49.504 €a) → Kapitaldienst ohne Förderung (p. a.) 64.504 €b) a) Dem berechneten Kapitaldienst liegen folgende Annahmen zugrunde: keine Verwendung von Eigenkapital, Laufzeit 18 Jahre, Annuitätendarlehen mit 4,5 % anfänglicher Tilgung und einem Zinssatz von 3,0 %, d. h. einer Annuität von insgesamt 7,5 %. b) Dem berechneten Kapitaldienst liegen folgende Annahmen zugrunde: keine Verwendung von Eigenkapital, Laufzeit 18 Jahre, Annuitätendarlehen mit 4,5 % anfänglicher Tilgung und einem Zinssatz von 3,0 %, d. h. einer Annuität von insgesamt 7,5 %. 16
FÖRDERUNG LANDWIRTSCHAFTLICHER UNTERNEHMEN AB 2020 investitions- und beschäftigungsfördernde Wir- 1.2 Förderung der kungen und leistet einen Beitrag zur Verbesserung integrierten ländlichen der ökonomischen, ökologischen, sozialen und kulturellen Grundlagen in den ländlichen Räumen. Entwicklung (ILE) Durch die Umnutzung von Bausubstanz land- und forstwirtschaftlicher Betriebe für Wohnzwecke kann zudem Fläche für Neubauten eingespart und so dem Der Fördergrundsatz „Integrierte ländliche Ent- Grundsatz „Innen- vor Außenentwicklung“ Rechnung wicklung“ (ILE) hat das Ziel, die ländlichen Räume getragen werden. als Lebens-, Arbeits-, Erholungs- und Naturräume zu sichern und weiterzuentwickeln. Dazu wurden ver- schiedene Fördermaßnahmen in einem integrierten Wer kann gefördert werden? Ansatz zusammengeführt. Y Land- und forstwirtschaftliche Betriebe als Drei Maßnahmen sind für die Förderung landwirt- natürliche Personen und Personengesellschaften schaftlicher Betriebe von besonderer Bedeutung: die sowie juristische Personen des privaten Rechts Förderung von Maßnahmen land- und forstwirt- schaftlicher Betriebe zur Umnutzung ihrer Bau- substanz im Rahmen der Dorfentwicklung, die För- Was wird gefördert? derung von Infrastrukturmaßnahmen zur Erschlie- ßung der landwirtschaftlichen, wirtschaftlichen oder Y Investitionskosten einschließlich Architekten- touristischen Entwicklungspotenziale und klein- und Ingenieurleistungen räumige Maßnahmen zur Breitbandversorgung ländlicher Räume. Y Konzeptionelle Vorarbeiten im Zusammenhang mit dem Vorhaben wie Untersuchungen, Erhe- bungen und Planungen, ausgenommen hoheit- 1.2.1 Förderung von Maßnahmen zur liche Planungen Umnutzung der Bausubstanz land- und forstwirtschaftlicher Betriebe im Rahmen der Welche Förderung erhält der Betrieb? Dorferneuerung und -entwicklung Y Die Zuwendungen werden als Zuschuss gewährt. Die Zuwendungen können bis zu 35 % der förder- Die Förderung von Maßnahmen land- und forst- fähigen Ausgaben betragen. wirtschaftlicher Betriebe zur Umnutzung ihrer Bausubstanz ist in enger Verzahnung mit der Förde- Y Die Fördersätze können für Maßnahmen, die der rung der Dorfentwicklung ein wichtiges agrar- und Umsetzung eines integrierten ländlichen Ent- gesellschaftspolitisches Anliegen des Bundes und der wicklungskonzeptes (ILEK) dienen, um bis zu Länder. 10 % gegenüber den Regelfördersätzen erhöht werden. Die Umnutzung von dörflicher und insbesondere landwirtschaftlicher Bausubstanz ist ein wesentlicher Baustein für die Erhaltung, Gestaltung und Ent- Welche Voraussetzungen sind zu erfüllen? wicklung ländlich geprägter Orte. Für eine bessere Abstimmung von Einzelmaßnahmen innerhalb einer Y Die Maßnahmen werden nur in Orten mit bis zu Region bzw. eines Ortes kann die Erarbeitung eines 10.000 Einwohnern gefördert. integrierten ländlichen Entwicklungskonzeptes bzw. einer Dorfentwicklungsplanung wichtig sein. Liegt Y Der Zuwendungsempfänger hat einen Nachweis solch ein Konzept vor, kann der Fördersatz erhöht über die Wirtschaftlichkeit und Finanzierbarkeit werden. der durchzuführenden Maßnahmen zu erbringen. Die Umnutzung unterstützt und sichert die Wirt- Y Die EU-Verordnungen über De-minimis-Beihilfen schaftskraft land- und forstwirtschaftlicher Be- sowie über staatliche Beihilfen an kleine und mitt- triebe, erleichtert deren Strukturwandel, hat lere Unternehmen sind zu beachten. 17
FÖRDERUNG LANDWIRTSCHAFTLICHER UNTERNEHMEN AB 2020 1.2.2 Förderung von Infrastrukturmaßnah- Wer kann gefördert werden? men zur Erschließung der landwirt- schaftlichen, wirtschaftlichen und Y Land- und forstwirtschaftliche Betriebe als na- touristischen Entwicklungspotenziale türliche Personen- und Personengesellschaften sowie juristische Personen des privaten Rechts Bei den Infrastrukturmaßnahmen handelt es sich in erster Linie um den Neubau bzw. den Ausbau von Was wird gefördert? Wegen im ländlichen Raum. Diese Aufgabe wird zwar überwiegend von öffentlichen Stellen wahrgenommen, Y Investitionskosten, einschließlich Architekten- in Einzelfällen können jedoch auch land- und forst- und Ingenieurleistungen wirtschaftliche Betriebe eine Förderung für die Anlage oder den Ausbau von Wegen erhalten, vorausgesetzt, Y Erforderliche Vorarbeiten wie Untersuchungen, die Wege stehen uneingeschränkt der Öffentlichkeit Erhebungen und Planungen, ausgenommen ho- zur Verfügung und dienen dem Schluss von Lücken in heitliche Planungen Wegenetzen. Neu angelegte oder befestigte Wege kön- nen dazu beitragen, dass landwirtschaftliche Betriebe oder Flächen schneller erreicht und so die Produk- Welche Förderung erhält der Betrieb? tions- und Arbeitsbedingungen in der Landwirtschaft verbessert werden. Darüber hinaus ist ein gutes länd- Y Die Zuwendungen werden als Zuschuss gewährt. liches Wegenetz für den ländlichen Tourismus von Die Zuwendungen können bis zu 35 % der förder- großer Bedeutung, da die ländlichen Wege auch von fähigen Ausgaben betragen. Wanderern und Radfahrern genutzt werden können. Um das touristische Potenzial weiter zu verbessern, Y Die Fördersätze können für Maßnahmen, die der können an den Wegen Informationstafeln über örtliche Umsetzung eines integrierten ländlichen Ent- Sehenswürdigkeiten, Rast- und Grillplätze, Schutzhüt- wicklungskonzeptes (ILEK) dienen, um bis zu ten, Aussichtsplätze und Bänke angelegt werden. 10 % gegenüber den Regelfördersätzen erhöht werden. 18
FÖRDERUNG LANDWIRTSCHAFTLICHER UNTERNEHMEN AB 2020 Welche Voraussetzungen sind zu erfüllen? Wer kann gefördert werden? Y Die Maßnahmen werden nur in Orten mit bis zu Y Gemeinden und Gemeindeverbände 10.000 Einwohnern gefördert. Y Der Zuwendungsempfänger hat einen Nachweis Was wird gefördert? über die Wirtschaftlichkeit und Finanzierbarkeit der durchzuführenden Maßnahmen zu erbringen. Y Schließung von Wirtschaftlichkeitslücken bei Investitionen in leitungsgebundene oder funkba- Y Die EU-Verordnungen über De-minimis-Beihilfen sierte Breitbandinfrastruktur sowie über staatliche Beihilfen an kleine und mittlere Unternehmen sind zu beachten. Y Verlegung von Leerrohren Y Vorbereitung und Begleitung wie Informations- 1.2.3 Förderung der Breitbandversorgung veranstaltungen, Machbarkeitsuntersuchungen, ländlicher Räume Planungsarbeiten Eine leistungsfähige digitale Infrastruktur ist gerade in Welche Förderung wird gewährt? den ländlichen Räumen und für die land- und forst- wirtschaftlichen Betriebe ein entscheidender Zukunfts- Y Die Zuwendungen an die Gemeinden/Gemeinde- faktor. Ziel der Förderung der Breitbandversorgung in verbände werden als Zuschuss gewährt. Die Zu- ländlichen Räumen ist, die unterversorgten ländlichen wendungen können bis zu 90 % der förderfähigen Gebiete besser an die Breitbandnetze anzuschließen Ausgaben betragen. und insbesondere die Lücken in der bestehenden Breitbandinfrastruktur zu schließen. Damit soll insbe- sondere land- und forstwirtschaftlichen Betrieben der Welche Voraussetzungen sind zu erfüllen? Zugang zu schnellem Internet ermöglicht werden. Im Gegensatz zu den anderen Fördermaßnahmen kann Y Der Zuwendungsempfänger hat einen Nachweis nicht der Einzelbetrieb einen Förderantrag stellen. Viel- über die fehlende oder unzureichende Breitband- mehr können nur Gemeinden oder Gemeindeverbände versorgung (Downstreamübertragungsrate von einen Antrag stellen, auch wenn nur ein Einzelgehöft weniger als 30 Mbit/s zu erschwinglichen Preisen) oder eine Aussiedlung von der Einzelfördermaßnahme zu erbringen. profitieren würde. Y Der Zuwendungsempfänger hat geeignete pro- jektspezifische Indikatoren sowie entsprechende zeitpunktbezogene Ausgangs- und Zielwerte zu benennen 19
FÖRDERUNG LANDWIRTSCHAFTLICHER UNTERNEHMEN AB 2020 1.3 Förderung f Vorarbeiten (z. B. Untersuchungen, Standort- forstwirtschaftlicher gutachten), f Umbau von Reinbeständen und von nicht Maßnahmen standortgerechten oder klimatoleranten Be- ständen in stabile Laub- und Mischbestände, f Jungbestandspflege, Die Forstwirtschaft wird nach § 41 Bundeswaldge- f Bodenschutzkalkung. setz (BWaldG) wegen der Nutz-, Schutz- und Erho- lungsfunktionen des Waldes öffentlich gefördert. Die Y Forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse Förderung ist insbesondere auf die Erhaltung und Dazu zählen: nachhaltige Bewirtschaftung des Waldes gerichtet. f Waldpflegevertrag, f Mitgliederinformation und -aktivierung, f Zusammenfassung des Holzangebots (geför- Wer kann gefördert werden? dert werden die Aufwendungen für die über- betriebliche Holzvermarktung mit einem Fest- Y Forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse im betrag je Festmeter vermarkteter Holzmenge), Sinne des BWaldG, f Professionalisierung von Zusammenschlüssen (gefördert werden unter bestimmten Voraus- Y natürliche Personen, setzungen die Aufwendungen für forstfachlich ausgebildetes Personal einschließlich Aufwand Y juristische Personen des Privat- und öffentlichen zur Erstellung eines Geschäftsplans zur Profes- Rechts sionalisierung eines Zusammenschlusses). Y als Besitzer von land- und forstwirtschaftlichen Y Erstaufforstung Flächen, außer Bund und Länder. Zur Förderung der Neuanlage von Wald auf bisher nicht forstwirtschaftlich genutzten Flächen zählen: Was wird gefördert? f Kulturbegründung (Saat, Pflanzung, Kultur- vorbereitung, Standortgutachten oder Siche- Y Naturnahe Waldbewirtschaftung rung der Kultur während der ersten 5 Jahre), Dazu zählen: sowie f Nachbesserungen. 20
FÖRDERUNG LANDWIRTSCHAFTLICHER UNTERNEHMEN AB 2020 Y Vertragsnaturschutz im Wald 1.4 Förderung von Erzeuger- Dazu zählt: f Bewirtschaftung, Pflege oder Nutzungsver- zusammenschlüssen zicht auf forstwirtschaftlich genutzten sowie nutzbaren Flächen nach naturschutzfach- Die Förderung von Erzeugerzusammenschlüssen erfolgt lichen Vorgaben gemäß dem Rahmenplan der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschut- Y Förderung von Maßnahmen zur Bewältigung zes“ (GAK) nach dem Förderbereich 3A „Verbesserung der durch Extremwetterereignisse verursachten der Verarbeitungs- und Vermarktungsstrukturen land- Folgen im Wald wirtschaftlicher Erzeugnisse“. Dazu zählen: f Maßnahmen zur bestands- und bodenscho- Erzeugerzusammenschlüsse sind nenden Räumung von Kalamitätsflächen, f Waldschutzmaßnahmen (Überwachung, Y Erzeugerorganisationen sowie Vorbeugung und Bekämpfung von Schadorga- nismen (z. B. Borkenkäfer); Bekämpfung von Y Erzeugerzusammenschlüsse für Qualitätsprodukte Schadorganismen durch Aufarbeitung von befallenem Holz; Anlage von Holzlagerplätzen Y und deren Vereinigungen. zur Lagerung von Kalamitätsholz; Wiederher- stellung von infolge von Starkregenereignissen beschädigten Waldwegen; Maßnahmen zur Wozu soll die Förderung dienen? Prävention und Bekämpfung von Waldbrän- den), Die Förderung zielt darauf ab, die Wettbewerbsfähig- f Wiederaufforstung, Vor- und Unterbau sowie keit von Erzeugerzusammenschlüssen zu verbessern, Nachbesserung in lückigen oder verlichteten um auf diese Weise zur Absatzsicherung oder zur Beständen, die durch Extremwetterereignisse Schaffung von Erlösvorteilen auf der Erzeugerebene und deren Folgen entstanden sind. beizutragen. Hierbei sollen Innovationspotenziale erschlossen werden. Wie wird gefördert? Die Förderung soll darüber hinaus einen Beitrag zur Verbesserung der Effizienz des Ressourceneinsatzes – Die Förderung der einzelnen Maßnahmen erfolgt in insbesondere von Wasser und/oder Energie – leisten Form von Zuschüssen, ihre Höhe ist für die einzelnen und damit die ressourcensparende Verarbeitung und Maßnahmen unterschiedlich und liegt i. d. R. zwi- Vermarktung von landwirtschaftlichen Erzeugnis- schen 30 und 90 % der zuwendungsfähigen Ausga- sen entsprechend den Anforderungen des Marktes ben. Die Länder können für bestimmte Maßnahmen unterstützen. kalkulierte Kostensätze (Pauschalen) festsetzen. Was wird gefördert? Wohin habe ich mich zu wenden? Investitionen in die Verarbeitung und Vermarktung Die verwaltungsmäßige Abwicklung von forstwirt- landwirtschaftlicher Erzeugnisse durch Erzeugerzu- schaftlichen Förderungsmaßnahmen obliegt den zu- sammenschlüsse. ständigen Behörden bzw. Einrichtungen der Länder. Anträge auf Förderung von o. g. Maßnahmen werden Förderfähig sind angemessene Aufwendungen für in der Regel von der zuständigen Forstbehörde (Forst- Investitionen, die der Erfassung, Lagerung, Kühlung, amt, Landesforstbetrieb, in einigen Ländern auch von Sortierung, marktgerechten Aufbereitung, Verpa- der Landwirtschaftskammer oder anderen Instituti- ckung, Etikettierung, Verarbeitung oder Vermarktung onen) entgegengenommen. Interessierte sollten vor der landwirtschaftlichen Erzeugnisse dienen. Maßnahmebeginn mit der für sie zuständigen Be- hörde Kontakt aufnehmen. 21
FÖRDERUNG LANDWIRTSCHAFTLICHER UNTERNEHMEN AB 2020 Die Investitionen können auf den Neu- und Ausbau f Die Mitgliedschaft in einem Erzeugerzusam- von Kapazitäten einschließlich technischer Einrich- menschluss kann frühestens zum Schluss des tungen oder auf die innerbetriebliche Rationalisie- dritten vollen Geschäftsjahres gekündigt wer- rung durch Umbau und/oder Modernisierung von den. Die Kündigungsfrist beträgt mindestens technischen Einrichtungen ausgerichtet sein. ein Jahr. f Der dem Erzeugerzusammenschluss zugrun- de liegende Vertrag und der Geschäftsplan Welche Voraussetzungen müssen sowie sonstige Unterlagen müssen die Kon- erfüllt werden? zeption und die Ziele des Zusammenschlusses aufzeigen, der unter anderem die Mitglieder Y Erzeugerorganisationen und deren Vereinigun- verpflichten muss, die für die Vermarktung gen müssen nach dem Agrarmarktstrukturrecht bestimmten Produkte entsprechend den vom anerkannt sein. Erzeugerzusammenschluss erstellten Anlie- ferungs- und Vermarktungsregelungen im Y Erzeugerzusammenschlüsse für Qualitätsprodukte Markt anzubieten. müssen mindestens fünf Mitglieder haben. Y Es ist ein Nachweis über die Wirtschaftlichkeit des Y Erzeugerzusammenschlüsse und deren Verei- Vorhabens sowie normaler Absatzmöglichkeiten nigungen müssen Kleinstunternehmen, kleine zu erbringen. oder mittlere Unternehmen (KMU) im Sinne von Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 702/2014 der Y Die verbesserte Ressourcennutzung (Einsparung Kommission vom 25. Juni 2014 zur Feststellung von Wasser und/oder Energie) ist in geeigneter der Vereinbarkeit bestimmter Arten von Beihilfen Weise darzustellen. im Agrar- und Forstsektor und in ländlichen Ge- bieten mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Y Die nach Landesrecht zuständigen Stellen über- Artikel 107 und 108 des Vertrages über die Arbeits- prüfen spätestens nach Ablauf des Förderzeit- weise der Europäischen Union (Agrarfreistellungs- raumes, ob die Ziele des Geschäftsplanes verwirk- verordnung) sein. licht worden sind. Y Erzeugerzusammenschlüsse müssen Die Zuwendungen dürfen nur gewährt werden, wenn f unabhängig von ihrer Rechtsform auf Dauer, der Antragsteller vor Beginn der Maßnahme einen mindestens aber für fünf Jahre, angelegt sein. Antrag auf Gewährung der Zuwendung gestellt hat. f Die dem Erzeugerzusammenschluss zugrunde liegenden Verträge bedürfen der Schriftform und müssen der Zielsetzung der Förderung Welche Fördereinschränkungen gibt es? entsprechen. Von der Förderung sind insbesondere ausge- schlossen: Y Neuanlagen, wenn dem Aus- oder Umbau vorhan- dener Anlagen oder dem Ankauf geeigneter Gebäu- de, die vor ihrem Ankauf einem anderen Zweck dienten, wirtschaftlich der Vorzug zu geben ist, Y der Umbau vorhandener Anlagen sowie der Ankauf geeigneter Gebäude, wenn diese zum gleichen Zweck bereits zu einem früheren Zeitpunkt geför- dert wurden, Y eingebrachte Grundstücke, Gebäude, Einrich- tungen und technische Anlagen, 22
FÖRDERUNG LANDWIRTSCHAFTLICHER UNTERNEHMEN AB 2020 Y Ausgaben für den Erwerb von Grundstücken und Y anteilige Investitionen zur Erzeugung erneuerbarer bei bebauten Grundstücken die auf das Grundstück Energien, die durch das Erneuerbare-Energien- entfallenden Ausgaben, Gesetz (EEG) gefördert werden, Y Ersatzbeschaffungen, Eigenleistungen, gebrauchte Y Investitionen zur Erfüllung geltender EU-Normen Maschinen und Einrichtungen, (Umwelt- und Hygienevorschriften), Y Wohnbauten nebst Zubehör, Y Vorhaben, deren Förderung zu einem Verstoß ge- gen in der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 festge- Y Anschaffungskosten für Personenkraftfahrzeuge legte Verbote und Beschränkungen führen würde. und Vertriebsfahrzeuge, Kosten für Büroeinrich- tungen, Wie hoch ist die Förderung? Y Kreditbeschaffungskosten, Zinsen, Leasingkosten, Pachten, Erbbauzinsen, Grunderwerbsteuer, Um- Die Zuwendungen werden als Zuschüsse gewährt. satzsteuer, Kauf von Patenten und nicht an die zu fördernde Investition gebundene Lizenzen sowie Die Zuwendungen für die Investitionen in die Ver- Marken, arbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse werden unter anderem wie folgt ge- Y Abschreibungsbeiträge für Investitionen, währt: Y Aufwendungen, die unmittelbar der landwirt- Y Zu den förderfähigen Aufwendungen für Investi- schaftlichen Erzeugung dienen, tionen können Erzeugerzusammenschlüssen bis zu 35 % gewährt werden, sofern diese mehr als Y Aufwendungen, die dem Absatz auf der Erzeuger- 50 % Qualitätsprodukte erfassen und vermarkten und Einzelhandelsstufe dienen, bis zu 40 %. Für Erzeugerzusammenschlüsse, die ausschließlich Qualitätsprodukte verarbeiten und Y Investitionen im Zusammenhang mit der Erzeu- vermarkten, gelten jeweils bis zu 15 Prozentpunkte gung von Biokraftstoffen aus Nahrungsmittel- höhere Zuwendungshöchstgrenzen. Die festge- pflanzen, setzten Höchstsätze gemäß Artikel 17 Absatz 3 der Verordnung Nr. 1305/2013 über die Förderung der Y Erzeugerorganisationen für Obst und Gemüse, ländlichen Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) dürfen nicht überschritten werden. Y Verwaltungskosten der Länder, Y Bei einer gleichzeitigen Förderung der Investi- Y Aufwendungen für die Schlachtung von Tieren tionsvorhaben im Rahmen anderer Förderpro- jeweils von der Betäubung/Tötung bis einschließ- gramme dürfen die Zuwendungen, die im Anhang lich der Abkühlung der Schlachtkörper entspre- der ELER-Verordnung, der Verordnung (EU) Nr. chend Anhang III Abschnitt I Kapitel VII Ziffer 1 702/2014 und der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 oder Anhang III Abschnitt II Kapitel IV Ziffer 8 der aufgeführten Zuwendungssätze bzw. Obergrenzen Verordnung (EG) Nr. 853/2004 mit spezifischen der Zuwendungen, nicht übersteigen. Hygienevorschriften für Lebensmittel tierischen Ursprungs, soweit die Unternehmen größer als Y Die Förderung erfolgt unter Vorbehalt des Wider- Kleinst- oder kleine Unternehmen im Sinne des rufs für den Fall, dass die geförderten Bauten und Anhangs I der Agrarfreistellungsverordnung sind, baulichen Anlagen innerhalb eines Zeitraums von zwölf Jahren ab Fertigstellung und technischen Y Aufwendungen für Ölmühlen, soweit die Unter- Einrichtungen innerhalb eines Zeitraums von fünf nehmen größer als Kleinst- oder kleine Unter- Jahren nach Abschluss des Vorhabens nicht mehr nehmen im Sinne des Anhangs I der Agrarfreistel- dem Zuwendungszweck entsprechend verwendet lungsverordnung sind, werden. Werden die Maßnahmen ohne Kofinanzierung aus dem ELER durchgeführt, ist eine beihilferechtliche Genehmigung erforderlich. 23
FÖRDERUNG LANDWIRTSCHAFTLICHER UNTERNEHMEN AB 2020 1.5 Allgemeine Hinweise zur Y Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Antragstellung Landwirtschaft und Forsten 80535 München E-Mail: poststelle@stmelf.bayern.de Die Durchführung der Maßnahmen der Gemein- Y Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz schaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und Antidiskriminierung des Landes Berlin und des Küstenschutzes“ liegt allein in der Zustän- Salzburger Straße 21-25 digkeit der Länder. Diese können daher Einschrän- 10825 Berlin kungen bei den einzelnen Förderungsgrundsätzen E-Mail: poststelle@senjustva.berlin.de vornehmen. Für die Antragstellung maßgebend ist deshalb die Richtlinie des jeweiligen Landes, die Y Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und in einzelnen Punkten von den hier dargestellten Klimaschutz des Landes Brandenburg Förderungsgrundsätzen abweichen kann. Postfach 60 11 50 14411 Potsdam Es ist daher unerlässlich, dass sich Antragstelle- E-Mail: poststelle@mluk.brandenburg.de rinnen und Antragsteller vor der Planung eines Investitionsvorhabens bei den für sie zuständigen Y Freie Hansestadt Bremen Landesstellen informieren. Die Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau Contrescarpe 72 Weitere Informationen erteilen die 28195 Bremen zuständigen Ministerien und Senats- E-Mail: office@umwelt.bremen.de verwaltungen der Länder: Y Freie und Hansestadt Hamburg Y Ministerium für Ländlichen Raum und Verbrau- Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation cherschutz des Landes Baden-Württemberg Postfach 11 21 09 Postfach 10 34 44 20421 Hamburg 70029 Stuttgart E-Mail: poststelle@bwvi.hamburg.de E-Mail: poststelle@mlr.bwl.de 24
FÖRDERUNG LANDWIRTSCHAFTLICHER UNTERNEHMEN AB 2020 Y Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Y Thüringer Ministerium für Infrastruktur und- Landwirtschaft und Verbraucherschutz Landwirtschaft Postfach 31 09 Werner-Seelenbinder-Straße 8 65021 Wiesbaden 99096 Erfurt E-Mail: poststelle@umwelt.hessen.de E-Mail: poststelle@tmil.thueringen.de Y Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt des Landes Mecklenburg-Vorpommern Informationen über Fördermaßnahmen 19048 Schwerin erteilen außerdem E-Mail: poststelle@lm.mv-regierung.de Y die Ämter für Landwirtschaft, Landesentwicklung, Y Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Flurneuordnung, Bodenmanagement, Ländliche Landwirtschaft und Verbraucherschutz Entwicklung (die Bezeichnung ist in den Ländern Calenberger Straße 2 verschieden), 30169 Hannover E-Mail: poststelle@ml.niedersachsen.de Y die zuständigen Stellen der Landwirtschafts- kammern, Y Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Y die Bezirksregierungen bzw. Regierungspräsidien, Nordrhein-Westfalen 40190 Düsseldorf Y die Förderbanken der Länder, E-Mail: poststelle@mulnv.nrw.de Y die Bauern- und Gärtnerverbände, Y Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirt- schaft und Weinbau des Landes Rheinland-Pfalz Y die gemeinnützigen Siedlungs- bzw. Landgesell- Postfach 32 69 schaften, 55022 Mainz E-Mail: poststelle@mwvlw.rlp.de Y die zuständigen Forstbehörden (Forstämter, Landesforstbetriebe). Y Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz des Saarlandes Kepplerstraße 18 66117 Saarbrücken E-Mail: info@umwelt.saarland.de Y Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft Postfach 10 05 10 01076 Dresden E-Mail: poststelle@smul.sachsen.de Y Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie des Landes Sachsen-Anhalt Leipziger Straße 58 39112 Magdeburg E-Mail: poststelle@mule.sachsen-anhalt.de Y Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung des Landes Schleswig-Holstein Postfach 71 51 24171 Kiel E-Mail: schriftgutstelle@melund.landsh.de 25
FÖRDERUNG LANDWIRTSCHAFTLICHER UNTERNEHMEN AB 2020 2 Förderung durch die Landwirtschaftliche Rentenbank Die Landwirtschaftliche Rentenbank ist die deutsche Die Rentenbank bietet Förderdarlehen für Investitio- Förderbank für die Agrarwirtschaft und den ländli- nen in landwirtschaftlichen Betrieben (einschließlich chen Raum. Aufgaben und Organverfassung der Bank Forsten, Wein- und Gartenbau sowie Unternehmen sind im Gesetz über die Landwirtschaftliche Renten- der Aquakultur und Fischwirtschaft) an. Mit ihren bank geregelt. Als bundesunmittelbare Anstalt des Förderangeboten auch für kleine und mittlere Unter- öffentlichen Rechts steht die Rentenbank unter der nehmen (KMU) der vor- und nachgelagerten Wirt- Rechtsaufsicht des Bundesministeriums für Ernäh- schaftsbereiche deckt die Rentenbank die gesamte rung und Landwirtschaft (BMEL), das seine Entschei- Wertschöpfungskette der Lebensmittelherstellung ab. dungen im Einvernehmen mit dem Bundesministe- rium der Finanzen (BMF) trifft. Neben der Förderung von Investitionen kann die Bank Finanzierungen auch im Zusammenhang mit Im Einklang mit der Agrarpolitik der Europäischen der Bewältigung von Schäden, etwa durch Naturkata- Union sowie des Bundes und der Länder erstreckt strophen oder sonstige außergewöhnliche Ereignisse, sich der Förderauftrag der Rentenbank auf die För- anbieten. derung landwirtschaftlicher Unternehmen sowie ihrer Vorleistungs- und Absatzstufen. Ergänzend dazu Die Förderung von Dienstleistungseinrichtungen zur sind die Verbesserung der Strukturverhältnisse des Grundversorgung für die ländliche Wirtschaft und ländlichen Raumes und der Lebensverhältnisse seiner Bevölkerung, die Dorferneuerung und -entwicklung Bewohner Teil des Förderauftrags. und der Schutz und die Erhaltung des ländlichen Kul- turerbes sowie die Entwicklung und Verbesserung der mit der Entwicklung der Landwirtschaft verbunde- nen Infrastruktur sind ebenfalls integraler Bestand- teil der Fördertätigkeit. 26
FÖRDERUNG LANDWIRTSCHAFTLICHER UNTERNEHMEN AB 2020 Als wichtigstem Produzenten nachwachsender Förderprogramm „Wachstum“ Rohstoffe kommt der Landwirtschaft eine beson- dere Rolle beim Umbau der Energie- und Rohstoff- Die Rentenbank fördert mit diesem Programm Inves- versorgung zu. Zugleich eröffnen die erneuerbaren titionen in der Landwirtschaft, die zur Steigerung Energien für die Landwirtschaft Absatz- und Einkom- der Wettbewerbsfähigkeit des Sektors beitragen. menschancen jenseits der Nahrungsmittelerzeugung. Dazu gehören Maßnahmen zur Senkung der Produk- Die Verwertung nachwachsender Rohstoffe, z. B. in tionskosten ebenso wie die Verbesserung und Um- einer Biogasanlage, kann auch für außerlandwirt- stellung der Produktions- und Arbeitsbedingungen. schaftliche Unternehmen interessant sein. Sie ist generell für alle Energieerzeuger förderfähig, sofern Junge Landwirte unter 41 Jahren, die als Einzelun- es sich um kleine und mittlere Unternehmen handelt. ternehmer tätig sind, erhalten in diesem Programm Landwirte sowie Unternehmer der Agrar- und Ernäh- einen zusätzlichen Zinsbonus („Top“-Konditionen). rungswirtschaft können darüber hinaus Förderdarle- Das gilt auch für Personengesellschaften, soweit min- hen für die Errichtung von Fotovoltaik-, Wind- und destens ein Mitgesellschafter die Altersgrenze von 41 Wasserkraftanlagen erhalten. So werden Wertschöp- Jahren noch nicht erreicht hat. fung und Beschäftigung im ländlichen Raum gestärkt und die Umwelt geschützt. Was wird gefördert? Y Bau, Erwerb und Modernisierung von Wirt- 2.1 Förderprogramme der schaftsgebäuden sowie baulichen Anlagen, z. B. Landwirtschaftlichen Ställe, Hallen Rentenbank Y Errichtung, Erwerb und Modernisierung von technischen Anlagen, z. B. Melktechnik, Fütte- rungstechnik, Stalleinrichtung, Weinpresse Bei den Programmkrediten der Rentenbank handelt es sich um zinsgünstige Darlehen, ggf. ergänzt um Y Kauf von Maschinen, z. B. Schlepper, Mähdrescher Förderzuschüsse. Y Anlage von Dauerkulturen In den sechs Fördersparten „Landwirtschaft“, „Forst- wirtschaft“, „Aquakultur und Fischwirtschaft“, „Agrar- Y Allgemeine Aufwendungen im Zusammenhang und Ernährungswirtschaft“, „Erneuerbare Energien“ mit den genannten Investitionen, z. B. Bauneben- sowie „Ländliche Entwicklung“ stehen Förderpro- kosten gramme für eine Vielzahl von Investitions- und Finanzierungsvorhaben zur Verfügung. Nachfolgend werden die ausgewählten Fördersparten „Landwirt- schaft“, „Forstwirtschaft“, „Ländliche Entwicklung“ und „Erneuerbare Energien“ vorgestellt, die sich un- mittelbar an landwirtschaftliche Betriebe richten. 2.1.1 Fördersparte „Landwirtschaft“ Wer wird gefördert? Unternehmen der landwirtschaftlichen Primärpro- duktion. Das sind Unternehmen der Landwirtschaft, des Garten- und Weinbaus, unabhängig von der ge- wählten Rechtsform und der steuerlichen Einkunftsart. 27
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