Förderung landwirtschaftlicher Unternehmen ab 2020 - Ausgewählte Maßnahmen im Agrarbereich von EU, Bund, Ländern und der Landwirtschaftlichen ...

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Förderung landwirtschaftlicher Unternehmen ab 2020 - Ausgewählte Maßnahmen im Agrarbereich von EU, Bund, Ländern und der Landwirtschaftlichen ...
Förderung landwirtschaftlicher
Unternehmen ab 2020
Ausgewählte Maßnahmen im Agrarbereich von EU, Bund, Ländern und
der Landwirtschaftlichen Rentenbank
Förderung landwirtschaftlicher Unternehmen ab 2020 - Ausgewählte Maßnahmen im Agrarbereich von EU, Bund, Ländern und der Landwirtschaftlichen ...
FÖRDERUNG LANDWIRTSCHAFTLICHER UNTERNEHMEN AB 2020

Inhalt

                      Vorwort

                      1     Förderung im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der
                            Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) 4
                      1.1 Einzelbetriebliche Förderung landwirtschaftlicher Unternehmen 5
                          1.1.1 Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP) 5
                          1.1.2 Förderung von Investitionen zur Diversifizierung 12
                      1.2 Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung (ILE) 17
                          1.2.1 Förderung von Maßnahmen zur Umnutzung der Bausubstanz land-
                      		        und forstwirtschaftlicher Betriebe im Rahmen der Dorferneuerung
                      		        und -entwicklung 17
                          1.2.2 Förderung von Infrastrukturmaßnahmen zur Erschließung der landwirtschaft-
                      		        lichen, wirtschaftlichen und touristischen Entwicklungspotenziale 18
                          1.2.3 Förderung der Breitbandversorgung ländlicher Räume 19
                      1.3 Förderung forstwirt­schaft­licher Maßnahmen 20
                      1.4 Förderung von Erzeugerzusammenschlüssen 21
                      1.5 Allgemeine Hinweise zur Antragstellung 24

                      2     Förderung durch die Landwirtschaftliche Rentenbank 26
                      2.1 Förderprogramme der Landwirtschaftlichen Rentenbank 27
                          2.1.1 Fördersparte „Landwirtschaft“ 27
                      		        Förderprogramm „Wachstum“ 27
                      		        Förderprogramm „Nachhaltigkeit“ 28
                      		        Förderprogramm „Produktionssicherung“ 28
                          2.1.2 Fördersparte „Forstwirtschaft“ 29
                          2.1.3 Fördersparte „Ländliche Entwicklung“ 29
                          2.1.4 Fördersparte „Erneuerbare Energien“ 30
                      2.2 Allgemeine Hinweise zur Antragstellung 31

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FÖRDERUNG LANDWIRTSCHAFTLICHER UNTERNEHMEN AB 2020

Liebe Leserinnen
und Leser,
eine leistungsfähige und nachhaltige Landwirtschaft ist          eigener Kraft stemmen. Gerade in kleinen und mittleren
heute wichtiger denn je. Sie stellt in den ländlichen Räumen     Unternehmen können Fördermittel einen entscheidenden
einen wesentlichen wirtschaftlichen Motor dar. Denn in           Beitrag zur Umsetzung eines Investitionsvorhabens leisten.
der Agrar- und Ernährungswirtschaft erarbeiten rund
4,7 Millionen Menschen jährlich eine Bruttowertschöp-            Um die landwirtschaftlichen Betriebe in ihrer Wettbe-
fung von rund 194 Milliarden Euro. Landwirtschaft erhält         werbsfähigkeit zu stärken und gleichzeitig den gestiegenen
die Wirtschaftskraft und schafft Arbeitsplätze. Das bietet       Erwartungen gerecht zu werden, haben Bund und Länder
Perspektiven – gerade auch für junge Menschen. Landwirt-         die Investitionsförderung im Rahmen der Gemeinschafts-
schaft ist Zukunft!                                              aufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küsten-
                                                                 schutzes“ (GAK) weiterentwickelt. Wir unterstützen gezielt
Die Gesellschaft stellt parallel immer mehr und immer            eine nachhaltige, umweltschonende und tiergerechte
höhere Ansprüche an die Landwirtinnen und Landwirte.             Landwirtschaft, indem wir die Fördermittel solchen Be-
Das betrifft den Umwelt-, Klima- und Verbraucherschutz           trieben gewähren, die bei ihren Investitionsvorhaben diese
ebenso wie Aspekte der Tierhaltung und damit des Tier-           besonderen Anforderungen erfüllen; beispielsweise durch
wohls. Insbesondere die Digitalisierung ermöglicht es der        den Kauf ressourcenschonender Bewässerungstechnik oder
Landwirtschaft, diesen Anforderungen gerecht zu werden.          emissionsmindernder Technik zur Wirtschaftsdüngerauf-
Moderne Technik ist für uns der Schlüssel zu einer nachhal-      bringung. Bei Stallbauvorhaben können das ein erhöhtes
tigen und leistungsfähigen Landwirtschaft. Deshalb fördert       Platzangebot oder ein Auslauf zur Verbesserung des Tier-
unser Bundeslandwirtschaftsministerium zahlreiche Digi-          wohls sein.
talisierungsprojekte.
                                                                 Diese Broschüre gibt allen Interessierten einen Überblick
Zusätzlich verändern sich in der heutigen Zeit die Märkte        über die Grundzüge der Förderung für kleine und mittlere
sehr schnell und damit auch die Nachfrage nach landwirt-         landwirtschaftliche Unternehmen ab 2020. Ich wünsche
schaftlichen Erzeugnissen. Unsere Bäuerinnen und Bauern          mir, dass die Bäuerinnen und Bauern in Deutschland
sind bereit, sich diesen Erwartungen mit Flexibilität und        weiterhin mit großer Entschlossenheit, Mut und Ideenkraft
Investitionsbereitschaft zu stellen, um den Verbraucherin-       in eine nachhaltige und leistungsstarke und damit auch
nen und Verbrauchern die gewünschten Lebensmittel auch           zukunftsträchtige Landwirtschaft investieren.
liefern zu können.
                                                                 Herzlichst, Ihre
Landwirtinnen und Landwirte in Deutschland investieren
mit großem finanziellen Einsatz, viel Mut und Ideenreich-
tum sowohl in die traditionellen Betriebszweige als auch
in zukunftsträchtige neue Geschäftsfelder. Das werden sie
auch in Zukunft tun und auch tun müssen. Klar ist aber           Julia Klöckner
ebenso: Nicht alle Investitionen können die Betriebe aus         Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft

                                                                                                                          3
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1 Förderung im Rahmen der
  Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung
  der Agrarstruktur und des
  Küstenschutzes“ (GAK)

Die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrar-        Bund und Länder nehmen für die GAK die Verantwor-
struktur und des Küstenschutzes“ (GAK) basiert auf       tung durch eine gemeinsame Planung und Finanzie-
Artikel 91a des Grundgesetzes.                           rung der Maßnahmen wahr. Zu großen Teilen erfolgt
                                                         auch eine Kofinanzierung der Europäischen Union im
Seit dem 01.01.1973 wird die GAK mit dem Ziel durch-     Rahmen der Förderung der Entwicklung des ländli-
geführt, eine leistungsfähige, auf künftige Anforde-     chen Raums. Die Förderung erfolgt mit Genehmigung
rungen ausgerichtete Land- und Forstwirtschaft zu        durch die Europäische Kommission. Die nationale
gewährleisten und deren Wettbewerbsfähigkeit im Ge-      Kofinanzierung der GAK-Maßnahmen erfolgt durch
meinsamen Markt der Europäischen Union zu sichern.       Bund und Länder im Verhältnis 60:40.
Darüber hinaus zielt die GAK darauf ab, die nach-
haltige Leistungsfähigkeit ländlicher Gebiete, deren     Jährlich werden ausführliche und konkrete Informa-
integraler Bestandteil eine umwelt- und ressourcen-      tionen zu den einzelnen beschlossenen Fördermaß-
schonende Land- und Forstwirtschaft ist, zu gewähr-      nahmen auf der Internetseite des Bundesministeriums
leisten. Im Rahmen dieser übergeordneten Zielsetzung     für Ernährung und Landwirtschaft veröffentlicht
werden die Einzelmaßnahmen der GAK regelmäßig            (www.bmel.de).
überprüft, weiterentwickelt und auf aktuelle struktur-
politische Erfordernisse ausgerichtet.

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1.1 Einzelbetriebliche                                    Wozu soll die Förderung dienen?
    Förderung                                             Zur Unterstützung investiver Maßnahmen zur
    landwirtschaftlicher
    Unternehmen                                           Y Verbesserung der Produktions- und Arbeits-
                                                            bedingungen,

1.1.1 Agrarinvestitionsförderungsprogramm                 Y Rationalisierung und Senkung der Produktions-
      (AFP)                                                 kosten,

Das Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP) ist         Y Erhöhung der betrieblichen Wertschöpfung
das zentrale Programm zur Förderung von Investiti-
onen in landwirtschaftlichen Betrieben in Deutsch-        Y unter besonderer Berücksichtigung der Verbesse-
land. Unterstützt werden investive Maßnahmen                rung des Verbraucher-, Tier-, Umwelt- und Klima-
für eine wettbewerbsfähige, nachhaltige, besonders          schutzes sowie zur
umweltschonende, besonders tiergerechte und witte-
rungsbedingten Risiken vorbeugende Landwirtschaft         Y Vorbeugung von Schäden durch Naturkatastro-
nach dem generellen Ansatz „öffentliche Mittel für          phen gleichzusetzende widrige Witterungsverhält-
öffentliche Leistungen“.                                    nisse mittels agrotechnischer Maßnahmen.

Wer kann gefördert werden?                                Welche Voraussetzungen müssen
                                                          erfüllt werden?
Kleinst-, kleine und mittlere Unternehmen, unbe-
schadet der gewählten Rechtsform,                         Bei Inanspruchnahme der Förderung

wenn entweder                                             Y Nachweis beruflicher Fähigkeiten für eine ord-
                                                            nungsgemäße Führung des Betriebes,
Y deren Geschäftstätigkeit zu wesentlichen Teilen
  (mehr als 25 % der Umsatzerlöse) darin besteht,         Y Vorliegen einer Vorwegbuchführung für minde-
  durch Bodenbewirtschaftung oder durch mit                 stens zwei Jahre,
  Bodenbewirtschaftung verbundene Tierhaltung
  pflanzliche oder tierische Erzeugnisse zu gewin-        Y Nachweis des Erfolges der bisherigen Bewirtschaf-
  nen und                                                   tung aus der Vorwegbuchführung,

Y die in § 1 Absatz 2 des Gesetzes über die Alterssi-     Y Fortführung einer Buchführung für mindestens
  cherung der Landwirte (ALG) genannte Mindest-             fünf Jahre ab dem Zeitpunkt der Bewilligung (hie-
  größe erreicht oder überschritten wird                    rüber bestimmen die Länder),

oder                                                      Y Nachweis über die Wirtschaftlichkeit des Unter-
                                                            nehmens und der durchzuführenden Maßnahmen
Y die Unternehmen einen landwirtschaftlichen Be-            durch ein Investitionskonzept,
  trieb bewirtschaften und unmittelbar kirchliche,
  gemeinnützige oder mildtätige Zwecke verfolgen.         Y Prosperität des Zuwendungsempfängers (hierüber
                                                            bestimmen die Länder).
Hierzu zählen auch Unternehmen des Gartenbaus,
der Forstwirtschaft, der Imkerei, der Aquakultur, der     Die Förderung ist grundsätzlich an die Einhaltung
Binnenfischerei und der Wanderschäferei. Im Falle         besonderer Anforderungen in mindestens einem der
einer Kapitalbeteiligung der öffentlichen Hand darf       Bereiche Verbraucher-, Umwelt- oder Klimaschutz
diese nicht mehr als 25 % des Eigenkapitals betragen.     und im Falle von Stallbauinvestitionen zusätzlich
                                                          im Bereich Tierschutz gebunden. Die Anforderun-
                                                          gen im Bereich Tierschutz sind in der Anlage 1 des
                                                          AFP festgelegt.

                                                                                                             5
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Das förderungsfähige Investitionsvolumen beträgt        Haltungsverfahren kann abweichend von der
mindestens 20.000 Euro und maximal 3.000.000            Basisförderung ein Zuschuss von bis zu 40 %
Euro.                                                   des förderfähigen Investitionsvolumens gewährt
                                                        werden.
Was wird gefördert?
                                                        Die entsprechenden baulichen Anforderungen
Förderungsfähig sind betriebliche Investitionen in      sind in der Anlage 1 Teil B des AFP für Milchkühe
langlebige Wirtschaftsgüter, z. B.                      und Aufzuchtrinder, Kälber, Mutterkühe, Mastrin-
                                                        der, Mastschweine, Zuchtsauen und Zuchteber,
Y Stallbauten in der Milchkuhhaltung, Rind-		           Ziegen, Schafe, Legehennen, Mastputen, Masthüh-
  fleischerzeugung, Schweinehaltung und im Eier-        ner, Enten und Gänse sowie Pferde festgelegt.
  und Geflügelsektor,
                                                     Y Förderung für Modernisierungsmaßnahmen
Y zur Verbesserung der Umweltbedingungen im            (befristet bis 31. Dezember 2025)
  Bereich der Landwirtschaft:                          Für bauliche Investitionen für besonders tier-
                                                       gerechte Haltungsverfahren zur Umstellung der
    f Maßnahmen, die im besonderen Maße der            Haltung
      Emissionsminderung in der landwirtschaft-
      lichen Produktion dienen,                         f von Jung- oder Zuchtsauen (Deckzentrum
    f Maßnahmen zur Förderung der Energieein-             oder Abferkelbereich) oder
      sparung, z. B. der Neubau energiesparender        f von Anbindehaltung auf Laufstallhaltung bei
      Gewächshäuser,                                      Milchkühen, Aufzuchtrindern, Mastrindern
                                                          oder Mutterkühen
Y im Bereich der Einkommenskombination die
  Direktvermarktung.                                    kann in Verbindung mit den baulichen Anforde-
                                                        rungen der Anlage 1 Teil A ein Zuschuss von bis zu
Betreuungsgebühren für Investitionsvorhaben sind        30 % des förderungsfähigen Investitionsvolumens
bei einem baulichen Investitionsvolumen von mehr        gewährt werden.
als 100.000 Euro förderungsfähig.
                                                     Y Förderung für Investitionen zur Emissionsmin-
                                                       derung bei der Lagerung von flüssigen Wirt-
Welche Förderung erhält das investierende              schaftsdüngern (befristet bis 31. Dezember 2023)
Unternehmen?                                           Für Investitionen, die zu einer deutlichen Min-
                                                       derung von Emissionen bei der Lagerung von
Y Allgemeine Förderung                                 flüssigen Wirtschaftsdüngern außerhalb von Stall-
  Die Unternehmen können für Investitionen sowie       bauten beitragen, kann ein Zuschuss von bis zu
  für Erschließungsmaßnahmen einen Zuschuss            40 % des förderungsfähigen Investitionsvolumens
  von bis zu 20 % des förderfähigen Investitions-      gewährt werden.
  volumens erhalten (Basisförderung für Stallbau-
  investitionen).                                       Die Lagerstätten müssen über eine feste Abde-
                                                        ckung und über eine Mindestlagerkapazität verfü-
    Erschließungskosten sind nur förderfähig, wenn      gen, die zwei Monate über die betriebsindividuel-
    die Erschließung einer Verlegung des Betriebes      len ordnungsrechtlichen Vorgaben hinausgeht.
    oder wesentlicher Bestandteile in den Außenbe-
    reich dient.                                     Y Junglandwirte (nicht älter als 40 Jahre) kön-
                                                       nen einen ergänzenden Zuschuss von 10 % der
Y Premiumförderung                                     Investitionssumme, maximal bis zu 20.000 Euro,
  Für Stallbauten für besonders tiergerechte           erhalten, wenn sie

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FÖRDERUNG LANDWIRTSCHAFTLICHER UNTERNEHMEN AB 2020

Y die allgemeinen Voraussetzungen für die Gewäh-         die günstigen Kredite der Landwirtschaftlichen Ren-
  rung der Förderung (s. Seite 5) erfüllen und           tenbank (s. Seite 26 ff.) hingewiesen, die ergänzend
                                                         zum AFP in Anspruch genommen werden können.
Y die Investition während eines Zeitraumes von fünf
  Jahren nach der erstmaligen Niederlassung als          Um die Kapitalbeschaffung für Unternehmen bei
  Allein- oder Mitunternehmer in einem landwirt-         förderwürdigen Investitionsvorhaben sicherzustellen,
  schaftlichen Betrieb tätigen.                          kann die Zuschussgewährung durch die Möglichkeit
                                                         einer staatlichen Rückbürgschaft in Höhe von bis zu
                                                         70 % der für die Gesamtfinanzierung der Investitio-
Betreuergebühren werden in Abhängigkeit vom              nen notwendigen Darlehen ergänzt werden. Nähere
förderungsfähigen Investitionsvolumen mit einem          Auskünfte hierzu erteilen die zuständigen Landesstel-
Fördersatz bis maximal 60 % der Gebühren als för-        len.
derfähig anerkannt. Dabei sind ein Sockelbetrag von
6.000 Euro und ein Höchstbetrag von 17.500 Euro der      Der Gesamtwert der gewährten Beihilfen darf 40 %
förderungsfähigen Betreuergebühren zu beachten.          der förderungsfähigen Investitionssumme nicht
                                                         überschreiten. Ausgedrückt als absolute Zahl darf der
Die Restfinanzierung der zu fördernden Vorhaben er-      Gesamtwert der staatlichen Beihilfe den Betrag von
folgt über Eigen- oder Fremdkapital, das am Kapital-     500.000 Euro pro Unternehmen und Investitionsvor-
markt aufgenommen wird. Hier sei insbesondere auf        haben nicht übersteigen.

                                                                                                                7
Förderung landwirtschaftlicher Unternehmen ab 2020 - Ausgewählte Maßnahmen im Agrarbereich von EU, Bund, Ländern und der Landwirtschaftlichen ...
FÖRDERUNG LANDWIRTSCHAFTLICHER UNTERNEHMEN AB 2020

Beispiele für eine AFP-Förderung:

    Beispiel 1

    geplante Maßnahme:

    Gesamtinvestition im Betrieb
    (ohne MwSt):                                      2.300.301 €, darunter 247.250 € Nebenkosten
                                                      und Betreuungsgebühren

    Finanzierung:
    → Zuschuss für besonders tiergerechte Haltung –
      Premiumförderung (40 %)			                         633.949 €
    → Zuschuss für besonders tiergerechte Haltung –
      Basisförderung (20 %)                         		    83.209 €
    → Junglandwirtezuschuss			                            20.000 €
    → Zuschuss für Betreuung			                           10.500 €

    Restfinanzierung
    über Eigenmittel oder über
    Kapitalmarktdarlehen zum Marktzins		1.552.643 €

    → Kapitaldienst mit AFP-Förderung (p. a.)		 116.448 €a)
    → Kapitaldienst ohne Förderung (p. a.)		 172.523 €b)

8
Förderung landwirtschaftlicher Unternehmen ab 2020 - Ausgewählte Maßnahmen im Agrarbereich von EU, Bund, Ländern und der Landwirtschaftlichen ...
FÖRDERUNG LANDWIRTSCHAFTLICHER UNTERNEHMEN AB 2020

Beispiel 2

geplante Maßnahme:                               		     Anbau eines Schweinemaststalles für 320 Tier-
                                                        plätze nach Anlage 1 der Förderrichtlinie
			                                                     (Besonders tiergerechte Haltung) sowie Einbau
			                                                     einer Futterzentrale mit Fütterung und Innensilos.

			                                                     Anschaffung einer Anbau-Feldspritze (vom
                                                        Julius-Kühn-Institut geprüft und anerkannt) mit
                                                        Einzeldüsenschaltung und abdriftarmer Technik.

Gesamtinvestition im Betrieb
(ohne MwSt):                                            311.841 €, davon Schweinemaststall 242.330 €,
                                                        Feldspritze 52.000 €, Nebenkosten 17.510 €

Finanzierung:
→ Zuschuss für besonders tiergerechte Haltung (30 %)		 72.699 €
→ Zuschuss Pflanzenschutzspritze (20 % )			 10.400 €
→ Zuschuss Nebenkosten teilw. (20 % )			 2.313 €

Restfinanzierung
über Eigenmittel oder über
Kapitalmarktdarlehen zum Marktzins		226.429 €

→ Kapitaldienst mit AFP-Förderung (p. a.)		 16.982 €a)
→ Kapitaldienst ohne Förderung (p. a.)		 23.388 €b)

                                                                                                             9
Förderung landwirtschaftlicher Unternehmen ab 2020 - Ausgewählte Maßnahmen im Agrarbereich von EU, Bund, Ländern und der Landwirtschaftlichen ...
FÖRDERUNG LANDWIRTSCHAFTLICHER UNTERNEHMEN AB 2020

     Beispiel 3

     geplante Maßnahme:                                 		   Kauf von 2 mobilen Legehennenställen mit 1.850
                                                             Tierplätzen, eines mobilen Bruderhahnaufzucht-
                                                             stalles mit 3.000 Tierplätzen und Erweiterung von
                                                             4 vorhandenen mobilen Legehennenställen

     Gesamtinvestition im Betrieb
     (ohne MwSt):                                            463.241 €, darunter 15.833 € Nebenkosten

     Finanzierung:
     → Zuschuss für besonders tiergerechte Haltung –
       Premiumförderung (40 %)			167.038 €
     → Zuschuss für besonders tiergerechte Haltung –
       Basisförderung (20 %)                         		 14.026 €
     → Zuschuss für Betreuung			 7.316 €

     Restfinanzierung
     über Eigenmittel oder über
     Kapitalmarktdarlehen zum Marktzins		274.861 €

     → Kapitaldienst mit AFP-Förderung (p. a.)		 20.615 €a)
     → Kapitaldienst ohne Förderung (p. a.)		 34.743 €b)

10
FÖRDERUNG LANDWIRTSCHAFTLICHER UNTERNEHMEN AB 2020

  Beispiel 4

  geplante Maßnahme:
     		                                                         Kauf von 2 Getreide-Hackmaschinen mit
     			                                                        Parallelogrammverschieberahmen und
  			                                                           vollelektronischer Kameralenkung

  Gesamtinvestition im Betrieb
  (ohne MwSt):                                                  81.500 € incl. 1.500 € Nebenkosten

  Finanzierung:
  → Zuschuss Wettbewerbsfähigkeit (20 %)		                      16.000 €

  Restfinanzierung
  über Eigenmittel oder über
  Kapitalmarktdarlehen zum Marktzins                            65.500 €

  → Kapitaldienst mit AFP-Förderung (p. a.)                      4.912 €a)
  → Kapitaldienst ohne Förderung (p. a.)                         6.112 €b)

a) Dem berechneten Kapitaldienst liegen folgende Annahmen zugrunde: keine Verwendung von Eigenkapital, Laufzeit
   18 Jahre, Annuitätendarlehen mit 4,5 % anfänglicher Tilgung und einem Zinssatz von 3,0 %, d. h. einer Annuität von
   insgesamt 7,5 %.
b) Dem berechneten Kapitaldienst liegen folgende Annahmen zugrunde: keine Verwendung von Eigenkapital, Laufzeit
   18 Jahre, Annuitätendarlehen mit 4,5 % anfänglicher Tilgung und einem Zinssatz von 3,0 %, d. h. einer Annuität von
   insgesamt 7,5 %.

                                                                                                                        11
FÖRDERUNG LANDWIRTSCHAFTLICHER UNTERNEHMEN AB 2020

1.1.2 Förderung von Investitionen zur                  Y Unternehmen, die einen landwirtschaftlichen Be-
      Diversifizierung                                   trieb bewirtschaften und unmittelbar kirchliche,
                                                         gemeinnützige oder mildtätige Zwecke verfolgen,
Viele landwirtschaftliche Betriebe erschließen sich
erfolgreich neue Einkommensquellen. Dabei sind         Y Inhaber landwirtschaftlicher Einzelunternehmen,
bereits umfangreiche Kombinationen von landwirt-         deren Ehegatten sowie mitarbeitende Familienan-
schaftlichen und außerlandwirtschaftlichen Tätig-        gehörige gemäß § 1 Absatz 8 des Gesetzes über die
keiten entstanden, die den Betrieben zusätzliche         Alterssicherung der Landwirte (ALG), soweit sie
Einkommensmöglichkeiten sichern. Diese dienen            in räumlicher Nähe zum landwirtschaftlichen Be-
aber nicht nur der Existenzsicherung der bäuerlichen     trieb erstmalig eine selbständige Existenz gründen
Familien, sondern stärken darüber hinaus die ländli-     oder entwickeln.
che Wirtschaftskraft und tragen zum Erhalt und der
Entwicklung der ländlichen Räume bei.                  Als Tierhaltung im Sinne des ersten Unterpunkts
                                                       gelten auch die Imkerei, die Aquakultur, die Binnen-
                                                       fischerei sowie die Wanderschäferei. Im Falle einer
Wer kann gefördert werden?                             Kapitalbeteiligung der öffentlichen Hand darf diese
                                                       nicht mehr als 25 % des Eigenkapitals betragen.
Y Unternehmen, unbeschadet der gewählten
  Rechtsform,
  f deren Geschäftstätigkeit zu wesentlichen           Wozu soll die Förderung dienen?
     Teilen (mehr als 25 % Umsatzerlöse) darin
     besteht, durch Bodenbewirtschaftung oder          Mit der Förderung sollen
     durch mit Bodenbewirtschaftung verbundene
     Tierhaltung pflanzliche oder tierische Erzeug-    Y die nachhaltige Existenz- und Einkommenssi-
     nisse zu gewinnen und                               cherung bäuerlicher Betriebe in Gebieten, wo
  f die die in § 1 Absatz 2 des Gesetzes über die        die natürlichen und strukturellen Bedingungen
     Alterssicherung der Landwirte (ALG) genannte        langfristig keine marktfähige Produktion mehr
     Mindestgröße erreichen oder überschreiten,          ermöglichen, unterstützt,

12
FÖRDERUNG LANDWIRTSCHAFTLICHER UNTERNEHMEN AB 2020

Y Existenzgründungen im ländlichen Raum ermög-              Hierzu zählen u. a.:
  licht und damit
                                                            Y Investitionen im Bereich „Urlaub auf dem Bauern-
Y ein Beitrag zur Stärkung der Wirtschaft ländlicher          hof“ bis zu einer Gesamtkapazität von 25 Gäste-
  Räume geleistet werden.                                     betten,

                                                            Y Investitionen in soziale, hauswirtschaftliche,
Welche Voraussetzungen müssen                                 kommunale und landschaftspflegerische Dienst-
erfüllt werden?                                               leistungen (z. B. Hofcafé, Partyservice, Pflege- und
                                                              Betreuungsdienste für ältere Menschen),
Bei Inanspruchnahme der Förderung ist der Nach-
weis über die Wirtschaftlichkeit des Unternehmens           Y Pensionstierhaltung.
und der durchzuführenden Maßnahmen zu erbrin-
gen.
                                                            Welche Förderung erhält das investierende
Für die Investitionen gilt darüber hinaus, dass nur bei     Unternehmen?
einem förderungsfähigen Mindestinvestitionsvolu-
men von 10.000 Euro gefördert wird.                         Die Förderung erfolgt durch einen Zuschuss in Höhe
                                                            von bis zu 25 % des förderfähigen Investitionsvolumens.

Was wird gefördert?                                         Die Förderung erfolgt nach der EU-De-minimis-Verord-
                                                            nung. Der Gesamtwert der einem Unternehmen gewähr-
Förderfähig sind Investitionen, die zusätzliche Ein-        ten De-minimis-Beihilfe ist innerhalb von 3 Jahren auf
kommensquellen in ländlichen Räumen erschließen.            200.000 Euro begrenzt.

                                                                                                                 13
FÖRDERUNG LANDWIRTSCHAFTLICHER UNTERNEHMEN AB 2020

Beispiele für eine Diversifizierungsförderung:

     Beispiel 1

     geplante Maßnahme:                               		   Neubau einer Reithalle, eines Pensionspferde-
                                                           stalles mit 37 Plätzen und Paddocks, einer
     			                                                   Bergehalle, eines Mistlagers und einer Zisterne

     Gesamtinvestition im Betrieb
     (ohne MwSt):                                          1.334.915 €

     Finanzierung:
     → Zuschuss für Diversifizierung			 200.000 €

     Restfinanzierung
     über Eigenmittel oder über
     Kapitalmarktdarlehen zum Marktzins                    1.134.915 €
     (eingebrachte Eigenmittel 350.000 €)

     → Kapitaldienst mit DIV-Förderung (p. a.)               58.869 €a)
     → Kapitaldienst ohne Förderung (p. a.)                  73.869 €b)

14
FÖRDERUNG LANDWIRTSCHAFTLICHER UNTERNEHMEN AB 2020

Beispiel 2

geplante Maßnahme: 		                              Neubau einer Häckerwirtschaft/Hofcafe und
			                                                4 Gästezimmer (8 Betten)

Gesamtinvestition im Betrieb
(ohne MwSt):                                       429.020 €, darunter 8.000 € Nebenkosten

Finanzierung:
→ Zuschuss für Diversifizierung			 89.483 €
→ Zuschuss für Betreuung			 2.000 €

Restfinanzierung
über Eigenmittel oder über
Kapitalmarktdarlehen zum Marktzins                 337.537 €

→ Kapitaldienst mit DIV-Förderung (p. a.)           25.315 €a)
→ Kapitaldienst ohne Förderung (p. a.)              32.177 €b)

                                                                                                 15
FÖRDERUNG LANDWIRTSCHAFTLICHER UNTERNEHMEN AB 2020

     Beispiel 3

     geplante Maßnahme:
        		                                                     Bau einer Ferienanlage (2 Doppelhäuser und
        			                                                    1 Bungalow), insgesamt 6 Wohnungen mit
     			                                                       zusammen 25 Betten

     Gesamtinvestition im Betrieb
     (ohne MwSt):                                              860.056 € incl. 10.000 € Betreuerkosten

     Finanzierung:
     → Zuschuss für Diversifizierung			197.500 €
     → Zuschuss für Betreuung			 2.500 €

     Restfinanzierung
     Kapitalmarktdarlehen zum Marktzins		660.056 €

     → Kapitaldienst mit DIV-Förderung (p. a.)		 49.504 €a)
     → Kapitaldienst ohne Förderung (p. a.)		 64.504 €b)

a) Dem berechneten Kapitaldienst liegen folgende Annahmen zugrunde: keine Verwendung von Eigenkapital, Laufzeit
   18 Jahre, Annuitätendarlehen mit 4,5 % anfänglicher Tilgung und einem Zinssatz von 3,0 %, d. h. einer Annuität von
   insgesamt 7,5 %.
b) Dem berechneten Kapitaldienst liegen folgende Annahmen zugrunde: keine Verwendung von Eigenkapital, Laufzeit
   18 Jahre, Annuitätendarlehen mit 4,5 % anfänglicher Tilgung und einem Zinssatz von 3,0 %, d. h. einer Annuität von
   insgesamt 7,5 %.

16
FÖRDERUNG LANDWIRTSCHAFTLICHER UNTERNEHMEN AB 2020

                                                          investitions- und beschäftigungsfördernde Wir-
1.2 Förderung der                                         kungen und leistet einen Beitrag zur Verbesserung
    integrierten ländlichen                               der ökonomischen, ökologischen, sozialen und
                                                          kulturellen Grundlagen in den ländlichen Räumen.
    Entwicklung (ILE)                                     Durch die Umnutzung von Bausubstanz land- und
                                                          forstwirtschaftlicher Betriebe für Wohnzwecke kann
                                                          zudem Fläche für Neubauten eingespart und so dem
Der Fördergrundsatz „Integrierte ländliche Ent-           Grundsatz „Innen- vor Außenentwicklung“ Rechnung
wicklung“ (ILE) hat das Ziel, die ländlichen Räume        getragen werden.
als Lebens-, Arbeits-, Erholungs- und Naturräume zu
sichern und weiterzuentwickeln. Dazu wurden ver-
schiedene Fördermaßnahmen in einem integrierten           Wer kann gefördert werden?
Ansatz zusammengeführt.
                                                          Y Land- und forstwirtschaftliche Betriebe als
Drei Maßnahmen sind für die Förderung landwirt-             natürliche Personen und Personengesellschaften
schaftlicher Betriebe von besonderer Bedeutung: die         sowie juristische Personen des privaten Rechts
Förderung von Maßnahmen land- und forstwirt-
schaftlicher Betriebe zur Umnutzung ihrer Bau-
substanz im Rahmen der Dorfentwicklung, die För-          Was wird gefördert?
derung von Infrastrukturmaßnahmen zur Erschlie-
ßung der landwirtschaftlichen, wirtschaftlichen oder      Y Investitionskosten einschließlich Architekten-
touristischen Entwicklungspotenziale und klein-             und Ingenieurleistungen
räumige Maßnahmen zur Breitbandversorgung
ländlicher Räume.                                         Y Konzeptionelle Vorarbeiten im Zusammenhang
                                                            mit dem Vorhaben wie Untersuchungen, Erhe-
                                                            bungen und Planungen, ausgenommen hoheit-
1.2.1 Förderung von Maßnahmen zur                           liche Planungen
      Umnutzung der Bausubstanz
      land- und forstwirtschaftlicher
      Betriebe im Rahmen der                              Welche Förderung erhält der Betrieb?
      Dorferneuerung und -entwicklung
                                                          Y Die Zuwendungen werden als Zuschuss gewährt.
                                                            Die Zuwendungen können bis zu 35 % der förder-
Die Förderung von Maßnahmen land- und forst-                fähigen Ausgaben betragen.
wirtschaftlicher Betriebe zur Umnutzung ihrer
Bausubstanz ist in enger Verzahnung mit der Förde-        Y Die Fördersätze können für Maßnahmen, die der
rung der Dorfentwicklung ein wichtiges agrar- und           Umsetzung eines integrierten ländlichen Ent-
gesellschaftspolitisches Anliegen des Bundes und der        wicklungskonzeptes (ILEK) dienen, um bis zu
Länder.                                                     10 % gegenüber den Regelfördersätzen erhöht
                                                            werden.
Die Umnutzung von dörflicher und insbesondere
landwirtschaftlicher Bausubstanz ist ein wesentlicher
Baustein für die Erhaltung, Gestaltung und Ent-           Welche Voraussetzungen sind zu erfüllen?
wicklung ländlich geprägter Orte. Für eine bessere
Abstimmung von Einzelmaßnahmen innerhalb einer            Y Die Maßnahmen werden nur in Orten mit bis zu
Region bzw. eines Ortes kann die Erarbeitung eines          10.000 Einwohnern gefördert.
integrierten ländlichen Entwicklungskonzeptes bzw.
einer Dorfentwicklungsplanung wichtig sein. Liegt         Y Der Zuwendungsempfänger hat einen Nachweis
solch ein Konzept vor, kann der Fördersatz erhöht           über die Wirtschaftlichkeit und Finanzierbarkeit
werden.                                                     der durchzuführenden Maßnahmen zu erbringen.

Die Umnutzung unterstützt und sichert die Wirt-           Y Die EU-Verordnungen über De-minimis-Beihilfen
schaftskraft land- und forstwirtschaftlicher Be-            sowie über staatliche Beihilfen an kleine und mitt-
triebe, erleichtert deren Strukturwandel, hat               lere Unternehmen sind zu beachten.

                                                                                                             17
FÖRDERUNG LANDWIRTSCHAFTLICHER UNTERNEHMEN AB 2020

1.2.2 Förderung von Infrastrukturmaßnah-                 Wer kann gefördert werden?
      men zur Erschließung der landwirt-
      schaftlichen, wirtschaftlichen und                 Y Land- und forstwirtschaftliche Betriebe als na-
      touristischen Entwicklungspotenziale                 türliche Personen- und Personengesellschaften
                                                           sowie juristische Personen des privaten Rechts

Bei den Infrastrukturmaßnahmen handelt es sich
in erster Linie um den Neubau bzw. den Ausbau von        Was wird gefördert?
Wegen im ländlichen Raum. Diese Aufgabe wird zwar
überwiegend von öffentlichen Stellen wahrgenommen,       Y Investitionskosten, einschließlich Architekten-
in Einzelfällen können jedoch auch land- und forst-        und Ingenieurleistungen
wirtschaftliche Betriebe eine Förderung für die Anlage
oder den Ausbau von Wegen erhalten, vorausgesetzt,       Y Erforderliche Vorarbeiten wie Untersuchungen,
die Wege stehen uneingeschränkt der Öffentlichkeit         Erhebungen und Planungen, ausgenommen ho-
zur Verfügung und dienen dem Schluss von Lücken in         heitliche Planungen
Wegenetzen. Neu angelegte oder befestigte Wege kön-
nen dazu beitragen, dass landwirtschaftliche Betriebe
oder Flächen schneller erreicht und so die Produk-       Welche Förderung erhält der Betrieb?
tions- und Arbeitsbedingungen in der Landwirtschaft
verbessert werden. Darüber hinaus ist ein gutes länd-    Y Die Zuwendungen werden als Zuschuss gewährt.
liches Wegenetz für den ländlichen Tourismus von           Die Zuwendungen können bis zu 35 % der förder-
großer Bedeutung, da die ländlichen Wege auch von          fähigen Ausgaben betragen.
Wanderern und Radfahrern genutzt werden können.
Um das touristische Potenzial weiter zu verbessern,      Y Die Fördersätze können für Maßnahmen, die der
können an den Wegen Informationstafeln über örtliche       Umsetzung eines integrierten ländlichen Ent-
Sehenswürdigkeiten, Rast- und Grillplätze, Schutzhüt-      wicklungskonzeptes (ILEK) dienen, um bis zu
ten, Aussichtsplätze und Bänke angelegt werden.            10 % gegenüber den Regelfördersätzen erhöht
                                                           werden.

18
FÖRDERUNG LANDWIRTSCHAFTLICHER UNTERNEHMEN AB 2020

Welche Voraussetzungen sind zu erfüllen?                      Wer kann gefördert werden?

Y Die Maßnahmen werden nur in Orten mit bis zu                Y Gemeinden und Gemeindeverbände
  10.000 Einwohnern gefördert.

Y Der Zuwendungsempfänger hat einen Nachweis                  Was wird gefördert?
  über die Wirtschaftlichkeit und Finanzierbarkeit
  der durchzuführenden Maßnahmen zu erbringen.                Y Schließung von Wirtschaftlichkeitslücken bei
                                                                Investitionen in leitungsgebundene oder funkba-
Y Die EU-Verordnungen über De-minimis-Beihilfen                 sierte Breitbandinfrastruktur
  sowie über staatliche Beihilfen an kleine und
  mittlere Unternehmen sind zu beachten.                      Y Verlegung von Leerrohren

                                                              Y Vorbereitung und Begleitung wie Informations-
1.2.3 Förderung der Breitbandversorgung                         veranstaltungen, Machbarkeitsuntersuchungen,
      ländlicher Räume                                          Planungsarbeiten

Eine leistungsfähige digitale Infrastruktur ist gerade in     Welche Förderung wird gewährt?
den ländlichen Räumen und für die land- und forst-
wirtschaftlichen Betriebe ein entscheidender Zukunfts-        Y Die Zuwendungen an die Gemeinden/Gemeinde-
faktor. Ziel der Förderung der Breitbandversorgung in           verbände werden als Zuschuss gewährt. Die Zu-
ländlichen Räumen ist, die unterversorgten ländlichen           wendungen können bis zu 90 % der förderfähigen
Gebiete besser an die Breitbandnetze anzuschließen              Ausgaben betragen.
und insbesondere die Lücken in der bestehenden
Breitbandinfrastruktur zu schließen. Damit soll insbe-
sondere land- und forstwirtschaftlichen Betrieben der         Welche Voraussetzungen sind zu erfüllen?
Zugang zu schnellem Internet ermöglicht werden. Im
Gegensatz zu den anderen Fördermaßnahmen kann                 Y Der Zuwendungsempfänger hat einen Nachweis
nicht der Einzelbetrieb einen Förderantrag stellen. Viel-       über die fehlende oder unzureichende Breitband-
mehr können nur Gemeinden oder Gemeindeverbände                 versorgung (Downstreamübertragungsrate von
einen Antrag stellen, auch wenn nur ein Einzelgehöft            weniger als 30 Mbit/s zu erschwinglichen Preisen)
oder eine Aussiedlung von der Einzelfördermaßnahme              zu erbringen.
profitieren würde.
                                                              Y Der Zuwendungsempfänger hat geeignete pro-
                                                                jektspezifische Indikatoren sowie entsprechende
                                                                zeitpunktbezogene Ausgangs- und Zielwerte zu
                                                                benennen

                                                                                                                  19
FÖRDERUNG LANDWIRTSCHAFTLICHER UNTERNEHMEN AB 2020

1.3 Förderung                                             f Vorarbeiten (z. B. Untersuchungen, Standort-
    forstwirt­schaft­licher                                 gutachten),
                                                          f Umbau von Reinbeständen und von nicht
    Maßnahmen                                               standortgerechten oder klimatoleranten Be-
                                                            ständen in stabile Laub- und Mischbestände,
                                                          f Jungbestandspflege,
Die Forstwirtschaft wird nach § 41 Bundeswaldge-          f Bodenschutzkalkung.
setz (BWaldG) wegen der Nutz-, Schutz- und Erho-
lungsfunktionen des Waldes öffentlich gefördert. Die   Y Forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse
Förderung ist insbesondere auf die Erhaltung und         Dazu zählen:
nachhaltige Bewirtschaftung des Waldes gerichtet.         f Waldpflegevertrag,
                                                          f Mitgliederinformation und -aktivierung,
                                                          f Zusammenfassung des Holzangebots (geför-
Wer kann gefördert werden?                                  dert werden die Aufwendungen für die über-
                                                            betriebliche Holzvermarktung mit einem Fest-
Y Forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse im                  betrag je Festmeter vermarkteter Holzmenge),
  Sinne des BWaldG,                                       f Professionalisierung von Zusammenschlüssen
                                                            (gefördert werden unter bestimmten Voraus-
Y natürliche Personen,                                      setzungen die Aufwendungen für forstfachlich
                                                            ausgebildetes Personal einschließlich Aufwand
Y juristische Personen des Privat- und öffentlichen         zur Erstellung eines Geschäftsplans zur Profes-
  Rechts                                                    sionalisierung eines Zusammenschlusses).

Y als Besitzer von land- und forstwirtschaftlichen     Y Erstaufforstung
  Flächen, außer Bund und Länder.                        Zur Förderung der Neuanlage von Wald auf
                                                         bisher nicht forstwirtschaftlich genutzten Flächen
                                                         zählen:
Was wird gefördert?                                       f Kulturbegründung (Saat, Pflanzung, Kultur-
                                                             vorbereitung, Standortgutachten oder Siche-
Y Naturnahe Waldbewirtschaftung                              rung der Kultur während der ersten 5 Jahre),
  Dazu zählen:                                               sowie
                                                          f Nachbesserungen.

20
FÖRDERUNG LANDWIRTSCHAFTLICHER UNTERNEHMEN AB 2020

Y Vertragsnaturschutz im Wald                             1.4 Förderung von Erzeuger-
  Dazu zählt:
  f Bewirtschaftung, Pflege oder Nutzungsver-
                                                              zusammenschlüssen
     zicht auf forstwirtschaftlich genutzten sowie
     nutzbaren Flächen nach naturschutzfach-              Die Förderung von Erzeugerzusammenschlüssen erfolgt
     lichen Vorgaben                                      gemäß dem Rahmenplan der Gemeinschaftsaufgabe
                                                          „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschut-
Y Förderung von Maßnahmen zur Bewältigung                 zes“ (GAK) nach dem Förderbereich 3A „Verbesserung
  der durch Extremwetterereignisse verursachten           der Verarbeitungs- und Vermarktungsstrukturen land-
  Folgen im Wald                                          wirtschaftlicher Erzeugnisse“.
  Dazu zählen:
   f Maßnahmen zur bestands- und bodenscho-               Erzeugerzusammenschlüsse sind
      nenden Räumung von Kalamitätsflächen,
   f Waldschutzmaßnahmen (Überwachung,                    Y Erzeugerorganisationen sowie
      Vorbeugung und Bekämpfung von Schadorga-
      nismen (z. B. Borkenkäfer); Bekämpfung von          Y Erzeugerzusammenschlüsse für Qualitätsprodukte
      Schadorganismen durch Aufarbeitung von
      befallenem Holz; Anlage von Holzlagerplätzen        Y und deren Vereinigungen.
      zur Lagerung von Kalamitätsholz; Wiederher-
      stellung von infolge von Starkregenereignissen
      beschädigten Waldwegen; Maßnahmen zur               Wozu soll die Förderung dienen?
      Prävention und Bekämpfung von Waldbrän-
      den),                                               Die Förderung zielt darauf ab, die Wettbewerbsfähig-
   f Wiederaufforstung, Vor- und Unterbau sowie           keit von Erzeugerzusammenschlüssen zu verbessern,
      Nachbesserung in lückigen oder verlichteten         um auf diese Weise zur Absatzsicherung oder zur
      Beständen, die durch Extremwetterereignisse         Schaffung von Erlösvorteilen auf der Erzeugerebene
      und deren Folgen entstanden sind.                   beizutragen. Hierbei sollen Innovationspotenziale
                                                          erschlossen werden.

Wie wird gefördert?                                       Die Förderung soll darüber hinaus einen Beitrag zur
                                                          Verbesserung der Effizienz des Ressourceneinsatzes –
Die Förderung der einzelnen Maßnahmen erfolgt in          insbesondere von Wasser und/oder Energie – leisten
Form von Zuschüssen, ihre Höhe ist für die einzelnen      und damit die ressourcensparende Verarbeitung und
Maßnahmen unterschiedlich und liegt i. d. R. zwi-         Vermarktung von landwirtschaftlichen Erzeugnis-
schen 30 und 90 % der zuwendungsfähigen Ausga-            sen entsprechend den Anforderungen des Marktes
ben. Die Länder können für bestimmte Maßnahmen            unterstützen.
kalkulierte Kostensätze (Pauschalen) festsetzen.

                                                          Was wird gefördert?
Wohin habe ich mich zu wenden?
                                                          Investitionen in die Verarbeitung und Vermarktung
Die verwaltungsmäßige Abwicklung von forstwirt-           landwirtschaftlicher Erzeugnisse durch Erzeugerzu-
schaftlichen Förderungsmaßnahmen obliegt den zu-          sammenschlüsse.
ständigen Behörden bzw. Einrichtungen der Länder.
Anträge auf Förderung von o. g. Maßnahmen werden          Förderfähig sind angemessene Aufwendungen für
in der Regel von der zuständigen Forstbehörde (Forst-     Investitionen, die der Erfassung, Lagerung, Kühlung,
amt, Landesforstbetrieb, in einigen Ländern auch von      Sortierung, marktgerechten Aufbereitung, Verpa-
der Landwirtschaftskammer oder anderen Instituti-         ckung, Etikettierung, Verarbeitung oder Vermarktung
onen) entgegengenommen. Interessierte sollten vor         der landwirtschaftlichen Erzeugnisse dienen.
Maßnahmebeginn mit der für sie zuständigen Be-
hörde Kontakt aufnehmen.

                                                                                                             21
FÖRDERUNG LANDWIRTSCHAFTLICHER UNTERNEHMEN AB 2020

Die Investitionen können auf den Neu- und Ausbau           f Die Mitgliedschaft in einem Erzeugerzusam-
von Kapazitäten einschließlich technischer Einrich-          menschluss kann frühestens zum Schluss des
tungen oder auf die innerbetriebliche Rationalisie-          dritten vollen Geschäftsjahres gekündigt wer-
rung durch Umbau und/oder Modernisierung von                 den. Die Kündigungsfrist beträgt mindestens
technischen Einrichtungen ausgerichtet sein.                 ein Jahr.
                                                           f Der dem Erzeugerzusammenschluss zugrun-
                                                             de liegende Vertrag und der Geschäftsplan
Welche Voraussetzungen müssen                                sowie sonstige Unterlagen müssen die Kon-
erfüllt werden?                                              zeption und die Ziele des Zusammenschlusses
                                                             aufzeigen, der unter anderem die Mitglieder
Y Erzeugerorganisationen und deren Vereinigun-               verpflichten muss, die für die Vermarktung
  gen müssen nach dem Agrarmarktstrukturrecht                bestimmten Produkte entsprechend den vom
  anerkannt sein.                                            Erzeugerzusammenschluss erstellten Anlie-
                                                             ferungs- und Vermarktungsregelungen im
Y Erzeugerzusammenschlüsse für Qualitätsprodukte             Markt anzubieten.
  müssen mindestens fünf Mitglieder haben.
                                                        Y Es ist ein Nachweis über die Wirtschaftlichkeit des
Y Erzeugerzusammenschlüsse und deren Verei-               Vorhabens sowie normaler Absatzmöglichkeiten
  nigungen müssen Kleinstunternehmen, kleine              zu erbringen.
  oder mittlere Unternehmen (KMU) im Sinne von
  Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 702/2014 der         Y Die verbesserte Ressourcennutzung (Einsparung
  Kommission vom 25. Juni 2014 zur Feststellung           von Wasser und/oder Energie) ist in geeigneter
  der Vereinbarkeit bestimmter Arten von Beihilfen        Weise darzustellen.
  im Agrar- und Forstsektor und in ländlichen Ge-
  bieten mit dem Binnenmarkt in Anwendung der           Y Die nach Landesrecht zuständigen Stellen über-
  Artikel 107 und 108 des Vertrages über die Arbeits-     prüfen spätestens nach Ablauf des Förderzeit-
  weise der Europäischen Union (Agrarfreistellungs-       raumes, ob die Ziele des Geschäftsplanes verwirk-
  verordnung) sein.                                       licht worden sind.

Y Erzeugerzusammenschlüsse müssen                       Die Zuwendungen dürfen nur gewährt werden, wenn
  f unabhängig von ihrer Rechtsform auf Dauer,          der Antragsteller vor Beginn der Maßnahme einen
     mindestens aber für fünf Jahre, angelegt sein.     Antrag auf Gewährung der Zuwendung gestellt hat.
  f Die dem Erzeugerzusammenschluss zugrunde
     liegenden Verträge bedürfen der Schriftform
     und müssen der Zielsetzung der Förderung           Welche Fördereinschränkungen gibt es?
     entsprechen.
                                                        Von der Förderung sind insbesondere ausge-
                                                        schlossen:

                                                        Y Neuanlagen, wenn dem Aus- oder Umbau vorhan-
                                                          dener Anlagen oder dem Ankauf geeigneter Gebäu-
                                                          de, die vor ihrem Ankauf einem anderen Zweck
                                                          dienten, wirtschaftlich der Vorzug zu geben ist,

                                                        Y der Umbau vorhandener Anlagen sowie der Ankauf
                                                          geeigneter Gebäude, wenn diese zum gleichen
                                                          Zweck bereits zu einem früheren Zeitpunkt geför-
                                                          dert wurden,

                                                        Y eingebrachte Grundstücke, Gebäude, Einrich-
                                                          tungen und technische Anlagen,

22
FÖRDERUNG LANDWIRTSCHAFTLICHER UNTERNEHMEN AB 2020

Y Ausgaben für den Erwerb von Grundstücken und             Y anteilige Investitionen zur Erzeugung erneuerbarer
  bei bebauten Grundstücken die auf das Grundstück           Energien, die durch das Erneuerbare-Energien-
  entfallenden Ausgaben,                                     Gesetz (EEG) gefördert werden,

Y Ersatzbeschaffungen, Eigenleistungen, gebrauchte         Y Investitionen zur Erfüllung geltender EU-Normen
  Maschinen und Einrichtungen,                               (Umwelt- und Hygienevorschriften),

Y Wohnbauten nebst Zubehör,                                Y Vorhaben, deren Förderung zu einem Verstoß ge-
                                                             gen in der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 festge-
Y Anschaffungskosten für Personenkraftfahrzeuge              legte Verbote und Beschränkungen führen würde.
  und Vertriebsfahrzeuge, Kosten für Büroeinrich-
  tungen,
                                                           Wie hoch ist die Förderung?
Y Kreditbeschaffungskosten, Zinsen, Leasingkosten,
  Pachten, Erbbauzinsen, Grunderwerbsteuer, Um-            Die Zuwendungen werden als Zuschüsse gewährt.
  satzsteuer, Kauf von Patenten und nicht an die zu
  fördernde Investition gebundene Lizenzen sowie           Die Zuwendungen für die Investitionen in die Ver-
  Marken,                                                  arbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher
                                                           Erzeugnisse werden unter anderem wie folgt ge-
Y Abschreibungsbeiträge für Investitionen,                 währt:

Y Aufwendungen, die unmittelbar der landwirt-              Y Zu den förderfähigen Aufwendungen für Investi-
  schaftlichen Erzeugung dienen,                             tionen können Erzeugerzusammenschlüssen bis
                                                             zu 35 % gewährt werden, sofern diese mehr als
Y Aufwendungen, die dem Absatz auf der Erzeuger-             50 % Qualitätsprodukte erfassen und vermarkten
  und Einzelhandelsstufe dienen,                             bis zu 40 %. Für Erzeugerzusammenschlüsse, die
                                                             ausschließlich Qualitätsprodukte verarbeiten und
Y Investitionen im Zusammenhang mit der Erzeu-               vermarkten, gelten jeweils bis zu 15 Prozentpunkte
  gung von Biokraftstoffen aus Nahrungsmittel-               höhere Zuwendungshöchstgrenzen. Die festge-
  pflanzen,                                                  setzten Höchstsätze gemäß Artikel 17 Absatz 3 der
                                                             Verordnung Nr. 1305/2013 über die Förderung der
Y Erzeugerorganisationen für Obst und Gemüse,                ländlichen Entwicklung des ländlichen Raums
                                                             (ELER) dürfen nicht überschritten werden.
Y Verwaltungskosten der Länder,
                                                           Y Bei einer gleichzeitigen Förderung der Investi-
Y Aufwendungen für die Schlachtung von Tieren                tionsvorhaben im Rahmen anderer Förderpro-
  jeweils von der Betäubung/Tötung bis einschließ-           gramme dürfen die Zuwendungen, die im Anhang
  lich der Abkühlung der Schlachtkörper entspre-             der ELER-Verordnung, der Verordnung (EU) Nr.
  chend Anhang III Abschnitt I Kapitel VII Ziffer 1          702/2014 und der Verordnung (EU) Nr. 651/2014
  oder Anhang III Abschnitt II Kapitel IV Ziffer 8 der       aufgeführten Zuwendungssätze bzw. Obergrenzen
  Verordnung (EG) Nr. 853/2004 mit spezifischen              der Zuwendungen, nicht übersteigen.
  Hygienevorschriften für Lebensmittel tierischen
  Ursprungs, soweit die Unternehmen größer als             Y Die Förderung erfolgt unter Vorbehalt des Wider-
  Kleinst- oder kleine Unternehmen im Sinne des              rufs für den Fall, dass die geförderten Bauten und
  Anhangs I der Agrarfreistellungsverordnung sind,           baulichen Anlagen innerhalb eines Zeitraums von
                                                             zwölf Jahren ab Fertigstellung und technischen
Y Aufwendungen für Ölmühlen, soweit die Unter-               Einrichtungen innerhalb eines Zeitraums von fünf
  nehmen größer als Kleinst- oder kleine Unter-              Jahren nach Abschluss des Vorhabens nicht mehr
  nehmen im Sinne des Anhangs I der Agrarfreistel-           dem Zuwendungszweck entsprechend verwendet
  lungsverordnung sind,                                      werden.

                                                           Werden die Maßnahmen ohne Kofinanzierung aus
                                                           dem ELER durchgeführt, ist eine beihilferechtliche
                                                           Genehmigung erforderlich.

                                                                                                                23
FÖRDERUNG LANDWIRTSCHAFTLICHER UNTERNEHMEN AB 2020

1.5 Allgemeine Hinweise zur                                Y Bayerisches Staatsministerium für Ernährung,
    Antragstellung                                           Landwirtschaft und Forsten
                                                             80535 München
                                                             E-Mail: poststelle@stmelf.bayern.de

     Die Durchführung der Maßnahmen der Gemein-            Y Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz
     schaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur          und Antidiskriminierung des Landes Berlin
     und des Küstenschutzes“ liegt allein in der Zustän-     Salzburger Straße 21-25
     digkeit der Länder. Diese können daher Einschrän-       10825 Berlin
     kungen bei den einzelnen Förderungsgrundsätzen          E-Mail: poststelle@senjustva.berlin.de
     vornehmen. Für die Antragstellung maßgebend ist
     deshalb die Richtlinie des jeweiligen Landes, die     Y Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und
     in einzelnen Punkten von den hier dargestellten         Klimaschutz des Landes Brandenburg
     Förderungsgrundsätzen abweichen kann.                   Postfach 60 11 50
                                                             14411 Potsdam
     Es ist daher unerlässlich, dass sich Antragstelle-      E-Mail: poststelle@mluk.brandenburg.de
     rinnen und Antragsteller vor der Planung eines
     Investitionsvorhabens bei den für sie zuständigen     Y Freie Hansestadt Bremen
     Landesstellen informieren.                              Die Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität,
                                                             Stadtentwicklung und Wohnungsbau
                                                             Contrescarpe 72
Weitere Informationen erteilen die                           28195 Bremen
zuständigen Ministerien und Senats-                          E-Mail: office@umwelt.bremen.de
verwaltungen der Länder:
                                               Y Freie und Hansestadt Hamburg
Y Ministerium für Ländlichen Raum und Verbrau-   Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation
  cherschutz des Landes Baden-Württemberg        Postfach 11 21 09
  Postfach 10 34 44				                          20421 Hamburg
  70029 Stuttgart					                           E-Mail: poststelle@bwvi.hamburg.de
  E-Mail: poststelle@mlr.bwl.de

24
FÖRDERUNG LANDWIRTSCHAFTLICHER UNTERNEHMEN AB 2020

Y Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Y Thüringer Ministerium für Infrastruktur und-
  Landwirtschaft und Verbraucherschutz		            Landwirtschaft
  Postfach 31 09				                                Werner-Seelenbinder-Straße 8
  65021 Wiesbaden					                              99096 Erfurt
  E-Mail: poststelle@umwelt.hessen.de               E-Mail: poststelle@tmil.thueringen.de

Y Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt des
  Landes Mecklenburg-Vorpommern			                 Informationen über Fördermaßnahmen
  19048 Schwerin					                              erteilen außerdem
  E-Mail: poststelle@lm.mv-regierung.de
                                               Y      die Ämter für Landwirtschaft, Landesentwicklung,
Y Niedersächsisches Ministerium für Ernährung,        Flurneuordnung, Bodenmanagement, Ländliche
  Landwirtschaft und Verbraucherschutz                Entwicklung (die Bezeichnung ist in den Ländern
  Calenberger Straße 2				                            verschieden),
  30169 Hannover
  E-Mail: poststelle@ml.niedersachsen.de       Y      die zuständigen Stellen der Landwirtschafts-
                                                      kammern,
Y Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft,
  Natur- und Verbraucherschutz des Landes        Y die Bezirksregierungen bzw. Regierungspräsidien,
  Nordrhein-Westfalen
  40190 Düsseldorf					 Y die Förderbanken der Länder,
  E-Mail: poststelle@mulnv.nrw.de
                                                 Y die Bauern- und Gärtnerverbände,
Y Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirt-
  schaft und Weinbau des Landes Rheinland-Pfalz  Y die gemeinnützigen Siedlungs- bzw. Landgesell-
  Postfach 32 69				                               schaften,
  55022 Mainz
  E-Mail: poststelle@mwvlw.rlp.de                Y die zuständigen Forstbehörden (Forstämter,
                                                   Landesforstbetriebe).
Y Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz
  des Saarlandes
  Kepplerstraße 18
  66117 Saarbrücken
  E-Mail: info@umwelt.saarland.de

Y Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und
  Landwirtschaft
  Postfach 10 05 10
  01076 Dresden
  E-Mail: poststelle@smul.sachsen.de

Y Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und
  Energie des Landes Sachsen-Anhalt
  Leipziger Straße 58
  39112 Magdeburg
  E-Mail: poststelle@mule.sachsen-anhalt.de

Y Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft,
  Umwelt, Natur und Digitalisierung des Landes
  Schleswig-Holstein
  Postfach 71 51
  24171 Kiel
  E-Mail: schriftgutstelle@melund.landsh.de

                                                                                                       25
FÖRDERUNG LANDWIRTSCHAFTLICHER UNTERNEHMEN AB 2020

2 Förderung durch die
  Landwirtschaftliche Rentenbank

Die Landwirtschaftliche Rentenbank ist die deutsche    Die Rentenbank bietet Förderdarlehen für Investitio-
Förderbank für die Agrarwirtschaft und den ländli-     nen in landwirtschaftlichen Betrieben (einschließlich
chen Raum. Aufgaben und Organverfassung der Bank       Forsten, Wein- und Gartenbau sowie Unternehmen
sind im Gesetz über die Landwirtschaftliche Renten-    der Aquakultur und Fischwirtschaft) an. Mit ihren
bank geregelt. Als bundesunmittelbare Anstalt des      Förderangeboten auch für kleine und mittlere Unter-
öffentlichen Rechts steht die Rentenbank unter der     nehmen (KMU) der vor- und nachgelagerten Wirt-
Rechtsaufsicht des Bundesministeriums für Ernäh-       schaftsbereiche deckt die Rentenbank die gesamte
rung und Landwirtschaft (BMEL), das seine Entschei-    Wertschöpfungskette der Lebensmittelherstellung ab.
dungen im Einvernehmen mit dem Bundesministe-
rium der Finanzen (BMF) trifft.                        Neben der Förderung von Investitionen kann die
                                                       Bank Finanzierungen auch im Zusammenhang mit
Im Einklang mit der Agrarpolitik der Europäischen      der Bewältigung von Schäden, etwa durch Naturkata-
Union sowie des Bundes und der Länder erstreckt        strophen oder sonstige außergewöhnliche Ereignisse,
sich der Förderauftrag der Rentenbank auf die För-     anbieten.
derung landwirtschaftlicher Unternehmen sowie
ihrer Vorleistungs- und Absatzstufen. Ergänzend dazu   Die Förderung von Dienstleistungseinrichtungen zur
sind die Verbesserung der Strukturverhältnisse des     Grundversorgung für die ländliche Wirtschaft und
ländlichen Raumes und der Lebensverhältnisse seiner    Bevölkerung, die Dorferneuerung und -entwicklung
Bewohner Teil des Förderauftrags.                      und der Schutz und die Erhaltung des ländlichen Kul-
                                                       turerbes sowie die Entwicklung und Verbesserung der
                                                       mit der Entwicklung der Landwirtschaft verbunde-
                                                       nen Infrastruktur sind ebenfalls integraler Bestand-
                                                       teil der Fördertätigkeit.

26
FÖRDERUNG LANDWIRTSCHAFTLICHER UNTERNEHMEN AB 2020

Als wichtigstem Produzenten nachwachsender                 Förderprogramm „Wachstum“
Rohstoffe kommt der Landwirtschaft eine beson-
dere Rolle beim Umbau der Energie- und Rohstoff-           Die Rentenbank fördert mit diesem Programm Inves-
versorgung zu. Zugleich eröffnen die erneuerbaren          titionen in der Landwirtschaft, die zur Steigerung
Energien für die Landwirtschaft Absatz- und Einkom-        der Wettbewerbsfähigkeit des Sektors beitragen.
menschancen jenseits der Nahrungsmittelerzeugung.          Dazu gehören Maßnahmen zur Senkung der Produk-
Die Verwertung nachwachsender Rohstoffe, z. B. in          tionskosten ebenso wie die Verbesserung und Um-
einer Biogasanlage, kann auch für außerlandwirt-           stellung der Produktions- und Arbeitsbedingungen.
schaftliche Unternehmen interessant sein. Sie ist
generell für alle Energieerzeuger förderfähig, sofern      Junge Landwirte unter 41 Jahren, die als Einzelun-
es sich um kleine und mittlere Unternehmen handelt.        ternehmer tätig sind, erhalten in diesem Programm
Landwirte sowie Unternehmer der Agrar- und Ernäh-          einen zusätzlichen Zinsbonus („Top“-Konditionen).
rungswirtschaft können darüber hinaus Förderdarle-         Das gilt auch für Personengesellschaften, soweit min-
hen für die Errichtung von Fotovoltaik-, Wind- und         destens ein Mitgesellschafter die Altersgrenze von 41
Wasserkraftanlagen erhalten. So werden Wertschöp-          Jahren noch nicht erreicht hat.
fung und Beschäftigung im ländlichen Raum gestärkt
und die Umwelt geschützt.
                                                           Was wird gefördert?

                                                           Y Bau, Erwerb und Modernisierung von Wirt-
2.1 Förderprogramme der                                      schaftsgebäuden sowie baulichen Anlagen, z. B.
    Landwirtschaftlichen                                     Ställe, Hallen

    Rentenbank                                             Y Errichtung, Erwerb und Modernisierung von
                                                             technischen Anlagen, z. B. Melktechnik, Fütte-
                                                             rungstechnik, Stalleinrichtung, Weinpresse
Bei den Programmkrediten der Rentenbank handelt
es sich um zinsgünstige Darlehen, ggf. ergänzt um          Y Kauf von Maschinen, z. B. Schlepper, Mähdrescher
Förderzuschüsse.
                                                           Y Anlage von Dauerkulturen
In den sechs Fördersparten „Landwirtschaft“, „Forst-
wirtschaft“, „Aquakultur und Fischwirtschaft“, „Agrar-     Y Allgemeine Aufwendungen im Zusammenhang
und Ernährungswirtschaft“, „Erneuerbare Energien“            mit den genannten Investitionen, z. B. Bauneben-
sowie „Ländliche Entwicklung“ stehen Förderpro-              kosten
gramme für eine Vielzahl von Investitions- und
Finanzierungsvorhaben zur Verfügung. Nachfolgend
werden die ausgewählten Fördersparten „Landwirt-
schaft“, „Forstwirtschaft“, „Ländliche Entwicklung“
und „Erneuerbare Energien“ vorgestellt, die sich un-
mittelbar an landwirtschaftliche Betriebe richten.

2.1.1 Fördersparte „Landwirtschaft“

Wer wird gefördert?

Unternehmen der landwirtschaftlichen Primärpro-
duktion. Das sind Unternehmen der Landwirtschaft,
des Garten- und Weinbaus, unabhängig von der ge-
wählten Rechtsform und der steuerlichen Einkunftsart.

                                                                                                              27
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