Was passiert mit bestehenden EG-Bescheinigungen und EG-Erklärungen - UIP Seminar - Eisenbahnpaket - UIP Rail
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Was passiert mit bestehenden EG-Bescheinigungen und EG-Erklärungen UIP Seminar - 4. Eisenbahnpaket Hamburg – 15/11/2018 Paris – 29/11/2018 Vienna – 4/12/2018 Rotterdam – 6/03/2019
NB-Rail Coordination Group • Richtlinie 2008/57/EG, Art. 28 (5) – Die Kommission setzt eine Gruppe zur Koordination der benannten Stellen ein – Aufgabe: “Fragen im Zusammenhang mit der Anwendung der Verfahren oder TSI zu erörtern“ • Richtlinie (EU) 2016/797 Art. 44 – ähnliche Vorgabe • Bekannt als NB-Rail Coordination Group – Arbeitet bereits seit dem Jahr 2000 – Es gibt 4 technische Untergruppen: • Infrastruktur, Energie, Fahrzeuge und Zugsteuerung/Zugsicherung und Signalisierung – Strategy Meeting (Konsolidieren der Entwurfsdokumente) – Plenary Meeting (Dokumente werden verabschiedet)
Allgemeine Vorschriften Zur Erinnerung: - Ein Produkt muss die zum Zeitpunkt der Prüfung gültige Rechtsvorschriften (Richtlinie, TSI) erfüllen - Alte Richtlinie: Inverkehrbringen von Komponenten und Inbetriebnahme von Teilsystemen (ortsfest und mobil) - Neue Richtlinie : Inverkehrbringen von Komponenten und mobilen Teilsystemen (Güterwagen), Inbetriebnahme für ortsfeste Teilsysteme - Gültig für Interoperabilitätskomponenten und Teilsystemen - Mögliche Ausnahmen: - im Fall von Nicht-Anwendung von TSI (derogation) - für Vorhaben in fortgeschrittenem Entwicklungsstadium
EG-Bescheinigungen & Erklärungen • EG-Konformitätsbescheinigungen (Zertifikate/certificates Quelle: ERA/GUI/07-2011/INT
EG Bescheinigungen & Erklärungen • EG-Prüfbescheinigungen (Zertifikate / certificates) Quelle: ERA/GUI/07-2011/INT
EG Bescheinigungen & Erklärungen EG-Konformitäts/Prüfbescheinigung: Ausstellung bei Erfüllung der festgelegten Anfordungen, basiert auf einer Bewertung EG-Konformitäts/Prüferklärung: • Erklärung vom Antragsteller selbst (Hersteller, ..) auf seine alleinige Verantwortung: Antragsteller versichert bzw. erklärt auf seine Verantwortung die Erfüllung der TSI Anforderungen für die betreffenden Interoperabilitätskomponenten / Teilsysteme nur für Teilsysteme: sowie für alle anderen geltenden Regelungen, die sich aus dem Vertrag ergeben
Verschiedene Mitgliedsstaaten - verschiedene Systeme • Richtlinie (EU) 2016/797 – Umsetzung durch Mitgliedstaaten bis 16. Juni 2019 • Verlängerung des Umsetzungszeitraumes bis 16. Juni 2020 möglich (Artikel 57 der Richtlinie 2016) – Einreichung des Umsetzungsplanes bei der Kommission bis 16. Dezember 2018 • Alte Richtlinie 2008/57/EG - gültig bis 16. Juni 2020 • 1 Jahr Übergangsfrist in der beide Richtlinien gültig sind • Benannte Stellen können nach beiden Richtlinien gleichzeitig notifiziert sein (bis Juni 2020) – Abhängig vom Mitgliedsstaat, ob dieser bereits relevante Bereiche für die notifizierende Behörde umgesetzt hat
Verschiedene Mitgliedsstaaten - verschiedene Systeme • Umsetzung der Mitgliedsstaaten – Inoffizieller Plan Stand Mitte November 2019 2019 ? ? 2020 ? 2020 2019 ? 2020 2020 2020 ? ? 2019 2020 ? ? ? ? ? ? 2019 2019 2019
Ausstellung von EG-Bescheinigungen • Ausstellung neuer Zertifikate gemäß Richtlinie 2008 nur mehr bis 16. Juni 2020 möglich – Nach diesem Datum ist Ausstellung gemäß Richtlinie 2008 nicht mehr möglich – Notifizierung von benannten Stellen nach Richtlinie 2008 wird gelöscht • Ausstellung neuer Zertifikate gemäß Richtlinie 2016 ist möglich – sobald die Benannte Stelle nach Richtlinie 2016 notifiziert ist – Eintrag NANDO-Datenbank http://ec.europa.eu/growth/tools-databases/nando/ – Theoretisch auch schon vor 16. Juni 2019
Notifizierung von benannten Stellen • Benannte Stellen müssen gemäß neuer Richtlinie (EU) 2016/797 neu notifiziert werden – Weil sich die Anforderungen an benannte Stellen ändern/verschärfen • Notifizierung nach 2008/57/EG erlischt in NANDO automatisch mit 16. Juni 2020 • Notifizierende Behörde muss im Mitgliedstaat eingerichtet sein, damit NoBos notifiziert werden können – Umsetzung der entsprechenden Artikel aus der (EU) 2016/797 • 2 Arten der Notifizierung – Aufbauend auf Akkreditierung : 2 Wochen Einspruchsfrist) – Aufbauend auf Anerkennung (Recognition): 2 Monate Frist • Check in NANDO-Datenbank wichtig
Bleiben Zertifikate gültig? • EG-Prüf/Konformitätsbescheinigungen, die unter Richtlinie 2008 ausgestellt wurden, bleiben während ihrer gesamten Laufzeit gültig – auch wenn der Zeitraum über den 16. Juni 2020 hinausgeht • Verwendung auch für EG-Prüferklärungen und Genehmigungen unter Richtlinie 2016 – Die Anwendung der korrekten TSI ist entscheidend • EG-Prüf/Konformitätsbescheinigungen ausgestellt unter Richtlinie 2016 dürfen für EG-Prüferkärungen und Genehmigungen gemäß Richtlinie 2008 verwendet werden – z.B. in Mitgliedsstaaten, welche noch nicht auf die neue Richtlinie umgestellt haben • Bei Fahrzeuggenehmigungen darauf achten, dass Zertifikate, welche die zum Antragszeitpunkt gültigen TSIs bzw. TSI- Versionen für das betreffende Produkt enthalten, verwendet werden
Umgang mit EG-Erklärungen • In der Theorie: Antragsteller können EG- Konformitäts/Prüferklärungen für Fahrzeuge gemäß Richtlinie 2016 seit 16. Juni 2016 ausstellen. • In der Praxis: Ausstellung sobald Zertifikate gemäß neuer Richtlinie 2016 verfügbar sind • Allerdings: – Inverkehrbringen von Fahrzeugen gemäß Richtlinie 2016 erst ab 17. Juni 2019 (nicht früher) durch die NSA oder ERA • Es liegt in der Verantwortung des Antragstellers, Zertifikate mit den für sein Projekt geltenden TSI- Versionen zu verwenden (Genehmigungsdatum)
Umgang mit EG-Erklärungen • Wenn Produkte sowohl den Anforderungen der Richtlinie 2008 als auch 2016 entsprechen, können Antragsteller in der EG-Prüferklärung auf beide Richtlinien verweisen. – Entsprechende Gültigkeitsdauer für beide Richtlinien müssen angegeben sein. – z.B.: “Das oben angeführte Objekt entspricht den Anforderungsbedingungen der relevanten harmonisierten EU-Gesetzesvorgaben: Richtlinie 2008/57/EC (bis 16. Juni 2020) und Richtlinie (EU) 2016/797 (ab 16. Juni 2019)” – Damit wird das Inverkehrbringen von Fahrzeugen mit nur einer EG- Prüferklärung in Mitgliedstaaten sowohl mit als auch ohne Umsetzung der Richtlinie 2016 ermöglicht. – Der Antragsteller kann aber auch zwei EG-Prüferklärungen ausstellen
Anwendung der TSIs auf beide Richtlinien • Die neuesten TSIs gelten unter Berücksichtigung von Übergangsfristen, sofern vorhanden. – TSI = Rechtsvorschrift + Anhänge (inkl. technische Anforderungen). • Alte TSIs können angewendet werden im Falle von Ausnahmen und für Projekte in fortgeschrittenem Stadium. • Momentan werden folgende TSIs für die neue Richtlinie überarbeitet: – TSI INF, ENE, Loc&Pas, WAG, NOI, CCS – Ziel: Anwendbarkeit auf beide Richtlinien – noch in Abklärung mit Rechtsdiensten der Kommission
Beispiele für Zertifikate • Beispiel 1 Modul SB + SD: – EG-Baumusterprüfbescheinigung (7 J), Q-Zulassung (2 J) und EG-Prüfbescheinigung (2 J) April 2019 nach 2008/57/EG – Zulassung im Mai 2019 erreicht – Produktion/Herstellung prinzipiell bis April 2021 möglich • Beispiel 2 Modul SB + SD: – EG-Baumusterprüfbescheinigung (7 J) nach 2008/57/EG – Q-Zulassung und EG-Prüfbescheinigung wird nicht vor Juni 2019 fertig – EG-Baumusterprüfbescheinigung weiter gültig – ABER: Neue Richtlinie & TSI-Änderungen in Kraft mit 06/2019 • Anpassung der EG-Baumusterprüfbescheinigung notwendig • Zertifikate müssen nach TSI + Änderung TSI ausgestellt werden • Richtlinie abh. von Einreichung bei ERA/NSA und Umsetzung MS
TSI-konforme Ersatzteile • Die Konformität mit dem genehmigten Teilsystem muss während der gesamten Lebensdauer gewährleistet sein. • Nicht vergessen – EG-Prüferklärungen anfordern, wenn eine Komponente als Ersatzteil beschafft wird – z.b. Bremsklötze für GE Waggons
NB-Rail Dokumente • Hauptaufgabe: Harmonisierung & Klarstellung von EG-Prüfungen und Konformitätsbewertungen • Umgesetzt durch: – Erstellen von “Recommendations for Use” (RfU) • Klarstellungen und Auslegungen von TSI, wenn diese unklar, vage in Formulierungen sind • Enthalten allgemeines Verständnis und gute Praxis > Können eine TSI nie verändern (auch nicht bei Fehlern) – Erstellen von “Questions and Clarifications” (Q&Cs) • Festhalten von Fragen oder Bedenken bezüglich Gesetzen/Normen und TSI (z.B.: Fehler) • Erfordert eine Maßnahme, Einverständnis oder Input von anderen EU Institutionen • Idealerweise folgt eine “Technical Opinion” der EC/ERA um das Problem zu lösen • Dokumente immer mit ERA abgestimmt!
NB-Rail Dokumente • RFUs und Q&Cs werden durch praktische Probleme bei in Durchführung befindlichen Projekten ausgelöst: – Durch Antragsteller, Hersteller, Engineering – Bei Bewertung durch Benannte Stelle – Von Prüflaboratorien • RFUs sind eine zeiteffiziente Möglichkeit um “geblockte” Projekte zu lösen – in Fällen von undeutlichen/unklaren Anforderungen in TSI – ca. 3-4 Monate von Problem bis zu einer EU-weiten Lösung • RFUs & Q&Cs sind Teil des kontinuierlichen Verbesserungsprozesses – ERA übernimmt die Ergebnisse in die nächste TSI Revision (ca. 2- 3 Jahreszyklus) • Alle Dokumente auf http://nb-rail.eu/co/co_docs_en.html
NB-Rail Dokumente • Verpflichtende Anwendung von RFUs? – Wird immer wieder hinterfragt, für wen verpflichtend? • Überlegung zur Umbenennung: “Rules for Use” – RFUs werden mit viel Aufwand in Abstimmung mit ERA erstellt – Sind aber kein Gesetz (Unterschied zu TSI) – Neue Richtlinie 2016 sagt: “…shall apply as general guidance..” – Verpflichtende Anwendung für benannte Stellen durch DV08EN01 NB-Rail Rules of Operation (endorsed by RISC) – Verpflichtende Anwendung wird durch RFU-STR-702 klargestellt • ”RFU Application is mandatory starting from:” – Verpflichtende Anwendung von RFUs wird auch über Homepage der ERA kommuniziert Verpflichtende Anwendung für benannte Stellen • In Übereinstimmung mit RISC: Name “Recommendation for Use” bleibt erhalten
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! • Quellenangaben – Interoperabilitätsrichtlinie 2008/57/EG – Interoperabilitätsrichtlinie (EU) 2016/797 – Blue guide 2016 – Schreiben von DG-Move über die Notifizierung von NoBos • Ref. Ares(2018)3682819-11/07/2018 – Schreiben von DG-Growth über die Notifizierung von NoBos • Ref. Ares(2018)3984028-27/07/2018 – ERA Application Guide Annex 2 • ERA/GUI/07-2011/INT Vortragender: Christoph Handel Chairman NB-Rail AISBL Rue Joseph Stevens 7 1000 Brussel, Belgium chairman@nb-rail.eu
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