Was passiert mit bestehenden EG-Bescheinigungen und EG-Erklärungen - UIP Seminar - Eisenbahnpaket - UIP Rail

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Was passiert mit bestehenden EG-Bescheinigungen und EG-Erklärungen - UIP Seminar - Eisenbahnpaket - UIP Rail
Was passiert mit bestehenden
 EG-Bescheinigungen und
      EG-Erklärungen

 UIP Seminar - 4. Eisenbahnpaket
        Hamburg – 15/11/2018
         Paris – 29/11/2018
         Vienna – 4/12/2018
        Rotterdam – 6/03/2019
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NB-Rail Coordination Group

• Richtlinie 2008/57/EG, Art. 28 (5)
   – Die Kommission setzt eine Gruppe zur Koordination der
     benannten Stellen ein
   – Aufgabe: “Fragen im Zusammenhang mit der Anwendung
     der Verfahren oder TSI zu erörtern“
• Richtlinie (EU) 2016/797 Art. 44 – ähnliche Vorgabe
• Bekannt als NB-Rail Coordination Group
   – Arbeitet bereits seit dem Jahr 2000
   – Es gibt 4 technische Untergruppen:
       • Infrastruktur, Energie, Fahrzeuge und Zugsteuerung/Zugsicherung
         und Signalisierung
   – Strategy Meeting (Konsolidieren der Entwurfsdokumente)
   – Plenary Meeting (Dokumente werden verabschiedet)
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Allgemeine Vorschriften

Zur Erinnerung:
- Ein Produkt muss die zum Zeitpunkt der Prüfung
  gültige Rechtsvorschriften (Richtlinie, TSI) erfüllen
   - Alte Richtlinie: Inverkehrbringen von Komponenten und
     Inbetriebnahme von Teilsystemen (ortsfest und mobil)
   - Neue Richtlinie : Inverkehrbringen von Komponenten und
     mobilen Teilsystemen (Güterwagen), Inbetriebnahme für
     ortsfeste Teilsysteme
- Gültig für Interoperabilitätskomponenten und
  Teilsystemen
- Mögliche Ausnahmen:
   - im Fall von Nicht-Anwendung von TSI (derogation)
   - für Vorhaben in fortgeschrittenem Entwicklungsstadium
EG-Bescheinigungen & Erklärungen

• EG-Konformitätsbescheinigungen (Zertifikate/certificates

                                               Quelle: ERA/GUI/07-2011/INT
EG Bescheinigungen & Erklärungen

• EG-Prüfbescheinigungen (Zertifikate / certificates)

                                                Quelle: ERA/GUI/07-2011/INT
EG Bescheinigungen & Erklärungen

EG-Konformitäts/Prüfbescheinigung:
   Ausstellung bei Erfüllung der festgelegten Anfordungen,
   basiert auf einer Bewertung

EG-Konformitäts/Prüferklärung:
   • Erklärung vom Antragsteller selbst (Hersteller, ..) auf seine
       alleinige Verantwortung:
   Antragsteller versichert bzw. erklärt auf seine Verantwortung
   die Erfüllung der TSI Anforderungen für die betreffenden
   Interoperabilitätskomponenten / Teilsysteme
   nur für Teilsysteme: sowie für alle anderen geltenden
   Regelungen, die sich aus dem Vertrag ergeben
Verschiedene Mitgliedsstaaten -
        verschiedene Systeme
• Richtlinie (EU) 2016/797
   – Umsetzung durch Mitgliedstaaten bis 16. Juni 2019
• Verlängerung des Umsetzungszeitraumes bis 16. Juni
  2020 möglich (Artikel 57 der Richtlinie 2016)
   – Einreichung des Umsetzungsplanes bei der Kommission bis
     16. Dezember 2018
• Alte Richtlinie 2008/57/EG - gültig bis 16. Juni 2020
• 1 Jahr Übergangsfrist in der beide Richtlinien gültig
  sind
• Benannte Stellen können nach beiden Richtlinien
  gleichzeitig notifiziert sein (bis Juni 2020)
   – Abhängig vom Mitgliedsstaat, ob dieser bereits relevante
     Bereiche für die notifizierende Behörde umgesetzt hat
Verschiedene Mitgliedsstaaten -
         verschiedene Systeme
• Umsetzung der Mitgliedsstaaten
     – Inoffizieller Plan Stand Mitte November 2019

                                           2019
                                ?           ?
                                            2020
                                             ?
             2020    2019
                                       ?
                    2020 2020
                                2020
                                      ?
                ?    2019       2020 ?
                                  ? ?             ?
                            ?
 ?                                                2019
      2019
                                             2019
Ausstellung von EG-Bescheinigungen

• Ausstellung neuer Zertifikate gemäß Richtlinie 2008
  nur mehr bis 16. Juni 2020 möglich
   – Nach diesem Datum ist Ausstellung gemäß Richtlinie 2008
     nicht mehr möglich
   – Notifizierung von benannten Stellen nach Richtlinie 2008
     wird gelöscht

• Ausstellung neuer Zertifikate gemäß Richtlinie 2016
  ist möglich
   – sobald die Benannte Stelle nach Richtlinie 2016 notifiziert
     ist – Eintrag NANDO-Datenbank
     http://ec.europa.eu/growth/tools-databases/nando/
   – Theoretisch auch schon vor 16. Juni 2019
Notifizierung von benannten Stellen

• Benannte Stellen müssen gemäß neuer Richtlinie (EU)
  2016/797 neu notifiziert werden
    – Weil sich die Anforderungen an benannte Stellen
      ändern/verschärfen
• Notifizierung nach 2008/57/EG erlischt in NANDO automatisch
  mit 16. Juni 2020
• Notifizierende Behörde muss im Mitgliedstaat eingerichtet
  sein, damit NoBos notifiziert werden können
    – Umsetzung der entsprechenden Artikel aus der (EU) 2016/797
• 2 Arten der Notifizierung
    – Aufbauend auf Akkreditierung : 2 Wochen Einspruchsfrist)
    – Aufbauend auf Anerkennung (Recognition): 2 Monate Frist
• Check in NANDO-Datenbank wichtig
Bleiben Zertifikate gültig?
• EG-Prüf/Konformitätsbescheinigungen, die unter Richtlinie 2008
  ausgestellt wurden, bleiben während ihrer gesamten Laufzeit
  gültig
    – auch wenn der Zeitraum über den 16. Juni 2020 hinausgeht
• Verwendung auch für EG-Prüferklärungen und Genehmigungen
  unter Richtlinie 2016
    – Die Anwendung der korrekten TSI ist entscheidend
• EG-Prüf/Konformitätsbescheinigungen ausgestellt unter
  Richtlinie 2016 dürfen für EG-Prüferkärungen und
  Genehmigungen gemäß Richtlinie 2008 verwendet werden
    – z.B. in Mitgliedsstaaten, welche noch nicht auf die neue Richtlinie
      umgestellt haben
• Bei Fahrzeuggenehmigungen darauf achten, dass Zertifikate,
  welche die zum Antragszeitpunkt gültigen TSIs bzw. TSI-
  Versionen für das betreffende Produkt enthalten, verwendet
  werden
Umgang mit EG-Erklärungen

• In der Theorie: Antragsteller können EG-
  Konformitäts/Prüferklärungen für Fahrzeuge gemäß
  Richtlinie 2016 seit 16. Juni 2016 ausstellen.
• In der Praxis: Ausstellung sobald Zertifikate gemäß
  neuer Richtlinie 2016 verfügbar sind
• Allerdings:
   – Inverkehrbringen von Fahrzeugen gemäß Richtlinie 2016 erst
     ab 17. Juni 2019 (nicht früher) durch die NSA oder ERA
• Es liegt in der Verantwortung des Antragstellers,
  Zertifikate mit den für sein Projekt geltenden TSI-
  Versionen zu verwenden (Genehmigungsdatum)
Umgang mit EG-Erklärungen

• Wenn Produkte sowohl den Anforderungen der Richtlinie
  2008 als auch 2016 entsprechen, können Antragsteller in
  der EG-Prüferklärung auf beide Richtlinien verweisen.
   – Entsprechende Gültigkeitsdauer für beide Richtlinien müssen
     angegeben sein.
   – z.B.: “Das oben angeführte Objekt entspricht den
     Anforderungsbedingungen der relevanten harmonisierten
     EU-Gesetzesvorgaben: Richtlinie 2008/57/EC (bis 16. Juni 2020) und
     Richtlinie (EU) 2016/797 (ab 16. Juni 2019)”
   – Damit wird das Inverkehrbringen von Fahrzeugen mit nur einer EG-
     Prüferklärung in Mitgliedstaaten sowohl mit als auch ohne
     Umsetzung der Richtlinie 2016 ermöglicht.
   – Der Antragsteller kann aber auch zwei EG-Prüferklärungen
     ausstellen
Anwendung der TSIs auf
             beide Richtlinien
• Die neuesten TSIs gelten unter Berücksichtigung von
  Übergangsfristen, sofern vorhanden.
   – TSI = Rechtsvorschrift + Anhänge (inkl. technische
     Anforderungen).
• Alte TSIs können angewendet werden im Falle von
  Ausnahmen und für Projekte in fortgeschrittenem
  Stadium.
• Momentan werden folgende TSIs für die neue
  Richtlinie überarbeitet:
   – TSI INF, ENE, Loc&Pas, WAG, NOI, CCS
   – Ziel: Anwendbarkeit auf beide Richtlinien – noch in
     Abklärung mit Rechtsdiensten der Kommission
Beispiele für Zertifikate

• Beispiel 1 Modul SB + SD:
   – EG-Baumusterprüfbescheinigung (7 J), Q-Zulassung (2 J) und
     EG-Prüfbescheinigung (2 J) April 2019 nach 2008/57/EG
   – Zulassung im Mai 2019 erreicht
   – Produktion/Herstellung prinzipiell bis April 2021 möglich
• Beispiel 2 Modul SB + SD:
   – EG-Baumusterprüfbescheinigung (7 J) nach 2008/57/EG
   – Q-Zulassung und EG-Prüfbescheinigung wird nicht vor Juni
     2019 fertig
   – EG-Baumusterprüfbescheinigung weiter gültig
   – ABER: Neue Richtlinie & TSI-Änderungen in Kraft mit 06/2019
       • Anpassung der EG-Baumusterprüfbescheinigung notwendig
       • Zertifikate müssen nach TSI + Änderung TSI ausgestellt werden
       • Richtlinie abh. von Einreichung bei ERA/NSA und Umsetzung MS
TSI-konforme Ersatzteile

• Die Konformität mit dem genehmigten Teilsystem
  muss während der gesamten Lebensdauer
  gewährleistet sein.

• Nicht vergessen – EG-Prüferklärungen anfordern,
  wenn eine Komponente als Ersatzteil beschafft wird
   – z.b. Bremsklötze für GE Waggons
NB-Rail Dokumente
• Hauptaufgabe: Harmonisierung & Klarstellung von
     EG-Prüfungen und Konformitätsbewertungen
• Umgesetzt durch:
   – Erstellen von “Recommendations for Use” (RfU)
       • Klarstellungen und Auslegungen von TSI, wenn diese unklar,
         vage in Formulierungen sind
       • Enthalten allgemeines Verständnis und gute Praxis
       > Können eine TSI nie verändern (auch nicht bei Fehlern)
   – Erstellen von “Questions and Clarifications” (Q&Cs)
       • Festhalten von Fragen oder Bedenken bezüglich
         Gesetzen/Normen und TSI (z.B.: Fehler)
       • Erfordert eine Maßnahme, Einverständnis oder Input von
         anderen EU Institutionen
       • Idealerweise folgt eine “Technical Opinion” der EC/ERA um das
         Problem zu lösen
• Dokumente immer mit ERA abgestimmt!
NB-Rail Dokumente
• RFUs und Q&Cs werden durch praktische Probleme bei
  in Durchführung befindlichen Projekten ausgelöst:
    – Durch Antragsteller, Hersteller, Engineering
    – Bei Bewertung durch Benannte Stelle
    – Von Prüflaboratorien
• RFUs sind eine zeiteffiziente Möglichkeit um “geblockte”
  Projekte zu lösen
    – in Fällen von undeutlichen/unklaren Anforderungen in TSI
    – ca. 3-4 Monate von Problem bis zu einer EU-weiten Lösung
• RFUs & Q&Cs sind Teil des kontinuierlichen
  Verbesserungsprozesses
    – ERA übernimmt die Ergebnisse in die nächste TSI Revision (ca. 2-
      3 Jahreszyklus)
• Alle Dokumente auf http://nb-rail.eu/co/co_docs_en.html
NB-Rail Dokumente

• Verpflichtende Anwendung von RFUs?
   – Wird immer wieder hinterfragt, für wen verpflichtend?
• Überlegung zur Umbenennung: “Rules for Use”
   – RFUs werden mit viel Aufwand in Abstimmung mit ERA erstellt
   – Sind aber kein Gesetz (Unterschied zu TSI)
   – Neue Richtlinie 2016 sagt: “…shall apply as general guidance..”
   – Verpflichtende Anwendung für benannte Stellen durch DV08EN01
     NB-Rail Rules of Operation (endorsed by RISC)
   – Verpflichtende Anwendung wird durch RFU-STR-702 klargestellt
       • ”RFU Application is mandatory starting from:”
   – Verpflichtende Anwendung von RFUs wird auch über Homepage der
     ERA kommuniziert
       Verpflichtende Anwendung für benannte Stellen
• In Übereinstimmung mit RISC: Name “Recommendation for
  Use” bleibt erhalten
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

•   Quellenangaben
    –   Interoperabilitätsrichtlinie 2008/57/EG
    –   Interoperabilitätsrichtlinie (EU) 2016/797
    –   Blue guide 2016
    –   Schreiben von DG-Move über die Notifizierung von NoBos
          •   Ref. Ares(2018)3682819-11/07/2018
    – Schreiben von DG-Growth über die Notifizierung von NoBos
          •   Ref. Ares(2018)3984028-27/07/2018
    – ERA Application Guide Annex 2
          •   ERA/GUI/07-2011/INT

                                                                 Vortragender:
                                                               Christoph Handel
                                                                      Chairman
                                                                   NB-Rail AISBL
                                                           Rue Joseph Stevens 7
                                                          1000 Brussel, Belgium
                                                           chairman@nb-rail.eu
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