Was passiert mit Ihren Unionsmarken nach dem Brexit? - Orth ...

Die Seite wird erstellt Leo Stark
 
WEITER LESEN
Was passiert mit Ihren Unionsmarken nach dem Brexit? - Orth ...
Newsletter IP/IT Recht

Was passiert mit Ihren Unionsmarken nach
dem Brexit?
Seit dem 31.01.2020 ist es offiziell. Großbri-   als auch das EU-Parlament gestimmt haben,
tannien ist aus der Europäischen Union aus-      ergeben. Dadurch ließen sich die negativen
getreten. Der Brexit ist vollzogen, doch die     Auswirkungen eines ungeregelten Brexits
eigentliche Arbeit folgt erst noch. Die Ver-     erst einmal verhindern. Sollte jedoch nach
handlungen über ein Freihandelsabkom-            dieser Übergangszeit kein Freihandelsab-
men zwischen der EU und Großbritannien           kommen in Kraft treten, ist eine sog. „No-
beginnen erst Anfang März 2020. Die Frage        Deal“-Situation noch möglich.
nach einem Freihandelsabkommen stellt
sich und mit ihr unter anderem auch die          Unionsmarken in der Über-
Frage:                                           gangszeit

Was passiert mit bestehenden Unionsmarken        Das Markenamt in Großbritannien, das
nach dem Brexit?                                 UKIPO (United Kingdom Intellectual Pro-
                                                 perty Office), hat am 29.01.2020 eine Stel-
Eine Momentaufnahme.                             lungnahme       veröffentlicht,   die     am
                                                 31.01.2020, dem Austrittstag Großbritanni-
Allgemeines                                      ens, aktualisiert wurde. Darin heißt es, dass
                                                 sich während der Übergangszeit weder im
Nach dem Brexit gibt es eine Übergangszeit,      Bereich der Unionsmarken noch im Bereich
in der sich die Wirkungen des EU-Binnen-         der Designs etwas an der bestehenden
marktes sowie der EU-Zollunion noch bis          Rechtslage oder dem gewährleisteten
zum      Ablauf    einer      Übergangsfrist     Schutz ändert.
(31.12.2020) auf Großbritannien erstre-
cken. Das haben die Abstimmungen zum so-
genannten Austritts- und Übergangsabkom-
men, für das sowohl das britische Unterhaus
Was passiert mit Ihren Unionsmarken nach dem Brexit? - Orth ...
Newsletter – IP/IT Recht   2
_______________________________________________________________________________________________________________

Änderungen ab dem                                         ein Antrag auf gleichwertigen Schutz ge-
01.01.2021                                                stellt wird. Dies soll unter Verwendung des
                                                          bisherigen britischen Antragsverfahrens
Ab dem 01.01.2021 sollen in Großbritan-                   einschließlich der Zahlung einer Antragsge-
nien – unter Bezugnahme auf das Austritts-                bühr geschehen. Dieser Antrag unterliegt
und Übergangsabkommen – mit Unions-                       dann dem britischen Prüfungsstandard.
marken vergleichbare Marken geschaffen
                                                          Nach dem eingangs genannten Austrittsab-
werden. Nach derzeitigem Stand sollen
                                                          kommen sollen Rechte an geistigem Eigen-
knapp 1,4 Millionen Unionsmarken am
                                                          tum, die vor dem Ende der Übergangszeit
Ende der Übergangszeit umgewandelt wer-
                                                          erschöpft sind, sowohl in Großbritannien
den. Dies soll ohne Antrag der Markeninha-
                                                          als auch in der EU erschöpft bleiben.
ber und folglich automatisch geschehen.
                                                          Dadurch soll Rechtssicherheit und Kontinu-
Jede einzelne Marke soll dementsprechend
                                                          ität in der Umbruchphase gewährleistet
in das britische Markenregister eingetragen
                                                          werden.
werden und einen rechtlichen Status erhal-
ten, als sei sie ursprünglich nach britischem             Wenn die automatische Übernahme einer
Recht beantragt und registriert worden.                   Unionsmarke in eine britische Marke un-
                                                          erwünscht ist, soll der Markeninhaber ei-
Sowohl das ursprüngliche Anmeldedatum
                                                          nen Antrag stellen können, dass keine Über-
der Unionsmarke als auch der Status der
                                                          nahme in das Register des UKIPO erfolgt.
Priorität und Seniorität sollen dabei bei-
                                                          Ein solcher kann jedoch erst nach dem
behalten werden. Es soll eine völlig unab-
                                                          01.01.2021 gestellt werden. Ein entspre-
hängige britische Marke entstehen, die an-
                                                          chendes Formular wird auf der offiziellen
gefochten, abgetreten, lizenziert oder zu-
                                                          Website der britischen Regierung verfügbar
rückgenommen werden kann. Das UKIPO
                                                          sein. Die Unionsmarke wird dann so behan-
schreibt in seiner Stellungnahme, dass für
                                                          delt, als sei sie nach britischem Recht nie be-
den Markeninhaber keine Kosten entstehen
                                                          antragt und registriert worden. Die Zuläs-
sollen und nur ein geringer Verwaltungsauf-
                                                          sigkeit des Antrags unterliegt weiteren Vo-
wand. Am Ende der Umwandlung erhält der
                                                          raussetzungen. So soll dieser nur möglich
Markeninhaber eine Eintragungsbescheini-
                                                          sein, wenn die entsprechende Marke in
gung vom UKIPO.
                                                          Großbritannien nicht genutzt oder lizen-
Die Kennzeichnung der „neuen britischen                   ziert wurde oder gar zur Grundlage eines
Marke“ wird, um sie von den bestehenden                   Rechtsstreits gemacht wurde.
UK Marken zu unterscheiden, mit „UK009“
                                                          Markenbenutzung
beginnen und den letzten acht Ziffern der
Unionsmarkennummer vorangestellt.                         Problematisch bei der Umwandlung der be-
                                                          stehenden Unionsmarken in britische Mar-
Für anhängige Registrierungsverfahren
                                                          ken, könnte die fünfjährige Benutzungs-
von Unionsmarken, die innerhalb von neun
                                                          schonfrist sein. Viele der durch die Um-
Monaten nach Ende der Übergangszeit
                                                          wandlung neu geschaffenen britischen Mar-
(31.12.2020), gestellt wurden, kündigt das
                                                          ken, wurden noch nie/nicht ausreichend in
UKIPO an, „einen Weg“ bereitzustellen, um
                                                          Großbritannien benutzt. Dadurch fehlt es an
Priorität und Seniorität der Marke auf die
                                                          einem ausreichenden und vergleichbaren
„neue britische Marke“ zu übertragen, indem
                                                          Schutz für eben jene. Um dem
Was passiert mit Ihren Unionsmarken nach dem Brexit? - Orth ...
Newsletter – IP/IT Recht   3
_______________________________________________________________________________________________________________

entgegenzuwirken, stellt das neue Gesetz si-              ausgelaufen sind. Genauere Regelungen gibt
cher, dass jede Benutzung der Marke in der                derzeit dazu jedoch noch nicht.
EU vor dem 01.01.2021, ob innerhalb oder
außerhalb Großbritanniens, als rechtserhal-               Fazit
tende Benutzung in Großbritannien gelten
                                                          Insgesamt lässt sich festhalten, dass die
soll.
                                                          Aussichten auf den Markenumwandlungs-
Internationale Registrierungen                            prozess für Markeninhaber recht positiv
                                                          sind. Die bisherigen Schutzmechanismen
Internationale Registrierungen von Marken                 sollen erhalten bleiben. Die wohlmöglich
nach dem Madrid Markenabkommen (IR                        größte Änderung besteht darin, dass dann
Marken) bleiben während der Übergangs-                    neben der Nationalen- und der Unions-
zeit ebenfalls bestehen. In Übereinstim-                  marke noch eine weitere, britische Marke,
mung mit dem Austritts- und Übergangsab-                  existiert. Ob die Regelungen schlussendlich
kommen werden internationale Registrie-                   im Einzelnen so umgesetzt werden, bleibt
rungen für Marken und Designs, die vor                    abzuwarten.
dem 31.12.2020 erfasst wurden, auch da-
nach in Großbritannien geschützt bleiben.
So ist es zumindest geplant. Großbritannien
arbeitet weiterhin an einer Lösung mit der
WIPO zusammen, um einen kontinuierli-
chen Schutz zu gewährleisten.

Verlängerung von auslaufenden
Markenrechten
Bei der Verlängerung von Markenrechten
wird künftig jeweils eine separate Gebühr
für beim UKIPO registrierte Marken erho-
ben. Auch wenn es sich dabei um ehemalige
Unionsmarken handelt.

Das UKIPO informiert alle neuen britischen
Markeninhaber sechs Monate im Voraus
über den bevorstehenden Ablauf. Dieses In-
formationsverfahren wird für alle auslau-
fenden Rechte beibehalten, deren Endda-
tum mehr als sechs Monate nach dem
01.01.2021 liegt.

Ein neues Verfahren des UKIPO soll hinge-
gen für Marken implementiert werden, de-
ren Ablaufdatum in den ersten sechs Mona-
ten nach Ablauf der Übergangszeit liegt
(01.01.2021-30.06.2021). Sowie für Mar-
ken, die sechs Monate vor dem 01.01.2021
Was passiert mit Ihren Unionsmarken nach dem Brexit? - Orth ...
Newsletter IP/IT Recht

Ihr Markenrechts-Team

                        Dr. Philipp Mels
                        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Gewerblichen Rechts-
                        schutz

                        T +49 211 60035-180
                        philipp.mels@orthkluth.com

                        Dr. Ulla Kelp LL.M.
                        Rechtsanwältin, Fachanwältin für Gewerblichen
                        Rechtsschutz, Fachanwältin für Arbeitsrecht

                        T +49 211 60035-176
                        ulla.kelp@orthkluth.com

                        Elisaveta Breckheimer
                        Rechtsanwältin,   Fachanwältin    für   Gewerblichen
                        Rechtsschutz

                        T +49 211 60035-190
                        elisaveta.breckheimer@orthkluth.com

                        Dr. Anja Doepner-Thiele LL.M.
                        Rechtsanwältin,   Fachanwältin    für   Gewerblichen
                        Rechtsschutz

                        T +49 211 60035-168
                        anja.doepner-thiele@orthkluth.com
Was passiert mit Ihren Unionsmarken nach dem Brexit? - Orth ...
Newsletter – IP/IT Recht   5
_______________________________________________________________________________________________________________

                                            Sina Johanna Lorenz LL.M.
                                            Rechtsanwältin

                                            T +49 211 60035-314
                                            sinajohanna.lorenz@orthkluth.com

                                            Corinna Bödefeld
                                            Rechtsanwältin

                                            T +49 211 60035-240
                                            corinna.boedefeld@orthkluth.com

                                            Prof. Dr. Kristoff Ritlewski LL.M.
                                            Of Counsel

                                            T +49 30 2060970-0
                                            kristoff.ritlewski@orthkluth.com
Was passiert mit Ihren Unionsmarken nach dem Brexit? - Orth ... Was passiert mit Ihren Unionsmarken nach dem Brexit? - Orth ... Was passiert mit Ihren Unionsmarken nach dem Brexit? - Orth ...
Sie können auch lesen