WEBINAR COVID-19 SITUATION SLOWENIEN KROATIEN SERBIEN RUMÄNIEN 25.03.2020
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Einführung Was Sie technisch wissen sollten… • Fragen? Jederzeit eingeben, Antwort am Ende des Vortrags • Eine Sequenz nochmal sehen? Spannende Passage verpasst? Kein Problem: Es gibt eine Aufzeichnung. Schauen Sie doch mal auf youtube.com/user/aussenwirtschaft vorbei! • Präsentations- und Sprecheransicht vergrößern • Technische Schwierigkeiten? Techniksupport im Chat. 3
COVID-19 |SITUATION IN SLOWENIEN 1. Dr. Peter Hasslacher Mag. Stefano La Croce AußenwirtschaftsCenter Laibach 4
BLITZUMFRAGE COVID-19: NIEDERLASSUNGEN IN SLOWENIEN Liquiditätsprobleme 91% der Firmen betroffen Wie gut kommen Sie mit Ihren Liquiditäts-Reserven bei Sind Sie von der Corona-Krise mit Ihrer vermutetem Anhalten der Situation bis Ende Juni 2020 durch? Niederlassung in Slowenien betroffen? 9% Problemlos 9% Umsatzrückgang 39% Liquidität Firmenintern Ja Wieviel Umsatzrückgang erwarten Sie gesichert Nein aufgrund der Corona-Krise (1. HJ 2020)? Ohne zusätzliche Kredite 52% Weiterführung des Betriebs nicht möglich 91% Über 80 % 9% 13% Über 50 % 13% Über 30 % 26% Über 10 % 39% Geringe Auswirkung 5
COVID-19: WAS BEDEUTET DAS FÜR ÖSTERREICH? SLOWENIEN BIP-Wachstum 2019: + 2,4 % Prognose BIP-Rückgang Export-Wachstum 2019: + 8,5 % 2020 aufgrund Covid-19: Import-Wachstum 2019: + 10,9 % -6/-8% WIRTSCHAFTSBEZIEHUNGEN MIT ÖSTERREICH • Ca. 5,5 Mrd. EUR Handelsvolumen • 9. wichtigster Exportmarkt für Österreich • Ca. 3,5 Mrd. EUR Direktinvestitionen • 1.000 Österreichische Niederlassungen, 25.000 Mitarbeiter • Rund 25.300 slowenische Pendler nach Österreich 6
DURCHGEFÜHRTE TESTS vs. POSITIV GETESTETE 14.557 Tests durchgeführt 480 Positive 65 Hospitalisierte 4 Todesfälle Stand 24.3.2020 Quelle: Nationales Institut für öffentliche Gesundheit (NIJZ), Stand 24.3.2020 8
EINSCHRÄNKUNGEN DES ÖFFENTLICHEN LEBENS I Öffentliche Verkehrsverbindungen in ganz Slowenien eingestellt (seit 16.3.) • Ausnahme: Taxis mit entsprechender Desinfizierung Flugverkehr eingestellt (seit 17.3.) • Ausnahmen: Charterflüge, Cargo und Post-Flugverkehr, Flüge aus humanitären & medizinischen Gründen Generelles Verbot von Veranstaltungen (seit 19.3.) Universitäten, Schulen und Kindergärten geschlossen (seit 16.3.) 9
EINSCHRÄNKUNGEN DES ÖFFENTLICHEN LEBENS II Alle Geschäfte „in nicht alltagsnotwendigen Branchen“ geschlossen (seit 16.3.) • Ausnahmen: Handel mit Lebensmittel, Arznei– & medizinischen Hilfsmitteln, Banken, Post, Versanddienste, DL für die Gewährleistung der öffentlichen Gesundheit & Sicherheit Verbot von Versammlungen von mehr als 5 Personen und Einschränkung der Bewegungsfreiheit • Erlaubt ist u.A. Einkauf von Lebensmitteln & Medikamenten, Verpflegung Bedürftiger. Geplant: Einschränkung auf die eigene Gemeinde Weg zum Arbeitsplatz • Aufruf zu Home Office • Arbeitgeber muss Sicherheit & Gesundheit der Arbeitnehmer gewährleisten (20m² pro Person, 2 Meter Abstand) 10
GRENZE AT-SI: PERSONENVERKEHR I Einreise SLOWENIEN • Gesundheitschecks bei der Einreise von AT nach SI (seit 25.3.) • Nicht-slowenische Staatsbürger brauchen Gesundheitszeugnis (nicht älter als 3 Tage) ODER Einreise, wenn die Körpertemperatur weniger als 37,5° beträgt und keine Krankheitssymptome vorliegen. • Einreise erlaubt für slowenische Staatsbürger und Personen mit Haupt- oder Nebenwohnsitz in Slowenien. Temperatur über 37,5° Anweisungen von Behörde (Selbstquarantäne) • Durchreise von Personen, die Slowenien aufgrund von Maßnahmen der Nachbarländer nicht verlassen können, ist nicht gestattet (betrifft aktuell serbische Bürger) 11
GRENZE AT-SI: PERSONENVERKEHR II Einreise ÖSTERREICH • Kontrollen bei der Einreise von SI nach AT (seit 20.3.) • Für die Einreise muss ein ärztliches Zeugnis vorlegt werden, das belegt, dass der molekularbiologische Test auf SARS-CoV-2 negativ ist (nicht älter als 4 Tage). • Einreise erlaubt für österreichische Staatsbürger und Personen mit Haupt- oder Nebenwohnsitz oder Aufenthaltserlaubnis in Österreich. 14-tägige Heimquarantäne Pflicht. • Durchreise durch Österreich ohne Zwischenstopp erlaubt, sofern die Ausreise gesichert ist. • Insgesamt 51 kleine Grenzübergänge zwischen AT und SI seit 18.3.2020 geschlossen. • Stopp des „privaten Personenverkehrs“ 12
GRENZE AT-SI: GEWERBLICHER- & BERUFSVERKEHR Ausnahmen für Wirtschaft Güterverkehr keine Einschränkungen, aber Temperaturmessungen z.B. am Grenze Spielfeld, teilweise Warterzeiten Pendler-Berufsverkehr Mitführung einer Kopie des Arbeitsvertrages, Auftragsunterlagen, „Pendlerbescheinigung“, etc. empfohlen gewerblicher Verkehr (nicht explizit in slo. VO) Subunternehmer, Bau & Monteure, Verkauf an Märkten, etc. Mitführung der Entsendungsmeldung ZKO3 & A1-Formular notwendig Doppelgrundstückbesitzer Landwirte, Winzer etc. mit landwirtschaftlichem Grund im jeweils anderem Land. Formular „Erklärung zur Ein- und Durchreise“ an der Grenze auszufüllen. 13
OFFENE GRENZÜBERGÄNGE ZU ÖSTERREICH GORNJA RADGONA 14
GRENZEN ZU NACHBARLÄNDER GRENZE ZU ITALIEN Grenzübertritt nur mehr in Rateče, Fernetiči, Škofije und Krvavi potok (5-23 h) möglich. GRENZE ZU KROATIEN Massive Einschränkungen des Grenzverkehrs seit 19.3., kleine Grenzübergänge geschlossen GRENZEZU GRENZE ZUUNGARN UNGARN Grenzübertritt nur mehr in Pince möglich. Grenzübertritt nur mehr in Pince möglich. 15
SITUATION IM HAFEN KOPER Verladungen ohne Einschränkungen oder Schwierigkeiten Im Falle eines Verdachtes auf Covid-19 übernimmt das Nationale Institut für öffentliche Gesundheit Täglich aktuelle Informationen auf www.luka-kp.si/eng/ 16
RECHTLICHE ASPEKTE Force Majeure: laut gängiger Rechtsmeinung JA (Basis: Art. 153 Schuldrecht) Auswirkungen auf Verträge sehr Fall-spezifisch; welches Recht anwendbar? Rechte abbedungen? Meist gedeckt: Aufschub von Zahlungsfristen Auswirkung auf Verträge (Geschäftsmieten, Events, Hotellerie, etc.) Abhängig von Vertrag; Force Majeure-Klausel? Ansonsten allg. Vertragsrecht: Kündigung oder Preisanpassung aufgrund wesentlicher geänderter Umstände nach Vetragsschluss (Art. 112) oder faktischer Unerfüllbarkeit (Art. 116) Einvernehmliche Einigung, ansonsten Einzelfallprüfung notwendig 17
WIRTSCHAFTLICH RELEVANTE MASSNAHMEN I STIMULUS PACKAGE in Höhe von ca. 2 Mrd. Euro präsentiert, ein weiteres in Höhe von ca. 1 Mrd. Euro vorgesehen • Der Staat übernimmt sämtliche Sozialbeiträge für bis zu 2 Monate, kann verlängert werden • Der Staat sichert 80% der Gehaltsentschädigung (80% des Durchschnitts der letzten 3 Gehälter) für Mitarbeiter, die auf Abruf nach Hause geschickt werden, 20% Arbeitgeber ARBEITSRECHT • Krankengeld ab ersten Tag in vollem Ausmaß durch die öffentliche Krankenversicherung gedeckt • Automatischer Beginn der Arbeitslosenunterstützung ab erstem Tag 18
WIRTSCHAFTLICH RELEVANTE MASSNAHMEN II • Aufschiebung von Krediten um 12 Monate für Unternehmen, Genossenschaften, Einzelunternehmen & KREDITE Landwirte möglich • Überbrückungskredite der SID Banka und der slowenischen Unternehmensfonds • Garantiesystem für Unternehmen und Ankauf von GARANTIEN Forderungen durch den Staat STEUER- • Steuerstundungen bis zu 2 Jahre oder Zahlung in 24 Raten STUNDUNGEN innerhalb von 2 Jahren 19
WIRTSCHAFTLICH RELEVANTE MASSNAHMEN III • Fristverlängerung: Steuererklärungen sind bis 31. Mai einzureichen, Einkommenssteuererklärungen bis 30. Juni • System zur Belohnung der während der Epidemie besonders ausgesetzten Mitarbeiter • Selbstständige von Beitragszahlungen ausgenommen & haben WEITERE Anspruch auf eine monatliche Soforthilfe in Höhe von 70% des Mindestlohnes MASSNAHMEN • Reduktion der Strompreise um 20% für Haushalte und KMUs für 3 Monate • Zahlungsfristen auf 8 Tage verkürzt • spezielle Maßnahmen für Bauer, Krisen-Zuschlag an Rentner 20
BLITZUMFRAGE: COVID-19 WIRTSCHAFTSMASSNAHMEN SLOWENIEN II Kurzarbeit VORSCHLÄGE Ist das Kurzarbeits-Modell der slowenischen Keine Schließung der Produktion wie z.B. Regierung für Sie interessant? Wenn ja, in Italien wie viele Mitarbeiter können Sie dadurch halten? Reduzierung einiger Bedingungen für staatliche Mitfinanzierung Wirtschaftsmaßnahmen Slowenien pauschal Regelungen Über 80 % ausbezahlter Fixbetrag pro Mitarbeiter als 22% Lohnersatz Über 50 % Wie beurteilen Sie die Maßnahmen Kurzarbeit á la Österreich 0% der slowenischen Regierung?? weitere Maßnahmen für die am stärksten 48% Über 30 % betroffenen Betriebe 13% Alle Mitarbeiter müssen zur finanzielle Unterstützung auch für Kündigung angemeldet werden. 17% 9% Tourismus Keine Angabe Sehr gut 17% 4% Gut 31% Befriedigend Genügend 39% Nicht Genügend 21
NEWSLETTER DES AC LAIBACH Täglich Top-Aktuelle Informationen über die Lage und Maßnahmen in Slowenien Anmeldung: laibach@wko.at 22
COVID-19 |SITUATION IN KROATIEN 2. Sonja Holocher-Ertl, AußenwirtschaftsCenter Zagreb 23
ALLGEMEINE LAGE Bewegungsfreiheit in Kroatien stark eingeschränkt: ständiger Wohnsitz darf nicht mehr verlassen werden (Reaktion auf Erdbeben) Öffentlicher Verkehr in Städten und Überlandverkehr für Personen eingestellt Geschäfte/Lokale geschlossen außer Apotheken, Lebensmittelhandel, Drogerien, Tankstellen, Banken etc. Kindergärten, Schulen, Unis, Spielplätze und tw. Parks etc. geschlossen keine Veranstaltungen/Ansammlungen von mehr als 5 Personen Infektionen im Vgl. zu Österreich niedrig aber ansteigend, aktuelle Daten www.koronavirus.hr 24
PERSONENVERKEHR: stark eingeschränkt HR StaatsbürgerInnen, die nach HR zurückkehren EU-Staatsangehörige, die in ihre Heimatländer zurückreisen bzw. Drittstaatsangehörige, mit langfristigem Aufenthalt im EWR Spezialgruppen: Polizei im Dienst, internationales Militärpersonal im Dienst, Zivilschutz, Rettungsdienste, Fachkräfte für Altenpflege, medizinische Wissenschafter, Grenzgänger für Dienstverrichtung, Transitreisende, Personen, die einer dringenden medizinischen Behandlung bedürfen, Warentransporteure, DiplomatInnen, Personal internationaler Organisationen praktisch alle Einreisenden im Personenverkehr unterliegen einer 14-tägiger Quarantäne oder Heimquarantäne, je nachdem aus welchem Land sie einreisen. Information unter https://www.koronavirus.hr/latest-news/travelling-find-all-important-information-in-one-place/210 Transit innerhalb von 24 h auf dem Landweg möglich unter der Angabe der Uhrzeit der Ausreise und des für die Ausreise in Aussicht genommenen Grenzübergangs, solange die Grenzen in das betreffende Nachbarland offen sind! Internationale Busse, Bahn und Fährverbindungen für Personenverkehr eingestellt. Nur mehr sehr wenige Flüge für Personen Auto praktisch einzige Optionen 25
GÜTERVERKEHR Güterverkehr nach Kroatien ohne Selbstisolation bzw. Quarantäne der Fahrer sofern die LKW nur ausgeladen/beladen werden und am selben Tag Kroatien wieder verlassen. Fahrten nach Kroatien die länger als 1 Tag dauern: Arbeit aus besonderen Quarantänebereichen – Ablauf siehe https://www.wko.at/service/aussenwirtschaft/coronoavirus-update-kroatien.html Transit möglich aber insb. aus Bosnien kommend lange Staus und Wartezeiten. Konvois durch Kroatien von der Polizei geführt: je 40-60 LKW. Bahnfrachtverkehr funktioniert Häfen: operativ 26
Grenzübergänge/Tankstellen Grenzübergänge Grenze Slowenien-Kroatien: Bregana, Macelj Grenze Ungarn-Kroatien: Goričan, Duboševica (Personenverkehr NACH Ungarn NUR für ungarische Staatsbürger) Grenze Bosnien und Herzegowina-Kroatien: Novo Selo, Stara Gradiška, Slavonski Šamac Grenze Serbien-Kroatien: Bajakovo (für Personenverkehr NACH Serbien praktisch vollkommen geschlossen Grenze Kroatien-Montenegro: Karasovici: kein Güterverkehr! Personenverkehr NACH Montenegro nur für montenegrinische Staatsbürger Tankstellen Richtung Osten: Novska jug (A3), Novska sjever (A3) Richtung Westen: Draganić sjever (A1), Draganić jug (A1), Bačva (A9), Ravna Gora (A6) Richtung Süden: Kozjak jug (A1), Prokljan sjever (A1) 27
UNTERSTÜTZUNGSMASSNAHMEN FÜR BETRIEBE/WIRTSCHAFT 63 Maßnahmen verschiedener Ministerien definiert um Kündigungen zu vermeiden, darunter Ko-finanzierung von Lohnkosten Steuer-/Abgabenstundungen Erweiterung von Kreditlinien und Garantien Stillhalteabkommen von Banken & Aussetzen von Zwangsvollstreckungen Erlass von diversen Beiträgen für TourismusbetriebenFristerstreckungen bei EU-Projekten, etc. Interventionen der Nationalbank zur Stabilisierung der kroatischen Kuna gegenüber dem Euro 28
UNTERSTÜTZUNGSMASSNAHMEN Arbeitsmarktservice • Beihilfen zur Erhaltung von Arbeitsplätzen bei Tätigkeiten, die vom Coronavirus betroffen sind (COVID - 19) 3.250,00 HRK/Monat Vollzeit, bis zu 1.625,00 HRK/Monat für Teilzeitbeschäftigte; aliquoter Teil des Betrags von 3.250,00 HRK oder 1.625,00 HRK pro Arbeitnehmer für die Zeit in der er aufgrund des Beschlusses der Direktion für Zivilschutz nicht beschäftigt war ab 01.03.2020 an, maximal 3 Monate • Unterstützung für Verkürzung der Arbeitszeit Aliquoter Anteil des Gehalts für die Anzahl der verkürzten Arbeitsstunden (maximal bis zu 40% der üblichen Arbeitszeit und maximal bis zu 40% des Bruttogehalts) und maximal bis zur Höhe des Mindestlohns (gemäß diesbezüglicher Sonderregelung). max. 6 Monate für jeden Arbeitnehmer 29
UNTERSTÜTZUNGSMASSNAHMEN Arbeitsmarktservice • Unterstützung für die Erhaltung von Arbeitsplätzen in den Sektoren Textil-, Bekleidungs-, Schuh-, Leder- und Holzproduktion Zuschuss von 50% des Mindestlohns zuzüglich anfallender Beiträge auf den Basis- Abrechnungsbetrag von 2.366,41 HRK für 2020. Umschulungs- oder Fortbildungskosten für Mitarbeiter bis zu 100% finanziert. max. 24 Monate, oder bis zur Ausschöpfung der zulässigen De-Minimis-Beihilfe von EUR 200.000, oder 3 Steuerjahre 30
UNTERSTÜTZUNGSMASSNAHMEN Steuern/Abgaben • Zahlungsaufschub der Verbindlichkeiten für Steuern und andere öffentliche Abgaben mit Ausnahme von Zöllen und Verbrauchssteuern • Unternehmer muss glaubhaft machen, dass er nicht in der Lage ist, die fälligen Steuerverbindlichkeiten zu begleichen und darf am Tag der Antragsstellung keine überfälligen Steuerschulden haben (max. HRK 200) • Zahlungsaufschub für Umsatzsteuerverbindlichkeiten: nur wenn im Vorjahr Umsätze (ohne UST) < HRK 7,5 Mio. + Steuerbemessungsgrundlage Lieferungen&Leistungen ist (nicht tatsächliche Einnahmen); Zahlungsaufschub für Umsatzsteuerbeträge, die innerhalb von 3 Monaten fällig werden, beginnend mit Umsatzsteuerverbindlichkeit die im April 2020 fällig wird • Voraussetzungen: begründeter Antrag • Dauer: 3 Monate + 3 Monate für latente Steuern; 24 Monate Ratenzahlung möglich (keine Berechnung von Zinsen) 31
ARBEITSRECHTLICHE ASPEKTE Homeoffice prüfen ob lt. Arbeitsvertrag möglich? Ggf. Annex erstellen nur möglich wenn Sicherheit am Homeoffice Arbeitsplatz gewährleistet ist Urlaub Anordnung bezahlter Urlaub: 15-Tages Frist – vereinbaren, dass aufgrund der Ausnahmesituation auf diese Frist verzichtet wird unbezahlter Urlaub: kann nicht einseitig angeordnet werden, AN muss beantragen Vorübergehende Arbeitsunfähigkeit infolge Isolierung Homeoffice möglich? Falls nicht: Arzt sollte vorübergehende Arbeitsunfähigkeit feststellen: dann Entgeltfortzahlung ab 1. Tag über HZZO 32
INFORMATIONSQUELLEN KROATIEN https://www.wko.at/service/aussenwirtschaft/coronoavirus-update-kroatien.html Kroatien-Seite auf dem Portal der WKÖ, wird mind. 1x/Tag aktualisiert https://www.koronavirus.hr/ Offizielle Corona-Info Seite der kroatischen Regierung: https://www.bmeia.gv.at/reise-aufenthalt/reiseinformation/land/kroatien/ ‚Aktuelle Hinweise‘ insb. für Reiseinformationen aber auch aktuelle Lage in Kroatien FRAGEN bitte gerne jederzeit an das AußenwirtschaftsCenter Zagreb E zagreb@wko.at T +385 1 4881 900 VIELEN DANK, BLEIBEN SIE GESUND & ALLES GUTE! 33
COVID-19 |SITUATION IN SERBIEN 3. Michael Dobersberger, AußenwirtschaftsCenter Belgrad 34
ALLGEMEINE LAGE IN SERBIEN Ausnahmezustand wurde von Präsident Aleksander Vučić am 15.03.2020 ausgerufen Zurzeit gilt: Ausgangsperre für alle über 65-jährigen Personen Ausgangsperre für alle Personen zwischen 17:00 und 05:00 Schließung aller Bildungseinrichtungen, Gaststätten sowie nicht-essenziellen Geschäften Einstellung des kommerziellen Personenflugverkehrs sowie öffentlichen Verkehrs Komplettes Einreiseverbot nach Serbien – nun auch für serbische Staatsangehörige Einreise aus Österreich nicht möglich – ansonsten 28 Tage Selbstisolation WARENVERKEHR AUSGENOMMEN 35
ALLGEMEINE LAGE IN SERBIEN Angespannte Situation des Gesundheitssystem 303 reg. Fälle, 916 Personen getestet, 3 Todesfälle (Stand 24.03.2020) Massentests sind geplant >300.000 serbische Rückkehrer Hilferuf an EU wurde gehört – 7,5 Mio. EUR wurden Serbien versprochen andere Länder: Hilfe mittels Spenden, Sendung von medizinischem Equipment oder Personal 36
ALLGEMEINE LAGE IN SERBIEN Betriebssperren und -suspendierungen Betroffen vor allem KMU und Dienstleistungssektor Viele Betriebe haben schon vor Bekanntwerden möglicher Sperren den Betrieb eingeschränkt oder ausgesetzt 22.03.: Schließung aller Gaststätten & Einkaufszentren, außer Lebensmittelgeschäfte & Apotheken Präsident Vučić bittet Privatwirtschaft Arbeitskräfte nicht zu kündigen und verspricht im Gegenzug Unterstützung seitens der Regierung 37
SITUATION AN DEN GRENZEN IN SERBIEN Ausgenommen von der Grenzsperre in Serbien sind Lastkraftfahrer (Transit max. 12 Stunden) die Mannschaften von Güterschiffen (Transit befristet) und die Mannschaften von Cargo-Flugzeugen Verhalten im Warenverkehr Fahrer werden von der Grenzpolizei und Sanitätskontrolle inspiziert, aber nicht getestet Fahrer bleiben im LKW bis zur Entladung und gehen bis zur nächsten Fahrt in Isolation LKWs fahren als Konvoi (30-60 LKWS) unter Polizeieskorte zum Grenzaustrittspunkt bzw. zur Zollstelle 38
SITUATION AN DEN GRENZEN IN SERBIEN Zurzeit können keine Personen nach Serbien einreisen Warenverkehr auf den Autobahnen, mittels Flugzeug, Schiffen und Zügen weiterhin möglich Kleine Grenzübergänge abseits von Autobahnen wurden geschlossen Folgende Grenzübergänge sind für LKW noch offen: (HU) Röske - Horgoš (SRB) (HR) Bajakovo - Batrovci (SRB) (MNE) Dobrakovo - Gostun (SRB) (MK) Tabanovci - Preševo (SRB) (RO) Morvita - Vatin (SRB) (BG) Kalotina - Gradina (SRB) (BiH) Rača - Sremska Rača (SRB) 39
GESCHLOSSENE UND PASSIERBARE GRENZSTELLEN Geschlossene Grenzstellen Geschlossene Grenzstellen zu Offene Grenzstellen für den zu Rumänien: Bulgarien: LKW-Frachtverkehr: • Vrbica • Strezimirovci • Nakovo Mokranje • Jasa Tomic • Zu Ungarn ( an der A1/E-75) • Ribarci •Horgos /Röszke • Kaludjerovo • Djerdap 2 Geschlossene Grenzstellen zu Zu Rumänien Geschlossene Grenzstellen Nordmazedonien: •Vatin/Moravita zu Ungarn: • Prohor – Pcinjski • Rastina Zu Bulgarien (via A4/E-80) • Goles- Golema Crcorija • Bajmok •Gradina/Kalotina • Backi Vinogradi Geschlossene Grenzstellen zu • Horgos 2 Zu Kroatien (via A3/E-70) • Djala Montenegro : •Batrovci / Bajakovo • Rabe • Godovo Zu Bosnien und Herzegowina: • Vrbnica Geschlossene Grenzstellen • Jabuka • Sremska Raca und Kotroman zu Kroatien: /Vardiste • Sot Geschlossene Grenzstellen zu • Ljuba Zu Nordmazedonien (E-75) • Bezdan Bosnien und Herzegowina: •Presevo / Tabanovci • Berkasovo • Vajska (Fähre) • Priboj Zu Montenegro (via E-763) • Carevo polje •Gostun/Dobrakovo • Mali Zvornik (Alte Brücke) • Jamena ( Fähre) 40
FLUSSSCHIFFAHFT SERBIEN Geschlossene Flussgrenzpunkte Offene Flussgrenzpunkte für zu Rumänien: Frachtschiffe: • Golubac • Kanjiža (Revisionshafen Theiss • Gornji Milanovac Grenze zu Ungarn, Anlegestelle • Tekija Senta • Kladovo • Bezdan ( Donau, Grenze zu Kroatien ) Geschlossene Flussgrenzpunkte • Sremska Mitrovica ( Save, zu Bosnien und Herzegowina Grenze zu Kroatien) • Perucac • Veliko Gradište (Donau, Grenze zu Rumänien) • Prahovo (Donau, Grenze zu Geschlossene Flussgrenzpunkte Rumänien) zu Kroatien (Donau) • Apatin • Novi Sad 41
GETROFFENE MASSNAHMEN IN SERBIEN Exportverbote Beschluss über das temporäre Exportverbot von wesentlichen Gütern (vorerst für 30 Tage): ▫ Sonnenblumenkerne und –öl ▫ Ethylalkohol für die Erzeugung von Desinfektionsmittel ▫ Rübenzuckermelasse aus der Gewinnung oder Raffination von Rübenzucker und Hefe in verschiedenster Form ▫ Seife und Desinfektionsmitteln sowie Papiertücher und Windeln ▫ Schutzausrüstung (Masken, Schutzbrillen, usw.) und chirurgische Schutzausrüstung Beschluss über das Generalverbot der Ausfuhr von Arzneimitteln und med. Ausrüstung: ▫ Der Export und Reexport aus der Republik Serbien ist vorerst für 30 Tage untersagt, außer: a) wenn diese Artikel in Serbien hergestellt, aber nicht registriert & nur für ausländische Märkte bestimmt sind b) wenn eine ausländische Person diese Artikel im Transitverfahren aus dem Zollgebiet Serbien versendet 42
WIRTSCHAFTLICHE MASSNAHMEN IN SERBIEN Serbischer Präsident Vučić am 23.03.2020 in einer Pressekonferenz: Ein Maßnahmenpaket ist für Ende März angekündigt Firmen, die Mitarbeiter in der Krise entlassen, können nicht mit Unterstützung rechnen Ein mögliches negatives Wirtschaftswachstum soll nur maximal -2% betragen Serbien möchte eines der drei Ländern mit den geringsten Auswirkungen in Europa sein Serbischer Finanzminister: Staat habe genügend Finanzmittel für die Krise Kritik von Verbänden und aus der Privatwirtschaft wegen langsamer Vorgangsweise und unkonkreten Aussagen der serbischen Regierung 43
WIRTSCHAFTLICHE MASSNAHMEN IN SERBIEN Maßnahmen seitens der Nationalbank: Es wurden Firstverlängerungen von 90 Tagen für alle Schuldner privater und juristischer Natur für die Rückzahlung von Krediten sowie Leasing eingeführt Es gilt für Verbindlichkeiten, die nicht kürzer als 90 Tage sein dürfen Keine Verzugszinsen und keine anderen rechtliche Maßnahmen zur Forderungseintreibung Informationen auf den Internetseiten der Banken und Benachrichtigung aller Kunden (Schuldner) Ohne Verzichtserklärung innerhalb von 10 Tagen gilt das Stundungsangebot als angenommen Der Referenzzinssatz wurde um 0,5 Prozent auf 1,75% gesenkt 44
WIRTSCHAFTLICHE MASSNAHMEN IN SERBIEN Vorgeschlagene wirtschaftliche Maßnahmen in Serbien: Eine definitive Zusage des Finanzministers ist noch abzuwarten Aufschub von Steuer- und Sozialleistungen für kleine und mittelständige Unternehmen Vereinfachter Zugang zu Bankkrediten sowie die direkte Unterstützung in Form von Subventionen oder Hilfsprogrammen und Liquiditätsgarantien Nachstehende besondere Maßnahmen wurden für schwer betroffene Branchen (Tourismus und Gastronomie, Kulturindustrie, internationaler Transport) vorgeschlagen: ▫ Stornierung von Vorauszahlungen auf Unternehmensgewinne ▫ Abschaffung von Lohnsteuerabgaben 45
WIRTSCHAFTLICHE MASSNAHMEN IN SERBIEN Vorgeschlagene wirtschaftliche Maßnahmen in Serbien: Die serbische State Aid Control Commission genehmigt flexiblere Vorschriften für staatliche Hilfe Finanzierung von medizinischen und anderen Dienstleistungen von öffentlichem Interesse zur Bekämpfung von Covid-19 Direkte finanzielle Unterstützung der Bürger und für alle Unternehmen, z. B. Lohnsubventionierung oder vorübergehende Aussetzung / proportionale Reduzierung der Steuerverbindlichkeiten Keine Entlassungen oder Lohnkürzungen im öffentlichen Sektor Stadt Belgrad stellt 173.000 Hilfspakete für Personen mit einer Pension kleiner als 30.000 RDS Mit 01.04.2020 erfolgt eine Gehaltserhöhung von 10% im Gesundheitswesen 46
ARBEITSRECHT IN SERBIEN Arbeitsrechtliche Maßnahmen: Es soll den Arbeitskräften die Arbeit via Home Office ermöglicht werden Wenn dies nicht möglich ist, müssen entsprechende hygienische und technische Maßnahmen am Arbeitsplatz vorhanden sein oder getroffen werden Vergleich zu österreichischen Lösungen in der Coronakrise bei Arbeitsverhältnissen ▫ Kurzarbeit ▫ Kinderbetreuung ▫ Corona-Gesetz nach österreichischem Vorbild 47
ARBEITSRECHT IN SERBIEN Gibt es Kurzarbeit in Serbien? Es gibt kein eigenes Gesetz bzgl. einer Kurzarbeit, wie zB die Corona-Kurzabeit in Österreich Es gibt aber 2 Möglichkeiten Arbeitszeit flexibel zu gestalten 48
ARBEITSRECHT IN SERBIEN Gibt es Kurzarbeit in Serbien? Bei Beendigung oder Verringerung eines Arbeitsverhältnisses ohne eigenes Verschulden der Arbeitskraft muss vom Arbeitgeber ein Bescheid verfasst werden und für die Arbeitskraft entsteht folgender Anspruch: ▫ auf eine Lohnentschädigung von 60% des Durchschnittslohns (aber mind. Mindestlohn von 30.000 RSD | 250 EUR) ▫ gilt für maximal 45 Tage in einem Kalenderjahr ▫ für eine Verlängerung bedarf es eine Entscheidung der serbischen Regierung durch das zuständige Ministerium Beispiel: Verringerung des Arbeitsvolumens ohne eigenes Verschulden um 50% ▫ Für das erbrachte Arbeitsvolumen von 50% erhält die Arbeitskraft 50% des ursprünglichen Gehalts ▫ Für die fehlenden 50% des Arbeitsvolumens gilt die Grundlage 60% des Durchschnittslohns ▫ Gehalt: EUR 700 - Anspruch EUR 350 für die 50% Arbeitsleistung & EUR 210 als Lohnentschädigung – EUR 560 49
ARBEITSRECHT IN SERBIEN Gibt es Kurzarbeit in Serbien? Arbeitszeit könnte auch verteilt werden – hier muss aber folgendes beachtet werden: ▫ max. Arbeitszeit pro Woche: 48 Stunden ▫ Überstundenzuschlag von 26% ab 8 Stunden pro Tag bzw. ab 40 Stunden pro Woche ▫ max. Anwendungszeitraum 6 Monate ▫ dies muss schriftlich zwischen Arbeitgeber und Arbeitskraft festgehalten werden Beispiel: April und Mai kann nur 50% gearbeitet werden, sprich 4h pro Tag, dann könnte ▫ von Juni – September die tägliche Arbeitszeit von 8 auf 9h erhöht werden ▫ Es müsste aber für die 9. Stunde ein Überstundenzuschlag bezahlt werden 50
ARBEITSRECHT IN SERBIEN Kinderbetreuung in Serbien – Entgeltfortzahlungen? Es gibt hier noch keine eigene rechtliche Grundlage für die Coronakrise Serbische Regierung hat angekündigt, dass Erziehungsberechtigte mit Kindern unter 12 Jahren während des Ausnahmezustands nicht gekündigt werden können Angestellte Erziehungsberechtigte mit Kindern unter 12 Jahren, die aus Gründen der Kinderbetreuung nicht arbeiten können, haben Anspruch auf eine Lohnentschädigung Wenn der Erziehungsberechtigte nicht auf bezahlten Urlaub geschickt wird, gilt dies als Unterbrechung des Arbeitsverhältnis ohne eigenes Verschulden der Arbeitskraft und entsteht der gleiche Anspruch wie zuvor: ▫ Lohnentschädigung von 60% des Durchschnittslohns (mind. Mindestlohn von 30.000 RSD | 250 EUR) ▫ gilt für maximal 45 Tage in einem Kalenderjahr 51
ARBEITSRECHT IN SERBIEN Beendigung eines Arbeitsverhältnisses Kommt es aufgrund der Coronakrise zu einer Kündigung, kann dies durch technische, wirtschaftliche oder organisatorische Änderungen im Unternehmen begründet werden Die Arbeitskraft hat Anspruch auf ausstehenden Gehälter, Abfertigung & andere Gehaltsbestandteile Kündigungsfrist hängt vom jeweiligen Arbeitsvertrag ab Abfertigung beträgt 1/3 des Durchschnitts der letzten 3 Gehälter für jedes Jahr der Beschäftigung ▫ Bsp. Abfertigung bei einer Beschäftigung von 3 Jahren beträgt dann ein volles Gehalt (Ø letzten 3 Monate) Alle Ansprüche müssen innerhalb von 30 Tagen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses ausbezahlt werden 52
ARBEITSRECHT IN SERBIEN Erwarten wir ein eigenes Corona-Gesetz, wie in Österreich, auch in Serbien? Derzeit liegen uns keine Informationen zur Verabschiedung eines separaten COVID-19-Gesetzes vor Es gibt kein Epidimiengesetz nach österreichischem Vorbild Es gibt ein Gesetz zum Schutz der Bevölkerung vor Infektionskrankheiten Nach dem Beschluss der serbischen Regierung der Republik Serbien wurde COVID-19 zur Infektionskrankheit erklärt, weshalb die in diesem Gesetz vorgeschriebenen Maßnahmen zur Prävention und Bekämpfung von Infektionskrankheiten auch bei COVID-19 gelten 53
ARBEITSRECHT IN SERBIEN Serbisches Arbeitsministerium zu Selbstisolation/Quarantäne: Eine Arbeitskraft in behördlich angeordneter Selbstisolation hat Anspruch auf eine Lohnentschädigung nach dem Krankenversicherungsgesetz Die ersten 30 Tage der Abwesenheit werden vom Arbeitgeber und ab dem 31. Tag von der Krankenkasse bezahlt Arbeitskraft muss Bescheid an Arbeitnehmer elektronisch übermitteln Entschädigung nach dem Krankenversicherungsgesetz entfällt bei Verstoß gegen Selbstisolierung/Quarantäne Die Gehaltsentschädigung nach dem Krankenversicherungsgesetz sind 65% des durchschnittlichen Gehalt der letzten 12 Monate 54
ARBEITSRECHT IN SERBIEN Serbisches Arbeitsministerium zu unbezahlten Urlaub Nur auf Antrag der Arbeitskraft kann der Arbeitgeber das Recht auf unbezahlten Urlaub gewähren Serbisches Arbeitsministerium zu Arbeitslosengeld Anspruch auf Arbeitslosengeld beim Arbeitsamt: Dieser Anspruch entsteht nur dann, wenn kontinuierlich oder zeitweise als Teilzeitkraft für einen Zeitraum von mindestens 12 Monaten eine Arbeitstätigkeit ausgeübt wurde 55
WEITERE MASSNAHMEN IN SERBIEN Serbische Wirtschaftskammer hat spezialisierten Informationsdienst eingerichtet: E covid19@pks.rs Call Center +381 8 0800 808 809 Aktuelle Situation zu Serbien unter wko.at/aw/rs/ 56
NORDMAZEDONIEN & MONTENEGRO Aktuelle Situation zu Nordmazedonien unter wko.at/aw/mk/ Aktuelle Situation zu Montenegro unter wko.at/aw/me/ 57
Einen speziellen Dank an: Address Knez Mihailova 22, 11000 Beograd Contact us T +381 11 3039104 F +381 11 3039105 E-mail office@confida.rs www.confida.rs Christian Braunig Managing Partner c.braunig@confida.rs 58
Einen speziellen Dank an: Aus Datenschutzgründen wurde das automatische Herunterladen dieses Bilds von PowerPoint gesperrt. JELENA NIKOLIĆ OLIVERA BRKOVIĆ Partner Senior Associate jelena.nikolic@jpm.rs olivera.brkovic@jpm.rs Vladimira Popovića 6, NBGP Apartments, 11070 Belgrad T + 381 11 207 6850 | F +381 11 2076899 | W www.jpm.rs 59
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COVID-19 |SITUATION IN RUMÄNIEN 4. Gerd Bommer, AußenwirtschaftsCenter Bukarest 61
COVID 19 – UMFRAGE DES AC BUKAREST 1/9 über 100 Teilnehmer Auswirkungen: 39 % starke, 36 % mittlere, 10 % geringe, 14 % zu früh zu früh 15% geringe starke 10% 39% mittlere 36% 62
COVID 19 – UMFRAGE DES AC BUKAREST 2/9 Auswirkungen: Auswirkungen auf mein Unternehmen 60% 50% 56 % Nachfragerückgang 49 % Unsicherheiten, um 40% Entscheidungen zu treffen 30% 46 % Cash Flow Herausforderungen 20% 39 % Telearbeit 34 % Vertragliche Fristen wegen 10% Logistik nicht einhaltbar 0% 16 % Erzwungene Änderungen im Angebot für Kunden 15 % Personalknappheit 63
COVID 19 – UMFRAGE DES AC BUKAREST 3/9 keine Steigerung Auswirkungen auf den Umsatz Rückgang < 5 Auswirkung 2% 1. Halbjahr 2020: % 6% 6% 1 % Steigerung 3 % keine Auswirkung 3 % Rückgang bis 5 % 5 % Rückgang zwischen 5 % und 10 % Rückgang v. 5 - 10 % 17 % Rückgang zwischen 10 % und 20 % 9% 24 % Rückgang über 20 % Rückgang > 20 % 45% Rückgang v. 10 - 20 % 32% 64
COVID 19 – UMFRAGE DES AC BUKAREST 4/9 Auswirkungen auf starker Unternehmensziele 2020 Rückgang 18% 2 % Leichte Steigerung zu früh 19 % Keine Auswirkung 38% 23 % Leichter Rückgang 18 % Starker Rückgang 39 % Zu früh, um Aussage zu treffen leichter Rückgang 23% leichte Steigerung keine 2% Auswirkung 19% 65
COVID 19 – UMFRAGE DES AC BUKAREST 5/9 Behindern die weiss nicht JA Behördenvorschriften 22% 20% Ihre Tätigkeit / Produktion? 20 % Ja 58 % Nein 22 % Weiss nicht NEIN 58% 66
COVID 19 – UMFRAGE DES AC BUKAREST 6/9 Welche Sicherheits- und Welche Sicherheitsvorkehrungen für Ihr Personal Gesundheitsvorkehrungen für haben Sie implementiert Ihr Personal haben Sie 100% implementiert? 80% 60% 89 % Telearbeit 40% 75 % Video Conferencing 20% 72 % Einschränkungen internationaler Dienstreisen 0% 67 % Einschränkungen von Inlands- Telearbeit Dienstreisen Video Conferencing 64 % Absagen bzw. Verschiebungen von Reduktion Auslands-Dienstreisen Veranstaltungen Reduktion Inlands-Dienstreisen 64 % Verfügbarmachung von Handdesinfektionsmitteln usw. in den Absage/Verschiebung von Veranstaltungen Büros und allgemeinen Räumlichkeiten Verfügbarkeit v. Desinfektionsmittel, etc. im Betrieb 63 % Absagen bzw. Verschiebungen von Absage/Verschiebung von Meetings Meetings 44 % Flexible Arbeitszeiten 67
COVID 19 – UMFRAGE DES AC BUKAREST 7/9 Was sind die 5 am meisten 80% 75% betroffenen Aspekte Ihres 70% Geschäftes? 60% 51% 50% 40% 38% 33% 32% 70 % Kundennachfrage 51 % Logistik 30% 38 % Personal und 20% Personalverfügbarkeit 33 % Beschaffung von Materialien 10% 32 % Investitionspläne 0% 68
COVID 19 – UMFRAGE DES AC BUKAREST 8/9 Auswirkungen auf Gleichbleibend 16% den Umsatz Gesamtjahr 2020: Steigerung 3% 81 % Rückgang 16 % Gleichbleibend 3 % Steigerung Rückgang 81% 69
COVID 19 – UMFRAGE DES AC BUKAREST 9/9 Apr.20 Wann ist ihr 0% Geschäft „back to normal“? Sommer (zumindest 95 % 2020 Auftragseingang/ 36% Nach Umsatz) Sommer 43 % nach Sommer 43% 2020 36 % Sommer 2020 22 % Mai oder Juni 2020 0 % April 2020 Mai/Juni 2020 21% 70
ALLGEMEINE LAGE Rumänien verfügt über voll funktionsfähige Regierung. (Wiedergewählt wurde das konservative Kabinett Ludovic Orban III.) Notstand per Dekret vom 16.03.2020 für 30 Tage bis 15.04.2020. Infektionskrankenhäuser ausschließlich für COVID-19 Patienten, etc. Nur absolut notwendige Operationen und Behandlungen. Ausgangssperren seit Sonntag 22.3. 22:00 - 06:00 Uhr, seit Mittwoch 25.03. auch 06:00 – 22:00 Uhr Bewegung zwischen 06:00 – 22:00 Uhr nur für Arbeitszwecke, dringende ärztliche Behandlungen, Versorgung von Kindern/Kranken/älteren Personen, Einkäufe, kurze Spaziergänge. Bei Verlassen der Wohnung zu jeder Tageszeit muss dem Kontrollorgan eine eidesstattliche (Eigen)Erklärung ausgehändigt werden Gruppenbildung von mehr als 3 Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, sind untersagt. Die soziale Distanz im öffentlichen Raum soll bei mindestens 1,5 Meter liegen. Öffentliche Stellen und Wirtschaftstreibende haben für die Einhaltung zu sorgen (z. B. Supermarkt, Bank, Apotheke) Schulsperren vorläufig bis Ende April 250.000 Arbeitsverträge bislang in Rumänien ausgesetzt, Arbeitslosigkeit wird massiv steigen 71
GETROFFENE MASSNAHMEN Obligatorische Heim-Quarantäne für alle Personen aus Ländern der „Gelben Zone“ mit mehr als 500 COVID- 19 Fällen, unter anderem aus Österreich. Per 25.03.2020, 13.00 Uhr, 96.000 Personen. Institutionelle Quarantäne für alle ankommenden Personen aus „roten“ Ländern (Iran, Italien, Frankreich, Deutschland, Spanien), per 25.03.2020, 13.00 Uhr, 6.000 Personen. -> Aktuelle Aufstellung unter: www.cnscbt.ro/index.php/liste-zone-afectate-covid-19 Bei Ankunft an Straßen-Außengrenzen Rumäniens: Eigendeklaration –> Quarantäne. Quarantäne wird von der „Directia de Sanatate Publica“ ausgestellt (Aviz epidemiologic), dieses ist die Basis, dass der Hausarzt eine Krankenstandsbestätigung ausstellt, alle Mitarbeiter in Quarantäne haben ein solches Zertifikat Verbot aller öffentlicher Veranstaltungen, dies betrifft, kulturelle, künstlerische, wissenschaftliche, religiöse, Sport-, Unterhaltungsaktivitäten Geschlossen sind: Shopping-Center (außer Lebensmittel-EH und Apotheken), Restaurants, Zahnarztpraxen Verboten sind weiters alle Aktivitäten in Spas, Fitnesscentern, Kosmetiksalons, Spielhallen und Casinos Bauindustrie wurde bisher nicht geschlossen, 1,5 Meter Abstand einzuhalten, Sicherheitsvorkehrungen Die Regierung bucht zu festgelegten Konditionen Hotels und Pensionen als Quarantänestationen 72
SITUATION AN DEN GRENZEN I - PERSONEN EINREISEN von Ausländern seit 22.3. (22.00 h) nicht mehr gestattet, außer: Personen, die im beruflichen Interesse reisen und über ein Visum oder eine Aufenthaltserlaubnis verfügen (z. B. Niederlassungsleiter in Rumänien, ACHTUNG: Einreise in Ungarn! und derzeit kein Weg retour!) Personen im Transit durch Rumänien und für die im Einvernehmen mit dem Herkunftsstaat Reisekorridore durch Rumänien organisiert werden Familienangehörige von Staatsangehörigen anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums oder der Schweizerischen Eidgenossenschaft mit Wohnsitz in Rumänien Personen, die ein Visum für einen dauerhaften Aufenthalt, eine Aufenthaltserlaubnis oder ein Dokument besitzen, ausgestellt entweder von den rumänischen Behörden oder ein ihnen gleichwertiges Dokument von den Behörden anderer EU-Staaten Diplomatisches oder konsularisches Personal, Personal internationaler Organisationen, Militärpersonal oder Personal, das humanitäre Hilfe leisten kann Personen, die sich auf der Durchreise befinden, einschließlich derjenigen, die aufgrund der Gewährung eines konsularischen Schutzes zurückgeführt wurden Passagiere, die aus zwingenden Gründen reisen (medizinisch oder familiär) Personen, die internationalen Schutz benötigen oder aus anderen humanitären Gründen reisen. AUSREISEN sind derzeit nach wie vor möglich, allerdings nicht nach Ungarn und nicht nach Serbien. 73
SITUATION AN DEN GRENZEN II - PERSONEN Bei Transit durch UNGARN: Derzeit täglicher Transitkorridor von 21.00 bis 05.00 Uhr bis auf Widerruf Von Österreich über Ungarn nach Rumänien NICHT von Rumänien über Ungarn nach Österreich Rumänische und Bulgarische Staatsbürger erlaubt Ausländische Staatsbürger, die aus Österreich und Slowenien nach Ungarn einreisen möchten. Voraussetzung für ihre Einreise ist die Zusicherung der Ausreise aus Ungarn (Einreise in Rumänien) und die Vorlage einer Genehmigung der Nachbarländer, die den Wunsch einer Durchreise durch Ungarn bestätigt. Zug- und Busverkehr ist derzeit ausgesetzt Flugverkehr ist derzeit ausgesetzt (Austrian, laudamotion, Tarom, Wizzair) 74
SITUATION AN DEN GRENZEN II - GÜTERTRANSPORT BASIS: Leitlinien der Europäischen Kommission für Grenzkontrollen, um die Gesundheit und Verfügbarkeit von Waren und wichtigen Dienstleistungen sicherzustellen wurden publiziert (Guidelines for Border Controls) Der Grenzübertritt für den Gütertransport ist derzeit an den Grenzen Rumäniens möglich An der ungarischen und serbischen Grenze ist zur Zeit der Gütertransport möglich. Gütertransporte können weiterhin über Ungarn erfolgen. Fahrer von Güterfahrzeugen mit einem zulässigen Höchstgewicht von über 2,4 t müssen über Desinfektionsmittel, Handschuhe, Atemschutzmasken verfügen und über Dokumente, die die Reiseroute bis zum Ziel bestätigten, verfügen. Sie dürfen passieren, wenn sie die Fahrtroute nachweisen können und keine Krankheitssymptome aufweisen. 75
SITUATION AN DEN GRENZEN II - GÜTERTRANSPORT Offene Korridore für den Gütertransport innerhalb Rumäniens Stand: 24.03.2020 www.mt.gov.ro 76
WIRTSCHAFTLICHE UNTERSTÜTZUNGSMASSNAHMEN I Frist zur Steuerabgabe (31.3.2020) für Liegenschaften, Gebäude, Fahrzeuge um drei Monate verschoben. ACHTUNG: Fristen für Steuer- und Sozialversicherungserklärungen Gehälter/Löhne aufrecht! Privatpersonen sollen Zahlungen für monatliche Raten von Darlehen für 1 – 2 Monate aussetzen können. (Zusammenarbeit mit kommerziellen Banken wird angestrebt) – Notenbank definiert Aussetzung von bis zu 3 Monaten als nicht notleidende Kredite Exportverbot für medizinische Geräte, Sanitärartikel und Medikamente in Verbindung mit der Behandlung von COVID-19 Erkrankungen für 6 Monate Für das Gesundheitssystem sollen 10 Mio. Euro zur Finanzierung der notwendigen Quarantäne für Corona-Patienten, 50 Mio. Euro für COVID-19 Kits und 73 Mio. Euro für die Aufrüstung von Intensivstationen frei gemacht werden Angestellte können von zu Hause arbeiten. Dazu sind Ergänzungen zu den individuellen Arbeitsverträgen vorgeschrieben. Für 3 Monate Notstand keine Revisal Meldung notwendig. 77
WIRTSCHAFTLICHE UNTERSTÜTZUNGSMASSNAHMEN II Maßnahmen aufgrund der Notstandsverordnung Nr. 195 vom 16.03.2020: Die Behörden sind befugt, über Produktionseinheiten für die zur Bekämpfung der Covid-19 Epidemie erforderlichen Materialien und Ausrüstungen zu verfügen Begünstigte von EU-Förderungen, die von der Annahme der in diesem Dekret vorgesehenen Sofortmaßnahmen betroffen sind, können zusammen mit den Verwaltungsbehörden beschließen, die nach dem Gesetz geschlossenen Finanzierungsverträge auszusetzen Das Ministerium für Wirtschaft, Energie und Unternehmensumfeld stellt auf Anfrage der Wirtschaftreibenden, deren Tätigkeit wegen der COVID-19 Lage beeinträchtigt ist, Notstandsbescheinigungen auf Grundlage von rechtfertigenden Belegen aus (noch nicht verfügbar) Die Kontinuität der öffentlichen Dienstleistungen (Energie, Strom, Wasser, usw.) wird gesichert Die Gültigkeit öffentlicher Dokumenten, die während der Dauer des Notstandes ablaufen, bleibt aufrecht Preise für dringend benötigte Arzneimittel und medizinische Geräte, für Lebensmittel sowie für Dienstleistungen des öffentlichen Dienstes (Strom und Wärme, Gas, Wasserversorgung, Abwasserentsorgung, Kraftstoffe usw.) können (in den Grenzen des Durchschnittspreises der letzten 3 Monate vor der Erklärung des Ausnahmezustands) limitiert werden. 78
WIRTSCHAFTLICHE UNTERSTÜTZUNGSMASSNAHMEN III Weitere Maßnahmen aufgrund der Dringlichkeitsverordnung Nr. 29 vom 21.03.2020: Erhöhung der Obergrenzen für Kreditgarantien für KMU aus dem Garantiefond, in einer ersten Phase um 5 Mrd. RON und bei Bedarf bis zu insgesamt 15 Mrd. RON Die Zinsen bei gewährten Krediten werden zu 100 % bis zum 31.03.2021 subventioniert; die Garantie deckt 90 % der Kredite von bis zu 1 Mio. RON und 80 % jener in Wert von über 1 Mio. RON Laufzeit der Kredite für laufende Betriebsausgaben: 36 Monate (erweiterbar um weitere 36 Monate); für Investitionen: 120 Monate ausstehende Steuern und sonstige Verbindlichkeiten gegenüber dem Staatshaushalt werden aus den im Rahmen des Programms „IMM INVEST ROMÂNIA” gewährten Krediten getilgt Aufschub der Zahlung von Miete und Betriebskosten für Firmensitz und weitere Niederlassungen beschleunigte Rückvergütung der Umsatzsteuer bis zu einer Obergrenze von 9 Mrd. RON 79
MASSNAHMEN DER STEUERBEHÖRDE ANAF Aussetzung bzw. Nichteinleiten von Zwangsvollstreckungen von Schulden gegenüber dem Staatshaushalt. In diesem Zusammenhang werden keine Vorladungen ausgestellt, Pfändungen auf Bankkonten und Pfändungen an Vermögenswerte vorgenommen. (Ausnahme: Steuern, die im Falle einer strafrechtlichen Verfolgung fällig werden) Die Mehrwertsteuer wird im März 2020 für Anträge erstattet, die gelöst wurden und für die Entscheidungen ausgestellt wurden Beschleunigung der MWSt.-Rückerstattung ab dem 1. April 2020 Aussetzung von Steuerprüfungen, ausgenommen solche, die elektronisch durchgeführt werden können. Ausnahme: Bei Verdacht auf Steuerhinterziehung Aussetzung einiger Betrugsbekämpfungsmaßnahmen im Zusammenhang mit Grenzkontrollen für Bulgarien Frist für die Abgabe von Steuererklärungen wird vom 25. März 2020 bis zum 25. April 2020 verlängert (wurde so nicht flächendeckend implementier, z. B. unser Büro) 80
ARBEIT / SOZIALES I Maßnahmen aufgrund der Notstandsverordnung Nr. 195 vom 16.03.2020: Regierung kann Arbeitgeber und Arbeitnehmer, die von den Auswirkungen der COVID-19-Krise betroffen sind, unterstützen, indem sie von den geltenden gesetzlichen Bestimmungen abweicht Auf Anordnung des Ministers für Arbeit und Soziales werden Sozialschutzmaßnahmen für die Arbeitnehmer und ihre Familienangehörigen aus den Wirtschaftssektoren festgelegt, deren Tätigkeit während der Notstandszeit durch Entscheidungen der Behörden ganz oder teilweise beeinträchtigt oder eingestellt wird Individuelle Arbeitsverträge können aufgrund von Quarantäne-Maßnahmen auf Basis des Notstandes (für dessen Dauer) suspendiert werden Kollektive Arbeitsverträge und Abkommen behalten weiterhin Ihre Gültigkeit Wo möglich wird während des Notstandes die Arbeit von zu Hause durchgeführt oder die als „telemunca” bezeichnete Fernarbeit durch einseitigen Beschluss des Arbeitgebers eingeführt Dafür bedarf es des einseitigen Beschlusses (decizie) und einer Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer „Echte“ Nachträge zur Telearbeit müssen im Revisal eingetragen werden, wenn Dauer des Notstandes über 3 Monaten liegt Die Arbeitsinspektorate führen keine Kontrollen während der Dauer des Notstandes durch Anträge auf Sozialleistungen können auch elektronisch eingereicht werden 81
ARBEIT / SOZIALES II Betriebsbedingte Arbeitslosigkeit („Somaj tehnic“) – Mitteilung des Arbeitsministeriums. Folgende Bedingungen müssen erfüllt sein: Unterbrechung der Unternehmenstätigkeit, ganz oder teilweise, auf der Grundlage der Entscheidungen, die von den zuständigen Behörden gemäß den gesetzlichen Bestimmungen während des Zeitraums des Notstands erlassen wurden. Dazu stellt das Ministerium für Wirtschaft, Energie und Geschäftsumfeld ein Zertifikat für Notsituationen gemäß Art. 12 des Dekrets des rumänischen Präsidenten Nr. 195/2020 aus. Die Durchführungsnormen sind noch nicht veröffentlicht worden. Verringerung der Aktivität aufgrund der Auswirkungen der COVID-19-Epidemie. DAS UNTERNEHMEN VERFÜGT NICHT ÜBER DIE FINANZIELLEN MITTEL, UM DIE ZAHLUNG ALLER GEHÄLTER IHRER MITARBEITER VORZUNEHMEN. Arbeitgeber können von der Zahlung der Zulage für bis zu 75 % ihrer Arbeitnehmer, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Verordnung über individuelle Arbeitsverträge verfügen, profitieren. Eigenverantwortliche Erklärung des Geschäftsführers (administrator) als Basis, dass Umsatz im Monat vor Einreichung um mindestens 25 % zum mittleren Umsatz Jänner bis Februar 2020 gesunken ist Die Begleichung der als Entschädigung gezahlten Beträge aus dem Arbeitslosenversicherungsbudget erfolgt innerhalb von 30 Tagen nach Übermittlung des Antrages und der Unterlagen per E-Mail. Die Unterlagen werden im laufenden Monat zur Zahlung der für den Vormonat geltenden Gehälter eingereicht. Für Auszahlung verantwortlich sind die regionalen Arbeitslosenämter AJOFM (Agentia Judeteana pentru Ocuparea Fortei de Munca), Unterlagen per Mail an regionales ANOFM (Agentia Nationala pentru Ocuparea Fortei de Munca) Büro (AJOFM) zu senden, z. B. E brasov@anofm.gov.ro oder E ajofm@bv.anofm.ro Einführung der Elektronischen Post per Dringlichkeitsverordnung Nr. 30/21.03.2020 definiert 82
ARBEIT / SOZIALES III Bezahlte Arbeitsfreistellung für Eltern von Kindern unter 12 Jahren bei vorgeschriebener Schulsperre Anspruch hat jeweils nur ein Elternteil Höhe: entspricht 75 % des für einen Arbeitstag gezahlten Gehalts, max. 75 % des durchschnittlichen Bruttogehalts in Rumänien, das sind 5.429 RON für 2020 (ca. EUR 1.143). Dieses Einkommen unterliegt der normalen Berechnung der Einkommensteuer und der Sozialversicherungsbeiträge, mit Ausnahme des Sozialbeitrags für Arbeitslosigkeit (2,25 %). Beiträge werden vom Arbeitgeber entrichtet und danach aus dem Garantiefonds für Ansprüche auf Arbeitsentgelt (fondul de garantare pentru plata creantelor salariale) ausgeglichen Rückerstattung: innerhalb von 60 Kalendertagen ab Einreichung der Unterlagen 83
ARBEIT / SOZIALES IV Staatsbeihilfe für Selbständige (PFA), Einzelunternehmer bzw. Familienunternehmen in Höhe von RON 2.240 bzw. EUR 465 Dasselbe gilt für Personen, die über keinen Arbeitsvertrag verfügen, sondern aufgrund anderer Vereinbarungen beschäftigt sind. Bis zu EUR 200.000 Zuschüsse für Mikroindustrialisierung für Unternehmen, die die Entscheidung treffen Sanitär- und Hygieneartikel (Atemschutzmasken, Schutzkleidung, Biozide, Desinfektionsmittel, …) herzustellen 84
TELEARBEIT Das rumänische Arbeitsministerium empfiehlt den Wirtschaftstreibenden, nach Möglichkeit Heimarbeit bzw. Telearbeit zu organisieren. Die Maßnahme kann im Einvernehmen mit dem Arbeitnehmer oder auch einseitig durch den Arbeitgeber getroffen werden. Ein Nachtrag zum Arbeitsvertrag mit der Änderung des Arbeitsplatzes (Ort des neuen Heimarbeitsplatzes), Dauer der Änderung (Anpassung an Notstand?) und Sicherheitsmaßnahmen ist in dieser Hinsicht verpflichtend vorzunehmen. Ferner ist jedes Unternehmen verpflichtet, die Arbeitszeit der Mitarbeiter zu protokollieren. Im Protokoll sind die Start- und Endzeiten des Arbeitsprogramms anzugeben. Ausfüllen und Bewahren einer Decizie, die anführt ab wann welche Mitarbeiter Telearbeit machen Meldung und Eintrag im REVISAL bei Dauer über 3 Monaten (act aditional) 85
KURZARBEIT Als solche nicht gesetzlich definiert Aber: eine Reduzierung der Arbeitszeiten führt zu einer Verminderung der Gehälter/Löhne Arbeitswoche kann von 5 auf 4 Tage mit entsprechender Gehalts/Lohnverminderung reduziert werden, wenn Arbeitsverträge für eine Dauer von über 30 Tagen suspendiert sind Möglichkeit der Gewährung von bezahlter Freizeit und Ausgleich durch Überstunden in den nachfolgenden 12 Monaten Diese Entscheidungen müssen in einem Nachtrag zum Arbeitsvertrag (act aditional) festgehalten werden und im REVISAL eingetragen werden 86
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