WEBINAR COVID-19 SITUATION SLOWENIEN KROATIEN SERBIEN RUMÄNIEN 25.03.2020

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WEBINAR COVID-19 SITUATION SLOWENIEN KROATIEN SERBIEN RUMÄNIEN 25.03.2020
WEBINAR
COVID-19 SITUATION
    SLOWENIEN
    KROATIEN
     SERBIEN
    RUMÄNIEN

     25.03.2020
WEBINAR COVID-19 SITUATION SLOWENIEN KROATIEN SERBIEN RUMÄNIEN 25.03.2020
EINFÜHRUNG
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Einführung

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WEBINAR COVID-19 SITUATION SLOWENIEN KROATIEN SERBIEN RUMÄNIEN 25.03.2020
COVID-19 |SITUATION IN
     SLOWENIEN

1.
     Dr. Peter Hasslacher
     Mag. Stefano La Croce

     AußenwirtschaftsCenter
     Laibach
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WEBINAR COVID-19 SITUATION SLOWENIEN KROATIEN SERBIEN RUMÄNIEN 25.03.2020
BLITZUMFRAGE COVID-19:
    NIEDERLASSUNGEN IN SLOWENIEN
                                                                                                          Liquiditätsprobleme
 91% der Firmen betroffen
                                                                                            Wie gut kommen Sie mit Ihren Liquiditäts-Reserven bei
Sind Sie von der Corona-Krise mit Ihrer                                                     vermutetem Anhalten der Situation bis Ende Juni 2020 durch?
Niederlassung in Slowenien betroffen?

                                                                                                               9%               Problemlos
          9%                                    Umsatzrückgang
                                                                                                    39%                         Liquidität Firmenintern
                                   Ja     Wieviel Umsatzrückgang erwarten Sie                                                   gesichert
                                   Nein   aufgrund der Corona-Krise (1. HJ 2020)?
                                                                                                                                Ohne zusätzliche Kredite
                                                                                                                    52%         Weiterführung des
                                                                                                                                Betriebs nicht möglich
                 91%                                                           Über 80 %
                                                     9%     13%
                                                                               Über 50 %
                                               13%
                                                                               Über 30 %
                                                                  26%          Über 10 %

                                                  39%                          Geringe
                                                                               Auswirkung
                                                                                                                                                   5
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COVID-19: WAS BEDEUTET DAS FÜR ÖSTERREICH?

  SLOWENIEN
      BIP-Wachstum 2019: + 2,4 %                                   Prognose BIP-Rückgang
      Export-Wachstum 2019: + 8,5 %                               2020 aufgrund Covid-19:
      Import-Wachstum 2019: + 10,9 %                                      -6/-8%

  WIRTSCHAFTSBEZIEHUNGEN MIT ÖSTERREICH
   •   Ca. 5,5 Mrd. EUR Handelsvolumen
   •   9. wichtigster Exportmarkt für Österreich
   •   Ca. 3,5 Mrd. EUR Direktinvestitionen
   •   1.000 Österreichische Niederlassungen, 25.000 Mitarbeiter
   •   Rund 25.300 slowenische Pendler nach Österreich
                                                                                             6
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DURCHGEFÜHRTE TESTS pro MIO EINWOHNER

                                                     7
        Quelle: Our World in Data, Stand 23.3.2020
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DURCHGEFÜHRTE TESTS vs. POSITIV GETESTETE

                                                                                 14.557           Tests durchgeführt

                                                                                  480             Positive

                                                                                  65              Hospitalisierte

                                                                                   4               Todesfälle

                                                                                       Stand 24.3.2020

Quelle: Nationales Institut für öffentliche Gesundheit (NIJZ), Stand 24.3.2020                                      8
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EINSCHRÄNKUNGEN DES ÖFFENTLICHEN LEBENS I

 Öffentliche Verkehrsverbindungen in ganz Slowenien eingestellt (seit 16.3.)
   •   Ausnahme: Taxis mit entsprechender Desinfizierung
 Flugverkehr eingestellt (seit 17.3.)
   •   Ausnahmen: Charterflüge, Cargo und Post-Flugverkehr, Flüge aus humanitären & medizinischen
       Gründen
 Generelles Verbot von Veranstaltungen (seit 19.3.)
 Universitäten, Schulen und Kindergärten geschlossen (seit 16.3.)

                                                                                                9
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EINSCHRÄNKUNGEN DES ÖFFENTLICHEN LEBENS II

 Alle Geschäfte „in nicht alltagsnotwendigen Branchen“ geschlossen (seit 16.3.)
  •   Ausnahmen: Handel mit Lebensmittel, Arznei– & medizinischen Hilfsmitteln, Banken, Post,
      Versanddienste, DL für die Gewährleistung der öffentlichen Gesundheit & Sicherheit
 Verbot von Versammlungen von mehr als 5 Personen und Einschränkung der
  Bewegungsfreiheit
  •   Erlaubt ist u.A. Einkauf von Lebensmitteln & Medikamenten, Verpflegung Bedürftiger.
      Geplant: Einschränkung auf die eigene Gemeinde
 Weg zum Arbeitsplatz
  •   Aufruf zu Home Office
  •   Arbeitgeber muss Sicherheit & Gesundheit der Arbeitnehmer gewährleisten
       (20m² pro Person, 2 Meter Abstand)

                                                                                                10
GRENZE AT-SI: PERSONENVERKEHR I

    Einreise SLOWENIEN

•    Gesundheitschecks bei der Einreise von AT nach SI (seit 25.3.)
•    Nicht-slowenische Staatsbürger brauchen Gesundheitszeugnis (nicht älter als 3 Tage) ODER
     Einreise, wenn die Körpertemperatur weniger als 37,5° beträgt und keine Krankheitssymptome
     vorliegen.
•    Einreise erlaubt für slowenische Staatsbürger und Personen mit Haupt- oder Nebenwohnsitz in
     Slowenien. Temperatur über 37,5° Anweisungen von Behörde (Selbstquarantäne)
• Durchreise von Personen, die Slowenien aufgrund von Maßnahmen der Nachbarländer nicht
  verlassen können, ist nicht gestattet (betrifft aktuell serbische Bürger)

                                                                                                  11
GRENZE AT-SI: PERSONENVERKEHR II

    Einreise ÖSTERREICH

•    Kontrollen bei der Einreise von SI nach AT (seit 20.3.)
•    Für die Einreise muss ein ärztliches Zeugnis vorlegt werden, das belegt, dass der
     molekularbiologische Test auf SARS-CoV-2 negativ ist (nicht älter als 4 Tage).
•    Einreise erlaubt für österreichische Staatsbürger und Personen mit Haupt- oder
     Nebenwohnsitz oder Aufenthaltserlaubnis in Österreich. 14-tägige Heimquarantäne Pflicht.
•    Durchreise durch Österreich ohne Zwischenstopp erlaubt, sofern die Ausreise gesichert ist.
•    Insgesamt 51 kleine Grenzübergänge zwischen AT und SI seit 18.3.2020 geschlossen.
•    Stopp des „privaten Personenverkehrs“

                                                                                                  12
GRENZE AT-SI: GEWERBLICHER- & BERUFSVERKEHR

Ausnahmen für Wirtschaft

 Güterverkehr
   keine Einschränkungen, aber Temperaturmessungen z.B. am Grenze Spielfeld, teilweise Warterzeiten
 Pendler-Berufsverkehr
   Mitführung einer Kopie des Arbeitsvertrages, Auftragsunterlagen, „Pendlerbescheinigung“, etc. empfohlen
 gewerblicher Verkehr (nicht explizit in slo. VO)
   Subunternehmer, Bau & Monteure, Verkauf an Märkten, etc.
   Mitführung der Entsendungsmeldung ZKO3 & A1-Formular notwendig
 Doppelgrundstückbesitzer
   Landwirte, Winzer etc. mit landwirtschaftlichem Grund im jeweils anderem Land.
   Formular „Erklärung zur Ein- und Durchreise“ an der Grenze auszufüllen.

                                                                                                             13
OFFENE GRENZÜBERGÄNGE ZU ÖSTERREICH

                                      GORNJA RADGONA

                                                       14
GRENZEN ZU NACHBARLÄNDER

GRENZE ZU ITALIEN
Grenzübertritt nur mehr in
Rateče, Fernetiči, Škofije und
Krvavi potok (5-23 h) möglich.                 GRENZE ZU KROATIEN
                                               Massive Einschränkungen des Grenzverkehrs seit 19.3.,
                                               kleine Grenzübergänge geschlossen

  GRENZEZU
  GRENZE ZUUNGARN
           UNGARN
  Grenzübertritt nur mehr in Pince möglich.
   Grenzübertritt nur mehr in Pince möglich.

                                                                                                 15
SITUATION IM HAFEN KOPER
 Verladungen ohne Einschränkungen oder Schwierigkeiten
 Im Falle eines Verdachtes auf Covid-19 übernimmt das Nationale Institut für öffentliche Gesundheit
 Täglich aktuelle Informationen auf www.luka-kp.si/eng/

                                                                                                  16
RECHTLICHE ASPEKTE
 Force Majeure:
   laut gängiger Rechtsmeinung JA (Basis: Art. 153 Schuldrecht)
   Auswirkungen auf Verträge sehr Fall-spezifisch; welches Recht anwendbar? Rechte
    abbedungen?
   Meist gedeckt: Aufschub von Zahlungsfristen

 Auswirkung auf Verträge (Geschäftsmieten, Events, Hotellerie, etc.)
   Abhängig von Vertrag; Force Majeure-Klausel?
   Ansonsten allg. Vertragsrecht: Kündigung oder Preisanpassung aufgrund wesentlicher
    geänderter Umstände nach Vetragsschluss (Art. 112) oder faktischer Unerfüllbarkeit (Art.
    116)
   Einvernehmliche Einigung, ansonsten Einzelfallprüfung notwendig

                                                                                               17
WIRTSCHAFTLICH RELEVANTE MASSNAHMEN I
      STIMULUS PACKAGE in Höhe von ca. 2 Mrd. Euro präsentiert,
      ein weiteres in Höhe von ca. 1 Mrd. Euro vorgesehen

                  • Der Staat übernimmt sämtliche Sozialbeiträge für bis zu 2
                    Monate, kann verlängert werden

                  • Der Staat sichert 80% der Gehaltsentschädigung (80% des
                    Durchschnitts der letzten 3 Gehälter) für Mitarbeiter, die auf
                    Abruf nach Hause geschickt werden, 20% Arbeitgeber
ARBEITSRECHT
                  • Krankengeld ab ersten Tag in vollem Ausmaß durch die
                    öffentliche Krankenversicherung gedeckt

                  • Automatischer Beginn der Arbeitslosenunterstützung ab
                    erstem Tag
                                                                                     18
WIRTSCHAFTLICH RELEVANTE MASSNAHMEN II

               • Aufschiebung von Krediten um 12 Monate für
                 Unternehmen, Genossenschaften, Einzelunternehmen &
   KREDITE       Landwirte möglich
               • Überbrückungskredite der SID Banka und der
                 slowenischen Unternehmensfonds

               • Garantiesystem für Unternehmen und Ankauf von
  GARANTIEN      Forderungen durch den Staat

   STEUER-    • Steuerstundungen bis zu 2 Jahre oder Zahlung in 24 Raten
 STUNDUNGEN     innerhalb von 2 Jahren
                                                                           19
WIRTSCHAFTLICH RELEVANTE MASSNAHMEN III

              • Fristverlängerung: Steuererklärungen sind bis 31. Mai
                einzureichen, Einkommenssteuererklärungen bis 30. Juni

              • System zur Belohnung der während der Epidemie besonders
                ausgesetzten Mitarbeiter

              • Selbstständige von Beitragszahlungen ausgenommen & haben
   WEITERE      Anspruch auf eine monatliche Soforthilfe in Höhe von 70% des
                Mindestlohnes
 MASSNAHMEN
              • Reduktion der Strompreise um 20% für Haushalte und KMUs
                für 3 Monate

              • Zahlungsfristen auf 8 Tage verkürzt

              • spezielle Maßnahmen für Bauer, Krisen-Zuschlag an Rentner
                                                                               20
BLITZUMFRAGE:
      COVID-19 WIRTSCHAFTSMASSNAHMEN SLOWENIEN II

           Kurzarbeit                                                                                                             VORSCHLÄGE

      Ist das Kurzarbeits-Modell der slowenischen                                                                       Keine Schließung der Produktion wie z.B.
      Regierung für Sie interessant? Wenn ja,                                                                            in Italien
      wie viele Mitarbeiter können Sie dadurch halten?                                                                  Reduzierung einiger Bedingungen für
                                                                                                                         staatliche Mitfinanzierung
                                                                 Wirtschaftsmaßnahmen Slowenien                         pauschal Regelungen
                                  Über 80 %                                                                             ausbezahlter Fixbetrag pro Mitarbeiter als
       22%                                                                                                               Lohnersatz
                                  Über 50 %                        Wie beurteilen Sie die Maßnahmen                     Kurzarbeit á la Österreich
0%                                                                 der slowenischen Regierung??                         weitere Maßnahmen für die am stärksten
                        48%       Über 30 %
                                                                                                                         betroffenen Betriebe
     13%                          Alle Mitarbeiter müssen zur                                                           finanzielle Unterstützung auch für
                                  Kündigung angemeldet werden.           17%    9%                                       Tourismus
                                  Keine Angabe                                                        Sehr gut
           17%                                                      4%                                Gut
                                                                                      31%             Befriedigend
                                                                                                      Genügend

                                                                         39%                          Nicht Genügend

                                                                                                                                                           21
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   DES AC LAIBACH

Täglich Top-Aktuelle Informationen
  über die Lage und Maßnahmen
           in Slowenien

   Anmeldung: laibach@wko.at

                                     22
COVID-19 |SITUATION IN
     KROATIEN

2.
     Sonja Holocher-Ertl,
     AußenwirtschaftsCenter
     Zagreb

                              23
ALLGEMEINE LAGE
 Bewegungsfreiheit in Kroatien stark eingeschränkt:
   ständiger Wohnsitz darf nicht mehr verlassen werden (Reaktion auf Erdbeben)
   Öffentlicher Verkehr in Städten und Überlandverkehr für Personen eingestellt
   Geschäfte/Lokale geschlossen außer Apotheken, Lebensmittelhandel, Drogerien,
  Tankstellen, Banken etc.
   Kindergärten, Schulen, Unis, Spielplätze und tw. Parks etc. geschlossen
   keine Veranstaltungen/Ansammlungen von mehr als 5 Personen

 Infektionen im Vgl. zu Österreich niedrig aber ansteigend, aktuelle Daten
  www.koronavirus.hr

                                                                                   24
PERSONENVERKEHR: stark eingeschränkt
 HR StaatsbürgerInnen, die nach HR zurückkehren
 EU-Staatsangehörige, die in ihre Heimatländer zurückreisen bzw. Drittstaatsangehörige, mit langfristigem
  Aufenthalt im EWR
 Spezialgruppen: Polizei im Dienst, internationales Militärpersonal im Dienst, Zivilschutz, Rettungsdienste,
  Fachkräfte für Altenpflege, medizinische Wissenschafter, Grenzgänger für Dienstverrichtung, Transitreisende,
  Personen, die einer dringenden medizinischen Behandlung bedürfen, Warentransporteure, DiplomatInnen, Personal
  internationaler Organisationen
   praktisch alle Einreisenden im Personenverkehr unterliegen einer 14-tägiger Quarantäne oder
    Heimquarantäne, je nachdem aus welchem Land sie einreisen. Information unter
    https://www.koronavirus.hr/latest-news/travelling-find-all-important-information-in-one-place/210
   Transit innerhalb von 24 h auf dem Landweg möglich unter der Angabe der Uhrzeit der Ausreise und des für die
    Ausreise in Aussicht genommenen Grenzübergangs, solange die Grenzen in das betreffende Nachbarland offen sind!
   Internationale Busse, Bahn und Fährverbindungen für Personenverkehr eingestellt. Nur mehr sehr wenige Flüge für
    Personen  Auto praktisch einzige Optionen

                                                                                                                      25
GÜTERVERKEHR
 Güterverkehr nach Kroatien ohne Selbstisolation bzw. Quarantäne der Fahrer
  sofern die LKW nur ausgeladen/beladen werden und am selben Tag Kroatien wieder
  verlassen.
 Fahrten nach Kroatien die länger als 1 Tag dauern: Arbeit aus besonderen
  Quarantänebereichen – Ablauf siehe
  https://www.wko.at/service/aussenwirtschaft/coronoavirus-update-kroatien.html
 Transit möglich aber insb. aus Bosnien kommend lange Staus und Wartezeiten. Konvois durch
  Kroatien von der Polizei geführt: je 40-60 LKW.
 Bahnfrachtverkehr funktioniert
 Häfen: operativ

                                                                                              26
Grenzübergänge/Tankstellen
 Grenzübergänge
 Grenze Slowenien-Kroatien: Bregana, Macelj
 Grenze Ungarn-Kroatien: Goričan, Duboševica (Personenverkehr NACH Ungarn NUR für ungarische
Staatsbürger)
 Grenze Bosnien und Herzegowina-Kroatien: Novo Selo, Stara Gradiška, Slavonski Šamac
 Grenze Serbien-Kroatien: Bajakovo (für Personenverkehr NACH Serbien praktisch vollkommen
geschlossen
 Grenze Kroatien-Montenegro: Karasovici: kein Güterverkehr! Personenverkehr NACH Montenegro
nur für montenegrinische Staatsbürger
 Tankstellen
 Richtung Osten: Novska jug (A3), Novska sjever (A3)
 Richtung Westen: Draganić sjever (A1), Draganić jug (A1), Bačva (A9), Ravna Gora (A6)
 Richtung Süden: Kozjak jug (A1), Prokljan sjever (A1)

                                                                                                27
UNTERSTÜTZUNGSMASSNAHMEN FÜR
BETRIEBE/WIRTSCHAFT

 63 Maßnahmen verschiedener Ministerien definiert um Kündigungen zu vermeiden, darunter
   Ko-finanzierung von Lohnkosten
   Steuer-/Abgabenstundungen
   Erweiterung von Kreditlinien und Garantien
   Stillhalteabkommen von Banken & Aussetzen von Zwangsvollstreckungen
   Erlass von diversen Beiträgen für TourismusbetriebenFristerstreckungen bei EU-Projekten,
  etc.
 Interventionen der Nationalbank zur Stabilisierung der kroatischen Kuna gegenüber dem Euro

                                                                                               28
UNTERSTÜTZUNGSMASSNAHMEN
Arbeitsmarktservice
•   Beihilfen zur Erhaltung von Arbeitsplätzen bei Tätigkeiten, die vom Coronavirus betroffen
    sind (COVID - 19)

    3.250,00 HRK/Monat Vollzeit, bis zu 1.625,00 HRK/Monat für Teilzeitbeschäftigte; aliquoter
    Teil des Betrags von 3.250,00 HRK oder 1.625,00 HRK pro Arbeitnehmer für die Zeit in der
    er aufgrund des Beschlusses der Direktion für Zivilschutz nicht beschäftigt war
    ab 01.03.2020 an, maximal 3 Monate
•   Unterstützung für Verkürzung der Arbeitszeit
    Aliquoter Anteil des Gehalts für die Anzahl der verkürzten Arbeitsstunden (maximal bis zu
    40% der üblichen Arbeitszeit und maximal bis zu 40% des Bruttogehalts) und maximal bis
    zur Höhe des Mindestlohns (gemäß diesbezüglicher Sonderregelung).
    max. 6 Monate für jeden Arbeitnehmer

                                                                                                29
UNTERSTÜTZUNGSMASSNAHMEN
Arbeitsmarktservice
•   Unterstützung für die Erhaltung von Arbeitsplätzen in den Sektoren Textil-, Bekleidungs-,
    Schuh-, Leder- und Holzproduktion

    Zuschuss von 50% des Mindestlohns zuzüglich anfallender Beiträge auf den Basis-
    Abrechnungsbetrag von 2.366,41 HRK für 2020.
    Umschulungs- oder Fortbildungskosten für Mitarbeiter bis zu 100% finanziert.

    max. 24 Monate, oder bis zur Ausschöpfung der zulässigen De-Minimis-Beihilfe von EUR
    200.000, oder 3 Steuerjahre

                                                                                                30
UNTERSTÜTZUNGSMASSNAHMEN
Steuern/Abgaben
•   Zahlungsaufschub der Verbindlichkeiten für Steuern und andere öffentliche Abgaben mit
    Ausnahme von Zöllen und Verbrauchssteuern
•   Unternehmer muss glaubhaft machen, dass er nicht in der Lage ist, die fälligen
    Steuerverbindlichkeiten zu begleichen und darf am Tag der Antragsstellung keine
    überfälligen Steuerschulden haben (max. HRK 200)
•   Zahlungsaufschub für Umsatzsteuerverbindlichkeiten: nur wenn im Vorjahr Umsätze (ohne
    UST) < HRK 7,5 Mio. + Steuerbemessungsgrundlage Lieferungen&Leistungen ist (nicht
    tatsächliche Einnahmen); Zahlungsaufschub für Umsatzsteuerbeträge, die innerhalb von 3
    Monaten fällig werden, beginnend mit Umsatzsteuerverbindlichkeit die im April 2020 fällig
    wird
•   Voraussetzungen: begründeter Antrag
•   Dauer: 3 Monate + 3 Monate für latente Steuern; 24 Monate Ratenzahlung möglich (keine
    Berechnung von Zinsen)

                                                                                                31
ARBEITSRECHTLICHE ASPEKTE
 Homeoffice
   prüfen ob lt. Arbeitsvertrag möglich? Ggf. Annex erstellen
   nur möglich wenn Sicherheit am Homeoffice Arbeitsplatz gewährleistet ist

 Urlaub
   Anordnung bezahlter Urlaub: 15-Tages Frist – vereinbaren, dass aufgrund der
  Ausnahmesituation auf diese Frist verzichtet wird
   unbezahlter Urlaub: kann nicht einseitig angeordnet werden, AN muss beantragen

 Vorübergehende Arbeitsunfähigkeit infolge Isolierung
   Homeoffice möglich? Falls nicht: Arzt sollte vorübergehende Arbeitsunfähigkeit
  feststellen: dann Entgeltfortzahlung ab 1. Tag über HZZO

                                                                                     32
INFORMATIONSQUELLEN KROATIEN
 https://www.wko.at/service/aussenwirtschaft/coronoavirus-update-kroatien.html
  Kroatien-Seite auf dem Portal der WKÖ, wird mind. 1x/Tag aktualisiert
 https://www.koronavirus.hr/ Offizielle Corona-Info Seite der kroatischen Regierung:
 https://www.bmeia.gv.at/reise-aufenthalt/reiseinformation/land/kroatien/
  ‚Aktuelle Hinweise‘ insb. für Reiseinformationen aber auch aktuelle Lage in Kroatien

FRAGEN bitte gerne jederzeit an das AußenwirtschaftsCenter Zagreb
E zagreb@wko.at
T +385 1 4881 900

                     VIELEN DANK, BLEIBEN SIE GESUND & ALLES GUTE!

                                                                                         33
COVID-19 |SITUATION IN
     SERBIEN

3.
     Michael Dobersberger,
     AußenwirtschaftsCenter
     Belgrad

                              34
ALLGEMEINE LAGE IN SERBIEN
 Ausnahmezustand wurde von Präsident Aleksander Vučić am 15.03.2020 ausgerufen

 Zurzeit gilt:

    Ausgangsperre für alle über 65-jährigen Personen
    Ausgangsperre für alle Personen zwischen 17:00 und 05:00
    Schließung aller Bildungseinrichtungen, Gaststätten sowie nicht-essenziellen Geschäften
    Einstellung des kommerziellen Personenflugverkehrs sowie öffentlichen Verkehrs
    Komplettes Einreiseverbot nach Serbien – nun auch für serbische Staatsangehörige
    Einreise aus Österreich nicht möglich – ansonsten 28 Tage Selbstisolation
    WARENVERKEHR AUSGENOMMEN
                                                                                               35
ALLGEMEINE LAGE IN SERBIEN
 Angespannte Situation des Gesundheitssystem

   303 reg. Fälle, 916 Personen getestet, 3 Todesfälle (Stand 24.03.2020)
   Massentests sind geplant
   >300.000 serbische Rückkehrer
   Hilferuf an EU wurde gehört – 7,5 Mio. EUR wurden Serbien versprochen
   andere Länder: Hilfe mittels Spenden, Sendung von medizinischem Equipment oder Personal

                                                                                              36
ALLGEMEINE LAGE IN SERBIEN
 Betriebssperren und -suspendierungen

   Betroffen vor allem KMU und Dienstleistungssektor
   Viele Betriebe haben schon vor Bekanntwerden möglicher Sperren den Betrieb eingeschränkt oder
     ausgesetzt

   22.03.: Schließung aller Gaststätten & Einkaufszentren, außer Lebensmittelgeschäfte & Apotheken
   Präsident Vučić bittet Privatwirtschaft Arbeitskräfte nicht zu kündigen und verspricht im Gegenzug
     Unterstützung seitens der Regierung

                                                                                                         37
SITUATION AN DEN GRENZEN IN SERBIEN
 Ausgenommen von der Grenzsperre in Serbien sind

   Lastkraftfahrer (Transit max. 12 Stunden)
   die Mannschaften von Güterschiffen (Transit befristet)
   und die Mannschaften von Cargo-Flugzeugen

 Verhalten im Warenverkehr

   Fahrer werden von der Grenzpolizei und Sanitätskontrolle inspiziert, aber nicht getestet
   Fahrer bleiben im LKW bis zur Entladung und gehen bis zur nächsten Fahrt in Isolation
   LKWs fahren als Konvoi (30-60 LKWS) unter Polizeieskorte zum Grenzaustrittspunkt bzw. zur Zollstelle

                                                                                                     38
SITUATION AN DEN GRENZEN IN SERBIEN

 Zurzeit können keine Personen nach Serbien einreisen

 Warenverkehr auf den Autobahnen, mittels Flugzeug, Schiffen und Zügen weiterhin möglich

 Kleine Grenzübergänge abseits von Autobahnen wurden geschlossen

 Folgende Grenzübergänge sind für LKW noch offen:

    (HU) Röske - Horgoš (SRB)         (HR) Bajakovo - Batrovci (SRB)

    (MNE) Dobrakovo - Gostun (SRB)    (MK) Tabanovci - Preševo (SRB)

    (RO) Morvita - Vatin (SRB)        (BG) Kalotina - Gradina (SRB)

    (BiH) Rača - Sremska Rača (SRB)
                                                                                            39
GESCHLOSSENE UND PASSIERBARE GRENZSTELLEN
Geschlossene Grenzstellen   Geschlossene Grenzstellen zu     Offene Grenzstellen für den
zu Rumänien:                Bulgarien:                       LKW-Frachtverkehr:
•   Vrbica                  •    Strezimirovci
•   Nakovo                       Mokranje
•   Jasa Tomic
                            •                                Zu Ungarn ( an der A1/E-75)
                            •    Ribarci                     •Horgos /Röszke
•   Kaludjerovo
•   Djerdap 2
                            Geschlossene Grenzstellen zu     Zu Rumänien
Geschlossene Grenzstellen   Nordmazedonien:                  •Vatin/Moravita
zu Ungarn:
                            •    Prohor – Pcinjski
•   Rastina                                                  Zu Bulgarien (via A4/E-80)
                            •    Goles- Golema Crcorija
•   Bajmok                                                   •Gradina/Kalotina
•   Backi Vinogradi
                            Geschlossene Grenzstellen zu
•   Horgos 2                                                 Zu Kroatien (via A3/E-70)
•   Djala                   Montenegro :                     •Batrovci / Bajakovo
•   Rabe
                            •    Godovo
                                                             Zu Bosnien und Herzegowina:
                            •    Vrbnica
Geschlossene Grenzstellen   •    Jabuka
                                                             • Sremska Raca und Kotroman
zu Kroatien:                                                 /Vardiste
•   Sot                     Geschlossene Grenzstellen zu
•   Ljuba                                                    Zu Nordmazedonien (E-75)
•   Bezdan                  Bosnien und Herzegowina:         •Presevo / Tabanovci
•   Berkasovo
•   Vajska (Fähre)          •   Priboj
                                                             Zu Montenegro (via E-763)
                            •   Carevo polje
                                                             •Gostun/Dobrakovo
                            •   Mali Zvornik (Alte Brücke)
                            •   Jamena ( Fähre)                                            40
FLUSSSCHIFFAHFT SERBIEN
Geschlossene Flussgrenzpunkte   Offene Flussgrenzpunkte für
zu Rumänien:                    Frachtschiffe:
•   Golubac
                                • Kanjiža (Revisionshafen Theiss
•   Gornji Milanovac
                                  Grenze zu Ungarn, Anlegestelle
•   Tekija                        Senta
•   Kladovo
                                • Bezdan ( Donau, Grenze zu
                                  Kroatien )
Geschlossene Flussgrenzpunkte   • Sremska Mitrovica ( Save,
zu Bosnien und Herzegowina        Grenze zu Kroatien)
•   Perucac                     •   Veliko Gradište (Donau,
                                    Grenze zu Rumänien)

                                • Prahovo (Donau, Grenze zu
Geschlossene Flussgrenzpunkte     Rumänien)
zu Kroatien (Donau)
• Apatin
• Novi Sad

                                                                   41
GETROFFENE MASSNAHMEN IN SERBIEN
 Exportverbote

   Beschluss über das temporäre Exportverbot von wesentlichen Gütern (vorerst für 30 Tage):
     ▫   Sonnenblumenkerne und –öl
     ▫   Ethylalkohol für die Erzeugung von Desinfektionsmittel
     ▫   Rübenzuckermelasse aus der Gewinnung oder Raffination von Rübenzucker und Hefe in verschiedenster Form
     ▫   Seife und Desinfektionsmitteln sowie Papiertücher und Windeln
     ▫   Schutzausrüstung (Masken, Schutzbrillen, usw.) und chirurgische Schutzausrüstung

   Beschluss über das Generalverbot der Ausfuhr von Arzneimitteln und med. Ausrüstung:
     ▫   Der Export und Reexport aus der Republik Serbien ist vorerst für 30 Tage untersagt, außer:
         a) wenn diese Artikel in Serbien hergestellt, aber nicht registriert & nur für ausländische Märkte bestimmt sind
         b) wenn eine ausländische Person diese Artikel im Transitverfahren aus dem Zollgebiet Serbien versendet

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WIRTSCHAFTLICHE MASSNAHMEN IN SERBIEN
 Serbischer Präsident Vučić am 23.03.2020 in einer Pressekonferenz:

    Ein Maßnahmenpaket ist für Ende März angekündigt
    Firmen, die Mitarbeiter in der Krise entlassen, können nicht mit Unterstützung rechnen
    Ein mögliches negatives Wirtschaftswachstum soll nur maximal -2% betragen
    Serbien möchte eines der drei Ländern mit den geringsten Auswirkungen in Europa sein

 Serbischer Finanzminister: Staat habe genügend Finanzmittel für die Krise

 Kritik von Verbänden und aus der Privatwirtschaft wegen langsamer Vorgangsweise und
  unkonkreten Aussagen der serbischen Regierung

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WIRTSCHAFTLICHE MASSNAHMEN IN SERBIEN
 Maßnahmen seitens der Nationalbank:
   Es wurden Firstverlängerungen von 90 Tagen für alle Schuldner privater und juristischer Natur für
      die Rückzahlung von Krediten sowie Leasing eingeführt
     Es gilt für Verbindlichkeiten, die nicht kürzer als 90 Tage sein dürfen
     Keine Verzugszinsen und keine anderen rechtliche Maßnahmen zur Forderungseintreibung
     Informationen auf den Internetseiten der Banken und Benachrichtigung aller Kunden (Schuldner)
     Ohne Verzichtserklärung innerhalb von 10 Tagen gilt das Stundungsangebot als angenommen
     Der Referenzzinssatz wurde um 0,5 Prozent auf 1,75% gesenkt

                                                                                                        44
WIRTSCHAFTLICHE MASSNAHMEN IN SERBIEN
 Vorgeschlagene wirtschaftliche Maßnahmen in Serbien:

   Eine definitive Zusage des Finanzministers ist noch abzuwarten
   Aufschub von Steuer- und Sozialleistungen für kleine und mittelständige Unternehmen
   Vereinfachter Zugang zu Bankkrediten sowie die direkte Unterstützung in Form von Subventionen
     oder Hilfsprogrammen und Liquiditätsgarantien

   Nachstehende besondere Maßnahmen wurden für schwer betroffene Branchen (Tourismus und
     Gastronomie, Kulturindustrie, internationaler Transport) vorgeschlagen:
     ▫   Stornierung von Vorauszahlungen auf Unternehmensgewinne
     ▫   Abschaffung von Lohnsteuerabgaben

                                                                                                    45
WIRTSCHAFTLICHE MASSNAHMEN IN SERBIEN
 Vorgeschlagene wirtschaftliche Maßnahmen in Serbien:

   Die serbische State Aid Control Commission genehmigt flexiblere Vorschriften für staatliche Hilfe
   Finanzierung von medizinischen und anderen Dienstleistungen von öffentlichem Interesse zur
     Bekämpfung von Covid-19

   Direkte finanzielle Unterstützung der Bürger und für alle Unternehmen, z. B. Lohnsubventionierung
     oder vorübergehende Aussetzung / proportionale Reduzierung der Steuerverbindlichkeiten

   Keine Entlassungen oder Lohnkürzungen im öffentlichen Sektor
   Stadt Belgrad stellt 173.000 Hilfspakete für Personen mit einer Pension kleiner als 30.000 RDS
   Mit 01.04.2020 erfolgt eine Gehaltserhöhung von 10% im Gesundheitswesen

                                                                                                        46
ARBEITSRECHT IN SERBIEN
 Arbeitsrechtliche Maßnahmen:

   Es soll den Arbeitskräften die Arbeit via Home Office ermöglicht werden
   Wenn dies nicht möglich ist, müssen entsprechende hygienische und technische Maßnahmen am
     Arbeitsplatz vorhanden sein oder getroffen werden

   Vergleich zu österreichischen Lösungen in der Coronakrise bei Arbeitsverhältnissen
     ▫   Kurzarbeit

     ▫   Kinderbetreuung

     ▫   Corona-Gesetz nach österreichischem Vorbild

                                                                                                47
ARBEITSRECHT IN SERBIEN
 Gibt es Kurzarbeit in Serbien?

    Es gibt kein eigenes Gesetz bzgl. einer Kurzarbeit, wie zB die Corona-Kurzabeit in Österreich
    Es gibt aber 2 Möglichkeiten Arbeitszeit flexibel zu gestalten

                                                                                                     48
ARBEITSRECHT IN SERBIEN
 Gibt es Kurzarbeit in Serbien?

    Bei Beendigung oder Verringerung eines Arbeitsverhältnisses ohne eigenes Verschulden der Arbeitskraft
      muss vom Arbeitgeber ein Bescheid verfasst werden und für die Arbeitskraft entsteht folgender Anspruch:
      ▫   auf eine Lohnentschädigung von 60% des Durchschnittslohns (aber mind. Mindestlohn von 30.000 RSD | 250 EUR)

      ▫   gilt für maximal 45 Tage in einem Kalenderjahr

      ▫   für eine Verlängerung bedarf es eine Entscheidung der serbischen Regierung durch das zuständige Ministerium

    Beispiel: Verringerung des Arbeitsvolumens ohne eigenes Verschulden um 50%
      ▫   Für das erbrachte Arbeitsvolumen von 50% erhält die Arbeitskraft 50% des ursprünglichen Gehalts

      ▫   Für die fehlenden 50% des Arbeitsvolumens gilt die Grundlage 60% des Durchschnittslohns

      ▫   Gehalt: EUR 700 - Anspruch EUR 350 für die 50% Arbeitsleistung & EUR 210 als Lohnentschädigung – EUR 560

                                                                                                                        49
ARBEITSRECHT IN SERBIEN
 Gibt es Kurzarbeit in Serbien?

    Arbeitszeit könnte auch verteilt werden – hier muss aber folgendes beachtet werden:
      ▫   max. Arbeitszeit pro Woche: 48 Stunden

      ▫   Überstundenzuschlag von 26% ab 8 Stunden pro Tag bzw. ab 40 Stunden pro Woche

      ▫   max. Anwendungszeitraum 6 Monate

      ▫   dies muss schriftlich zwischen Arbeitgeber und Arbeitskraft festgehalten werden

    Beispiel: April und Mai kann nur 50% gearbeitet werden, sprich 4h pro Tag, dann könnte
      ▫   von Juni – September die tägliche Arbeitszeit von 8 auf 9h erhöht werden

      ▫   Es müsste aber für die 9. Stunde ein Überstundenzuschlag bezahlt werden

                                                                                              50
ARBEITSRECHT IN SERBIEN
 Kinderbetreuung in Serbien – Entgeltfortzahlungen?

    Es gibt hier noch keine eigene rechtliche Grundlage für die Coronakrise
    Serbische Regierung hat angekündigt, dass Erziehungsberechtigte mit Kindern unter 12 Jahren während des
      Ausnahmezustands nicht gekündigt werden können

    Angestellte Erziehungsberechtigte mit Kindern unter 12 Jahren, die aus Gründen der Kinderbetreuung nicht
      arbeiten können, haben Anspruch auf eine Lohnentschädigung

    Wenn der Erziehungsberechtigte nicht auf bezahlten Urlaub geschickt wird, gilt dies als Unterbrechung des
      Arbeitsverhältnis ohne eigenes Verschulden der Arbeitskraft und entsteht der gleiche Anspruch wie zuvor:

      ▫   Lohnentschädigung von 60% des Durchschnittslohns (mind. Mindestlohn von 30.000 RSD | 250 EUR)

      ▫   gilt für maximal 45 Tage in einem Kalenderjahr
                                                                                                             51
ARBEITSRECHT IN SERBIEN
 Beendigung eines Arbeitsverhältnisses

    Kommt es aufgrund der Coronakrise zu einer Kündigung, kann dies durch technische, wirtschaftliche
      oder organisatorische Änderungen im Unternehmen begründet werden

    Die Arbeitskraft hat Anspruch auf ausstehenden Gehälter, Abfertigung & andere Gehaltsbestandteile
    Kündigungsfrist hängt vom jeweiligen Arbeitsvertrag ab
    Abfertigung beträgt 1/3 des Durchschnitts der letzten 3 Gehälter für jedes Jahr der Beschäftigung
      ▫   Bsp. Abfertigung bei einer Beschäftigung von 3 Jahren beträgt dann ein volles Gehalt (Ø letzten 3 Monate)

    Alle Ansprüche müssen innerhalb von 30 Tagen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses ausbezahlt
      werden

                                                                                                                      52
ARBEITSRECHT IN SERBIEN
 Erwarten wir ein eigenes Corona-Gesetz, wie in Österreich, auch in Serbien?

    Derzeit liegen uns keine Informationen zur Verabschiedung eines separaten COVID-19-Gesetzes vor
    Es gibt kein Epidimiengesetz nach österreichischem Vorbild
    Es gibt ein Gesetz zum Schutz der Bevölkerung vor Infektionskrankheiten
    Nach dem Beschluss der serbischen Regierung der Republik Serbien wurde COVID-19 zur
      Infektionskrankheit erklärt, weshalb die in diesem Gesetz vorgeschriebenen Maßnahmen zur
      Prävention und Bekämpfung von Infektionskrankheiten auch bei COVID-19 gelten

                                                                                                       53
ARBEITSRECHT IN SERBIEN
 Serbisches Arbeitsministerium zu Selbstisolation/Quarantäne:

    Eine Arbeitskraft in behördlich angeordneter Selbstisolation hat Anspruch auf eine
      Lohnentschädigung nach dem Krankenversicherungsgesetz

    Die ersten 30 Tage der Abwesenheit werden vom Arbeitgeber und ab dem 31. Tag von der
      Krankenkasse bezahlt

    Arbeitskraft muss Bescheid an Arbeitnehmer elektronisch übermitteln
    Entschädigung nach dem Krankenversicherungsgesetz entfällt bei Verstoß gegen
      Selbstisolierung/Quarantäne

    Die Gehaltsentschädigung nach dem Krankenversicherungsgesetz sind 65% des durchschnittlichen
      Gehalt der letzten 12 Monate
                                                                                                    54
ARBEITSRECHT IN SERBIEN
 Serbisches Arbeitsministerium zu unbezahlten Urlaub

    Nur auf Antrag der Arbeitskraft kann der Arbeitgeber das Recht auf unbezahlten Urlaub gewähren

 Serbisches Arbeitsministerium zu Arbeitslosengeld

    Anspruch auf Arbeitslosengeld beim Arbeitsamt: Dieser Anspruch entsteht nur dann, wenn
      kontinuierlich oder zeitweise als Teilzeitkraft für einen Zeitraum von mindestens 12 Monaten eine
      Arbeitstätigkeit ausgeübt wurde

                                                                                                          55
WEITERE MASSNAHMEN IN SERBIEN
 Serbische Wirtschaftskammer hat spezialisierten Informationsdienst eingerichtet:

    E covid19@pks.rs
    Call Center +381 8 0800 808 809

 Aktuelle Situation zu Serbien unter wko.at/aw/rs/

                                                                                     56
NORDMAZEDONIEN & MONTENEGRO

 Aktuelle Situation zu Nordmazedonien unter wko.at/aw/mk/

 Aktuelle Situation zu Montenegro unter wko.at/aw/me/

                                                             57
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      Christian Braunig
      Managing Partner
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                             58
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       JELENA NIKOLIĆ                                                                               OLIVERA BRKOVIĆ
       Partner                                                                                      Senior Associate
       jelena.nikolic@jpm.rs                                                                        olivera.brkovic@jpm.rs

       Vladimira Popovića 6, NBGP Apartments, 11070 Belgrad
      T + 381 11 207 6850 | F +381 11 2076899 | W www.jpm.rs

                                                                                                                             59
ICH WÜNSCHE IHNEN VIEL KRAFT UND
DURCHHALTEVERMÖGEN!

Österreichisches AußenwirtschaftsCenter Belgrad
Vladimira Popovica 6 / aprt. 103
11070 Belgrad
T +381 11 301 58 50
belgrad@wko.at
wko.at/aussenwirtschaft/rs

                                                  60
COVID-19 |SITUATION IN
     RUMÄNIEN

4.
     Gerd Bommer,
     AußenwirtschaftsCenter
     Bukarest

                              61
COVID 19 – UMFRAGE DES AC BUKAREST 1/9
 über 100 Teilnehmer
 Auswirkungen: 39 % starke, 36 % mittlere, 10 % geringe, 14 % zu früh
                                   zu früh
                                    15%

                         geringe                            starke
                           10%                               39%

                                   mittlere
                                    36%                                  62
COVID 19 – UMFRAGE DES AC BUKAREST 2/9

 Auswirkungen:                                Auswirkungen auf mein Unternehmen
                                         60%
                                         50%
     56 % Nachfragerückgang
     49 % Unsicherheiten, um            40%
      Entscheidungen zu treffen          30%
     46 % Cash Flow Herausforderungen   20%
     39 % Telearbeit
     34 % Vertragliche Fristen wegen    10%
      Logistik nicht einhaltbar          0%
     16 % Erzwungene Änderungen im
      Angebot für Kunden
     15 % Personalknappheit

                                                                                   63
COVID 19 – UMFRAGE DES AC BUKAREST 3/9
                                                              keine Steigerung
 Auswirkungen auf den Umsatz                  Rückgang < 5 Auswirkung 2%
  1. Halbjahr 2020:                                 %           6%
                                                   6%
     1 % Steigerung
     3 % keine Auswirkung
     3 % Rückgang bis 5 %
     5 % Rückgang zwischen 5 % und 10 %     Rückgang v. 5
                                                - 10 %
     17 % Rückgang zwischen 10 % und 20 %
                                                  9%
     24 % Rückgang über 20 %                                                    Rückgang >
                                                                                    20 %
                                                                                    45%

                                                    Rückgang v.
                                                     10 - 20 %
                                                       32%

                                                                                              64
COVID 19 – UMFRAGE DES AC BUKAREST 4/9
 Auswirkungen auf
                                                                  starker
  Unternehmensziele 2020                                         Rückgang
                                                                    18%

     2 % Leichte Steigerung        zu früh
     19 % Keine Auswirkung          38%
     23 % Leichter Rückgang
     18 % Starker Rückgang
     39 % Zu früh, um Aussage zu
      treffen
                                                                       leichter
                                                                      Rückgang
                                                                         23%

                                         leichte
                                       Steigerung     keine
                                           2%       Auswirkung
                                                       19%

                                                                                  65
COVID 19 – UMFRAGE DES AC BUKAREST 5/9
 Behindern die          weiss nicht           JA
  Behördenvorschriften      22%               20%

  Ihre Tätigkeit /
  Produktion?

     20 % Ja
     58 % Nein
     22 % Weiss nicht

                                       NEIN
                                       58%

                                                    66
COVID 19 – UMFRAGE DES AC BUKAREST 6/9
 Welche Sicherheits- und                           Welche Sicherheitsvorkehrungen für Ihr Personal
  Gesundheitsvorkehrungen für                                  haben Sie implementiert
  Ihr Personal haben Sie                     100%

  implementiert?                             80%
                                             60%
     89 % Telearbeit                        40%
     75 % Video Conferencing
                                             20%
     72 % Einschränkungen internationaler
      Dienstreisen                            0%
     67 % Einschränkungen von Inlands-                    Telearbeit
      Dienstreisen                                         Video Conferencing
     64 % Absagen bzw. Verschiebungen von                 Reduktion Auslands-Dienstreisen
      Veranstaltungen
                                                           Reduktion Inlands-Dienstreisen
     64 % Verfügbarmachung von
      Handdesinfektionsmitteln usw. in den                 Absage/Verschiebung von Veranstaltungen
      Büros und allgemeinen Räumlichkeiten                 Verfügbarkeit v. Desinfektionsmittel, etc. im Betrieb
     63 % Absagen bzw. Verschiebungen von                 Absage/Verschiebung von Meetings
      Meetings
     44 % Flexible Arbeitszeiten

                                                                                                                   67
COVID 19 – UMFRAGE DES AC BUKAREST 7/9
 Was sind die 5 am meisten              80%   75%

  betroffenen Aspekte Ihres              70%

  Geschäftes?                            60%
                                                     51%
                                         50%

                                         40%               38%
                                                                 33%   32%
     70 % Kundennachfrage
     51 % Logistik                      30%
     38 % Personal und                  20%
      Personalverfügbarkeit
     33 % Beschaffung von Materialien   10%
     32 % Investitionspläne             0%

                                                                             68
COVID 19 – UMFRAGE DES AC BUKAREST 8/9
 Auswirkungen auf            Gleichbleibend
                                   16%
  den Umsatz
  Gesamtjahr 2020:
                            Steigerung
                                3%
     81 % Rückgang
     16 % Gleichbleibend
     3 % Steigerung

                                               Rückgang
                                                 81%

                                                          69
COVID 19 – UMFRAGE DES AC BUKAREST 9/9
                                               Apr.20
 Wann ist ihr                                  0%
  Geschäft „back to
  normal“?
                           Sommer
  (zumindest 95 %           2020
  Auftragseingang/           36%
                                                         Nach
  Umsatz)                                               Sommer
     43 % nach Sommer                                    43%
      2020
     36 % Sommer 2020
     22 % Mai oder Juni
      2020
     0 % April 2020

                                    Mai/Juni
                                     2020
                                      21%

                                                                 70
ALLGEMEINE LAGE
 Rumänien verfügt über voll funktionsfähige Regierung. (Wiedergewählt wurde das konservative
  Kabinett Ludovic Orban III.)
 Notstand per Dekret vom 16.03.2020 für 30 Tage bis 15.04.2020.
 Infektionskrankenhäuser ausschließlich für COVID-19 Patienten, etc. Nur absolut notwendige
  Operationen und Behandlungen.
 Ausgangssperren seit Sonntag 22.3. 22:00 - 06:00 Uhr, seit Mittwoch 25.03. auch 06:00 – 22:00 Uhr
 Bewegung zwischen 06:00 – 22:00 Uhr nur für Arbeitszwecke, dringende ärztliche Behandlungen,
  Versorgung von Kindern/Kranken/älteren Personen, Einkäufe, kurze Spaziergänge. Bei Verlassen der
  Wohnung zu jeder Tageszeit muss dem Kontrollorgan eine eidesstattliche (Eigen)Erklärung
  ausgehändigt werden
 Gruppenbildung von mehr als 3 Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, sind
  untersagt.
 Die soziale Distanz im öffentlichen Raum soll bei mindestens 1,5 Meter liegen. Öffentliche
  Stellen und Wirtschaftstreibende haben für die Einhaltung zu sorgen (z. B. Supermarkt, Bank,
  Apotheke)
 Schulsperren vorläufig bis Ende April
 250.000 Arbeitsverträge bislang in Rumänien ausgesetzt, Arbeitslosigkeit wird massiv steigen
                                                                                                 71
GETROFFENE MASSNAHMEN
   Obligatorische Heim-Quarantäne für alle Personen aus Ländern der „Gelben Zone“ mit mehr als 500 COVID-
    19 Fällen, unter anderem aus Österreich. Per 25.03.2020, 13.00 Uhr, 96.000 Personen.
   Institutionelle Quarantäne für alle ankommenden Personen aus „roten“ Ländern (Iran, Italien, Frankreich,
    Deutschland, Spanien), per 25.03.2020, 13.00 Uhr, 6.000 Personen.
    -> Aktuelle Aufstellung unter: www.cnscbt.ro/index.php/liste-zone-afectate-covid-19

   Bei Ankunft an Straßen-Außengrenzen Rumäniens: Eigendeklaration –> Quarantäne.
   Quarantäne wird von der „Directia de Sanatate Publica“ ausgestellt (Aviz epidemiologic), dieses ist die
    Basis, dass der Hausarzt eine Krankenstandsbestätigung ausstellt, alle Mitarbeiter in Quarantäne haben ein
    solches Zertifikat
   Verbot aller öffentlicher Veranstaltungen, dies betrifft, kulturelle, künstlerische, wissenschaftliche,
    religiöse, Sport-, Unterhaltungsaktivitäten
   Geschlossen sind: Shopping-Center (außer Lebensmittel-EH und Apotheken), Restaurants, Zahnarztpraxen
   Verboten sind weiters alle Aktivitäten in Spas, Fitnesscentern, Kosmetiksalons, Spielhallen und Casinos
   Bauindustrie wurde bisher nicht geschlossen, 1,5 Meter Abstand einzuhalten, Sicherheitsvorkehrungen
   Die Regierung bucht zu festgelegten Konditionen Hotels und Pensionen als Quarantänestationen
                                                                                                                 72
SITUATION AN DEN GRENZEN I - PERSONEN
EINREISEN von Ausländern seit 22.3. (22.00 h) nicht mehr gestattet, außer:
   Personen, die im beruflichen Interesse reisen und über ein Visum oder eine Aufenthaltserlaubnis verfügen (z. B.
    Niederlassungsleiter in Rumänien, ACHTUNG: Einreise in Ungarn! und derzeit kein Weg retour!)
   Personen im Transit durch Rumänien und für die im Einvernehmen mit dem Herkunftsstaat Reisekorridore durch
    Rumänien organisiert werden
   Familienangehörige von Staatsangehörigen anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder des Europäischen
    Wirtschaftsraums oder der Schweizerischen Eidgenossenschaft mit Wohnsitz in Rumänien
   Personen, die ein Visum für einen dauerhaften Aufenthalt, eine Aufenthaltserlaubnis oder ein Dokument besitzen,
    ausgestellt entweder von den rumänischen Behörden oder ein ihnen gleichwertiges Dokument von den Behörden
    anderer EU-Staaten
   Diplomatisches oder konsularisches Personal, Personal internationaler Organisationen, Militärpersonal oder
    Personal, das humanitäre Hilfe leisten kann
   Personen, die sich auf der Durchreise befinden, einschließlich derjenigen, die aufgrund der Gewährung eines
    konsularischen Schutzes zurückgeführt wurden
   Passagiere, die aus zwingenden Gründen reisen (medizinisch oder familiär)
   Personen, die internationalen Schutz benötigen oder aus anderen humanitären Gründen reisen.
AUSREISEN sind derzeit nach wie vor möglich, allerdings nicht nach Ungarn und nicht nach Serbien.
                                                                                                                      73
SITUATION AN DEN GRENZEN II - PERSONEN
Bei Transit durch UNGARN:
 Derzeit täglicher Transitkorridor von 21.00 bis 05.00 Uhr bis auf Widerruf
    Von Österreich über Ungarn nach Rumänien
    NICHT von Rumänien über Ungarn nach Österreich
 Rumänische und Bulgarische Staatsbürger erlaubt
 Ausländische Staatsbürger, die aus Österreich und Slowenien nach Ungarn einreisen
  möchten. Voraussetzung für ihre Einreise ist die Zusicherung der Ausreise aus Ungarn
  (Einreise in Rumänien) und die Vorlage einer Genehmigung der Nachbarländer, die den
  Wunsch einer Durchreise durch Ungarn bestätigt.
 Zug- und Busverkehr ist derzeit ausgesetzt
 Flugverkehr ist derzeit ausgesetzt (Austrian, laudamotion, Tarom, Wizzair)

                                                                                         74
SITUATION AN DEN GRENZEN II - GÜTERTRANSPORT
 BASIS: Leitlinien der Europäischen Kommission für Grenzkontrollen, um die Gesundheit
  und Verfügbarkeit von Waren und wichtigen Dienstleistungen sicherzustellen wurden
  publiziert (Guidelines for Border Controls)
 Der Grenzübertritt für den Gütertransport ist derzeit an den Grenzen Rumäniens möglich
 An der ungarischen und serbischen Grenze ist zur Zeit der Gütertransport möglich.
 Gütertransporte können weiterhin über Ungarn erfolgen. Fahrer von Güterfahrzeugen mit
  einem zulässigen Höchstgewicht von über 2,4 t müssen über Desinfektionsmittel,
  Handschuhe, Atemschutzmasken verfügen und über Dokumente, die die Reiseroute bis zum
  Ziel bestätigten, verfügen. Sie dürfen passieren, wenn sie die Fahrtroute nachweisen können
  und keine Krankheitssymptome aufweisen.

                                                                                            75
SITUATION AN DEN GRENZEN II - GÜTERTRANSPORT
                                 Offene Korridore für den
                                 Gütertransport
                                 innerhalb Rumäniens

                                 Stand: 24.03.2020
                                 www.mt.gov.ro

                                                            76
WIRTSCHAFTLICHE UNTERSTÜTZUNGSMASSNAHMEN I
 Frist zur Steuerabgabe (31.3.2020) für Liegenschaften, Gebäude, Fahrzeuge um drei Monate
  verschoben.
 ACHTUNG: Fristen für Steuer- und Sozialversicherungserklärungen Gehälter/Löhne aufrecht!
 Privatpersonen sollen Zahlungen für monatliche Raten von Darlehen für 1 – 2 Monate
  aussetzen können. (Zusammenarbeit mit kommerziellen Banken wird angestrebt) –
  Notenbank definiert Aussetzung von bis zu 3 Monaten als nicht notleidende Kredite
 Exportverbot für medizinische Geräte, Sanitärartikel und Medikamente in Verbindung mit
  der Behandlung von COVID-19 Erkrankungen für 6 Monate
 Für das Gesundheitssystem sollen 10 Mio. Euro zur Finanzierung der notwendigen
  Quarantäne für Corona-Patienten, 50 Mio. Euro für COVID-19 Kits und 73 Mio. Euro für die
  Aufrüstung von Intensivstationen frei gemacht werden
 Angestellte können von zu Hause arbeiten. Dazu sind Ergänzungen zu den individuellen
  Arbeitsverträgen vorgeschrieben. Für 3 Monate Notstand keine Revisal Meldung notwendig.
                                                                                             77
WIRTSCHAFTLICHE UNTERSTÜTZUNGSMASSNAHMEN II
Maßnahmen aufgrund der Notstandsverordnung Nr. 195 vom 16.03.2020:
   Die Behörden sind befugt, über Produktionseinheiten für die zur Bekämpfung der Covid-19 Epidemie
    erforderlichen Materialien und Ausrüstungen zu verfügen
   Begünstigte von EU-Förderungen, die von der Annahme der in diesem Dekret vorgesehenen Sofortmaßnahmen
    betroffen sind, können zusammen mit den Verwaltungsbehörden beschließen, die nach dem Gesetz
    geschlossenen Finanzierungsverträge auszusetzen
   Das Ministerium für Wirtschaft, Energie und Unternehmensumfeld stellt auf Anfrage der
    Wirtschaftreibenden, deren Tätigkeit wegen der COVID-19 Lage beeinträchtigt ist, Notstandsbescheinigungen
    auf Grundlage von rechtfertigenden Belegen aus (noch nicht verfügbar)
   Die Kontinuität der öffentlichen Dienstleistungen (Energie, Strom, Wasser, usw.) wird gesichert
   Die Gültigkeit öffentlicher Dokumenten, die während der Dauer des Notstandes ablaufen, bleibt aufrecht
   Preise für dringend benötigte Arzneimittel und medizinische Geräte, für Lebensmittel sowie für
    Dienstleistungen des öffentlichen Dienstes (Strom und Wärme, Gas, Wasserversorgung, Abwasserentsorgung,
    Kraftstoffe usw.) können (in den Grenzen des Durchschnittspreises der letzten 3 Monate vor der Erklärung des
    Ausnahmezustands) limitiert werden.

                                                                                                              78
WIRTSCHAFTLICHE UNTERSTÜTZUNGSMASSNAHMEN III
Weitere Maßnahmen aufgrund der Dringlichkeitsverordnung Nr. 29 vom 21.03.2020:
 Erhöhung der Obergrenzen für Kreditgarantien für KMU aus dem Garantiefond, in einer ersten Phase
  um 5 Mrd. RON und bei Bedarf bis zu insgesamt 15 Mrd. RON
 Die Zinsen bei gewährten Krediten werden zu 100 % bis zum 31.03.2021 subventioniert; die
  Garantie deckt 90 % der Kredite von bis zu 1 Mio. RON und 80 % jener in Wert von über 1 Mio. RON
 Laufzeit der Kredite für laufende Betriebsausgaben: 36 Monate (erweiterbar um weitere 36
  Monate); für Investitionen: 120 Monate
 ausstehende Steuern und sonstige Verbindlichkeiten gegenüber dem Staatshaushalt werden aus
  den im Rahmen des Programms „IMM INVEST ROMÂNIA” gewährten Krediten getilgt
 Aufschub der Zahlung von Miete und Betriebskosten für Firmensitz und weitere Niederlassungen
 beschleunigte Rückvergütung der Umsatzsteuer bis zu einer Obergrenze von 9 Mrd. RON

                                                                                                 79
MASSNAHMEN DER STEUERBEHÖRDE ANAF
 Aussetzung bzw. Nichteinleiten von Zwangsvollstreckungen von Schulden gegenüber dem
  Staatshaushalt. In diesem Zusammenhang werden keine Vorladungen ausgestellt, Pfändungen auf
  Bankkonten und Pfändungen an Vermögenswerte vorgenommen. (Ausnahme: Steuern, die im
  Falle einer strafrechtlichen Verfolgung fällig werden)
 Die Mehrwertsteuer wird im März 2020 für Anträge erstattet, die gelöst wurden und für die
  Entscheidungen ausgestellt wurden
 Beschleunigung der MWSt.-Rückerstattung ab dem 1. April 2020
 Aussetzung von Steuerprüfungen, ausgenommen solche, die elektronisch durchgeführt werden
  können. Ausnahme: Bei Verdacht auf Steuerhinterziehung
 Aussetzung einiger Betrugsbekämpfungsmaßnahmen im Zusammenhang mit Grenzkontrollen für
  Bulgarien
 Frist für die Abgabe von Steuererklärungen wird vom 25. März 2020 bis zum 25. April 2020
  verlängert (wurde so nicht flächendeckend implementier, z. B. unser Büro)

                                                                                              80
ARBEIT / SOZIALES I
Maßnahmen aufgrund der Notstandsverordnung Nr. 195 vom 16.03.2020:
   Regierung kann Arbeitgeber und Arbeitnehmer, die von den Auswirkungen der COVID-19-Krise betroffen sind,
    unterstützen, indem sie von den geltenden gesetzlichen Bestimmungen abweicht
   Auf Anordnung des Ministers für Arbeit und Soziales werden Sozialschutzmaßnahmen für die Arbeitnehmer und ihre
    Familienangehörigen aus den Wirtschaftssektoren festgelegt, deren Tätigkeit während der Notstandszeit durch
    Entscheidungen der Behörden ganz oder teilweise beeinträchtigt oder eingestellt wird
   Individuelle Arbeitsverträge können aufgrund von Quarantäne-Maßnahmen auf Basis des Notstandes (für dessen
    Dauer) suspendiert werden
   Kollektive Arbeitsverträge und Abkommen behalten weiterhin Ihre Gültigkeit
   Wo möglich wird während des Notstandes die Arbeit von zu Hause durchgeführt oder die als „telemunca”
    bezeichnete Fernarbeit durch einseitigen Beschluss des Arbeitgebers eingeführt
     Dafür bedarf es des einseitigen Beschlusses (decizie) und einer Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer
     „Echte“ Nachträge zur Telearbeit müssen im Revisal eingetragen werden, wenn Dauer des Notstandes über 3 Monaten liegt
   Die Arbeitsinspektorate führen keine Kontrollen während der Dauer des Notstandes durch
   Anträge auf Sozialleistungen können auch elektronisch eingereicht werden

                                                                                                                              81
ARBEIT / SOZIALES II
Betriebsbedingte Arbeitslosigkeit („Somaj tehnic“) – Mitteilung des Arbeitsministeriums.
Folgende Bedingungen müssen erfüllt sein:
   Unterbrechung der Unternehmenstätigkeit, ganz oder teilweise, auf der Grundlage der Entscheidungen, die von
    den zuständigen Behörden gemäß den gesetzlichen Bestimmungen während des Zeitraums des Notstands erlassen
    wurden. Dazu stellt das Ministerium für Wirtschaft, Energie und Geschäftsumfeld ein Zertifikat für Notsituationen
    gemäß Art. 12 des Dekrets des rumänischen Präsidenten Nr. 195/2020 aus. Die Durchführungsnormen sind noch
    nicht veröffentlicht worden.
   Verringerung der Aktivität aufgrund der Auswirkungen der COVID-19-Epidemie. DAS UNTERNEHMEN VERFÜGT
    NICHT ÜBER DIE FINANZIELLEN MITTEL, UM DIE ZAHLUNG ALLER GEHÄLTER IHRER MITARBEITER VORZUNEHMEN.
    Arbeitgeber können von der Zahlung der Zulage für bis zu 75 % ihrer Arbeitnehmer, die zum Zeitpunkt des
    Inkrafttretens der Verordnung über individuelle Arbeitsverträge verfügen, profitieren.
   Eigenverantwortliche Erklärung des Geschäftsführers (administrator) als Basis, dass Umsatz im Monat vor
    Einreichung um mindestens 25 % zum mittleren Umsatz Jänner bis Februar 2020 gesunken ist
   Die Begleichung der als Entschädigung gezahlten Beträge aus dem Arbeitslosenversicherungsbudget erfolgt
    innerhalb von 30 Tagen nach Übermittlung des Antrages und der Unterlagen per E-Mail. Die Unterlagen werden
    im laufenden Monat zur Zahlung der für den Vormonat geltenden Gehälter eingereicht.
   Für Auszahlung verantwortlich sind die regionalen Arbeitslosenämter AJOFM (Agentia Judeteana pentru
    Ocuparea Fortei de Munca), Unterlagen per Mail an regionales ANOFM (Agentia Nationala pentru Ocuparea Fortei de
    Munca) Büro (AJOFM) zu senden, z. B. E brasov@anofm.gov.ro oder E ajofm@bv.anofm.ro
   Einführung der Elektronischen Post per Dringlichkeitsverordnung Nr. 30/21.03.2020 definiert
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ARBEIT / SOZIALES III
Bezahlte Arbeitsfreistellung für Eltern von Kindern unter 12 Jahren
 bei vorgeschriebener Schulsperre
 Anspruch hat jeweils nur ein Elternteil
 Höhe: entspricht 75 % des für einen Arbeitstag gezahlten Gehalts, max. 75 % des
  durchschnittlichen Bruttogehalts in Rumänien, das sind 5.429 RON für 2020 (ca. EUR 1.143).
 Dieses Einkommen unterliegt der normalen Berechnung der Einkommensteuer und der
  Sozialversicherungsbeiträge, mit Ausnahme des Sozialbeitrags für Arbeitslosigkeit (2,25 %).
 Beiträge werden vom Arbeitgeber entrichtet und danach aus dem Garantiefonds für
  Ansprüche auf Arbeitsentgelt (fondul de garantare pentru plata creantelor salariale)
  ausgeglichen
 Rückerstattung: innerhalb von 60 Kalendertagen ab Einreichung der Unterlagen

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ARBEIT / SOZIALES IV
 Staatsbeihilfe für Selbständige (PFA), Einzelunternehmer bzw. Familienunternehmen in Höhe
  von RON 2.240 bzw. EUR 465
 Dasselbe gilt für Personen, die über keinen Arbeitsvertrag verfügen, sondern aufgrund
  anderer Vereinbarungen beschäftigt sind.
 Bis zu EUR 200.000 Zuschüsse für Mikroindustrialisierung für Unternehmen, die die
  Entscheidung treffen Sanitär- und Hygieneartikel (Atemschutzmasken, Schutzkleidung,
  Biozide, Desinfektionsmittel, …) herzustellen

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TELEARBEIT
 Das rumänische Arbeitsministerium empfiehlt den Wirtschaftstreibenden, nach Möglichkeit
  Heimarbeit bzw. Telearbeit zu organisieren. Die Maßnahme kann im Einvernehmen mit dem
  Arbeitnehmer oder auch einseitig durch den Arbeitgeber getroffen werden.
 Ein Nachtrag zum Arbeitsvertrag mit der Änderung des Arbeitsplatzes (Ort des neuen
  Heimarbeitsplatzes), Dauer der Änderung (Anpassung an Notstand?) und
  Sicherheitsmaßnahmen ist in dieser Hinsicht verpflichtend vorzunehmen. Ferner ist jedes
  Unternehmen verpflichtet, die Arbeitszeit der Mitarbeiter zu protokollieren. Im Protokoll
  sind die Start- und Endzeiten des Arbeitsprogramms anzugeben.
 Ausfüllen und Bewahren einer Decizie, die anführt ab wann welche Mitarbeiter Telearbeit
  machen
 Meldung und Eintrag im REVISAL bei Dauer über 3 Monaten (act aditional)

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KURZARBEIT
 Als solche nicht gesetzlich definiert
 Aber: eine Reduzierung der Arbeitszeiten führt zu einer Verminderung der Gehälter/Löhne
 Arbeitswoche kann von 5 auf 4 Tage mit entsprechender Gehalts/Lohnverminderung
  reduziert werden, wenn Arbeitsverträge für eine Dauer von über 30 Tagen suspendiert sind
 Möglichkeit der Gewährung von bezahlter Freizeit und Ausgleich durch Überstunden in
  den nachfolgenden 12 Monaten
 Diese Entscheidungen müssen in einem Nachtrag zum Arbeitsvertrag (act aditional)
  festgehalten werden und im REVISAL eingetragen werden

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