Schuldenreport 2012 - Schuldnerberatung
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Der 7. Österreichische Schuldenreport Inhalt Schuldenberatung in Ö .... 3 Liebe LeserInnen! Der Schuldenreport liefert seit Jahren als zuverlässige Informationsquelle Daten der staatlich anerkannten Schulden- Wie arbeiten beratungen zur Überschuldungssituation von Privatpersonen. Schuldenberatungen ......... 4 Der Schuldenreport 2012 gibt Auskunft darüber, dass seit 1995 über 100.000 Privatkonkurse beantragt worden sind. Eine Größe, die bald der versammelten Bevölkerung der Stadt Innsbruck entspricht. Er zeigt auch, dass von den staat- Schuldenprobleme in Ö ... 6 lich anerkannten Schuldenberatungen 2011 mehr Personen unterstützt worden sind als St. Pölten, Wels oder Villach EinwohnerInnen zählen und dass jährlich 10.000 Privatkonkursverfahren beantragt werden, was der Größenordnung Wer hat von Städten wie Hard, Eisenstadt, Völkermarkt oder Hollabrunn entspricht. Schuldenprobleme? .......... 8 Personen, die in überschuldeten Haushalten leben, gibt es in Österreich nach EU SILC 2008 fast halb so viele wie die Stadt Wien oder dreimal mehr als die Stadt Graz EinwohnerInnen hat. Gründe für Wenn manche von diesen Personen nun 2012 den Privatkonkurs beginnen und heuer noch ein Abschöpfungsverfahren Überschuldung ................. 10 eingeleitet wird, werden sie nach 7 Jahren, also knapp vor 2020 mit etwas Glück (abhängig vom Erhalt des Arbeits- platzes, dem Arbeitseinkommen und anderen Umständen) schuldenfrei sein. Andere werden trotz dieses Verfahrens Fremdwährungskredite ... 11 auf ihren Schulden sitzen geblieben sein und von den Zinseszinsen für immer erdrückt. Es hat viele schöne Aspekte in Österreich zu leben. Für Personen, die ein gerichtliches Schuldenregulierungsverfahren Nutzen von anstreben, wäre beinahe jedes andere Land in Europa, die bessere Wahl. Nirgendwo sonst dauert es so lange, bis ein Schuldenberatung ........... 12 Neustart gewährt wird und kaum wo existiert eine Mindestquote als Entschuldungshürde für Einkommensschwache und armutsgefährdete Familien. Mit Recht darf da ein Außenstehender fragen: Was hat das Insolvenzverfahren in Finanzierung Österreich für einen Sinn, wenn es für manche nach sieben Jahren Existenzminimum heißt: leider NEIN? Einkommens- der Schuldenberatung .... 13 schwache 43-Jährige sind dann 50 und 63-Jährige 70 Jahre alt geworden. Der Schuldenreport 2012 soll daher auch darauf hinweisen, dass es mehr politischen Willen und Aktivität braucht, um Privatkonkurs in Ö ........... 14 nicht nur angeschlagenen Banken und mittleren Unternehmen, sondern besonders überschuldeten KonsumentInnen eine fairere Chance in wirtschaftlich kritischen Zeiten zu geben. Pfändungen und Exekutionen ...................... 16 Privatinsolvenzmodelle in Europa ........................... 18 Dr. Hans W. Grohs Budgetberatung ............... 19 Geschäftsführer der ASB Schuldnerberatungen GmbH asb Schuldenreport 2012 | 2
Schuldenberatung in Österreich Flächendeckende Versorgung Beratungsablauf Grundsätze 10 staatlich anerkannte (=bevorrechtete) Kontaktaufnahme Schuldenberatungen (SB) mit 20 Terminvereinbarung Freiwilligkeit dazugehörigen Regionalstellen Vorbereitung vorhandener Unterlagen Motivation 48 betreute Sprechtage Erstberatung (mindestens 1x monatlich besetzt) Abklären der gegenseitigen Erwartungen Eigenverantwortlichkeit erster Überblick über Ist-Situation 123 vollzeitbeschäftigte BeraterInnen (Einnahmen/Ausgaben, Schulden) (aliquot) existenzsichernde Maßnahmen weitere Vereinbarungen 54.324 unterstützte Personen Beratung bei der Schuldensanierung genaue Anamnese der Einnahmen/Ausgaben Schuldenstandserhebung weitere Vereinbarungen mögliche Sanierungsmaßnahmen Privatkonkurs, außergerichtlicher Ausgleich Abschlussberatung Möglichkeit der Nachbetreuung asb Schuldenreport 2012 | 3
Wie arbeiten staatlich anerkannte Schuldenberatungen? im öffentlichen nach verbindlichen Schuldenberatung ist nicht Staatlich vertraulich anerkannte Auftrag Qualitätskriterien gleich Schuldenberatung! Schulden- beratung Schuldenberatungen, von denen hier die Rede ist, sind kostenlos, öffentlich gefördert und staatlich anerkannt. Daneben gibt schuldnerInnen- es einige private gewerbliche Schuldenregulierer, die mehr oder kostenlos vernetzt orientiert weniger aktiv um KundInnen werben. Staatlich anerkannte Schuldenberatungen sind durch ein eigenes Gütezeichen erkennbar. Sie beraten im öffentlichen Auftrag und werden von Ländern und Arbeitsmarktservice mit öffentlichen lösungsorientiert mit hohem gesell- Geldern finanziert. Eine Person, die eine solche Schuldenberatung und nachhaltig § professionell schaftlichen Nutzen in Anspruch nimmt, wird dafür niemals Zahlungen leisten müssen! Staatlich anerkannte Schuldenberatungen sind beson- Staatlich anerkannte Schuldenberatungen sind um Durch die Beratungstätigkeit für Personen mit Schul- deren Qualitätskriterien verpflichtet und berechtigt, nachhaltige Lösungen und nicht um kurzfristige Er- denproblemen entsteht nicht nur ein großer volks- SchuldnerInnen bei Bedarf im Privatkonkursverfahren folge bemüht. Neben der unmittelbaren Unterstützung wirtschaftlicher Nutzen, wie eine 2006 durchgeführte zu vertreten. bei der Schuldenregulierung werden auch die Gründe Studie1 belegt, sondern auch ein beachtlicher Nutzen Gemeinsam mit den Betroffenen erarbeiten Schul- der Ver- und Überschuldung in den Blick genommen. für Gläubiger. Dies ergab die Studie „Nutzen der denberaterInnen Auswege aus der Überschuldung Schuldenberatungseinrichtungen, die in der Dachor- Schuldenberatung für Gläubiger“ (2008)2: Gläubiger und orientieren sich dabei an den Möglichkeiten der ganisation ASB Schuldnerberatungen GmbH vernetzt sind primär an der Rückführung ihrer Forderungen jeweiligen Personen. Voraussetzung ist, dass diese sind, beschäftigen qualifizierte, speziell für ihre interessiert. Die Betreuung einer Person durch eine freiwillig und engagiert mitarbeiten und ihren Teil zur Tätigkeit ausgebildete MitarbeiterInnen, die sich Schuldenberatung erhöht die Wahrscheinlichkeit, dass Entschuldung beitragen. regelmäßig fortbilden. eine bestimmte Rückzahlungsquote erreicht wird. 1 ASB Schuldnerberatungen GmbH, Studie „Ökonomische Evaluierung der Schuldnerberatung“ (2006), erstellt vom NPO-Institut an der Wirtschaftsuniversität Wien. Nähere Informationen finden Sie unter ASB Schuldnerberatungen GmbH, Studie „Nutzen der Schuldenberatung für Gläubiger“ (2008), www.schuldenberatung.at 2 erstellt vom Forschungsinstitut für Bankwesen an der Johannes-Kepler-Universität Linz. asb Schuldenreport 2012 | 4
SCHULDNERHILFE Dachorganisation asb Schuldenberatung OÖ Salzburg Stockhofstraße 9, 4020 Linz ASB Schuldnerberatungen Gabelsbergerstraße 27, 5020 Salzburg T: 0732-77 77-34, F: -5822 GmbH T: 0662-87 99 01, Fax: -73 E: linz@schuldner-hilfe.at Zentrale: E: salzburg@sbsbg.at www.schuldner-hilfe.at Bockgasse 2 b, 4020 Linz www.sbsbg.at Regionalstelle in Rohrbach T: 0732-65 65 99, F: 0732-65 36 30 Regionalstellen in St. Johann und E: asb@asb-gmbh.at Zell/See PR-Büro: Schuldnerberatung Gumpendorferstraße 83, 1060 Wien NÖ gGmbH T: 01-961 02 13, F: -44 Schuldnerberatung Herrengasse 1, 3100 St. Pölten E: pr@asb-gmbh.at Oberösterreich T: 02742-35 54 20-0, F: -120 Spittelwiese 3, 4020 Linz E: st.poelten@sbnoe.at www.schuldenberatung.at T: 0732-77 55-11, F: -50 www.sbnoe.at E: linz@schuldnerberatung.at Regionalstellen in Amstetten, www.ooe.schuldnerberatung.at Hollabrunn, Wr. Neustadt und Zwettl Regionalstellen in Ried, Steyr, Schuldenberatung Vöcklabruck und Wels Tirol Zwettl Schuldnerberatung Wilhelm-Greil-Straße 23/5, 6020 Innsbruck Rohrbach Hollabrunn Wien gGmbH T: 0512-57 76 49, F: -10 Döblerhofstraße 9, 1. St., 1030 Wien Linz E: office@sbtirol.at Wels Wien T: 01-330 87 35, F: -669 25 Ried Sankt Pölten Amstetten www.sbtirol.at Vöcklabruck Steyr E: schuldnerberatung@fsw.at Regionalstellen in Imst und Wörgl www.schuldnerberatung-wien.at Salzburg Wr. Neustadt Eisenstadt Staatlich IfS-Schuldenberatung anerkannte gGesmbH Bregenz Wörgl Schulden- Kapfenberg Schuldenberatung Mehrerauerstraße 3, 6900 Bregenz beratung Burgenland Feldkirch Innsbruck Zell/See St. Johann Oberwart T: 05574-46 185-0, F: -25 Bludenz Imst Hartlsteig 2, 7000 Eisenstadt Graz El: ifs.schuldenberatung@ifs.at T: 057-600-2150, F: -2154 www.ifs.at/schuldenberatung.html Wolfsberg E: post.schuldenberatung@bgld.gv.at Spittal/Drau Regionalstellen in Bludenz und www.burgenland.at (Bürgerservice) Klagenfurt Feldkirch Villach Regionalstelle in Oberwart Schuldnerberatung Kärnten Schuldnerberatung Steiermark GmbH Waaggasse 18/3, 9020 Klagenfurt Annenstraße 47, 8020 Graz T: 0463-51 56 39, F: -6 T: 0316-37 25 07, F: -20 E: office@schuldnerberatung-kaernten.at E: office@schuldnerInnenberatung.at Regionalstellen in Spittal/Drau, Villach www.schuldnerinnenberatung.at und Wolfsberg Regionalstelle in Kapfenberg asb Schuldenreport 2012 | 5
Schuldenprobleme in Österreich Personen, die von Schuldenberatungen Erstkontakte Unterstützung erhalten Erstmalige telefonische, persönliche oder schriftliche Kontaktaufnahme 54.324 22.465 41% 41% 21.820 52.613 52.450 41% 41% 41% 21.069 41% 59% 59% 59% 59% 59% 59% 59% 2009 2010 2011 2009 2010 2011 54.324 Personen haben sich 2011 mindestens ein Mal an eine Nach einem leichten Rückgang der Erstkontakte im vergangenen Jahresvergleich, Schuldenberatung gewandt, um Unterstützung zu erhalten. Da- ist die Anzahl der Menschen, die das erste Mal Kontakt mit einer Schuldenberatung mit ist die Zahl der beratenen Personen im Vergleich zum Vorjahr aufnehmen, 2011 wieder merklich gestiegen. merklich gestiegen. Die Nachfragestruktur der vergangenen Jahre hat zudem gezeigt, dass sich die Probleme der KlientInnen teilweise vertieft haben, wodurch der Beratungsaufwand pro KlientIn intensiver wurde Schulden bzw. auch verstärkt Wiederaufnahmen zu verzeichnen waren. = Verbindlichkeiten einer Person gegenüber ihren Gläubigern Überschuldung Die Unterstützung, die Schuldenberatungen ihren KlientInnen = Zahlungsunfähigkeit: Unmöglichkeit, fällige Schulden binnen einer anbieten, kann vielfältig sein: angemessenen Frist zurückzuzahlen Auskünfte / Fallbearbeitung Kontaktaufnahme nach außen Aus Schulden können Schuldenprobleme werden! Persönliche Beratung Vertretung vor Gericht asb Schuldenreport 2012 | 6
Höhe der Schulden Durchschnittsverschuldung in Euro Unter Schulden versteht man Verbindlichkeiten einer Person gegenüber ihren Gläubigern. Damit entsteht die Verpflichtung zur Erbringung einer 74.473 € Leistung, wie etwa zur Rückzahlung von Geldbeträgen. Aus Schulden müssen nicht notwendigerweise Schuldenprobleme werden. 73.065 € 73.108 € Bei entsprechender Finanzplanung können Schulden wirtschaftlich Sinn machen. Vor allem bei großen Investitionen wie zum Beispiel Wohnraum- beschaffung lassen sich Schulden kaum vermeiden. Probleme können entstehen, wenn die Finanzplanung schlecht durchdacht ist oder durch unvorhergesehene Ereignisse wie beispielsweise Arbeitsplatzverlust, Krankheit oder Scheidung Einkommenseinbußen bzw. 2009 2010 2011 zusätzliche Ausgaben entstehen. So können aus Schulden Schuldenprobleme und daraus Überschuldung und somit Zahlungsunfähigkeit werden. Zahlungsunfähigkeit ist die Unmöglichkeit, die fälligen Schulden auch un- Bei den hier genannten Zahlen handelt es sich um die Durchschnittsver- ter Verwertung des vorhandenen Vermögens binnen einer angemessenen schuldung der KlientInnen der Schuldenberatungen in Österreich, die im Frist zurückzahlen zu können. Abfragezeitraum (1.1.2011 bis 31.12.2011) eine Erstberatung in Anspruch genommen haben. Männer haben durchschnittlich 83.760 Euro Schulden, Frauen 57.634 Euro. Die Höhe der Schulden ging seit 2008 zurück, ist im Jahr 2011 jedoch wieder Schuldenhöhe gestaffelt leicht gestiegen. In öffentlichen Debatten werden fallweise auch die Begriffe bereinigte Durch- schnittsverschuldung bzw. Medianverschuldung verwendet. Nach gestaffelter Schuldenhöhe steigt Die bereinigte Durchschnittsverschuldung bezieht in die Berechnung nur über 100.000 Euro 17,3% der Anteil jener, die bis zu maximal Werte mit ein, die in der Bandbreite 1.000 bis 700.000 Euro liegen. Sie lag 50.000 Euro Schulden haben. 2011 bei 64.602 Euro (2010: 64.780 Euro). 50.000 bis 100.000 Euro 19,0% Die Medianverschuldung halbiert die Anzahl der jeweiligen Verschuldungs- höhen. D.h. die Hälfte des Klientels hat eine höhere Verschuldung als der Median und die andere Hälfte hat eine niedrigere Verschuldung. Die Median- verschuldung für 2011 lag bei rund 35.000 Euro (2010: rund 36.000 Euro). bis 50.000 Euro 63,7% asb Schuldenreport 2012 | 7
Wer hat Schuldenprobleme? Zur Annäherung an die Frage, wer in Österreich Schuldenprobleme hat, wurden Alter, Aus- bildung, Einkommen und Arbeitssituation der KlientInnen der Schuldenberatungen (Erstbe- Pflichtschule ratungen im Jahr 2010) untersucht. Diese Daten sind zum Vergleich jeweils den Daten der österreichischen Gesamtbevölkerung (Statistik Austria) gegenübergestellt. 34,8% Geringere Schulbildung als Gesamtbevölkerung 7,5% Matura (Vergleich mit Bevölkerungsdaten aus dem Jahr 2010) 2,7% über Maturniveau Personen mit geringerer Schulbildung kontaktieren häufiger eine Schuldenberatung. Die Pflichtschule als höchste Ausbildung haben 34,8% abgeschlossen. Mehr als die Hälfte der Kli- entInnen der Schuldenberatungen kann als höchste Ausbildung einen Lehrabschluss bzw. eine berufsbildende Fachschule vorweisen (54,9%). 7,5% verfügen über Matura als höchste Ausbil- 54,9% dung, knapp 3% haben eine Ausbildung über Maturaniveau bzw. ein Studium abgeschlossen. BHS In der österreichischen Bevölkerung weicht der schulische Bildungsstand ein wenig ab: 25,7% haben die Pflichtschule absolviert; 48,4% einen Lehrabschluss bzw. eine berufsbildende Schule besucht. Österreichweit haben 14,5% Matura, eine Ausbildung über diesem Niveau haben 11,4% abgeschlossen. 1.501,- bis 2.000,-€ über 2.000,-€ KlientInnen der Schuldenberatung verdienen weniger 13,3% (Vergleich mit Bevölkerungsdaten aus dem Jahr 2010) 6,4% 2,1% Im Vergleich mit dem Bevölkerungsdurchschnitt haben KlientInnen der Schuldenberatungen 1.001,- bis bis 250,-€ monatlich deutlich weniger Einkommen zur Verfügung. Der Grundbetrag des (nicht exekutier- 1.500,-€ 35,1% 4,5% baren) Existenzminimums lag 2011 bei 793 Euro. 251,- bis 500,-€ 24,5% der KlientInnen der Schuldenberatungen verdienen weniger als diese Summe, wodurch sich eine Schuldensanierung schwierig gestaltet. Zum Vergleich: Unselbstständig erwerbstätige 18,0% Personen verdienten in Österreich 2010 monatlich im Schnitt 1.435 Euro1. 20,6% 501,- bis 793,-€ 1 Berechnung: Durchschnitt für unselbstständig Erwerbstätige (Jahresnettoeinkommen auf Basis 2010, Statistik Austria) 20.087 Euro/14 = 1.435 Euro (inkl. anteilige Sonderzahlungen) nicht exekutierbares Existenzminimum 2011 794,- bis 1.000,-€ asb Schuldenreport 2012 | 8
Altersstruktur entspricht in etwa der Gesamtbevölkerung 0,1% (Vergleich mit Bevölkerungsdaten aus dem Jahr 2010) bis 17 Jahre 4,9% Grundsätzlich entspricht die Klientel der Schuldenberatungen der Gesamtbevölkerung. Ein über 60 Jahre 2,5% markanter Unterschied ist bei der Altersgruppe der 51- bis 60-Jährigen zu erkennen: Diese 18 bis 20 Jahre ist unter den KlientInnen der Schuldenberatungen wesentlich schwächer vertreten als in der Gesamtbevölkerung (13,4% gegenüber 22%). Rund 79% der KlientInnen der Schuldenberatungen sind zwischen 21 und 50 Jahre alt. Knapp 13,4% 30% der KlientInnen sind nicht älter als 30 Jahre. Die Altersstruktur der KlientInnen entspricht 51 bis 26,7% in etwa jener in der Gesamtbevölkerung1: dort ist mit 30% die stärkste Gruppe jene der 41- 60 Jahre 21 bis bis 50-Jährigen, gefolgt von der Gruppe der 31- bis 40-Jährigen (24%) und jener der 21- bis 30-Jährigen (23%). 30 Jahre 1 Um das Datenverhältnis, das dem Klientel der Schuldenberatungen entspricht, zu errechnen, wurde folgende 26,0% Annahme getroffen: Die unter 20-Jährigen und die über 60-Jährigen werden bei der Anteilsberechnung ausge- 41 bis schieden, da sie im Klientel der Schuldenberatungen kaum vorkommen. 26,4% 50 Jahre 31 bis 40 Jahre Nur Hälfte der KlientInnen erwerbstätig (Vergleich mit Bevölkerungsdaten aus dem Jahr 2011) Arbeitslose Personen sind in der Schuldenberatung mehr als elf Mal häufiger vertreten als in arbeitslos der Gesamtbevölkerung. Etwa die Hälfte der KlientInnen der Schuldenberatungen (49,2%) ist erwerbstätig1, 36,0% sind arbeitslos. Damit ist der Anteil der Arbeitslosen gegenüber dem Vor- sonstige5 36,0% jahr mit minus 1,7 Prozentpunkte leicht gesunken. 2011 befanden sich 72,1% der Gesamtbevölkerung Österreichs in Arbeit, nicht erwerbstätig2 waren 24,7%. 3,2%3 aller 15- bis 64-Jährigen waren arbeitslos4. 14,8% 1 Erwerbstätigkeit beinhaltet: Unselbstständig Beschäftigte, Selbstständige, Freie DienstnehmerInnen, Mit- helfende Familienangehörige, Geringfügig Beschäftigte und zusätzlich: Karenzierte, Frauen im Mutterschutz, Personen, die aufgrund von Krankheit oder Unfall vorübergehend nicht arbeitsfähig sind. 2 Nicht-Erwerbstätigkeit beinhaltet: SchülerInnen, StudentInnen, Präsenz- und Zivildiener, Arbeitsunfähige, im Haushalt Tätige (Kinder- und Erwachsenenbetreuung), PensionistInnen 3 Bezogen auf die Gesamtbevölkerung im Alter zwischen 15 und 64 Jahren. 4 Vgl. Statistik Austria: Arbeitsmarktstatistik. Jahresergebnisse 2011. Bevölkerung nach dem Erwerbsstatus 49,2% und Geschlecht. Zur Berechnung herangezogene Altersbreite: 15 bis 64 Jahre. 5 z.B. Hausfrauen/-männer, Studierende usw. erwerbstätig asb Schuldenreport 2012 | 9
Gründe für Überschuldung Mehrfachnennungen bei Erstberatungen 2011 ACHTUNG: Diese Angaben sind nicht mit jenen vergangener Schuldenreports vergleichbar, da bisher ausschließlich Einfach- nennungen berücksichtigt wurden und dieses Jahr erstmals Mehrfachnennungen eingerechnet wurden. Arbeitslosigkeit bzw. Einkommensverschlechterung1 43,1% Umgang mit Geld2 Gescheiterte Selbstständigkeit Wohnraumbeschaffung Scheidung/Trennung Sonstige Gründe3 20,6% 20,6% persönliche Härtefälle strafbare Handlungen/Regress 17,8% Bürgschaften/Mithaftungen Lebenshaltungskosten 12,7% 12,0% Unterhaltsverpflichtungen Autokauf/Leasing 7,8% 7,3% 7,2% 3,5% 3,2% 2,8% 1,7% 1 z.B. durch Kurzarbeit, Wegfall von Überstunden oder PartnerInnen-Einkommen. 2 meint mangelhaften oder ungeplanten Umgang mit Geld bzw. die inadäquate Haushaltsbudgetplanung (Ausgaben sind nicht an die Einkommenslage angepasst). 3 beinhalten z.B. Sucht, Wohnungskosten und Ähnliches. asb Schuldenreport 2012 | 10
Fremdwährungskredite Fremdwährungskredite werden in einer ausländischen Risiken bei Fremdwährungskrediten Währung aufgenommen, in der sie auch zurückzuzahlen sind. Bisher üblich waren endfällige Fremdwährungs- Wechselkurs-/Zinsänderungsrisiko: kredite, d.h. der gesamte Kredit wurde erst am Ende Wechselkurse und Zinssätze unterliegen Schwankungen. Wird die Fremd- der Laufzeit zurückgezahlt, regelmäßig wurden nur die Zinsen währung aufgewertet, steigt der Rückzahlungsbetrag in Euro im Vergleich beglichen. Parallel dazu wurde meist ein Tilgungsträger ange- zum Zeitpunkt der Kreditauszahlung. Ein Zinsvorteil bei langen Laufzeiten spart, welcher am Ende der Laufzeit für die Tilgung des Kredits kann verloren gehen, sich sogar in einen Nachteil umkehren. Ein Fremd- verwendet werden soll. währungskredit kann so letztendlich erheblich teurer werden als ein Euro- kredit. BEISPIEL: 30,2% Fremdwährungskredite machen Ein Kunde, der sich im Jahr 2000 in Schweizer Franken zu einem 28,4% 28,4% des Gesamtkreditvo- Gegenwert von 150.000 Euro und zu einem Kurs von 1,6 Franken je lumens privater Haushalte in Euro verschuldete, steht Anfang 2012 Schulden in der Höhe von rund Österreich aus (Ende 2010 200.000 Euro gegenüber. 2010 2011 waren es noch 30,2%). Das aushaftende Volumen betrug Ende 2011 37,3 Milliarden Euro (Ende Tilgungsträgerrisiko: 2010: 38,7 Milliarden Euro). Bereinigt um Wechselkurseffekte wurde das Auch Tilgungsträger, etwa eine Kapital-Lebensversicherung, unterliegen Volumen damit im Vergleich zum Herbst 2008 – als die Finanzmarktauf- Wertschwankungen, weshalb am Laufzeitende des Kredits die Schuld nur sicht einen Stopp der Neuvergabe verhängte – um 9,8 Milliarden Euro oder teilweise aus dem angesparten Tilgungsträger beglichen werden könnte. 20,8% verringert. Risiko ungeplanter Kosten: Beim bestehenden Forderungsvolumen handelt es sich zu 93,4% um Das Risiko höherer Kosten durch Zins- und/oder Wechselkursveränderun- Schweizer Franken-Kredite, der Rest entfällt beinahe zur Gänze auf gen kann durch alternative Finanzprodukte, die auch während der Laufzeit japanische Yen. zusätzlich notwendig wer- 93,4% den könnten, abgesichert werden. Auch kann die Probleme rund um Fremdwäh- Rund drei Viertel der Fremdwährungskredite an private Haushalte sind als Währung, in der ein Kredit rungskredite werden die Schulden- endfällige Kredite mit Tilgungsträgern ausgestattet. 20% der Österreiche- aufgenommen wird, jeder- beratungen in den kommenden rInnen mit einem Fremdwährungskredit können ihre Schulden nicht tilgen, zeit gewechselt werden. Jahren verstärkt beschäftigen, da immer sagt Nationalbank-Gouverneur Ewald Nowotny. Beides verursacht zusätz- mehr Kredite auslaufen werden. (Quellen: Aussendung der Finanzmarktaufsicht am 7.3.2012, „Die Presse“, 28.3.2012) liche Kosten. asb Schuldenreport 2012 | 11
Nutzen von Schuldenberatung Volkswirtschaftlicher Nutzen Nutzen für Gläubiger Überschuldung stellt für die betroffenen Personen in den meisten Fällen eine große Belastung dar und führt häufig dazu, dass Sozialleistungen ver- stärkt in Anspruch genommen und weniger aktive Schuldenberatung ist nicht nur für die überschul- deten KlientInnen von großem Nutzen, sondern auch für die Gläubiger, wie die Studie „Nutzen der Schuldenberatung für Gläubiger“² (2008) ergab. Positive Effekte der Schuldenberatung + Beiträge zum Wirtschafts- und Sozialsystem ge- Gläubiger sind primär an der Rückführung ihrer leistet werden. Eine Studie, die das NPO-Institut Forderungen interessiert. Wenn eine Rückführung der Wirtschaftsuniversität Wien im Auftrag der des Gesamtbetrages nicht möglich ist, liegt ihr SchuldnerInnen bekommen Beratung: ASB Schuldnerberatungen GmbH 2006 durch- Bestreben darin, eine möglichst hohe Rückzah- + sind informiert und schöpfen ihre Möglichkeiten aus führte1, beschäftigte sich mit der Frage, welche lungsquote zu erreichen. + sind motiviert, ihre Arbeitssituation zu verbessern ökonomischen Auswirkungen die erfolgreiche Auch wenn die Zielsetzung der Schuldenberatung + ihr Wohlbefinden/Gesundheitszustand bessert sich Schuldenberatung und Schuldenregulierung hat. auf die Entschuldung von Privatpersonen ausge- In verschiedenen Szenarien wurde berechnet, richtet ist, bestätigt sich die These, dass Gläubi- Konkrekte Effekte am Beispiel Erhalt dass das Ausmaß der Förderungen, die Schul- ger durch Schuldenberatungen finanzielle Vorteile bzw. Erlangung der Erwerbstätigkeit denberatungsstellen erhalten, die ökonomischen erlangen. Der Effekt wird v.a. bei einer Rückzah- Effekte deutlich übersteigen. In der vorsichtig lungsquote von mehr als 10% deutlich. SchuldnerIn behält Arbeit bzw. findet Arbeit und geschätzten Minimalvariante ist der ermittelte Als weitere Vorteile von Schuldenberatung nann- + zahlt Einkommenssteuer jährliche Effekt bereits mehr als doppelt so hoch ten Gläubiger: Alle werden gleich behandelt, + zahlt Sozialversicherungsbeiträge (27,4 Millionen Euro) als die rund 11,4 Millionen wenn mehrere (heterogene) Gläubiger involviert + nimmt kein/e Arbeitslosengeld/Notstandshilfe Euro, die die staatlich anerkannten Schuldenbera- sind; die Gläubiger erhalten eine Übersicht über in Anspruch tungen jährlich an Förderungen erhalten (1:2,4). die Gesamtsituation der SchuldnerIn, die Einkom- In einer ebenfalls plausiblen zweiten Variante mens- und Verschuldungssituation wird genau Weitere positive Effekte: ist es sogar das Vierfache. Noch nicht enthalten erhoben; Zeitersparnis bei der Informationsge- SchuldnerInnen sind darin weitere Effekte, die beispielsweise winnung und durch das Vorhandensein kompeten- + können Unterhalt zahlen durch die Wiedererlangung der Kaufkraft oder ter Ansprechpartner. + erlangen ihre volle Kaufkraft zurück die Verbesserung des Gesundheitszustandes + verbessern ihren gesundheitlichen Zustand erzielt werden. 2 Die Studie „Nutzen der Schuldenberatung für Gläubiger“ + ... im Auftrag und unter Mitwirkung der asb wurde vom Forschungsinstitut für Bankwesen an der Johannes- 1 Studie „Ökonomische Evaluierung der Schuldnerberatung“ Kepler-Universität Linz unter Beteiligung von Schuldenbe- (2006), Berechnungen aktualisiert 2011 ratungen und Banken in Oberösterreich und Wien erstellt. asb Schuldenreport 2012 | 12
Finanzierung der Schuldenberatungen Der Mitteleinsatz der öffentlichen Stellen für staatlich anerkannte Schuldenberatun- gen lag 2011 bei rund 11,4 Millionen Euro. Mit dieser Investition wird ein volkswirt- schaftlicher Nutzen von mindestens 27,4 Millionen Euro erzielt. (vgl. Seite 12) Öffentliche Mittel für staatlich anerkannte Schuldenberatungen Steigender Bedarf – unzureichende Mittel in Mio Euro Obwohl der Bedarf nach Schuldenberatung von Jahr zu Jahr zunimmt, kam es in den letzten Jahren kaum zur Ausweitung des -0,17% +5,60% Beratungsangebots: Die BeraterInnenzahlen stagnieren. +7,44% 2011 kam es mit Blick auf die Gesamtsumme an öffentlicher Finanzierung der staatlich anerkannten Schuldenberatungen erstmals zu einer realen Kürzung. Die Schulden- Diese Entwicklung steht im Gegensatz zu Absichtserklärungen beratungsstellen zum Ausbau der Schuldenberatungen, wie sie in staatlichen mussten in Summe Aktionsplänen und Minister- 2011 erstmals vorträgen der letzten Jahre 10,061 10,810 11,415 11,396 eine reale Kürzung immer wieder zu finden hinnehmen. waren. Mitfinanzierung durch 2008 2009 2010 2011 Verändert bzw. verringert hat Gläubiger notwendig sich in den letzten Jahren die Förderung durch Mittel der Rund 70 Millionen Euro werden jährlich jeweiligen Landesgeschäfts- durch Privatinsolvenzverfahren an Insol- 1,40 Euro/EinwohnerIn investieren die österreichischen Bundes- stellen des Arbeitsmarktser- venzgläubiger zurückgeführt, die Schul- länder im Durchschnitt in Schuldenberatung. Die Bandbreite reicht vices. Eine Entwicklung, die denberatungen sind an diesem Nutzen dabei von 0,82 bis 2,25 Euro. mit Blick auf die Bedeutung mit 57%, das sind 40 Millionen beteiligt. Neben den jeweiligen Ländern werden Schuldenberatungen teilweise auch von von Schuldenberatung bei Eine Mitfinanzierung des Beratungsange- der jeweiligen Landesstelle des Arbeitsmarktservices gefördert. Die Bandbreite Arbeitslosigkeit bzw. für die bots durch Gläubiger, insbesonders durch der Mitfinanzierung durch das AMS liegt zwischen 0 und 39 Prozent. Arbeitsplatzerhaltung, schwer Banken, wäre nur logisch und würde die Der Bund fördert die Beratungstätigkeit in den Bundesländern nicht. nachvollziehbar ist. öffentliche Hand deutlich entlasten. asb Schuldenreport 2012 | 13
Privatkonkurs in Österreich Schuldenregulierungsverfahren 2011 10.970 Insolvenzanträge1 9.633 Insolvenzeröffnungen1 + 5,7% gegenüber +6,5% gegenüber Der umgangssprachliche Ausdruck „Privatkonkurs“ wird im Gesetz als „Schuldenregulie- 20102 36% 20102 § rungsverfahren“ (SRV) bezeichnet. Ziel des Verfahrens ist es, redlichen und motivierten SchuldnerInnen die realistische Chance auf einen wirtschaftlichen Neubeginn zu geben. 57,4% von einer Schulden- Zu den Voraussetzungen zählen die tatsächliche Zahlungsunfähigkeit, regelmäßiges 64% beratung im SRV bei Einkommen, die Verpflichtung, keine neuen Schulden zu machen, sowie die Möglichkeit, Gericht begleitet oder monatlich einen bestimmten Betrag zur Rückzahlung zur Verfügung stellen zu können. vertreten. 1 Insolvenzdaten BMJ Abfragedatum 4.1.2012 In dieser Zeit der Rückzahlung soll nur eine „bescheidene, aber menschenwürdige“ 2 Insolvenzdaten BMJ Abfragedatum 10.1.2011 Lebensführung möglich sein. Im Gegenzug stoppen die Exekutionen und der Zinsenlauf. Die SchuldnerInnen sind bei Einhaltung der vereinbarten Zahlungen wieder schuldenfrei. Die häufigsten Regulierungen im Rahmen des Privatkonkurses: Gläubiger erhalten einen Teil ihrer Forderungen zurück. Zahlungsplan: Den Gläubigern ist eine Quote anzubieten, die der Auch wenn das SRV derzeit für viele überschuldete Personen die Möglichkeit der Schul- Einkommenslage der nächsten fünf Jahre entspricht. Hier ist die Zustim- denregulierung bietet, gibt es Verbesserungsbedarf vor allem in Hinblick auf beste- mung einer Gläubigermehrheit notwendig. Die Schulden erlöschen mit hende Ungerechtigkeiten und den möglichen Zugang von Personen mit sehr geringem Erfüllung der vereinbarten Quote. Dauer und Quote sind flexibel innerhalb Einkommen. gesetzlicher Vorgaben verhandelbar. Die im Jahr 2010 wiederaufgenommenen Gespräche über Reformvorhaben zum Privat- konkurs fanden 2011 keine politische Einigung. Erst Anfang 2012 kam es wohl auch vor Abschöpfungsverfahren: Unter strengen Auflagen für die nächsten dem Hintergrund von Initiativen der Europäischen Kommission, die Unternehmensinsol- sieben Jahre kommt es zur „Pfändung“ auf das Existenzminimum. Die venz auf drei Jahre zu verkürzen, zu weiteren Gesprächen im Rahmen der Arbeitsgruppe „pfändbaren“ Beträge erhält ein gerichtlich bestellter Treuhänder, der im Justizministerium. Die zeitnahe legislative Umsetzung der Reform wurde neuerlich sie jährlich an die Gläubiger verteilt. Eine Zustimmung der Gläubiger ist avisiert. nicht erforderlich. Nach Ablauf des Verfahrens kommt es bei Erfüllung der Kernpunkte der Reform sind Anreize zur frühzeitigen Rückzahlung von Schulden und eine Bedingungen zur Restschuldbefreiung. Erweiterung der Gründe für eine sachliche Rechtfertigung der Restschuldbefreiung auch unter 10% (bisher: Billigkeitsgründe). Ebenfalls diskutiert wird die Verkürzung Zahlungsplan Abschöpfungsverfahren der Verfahrensdauer auf 5 Jahre. Schuldenberatungen begrüßen die Reformvorhaben 2010 68,2% 2010 30,1% nach dem europäischen Standard, lehnen eine Verkürzung der Verfahrensdauer jedoch ohne gleichzeitige Reduktion der Quote ab, da ein Scheitern der Restschuldbefreiung bei 2011 71,7% 2011 27,0% einer deutlich höheren Zahl von überschuldeten Personen zu erwarten ist. asb Schuldenreport 2012 | 14
Erfolgsquote im Abschöpfungsverfahren Zum Erreichen der Restschuldbefreiung im Abschöpfungsverfahren Verfahrensablauf im Privatkonkurs müssen nach sieben Jahren mindestens 10% der Schulden an die Gläubiger zurückgezahlt worden sein. Eine vorzeitige Restschuld- befreiung ist möglich, wenn nach mindestens drei Jahren Laufzeit Außergerichtlicher Ausgleich 50% zurückgezahlt sind. Wird nach sieben Jahren die 10%-Quote Zustimmung aller Gläubiger erforderlich nicht erreicht, kann das Gericht unter bestimmten Voraussetzungen dennoch die Restschuldbefreiung (nach Billigkeit) aussprechen. Insolvenzeröffnung Im Jahr 2011 endete bei 512 Verfahren, bei denen die ASB Schuld- Eröffnung des Schuldenregulierungsverfahrens, nerberatungen GmbH als Treuhänder eingesetzt worden war, die Veröffentlichung, Exekutions- und Zinsenstopp siebenjährige Abschöpfungsfrist. In 65,2% der Fälle wurde eine Restschuldbefreiung erteilt (334 Fälle). Davon wurden 40 Verfahren Vermögensverwertung vorzeitig beendet (mindestens drei Jahre Laufzeit und 50%-Quo- z.B. Haus, Auto te), 263 Verfahren nach Ablauf der Abtretungserklärung (sieben Jahre Laufzeit und mind. 10%-Quote) und in 29 Fällen wurde trotz Zahlungsplan Nichterreichens der Mindestquote eine Restschuldbefreiung nach Mindestangebot entsprechend dem voraussichtlich pfändbaren Einkommen Billigkeit erteilt. In einem Verfahren wurde die Restschuldbefreiung der nächsten 5 Jahre; Teilzahlungen für maximal 7 Jahre; Zustimmung nach Verlängerung des Verfahrens erteilt. Mit Einverständnis der der Gläubigermehrheit erforderlich Gläubiger wurde das Abschöpfungsverfahren in einem Fall beendet. Keine bzw. keine unmittelbare Restschuldbefreiung konnte nach bei bei sieben Jahren bei 178 Fällen (34,8%) erteilt werden. In 16,2% der Scheitern Annahme Fälle ist die Restschuldbefreiung offen, weil noch keine Entschei- Abschöpfungsverfahren Restschuldbefreiung dung des Gerichts vorliegt und das Verfahren verlängert oder eine 7 Jahre Leben am Existenzminimum; min- Ergänzungszahlung auferlegt wurde. In 12,1% der Verfahren wurde destens 10% der Schulden müssen nach die Restschuldbefreiung wegen Nichterreichens der Mindestquote 7 Jahren Abschöpfung bezahlt sein; Zustim- endgültig versagt. 6,4% der Fälle wurden vorzeitig u.a. wegen Ob- mung der Gläubiger NICHT erforderlich! liegenheitsverletzungen eingestellt. Zur Bereinigung der Insolvenzsituation sollten SchuldnerInnen noch vor dem gerichtlichen In- 34,8% solvenzverfahren versuchen, sich durch Abschluss eines außergerichtlichen Ausgleichs wie- 65,2% der wirtschaftlich zu sanieren. Dabei verzichten ALLE Gläubiger auf einen Teil der Forderungen. Restschuld- Die SchuldnerInnen bezahlen eine vereinbarte Rate und werden von den restlichen Schulden befreiung befreit. Nur ein Viertel der vorgeschlagenen außergerichtlichen Ausgleiche werden tatsächlich von den Gläubigern angenommen. Der Antrags- und Verfahrensablauf eines Privatkonkurses ist in der Insolvenzordnung gere- Keine bzw. keine unmittel- gelt. Zuständig sind zumeist die Bezirksgerichte. Ein Schuldenregulierungsverfahren kann mit bare Restschuldbefreiung Zeitraum der Eröffnung: einem Zahlungsplan oder einem Abschöpfungsverfahren mit Restschuldbefreiung enden. nach 7 Jahren 1.10.2003 bis 30.9.2004 asb Schuldenreport 2012 | 15
Pfändungen und Exekutionen Die Exekution ist die gerichtliche Zwangsvollstreckung von Rechten. Foderungsexekutionen Bei einer Forderungsexekution (oder Sie richtet sich nach den Vorschriften der Exekutionsordnung und „Lohnpfändung“) wird das Einkommen setzt einen Vollstreckungstitel wie zum Beispiel ein rechtskräftiges Lohnpfändung bis zu von SchuldnerInnen bis auf das Exis- Urteil oder einen Zahlungsbefehl voraus. Die in der Praxis häufigsten Formen einem Existenzminimum tenzminimum gepfändet, der darüber der Exekution sind die Fahrnisexekution und die Forderungsexekution. (2011: 793 Euro) hinaus gehende Betrag wird direkt an die Gläubiger überwiesen. Das Existenz- 2011 wurden minimum ist abhängig von der Anzahl der Unterhaltspflichten und der Höhe Wer zuerst kommt ... 727.386 des Einkommens. Die Untergrenze für Im Exekutionsrecht gilt der Grundsatz: Forderungsexekutionen beantragt. das Existenzminimum lag 2011 bei 793 Wer zuerst kommt, bekommt auch zuerst! Euro.1 Das sind In Österreich sind Arbeitgeber durch Der Gläubiger, der als erster einen Antrag stellt, wird auch als erster das System der Lohnpfändungen belas- und einziger befriedigt. Alle anderen Gläubiger müssen warten, bis 3.306 tet. Sie sind verpflichtet, eine genaue sie an der Reihe sind. Bei zahlungsunfähigen SchuldnerInnen bietet Anträge pro Arbeitstag! Rangordnung der anhängigen Exekutio- das Exekutionsrecht keine Lösung, sondern verschlimmert die Situ- nen zu führen, monatlich das Existenz- ation, indem die Schulden durch Zinsen und Kosten der „wartenden“ minimum zu errechnen und den pfändbaren Betrag an Gläubiger zu überweisen. Gläubiger ständig wachsen. Dieser Aufwand ergibt für ArbeitnehmerInnen oft Probleme mit ihren Arbeitgebern bis hin zu Kündigungen und Problemen bei der Arbeitssuche.2 Überdies zeigen die Beobachtungen der Schuldenberatungen, dass auch Fehlberechnungen des Exis- Notwendige Änderung der Exekutionsordnung: tenzminimums, fast immer zu Lasten der SchuldnerInnen, vorkommen. Im Jahr 2011 wurden in Österreich 727.386 Anträge auf Forderungsexekution Keine Bevorzugung von Gläubigern gestellt3, das sind durchschnittlich 3.306 Anträge pro Arbeitstag. Schnelle und „aggressive“ Gläubiger werden durch Einzelvollstreckungen begünstigt. Ziel muss es sein, den Gedanken der Gläubigergleichberechtigung 1 Unterhaltsschulden können auch unter diese Grenze gepfändet werden. Informationen und Tabel- wie in der Insolvenzordnung, auch auf die Exekutionsordnung auszuweiten. len zum Existenzminimum finden sich unter www.schuldenberatung.at oder in der Broschüre „Informationen für Arbeitgeber und andere 2 Drittschuldner“ (www.justiz.gv.at – Bereich Bürgerservice/Publikationen). Mit dieser Problematik befasste sich ein mehrjähriges Projekt der Schuldenberatungen: „Schul- Zinsenstopp bei Pfändung den-Shredder – Arbeitsmarkthindernis Schulden“, gefördert im Rahmen der EU-Initiative EQUAL Die monatlich gepfändeten Beträge decken oft nicht einmal Kosten und Zin- vom ESF und BMWA (www.schuldenberatung.at – Bereich Projekte). sen. Dadurch wachsen die Schulden sogar noch mehr. Es sollte ein Zinsen- 3 Bundesministerium für Justiz – Betriebliches Informationssystem der Justiz, 2011 stopp für alle Gläubiger gelten, die durch die Lohnpfändung Beträge erhalten. asb Schuldenreport 2012 | 16
Fahrnisexekutionen Bei einer Fahrnisexekution wird von Gerichtliche Pfändung und Ver- SchuldnerInnen das bewegliche Ver- wertung von beweglichen Sachen mögen („Fahrnisse“), das diese nicht („Fahrnissen“) durch eine/n Ge- zu einer einfachen Lebensführung auf jeden Fall alle Gegenstände, die zu einer Fernseher richtsvollzieherIn benötigen, gepfändet und verwertet. einfachen Lebensführung notwendig sind Videorecorder Die GerichtsvollzieherInnen sind dazu einfache Kleidung DVD-Player 2011 wurden berechtigt, die Wohnung von Schuld- Nahrungsmittel Stereoanlage, CDs nerInnen zu durchsuchen und pfänd- Heizmittel Computer und Zubehör 871.336 bare Gegenstände aufzuschreiben. ... dazu kommen noch: Fotoausrüstung Fahrnisexekutionen beantragt. Häufig werden diese dazu mit einer Gegenstände für die Berufsausübung Handy Pfändungsmarke, dem „Kuckuck“, Lernbehelfe Auto Das sind versehen. höchstpersönliche Gegenstände Motorrad Problematisch bei Fahrnisexekutionen (z.B. Eheringe) Bargeld 3.961 ist, dass oft Vermögen gepfändet wird, Sachen, die nachweislich nicht den Anträge pro Arbeitstag! das sich zwar im Haushalt der Schuld- SchuldnerInnen gehören nerInnen befindet, aber im Eigentum von anderen Personen steht. In diesen Fällen müssen sich die tatsächlichen Eigen- tümerInnen gegen diese „unrichtige“ Pfändung zur Wehr setzen. Außerdem liegt der Erlös bei der Verwertung der Fahrnisse regelmäßig weit unter dem tatsächli- Notwendige Änderung der Exekutionsordnung: chen Verkehrswert und ergibt somit nur geringe Beträge zur Schuldentilgung. Im Jahr 2011 gab es in Österreich insgesamt 871.336 Anträge auf Fahrnisexeku- Ausweitung des Katalogs des unpfändbaren tion1, das sind durchschnittlich 3.961 Anträge pro Arbeitstag. In beiden Exekuti- onsformen ist ein leichter Rückgang gegenüber dem Vorjahr zu verzeichnen. Vermögens Unpfändbar sollten sein: 1 Bundesministerium für Justiz – Betriebliches Informationssystem der Justiz, 2011 Gegenstände zur einfachen Lebensführung wie Kühlschrank, Mikrowelle, Tiefkühlgerät, Staubsauger, Waschmaschine, E-Herd, Kaffeemaschine, Geschirrspüler, Nähmaschine; Notwendige Änderung der Exekutionsordnung: Einrichtungsgegenstände soweit sie keine antiken Möbel oder Designermöbel sind; Fahrnisexekution nur bei Vermögen Fortbewegungsmittel wie Kraftfahrzeug bis zu einem Wert von 3.500 Euro (Indexbindung). Die Fahrnispfändung wird – entgegen der Intention des Gesetzgebers – als Alle übrigen Gegenstände sollten ab einem Einzelwert von 50 Euro (Index- Druckmittel eingesetzt, um zusätzliche Zahlungen zu erzwingen, auch wenn nichts pfändbar ist oder der Lohn bereits gepfändet wird. In der Folge zahlen bindung) gelistet werden. Übersteigt der Gesamtwert aller bewerteten Ge- viele Menschen aus dem Unpfändbaren Beträge an Gläubiger und gefährden genstände den Betrag von 2.000 Euro, so wäre der Überschuss pfändbar und damit ihre eigene Existenz und die ihrer Kinder. Nur wenn SchuldnerInnen der Verpflichtete könnte wählen, welche Gegenstände er zur Verwertung gibt. offenkundig nennenswertes Vermögen besitzen, sollte eine Fahrnisexekution (Quelle: „Wege aus der Schuldenfalle. Rechtspolitische Vorschläge zur Vermeidung und Bekämpfung von Ver- und Überschuldung“, asb 2008) bei laufender Lohnpfändung zulässig sein. asb Schuldenreport 2012 | 17
Privatinsolvenzmodelle in Europa Schweden Island Dauer der Entschuldung Österreich ist Schlusslicht Finnland Norwegen Staat Dauer Mindestquote In den meisten europäischen Staaten ist eine Tendenz der Entschuldungsdauer England grds. 1 Jahr; Verkürzung, Verlängerung möglich NEIN im Rahmen eines Privatinsolvenzverfahrens von etwa fünf Jahren hin zu drei Estland Slowenien 2 bis 5 Jahre NEIN Jahren auszumachen. Gerade jüngere Rechtsordnungen halten drei bis vier Jahre Lettland bei einem Entschuldungsplan für ausreichend (z.B. Griechenland, Litauen). Zu- Slowakei 3 Jahre NEIN Dänemark Litauen dem sehen die meisten Rechtsordnungen vollständige Restschuldbefreiungen mit Niederlande grds. 3 Jahre, max. 5 Jahre NEIN nur wenigen Ausnahmen (Unterhaltsprüche von Kindern, Steuerschulden, etc.) Irland Belgien 3 bis 5 Jahre NEIN vor. Mindestquoten als Erfordernis für die Restschuldbefreiung existieren in kaum Weißrussland Großbritannien Niederlande NEIN einem europäischen Land: SchuldnerInnen haben einen bestimmten Teil ihres Polen Dänemark 3 bis 5 Jahre, Verlängerung möglich Deutschland Belgien Litauen 3,5 Jahre (vorher 7 Jahre) NEIN Einkommens (gebunden an Pfändungstabellen oder Berechnungen durch Insol- Luxemburg Tschechische Republik Ukraine Griechenland 4 Jahre NEIN venzverwalter) der Gläubigerbefriedigung zur Verfügung zu stellen. Slowakei Österreich gehört in zweierlei Hinsicht zum europäischen Schlusslicht: zum einen Schweiz Liechtenstein Österreich Rumänien NEIN Frankreich Ungarn Polen bis 5 Jahre Slowenien wird die Restschuldbefreiung im Regelfall erst nach 7-jähriger Verfahrensdauer Kroatien Bosnien- Portugal 5 Jahre NEIN Herzegowina erteilt, zum anderen gilt eine Mindestquote von 10%. Diese Hürde macht gerade Serbien Estland 5 Jahre NEIN einkommensschwachen bzw. armutsgefährdeten Personen einen Neustart fast Italien Montenegro Bulgarien Mazedonien Türkei Spanien Tschechien 5 Jahre JA (30% Quote) unmöglich. Portugal Albanien Griechenland Norwegen 5 Jahre, Verlängerung möglich NEIN Schweden 5 Jahre, Verlängerung auf 7 Jahre möglich NEIN NEIN (Ausnahme: Finnland mind. 5 Jahre; 10 Jahre bei Behalt des Eigenheims; Verlängerung um 2 Jahre möglich Behalt Eigenheim) Notwendige Reformen Deutschland 1 6 Jahre NEIN Überfällige Reformen im Privatinsolvenzrecht müssen endlich um- Österreich 7 Jahre, Verlängerung auf 10 Jahre möglich JA (10% Quote) gesetzt werden. Eine Verkürzung der Verfahrensdauer auf europäische Stan- bis zu 8 Jahre; Restschuldbefreiung bei NEIN dards und eine quotenunabhängige Restschuldbefreiung sollen den Zugang Frankreich hoffnungsloser Überschuldung zum Privatkonkurs auch einkommensschwachen und armutsgefährdeten Luxemburg Privatinsolvenz in Planung; Restschuldbefreiung geplant Personen, denen derzeit ein Neustart fast unmöglich ist, ermöglichen. 1 Derzeit wird in Deutschland eine Reform des Insolvenzrechts vorbereitet, die unter bestimmten (Quellen: Schönen, Verbraucherinsolvenzrecht im internationalen Vergleich unter Umständen eine Verkürzung des Verfahrens vorsieht. So soll eine Restschuldbefreiung nach besonderer Berücksichtigung der Vorschriften zur Restschuldbefreiung (Teil II), drei Jahren für SchuldnerInnen möglich sein, die mindestens 25% der Forderungen und Kosten ZVI 2010, 81; Knobloch, Verbraucherinsolvenzregelungen in Europa, Fachtagung begleichen können. Fünf Jahre soll das Verfahren für jene dauern, die die Verfahrenskosten Schuldnerberatung 14.09.2011, Dortmund) selbst tragen. Für diejenigen, die die Verfahrenskosten nicht tragen, wird es bei den sechs Jahren Verfahrensdauer bleiben. asb Schuldenreport 2012 | 18
Budgetberatung Konzept In Österreich gab es bislang kein niederschwelliges, professionelles und unab- Ziele von Budgetberatung: hängiges Beratungsangebot zu Fragen der Haushaltsfinanzen für Menschen mit niedrigem Einkommen, die jedoch (noch) nicht von Überschuldung betroffen sind. Verbesserung im Umgang mit Geld in Budgetberatung richtet sich explizit an nicht-überschuldete Personen. Zentrale privaten Finanzfragen Zielgruppe sind Personen und Haushalte mit niedrigem Einkommen bzw. Personen Unterstützung in der Planung von Haushaltsbudgets und Haushalte, die eine Einkommensminderung erwarten/erfahren und/oder Pro- Schuldenprävention durch ausgeglichene Budgets und bleme bei der Haushalts-Budgetierung haben. Personen mit Schuldenproblemen Erhebung von Sparpotential wird die Inanspruchnahme einer Schuldenberatung empfohlen. Grundlage und zentrales „Arbeitsmittel“ für Budgetberatung bilden die von der asb entwickelten Referenzbudgets (=Budgetbeispiele), die für den weiteren Einsatz im Zuge von Budgetberatung und -information aktualisiert und weiter entwickelt werden. Referenzbudgets sind Ausgabenraster für verschiedene Haushaltstypen. www.budgetberatung.at Im Zentrum der Website steht ein Online-Budgetrechner, Pilotprojekt Budgetberatung der es den NutzerInnen auf einfache Art ermöglicht, einen guten 2011 konzipierte die asb im Rahmen eines vom BMASK geförderten Pilotprojekts Überblick über die eigenen Ausgaben zu erhalten, sowie die Aus- ein Budgetberatungsangebot, das in Zusammenarbeit mit der IfS-Schuldenbe- gabenstruktur des eigenen Haushalts mit entsprechenden online verfügbaren ratung Vorarlberg umgesetzt wurde. Dabei wurden 22 Personen mit Fragen bzw. Budgetbeispielen (=Referenzbudgets) zu vergleichen und aufgrund sichtba- Problemen rund um ihr Haushaltsbudget durch persönliche bzw. telefonische rer Abweichungen Hinweise zur eigenen Situation und etwaig notwendigen Beratungsgespräche professionell unterstützt. Veränderungen zur Erreichung eines ausgeglichenen Budgets zu bekommen. Die Beratungsangebote wurden durch Informationen und einen Online-Rechner auf Die Ergebnisse des Online-Rechners können ausgedruckt und auch im pdf- der Website www.budgetberatung.at unterstützt, die damit auch Möglichkeiten der Format abgespeichert werden. selbständigen Auseinandersetzung mit dem eigenen Haushaltsbudget bietet. Neben dem Budgetrechner stehen auch Budgetvorlagen im Excel und Pdf- Die positive Resonanz auf die Angebote des Pilotprojekts bestätigte die Notwen- Format für all jene NutzerInnen zur Verfügung, die ihren Haushaltsüberblick digkeit eines flächendeckenden Budgetberatungsangebots. 2012 wird das Projekt lieber per Hand bzw. als Excel-Datei am eigenen Computer erstellen wollen. auf ganz Österreich ausgeweitet, künftig können alle staatlich anerkannten Schul- Darüber hinaus werden auf der Website in der Rubrik Service weiterführende denberatungen – zunächst in unterschiedlichem Ausmaß – auch professionelle Informationen, Hinweise und Links zu Themen zur Verfügung gestellt. Budgetberatung anbieten. asb Schuldenreport 2012 | 19
Impressum: Schuldenreport 2012 (April 2012) Herausgeber, Medieninhaber und für den Inhalt verantwortlich: ASB Schuldnerberatungen GmbH Dachorganisation der staatlich anerkannten Schuldenberatungen GF: Dr. Hans W. Grohs Bockgasse 2 b, 4020 Linz | Austria Tel: +43 (0)732-65 65 99, Fax: +43 (0)732-65 36 30 asb@asb-gmbh.at Firmenbuchnummer: FN 230327t (LG Linz) Gefördert von BMJ und BMASK Redaktion: Dr. Hans W. Grohs, Mag.a Gabriele Horak-Böck, Dr.in Susanne Jürgens, Mag.a Maria Kemmetmüller, Mag.a Helga Kranewitter, Dr.in Michaela Moser Layout: Maria Schaittenberger Fotos: Fotolia Grafiken: Maria Schaittenberger Druck: Druckerei Berger, Horn Copyright: Auszugsweiser Nachdruck und Verwertung nicht namentlich gekennzeichneter Artikel unter genauer Quellenangabe gestattet. www.schuldenberatung.at Unter dieser Adresse finden Sie das Webportal der staatlich anerkannten Schulden- beratungen in Österreich mit allen Adressen, Hintergrundinformationen und Projekten sowie Materialien und Berechnungswerkzeugen.
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