Schuldenreport 2012 - Schuldnerberatung

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Schuldenreport 2012 - Schuldnerberatung
Schuldenreport
2012
Schuldenreport 2012 - Schuldnerberatung
Der 7. Österreichische
                Schuldenreport
Inhalt
Schuldenberatung in Ö                ....   3   Liebe LeserInnen!
                                                Der Schuldenreport liefert seit Jahren als zuverlässige Informationsquelle Daten der staatlich anerkannten Schulden-
Wie arbeiten                                    beratungen zur Überschuldungssituation von Privatpersonen.
Schuldenberatungen              .........   4   Der Schuldenreport 2012 gibt Auskunft darüber, dass seit 1995 über 100.000 Privatkonkurse beantragt worden sind.
                                                Eine Größe, die bald der versammelten Bevölkerung der Stadt Innsbruck entspricht. Er zeigt auch, dass von den staat-
Schuldenprobleme in Ö                ...    6   lich anerkannten Schuldenberatungen 2011 mehr Personen unterstützt worden sind als St. Pölten, Wels oder Villach
                                                EinwohnerInnen zählen und dass jährlich 10.000 Privatkonkursverfahren beantragt werden, was der Größenordnung
Wer hat                                         von Städten wie Hard, Eisenstadt, Völkermarkt oder Hollabrunn entspricht.
Schuldenprobleme?              ..........   8   Personen, die in überschuldeten Haushalten leben, gibt es in Österreich nach EU SILC 2008 fast halb so viele wie die
                                                Stadt Wien oder dreimal mehr als die Stadt Graz EinwohnerInnen hat.
Gründe für                                      Wenn manche von diesen Personen nun 2012 den Privatkonkurs beginnen und heuer noch ein Abschöpfungsverfahren
Überschuldung         .................   10    eingeleitet wird, werden sie nach 7 Jahren, also knapp vor 2020 mit etwas Glück (abhängig vom Erhalt des Arbeits-
                                                platzes, dem Arbeitseinkommen und anderen Umständen) schuldenfrei sein. Andere werden trotz dieses Verfahrens
Fremdwährungskredite                ...   11    auf ihren Schulden sitzen geblieben sein und von den Zinseszinsen für immer erdrückt.
                                                Es hat viele schöne Aspekte in Österreich zu leben. Für Personen, die ein gerichtliches Schuldenregulierungsverfahren
Nutzen von                                      anstreben, wäre beinahe jedes andere Land in Europa, die bessere Wahl. Nirgendwo sonst dauert es so lange, bis ein
Schuldenberatung            ...........   12    Neustart gewährt wird und kaum wo existiert eine Mindestquote als Entschuldungshürde für Einkommensschwache
                                                und armutsgefährdete Familien. Mit Recht darf da ein Außenstehender fragen: Was hat das Insolvenzverfahren in
Finanzierung                                    Österreich für einen Sinn, wenn es für manche nach sieben Jahren Existenzminimum heißt: leider NEIN? Einkommens-
der Schuldenberatung               ....   13    schwache 43-Jährige sind dann 50 und 63-Jährige 70 Jahre alt geworden.
                                                Der Schuldenreport 2012 soll daher auch darauf hinweisen, dass es mehr politischen Willen und Aktivität braucht, um
Privatkonkurs in Ö          ...........   14    nicht nur angeschlagenen Banken und mittleren Unternehmen, sondern besonders überschuldeten KonsumentInnen
                                                eine fairere Chance in wirtschaftlich kritischen Zeiten zu geben.
Pfändungen und
Exekutionen ...................... 16

Privatinsolvenzmodelle
in Europa ........................... 18
                                                Dr. Hans W. Grohs
Budgetberatung          ...............   19    Geschäftsführer der ASB Schuldnerberatungen GmbH

                                                                                                                                                                        asb Schuldenreport 2012 |   2
Schuldenreport 2012 - Schuldnerberatung
Schuldenberatung
      in Österreich
  Flächendeckende Versorgung                             Beratungsablauf                           Grundsätze

     10 staatlich anerkannte (=bevorrechtete)             Kontaktaufnahme
        Schuldenberatungen (SB) mit 20                     Terminvereinbarung                 Freiwilligkeit
        dazugehörigen Regionalstellen             Vorbereitung vorhandener Unterlagen
                                                                                              Motivation
     48 betreute Sprechtage                                  Erstberatung
        (mindestens 1x monatlich besetzt)         Abklären der gegenseitigen Erwartungen      Eigenverantwortlichkeit
                                                    erster Überblick über Ist-Situation
   123 vollzeitbeschäftigte BeraterInnen            (Einnahmen/Ausgaben, Schulden)
        (aliquot)                                     existenzsichernde Maßnahmen
                                                          weitere Vereinbarungen
54.324 unterstützte Personen
                                                          Beratung bei der
                                                         Schuldensanierung
                                                genaue Anamnese der Einnahmen/Ausgaben
                                                         Schuldenstandserhebung
                                                         weitere Vereinbarungen
                                                     mögliche Sanierungsmaßnahmen
                                                Privatkonkurs, außergerichtlicher Ausgleich

                                                         Abschlussberatung
                                                      Möglichkeit der Nachbetreuung

                                                                                                                asb Schuldenreport 2012 |   3
Wie arbeiten staatlich
       anerkannte Schuldenberatungen?
            im öffentlichen
                                                                              nach verbindlichen       Schuldenberatung ist nicht                Staatlich
                                                vertraulich                                                                                       anerkannte
            Auftrag                                                            Qualitätskriterien       gleich Schuldenberatung!                  Schulden-
                                                                                                                                                  beratung

                                                                                                        Schuldenberatungen, von denen hier die Rede ist, sind kostenlos,
                                                                                                        öffentlich gefördert und staatlich anerkannt. Daneben gibt
            schuldnerInnen-                                                                             es einige private gewerbliche Schuldenregulierer, die mehr oder
                                                kostenlos                      vernetzt
            orientiert                                                                                  weniger aktiv um KundInnen werben.
                                                                                                        Staatlich anerkannte Schuldenberatungen sind durch ein eigenes
                                                                                                        Gütezeichen erkennbar. Sie beraten im öffentlichen Auftrag und
                                                                                                        werden von Ländern und Arbeitsmarktservice mit öffentlichen
            lösungsorientiert                                                  mit hohem gesell-        Geldern finanziert. Eine Person, die eine solche Schuldenberatung

            und nachhaltig               §      professionell                 schaftlichen Nutzen
                                                                                                        in Anspruch nimmt, wird dafür niemals Zahlungen leisten müssen!

Staatlich anerkannte Schuldenberatungen sind beson-              Staatlich anerkannte Schuldenberatungen sind um       Durch die Beratungstätigkeit für Personen mit Schul-
deren Qualitätskriterien verpflichtet und berechtigt,            nachhaltige Lösungen und nicht um kurzfristige Er-    denproblemen entsteht nicht nur ein großer volks-
SchuldnerInnen bei Bedarf im Privatkonkursverfahren              folge bemüht. Neben der unmittelbaren Unterstützung   wirtschaftlicher Nutzen, wie eine 2006 durchgeführte
zu vertreten.                                                    bei der Schuldenregulierung werden auch die Gründe    Studie1 belegt, sondern auch ein beachtlicher Nutzen
Gemeinsam mit den Betroffenen erarbeiten Schul-                  der Ver- und Überschuldung in den Blick genommen.     für Gläubiger. Dies ergab die Studie „Nutzen der
denberaterInnen Auswege aus der Überschuldung                    Schuldenberatungseinrichtungen, die in der Dachor-    Schuldenberatung für Gläubiger“ (2008)2: Gläubiger
und orientieren sich dabei an den Möglichkeiten der              ganisation ASB Schuldnerberatungen GmbH vernetzt      sind primär an der Rückführung ihrer Forderungen
jeweiligen Personen. Voraussetzung ist, dass diese               sind, beschäftigen qualifizierte, speziell für ihre   interessiert. Die Betreuung einer Person durch eine
freiwillig und engagiert mitarbeiten und ihren Teil zur          Tätigkeit ausgebildete MitarbeiterInnen, die sich     Schuldenberatung erhöht die Wahrscheinlichkeit, dass
Entschuldung beitragen.                                          regelmäßig fortbilden.                                eine bestimmte Rückzahlungsquote erreicht wird.

1
    ASB Schuldnerberatungen GmbH, Studie „Ökonomische Evaluierung der Schuldnerberatung“ (2006),
    erstellt vom NPO-Institut an der Wirtschaftsuniversität Wien.                                                             Nähere Informationen finden Sie unter
    ASB Schuldnerberatungen GmbH, Studie „Nutzen der Schuldenberatung für Gläubiger“ (2008),
                                                                                                                              www.schuldenberatung.at
2

    erstellt vom Forschungsinstitut für Bankwesen an der Johannes-Kepler-Universität Linz.

                                                                                                                                                               asb Schuldenreport 2012 |   4
SCHULDNERHILFE
Dachorganisation asb                         Schuldenberatung                                                                          OÖ
                                             Salzburg                                                                                  Stockhofstraße 9, 4020 Linz
ASB Schuldnerberatungen                      Gabelsbergerstraße 27, 5020 Salzburg                                                      T: 0732-77 77-34, F: -5822
GmbH                                         T: 0662-87 99 01, Fax: -73                                                                E: linz@schuldner-hilfe.at
Zentrale:                                    E: salzburg@sbsbg.at                                                                      www.schuldner-hilfe.at
Bockgasse 2 b, 4020 Linz                     www.sbsbg.at                                                                              Regionalstelle in Rohrbach
T: 0732-65 65 99, F: 0732-65 36 30           Regionalstellen in St. Johann und
E: asb@asb-gmbh.at                           Zell/See
PR-Büro:                                                                                                                                                                                     Schuldnerberatung
Gumpendorferstraße 83, 1060 Wien                                                                                                                                                             NÖ gGmbH
T: 01-961 02 13, F: -44                                           Schuldnerberatung                                                                                                          Herrengasse 1, 3100 St. Pölten
E: pr@asb-gmbh.at                                                 Oberösterreich                                                                                                             T: 02742-35 54 20-0, F: -120
                                                                  Spittelwiese 3, 4020 Linz                                                                                                  E: st.poelten@sbnoe.at
www.schuldenberatung.at                                           T: 0732-77 55-11, F: -50                                                                                                   www.sbnoe.at
                                                                  E: linz@schuldnerberatung.at                                                                                               Regionalstellen in Amstetten,
                                                                  www.ooe.schuldnerberatung.at                                                                                               Hollabrunn, Wr. Neustadt und Zwettl
                                                                  Regionalstellen in Ried, Steyr,
                   Schuldenberatung                               Vöcklabruck und Wels
                   Tirol                                                                                                                             Zwettl                                     Schuldnerberatung
                   Wilhelm-Greil-Straße 23/5, 6020 Innsbruck                                                     Rohrbach                                          Hollabrunn                   Wien gGmbH
                   T: 0512-57 76 49, F: -10                                                                                                                                                     Döblerhofstraße 9, 1. St., 1030 Wien
                                                                                                                              Linz
                   E: office@sbtirol.at                                                                              Wels                                                    Wien               T: 01-330 87 35, F: -669 25
                                                                                                          Ried                                         Sankt Pölten
                                                                                                                                         Amstetten
                   www.sbtirol.at                                                                    Vöcklabruck
                                                                                                                            Steyr
                                                                                                                                                                                                E: schuldnerberatung@fsw.at
                   Regionalstellen in Imst und Wörgl                                                                                                                                            www.schuldnerberatung-wien.at
                                                                                             Salzburg                                                         Wr. Neustadt      Eisenstadt
                                                                                                                                Staatlich
     IfS-Schuldenberatung                                                                                                       anerkannte
     gGesmbH                                 Bregenz
                                                                          Wörgl                                                 Schulden-               Kapfenberg                      Schuldenberatung
     Mehrerauerstraße 3, 6900 Bregenz                                                                                           beratung                                                Burgenland
                                            Feldkirch             Innsbruck       Zell/See
                                                                                             St. Johann                                                                 Oberwart
     T: 05574-46 185-0, F: -25              Bludenz
                                                           Imst                                                                                                                         Hartlsteig 2, 7000 Eisenstadt
                                                                                                                                                          Graz
     El: ifs.schuldenberatung@ifs.at                                                                                                                                                    T: 057-600-2150, F: -2154
     www.ifs.at/schuldenberatung.html                                                                                               Wolfsberg                                           E: post.schuldenberatung@bgld.gv.at
                                                                                                          Spittal/Drau
     Regionalstellen in Bludenz und                                                                                                                                                     www.burgenland.at (Bürgerservice)
                                                                                                                               Klagenfurt
     Feldkirch                                                                                                   Villach                                                                Regionalstelle in Oberwart

                                                         Schuldnerberatung Kärnten                                                                               Schuldnerberatung Steiermark GmbH
                                                         Waaggasse 18/3, 9020 Klagenfurt                                                                         Annenstraße 47, 8020 Graz
                                                         T: 0463-51 56 39, F: -6                                                                                 T: 0316-37 25 07, F: -20
                                                         E: office@schuldnerberatung-kaernten.at                                                                 E: office@schuldnerInnenberatung.at
                                                         Regionalstellen in Spittal/Drau, Villach                                                                www.schuldnerinnenberatung.at
                                                         und Wolfsberg                                                                                           Regionalstelle in Kapfenberg

                                                                                                                                                                                                                asb Schuldenreport 2012 |   5
Schuldenprobleme
      in Österreich
Personen, die von Schuldenberatungen                               Erstkontakte
Unterstützung erhalten                                             Erstmalige telefonische, persönliche oder
                                                                   schriftliche Kontaktaufnahme

                                             54.324                    22.465
                                              41%                       41%                                      21.820
    52.613               52.450
                                                                                                                 41%
     41%                 41%                                                                21.069
                                                                                            41%
                                              59%                      59%
     59%                59%                                                                                     59%
                                                                                            59%
                                                                                            59%
   2009                 2010                2011                      2009                 2010                2011

54.324 Personen haben sich 2011 mindestens ein Mal an eine         Nach einem leichten Rückgang der Erstkontakte im vergangenen Jahresvergleich,
Schuldenberatung gewandt, um Unterstützung zu erhalten. Da-        ist die Anzahl der Menschen, die das erste Mal Kontakt mit einer Schuldenberatung
mit ist die Zahl der beratenen Personen im Vergleich zum Vorjahr   aufnehmen, 2011 wieder merklich gestiegen.
merklich gestiegen.
Die Nachfragestruktur der vergangenen Jahre hat zudem gezeigt,
dass sich die Probleme der KlientInnen teilweise vertieft haben,
wodurch der Beratungsaufwand pro KlientIn intensiver wurde          Schulden
bzw. auch verstärkt Wiederaufnahmen zu verzeichnen waren.           = Verbindlichkeiten einer Person gegenüber ihren Gläubigern

                                                                    Überschuldung
Die Unterstützung, die Schuldenberatungen ihren KlientInnen         = Zahlungsunfähigkeit: Unmöglichkeit, fällige Schulden binnen einer
anbieten, kann vielfältig sein:                                       angemessenen Frist zurückzuzahlen

 Auskünfte / Fallbearbeitung  Kontaktaufnahme nach außen                      Aus Schulden können Schuldenprobleme werden!
 Persönliche Beratung         Vertretung vor Gericht

                                                                                                                                      asb Schuldenreport 2012 |   6
Höhe der Schulden
Durchschnittsverschuldung in Euro
                                                                                Unter Schulden versteht man Verbindlichkeiten einer Person gegenüber
                                                                                ihren Gläubigern. Damit entsteht die Verpflichtung zur Erbringung einer
   74.473 €                                                                     Leistung, wie etwa zur Rückzahlung von Geldbeträgen.

                                                                                Aus Schulden müssen nicht notwendigerweise Schuldenprobleme werden.
                        73.065 €             73.108 €
                                                                                Bei entsprechender Finanzplanung können Schulden wirtschaftlich Sinn
                                                                                machen. Vor allem bei großen Investitionen wie zum Beispiel Wohnraum-
                                                                                beschaffung lassen sich Schulden kaum vermeiden.
                                                                                Probleme können entstehen, wenn die Finanzplanung schlecht durchdacht
                                                                                ist oder durch unvorhergesehene Ereignisse wie beispielsweise
                                                                                Arbeitsplatzverlust, Krankheit oder Scheidung Einkommenseinbußen bzw.
   2009                 2010                 2011                               zusätzliche Ausgaben entstehen.
                                                                                So können aus Schulden Schuldenprobleme und daraus Überschuldung
                                                                                und somit Zahlungsunfähigkeit werden.
                                                                                Zahlungsunfähigkeit ist die Unmöglichkeit, die fälligen Schulden auch un-
Bei den hier genannten Zahlen handelt es sich um die Durchschnittsver-          ter Verwertung des vorhandenen Vermögens binnen einer angemessenen
schuldung der KlientInnen der Schuldenberatungen in Österreich, die im          Frist zurückzahlen zu können.
Abfragezeitraum (1.1.2011 bis 31.12.2011) eine Erstberatung in Anspruch
genommen haben.
Männer haben durchschnittlich 83.760 Euro Schulden, Frauen 57.634 Euro.
Die Höhe der Schulden ging seit 2008 zurück, ist im Jahr 2011 jedoch wieder     Schuldenhöhe gestaffelt
leicht gestiegen.

In öffentlichen Debatten werden fallweise auch die Begriffe bereinigte Durch-
schnittsverschuldung bzw. Medianverschuldung verwendet.                                                                   Nach gestaffelter Schuldenhöhe steigt
Die bereinigte Durchschnittsverschuldung bezieht in die Berechnung nur               über 100.000 Euro    17,3%           der Anteil jener, die bis zu maximal
Werte mit ein, die in der Bandbreite 1.000 bis 700.000 Euro liegen. Sie lag                                               50.000 Euro Schulden haben.
2011 bei 64.602 Euro (2010: 64.780 Euro).
                                                                                50.000 bis 100.000 Euro   19,0%
Die Medianverschuldung halbiert die Anzahl der jeweiligen Verschuldungs-
höhen. D.h. die Hälfte des Klientels hat eine höhere Verschuldung als der
Median und die andere Hälfte hat eine niedrigere Verschuldung. Die Median-
verschuldung für 2011 lag bei rund 35.000 Euro (2010: rund 36.000 Euro).
                                                                                        bis 50.000 Euro   63,7%

                                                                                                                                                    asb Schuldenreport 2012 |   7
Wer hat
      Schuldenprobleme?
    Zur Annäherung an die Frage, wer in Österreich Schuldenprobleme hat, wurden Alter, Aus-
    bildung, Einkommen und Arbeitssituation der KlientInnen der Schuldenberatungen (Erstbe-                                                      Pflichtschule
    ratungen im Jahr 2010) untersucht. Diese Daten sind zum Vergleich jeweils den Daten der
    österreichischen Gesamtbevölkerung (Statistik Austria) gegenübergestellt.                                                           34,8%

Geringere Schulbildung als Gesamtbevölkerung                                                                                                       7,5% Matura
(Vergleich mit Bevölkerungsdaten aus dem Jahr 2010)                                                                                                 2,7%
                                                                                                                                                         über Maturniveau
Personen mit geringerer Schulbildung kontaktieren häufiger eine Schuldenberatung. Die
Pflichtschule als höchste Ausbildung haben 34,8% abgeschlossen. Mehr als die Hälfte der Kli-
entInnen der Schuldenberatungen kann als höchste Ausbildung einen Lehrabschluss bzw. eine
berufsbildende Fachschule vorweisen (54,9%). 7,5% verfügen über Matura als höchste Ausbil-                                              54,9%
dung, knapp 3% haben eine Ausbildung über Maturaniveau bzw. ein Studium abgeschlossen.                                    BHS
In der österreichischen Bevölkerung weicht der schulische Bildungsstand ein wenig ab: 25,7%
haben die Pflichtschule absolviert; 48,4% einen Lehrabschluss bzw. eine berufsbildende Schule
besucht. Österreichweit haben 14,5% Matura, eine Ausbildung über diesem Niveau haben
11,4% abgeschlossen.
                                                                                                                         1.501,- bis 2.000,-€
                                                                                                                                                       über 2.000,-€
KlientInnen der Schuldenberatung verdienen weniger                                                                                    13,3%
(Vergleich mit Bevölkerungsdaten aus dem Jahr 2010)                                                                                             6,4%
                                                                                                                                                       2,1%
Im Vergleich mit dem Bevölkerungsdurchschnitt haben KlientInnen der Schuldenberatungen                           1.001,- bis                                   bis 250,-€
monatlich deutlich weniger Einkommen zur Verfügung. Der Grundbetrag des (nicht exekutier-                        1.500,-€    35,1%                     4,5%
baren) Existenzminimums lag 2011 bei 793 Euro.
                                                                                                                                                               251,- bis 500,-€
24,5% der KlientInnen der Schuldenberatungen verdienen weniger als diese Summe, wodurch
sich eine Schuldensanierung schwierig gestaltet. Zum Vergleich: Unselbstständig erwerbstätige                                                     18,0%
Personen verdienten in Österreich 2010 monatlich im Schnitt 1.435 Euro1.
                                                                                                                                     20,6%                     501,- bis 793,-€
1
    Berechnung: Durchschnitt für unselbstständig Erwerbstätige (Jahresnettoeinkommen auf Basis 2010, Statistik
    Austria) 20.087 Euro/14 = 1.435 Euro (inkl. anteilige Sonderzahlungen)
                                                                                                                                                        nicht exekutierbares
                                                                                                                                                        Existenzminimum 2011
                                                                                                                         794,- bis 1.000,-€
                                                                                                                                                                  asb Schuldenreport 2012 |   8
Altersstruktur entspricht in etwa der Gesamtbevölkerung                                                                                 0,1%
(Vergleich mit Bevölkerungsdaten aus dem Jahr 2010)                                                                                     bis 17 Jahre
                                                                                                                                 4,9%
Grundsätzlich entspricht die Klientel der Schuldenberatungen der Gesamtbevölkerung. Ein                                 über 60 Jahre    2,5%
markanter Unterschied ist bei der Altersgruppe der 51- bis 60-Jährigen zu erkennen: Diese                                                18 bis 20 Jahre
ist unter den KlientInnen der Schuldenberatungen wesentlich schwächer vertreten als in der
Gesamtbevölkerung (13,4% gegenüber 22%).
Rund 79% der KlientInnen der Schuldenberatungen sind zwischen 21 und 50 Jahre alt. Knapp
                                                                                                                                13,4%
30% der KlientInnen sind nicht älter als 30 Jahre. Die Altersstruktur der KlientInnen entspricht
                                                                                                                    51 bis                   26,7%
in etwa jener in der Gesamtbevölkerung1: dort ist mit 30% die stärkste Gruppe jene der 41-
                                                                                                                 60 Jahre                                  21 bis
bis 50-Jährigen, gefolgt von der Gruppe der 31- bis 40-Jährigen (24%) und jener der 21- bis
30-Jährigen (23%).                                                                                                                                         30 Jahre

1
    Um das Datenverhältnis, das dem Klientel der Schuldenberatungen entspricht, zu errechnen, wurde folgende                 26,0%
    Annahme getroffen: Die unter 20-Jährigen und die über 60-Jährigen werden bei der Anteilsberechnung ausge-       41 bis
    schieden, da sie im Klientel der Schuldenberatungen kaum vorkommen.                                                                  26,4%
                                                                                                                 50 Jahre
                                                                                                                                                       31 bis
                                                                                                                                                       40 Jahre

Nur Hälfte der KlientInnen erwerbstätig
(Vergleich mit Bevölkerungsdaten aus dem Jahr 2011)

Arbeitslose Personen sind in der Schuldenberatung mehr als elf Mal häufiger vertreten als in
                                                                                                                                                 arbeitslos
der Gesamtbevölkerung. Etwa die Hälfte der KlientInnen der Schuldenberatungen (49,2%) ist
erwerbstätig1, 36,0% sind arbeitslos. Damit ist der Anteil der Arbeitslosen gegenüber dem Vor-                     sonstige5             36,0%
jahr mit minus 1,7 Prozentpunkte leicht gesunken.
2011 befanden sich 72,1% der Gesamtbevölkerung Österreichs in Arbeit, nicht erwerbstätig2
waren 24,7%. 3,2%3 aller 15- bis 64-Jährigen waren arbeitslos4.
                                                                                                                               14,8%
1
    Erwerbstätigkeit beinhaltet: Unselbstständig Beschäftigte, Selbstständige, Freie DienstnehmerInnen, Mit-
    helfende Familienangehörige, Geringfügig Beschäftigte und zusätzlich: Karenzierte, Frauen im Mutterschutz,
    Personen, die aufgrund von Krankheit oder Unfall vorübergehend nicht arbeitsfähig sind.
2
    Nicht-Erwerbstätigkeit beinhaltet: SchülerInnen, StudentInnen, Präsenz- und Zivildiener, Arbeitsunfähige,
    im Haushalt Tätige (Kinder- und Erwachsenenbetreuung), PensionistInnen
3
    Bezogen auf die Gesamtbevölkerung im Alter zwischen 15 und 64 Jahren.
4
    Vgl. Statistik Austria: Arbeitsmarktstatistik. Jahresergebnisse 2011. Bevölkerung nach dem Erwerbsstatus                            49,2%
    und Geschlecht. Zur Berechnung herangezogene Altersbreite: 15 bis 64 Jahre.
5
    z.B. Hausfrauen/-männer, Studierende usw.
                                                                                                                                                erwerbstätig

                                                                                                                                                            asb Schuldenreport 2012 |   9
Gründe für
      Überschuldung                 Mehrfachnennungen bei Erstberatungen 2011
                                                                                                                                          ACHTUNG: Diese Angaben sind nicht mit jenen vergangener
                                                                                                                                          Schuldenreports vergleichbar, da bisher ausschließlich Einfach-
                                                                                                                                          nennungen berücksichtigt wurden und dieses Jahr erstmals
                                                                                                                                          Mehrfachnennungen eingerechnet wurden.

    Arbeitslosigkeit bzw.
    Einkommensverschlechterung1

     43,1%
                    Umgang mit Geld2

                                    Gescheiterte Selbstständigkeit

                                                    Wohnraumbeschaffung

                                                                   Scheidung/Trennung

                                                                                   Sonstige Gründe3
                     20,6%
                      20,6%
                                                                                                   persönliche Härtefälle                          strafbare Handlungen/Regress
                                     17,8%

                                                                                                                   Bürgschaften/Mithaftungen                       Lebenshaltungskosten
                                                     12,7%           12,0%
                                                                                                                                   Unterhaltsverpflichtungen                        Autokauf/Leasing
                                                                                     7,8%            7,3%            7,2%

                                                                                                                                     3,5%           3,2%             2,8%             1,7%

1
    z.B. durch Kurzarbeit, Wegfall von Überstunden oder PartnerInnen-Einkommen.
2
    meint mangelhaften oder ungeplanten Umgang mit Geld bzw. die inadäquate Haushaltsbudgetplanung (Ausgaben sind nicht an die Einkommenslage angepasst).
3
    beinhalten z.B. Sucht, Wohnungskosten und Ähnliches.

                                                                                                                                                                                   asb Schuldenreport 2012 |   10
Fremdwährungskredite
  Fremdwährungskredite werden in einer ausländischen                                 Risiken bei Fremdwährungskrediten
  Währung aufgenommen, in der sie auch zurückzuzahlen
  sind. Bisher üblich waren endfällige Fremdwährungs-                                Wechselkurs-/Zinsänderungsrisiko:
  kredite, d.h. der gesamte Kredit wurde erst am Ende                                Wechselkurse und Zinssätze unterliegen Schwankungen. Wird die Fremd-
  der Laufzeit zurückgezahlt, regelmäßig wurden nur die Zinsen                       währung aufgewertet, steigt der Rückzahlungsbetrag in Euro im Vergleich
  beglichen. Parallel dazu wurde meist ein Tilgungsträger ange-                      zum Zeitpunkt der Kreditauszahlung. Ein Zinsvorteil bei langen Laufzeiten
  spart, welcher am Ende der Laufzeit für die Tilgung des Kredits                    kann verloren gehen, sich sogar in einen Nachteil umkehren. Ein Fremd-
  verwendet werden soll.                                                             währungskredit kann so letztendlich erheblich teurer werden als ein Euro-
                                                                                     kredit.

                                                                                       BEISPIEL:
     30,2%                                            Fremdwährungskredite machen      Ein Kunde, der sich im Jahr 2000 in Schweizer Franken zu einem
                                   28,4%
                                                      28,4% des Gesamtkreditvo-        Gegenwert von 150.000 Euro und zu einem Kurs von 1,6 Franken je
                                                      lumens privater Haushalte in     Euro verschuldete, steht Anfang 2012 Schulden in der Höhe von rund
                                                      Österreich aus (Ende 2010        200.000 Euro gegenüber.
      2010                           2011             waren es noch 30,2%).

Das aushaftende Volumen betrug Ende 2011 37,3 Milliarden Euro (Ende                  Tilgungsträgerrisiko:
2010: 38,7 Milliarden Euro). Bereinigt um Wechselkurseffekte wurde das               Auch Tilgungsträger, etwa eine Kapital-Lebensversicherung, unterliegen
Volumen damit im Vergleich zum Herbst 2008 – als die Finanzmarktauf-                 Wertschwankungen, weshalb am Laufzeitende des Kredits die Schuld nur
sicht einen Stopp der Neuvergabe verhängte – um 9,8 Milliarden Euro oder             teilweise aus dem angesparten Tilgungsträger beglichen werden könnte.
20,8% verringert.
                                                                                     Risiko ungeplanter Kosten:
Beim bestehenden Forderungsvolumen handelt es sich zu 93,4% um                       Das Risiko höherer Kosten durch Zins- und/oder Wechselkursveränderun-
Schweizer Franken-Kredite, der Rest entfällt beinahe zur Gänze auf                   gen kann durch alternative Finanzprodukte, die auch während der Laufzeit
japanische Yen.                                                                      zusätzlich notwendig wer-
                                                                             93,4%   den könnten, abgesichert
                                                                                     werden. Auch kann die         Probleme rund um Fremdwäh-
Rund drei Viertel der Fremdwährungskredite an private Haushalte sind als             Währung, in der ein Kredit    rungskredite werden die Schulden-
endfällige Kredite mit Tilgungsträgern ausgestattet. 20% der Österreiche-            aufgenommen wird, jeder-      beratungen in den kommenden
rInnen mit einem Fremdwährungskredit können ihre Schulden nicht tilgen,              zeit gewechselt werden.       Jahren verstärkt beschäftigen, da immer
sagt Nationalbank-Gouverneur Ewald Nowotny.                                          Beides verursacht zusätz-     mehr Kredite auslaufen werden.
(Quellen: Aussendung der Finanzmarktaufsicht am 7.3.2012, „Die Presse“, 28.3.2012)   liche Kosten.

                                                                                                                                                     asb Schuldenreport 2012 |   11
Nutzen von
      Schuldenberatung
Volkswirtschaftlicher Nutzen                                 Nutzen für Gläubiger
Überschuldung stellt für die betroffenen Personen
in den meisten Fällen eine große Belastung dar
und führt häufig dazu, dass Sozialleistungen ver-
stärkt in Anspruch genommen und weniger aktive
                                                             Schuldenberatung ist nicht nur für die überschul-
                                                             deten KlientInnen von großem Nutzen, sondern
                                                             auch für die Gläubiger, wie die Studie „Nutzen der
                                                             Schuldenberatung für Gläubiger“² (2008) ergab.
                                                                                                                             Positive Effekte
                                                                                                                             der Schuldenberatung
                                                                                                                                                                             +
Beiträge zum Wirtschafts- und Sozialsystem ge-               Gläubiger sind primär an der Rückführung ihrer
leistet werden. Eine Studie, die das NPO-Institut            Forderungen interessiert. Wenn eine Rückführung
der Wirtschaftsuniversität Wien im Auftrag der               des Gesamtbetrages nicht möglich ist, liegt ihr                 SchuldnerInnen bekommen Beratung:
ASB Schuldnerberatungen GmbH 2006 durch-                     Bestreben darin, eine möglichst hohe Rückzah-                   + sind informiert und schöpfen ihre Möglichkeiten aus
führte1, beschäftigte sich mit der Frage, welche             lungsquote zu erreichen.                                        + sind motiviert, ihre Arbeitssituation zu verbessern
ökonomischen Auswirkungen die erfolgreiche                   Auch wenn die Zielsetzung der Schuldenberatung                  + ihr Wohlbefinden/Gesundheitszustand bessert sich
Schuldenberatung und Schuldenregulierung hat.                auf die Entschuldung von Privatpersonen ausge-
In verschiedenen Szenarien wurde berechnet,                  richtet ist, bestätigt sich die These, dass Gläubi-             Konkrekte Effekte am Beispiel Erhalt
dass das Ausmaß der Förderungen, die Schul-                  ger durch Schuldenberatungen finanzielle Vorteile               bzw. Erlangung der Erwerbstätigkeit
denberatungsstellen erhalten, die ökonomischen               erlangen. Der Effekt wird v.a. bei einer Rückzah-
Effekte deutlich übersteigen. In der vorsichtig              lungsquote von mehr als 10% deutlich.                           SchuldnerIn behält Arbeit bzw. findet Arbeit und
geschätzten Minimalvariante ist der ermittelte               Als weitere Vorteile von Schuldenberatung nann-                 + zahlt Einkommenssteuer
jährliche Effekt bereits mehr als doppelt so hoch            ten Gläubiger: Alle werden gleich behandelt,                    + zahlt Sozialversicherungsbeiträge
(27,4 Millionen Euro) als die rund 11,4 Millionen            wenn mehrere (heterogene) Gläubiger involviert                  + nimmt kein/e Arbeitslosengeld/Notstandshilfe
Euro, die die staatlich anerkannten Schuldenbera-            sind; die Gläubiger erhalten eine Übersicht über                  in Anspruch
tungen jährlich an Förderungen erhalten (1:2,4).             die Gesamtsituation der SchuldnerIn, die Einkom-
In einer ebenfalls plausiblen zweiten Variante               mens- und Verschuldungssituation wird genau                     Weitere positive Effekte:
ist es sogar das Vierfache. Noch nicht enthalten             erhoben; Zeitersparnis bei der Informationsge-                  SchuldnerInnen
sind darin weitere Effekte, die beispielsweise               winnung und durch das Vorhandensein kompeten-                   + können Unterhalt zahlen
durch die Wiedererlangung der Kaufkraft oder                 ter Ansprechpartner.                                            + erlangen ihre volle Kaufkraft zurück
die Verbesserung des Gesundheitszustandes                                                                                    + verbessern ihren gesundheitlichen Zustand
erzielt werden.                                              2
                                                                 Die Studie „Nutzen der Schuldenberatung für Gläubiger“      + ...
                                                                 im Auftrag und unter Mitwirkung der asb wurde vom
                                                                 Forschungsinstitut für Bankwesen an der Johannes-
1
    Studie „Ökonomische Evaluierung der Schuldnerberatung“       Kepler-Universität Linz unter Beteiligung von Schuldenbe-
    (2006), Berechnungen aktualisiert 2011                       ratungen und Banken in Oberösterreich und Wien erstellt.

                                                                                                                                                                      asb Schuldenreport 2012 |   12
Finanzierung der
       Schuldenberatungen
Der Mitteleinsatz der öffentlichen Stellen für staatlich anerkannte Schuldenberatun-
gen lag 2011 bei rund 11,4 Millionen Euro. Mit dieser Investition wird ein volkswirt-
schaftlicher Nutzen von mindestens 27,4 Millionen Euro erzielt. (vgl. Seite 12)

Öffentliche Mittel für
staatlich anerkannte Schuldenberatungen                                                 Steigender Bedarf – unzureichende Mittel
in Mio Euro                                                                             Obwohl der Bedarf nach Schuldenberatung von Jahr zu Jahr
                                                                                        zunimmt, kam es in den letzten Jahren kaum zur Ausweitung des
                                                 -0,17%
                                +5,60%
                                                                                        Beratungsangebots: Die BeraterInnenzahlen stagnieren.
                +7,44%                                                                  2011 kam es mit Blick auf die Gesamtsumme an öffentlicher
                                                                                        Finanzierung der staatlich anerkannten Schuldenberatungen
                                                                                        erstmals zu einer realen Kürzung.
                                                                Die Schulden-           Diese Entwicklung steht im Gegensatz zu Absichtserklärungen
                                                                beratungsstellen        zum Ausbau der Schuldenberatungen, wie sie in staatlichen
                                                                mussten in Summe        Aktionsplänen und Minister-
                                                                2011 erstmals           vorträgen der letzten Jahre
 10,061          10,810           11,415          11,396        eine reale Kürzung      immer wieder zu finden
                                                                hinnehmen.              waren.                           Mitfinanzierung durch
  2008            2009             2010            2011
                                                                                        Verändert bzw. verringert hat
                                                                                                                         Gläubiger notwendig
                                                                                        sich in den letzten Jahren die
                                                                                        Förderung durch Mittel der       Rund 70 Millionen Euro werden jährlich
                                                                                        jeweiligen Landesgeschäfts-      durch Privatinsolvenzverfahren an Insol-
 1,40 Euro/EinwohnerIn investieren die österreichischen Bundes-                         stellen des Arbeitsmarktser-     venzgläubiger zurückgeführt, die Schul-
 länder im Durchschnitt in Schuldenberatung. Die Bandbreite reicht                      vices. Eine Entwicklung, die     denberatungen sind an diesem Nutzen
 dabei von 0,82 bis 2,25 Euro.                                                          mit Blick auf die Bedeutung      mit 57%, das sind 40 Millionen beteiligt.
 Neben den jeweiligen Ländern werden Schuldenberatungen teilweise auch von              von Schuldenberatung bei         Eine Mitfinanzierung des Beratungsange-
 der jeweiligen Landesstelle des Arbeitsmarktservices gefördert. Die Bandbreite         Arbeitslosigkeit bzw. für die    bots durch Gläubiger, insbesonders durch
 der Mitfinanzierung durch das AMS liegt zwischen 0 und 39 Prozent.                     Arbeitsplatzerhaltung, schwer    Banken, wäre nur logisch und würde die
 Der Bund fördert die Beratungstätigkeit in den Bundesländern nicht.                    nachvollziehbar ist.             öffentliche Hand deutlich entlasten.

                                                                                                                                                      asb Schuldenreport 2012 |   13
Privatkonkurs
       in Österreich
Schuldenregulierungsverfahren 2011                                                        10.970 Insolvenzanträge1                    9.633 Insolvenzeröffnungen1
                                                                                          + 5,7% gegenüber                            +6,5% gegenüber
Der umgangssprachliche Ausdruck „Privatkonkurs“ wird im Gesetz als „Schuldenregulie-             20102         36%                          20102
                                                                                                                                                         §
rungsverfahren“ (SRV) bezeichnet. Ziel des Verfahrens ist es, redlichen und motivierten
SchuldnerInnen die realistische Chance auf einen wirtschaftlichen Neubeginn zu geben.                                                 57,4% von einer Schulden-
Zu den Voraussetzungen zählen die tatsächliche Zahlungsunfähigkeit, regelmäßiges                                 64%                        beratung im SRV bei
Einkommen, die Verpflichtung, keine neuen Schulden zu machen, sowie die Möglichkeit,                                                        Gericht begleitet oder
monatlich einen bestimmten Betrag zur Rückzahlung zur Verfügung stellen zu können.                                                          vertreten.
                                                                                          1
                                                                                              Insolvenzdaten BMJ Abfragedatum 4.1.2012
In dieser Zeit der Rückzahlung soll nur eine „bescheidene, aber menschenwürdige“          2
                                                                                              Insolvenzdaten BMJ Abfragedatum 10.1.2011
Lebensführung möglich sein. Im Gegenzug stoppen die Exekutionen und der Zinsenlauf.
Die SchuldnerInnen sind bei Einhaltung der vereinbarten Zahlungen wieder schuldenfrei.    Die häufigsten Regulierungen im Rahmen des Privatkonkurses:
Gläubiger erhalten einen Teil ihrer Forderungen zurück.                                   Zahlungsplan: Den Gläubigern ist eine Quote anzubieten, die der
Auch wenn das SRV derzeit für viele überschuldete Personen die Möglichkeit der Schul-     Einkommenslage der nächsten fünf Jahre entspricht. Hier ist die Zustim-
denregulierung bietet, gibt es Verbesserungsbedarf vor allem in Hinblick auf beste-       mung einer Gläubigermehrheit notwendig. Die Schulden erlöschen mit
hende Ungerechtigkeiten und den möglichen Zugang von Personen mit sehr geringem           Erfüllung der vereinbarten Quote. Dauer und Quote sind flexibel innerhalb
Einkommen.                                                                                gesetzlicher Vorgaben verhandelbar.
Die im Jahr 2010 wiederaufgenommenen Gespräche über Reformvorhaben zum Privat-
konkurs fanden 2011 keine politische Einigung. Erst Anfang 2012 kam es wohl auch vor      Abschöpfungsverfahren: Unter strengen Auflagen für die nächsten
dem Hintergrund von Initiativen der Europäischen Kommission, die Unternehmensinsol-       sieben Jahre kommt es zur „Pfändung“ auf das Existenzminimum. Die
venz auf drei Jahre zu verkürzen, zu weiteren Gesprächen im Rahmen der Arbeitsgruppe      „pfändbaren“ Beträge erhält ein gerichtlich bestellter Treuhänder, der
im Justizministerium. Die zeitnahe legislative Umsetzung der Reform wurde neuerlich       sie jährlich an die Gläubiger verteilt. Eine Zustimmung der Gläubiger ist
avisiert.                                                                                 nicht erforderlich. Nach Ablauf des Verfahrens kommt es bei Erfüllung der
Kernpunkte der Reform sind Anreize zur frühzeitigen Rückzahlung von Schulden und eine     Bedingungen zur Restschuldbefreiung.
Erweiterung der Gründe für eine sachliche Rechtfertigung der Restschuldbefreiung
auch unter 10% (bisher: Billigkeitsgründe). Ebenfalls diskutiert wird die Verkürzung      Zahlungsplan                                        Abschöpfungsverfahren
der Verfahrensdauer auf 5 Jahre. Schuldenberatungen begrüßen die Reformvorhaben
                                                                                              2010                            68,2%           2010    30,1%
nach dem europäischen Standard, lehnen eine Verkürzung der Verfahrensdauer jedoch
ohne gleichzeitige Reduktion der Quote ab, da ein Scheitern der Restschuldbefreiung bei       2011                              71,7%         2011 27,0%
einer deutlich höheren Zahl von überschuldeten Personen zu erwarten ist.

                                                                                                                                                         asb Schuldenreport 2012 |   14
Erfolgsquote im Abschöpfungsverfahren
Zum Erreichen der Restschuldbefreiung im Abschöpfungsverfahren                               Verfahrensablauf im Privatkonkurs
müssen nach sieben Jahren mindestens 10% der Schulden an die
Gläubiger zurückgezahlt worden sein. Eine vorzeitige Restschuld-
befreiung ist möglich, wenn nach mindestens drei Jahren Laufzeit                    Außergerichtlicher Ausgleich
50% zurückgezahlt sind. Wird nach sieben Jahren die 10%-Quote                       Zustimmung aller Gläubiger erforderlich
nicht erreicht, kann das Gericht unter bestimmten Voraussetzungen
dennoch die Restschuldbefreiung (nach Billigkeit) aussprechen.                      Insolvenzeröffnung
Im Jahr 2011 endete bei 512 Verfahren, bei denen die ASB Schuld-                    Eröffnung des Schuldenregulierungsverfahrens,
nerberatungen GmbH als Treuhänder eingesetzt worden war, die                        Veröffentlichung, Exekutions- und Zinsenstopp
siebenjährige Abschöpfungsfrist. In 65,2% der Fälle wurde eine
Restschuldbefreiung erteilt (334 Fälle). Davon wurden 40 Verfahren                  Vermögensverwertung
vorzeitig beendet (mindestens drei Jahre Laufzeit und 50%-Quo-                      z.B. Haus, Auto
te), 263 Verfahren nach Ablauf der Abtretungserklärung (sieben
Jahre Laufzeit und mind. 10%-Quote) und in 29 Fällen wurde trotz                    Zahlungsplan
Nichterreichens der Mindestquote eine Restschuldbefreiung nach                      Mindestangebot entsprechend dem voraussichtlich pfändbaren Einkommen
Billigkeit erteilt. In einem Verfahren wurde die Restschuldbefreiung                der nächsten 5 Jahre; Teilzahlungen für maximal 7 Jahre; Zustimmung
nach Verlängerung des Verfahrens erteilt. Mit Einverständnis der                    der Gläubigermehrheit erforderlich
Gläubiger wurde das Abschöpfungsverfahren in einem Fall beendet.
Keine bzw. keine unmittelbare Restschuldbefreiung konnte nach                       bei                                              bei
sieben Jahren bei 178 Fällen (34,8%) erteilt werden. In 16,2% der                   Scheitern                                        Annahme
Fälle ist die Restschuldbefreiung offen, weil noch keine Entschei-                  Abschöpfungsverfahren                            Restschuldbefreiung
dung des Gerichts vorliegt und das Verfahren verlängert oder eine                   7 Jahre Leben am Existenzminimum; min-
Ergänzungszahlung auferlegt wurde. In 12,1% der Verfahren wurde                     destens 10% der Schulden müssen nach
die Restschuldbefreiung wegen Nichterreichens der Mindestquote                      7 Jahren Abschöpfung bezahlt sein; Zustim-
endgültig versagt. 6,4% der Fälle wurden vorzeitig u.a. wegen Ob-                   mung der Gläubiger NICHT erforderlich!
liegenheitsverletzungen eingestellt.

                                                                       Zur Bereinigung der Insolvenzsituation sollten SchuldnerInnen noch vor dem gerichtlichen In-
     34,8%                                                             solvenzverfahren versuchen, sich durch Abschluss eines außergerichtlichen Ausgleichs wie-
                  65,2%                                                der wirtschaftlich zu sanieren. Dabei verzichten ALLE Gläubiger auf einen Teil der Forderungen.
                            Restschuld-                                Die SchuldnerInnen bezahlen eine vereinbarte Rate und werden von den restlichen Schulden
                            befreiung                                  befreit. Nur ein Viertel der vorgeschlagenen außergerichtlichen Ausgleiche werden tatsächlich
                                                                       von den Gläubigern angenommen.
                                                                       Der Antrags- und Verfahrensablauf eines Privatkonkurses ist in der Insolvenzordnung gere-
     Keine bzw. keine unmittel-                                        gelt. Zuständig sind zumeist die Bezirksgerichte. Ein Schuldenregulierungsverfahren kann mit
     bare Restschuldbefreiung             Zeitraum der Eröffnung:      einem Zahlungsplan oder einem Abschöpfungsverfahren mit Restschuldbefreiung enden.
     nach 7 Jahren                        1.10.2003 bis 30.9.2004

                                                                                                                                                        asb Schuldenreport 2012 |   15
Pfändungen und
      Exekutionen
                                                                                                      Die Exekution ist die gerichtliche Zwangsvollstreckung von Rechten.
    Foderungsexekutionen                    Bei einer Forderungsexekution (oder                       Sie richtet sich nach den Vorschriften der Exekutionsordnung und
                                            „Lohnpfändung“) wird das Einkommen                        setzt einen Vollstreckungstitel wie zum Beispiel ein rechtskräftiges
           Lohnpfändung bis zu              von SchuldnerInnen bis auf das Exis-                      Urteil oder einen Zahlungsbefehl voraus. Die in der Praxis häufigsten Formen
        einem Existenzminimum               tenzminimum gepfändet, der darüber                        der Exekution sind die Fahrnisexekution und die Forderungsexekution.
            (2011: 793 Euro)                hinaus gehende Betrag wird direkt an
                                            die Gläubiger überwiesen. Das Existenz-
               2011 wurden                  minimum ist abhängig von der Anzahl
                                            der Unterhaltspflichten und der Höhe                    Wer zuerst kommt ...
                727.386                     des Einkommens. Die Untergrenze für                     Im Exekutionsrecht gilt der Grundsatz:
   Forderungsexekutionen beantragt.         das Existenzminimum lag 2011 bei 793                    Wer zuerst kommt, bekommt auch zuerst!
                                            Euro.1
                 Das sind                   In Österreich sind Arbeitgeber durch                    Der Gläubiger, der als erster einen Antrag stellt, wird auch als erster
                                            das System der Lohnpfändungen belas-                    und einziger befriedigt. Alle anderen Gläubiger müssen warten, bis
                   3.306                    tet. Sie sind verpflichtet, eine genaue                 sie an der Reihe sind. Bei zahlungsunfähigen SchuldnerInnen bietet
         Anträge pro Arbeitstag!            Rangordnung der anhängigen Exekutio-                    das Exekutionsrecht keine Lösung, sondern verschlimmert die Situ-
                                            nen zu führen, monatlich das Existenz-                  ation, indem die Schulden durch Zinsen und Kosten der „wartenden“
minimum zu errechnen und den pfändbaren Betrag an Gläubiger zu überweisen.                          Gläubiger ständig wachsen.
Dieser Aufwand ergibt für ArbeitnehmerInnen oft Probleme mit ihren Arbeitgebern
bis hin zu Kündigungen und Problemen bei der Arbeitssuche.2 Überdies zeigen die
Beobachtungen der Schuldenberatungen, dass auch Fehlberechnungen des Exis-                            Notwendige Änderung der Exekutionsordnung:
tenzminimums, fast immer zu Lasten der SchuldnerInnen, vorkommen.
Im Jahr 2011 wurden in Österreich 727.386 Anträge auf Forderungsexekution                             Keine Bevorzugung von Gläubigern
gestellt3, das sind durchschnittlich 3.306 Anträge pro Arbeitstag.                                    Schnelle und „aggressive“ Gläubiger werden durch Einzelvollstreckungen
                                                                                                      begünstigt. Ziel muss es sein, den Gedanken der Gläubigergleichberechtigung
1
    Unterhaltsschulden können auch unter diese Grenze gepfändet werden. Informationen und Tabel-
                                                                                                      wie in der Insolvenzordnung, auch auf die Exekutionsordnung auszuweiten.
    len zum Existenzminimum finden sich unter
    www.schuldenberatung.at oder in der Broschüre „Informationen für Arbeitgeber und andere

2
    Drittschuldner“ (www.justiz.gv.at – Bereich Bürgerservice/Publikationen).
    Mit dieser Problematik befasste sich ein mehrjähriges Projekt der Schuldenberatungen: „Schul-
                                                                                                      Zinsenstopp bei Pfändung
    den-Shredder – Arbeitsmarkthindernis Schulden“, gefördert im Rahmen der EU-Initiative EQUAL       Die monatlich gepfändeten Beträge decken oft nicht einmal Kosten und Zin-
    vom ESF und BMWA (www.schuldenberatung.at – Bereich Projekte).                                    sen. Dadurch wachsen die Schulden sogar noch mehr. Es sollte ein Zinsen-
3
    Bundesministerium für Justiz – Betriebliches Informationssystem der Justiz, 2011
                                                                                                      stopp für alle Gläubiger gelten, die durch die Lohnpfändung Beträge erhalten.

                                                                                                                                                                         asb Schuldenreport 2012 |   16
Fahrnisexekutionen
                                           Bei einer Fahrnisexekution wird von
      Gerichtliche Pfändung und Ver-       SchuldnerInnen das bewegliche Ver-
     wertung von beweglichen Sachen        mögen („Fahrnisse“), das diese nicht
     („Fahrnissen“) durch eine/n Ge-       zu einer einfachen Lebensführung             auf jeden Fall alle Gegenstände, die zu einer                   Fernseher
             richtsvollzieherIn            benötigen, gepfändet und verwertet.             einfachen Lebensführung notwendig sind                        Videorecorder
                                           Die GerichtsvollzieherInnen sind dazu        einfache Kleidung                                               DVD-Player
              2011 wurden                  berechtigt, die Wohnung von Schuld-          Nahrungsmittel                                                  Stereoanlage, CDs
                                           nerInnen zu durchsuchen und pfänd-           Heizmittel                                                      Computer und Zubehör
                 871.336                   bare Gegenstände aufzuschreiben.            ... dazu kommen noch:                                             Fotoausrüstung
     Fahrnisexekutionen beantragt.         Häufig werden diese dazu mit einer           Gegenstände für die Berufsausübung                              Handy
                                           Pfändungsmarke, dem „Kuckuck“,               Lernbehelfe                                                     Auto
                 Das sind                  versehen.                                    höchstpersönliche Gegenstände                                   Motorrad
                                           Problematisch bei Fahrnisexekutionen            (z.B. Eheringe)                                               Bargeld
                   3.961                   ist, dass oft Vermögen gepfändet wird,       Sachen, die nachweislich nicht den
         Anträge pro Arbeitstag!           das sich zwar im Haushalt der Schuld-           SchuldnerInnen gehören
                                           nerInnen befindet, aber im Eigentum
von anderen Personen steht. In diesen Fällen müssen sich die tatsächlichen Eigen-
tümerInnen gegen diese „unrichtige“ Pfändung zur Wehr setzen. Außerdem liegt
der Erlös bei der Verwertung der Fahrnisse regelmäßig weit unter dem tatsächli-          Notwendige Änderung der Exekutionsordnung:
chen Verkehrswert und ergibt somit nur geringe Beträge zur Schuldentilgung.
Im Jahr 2011 gab es in Österreich insgesamt 871.336 Anträge auf Fahrnisexeku-            Ausweitung des Katalogs des unpfändbaren
tion1, das sind durchschnittlich 3.961 Anträge pro Arbeitstag. In beiden Exekuti-
onsformen ist ein leichter Rückgang gegenüber dem Vorjahr zu verzeichnen.
                                                                                         Vermögens
                                                                                         Unpfändbar sollten sein:
1
    Bundesministerium für Justiz – Betriebliches Informationssystem der Justiz, 2011      Gegenstände zur einfachen Lebensführung wie Kühlschrank, Mikrowelle,
                                                                                            Tiefkühlgerät, Staubsauger, Waschmaschine, E-Herd, Kaffeemaschine,
                                                                                            Geschirrspüler, Nähmaschine;
    Notwendige Änderung der Exekutionsordnung:                                            Einrichtungsgegenstände soweit sie keine antiken Möbel oder
                                                                                            Designermöbel sind;
    Fahrnisexekution nur bei Vermögen                                                     Fortbewegungsmittel wie Kraftfahrzeug bis zu einem Wert von 3.500 Euro
                                                                                            (Indexbindung).
    Die Fahrnispfändung wird – entgegen der Intention des Gesetzgebers – als
                                                                                         Alle übrigen Gegenstände sollten ab einem Einzelwert von 50 Euro (Index-
    Druckmittel eingesetzt, um zusätzliche Zahlungen zu erzwingen, auch wenn
    nichts pfändbar ist oder der Lohn bereits gepfändet wird. In der Folge zahlen        bindung) gelistet werden. Übersteigt der Gesamtwert aller bewerteten Ge-
    viele Menschen aus dem Unpfändbaren Beträge an Gläubiger und gefährden               genstände den Betrag von 2.000 Euro, so wäre der Überschuss pfändbar und
    damit ihre eigene Existenz und die ihrer Kinder. Nur wenn SchuldnerInnen             der Verpflichtete könnte wählen, welche Gegenstände er zur Verwertung gibt.
    offenkundig nennenswertes Vermögen besitzen, sollte eine Fahrnisexekution            (Quelle: „Wege aus der Schuldenfalle. Rechtspolitische Vorschläge zur Vermeidung und
                                                                                         Bekämpfung von Ver- und Überschuldung“, asb 2008)
    bei laufender Lohnpfändung zulässig sein.

                                                                                                                                                                     asb Schuldenreport 2012 |   17
Privatinsolvenzmodelle
        in Europa                                                                                                                                                                                                                                                        Schweden
                                                                                                                                              Island

Dauer der Entschuldung                                                                                   Österreich ist Schlusslicht
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                Finnland

                                                                                                                                                                                                                                Norwegen

    Staat                                     Dauer                              Mindestquote            In den meisten europäischen Staaten ist eine Tendenz der Entschuldungsdauer
    England           grds. 1 Jahr; Verkürzung, Verlängerung möglich               NEIN                  im Rahmen eines Privatinsolvenzverfahrens von etwa fünf Jahren hin zu drei                                                                                                                                       Estland

    Slowenien         2 bis 5 Jahre                                                NEIN                  Jahren auszumachen. Gerade jüngere Rechtsordnungen halten drei bis vier Jahre                                                                                                                                     Lettland

                                                                                                         bei einem Entschuldungsplan für ausreichend (z.B. Griechenland, Litauen). Zu-
    Slowakei          3 Jahre                                                      NEIN                                                                                                                                 Dänemark                                                                                Litauen

                                                                                                         dem sehen die meisten Rechtsordnungen vollständige Restschuldbefreiungen mit
    Niederlande       grds. 3 Jahre, max. 5 Jahre                                  NEIN
                                                                                                         nur wenigen Ausnahmen (Unterhaltsprüche von Kindern, Steuerschulden, etc.)
                                                                                                                                                              Irland

    Belgien           3 bis 5 Jahre                                                NEIN                  vor. Mindestquoten als Erfordernis für die Restschuldbefreiung existieren in kaum                                                                                                                                      Weißrussland
                                                                                                                                                                          Großbritannien                  Niederlande

                                                                                   NEIN                  einem europäischen Land: SchuldnerInnen haben einen bestimmten Teil ihres
                                                                                                                                                                                                                                                                            Polen
    Dänemark          3 bis 5 Jahre, Verlängerung möglich                                                                                                                                                                      Deutschland
                                                                                                                                                                                                        Belgien

    Litauen           3,5 Jahre (vorher 7 Jahre)                                   NEIN                  Einkommens (gebunden an Pfändungstabellen oder Berechnungen durch Insol-                                 Luxemburg                            Tschechische
                                                                                                                                                                                                                                                       Republik
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                      Ukraine

    Griechenland      4 Jahre                                                      NEIN                  venzverwalter) der Gläubigerbefriedigung zur Verfügung zu stellen.                                                                                                  Slowakei

                                                                                                         Österreich gehört in zweierlei Hinsicht zum europäischen Schlusslicht: zum einen                               Schweiz Liechtenstein   Österreich
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                  Rumänien
                                                                                   NEIN
                                                                                                                                                                                           Frankreich                                                                       Ungarn
    Polen             bis 5 Jahre
                                                                                                                                                                                                                                                             Slowenien

                                                                                                         wird die Restschuldbefreiung im Regelfall erst nach 7-jähriger Verfahrensdauer                                                                  Kroatien
                                                                                                                                                                                                                                                                         Bosnien-
    Portugal          5 Jahre                                                      NEIN                                                                                                                                                                                  Herzegowina

                                                                                                         erteilt, zum anderen gilt eine Mindestquote von 10%. Diese Hürde macht gerade                                                                                                      Serbien

    Estland           5 Jahre                                                      NEIN                  einkommensschwachen bzw. armutsgefährdeten Personen einen Neustart fast                                                                   Italien
                                                                                                                                                                                                                                                                            Montenegro                              Bulgarien

                                                                                                                                                                                                                                                                                                   Mazedonien                         Türkei
                                                                                                                                                                              Spanien
    Tschechien        5 Jahre                                                      JA (30% Quote)        unmöglich.                                            Portugal
                                                                                                                                                                                                                                                                                       Albanien

                                                                                                                                                                                                                                                                                                  Griechenland
    Norwegen          5 Jahre, Verlängerung möglich                                NEIN
    Schweden          5 Jahre, Verlängerung auf 7 Jahre möglich                    NEIN
                                                                                   NEIN (Ausnahme:
    Finnland
                      mind. 5 Jahre; 10 Jahre bei Behalt des Eigenheims;
                      Verlängerung um 2 Jahre möglich                              Behalt Eigenheim)       Notwendige Reformen
    Deutschland   1
                      6 Jahre                                                      NEIN
                                                                                                           Überfällige Reformen im Privatinsolvenzrecht müssen endlich um-
    Österreich        7 Jahre, Verlängerung auf 10 Jahre möglich                   JA (10% Quote)          gesetzt werden. Eine Verkürzung der Verfahrensdauer auf europäische Stan-
                      bis zu 8 Jahre; Restschuldbefreiung bei                      NEIN                    dards und eine quotenunabhängige Restschuldbefreiung sollen den Zugang
    Frankreich
                      hoffnungsloser Überschuldung                                                         zum Privatkonkurs auch einkommensschwachen und armutsgefährdeten
    Luxemburg         Privatinsolvenz in Planung; Restschuldbefreiung geplant                              Personen, denen derzeit ein Neustart fast unmöglich ist, ermöglichen.

1
    Derzeit wird in Deutschland eine Reform des Insolvenzrechts vorbereitet, die unter bestimmten        (Quellen: Schönen, Verbraucherinsolvenzrecht im internationalen Vergleich unter
    Umständen eine Verkürzung des Verfahrens vorsieht. So soll eine Restschuldbefreiung nach             besonderer Berücksichtigung der Vorschriften zur Restschuldbefreiung (Teil II),
    drei Jahren für SchuldnerInnen möglich sein, die mindestens 25% der Forderungen und Kosten           ZVI 2010, 81; Knobloch, Verbraucherinsolvenzregelungen in Europa, Fachtagung
    begleichen können. Fünf Jahre soll das Verfahren für jene dauern, die die Verfahrenskosten           Schuldnerberatung 14.09.2011, Dortmund)
    selbst tragen. Für diejenigen, die die Verfahrenskosten nicht tragen, wird es bei den sechs Jahren
    Verfahrensdauer bleiben.
                                                                                                                                                                                                                              asb Schuldenreport 2012 |                                                                   18
Budgetberatung
Konzept
In Österreich gab es bislang kein niederschwelliges, professionelles und unab-      Ziele von Budgetberatung:
hängiges Beratungsangebot zu Fragen der Haushaltsfinanzen für Menschen mit
niedrigem Einkommen, die jedoch (noch) nicht von Überschuldung betroffen sind.       Verbesserung im Umgang mit Geld in
Budgetberatung richtet sich explizit an nicht-überschuldete Personen. Zentrale        privaten Finanzfragen
Zielgruppe sind Personen und Haushalte mit niedrigem Einkommen bzw. Personen         Unterstützung in der Planung von Haushaltsbudgets
und Haushalte, die eine Einkommensminderung erwarten/erfahren und/oder Pro-          Schuldenprävention durch ausgeglichene Budgets und
bleme bei der Haushalts-Budgetierung haben. Personen mit Schuldenproblemen            Erhebung von Sparpotential
wird die Inanspruchnahme einer Schuldenberatung empfohlen.
Grundlage und zentrales „Arbeitsmittel“ für Budgetberatung bilden die von der asb
entwickelten Referenzbudgets (=Budgetbeispiele), die für den weiteren Einsatz
im Zuge von Budgetberatung und -information aktualisiert und weiter entwickelt
werden. Referenzbudgets sind Ausgabenraster für verschiedene Haushaltstypen.

                                                                                    www.budgetberatung.at
                                                                                    Im Zentrum der Website steht ein Online-Budgetrechner,
Pilotprojekt Budgetberatung                                                         der es den NutzerInnen auf einfache Art ermöglicht, einen guten
2011 konzipierte die asb im Rahmen eines vom BMASK geförderten Pilotprojekts        Überblick über die eigenen Ausgaben zu erhalten, sowie die Aus-
ein Budgetberatungsangebot, das in Zusammenarbeit mit der IfS-Schuldenbe-           gabenstruktur des eigenen Haushalts mit entsprechenden online verfügbaren
ratung Vorarlberg umgesetzt wurde. Dabei wurden 22 Personen mit Fragen bzw.         Budgetbeispielen (=Referenzbudgets) zu vergleichen und aufgrund sichtba-
Problemen rund um ihr Haushaltsbudget durch persönliche bzw. telefonische           rer Abweichungen Hinweise zur eigenen Situation und etwaig notwendigen
Beratungsgespräche professionell unterstützt.                                       Veränderungen zur Erreichung eines ausgeglichenen Budgets zu bekommen.
Die Beratungsangebote wurden durch Informationen und einen Online-Rechner auf       Die Ergebnisse des Online-Rechners können ausgedruckt und auch im pdf-
der Website www.budgetberatung.at unterstützt, die damit auch Möglichkeiten der     Format abgespeichert werden.
selbständigen Auseinandersetzung mit dem eigenen Haushaltsbudget bietet.            Neben dem Budgetrechner stehen auch Budgetvorlagen im Excel und Pdf-
Die positive Resonanz auf die Angebote des Pilotprojekts bestätigte die Notwen-     Format für all jene NutzerInnen zur Verfügung, die ihren Haushaltsüberblick
digkeit eines flächendeckenden Budgetberatungsangebots. 2012 wird das Projekt       lieber per Hand bzw. als Excel-Datei am eigenen Computer erstellen wollen.
auf ganz Österreich ausgeweitet, künftig können alle staatlich anerkannten Schul-   Darüber hinaus werden auf der Website in der Rubrik Service weiterführende
denberatungen – zunächst in unterschiedlichem Ausmaß – auch professionelle          Informationen, Hinweise und Links zu Themen zur Verfügung gestellt.
Budgetberatung anbieten.

                                                                                                                                                   asb Schuldenreport 2012 |   19
Impressum: Schuldenreport 2012 (April 2012)

Herausgeber, Medieninhaber und für den Inhalt verantwortlich:

ASB Schuldnerberatungen GmbH
Dachorganisation der staatlich anerkannten Schuldenberatungen
GF: Dr. Hans W. Grohs
Bockgasse 2 b, 4020 Linz | Austria
Tel: +43 (0)732-65 65 99, Fax: +43 (0)732-65 36 30
asb@asb-gmbh.at
Firmenbuchnummer: FN 230327t (LG Linz)

Gefördert von BMJ und BMASK

Redaktion: Dr. Hans W. Grohs, Mag.a Gabriele Horak-Böck,
           Dr.in Susanne Jürgens, Mag.a Maria Kemmetmüller,
           Mag.a Helga Kranewitter, Dr.in Michaela Moser

Layout: Maria Schaittenberger
Fotos: Fotolia
Grafiken: Maria Schaittenberger
Druck: Druckerei Berger, Horn

Copyright: Auszugsweiser Nachdruck und Verwertung nicht namentlich gekennzeichneter Artikel
           unter genauer Quellenangabe gestattet.

                                                                                              www.schuldenberatung.at
                                                                                              Unter dieser Adresse finden Sie das Webportal der staatlich anerkannten Schulden-
                                                                                              beratungen in Österreich mit allen Adressen, Hintergrundinformationen und Projekten
                                                                                              sowie Materialien und Berechnungswerkzeugen.
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