Wegleitung für die Praxis 2019 - Preisbekanntgabeverordnung PBV 4 50 - Wegleitung für die Praxis (2019)
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45.10 Inhalt Inhaltsverzeichnis Seite PBV-Artikel Ziele, gesetzliche Grundlagen und Geltungsbereich der PBV 4 Art. 1–2 Preisanschrift für Waren 5 Art. 3–9 Preisangabe für Dienstleistungen 9 Art. 10–12 2 Werbung 15 Art. 13–15 Was gilt bei Vergleichspreisen und Preisreduktionen? 19 Art. 16–18 Verantwortlichkeit, Sanktionen und Überwachung 25 Art. 20–23 Informationen zur PBV 26
% In der Wegleitung verwendete Abkürzungen und Begriffe PBV: Verordnung vom 11. Dezember 1978 Fertigpackung: Ware in einer Umschlies- über die Bekanntgabe von Preisen (Preisbe- sung beliebiger Art, die in Abwesenheit der 3 kanntgabeverordnung; SR 942.211). Konsumentin oder des Konsumenten abge- füllt, abgemessen und verschlossen wird, Konsumentinnen und Konsumen- wobei die Menge der darin enthaltenen ten: Konsumentinnen und Konsumenten Ware ohne Öffnen oder merkliche Änderung sind Personen, die Waren oder Dienstleis- der Packung nicht verändert werden kann. tungen für Zwecke kaufen, die nicht im Zu- sammenhang mit ihrer gewerblichen oder MWST: Mehrwertsteuer. beruflichen Tätigkeit stehen. VEG: Vorgezogene Entsorgungsgebühr = Angebot zum Kauf: Alle Rechtsgeschäf- staatlich festgelegte und im Voraus zu be- te mit wirtschaftlich gleichen oder ähnlichen zahlende Gebühr für die Entsorgung von Wirkungen wie der Kauf, z.B. Konsumkre- Batterien und Glasflaschen. dit-, Mietkauf-, Leasingverträge, Eintausch- aktionen verbunden mit einem Kauf. VRB: Vorgezogener Recyclingbeitrag = im Voraus zu bezahlende Entschädigung für die Detailpreis: Tatsächlich zu bezahlender Entsorgung und das Recycling verschiedener Preis in Schweizer Franken. Waren wie elektrische und elektronische Ge- räte, Aluminiumverpackungen, Konserven- Grundpreis: Der dem Detailpreis zugrun- dosen, PET-Flaschen, Leuchten und Leucht- de liegende Preis je l, kg, m, m2, m3 oder mittel. Der VRB wird auf privatrechtlicher eines dezimalen Vielfachen oder eines dezi- Basis im Auftrag der Branchen erhoben. malen Teiles davon. Abkürzungen für Schweizer Fran- Messbare Ware: Messbare Ware ist ken: Fr., CHF, sFr., Sfr. Ware, deren Detailpreis üblicherweise nach Volumen, Gewicht, Masse, Länge oder Flä- che bestimmt wird. Alle in dieser Broschüre dargestellten Anwendungen, inklusive Namen, sind fiktiver Herkunft.
45.10 Ziele, gesetzliche Grundlagen und Geltungsbereich der PBV Die PBV hat drei Ziele: Die PBV gilt für: Preisklarheit das Angebot von Waren zum Kauf an 4 Vergleichbarkeit der Preise Konsumentinnen und Konsumenten Verhinderung irreführender Preisangaben Zum Beispiel im Laden, im Schaufenster, am Messe- oder Marktstand, am Kiosk, im Internet usw. Auf welchen Gesetzen basiert die PBV? das Angebot bestimmter Dienst- leistungen an Konsumentinnen Die PBV stützt sich auf das Bundesgesetz vom und Konsumenten 19.12.1986 gegen den unlauteren Wettbewerb Zum Beispiel beim Coiffeur, im Restaurant, (UWG, Art. 16–20 und Art. 24; SR 241) sowie im Hotel, in der Textilreinigung, im Reisebüro, das Fernmeldegesetz vom 30.04.1997 (Art. 12b; in der Bank, beim Zahnarzt, Veterinär, Notar, SR 784.10). Optiker, Akustiker usw. die Werbung mit Preisangaben oder Preisreduktionen für sämtliche Waren und Dienstleistungen, soweit sie sich an Konsumentinnen und Konsumenten richtet Zum Beispiel in Zeitungen, Prospekten, Werbe- katalogen, im Fernsehen, im Radio, auf Plaka- ten, Werbebannern, Webseiten, in E-Mails usw.
Waren Preisanschrift für Waren Im Laden, in Schaufenstern, an Messe- oder Marktständen, am Kiosk, im Internet usw. Welcher Preis ist anzugeben? Der tatsächlich zu bezahlende Preis in Es gibt Ausnahmen, bei denen der Grundpreis Schweizer Franken, inkl. öffentlicher Ab- nicht angegeben werden muss, z.B. beim Ver- gaben (wie MWST, Bier- und Tabaksteuer, kauf per Stück, für gängige Gewichte, Volu- Benzinabgaben usw.), Urheberrechtsvergü- men, Masse wie 1,2 oder 5 kg, l, m, m2, m3, für tungen, vorgezogener Entsorgungsbeiträge Spirituosen mit einem Nenninhalt von 35 und 5 sowie weiterer nicht frei wählbarer Zuschlä- 70 cl. ge jeglicher Art, muss angegeben werden = Detailpreis. Für messbare Waren ist der Grundpreis anzugeben: Preis je kg, l, m, m2, m3 usw., z.B. Fr. 5.–/kg, Fr. –.50/100 g oder Fr. 5.–/m. Für messbare vorverpackte Waren (Fer- tigpackungen) gilt Folgendes: Angabe von Detail- und Grundpreis (z.B. Birchermüesli 300 g Fr. 4.50, 100 g Fr. 1.50). Ko 35 n (1 0 g fitü r Fr e 00 g .1 . 3 Fr .10 ) .85
Wo müssen die Preise angegeben werden? Die Preisanschrift muss grundsätzlich am Pro- dukt selbst oder unmittelbar daneben platziert werden. Ausnahmen Die Preisanschrift am Regal, der Anschlag von Diese Art der Preisbekanntgabe ist auch zuläs- Preislisten oder die Auflage von Katalogen ist sig für gewisse Luxusgegenstände wie Uhren, möglich, wenn die direkte Preisanschrift wegen Schmuck oder Kunstgegenstände, wenn deren der Vielzahl preisgleicher Waren oder aus tech- Preis 5000 Franken übersteigt. nischen Gründen nicht zweckmässig ist. 6 6
4 50 9 50 Warenn Wie müssen die Preise angeschrieben werden? Preisanschrift im Schaufenster Leicht sichtbar Der Detailpreis muss angegeben werden; für Gut lesbar messbare Ware muss der Grundpreis ange- Es muss klar sein, auf welches Produkt, auf geben werden. wie viele Stücke, Liter, Meter usw. sich der Alle Preise müssen von aussen gut lesbar Detailpreis bezieht. sein. 7 7 n 249.– Vesto 19.– Top 1 179.– Jupe 110.– Hose
Was gilt für Konsumkredit-, Leasing- und Mietkaufgeschäfte? Für die Preisanschrift gelten die gleichen Be- Die Art des Rechtsgeschäfts ist klar anzu- dingungen wie bei Waren. geben. Übersicht über die notwendigen Angaben für die verschiedenen Arten von kaufähnlichen Rechtsgeschäften Art des Rechtsgeschäftes Konsumkredit- / Autoleasing Miete Was ist anzugeben? Mietkaufgeschäft Höhe der Monatsraten z.B. Fr. 240.– z.B. Fr. 250.– z.B. Fr. 850.– 8 Laufzeit / Anzahl Raten z.B. 48 Monate z.B. 36 Monate 1 Monat 8 Barzahlungspreis z.B. Fr. 10 000.– z.B. Fr. 20 000.– Preis, der im Rahmen des Kreditvertrags zu bezahlen z.B. Fr. 11 520.– ist (Gesamtkaufpreis) Effektiver Jahreszins z.B. 7,35% z.B. 3,5% Fahrleistung in km/Jahr z.B. 12 000 km Angabe Kaution 10% des Barpreises z.B. obligatorische Angabe, ob inkl. oder exkl. Vollkasko nicht Vollkaskoversicherung inbegriffen Beispiel einer korrekten Werbung für Konsumkredit zur Finanzierung von Waren TV-Apparat SECONIC TV LED 94 cm, Modell XL-MSIC 50 t* K re d i n a t /Mo 37.50 * Kredit: 36 Monate × Fr. 37.50 Bearbeitungskosten: Fr. 20.– Gesamtkaufpreis: Fr. 1370.– Effektiver Jahreszins: 9.4 % Die Kreditvergabe ist verboten, falls sie zur Überschuldung der Konsumentin oder des Konsumenten führt. Fr. 1199.– Barzahlungspreis SECO-Hi-Fi GmbH
? ? Dienstleistungen Preisangabe für Dienstleistungen Folgende Dienstleistungs- bereiche fallen unter die PBV: Coiffeurgewerbe Fernmeldedienste (Fix- und Mobiltelefonie, Garagegewerbe für Serviceleistungen Fax, Internet, E-Mail) Gastgewerbe und Hotellerie Dienstleistungen wie Informations-, Bera- Kosmetische Institute und Körperpflege tungs-, Vermarktungs- und Gebührentei- Fitnessinstitute, Schwimmbäder, Eisbahnen lungsdienste (z.B. 090x, 08xy, 18xy, 140, und andere Sportanlagen 161, 164), die über Fernmeldedienste er- Taxigewerbe bracht oder angeboten werden, unabhängig Unterhaltungsgewerbe (Theater, Konzerte, davon, ob sie von einer Fernmeldedienstan- Kinos, Dancings und dergleichen), Museen, bieterin verrechnet werden 9 Ausstellungen, Messen sowie Sportveranstal- Bank- und bankähnliche Dienstleistungen tungen Teilzeitnutzungsrechte an Immobilien Vermietung von Fahrzeugen, Apparaten und Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Geräten Abgabe von Arzneimitteln und Medizinpro- Wäschereien und Textilreinigungen (Haupt- dukten 9 verfahren und Standardartikel) Dienstleistungen von Tierärzten Parkieren und Einstellen von Autos Dienstleistungen von Zahnärzten Fotobranche (standardisierte Leistungen in Bestattungsdienste den Bereichen Entwickeln, Kopieren, Vergrös- Notariatsdienstleistungen sern) Kurs- und Ausbildungswesen Flugreisen und Pauschalreisen Die mit der Buchung einer Reise zusammen- hängenden und gesondert in Rechnung ge- stellten Leistungen (Buchung, Reservation, Vermittlung)
? ? Auf welche Art muss der Preis Welcher Preis ist anzugeben? angegeben werden? Der tatsächlich zu bezahlende Preis in Durch Preisanschlag Schweizer Franken, inkl. überwälzter öffent- Preisliste licher Abgaben (z.B. MWST), Urheberrechts- Preiskatalog vergütungen sowie weiterer nicht frei wähl- Die Preisanschläge, -listen und -kataloge müssen barer Zuschläge jeglicher Art, muss angege- leicht zugänglich, gut lesbar sowie klar und ben werden. unmissverständlich sein. Kurtaxen dürfen separat bekannt gegeben werden. Die Preise müssen für die Kunden verfügbar sein, ohne dass diese danach fragen müssen. Eine bloss mündliche Information genügt den Bestimmungen über die Preisbekanntgabe nicht. 10 Beispiel eines korrekt spezifizierten Angebots für Pauschalreisen Venedig 1.1.–15. 3. / 16.11.– 31.12. Mit Bad oder 2 Tage Tage 3 Zusatz- Hotel (Adresse/ Dusche, WC 1 Nacht 2 Nächte nacht Beschrieb auf Seite 12) Frühstücksbuffet Macchiavelli Palace Doppelzimmer 566.– 653.– 87.– *** Zuschlag Einzel 55.– 110.– 55.– Corona d’Italia Doppelzimmer 568.– 657.– 89.– *** Zuschlag Einzel 79.– 158.– 79.– Brunelleschi Doppelzimmer 608.– 734.– 126.– **** Zuschlag Einzel 32.– 64.– 32.– Unsere Leistungen Optional Buchungsgebühren Direktflug ab Zürich mit «Come back Airline»• Annullierungskosten- und Für Beratung und Verkauf kann von Verpflegung an Bord • Unterkunft entspre- Reisezwischenfallversi- Ihrem Reisebüro (Buchungsstelle) eine chend dem von Ihnen ausgewählten Arrange- cherung: Fr. 20.– Auftragspauschale pro Buchung erho- ment • Alle Abgaben und Zuschläge im Preis ben werden. inbegriffen – Reisedokumentation • Betreu- ung durch unseren Vertreter in Venedig
? ? Dienstleistungen Was muss aus der Preis- bekanntgabe hervorgehen? Verrechnungssätze (Stundenansatz, Kilome- Die Art der Dienstleistung (umschreiben) teransatz, Taxpunkt und -wert bei zahnärzt- Die Einheit (Anzahl Personen, Std., km, Stück, lichen Dienstleistungen, Prozent- oder Promil- usw.) oder lesatz usw.) Beispiel einer korrekten Preisanschrift in einer Textilreinigung (Auszug) Textilpflege Preisliste Hemd (am Bügel) 3.90 Hemd (gefaltet) 5.90 11 Pulli 9.90 T-Shirt 6.50 Veston 14.50 Hose/Jeans 11.50 Jupe 11.50 Kleid 18.50 Regenmantel (ohne Imprägnierung) 19.50 Wollmantel 23.50 Jacke/Lumber (nicht wattiert) 16.50 Duvets (160/210) 50.00 Duvets (200/210) 60.00 Duvets (240/240) 70.00 Zuschlag Seide/Kaschmir 5.00 Zuschlag Falten 6.00 Zuschlag Imprägnierung 5.00
? ? Dienstleistungen, die über Fernmeldedienste erbracht Pflicht zur mündlichen oder angeboten werden, sind: Preisbekanntgabe Der Preis muss zumindest in der Sprache des Informations- und Beratungsdienste Angebotes unmissverständlich und kostenlos (z.B. Telefonbuch-, Wetter-, Kundendienste angekündigt werden, wenn: wie 18xy, 162, 163, 5920, 0900 usw.) die Grundgebühr oder Vermarktungsdienste (z.B. Beratung, Mar- der Preis pro Minute keting wie 0901, 022, 2180 usw.) 2 Franken übersteigt Unterhaltungsdienste (z.B. Horoskope, Spiele, Wettbewerbe wie 0901, 0906, 031, Ausdrückliche Bestätigung des Ange- 043, 444, 666 usw.) bots ist absolut erforderlich, wenn die fixen Gebühren 10 Franken übersteigen oder Die Preisbekanntgabepflicht gilt für der Preis pro Minute 5 Franken übersteigt alle Dienstleistungen der genannten Art, unabhängig davon Pflicht zur schriftlichen Bekanntgabe ob sie von einer Fernmeldedienstanbieterin Wo mit einer Telefonnummer für entgeltliche verrechnet werden; Dienstleistungen geworben wird, muss stets über welches technische Mittel (Fest- auf Folgendes hingewiesen werden: 12 netz- oder Mobiltelefonie, Fax, Internet, eine allfällig erhobene Grundgebühr, WAP [Wireless Application Protocol], DCB den Preis pro Minute, [Direct Carrier Billing], DOB [Direct Operator einen allfällig anderen Tarifablauf. Billing] usw.) oder Die Preisinformationen müssen gut sichtbar über welchen Nummernbereich (090x-, Kurz-, und deutlich lesbar in mindestens gleicher SMS- oder normale Teilnehmernummern wie Schriftgrösse bekannt gegeben werden wie die 022, 043) sie angeboten werden. beworbene Telefonnummer sowie in deren un- mittelbarer Nähe. Beispiel einer korrekten Ansage «Für die nachfolgende Dienst- leistung wird eine Grundgebühr von 3 Franken sowie ein Preis von 4 Franken 25 Rappen pro Minute erhoben»
? ? Preisangabe für Dienstleistungen Preisbekanntgabe für über Internet- Preisbekanntgabe für sog. Push- oder Datenverbindungen angebote- Dienste (SMS, MMS, Audio- und ne Mehrwertdienste Videosequenzen) Der Preis ist gut sichtbar und deutlich lesbar Vor der Aktivierung des Dienstes müssen der auf der Schaltfläche zur Annahme des An- Konsumentin oder dem Konsumenten kosten- gebots bekannt zu geben oder; los und unmissverständlich sowohl am Ort der der Preis ist gut sichtbar und deutlich lesbar Bekanntgabe als auch auf dem mobilen End- in unmittelbarer Nähe der Schaltfläche anzu- gerät bekannt gegeben werden: geben, auf welcher der Hinweis «zahlungs- eine allfällige Grundgebühr pflichtig bestellen» oder eine entsprechende der Preis pro Einzelinformation eindeutige Formulierung angebracht ist. das Vorgehen zur Deaktivierung des Dienstes Der über ein Mobiltelefon bezogene Mehr- die maximale Anzahl der Einzelinformationen wertdienst kann dem Konsumenten von der pro Minute Fernmeldedienstanbieterin nur in Rechnung Die Konsumentin oder der Konsument muss die gestellt werden, wenn der Konsument die Annahme des Angebots ausdrücklich auf ihrem Annahme des Angebots ihr gegenüber aus- oder seinem mobilen Endgerät bestätigen. drücklich bestätigt hat. 13 Beispiel einer Bestätigung gegen- über der Fernmeldedienstanbieterin SECO MOBILE TEL AG EINKAUF BESTÄTIGEN Ja, ich möchte das Spiel sporty-crash abonnieren für Fr. 3.50/Woche. Das Abo verlängert sich auto- matisch und der Betrag wird Ihrer SECO MOBILE TEL SA Rechnung belastet. Die Kündi- gung ist jederzeit im Kundencen- ter auf secomobiletel.ch möglich. Fr. 3.50 pro Woche KAUFEN ABBRECHEN Mobile Payment Kundencenter AGB
? ? Debit- und Kreditkarten Angebote für Debit- und Kreditkar- ten müssen folgende Informationen enthalten: Jahres- und Erneuerungsgebühr Hauptleistungen, die mit dem Erwerb der Jahresgebühr in Folgejahren, wenn von Erst- Kreditkarte verbunden sind jahresgebühr abweichend Mögliche Drittkosten Bearbeitungszuschläge bei Benützung der Kreditkarte im In- oder Ausland (prozentua- Die Abrechnung hat auszuweisen ler Zuschlag auf dem Transaktionsbetrag) Bearbeitungszuschlag in Prozenten Bearbeitungszuschläge bei Bargeldbezug Wechselkurs Preis für Kartenersatz Datum der Verrechnung Kredit- und Verzugszins In CHF umgerechnete Belastung Spesen für Kartensperre 14 Beispiel einer korrekten Kreditkartenabrechnung Datum Bezeichnung Belastungen CHF 24.02.2019 Hotel King Paris, Frankreich 140 Euro Umrechnungsdatum: 08.02.2019 zu 1.1477 + 1,5% Fremdwährungs-Bearbeitungsspesen: 163.10
% Werbung Werbung Beispielsweise in Zeitungen, Prospekten, Wer- Werbung ohne Preisangaben bekatalogen, im Radio, Fernsehen, Teletext, fällt nicht unter die PBV. auf Plakaten, Werbebannern, Webseiten oder Im Unterschied zum Ladengeschäft und zum in E-Mails. Schaufenster, wo alle Waren mit dem Detail- preis anzuschreiben sind, müssen in der Wer- Als Werbung im Sinne der PBV gilt jede Ankün- bung keine Preise angegeben werden. digung mit Hilfe eines Werbemittels zum Zwe- cke der Absatzförderung der eigenen Waren oder Leistungen.* * Thomas Wyler, Werbung mit dem Preis als unlauterer Wettbewerb, Basel 1990, Seite 9. 15 Beispiel für Werbung ohne Preisangabe Gesund – 15 die Krankenkasse für die ganze Familie. Interessante Produkte, welche vielseitige Leistungen sowie Vorteile für Kinder und Erwachsene bieten. Holen Sie eine unverbindliche Offerte ein! Gesund – die Krankenkasse für die ganze Familie
% Enthält die Werbung jedoch Preise oder bezifferte Angaben über den Preisrahmen oder die Preisgrenze, so gelten die folgenden Regeln: Der tatsächlich zu bezahlende Preis, Hersteller, Importeure und Grossisten dürfen inkl. MWST, sonstiger Abgaben, Urheber- ausnahmsweise Richtpreise bekanntgeben, rechtsvergütungen und nicht frei wählbarer obwohl es keine tatsächlich zu bezahlenden Zuschläge jeglicher Art, muss angegeben Preise sind. Sofern es sich um unverbindliche werden. Preisempfehlungen handelt, muss darauf Die Pflicht zur Angabe des tatsächlich zu be- deutlich hingewiesen werden. zahlenden Preises gilt für sämtliche Waren Es muss klar sein, auf welche Ware oder und Dienstleistungen (z.B. Werbung mit Dienstleistung sich der Preis bezieht. Bei Krankenkassen- oder Versicherungsprämien, Waren muss deutlich sein, auf welche Ver- für Transport- oder Speditionsdienstleistun- kaufseinheit (Anzahl, Gewicht, Volumen gen). usw.) oder bei Dienstleistungen auf welche Art, Einheit (Std., km, Stück usw.) und Ver- rechnungssätze (Std.-, km-Ansatz usw.) sich der Preis bezieht. 16 TOP-ANGEBOT Duschgel SECO-BELLA Fr. 7.90 Mit Aloe vera Für trockene Haut 2 × 300 ml
% % Werbung Die Waren und Dienstleistungen sind nach Der aufgeführte Preis muss mit der allenfalls wesentlichen Kriterien wie Marke, Typ, abgebildeten oder in Worten bezeichneten Sorte, Qualität und Eigenschaften zu um- Ware übereinstimmen. schreiben (=Spezifizierung). Wenn die Werbung einen Minimalpreis Die Spezifizierungsangaben müssen gut les- angibt – z.B. «ab Fr. 59.–» – muss genau bar sein. beschrieben werden, auf welches konkrete Bei Werbung in elektronischer Form kann für Angebot sich der Ab-Preis bezieht. die Spezifizierung des Angebots auf eine In- Werbung mit einer Telefonnummer für ternetseite verwiesen werden, wenn das entgeltliche Dienstleistungen muss stets spezifizierte Angebot mit einem Klick so- die Grundgebühr, den Preis pro Minute oder fort ersichtlich ist. einen allfälligen anderen Tarifablauf ange- Bei der Werbung in visuell-elektronischen ben. Medien müssen ausserdem die Spezifizie- rungsangaben so lange eingeblendet wer- den, bis sie gut lesbar sind. Beispiel einer korrekten Preiswerbung für eine Flugreise Flughit 17 Täglich hin und zurück von Genf nach Rom für 199 CHF inkl. sämt- licher Zuschläge. Diese Promotion ist vom 1.09. bis 30.11. gültig. Das Angebot gilt bei Internetbuchung. Bei Buchung über unser Call-Center 084x 8 Rappen pro Minute. Bei Buchung an unseren Schaltern zusätzlich 30 CHF. Abflüge ab Zürich, Basel oder Lugano zusätzlich 40 CHF.
% Beispiel einer korrekten Preiswerbung mit «Ab-Preis» Olivenbaum ab CHF 59.– Unterschiedliche Grössen, z. B. Olivenbaum, Topf Ø 24 cm, Höhe 120 cm, CHF 59.− Beispiel einer korrekten Werbung für ein Waren- und Dienstleistungsangebot Der neue Pro T694 18 Fr. 120.–* Mit Abonnement Ohne Abonnement Fr. 598.– Pro T694 – 6-Megapixel-Kamera – 4‘’-Touchscreen – Quadband/Wi-Fi/HSDPA * Beim Abschluss eines Seco-Mobil-Surf-Abonnements für mind. 24 Monate, Fr. 42.–/Monat (1 GB 4G inbegriffen), plus SIM-Karte: Fr. 40.–
15.55 Vergleichspreise und Preisreduktionen Was gilt bei Vergleichspreisen und Preisreduktionen? Die nachstehenden Bestimmungen gelten so- Aus der Ankündigung muss beim Einführungs- wohl für die Bekanntgabe der Preise für Waren preis und Konkurrenzvergleich die Art des und Dienstleistungen am Ort des Angebots als Preisvergleichs hervorgehen. Aus dem blossen auch in der Werbung. Durchstreichen eines Preises wird nicht klar genug, welche Preise verglichen werden. Es ist daher eine Ergänzung anzubringen wie «Ein- Es gibt drei Möglichkeiten führungspreis – normaler Preis,» «mein Preis – für die Bekanntgabe von Konkurrenzpreis» oder «mein Preis – überwie- Vergleichspreisen: gender Marktpreis» usw. Selbstvergleich Vergleich des eigenen, aktuell gültigen Preises mit dem eigenen, vorher gültigen Preis. Einführungspreis Vergleich des eigenen, aktuell gültigen Preises mit dem eigenen, später gültigen Preis. Konkurrenzvergleich Vergleich des eigenen Preises mit demjenigen der Konkurrenz. 19
15.55 Bedingungen für einen Selbstvergleich Der Anbieter oder die Anbieterin muss den für die gleiche Ware/Dienstleistung, Vergleichspreis unmittelbar vorher selber wobei die maximale Dauer für einen Selbst- tatsächlich gehandhabt haben, und zwar: vergleich 2 Monate beträgt. zweimal länger als der Preisvergleich dauert, Beispiel für einen Selbstvergleich Das Geschäft Hell verkaufte die 75-cl-Flasche des Walliser Rotweins Cornalin 2011 vom 3. April bis 28. Mai, d.h. während 8 Wochen, Preishit Cornalin du Valais zum Preis von Fr. 15.95. Ab 29. Mai senkt die AOC 2011 Statt vorher Firma den Preis für diesen Walliser Wein auf 15.95 Fr. 9.95. Die Preisanschrift im Geschäft lautet jetzt nur nun während vier Wochen, d.h. vom 29. Mai bis 25. Juni, «statt Fr. 15.95 nur Fr. 9.95». Gleichzeitig erscheint folgendes Inserat: → 9.95 Darstellung dieses Beispiels für einen Selbstvergleich Wochen 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 Fr. 15.95 Statt Fr. 15.95 nur Fr. 9.95 3.4. bis 28.5. (8 Wochen) 29.5. bis 25.6. (4 Wochen) 20 Das Inserat und die Preisanschrift sind korrekt, Detailpreis) anschreibt und für dieses Produkt wenn die Firma Hell nach Ablauf von vier Wo- auch keine Werbung mehr mit doppelten Prei- chen den Cornalin du Valais AOC 2011 nur sen macht. noch mit einem Preis (mit dem dann gültigen
7 20 Vergleichspreise und Preisreduktionen Bedingungen für einen Einführungspreis Der Anbieter oder die Anbieterin muss den für die gleiche Ware/Dienstleistung, Vergleichspreis unmittelbar danach selber tat- wobei die maximale Dauer für einen Einfüh- sächlich handhaben, und zwar: rungspreis 2 Monate beträgt. zweimal länger als der Preisvergleich gedau- ert hat, Beispiel für einen Einführungspreis Das Geschäft Hi-Fi will der Kundschaft den FUTURE LCD-TV 2012 16:9 neu ins Sortiment aufgenommenen TV-Apparat 40’’ (102 cm) Full HD (1920 × 1080) Future LCD-TV 2012 bekannt machen. Zu diesem Zweck bietet es dieses Gerät während Einführungspreis 20.3. bis 26.3. kurzer Zeit günstiger an. Ab 20. März sind die Preise im Geschäft während einer Woche wie folgt angeschrieben: «Einführungspreis Fr. Fr.898.– Inkl. VRB Fr. 12.– 898.– statt Fr. 1248.–». Gleichzeitig erscheint statt Fr.1248.– das nebenstehende Inserat: → Darstellung dieses Beispiels für einen Einführungspreis Wochen 1 2 3 Fr. 898.– statt Fr. 1248.– Fr. 1248.– 20.3. bis 26.3. (1 Woche) 27.3. bis 9.4. (mind. 2 × 1 Woche) 21 Das Inserat ist korrekt, wenn die Firma Hi-Fi 27.3., tatsächlich auf Fr. 1248.– festsetzt und den Preis des gleichen TV-Apparats nach Ab- diesen Preis während mindestens 2 Wochen lauf der einwöchigen Einführungszeit, also ab beibehält (d.h. vom 27. März bis 9. April).
15.55 Bedingungen für einen Konkurrenzvergleich Der von der Anbieterin bekannt stellen, also die Bedingungen für einen Konkur- gegebene Vergleichspreis muss: renzvergleich erfüllen. Andernfalls handelt es für die überwiegende Menge des gleichen sich um künstlich überhöhte und damit unzu- Produkts / der gleichen Dienstleistung, lässige Richtpreise (sog. Mondpreise). im zu berücksichtigenden Marktgebiet, von andern Anbietern oder Anbieterinnen tat- Beispiel für einen Konkurrenzvergleich sächlich gehandhabt werden. Das Handelsunternehmen Rigoros stellt fest, dass seine Konkurrenz das Parfum Free, 100 ml, Zu beachten: Für Konsumentinnen und Kon- überwiegend zu Fr. 49.50 verkauft; der Detail- sumenten bestimmte Katalog-, Richtpreise und preis der Firma Rigoros beträgt jedoch nur dergleichen, die von Produzenten, Importeuren Fr. 28.50. und Grossisten bekannt gegeben werden, dür- Der Vergleichspreis von Fr. 49.50 muss fen nicht ohne Weiteres als Vergleichspreise im Marktgebiet des Anbieters oder der An- dienen. bieterin für die überwiegende Menge Sie sind nur dann zulässig, wenn diese Kata- des gleichen Produkts tatsächlich gehand- log-, Richtpreise usw. echte Marktpreise dar- habt werden. Aufgrund dieser Marktlage lässt die Firma Rigoros folgendes Inserat erscheinen PARFUM FREE Spray, 100 ml Preis der Konkurrenz Fr. 49.50 22 Unser Preis Fr. 28.50 RIGOROS
7 20 Vergleichspreise und Preisreduktionen Bezifferte Hinweise auf Preisreduktionen Beispielsweise «30% Rabatt», «½ Preis» oder Grundsatz «Halber Preis», «20 Fr. billiger», «Bon/Gutschein Für bezifferte Hinweise auf Preisreduktionen im Wert von Fr. 50.–», «Geschenk im Wert von gilt die Pflicht zur Preisbekanntgabe sowie zur Fr. 100.–». Spezifizierung im Sinne der PBV. Warum werden bezifferte Hinweise Ausnahme auf Preisreduktionen wie Vergleichs- Es ist nicht zwingend, das Angebot zu spezifi- preise beurteilt? zieren und den Preis anzugeben im Falle von Bezifferte Hinweise auf Preisreduktionen sind Hinweisen auf mehrere Produkte, verschiedene eine andere Art, Vergleichspreise bekannt zu Produkte, Produktegruppen oder Sortimente, geben. So hat die Angabe «10% Rabatt» die soweit für sie der gleiche Reduktionssatz oder gleiche Bedeutung wie «Fr. 90.– statt 100.–». -betrag gilt. Allerdings muss ersichtlich sein, auf welche Sortimentsteile oder Produktegrup- pen sich die Preisreduktion bezieht. Beispiele für korrekt bezifferte Preisreduktionen 20% Rabatt Aktion auf all unseren Tischen und Stühlen 23 Fr. 1.– Rabatt auf alle SECO- BELLA-Duschgels AG SITZ n in mme Willko Stuhl- re m unse ies. parad
15.55 Beispiele für zulässige Hinweise Erklärung: Dieser Hinweis ist gestattet, wenn auf Preisreduktionen in der im Prospekt oder Inserat der Preis aller An- Werbung gebote mit Rabatt angegeben wird und alle Angebote spezifiziert werden. «20% Rabatt auf allen Damen-, Herren- und «30 bis 50% Rabatt auf die Sportkollek- Kinderschuhen» tion, z.B. Trekkingjacke SECO-Sport, Modell «30% Ermässigung auf allen Polstergarnitu- Mountain 1000, 30% Rabatt, CHF 133.– ren» statt CHF 190.–, Tourenschuh SECO-Sport, Erklärung: Bei Hinweis auf einen einheitlichen Modell North, 50% Rabatt, CHF 95.– statt Reduktionssatz, der sich auf mehrere Produk- CHF 190.–» te bezieht, ist keine weitere Spezifizierung Erklärung: Im Prinzip sind ungenaue Preisre- von einzelnen Produkten nötig, sofern die Wa- duktionen ohne Preisangabe und Spezifizie- rengruppe klar als solche erkennbar ist. Ein rung nicht erlaubt. Die Angabe von Preis- Preis je Artikel muss nicht angegeben werden. reduktionsrahmen wird aber zugelassen, «20% Rabatt für Damenkleid, Modell X, hell- wenn mindestens ein Beispiel für die unterste rot, 100% Baumwolle, Grösse 38–44; bisher sowie auch für die oberste Preisgrenze ange- Fr. 200.–, jetzt nur noch Fr. 160.–» geben wird und wenn die Spannbreite zwi- Erklärung: Bei Hinweis auf einen Reduktions- schen den Reduktionsrahmen nicht zu gross satz für einen einzelnen Artikel muss dieser ist (max. 50%). spezifiziert und sein Preis bekannt gegeben werden. «Einführungsangebot: Fr. 2.– Rabatt auf Beispiele für unzulässige unserer neuen Produktelinie SECO-BELLA» Hinweise auf Preisreduktionen Erklärung: Bei Hinweis auf einen einheitli- in der Werbung chen Reduktionsbetrag, der sich auf mehrere Produkte bezieht, ist keine weitere Spezifizie- «Bis 80% Rabatt» auf die Winterkollektion rung von einzelnen Produkten nötig, sofern Erklärung: Wenn die Reduktionssätze unge- die Warengruppe klar als solche erkennbar nau und nicht einheitlich sind («bis zu»), ist. Ein Preis je Artikel muss nicht angegeben müssen die Preise aufgeführt werden. Ausser- werden. dem müssen alle Angebote spezifiziert sein. «Günstiger als die Konkurrenz; bei uns Voll- «Bis CHF 100.– Rabatt auf den Skiern» 24 rahm UHT ½ Liter 1 Fr. billiger; statt Fr. 4.75 Erklärung: Wenn die Reduktionsbeträge un- bei uns nur Fr. 3.75» genau und nicht einheitlich sind («bis zu»), Erklärung: Bei Hinweis auf einen Reduk- müssen die Preise aufgeführt werden. Ausser- tionsbetrag eines einzelnen Artikels muss dem müssen alle Angebote spezifiziert sein. dieser spezifiziert und sein Preis bekannt «30 bis 50% Rabatt auf die Sportkollektion» gegeben werden. Erklärung: Ungenaue Preisreduktionen ohne «Ausverkauf, bis 60% Rabatt auf verschiede- Preisangabe und Spezifizierung sind nicht nen Parfums» plus Preisangabe und Beschrei- erlaubt. bung aller Parfums mit Rabatt
!! Verantwortlichkeit, Sanktionen und Überwachung Strafrechtliche Verantwortlichkeit Die Leiter von Geschäften aller Art sind ver- pflichtet, dafür zu sorgen, dass die Preisbe- kanntgabe am Ort des Angebots und in der Werbung vorschriftsgemäss erfolgt. Sanktionen Als Strafe für Verstösse gegen die PBV droht eine Busse bis Fr. 20 000.–. Überwachung Die Kantone sind zuständig, die Preisan- schrift zu kontrollieren, die Werbung zu überwachen und Verstösse zu verzeigen. Das SECO übt die Oberaufsicht aus und berät die Kantone. Es kann Verstösse bei den zu- ständigen kantonalen Instanzen verzeigen. Das SECO ist zudem Ansprechpartner für die betroffenen Branchen und die interes- sierten Organisationen. 25
!! Informationen zur PBV Auskünfte zu Fragen der PBV geben das Staatssekretariat für Wirtschaft SECO Ressort Recht Holzikofenweg 36, 3003 Bern Tel. 0041 (0)58 462 77 70 (Sekretariat) E-Mail: pbv-oip@seco.admin.ch die zuständigen kantonalen Stellen Adressliste siehe www.seco.admin.ch > Werbe- und Geschäftsmethoden > Preisbekanntgabe > Vollzugs- und Auskunftsstellen PBV-Informationsblätter des SECO Das SECO erarbeitet in Zusammenarbeit mit Bran- chenverbänden und Konsumentenorganisationen Informationsblätter für die Umsetzung und den Vollzug der PBV. Die Informationsblätter können bezogen werden bei den kantonalen Vollzugsstellen dem SECO www.seco.admin.ch > Werbe- und Geschäfts- methoden > Preisbekanntgabe > Broschüren/ Informationsblätter 26
Impressum Herausgeber Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF Staatssekretariat für Wirtschaft SECO Ressort Recht Holzikofenweg 36 CH-3003 Bern Tel. 0041 (0)58 462 77 70, Fax 0041 (0)58 463 18 94 www.seco.admin.ch, E-Mail: pbv-oip@seco.admin.ch Auflage: 12 000 Ex. Erscheinungsdatum: 2019 Vertrieb Diese Broschüre kann gratis beim Bundesamt für Bauten und Logistik (BBL), 3003 Bern, bezogen werden. (Artikel-Nummer 704.200d) www.bundespublikationen.admin.ch 27
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