20 Fragen 20 Antworten - Handbuch des Leiharbeitnehmers 2018 www.csc-ostbelgien.be - bei der CSC Ostbelgien

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20 Fragen
20 Antworten
Handbuch des Leiharbeitnehmers 2018
                     www.csc-ostbelgien.be
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INHALTSVERZEICHNIS
      1. Wie kann ich Leiharbeit suchen?                               3
      2. Kann ich als Student unter Leiharbeitsvertrag arbeiten?       3
      3. Muss ich einen Vertrag unterzeichnen?                         4
      4. Welche Dauer hat mein Vertrag?                                5
      5. Wann und wie lange kann ein Unternehmen auf Leiharbeit
         zurückgreifen?                                                 7
      6. Wie viele Arbeitsstunden muss ich leisten?                    8
      7. Habe ich Anspruch auf Jahresurlaub und Urlaubsgeld?           9
      8. Habe ich Anspruch auf bezahlte Feiertage?                     9
      9. Was ist mit dem Recht auf Urlaub wegen „Bürgerlichen
         Abwesenheiten“?                                              10
      10. Was geschieht bei Krankheit oder Arbeitsunfall?              11
      11. Auf welchen Lohn habe ich Anspruch?                         12
      12. Habe ich Anspruch auf eine Rückerstattung der Fahrtunkosten? 13
      13. Habe ich Anspruch auf eine Prämie zusätzlich zum Lohn?      14
      14. Wie kann ich meine Sicherheit und meine Gesundheit
          am Arbeitsplatz schützen?                                   16
      15. Wie Arbeitsunfälle vermeiden?                               19
      16. Habe ich Anspruch auf soziale Vorteile?                     21
      17. Habe ich Anspruch auf Hilfe des Sozialfonds, um ein
          Bankdarlehen zu erhalten?                                   22
      18. Kann ich eine Schulung zulasten des Schulungsfonds
          für Leiharbeitnehmer nutzen?                                22
      19. Was geschieht bei Arbeitslosigkeit?                         23
      20. Was tun bei Problemen?                                      24

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1. WIE KANN ICH LEIHARBEIT SUCHEN?
Um Leiharbeit zu finden, muss man sich
bei einer Leiharbeitsagentur (Verleiher)
eintragen. Diese Einschreibung ist kos-        Man kann ein Arbeitsplatzan-
tenlos.                                        gebot ablehnen, das durch
                                               eine Leiharbeitsagentur vor-
Der Leihkandidat kann sich bei mehreren        geschlagen wurde, aber diese
Verleihern eintragen. Die Einschreibung        Ablehnung kann in bestimmten
bedeutet, dass die Agentur sich verpflich-     Situationen Auswirkungen auf
tet, einen adäquaten Arbeitsplatz für den      den Anspruch auf die Arbeitslo-
Arbeitnehmer zu suchen.                        senunterstützungen haben.

Der Verleiher kann dem Leihkandidaten
vorschlagen, ein Dokument mit der Bezeichnung „Absicht einen
Leiharbeitsvertrag abzuschließen“ zu unterschreiben. Dieses Do-
kument formalisiert die Verpflichtung, in der Zukunft als Leihar-
beiter bei dieser Leiharbeitsagentur zu arbeiten.

    Wir bitten Sie, für zusätzliche diesbezügliche Erklärungen Ihr
    CSC-Dienstleistungszentrum zu kontaktieren.

2. KANN ICH ALS STUDENT UNTER
   LEIHARBEITSVERTRAG ARBEITEN?
Studenten können im Rahmen eines Leiharbeitsvertrages arbeiten.

Im Gegensatz zu den „klassischen“ Leih-
arbeitern haben sie Anspruch auf eine
Reduzierung der Sozialversicherungsbei-        Weitere Informationen zum
träge für den Arbeitgeber und den Arbeit-      Studentenjob finden Sie auf
nehmer. Daher erhalten sie für einen ent-      unserer Webseite:
sprechenden Bruttolohn einen höheren           www.csc-ostbelgien.be
Nettolohn als die festen Arbeitnehmer.

                                                                             -3-
20 Fragen 20 Antworten - Handbuch des Leiharbeitnehmers 2018 www.csc-ostbelgien.be - bei der CSC Ostbelgien
Die Dauer der Beschäftigung mit geringerem ONSS-Beitrag ist je-
      doch auf 50 Tage (oder 475 Stunden) begrenzt, verteilt auf das gan-
      ze Jahr.

      Eine Beschäftigung von mehr als 50 Tagen (oder 475 Stunden) ist
      möglich, aber in diesem Fall müssen der Student und sein Arbeit-
      geber normale Sozialbeiträge zahlen. Der Unterschied zwischen
      Brutto- und Nettolohn wird dann größer, aber der Leiharbeiter-Stu-
      dent kommt ebenfalls in den Nutzen der sozialen Vorteile, die auch
      die anderen Leiharbeiter erhalten (bezahlter Urlaub, usw.).

      3. MUSS ICH EINEN VERTRAG
         UNTERZEICHNEN?
      Für jede Arbeitsperiode (Aufgabe) als Leiharbeitnehmer muss die
      Leiharbeitsagentur zwingend einen schriftlichen oder elektroni-
      schen Vertrag mit dem Leiharbeiter abschließen.

      Die Leiharbeitsagentur ist gezwungen, den ausgearbeiteten Stan-
      dardvertrag zu benutzen. Dieser Standardvertrag ist unter
      www.csc-interim.be (Rubrik „contrat et salaire/contrat-type“) zu
      finden.

      Seit dem 1. Oktober 2016 können Leiharbeiter einen elektronischen
      Vertrag via Computer, Tablet oder Smartphone unterzeichnen. Aus
      gesetzlicher Sicht bedeutet das auch, dass der Leiharbeiter seinen
      Arbeitsvertrag VOR Beginn der Arbeit erhalten muss. Die Frist von
      48 Stunden zum Erhalt seines Vertrages wurde gestrichen.

      Man kann den Vertrag auf drei verschiedene Arten unterzeichnen:
      • Ein „normaler“ schriftlicher Vertrag
      • Ein elektronischer Vertrag mittels eines Kartenlesers für Ihren
        Ausweis und Ihre PIN-Nummer
      • Ein elektronischer Vertrag mittels eines persönlichen Codes, den
        Sie vorher gewählt haben.

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Der Leiharbeiter muss seinen Vertrag
VOR Beginn seiner Arbeit erhalten
und unterzeichnen. Er muss ebenfalls
zwei Arbeitsordnungen erhalten: die
der Leiharbeitsagentur und die des
Unternehmens, in dem er arbeitet
(Entleiher). Diese letzte Arbeitsord-
nung betrifft besonders die Aspekte,
die mit der Gesundheit, der Sicher-
heit und der Arbeitsorganisation
zusammenhängen.

Selbst wenn der Leiharbeiter seine
Arbeitsleistungen bei einem „Entlei-
her“ durchführt (das Unternehmen,
in dem der Leiharbeiter wirklich sei-
ne Arbeit durchführen wird), bleibt
immer der Verleiher (die Leiharbeitsagentur) der offizielle Arbeit-
geber. Aber der Arbeitgeber des Entleihers gibt tatsächlich die
Befehle und Arbeitsanweisungen und er übt die konkrete Autorität
des Arbeitgebers (Leitung und Kontrolle) gegenüber dem Leihar-
beiter aus.

4. WELCHE DAUER HAT MEIN VERTRAG?
Die Tätigkeit kann von einem Tag bis zu mehreren Monaten dauern,
aber im Allgemeinen wird der Vertrag zwischen dem Leiharbeiter
und der Leiharbeitsagentur für eine Dauer von einer Woche abge-
schlossen.

Die drei ersten Tage des ersten Vertrags für eine gleiche Aufgabe
dienen als Probezeit. Das gleiche System gilt für die aufeinander
folgenden Tagesverträge (siehe weiter). Während dieser Probezeit
kann der Vertrag fristlos sowohl vom Arbeitgeber als auch durch
den Leiharbeitnehmer beendet werden.

                                                                      -5-
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Das Dienstalter als Leiharbeiter wird ebenfalls für maximal ein Jahr
      zur Berechnung der Kündigungsfrist bei einer Entlassung berück-
      sichtigt, die nach einer endgültigen Einstellung bei einem Arbeit-
      geber erfolgt.

      DER TAGESVERTRAG
      Seit dem 1. September 2013 untersagt das Gesetz aufeinander
      folgende Verträge, außer wenn das Unternehmen, in dem der Leih-
      arbeiter beschäftigt ist, von einem notwendigen und bewiesenen
      „Bedarf an besonderer Flexibilität“ ausgeht. Diese Flexibilität muss
      begründet sein durch die Tatsache, dass das Volumen der Aktivitä-
      ten des Unternehmens zum Großteil an externe Faktoren oder an
      die Art der Aktivitäten gebunden ist oder dass das Arbeitsvolumen
      starken Schwankungen unterliegt. Dies ist der Fall, wenn die Akti-
      vitäten des Unternehmens zum Beispiel an klimatische Bedingun-
      gen (der Verkauf von Eis bei Unwetter hat nicht viel Sinn) oder an
      externe Lieferanten (z.B. bei der Automobilkonstruktion) gebunden
      sind. Dieser Grund muss Fall für Fall durch den Entleiher nachge-
      wiesen und mit der Gewerkschaftsdelegation besprochen werden.

      Wird dieser Bedarf an Flexibilität nicht belegt und das Unterneh-
      men greift trotzdem auf Leiharbeiter mit aufeinander folgenden
      Tagesverträgen zurück, muss der Entleiher den betroffenen Leihar-
      beitnehmern eine Entschädigung von zwei Wochenlöhnen zahlen.

           Achtung! Es wird wahrscheinlich schwierig zu bewei-
           sen sein, dass der Arbeitgeber nicht die gesetzlichen
           Vorschriften bezüglich der Flexibilität einhält. Leih-
           arbeiter, die unter Tagesverträgen arbeiten, befinden
           sich natürlich in einer sehr schwachen Position, was
           die Arbeitsplatzsicherheit betrifft. Sollten Sie aber be-
           fürchten, dass Ihr Arbeitgeber sich nicht an die Regeln
           hält, wenden Sie sich an ein CSC-Dienstleistungszent-
           rum, um Ihre Rechte geltend zu machen.

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5. WANN UND WIE LANGE KANN EIN
   UNTERNEHMEN AUF LEIHARBEIT
   ZURÜCKGREIFEN?
Die Leiharbeit ist nur aus folgenden Gründen erlaubt:
• um einen abwesenden ständigen Arbeitnehmer zu ersetzen;
• um eine zeitweilige Arbeitszunahme zu bewältigen;
• um außergewöhnliche Arbeiten durchzuführen;
• um Personal anzuwerben aus „Eingliederungsgründen“, d.h. im Hin-
   blick auf die definitive Einstellung nach der Leiharbeitsperiode.

Wenn man im Rahmen einer Ersetzung eingestellt wird, wird die
Dauer des Vertrags in Funktion zur Rückkehr der abwesenden
Person festgelegt.

Bei zeitweiliger Arbeitszunahme und wenn eine Gewerkschafts-
delegation im Unternehmen anwesend ist, wird die Dauer des
Rückgriffs auf die Leiharbeit im Einvernehmen mit der Gewerk-
schaftsdelegation festgelegt.

Im Falle der außergewöhnlichen Arbeiten sieht die Gesetzgebung
eine maximale Dauer der Leiharbeit von 7 Tagen bis 6 Monaten vor
(in bestimmten Fällen mit einer möglichen Verlängerung um maxi-
mal 12 Monate). In den meisten Fällen wird die vorherige Zustim-
mung der Gewerkschaften verlangt.

Im Falle der Einstellung aus Eingliederungsgründen, sieht die Re-
gelung Folgendes vor:
• Der Vertrag des Leiharbeiters wird für mindestens eine Woche
   und höchstens 6 Monate abgeschlossen.
• Wenn der Leiharbeiter der Funktion entspricht, muss er nach
   Ablauf des Leiharbeitsvertrages einen unbefristeten Vertrag er-
   halten. Zur Berechnung seiner Betriebszugehörigkeit muss die
   Periode als Leiharbeitnehmer berücksichtigt werden.
• Entspricht der Leiharbeiternehmer nicht der Funktion, so kann
   er fragen, dass ihm der Grund der Nicht-Einstellung schriftlich

                                                                       -7-
oder mündlich mitgeteilt wird. Diese Erklärung erhält er vom
                  Verleiher.

                                        Es ist verboten, Leiharbeiter in Unterneh-
      Wenn Sie wissen möchten, ob       men zu beschäftigen, in denen gestreikt
      Ihre Leiharbeit den Gesetzen      wird.
      entspricht, kontaktieren Sie
      die Gewerkschaftsdelegation       Darüber hinaus verpflichtet das Gesetz
      in Ihrem Betrieb oder eines       die Entleiher dazu, die Leiharbeitnehmer
      unserer CSC-Dienstleistungs-      über offene Stellen in ihrem Unterneh-
      zentren.                          men zu informieren. Auf diese Weise
                                        können sie sich leichter auf diese Stellen
                                        bewerben.

               6. WIE VIELE ARBEITSSTUNDEN MUSS ICH
                  LEISTEN?
               Im Allgemeinen beträgt die Arbeitsdauer 38 Stunden pro Woche.
               Die Leistung von Überstunden oder von mehr Stunden pro Woche
               muss ausgeglichen und/oder bezahlt werden.

               Die Arbeitszeiten sowie die Anzahl Arbeitsstunden pro Woche und/
               oder pro Tag (mindestens 3 Stunden pro Tag) müssen in Ihrem
               Arbeitsvertrag angegeben werden. Es kann sich um eine Ganztags-
               oder Teilzeitbeschäftigung handeln.

               Die Anzahl Arbeitsstunden muss dieselbe sein wie für die festen
               Arbeitnehmer des Unternehmens, einschließlich des Systems der
               Überstunden.

               Wenn die festen Arbeitnehmer des Unternehmens, in dem der
               Leiharbeiter arbeitet, eine Reduzierung der Arbeitszeit erhalten
               haben, hat der Leiharbeiter ebenfalls Anspruch darauf. Sie wird
               entweder in Form von Ausgleichsruhetagen gewährt oder im Stun-
               denlohn integriert.

-8-
7. HABE ICH ANSPRUCH AUF EINEN
   JAHRESURLAUB UND AUF URLAUBSGELD?
Der Leiharbeiter hat wie jeder Arbeitnehmer Anspruch auf Jahres-
urlaub gemäß der Anzahl Tage, die während des Vorjahres gearbei-
tet wurden.

Die Wahrnehmung der Urlaubstage während der Perioden, in de-
nen man als Leiharbeiter arbeitet, muss mit dem Verleiher und
dem Entleiher diskutiert werden. In punkto Urlaubsgeld für die
Arbeiter wird die Zahlung durch das Landesamt für Jahresurlaub
gewährleistet. Dies geschieht mittels Überweisung, im Allgemeinen
während des Monats Mai des Jahres, das den Leistungen folgt.

Für die Angestellten hingegen wird das Urlaubsgeld am Ende jedes
Vertrages durch die Leihagentur als Zusatz zum Gehalt gezahlt, das
für die Leistungen geschuldet wird, die während der Leihaufgabe
durchgeführt wurden.

     Es wurde ein Anrecht auf „Jugend- oder Seniorenurlaub“ so-
     wie auf „europäischen Urlaub“ eingeführt. Weitere Informati-
     onen sind in den CSC-Dienstleistungszentren erhältlich.

8. HABE ICH ANSPRUCH AUF BEZAHLTE
   FEIERTAGE?
Der Leiharbeiter hat Anspruch auf die Feiertage, die während sei-
nes Leiharbeitsvertrags vorkommen. Diese Feiertage werden durch
die Leiharbeitsagentur gezahlt.

Wenn ein Feiertag auf einen Sonntag oder einen Tag der Untätig-
keit des Unternehmens fällt, in dem man arbeitet, muss das Unter-
nehmen einen (oder mehrere) Ersatztag(e) für diese festlegen. Der
Leiharbeiter hat ebenfalls das Recht auf diese Ersatztage, wenn sie
während seines Leiharbeitsvertrags festgelegt werden.

                                                                      -9-
Der oder die Feiertage, die sich zwischen zwei Verträgen für das
         selbe Unternehmen befinden und mit derselben Leiharbeitsagen-
         tur abgeschlossen werden, müssen durch die Agentur gezahlt wer-
         den, auch wenn es sich um Tagesverträge handelt.

         In bestimmten Fällen hat der Leiharbeiter zudem Anrecht auf die
         Zahlung der Feiertage und möglichen Ersatztage, die nach Ende
         seines Vertrags vorkommen:
         • Vertrag, der sich auf eine Aufgabe von weniger als 15 Tagen be-
             zieht: kein Anrecht auf Lohn für die Feiertage, die nach dem
             Vertragsende vorkommen.
         • Vertrag, der sich auf eine Aufgabe von 15 Tagen bis zu einem Mo-
             nat bezieht: Anrecht auf Lohn für einen Feiertag, der innerhalb
             von 14 Tagen nach dem Vertragsende vorkommt.
         • Vertrag, der sich auf eine Aufgabe von mehr als einem Monat
             bezieht: Anrecht auf Lohn für alle Feiertage, die innerhalb von 30
             Tagen nach dem Vertragsende vorkommen.

         Um dieses Recht zu erhalten, darf man nicht nur die Aufgaben von
         15 Tagen oder mehr berücksichtigen, sondern ebenfalls kurze auf-
         einander folgende Aufgaben innerhalb einer Periode von 15 Tagen.

         Alle diese Details werden auf unserer Webseite
         www.csc-ostbelgien.be erklärt unter der Rubrik „Ich bin/Leiharbei-
         ter/Vertrag und Lohn/Feiertage“.

         9. WAS IST MIT DEM RECHT AUF
            URLAUB WEGEN „BÜRGERLICHEN
            ABWESENHEITEN“?
         Der Leiharbeitnehmer hat Anspruch auf bezahlte Urlaubstage
         anlässlich bestimmter Familienereignisse (Heirat, Tod eines Fami-
         lienmitgliedes…) oder um bestimmte Bürgerpflichten zu erfüllen.
         Dieser Urlaub wird „Bürgerlichen Abwesenheit“ genannt.

- 10 -
Die Ereignisse, die Anrecht auf diese bürgerlichen Abwesen-
     heiten geben, werden auf unserer Webseite www.csc-ost-
     belgien.be angegeben unter der Rubrik „Ich suche/Urlaub/
     Bürgerliche Abwesenheiten“.

10. WAS GESCHIEHT BEI KRANKHEIT ODER
    ARBEITSUNFALL?

a) Bei Krankheit, die während einer Leiharbeitsperiode vorkommt,
   muss der Leiharbeiter sofort Bescheid geben und seiner Leih-
   arbeitsagentur sowie seiner Krankenkasse ein ärztliches Attest
   übermitteln. Es wird ebenfalls geraten, das Unternehmen zu
   verständigen, in dem man tatsächlich arbeitet („den Entleiher“).

   Gemäß seinem Dienstalter beim Verleiher, der restlichen Ver-
   tragsdauer, des Statuts des Arbeitnehmers (Arbeiter, Angestell-
   ter oder Student), der Dauer der Krankheit und des Zeitpunkts
   des ersten Krankheitstages hat der Leiharbeiter Anspruch oder
   nicht auf die Zahlung eines garantierten Lohnes, der durch die
   Leiharbeitsagentur gezahlt wird, sowie auf eine Zulage, die von
   seiner Krankenkasse überwiesen wird oder auf eine Zusatzent-
   schädigung zulasten der Agentur zusätzlich zum Krankengeld,
   das durch die Krankenkasse gezahlt wird. Eine erläuternde
   Tabelle finden Sie unter www.
   csc-interim.be, Rubrik „Maladie
   et Accidents de travail“ (Krank-
   heit und Arbeitsunfälle).

   Die Studenten, die als Leiharbei-
   ter arbeiten (unter begrenztem
   LASS-Beitragssystem), haben
   keinen Anspruch auf eine Zulage
   seitens der Krankenkasse.

                                                                      - 11 -
Wenn der Leiharbeitsvertrag soeben zu Ende gegangen ist und
            Sie mindestens 65 Tage als Leiharbeiter vor Beginn der Krank-
            heit gearbeitet haben und am 1. Arbeitstag, der dem Ende die-
            ser Aufgabe folgt, krank werden, haben Sie trotz allem während
            einer Woche Anspruch auf eine zusätzliche Entschädigung, die
            durch die Leiharbeitsagentur gezahlt wird, zusätzlich zum Kran-
            kengeld der Krankenkasse. Um in deren Nutzen zu kommen,
            müssen Sie der Leiharbeitsagentur sofort Ihr ärztliches Attest
            übermitteln.

         b) Im Falle des Arbeitsunfalls während einer Leihbeschäftigung
            deckt die Leiharbeitsagentur den Einkommensverlust bis zum
            Vertragsende. Die Versicherung der Leiharbeitsagentur deckt
            den Lohnverlust bis zum Ende der Arbeitsunfähigkeit sowie
            die medizinischen Unkosten. Die Leiharbeitsagentur muss so-
            fort verständigt werden. Diese muss dann ihre Versicherung
            über den Arbeitsunfall innerhalb von acht Tagen mittels einer
            Arbeitsunfallerklärung informieren. Lassen Sie der Versiche-
            rungsgesellschaft der Leiharbeitsagentur sofort die ärztlichen
            Atteste und andere erhaltene Formulare zukommen.

              Zur Erinnerung: Ein Arbeitsunfall ist ein Unfall, der entweder
              während Ihrer Arbeit geschieht oder auf dem Hin- und Rück-
              weg zum Arbeitsort.

         11. AUF WELCHEN LOHN HABE ICH ANSPRUCH?
         Der Leiharbeiter hat Anspruch auf denselben Lohn wie die festen
         Arbeitnehmer (Anfangslohn) des Unternehmens, in dem er arbei-
         tet. Die Löhne variieren je nach Art der Beschäftigung und dem
         Sektor in dem die Arbeit durchgeführt wird.

         Wenn die festen Arbeiter andere Lohnvorteile erhalten (Mahlzeit-
         schecks, Öko-Schecks, Rückerstattung der Fahrtunkosten, Schicht-
         zulagen usw.), hat der Leiharbeiter die gleichen Rechte.

- 12 -
Dieser Lohn sowie die anderen möglichen Vorteile werden durch
die Leiharbeitsagentur gezahlt.

In manchen Sektoren haben die Leiharbeiter Anrecht auf eine
„Prämie für die Zusatzpension“, zusätzlich zum Bruttolohn. Der
Betrag dieser Prämie hängt vom Berufssektor ab, in dem der Leih-
arbeiter beschäftigt ist.

     Achtung: Das Gesetz sieht für die Leiharbeiter vor, dass die
     Erhebung der Lohnsteuern (Berufssteuervorabzug) zum
     gesetzlichen Mindestsatz geschieht (18 %, mit der Möglichkeit
     in manchen Fällen auf 11,11 % zu reduzieren). Das bedeutet,
     dass der Leiharbeitnehmer aufgrund dieses begrenzten
     Berufssteuervorabzugs einen höheren Nettolohn erhält, als
     der feste Arbeitnehmer. Dagegen wird er wahrscheinlich
     später eine Steuernachzahlung haben. Um diese schlechte
     Überraschung zu vermeiden, schlagen bestimmte
     Leiharbeitsagenturen den Leiharbeitern vor, einen ihrer
     eigenen Situation angepassten Berufssteuervorabzug
     abzuhalten. Alles in allem zahlen die festen Arbeitnehmer
     und die Leiharbeiter proportional gleich viel Steuern.

12. HABE ICH ANSPRUCH AUF EINE
    RÜCKERSTATTUNG DER FAHRTUNKOSTEN?
Der Leiharbeiter hat Anspruch auf die Rückerstattung seiner
Fahrtunkosten ausgehend von seinem Wohnsitz bis zu seinem
Arbeitsort aufgrund der öffentlichen Verkehrstarife. Wenn das Un-
ternehmen, in dem man arbeitet, diesbezüglich keine besonderen
Regeln festgelegt hat, ist eine Intervention in den Kosten des öf-
fentlichen Transports ab einer Mindestdistanz von zwei Kilometern
vorgesehen.

Wenn der Sektor, in dem man seine Arbeit durchführt, günstigere
Bestimmungen vorgesehen hat, gelten diese auch für den Leihar-
beiter.

                                                                     - 13 -
Dieselbe Regel findet Anwendung, wenn das Unternehmen, für das
         man arbeitet, seinem Personal eine „Fahrradzulage“ gewährt, inso-
         fern der Leiharbeiter die Gewährungsbedingungen erfüllt, die auch
         für die festen Arbeitnehmer vorgesehen sind.

         Um diese Rückerstattungen zu erhalten, muss man die Leiharbeits-
         agentur immer genau über die Anzahl der Kilometer zwischen sei-
         nem Wohnsitz und seinem Arbeitsort informieren.

         Seit dem 1. April 2014 haben Leiharbeiter, die öffentliche Verkehrs-
         mittel benutzen, Anrecht auf eine Rückerstattung ihrer Fahrtkosten
         zu 80 %. Dieses Recht gilt nur in den Unternehmen, wo das Stamm-
         personal die Anwendung des Drittzahlersystems für die Erstattung
         der Fahrtunkosten erhalten hat.

         13. HABE ICH ANSPRUCH AUF PRÄMIEN?
         DIE JAHRESENDPRÄMIE
         2018 haben Sie als Leiharbeiter Anrecht auf eine Jahresendprämie,
         wenn Sie während der Periode vom 1. Juli 2016 bis 30. Juni 2017
         mindestens 65 Tage oder 494 Stunden als Leiharbeiter gearbeitet
         haben. Der Betrag dieser Jahresendprämie beläuft sich auf 8,33 %
         der Bruttolöhne, die während dieser Referenzperiode verdient wur-
         den.

         WAS MUSS MAN MACHEN, UM DIESE PRÄMIE ZU ERHALTEN?
         Um Anspruch auf die Jahresendprämie und auf die Gewerk-
         schaftsprämie zu haben, reicht es aus, während der Periode vom 1.
         Juli 2016 bis 30. Juni 2017 65 Tage oder 494 Stunden Arbeit als Leih-
         arbeiter nachzuweisen.

         Um diese 65 Tage oder 494 Stunden zu berechnen, werden eben-
         falls folgende Tage berücksichtigt:
         • die Krankheitstage, die durch den garantierten Lohn gedeckt
             sind;
         • die Ausgleichsruhetage, die sich aus der Reduzierung der Ar-

- 14 -
beitszeit oder durch die Verwirklichung von Überstunden wäh-
    rend der Vertragsdauer ergeben;
•   die 30 ersten Abwesenheitstage bei einem Arbeitsunfall;
•   max. 5 Tage der wirtschaftlichen, technischen oder Krisenar-
    beitslosigkeit für die Angestellten.

Die 65 Arbeitstage oder 494 Arbeitsstunden können bei mehreren
Leihbetrieben und mehreren Entleihern durchgeführt worden sein.
Die Leiharbeiter, die definitiv durch den Entleiher nach ihrer Leih-
arbeitsperiode eingestellt wurden, können ebenfalls die Jahres-
endprämie erhalten, insofern sie 60 Tage oder 456 Stunden Arbeit
als Leiharbeiter während der Referenzperiode nachweisen können.

Für die Studenten zählen die 50 ersten Arbeitstage mit reduzierten
LASS-Beiträgen nicht, um die 65 Arbeitstage als Leiharbeiter zu
erreichen. Den anderen geleisteten Tagen, über die 50 Tage hinaus,
die man als Leiharbeitsstudent mit vollständigem LASS-Beitrag
nachweist, wird wohl für die Quote der 65 Tage Rechnung getragen.

WIE HOCH IST DER BETRAG DER JAHRESENDPRÄMIE?
Der Betrag der Jahresendprämie entspricht 8,33 % aller Löhne, die
man während der Periode vom 01.07.2016 bis 30.06.2017 verdient
hat. Dieser Bruttobetrag wird um die LASS-Beiträge (Arbeitnehmer-
beiträge von 13,07 %) und um den Berufssteuervorabzug (23,22 %)
reduziert. Ein Arbeitnehmer, der zum Beispiel während 12 Monaten
mit einem monatlichen Bruttolohn von 1.500 Euro als Leiharbeiter
arbeitet, erhält folglich netto 1.001 Euro.

Die Leiharbeiter, die während der Referenzperiode die erforderli-
che Anzahl Tage gearbeitet haben, um die Jahresendprämie erhal-
ten, werden automatisch im Dezember 2017 vom Sozialfonds für
Leiharbeiter ein Formular erhalten, das sie zu der Jahresendprämie
berechtigt. Sie müssen so schnell wie möglich den Abschnitt B des
Formulars der Jahresendprämie an die CSC weiterleiten.

Wenden Sie sich zu diesem Zweck an das regionale Sekretariat der
CSC-Zentrale, die Ihr Unternehmen betreut (zum Beispiel CSC-Me-

                                                                       - 15 -
tea, CSC-Nahrung und Dienste, CNE, CSC-Transcom, usw.) oder an
         den Delegierten des Unternehmens, in dem Sie arbeiten, oder an
         ein CSC Dienstleistungszentrum in Ihrer Nähe.

         Wenn Sie denken, dass Sie die Bedingungen erfüllen, um Ihre Jah-
         resendprämie zu erhalten und Sie das Dokument für die Prämie
         nicht erhalten haben, kontaktieren Sie die CSC. Wir werden zusam-
         men die Gründe untersuchen, weswegen Sie Ihr Prämienformular
         nicht erhalten haben.

         DIE GEWERKSCHAFTSPRÄMIE
         Wie hoch ist die Gewerkschaftsprämie und was muss man machen,
         um sie zu erhalten?

         2017 beläuft sich die Gewerkschaftsprämie für die Leiharbeiter auf
         104 Euro. Diese Prämie wird nur den Gewerkschaftsmitgliedern
         gezahlt, die die o.a. Bedingungen zum Erhalt der Jahresendprä-
         mie erfüllen. Sie kompensiert zum Teil die Zahlung Ihrer Gewerk-
         schaftsbeiträge.

         Wenn Sie Ihre Jahresendprämie bei der CSC abgeben, wird Ihnen
         automatisch die Gewerkschaftsprämie gleichzeitig gezahlt. Sie
         brauchen dazu kein Dokument auszufüllen.

         14. WIE KANN ICH MEINE SICHERHEIT UND
             MEINE GESUNDHEIT AM ARBEITSPLATZ
             SCHÜTZEN?
         Als Leiharbeitnehmer haben Sie Anrecht auf den gleichen Schutz
         in Bezug zur Sicherheit und zur Gesundheit am Arbeitsplatz wie
         die festangestellten Arbeitnehmer des Unternehmens in dem Sie
         arbeiten.

         WELCHES SIND DIE VERPFLICHTUNGEN DES VERLEIHERS?
         Vor Arbeitsanfang muss der Verleiher Ihnen schriftlich eine „Be-
         schreibung des Arbeitsplatzes“, aushändigen, falls Sie einen der

- 16 -
folgenden Posten besetzen:
• Sicherheitsposten (Führen von Fahrzeugen, Kränen, Laufkränen
    usw.);
• Überwachungsposten (Überwachung oder Kontrolle von Instal-
    lationen, die eine Gefahr für die Arbeitnehmer darstellen kön-
    nen);
• Posten mit „definiertem Risiko“, (Arbeitsplatz, der eine physi-
    sche, biologische oder chemische Gefahr umfasst, mühsame,
    sich wiederholende Arbeiten, mit physischer, geistiger oder
    psychosozialer Last…).

Diese Beschreibung muss Folgendes erklären:
• wo Sie arbeiten werden (Definition des Postens und seiner Ei-
   genschaften);
• die vorherigen und/oder obligatorischen Schulungen vor Be-
   ginn Ihrer Aktivität an diesem Arbeitsplatz;
• ob Sie gemäß der Regelung des Schutzes des Wohlbefindens
   am Arbeitsplatz vor der Einstellung einer medizinischen Visite
   unterliegen. Wenn dies der Fall
   ist, verweist die Beschreibung
   auf die besonderen Risiken die-
   ses Arbeitspostens, die diese
   Untersuchung rechtfertigen;
• ob Sie persönliche Schutzaus-
   rüstungen tragen müssen (Helm,
   Stiefeletten, Handschuhe usw.),
   wenn Sie in diesem Unterneh-
   men arbeiten;
• gegebenenfalls die Maßnahmen,
   die an den Mutterschaftsschutz
   gebunden sind und die sofort
   getroffen werden müssen. Die
   Beschreibung des Arbeitspos-
   tens kann (und sollte) auch die
   zu ergreifenden Maßnahmen
   erklären, um Arbeitsunfälle

                                                                     - 17 -
an diesem Arbeitsplatz zu vermeiden und Ihre Gesundheit zu
            schützen.

         Sie können nicht an einen anderen Arbeitsplatz versetzt werden,
         als denjenigen, der in der Beschreibung des Arbeitsplatzes ange-
         geben wird.

         Bei Zuweisung an einen Risikoposten ist eine medizinische Unter-
         suchung, die von einem Arbeitsarzt (Gefahrenverhütungsberater)
         praktiziert wurde, immer obligatorisch, außer wenn Sie noch ein
         gültiges Attest besitzen, das sich auf eine vorhergehende Prüfung
         für identische Risiken bezieht (Gültigkeit maximal ein Jahr!). Wenn
         Sie eine obligatorische medizinische Untersuchung vornehmen
         lassen müssen, haben Sie Anspruch auf Ihr Gehalt für die Dauer
         dieser Untersuchung, ebenso wie auf die Fahrunkosten.

         Diese Regelungen werden von den Leiharbeitsunternehmen aus
         Kostengründen wenig eingehalten. Um Ihre Rechte zu erhalten,
         wenden Sie sich an die CSC Delegierten an Ihrem Arbeitsplatz oder
         an ein CSC-Dienstleistungszentrum in Ihrer Nähe.

         WELCHES SIND DIE VERPFLICHTUNGEN DES UNTERNEHMENS,
         IN DEM SIE TATSÄCHLICH ARBEITEN WERDEN?
         Bei Ihrer Ankunft im Unternehmen, in dem Sie tatsächlich arbeiten
         werden, muss die Direktion dieses Unternehmens obligatorisch
         einen besonderen Empfang für die Leiharbeiter organisieren. Die-
         ser Empfang dient dazu:
         • Sie zu informieren über die Risiken Ihres Arbeitsplatzes, die
             gefährlichen Zonen im Unternehmen, wer die Verantwortlichen
             des Unternehmens sind, wie die erste Hilfe organisiert wird, die
             Notfallmaßnahmen, an wen Sie sich bei Sicherheitsproblemen
             wenden können, usw.;
         • Ihnen Sicherheitsanweisungen zu erteilen zur Vermeidung von
             Risiken;
             - eine Schulung vor Arbeitsbeginn: Schulung zu den Risiken
                 des Arbeitsplatzes und des Unternehmens im Allgemeinen;

- 18 -
-  die Patenschaft für Leiharbeiter: im Personal einen festan-
       gestellten erfahrenen Arbeitnehmer bezeichnen, der Ihnen
       bei Ihrer Arbeit und in der Entdeckung der Risiken des Un-
       ternehmens helfen wird.
    Die Direktion des Unternehmens, in dem Sie arbeiten werden,
    muss ebenfalls vor dem Beginn Ihrer Arbeit prüfen:
•   ob Sie die beruflichen Qualifikationen haben, um Ihren Arbeits-
    platz zu besetzen;
•   ob Sie der gesundheitlichen Kontrolle an der Arbeit unterlie-
    gen, und ob Sie medizinisch als geeignet anerkannt worden
    sind, diesen Arbeitsplatz zu besetzen.

EMPFANG DURCH DIE GEWERKSCHAFTSDELEGATION
In den Unternehmen, wo eine Gewerkschaftsdelegation der CSC
vertreten ist, kann diese eine Zusammenkunft zwischen den Leih-
arbeitern und den Mitgliedern der Delegation organisieren. Auf
dieser Zusammenkunft werden die CSC Delegierten Ihnen die
Rolle der Gewerkschaftsdelegationen, ihre Rolle in den Konzertie-
rungsorganen (BR, AGS), sowie die Interventionsmöglichkeiten der
Gewerkschaftsdelegation erklären. Sie werden Ihnen auch die per-
sönlichen Daten der Gewerkschaftsdelegierten mitteilen.

        Achtung: In der Praxis werden diese Regelungen manch-
        mal wenig von den Arbeitgebern respektiert. Zögern Sie
        nicht, Ihre Rechte geltend zu machen, am besten über
        die CSC Delegierten am Arbeitsplatz oder indem Sie ein
        CSC Dienstleistungszentrum kontaktieren.

15. ARBEITSUNFÄLLE VERMEIDEN
BEFOLGEN SIE DIE SICHERHEITSINSTRUKTIONEN VOM
ARBEITGEBER UND VOM GEFAHRENVERHÜTUNGSDIENST
Auf den Informations-, Schulungs- und Empfangsveranstaltun-
gen, die der Entleiher organisiert, wird der Verantwortliche des
Unternehmens Ihnen die Risiken Ihres Arbeitsplatzes, die zu res-
pektierenden Sicherheitsanweisungen und die Schutz- und Vor-

                                                                      - 19 -
beugungsmittel erklären, um Arbeitsunfälle zu vermeiden. Diese
         verschiedenen Schutzmaßnahmen werden oft mit den Gefahren-
         verhütungsberatern und den Gewerkschaftsdelegierten des Unter-
         nehmens, in dem Sie arbeiten werden, erörtert.

         Diese Ratschläge werden aufgrund der entdeckten Risiken und der
         ausgearbeiteten Präventivmaßnahmen infolge von Unfällen, die
         sich bereits in diesem Unternehmen ereignet haben, ausgearbeitet.

         SCHÜTZEN SIE SICH VOR UNFALLRISIKEN
         Um sich vor den Gefahren von Arbeitsunfällen zu schützen, ist es
         wichtig, die Schutzmittel zu erhalten und zu tragen. Bei Ihrer An-
         kunft im Unternehmen, in dem Sie tatsächlich arbeiten werden,
         und wenn diese Verpflichtung durch die Arbeitsordnung oder Re-
         gelungen über das Wohlbefinden am Arbeitsplatz vorgesehen ist,
         muss die Direktion dieses Unternehmens Ihnen obligatorisch Fol-
         gendes KOSTENLOS zur Verfügung stellen:
         • Ihre persönliche Berufskleidung: Die Beschaffung und der Un-
            terhalt derselben sind zulasten des Arbeitgebers. Es kann keine
            Zahlung einer finanziellen Garantie von Ihnen gefordert wer-
            den. Man kann Sie eventuell verpflichten, zu unterschreiben,
            dass Sie bei Nicht-Rückerstattung der Arbeitskleidung am Ende
            Ihrer Leihaufgabe diese bezahlen müssen.
         • Ihre persönlichen Schutzausrüstungen (EPI/PSA). Die Liefe-
            rung der PSA (Helm, Brillen und Sicherheitsschuhe, usw.) und
            der Unterhalt derselben sind zulasten des Unternehmens, in
            dem Sie tatsächlich arbeiten werden. Es kann keine Zahlung
            einer finanziellen Garantie von Ihnen gefordert werden. Man
            kann Sie eventuell verpflichten, zu unterschreiben, dass Sie bei
            Nicht-Rückerstattung der PSA am Ende Ihrer Leihaufgabe diese
            bezahlen müssen. Diese PSA müssen identisch mit jenen sein,
            die den festangestellten Arbeitnehmern des Unternehmens zur
            Verfügung gestellt wurden. Die Liste der PSA, die Sie bei Ihrer
            Arbeit tragen müssen, ist auf der Beschreibung des Arbeitsplat-
            zes vermerkt, die Ihnen (eventuell) ausgehändigt wurde.

- 20 -
Achtung: Ein Teil der Arbeits-
     unfälle ist oft auf Verstöße
     des Arbeitgebers hinsicht-
     lich der Schulung und der
     Schutzmaßnahmen an der
     Arbeit zurückzuführen. Wenn
     Sie selbst gefährliche Situa-
     tionen bemerken, teilen sie
     dies angemessen und sofort
     den direkten hierarchischen
     Verantwortlichen des Un-
     ternehmens mit, sowie Ihrer
     Leiharbeitsagentur. Wenn die
     Situation fortbesteht, kontak-
     tieren Sie die CSC Delegierten
     des Unternehmens, in dem Sie
     arbeiten.

16. HABE ICH ANSPRUCH AUF SOZIALE
    VORTEILE?
Der Sozialfonds für die Leiharbeiter zahlt zusätzliche Entschädi-
gungen:
• Im Falle höherer Gewalt, bei obligatorischer wirtschaftlicher
   oder technischer Arbeitslosigkeit oder bei Krisenarbeitslosig-
   keit (für Angestellte). Sie erhalten in diesem Falle eine Entschä-
   digung von 3,87 Euro zusätzlich zu Ihren Arbeitslosenentschädi-
   gungen (insofern sie Anrecht darauf haben). Um diesen Vorteil
   zu erhalten, muss man unter einem Leiharbeitsvertrag stehen.
• an die Personen, die während zwei Monaten Leistungen als
   Leiharbeiter erbracht haben und danach Opfer einer Langzeit-
   krankheit wurden. Die Entschädigung beträgt 40 % der von der
   Krankenkasse gezahlten Bruttoentschädigung. Diese Zulage
   wird ab dem zweiten Krankheitsmonat gezahlt für eine Dauer
   von max. 3 Monaten.

                                                                        - 21 -
Das Gesetz sieht vor, dass die Leiharbeiter unter den gleichen
                 Bedingungen wie das Stammpersonal des Unternehmens Zugang
                 zu den Restaurationsdiensten, zu den Infrastrukturen der Kinder-
                 betreuung, sowie zu den vom Arbeitgeber organisierten Transport-
                 diensten haben müssen. Das Gesetz sieht vor, dass dieser Zugang
                 eingeschränkt werden kann, wenn „ein Behandlungsunterschied
                 aus objektiven Gründen“ gerechtfertigt ist.

                      Achtung: Die Zahlung dieser Entschädigungen geschieht nicht
                      automatisch. Dieser Antrag kann über die CSC eingereicht
                      werden.

                 17. HABE ICH ANSPRUCH AUF HILFE DES
                     SOZIALFONDS, UM EIN BANKDARLEHEN ZU
                     ERHALTEN?
                                             Angesichts des zeitweiligen Charakters
         Diesbezüglich kann die CSC          ihrer Leihaufgaben bei verschiedenen
         Ihnen helfen, indem sie Ihnen       Arbeitgebern haben die Leiharbeiter
         die erforderlichen Informati-       manchmal Schwierigkeiten, einen Kredit
         onen und die Dokumentation          zu erhalten.
         liefert, um diese Bestätigung
         zu erhalten.                       Der Sozialfonds für Leiharbeiter kann
                                            eine Bestätigung ausstellen, die Ihre
                                            Leistungen als Leiharbeiter auflistet,
                 was die Bewilligung eines Kredits bei einer Bank vereinfachen
                 müsste.

                 18. KANN ICH EINE SCHULUNG ZU
                     LASTEN DES SCHULUNGSFONDS FÜR
                     LEIHARBEITNEHMER NUTZEN?
                 Der Schulungsfonds für Leiharbeiter (FFI) hilft den Leiharbeitern,
                 wenn sie Schulungen allgemeinen Charakters oder in Sachen Si-

- 22 -
cherheit nutzen möchten. Die Schulung
findet während der Arbeitszeit statt         Für weitere diesbezügliche In-
und Sie erhalten einen Lohn, der durch       formationen, wenden Sie sich
die Leiharbeitsagentur während der           bitte an die CSC.
Schulung gezahlt wird.

19. WAS GESCHIEHT BEI ARBEITSLOSIGKEIT?
Die Leiharbeit eröffnet Rechte für die Teil- oder die Vollarbeits-
losigkeit. Wenn Sie als Leiharbeiter zeitweilig zwischen zwei Ar-
beitslosigkeitsperioden arbeiten, haben Sie jedes Interesse, Ihre
Kontrollkarte stets mitzuführen. Auf dieser Karte müssen Sie die
Arbeitstage als Leiharbeiter (das Kästchen für den Arbeitstag auf
Ihrer Kontrollkarte schwärzen) sowie die persönlichen Daten Ihrer
Arbeitgeber und die Angabe INT in der Zone unterhalb der CSC-Vig-
nette vermerken.

Wenn Sie abwechselnd Arbeitsperioden
                                             Um Ihre Arbeitslosigkeitsakte
und Arbeitslosigkeitsperioden haben,
                                             zu öffnen und zu verwal-
bitten Sie Ihre Leiharbeitsagentur um
                                             ten, wenden Sie sich an das
die „C4 Leiharbeit“-Formulare. Diese
                                             CSC-Dienstleistungszentrum
Dokumente müssen so schnell wie
                                             in Ihrer Nähe.
möglich in Ihrem CSC-Dienstleistungs-
zentrum abgegeben werden, um Ihre
Arbeitslosigkeitsakte zu vervollständigen.

Bei Teilzeitarbeit und um mögliche Anfechtungen des LfA zu ver-
meiden, wenden Sie sich sofort an die CSC, um Ihren möglichen
Anspruch auf die Einkommensgarantiezulage (AGR) prüfen zu las-
sen.

Wenn Sie mindestens vier aufeinander folgende Wochen gearbeitet
haben, müssen Sie sich beim ADG (wenn Sie in der DG wohnen),
beim Forem (wenn Sie in Wallonien wohnen), Actiris (wenn Sie
Brüssel wohnen) oder dem VDAB (wenn Sie in Flandern wohnen)
neu einschreiben, um die Arbeitslosenunterstützungen erneut

                                                                              - 23 -
beziehen zu können und zwar innerhalb von acht Tagen nach Ihrer
         letzten Arbeitsperiode. Sie müssen ebenfalls bei der CSC vorstellig
         werden, um Ihre Akte zu vervollständigen.

         20. WAS TUN BEI PROBLEMEN?
         Wenn in dem Unternehmen, in dem Sie arbeiten, eine Gewerk-
         schaftsdelegation der CSC präsent ist
         • Die CSC Delegierten des Unternehmens, in dem Sie arbeiten,
            können Ihnen dabei helfen, die Vorteile zu erhalten, auf die Sie
            Anrecht haben oder Sie über die im Unternehmen geltenden
            Vorteile informieren. Bei größeren Schwierigkeiten werden Ihre
            Delegierten Sie an den juristischen Dienst der CSC weiterleiten.
            Wenn Sie die Delegierten nicht kennen, zögern Sie nicht, die
            Berufszentrale zu kontaktieren, die das Unternehmen, in dem
            Sie arbeiten gewerkschaftlich betreut.

         Wenn in dem Unternehmen, in dem Sie arbeiten, keine Gewerk-
         schaftsdelegation der CSC präsent ist
         • Kontaktieren Sie so schnell wie möglich ein Dienstleistungs-
            zentrum der CSC in Ihrer Nähe oder kontaktieren Sie uns per
            E-Mail: interim@acv-csc.be. Einer unserer Mitarbeiter wird
            dann mit Ihnen Kontakt aufnehmen, um Ihnen in Ihrem Vorge-
            hen zu helfen.

- 24 -
EINSCHREIBUNGSFORMULAR
Abzugeben an den Gewerkschaftsdelegierten der CSC des Unter-
nehmens, in dem Sie als Leiharbeiter arbeiten oder an das Dienst-
leistungszentrum der CSC in der Nähe Ihres Wohnsitzes.

Ich bin schon Mitglied der CSC, habe aber Änderungen meiner Angaben mitzuteilen:
Mitgliedsnummer:

Ich möchte CSC-Mitglied werden:

Vorname + Name:

Adresse:

Telefonnummer:

Email:

Ich arbeite über die Agentur:                                       seit:

Für (Name/Adresse des Unternehmens):

Im Sektor:

Unterschrift:
                                             •   Als Angestellter
                                                                    •   Als Arbeiter

                                                                                       - 25 -
REGIONALER BEZIRKSVERBAND

               CSC Verviers-Ostbelgien
                   Pont Léopold, 4-6
                     4800 Verviers

                     087 85 99 98
                www.csc-ostbelgien.be

- 26 -
BERUFSZENTRALEN

CSC Nahrung & Dienste              Angestelltenzentrale (CNE)
Rue des Chartreux, 70              Avenue Robert Schuman, 52
1000 Brüssel                       1400 Nivelles
02 500 28 11                       067 88 91 91
www.csc-alimentation-services.be   www.lacne.be

CSC Bau - Industrie & Energie      CSC Öffentliche Dienste
Rue de Trèves, 31-33               Avenue de l’Héliport, 21
1040 Brüssel                       1000 Brüssel
02 285 02 11                       02 208 23 11
www.cscbie.be                      www.csc-servicespublics.be

ACV-CSC METEA                      CSC Unterricht
Avenue des Pagodes, 1-3            Rue de la Victoire, 16
1020 Brüssel                       1060 Brüssel
02 244 99 11                       02 543 43 43
www.acv-csc-metea.be               www.csc-enseignement.be

CSC Transcom
(Transport und Kommunikation)
Galerie Agora
Rue du Marché aux Herbes,
105/40
1000 Brüssel
02 549 08 04
www.csc-transcom.be

                                                                - 27 -
Sie waren während 65 Tagen als Leiarbeitnehmer tätig?
    Dann haben Sie Anrecht auf eine Jahresend- und eine Gewerkschaftsprämie!

                                                                                                                     - 28 -
Geben Sie Ihr Formular für die Jahresendprämie bei Ihrem Delegierten oder im CSC-Dienstleistungszentrum ab und Sie
erhalten eine Gewerkschaftsprämie im Wert von 104 Euro. FRAGEN ZUR LEIHARBEIT? www.csc-ostbelgien.be
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