20 Fragen 20 Antworten - Handbuch des Leiharbeitnehmers 2018 www.csc-ostbelgien.be - bei der CSC Ostbelgien
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INHALTSVERZEICHNIS 1. Wie kann ich Leiharbeit suchen? 3 2. Kann ich als Student unter Leiharbeitsvertrag arbeiten? 3 3. Muss ich einen Vertrag unterzeichnen? 4 4. Welche Dauer hat mein Vertrag? 5 5. Wann und wie lange kann ein Unternehmen auf Leiharbeit zurückgreifen? 7 6. Wie viele Arbeitsstunden muss ich leisten? 8 7. Habe ich Anspruch auf Jahresurlaub und Urlaubsgeld? 9 8. Habe ich Anspruch auf bezahlte Feiertage? 9 9. Was ist mit dem Recht auf Urlaub wegen „Bürgerlichen Abwesenheiten“? 10 10. Was geschieht bei Krankheit oder Arbeitsunfall? 11 11. Auf welchen Lohn habe ich Anspruch? 12 12. Habe ich Anspruch auf eine Rückerstattung der Fahrtunkosten? 13 13. Habe ich Anspruch auf eine Prämie zusätzlich zum Lohn? 14 14. Wie kann ich meine Sicherheit und meine Gesundheit am Arbeitsplatz schützen? 16 15. Wie Arbeitsunfälle vermeiden? 19 16. Habe ich Anspruch auf soziale Vorteile? 21 17. Habe ich Anspruch auf Hilfe des Sozialfonds, um ein Bankdarlehen zu erhalten? 22 18. Kann ich eine Schulung zulasten des Schulungsfonds für Leiharbeitnehmer nutzen? 22 19. Was geschieht bei Arbeitslosigkeit? 23 20. Was tun bei Problemen? 24 -2-
1. WIE KANN ICH LEIHARBEIT SUCHEN? Um Leiharbeit zu finden, muss man sich bei einer Leiharbeitsagentur (Verleiher) eintragen. Diese Einschreibung ist kos- Man kann ein Arbeitsplatzan- tenlos. gebot ablehnen, das durch eine Leiharbeitsagentur vor- Der Leihkandidat kann sich bei mehreren geschlagen wurde, aber diese Verleihern eintragen. Die Einschreibung Ablehnung kann in bestimmten bedeutet, dass die Agentur sich verpflich- Situationen Auswirkungen auf tet, einen adäquaten Arbeitsplatz für den den Anspruch auf die Arbeitslo- Arbeitnehmer zu suchen. senunterstützungen haben. Der Verleiher kann dem Leihkandidaten vorschlagen, ein Dokument mit der Bezeichnung „Absicht einen Leiharbeitsvertrag abzuschließen“ zu unterschreiben. Dieses Do- kument formalisiert die Verpflichtung, in der Zukunft als Leihar- beiter bei dieser Leiharbeitsagentur zu arbeiten. Wir bitten Sie, für zusätzliche diesbezügliche Erklärungen Ihr CSC-Dienstleistungszentrum zu kontaktieren. 2. KANN ICH ALS STUDENT UNTER LEIHARBEITSVERTRAG ARBEITEN? Studenten können im Rahmen eines Leiharbeitsvertrages arbeiten. Im Gegensatz zu den „klassischen“ Leih- arbeitern haben sie Anspruch auf eine Reduzierung der Sozialversicherungsbei- Weitere Informationen zum träge für den Arbeitgeber und den Arbeit- Studentenjob finden Sie auf nehmer. Daher erhalten sie für einen ent- unserer Webseite: sprechenden Bruttolohn einen höheren www.csc-ostbelgien.be Nettolohn als die festen Arbeitnehmer. -3-
Die Dauer der Beschäftigung mit geringerem ONSS-Beitrag ist je- doch auf 50 Tage (oder 475 Stunden) begrenzt, verteilt auf das gan- ze Jahr. Eine Beschäftigung von mehr als 50 Tagen (oder 475 Stunden) ist möglich, aber in diesem Fall müssen der Student und sein Arbeit- geber normale Sozialbeiträge zahlen. Der Unterschied zwischen Brutto- und Nettolohn wird dann größer, aber der Leiharbeiter-Stu- dent kommt ebenfalls in den Nutzen der sozialen Vorteile, die auch die anderen Leiharbeiter erhalten (bezahlter Urlaub, usw.). 3. MUSS ICH EINEN VERTRAG UNTERZEICHNEN? Für jede Arbeitsperiode (Aufgabe) als Leiharbeitnehmer muss die Leiharbeitsagentur zwingend einen schriftlichen oder elektroni- schen Vertrag mit dem Leiharbeiter abschließen. Die Leiharbeitsagentur ist gezwungen, den ausgearbeiteten Stan- dardvertrag zu benutzen. Dieser Standardvertrag ist unter www.csc-interim.be (Rubrik „contrat et salaire/contrat-type“) zu finden. Seit dem 1. Oktober 2016 können Leiharbeiter einen elektronischen Vertrag via Computer, Tablet oder Smartphone unterzeichnen. Aus gesetzlicher Sicht bedeutet das auch, dass der Leiharbeiter seinen Arbeitsvertrag VOR Beginn der Arbeit erhalten muss. Die Frist von 48 Stunden zum Erhalt seines Vertrages wurde gestrichen. Man kann den Vertrag auf drei verschiedene Arten unterzeichnen: • Ein „normaler“ schriftlicher Vertrag • Ein elektronischer Vertrag mittels eines Kartenlesers für Ihren Ausweis und Ihre PIN-Nummer • Ein elektronischer Vertrag mittels eines persönlichen Codes, den Sie vorher gewählt haben. -4-
Der Leiharbeiter muss seinen Vertrag VOR Beginn seiner Arbeit erhalten und unterzeichnen. Er muss ebenfalls zwei Arbeitsordnungen erhalten: die der Leiharbeitsagentur und die des Unternehmens, in dem er arbeitet (Entleiher). Diese letzte Arbeitsord- nung betrifft besonders die Aspekte, die mit der Gesundheit, der Sicher- heit und der Arbeitsorganisation zusammenhängen. Selbst wenn der Leiharbeiter seine Arbeitsleistungen bei einem „Entlei- her“ durchführt (das Unternehmen, in dem der Leiharbeiter wirklich sei- ne Arbeit durchführen wird), bleibt immer der Verleiher (die Leiharbeitsagentur) der offizielle Arbeit- geber. Aber der Arbeitgeber des Entleihers gibt tatsächlich die Befehle und Arbeitsanweisungen und er übt die konkrete Autorität des Arbeitgebers (Leitung und Kontrolle) gegenüber dem Leihar- beiter aus. 4. WELCHE DAUER HAT MEIN VERTRAG? Die Tätigkeit kann von einem Tag bis zu mehreren Monaten dauern, aber im Allgemeinen wird der Vertrag zwischen dem Leiharbeiter und der Leiharbeitsagentur für eine Dauer von einer Woche abge- schlossen. Die drei ersten Tage des ersten Vertrags für eine gleiche Aufgabe dienen als Probezeit. Das gleiche System gilt für die aufeinander folgenden Tagesverträge (siehe weiter). Während dieser Probezeit kann der Vertrag fristlos sowohl vom Arbeitgeber als auch durch den Leiharbeitnehmer beendet werden. -5-
Das Dienstalter als Leiharbeiter wird ebenfalls für maximal ein Jahr zur Berechnung der Kündigungsfrist bei einer Entlassung berück- sichtigt, die nach einer endgültigen Einstellung bei einem Arbeit- geber erfolgt. DER TAGESVERTRAG Seit dem 1. September 2013 untersagt das Gesetz aufeinander folgende Verträge, außer wenn das Unternehmen, in dem der Leih- arbeiter beschäftigt ist, von einem notwendigen und bewiesenen „Bedarf an besonderer Flexibilität“ ausgeht. Diese Flexibilität muss begründet sein durch die Tatsache, dass das Volumen der Aktivitä- ten des Unternehmens zum Großteil an externe Faktoren oder an die Art der Aktivitäten gebunden ist oder dass das Arbeitsvolumen starken Schwankungen unterliegt. Dies ist der Fall, wenn die Akti- vitäten des Unternehmens zum Beispiel an klimatische Bedingun- gen (der Verkauf von Eis bei Unwetter hat nicht viel Sinn) oder an externe Lieferanten (z.B. bei der Automobilkonstruktion) gebunden sind. Dieser Grund muss Fall für Fall durch den Entleiher nachge- wiesen und mit der Gewerkschaftsdelegation besprochen werden. Wird dieser Bedarf an Flexibilität nicht belegt und das Unterneh- men greift trotzdem auf Leiharbeiter mit aufeinander folgenden Tagesverträgen zurück, muss der Entleiher den betroffenen Leihar- beitnehmern eine Entschädigung von zwei Wochenlöhnen zahlen. Achtung! Es wird wahrscheinlich schwierig zu bewei- sen sein, dass der Arbeitgeber nicht die gesetzlichen Vorschriften bezüglich der Flexibilität einhält. Leih- arbeiter, die unter Tagesverträgen arbeiten, befinden sich natürlich in einer sehr schwachen Position, was die Arbeitsplatzsicherheit betrifft. Sollten Sie aber be- fürchten, dass Ihr Arbeitgeber sich nicht an die Regeln hält, wenden Sie sich an ein CSC-Dienstleistungszent- rum, um Ihre Rechte geltend zu machen. -6-
5. WANN UND WIE LANGE KANN EIN UNTERNEHMEN AUF LEIHARBEIT ZURÜCKGREIFEN? Die Leiharbeit ist nur aus folgenden Gründen erlaubt: • um einen abwesenden ständigen Arbeitnehmer zu ersetzen; • um eine zeitweilige Arbeitszunahme zu bewältigen; • um außergewöhnliche Arbeiten durchzuführen; • um Personal anzuwerben aus „Eingliederungsgründen“, d.h. im Hin- blick auf die definitive Einstellung nach der Leiharbeitsperiode. Wenn man im Rahmen einer Ersetzung eingestellt wird, wird die Dauer des Vertrags in Funktion zur Rückkehr der abwesenden Person festgelegt. Bei zeitweiliger Arbeitszunahme und wenn eine Gewerkschafts- delegation im Unternehmen anwesend ist, wird die Dauer des Rückgriffs auf die Leiharbeit im Einvernehmen mit der Gewerk- schaftsdelegation festgelegt. Im Falle der außergewöhnlichen Arbeiten sieht die Gesetzgebung eine maximale Dauer der Leiharbeit von 7 Tagen bis 6 Monaten vor (in bestimmten Fällen mit einer möglichen Verlängerung um maxi- mal 12 Monate). In den meisten Fällen wird die vorherige Zustim- mung der Gewerkschaften verlangt. Im Falle der Einstellung aus Eingliederungsgründen, sieht die Re- gelung Folgendes vor: • Der Vertrag des Leiharbeiters wird für mindestens eine Woche und höchstens 6 Monate abgeschlossen. • Wenn der Leiharbeiter der Funktion entspricht, muss er nach Ablauf des Leiharbeitsvertrages einen unbefristeten Vertrag er- halten. Zur Berechnung seiner Betriebszugehörigkeit muss die Periode als Leiharbeitnehmer berücksichtigt werden. • Entspricht der Leiharbeiternehmer nicht der Funktion, so kann er fragen, dass ihm der Grund der Nicht-Einstellung schriftlich -7-
oder mündlich mitgeteilt wird. Diese Erklärung erhält er vom Verleiher. Es ist verboten, Leiharbeiter in Unterneh- Wenn Sie wissen möchten, ob men zu beschäftigen, in denen gestreikt Ihre Leiharbeit den Gesetzen wird. entspricht, kontaktieren Sie die Gewerkschaftsdelegation Darüber hinaus verpflichtet das Gesetz in Ihrem Betrieb oder eines die Entleiher dazu, die Leiharbeitnehmer unserer CSC-Dienstleistungs- über offene Stellen in ihrem Unterneh- zentren. men zu informieren. Auf diese Weise können sie sich leichter auf diese Stellen bewerben. 6. WIE VIELE ARBEITSSTUNDEN MUSS ICH LEISTEN? Im Allgemeinen beträgt die Arbeitsdauer 38 Stunden pro Woche. Die Leistung von Überstunden oder von mehr Stunden pro Woche muss ausgeglichen und/oder bezahlt werden. Die Arbeitszeiten sowie die Anzahl Arbeitsstunden pro Woche und/ oder pro Tag (mindestens 3 Stunden pro Tag) müssen in Ihrem Arbeitsvertrag angegeben werden. Es kann sich um eine Ganztags- oder Teilzeitbeschäftigung handeln. Die Anzahl Arbeitsstunden muss dieselbe sein wie für die festen Arbeitnehmer des Unternehmens, einschließlich des Systems der Überstunden. Wenn die festen Arbeitnehmer des Unternehmens, in dem der Leiharbeiter arbeitet, eine Reduzierung der Arbeitszeit erhalten haben, hat der Leiharbeiter ebenfalls Anspruch darauf. Sie wird entweder in Form von Ausgleichsruhetagen gewährt oder im Stun- denlohn integriert. -8-
7. HABE ICH ANSPRUCH AUF EINEN JAHRESURLAUB UND AUF URLAUBSGELD? Der Leiharbeiter hat wie jeder Arbeitnehmer Anspruch auf Jahres- urlaub gemäß der Anzahl Tage, die während des Vorjahres gearbei- tet wurden. Die Wahrnehmung der Urlaubstage während der Perioden, in de- nen man als Leiharbeiter arbeitet, muss mit dem Verleiher und dem Entleiher diskutiert werden. In punkto Urlaubsgeld für die Arbeiter wird die Zahlung durch das Landesamt für Jahresurlaub gewährleistet. Dies geschieht mittels Überweisung, im Allgemeinen während des Monats Mai des Jahres, das den Leistungen folgt. Für die Angestellten hingegen wird das Urlaubsgeld am Ende jedes Vertrages durch die Leihagentur als Zusatz zum Gehalt gezahlt, das für die Leistungen geschuldet wird, die während der Leihaufgabe durchgeführt wurden. Es wurde ein Anrecht auf „Jugend- oder Seniorenurlaub“ so- wie auf „europäischen Urlaub“ eingeführt. Weitere Informati- onen sind in den CSC-Dienstleistungszentren erhältlich. 8. HABE ICH ANSPRUCH AUF BEZAHLTE FEIERTAGE? Der Leiharbeiter hat Anspruch auf die Feiertage, die während sei- nes Leiharbeitsvertrags vorkommen. Diese Feiertage werden durch die Leiharbeitsagentur gezahlt. Wenn ein Feiertag auf einen Sonntag oder einen Tag der Untätig- keit des Unternehmens fällt, in dem man arbeitet, muss das Unter- nehmen einen (oder mehrere) Ersatztag(e) für diese festlegen. Der Leiharbeiter hat ebenfalls das Recht auf diese Ersatztage, wenn sie während seines Leiharbeitsvertrags festgelegt werden. -9-
Der oder die Feiertage, die sich zwischen zwei Verträgen für das selbe Unternehmen befinden und mit derselben Leiharbeitsagen- tur abgeschlossen werden, müssen durch die Agentur gezahlt wer- den, auch wenn es sich um Tagesverträge handelt. In bestimmten Fällen hat der Leiharbeiter zudem Anrecht auf die Zahlung der Feiertage und möglichen Ersatztage, die nach Ende seines Vertrags vorkommen: • Vertrag, der sich auf eine Aufgabe von weniger als 15 Tagen be- zieht: kein Anrecht auf Lohn für die Feiertage, die nach dem Vertragsende vorkommen. • Vertrag, der sich auf eine Aufgabe von 15 Tagen bis zu einem Mo- nat bezieht: Anrecht auf Lohn für einen Feiertag, der innerhalb von 14 Tagen nach dem Vertragsende vorkommt. • Vertrag, der sich auf eine Aufgabe von mehr als einem Monat bezieht: Anrecht auf Lohn für alle Feiertage, die innerhalb von 30 Tagen nach dem Vertragsende vorkommen. Um dieses Recht zu erhalten, darf man nicht nur die Aufgaben von 15 Tagen oder mehr berücksichtigen, sondern ebenfalls kurze auf- einander folgende Aufgaben innerhalb einer Periode von 15 Tagen. Alle diese Details werden auf unserer Webseite www.csc-ostbelgien.be erklärt unter der Rubrik „Ich bin/Leiharbei- ter/Vertrag und Lohn/Feiertage“. 9. WAS IST MIT DEM RECHT AUF URLAUB WEGEN „BÜRGERLICHEN ABWESENHEITEN“? Der Leiharbeitnehmer hat Anspruch auf bezahlte Urlaubstage anlässlich bestimmter Familienereignisse (Heirat, Tod eines Fami- lienmitgliedes…) oder um bestimmte Bürgerpflichten zu erfüllen. Dieser Urlaub wird „Bürgerlichen Abwesenheit“ genannt. - 10 -
Die Ereignisse, die Anrecht auf diese bürgerlichen Abwesen- heiten geben, werden auf unserer Webseite www.csc-ost- belgien.be angegeben unter der Rubrik „Ich suche/Urlaub/ Bürgerliche Abwesenheiten“. 10. WAS GESCHIEHT BEI KRANKHEIT ODER ARBEITSUNFALL? a) Bei Krankheit, die während einer Leiharbeitsperiode vorkommt, muss der Leiharbeiter sofort Bescheid geben und seiner Leih- arbeitsagentur sowie seiner Krankenkasse ein ärztliches Attest übermitteln. Es wird ebenfalls geraten, das Unternehmen zu verständigen, in dem man tatsächlich arbeitet („den Entleiher“). Gemäß seinem Dienstalter beim Verleiher, der restlichen Ver- tragsdauer, des Statuts des Arbeitnehmers (Arbeiter, Angestell- ter oder Student), der Dauer der Krankheit und des Zeitpunkts des ersten Krankheitstages hat der Leiharbeiter Anspruch oder nicht auf die Zahlung eines garantierten Lohnes, der durch die Leiharbeitsagentur gezahlt wird, sowie auf eine Zulage, die von seiner Krankenkasse überwiesen wird oder auf eine Zusatzent- schädigung zulasten der Agentur zusätzlich zum Krankengeld, das durch die Krankenkasse gezahlt wird. Eine erläuternde Tabelle finden Sie unter www. csc-interim.be, Rubrik „Maladie et Accidents de travail“ (Krank- heit und Arbeitsunfälle). Die Studenten, die als Leiharbei- ter arbeiten (unter begrenztem LASS-Beitragssystem), haben keinen Anspruch auf eine Zulage seitens der Krankenkasse. - 11 -
Wenn der Leiharbeitsvertrag soeben zu Ende gegangen ist und Sie mindestens 65 Tage als Leiharbeiter vor Beginn der Krank- heit gearbeitet haben und am 1. Arbeitstag, der dem Ende die- ser Aufgabe folgt, krank werden, haben Sie trotz allem während einer Woche Anspruch auf eine zusätzliche Entschädigung, die durch die Leiharbeitsagentur gezahlt wird, zusätzlich zum Kran- kengeld der Krankenkasse. Um in deren Nutzen zu kommen, müssen Sie der Leiharbeitsagentur sofort Ihr ärztliches Attest übermitteln. b) Im Falle des Arbeitsunfalls während einer Leihbeschäftigung deckt die Leiharbeitsagentur den Einkommensverlust bis zum Vertragsende. Die Versicherung der Leiharbeitsagentur deckt den Lohnverlust bis zum Ende der Arbeitsunfähigkeit sowie die medizinischen Unkosten. Die Leiharbeitsagentur muss so- fort verständigt werden. Diese muss dann ihre Versicherung über den Arbeitsunfall innerhalb von acht Tagen mittels einer Arbeitsunfallerklärung informieren. Lassen Sie der Versiche- rungsgesellschaft der Leiharbeitsagentur sofort die ärztlichen Atteste und andere erhaltene Formulare zukommen. Zur Erinnerung: Ein Arbeitsunfall ist ein Unfall, der entweder während Ihrer Arbeit geschieht oder auf dem Hin- und Rück- weg zum Arbeitsort. 11. AUF WELCHEN LOHN HABE ICH ANSPRUCH? Der Leiharbeiter hat Anspruch auf denselben Lohn wie die festen Arbeitnehmer (Anfangslohn) des Unternehmens, in dem er arbei- tet. Die Löhne variieren je nach Art der Beschäftigung und dem Sektor in dem die Arbeit durchgeführt wird. Wenn die festen Arbeiter andere Lohnvorteile erhalten (Mahlzeit- schecks, Öko-Schecks, Rückerstattung der Fahrtunkosten, Schicht- zulagen usw.), hat der Leiharbeiter die gleichen Rechte. - 12 -
Dieser Lohn sowie die anderen möglichen Vorteile werden durch die Leiharbeitsagentur gezahlt. In manchen Sektoren haben die Leiharbeiter Anrecht auf eine „Prämie für die Zusatzpension“, zusätzlich zum Bruttolohn. Der Betrag dieser Prämie hängt vom Berufssektor ab, in dem der Leih- arbeiter beschäftigt ist. Achtung: Das Gesetz sieht für die Leiharbeiter vor, dass die Erhebung der Lohnsteuern (Berufssteuervorabzug) zum gesetzlichen Mindestsatz geschieht (18 %, mit der Möglichkeit in manchen Fällen auf 11,11 % zu reduzieren). Das bedeutet, dass der Leiharbeitnehmer aufgrund dieses begrenzten Berufssteuervorabzugs einen höheren Nettolohn erhält, als der feste Arbeitnehmer. Dagegen wird er wahrscheinlich später eine Steuernachzahlung haben. Um diese schlechte Überraschung zu vermeiden, schlagen bestimmte Leiharbeitsagenturen den Leiharbeitern vor, einen ihrer eigenen Situation angepassten Berufssteuervorabzug abzuhalten. Alles in allem zahlen die festen Arbeitnehmer und die Leiharbeiter proportional gleich viel Steuern. 12. HABE ICH ANSPRUCH AUF EINE RÜCKERSTATTUNG DER FAHRTUNKOSTEN? Der Leiharbeiter hat Anspruch auf die Rückerstattung seiner Fahrtunkosten ausgehend von seinem Wohnsitz bis zu seinem Arbeitsort aufgrund der öffentlichen Verkehrstarife. Wenn das Un- ternehmen, in dem man arbeitet, diesbezüglich keine besonderen Regeln festgelegt hat, ist eine Intervention in den Kosten des öf- fentlichen Transports ab einer Mindestdistanz von zwei Kilometern vorgesehen. Wenn der Sektor, in dem man seine Arbeit durchführt, günstigere Bestimmungen vorgesehen hat, gelten diese auch für den Leihar- beiter. - 13 -
Dieselbe Regel findet Anwendung, wenn das Unternehmen, für das man arbeitet, seinem Personal eine „Fahrradzulage“ gewährt, inso- fern der Leiharbeiter die Gewährungsbedingungen erfüllt, die auch für die festen Arbeitnehmer vorgesehen sind. Um diese Rückerstattungen zu erhalten, muss man die Leiharbeits- agentur immer genau über die Anzahl der Kilometer zwischen sei- nem Wohnsitz und seinem Arbeitsort informieren. Seit dem 1. April 2014 haben Leiharbeiter, die öffentliche Verkehrs- mittel benutzen, Anrecht auf eine Rückerstattung ihrer Fahrtkosten zu 80 %. Dieses Recht gilt nur in den Unternehmen, wo das Stamm- personal die Anwendung des Drittzahlersystems für die Erstattung der Fahrtunkosten erhalten hat. 13. HABE ICH ANSPRUCH AUF PRÄMIEN? DIE JAHRESENDPRÄMIE 2018 haben Sie als Leiharbeiter Anrecht auf eine Jahresendprämie, wenn Sie während der Periode vom 1. Juli 2016 bis 30. Juni 2017 mindestens 65 Tage oder 494 Stunden als Leiharbeiter gearbeitet haben. Der Betrag dieser Jahresendprämie beläuft sich auf 8,33 % der Bruttolöhne, die während dieser Referenzperiode verdient wur- den. WAS MUSS MAN MACHEN, UM DIESE PRÄMIE ZU ERHALTEN? Um Anspruch auf die Jahresendprämie und auf die Gewerk- schaftsprämie zu haben, reicht es aus, während der Periode vom 1. Juli 2016 bis 30. Juni 2017 65 Tage oder 494 Stunden Arbeit als Leih- arbeiter nachzuweisen. Um diese 65 Tage oder 494 Stunden zu berechnen, werden eben- falls folgende Tage berücksichtigt: • die Krankheitstage, die durch den garantierten Lohn gedeckt sind; • die Ausgleichsruhetage, die sich aus der Reduzierung der Ar- - 14 -
beitszeit oder durch die Verwirklichung von Überstunden wäh- rend der Vertragsdauer ergeben; • die 30 ersten Abwesenheitstage bei einem Arbeitsunfall; • max. 5 Tage der wirtschaftlichen, technischen oder Krisenar- beitslosigkeit für die Angestellten. Die 65 Arbeitstage oder 494 Arbeitsstunden können bei mehreren Leihbetrieben und mehreren Entleihern durchgeführt worden sein. Die Leiharbeiter, die definitiv durch den Entleiher nach ihrer Leih- arbeitsperiode eingestellt wurden, können ebenfalls die Jahres- endprämie erhalten, insofern sie 60 Tage oder 456 Stunden Arbeit als Leiharbeiter während der Referenzperiode nachweisen können. Für die Studenten zählen die 50 ersten Arbeitstage mit reduzierten LASS-Beiträgen nicht, um die 65 Arbeitstage als Leiharbeiter zu erreichen. Den anderen geleisteten Tagen, über die 50 Tage hinaus, die man als Leiharbeitsstudent mit vollständigem LASS-Beitrag nachweist, wird wohl für die Quote der 65 Tage Rechnung getragen. WIE HOCH IST DER BETRAG DER JAHRESENDPRÄMIE? Der Betrag der Jahresendprämie entspricht 8,33 % aller Löhne, die man während der Periode vom 01.07.2016 bis 30.06.2017 verdient hat. Dieser Bruttobetrag wird um die LASS-Beiträge (Arbeitnehmer- beiträge von 13,07 %) und um den Berufssteuervorabzug (23,22 %) reduziert. Ein Arbeitnehmer, der zum Beispiel während 12 Monaten mit einem monatlichen Bruttolohn von 1.500 Euro als Leiharbeiter arbeitet, erhält folglich netto 1.001 Euro. Die Leiharbeiter, die während der Referenzperiode die erforderli- che Anzahl Tage gearbeitet haben, um die Jahresendprämie erhal- ten, werden automatisch im Dezember 2017 vom Sozialfonds für Leiharbeiter ein Formular erhalten, das sie zu der Jahresendprämie berechtigt. Sie müssen so schnell wie möglich den Abschnitt B des Formulars der Jahresendprämie an die CSC weiterleiten. Wenden Sie sich zu diesem Zweck an das regionale Sekretariat der CSC-Zentrale, die Ihr Unternehmen betreut (zum Beispiel CSC-Me- - 15 -
tea, CSC-Nahrung und Dienste, CNE, CSC-Transcom, usw.) oder an den Delegierten des Unternehmens, in dem Sie arbeiten, oder an ein CSC Dienstleistungszentrum in Ihrer Nähe. Wenn Sie denken, dass Sie die Bedingungen erfüllen, um Ihre Jah- resendprämie zu erhalten und Sie das Dokument für die Prämie nicht erhalten haben, kontaktieren Sie die CSC. Wir werden zusam- men die Gründe untersuchen, weswegen Sie Ihr Prämienformular nicht erhalten haben. DIE GEWERKSCHAFTSPRÄMIE Wie hoch ist die Gewerkschaftsprämie und was muss man machen, um sie zu erhalten? 2017 beläuft sich die Gewerkschaftsprämie für die Leiharbeiter auf 104 Euro. Diese Prämie wird nur den Gewerkschaftsmitgliedern gezahlt, die die o.a. Bedingungen zum Erhalt der Jahresendprä- mie erfüllen. Sie kompensiert zum Teil die Zahlung Ihrer Gewerk- schaftsbeiträge. Wenn Sie Ihre Jahresendprämie bei der CSC abgeben, wird Ihnen automatisch die Gewerkschaftsprämie gleichzeitig gezahlt. Sie brauchen dazu kein Dokument auszufüllen. 14. WIE KANN ICH MEINE SICHERHEIT UND MEINE GESUNDHEIT AM ARBEITSPLATZ SCHÜTZEN? Als Leiharbeitnehmer haben Sie Anrecht auf den gleichen Schutz in Bezug zur Sicherheit und zur Gesundheit am Arbeitsplatz wie die festangestellten Arbeitnehmer des Unternehmens in dem Sie arbeiten. WELCHES SIND DIE VERPFLICHTUNGEN DES VERLEIHERS? Vor Arbeitsanfang muss der Verleiher Ihnen schriftlich eine „Be- schreibung des Arbeitsplatzes“, aushändigen, falls Sie einen der - 16 -
folgenden Posten besetzen: • Sicherheitsposten (Führen von Fahrzeugen, Kränen, Laufkränen usw.); • Überwachungsposten (Überwachung oder Kontrolle von Instal- lationen, die eine Gefahr für die Arbeitnehmer darstellen kön- nen); • Posten mit „definiertem Risiko“, (Arbeitsplatz, der eine physi- sche, biologische oder chemische Gefahr umfasst, mühsame, sich wiederholende Arbeiten, mit physischer, geistiger oder psychosozialer Last…). Diese Beschreibung muss Folgendes erklären: • wo Sie arbeiten werden (Definition des Postens und seiner Ei- genschaften); • die vorherigen und/oder obligatorischen Schulungen vor Be- ginn Ihrer Aktivität an diesem Arbeitsplatz; • ob Sie gemäß der Regelung des Schutzes des Wohlbefindens am Arbeitsplatz vor der Einstellung einer medizinischen Visite unterliegen. Wenn dies der Fall ist, verweist die Beschreibung auf die besonderen Risiken die- ses Arbeitspostens, die diese Untersuchung rechtfertigen; • ob Sie persönliche Schutzaus- rüstungen tragen müssen (Helm, Stiefeletten, Handschuhe usw.), wenn Sie in diesem Unterneh- men arbeiten; • gegebenenfalls die Maßnahmen, die an den Mutterschaftsschutz gebunden sind und die sofort getroffen werden müssen. Die Beschreibung des Arbeitspos- tens kann (und sollte) auch die zu ergreifenden Maßnahmen erklären, um Arbeitsunfälle - 17 -
an diesem Arbeitsplatz zu vermeiden und Ihre Gesundheit zu schützen. Sie können nicht an einen anderen Arbeitsplatz versetzt werden, als denjenigen, der in der Beschreibung des Arbeitsplatzes ange- geben wird. Bei Zuweisung an einen Risikoposten ist eine medizinische Unter- suchung, die von einem Arbeitsarzt (Gefahrenverhütungsberater) praktiziert wurde, immer obligatorisch, außer wenn Sie noch ein gültiges Attest besitzen, das sich auf eine vorhergehende Prüfung für identische Risiken bezieht (Gültigkeit maximal ein Jahr!). Wenn Sie eine obligatorische medizinische Untersuchung vornehmen lassen müssen, haben Sie Anspruch auf Ihr Gehalt für die Dauer dieser Untersuchung, ebenso wie auf die Fahrunkosten. Diese Regelungen werden von den Leiharbeitsunternehmen aus Kostengründen wenig eingehalten. Um Ihre Rechte zu erhalten, wenden Sie sich an die CSC Delegierten an Ihrem Arbeitsplatz oder an ein CSC-Dienstleistungszentrum in Ihrer Nähe. WELCHES SIND DIE VERPFLICHTUNGEN DES UNTERNEHMENS, IN DEM SIE TATSÄCHLICH ARBEITEN WERDEN? Bei Ihrer Ankunft im Unternehmen, in dem Sie tatsächlich arbeiten werden, muss die Direktion dieses Unternehmens obligatorisch einen besonderen Empfang für die Leiharbeiter organisieren. Die- ser Empfang dient dazu: • Sie zu informieren über die Risiken Ihres Arbeitsplatzes, die gefährlichen Zonen im Unternehmen, wer die Verantwortlichen des Unternehmens sind, wie die erste Hilfe organisiert wird, die Notfallmaßnahmen, an wen Sie sich bei Sicherheitsproblemen wenden können, usw.; • Ihnen Sicherheitsanweisungen zu erteilen zur Vermeidung von Risiken; - eine Schulung vor Arbeitsbeginn: Schulung zu den Risiken des Arbeitsplatzes und des Unternehmens im Allgemeinen; - 18 -
- die Patenschaft für Leiharbeiter: im Personal einen festan- gestellten erfahrenen Arbeitnehmer bezeichnen, der Ihnen bei Ihrer Arbeit und in der Entdeckung der Risiken des Un- ternehmens helfen wird. Die Direktion des Unternehmens, in dem Sie arbeiten werden, muss ebenfalls vor dem Beginn Ihrer Arbeit prüfen: • ob Sie die beruflichen Qualifikationen haben, um Ihren Arbeits- platz zu besetzen; • ob Sie der gesundheitlichen Kontrolle an der Arbeit unterlie- gen, und ob Sie medizinisch als geeignet anerkannt worden sind, diesen Arbeitsplatz zu besetzen. EMPFANG DURCH DIE GEWERKSCHAFTSDELEGATION In den Unternehmen, wo eine Gewerkschaftsdelegation der CSC vertreten ist, kann diese eine Zusammenkunft zwischen den Leih- arbeitern und den Mitgliedern der Delegation organisieren. Auf dieser Zusammenkunft werden die CSC Delegierten Ihnen die Rolle der Gewerkschaftsdelegationen, ihre Rolle in den Konzertie- rungsorganen (BR, AGS), sowie die Interventionsmöglichkeiten der Gewerkschaftsdelegation erklären. Sie werden Ihnen auch die per- sönlichen Daten der Gewerkschaftsdelegierten mitteilen. Achtung: In der Praxis werden diese Regelungen manch- mal wenig von den Arbeitgebern respektiert. Zögern Sie nicht, Ihre Rechte geltend zu machen, am besten über die CSC Delegierten am Arbeitsplatz oder indem Sie ein CSC Dienstleistungszentrum kontaktieren. 15. ARBEITSUNFÄLLE VERMEIDEN BEFOLGEN SIE DIE SICHERHEITSINSTRUKTIONEN VOM ARBEITGEBER UND VOM GEFAHRENVERHÜTUNGSDIENST Auf den Informations-, Schulungs- und Empfangsveranstaltun- gen, die der Entleiher organisiert, wird der Verantwortliche des Unternehmens Ihnen die Risiken Ihres Arbeitsplatzes, die zu res- pektierenden Sicherheitsanweisungen und die Schutz- und Vor- - 19 -
beugungsmittel erklären, um Arbeitsunfälle zu vermeiden. Diese verschiedenen Schutzmaßnahmen werden oft mit den Gefahren- verhütungsberatern und den Gewerkschaftsdelegierten des Unter- nehmens, in dem Sie arbeiten werden, erörtert. Diese Ratschläge werden aufgrund der entdeckten Risiken und der ausgearbeiteten Präventivmaßnahmen infolge von Unfällen, die sich bereits in diesem Unternehmen ereignet haben, ausgearbeitet. SCHÜTZEN SIE SICH VOR UNFALLRISIKEN Um sich vor den Gefahren von Arbeitsunfällen zu schützen, ist es wichtig, die Schutzmittel zu erhalten und zu tragen. Bei Ihrer An- kunft im Unternehmen, in dem Sie tatsächlich arbeiten werden, und wenn diese Verpflichtung durch die Arbeitsordnung oder Re- gelungen über das Wohlbefinden am Arbeitsplatz vorgesehen ist, muss die Direktion dieses Unternehmens Ihnen obligatorisch Fol- gendes KOSTENLOS zur Verfügung stellen: • Ihre persönliche Berufskleidung: Die Beschaffung und der Un- terhalt derselben sind zulasten des Arbeitgebers. Es kann keine Zahlung einer finanziellen Garantie von Ihnen gefordert wer- den. Man kann Sie eventuell verpflichten, zu unterschreiben, dass Sie bei Nicht-Rückerstattung der Arbeitskleidung am Ende Ihrer Leihaufgabe diese bezahlen müssen. • Ihre persönlichen Schutzausrüstungen (EPI/PSA). Die Liefe- rung der PSA (Helm, Brillen und Sicherheitsschuhe, usw.) und der Unterhalt derselben sind zulasten des Unternehmens, in dem Sie tatsächlich arbeiten werden. Es kann keine Zahlung einer finanziellen Garantie von Ihnen gefordert werden. Man kann Sie eventuell verpflichten, zu unterschreiben, dass Sie bei Nicht-Rückerstattung der PSA am Ende Ihrer Leihaufgabe diese bezahlen müssen. Diese PSA müssen identisch mit jenen sein, die den festangestellten Arbeitnehmern des Unternehmens zur Verfügung gestellt wurden. Die Liste der PSA, die Sie bei Ihrer Arbeit tragen müssen, ist auf der Beschreibung des Arbeitsplat- zes vermerkt, die Ihnen (eventuell) ausgehändigt wurde. - 20 -
Achtung: Ein Teil der Arbeits- unfälle ist oft auf Verstöße des Arbeitgebers hinsicht- lich der Schulung und der Schutzmaßnahmen an der Arbeit zurückzuführen. Wenn Sie selbst gefährliche Situa- tionen bemerken, teilen sie dies angemessen und sofort den direkten hierarchischen Verantwortlichen des Un- ternehmens mit, sowie Ihrer Leiharbeitsagentur. Wenn die Situation fortbesteht, kontak- tieren Sie die CSC Delegierten des Unternehmens, in dem Sie arbeiten. 16. HABE ICH ANSPRUCH AUF SOZIALE VORTEILE? Der Sozialfonds für die Leiharbeiter zahlt zusätzliche Entschädi- gungen: • Im Falle höherer Gewalt, bei obligatorischer wirtschaftlicher oder technischer Arbeitslosigkeit oder bei Krisenarbeitslosig- keit (für Angestellte). Sie erhalten in diesem Falle eine Entschä- digung von 3,87 Euro zusätzlich zu Ihren Arbeitslosenentschädi- gungen (insofern sie Anrecht darauf haben). Um diesen Vorteil zu erhalten, muss man unter einem Leiharbeitsvertrag stehen. • an die Personen, die während zwei Monaten Leistungen als Leiharbeiter erbracht haben und danach Opfer einer Langzeit- krankheit wurden. Die Entschädigung beträgt 40 % der von der Krankenkasse gezahlten Bruttoentschädigung. Diese Zulage wird ab dem zweiten Krankheitsmonat gezahlt für eine Dauer von max. 3 Monaten. - 21 -
Das Gesetz sieht vor, dass die Leiharbeiter unter den gleichen Bedingungen wie das Stammpersonal des Unternehmens Zugang zu den Restaurationsdiensten, zu den Infrastrukturen der Kinder- betreuung, sowie zu den vom Arbeitgeber organisierten Transport- diensten haben müssen. Das Gesetz sieht vor, dass dieser Zugang eingeschränkt werden kann, wenn „ein Behandlungsunterschied aus objektiven Gründen“ gerechtfertigt ist. Achtung: Die Zahlung dieser Entschädigungen geschieht nicht automatisch. Dieser Antrag kann über die CSC eingereicht werden. 17. HABE ICH ANSPRUCH AUF HILFE DES SOZIALFONDS, UM EIN BANKDARLEHEN ZU ERHALTEN? Angesichts des zeitweiligen Charakters Diesbezüglich kann die CSC ihrer Leihaufgaben bei verschiedenen Ihnen helfen, indem sie Ihnen Arbeitgebern haben die Leiharbeiter die erforderlichen Informati- manchmal Schwierigkeiten, einen Kredit onen und die Dokumentation zu erhalten. liefert, um diese Bestätigung zu erhalten. Der Sozialfonds für Leiharbeiter kann eine Bestätigung ausstellen, die Ihre Leistungen als Leiharbeiter auflistet, was die Bewilligung eines Kredits bei einer Bank vereinfachen müsste. 18. KANN ICH EINE SCHULUNG ZU LASTEN DES SCHULUNGSFONDS FÜR LEIHARBEITNEHMER NUTZEN? Der Schulungsfonds für Leiharbeiter (FFI) hilft den Leiharbeitern, wenn sie Schulungen allgemeinen Charakters oder in Sachen Si- - 22 -
cherheit nutzen möchten. Die Schulung findet während der Arbeitszeit statt Für weitere diesbezügliche In- und Sie erhalten einen Lohn, der durch formationen, wenden Sie sich die Leiharbeitsagentur während der bitte an die CSC. Schulung gezahlt wird. 19. WAS GESCHIEHT BEI ARBEITSLOSIGKEIT? Die Leiharbeit eröffnet Rechte für die Teil- oder die Vollarbeits- losigkeit. Wenn Sie als Leiharbeiter zeitweilig zwischen zwei Ar- beitslosigkeitsperioden arbeiten, haben Sie jedes Interesse, Ihre Kontrollkarte stets mitzuführen. Auf dieser Karte müssen Sie die Arbeitstage als Leiharbeiter (das Kästchen für den Arbeitstag auf Ihrer Kontrollkarte schwärzen) sowie die persönlichen Daten Ihrer Arbeitgeber und die Angabe INT in der Zone unterhalb der CSC-Vig- nette vermerken. Wenn Sie abwechselnd Arbeitsperioden Um Ihre Arbeitslosigkeitsakte und Arbeitslosigkeitsperioden haben, zu öffnen und zu verwal- bitten Sie Ihre Leiharbeitsagentur um ten, wenden Sie sich an das die „C4 Leiharbeit“-Formulare. Diese CSC-Dienstleistungszentrum Dokumente müssen so schnell wie in Ihrer Nähe. möglich in Ihrem CSC-Dienstleistungs- zentrum abgegeben werden, um Ihre Arbeitslosigkeitsakte zu vervollständigen. Bei Teilzeitarbeit und um mögliche Anfechtungen des LfA zu ver- meiden, wenden Sie sich sofort an die CSC, um Ihren möglichen Anspruch auf die Einkommensgarantiezulage (AGR) prüfen zu las- sen. Wenn Sie mindestens vier aufeinander folgende Wochen gearbeitet haben, müssen Sie sich beim ADG (wenn Sie in der DG wohnen), beim Forem (wenn Sie in Wallonien wohnen), Actiris (wenn Sie Brüssel wohnen) oder dem VDAB (wenn Sie in Flandern wohnen) neu einschreiben, um die Arbeitslosenunterstützungen erneut - 23 -
beziehen zu können und zwar innerhalb von acht Tagen nach Ihrer letzten Arbeitsperiode. Sie müssen ebenfalls bei der CSC vorstellig werden, um Ihre Akte zu vervollständigen. 20. WAS TUN BEI PROBLEMEN? Wenn in dem Unternehmen, in dem Sie arbeiten, eine Gewerk- schaftsdelegation der CSC präsent ist • Die CSC Delegierten des Unternehmens, in dem Sie arbeiten, können Ihnen dabei helfen, die Vorteile zu erhalten, auf die Sie Anrecht haben oder Sie über die im Unternehmen geltenden Vorteile informieren. Bei größeren Schwierigkeiten werden Ihre Delegierten Sie an den juristischen Dienst der CSC weiterleiten. Wenn Sie die Delegierten nicht kennen, zögern Sie nicht, die Berufszentrale zu kontaktieren, die das Unternehmen, in dem Sie arbeiten gewerkschaftlich betreut. Wenn in dem Unternehmen, in dem Sie arbeiten, keine Gewerk- schaftsdelegation der CSC präsent ist • Kontaktieren Sie so schnell wie möglich ein Dienstleistungs- zentrum der CSC in Ihrer Nähe oder kontaktieren Sie uns per E-Mail: interim@acv-csc.be. Einer unserer Mitarbeiter wird dann mit Ihnen Kontakt aufnehmen, um Ihnen in Ihrem Vorge- hen zu helfen. - 24 -
EINSCHREIBUNGSFORMULAR Abzugeben an den Gewerkschaftsdelegierten der CSC des Unter- nehmens, in dem Sie als Leiharbeiter arbeiten oder an das Dienst- leistungszentrum der CSC in der Nähe Ihres Wohnsitzes. Ich bin schon Mitglied der CSC, habe aber Änderungen meiner Angaben mitzuteilen: Mitgliedsnummer: Ich möchte CSC-Mitglied werden: Vorname + Name: Adresse: Telefonnummer: Email: Ich arbeite über die Agentur: seit: Für (Name/Adresse des Unternehmens): Im Sektor: Unterschrift: • Als Angestellter • Als Arbeiter - 25 -
REGIONALER BEZIRKSVERBAND CSC Verviers-Ostbelgien Pont Léopold, 4-6 4800 Verviers 087 85 99 98 www.csc-ostbelgien.be - 26 -
BERUFSZENTRALEN CSC Nahrung & Dienste Angestelltenzentrale (CNE) Rue des Chartreux, 70 Avenue Robert Schuman, 52 1000 Brüssel 1400 Nivelles 02 500 28 11 067 88 91 91 www.csc-alimentation-services.be www.lacne.be CSC Bau - Industrie & Energie CSC Öffentliche Dienste Rue de Trèves, 31-33 Avenue de l’Héliport, 21 1040 Brüssel 1000 Brüssel 02 285 02 11 02 208 23 11 www.cscbie.be www.csc-servicespublics.be ACV-CSC METEA CSC Unterricht Avenue des Pagodes, 1-3 Rue de la Victoire, 16 1020 Brüssel 1060 Brüssel 02 244 99 11 02 543 43 43 www.acv-csc-metea.be www.csc-enseignement.be CSC Transcom (Transport und Kommunikation) Galerie Agora Rue du Marché aux Herbes, 105/40 1000 Brüssel 02 549 08 04 www.csc-transcom.be - 27 -
Sie waren während 65 Tagen als Leiarbeitnehmer tätig? Dann haben Sie Anrecht auf eine Jahresend- und eine Gewerkschaftsprämie! - 28 - Geben Sie Ihr Formular für die Jahresendprämie bei Ihrem Delegierten oder im CSC-Dienstleistungszentrum ab und Sie erhalten eine Gewerkschaftsprämie im Wert von 104 Euro. FRAGEN ZUR LEIHARBEIT? www.csc-ostbelgien.be
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