Der Augenarzt und Marketing - Guido Mecklenbeck Geschäftsführender Gesellschafter der Medical Consulting Group, Düsseldorf 4. März 2005
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Der Augenarzt und Marketing Guido Mecklenbeck Geschäftsführender Gesellschafter der Medical Consulting Group, Düsseldorf 4. März 2005
Der heutige Rahmen • Marketing für die Augenarztpraxis - was gehört dazu? • Veränderte rechtliche Möglichkeiten – Veränderungen der Musterberufsordnung (MBO) für Ärzte – erweiterte Möglichkeiten der Werbung • Kommunikationsstrategien für augenärztliche Praxen / Kliniken – Strategie – verschiedene Tools: Direktmarketing, Audiomarketing, Veranstaltungen, Praxisbroschüre, Internet, Werbung, Pressearbeit Der Augenarzt und Marketing 2
Marketing ist mehr als Werbung Patienten/ Kunden Kommunikation Standort Marketing Medien Leistungs- Preis/ angebote Gebühren Wettbewerb Vertragsgestaltung Krankenkassen / Private Krankenversicherungen Der Augenarzt und Marketing 3
Marketing ist mehr als Werbung Patienten/ Kunden Kommunikation Standort Marketing Medien Leistungs- Preis/ angebote Gebühren Wettbewerb Vertragsgestaltung Krankenkassen / Private Krankenversicherungen Der Augenarzt und Marketing 4
Standort • Wie wichtig ist die Wahl des Standortes für den Erfolg einer Praxis / Klinik? Der Augenarzt und Marketing 5
Standort • Wie wichtig ist die Wahl des Standortes für den Erfolg einer Praxis / Klinik? • Zwischen 0 bis 100 Prozent Der Augenarzt und Marketing 6
Standort • Die neue MBO für Ärzte erlaubt erweiterte Möglichkeiten bzgl. der Tätigkeitsstandorte (es folgen Auszüge aus der MBO) • § 17 Niederlassung und Ausübung der Praxis (1) Die Ausübung ambulanter ärztlicher Tätigkeit außerhalb von Krankenhäusern einschließlich konzessionierter Privatkliniken ist an die Niederlassung in einer Praxis (Praxissitz) gebunden, soweit nicht gesetzliche Vorschriften etwas anderes zulassen. (2) Dem Arzt ist es gestattet, über den Praxissitz hinaus an zwei weiteren Orten ärztlich tätig zu sein. Der Arzt hat Vorkehrungen für eine ordnungsgemäße Versorgung seiner Patienten an jedem Ort seiner Tätigkeit zu treffen. Der Augenarzt und Marketing 7
Standort • § 17 Niederlassung und Ausübung der Praxis (Fortsetzung) (3) Die Ausübung ambulanter ärztlicher Tätigkeit im Umherziehen ist berufsrechtswidrig. Zum Zwecke der aufsuchenden medizinischen Gesundheitsversorgung kann die Ärztekammer auf Antrag des Arztes von der Verpflichtung nach Absatz 1 Ausnahmen gestatten, wenn sichergestellt ist, dass die beruflichen Belange nicht beeinträchtigt werden und die Berufsordnung beachtet wird. (4) Der Praxissitz ist durch ein Praxisschild kenntlich zu machen. Der Arzt hat auf seinem Praxisschild - die (Fach-) Arztbezeichnung - den Namen - die Sprechzeiten sowie - ggf. die Zugehörigkeit zu einer Berufsausübungsgemeinschaft gem. § 18 a anzugeben. Der Augenarzt und Marketing 8
Standort • § 17 Niederlassung und Ausübung der Praxis (Fortsetzung) (5) Ort und Zeitpunkt der Aufnahme der Tätigkeiten am Praxissitz sowie die Aufnahme weiterer Tätigkeiten und jede Veränderung hat der Arzt der Ärztekammer unverzüglich mitzuteilen. Der Augenarzt und Marketing 9
Marketing ist mehr als Werbung Patienten/ Kunden Kommunikation Standort Marketing Medien Leistungs- Preis/ angebote Gebühren Wettbewerb Vertrags- gestaltung Krankenkassen / Private Krankenversicherungen Der Augenarzt und Marketing 10
Vertragsgestaltung • Neue Herausforderungen für den niedergelassenen Arzt durch neue Vertragsmodelle zwischen Kassen und Leistungserbringern • Neue Möglichkeiten der vertraglichen Gestaltungen aufgrund der veränderten MBO (es folgen Auszüge aus der MBO) • § 18 Berufliche Kooperationen (1) Ärzte dürfen sich zu Berufsausübungsgemeinschaften - auch beschränkt auf einzelne Leistungen -, zu Organisationsgemeinschaften, zu medizinischen Kooperationsgemeinschaften und Praxisverbünden zusammenschließen. Der Augenarzt und Marketing 11
Vertragsgestaltung • § 18 Berufliche Kooperationen (Fortsetzung) (2) Ärzte dürfen ihren Beruf einzeln oder gemeinsam in allen für den Arztberuf zulässigen Gesellschaftsformen ausüben, wenn ihre eigenverantwortliche, medizinisch unabhängige sowie nicht gewerbliche Berufsausübung gewährleistet ist. Bei beruflicher Zusammenarbeit, gleich in welcher Form, hat jeder Arzt zu gewährleisten, dass die ärztlichen Berufspflichten eingehalten werden. (3) Die Zugehörigkeit zu mehreren Berufsausübungsgemeinschaften ist zulässig. Die Berufsausübungsgemeinschaft erfordert einen gemeinsamen Praxissitz. Eine Berufsausübungsgemeinschaft mit mehreren Praxissitzen ist zulässig, wenn an dem jeweiligen Praxissitz verantwortlich mindestens ein Mitglied der Berufsausübungsgemeinschaft hauptberuflich tätig ist. Der Augenarzt und Marketing 12
Vertragsgestaltung • § 18 Berufliche Kooperationen (Fortsetzung) (4) Bei allen Formen der ärztlichen Kooperation muss die freie Arztwahl gewährleistet bleiben. (5) Soweit Vorschriften dieser Berufsordnung Regelungen des Partnerschaftsgesellschaftsgesetzes (Gesetz über Partnerschaftsgesellschaften Angehöriger Freier Berufe (PartGG) vom 25.07.1994 - BGBI.I S. 1744)) einschränken, sind sie vorrangig aufgrund von § 1 Absatz 3 PartGG. (6) Alle Zusammenschlüsse nach Absatz 1 sowie deren Änderungen und Beendigung sind der zuständigen Ärztekammer anzuzeigen. Sind für die beteiligten Ärzte mehrere Ärztekammern zuständig, so ist jeder Arzt verpflichtet, die für ihn zuständige Kammer auf alle am Zusammenschluss beteiligten Ärzte hinzuweisen. Der Augenarzt und Marketing 13
Marketing ist mehr als Werbung Patienten/ Kunden Kommunikation Standort Marketing Leistungs- Preis/ Medien angebote Gebühren Wettbewerb Vertragsgestaltung Krankenkassen / Private Krankenversicherungen Der Augenarzt und Marketing 14
Preis / Gebühren • Wenig Gestaltungsspielraum der Ärzte • dies gilt gerade gerade bei Augenärzten im Bereich der Selbstzahlerleistungen Der Augenarzt und Marketing 15
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Leistungsangebote • IGel • Kontaktlinsen Der Augenarzt und Marketing 17
Leistungsangebote - IGel Zuzahlungsbereitschaft nach Einkommen Der Augenarzt und Marketing 18
Leistungsangebote - IGel Ein positives Klima macht IGeL-Verkaufen zum Kinderspiel Als Arzt dem Patienten die IGeL-Botschaft vermitteln Folgende Faktoren beeinflussen den Patienten: • Körpersprache (Blickkontakt, Gestik, Mimik, steife, stramme, lasche oder lockere Haltung des Arztes) • Stimme (laut, leise) • Sprache (schnell, langsam, deutlich, undeutlich) • Aussehen (groß, klein, dick, dünn, attraktiv) Der Augenarzt und Marketing 19
Leistungsangebote - IGel Ein positives Klima macht IGeL-Verkaufen zum Kinderspiel Das ruhige IGeL-Gespräch in der Hektik des Praxisalltags • Gehen Sie in eine ruhige Zone • Plaudern Sie mit dem Patienten, um eine vertrauensvolle Gesprächsatmosphäre herzustellen • Sprechen Sie die Vorteile für den Patienten an • Beschreiben Sie die IGeL-Leistungen und den Patientennutzen anschaulich • Fragen Sie den Patienten, ob er grundsätzlich Interesse hat • Widerlegen Sie unzutreffende Patienteneinwände • Erklären Sie, warum die Kasse diese Leistung nicht bezahlt • Vereinbaren Sie einen zeitnahen Termin zur Einbringung einer IGeL-Leistung und sprechen Sie die Zahlungsmodalitäten ab • Bestärken Sie den Patienten in seiner Entscheidung (Vermeidung der so genannten Kaufreue) Der Augenarzt und Marketing 20
Leistungsangebote - IGel Klar und sicher sprechen - das verhindert unnötige Spekulationen des Patienten Schwach Stark Das ist eigentlich ganz gut Das ist sehr gut Ich vermute, dass ... Ich bin sicher/ überzeugt, dass ... Sie dürften dann wohl schmerzfrei Sie werden dann schmerzfrei sein sein Damit dürften Sie einigermaßen Damit können Sie absolut zufrieden zufrieden sein sein Das sind doch recht passable Das sind gute Ergebnisse Ergebnisse Der Augenarzt und Marketing 21
Leistungsangebote - IGel Positiv formulieren - das sorgt in jeder Situation für ein gutes Arzt/Patienten-Verhältnis Negativ Positiv Das tut nicht besonders weh ☺ Das können Sie gut aushalten Sie haben dann keine Probleme ☺ Sie können dann wieder mehr besser ... Sie brauchen sich keine Sorgen zu ☺ Sie können beruhigt/sicher sein, machen, dass dass ... Das ist nicht schlechter als Ihr ☺ Das ist genauso gut wie Ihr bisheriges Medikament, es ist nur bisheriges Medikament und nicht so teuer außerdem noch preiswerter Sie brauchen nicht lange zu warten ☺ Sie kommen gleich dran Das sieht nicht schlecht aus ☺ Das sieht gut aus Das hat praktisch keine ☺ Das ist sehr gut verträglich Nebenwirkungen Das ist nicht so schwierig ☺ Das ist ganz einfach Der Augenarzt und Marketing 22
Altersverteilung Patienten in Augenarztpraxen Patienten N Optiker Alter der Patienten Der Augenarzt und Marketing 23
Leistungsangebote - Kontaktlinsen Wettbewerbsverhältnis Optiker - Augenarzt Optiker Augenarzt • hohe Serviceorientierung • geringe Serviceorientierung • praktisch keine Wartezeiten • lange Wartezeiten • gutes Verkaufsambiente • Praxisambiente • ausgedehnte Öffnungszeiten • eingeschränkte Öffnungszeiten • riesige Werbepower (Fielmann) • kaum Werbepower • Mensch ist Kunde • Mensch ist Patient • professionelles Marketing • selten professionelles Marketing • geringe medizinische • hohe medizinische Kompetenz Kompetenz Aber: Patient / Kunde nimmt die Unterscheidung nicht wahr Der Augenarzt und Marketing 24
Leistungsangebote - Kontaktlinsen Wettbewerb - Fazit • Wer mit Optikern in Wettbewerb treten will, braucht gezielte Strategien - trotz einiger Wettbewerbsnachteile -, neue Patienten bzw. Kunden zu gewinnen und benötigt eine adäquate, professionelle Struktur Der Augenarzt und Marketing 25
Leistungsangebote - Kontaktlinsen Beispiele für Strategieansätze • Kinder sind ein idealer Ansatzpunkt, Erwachsene zu gewinnen, z.B. für – Kontaktlinsen – IGel ABER: Fehler werden schwer verziehen und jedem erzählt. Der Augenarzt und Marketing 26
Leistungsangebote - Kontaktlinsen Wie gut ist meine Praxis? • Patientenbefragung • Wettbewerbsbeobachtung • Wettbewerbsanalyse • Fokusgruppen Der Augenarzt und Marketing 27
Marketing ist mehr als Werbung Patienten/ Kunden Kommunikation Standort Marketing Medien Leistungs- Preis/ angebote Gebühren Wettbewerb Vertragsgestaltung Krankenkassen / Private Krankenversicherungen Der Augenarzt und Marketing 28
Kommunikation - Die rechtliche Ausgangssituation Halten Ärzte Arztwerbung für verboten? weiß nicht verboten (18 %) (28 %) erlaubt (54 %) Der Augenarzt und Marketing 29
Kommunikation - Die rechtliche Ausgangssituation Wie stehen Patienten zur Präventionswerbung? zu ch Werbung für Prävention cht no t zu halte ich für... t ni der triff triff we notwendig ehrlich beeinflussend informativ nützlich Der Augenarzt und Marketing 30
Kommunikation - Die rechtliche Ausgangssituation Was halten Ärzte von Arztwerbung? zu ch Werbung von Ärzten cht no t zu t ni halte ich für... der triff triff we gefährlich informativ ehrlich beeinflussend verboten Der Augenarzt und Marketing 31
Kommunikation - Die rechtliche Ausgangssituation Überblick über deutsche Gesetze Die Vorschriften in Deutschland • Musterberufsordnung (MBO-Ä) • Heilmittelwerbegesetz (HWG) • Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) Der Augenarzt und Marketing 32
Kommunikation - Die rechtliche Ausgangssituation Kernaussagen des BVerfG zum ärztlichen Werberecht • Berufliche Werbung bedarf keiner besonderen Anlässe. • Für interessengerechte und sachangemessene Informationen, die keinen Irrtum erregen, muss im rechtlichen und geschäftlichen Verkehr Raum bleiben. • Neuerungen müssen möglich sein. Nicht jede Maßnahme, mit der ein gewisser Werbeeffekt verbunden ist, stellt eine berufswidrige Werbung dar. • Welche Werbeformen als üblich, angemessen oder als übertrieben bewertet werden, unterliegt zeitbedingten Veränderungen; dem Wandel – auch außerhalb der freien Berufe – ist Rechnung zu tragen. • Allein aus dem Umstand, dass eine Berufsgruppe ihre Werbung anders als bisher üblich gestaltet, kann nicht gefolgert werden, dass dies unzulässige Werbung ist. Der Augenarzt und Marketing 33
Kommunikation - Die rechtliche Ausgangssituation Beschränkung des Informationsrechts zum Schutze des Patienten Das Recht eines Arztes, seine Meinung zu äußern und die Öffentlichkeit über einen Sachverhalt zu informieren, umfasst nicht unwahre Äußerungen. Denn die Allgemeinheit ist an unrichtigen Informationen nicht interessiert, weshalb von einem grundrechtlich schützenswerten Recht nicht gesprochen werden kann. Der Augenarzt und Marketing 34
Kommunikation - Die rechtliche Ausgangssituation Keine Kommerzialisierung des Arztberufes (1) • Zweck der nachstehenden Vorschriften der Berufsordnung ist ... ... die Vermeidung einer dem Selbstverständnis des Arztes zuwiderlaufenden Kommerzialisierung des Arztberufs. • Die ärztliche Berufsausübung soll sich nicht am ökonomischen Erfolg, sondern an medizinischen Notwendigkeiten orientieren. Das Vertrauen darauf, dass der Arzt nicht aus Gewinnstreben bestimmte Untersuchungen vornimmt, Behandlungen vorsieht oder Medikamente verordnet, soll erhalten bleiben. • Verboten sind neben irreführender Werbung insbesondere aufdringliche Werbemethoden, die Ausdruck eines rein geschäftsmäßigen, ausschließlich am Gewinn orientierten Verhalten sind. Der Augenarzt und Marketing 35
Kommunikation - Die rechtliche Ausgangssituation Keine Kommerzialisierung des Arztberufes (2) • Berufswidrig sind neben irreführenden Angaben auch solche, die geeignet erscheinen, das Schutzgut der Volksgesundheit zu beeinträchtigen. Das kann bereits dadurch geschehen, dass Ärzte Kranken aus Gewinnstreben falsche Hoffnungen machen. • Berufswidrige Werbung unterscheidet sich von legitimer ärztlicher Information – die gleichfalls geeignet ist, für ärztliche Leistungen einzunehmen – dadurch, dass sie auf den „Verkauf“ ärztlicher Leistungen abzielt. Der Augenarzt und Marketing 36
Kommunikation - Die rechtliche Ausgangssituation Aktuelle rechtliche Aussagen • Das Bundesverfassungsgericht hat bereits in seinem Beschluss vom 22.05.1996 (BVerfGE 94, 372) für Apotheker ausgeführt, dass auch die Angehörigen der freien Berufe grundsätzlich durch Zeitungsanzeigen werben dürfen, sofern diese nicht nach Form, Inhalt oder Häufigkeit übertrieben wirken. Eine Beschränkung ist nur dann mit Artikel 12 Abs. 1 GG vereinbar, wenn dem Schutz der Berufsfreiheit durch eine Würdigung aller maßgeblichen Umstände angemessen Rechnung getragen wird. Format, Auflage und Leserkreis können dabei ebenso bedeutsam sein wie ihr Charakter und ihre Aufmachung. Der Augenarzt und Marketing 37
Kommunikation - Die rechtliche Ausgangssituation Aktuelle rechtliche Aussagen • In seiner Entscheidung vom 18.02.2002 will das BVerfG sachangemessene Informationen nicht auf lokale Tageszeitungen und Wochenblätter beschränkt sehen noch auf bestimmte Medien. „Mit Gemeinwohlinteressen lässt sich auch nicht begründen, warum ein Praxisinhaber seine Kunden nicht durch persönliche Schreiben oder über den Rundfunk von einer Änderung seiner Praxiszeiten in Kenntnis setzen dürfte. ...“ • Eyecatcher sind zulässige Reklamemittel (BVerfG 29.04.2004, Az.: 1 BvR 649/04). Der Augenarzt und Marketing 38
Kommunikation - Die rechtliche Ausgangssituation Aktuelle rechtliche Aussagen • Es ist mit dem Grundrecht der freien Berufsausübung nicht vereinbar, Augenärzten, die in räumlicher Entfernung voneinander jeweils eine eigene Praxis betreiben und die Laserbehandlungen mittels gemeinsam angeschaffter Geräte in ausschließlich dafür bestimmten gemeinsamen Behandlungsräumen durchzuführen, die Anbringung eines Schildes zu untersagen, auf dem neben dem Namen der beteiligten Ärzte deren jeweilige Telefonnummer und der Hinweis „Laserbehandlungsräume“ angegeben ist (BVerwG 18.03.2003, Az.: 3 C 23/02). Der Augenarzt und Marketing 39
Kommunikation - Die rechtliche Ausgangssituation Aktuelle rechtliche Aussagen • Verschickt ein Augenarzt eine Patienteninformation, bei der die sachliche Information über eine neue Behandlungsmethode einschließlich möglicher Komplikation im Vordergrund steht, so müssen Werbeeffekte für den Arzt hingenommen werden, sofern er seine Leistung nicht anpreist, sondern lediglich zu erkennen gibt, dass er die neue Methode beherrscht (Landesberufsgericht f. Ärzte in Stuttgart Urt. 18.01.1995, MedR 96, 387, MedR 99, 515). Der Augenarzt und Marketing 40
Kommunikation - Die rechtliche Ausgangssituation Aktuelle rechtliche Aussagen • Der Arzt darf nicht dulden, dass Berichte oder Bildberichte mit werbender Herausstellung (früher: werbendem Charakter) seiner ärztlichen Tätigkeit unter Verwendung seines Namens, Bildes oder seiner Anschrift veröffentlicht werden. Veröffentlichungen medizinischen Inhaltes oder die Mitwirkung des Arztes an aufklärenden Veröffentlichungen in den Medien sind zulässig, soweit die Veröffentlichung und die Mitwirkung des Arztes auf sachliche Information begrenzt und die Person sowie das Handeln des Arztes nicht werbend herausgestellt werden. Der Augenarzt und Marketing 41
Kommunikation - Die rechtliche Ausgangssituation Aktuelle rechtliche Aussagen • Eine berufsgerichtliche Verurteilung wegen eines Zeitungsartikels, der über eine neue Operationstechnik sachlich informiert, verstößt gegen Artikel 10 EMRK, auch wenn der Arzt namentlich genannt und sein Foto beigefügt wird und der Artikel eine gewisse Werbewirkung hat. Standesregeln dieser Art für das Verhalten gegenüber der Presse müssen mit dem berechtigten Interesse der Bevölkerung an Aufklärung abgewogen werden und sind darauf zu beschränken, die Funktionsfähigkeit des Berufsstandes insgesamt zu erhalten. Der Augenarzt und Marketing 42
Kommunikation - Die rechtliche Ausgangssituation Die Werbeverbote des Heilmittelwerbegesetzes Heilmittel sind Arzneimittel, Medizinprodukte, Verfahren, Behandlungen, Gegenstände oder bestimmte kosmetische Mittel Ein Verstoß gegen die Verbote des HWG stellt immer zugleich einen Verstoß gegen das standesrechtliche Verbot der berufswidrigen Werbung dar Ärzte und Kliniken unterliegen dem HWG, sofern sie auf ein Heilmittel verweisen wollen Das Heilmittelwerbegesetz will eine unlautere Ausnutzung der medizinischen Unkenntnis und der psychischen Notlage des Patienten verhindern Der Augenarzt und Marketing 43
Die maßgeblichen Werbeverbote des HWG - Überblick Fachkreise Laienpublikum Verbot der Irreführung § 3 HWG Werbeverbot für verschreibungspflichtige Arzneimittel, § 11 HWG Werbeverbote mitbestimmen Methoden, § 11 HWG Werbeverbote bei bestimmten schweren Krankheiten und Leiden, § 12 HWG Der Augenarzt und Marketing 44
Adressaten der Heilmittel-Werbung Werbung für Fachkreise: Werbung für Laienpublikum: • Fachliteratur • Praxisbroschüren • Intranet • Homepage • Rundschreiben • Zeitungen / Zeitschriften • Verkaufsgespräche • Film, Funk, Fernsehen • Beratungen • Allgemeinliteratur etc. Der Augenarzt und Marketing 45
Kommunikation - Die rechtliche Ausgangssituation Werbeverbot bei schweren Krankheitsbildern Es handelt sich hierbei nach der Anlage zu § 12 HWG um folgende Krankheits- oder Beschwerdebilder: Krankheiten und Leiden nach dem Bundesseuchengesetz; Geschwulstkrankheiten; Krankheiten des Stoffwechsels und der inneren Sektionen (ausgenommen Vitamin- und Mineralstoffmangel und alimentäre Fettsucht); Krankheiten des Blutes und der blutbildenden Organe (ausgenommen Eisenmangelanämie); Organische Krankheiten des Nervensystems, der Augen und Ohren, des Herzens und der Gefäße (ausgenommen allgemeine Arteriosklerose, Varikose und Frostbeulen), der Leber und des Pankreas, der Harn- und Geschlechtsorgane; Geschwüre des Magens und des Darms; Epilepsie; Trunksucht; krankhafte Komplikationen der Schwangerschaft, der Entbindung und des Wochenbettes. Der Augenarzt und Marketing 46
Kommunikation - die Möglichkeiten verschiedene Kommunikations-Tools: Direktmarketing Audiomarketing Veranstaltungen Praxisbroschüre Internet Werbung Pressearbeit Der Augenarzt und Marketing 47
Wichtigste Informationsquelle von Patienten Sonstige Internet (6 %) (7 %) TV/Rundfunk (21 %) Arzt (38 %) Zeitung/Zeitschriften (18 %) Krankenkasse Familie/Freunde (9 %) (2 %) Der Augenarzt und Marketing 48
Kommunikation - Direktmarketing • Idee: direkte Ansprache des Patienten durch – Newsletter – Mailings – Patienten Recall (z.B. Diabetiker) • Ziel: – Förderung der Empfehlerquote – Bindung an die Praxis Der Augenarzt und Marketing 49
Kommunikation - Audiomarketing • Idee: – Nutzung des Telefons, um Anrufer über Neuigkeiten in der Praxis zu informieren • Ablauf: – In die Telefonanlage wird die Information vor der Anrufannahme eingespeist. Darüber hinaus sind Informationen während der Warteschleife möglich. Diese werden mithilfe eines Players, der das Anrufermanagement selbsttätig durchführt und über das Internet aktualisierbar ist, gesteuert. • Investition: – ca. 2.000,- Euro (Technik, Ansagetext, Sprecher etc.) Der Augenarzt und Marketing 50
Kommunikation - Veranstaltungen • Idee: – Informationsveranstaltungen für Patienten • Ziel: – Aufmerksamkeit für die eigenen Leistungen schaffen – Generierung neuer Patienten • Ablauf: – Bewerbung der Veranstaltung in Tageszeitungen – Durchführung der Veranstaltung idealerweise mit externem Moderator – Patiententestimonials in den Vortrag einflechten – Veranstaltung für ca. 100 - 150 Patienten Der Augenarzt und Marketing 51
Kommunikation - Praxisbroschüre Ziele der Praxisbroschüre • Bessere Patienteninformation • Wecken von Nachfrage nach bestimmten Leistungen • Besseres Image der Praxis • Internes Marketinginstrument zur Gewinnung einer neuen Patientenklientel Der Augenarzt und Marketing 52
Kommunikation - Praxisbroschüre Gestaltung der Praxisbroschüre • Sind bereits bestimmte Praxisfarben und/oder individuelle und sich wiederholende Stilelemente vorhanden? • Existiert ein Praxislogo? • Benötige ich für Layoutentwurf, Design, Texteinbindung etc. externe Hilfe? • Soll die Visitenkarte in die Broschüre integriert werden? • Sind individuelle Informationen/Einlageblätter vorgesehen? • Sind Fotos der Praxis und/oder Behandler und Team vorhanden? Der Augenarzt und Marketing 53
Kommunikation - Praxisbroschüre Inhalt der Praxisbroschüre • Will ich mich/uns als Behandler dem Patienten individuell vorstellen? • Soll das gesamte Praxisteam vorgestellt werden (ggf. mit Bild)? • Existiert bereits eine Praxisphilosophie? • Haben wir eine Übersicht über unser Leistungsspektrum? • Gibt es Besonderheiten (z.B. individuelle Behandlungsmethoden) in unserer Praxis, die hervorzuheben sind? • Haben wir besondere Schwerpunkte in unserer Praxis? Der Augenarzt und Marketing 54
Kommunikation - Internet Informationswünsche von Patienten, die im Internet konkret nach medizinischen Angeboten suchen: • Behandlung der Erkrankung • Nachsorge der Erkrankung • Ausbildung des Personals • Anzahl der bereits behandelten Patienten • Photos der Zimmer • Stationsablauf Der Augenarzt und Marketing 55
Kommunikation - Internet Ist-Zustand Internetseiten von Arztpraxen Tabelle 1: Allgemeine Informationen Name, Adresse, Telefon der Praxis 99,0 % Fachgebiete des Arztes 92,2 % Angaben zum Arzt und seiner Ausbildung 17,5 % Praxisräume mit Photo 7,8 % Veranstaltungshinweise 2,9 % Nachrichten, Aktuelles aus der Medizin 1,9 % Der Augenarzt und Marketing 56
Kommunikation - Internet Ist-Zustand Internetseiten von Arztpraxen Tabelle 2: Organisatorische Informationen Sprechzeiten für Patienten 75,7 % Notfallrufnummer, Erreichbarkeit 20,4 % Allgemeines zum Praxisablauf 10,7 % Anfahrtshilfen 37,9 % Kontaktaufnahme per Mail oder Telefon 13,6 % Suchfunktion auf der Internetseite 1,9 % Terminvereinbarung Online 6,8 % Mehrsprachigkeit der Inhalte 2,9 % Der Augenarzt und Marketing 57
Kommunikation - Internet Ist-Zustand Internetseiten von Arztpraxen Tabelle 3: Medizinische Informationen Behandlungen 23,3 % Diagnostik 8,7 % Krankheiten 12,6 % Fachinformationen für Kollegen 1,0 % Tabelle 4: Vertragliche Informationen Preisangaben zu Behandlungen 1,0 % Der Augenarzt und Marketing 58
Misslungene Internetpräsenzen Der Augenarzt und Marketing 59
Fehlendes Design Fehlende Inhalte Weitere Inhalte nur durch Scrollen der Seite Der Augenarzt und Marketing 60
Fehlendes Layout Fehlende Inhalte Navigation auf ersten Blick nicht zu sehen, erst durch Scrollen erreichbar Unübersichtliche Navigation Der Augenarzt und Marketing 61
Geöffnete Navigation verdeckt Inhalte Doppelte Navigation Visitenkarten? Scrollen für Volldarstellung 2. Navigationsleiste Inhalte dominiert Seite fehlen Der Augenarzt und Marketing 62
Uneindeutige „Navigationstitel“ Leerer Raum Kontakt-Nr. zu klein Fehlende Inhalte Der Augenarzt und Marketing 63
Gelungenere Internetpräsenzen Der Augenarzt und Marketing 64
Themenspezifische Suche verbessert ebenfalls die Usability Die freie Suche verbessert die Benutzerfreundlichkeit Gesamte Seite ist auf einen Blick zu Zweite erkennen Navigationsebene klar strukturiert - Die Gesamtnavigation ist jedoch nicht optimiert Evtl. etwas zu viel freie Gut gefüllter Fläche in der rechten Spalte Textpart Der Augenarzt und Marketing 65
Zusätzliches Suchfunktion Kontaktsymbol; Symbole nur durch Alt-Text erklärt Navigation klar strukturiert: Nach Anklicken des Oberpunktes „Klinik“ gehen entsprechende Menüpunkte zusätzlich auf Wesentliche Inhalte (Navigation/Großteil des Textes direkt erkennbar) Der Augenarzt und Marketing 66
Sitemap erleichtert die Orientierung Suche - Steigert die Benutzerfreundlichkeit Ansprechendes Design Unterteilung in Navigation zwischen Themen und harten Fakten wie Kontakt Standortkarte schafft Übersicht über die Lokalisation der Zentren Zu besonderen Angebote der Seite, wie Foren und News, sind über verschiedene Stellen zu navigieren - auch am Ende der Seite. Vorteil: User wird evtl. länger auf der Seite gehalten Der Augenarzt und Marketing 67
Möglichkeit bestimmte Themen Freie Suche - bspw. Veranstaltungen Benutzerfreundlichkeit Themenauswahl - prominent anzukündigen guter thematischer Überblick Sitemap Sehr deutliche Möglichkeit zur Kontaktaufnahme Farblich klar unterteile und strukturierte Navigation Seite ist sehr gut gefüllt - Gelungenes und Informationsreichtum modernes Layout Der Augenarzt und Marketing 68
Kommunikation - Internet Beispiel Online-Marketing 1 Der Augenarzt und Marketing 69
Kommunikation - Internet Beispiel Online-Marketing 2 Der Augenarzt und Marketing 70
Kommunikation - Werbung (ein Auszug) • Anzeigen – Einladung zum Patienteninformationsabend zu einem interessanten Thema, ggf. gemeinsam mit einem ärztlichen Kollegen eines „benachbarten“ Medizinbereiches – Schaltung von Werbeanzeigen in z.B. Tageszeitungen oder Stadtmagazinen oder regionalen Beilegern überregionaler Zeitschriften Inhalt: Aufmerksamkeitsstark beim Leser ein Bedürfnis wecken oder einen Zustand beschreiben Ziel: Hinführung zum Praxisangebot • Plakate – von Industriepartnern oder Berufsverband zur Information der Patienten im Wartezimmer Der Augenarzt und Marketing 71
Kommunikation - Pressearbeit (ein Auszug) • Print – Ärztliche Kolumne in regionaler Tageszeitung Arzt nimmt regelmäßig Stellung zu Medizinthemen, die die breite Öffentlichkeit interessieren und beantwortet aktuelle Leserfragen – Advertorial Abdruck eines vorgefertigten Textes mit den für die Praxis relevanten Inhalten, gekennzeichnet als Anzeige, eingefügt in ein redaktionelles Umfeld – redaktionelle Berichte zu aktuellen Themen aus der Praxis oder zu einem interessanten Patientenfall anlässlich eines Patienteninformationsabends Der Augenarzt und Marketing 72
Kommunikation - Pressearbeit (ein Auszug) • Hörfunk – Live-Interview bei lokalem Radiosender – Beantwortung von Hörerfragen während und im Anschluss an die Sendung • TV – Vorstellung eines speziellen Verfahrens oder Patientenfalles Interview Demonstration des neuen Verfahrens anhand eines Patientenbeispiels Der Augenarzt und Marketing 73
Wir bedanken uns für Ihre Aufmerksamkeit! Der Augenarzt und Marketing 74
Dieses Booklet ist ausschließlich für Präsentationszwecke bestimmt. Eine Weitergabe an Dritte ist ebenso wie die Verwendung oder Verwertung ganz oder in Teilen untersagt. © Medical Consulting Group 2005 Gesellschaft für Medizinberatung mbH Mörsenbroicher Weg 200 40470 Düsseldorf Telefon: 0211.516045-0 Telefax: 0211.516045-29 www.medical-consulting.de Der Augenarzt und Marketing 75
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