Der Augenarzt und Marketing - Guido Mecklenbeck Geschäftsführender Gesellschafter der Medical Consulting Group, Düsseldorf 4. März 2005

 
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Der Augenarzt und Marketing - Guido Mecklenbeck Geschäftsführender Gesellschafter der Medical Consulting Group, Düsseldorf 4. März 2005
Der Augenarzt und Marketing

         Guido Mecklenbeck
Geschäftsführender Gesellschafter der
Medical Consulting Group, Düsseldorf
            4. März 2005
Der Augenarzt und Marketing - Guido Mecklenbeck Geschäftsführender Gesellschafter der Medical Consulting Group, Düsseldorf 4. März 2005
Der heutige Rahmen

• Marketing für die Augenarztpraxis - was gehört dazu?
• Veränderte rechtliche Möglichkeiten
      –     Veränderungen der Musterberufsordnung (MBO) für Ärzte
      –     erweiterte Möglichkeiten der Werbung
• Kommunikationsstrategien für augenärztliche Praxen / Kliniken
      –     Strategie
      –     verschiedene Tools: Direktmarketing, Audiomarketing,
                                Veranstaltungen, Praxisbroschüre,
                                Internet, Werbung, Pressearbeit

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Der Augenarzt und Marketing - Guido Mecklenbeck Geschäftsführender Gesellschafter der Medical Consulting Group, Düsseldorf 4. März 2005
Marketing ist mehr als Werbung
                          Patienten/
                           Kunden

                                 Kommunikation           Standort

                                            Marketing
     Medien                   Leistungs-                         Preis/
                              angebote                          Gebühren   Wettbewerb

                                           Vertragsgestaltung

                                       Krankenkassen / Private
                                       Krankenversicherungen
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Der Augenarzt und Marketing - Guido Mecklenbeck Geschäftsführender Gesellschafter der Medical Consulting Group, Düsseldorf 4. März 2005
Marketing ist mehr als Werbung
                          Patienten/
                           Kunden

                                 Kommunikation         Standort

                                            Marketing
     Medien                   Leistungs-                         Preis/
                              angebote                          Gebühren   Wettbewerb

                                           Vertragsgestaltung

                                       Krankenkassen / Private
                                       Krankenversicherungen
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Standort

• Wie wichtig ist die Wahl des Standortes für den Erfolg einer
     Praxis / Klinik?

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Standort

• Wie wichtig ist die Wahl des Standortes für den Erfolg einer
     Praxis / Klinik?
                              • Zwischen 0 bis 100 Prozent

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Standort

• Die neue MBO für Ärzte erlaubt erweiterte Möglichkeiten bzgl.
     der Tätigkeitsstandorte (es folgen Auszüge aus der MBO)
• § 17 Niederlassung und Ausübung der Praxis
      (1) Die Ausübung ambulanter ärztlicher Tätigkeit außerhalb von
          Krankenhäusern einschließlich konzessionierter Privatkliniken ist
          an die Niederlassung in einer Praxis (Praxissitz) gebunden, soweit
          nicht gesetzliche Vorschriften etwas anderes zulassen.
      (2) Dem Arzt ist es gestattet, über den Praxissitz hinaus an zwei
          weiteren Orten ärztlich tätig zu sein. Der Arzt hat Vorkehrungen für
          eine ordnungsgemäße Versorgung seiner Patienten an jedem Ort
          seiner Tätigkeit zu treffen.

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Standort

• § 17 Niederlassung und Ausübung der Praxis (Fortsetzung)
      (3) Die Ausübung ambulanter ärztlicher Tätigkeit im Umherziehen ist
          berufsrechtswidrig. Zum Zwecke der aufsuchenden medizinischen
          Gesundheitsversorgung kann die Ärztekammer auf Antrag des
          Arztes von der Verpflichtung nach Absatz 1 Ausnahmen gestatten,
          wenn sichergestellt ist, dass die beruflichen Belange nicht
          beeinträchtigt werden und die Berufsordnung beachtet wird.
      (4) Der Praxissitz ist durch ein Praxisschild kenntlich zu machen. Der
          Arzt hat auf seinem Praxisschild
            - die (Fach-) Arztbezeichnung
            - den Namen
            - die Sprechzeiten sowie
            - ggf. die Zugehörigkeit zu einer Berufsausübungsgemeinschaft
            gem. § 18 a anzugeben.

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Standort

• § 17 Niederlassung und Ausübung der Praxis (Fortsetzung)
      (5) Ort und Zeitpunkt der Aufnahme der Tätigkeiten am Praxissitz
          sowie die Aufnahme weiterer Tätigkeiten und jede Veränderung hat
          der Arzt der Ärztekammer unverzüglich mitzuteilen.

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Marketing ist mehr als Werbung
                          Patienten/
                           Kunden

                                 Kommunikation         Standort

                                            Marketing
     Medien                   Leistungs-                     Preis/
                              angebote                      Gebühren   Wettbewerb

                                               Vertrags-
                                              gestaltung

                                       Krankenkassen / Private
                                       Krankenversicherungen
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Vertragsgestaltung

• Neue Herausforderungen für den niedergelassenen Arzt durch
     neue Vertragsmodelle zwischen Kassen und
     Leistungserbringern
• Neue Möglichkeiten der vertraglichen Gestaltungen aufgrund
     der veränderten MBO (es folgen Auszüge aus der MBO)
• § 18 Berufliche Kooperationen
      (1) Ärzte dürfen sich zu Berufsausübungsgemeinschaften - auch
          beschränkt auf einzelne Leistungen -, zu
          Organisationsgemeinschaften, zu medizinischen
          Kooperationsgemeinschaften und Praxisverbünden
          zusammenschließen.

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Vertragsgestaltung

• § 18 Berufliche Kooperationen (Fortsetzung)
      (2) Ärzte dürfen ihren Beruf einzeln oder gemeinsam in allen für den
          Arztberuf zulässigen Gesellschaftsformen ausüben, wenn ihre
          eigenverantwortliche, medizinisch unabhängige sowie nicht
          gewerbliche Berufsausübung gewährleistet ist. Bei beruflicher
          Zusammenarbeit, gleich in welcher Form, hat jeder Arzt zu
          gewährleisten, dass die ärztlichen Berufspflichten eingehalten
          werden.
      (3) Die Zugehörigkeit zu mehreren Berufsausübungsgemeinschaften ist
          zulässig. Die Berufsausübungsgemeinschaft erfordert einen
          gemeinsamen Praxissitz. Eine Berufsausübungsgemeinschaft mit
          mehreren Praxissitzen ist zulässig, wenn an dem jeweiligen
          Praxissitz verantwortlich mindestens ein Mitglied der
          Berufsausübungsgemeinschaft hauptberuflich tätig ist.

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Vertragsgestaltung

• § 18 Berufliche Kooperationen (Fortsetzung)
      (4) Bei allen Formen der ärztlichen Kooperation muss die freie Arztwahl
          gewährleistet bleiben.
      (5) Soweit Vorschriften dieser Berufsordnung Regelungen des
          Partnerschaftsgesellschaftsgesetzes (Gesetz über
          Partnerschaftsgesellschaften Angehöriger Freier Berufe (PartGG)
          vom 25.07.1994 - BGBI.I S. 1744)) einschränken, sind sie
          vorrangig aufgrund von § 1 Absatz 3 PartGG.
      (6) Alle Zusammenschlüsse nach Absatz 1 sowie deren Änderungen
          und Beendigung sind der zuständigen Ärztekammer anzuzeigen.
          Sind für die beteiligten Ärzte mehrere Ärztekammern zuständig, so
          ist jeder Arzt verpflichtet, die für ihn zuständige Kammer auf alle am
          Zusammenschluss beteiligten Ärzte hinzuweisen.

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Marketing ist mehr als Werbung
                          Patienten/
                           Kunden

                                 Kommunikation           Standort

                                            Marketing
                              Leistungs-
                                                                 Preis/
     Medien
                              angebote                          Gebühren   Wettbewerb

                                           Vertragsgestaltung

                                       Krankenkassen / Private
                                       Krankenversicherungen
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Preis / Gebühren

• Wenig Gestaltungsspielraum der Ärzte
• dies gilt gerade gerade bei Augenärzten im Bereich der
     Selbstzahlerleistungen

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Marketing ist mehr als Werbung
                          Patienten/
                           Kunden

                                 Kommunikation           Standort

                                            Marketing
     Medien                   Leistungs-                         Preis/
                               angebote                         Gebühren   Wettbewerb

                                           Vertragsgestaltung

                                       Krankenkassen / Private
                                       Krankenversicherungen
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Leistungsangebote

• IGel
• Kontaktlinsen

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Leistungsangebote - IGel
Zuzahlungsbereitschaft nach Einkommen

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Leistungsangebote - IGel
Ein positives Klima macht IGeL-Verkaufen zum Kinderspiel

Als Arzt dem Patienten die IGeL-Botschaft vermitteln

Folgende Faktoren beeinflussen den Patienten:
• Körpersprache (Blickkontakt, Gestik, Mimik, steife, stramme, lasche
     oder lockere Haltung des Arztes)
• Stimme (laut, leise)
• Sprache (schnell, langsam, deutlich, undeutlich)
• Aussehen (groß, klein, dick, dünn, attraktiv)

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Leistungsangebote - IGel
Ein positives Klima macht IGeL-Verkaufen zum Kinderspiel

Das ruhige IGeL-Gespräch in der Hektik des Praxisalltags
•    Gehen Sie in eine ruhige Zone
•    Plaudern Sie mit dem Patienten, um eine vertrauensvolle Gesprächsatmosphäre
     herzustellen
•    Sprechen Sie die Vorteile für den Patienten an
•    Beschreiben Sie die IGeL-Leistungen und den Patientennutzen anschaulich
•    Fragen Sie den Patienten, ob er grundsätzlich Interesse hat
•    Widerlegen Sie unzutreffende Patienteneinwände
•    Erklären Sie, warum die Kasse diese Leistung nicht bezahlt
•    Vereinbaren Sie einen zeitnahen Termin zur Einbringung einer IGeL-Leistung
     und sprechen Sie die Zahlungsmodalitäten ab
•    Bestärken Sie den Patienten in seiner Entscheidung (Vermeidung der so
     genannten Kaufreue)

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Leistungsangebote - IGel
Klar und sicher sprechen - das verhindert unnötige Spekulationen des Patienten

Schwach                                  Stark
     Das ist eigentlich ganz gut            Das ist sehr gut
     Ich vermute, dass ...                  Ich bin sicher/ überzeugt, dass ...
     Sie dürften dann wohl schmerzfrei      Sie werden dann schmerzfrei sein
     sein
     Damit dürften Sie einigermaßen         Damit können Sie absolut zufrieden
     zufrieden sein                         sein
     Das sind doch recht passable           Das sind gute Ergebnisse
     Ergebnisse

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Leistungsangebote - IGel
Positiv formulieren - das sorgt in jeder Situation für ein gutes
Arzt/Patienten-Verhältnis
Negativ                                   Positiv
     Das tut nicht besonders weh          ☺ Das können Sie gut aushalten
     Sie haben dann keine Probleme        ☺ Sie können dann wieder
     mehr                                    besser ...
     Sie brauchen sich keine Sorgen zu    ☺ Sie können beruhigt/sicher sein,
     machen, dass                            dass ...
     Das ist nicht schlechter als Ihr     ☺ Das ist genauso gut wie Ihr
     bisheriges Medikament, es ist nur       bisheriges Medikament und
     nicht so teuer                          außerdem noch preiswerter
     Sie brauchen nicht lange zu warten   ☺ Sie kommen gleich dran
     Das sieht nicht schlecht aus         ☺ Das sieht gut aus
     Das hat praktisch keine              ☺ Das ist sehr gut verträglich
     Nebenwirkungen
     Das ist nicht so schwierig           ☺ Das ist ganz einfach

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Altersverteilung Patienten in Augenarztpraxen

  Patienten
      N

                              Optiker

                                           Alter der Patienten
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Leistungsangebote - Kontaktlinsen
Wettbewerbsverhältnis Optiker - Augenarzt
Optiker                                Augenarzt
• hohe Serviceorientierung             • geringe Serviceorientierung
• praktisch keine Wartezeiten          • lange Wartezeiten
• gutes Verkaufsambiente               • Praxisambiente
• ausgedehnte Öffnungszeiten           • eingeschränkte Öffnungszeiten
• riesige Werbepower (Fielmann)        • kaum Werbepower
• Mensch ist Kunde                     • Mensch ist Patient
• professionelles Marketing            • selten professionelles Marketing
• geringe medizinische                 • hohe medizinische Kompetenz
     Kompetenz

       Aber: Patient / Kunde nimmt die Unterscheidung nicht wahr
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Leistungsangebote - Kontaktlinsen
Wettbewerb - Fazit

• Wer mit Optikern in Wettbewerb treten will, braucht gezielte
     Strategien - trotz einiger Wettbewerbsnachteile -, neue
     Patienten bzw. Kunden zu gewinnen und benötigt eine
     adäquate, professionelle Struktur

Der Augenarzt und Marketing                                      25
Leistungsangebote - Kontaktlinsen
Beispiele für Strategieansätze
• Kinder sind ein idealer Ansatzpunkt, Erwachsene zu gewinnen,
     z.B. für
      –     Kontaktlinsen
      –     IGel

      ABER:
      Fehler werden schwer verziehen und jedem erzählt.

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Leistungsangebote - Kontaktlinsen
Wie gut ist meine Praxis?
• Patientenbefragung
• Wettbewerbsbeobachtung
• Wettbewerbsanalyse
• Fokusgruppen

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Marketing ist mehr als Werbung
                          Patienten/
                           Kunden

                               Kommunikation             Standort

                                            Marketing
     Medien                   Leistungs-                         Preis/
                              angebote                          Gebühren   Wettbewerb

                                           Vertragsgestaltung

                                       Krankenkassen / Private
                                       Krankenversicherungen
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Kommunikation - Die rechtliche Ausgangssituation

Halten Ärzte Arztwerbung für verboten?

                              weiß nicht       verboten
                               (18 %)           (28 %)

                                           erlaubt
                                           (54 %)

Der Augenarzt und Marketing                               29
Kommunikation - Die rechtliche Ausgangssituation
Wie stehen Patienten zur Präventionswerbung?

                                                          zu

                                                                    ch
      Werbung für Prävention

                                                        cht

                                                                     no
                                           t zu
      halte ich für...

                                                    t ni

                                                                 der
                                         triff

                                                  triff

                                                              we
                        notwendig
                               ehrlich
                   beeinflussend
                         informativ
                              nützlich

Der Augenarzt und Marketing                                               30
Kommunikation - Die rechtliche Ausgangssituation
Was halten Ärzte von Arztwerbung?

                                                         zu

                                                                   ch
           Werbung von Ärzten

                                                       cht

                                                                    no
                                          t zu

                                                   t ni
           halte ich für...

                                                                der
                                        triff

                                                 triff

                                                             we
                        gefährlich
                        informativ
                              ehrlich
                 beeinflussend
                          verboten

Der Augenarzt und Marketing                                              31
Kommunikation - Die rechtliche Ausgangssituation
Überblick über deutsche Gesetze

Die Vorschriften in Deutschland
• Musterberufsordnung (MBO-Ä)
• Heilmittelwerbegesetz (HWG)
• Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG)

Der Augenarzt und Marketing                        32
Kommunikation - Die rechtliche Ausgangssituation
Kernaussagen des BVerfG zum ärztlichen Werberecht
• Berufliche Werbung bedarf keiner besonderen Anlässe.
• Für interessengerechte und sachangemessene Informationen, die
     keinen Irrtum erregen, muss im rechtlichen und geschäftlichen Verkehr
     Raum bleiben.
• Neuerungen müssen möglich sein. Nicht jede Maßnahme, mit der ein
     gewisser Werbeeffekt verbunden ist, stellt eine berufswidrige Werbung
     dar.
• Welche Werbeformen als üblich, angemessen oder als übertrieben
     bewertet werden, unterliegt zeitbedingten Veränderungen; dem Wandel
     – auch außerhalb der freien Berufe – ist Rechnung zu tragen.
• Allein aus dem Umstand, dass eine Berufsgruppe ihre Werbung anders
     als bisher üblich gestaltet, kann nicht gefolgert werden, dass dies
     unzulässige Werbung ist.

Der Augenarzt und Marketing                                                33
Kommunikation - Die rechtliche Ausgangssituation
Beschränkung des Informationsrechts zum Schutze des
Patienten
 Das Recht eines Arztes, seine Meinung zu äußern und die
 Öffentlichkeit über einen Sachverhalt zu informieren, umfasst nicht
 unwahre Äußerungen. Denn die Allgemeinheit ist an unrichtigen
 Informationen nicht interessiert, weshalb von einem grundrechtlich
 schützenswerten Recht nicht gesprochen werden kann.

Der Augenarzt und Marketing                                       34
Kommunikation - Die rechtliche Ausgangssituation
Keine Kommerzialisierung des Arztberufes (1)
• Zweck der nachstehenden Vorschriften der Berufsordnung ist ...
     ... die Vermeidung einer dem Selbstverständnis des Arztes
     zuwiderlaufenden Kommerzialisierung des Arztberufs.
• Die ärztliche Berufsausübung soll sich nicht am ökonomischen
     Erfolg, sondern an medizinischen Notwendigkeiten orientieren.
     Das Vertrauen darauf, dass der Arzt nicht aus Gewinnstreben
     bestimmte Untersuchungen vornimmt, Behandlungen vorsieht
     oder Medikamente verordnet, soll erhalten bleiben.
• Verboten sind neben irreführender Werbung insbesondere
     aufdringliche Werbemethoden, die Ausdruck eines rein
     geschäftsmäßigen, ausschließlich am Gewinn orientierten
     Verhalten sind.

Der Augenarzt und Marketing                                      35
Kommunikation - Die rechtliche Ausgangssituation
Keine Kommerzialisierung des Arztberufes (2)
• Berufswidrig sind neben irreführenden Angaben auch solche,
     die geeignet erscheinen, das Schutzgut der Volksgesundheit zu
     beeinträchtigen. Das kann bereits dadurch geschehen, dass
     Ärzte Kranken aus Gewinnstreben falsche Hoffnungen machen.
• Berufswidrige Werbung unterscheidet sich von legitimer
     ärztlicher Information – die gleichfalls geeignet ist, für ärztliche
     Leistungen einzunehmen – dadurch, dass sie auf den „Verkauf“
     ärztlicher Leistungen abzielt.

Der Augenarzt und Marketing                                             36
Kommunikation - Die rechtliche Ausgangssituation
Aktuelle rechtliche Aussagen
• Das Bundesverfassungsgericht hat bereits in seinem Beschluss
     vom 22.05.1996 (BVerfGE 94, 372) für Apotheker ausgeführt,
     dass auch die Angehörigen der freien Berufe grundsätzlich
     durch Zeitungsanzeigen werben dürfen, sofern diese nicht nach
     Form, Inhalt oder Häufigkeit übertrieben wirken. Eine
     Beschränkung ist nur dann mit Artikel 12 Abs. 1 GG vereinbar,
     wenn dem Schutz der Berufsfreiheit durch eine Würdigung aller
     maßgeblichen Umstände angemessen Rechnung getragen
     wird. Format, Auflage und Leserkreis können dabei ebenso
     bedeutsam sein wie ihr Charakter und ihre Aufmachung.

Der Augenarzt und Marketing                                      37
Kommunikation - Die rechtliche Ausgangssituation
Aktuelle rechtliche Aussagen
• In seiner Entscheidung vom 18.02.2002 will das BVerfG
     sachangemessene Informationen nicht auf lokale
     Tageszeitungen und Wochenblätter beschränkt sehen noch auf
     bestimmte Medien. „Mit Gemeinwohlinteressen lässt sich auch
     nicht begründen, warum ein Praxisinhaber seine Kunden nicht
     durch persönliche Schreiben oder über den Rundfunk von einer
     Änderung seiner Praxiszeiten in Kenntnis setzen dürfte. ...“
• Eyecatcher sind zulässige Reklamemittel (BVerfG 29.04.2004,
     Az.: 1 BvR 649/04).

Der Augenarzt und Marketing                                     38
Kommunikation - Die rechtliche Ausgangssituation
Aktuelle rechtliche Aussagen
• Es ist mit dem Grundrecht der freien Berufsausübung nicht
     vereinbar, Augenärzten, die in räumlicher Entfernung
     voneinander jeweils eine eigene Praxis betreiben und die
     Laserbehandlungen mittels gemeinsam angeschaffter Geräte in
     ausschließlich dafür bestimmten gemeinsamen
     Behandlungsräumen durchzuführen, die Anbringung eines
     Schildes zu untersagen, auf dem neben dem Namen der
     beteiligten Ärzte deren jeweilige Telefonnummer und der
     Hinweis „Laserbehandlungsräume“ angegeben ist (BVerwG
     18.03.2003, Az.: 3 C 23/02).

Der Augenarzt und Marketing                                    39
Kommunikation - Die rechtliche Ausgangssituation
Aktuelle rechtliche Aussagen
• Verschickt ein Augenarzt eine Patienteninformation, bei der die
     sachliche Information über eine neue Behandlungsmethode
     einschließlich möglicher Komplikation im Vordergrund steht, so
     müssen Werbeeffekte für den Arzt hingenommen werden,
     sofern er seine Leistung nicht anpreist, sondern lediglich zu
     erkennen gibt, dass er die neue Methode beherrscht
     (Landesberufsgericht f. Ärzte in Stuttgart Urt. 18.01.1995, MedR
     96, 387, MedR 99, 515).

Der Augenarzt und Marketing                                        40
Kommunikation - Die rechtliche Ausgangssituation
Aktuelle rechtliche Aussagen
• Der Arzt darf nicht dulden, dass Berichte oder Bildberichte mit
     werbender Herausstellung (früher: werbendem Charakter)
     seiner ärztlichen Tätigkeit unter Verwendung seines Namens,
     Bildes oder seiner Anschrift veröffentlicht werden.
     Veröffentlichungen medizinischen Inhaltes oder die Mitwirkung
     des Arztes an aufklärenden Veröffentlichungen in den Medien
     sind zulässig, soweit die Veröffentlichung und die Mitwirkung
     des Arztes auf sachliche Information begrenzt und die Person
     sowie das Handeln des Arztes nicht werbend herausgestellt
     werden.

Der Augenarzt und Marketing                                          41
Kommunikation - Die rechtliche Ausgangssituation
Aktuelle rechtliche Aussagen
• Eine berufsgerichtliche Verurteilung wegen eines
     Zeitungsartikels, der über eine neue Operationstechnik sachlich
     informiert, verstößt gegen Artikel 10 EMRK, auch wenn der Arzt
     namentlich genannt und sein Foto beigefügt wird und der Artikel
     eine gewisse Werbewirkung hat. Standesregeln dieser Art für
     das Verhalten gegenüber der Presse müssen mit dem
     berechtigten Interesse der Bevölkerung an Aufklärung
     abgewogen werden und sind darauf zu beschränken, die
     Funktionsfähigkeit des Berufsstandes insgesamt zu erhalten.

Der Augenarzt und Marketing                                       42
Kommunikation - Die rechtliche Ausgangssituation
Die Werbeverbote des Heilmittelwerbegesetzes
Heilmittel sind Arzneimittel, Medizinprodukte, Verfahren,
Behandlungen, Gegenstände oder bestimmte kosmetische Mittel
Ein Verstoß gegen die Verbote des HWG stellt immer zugleich
einen Verstoß gegen das standesrechtliche Verbot der
berufswidrigen Werbung dar
Ärzte und Kliniken unterliegen dem HWG, sofern sie auf ein
Heilmittel verweisen wollen
Das Heilmittelwerbegesetz will eine unlautere Ausnutzung der
medizinischen Unkenntnis und der psychischen Notlage des
Patienten verhindern

Der Augenarzt und Marketing                                    43
Die maßgeblichen Werbeverbote des HWG - Überblick

          Fachkreise                                           Laienpublikum

                              Verbot der Irreführung § 3 HWG

                                                           Werbeverbot für
                                                       verschreibungspflichtige
                                                       Arzneimittel, § 11 HWG

                                                    Werbeverbote mitbestimmen
                                                      Methoden, § 11 HWG

                                                    Werbeverbote bei bestimmten
                                                     schweren Krankheiten und
                                                        Leiden, § 12 HWG

Der Augenarzt und Marketing                                                       44
Adressaten der Heilmittel-Werbung

Werbung für Fachkreise:                 Werbung für Laienpublikum:
• Fachliteratur                         • Praxisbroschüren
• Intranet                              • Homepage
• Rundschreiben                         • Zeitungen / Zeitschriften
• Verkaufsgespräche                     • Film, Funk, Fernsehen
• Beratungen                            • Allgemeinliteratur etc.

Der Augenarzt und Marketing                                           45
Kommunikation - Die rechtliche Ausgangssituation
Werbeverbot bei schweren Krankheitsbildern
Es handelt sich hierbei nach der Anlage zu § 12 HWG um
folgende Krankheits- oder Beschwerdebilder: Krankheiten und
Leiden nach dem Bundesseuchengesetz; Geschwulstkrankheiten;
Krankheiten des Stoffwechsels und der inneren Sektionen
(ausgenommen Vitamin- und Mineralstoffmangel und alimentäre
Fettsucht); Krankheiten des Blutes und der blutbildenden Organe
(ausgenommen Eisenmangelanämie); Organische Krankheiten des
Nervensystems, der Augen und Ohren, des Herzens und der
Gefäße (ausgenommen allgemeine Arteriosklerose, Varikose und
Frostbeulen), der Leber und des Pankreas, der Harn- und
Geschlechtsorgane; Geschwüre des Magens und des Darms;
Epilepsie; Trunksucht; krankhafte Komplikationen der
Schwangerschaft, der Entbindung und des Wochenbettes.

Der Augenarzt und Marketing                                  46
Kommunikation - die Möglichkeiten

      verschiedene Kommunikations-Tools:

                   Direktmarketing
                   Audiomarketing
                   Veranstaltungen
                   Praxisbroschüre
                   Internet
                   Werbung
                   Pressearbeit

Der Augenarzt und Marketing                47
Wichtigste Informationsquelle von Patienten
                                         Sonstige
                              Internet
                                          (6 %)
                               (7 %)

                                                       TV/Rundfunk
                                                          (21 %)

                    Arzt
                   (38 %)

                                                     Zeitung/Zeitschriften
                                                           (18 %)

                              Krankenkasse    Familie/Freunde
                                  (9 %)            (2 %)

Der Augenarzt und Marketing                                                  48
Kommunikation - Direktmarketing

• Idee: direkte Ansprache des Patienten durch
      –     Newsletter
      –     Mailings
      –     Patienten Recall (z.B. Diabetiker)

• Ziel:
      –     Förderung der Empfehlerquote
      –     Bindung an die Praxis

Der Augenarzt und Marketing                      49
Kommunikation - Audiomarketing

• Idee:
      –     Nutzung des Telefons, um Anrufer über Neuigkeiten in der Praxis
            zu informieren
• Ablauf:
      –     In die Telefonanlage wird die Information vor der Anrufannahme
            eingespeist. Darüber hinaus sind Informationen während der
            Warteschleife möglich. Diese werden mithilfe eines Players, der
            das Anrufermanagement selbsttätig durchführt und über das
            Internet aktualisierbar ist, gesteuert.
• Investition:
      –     ca. 2.000,- Euro (Technik, Ansagetext, Sprecher etc.)

Der Augenarzt und Marketing                                                   50
Kommunikation - Veranstaltungen

• Idee:
      –     Informationsveranstaltungen für Patienten
• Ziel:
      –     Aufmerksamkeit für die eigenen Leistungen schaffen
      –     Generierung neuer Patienten
• Ablauf:
      –     Bewerbung der Veranstaltung in Tageszeitungen
      –     Durchführung der Veranstaltung idealerweise mit externem
            Moderator
      –     Patiententestimonials in den Vortrag einflechten
      –     Veranstaltung für ca. 100 - 150 Patienten

Der Augenarzt und Marketing                                            51
Kommunikation - Praxisbroschüre

Ziele der Praxisbroschüre

• Bessere Patienteninformation
• Wecken von Nachfrage nach bestimmten Leistungen
• Besseres Image der Praxis
• Internes Marketinginstrument zur Gewinnung einer neuen
     Patientenklientel

Der Augenarzt und Marketing                                52
Kommunikation - Praxisbroschüre

Gestaltung der Praxisbroschüre

• Sind bereits bestimmte Praxisfarben und/oder individuelle und
     sich wiederholende Stilelemente vorhanden?
• Existiert ein Praxislogo?
• Benötige ich für Layoutentwurf, Design, Texteinbindung etc.
     externe Hilfe?
• Soll die Visitenkarte in die Broschüre integriert werden?
• Sind individuelle Informationen/Einlageblätter vorgesehen?
• Sind Fotos der Praxis und/oder Behandler und Team
     vorhanden?

Der Augenarzt und Marketing                                       53
Kommunikation - Praxisbroschüre

Inhalt der Praxisbroschüre

• Will ich mich/uns als Behandler dem Patienten individuell
     vorstellen?
• Soll das gesamte Praxisteam vorgestellt werden (ggf. mit Bild)?
• Existiert bereits eine Praxisphilosophie?
• Haben wir eine Übersicht über unser Leistungsspektrum?
• Gibt es Besonderheiten (z.B. individuelle
     Behandlungsmethoden) in unserer Praxis, die hervorzuheben
     sind?
• Haben wir besondere Schwerpunkte in unserer Praxis?

Der Augenarzt und Marketing                                      54
Kommunikation - Internet

     Informationswünsche von Patienten, die im Internet konkret
     nach medizinischen Angeboten suchen:

• Behandlung der Erkrankung
• Nachsorge der Erkrankung
• Ausbildung des Personals
• Anzahl der bereits behandelten Patienten
• Photos der Zimmer
• Stationsablauf

Der Augenarzt und Marketing                                       55
Kommunikation - Internet
Ist-Zustand Internetseiten von Arztpraxen
Tabelle 1: Allgemeine Informationen
Name, Adresse, Telefon der Praxis        99,0 %
Fachgebiete des Arztes                   92,2 %
Angaben zum Arzt und seiner Ausbildung   17,5 %
Praxisräume mit Photo                       7,8 %
Veranstaltungshinweise                      2,9 %
Nachrichten, Aktuelles aus der Medizin      1,9 %

Der Augenarzt und Marketing                         56
Kommunikation - Internet
Ist-Zustand Internetseiten von Arztpraxen
Tabelle 2: Organisatorische Informationen
Sprechzeiten für Patienten                  75,7 %
Notfallrufnummer, Erreichbarkeit            20,4 %
Allgemeines zum Praxisablauf                10,7 %
Anfahrtshilfen                              37,9 %
Kontaktaufnahme per Mail oder Telefon       13,6 %
Suchfunktion auf der Internetseite           1,9 %
Terminvereinbarung Online                    6,8 %
Mehrsprachigkeit der Inhalte                 2,9 %

Der Augenarzt und Marketing                          57
Kommunikation - Internet
Ist-Zustand Internetseiten von Arztpraxen
Tabelle 3: Medizinische Informationen
Behandlungen                            23,3 %
Diagnostik                               8,7 %
Krankheiten                             12,6 %
Fachinformationen für Kollegen           1,0 %

Tabelle 4: Vertragliche Informationen
Preisangaben zu Behandlungen             1,0 %

Der Augenarzt und Marketing                      58
Misslungene Internetpräsenzen

Der Augenarzt und Marketing                 59
Fehlendes
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                                             Blick nicht
                                             zu sehen,
                                             erst durch
                                             Scrollen
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Unübersichtliche
Navigation

            Der Augenarzt und Marketing            61
Geöffnete
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Doppelte
Navigation

                                                                    Visitenkarten?

                                                                   Scrollen für
                                                                   Volldarstellung

                   2. Navigationsleiste    Inhalte
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Uneindeutige „Navigationstitel“

Leerer Raum
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Gelungenere Internetpräsenzen

Der Augenarzt und Marketing                64
Themenspezifische Suche
                      verbessert ebenfalls die
                      Usability

                                                                Die freie Suche
                                                                verbessert die
                                                                Benutzerfreundlichkeit

                                                                     Gesamte Seite ist
                                                                     auf einen Blick zu
Zweite                                                               erkennen
Navigationsebene klar
strukturiert -
Die Gesamtnavigation
ist jedoch nicht optimiert

                                                           Evtl. etwas zu viel freie
                                           Gut gefüllter   Fläche in der rechten Spalte
                                           Textpart
             Der Augenarzt und Marketing                                                  65
Zusätzliches
                                                           Suchfunktion               Kontaktsymbol; Symbole
                                                                                      nur durch Alt-Text erklärt

Navigation klar
strukturiert:
Nach Anklicken
des Oberpunktes
„Klinik“ gehen
entsprechende
Menüpunkte
zusätzlich auf

                                           Wesentliche Inhalte (Navigation/Großteil des
                                           Textes direkt erkennbar)
             Der Augenarzt und Marketing                                                                     66
Sitemap erleichtert
                                           die Orientierung                                      Suche - Steigert die
                                                                                                 Benutzerfreundlichkeit

   Ansprechendes
   Design

                                                                                                  Unterteilung in Navigation
                                                                                                  zwischen Themen und
                                                                                                  harten Fakten wie Kontakt

Standortkarte
schafft
Übersicht über
die Lokalisation
der Zentren

                                                       Zu besonderen Angebote der Seite, wie Foren und
                                                       News, sind über verschiedene Stellen zu navigieren -
                                                       auch am Ende der Seite. Vorteil: User wird evtl. länger
                                                       auf der Seite gehalten
             Der Augenarzt und Marketing                                                                              67
Möglichkeit bestimmte Themen             Freie Suche -
           bspw. Veranstaltungen                    Benutzerfreundlichkeit       Themenauswahl -
           prominent anzukündigen                                                guter thematischer
                                                                                 Überblick

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                                          Seite ist sehr gut gefüllt -       Gelungenes und
                                          Informationsreichtum               modernes Layout
           Der Augenarzt und Marketing                                                                68
Kommunikation - Internet
Beispiel Online-Marketing 1

Der Augenarzt und Marketing   69
Kommunikation - Internet
Beispiel Online-Marketing 2

Der Augenarzt und Marketing   70
Kommunikation - Werbung (ein Auszug)

• Anzeigen
      –     Einladung zum Patienteninformationsabend zu einem interessanten
            Thema, ggf. gemeinsam mit einem ärztlichen Kollegen eines
            „benachbarten“ Medizinbereiches
      –     Schaltung von Werbeanzeigen in z.B. Tageszeitungen oder
            Stadtmagazinen oder regionalen Beilegern überregionaler
            Zeitschriften
                   Inhalt: Aufmerksamkeitsstark beim Leser ein Bedürfnis wecken oder
                   einen Zustand beschreiben
                   Ziel: Hinführung zum Praxisangebot

• Plakate
      –     von Industriepartnern oder Berufsverband zur Information der
            Patienten im Wartezimmer

Der Augenarzt und Marketing                                                            71
Kommunikation - Pressearbeit (ein Auszug)

• Print
      –     Ärztliche Kolumne in regionaler Tageszeitung
                   Arzt nimmt regelmäßig Stellung zu Medizinthemen, die die breite
                   Öffentlichkeit interessieren und beantwortet aktuelle Leserfragen
      –     Advertorial
                   Abdruck eines vorgefertigten Textes mit den für die Praxis relevanten
                   Inhalten, gekennzeichnet als Anzeige, eingefügt in ein redaktionelles
                   Umfeld
      –     redaktionelle Berichte
                   zu aktuellen Themen aus der Praxis oder zu einem interessanten
                   Patientenfall
                   anlässlich eines Patienteninformationsabends

Der Augenarzt und Marketing                                                            72
Kommunikation - Pressearbeit (ein Auszug)

• Hörfunk
      –     Live-Interview bei lokalem Radiosender
      –     Beantwortung von Hörerfragen während und im Anschluss an die
            Sendung
• TV
      –     Vorstellung eines speziellen Verfahrens oder Patientenfalles
                   Interview
                   Demonstration des neuen Verfahrens anhand eines Patientenbeispiels

Der Augenarzt und Marketing                                                        73
Wir bedanken uns für Ihre
                                  Aufmerksamkeit!

Der Augenarzt und Marketing                               74
Dieses Booklet ist ausschließlich für Präsentationszwecke bestimmt.
                         Eine Weitergabe an Dritte ist ebenso wie die
            Verwendung oder Verwertung ganz oder in Teilen untersagt.

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