Wegleitung zum Herdenschutz Graubünden und zum kantonalen Herdenschutzhundeprogramm
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung 4 2. Herdenschutz im Kanton Graubünden 5 2.1 Ablauf der Herdenschutzberatung 6 2.2 Wirkung des einzelbetrieblichen Herdenschutzkonzepts 9 2.3 Akteure im Herdenschutz 10 3. Kantonales Herdenschutzhundeprogramm 11 4. Weitere Aspekte im Herdenschutz 16 4.1 Herdenschutz beim Grossvieh 16 4.2 Zivilrechtliche Haftung 16 4.3 Vorfälle mit Herdenschutzhunden 17 4.4 Rissentschädigung und Regulierung von Grossraubtieren 17 Die vorliegende Wegleitung gilt als Ergänzung zur Vollzugshilfe Herdenschutz des Bundes und regelt im Speziellen die Haltung und den Einsatz von durch den Kanton Graubünden anerkannten Herdenschutzhunden. Die gesetzlichen Grundlagen, die in dieser Wegleitung zum Herdenschutz Graubünden und zum kantonalen Herdenschutzhunde programm zur Anwendung kommen, sind dieselben wie in der Vollzugshilfe Herden schutz des Bundes. Die Förderung im Rahmen des kantonalen Herdenschutzhundeprogramms durch den Kan ton Graubünden erfolgt gemäss Art. 11 des Gesetzes über die Erhaltung und Förderung der Landwirtschaft (KLwG; BR 910.000) und Art. 19 der kantonalen Landwirtschaftsverordnung (KLwV; BR 910.050). 3
1. Einleitung Die vorliegende Wegleitung regelt das Vorgehen • Weitere Massnahmen der Kan- bei der Umsetzung des Herdenschutzes im Kan- tone (VH Bund 4.2.3) ton Graubünden. Sie beschreibt den grundsätzlichen › Grundschutz durch Zäune Beratungsablauf, konkretisiert die zur Auswahl stehenden Massnahmen sowie deren Zuständig › Nachtpferche keit und legt die Grundsätze der finanziellen › elektrische Verstärkung gross- Unterstützung und des Vollzugs durch den Kanton raubtiersicherer Weidezäune Graubünden fest. › erschwerter Unterhalt gross raubtiersicherer Weidezäune Insbesondere dient sie zur Handhabung des Her- denschutzes auf Bündner Alp- und Landwirtschafts- › Zäune zur Konfliktverhütung mit betrieben, welche den Herdenschutz mit Hunden offiziellen Herdenschutzhunden betreiben wollen, die aber nicht als offizielle Her- › Notfallset zum Herdenschutz denschutzhunde des Bundes gelten, weil die Voraus- • Beiträge zur behördlichen Planung des setzungen der Vollzugshilfe Herdenschutz des Herdenschutzes (VH Bund 4.3) Bundes (VH Bund) nicht erfüllt werden. › Kantonale Schaf- und Ziegenalpplanung Mit der Wegleitung zum Herdenschutz Graubün- › Planung zur Unfall- und Konfliktver- den und zum kantonalen Herdenschutzhunde hütung mit Herdenschutzhunden programm verfolgt der Kanton Graubünden das Ziel, das Herdenschutzwesen weiter zu optimie- › Planung zum Wanderwegnetz bezüg- ren, die Möglichkeiten der Herdenschutzhundehal- lich Einsatz von Herdenschutzhunden tung vor allem dort, wo seitens der Tierhaltenden › Zusätzliche Massnahmen zum und Alpbewirtschaftenden Engagement besteht, Schutz gegen den Bären zu erweitern und die Selbstverantwortung der Tier- haltenden und Alpbewirtschaftenden zu stärken. Für folgende Herdenschutzmassnahmen bzw. deren Förderung gilt abweichend die vorliegende Die Wegleitung versteht sich als Ergänzung zur Wegleitung zum Herdenschutz Graubünden und VH Bund und fokussiert auf die davon abweichen- zum kantonalen Herdenschutzhundeprogramm: den Punkte. Für folgende Herdenschutzmassnah- men bzw. deren Förderung gilt nach wie vor die • Zucht, Import und Ausbildung von VH Bund: durch den Kanton Graubünden aner- kannten Herdenschutzhunden (GR- • Technische Massnahmen zum anerkannte Herdenschutzhunde) Herdenschutz (VH Bund 4.1.2.2) • Haltung und Einsatz von GR-anerkannten • Haltung und Einsatz offizieller Herdenschutzhunden und Erstellung eines Herdenschutzhunde (VH Bund 4.2.1) betrieblichen Schutzkonzepts (inkl. Unfall-/ Konfliktverhütung) für Heim- und Alpbetriebe • Zucht, Import und Ausbildung offizieller Herdenschutzhunde (VH Bund 4.2.2) 4
2. H erdenschutz im Kanton Graubünden Der Kanton Graubünden integriert die Herden- Die Herdenschutzberatung bietet insbesondere schutzberatung in den landwirtschaftlichen Bera- den Kleinviehhalterinnen und Kleinviehhaltern die tungsdienst und bietet zusätzlich eine kantonale Möglichkeit, mittels individuell auf den Betrieb Fachberatung Herdenschutzhunde an, um die spe- zugeschnittenen Schutzkonzepts wirksame Herden- zifischen Fragen des Hundewesens zu bearbeiten. schutzmassnahmen zu ergreifen und umzusetzen. Damit werden die Voraussetzungen geschaffen, Grundsätzlich steht jede Tierhalterin und jeder dass Nutztierrisse entschädigt und für die Wolfsre- Tierhalter in der Pflicht, für das Wohlergehen sei- gulation angerechnet werden. ner Nutztiere zu sorgen, diese zu pflegen und zu überwachen. Diese allgemeine Pflicht gilt grund- Sowohl die Definition des Sachverhalts «zumutba- sätzlich auch im Zusammenhang mit vorhersehba- re und verhältnismässige Schutzmassnahmen» als ren Angriffen, Schäden und Verletzungen durch auch der Umgang mit «nicht schützbaren» Flächen Grossraubtiere. oder Betrieben richten sich nach den diesbezüg lichen Weisungen des Bundes. Tierhaltende sind nicht direkt und konkret ver- pflichtet, die vorgesehenen Massnahmen zum Herdenschutz zu ergreifen, sondern treffen diese in Eigenverantwortung und freiwillig. Vorbehalten bleibt die erwähnte Verpflichtung, für das Wohler- gehen der Tiere zu sorgen. Bund und Kanton fördern die Herdenschutz massnahmen nach den Vorgaben der gesetz lichen Grundlagen des Bundes und der VH Bund. Die Förderung von GR-anerkannten Herden schutzhunden gemäss dem kantonalen Herden- schutzhundeprogramm erfolgt durch den Kanton im gleichen Umfang wie der Bund die offiziellen Herdenschutzhunde fördert. 5
2.1 Ablauf der Herdenschutzberatung Die Herdenschutzberatung folgt einem klar festgelegten Ablauf. Anmeldung zum Herdenschutz Betriebsanalyse Einzelbetriebliches JA NEIN Zustimmung Abschluss Herdenschutzkonzept (ohne «nicht schützbare» Flächen) JA (mit «nicht schützbaren» Flächen) Handhabung «nicht schützbare» Flächen NEIN Gesamtbetrieb JA Abschluss «nicht schützbar» geförderte NEIN Abschluss Massnahmen JA NEIN Einsatz von Herden NEIN Zäune Abschluss schutzhunden JA Kantonales Entschädigungs NEIN Bundesprogramm Herdenschutzhunde antrag beim Bund programm JA Vollzugshilfe des Bundes 6
Anmeldung zum Herdenschutz Einzelbetriebliches Die Tierhaltenden oder Alpbewirtschaftenden be- Herdenschutzkonzept antragen eine Herdenschutzberatung beim Planta- Aufgrund der Ergebnisse der Betriebsanalyse hof. Die Herdenschutzberatung ist regional orga- arbeiten Herdenschutzberatung und Betriebsver nisiert, was eine engere Verbindung zwischen den antwortliche gemeinsam das auf den Betrieb beiden Partnern im Herdenschutz garantiert. zugeschnittene einzelbetriebliche Herdenschutz- konzept aus und halten dieses schriftlich fest. Betriebsanalyse Anlässlich eines umfassenden Betriebsbesuches Die Herdenschutzberatung folgt einem klar fest- werden die Fragen diskutiert, gelegten Ablauf und erstellt zusammen mit den Betriebsverantwortlichen anlässlich einer Begehung • ob technische Massnahmen vor Ort eine Betriebsanalyse, welche die grund- (z.B. Zäune) möglich sind, sätzlichen Möglichkeiten des Herdenschutzes auf • ob Anpassungen im Betriebs- dem Betrieb festhält. Es gibt vier unterschiedliche management nötig sind, Ergebnisse aus dieser Erstberatung. • ob der Betrieb mit Herdenschutz- 1. Die Tierhaltenden oder Alpbewirtschaf- hunden arbeiten will und tenden entscheiden, (vorläufig) auf Her- • wie mit den allenfalls vorhandenen und denschutzmassnahmen zu verzichten. in der Betriebsanalyse festgehaltenen 2. Die Tierhaltenden oder Alpbewirtschaf- «nicht schützbaren» Flächen umzugehen ist. tenden sehen die Notwendigkeit und Bei der Festlegung der wirksamen, zumutbaren Machbarkeit von Herdenschutzmassnah- und verhältnismässigen Schutzmassnahmen gelten men und stimmen grundsätzlich zu. die Merkblätter der Agridea und die Vorgaben 3. Die Tierhaltenden oder Alpbewirtschaftenden der VH Bund sinngemäss. Insbesondere bei der sehen die Notwendigkeit und Machbarkeit von Festlegung des Grundschutzes sind die Vorgaben Herdenschutzmassnahmen und stimmen grund- des Bundes der Standard. Hingegen können davon sätzlich zu; es wird aber festgestellt, dass gewis- abweichend individuelle Anpassungen festgelegt se Flächen des Betriebs «nicht schützbar» sind. werden, falls diese – bei in etwa gleich hoher Wirk- 4. Die Herdenschutzberatung stellt fest, samkeit – betreffend Zumutbarkeit oder Verhältnis- dass der gesamte Betrieb «nicht schützbar» mässigkeit besser abschneiden. ist und liefert aufgrund der Vorgaben des Bundes die nötigen Grundlagen. Als Resultat entsteht ein umfassendes und verbind liches Herdenschutzkonzept für den einzelnen Stimmen die Tierhaltenden oder Alpbewirtschaf- Betrieb. Die Tierhaltenden oder Alpbewirtschaften- tenden dem Herdenschutz grundsätzlich zu und den stimmen diesem Konzept zu und verpflich- handelt es sich nicht um einen Betrieb, der voll- ten sich, die darin festgehaltenen Massnahmen fach- umfänglich «nicht schützbar» ist, wird als nächster und zeitgerecht umzusetzen. Bei Missachtung Schritt die Erarbeitung des betrieblichen Herden- der Massnahmen können Förderbeiträge widerru- schutzkonzepts eingeleitet. fen, gekürzt und zurückverlangt werden. Zudem ist die Einhaltung grundsätzliche Voraussetzung für eine Entschädigung von Nutztierrissen sowie für die Anrechnung von Rissen bezüglich der Wolfsre- gulierung. 7
Handhabung «nicht schützbare» Flächen Für den Einsatz von Herdenschutzhunden Die Betriebsanalyse beschreibt allenfalls Flächen, ist massgebend: die als «nicht schützbar» eingestuft werden. • entweder die VH Bund Aufgrund dieser Qualifikation wird der Grundsatz • oder die vorliegende Wegleitung zum abgeleitet, dass alle Nutztiere, die zeitlich befris- kantonalen Herdenschutzhundeprogramm tet auf solche Flächen weiden, als geschützt gelten, was massgebend ist für die Entschädigung, die Die Betriebsleitenden oder Alpbewirtschaf Anrechenbarkeit von Rissen für die Wolfsregulie- tenden entscheiden sich für eine der beiden rung und auch für die Sorgfaltspflicht der Tier- Möglichkeiten. haltenden. Zur Ausscheidung von «nicht schützbaren» Flächen Entscheiden sich die Tierhaltenden oder Alpbewirt- gelten die vom Bund vorgegebenen Weisungen. schaftenden für den Einsatz von Herdenschutz- In Ausnahmefällen kann auch ein ganzer Betrieb hunden gemäss VH Bund, so erfolgt das weitere oder eine ganze Alp als «nicht schützbar» gelten. Prozedere gemäss den Vorgaben des Bundes. Die Förderung erfolgt durch den Bund. Entscheiden Entschädigungsantrag beim Bund sie sich für das kantonale Herdenschutzhunde für Zaunmaterial und Zaunarbeit programm, so gilt der Ablauf gemäss untenstehen- Das Vorgehen zur Beantragung von finanziellen der Ziffer 3. Beihilfen für den technischen Herdenschutz mit Zäunen richtet sich nach den Vorgaben der VH Bund. Einsatz von Herdenschutzhunden (HSH) Der Einsatz von Herdenschutzhunden zur Abwehr von Grossraubtieren verlangt nach zusätzlichen Abklärungen. Tierhaltende und Alpbewirtschaften de, die den Einsatz von Herdenschutzhunden in Erwägung ziehen, fordern vom Plantahof den Betriebsbesuch der kantonalen Fachberatung Her- denschutzhunde an. Nach dieser Überprüfung vor Ort und nach grundsätzlich positiven Signalen zur Haltung und zum Einsatz von Herdenschutz- hunden entscheiden die Antragstellenden, ob sie • im Bundesprogramm oder • im kantonalen Herdenschutzhunde- programm mitmachen wollen. 8
2.2 Wirkung des einzelbetrieblichen Herdenschutzkonzepts Die Tierhaltenden oder Alpbewirtschaftenden set- Die Herdenschutzberatung kann die Umsetzung zen das mit der Herdenschutzberatung festgelegte der verbindlich abgemachten Schutzmassnahmen einzelbetriebliche Herdenschutzkonzept eigenver- unangemeldet und jederzeit überprüfen und nach- antwortlich um. Dabei werden sie durch die vom beraten. Die Intensität der Überprüfung richtet Plantahof angebotene Aus- und Weiterbildung sich nach der Präsenz der Grossraubtiere im Gebiet oder durch Einzelberatung, die sie anfordern kön- und nach der Häufigkeit erfolgter Nutztierrisse. nen, unterstützt. Die Überprüfung und deren Resultat sind zu proto- kollieren. Nutztierrisse auf Alpen und Weiden von Betrieben, die das Schutzkonzept umsetzen und folglich ein kontrolliert geschütztes Sys tem führen, gelten als Risse von geschützten Nutztieren. Sie werden entschädigt. Nutztierrisse werden für die Regulierung der Wölfe angerechnet, wenn nachgewiesen wird, dass das Nutztier zum Angriffszeitpunkt im Rahmen des Schutzkonzepts auch tatsächlich geschützt war. Massgebend ist die Beurteil- ung im Einzelfall. Das Ereignis wird durch das Amt für Jagd und Fischerei (AJF) dokumen- tiert und durch den Plantahof beurteilt. Ebenso werden Nutztierrisse aus «nicht schützbaren» Flächen entschädigt, die Teil eines betrieblichen Schutzkonzeptes sind. 9
2.3 Akteure im Herdenschutz Die Landwirtschaftsbetriebe mit Nutztierhaltung Das Amt für Lebensmittelsicherheit und Tier sorgen eigenverantwortlich für den Schutz ihrer gesundheit (ALT) ist zuständig für den Vollzug der Nutztiere. Die Betriebsleitenden und Mitarbeiten Tierschutz- und Tierseuchengesetzgebung sowie den sind verantwortlich für die tierschutzgerechte des Hundewesens. Es stellt zusätzlich mandatierte Haltung ihrer Herdenschutzhunde, deren Mel Expertinnen und Experten für den Einsatz an der dungen auf Amicus und deren Verhalten gegenüber Einsatzbereitschaftsüberprüfung (EBÜ). Dritten. Die Betriebe sind zuständig für die phy- sische Kennzeichnung der Einsatzgebiete von Das Amt für Landwirtschaft und Geoinformation Herdenschutzhunden auf ihren Weiden mittels (ALG) ist zuständig für den Vollzug der Direkt Hinweistafeln. zahlungen sowie für den landwirtschaftlichen Kontrolldienst und betreibt das Agrarinformations- Der Plantahof stellt die Herdenschutzberatung system agricola. Es ist verantwortlich für die auf einzelbetrieblicher, regionaler und kantonaler Auszahlung der kantonalen Beiträge an die Halter- Ebene sicher. Es geht darum, den fachgerechten innen und Halter von GR-anerkannten Herden Grundschutz zu erstellen und die Betroffenen schutzhunden. Es unterstützt bei Bedarf die Bewirt- zu deren Umsetzung zu befähigen. Im Zentrum schafterinnen und Bewirtschafter oder Organisati- der Arbeit steht die Ausarbeitung von Schutz- onen bei den Bemühungen, die Einsatzgebiete der konzepten für Alpen und Heimbetriebe, unter Herdenschutzhunde online verfügbar zu machen. welchen – bei korrekter Umsetzung und erfolgter Kontrolle – sämtliche Nutztiere als geschützt gel- Die Fachstelle Langsamverkehr im Tiefbauamt ten. Die kantonale Fachberatung Herdenschutz- koordiniert die Planung, den Bau und die Signali- hunde berät und unterstützt die Hundehaltenden sation der Anlagen des Langsamverkehrs. Sie bei Fragen zur Beschaffung, Haltung, Zucht so- legt das Wegnetz fest und erarbeitet bzw. aktu- wie Ausbildung und Einsatz von Herdenschutz- alisiert die entsprechenden Inventarpläne unter hunden. Sie übernimmt zudem die Administration Einbezug der Gemeinden und Regionen. Vor dem in den Belangen des Herdenschutzhundewesens. erstmaligen Einsatz von Herdenschutzhunden Der Plantahof beurteilt den Herdenschutz ist die Fachstelle und der Verein Wanderwege bei Rissvorfällen aufgrund der vorliegenden Graubünden zu kontaktieren. Dokumente. Die politischen Gemeinden sind für den Bau, Das Amt für Jagd und Fischerei (AJF) ist zustän die Signalisation und die Aufhebung, Sperrung dig für den Vollzug der Jagdgesetzgebung, ins- oder Umleitung von Wegen des Langsamver- besondere für den Rissnachweis und die Doku kehrs zuständig. Die Gemeinden kennzeichnen mentierung der Rissvorfälle, die Entschädigungs die Einsatzgebiete von Herdenschutzhunden auf zahlungen sowie das Wildtiermanagement bzw. ihrem Gebiet in öffentlich zugänglicher Form die Wildtierregulation. Es informiert über das (Besucherlenkungstafeln). Vor dem erstmaligen Vorkommen und die Populationsentwicklung der Einsatz von Herdenschutzhunden muss die Grossraubtiere. Es vollzieht allfällige Abschüsse Gemeinde kontaktiert werden. von Grossraubtieren. 10
3. K antonales Herdenschutz- hundeprogramm Anmeldung zur Haltung von Herdenschutzhunden Beurteilung durch die kantonale Fachberatung Herdenschutzhunde Umsetzung der Massnahmen, Einführungskurs für zukünftige Beschaffung und Ausbildung Herdenschutzhundehaltende der Hunde Massnahmen zur Konflikt- und Unfallverhütung EBÜ bestanden nicht bestanden Haltung, Zucht und Einsatz von Antrag auf Förderbeiträge Herdenschutzhunden Aus- und Weiterbildung Monitoring 11
Anmeldung zur Haltung von Beschaffung und Ausbildung der Hunde Herdenschutzhunden Die Tierhaltenden oder Alpbewirtschaftenden Entscheiden sich die Tierhaltenden oder Alp kümmern sich selbständig um den Kauf ihrer Hun- bewirtschaftenden für den Einsatz von Herden de. Die Rasse spielt dabei keine Rolle. Sie können schutzhunden gemäss kantonalem Herden eine Züchterin oder einen Züchter in der Schweiz schutzhundeprogramm, melden sie sich bei der kontaktieren oder den Export aus dem Ausland kantonalen Fachberatung Herdenschutzhunde anstreben. Die Aufzucht von Welpen im späteren am Plantahof an. Einsatzbetrieb ist genauso möglich wie der Kauf eines bereits ausgebildeten Hundes. Beurteilung durch die kantonale Fachberatung Herdenschutzhunde Es sollen Herdenschutzhundetypen zum Zuge Gemeinsam mit der kantonalen Fachberatung kommen, die nachweislich aus Arbeitslinien stam- Herdenschutzhunde wird der Einsatz und die men, die im In- oder Ausland im landwirtschaft Haltung der Herdenschutzhunde im Detail analy- lichen Herdenschutzeinsatz zur Abwehr von Gross siert, beschlossen und schriftlich festgehalten. raubtieren eingesetzt werden. Die kantonale Fachberatung Herdenschutzhunde Ein Kernelement im kantonalen Herden ist über sämtliche Vorgehensschritte informiert hundeschutzprogramm ist die Selbstver und unterstützt oder begleitet die Hundebeschaf- antwortung und Eigeninitiative, welche die fung auf Wunsch. Bei der Zucht und beim Import Tierhaltenden oder Alpbewirtschaftenden sind die bundes- und kantonalrechtlichen Vorga- übernehmen. ben einzuhalten. Massnahmen zur Konflikt- Einführungskurs für zukünftige und Unfallverhütung Herdenschutzhundehaltende Eigenverantwortlich kümmert sich die Hunde Für alle, die erstmals Herdenschutzhunde halten, halterin oder der Hundehalter um die Erfüllung ist dieser Sachkundenachweis zur Haltung der Sorgfaltspflicht und um die notwendigen und zum Einsatz von Herdenschutzhunden obli Massnahmen zur Konflikt- und Unfallverhütung gatorisch. Der Kurs gilt als zentrale Voraus- im Zusammenhang mit der Hundehaltung. setzung für die weiteren Massnahmen zur Konflikt- Um wirksame Verhütungsmassnahmen ergreifen und Unfallverhütung. zu können, muss das Gefährdungspotential des eigenen Betriebes geklärt sein. Dazu dienen Umsetzung der Massnahmen den Verantwortlichen die Checklisten der Be Die gemeinsam mit der kantonalen Fachberatung ratungsstelle für Unfallverhütung in der Landwirt- Herdenschutzhunde festgelegten Massnahmen schaft (BUL). Um im Schadenfall bei einer all sind von den Betriebsverantwortlichen umgehend fälligen Prüfung der Einhaltung der Sorgfaltspflicht umzusetzen. Es kann sich dabei um Management- aufzeigen zu können, dass Vorkehrungen zur fragen in der Betriebsorganisation, um bauliche Vermeidung von Schäden getroffen worden sind, Massnahmen oder um die Einrichtung technischer sind die Checklisten einmal jährlich abzuarbeiten Hilfsmittel handeln. und die sich daraus ergebenden Gefahrenherde für Konflikte und Unfälle mit Herdenschutzhunden zu dokumentieren. Erkannte Mängel sind umge- hend zu beheben. 12
Die Konsultation von Fachleuten ist in schwierigen Nach bestandener EBÜ gilt der Hund als ein durch Situationen unbedingt zu empfehlen. Ebenso ist den Kanton Graubünden anerkannter Herden- der Beizug einer Fachperson zur Überprüfung der schutzhund (GR-anerkannter Herdenschutzhund). Betriebssituation, der regelmässige Besuch von Er stellt zum Zeitpunkt der bestandenen Prüfung Kursen zu hundespezifischen Sicherheitsfragen keine objektive Gefährdung für die öffentliche Si- und der Erfahrungsaustausch mit anderen Hunde- cherheit dar und ist zur weitgehend selbständigen haltenden sinnvoll. Begleitend dazu bietet der Bewachung von Nutztieren und der damit zusam- Plantahof jährlich eine Weiterbildung zur Konflikt- menhängenden Abwehr fremder Tiere legitimiert. und Unfallverhütung mit Herdenschutzhunden an. Haltung, Zucht und Einsatz von Die kantonale Fachberatung Herdenschutzhunde Herdenschutzhunden überprüft das von den Hundehaltenden gewählte Der Herdenschutzhund ist ein Arbeitshund, der Vorgehen und weist auf allfällige Mängel oder seinen Zweck erfüllen muss, Nutztiere vor Gross- Verbesserungsmassnahmen hin, die von den Hun- raubtieren zu schützen. Durch den freien Einsatz dehaltenden eigenverantwortlich behoben bzw. des Herdenschutzhundes ohne direkte Führung ergriffen werden. der Hundehaltenden auf den Weiden und Alpen kann es zu Konflikten mit Dritten kommen. Bei Der Bund verordnet in seinem Herdenschutz der Beurteilung der Verantwortlichkeit der Hunde- hundeprogramm die Ausarbeitung eines Gutach- haltenden nach Vorfällen mit Herdenschutzhun tens durch die BUL. Diese Möglichkeit steht den wird der Einsatzzweck berücksichtigt. Wichtig auch Hundehaltenden im kantonalen Herden- ist, dass die verantwortlichen Hundehaltenden schutzhundeprogramm offen, entbindet aber nicht bei einer allfälligen Prüfung der Einhaltung der von der eigenverantwortlichen Sorgfaltsplicht. Sorgfaltspflicht aufzeigen können, dass die Vorkeh- rungen zur Vermeidung von Vorfällen getroffen Einsatzbereitschaftsüberprüfung (EBÜ) worden sind. Die EBÜ ist für die Herdenschutzhunde Pflicht, damit sie in das kantonale Herdenschutzhunde- Sämtliche Herdenschutzhunde müssen laut Tier programm aufgenommen werden können. Diese seuchengesetz gekennzeichnet und registriert sein. Prüfung wird durch den Plantahof organisiert. Jede Handänderung eines Hundes oder dessen Als Prüfungsexperten amten Personen der kanto- Tod ist zu melden. nalen Fachberatung Herdenschutzhunde sowie mindestens eine vom Amt für Lebensmittelsicher- Die Zucht von Herdenschutzhunden unterliegt heit und Tiergesundheit ausgebildete Fachperson den bestehenden bundesrechtlichen Vorgaben, (mandatierte Expertin, mandatierter Experte). insbesondere betreffend die Grundsätze der Ge- werbsmässigkeit. Die Vorgaben zur Durchführung der Prüfung Den Import von Herdenschutzhunden aus dem und die Bewertung der Leistungen richten Ausland regeln die bundesrechtlichen Vorgaben, sich nach den Vorgaben des Bundes. für deren Vollzug ebenfalls das ALT zuständig ist. Im Weiteren gelten die entsprechenden Weisungen zu dieser Wegleitung. Sie regelt das Vorgehen bei der Beschaffung von Herdenschutzhunden durch eigene Zucht oder durch Zukauf von in- oder aus- ländischen Züchtern. 13
Antrag auf Förderbeiträge Der Kanton Graubünden fördert die Hal Die Beschaffung und Ausbildung von GR-aner- tung und die Zucht von GR-anerkannten kannten Herdenschutzhunden werden vom Kanton Herdenschutzhunden im gleichen Umfang Graubünden ebenso unterstützt wie die Aufwen- wie der Bund die offiziellen Herdenschutz dungen, die durch die Zucht von Herdenschutz- hunde mit Beiträgen unterstützt. hunden anfallen. Der Kanton unterstützt auch den Aufwand, den Monitoring die Hundehaltenden anlässlich der EBÜ auf sich Die kantonale Fachberatung Herdenschutzhunde nehmen. Die Unterstützung ist jedoch abhängig besucht Betriebe mit GR-anerkannten Herden- vom erzielten Resultat und wird erst nach bestan- schutzhunden mindestens einmal jährlich abwech- dener EBÜ ausbezahlt. selnd bei Einsatz und Haltung im Stall, auf den Weideflächen im Heimbetrieb und im Sömmerungs- Mit einem jährlich wiederkehrenden pauschalen gebiet. Beitrag unterstützt der Kanton die Halterinnen und Halter von GR-anerkannten Herdenschutzhunden Aus- und Weiterbildung für deren Einsatz und Haltung. Die Unterstützung Der Plantahof bietet zu allen Belangen der Herden- ist jedoch abhängig vom Behirtungssystem und schutzhundehaltung Aus- und Weiterbildungen an. von der Nutztierart. Zum Grundangebot gehören die Themen: Im Weiteren gelten die entsprechenden Wei • Obligatorische Grundausbildung zur Haltung sungen zu dieser Wegleitung. Sie legt die zur und zum Einsatz von Herdenschutzhunden Anwendung kommenden Förderkriterien und Bedingungen fest. • Zucht von Herdenschutzhunden • Ausbildung von Herdenschutzhunden • Hirtenausbildungen • Weiterbildung zur Konflikt- und Unfall- verhütung mit Herdenschutzhunden • agriTOP-Schulungen der BUL zur Verhütung von Arbeitsunfällen mit Herdenschutzhunden. Arbeitskreise, Erfa-Gruppen und ähnliches gehören ebenso zum Angebot. Die herdenschutzhundespezifischen Aus- und Weiterbildungen finden hunderassen- unabhängig statt. 14
Förderungsberechtigte Leistung Umfang der Förderung (CHF) Haltung und Einsatz von Herdenschutzhunden Allgemeiner Halterbeitrag für HSH 1 100.00 pro Monat und HSH Beitrag für den Sömmerungseinsatz von HSH – bei ständiger Behirtung 2 000.00 pro Alp und Jahr – bei Umtriebsweide/Standweide 500.00 pro Alp und Jahr – bei Rinder- und Mischalpen 500.00 pro Alp und Jahr Zucht und Ausbildung von Herdenschutzhunden Zuchthundebeitrag 4 – bis zum Ende des 8. Lebensjahres 70.00 pro Monat und Zuchthündin – bis zum Ende des 10. Lebensjahres 35.00 pro Monat und Zuchtrüde Ausbildungsbeitrag (max. 1 Jahr) 3 200.00 pro Monat und HSH Einmaliger Prüfungsbeitrag nach Bestehen der EBÜ 3 500.00 pro HSH Teilnahme Zucht- und Leistungsprüfungen 4 250.00 pro Prüfungstag inkl. Spesen Deckbeitrag Ausland 4 500.00 Deckgebühr Wurfbeitrag HSH 4 7 500.00 pro Wurf ab 4 Welpen 3 750.00 pro Wurf bis 4 Welpen Import von Herdenschutzhunden Importbeitrag HSH 2 600.00 pro Welpe inkl. Spesen 2 500.00 pro adultem HSH inkl. Spesen Platzierung von Herdenschutzhunden Rehabilitationsbeitrag für den Herkunftsbetrieb nach misslungener Platzierung (Frist: max. ½ Jahr) 250.00 pro Monat 1 Betriebsbeitrag pro TVD-Betrieb mit absolvierter Grundausbildung im Hundewesen abgestuft nach der Anzahl GR-anerkannter Herdenschutzhunde mit Kostendach. Der Beitrag soll die tierschutzgerechte Haltung und die allgemeinen betrieblichen Aufwände abgelten. 2 Beschaffungsbeitrag: einmaliger Beitrag für den Import von Herdenschutzhunden mit Herkunfts- und Gesundheitsnachweis. 3 Prüfungsbeitrag: einmaliger Beitrag pro bestandener EBÜ zur Abgeltung von Ausbildungs- und Prüfungsaufwendungen. 4 Wurfbeitrag: für Zuchttiere und Halter (Züchter), die die entsprechenden Qualifikationen erfüllen. 15
4. Weitere Aspekte im Herdenschutz 4.1 Herdenschutz beim Grossvieh Die Abkalbung auf Weiden ist ein sensibles Thema Betreuung der trächtigen und neugeborenen Tiere. und darf unter den Aspekten des Herdenschutzes, Für die operative Umsetzung sind die VH Bund aber auch des Tierwohls und der Sicherheit von und die entsprechenden Merkblätter der Agridea Mensch und Tier nur mit entsprechender Sorgfalt beizuziehen. Eine Arbeitsgruppe unter Federfüh- erfolgen. Entscheidende Kriterien für die Erfüllung rung des Kantonstierarztes und mit Einbezug der der Sorgfaltspflicht sind die Organisation der Alp, Branche sowie der Herdenschutzberatung bearbei- die verfügbare Infrastruktur und die adäquate tet diese Thematik. 4.2 Zivilrechtliche Haftung Bezüglich der zivilrechtlichen Haftbarkeit gilt • die Aus- und Weiterbildung die Haftung der Tierhaltenden für Tiere gemäss der Tierhaltenden Art. 56 des Obligationsrechts (OR; SR 220). • die Prüfung und Eignung der Die Tierhaltenden haften für Schäden, die von Herdenschutzhunde Tieren, die sie halten, angerichtet werden, wenn • die Massnahmen zur Kon- sie nicht nachweisen, dass sie alle nach den flikt- und Unfallverhütung Umständen gebotene Sorgfalt in der Verwahrung und Beaufsichtigung angewendet haben, oder Zum Nachweis der Erfüllung der Sorgfaltspflicht dass der Schaden auch bei Anwendung dieser werden alle Grundlagen wie Aus- und Weiterbildun- Sorgfalt eingetreten wäre. gen der Halterin oder des Halters, Prüfungen der Herdenschutzhunde sowie Gutachten und Check- Bei der Beurteilung des Nachweises, ob die gebo- listen individuell berücksichtigt. Die Sicherstellung tene Sorgfalt angewandt wurde, werden die kon des Nachweises der Sorgfaltspflicht beruht auf der kreten Umstände im Einzelfall berücksichtigt, wie Eigenverantwortung der Hundehaltenden. 16
4.3 Vorfälle mit Herdenschutzhunden Die folgenden Ausführungen betreffen jegliche beratung Herdenschutzhunde über Vorfälle mit geförderte Herdenschutzhaltung unabhängig Beteiligung von Herdenschutzhunden. Der Vollzug davon, ob sie nach Vorgaben des Bundes oder erfolgt durch das ALT. Der Vollzug verwaltungs- nach kantonalem Programm vollzogen werden. rechtlicher Massnahmen erfolgt nach Rücksprache mit der kantonalen Fachberatung Herdenschutz- Vorfälle im Zusammenhang mit Wildtieren müssen hunde. dem AJF gemeldet werden. Ebenso informiert das AJF seinerseits die kantonale Fachberatung Die strafrechtliche Verantwortlichkeit bei Vorfällen Herdenschutzhunde über Vorfälle mit Wildtieren mit Herdenschutzhunden richtet sich nach den mit Beteiligung von Herdenschutzhunden. Der einschlägigen Bestimmungen. Die strafrechtlich rele- Vollzug verwaltungsrechtlicher Massnahmen er- vanten Vorfälle werden durch die zuständigen folgt durch das AJF nach Rücksprache mit der Behörden im Einzelfall geprüft und beurteilt. Die in kantonalen Fachberatung Herdenschutzhunde. strafrechtlicher Hinsicht zu beachtenden Sorgfalts- Vorfälle mit anderen Hunden, Nutztieren und Men- pflichten sind ähnlich wie bei der zivilrechtlichen Haf- schen müssen dem ALT gemeldet werden. Ebenso tung. Es kann auf die dortigen Ausführungen ver- informiert das ALT seinerseits die kantonale Fach- wiesen werden. 4.4 Rissentschädigung und Regulierung von Grossraubtieren Bezüglich der Rissentschädigung und Regulierung von Wölfen bzw. Grossraubtieren gelten die Vorgaben gemäss eidgenössischer und kantonaler Jagdgesetzgebung sowie die Vorgaben gemäss Konzept Wolf des Bundes. 17
Impressum Herausgeber Plantahof 7302 Landquart Tel. 081 257 60 00 www.plantahof.ch Unter Mitwirkung von Amt für Jagd und Fischerei (AJF) Amt für Lebensmittelsicherheit und Tiergesundheit (ALT) Amt für Landwirtschaft und Geoinformation (ALG) Departement für Volkswirtschaft und Soziales (DVS) Bundesamt für Umwelt (BAFU) Ort, Datum Chur, April 2021 18
Sie können auch lesen