STRATEGIE NACHHALTIGE ENTWICKLUNG - 2016-2019 SCHWEIZERISCHER BUNDESRAT - Sinnform AG
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Bundesamt für Umwelt BAFU SCHWEIZERISCHER BUNDESRAT Office fédéral de l'environnement OFEV Ufficio federale dell'ambiente UFAM Uffizi federal d'ambient UFAM STRATEGIE NACHHALTIGE ENTWICKLUNG 2016–2019
IMPRESSUM Herausgeber: Schweizerischer Bundesrat Projektleitung: Bundesamt für Raumentwicklung ARE, Sektion Nachhaltige Entwicklung, 3003 Bern www.are.admin.ch/nachhaltigeentwicklung Gestaltung: Sinnform AG, Basel Produktion: Kommunikation ARE Zitierweise: Schweizerischer Bundesrat, Strategie Nachhaltige Entwicklung 2016–2019, 27. Januar 2016 Vertrieb: BBL, Bundespublikationen, 3003 Bern, Art.-Nr. 812.101.d, www.bundespublikationen.admin.ch Bestellung und Download der elektronischen Version: www.are.admin.ch/publikationen Papier: Rebello Recyling Auch auf Französisch, Italienisch und Englisch erhältlich.
INHALT 1. ZUR STRATEGIE 6. DER BUND ALS VORBILD 1.1. Einleitung............................................................................................................. 5 6.1. Ressourcen- und Umweltmanagement (RUMBA).................. 51 1.2. Stakeholder-Dialog....................................................................................... 5 6.2. Energievorbild Bund.................................................................................. 51 1.3. Funktion und Adressaten der Strategie........................................... 6 6.3. Öffentliche B eschaffung des Bundes............................................. 52 6.4. Nachhaltiges Immobilienmanagement des Bundes............. 52 6.5. Künftiger Handlungsbedarf.................................................................. 52 2. NATIONALE UND INTERNATIONALE RAHMENBEDINGUNGEN 2.1. Nationale Rahmenbedingungen........................................................... 8 7. MONITORING UND BERICHTERSTATTUNG 2.1.1. Nachhaltige Entwicklung als Verfassungsauftrag................... 8 7.1. Monitoring der nachhaltigen Entwicklung 2.1.2. Legislaturplanung.......................................................................................... 8 in der Schweiz............................................................................................... 54 2.2. Internationale Rahmenbedingungen................................................. 9 7.2. Monitoring der nachhaltigen Entwicklung 2.2.1. UNO-Konferenz über nachhaltige Entwicklung (Rio+20).... 9 auf der globalen Ebene............................................................................ 54 2.2.2. Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung................................... 9 7.3. Berichterstattung........................................................................................ 55 2.2.3. Herausforderungen für die Schweiz.................................................. 9 8. BUNDESINTERNE ORGANISATION 3. NACHHALTIGE ENTWICKLUNG IN DER SCHWEIZ 8.1. Integration der nachhaltigen Entwicklung in 3.1. Definition.......................................................................................................... 12 bestehende Planungs- und Politiksteuerungsprozesse.... 57 3.2. Leitlinien des Bundesrats...................................................................... 12 8.1.1. Koordination auf nationaler Ebene.................................................. 57 8.1.2. Koordination auf internationaler Ebene....................................... 58 8.1.3. Abstimmung zwischen nationaler 4. AKTIONSPLAN und internationaler Ebene..................................................................... 58 4.1. Aufbau des Aktionsplans....................................................................... 15 8.1.4. Umsetzung der Agenda 2030............................................................. 58 4.2. Handlungsfelder........................................................................................... 16 8.1.5. Finanzierung der Umsetzung.............................................................. 59 4.2.1. Handlungsfeld 1 – Konsum und Produktion............................. 16 8.2. Instrumente und Prozesse zur Integration der 4.2.2. Handlungsfeld 2 – Siedlungsentwicklung, nachhaltigen Entwicklung in die Sektoralpolitiken.............. 59 Mobilität und Infrastruktur................................................................... 19 8.2.1. Nachhaltigkeitsbeurteilung.................................................................. 59 4.2.3. Handlungsfeld 3 – Energie und Klima........................................... 23 8.2.2. Politikkohärenz für nachhaltige Entwicklung........................... 60 4.2.4. Handlungsfeld 4 – Natürliche Ressourcen................................ 26 8.2.3. Weiterbildung................................................................................................. 60 4.2.5. Handlungsfeld 5 – Wirtschafts- und Finanzsystem............ 29 4.2.6. Handlungsfeld 6 – Bildung, Forschung, Innovation............. 32 4.2.7. Handlungsfeld 7 – Soziale Sicherheit........................................... 34 9. ZUSAMMENARBEIT MIT KANTONEN 4.2.8. Handlungsfeld 8 – Gesellschaftlicher Z usammenhalt UND GEMEINDEN ............................................................................ 62 und Gleichberechtigung zwischen den Geschlechtern...... 36 4.2.9. Handlungsfeld 9 – Gesundheit.......................................................... 40 10. ZUSAMMENARBEIT MIT ZIVILG ESELLSCHAFT, WIRTSCHAFT UND WISSENSCHAFT 5. INTERNATIONALES ENGAGEMENT 10.1. Konsultationen zur Nachhaltigkeitspolitik des Bundes..... 65 5.1. Einleitung.......................................................................................................... 45 10.2. Partnerschaften für die nachhaltige Entwicklung................ 66 5.2. Aussenpolitische Instrumente............................................................ 45 10.3. Kommunikation............................................................................................ 66 5.3. Beiträge zu den SDG auf internationaler Ebene...................... 46 5.4. Ausgestaltung der globalen Gouvernanz.................................... 49 11. ANHANG 11.1. Abkürzungsverzeichnis........................................................................... 68 11.2. Literaturverzeichnis................................................................................... 70
4/5 1. ZUR STRATEGIE 1.1. 1.2. EINLEITUNG STAKEHOLDER-DIALOG Seit 1997 legt der Bundesrat seine Politik für die nachhaltige Die Umsetzung der Politik der nachhaltigen Entwicklung ist ein Entwicklung der Schweiz in seiner Strategie Nachhaltige Ent- anspruchsvoller und langfristiger Prozess, der eine enge und wicklung fest. Diese wird seit 2008 regelmässig im Rahmen gut koordinierte Zusammenarbeit zwischen allen Staatsebe- des vierjährigen Legislaturzyklus aktualisiert. Mit dem Bun- nen und mit Partnern aus der Privatwirtschaft, Zivilgesell- desbeschluss vom 25. Juni 2011 hat das Parlament dem schaft und Wissenschaft erfordert. Aus diesem Grund wurde Bundesrat den Auftrag erteilt, eine Aktualisierung der Strate- die Einbindung dieser Akteure in den Erneuerungsprozess der gie Nachhaltige Entwicklung im Hinblick auf die Legislaturpe- Strategie gegenüber den vorausgehenden Strategieerneue- riode 2015–2019 vorzunehmen. rungen verstärkt. Ziel war, damit einen möglichst breit abge- stützten Aktionsplan zu erstellen und Grundlagen für eine gut Die Strategie Nachhaltige Entwicklung 2016–2019 legt fest, koordinierte und effiziente Umsetzung zu schaffen. welche politischen Schwerpunkte der Bundesrat für die nach- haltige Entwicklung mittel- bis langfristig setzt. Es werden Die Einbindung der Akteure erfolgte im Rahmen eines Stake- entsprechende Massnahmen aufgeführt, die im Rahmen der holder-Dialogs, der von November 2014 bis Mai 2015 dau- Legislaturperiode durch den Bund dafür umgesetzt werden. erte. Dabei wurden die Interessen, Perspektiven und Ziele der Die Strategie zeigt zudem auf, welchen Beitrag die Schweiz Akteure hinsichtlich einer nachhaltigen Entwicklung aufge- zur Erreichung der globalen Agenda 2030 für nachhaltige nommen und diskutiert. Vertreten waren Interessengruppen Entwicklung (Agenda 2030) der Vereinten Nationen in der aus Zivilgesellschaft, Wirtschaft, Wissenschaft, Kantonen und Legislaturperiode leistet. Künftig ist eine möglichst umfas- Gemeinden sowie Vertreter der Bundesverwaltung. sende Ausrichtung der Strategie auf die Agenda 2030 anzu- streben, um damit den Schweizer Beitrag zur Erreichung der Die Ergebnisse des Stakeholder-Dialogs beinhalten Vor- globalen Ziele für nachhaltige Entwicklung (Sustainable De- schläge zu einer langfristigen Vision für eine nachhaltige velopment Goals, SDG) bis 2030 sicherzustellen. Entwicklung in der Schweiz sowie zu Zielen, die bis 2030 er- reicht werden sollten. Diese haben sich unter anderem an den globalen Zielen für nachhaltige Entwicklung SDG der neuen Agenda 2030 orientiert. Weiter wurden Vorschläge zu mögli- chen Massnahmen des Bundes in den Jahren 2016–2019 zur Erreichung der mittelfristigen Ziele erarbeitet. Die Ergebnisse des Dialogs wurden in einem Synthesebericht zusammenge- fasst und dienten als eine der Grundlagen für die Erarbeitung der vorliegenden Strategie.
S T R AT E G I E N A C H H A LT I G E E NT W I C K LU N G 2 0 1 6 – 2 0 1 9 Z U R S T R AT E G I E In der Umsetzung kommt der verstärkten Abstimmung zwi- 1.3. schen Innen- und Aussenpolitik eine besondere Bedeutung zu. Aus diesem Grund legt die Strategie Nachhaltige Entwicklung FUNKTION UND ADRESSATEN einen verstärkten Fokus auf das internationale Engagement DER STRATEGIE der Schweiz (siehe Kap. 5). Weiter unterstützt die Schweiz im Rahmen der internationalen Zusammenarbeit Partnerländer bei der Erarbeitung und Umsetzung kohärenter Politiken und beteiligt sich in internationalen Gremien und Prozessen für eine gut abgestimmte und möglichst widerspruchsfreie Nach- haltigkeitspolitik. Der Bundesrat versteht nachhaltige Entwicklung als eine «re- Schliesslich beschreibt die Strategie die wichtigsten Instru- gulative Idee» respektive als eine übergeordnete Leitidee. Sie mente und Bestimmungen zur Umsetzung der nachhaltigen ist nicht als eine zusätzliche sektoralpolitische Aufgabe zu Entwicklung auf Bundesebene. verstehen, sondern als eine Anforderung, die in sämtlichen Politikbereichen aufzunehmen ist. Davon zeugt das sehr breite thematische Spektrum der Strategie Nachhaltige Entwicklung, welches einen Grossteil des staatlichen Handelns abdeckt. Ziel der Strategie ist, auf Bundesebene eine kohärente Politik für die nachhaltige Entwicklung der Schweiz zu gewährleisten. Die Strategie ist damit primär ein Instrument zur Koordination der Aktivitäten des Bundes, dient aber auch als Orientierungs- rahmen für weitere Akteure. Die sektoralpolitischen Ansätze werden durch Schwerpunktsetzungen und Akzentverschie- bungen vermehrt auf die Grundsätze einer nachhaltigen Ent- wicklung ausgerichtet. Dabei werden mögliche Zielkonflikte zwischen einzelnen Politikbereichen identifiziert und wenn möglich gelöst sowie Synergien gefördert. Die thematisch zu ständigen Bundesstellen übernehmen die Verantwortung für die Konkretisierung, die Umsetzung und die Koordination der Massnahmen und berücksichtigen in ihren Planungen und internen Abläufen die Grundsätze der nachhaltigen Entwick- lung. Die Finanzierung von Massnahmen wird über die ordent- lichen Budgetprozesse der Bundesstellen sichergestellt. Als Orientierung für die Umsetzung der nachhaltigen Entwick- lung in den Sektoralpolitiken dienen die in den Leitlinien des Bundesrats festgehaltenen Grundsätze (siehe Kap. 3.2). Die Leitlinien werden neu durch einen thematischen Zielrahmen ergänzt, der aus einer langfristigen Vision und konkreten Zie- len des Bundes bis 2030 besteht. Die Ziele orientieren sich bereits jetzt in zentralen Punkten an den SDG der Agenda 2030 (siehe Kap. 2.2.2) und sollen künftig umfassend mit diesen abgestimmt werden (siehe Kap. 8.1.4). Die Visionen und die Ziele definieren die prioritären Themen, zu welchen in der Schweiz Handlungsbedarf besteht und auf die der Bundesrat künftig verstärkt fokussieren wird. Sie sollen sowohl für den Bund als auch für alle weiteren Akteure eine lang- bis mittel- fristige Orientierung geben. Dadurch übt die Strategie Nach- haltige Entwicklung Einfluss auf weitere Akteure in den Kanto- nen und Gemeinden, in der Wirtschaft und in der Zivilgesell- schaft aus, die sich an diesem vom Bundesrat definierten Zielrahmen orientieren. Weiter dient die Strategie Nachhaltige Entwicklung auch als Kommunikationsinstrument gegenüber nationalen und internationalen Stakeholdern.
2. NATIONALE UND INTERNATIONALE RAHMENBEDINGUNGEN 2.1. 2.1.2. NATIONALE Legislaturplanung RAHMENBEDINGUNGEN In der Botschaft zur Legislaturplanung legt der Bundesrat alle vier Jahre sein geplantes Regierungsprogramm im Gesetzge- bungsbereich fest. Dieses basiert auf der Lage- und Umfeld- analyse Perspektiven 2030, welche durch den Perspektivstab der Bundesverwaltung erstellt wurde. Zwischen der Legisla- turplanung und der Strategie Nachhaltige Entwicklung beste- hen enge inhaltliche und prozedurale Zusammenhänge. Beide strategischen Planungsprozesse sind thematisch sehr breit 2.1.1. angelegt, unterscheiden sich jedoch in Bezug auf die inhalt Nachhaltige Entwicklung lichen Fokussierungen und den Zeithorizont. Während die Legislaturplanung die wichtigsten legislatorischen Vorhaben als Verfassungsauftrag in sämtlichen Politikbereichen für die Dauer einer Legislatur beschreibt, ist die Strategie Nachhaltige Entwicklung auf einen In der neuen Bundesverfassung von 1999 ist die nachhaltige langfristigen Zeithorizont ausgerichtet und beinhaltet auch Entwicklung mehrfach verankert. Artikel 2 umschreibt den wichtige strategische Massnahmen im Bereich der Umset- übergeordneten Zweck der Eidgenossenschaft. Dieser um- zung des geltenden Rechts. fasst die Förderung der gemeinsamen Wohlfahrt, der nach- haltigen Entwicklung, des inneren Zusammenhalts und der Im Sinne einer noch stärkeren inhaltlichen und prozeduralen kulturellen Vielfalt (Absatz 2) wie auch den Einsatz für die Verknüpfung der beiden Planungsprozesse beschloss der dauerhafte Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen und Bundesrat am 4. November 2009, die Strategie Nachhaltige für eine friedliche und gerechte internationale Ordnung (Ab- Entwicklung in die Legislaturplanung zu integrieren, um damit satz 4). Gemäss Artikel 73 haben Bund und Kantone als ver- eine optimale Abstimmung sicherzustellen. Die Strategie bindlichen Handlungsauftrag an die staatlichen Organe aller Nachhaltige Entwicklung wird deshalb in einer Kurzfassung Stufen «ein auf die Dauer ausgewogenes Verhältnis zwischen im Hauptdokument der Legislaturplanung synoptisch dar der Natur und ihrer Erneuerungsfähigkeit einerseits und ihrer gelegt und in deren Anhang aufgeführt. Beanspruchung durch den Menschen anderseits» anzustre- ben. In Artikel 54 werden die aussenpolitischen Ziele genannt, die wichtige Elemente der nachhaltigen Entwicklung aufneh- men: Förderung der Wohlfahrt, Beitrag zur Linderung von Not und Armut in der Welt, zur Achtung der Menschenrechte, zur Förderung der Demokratie, zu einem friedlichen Zusammen- leben der Völker und zur Erhaltung der natürlichen Lebens- grundlagen.
8/9 2.2. 2.2.2. INTERNATIONALE Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung RAHMENBEDINGUNGEN Basierend auf dem Beschluss von Rio+20 haben die Staats- und Regierungschefs die Agenda 2030 für nachhaltige Ent- wicklung (Agenda 2030) am UNO-Sondergipfel vom 25. Sep- tember 2015 verabschiedet. Diese stellt eine ambitionierte transformative Agenda für die internationale Gemeinschaft dar und identifiziert dabei die wichtigsten globalen Herausfor- derungen. Sie besteht aus einer Präambel, einer Erklärung, 17 Zielen für nachhaltige Entwicklung (SDG) (siehe unten) und 2.2.1. 169 Zielvorgaben (Targets), Mitteln zur Umsetzung und einer UNO-Konferenz über globalen Partnerschaft sowie einem Weiterverfolgungs- und Überprüfungsmechanismus für die Umsetzung der SDG. nachhaltige Entwicklung (Rio+20) Die 17 SDG mit den dazugehörenden Zielvorgaben bilden das An der UNO-Konferenz über nachhaltige Entwicklung (Rio+20) Kernstück der Agenda 2030. Sie sind für alle Länder gültig, von Juni 2012 wurde von der internationalen Staatengemein- sollen aber länderspezifisch und nach den jeweiligen nationa- schaft bekräftigt, dass die immer grösser werdenden globalen len Prioritäten verfolgt und angepasst werden. Sie werden mit Herausforderungen nur gemeinsam und durch aufeinander Hilfe von Indikatoren gemessen und überprüft. Die Ergebnisse abgestimmte Anstrengungen der internationalen Gemein- der dritten Internationalen Konferenz zur Entwicklungsfinan- schaft bewältigt werden können. Dazu wurde unter anderem zierung in Addis Abeba im Juli 2015 sind ein weiterer integra- beschlossen, bis 2030 neue, allgemein verständliche und ler Bestandteil der Agenda 2030. messbare Ziele für eine globale nachhaltige Entwicklung zu schaffen, nach dem Vorbild der Millenniumsentwicklungsziele Mit der Verabschiedung der Agenda 2030 haben sich alle (Millennium Development Goals, MDG), die Ende 2015 ausge- Staaten bereit erklärt, die gesetzten SDG bis 2030 gemeinsam laufen sind. In der Folge wurde beschlossen, die Prozesse für zu erreichen, sie als Referenzrahmen für ihre nationalen Nach- die Erneuerung der MDG und für die Erarbeitung der Ziele für haltigkeitsstrategien aufzunehmen sowie einen angemesse- nachhaltige Entwicklung (SDG) zusammenzuführen. nen Beitrag für deren Umsetzung auf nationaler und auf inter- nationaler Ebene zu leisten. Über den Stand der Umsetzung Im verabschiedeten Schlussdokument «Die Zukunft, die wir wird regelmässig im Rahmen eines internationalen Überprü- wollen» anerkannte die internationale Staatengemeinschaft fungsmechanismus Bericht erstattet werden. zudem erneut die Wichtigkeit von nationalen Nachhaltigkeits- strategien und deren Rolle als Orientierungshilfe zur Entschei- Die UNO unterstützt mit all ihren Organisationen und Instru- dungsfindung und zur Verwirklichung einer nachhaltigen menten die Umsetzung der Agenda 2030. Dem neu gegründe- Entwicklung auf allen Ebenen. Die Länder wurden aufgefor- ten Hochrangigen Politischen Forum für nachhaltige Entwick- dert, die nationalen und subnationalen Institutionen, Organe lung (High Level Political Forum on Sustainable Development, und Prozesse zu stärken, um die Koordination und Kohärenz HLPF) unter der Generalversammlung und dem Wirtschafts- in Fragen der nachhaltigen Entwicklung sicherzustellen. Zu- und Sozialrat (ECOSOC) kommt eine besonders wichtige Rolle dem wurden an der Konferenz die Beschlüsse der UNO-Kon- für die Begleitung und Überwachung dieser Umsetzung zu. ferenz für Umwelt und Entwicklung in Rio de Janeiro (1992) und des Weltgipfels für nachhaltige Entwicklung in Johannes- burg bekräftigt. Das Thema «grüne Wirtschaft basierend auf nachhaltiger Entwicklung und der Armutsbekämpfung» wurde 2.2.3. zudem in die höchste politische Agenda aufgenommen. Fer- Herausforderungen für die Schweiz ner wurde das UNO-Umweltprogramm (UNEP) durch die universelle Mitgliedschaft gestärkt. Die Agenda 2030 ist rechtlich nicht verbindlich, stellt aber einen wichtigen Orientierungsrahmen für die Schweiz dar. Der Bundesrat nimmt diesen sehr ernst und setzt sich national wie international für die Umsetzung der Agenda ein. Auf nationaler Ebene geschieht dies unter anderem durch die in der vorlie- genden Strategie Nachhaltige Entwicklung festgelegten spe- zifischen Ziele, welche sich an den SDG orientieren und zur Erreichung dieser beitragen. Auch wird die Schweiz gegenüber
S T R AT E G I E N A C H H A LT I G E E NT W I C K LU N G 2 0 1 6 – 2 0 1 9 N AT I O N A L E U N D I NT E R N AT I O N A L E R A H M E N B E D I N G U N G E N der UNO regelmässig über die Fortschritte bei der Umsetzung 13. Umgehend Massnahmen zur Bekämpfung des Klima- der Agenda 2030 Bericht erstatten. wandels und seiner Auswirkungen ergreifen* Künftig ist eine möglichst umfassende Ausrichtung der Stra- 14. Ozeane, Meere und Meeresressourcen im Sinne nach tegie auf die Agenda 2030 anzustreben, um damit den Schwei- haltiger Entwicklung erhalten und nachhaltig nutzen zer Beitrag zur Erreichung der SDG bis 2030 sicherzustellen. Dabei ist es wichtig, dass Bund, Kantone und Gemeinden eng 15. Landökosysteme schützen, wiederherstellen und ihre mit Akteuren der Zivilgesellschaft, der Privatwirtschaft und der nachhaltige Nutzung fördern, Wälder nachhaltig bewirt- Wissenschaft zusammenarbeiten. Auch sind die nationale schaften, Wüstenbildung bekämpfen, Bodendegradation und internationale Umsetzung der nachhaltigen Entwicklung beenden und umkehren und dem Verlust der biologi- stärker aufeinander abzustimmen und geeignete Monitoring- schen Vielfalt ein Ende setzen und Überprüfungsmechanismen zu schaffen, die möglichst auch nichtstaatliche Massnahmen miteinbeziehen (siehe Kap. 16. Friedliche und inklusive Gesellschaften für eine nach 8.1.4). Der Kommunikation der Ergebnisse wird ebenfalls haltige Entwicklung fördern, allen Menschen Zugang zur grosse Bedeutung zukommen. Justiz ermöglichen und leistungsfähige, rechenschafts- pflichtige und inklusive Institutionen auf allen Ebenen Die 17 Ziele (SDG) der Agenda 2030 für nachhaltige Entwick- aufbauen lung: 17. Umsetzungsmittel stärken und die Globale Partnerschaft 1. Armut in allen ihren Formen und überall beenden für nachhaltige Entwicklung mit neuem Leben erfüllen 2. Den Hunger beenden, Ernährungssicherheit und eine bessere Ernährung erreichen und eine nachhaltige Land- wirtschaft fördern 3. Ein gesundes Leben für alle Menschen jeden Alters gewährleisten und ihr Wohlergehen fördern 4. Inklusive, gleichberechtigte und hochwertige Bildung gewährleisten und Möglichkeiten lebenslangen Lernens für alle fördern 5. Geschlechtergleichstellung erreichen und alle Frauen und Mädchen zur Selbstbestimmung befähigen 6. Verfügbarkeit und nachhaltige Bewirtschaftung von Wasser und Sanitärversorgung für alle gewährleisten 7. Zugang zu bezahlbarer, verlässlicher, nachhaltiger und moderner Energie für alle sichern 8. Dauerhaftes, breitenwirksames und nachhaltiges Wirtschaftswachstum, produktive Vollbeschäftigung und menschenwürdige Arbeit für alle fördern 9. Eine widerstandsfähige Infrastruktur aufbauen, breiten- wirksame und nachhaltige Industrialisierung fördern und Innovationen unterstützen 10. Ungleichheit in und zwischen Ländern verringern 11. Städte und Siedlungen inklusiv, sicher, widerstandsfähig und nachhaltig gestalten 12. Nachhaltige Konsum- und Produktionsmuster sicherstellen * In Anerkennung dessen, dass das Rahmenübereinkommen der Vereinten Na tionen über Klimaänderungen das zentrale internationale zwischenstaatliche Forum für Verhandlungen über die globale Antwort auf den Klimawandel ist.
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3. NACHHALTIGE ENTWICKLUNG IN DER SCHWEIZ 3.1. 3.2. DEFINITION LEITLINIEN DES BUNDESRATS Der Bundesrat orientiert sich an der international breit abge- Die Strategie Nachhaltige Entwicklung bildet einen übergeord- stützten Definition der nachhaltigen Entwicklung, die im Hin- neten Referenzrahmen für die Interpretation des Begriffes blick auf die UNO-Konferenz für Umwelt und Entwicklung von «nachhaltige Entwicklung» und insbesondere für dessen Um- 1992 in Rio de Janeiro durch die Weltkommission für Umwelt setzung in den verschiedenen Politikbereichen auf Bundes- und Entwicklung 1987 erarbeitet und nach ihrer Vorsitzenden ebene. «Brundtland-Definition» benannt worden ist. Laut dieser De- finition ist eine Entwicklung dann nachhaltig, wenn sie ge- In den Leitlinien zur Nachhaltigkeitspolitik zeigt der Bundesrat währleistet, dass die Bedürfnisse der heutigen Generation sein Verständnis der nachhaltigen Entwicklung auf und erläu- befriedigt werden, ohne dabei die Möglichkeiten künftiger tert, wie er diese in sämtliche Sektoralpolitiken des Bundes zu Generationen zur Befriedigung ihrer eigenen Bedürfnisse zu integrieren gedenkt. Sie basieren auf der Bundesverfassung beeinträchtigen. (siehe Kap. 2.1.1) sowie auf wichtigen Referenzdokumenten der Vereinten Nationen und weiterer zwischenstaatlicher Orga- Zwei sich gegenseitig ergänzende Aspekte sind dabei von nisationen. Die nachfolgenden Leitlinien gelten für die Politik zentraler Bedeutung: die Idee der Grenzen der Belastbarkeit der nachhaltigen Entwicklung (die Leitlinien sind in der Strate- der globalen Ökosysteme und der Vorrang der Befriedigung gie Nachhaltige Entwicklung 2008–2011 detailliert ausgeführt der Grundbedürfnisse, insbesondere derjenigen der Ärmsten. und behalten weiterhin ihre Gültigkeit): Dieser Definition liegt eine ethische Orientierung zugrunde. An die Stelle einer weitgehenden Verfügungsgewalt über die Zu- 1. Zukunftsverantwortung wahrnehmen: Nach dem Prinzip kunft soll eine Zukunftsverantwortung auf der Basis der Ge- der gemeinsamen, aber geteilten Verantwortung müssen rechtigkeit zwischen den Generationen (intergenerationelle die hoch entwickelten Industrieländer mit ihrer besonde- Solidarität) und den Weltregionen (intragenerationelle Solida- ren Verantwortung für vergangene und gegenwärtige Ent rität) treten. Die Lebensgrundlagen für die Menschen sollen wicklungsprozesse und ihren grösseren finanziellen und unter gerechten Bedingungen gesichert werden. technischen Ressourcen voranschreiten. Zukunftsverant- wortung bedeutet, dass die Vorsorge-, Verursacher- und Haftungsprinzipien als grundlegende Rahmenbedingun- gen für langfristig tragfähiges wirtschaftliches, ökologi- sches und gesellschaftliches Handeln auf allen Ebenen zu fördern sind.
12/13 2. Die drei Zieldimensionen der nachhaltigen Entwicklung ausgewogen berücksichtigen: Bei der Ausgestaltung der Bundespolitik ist den sich gegenseitig ergänzenden drei Zieldimensionen «wirtschaftliche Leistungsfähigkeit», «ge- sellschaftliche Solidarität» und «ökologische Verantwor- tung» grundsätzlich gleichwertig Rechnung zu tragen. Das so genannte «Kapitalstockmodell» bildet eine ergänzende Grundlage dazu. Eine begrenzte Substitution zwischen den Kapitalstöcken ist möglich, wobei aber gewisse Randbe- dingungen wie etwa soziale, wirtschaftliche und ökologi- sche Minimalanforderungen zu respektieren sind. Dies ist eine Mittelposition zwischen den Konzepten der starken und der schwachen Nachhaltigkeit. 3. Die nachhaltige Entwicklung in alle Politikbereiche ein- beziehen: Nachhaltige Entwicklung ist nicht eine weitere Sektoralpolitik, sondern ein übergeordnetes regulatives Konzept, nach welchem sämtliche Politikbereiche auf die nachhaltige Entwicklung auszurichten sind. Laut Bundes- verfassung ist nachhaltige Entwicklung ein Staatszweck und damit eine für alle Behörden verpflichtende Aufgabe. Sie ist vorab in die bestehenden Planungs- und Steuerungs prozesse des Bundesrats, der Departemente und der Bun- desstellen zu integrieren. 4. Die Koordination zwischen den Politikbereichen erhöhen und die Kohärenz verbessern: Die verschiedenen Sektoral politiken müssen untereinander kohärent sein, sowohl in- nen- wie aussenpolitisch. Wichtige politische Entschei- dungen müssen auf Vorschlägen beruhen, deren wirt- schaftliche, soziale und ökologische Auswirkungen frühzeitig und transparent beurteilt werden, um eine Opti- mierung des staatlichen Handelns zu ermöglichen. Dabei sind inhaltliche Konflikte offenzulegen, und die Interessen abwägung ist transparent darzulegen. 5. Die nachhaltige Entwicklung partnerschaftlich realisieren: Zahlreiche Probleme unseres Landes können nur in enger Zusammenarbeit zwischen den drei Staatsebenen konst- ruktiv gelöst werden. Wegen des föderalistischen Staats- aufbaus der Schweiz verfügen Kantone und Gemeinden in vielen nachhaltigkeitsrelevanten Themenfeldern über weit- gehende Kompetenzen und Einflussmöglichkeiten. Und auch die Zivilgesellschaft und der Privatsektor sind künftig möglichst umfassend in die Ausgestaltung und Umsetzung der Politik der nachhaltigen Entwicklung einzubinden.
14/15 4. AKTIONSPLAN Für die Umsetzung seiner Politik verfolgt der Bundesrat einen eine wesentliche Grundlage für die gegenseitige Abstimmung ganzheitlichen Lösungsansatz (siehe Kap. 3.2). Es ist ihm ein zwischen den Politikbereichen und damit für die Förderung Anliegen, die Prinzipien der nachhaltigen Entwicklung in sämt- einer kohärenten Politik. liche Sektoralpolitiken des Bundes zu integrieren. Dabei sollen durch den vorliegenden Aktionsplan spezifische Akzente ge- Mittelfristige Herausforderungen setzt werden. Diese hat der Bundesrat in denjenigen prioritä- ren Politikbereichen definiert, in welchen er den grössten Die Agenda 2030 gibt einen Rahmen für die Herausforderungen, Handlungsbedarf sieht. Diese Priorisierung basiert auf den die aus internationaler Sicht durch jedes Land entsprechend generellen Schwerpunkten der Bundespolitik, auf den Ergeb- seiner Ausgangslage zu bewältigen sind. Daran anlehnend nissen des Stakeholder-Dialogs (siehe Kap. 1.2) und den werden die wichtigsten mittelfristigen Herausforderungen für neuen Zielsetzungen der Agenda 2030 (siehe Kap. 2.2.2). die Schweiz beschrieben. Ziele bis 2030 4.1. Die Ziele stellen die Prioritäten des Bundesrats für die nach- haltige Entwicklung der Schweiz bis 2030 dar. Sie nehmen die AUFBAU DES AKTIONSPLANS Inhalte der Vision auf und konkretisieren den in den Heraus- forderungen identifizierten Handlungsbedarf. Dabei sind sie als nicht rechtsverbindliche Richtziele zu verstehen, welche den für die Umsetzung notwendigen Spielraum offen lassen. Die Ziele können im Rahmen des ordentlichen Zyklus der Stra- Der Aktionsplan ist in neun thematische Handlungsfelder zu tegieerneuerung sich ändernden Rahmenbedingungen sowie den prioritären Politikbereichen der nachhaltigen Entwicklung den nationalen und internationalen Prioritäten angepasst wer aufgebaut. Diese umfassen jeweils eine langfristige Vision für den. Dies betrifft insbesondere ihre weitere Verknüpfung mit die Schweiz, die aktuellen mittelfristigen Herausforderungen, der Agenda 2030, wobei eine umfassende Ausrichtung auf die die darauf aufbauenden Ziele bis 2030 und Massnahmen für SDG anzustreben ist. die Legislaturperiode 2015–2019. Massnahmen als Beitrag zur Zielerreichung Eine Vision als Langfristperspektive Die Massnahmen des Aktionsplans beschreiben ausgewählte Die Vision vermittelt eine langfristige Perspektive für eine prioritäre innenpolitische Aktivitäten, die der Bundesrat in der nachhaltige Schweiz. Sie hat keinen bestimmten Zeithorizont laufenden Legislaturperiode unternimmt, um seine Ziele für und beschreibt einen anzustrebenden Idealzustand. Sie ori- 2030 zu erreichen beziehungsweise eine Entwicklung in deren entiert sich dabei an international gültigen Rahmenwerken Richtung zu fördern. Weiter werden ausgewählte aussenpoli- (Agenda 21, Deklaration von Johannesburg für nachhaltige tische Aktivitäten aufgeführt, sofern diese für die Zielerrei- Entwicklung, «Die Zukunft, die wir wollen», Agenda 2030). Die chung in der Schweiz relevant sind. Die Massnahmen haben Vision ist nicht verpflichtend. Sie dient aber als langfristige keinen Anspruch auf Vollständigkeit, sondern stellen vielmehr Orientierung, in welche Richtung sich die Schweiz in wichti- Schwerpunkte in den jeweiligen Politikbereichen dar. Sie wer- gen Themenbereichen weiterentwickeln sollte, und ist somit den zudem in Form einer regelmässig aktualisierten und auf
S T R AT E G I E N A C H H A LT I G E E NT W I C K LU N G 2 0 1 6 – 2 0 1 9 AKTIONSPLAN der Webseite des ARE publizierten Massnahmentabelle ge- Die Menschen sind sich der Auswirkungen ihres Handelns nauer beschrieben (www.are.admin.ch/sne). und Konsums auf Mit- und Umwelt bewusst. Ein umwelt- freundlicher, ressourcenschonender und gesunder Lebens- Indikatoren zur Messung der Entwicklung stil ist attraktiv und leicht umzusetzen. Die allgemeine Entwicklung in den thematischen Handlungs- Wichtigste mittelfristige Herausforderungen bis 2030 feldern wird mithilfe der Indikatoren des Nachhaltigkeitsmoni- torings MONET verfolgt (siehe Kap. 7.1). Diese Indikatoren Die internationale Staatengemeinschaft identifiziert im Rah- beziehen sich in der Regel auf die langfristige Vision. Bei der men der Agenda 2030 folgendes Ziel (SDG): Auswahl wurde darauf geachtet, dass die Indikatoren nach Möglichkeit die spezifischen Ziele der einzelnen Handlungs- felder berücksichtigen. • Ziel 12: Nachhaltige Konsum- und Produktionsmuster sicherstellen Für die Schweiz stellen sich dabei folgende besonders wich- tige Herausforderungen: 4.2. HANDLUNGSFELDER • Die Umweltauswirkungen des Schweizer Konsums über- steigen das naturverträgliche Mass. Die Schweiz überschrei- tet heute schon in verschiedenen Bereichen die planetaren Belastbarkeitsgrenzen. Zwar sind bei gewissen Themen Ver- besserungen der Ressourceneffizienz erkennbar, in wichtigen Bereichen führte dies bisher aber nur dazu, dass die Umwelt- belastung langsamer stieg als die Wirtschaftsleistung. Insbe- Der Aktionsplan ist in neun thematische Handlungsfelder ge- sondere führt der steigende Konsum weiterhin zu wachsen- gliedert. Diese umfassen die für die nachhaltige Entwicklung dem Druck auf die Umwelt, vor allem im Ausland. Neben ihren der Schweiz zentralen Themen sowie die Massnahmen des Umweltauswirkungen haben die Produktions- und Konsum- Bundesrats in der laufenden Legislaturperiode. muster auch einen wesentlichen Einfluss auf Arbeitsbedin- gungen weltweit, die Einhaltung von Menschenrechten und einen fairen Wettbewerb, die Berücksichtigung von Verbrau- cherinteressen oder die Bekämpfung von Korruption. Die 4.2.1. Herstellung und der Konsum von Gütern (Produkten, Dienst- Handlungsfeld 1 – Konsum und Produktion leistungen, Bauwerken) sind deshalb so auszurichten, dass sie über ihren gesamten Lebensweg hohen wirtschaftlichen, ökologischen und sozialen Anforderungen genügen. Dabei ist Langfristige Vision die gesellschaftliche Verantwortung der Unternehmen (Cor- porate Social Responsibility, CSR) von zentraler Bedeutung, Das Vorsorge- und Verursacherprinzip wird von Staat und sei es durch die Entwicklung von nachhaltigkeitsorientierten Unternehmen national wie international konsequent ange- Geschäftsstrategien, durch die entsprechende Gestaltung von wendet. Bei der Produktion und der Erstellung von Dienst- Produkten und Produktionsprozessen oder durch die Über- leistungen nehmen die Unternehmen ihre gesellschaftliche nahme von Standards und Normen im Bereich des umwelt- Verantwortung im In- und Ausland wahr, einschliesslich der und sozialverantwortlichen Handelns. Es gilt, die Prinzipien der Achtung der Menschenrechte und der Einhaltung von Sozi- CSR in Zukunft weiter zu stärken und auch die Vorbildfunktion alstandards. Entlang der gesamten Wertschöpfungsketten der öffentlichen Hand in diesem Bereich zu verbessern. Staat- werden ökologische Belastungen gering gehalten und die liches Handeln und private Aktivitäten sind dabei zu kombinie- natürlichen Ressourcen schonend genutzt. ren und gut aufeinander abzustimmen. Die Grundversorgung mit lebensnotwendigen Gütern und Dienstleistungen ist für die gesamte Bevölkerung langfristig • Konsumentinnen und Konsumenten können durch ihre Nachfrage ebenfalls einen wichtigen Beitrag zur nachhaltigen gewährleistet. Konsum- und Produktionsgüter werden res- Entwicklung leisten. Deshalb müssen die Informationen über sourceneffizient, gesundheitlich unbedenklich und sozial- die Umweltbelastung und die sozialen Auswirkungen von Pro- und umweltverträglich hergestellt. Gebrauchsgüter sind dukten verbessert und das Angebot an umweltfreundlicheren verbrauchsarm, langlebig, leicht reparierbar und gut wieder- und sozialverträglichen Konsumgütern und Dienstleistungen verwertbar konzipiert und gestaltet. Der Einsatz der Güter gezielt gestärkt werden. Ein weiteres wichtiges Element ist erfolgt haushälterisch, und nach ihrem Gebrauch werden sie dabei die Information und Sensibilisierung der Konsumentin- soweit sinnvoll wiederverwertet. Über ihre Eigenschaften nen und Konsumenten für nachhaltigere Kaufentscheide und und externen Effekte ist entlang der Wertschöpfungsketten ressourcenschonendes Nutzugsverhalten. und über den gesamten Lebenszyklus hinweg Transparenz geschaffen.
16/17 • Die Schweiz ist europaweit das Land mit dem höchsten Siedlungsabfallaufkommen. Dieses ist durch Vermeidungs- Ziel 1.2 massnahmen bei der Produktion, dem Transport, der Vertei- Unternehmen schöpfen ihre Ressourceneffizienz durch lung und dem Konsum zu reduzieren. Neben der effizienten eine optimale Gestaltung ihrer Produktionsprozesse und Nutzung und Wiederverwertung von Konsum- und Produkti- Produkte aus. onsgütern besteht eine wesentliche Herausforderung darin, schon bei ihrem Design nicht nur deren Herstellung und Nut- Massnahmen des Bundesrats zur Zielerreichung: Im Rahmen zung, sondern auch die Entsorgung mit zu berücksichtigen. der Umsetzung des Aktionsplans Grüne Wirtschaft4 will der Zudem gehören der Schutz von nicht erneuerbaren Ressour- Bund in Zusammenarbeit mit der Wirtschaft wirksame Krite- cen (wie etwa seltene Erden), die effiziente Nutzung erneuer- rien von etablierten Nachhaltigkeitsstandards und -initiativen barer Ressourcen und die Schliessung von Stoffkreisläufen identifizieren, um anschliessend mit freiwilligen Massnahmen (z. B. Phosphat) zu den dringendsten Aufgaben. bei relevanten Rohstoffen und Produkten deutliche und mess- bare Reduktionen der Umweltbelastungen zu erzielen. Weiter • Ein Drittel der von der Schweiz im In- und Ausland verur- sachten Umweltbelastung ist auf unsere Ernährung zurück- unterstützt er das Netzwerk Ressourceneffizienz Schweiz Reffnet.ch5. Dieses bietet Unternehmen einen einfachen Zu- zuführen. Die ressourcenschonende und umweltfreundliche gang zu einer Potenzialanalyse für die Einsparung von Mate- Herstellung von Nahrungsmitteln und die Vermeidung von rial, Energie und Kosten und zeigt Massnahmen auf, welche Nahrungsmittelverschwendung sind deshalb von besonderer die Ressourceneffizienz steigern. Bedeutung. Leuchtturmprojekte sollen bei produzierenden Betrieben und Ziele des Bundesrats bis 2030 und Massnahmen als Branchen eruiert und bekannt gemacht werden. Ein Schwer- Beitrag zu deren Erreichung in den Jahren 2016–2019 punkt liegt dabei im Bereich des Ökodesigns, eines Gestal- tungsansatzes für Produkte, um durch verbessertes Produkt design Umweltbelastungen über den gesamten Lebensweg Ziel 1.1 zu mindern. Dieses soll durch den Aufbau von Fachkom Unternehmen nehmen ihre gesellschaftliche Verantwortung petenzen weiter gefördert werden4. in der Schweiz und im Ausland – überall dort, wo sie tätig sind – wahr. Ziel 1.3 Massnahmen des Bundesrats zur Zielerreichung: CSR ist der Die wirtschaftlichen und technischen Potenziale zur Schlies Beitrag der Wirtschaft an eine nachhaltige Entwicklung. Dem sung von Stoffkreisläufen sind genutzt. Staat kommt dabei eine komplementäre Rolle zu. Im Rahmen des Positionspapiers Gesellschaftliche Verantwortung von Massnahmen des Bundesrats zur Zielerreichung: Durch die Unternehmen1 fördert der Bund verantwortungsvolle Unter- Schliessung von Stoffkreisläufen besteht ein Potenzial, aus nehmensführung in vier strategischen Stossrichtungen. Diese heutigen Abfällen, die entsorgt werden müssen, Wertstoffe umfassen das Mitgestalten der CSR-Rahmenbedingungen, werden zu lassen, die wieder produktiv eingesetzt werden die Sensibilisierung und Unterstützung der Schweizer Unter- können. Der Bund engagiert sich deshalb für die Schaffung nehmen, die Förderung der CSR in Entwicklungs- und Transi- von Grundlagen und Rahmenbedingungen, damit bei politi- tionsländern sowie die Förderung der Transparenz. Im Bereich schen und unternehmerischen Entscheiden eine gesamtheit- des internationalen Schutzes der Menschenrechte ist ein na- liche Lebenswegbetrachtung der Materialien und Produkte im tionaler Aktionsplan für die Umsetzung der UNO-Leitprinzipien Vordergrund steht4. Schwerpunkte sind die Abfallvermeidung, für Wirtschaft und Menschenrechte2 in Erarbeitung. Der Bund die stoffliche Verwertung von Abfällen und Bauteilen aus dem setzt sich auf nationaler wie internationaler Ebene für die Um- Bauwesen und das Recycling von Metallen, insbesondere die setzung dieser Leitprinzipien in verschiedenen Sektoren und Möglichkeit, seltene technische Metalle zurückzugewinnen. Initiativen ein. Dies betrifft insbesondere die Durchführung Neben der Schaffung von Grundlagen und koordinierenden nicht rechtsverbindlicher menschenrechtlicher Sorgfaltsprü- Massnahmen wird die Schliessung von Stoffkreisläufen ins- fungen durch Unternehmen und den Zugang zu Wiedergut- besondere durch die Revision der Verordnung über die Ver- machung. Im Bereich des Rohstoffabbaus und -handels trägt meidung und die Entsorgung von Abfällen (VVEA)6 gestärkt, die Umsetzung der Empfehlungen des Grundlagenberichts beispielsweise für Metalle aus Verbrennungsrückständen, Rohstoffe3 dazu bei, dass Unternehmen ihre gesellschaftliche biogene Abfälle, Phosphorrückgewinnung aus Klärschlamm Verantwortung in diesem Bereich in der Schweiz und im Aus- und Bauabfälle. Dabei wird auch der Eliminierung von persis- land wahrnehmen. tenten organischen Schadstoffen und der Separierung von toxischen Schwermetallen aus den Stoffkreisläufen Rech- nung getragen. Weiter unterstützt der Bund den Ressourcen- trialog 20307, ein Dialogforum zwischen Staat, Wirtschaft und Gesellschaft, für die Transformation der heutigen Abfallwirt- schaft in eine Ressourcenwirtschaft.
S T R AT E G I E N A C H H A LT I G E E NT W I C K LU N G 2 0 1 6 – 2 0 1 9 AKTIONSPLAN Chemikalien oder Fahrzeugen für die Information und den Ziel 1.4 Schutz der Konsumentinnen und Konsumenten ein. Durch die Konsumentinnen und Konsumenten verfügen über ausrei- Energieetikette9 besteht zudem ein wirkungsvolles Instru- chend Informationen, um Kaufentscheide basierend auf ment, um über die energetischen Eigenschaften von Elektro- Qualitäts-, Sicherheits- und Gesundheitsaspekten sowie in und Informatikgeräten, Personenwagen, Fenstern und weite- Kenntnis von ökologischen und sozialen Auswirkungen tref- ren Produkten zu informieren. fen zu können. Die bestehende Transparenz über Produkteigenschaften reicht Massnahmen des Bundesrats zur Zielerreichung: Die Infor- jedoch noch nicht aus. Deshalb erarbeitet der Bund die ent- mation der Konsumentinnen und Konsumenten über Aspekte sprechenden methodischen Grundlagen zur ökologischen der Qualität, Sicherheit und Gesundheit von Produkten und Bewertung von Produkten und Rohstoffen über den gesamten deren Auswirkungen auf Umwelt und Gesellschaft ist ein Lebenszyklus4. Auf internationaler Ebene engagiert er sich zentraler Bestandteil für die Förderung des nachhaltigen Kon- ausserdem für eine Harmonisierung der unterschiedlichen sumverhaltens. Der Bund fördert die Information und Sensi- Bilanzierungsmethoden und Datenbanken. bilisierung von Konsumentinnen und Konsumenten durch die Unterstützung von Konsumentenorganisationen8 und die Bereitstellung von Informationsmitteln wie der Übersicht über Labels4. Weiter setzt er sich im Rahmen von Marktüberwa- chungen und Kontrollen in verschiedenen Bereichen wie Holz, MATERIALINTENSITÄT KONSUM VON BIOPRODUKTEN Inländischer Rohstoffverbrauch (RMC) im Verhältnis zum Bruttoinland Anteil der Ausgaben für Bioprodukte an den Gesamtausgaben für Nahrungs- HF1_9-1 ussabdruck Materialintensität der Importe produkt, real (mit Referenzjahr 2005) HF1_9-3 Konsum mittel und Getränke HF1_9-2 Material-Fussabdruck d von Bio-Produkten (Privathaushalte) Index 2000 = 100 Prozent 110 10 250 110 10 105 8 200 105 8 100 100 6 150 6 95 95 4 100 90 4 90 85 2 50 2 95 80 80 0 0 0 2000 2002 2004 2006 2008 2010 2012 2014 1998 2000 2002 2004 2006 2008 2010 2012 2014 2013: provisorisch Quelle: BFS – Haushaltsbudgeterhebung 2000 4 2005 2006 2007 2008 2009 Quellen: 2001 2010 2011 BFS 2002 – 2013 2012 Umweltgesamtrechnung, 2003 2004 2005 2006 2007Volkswirtschaftliche 2014 2008 2009 2010 2011 Gesamtrechnung 2012 2013 2014 1998 2000 2002 2004 2006 200820002010 2001 2002 2003 2004 2012 2005 2006 2007 2008 2014 MATERIAL-FUSSABDRUCK DER IMPORTE TOTAL DER PRODUZIERTEN SIEDLUNGSABFÄLLE Importe in Rohstoffäquivalenten (Berücksichtigung aller Materialien, die für Gesamtmenge der Abfälle, die aus Haushalten stammen, sowie andere die Herstellung und den Transport von Gütern und Dienstleistungen bis zum Abfälle vergleichbarer Zusammensetzung aus Industrie und Gewerbe, ein- on Bio-Produkten HF1_9-2 Material-Fussabdruck der Importe Grenzübertritt verwendet werden) HF1_9-5 Total der produzierten Siedlungsabfälle HF1_9-3 Konsum von Bio-Produ schliesslich der separat gesammelten Abfälle Millionen Tonnen Millionen Tonnen 10 10 250 10 8 8 200 8 6 6 150 6 4 4 100 4 50 2 2 2 0 0 0 0 2000 2002 2004 2006 2008 2010 2012 2014 1980 1985 1990 1995 2000 2005 2010 2015 Quelle: BFS – Umweltgesamtrechnung Ab 2004 ohne importierte Abfälle 2004 2006 200820002010 2012 2001 2002 2014 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 1980 1985 1990 1995 1998 2000Quelle: BAFU –2000 2005 2010 200220152004 Abfallstatistiken 2006 2
18/19 gung und Sport und unterstützen das soziale Leben und die Ziel 1.5 ökologische Vernetzung. Der private Konsum trägt zur Reduktion des Ressourcenver- brauchs und der damit zusammenhängenden Umweltbelas- Die Erneuerung und Weiterentwicklung von Hochbauten und tung bei. Infrastrukturen berücksichtigen deren gesamten Lebens zyklus. Sowohl der Bau als auch der Betrieb erfolgen wirt- Massnahmen des Bundesrats zur Zielerreichung: Im Interesse schaftlich, ressourcenschonend, sozialverträglich, natur einer langfristig gesicherten Wohlfahrt engagiert sich der Bund gefahrengerecht und risikobewusst. für die Verbreitung von umweltverträglichen und ressourcen- schonenden Konsummustern4. Mittels Informations- und Wichtigste mittelfristige Herausforderungen bis 2030 Sensibilisierungsmassnahmen werden ressourcenschonende Kauf- und Nutzungsentscheide gefördert. Diese sollen dazu Die internationale Staatengemeinschaft identifiziert im Rah- beitragen, dass die verschiedenen Akteure die wichtigsten men der Agenda 2030 folgende Ziele (SDG): Umweltauswirkungen kennen und wissen, wie diese reduziert werden können. Zudem werden Analysen zur Identifikation der prioritären Handlungsbereiche und der dafür sinnvollen Inst- • Ziel 9: Eine widerstandsfähige Infrastruktur aufbauen, breitenwirksame und nachhaltige Industrialisierung rumente durchgeführt. Zur Reduzierung der Nahrungsmittel fördern und Innovationen unterstützen abfälle wird sich der Bund weiterhin mit gezielten Sensibilisie- rungsmassnahmen engagieren und prüfen, mit welchen • Ziel 11: Städte und Siedlungen inklusiv, sicher, wider standsfähig und nachhaltig gestalten Massnahmen Berufsleute befähigt werden können, ihren spe zifischen Beitrag zu leisten. Ferner sollen mit einer umfassen- Für die Schweiz bestehen dabei folgende besonders wichtige den Datenerhebung die Grundlagen zu den Nahrungsmittel Herausforderungen: abfallmengen in der Schweiz verbessert werden. • Seit Jahrzehnten geht in der Schweiz gutes Kulturland verloren, und der Druck auf die landschaftliche Qualität durch Zerschneidung und Zersiedlung ist nach wie vor hoch. Dies beeinträchtigt die Biodiversität, die Regenerationsfähigkeit der natürlichen Ressourcen sowie die Lebensqualität und das Potenzial für Erholung, Freizeit und Tourismus. Zudem 4.2.2. führt der Verlust von Kulturland auch dazu, dass weniger Handlungsfeld 2 – Siedlungsentwicklung, Fläche für die bodenabhängige Produktion von Nahrungsmit- teln zur Verfügung steht. Es gilt, die Anstrengungen für eine Mobilität und Infrastruktur haushälterische Bodennutzung zu verstärken und die Sied- lungsentwicklung noch konsequenter nach innen zu lenken. Langfristige Vision Die Innenentwicklung ist dabei so auszugestalten, dass die Siedlungsgebiete ihre Attraktivität behalten oder steigern und Agglomerationen, städtische und ländliche Räume sowie ein geeignetes Angebot an Freiräumen und Infrastrukturen Berggebiete nutzen ihre spezifischen Entwicklungsmög- für die Bedürfnisse der Bewohnerinnen und Bewohner be- lichkeiten in grenzüberschreitender Zusammenarbeit. Das steht. Ausserdem sind bei der Raumplanung die Risiken Kulturland ist weitgehend erhalten und der Umgang mit durch Naturgefahren und weitere relevante Gefahren zu be- Landschaft erfolgt schonend und unter Erhaltung des regi- achten und Chancen zu nutzen, Siedlungen und Infrastruktu- onsspezifischen Charakters. ren widerstandsfähig zu gestalten. Die Verkehrssysteme und die Siedlungsentwicklung sind aufeinander abgestimmt. Die Verkehrsträger sind systema- • Neben dem raumplanerischen Handlungsbedarf ist ins besondere der hohe Energie- und Ressourcenbedarf von tisch vernetzt und ergänzen sich optimal. Das gesamte Siedlungen eine zentrale Herausforderung. Im Bereich der Verkehrssystem ist langfristig und verursachergerecht Gebäude und Infrastrukturen konnten bisher wichtige Grund- finanziert und umweltverträglich. Multifunktionale Zentren lagen und Instrumente für nachhaltiges Bauen geschaffen verknüpfen Arbeits-, Freizeit-, Wohn- und Konsumangebote werden. Diese gilt es weiterzuentwickeln und sowohl bei und sorgen damit für kurze Wege und ein gemässigtes Ver- Neubauten als auch im Bestand in der Breite umzusetzen. kehrsaufkommen. Auch im Verkehr konnten Verbesserungen der Umwelteffi zienz erzielt werden, aber beim Energieverbrauch und den Das Bevölkerungs- und Arbeitsplatzwachstum konzentriert Treibhausgasemissionen hat noch keine Trendwende statt- sich auf bereits besiedelte Gebiete. Siedlungen zeichnen gefunden. Neben der Marktdurchdringung neuer, effizienter sich durch eine hohe Lebens- und Umweltqualität, Sicher- Technologien besteht die Herausforderung darin, unnötigen heit und Baukultur aus, der Denkmalbestand ist erhalten. Verkehr zu vermeiden und gleichzeitig eine zuverlässige und Erholungsgebiete und naturnahe Freiräume bilden ein sichere Grundversorgung an Mobilität für alle Bevölkerungs- attraktives Netzwerk für Freizeit, Naturerlebnisse, Bewe- gruppen in allen Landesteilen zu gewährleisten.
S T R AT E G I E N A C H H A LT I G E E NT W I C K LU N G 2 0 1 6 – 2 0 1 9 AKTIONSPLAN Ziele des Bundesrats bis 2030 und Massnahmen als beitet und gestärkt werden soll, verfolgt. Im Rahmen einer Beitrag zu deren Erreichung in den Jahren 2016–2019 integralen Bodenpolitik soll die Koordination des Bodenschut- zes durch eine Bodenstrategie18 verstärkt werden. Diese zielt darauf ab, Schutz- und Nutzungsansprüche an den Boden Ziel 2.1 durch eine multifunktionelle Sichtweise zu verbinden und da- Die Raumentwicklung ist polyzentrisch und zeichnet sich mit die verfügbare Fläche bestmöglich zwischen den ver- durch ein starkes Städtenetz aus. Die regionalen Stärken schiedenen Ansprüchen zu verteilen. sind genutzt. Massnahmen des Bundesrats zur Zielerreichung: Das Raum- Ziel 2.3 konzept Schweiz10 hält die von allen drei Staatsebenen Neuer Wohnraum entsteht über eine qualitativ hochwertige gemeinsam getragene Vorstellung für eine nachhaltige räum- bauliche Innenentwicklung. Es bestehen ausreichend auf die liche Entwicklung fest. Es fördert die Zusammenarbeit in Bedürfnisse der Bewohnerinnen und Bewohner ausgerich- grossregionalen Handlungsräumen und über Staatsebenen tete Freiräume. hinweg (funktionale Räume). Schwerpunkte sind die Fokus- sierung der Siedlungsentwicklung auf urbane und ländliche Massnahmen des Bundesrats zur Zielerreichung: Die Förde- Zentren (polyzentrische Raumentwicklung), deren Vernetzung rung einer Siedlungsentwicklung nach innen ist ein zentrales sowie die Förderung regionaler Stärken. Unter anderem im Anliegen des Bundes, setzt jedoch die vorhandenen Freiflä- Rahmen der Agglomerationspolitik des Bundes 2016+11, der chen innerhalb der Siedlungen unter Druck. Innenentwicklung Agglomerationsprogramme Verkehr und Siedlung12 und der heisst nicht, möglichst viel Nutzfläche pro Arealfläche zu pro- Politik des Bundes für die ländlichen Räume und Bergge- duzieren. Sie bedeutet, bauliche Entwicklungen im Siedlungs- biete13 setzt sich der Bund für diese Schwerpunkte ein. gebiet voranzutreiben, die sich sorgsam mit Freiräumen und der Identität des Ortes auseinandersetzen, und dabei mehr Berggebiete und ländliche Räume profitieren nicht gleicher- Wohneinheiten – und nicht grössere Wohnungen pro Kopf – massen von der Schweizer Wachstumsdynamik wie die Ag- zu realisieren sowie eine höhere Lebensqualität zu schaffen. glomerationen. Um den Strukturwandel dieser Regionen zu Das Wohnforschungsprogramm des Bundes19 setzt sich mit bewältigen und ihre Wettbewerbsfähigkeit zu halten oder zu diesen und anderen aktuellen Themen wie der effizienten Nut- steigern, werden sie durch die Politik des Bundes für die länd- zung des Wohnraums auseinander, um Lösungsansätze für lichen Räume und Berggebiete13 und die Neue Regional die aktuellen Herausforderungen zu liefern. Im Rahmen der politik14 (NRP) unterstützt. Weiter werden Regionen, die be- Modellvorhaben Nachhaltige Raumentwicklung 2014–201820 sonders hohe Natur- und Landschaftswerte besitzen, für die werden innovative Projekte unterstützt, welche sich einerseits Errichtung und den Betrieb von Pärken von nationaler Bedeu- für die Umsetzung einer qualitätsvollen Siedlungsentwicklung tung mittels Finanzhilfen und des Parklabels15 unterstützt. nach innen und andererseits für die Freiraumentwicklung in Agglomerationen engagieren. Ziel 2.2 Die Siedlungsentwicklung nach innen und das Verkehrsver- Die Zersiedlung ist eingedämmt, und das Siedlungswachs- halten stehen in enger Wechselwirkung und bedingen sich tum findet nur innerhalb von vorgesehenen Entwicklungsge- gegenseitig. Für die Umsetzung einer nachhaltigen Mobilität bieten und Korridoren statt. Kulturland und Naturräume sind mit reduziertem Verkehrsaufkommen werden Planerinnen weitgehend vor einer weiteren Überbauung geschützt. und Planer, Bauherrschaften und Verwaltungen mit verschie- denen Instrumenten für das Mobilitätsmanagement21 unter- Massnahmen des Bundesrats zur Zielerreichung: In urbanen stützt, beispielsweise in Wohnsiedlungen. Räumen wird eine koordinierte und vorausschauende Planung von Siedlung, Landschaft und Verkehr angestrebt. Diese Ent- wicklung wird durch die Agglomerationsprogramme Verkehr Ziel 2.4 und Siedlung12 unterstützt, welche als langfristiges Planungs- Hoch- und Tiefbauten werden nach anerkannten Standards instrument aus einer Gesamtsicht heraus und grenzüber- der Nachhaltigkeit geplant, erstellt, betrieben und weiterent- schreitend agieren. Wichtige Kriterien sind – neben verkehr wickelt. Sie stellen eine über den gesamten Lebenszyklus lichen Aspekten – die Förderung der Siedlungsentwicklung optimierte Lösung dar. nach innen sowie die Verminderung der Umweltbelastung und des Ressourcenverbrauchs. Über den Sachplan Verkehr16 Massnahmen des Bundesrats zur Zielerreichung: Zur zielge- werden die dafür notwendigen Grundsätze für die Koordina- richteten Unterstützung der vielfältigen Aktivitäten im Bereich tion der Verkehrsinfrastruktur mit der Raumentwicklung sowie des nachhaltigen Bauens fördert der Bund die Vernetzung und die Koordination zwischen den Verkehrsträgern festgelegt. Koordination der Akteure. Dazu unterstützt er das Netzwerk Nachhaltiges Bauen Schweiz (NNBS)22 sowie dessen Stan- Der quantitative Bodenschutz und die langfristige Erhaltung dard für nachhaltiges Bauen im Hochbau (SNBS) und ein von geeignetem Kulturland werden mittels des Sachplans entsprechendes Label. Weiter stärkt er die Abstimmung zwi- Fruchtfolgeflächen17, der in den kommenden Jahren überar- schen öffentlichen und privaten Bauherren23 und fördert da-
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