Schutzkonzept für Wintersportorte - Crossiety
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
Schutzkonzept Wintersportort «Kandersteg» 1. Ausgangslage Gemäss den Beschlüssen vom 18.12.2020 von Bund und Kanton sind über die Festtage die Infrastrukturen zur Beförderung von Personen im Skigebiet offen; die Restaurants sind ge- schlossen. Vorbehalten bleiben kurzfristige Anordnungen des Kantons, der die epidemiologi- sche Entwicklung mit einem Ampelsystem laufend beurteilt; die Beschlüsse gelten bis zum 28.02.2021. Die Bestimmungen des Bundes sprechen verschiedene Akteure an, so die Kantone, die Win- tersportorte (Gemeinden), die Skigebiete (Bergbahn-/Skiliftbetreiber), die Gastronomiebe- triebe, Läden, Sportanlagen, Museen, usw. Folgende (bereits länger bekannte) Eckwerte gelten für das gesamte Konzept: Es ist unabdingbar, dass die Empfehlungen des BAG angewendet werden (Abstand hal- ten, Schutzmaske tragen, bei Symptomen testen). Es bestehen bereits Konzepte, die höchstens optimiert werden müssen. Es werden verhältnismässige Lösungen ohne weitere Einschränkungen angestrebt. Über die Festtage 2020/2021 ist mit einer Spitzenbelastung zu rechnen; die Situation wird auch den weiteren Saisonverlauf beeinflussen. Auf diesen Umstand sind die zu treffenden Massnahmen entsprechend auszurichten. 2. Rechtsgrundlagen Grundlagen Bund Verordnung über Massnahmen in der besonderen Lage zur Bekämpfung der Covid-19- Epidemie (Covid-19-Verordnung besondere Lage, SR 818.101.26), nachfolgend «Co- vid-19-V Bund»: https://www.admin.ch/opc/de/official-compilation/2020/5813.pdf. Grundlagen Kanton Verordnung über Massnahmen zur Bekämpfung der Covid-19-Epidemie (Covis-19-Ver- ordnung BSG 815.123) nachfolgend «Covid-19-V Kanton»: https://www.sta.be.ch/sta/de/index/gesetzgebung/gesetzgebung/ausserordentlichevero- effentlichungen.html Covid-19-Homepage Kanton https://www.besondere-lage.sites.be.ch/besondere-lage_sites/de/index/corona/ in- dex.html 3. Organisation der Task Force Der Koordination zwischen den verschiedenen Akteuren kommt grosse Bedeutung zu. Dabei geht es nicht nur um eine einmalige Absprache, sondern auch um die Absprache bezüglich gemachter Erfahrungen und um rasche Verbesserung von Schwachstellen. Es ist unerlässlich, dass diese Herausforderungen partnerschaftlich angegangen werden. Es erscheint deshalb angezeigt, dass die Gemeinde eine Arbeitsgruppe schafft, um die Umset- zung der Massnahmen zu begleiten Mitglieder der Task Force für die einzelnen Bereiche sind (weitere Fachspezialisten werden fallweise beigezogen): Name Vorname Bereich Mobile Nummer/ E-Mail Loretan Sara Leitung sara.loretan@gemeindekandersteg.ch Ryter Franziska Leitung Stellvertreterin franziska.ryter@gemeindekandersteg.ch Allenbach Anita Sekretariat anita.allenbach@gemeindekandersteg.ch Wandfluh Christoph Betrieb Oeschinensee christoph.wandfluh@oeschinensee.ch Seite 2 von 17
Schutzkonzept Wintersportort «Kandersteg» Name Vorname Bereich Mobile Nummer/ E-Mail Hiltbrand Marcel Betrieb Sunnbüel marcel.hiltbrand@sunnbuel.ch Minnig Kurt Langlaufzentrum elektro-grossen@bluewin.ch Künzi Carolyn Skischule info@snow-storm.ch Maeder Patric Gastronomie/Lager patric.maeder@doldenhorn.ch Grossen Svenja Gewerbe/Läden info@grossen-sport.ch Gurtner Erwin Verkehr erwin.gurtner@bluewin.ch Dr. Pilz Henrik Gesundheit hendrik.pilz@arztpraxis-kandersteg.ch Reber James Öffentlicher Raum james.reber@gemeindekandersteg.ch Reichen Sonja Tourismus sonja.reichen@kandersteg.be-welcome.ch 4. Schutzkonzept Gemeinde Kandersteg als Gemeinde mit „Skigebieten und zahlreichen Wintersportgästen“ gilt als Win- tersportort (vgl. Art. 24a Covid-19-V Kanton), der bis spätestens am 18.12.2021 (vgl. Art. 14a Abs. 4 Covid-19-V Bund) ein Schutzkonzept (Konzept) erarbeiten und umsetzen muss (vgl. Art. 5b Covid-19-V Bund). Die im Konzept enthaltenen Massnahmen sollen das Einhalten der Abstandsvorgaben gewährleisten, Menschenansammlungen im öffentlichen Raum vermeiden und die Schnittstellen zu den Konzepten der Betreiber von Skiinfrastrukturanlagen regeln. Massnahmen Nr. Was Wer Termin Erl 1 Erstellen Schutzkonzept GRP 13.12.2020 i.O. 2 Koordinationssitzung mit Task Force der Gemeinde GRP 14.12.2020 i.O. 3 Schlussredaktion Schutzkonzept GRP 16.12.2020 i.O. 4 Zirkularbeschluss Gemeinderat GRP 17.12.2020 i.O. 5 Abgabe Schutzkonzept an RSTA (Fassung Gemeinderat) GRP 17.12.2020 i.O. 6 Überarbeiten Schutzkonzept nach Änderung Covid-19-V Bund GRP 20.12.2020 i.O. 7 Abgabe überarbeitetes Schutzkonzept an RSTA GRP 22.12.2020 i.O. 5. Rahmenbedingungen 5.1. Arealbetrachtung Als «Areal» wird betrachtet: - Bei Betrieben das Gelände, auf dem ein Betrieb domiziliert ist, dem Betrieb zur Verfü- gung stehende weitere Flächen (z.B. Parkplätze, Umschlagplätze) sowie die davor liegenden Zugangs- und Wartebereiche (auch wenn im öffentlichen Raum liegend). - Bei Skigebieten die Gesamtheit der Beförderungsanlagen eines Betreibers, inkl. der zugehörigen Skipisten, Schlittelwege und anderen Schneesportanlagen. Der Betreiber ist auf seinem Areal für die Einhaltung des Schutzkonzeptes zuständig. Massnahmen Nr. Was Wer Termin Erl 1 Koordinationssitzung mit Task Force der Gemeinde Task Force 14.12.2020 i.O. 2 Überprüfen der Arealbetrachtung bei Hotel/Gastrono- Betreiber 15/16.12.2020 i.O. mie/Läden (inkl. Trottoir als öffentlicher Grund) 3 Anpassen des Schutzkonzeptes gem. Arealbetrachtung Betreiber 17.12.2020 i.O. Seite 3 von 17
Schutzkonzept Wintersportort «Kandersteg» Massnahmen Nr. Was Wer Termin Erl 4 Überwachen der Massnahmen im öffentlichen Raum Betreiber Laufend 5.2 Öffnungszeiten Art. 5b Abs. 2 Bst. a Covid-19-V Bund verlangt, dass die Gemeinden die Öffnungszeiten von Geschäften und Restaurationsbetrieben koordinieren und die davor liegenden Zugangs- und Wartebereiche im öffentlichen Raum ausgestalten. Die Gemeinde kann jedoch diesbezüglich keinen Zwang ausüben. Damit soll erreicht werden, dass die Gäste verteilt über den ganzen Tag die Geschäfte und Restaurationsbetriebe besuchen und nicht gleichzeitig und geballt auftreten. Dies bedingt Absprache mit den Geschäftsführenden dieser Anbieter. Öffentlich zugängliche Geschäfte oder Betriebe, die Dienstleistungen anbieten, wie Poststel- len, Banken, Reisebüros oder Coiffeure, einschliesslich entsprechender Angebote zur Selbstbedienung, müssen zwischen 19.00 und 06.00 Uhr und an Sonntagen geschlossen bleiben; davon ausgenommen sind: Gesundheitseinrichtungen wie Arztpraxen, soziale Ein- richtungen, Dienststellen der öffentlichen Verwaltung und der Polizei, Schalter von Betrieben des öffentlichen Verkehrs, Automaten für den Bezug einer Dienstleistung, insbesondere für den Geldbezug. 5.2.1 Läden Ab 18.01.2021 sind Einkaufsläden sowie Märkte im Freien für das Publikum geschlossen. Zulässig ist das Abholen bestellter Waren vor Ort. Ausgenommen sind: Lebensmittelläden und sonstige Läden, soweit sie Lebensmittel oder andere Güter des kurzfristigen und tägli- chen Bedarfs verkaufen. Apotheken und Drogerien. Geschäfte für Reparatur und Unterhalt z.B. Schuhmacherei, Autogaragen, Fahrradgeschäfte, Skiservice, Uhrenmacher, Bau- und Gartenfachläden, Blumengeschäfte. Das Aufstellen von Marktständen zum Verkauf von Waren «über die Gasse» ist nicht erlaubt. Sportgeschäfte können an Sonn- und Feiertagen bestelltes Mietmaterial bereitstellen und zu- rücknehmen; sie haben dabei den direkten Kundenkontakt zu vermeiden. Massnahmen Nr. Was Wer Termin Erl 1 Koordinationssitzung mit Task Force der Gemeinde Task Force 14.12.2020 i.O. (Hinweis: Bedarf verlängerte Öffnungszeiten wird bejaht) 2 Diskussion Handlungsbedarf durch Gewerbe/Gastronomie Task Force 14.12.2020 i.O. . Überprüfen Warteräume vor Betrieben (> Betreiber) . Verlängerte Öffnungszeit (ja > Betreiber) . Festlegen von Zeitfenstern für Einheimische (nein) . Möglichkeit Verkauf über Markstände (nein) 3 Individuelle Anpassung der Öffnungszeiten Gewerbe bis 18.12. i.O 4 Kommunikation der getroffenen Massnahmen Gewerbe 18.12.2020 i.O 5 Anpassen Zugangsbeschränkung nach Covid-19-V Bund Gewerbe 13.01.2021 6 Überwachen der Umsetzung der Massnahmen Task Force Laufend 5.2.2 Gastronomie / Take Away Ab 22.12.2020 ist der Betrieb von Restaurations-, Bar- und Clubbetrieben sowie von Disko- theken und Tanzlokalen verboten. Seite 4 von 17
Schutzkonzept Wintersportort «Kandersteg» Restaurations- und Barbetriebe, die lediglich für Hotelgäste zur Verfügung stehen, dürfen mit Auflagen (vgl. Art. 5a Abs. 2 Bst. d Ziff. 1 – 4 Covid-19-V Bund) zwischen 06.00 und 23.00 Uhr und in der Nacht vom 31. Dezember auf den 1. Januar bis 01.00 Uhr geöffnet sein. Betriebe, die Speisen und Getränke als Take Away anbieten und Lieferdienste für Mahlzei- ten dürfen zwischen 06.00 und 23.00 Uhr geöffnet sein (vgl. Art. Art. 5a Abs. 2 Bst. a Covid- 19-V Bund) inkl. Sonn- und Feiertage. Ein reiner Getränkestand (z.B. vor einem Restaurant) entspricht nicht dem Begriff «Take A- way» und ist somit nicht zulässig. Der Verkauf von alkoholischen Getränken ist (sofern eine Betriebsbewilligung A vorliegt) nach Covid-19-V Bund zulässig. Es dürfen keine Sitzgelegen- heiten angeboten werden. Das Anbieten von Essen und Trinken vor dem Restaurant / Hotel ist verboten. Die Kunden müssen im Lokal bedient werden. Ausgenommen sind Imbissstand und Marronistand. Als Take Away gilt: Speisen und Getränke die zum direkten Verzehr gedacht sind (durch den Betrieb fertig zubereitete warme und kalte Speisen (Suppe, Hot Dog, Pizza etc. / Sandwich, Salat etc.) Getränke dürfen nur in geschlossenen Behälter (PET-Flaschen, Becher mit De- ckel o.ä.) verkauft werden. Die Take Away-Anbieter sind verantwortlich, dass die Sicherheitsabstände eingehalten wer- den. Entstehen Menschenansammlungen sind diese sofort aufzulösen. Take Away-Anbieter stellen zudem mit geeigneten Massnahmen sicher, dass Littering ver- mieden werden kann. Massnahmen Nr. Was Wer Termin Erl 1 Grundsatzdiskussion über Bedarf von Massnahmen Task Force 14.12.2020 i.O. 2 Diskussion Handlungsbedarf durch Gewerbe/Gastronomie Gastronomie 14.12.2020 i.O. (z.B. Optimierung Reservationssystem, Aufnahme/Ver- bleib von Patienten, Beschriftungen für Warteräume) 3 Kommunikation der getroffenen Massnahmen Gastronomie 18.12.2020 i.O 4 Anpassen Regelungen nach Covid-19-V Bund Gastronomie 22.12.2020 i.O 5 Überwachen der Umsetzung der Massnahmen Task Force Laufend 6. Schnittstellen zu weiteren Akteuren 6.1 Grundsätzliches Die Gemeinde ist in den Bereichen, wo die Arealbetrachtung gilt (vgl. Ziff. 5.1) nur subsidiär im Sinne der Überwachung der Konzeptumsetzung tätig. Der Gemeinde obliegt die Durch- setzung der Vorgaben im öffentlichen Raum (Abstand einhalten, Maske tragen; vgl. Ziff. 6.7). Die Gemeinde kann im Zusammenhang mit Massnahmen durch die weiteren Akteure keinen Zwang ausüben. 6.2 Betreiber von Skigebieten (Beförderungsanlagen) Die Betreiber der Skigebieten Oeschinensee sowie Sunnbüel – Gemmi verfügen über ein Schutzkonzept, das den Vorgaben des BAG sowie ihres Branchenverbandes entspricht. Sie holen auf der Grundlage des Schutzkonzept gem. Art. 5c Covid-19-V Bund eine Bewilligung beim Regierungsstatthalteramt ein. Restaurantbetriebe sind geschlossen, Take Away-Ange- bote sind erlaubt. Das Konzept der Skibetriebe regelt Schnittstellen oder Überschneidungen zum Schutzkon- zept der Gemeinde; die Detailabsprachen erfolgten im Rahmen des Koordinationsrapportes der Task Force vom 14.12.2020. Seite 5 von 17
Schutzkonzept Wintersportort «Kandersteg» Massnahmen Nr. Was Wer Termin Erl Erarbeiten Schutzkonzept zuhanden RSTA Betreiber 11.12.2020 i.O. . Personenfluss auf Zugangswegen (inkl. ab ÖV-Halt) . Aufenthalt von Personen im Kassen- und Wartebereich 1 . Koordination mit Schutzkonzept Gemeinde . Bei Take Away/Kioskbetrieb: Sitzgelegenheit . Oeschinensee: Ergänzung Nutzung gefrorener See 2 Sitzung Task Force (Koordinations Sitzung Betreiber 14.12.2020 i.O. 3 Überprüfen und evtl. Bereinigen Schutzkonzept Betreiber 16.12.2020 i.O. 4 Stellungnahme zu Schutzkonzept zuhanden RSTA Task Force 16.12.2020 i.O. 5 Anpassungen infolge Restaurationsschliessungen Betreiber 22.12.2020 i.O. 6 Bewilligung Schutzkonzepte durch RSTA RSTA 22.12.2020 i.O. 7 Umsetzen Schutzkonzept Betreiber Laufend 6.3 Gastronomiebetriebe Die reinen Restaurationsbetriebe sind geschlossen. Die Hotels verfügen über ein Schutzkon- zept, das den Vorgaben des BAG sowie ihres Branchenverbandes entspricht. Es gilt die Arealbetrachtung (vgl. Ziff. 5.1), d.h. alle Bereiche, welche einem geordneten Be- triebsablauf zugeordnet werden können (also auch dort, wo sich wartende Kunden aufhal- ten), werden von den Betrieben organisiert und die Vorgaben von diesen durchgesetzt. Gäste, die aus besonderem Grund nicht sofort zurückreisen können, aber nicht im Hotel oder in der Ferienwohnung bleiben können (z.B., weil die Unterkunft bereits weitervermietet ist), melden sich bei der Gemeindeverwaltung Kandersteg (bis 10.01.2021 auch an Sonn- und Feiertagen von 08.00 – 19.00 Uhr erreichbar: Telefon: 033 675 82 27; E-Mail: info@gemein- dekandersteg.ch). Es bestehen bei Bedarf folgende Ausweichmöglichkeiten (Absprachen durch Gemeindever- waltung) im Frutigresort in Frutigen bzw. Pfadfinderzentrum in Kandersteg. Die Kosten für Unterbringung und Verpflegung am Ausweichstandort gehen zulasten des Gastes. Massnahmen Nr. Was Wer Termin Erl 1 Erarbeiten Schutzkonzept Betreiber Erfolgt i.O. 2 Koordinationssitzung mit Task Force der Gemeinde Betreiber 14.12.2020 i.O. 3 Bereinigen Schutzkonzept (Restauration, Take Away) Betreiber Laufend 4 Umsetzen bereinigtes Schutzkonzept Betreiber Laufend 6.4 Läden Die Ladenbetriebe verfügen über ein Schutzkonzept, das den Vorgaben des BAG und ihres Branchenverbandes entspricht. Betr. der gleichzeitigen Anwesenheit von Kunden wird auf den Anhang zur Covid-19-V Bund, Ziff. 3.1 bis verwiesen). Es gilt die Arealbetrachtung (vgl. Ziff. 5.1 (auch dort, wo sich wartende Kunden – allenfalls auf öffentlichem Grund [z.B. Trottoir, Vorplatz] aufhalten). Massnahmen Nr. Was Wer Termin Erl 1 Erarbeiten Schutzkonzept Betreiber Bis 11.12.2020 i.O. Seite 6 von 17
Schutzkonzept Wintersportort «Kandersteg» 2 Koordinationssitzung mit Task Force der Gemeinde Betreiber 14.12.2020 i.O. Bereinigen Schutzkonzept (aufgrund angepasster Zu- Betreiber 22.12.2020 i.O. 3 gangsregeln) 4 Umsetzen bereinigtes Schutzkonzept Betreiber Laufend 6.5 Langlaufzentrum und Skischule Das Langlaufzentrum und die Skischule verfügen über ein Schutzkonzept gem. den Grundla- gen des BAG sowie der Fachorganisationen Loipe Schweiz (Langlaufzentrum und private Langlaufschulen) bzw. Swiss Snowsport Association (alpine Skischulen). Wo Skischulen Bahnbetriebe nutzen oder sich auf den zugehörigen Skipisten und anderen Schneesportanlagen bewegen, halten sie sich an die Schutzkonzepte des Betreibers. Das Langlaufzentrum koordiniert die Schnittstelle zu den Garderoben beim Hotel des Alpes. Massnahmen Nr. Was Wer Termin Erl 1 Erarbeiten Schutzkonzepte Betreiber In Arbeit i.O. 2 Koordinationssitzung mit Task Force der Gemeinde Betreiber 14.12.2020 i.O. 3 Erstellen Schutzkonzept (alpin und nordisch) Betreiber 18.12.2020 i.O. 4 Umsetzen bereinigtes Schutzkonzept Betreiber Laufend 5 Überprüfung der Massnahmen gem. Schutzkonzept Betreiber Laufend 6.6 Öffentlicher Verkehr und Individualverkehr Zu diesem Bereich gehören alle Abläufe im Zusammenhang mit dem - Bahnbetrieb der BLS (im Zug, auf dem Perron [inkl. Zu- und Abgänge], sowie im Bahn- hofgebäude); Kontakte: Tel. 058 327 41 72 od. 078 743 74 75, kandersteg@bls.ch bzw. thomas.schaerer@bls.ch Basisschutzkonzept: Schutzkonzept des ÖV Schweiz (Bahn) - Reisezentrum Kandersteg kandersteg@bls.ch Marc Gerhard - Busbetrieb der AFA (im Bus, im Bereich Haltestellen sowie auf dem Bahnhofplatz) Kontakte: Tel. 033 673 74 74; paul.graf@afa-busbetrieb.ch Basisschutzkonzept: Schutzkonzept des ÖV Schweiz (Postauto) - Individualverkehr der Tages- und Aufenthaltstouristen (auf den Zufahrtsstrassen zu den öffentlichen Parkplätzen sowie den Parkplätzen der Gastronomie und des Gewerbes, nicht aber auf den betrieblichen Parkplätzen). 6.6.1 Öffentlicher Verkehr Für den Fall, dass eine grosse Anzahl an Gästen auf einmal eintrifft, sind am Bahnhof Rück- haltemassnahmen oder getrennte Zirkulationsflächen für an- bzw. abreisende ÖV-Nutzer zu prüfen. So ist sicherzustellen, dass sich (z.B.) die jeweiligen Gruppen aus dem ÖV-Bus und aus dem Ortsbus beim Ein- und Aussteigen nicht kreuzen. Die Massnahmen sind mit dem ÖV-Betreiber abzusprechen. Allfällige zusätzliche Massnahmen (z.B. Maskenpflicht bei den ÖV-Haltstellen) werden bilateral abgesprochen. 6.6.2 Öffentliche Parkplätze Je nach Situation vor Ort sind Rückhaltemassnahmen angezeigt, wenn zu gewissen Stoss- zeiten (insbesondere zum Start am Morgen) in einem sehr kurzen Zeitraum zu viele Gäste eintreffen, die nicht sofort weitergeleitet werden können. Seite 7 von 17
Schutzkonzept Wintersportort «Kandersteg» Auf den öffentlichen Parkplätzen wird mit geeigneten Massnahmen (z.B. Stelen) auf die be- sonderen Verhältnisse aufmerksam gemacht (Umsetzung durch Gemeinde). Zuständigkeit für nicht zweifelsfrei zuweisbare (öffentliche) Parkplätze: Parkplatz Zuständigkeit Bemerkungen Schulhaus/Gemeindesaal Gemeinde Gemeindehaus beidseitig Gemeinde Inkl. Oeschistrasse bis Brücke über Oe- schibach Areal Ernst Rösti Gemeinde Parkplatz Langlaufzentrum Schützenhaus GKO Inkl. Oeschiweg (bis Schützenhaus) 6.6.3 In weiteren Bereichen Falls es im Dorfkern oder im Umkreis der beiden Talstationen erfahrungsgemäss zu einem hohen Fussgängeraufkommen kommt, sind nach Laufrichtung getrennte Bereiche bzw. Zir- kulationsflächen zu prüfen, damit sich die jeweiligen Gruppen möglichst nicht kreuzen. Massnahmen Nr. Was Wer Termin Erl 1 Koordinationssitzung mit Task Force der Gemeinde Task Force 14.12.2020 i.O. 2 Einfordern Schutzkonzepte der Transportunternehmen Gurtner zeitnah i.O. 3 Überprüfen Situation, Diskussion Optimierungsbedarf Gurtner 15.12.2020 i.O.. 4 Überprüfen Schutzkonzepte der Trsp Unternehmungen Gurtner/TU 16.12.2020 i.O. 5 Umsetzen bereinigtes Schutzkonzept (z.B. Haltestellen) Betreiber Laufend 6 Überwachen der vereinbarten Massnahmen Gurtner Laufend 6.7 Öffentlicher Raum Unter dem «öffentlichen Raum» werden insbesondere die öffentlichen Strassen und Plätze betrachtet soweit sie nach Arealbetrachtung (vgl. Ziff. 5.1) nicht von einem Betreiber eines Ladens, Gewerbes oder Gastronomiebetriebes bewirtschaftet werden. Wo die Zuständigkeit unklar ist, ist die Überwachungszuständigkeit zu klären (vgl. Ziff. 6.6.2). 6.7.1. Bezeichnung eines Perimeters mit Maskentragpflicht Art. 3c Abs. 2 Bst. a Covid-19-V Bund sieht vor, dass im öffentlichen Raum in belebten Fuss- gängerbereichen des Dorfkerns jede Person eine Gesichtsmaske tragen muss. Eine Allgemeinverfügung für die Durchsetzung der Maskenpflicht wurde vom Gemeinderat vorbereitet, auf den Erlass wird jedoch (vorerst) verzichtet. Die Covid-19-V Bund lässt eine Umsetzung in jedem Fall zu (möglicherweise sogar flexibler). Mögliches „Ballungszentrum“, wo eine Schutzmaske zu tragen wäre: - Bahnhofstrasse bis Kirche - Aeussere Dorfstrasse ab Turnplatz Schulhaus bis Kirche und Innere Dorfstrasse bis Restaurant Spycher - Bahnhofgässli – Kreuzung Gemeindehaus – BR Ogi-Strasse bis Talstation GKO. - Kreuzung Gemeindehaus – Oeschistrasse bis Talstation GKO. Wenn immer möglich/soweit vertretbar wird auf die Errichtung einer Schutzmasken- zone verzichtet; die Vorbereitungen dafür werden jedoch getroffen. Seite 8 von 17
Schutzkonzept Wintersportort «Kandersteg» Abbildung «möglicher Schutzmaskenperimeter» (alle Teilstrecken) Die Maskentragpflicht kann auf bestimmte Zeiten beschränkt werden (z.B. zwischen 10.00 und 18.00 Uhr). Auf eine rechtliche Sicherung des Schutzmaskenperimeters durch eine All- gemeinverfügung wird verzichtet. Das Bezeichnen eines Schutzmasken-Perimeters bedeutet aber nicht, dass es auch in nicht von der Gemeinde bezeichneten Gebieten der Gemeinde zu einer Massierung von Personen kommen kann, die das Tragen einer Gesichtsmaske bedingt. 6.7.2. Massnahmen im öffentlichen Raum Im öffentlichen Raum sind folgende Massnahmen sicherzustellen: - Gewährleistung eines sicheren Personenflusses ab Haltestelle ÖV bis zum Areal der Bahnbetreiber unter Einbezug der Transportunternehmungen durch die Gemeinde. - Verhindern von langen Warteschlangen vor den Talstationen durch Schaffung von War- teräumen oder Anhalten von eintreffenden Gästen zum Warten auf dem Parkplatz oder bei ihrem Auto durch Bahnbetreiber [öffentliche Parkplätze = Gemeinde). - Bessere Lenkung des individuellen Rückreiseverkehrs. z.B. durch eine Umleitungssigna- lisation für Fahrzeuge aus dem - südlichen Dorfteil (inkl. LKS und LLZ) über die Bahnhofstrasse zur Umfahrung - Gebiet Oeschistrasse über die Aeussere Dorfstrasse dorfauswärts. Seite 9 von 17
Schutzkonzept Wintersportort «Kandersteg» Abbildung «Verkehrslenkungsmassnahmen» Massnahmen Nr. Was Wer Termin Erl 1 Koordinationssitzung mit Task Force der Gemeinde Task Force 14.12.2020 i.O. Feststellen Bedarf für Schutzmasken-Perimeter (als Task Force/GR 14.12.2020 i.O. 2 vorbereitende Massnahme > vgl. Ziff. 6.7.2) Entscheid für Bedarf «Allgemeinverfügung» (bis auf GRP mit RSTA 16.12.2020 i.O. 3 weiteres zurückgestellt; Entwurf vorhanden) 4 Integration Schutzmasken-Perimeter in Information GS 17.12.2020 i.O. Konzept Signalisation Schutzmasken-Perimeter (inkl. LGB 21.12.2020 i.O. 5 Pikettplanung für Auf- und Abbau während Feiertage) Überwachen der Situation und Auslösen des Perime- GR Gde Polizei Laufend 6 ters bei Bedarf 6.8 Nicht weiter betrachtete Bereiche Für im Konzept nicht weiter betrachtete Bereiche, wie z.B. Gewerbe, Landwirtschaft und Nor- dic Arena, gelten die Empfehlungen des BAG bzw. ihrer Branchenorganisation. Für den Bereich «Sport» (z.B. Nordic Arena, LLZ) wird auf die Ausführungen des BAG ver- wiesen: https://www.sport.sites.be.ch/sport_sites/de/index/covid-19-und-sport/covid-19-und- sport.html#anker-anchor-30. Die Gemeinde kann je nach Entwicklung der Covid-19-Situation aufgrund von aktualisierten Vorgaben von Bund und Kanton ergänzende Weisungen für diese Bereiche erlassen. 7. Gesundheitswesen Covid-19 7.1 Grundsätzliches Unter «Gesundheitswesen Covid-19» werden alle Massnahmen im Zusammenhang mit Per- sonen mit Quarantäne- bzw. Isolationspflicht sowie mit Transport von Infizierten verstanden. Aus rechtlicher Sicht ist die Gemeinde nicht verpflichtet, diese Leistungen selbst zu erbrin- gen oder zu finanzieren. Der Bund sieht in der Covid-19-V Bund nicht vor, dass die Wintersportorte Infrastrukturen für Quarantäne- und Isolationsfälle zur Verfügung stellen müssen. Seite 10 von 17
Schutzkonzept Wintersportort «Kandersteg» Der Kanton sieht aber in Art. 24 a Abs. 3 der Covid-19-V Kanton vor, dass das Schutzkon- zept der Gemeinden Angaben zu Kapazitäten für den Transport und die Unterbringung von Covid-19-Patientinnen und Patienten umfassen muss. Fragen zum Gesundheitsbereich sind an den sonderstab.gsi@be.ch zu richten. Massnahmen Nr. Was Wer Termin Erl 1 Koordinationssitzung mit Task Force der Gemeinde Task Force 14.12.2020 i.O. 2 Evaluierung von Forderungen und Möglichkeiten Task Force 14.12.2020 i.O. 3 Evaluieren von Testmöglichkeiten Dr. Pilz 15.12.2020 i.O. Abschliessende Beschreiben der Lösungen für Kander- Dr. Pilz 16.12.2020 i.O. steg (in Absprache mit FMI und Ärzten der Region): 4 - Verhalten und Unterstützen von Betroffenen? - Abtransport positiv getesteter Personen, 5 Umsetzen «Organisation Gesundheit» (mit Reporting) Dr. Pilz Laufend 7.2 Covid-19-Versorgung Einwohner und Gäste sollen erholsame und erfreuliche Ferientage ohne gesundheitliche Ein- schränkungen verbringen können. Sollte trotzdem gesundheitliche Probleme auftreten gelten folgende Grundsätze: - Einheimische melden sich bei Symptomen bei ihrem Hausarzt. - Gäste, die Symptome aufweisen, melden sich (unbedingt telefonisch) bei der Arztpraxis Kandersteg (Dr. Pilz, Residence Bernerhof, Aeussere Dorfstrasse 39, 3718 Kandersteg, Tel.: 033 675 14 24). - Gäste, die reisefähig sind und mit dem Privatfahrzeug angereist sind, reisen, wann im- mer möglich, nach Hause und melden sich bei ihrem Hausarzt. - Gäste, die reisefähig sind und mit dem ÖV angereist sind, melden sich bei der Gemein- deverwaltung, um die möglichen Reisemodalitäten zu besprechen und einen Patienten- transport mit einem privaten Anbieter, der auf Patiententransporte spezialisiert ist und Erfahrung mit Transporten von Corona-infizierten Personen hat zu vereinbaren: - Easycab medical : Tel. 031 302 35 40, rafael.indermuehle@ easycab.ch - Mopi Patiententransporte: Tel. 0800 144 365, info@mopi.ch - AFA AG, Frutigen, Kontaktaufnahme Tel. 075 415 15 15, info@afataxi.ch) - Testmöglichkeiten: - Für Covid-19-PCR-Tests kann mit der Arztpraxis Kandersteg Kontakt aufgenommen werden (Angaben vgl. vorstehend). - In Kandersteg werden keine Antigen-Schnelltest gemacht; Auskünfte über mögliche Testorte erteilt die Gemeindeverwaltung. - Die Verrechnung der Testkosten gemäss den Tarifen des Bundes ist Sache des Leis- tungserbringers, unter dessen Aufsicht die Tests durchgeführt werden. - Isolation und Quarantäne - Zu Fragen über «diesen Bereich» wird auf die COVID-19-Anweisungen zur Isolation bzw. Quarantäne des BAG (gültig ab 4.12.2020) sowie auf folgenden Link verwiesen: https://www.bag.admin.ch/bag/de/home/krankheiten/ausbrueche-epidemien-pande- mien/aktuelle-ausbrueche-epidemien/novel-cov/isolation-und-quarantaene.html. - Erkrankte Personen, die nicht (z.B. ins Ausland) zurückreisen können, sind wenn möglich in der Ferienwohnung oder im Hotel in Isolation zu setzen; für die ärztliche Seite 11 von 17
Schutzkonzept Wintersportort «Kandersteg» Behandlung und Beratung der Betroffenen steht die Arztpraxis Kandersteg zur Verfü- gung. Benutzte Räumlichkeiten sind nach den üblichen Desinfektionsvorschriften zu desinfizieren. Können erkrankte Personen nicht im Hotel oder in der Ferienwohnung bleiben (z.B., weil die Unterkunft bereits weitervermietet ist), melden sie sich bei der Gemeindever- waltung Kandersteg (bis 10.01.2021 auch an Sonn- und Feiertagen von 08.00 – 19.00 Uhr erreichbar: Telefon: 033 675 82 27; E-Mail: info@gemeindekandersteg.ch). Es besteht bei Bedarf eine Ausweichmöglichkeit im Pfadfinderzentrum Kandersteg (Absprachen durch Gemeindeverwaltung). Die Kosten für Unterbringung und Verpfle- gung gehen zulasten des Gastes. 8. Zusammenarbeit 8.1 Regierungsstatthalteramt Das Regierungsstatthalteramt - berät und unterstützt die Gemeinde bei der Ausarbeitung des Schutzkonzepts; das Kon- zept ist für sie eine Grundlage für die Überprüfung der Konzepte der Bahnbetreiber. - ist zuständig für die Bewilligung für die Betreiber von Skigebieten (Art. 20a Covid-19-V Kanton). - prüft, ob die verschiedenen Schutzkonzepte koordiniert werden (Art. 5c Abs. 4 Bst. e Covid-19-V Bund). Massnahmen Nr. Was Wer Termin Erl 1 Absprechen offener Punkte GRP 14./15.12.2020 i.O. 2 Stellungnahme zu Schutzkonzepten der Bahnbetriebe GRP 15.12.2020 i.O. 3 Bereinigter Entwurf nach Koordinationssitzung an RSTA GRP 15.12.2020 i.O. 4 Abgabe definitives Schutzkonzept Gemeinde an RSTA GRP 17.12.2020 i.O. 6 Überarbeiten Schutzkonzept nach Änderung VO Bund GRP 20.12.2020 i.O. 7 Abgabe überarbeitetes Schutzkonzept an RSTA GRP 22.12.2020 i.O. 8.2 Kantonspolizei (KAPO) Die KAPO überwacht die Einhaltung der Vorschriften im öffentlich zugänglichen Raum der Skigebiete (Parkplätze, Zugangswege, Tal- und Bergstationen, Skilifte, Sesselbahnen sowie die Restaurants/Bars in den Skigebieten). Die Gemeinde nimmt selbst keine Kontrollen in den Skigebieten vor; sie konzentriert ihre Massnahmen auf den öffentlichen Raum, wobei sie nur informieren und Ermahnen, je- doch keine Bussen aussprechen kann. Dies ist ausschliesslich der KAPO vorbehalten. Die Zusammenarbeit richtet sich nach dem Leitfaden „Mitwirkung der Gemeinden bei der Kontrolle der Umsetzung der Covid-Massnahmen“ (Stand 5.11.2020/VBG/BOV/GL RSTH). Massnahmen Nr. Was Wer Termin Erl Leitfaden „Mitwirkung der Gemeinden bei der Kontrolle GS 15.12.2020 i.O. 1 der Umsetzung der Covid-Massnahmen“ einfordern 2 Absprachen über Kontrollen und Zusammenarbeit Task Force 15.12.2020 i.O. 3 Abgabe definitives Schutzkonzept Gemeinde an KAPO Task Force 17.12.2020 i.O. 4 Konkretisieren der Zusammenarbeit mit KAPO KAPO/GRP 22.12.2020 i.O Seite 12 von 17
Schutzkonzept Wintersportort «Kandersteg» Massnahmen Nr. Was Wer Termin Erl 5 Bereinigen Schutzkonzept Bereich KAPO GRP Laufend 6 Aufrechterhalten Verbindung zu KAPO GR Gde Polizei Laufend 8.3. Tourismus Das Tourismus Center (TC) ist folgendermassen geöffnet: Montag bis Freitag 08:00-12:00 und 14:00-17:00, Samstag 08:30-12:00 und 14:00-17:00. Massnahmen Nr. Was Wer Termin Erl 1 Koordinationssitzung mit Task Force der Gemeinde Task Force 14.12.2020 i.O. 2 Erfassen der Status-Meldungen der Betriebe Tourismus 15.12.2020 i.O. Klären Status Tourist Center (Öffnung an Sonn- und Fei- GR Gde Pol 18.12.2020 i.O. 3 ertagen, Besetzung Büro/Homeoffice) Beurteilung der Weiterentwicklung des Schutzkonzeptes Tourismus Laufend 4 der Gemeinde aus Sicht des Tourismus/Gastes 5 Mitwirkung bei der Überwachung der Umsetzung Tourismus Laufend 8.4 Gemeindebetriebe Die Gemeindebetriebe stellen – soweit nicht Dritte damit beauftragt werden – sicher - die Massnahmen im Zusammenhang mit Verkehrsumleitung und Schutzmaskenpflicht, - den Unterhalt der öffentlichen WC-Anlagen - die Leerung der mobilen und festen Abfallbehälter im öffentlichen Raum - die Schneeräumung auf Strassen und Plätzen - den Betrieb der ARA. Die Erreichbarkeit wird über den normalen Winter-Pikettdienst sichergestellt; zuständig ist: Nik Hermann (Mobile: 078 836 50 66). Es gelten die üblichen Abläufe der Werkgruppe. Massnahmen Nr. Was Wer Termin Erl Evaluieren der Bedürfnisse (inkl. Bedarf zusätzliche WC- LGB 21.12.2020 i.O. 1 Anlagen und Aufstellen Abfallkübel) 2 Erstellen Pikettplan für Gemeindebetriebe LGB 21.12.2020 i.O. 3 2. Koordinationssitzung mit Task Force der Gemeinde Task Force 21.12.2020 i.O. Laufendes Überwachen der Situation und Treffen von LGB Laufend 4 Massnahmen bei ausserordentlichen Ereignissen 9. Einsatz von Personal zur Überwachung der Massnahmen Die Überwachung der Einhaltung der Massnahmen gemäss Vorgaben des Bundes liegt sonst für den öffentlichen Raum bei der KAPO (vgl. Ziff. 7.2). Ist eine polizeiliche Intervention nötig, ist die KAPO beizuziehen. Art. 5b Abs. 2 Bst. d Covid-19-V Bund verlangt, dass das Schutzkonzept der Gemeinde die Massnahmen- und Einsatzplanung vorsieht, welche die Überwachung der Einhaltung der Massnahmen regelt (vgl. Anhang 1). Seite 13 von 17
Schutzkonzept Wintersportort «Kandersteg» Der Einsatz der ZSO Niesen ist zur Bekämpfung von Covid-19 nicht vorgesehen (weil reser- viert für die Verstärkung des Gesundheitswesens). Die Gemeinde kann eigenes Personal einsetzen oder Dritte damit beauftragen. Mögliche Kontaktadressen für Drittfirmen: - SID Sicherheitsdienst, Wimmis, Tel. 033 437 53 24/079 124 40 56, vgl. auf Website: www.sid-sicherheitsdienst.ch - Swiss Security Sollberger, Spiez, Tel. 033 534 0217 / info@security-swiss.ch Massnahmen Nr. Was Wer Termin Erl 1 Koordinationssitzung mit Task Force der Gemeinde Task Force 14.12.2020 i.O. Überprüfen des Handlungsbedarfes GR Gde Pol/ 18.12.2020 i.O. . Überwachen «Abstand einhalten im öffentlichen Raum» LGB 2 . Lenkung Personenfluss an Sonn- und Feiertagen (öV, Parkplätze, weitere Orte) . Einsatz Covid-Angels (zur Info Gäste, Prävention, usw.) 3 Erstellen eines Mengengerüstes für den Personaleinsatz LGB 18.12.2020 i.O. Entscheid Personaleinsatz (mit Integration in Information Task Force 18.12.2020 i.O. 4 für die Bevölkerung) Regeln Personaleinsatz an Sonn- und Feiertagen Werk- LGB Ab 22.12. i.O. 5 gruppe 6 Absprachen Kontrolltätigkeit durch Freiwillige GR Gde Pol Ab 22.12. i.O. 7 Überwachen Personaleinsatz LBG Laufend 10. Kosten Die Umsetzung des Konzepts wird auch Kosten verursachen (z.B. für Personaleinsätze, Pla- kate und Beschriftungen, Sicherheitswesten). Es gelten folgende Finanzierungsgrundsätze: - Betroffenen Personen kommen für die von ihnen bezogenen Leistungen selbst auf (Tests [vgl. Ziff. 7.2], Unterbringung bei Infektion, Transportkosten, usw.). - Die Bereiche (z.B. Skigebiete, Hotels, Restaurants) tragen die Kosten für die Umsetzung der eigenen Konzepte. - Die Gemeinde trägt die Kosten für die Umsetzung von Massnahmen im öffentlichen Be- reich (z.B. Lenkung der Personenflüsse zwischen Parkplatz, ÖV und Bergbahnen) sowie die Kosten der Gemeindebetriebe. Massnahmen Nr. Was Wer Termin Erl 1 Koordinationssitzung mit Task Force der Gemeinde Task Force 14.12.2020 i.O. 2 Kostenfaktoren für Massnahmen zulasten Gemeinde PL/GS/LGB Ab 22.12.2020 i.O. 3 Erstellen Kostenübersicht «Konzept Covid-19» FV Bis 24.12.2020 i.O Kreditantrag an GR (nicht ausgeschöpfter Kredit 2020 PL/RL Fin/FV Januar 2021 i.O 4 steht 2021 nicht mehr zur Verfügung) 5 Laufende Kreditkontrolle «Konzept Covid-19» FV Laufend 6 Abrechnung Kredit «Konzept Covid-19» FV/RL FIN Nach Abschluss Seite 14 von 17
Schutzkonzept Wintersportort «Kandersteg» 11. Information Es wird auf die Regelungen des Gemeinderates für die ordentliche und die ausserordentliche Lage verwiesen. Für die Information im öffentlichen Raum werden BAG- oder eigene Plakate verwendet; textlich und graphisch wird auf eine gästefreundliche Darstellung geachtet. Abbildung TALK «COVID-19-Schutzmassnahmen» (Fassung vom 18.01.2021) Massnahmen Nr. Was Wer Termin Erl 1 Koordinationssitzung mit Task Force der Gemeinde Task Force 14.12.2020 i.O. 2 Erstellen Informationskonzept für alle Komm Bereiche GS 15.12.2020 i.O. 3 Genehmigung Informationskonzept Task Force 16.12.2020 i.O. 4 Vorbereiten Flyer (Versand vor den Festtagen) GS Bis 18.12.2020 i.O. 5 Vorbereiten Plakate/Beschriftungen/Signalisation GS Bis 23.12.2020 i.O. 6 Begleitung der Umsetzung Konzept «Covid-19 Task Force Laufend 12. Projektkontrolle Die Projektkontrolle obliegt Projektleiterin GR Sara Loretan. Sie definiert die Teilziele des Projektes und überwacht den Vollzug. Massnahmen Nr. Was Wer Termin Erl 1 Koordinationssitzung Task Force Gemeinde Task Force 14.12.2020 i.O. 2 Definieren der Massnahmen-/Personalplanung für TP GR Gde Pol 18.12.2020 i.O. Seite 15 von 17
Schutzkonzept Wintersportort «Kandersteg» Massnahmen Nr. Was Wer Termin Erl 3 2. Koordinationssitzung Task Force GR Gde Pol 21.12.2020 i.O. 4 Bereinigung Konzept/Teilziele/Projektkontrolle GR Gde Pol Nach 21.12. i.O. 5 Überwachung Projektfortschritt GR Gde Pol Laufend 6 3. Koordinationssitzung Task Force GR Gde Pol 14.01.2021 i.O. 7 Zwischen- und Schlussberichte GR Gde Pol Laufend 13. Wichtige Adressen zum Erfahrungsaustausch Wintersportorte (betroffene Gemeinden im Kandertal) Adelboden jolanda.lauber@3715.ch Kandersteg anita.allenbach@gemeindekandersteg.ch Regierungsstatthalteramt: RSH Frutigen-Niedersimmental ariane.nottaris@be.ch Betreiber Skigebiete: Oeschinensee gondelbahn@oeschinensee.ch Sunnbüel - Gemmi info@sunnbuel.ch Langlaufzentrum elektro-grossen@bluewin.ch Kantonspolizei: KAPO Oberland (Regionale Pascal Schenk, psnp@police.be.ch Stationierte Polizei Berner Oberland) Bezirkswache Frutigen Thomas Graf, pgrt@police.be.ch Gesundheitswesen Praxis Kandersteg hendrik.pilz@arztpraxis-kandersteg.ch FMI Frutigen info@spitalfmi.ch Öffentlicher Verkehr BLS Reisezentrum Kandersteg (Verbindung noch zu definieren) AFA Busbetriebe AG paul.graf@afabus.ch Tourismus: TALK AG Kandersteg sonja.reichen@kandersteg.be-welcome.ch TALK AG Frutigen urs.pfenninger@be-welcome.ch 14. Schlussbemerkungen Das vorliegende (überarbeitete) Schutzkonzept der Gemeinde - tritt am 18.01.2021 in Kraft. - ersetzt alle ihm wiedersprechenden Regelungen der Gemeinde im Zusammenhang mit der Bekämpfung von Covid-19 - kann jederzeit den aktuellen Verhältnissen angepasst werden. EINWOHNERGEMEINDE KANDERSTEG Task Force Umsetzung Schutzkonzept Covid-19 sig. S. Loretan sig. A. Allenbach S. Loretan A. Allenbach Leiterin Sekretärin Seite 16 von 17
Schutzkonzept Wintersportort «Kandersteg» Verteiler Regierungsstatthalteramt Frutigen – Niedersimmental Bezirkswache Frutigen KAPO Bern FMI Frutigen Gemeindepräsidentin Gemeinderatspräsident Gemeinderat Gemeindeschreiberin (für sich und zuhanden der AL) Tourismus Center (für sich und zuhanden der TALK AG) Arztpraxis Kandersteg Mitglieder Task Force (für sich und zuhanden der Betroffenen ihres Bereiches) Publikation auf Website > https://www.gemeindekandersteg.ch/ Crossiety > https://crossiety.app/dorfplatz/kandersteg Seite 17 von 17
Sie können auch lesen