Schutzkonzept für Wintersportorte - Crossiety

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Schutzkonzept für Wintersportorte - Crossiety
Schutzkonzept
für Wintersportorte

(Version 18.01.2021)

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Schutzkonzept für Wintersportorte - Crossiety
Schutzkonzept Wintersportort «Kandersteg»

1.      Ausgangslage
Gemäss den Beschlüssen vom 18.12.2020 von Bund und Kanton sind über die Festtage die
Infrastrukturen zur Beförderung von Personen im Skigebiet offen; die Restaurants sind ge-
schlossen. Vorbehalten bleiben kurzfristige Anordnungen des Kantons, der die epidemiologi-
sche Entwicklung mit einem Ampelsystem laufend beurteilt; die Beschlüsse gelten bis zum
28.02.2021.
Die Bestimmungen des Bundes sprechen verschiedene Akteure an, so die Kantone, die Win-
tersportorte (Gemeinden), die Skigebiete (Bergbahn-/Skiliftbetreiber), die Gastronomiebe-
triebe, Läden, Sportanlagen, Museen, usw.
Folgende (bereits länger bekannte) Eckwerte gelten für das gesamte Konzept:
    Es ist unabdingbar, dass die Empfehlungen des BAG angewendet werden (Abstand hal-
     ten, Schutzmaske tragen, bei Symptomen testen).
    Es bestehen bereits Konzepte, die höchstens optimiert werden müssen.
    Es werden verhältnismässige Lösungen ohne weitere Einschränkungen angestrebt.
Über die Festtage 2020/2021 ist mit einer Spitzenbelastung zu rechnen; die Situation
wird auch den weiteren Saisonverlauf beeinflussen. Auf diesen Umstand sind die zu
treffenden Massnahmen entsprechend auszurichten.

2.      Rechtsgrundlagen
    Grundlagen Bund
     Verordnung über Massnahmen in der besonderen Lage zur Bekämpfung der Covid-19-
     Epidemie (Covid-19-Verordnung besondere Lage, SR 818.101.26), nachfolgend «Co-
     vid-19-V Bund»: https://www.admin.ch/opc/de/official-compilation/2020/5813.pdf.
    Grundlagen Kanton
     Verordnung über Massnahmen zur Bekämpfung der Covid-19-Epidemie (Covis-19-Ver-
     ordnung BSG 815.123) nachfolgend «Covid-19-V Kanton»:
     https://www.sta.be.ch/sta/de/index/gesetzgebung/gesetzgebung/ausserordentlichevero-
     effentlichungen.html

    Covid-19-Homepage Kanton
     https://www.besondere-lage.sites.be.ch/besondere-lage_sites/de/index/corona/ in-
     dex.html

3.      Organisation der Task Force
Der Koordination zwischen den verschiedenen Akteuren kommt grosse Bedeutung zu. Dabei
geht es nicht nur um eine einmalige Absprache, sondern auch um die Absprache bezüglich
gemachter Erfahrungen und um rasche Verbesserung von Schwachstellen.
Es ist unerlässlich, dass diese Herausforderungen partnerschaftlich angegangen werden. Es
erscheint deshalb angezeigt, dass die Gemeinde eine Arbeitsgruppe schafft, um die Umset-
zung der Massnahmen zu begleiten
Mitglieder der Task Force für die einzelnen Bereiche sind (weitere Fachspezialisten werden
fallweise beigezogen):
 Name         Vorname      Bereich                    Mobile Nummer/
                                                      E-Mail
 Loretan      Sara         Leitung                    sara.loretan@gemeindekandersteg.ch
 Ryter        Franziska    Leitung Stellvertreterin   franziska.ryter@gemeindekandersteg.ch
 Allenbach    Anita        Sekretariat                anita.allenbach@gemeindekandersteg.ch
 Wandfluh     Christoph    Betrieb Oeschinensee       christoph.wandfluh@oeschinensee.ch

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Schutzkonzept für Wintersportorte - Crossiety
Schutzkonzept Wintersportort «Kandersteg»

 Name               Vorname       Bereich                   Mobile Nummer/
                                                            E-Mail
 Hiltbrand          Marcel        Betrieb Sunnbüel          marcel.hiltbrand@sunnbuel.ch
 Minnig             Kurt          Langlaufzentrum           elektro-grossen@bluewin.ch
 Künzi              Carolyn       Skischule                 info@snow-storm.ch
 Maeder             Patric        Gastronomie/Lager         patric.maeder@doldenhorn.ch
 Grossen            Svenja        Gewerbe/Läden             info@grossen-sport.ch
 Gurtner            Erwin         Verkehr                   erwin.gurtner@bluewin.ch
 Dr. Pilz           Henrik        Gesundheit                hendrik.pilz@arztpraxis-kandersteg.ch
 Reber              James         Öffentlicher Raum         james.reber@gemeindekandersteg.ch
 Reichen            Sonja         Tourismus                 sonja.reichen@kandersteg.be-welcome.ch

4.           Schutzkonzept Gemeinde
Kandersteg als Gemeinde mit „Skigebieten und zahlreichen Wintersportgästen“ gilt als Win-
tersportort (vgl. Art. 24a Covid-19-V Kanton), der bis spätestens am 18.12.2021 (vgl. Art. 14a
Abs. 4 Covid-19-V Bund) ein Schutzkonzept (Konzept) erarbeiten und umsetzen muss (vgl.
Art. 5b Covid-19-V Bund).
Die im Konzept enthaltenen Massnahmen sollen das Einhalten der Abstandsvorgaben
gewährleisten, Menschenansammlungen im öffentlichen Raum vermeiden und die
Schnittstellen zu den Konzepten der Betreiber von Skiinfrastrukturanlagen regeln.
 Massnahmen
 Nr.         Was                                                            Wer     Termin         Erl
     1       Erstellen Schutzkonzept                                        GRP     13.12.2020     i.O.
     2       Koordinationssitzung mit Task Force der Gemeinde               GRP     14.12.2020     i.O.
     3       Schlussredaktion Schutzkonzept                                 GRP     16.12.2020     i.O.
     4       Zirkularbeschluss Gemeinderat                                  GRP     17.12.2020     i.O.
     5       Abgabe Schutzkonzept an RSTA (Fassung Gemeinderat)             GRP     17.12.2020     i.O.
     6       Überarbeiten Schutzkonzept nach Änderung Covid-19-V Bund       GRP     20.12.2020     i.O.
     7       Abgabe überarbeitetes Schutzkonzept an RSTA                    GRP     22.12.2020     i.O.

5.           Rahmenbedingungen
5.1.         Arealbetrachtung
Als «Areal» wird betrachtet:
         -   Bei Betrieben das Gelände, auf dem ein Betrieb domiziliert ist, dem Betrieb zur Verfü-
             gung stehende weitere Flächen (z.B. Parkplätze, Umschlagplätze) sowie die davor
             liegenden Zugangs- und Wartebereiche (auch wenn im öffentlichen Raum liegend).
         -   Bei Skigebieten die Gesamtheit der Beförderungsanlagen eines Betreibers, inkl. der
             zugehörigen Skipisten, Schlittelwege und anderen Schneesportanlagen.
Der Betreiber ist auf seinem Areal für die Einhaltung des Schutzkonzeptes zuständig.
 Massnahmen
 Nr.         Was                                                    Wer           Termin             Erl
     1       Koordinationssitzung mit Task Force der Gemeinde       Task Force    14.12.2020         i.O.
     2       Überprüfen der Arealbetrachtung bei Hotel/Gastrono-    Betreiber     15/16.12.2020      i.O.
             mie/Läden (inkl. Trottoir als öffentlicher Grund)
     3       Anpassen des Schutzkonzeptes gem. Arealbetrachtung     Betreiber     17.12.2020         i.O.

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 Massnahmen
 Nr.   Was                                                        Wer           Termin              Erl
  4    Überwachen der Massnahmen im öffentlichen Raum             Betreiber     Laufend

5.2    Öffnungszeiten
Art. 5b Abs. 2 Bst. a Covid-19-V Bund verlangt, dass die Gemeinden die Öffnungszeiten von
Geschäften und Restaurationsbetrieben koordinieren und die davor liegenden Zugangs- und
Wartebereiche im öffentlichen Raum ausgestalten. Die Gemeinde kann jedoch diesbezüglich
keinen Zwang ausüben.
Damit soll erreicht werden, dass die Gäste verteilt über den ganzen Tag die Geschäfte und
Restaurationsbetriebe besuchen und nicht gleichzeitig und geballt auftreten. Dies bedingt
Absprache mit den Geschäftsführenden dieser Anbieter.
Öffentlich zugängliche Geschäfte oder Betriebe, die Dienstleistungen anbieten, wie Poststel-
len, Banken, Reisebüros oder Coiffeure, einschliesslich entsprechender Angebote zur
Selbstbedienung, müssen zwischen 19.00 und 06.00 Uhr und an Sonntagen geschlossen
bleiben; davon ausgenommen sind: Gesundheitseinrichtungen wie Arztpraxen, soziale Ein-
richtungen, Dienststellen der öffentlichen Verwaltung und der Polizei, Schalter von Betrieben
des öffentlichen Verkehrs, Automaten für den Bezug einer Dienstleistung, insbesondere für
den Geldbezug.

5.2.1 Läden
Ab 18.01.2021 sind Einkaufsläden sowie Märkte im Freien für das Publikum geschlossen.
Zulässig ist das Abholen bestellter Waren vor Ort. Ausgenommen sind: Lebensmittelläden
und sonstige Läden, soweit sie Lebensmittel oder andere Güter des kurzfristigen und tägli-
chen Bedarfs verkaufen. Apotheken und Drogerien. Geschäfte für Reparatur und Unterhalt
z.B. Schuhmacherei, Autogaragen, Fahrradgeschäfte, Skiservice, Uhrenmacher, Bau- und
Gartenfachläden, Blumengeschäfte.
Das Aufstellen von Marktständen zum Verkauf von Waren «über die Gasse» ist nicht erlaubt.
Sportgeschäfte können an Sonn- und Feiertagen bestelltes Mietmaterial bereitstellen und zu-
rücknehmen; sie haben dabei den direkten Kundenkontakt zu vermeiden.
 Massnahmen
 Nr.   Was                                                         Wer            Termin           Erl
  1    Koordinationssitzung mit Task Force der Gemeinde            Task Force     14.12.2020       i.O.
       (Hinweis: Bedarf verlängerte Öffnungszeiten wird bejaht)
  2    Diskussion Handlungsbedarf durch Gewerbe/Gastronomie        Task Force     14.12.2020       i.O.
       . Überprüfen Warteräume vor Betrieben (> Betreiber)
       . Verlängerte Öffnungszeit (ja > Betreiber)
       . Festlegen von Zeitfenstern für Einheimische (nein)
       . Möglichkeit Verkauf über Markstände (nein)
  3    Individuelle Anpassung der Öffnungszeiten                   Gewerbe        bis 18.12.       i.O
  4    Kommunikation der getroffenen Massnahmen                    Gewerbe        18.12.2020       i.O
  5    Anpassen Zugangsbeschränkung nach Covid-19-V Bund           Gewerbe        13.01.2021
  6    Überwachen der Umsetzung der Massnahmen                     Task Force     Laufend

5.2.2 Gastronomie / Take Away
Ab 22.12.2020 ist der Betrieb von Restaurations-, Bar- und Clubbetrieben sowie von Disko-
theken und Tanzlokalen verboten.

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Schutzkonzept Wintersportort «Kandersteg»

Restaurations- und Barbetriebe, die lediglich für Hotelgäste zur Verfügung stehen, dürfen mit
Auflagen (vgl. Art. 5a Abs. 2 Bst. d Ziff. 1 – 4 Covid-19-V Bund) zwischen 06.00 und 23.00
Uhr und in der Nacht vom 31. Dezember auf den 1. Januar bis 01.00 Uhr geöffnet sein.
Betriebe, die Speisen und Getränke als Take Away anbieten und Lieferdienste für Mahlzei-
ten dürfen zwischen 06.00 und 23.00 Uhr geöffnet sein (vgl. Art. Art. 5a Abs. 2 Bst. a Covid-
19-V Bund) inkl. Sonn- und Feiertage.
Ein reiner Getränkestand (z.B. vor einem Restaurant) entspricht nicht dem Begriff «Take A-
way» und ist somit nicht zulässig. Der Verkauf von alkoholischen Getränken ist (sofern eine
Betriebsbewilligung A vorliegt) nach Covid-19-V Bund zulässig. Es dürfen keine Sitzgelegen-
heiten angeboten werden.
Das Anbieten von Essen und Trinken vor dem Restaurant / Hotel ist verboten. Die Kunden
müssen im Lokal bedient werden. Ausgenommen sind Imbissstand und Marronistand.
Als Take Away gilt: Speisen und Getränke die zum direkten Verzehr gedacht sind (durch den
Betrieb fertig zubereitete warme und kalte Speisen (Suppe, Hot Dog, Pizza etc. / Sandwich,
Salat etc.) Getränke dürfen nur in geschlossenen Behälter (PET-Flaschen, Becher mit De-
ckel o.ä.) verkauft werden.
Die Take Away-Anbieter sind verantwortlich, dass die Sicherheitsabstände eingehalten wer-
den. Entstehen Menschenansammlungen sind diese sofort aufzulösen.
Take Away-Anbieter stellen zudem mit geeigneten Massnahmen sicher, dass Littering ver-
mieden werden kann.
 Massnahmen
 Nr.     Was                                                    Wer           Termin       Erl
     1   Grundsatzdiskussion über Bedarf von Massnahmen         Task Force    14.12.2020   i.O.
     2   Diskussion Handlungsbedarf durch Gewerbe/Gastronomie   Gastronomie   14.12.2020   i.O.
         (z.B. Optimierung Reservationssystem, Aufnahme/Ver-
         bleib von Patienten, Beschriftungen für Warteräume)
     3   Kommunikation der getroffenen Massnahmen               Gastronomie   18.12.2020   i.O
     4   Anpassen Regelungen nach Covid-19-V Bund               Gastronomie   22.12.2020   i.O
     5   Überwachen der Umsetzung der Massnahmen                Task Force    Laufend

6.       Schnittstellen zu weiteren Akteuren
6.1      Grundsätzliches
Die Gemeinde ist in den Bereichen, wo die Arealbetrachtung gilt (vgl. Ziff. 5.1) nur subsidiär
im Sinne der Überwachung der Konzeptumsetzung tätig. Der Gemeinde obliegt die Durch-
setzung der Vorgaben im öffentlichen Raum (Abstand einhalten, Maske tragen; vgl. Ziff. 6.7).
Die Gemeinde kann im Zusammenhang mit Massnahmen durch die weiteren Akteure keinen
Zwang ausüben.

6.2      Betreiber von Skigebieten (Beförderungsanlagen)
Die Betreiber der Skigebieten Oeschinensee sowie Sunnbüel – Gemmi verfügen über ein
Schutzkonzept, das den Vorgaben des BAG sowie ihres Branchenverbandes entspricht. Sie
holen auf der Grundlage des Schutzkonzept gem. Art. 5c Covid-19-V Bund eine Bewilligung
beim Regierungsstatthalteramt ein. Restaurantbetriebe sind geschlossen, Take Away-Ange-
bote sind erlaubt.
Das Konzept der Skibetriebe regelt Schnittstellen oder Überschneidungen zum Schutzkon-
zept der Gemeinde; die Detailabsprachen erfolgten im Rahmen des Koordinationsrapportes
der Task Force vom 14.12.2020.

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 Massnahmen
 Nr.   Was                                                      Wer            Termin           Erl
       Erarbeiten Schutzkonzept zuhanden RSTA                   Betreiber      11.12.2020       i.O.
       . Personenfluss auf Zugangswegen (inkl. ab ÖV-Halt)
       . Aufenthalt von Personen im Kassen- und Wartebereich
 1
       . Koordination mit Schutzkonzept Gemeinde
       . Bei Take Away/Kioskbetrieb: Sitzgelegenheit
       . Oeschinensee: Ergänzung Nutzung gefrorener See
 2     Sitzung Task Force (Koordinations Sitzung                Betreiber      14.12.2020       i.O.
 3     Überprüfen und evtl. Bereinigen Schutzkonzept            Betreiber      16.12.2020       i.O.
 4     Stellungnahme zu Schutzkonzept zuhanden RSTA             Task Force     16.12.2020       i.O.
 5     Anpassungen infolge Restaurationsschliessungen           Betreiber      22.12.2020       i.O.
 6     Bewilligung Schutzkonzepte durch RSTA                    RSTA           22.12.2020       i.O.
 7     Umsetzen Schutzkonzept                                   Betreiber      Laufend

6.3    Gastronomiebetriebe
Die reinen Restaurationsbetriebe sind geschlossen. Die Hotels verfügen über ein Schutzkon-
zept, das den Vorgaben des BAG sowie ihres Branchenverbandes entspricht.
Es gilt die Arealbetrachtung (vgl. Ziff. 5.1), d.h. alle Bereiche, welche einem geordneten Be-
triebsablauf zugeordnet werden können (also auch dort, wo sich wartende Kunden aufhal-
ten), werden von den Betrieben organisiert und die Vorgaben von diesen durchgesetzt.
Gäste, die aus besonderem Grund nicht sofort zurückreisen können, aber nicht im Hotel oder
in der Ferienwohnung bleiben können (z.B., weil die Unterkunft bereits weitervermietet ist),
melden sich bei der Gemeindeverwaltung Kandersteg (bis 10.01.2021 auch an Sonn- und
Feiertagen von 08.00 – 19.00 Uhr erreichbar: Telefon: 033 675 82 27; E-Mail: info@gemein-
dekandersteg.ch).
Es bestehen bei Bedarf folgende Ausweichmöglichkeiten (Absprachen durch Gemeindever-
waltung) im Frutigresort in Frutigen bzw. Pfadfinderzentrum in Kandersteg.
Die Kosten für Unterbringung und Verpflegung am Ausweichstandort gehen zulasten des
Gastes.

 Massnahmen
 Nr.   Was                                                     Wer          Termin            Erl
 1     Erarbeiten Schutzkonzept                                Betreiber    Erfolgt           i.O.
 2     Koordinationssitzung mit Task Force der Gemeinde        Betreiber    14.12.2020        i.O.
 3     Bereinigen Schutzkonzept (Restauration, Take Away)      Betreiber    Laufend
 4     Umsetzen bereinigtes Schutzkonzept                      Betreiber    Laufend

6.4    Läden
Die Ladenbetriebe verfügen über ein Schutzkonzept, das den Vorgaben des BAG und ihres
Branchenverbandes entspricht. Betr. der gleichzeitigen Anwesenheit von Kunden wird auf
den Anhang zur Covid-19-V Bund, Ziff. 3.1 bis verwiesen).
Es gilt die Arealbetrachtung (vgl. Ziff. 5.1 (auch dort, wo sich wartende Kunden – allenfalls
auf öffentlichem Grund [z.B. Trottoir, Vorplatz] aufhalten).
 Massnahmen
 Nr.   Was                                                     Wer          Termin            Erl
 1     Erarbeiten Schutzkonzept                                Betreiber    Bis 11.12.2020    i.O.

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Schutzkonzept Wintersportort «Kandersteg»

    2       Koordinationssitzung mit Task Force der Gemeinde     Betreiber   14.12.2020          i.O.
            Bereinigen Schutzkonzept (aufgrund angepasster Zu-   Betreiber   22.12.2020          i.O.
    3
            gangsregeln)
    4       Umsetzen bereinigtes Schutzkonzept                   Betreiber   Laufend

6.5         Langlaufzentrum und Skischule
Das Langlaufzentrum und die Skischule verfügen über ein Schutzkonzept gem. den Grundla-
gen des BAG sowie der Fachorganisationen Loipe Schweiz (Langlaufzentrum und private
Langlaufschulen) bzw. Swiss Snowsport Association (alpine Skischulen).
Wo Skischulen Bahnbetriebe nutzen oder sich auf den zugehörigen Skipisten und anderen
Schneesportanlagen bewegen, halten sie sich an die Schutzkonzepte des Betreibers.
Das Langlaufzentrum koordiniert die Schnittstelle zu den Garderoben beim Hotel des Alpes.
    Massnahmen
    Nr.     Was                                                  Wer         Termin              Erl
    1       Erarbeiten Schutzkonzepte                            Betreiber   In Arbeit           i.O.
    2       Koordinationssitzung mit Task Force der Gemeinde     Betreiber   14.12.2020          i.O.
    3       Erstellen Schutzkonzept (alpin und nordisch)         Betreiber   18.12.2020          i.O.
    4       Umsetzen bereinigtes Schutzkonzept                   Betreiber   Laufend
    5       Überprüfung der Massnahmen gem. Schutzkonzept        Betreiber   Laufend

6.6           Öffentlicher Verkehr und Individualverkehr
Zu diesem Bereich gehören alle Abläufe im Zusammenhang mit dem
-         Bahnbetrieb der BLS (im Zug, auf dem Perron [inkl. Zu- und Abgänge], sowie im Bahn-
          hofgebäude); Kontakte: Tel. 058 327 41 72 od. 078 743 74 75, kandersteg@bls.ch bzw.
          thomas.schaerer@bls.ch
          Basisschutzkonzept: Schutzkonzept des ÖV Schweiz (Bahn)
-         Reisezentrum Kandersteg kandersteg@bls.ch Marc Gerhard
-         Busbetrieb der AFA (im Bus, im Bereich Haltestellen sowie auf dem Bahnhofplatz)
          Kontakte: Tel. 033 673 74 74; paul.graf@afa-busbetrieb.ch
          Basisschutzkonzept: Schutzkonzept des ÖV Schweiz (Postauto)
-         Individualverkehr der Tages- und Aufenthaltstouristen (auf den Zufahrtsstrassen zu den
          öffentlichen Parkplätzen sowie den Parkplätzen der Gastronomie und des Gewerbes,
          nicht aber auf den betrieblichen Parkplätzen).

6.6.1 Öffentlicher Verkehr
Für den Fall, dass eine grosse Anzahl an Gästen auf einmal eintrifft, sind am Bahnhof Rück-
haltemassnahmen oder getrennte Zirkulationsflächen für an- bzw. abreisende ÖV-Nutzer zu
prüfen. So ist sicherzustellen, dass sich (z.B.) die jeweiligen Gruppen aus dem ÖV-Bus und
aus dem Ortsbus beim Ein- und Aussteigen nicht kreuzen. Die Massnahmen sind mit dem
ÖV-Betreiber abzusprechen. Allfällige zusätzliche Massnahmen (z.B. Maskenpflicht bei den
ÖV-Haltstellen) werden bilateral abgesprochen.

6.6.2 Öffentliche Parkplätze
Je nach Situation vor Ort sind Rückhaltemassnahmen angezeigt, wenn zu gewissen Stoss-
zeiten (insbesondere zum Start am Morgen) in einem sehr kurzen Zeitraum zu viele Gäste
eintreffen, die nicht sofort weitergeleitet werden können.

                                                                                         Seite 7 von 17
Schutzkonzept Wintersportort «Kandersteg»

Auf den öffentlichen Parkplätzen wird mit geeigneten Massnahmen (z.B. Stelen) auf die be-
sonderen Verhältnisse aufmerksam gemacht (Umsetzung durch Gemeinde). Zuständigkeit
für nicht zweifelsfrei zuweisbare (öffentliche) Parkplätze:
    Parkplatz                          Zuständigkeit           Bemerkungen
    Schulhaus/Gemeindesaal             Gemeinde
    Gemeindehaus beidseitig            Gemeinde                Inkl. Oeschistrasse bis Brücke über Oe-
                                                               schibach
    Areal Ernst Rösti                  Gemeinde                Parkplatz Langlaufzentrum
    Schützenhaus                       GKO                     Inkl. Oeschiweg (bis Schützenhaus)

6.6.3 In weiteren Bereichen
Falls es im Dorfkern oder im Umkreis der beiden Talstationen erfahrungsgemäss zu einem
hohen Fussgängeraufkommen kommt, sind nach Laufrichtung getrennte Bereiche bzw. Zir-
kulationsflächen zu prüfen, damit sich die jeweiligen Gruppen möglichst nicht kreuzen.
    Massnahmen
    Nr.     Was                                                       Wer           Termin        Erl
    1       Koordinationssitzung mit Task Force der Gemeinde          Task Force    14.12.2020    i.O.
    2       Einfordern Schutzkonzepte der Transportunternehmen        Gurtner       zeitnah       i.O.
    3       Überprüfen Situation, Diskussion Optimierungsbedarf       Gurtner       15.12.2020    i.O..
    4       Überprüfen Schutzkonzepte der Trsp Unternehmungen         Gurtner/TU    16.12.2020    i.O.
    5       Umsetzen bereinigtes Schutzkonzept (z.B. Haltestellen)    Betreiber     Laufend
    6       Überwachen der vereinbarten Massnahmen                    Gurtner       Laufend

6.7         Öffentlicher Raum
Unter dem «öffentlichen Raum» werden insbesondere die öffentlichen Strassen und Plätze
betrachtet soweit sie nach Arealbetrachtung (vgl. Ziff. 5.1) nicht von einem Betreiber eines
Ladens, Gewerbes oder Gastronomiebetriebes bewirtschaftet werden. Wo die Zuständigkeit
unklar ist, ist die Überwachungszuständigkeit zu klären (vgl. Ziff. 6.6.2).

6.7.1. Bezeichnung eines Perimeters mit Maskentragpflicht
Art. 3c Abs. 2 Bst. a Covid-19-V Bund sieht vor, dass im öffentlichen Raum in belebten Fuss-
gängerbereichen des Dorfkerns jede Person eine Gesichtsmaske tragen muss.
Eine Allgemeinverfügung für die Durchsetzung der Maskenpflicht wurde vom Gemeinderat
vorbereitet, auf den Erlass wird jedoch (vorerst) verzichtet. Die Covid-19-V Bund lässt eine
Umsetzung in jedem Fall zu (möglicherweise sogar flexibler). Mögliches „Ballungszentrum“,
wo eine Schutzmaske zu tragen wäre:
-         Bahnhofstrasse bis Kirche
-         Aeussere Dorfstrasse ab Turnplatz Schulhaus bis Kirche und Innere Dorfstrasse bis
          Restaurant Spycher
-         Bahnhofgässli – Kreuzung Gemeindehaus – BR Ogi-Strasse bis Talstation GKO.
-         Kreuzung Gemeindehaus – Oeschistrasse bis Talstation GKO.
Wenn immer möglich/soweit vertretbar wird auf die Errichtung einer Schutzmasken-
zone verzichtet; die Vorbereitungen dafür werden jedoch getroffen.

                                                                                           Seite 8 von 17
Schutzkonzept Wintersportort «Kandersteg»

Abbildung «möglicher Schutzmaskenperimeter» (alle Teilstrecken)

Die Maskentragpflicht kann auf bestimmte Zeiten beschränkt werden (z.B. zwischen 10.00
und 18.00 Uhr). Auf eine rechtliche Sicherung des Schutzmaskenperimeters durch eine All-
gemeinverfügung wird verzichtet.
Das Bezeichnen eines Schutzmasken-Perimeters bedeutet aber nicht, dass es auch in nicht
von der Gemeinde bezeichneten Gebieten der Gemeinde zu einer Massierung von Personen
kommen kann, die das Tragen einer Gesichtsmaske bedingt.

6.7.2. Massnahmen im öffentlichen Raum
Im öffentlichen Raum sind folgende Massnahmen sicherzustellen:
-    Gewährleistung eines sicheren Personenflusses ab Haltestelle ÖV bis zum Areal der
     Bahnbetreiber unter Einbezug der Transportunternehmungen durch die Gemeinde.
-    Verhindern von langen Warteschlangen vor den Talstationen durch Schaffung von War-
     teräumen oder Anhalten von eintreffenden Gästen zum Warten auf dem Parkplatz oder
     bei ihrem Auto durch Bahnbetreiber [öffentliche Parkplätze = Gemeinde).
-    Bessere Lenkung des individuellen Rückreiseverkehrs. z.B. durch eine Umleitungssigna-
     lisation für Fahrzeuge aus dem
     - südlichen Dorfteil (inkl. LKS und LLZ) über die Bahnhofstrasse zur Umfahrung
     - Gebiet Oeschistrasse über die Aeussere Dorfstrasse dorfauswärts.

                                                                              Seite 9 von 17
Schutzkonzept Wintersportort «Kandersteg»

       Abbildung «Verkehrslenkungsmassnahmen»

 Massnahmen
 Nr.     Was                                                   Wer              Termin       Erl
 1       Koordinationssitzung mit Task Force der Gemeinde      Task Force       14.12.2020   i.O.
         Feststellen Bedarf für Schutzmasken-Perimeter (als    Task Force/GR    14.12.2020   i.O.
 2
         vorbereitende Massnahme > vgl. Ziff. 6.7.2)
         Entscheid für Bedarf «Allgemeinverfügung» (bis auf    GRP mit RSTA     16.12.2020   i.O.
 3
         weiteres zurückgestellt; Entwurf vorhanden)
 4       Integration Schutzmasken-Perimeter in Information     GS               17.12.2020   i.O.
         Konzept Signalisation Schutzmasken-Perimeter (inkl.   LGB              21.12.2020   i.O.
 5
         Pikettplanung für Auf- und Abbau während Feiertage)
         Überwachen der Situation und Auslösen des Perime-     GR Gde Polizei   Laufend
 6
         ters bei Bedarf

6.8       Nicht weiter betrachtete Bereiche
Für im Konzept nicht weiter betrachtete Bereiche, wie z.B. Gewerbe, Landwirtschaft und Nor-
dic Arena, gelten die Empfehlungen des BAG bzw. ihrer Branchenorganisation.
Für den Bereich «Sport» (z.B. Nordic Arena, LLZ) wird auf die Ausführungen des BAG ver-
wiesen: https://www.sport.sites.be.ch/sport_sites/de/index/covid-19-und-sport/covid-19-und-
sport.html#anker-anchor-30.
Die Gemeinde kann je nach Entwicklung der Covid-19-Situation aufgrund von aktualisierten
Vorgaben von Bund und Kanton ergänzende Weisungen für diese Bereiche erlassen.

7.        Gesundheitswesen Covid-19
7.1       Grundsätzliches
Unter «Gesundheitswesen Covid-19» werden alle Massnahmen im Zusammenhang mit Per-
sonen mit Quarantäne- bzw. Isolationspflicht sowie mit Transport von Infizierten verstanden.
Aus rechtlicher Sicht ist die Gemeinde nicht verpflichtet, diese Leistungen selbst zu erbrin-
gen oder zu finanzieren.
Der Bund sieht in der Covid-19-V Bund nicht vor, dass die Wintersportorte Infrastrukturen für
Quarantäne- und Isolationsfälle zur Verfügung stellen müssen.

                                                                                    Seite 10 von 17
Schutzkonzept Wintersportort «Kandersteg»

Der Kanton sieht aber in Art. 24 a Abs. 3 der Covid-19-V Kanton vor, dass das Schutzkon-
zept der Gemeinden Angaben zu Kapazitäten für den Transport und die Unterbringung von
Covid-19-Patientinnen und Patienten umfassen muss. Fragen zum Gesundheitsbereich sind
an den sonderstab.gsi@be.ch zu richten.
    Massnahmen
    Nr.     Was                                                   Wer          Termin          Erl
    1       Koordinationssitzung mit Task Force der Gemeinde      Task Force   14.12.2020      i.O.
    2       Evaluierung von Forderungen und Möglichkeiten         Task Force   14.12.2020      i.O.
    3       Evaluieren von Testmöglichkeiten                      Dr. Pilz     15.12.2020      i.O.
            Abschliessende Beschreiben der Lösungen für Kander-   Dr. Pilz     16.12.2020      i.O.
            steg (in Absprache mit FMI und Ärzten der Region):
    4
            - Verhalten und Unterstützen von Betroffenen?
            - Abtransport positiv getesteter Personen,
    5       Umsetzen «Organisation Gesundheit» (mit Reporting)    Dr. Pilz     Laufend

7.2         Covid-19-Versorgung
Einwohner und Gäste sollen erholsame und erfreuliche Ferientage ohne gesundheitliche Ein-
schränkungen verbringen können. Sollte trotzdem gesundheitliche Probleme auftreten gelten
folgende Grundsätze:
-         Einheimische melden sich bei Symptomen bei ihrem Hausarzt.
-         Gäste, die Symptome aufweisen, melden sich (unbedingt telefonisch) bei der Arztpraxis
          Kandersteg (Dr. Pilz, Residence Bernerhof, Aeussere Dorfstrasse 39, 3718 Kandersteg,
          Tel.: 033 675 14 24).
-         Gäste, die reisefähig sind und mit dem Privatfahrzeug angereist sind, reisen, wann im-
          mer möglich, nach Hause und melden sich bei ihrem Hausarzt.
-         Gäste, die reisefähig sind und mit dem ÖV angereist sind, melden sich bei der Gemein-
          deverwaltung, um die möglichen Reisemodalitäten zu besprechen und einen Patienten-
          transport mit einem privaten Anbieter, der auf Patiententransporte spezialisiert ist und
          Erfahrung mit Transporten von Corona-infizierten Personen hat zu vereinbaren:
          -   Easycab medical : Tel. 031 302 35 40, rafael.indermuehle@ easycab.ch
          -   Mopi Patiententransporte: Tel. 0800 144 365, info@mopi.ch
          -   AFA AG, Frutigen, Kontaktaufnahme Tel. 075 415 15 15, info@afataxi.ch)
-        Testmöglichkeiten:
        - Für Covid-19-PCR-Tests kann mit der Arztpraxis Kandersteg Kontakt aufgenommen
           werden (Angaben vgl. vorstehend).
        - In Kandersteg werden keine Antigen-Schnelltest gemacht; Auskünfte über mögliche
           Testorte erteilt die Gemeindeverwaltung.
        - Die Verrechnung der Testkosten gemäss den Tarifen des Bundes ist Sache des Leis-
           tungserbringers, unter dessen Aufsicht die Tests durchgeführt werden.
-        Isolation und Quarantäne
        - Zu Fragen über «diesen Bereich» wird auf die COVID-19-Anweisungen zur Isolation
            bzw. Quarantäne des BAG (gültig ab 4.12.2020) sowie auf folgenden Link verwiesen:
            https://www.bag.admin.ch/bag/de/home/krankheiten/ausbrueche-epidemien-pande-
            mien/aktuelle-ausbrueche-epidemien/novel-cov/isolation-und-quarantaene.html.
        - Erkrankte Personen, die nicht (z.B. ins Ausland) zurückreisen können, sind wenn
            möglich in der Ferienwohnung oder im Hotel in Isolation zu setzen; für die ärztliche

                                                                                      Seite 11 von 17
Schutzkonzept Wintersportort «Kandersteg»

             Behandlung und Beratung der Betroffenen steht die Arztpraxis Kandersteg zur Verfü-
             gung. Benutzte Räumlichkeiten sind nach den üblichen Desinfektionsvorschriften zu
             desinfizieren.
             Können erkrankte Personen nicht im Hotel oder in der Ferienwohnung bleiben (z.B.,
             weil die Unterkunft bereits weitervermietet ist), melden sie sich bei der Gemeindever-
             waltung Kandersteg (bis 10.01.2021 auch an Sonn- und Feiertagen von 08.00 –
             19.00 Uhr erreichbar: Telefon: 033 675 82 27; E-Mail: info@gemeindekandersteg.ch).
             Es besteht bei Bedarf eine Ausweichmöglichkeit im Pfadfinderzentrum Kandersteg
             (Absprachen durch Gemeindeverwaltung). Die Kosten für Unterbringung und Verpfle-
             gung gehen zulasten des Gastes.

8.           Zusammenarbeit
8.1         Regierungsstatthalteramt
Das Regierungsstatthalteramt
-         berät und unterstützt die Gemeinde bei der Ausarbeitung des Schutzkonzepts; das Kon-
          zept ist für sie eine Grundlage für die Überprüfung der Konzepte der Bahnbetreiber.
-         ist zuständig für die Bewilligung für die Betreiber von Skigebieten (Art. 20a Covid-19-V
          Kanton).
-         prüft, ob die verschiedenen Schutzkonzepte koordiniert werden (Art. 5c Abs. 4 Bst. e
          Covid-19-V Bund).
    Massnahmen
    Nr.     Was                                                      Wer         Termin            Erl
    1       Absprechen offener Punkte                                GRP         14./15.12.2020    i.O.
    2       Stellungnahme zu Schutzkonzepten der Bahnbetriebe        GRP         15.12.2020        i.O.
    3       Bereinigter Entwurf nach Koordinationssitzung an RSTA    GRP         15.12.2020        i.O.
    4       Abgabe definitives Schutzkonzept Gemeinde an RSTA        GRP         17.12.2020        i.O.
    6       Überarbeiten Schutzkonzept nach Änderung VO Bund         GRP         20.12.2020        i.O.
    7       Abgabe überarbeitetes Schutzkonzept an RSTA              GRP         22.12.2020        i.O.

8.2         Kantonspolizei (KAPO)
Die KAPO überwacht die Einhaltung der Vorschriften im öffentlich zugänglichen Raum der
Skigebiete (Parkplätze, Zugangswege, Tal- und Bergstationen, Skilifte, Sesselbahnen sowie
die Restaurants/Bars in den Skigebieten).
Die Gemeinde nimmt selbst keine Kontrollen in den Skigebieten vor; sie konzentriert ihre
Massnahmen auf den öffentlichen Raum, wobei sie nur informieren und Ermahnen, je-
doch keine Bussen aussprechen kann. Dies ist ausschliesslich der KAPO vorbehalten.
Die Zusammenarbeit richtet sich nach dem Leitfaden „Mitwirkung der Gemeinden bei der
Kontrolle der Umsetzung der Covid-Massnahmen“ (Stand 5.11.2020/VBG/BOV/GL RSTH).
    Massnahmen
    Nr.     Was                                                     Wer              Termin          Erl
            Leitfaden „Mitwirkung der Gemeinden bei der Kontrolle   GS               15.12.2020      i.O.
    1
            der Umsetzung der Covid-Massnahmen“ einfordern
    2       Absprachen über Kontrollen und Zusammenarbeit           Task Force       15.12.2020      i.O.
    3       Abgabe definitives Schutzkonzept Gemeinde an KAPO       Task Force       17.12.2020      i.O.
    4       Konkretisieren der Zusammenarbeit mit KAPO              KAPO/GRP         22.12.2020      i.O

                                                                                          Seite 12 von 17
Schutzkonzept Wintersportort «Kandersteg»

    Massnahmen
    Nr.     Was                                                        Wer                Termin         Erl
    5       Bereinigen Schutzkonzept Bereich KAPO                      GRP                Laufend
    6       Aufrechterhalten Verbindung zu KAPO                        GR Gde Polizei     Laufend

8.3.        Tourismus
Das Tourismus Center (TC) ist folgendermassen geöffnet: Montag bis Freitag 08:00-12:00
und 14:00-17:00, Samstag 08:30-12:00 und 14:00-17:00.
    Massnahmen
    Nr.     Was                                                         Wer              Termin          Erl
    1       Koordinationssitzung mit Task Force der Gemeinde            Task Force       14.12.2020      i.O.
    2       Erfassen der Status-Meldungen der Betriebe                  Tourismus        15.12.2020      i.O.
            Klären Status Tourist Center (Öffnung an Sonn- und Fei-     GR Gde Pol       18.12.2020      i.O.
    3
            ertagen, Besetzung Büro/Homeoffice)
            Beurteilung der Weiterentwicklung des Schutzkonzeptes       Tourismus        Laufend
    4
            der Gemeinde aus Sicht des Tourismus/Gastes
    5       Mitwirkung bei der Überwachung der Umsetzung                Tourismus        Laufend

8.4         Gemeindebetriebe
Die Gemeindebetriebe stellen – soweit nicht Dritte damit beauftragt werden – sicher
-         die Massnahmen im Zusammenhang mit Verkehrsumleitung und Schutzmaskenpflicht,
-         den Unterhalt der öffentlichen WC-Anlagen
-         die Leerung der mobilen und festen Abfallbehälter im öffentlichen Raum
-         die Schneeräumung auf Strassen und Plätzen
-         den Betrieb der ARA.
Die Erreichbarkeit wird über den normalen Winter-Pikettdienst sichergestellt; zuständig ist:
Nik Hermann (Mobile: 078 836 50 66). Es gelten die üblichen Abläufe der Werkgruppe.
    Massnahmen
    Nr.     Was                                                         Wer             Termin         Erl
            Evaluieren der Bedürfnisse (inkl. Bedarf zusätzliche WC-    LGB             21.12.2020     i.O.
    1
            Anlagen und Aufstellen Abfallkübel)
    2       Erstellen Pikettplan für Gemeindebetriebe                   LGB             21.12.2020     i.O.
    3       2. Koordinationssitzung mit Task Force der Gemeinde         Task Force      21.12.2020     i.O.
            Laufendes Überwachen der Situation und Treffen von          LGB             Laufend
    4
            Massnahmen bei ausserordentlichen Ereignissen

9.          Einsatz von Personal zur Überwachung der Massnahmen
Die Überwachung der Einhaltung der Massnahmen gemäss Vorgaben des Bundes liegt
sonst für den öffentlichen Raum bei der KAPO (vgl. Ziff. 7.2). Ist eine polizeiliche Intervention
nötig, ist die KAPO beizuziehen.
Art. 5b Abs. 2 Bst. d Covid-19-V Bund verlangt, dass das Schutzkonzept der Gemeinde die
Massnahmen- und Einsatzplanung vorsieht, welche die Überwachung der Einhaltung der
Massnahmen regelt (vgl. Anhang 1).

                                                                                              Seite 13 von 17
Schutzkonzept Wintersportort «Kandersteg»

Der Einsatz der ZSO Niesen ist zur Bekämpfung von Covid-19 nicht vorgesehen (weil reser-
viert für die Verstärkung des Gesundheitswesens).
Die Gemeinde kann eigenes Personal einsetzen oder Dritte damit beauftragen. Mögliche
Kontaktadressen für Drittfirmen:
-         SID Sicherheitsdienst, Wimmis, Tel. 033 437 53 24/079 124 40 56, vgl. auf Website:
          www.sid-sicherheitsdienst.ch
-         Swiss Security Sollberger, Spiez, Tel. 033 534 0217 / info@security-swiss.ch
    Massnahmen
    Nr.     Was                                                          Wer              Termin           Erl
    1       Koordinationssitzung mit Task Force der Gemeinde             Task Force       14.12.2020       i.O.
            Überprüfen des Handlungsbedarfes                             GR Gde Pol/      18.12.2020       i.O.
            . Überwachen «Abstand einhalten im öffentlichen Raum»        LGB
    2       . Lenkung Personenfluss an Sonn- und Feiertagen (öV,
              Parkplätze, weitere Orte)
            . Einsatz Covid-Angels (zur Info Gäste, Prävention, usw.)
    3       Erstellen eines Mengengerüstes für den Personaleinsatz       LGB              18.12.2020       i.O.
            Entscheid Personaleinsatz (mit Integration in Information    Task Force       18.12.2020       i.O.
    4
            für die Bevölkerung)
            Regeln Personaleinsatz an Sonn- und Feiertagen Werk-         LGB              Ab 22.12.        i.O.
    5
            gruppe
    6       Absprachen Kontrolltätigkeit durch Freiwillige               GR Gde Pol       Ab 22.12.        i.O.
    7       Überwachen Personaleinsatz                                   LBG              Laufend

10.         Kosten
Die Umsetzung des Konzepts wird auch Kosten verursachen (z.B. für Personaleinsätze, Pla-
kate und Beschriftungen, Sicherheitswesten). Es gelten folgende Finanzierungsgrundsätze:
-         Betroffenen Personen kommen für die von ihnen bezogenen Leistungen selbst auf
          (Tests [vgl. Ziff. 7.2], Unterbringung bei Infektion, Transportkosten, usw.).
-         Die Bereiche (z.B. Skigebiete, Hotels, Restaurants) tragen die Kosten für die Umsetzung
          der eigenen Konzepte.
-         Die Gemeinde trägt die Kosten für die Umsetzung von Massnahmen im öffentlichen Be-
          reich (z.B. Lenkung der Personenflüsse zwischen Parkplatz, ÖV und Bergbahnen) sowie
          die Kosten der Gemeindebetriebe.
    Massnahmen
    Nr.     Was                                                     Wer               Termin               Erl
    1       Koordinationssitzung mit Task Force der Gemeinde        Task Force        14.12.2020           i.O.
    2       Kostenfaktoren für Massnahmen zulasten Gemeinde         PL/GS/LGB         Ab 22.12.2020        i.O.
    3       Erstellen Kostenübersicht «Konzept Covid-19»            FV                Bis 24.12.2020       i.O
            Kreditantrag an GR (nicht ausgeschöpfter Kredit 2020    PL/RL Fin/FV      Januar 2021          i.O
    4
            steht 2021 nicht mehr zur Verfügung)
    5       Laufende Kreditkontrolle «Konzept Covid-19»             FV                Laufend
    6       Abrechnung Kredit «Konzept Covid-19»                    FV/RL FIN         Nach Abschluss

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Schutzkonzept Wintersportort «Kandersteg»

11.    Information

Es wird auf die Regelungen des Gemeinderates für die ordentliche und die ausserordentliche
Lage verwiesen. Für die Information im öffentlichen Raum werden BAG- oder eigene Plakate
verwendet; textlich und graphisch wird auf eine gästefreundliche Darstellung geachtet.

Abbildung TALK «COVID-19-Schutzmassnahmen» (Fassung vom 18.01.2021)

 Massnahmen
 Nr.   Was                                                     Wer          Termin             Erl
 1     Koordinationssitzung mit Task Force der Gemeinde        Task Force   14.12.2020         i.O.
 2     Erstellen Informationskonzept für alle Komm Bereiche    GS           15.12.2020         i.O.
 3     Genehmigung Informationskonzept                         Task Force   16.12.2020         i.O.
 4     Vorbereiten Flyer (Versand vor den Festtagen)           GS           Bis 18.12.2020     i.O.
 5     Vorbereiten Plakate/Beschriftungen/Signalisation        GS           Bis 23.12.2020     i.O.
 6     Begleitung der Umsetzung Konzept «Covid-19              Task Force   Laufend

12.    Projektkontrolle
Die Projektkontrolle obliegt Projektleiterin GR Sara Loretan. Sie definiert die Teilziele des
Projektes und überwacht den Vollzug.
 Massnahmen
 Nr.   Was                                                    Wer           Termin             Erl
 1     Koordinationssitzung Task Force Gemeinde               Task Force    14.12.2020         i.O.
 2     Definieren der Massnahmen-/Personalplanung für TP      GR Gde Pol    18.12.2020         i.O.

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Schutzkonzept Wintersportort «Kandersteg»

    Massnahmen
    Nr.     Was                                                  Wer           Termin             Erl
    3       2. Koordinationssitzung Task Force                   GR Gde Pol    21.12.2020         i.O.
    4       Bereinigung Konzept/Teilziele/Projektkontrolle       GR Gde Pol    Nach 21.12.        i.O.
    5       Überwachung Projektfortschritt                       GR Gde Pol    Laufend
    6       3. Koordinationssitzung Task Force                   GR Gde Pol    14.01.2021         i.O.
    7       Zwischen- und Schlussberichte                        GR Gde Pol    Laufend

13.          Wichtige Adressen zum Erfahrungsaustausch
Wintersportorte (betroffene Gemeinden im Kandertal)
 Adelboden                              jolanda.lauber@3715.ch
 Kandersteg                             anita.allenbach@gemeindekandersteg.ch
Regierungsstatthalteramt:
 RSH Frutigen-Niedersimmental                      ariane.nottaris@be.ch
Betreiber Skigebiete:
 Oeschinensee                                      gondelbahn@oeschinensee.ch
 Sunnbüel - Gemmi                                  info@sunnbuel.ch
 Langlaufzentrum                                   elektro-grossen@bluewin.ch
Kantonspolizei:
 KAPO Oberland (Regionale                          Pascal Schenk, psnp@police.be.ch
    Stationierte Polizei Berner Oberland)
 Bezirkswache Frutigen                             Thomas Graf, pgrt@police.be.ch
Gesundheitswesen
 Praxis Kandersteg                                 hendrik.pilz@arztpraxis-kandersteg.ch
 FMI Frutigen                                      info@spitalfmi.ch

Öffentlicher Verkehr
 BLS Reisezentrum Kandersteg                       (Verbindung noch zu definieren)
 AFA Busbetriebe AG                                paul.graf@afabus.ch
Tourismus:
 TALK AG Kandersteg                                sonja.reichen@kandersteg.be-welcome.ch
 TALK AG Frutigen                                  urs.pfenninger@be-welcome.ch

14.          Schlussbemerkungen
Das vorliegende (überarbeitete) Schutzkonzept der Gemeinde
-         tritt am 18.01.2021 in Kraft.
-         ersetzt alle ihm wiedersprechenden Regelungen der Gemeinde im Zusammenhang mit
          der Bekämpfung von Covid-19
-         kann jederzeit den aktuellen Verhältnissen angepasst werden.

EINWOHNERGEMEINDE KANDERSTEG
Task Force Umsetzung Schutzkonzept Covid-19

sig. S. Loretan             sig. A. Allenbach
S. Loretan                  A. Allenbach
Leiterin                    Sekretärin

                                                                                         Seite 16 von 17
Schutzkonzept Wintersportort «Kandersteg»

Verteiler
Regierungsstatthalteramt Frutigen – Niedersimmental
Bezirkswache Frutigen KAPO Bern
FMI Frutigen
Gemeindepräsidentin
Gemeinderatspräsident
Gemeinderat
Gemeindeschreiberin (für sich und zuhanden der AL)
Tourismus Center (für sich und zuhanden der TALK AG)
Arztpraxis Kandersteg
Mitglieder Task Force (für sich und zuhanden der Betroffenen ihres Bereiches)

Publikation auf
Website > https://www.gemeindekandersteg.ch/
Crossiety > https://crossiety.app/dorfplatz/kandersteg

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