WEITER.BILDUNG! - Bundesagentur für Arbeit

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WEITER.BILDUNG!
#Qualifizierungsoffensive

Berufsabschluss │ Externenprüfung │ Anpassung von Kompetenzen

    Qualifiziertes Personal sichert Ihre Wettbewerbsfähigkeit.
     Begeistern Sie Ihre Beschäftigten für Weiterbildungen!

                   Wir unterstützen Sie dabei.
Abschlussorientierte Weiterbildung
(§§ 81 ff. SGB III / ggf. § 16 SGB II)

                                Geringqualifizierte Beschäftigte
                                 ohne abgeschlossene Berufsausbildung
                                   i.d.R. mit mind. 3 Jahren sozialversicherungspflichtiger beruflicher Tätigkeit
 Zielgruppe und                  mit abgeschlossener Berufsausbildung
                                   mind. die letzten 4 Jahre in berufsfremder Tätigkeit
Voraussetzungen
                                Es besteht bei Eignung ein Rechtsanspruch auf die Förderung eines
                                Berufsabschlusses

                                Erlangen eines anerkannten Berufsabschlusses durch:
                                    Umschulung
                                    Vorbereitung auf die Externenprüfung
           Ziel                     Berufsanschlussfähige Teilqualifikationen (TQ)

                                    TQ vor einer Umschulung
                                    Vermittlung von Grundkompetenzen zur Vorbereitung (u.a. allg. Deutsch)

                                 Umschulung:
                                  1/3 verkürzte Regelausbildungsdauer
                                 Vorbereitung Externenprüfung:
         Dauer                    3-8 Monate
                                 Teilqualifizierung:
                                  2-6 Monate (je Modul)

       Förderleistungen durch die Bundesagentur für Arbeit

                                                                       Betriebsgröße

                                               unter 10                   10 bis 249                  Ab 250
                                             Beschäftigte                Beschäftigte               Beschäftigte
                                                                        + Trägerumschulungen

                                                                             100%
                   Lehrgangskosten
                                                  Bis zu 100%
                                               Bis zu 90%                   Bis zu 70%              Bis zu 50%
          Arbeitsentgeltzuschuss*

                                          *Ausnahme Pflegefachkraft: Berechnungsgrundlage für Arbeitsentgeltzuschuss
                                           ist hier das Helfergehalt abzüglich Ausbildungsvergütung (insg. bis zu 100%)

    Weiterbildungsprämie
    Erfolgreiche Zwischenprüfung 1000,- €│Erfolgreiche Abschlussprüfung 1500,- € (Bei Beginn bis 31.12.2023)
    Umschulungsbegleitende Hilfen
Anpassungsqualifizierung
(§§ 82 ff. SGB III / ggf. § 16 SGB II)

                                    Beschäftigte aller Qualifikationsebenen

     Zielgruppe                      Berufsabschluss liegt in der Regel 4 Jahre zurück
                                     Keine geförderte Anpassungsqualifizierung in den letzten 4 Jahren
                                      (nach §82 SGB III)

                                     AZAV-Zertifizierung (Bildungsträger und Kurs) – erst diese ermöglicht die
                                      Förderzusage mittels Bildungsgutschein
Voraussetzungen                      Keine Kurse, zu denen das Unternehmen rechtlich verpflichtet ist
                                     Keine Aufstiegsfortbildungen, wenn grds. förderbar nach dem Bafög

                                    Berufliche Weiterbildung
                                     Anpassung von Kompetenzen
           Ziel                      Qualifizierung für technische und digitale Entwicklungen der Zukunft
                                     Auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt einsetzbares Fachwissen

                                    Mindestens 121 Unterrichtseinheiten (à 45 Minuten)
         Dauer                      Dabei aber flexible Durchführungsmöglichkeiten, wie z.B. während Kurzarbeit,
                                    modular, E-Learning, Voll- und Teilzeit oder auch berufsbegleitend.

       Förderleistungen durch die Bundesagentur für Arbeit

                                                                         Betriebsgröße

                                       unter 10                10 bis 249          250 bis 2.499         Ab 2.500
                                     Beschäftigte             Beschäftigte         Beschäftigte         Beschäftigte

                                     Bis zu 100%              Mind.    50% * **          Mind. 25% *       Mind. 15% *
          Lehrgangskosten

                                    Mind. 75% *                Mind.   50% *             Mind. 25% *       Mind. 25% *
   Arbeitsentgeltzuschuss

    * Zusätzliche Boni können die
     Zuschüsse um 5 und/oder 10
          Prozentpunkte erhöhen.
                                                         Die übrigen Kosten trägt das Unternehmen

                                                  ** Über 45 / Schwerbehindert = Bis zu 100% Lehrgangskosten

         Sie haben mehrere Beschäftigte mit erhöhtem Qualifizierungsbedarf? Wenden Sie sich für
   !    weitere Informationen hinsichtlich der Förderhöhe gerne an Ihre/n zuständige/n Ansprechpartner/in.
Weiter.Bildung! │ #Qualifizierungsoffensive

Neugierig?

Wir unterstützen Sie gerne.

     Ihre Ansprechpartner zum Thema

     Region Bamberg:
     Petra Schmittlein: 0951 / 9128-873
     Ilona Schauer: 0951 / 9128-854
     Bamberg.Arbeitgeber@arbeitsagentur.de

     Region Forchheim:
     Alexander Bähr: 09191 / 715-168
     Forchheim.Arbeitgeber@arbeitsagentur.de

     Region Coburg:
     Melanie Reißmann: 09561 / 93-271
     Luisa Dazer: 09561 / 93-117
     Bamberg-Coburg.Arbeitgeber@arbeitsagentur.de

     Region Lichtenfels/Kronach:
                                                    www.kursnet.arbeitsagentur.de
     Frank Wiesmann: 09261 / 6002-28
     Kronach.Arbeitgeber@arbeitsagentur.de
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Unser Zusatzangebot für Ihre
Beschäftigten mit erhöhtem
Orientierungs- und Beratungsbedarf,
aber ohne konkretes Weiterbildungsziel

    Gesamtregion
    Bamberg, Coburg, Forchheim, Kronach, Lichtenfels

    Ramona Heckmann, Ute Schülein, Markus Götz, Elmar Liebner

    Tel.: 0951 / 9128-300

    Sprechzeiten donnerstags von 16.00 - 18.00 Uhr
    oder Beratungsgespräch nach Terminvereinbarung

    Bamberg.Beratung@arbeitsagentur.de

    Mögliche Beratungsthemen:

    -   Berufswegplanung
    -   Qualifizierungsmöglichkeiten
    -   Leistungen von alternativen Förderträgern

                    Herausgeberin Agentur für Arbeit Bamberg-Coburg │ Stand: Juli 2021
Anpassungsqualifizierung
während Kurzarbeit
(§ 106a SGB III)

     Zielgruppe             ALLE Beschäftigten in Kurzarbeit (bei Beginn der Teilnahme)

                             AZAV-Zertifizierung (Bildungsträger und Kurs)
Voraussetzungen              Keine Kurse, zu denen das Unternehmen rechtlich verpflichtet ist

                            Qualifizierung Beschäftigter während der Kurzarbeit
                             Anpassung von Kompetenzen
         Ziel                Qualifizierung für technische und digitale Entwicklungen der Zukunft
                             Auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt einsetzbares Fachwissen

                            Mindestens 121 Unterrichtseinheiten (à 45 Minuten)
        Dauer               Dabei aber flexible Durchführungsmöglichkeiten, wie z.B. während Kurzarbeit,
                            modular, E-Learning, Voll- und Teilzeit oder auch berufsbegleitend.

      Förderleistungen durch die Bundesagentur für Arbeit
                                                           Betriebsgröße

                              unter 10            10 bis 249          250 bis 2.499          Ab 2.500
                            Beschäftigte         Beschäftigte         Beschäftigte          Beschäftigte

                                 100%              50%                     25%                15%
         Lehrgangskosten

         Kurzarbeitergeld      Wenn der Anspruch auf Kurzarbeitergeld bis 31.03.2021 entstanden ist:
                                              Ab 1. Monat          60% bzw. 67%
                                              Ab 4. Monat          70% bzw. 77%
                                              Ab 7. Monat          80% bzw. 87%

                                         Wenn der Anspruch ab 01.04.2021 entstanden ist,
                                     keine erhöhten Leistungssätze ab 4. oder 7. Bezugsmonat:
                                               Ab 1. Monat          60% bzw. 67%

                                             Die übrigen Kosten trägt das Unternehmen

       Zusatzleistungen:
                                    Die SV-Beiträge werden während der geförderten
         Erstattung der
          SV-Beiträge                       Weiterbildung zu 100% erstattet
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