WEITER.BILDUNG! - Bundesagentur für Arbeit
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WEITER.BILDUNG! #Qualifizierungsoffensive Berufsabschluss │ Externenprüfung │ Anpassung von Kompetenzen Qualifiziertes Personal sichert Ihre Wettbewerbsfähigkeit. Begeistern Sie Ihre Beschäftigten für Weiterbildungen! Wir unterstützen Sie dabei.
Abschlussorientierte Weiterbildung (§§ 81 ff. SGB III / ggf. § 16 SGB II) Geringqualifizierte Beschäftigte ohne abgeschlossene Berufsausbildung i.d.R. mit mind. 3 Jahren sozialversicherungspflichtiger beruflicher Tätigkeit Zielgruppe und mit abgeschlossener Berufsausbildung mind. die letzten 4 Jahre in berufsfremder Tätigkeit Voraussetzungen Es besteht bei Eignung ein Rechtsanspruch auf die Förderung eines Berufsabschlusses Erlangen eines anerkannten Berufsabschlusses durch: Umschulung Vorbereitung auf die Externenprüfung Ziel Berufsanschlussfähige Teilqualifikationen (TQ) TQ vor einer Umschulung Vermittlung von Grundkompetenzen zur Vorbereitung (u.a. allg. Deutsch) Umschulung: 1/3 verkürzte Regelausbildungsdauer Vorbereitung Externenprüfung: Dauer 3-8 Monate Teilqualifizierung: 2-6 Monate (je Modul) Förderleistungen durch die Bundesagentur für Arbeit Betriebsgröße unter 10 10 bis 249 Ab 250 Beschäftigte Beschäftigte Beschäftigte + Trägerumschulungen 100% Lehrgangskosten Bis zu 100% Bis zu 90% Bis zu 70% Bis zu 50% Arbeitsentgeltzuschuss* *Ausnahme Pflegefachkraft: Berechnungsgrundlage für Arbeitsentgeltzuschuss ist hier das Helfergehalt abzüglich Ausbildungsvergütung (insg. bis zu 100%) Weiterbildungsprämie Erfolgreiche Zwischenprüfung 1000,- €│Erfolgreiche Abschlussprüfung 1500,- € (Bei Beginn bis 31.12.2023) Umschulungsbegleitende Hilfen
Anpassungsqualifizierung (§§ 82 ff. SGB III / ggf. § 16 SGB II) Beschäftigte aller Qualifikationsebenen Zielgruppe Berufsabschluss liegt in der Regel 4 Jahre zurück Keine geförderte Anpassungsqualifizierung in den letzten 4 Jahren (nach §82 SGB III) AZAV-Zertifizierung (Bildungsträger und Kurs) – erst diese ermöglicht die Förderzusage mittels Bildungsgutschein Voraussetzungen Keine Kurse, zu denen das Unternehmen rechtlich verpflichtet ist Keine Aufstiegsfortbildungen, wenn grds. förderbar nach dem Bafög Berufliche Weiterbildung Anpassung von Kompetenzen Ziel Qualifizierung für technische und digitale Entwicklungen der Zukunft Auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt einsetzbares Fachwissen Mindestens 121 Unterrichtseinheiten (à 45 Minuten) Dauer Dabei aber flexible Durchführungsmöglichkeiten, wie z.B. während Kurzarbeit, modular, E-Learning, Voll- und Teilzeit oder auch berufsbegleitend. Förderleistungen durch die Bundesagentur für Arbeit Betriebsgröße unter 10 10 bis 249 250 bis 2.499 Ab 2.500 Beschäftigte Beschäftigte Beschäftigte Beschäftigte Bis zu 100% Mind. 50% * ** Mind. 25% * Mind. 15% * Lehrgangskosten Mind. 75% * Mind. 50% * Mind. 25% * Mind. 25% * Arbeitsentgeltzuschuss * Zusätzliche Boni können die Zuschüsse um 5 und/oder 10 Prozentpunkte erhöhen. Die übrigen Kosten trägt das Unternehmen ** Über 45 / Schwerbehindert = Bis zu 100% Lehrgangskosten Sie haben mehrere Beschäftigte mit erhöhtem Qualifizierungsbedarf? Wenden Sie sich für ! weitere Informationen hinsichtlich der Förderhöhe gerne an Ihre/n zuständige/n Ansprechpartner/in.
Weiter.Bildung! │ #Qualifizierungsoffensive Neugierig? Wir unterstützen Sie gerne. Ihre Ansprechpartner zum Thema Region Bamberg: Petra Schmittlein: 0951 / 9128-873 Ilona Schauer: 0951 / 9128-854 Bamberg.Arbeitgeber@arbeitsagentur.de Region Forchheim: Alexander Bähr: 09191 / 715-168 Forchheim.Arbeitgeber@arbeitsagentur.de Region Coburg: Melanie Reißmann: 09561 / 93-271 Luisa Dazer: 09561 / 93-117 Bamberg-Coburg.Arbeitgeber@arbeitsagentur.de Region Lichtenfels/Kronach: www.kursnet.arbeitsagentur.de Frank Wiesmann: 09261 / 6002-28 Kronach.Arbeitgeber@arbeitsagentur.de
Weiter.Bildung! │ #Qualifizierungsoffensive Unser Zusatzangebot für Ihre Beschäftigten mit erhöhtem Orientierungs- und Beratungsbedarf, aber ohne konkretes Weiterbildungsziel Gesamtregion Bamberg, Coburg, Forchheim, Kronach, Lichtenfels Ramona Heckmann, Ute Schülein, Markus Götz, Elmar Liebner Tel.: 0951 / 9128-300 Sprechzeiten donnerstags von 16.00 - 18.00 Uhr oder Beratungsgespräch nach Terminvereinbarung Bamberg.Beratung@arbeitsagentur.de Mögliche Beratungsthemen: - Berufswegplanung - Qualifizierungsmöglichkeiten - Leistungen von alternativen Förderträgern Herausgeberin Agentur für Arbeit Bamberg-Coburg │ Stand: Juli 2021
Anpassungsqualifizierung während Kurzarbeit (§ 106a SGB III) Zielgruppe ALLE Beschäftigten in Kurzarbeit (bei Beginn der Teilnahme) AZAV-Zertifizierung (Bildungsträger und Kurs) Voraussetzungen Keine Kurse, zu denen das Unternehmen rechtlich verpflichtet ist Qualifizierung Beschäftigter während der Kurzarbeit Anpassung von Kompetenzen Ziel Qualifizierung für technische und digitale Entwicklungen der Zukunft Auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt einsetzbares Fachwissen Mindestens 121 Unterrichtseinheiten (à 45 Minuten) Dauer Dabei aber flexible Durchführungsmöglichkeiten, wie z.B. während Kurzarbeit, modular, E-Learning, Voll- und Teilzeit oder auch berufsbegleitend. Förderleistungen durch die Bundesagentur für Arbeit Betriebsgröße unter 10 10 bis 249 250 bis 2.499 Ab 2.500 Beschäftigte Beschäftigte Beschäftigte Beschäftigte 100% 50% 25% 15% Lehrgangskosten Kurzarbeitergeld Wenn der Anspruch auf Kurzarbeitergeld bis 31.03.2021 entstanden ist: Ab 1. Monat 60% bzw. 67% Ab 4. Monat 70% bzw. 77% Ab 7. Monat 80% bzw. 87% Wenn der Anspruch ab 01.04.2021 entstanden ist, keine erhöhten Leistungssätze ab 4. oder 7. Bezugsmonat: Ab 1. Monat 60% bzw. 67% Die übrigen Kosten trägt das Unternehmen Zusatzleistungen: Die SV-Beiträge werden während der geförderten Erstattung der SV-Beiträge Weiterbildung zu 100% erstattet
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