Durchbruch geschafft! - Die neue Entgeltordnung für Gesundheitsberufe - ver.di ...
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Durchbruch geschafft! Die neue Entgeltordnung für Gesundheitsberufe (TVöD kommunal) Sylvia Bühler Mitglied im ver.di-Bundesvorstand und Bundesfachbereichsleiterin Matthias Dippel Mitglied der Bundestarifkommission ö.D. und Mitglied der Lenkungsgruppe » Der Kraftakt ist geschafft. Die neue Entgeltordnung für die Gesundheitsberufe kann sich sehen lassen. Aus allen » Berufsgruppen haben sich ver.di-Mitglieder mit ihrem berufs- Mit der Entgeltordnung haben wir nach langen fachlichen Wissen eingebracht. Herzlichen Dank dafür. Längst nicht alles, was zähen Verhandlungen einen ersten guten Schritt hin uns wichtig war, konnten wir mit den Arbeitgebern vereinbaren. Aber es ist ja zur Aufwertung der Gesundheitsberufe gemacht. Man kein Naturgesetz, die Eingruppierung jahrzehntelang nicht wieder anzupacken. darf dabei nicht vergessen, dass viele Beschäftigte in medizinisch-techni- Deshalb ist es gut, dass wir immer mehr werden. Dass die Beschäftigten im schen und therapeutischen Berufen seit zehn Jahren keine Bewährungs- Gesundheitswesen sich nicht mehr moralisch erpressen lassen, sondern sich aufstiege mehr hatten und in der Einstiegseingruppierung hängen blieben. gemeinsam wehren. An den Aktionen und Warnstreiks der letzen Wochen Bei den Pflegeberufen tragen wir mit der Entgeltordnung den steigenden haben sich sehr viele beteiligt. Die Bewegung wächst.« Aufgaben für Leitungskräfte und den immer breiter wachsenden Fach- weiterbildungen Rechnung. Die von den Arbeitgebern beabsichtigten Eine Veröffentlichung der ver.di-Bundesverwaltung, Fachbereich 3, 10112 Berlin. V.i.S.d.P. Sylvia Bühler, Bearbeitung: Heike von Gradolewski-Ballin, Tel. 030 / 6956-1821, Herabgruppierungen für Pflegehilfskräfte konnten wir verhindern.« heike.vongradolewski-ballin@verdi.de. Titelfotos: Die Hoffotografen GmbH + Kay Herschelmann. Herstellung: freeStyle grafik + BHW GmbH Hannover | Mai 2016
Beachtliches Ergebnis bei schwieriger Ausgangslage Der Durchbruch ist geschafft! Kr-Anwendungstabelle ab. In den Nicht für alle Berufe ist es gelungen, die eingruppiert. Herabgruppierungen oder Endlich kommen neue Regelungen zur Entgeltgruppen P 7 (bislang Kr. 7a) und Arbeitgeber von den neuen berufsfach- eine Überprüfung und Neufeststellung Zum Aufbau der Tabellen Eingruppierung der Gesundheitsberufe. P 8 (Kr. 8a) wird die Stufe 1 gestrichen, lichen Anforderungen zu überzeugen. der Eingruppierung aufgrund des Inkraft- im TVöD kommunal Die Ausgangslage war mehr als schwierig. damit steigen die BerufsanfängerInnen Noch wichtiger als zeitgemäße Bezeich- tretens der Entgeltordnung dürfen nicht Mit Ausnahme der unten genannten Die von ver.di geforderte grundsätzliche höher ein. Für die Entgeltgruppen P 9 nungen sind jedoch zeitgemäße Eingrup- erfolgen. Berufsgruppen gilt für alle Beschäftig- Aufwertung aller Gesundheitsberufe bis P 14 (bislang Kr. 9a bis Kr. 11a) gibt pierungen. Für eine Reihe von Berufen Wer in eine höhere Entgeltgruppe (EG ten die allgemeine Tabelle (Entgelt- haben die kommunalen Arbeitgeber abge- es künftig eine Stufe 6, d.h. mehr Geld reicht die Eingruppierung jetzt bis zur oder P) eingruppiert werden könnte, muss gruppen- bzw. EG-Tabelle). lehnt. Stattdessen wollten sie die Pflege- für die Beschäftigten mit langer Berufs- EG 9b. dazu einen Antrag stellen. Hierzu wird hilfskräfte sogar schlechter bezahlen. Das erfahrung. Und schließlich ist es uns gelungen, die ver.di einen Antragsrechner zur Verfügung Daneben gelten die folgenden war mit ver.di nicht zu machen. Völlig neue Tätigkeitsmerkmale gibt es Diskriminierung der Medizinischen Fach- stellen. ver.di-Mitglieder können so sicher besonderen Tabellen: Seit Mai 2014 hatte ver.di mit der Vereini- für die Leitungskräfte. Die bislang aus- angestellten aufzuheben. Deren Einsatz- und schnell prüfen, was für sie besser ist. Ä-Tabelle Ärztinnen und Ärzte gung kommunaler Arbeitgeberverbände schließlich von Unterstellungsverhält- gebiete und konkreten Aufgaben sind sehr P-Tabelle (bisherige Kr-Anwendungs- (VKA) hart verhandelt, fachlich unterstützt nissen abhängigen Merkmale gibt es unterschiedlich, darum haben wir keine Die Überleitung der Beschäftigten in die tabelle) Pflegepersonal durch Kolleginnen und Kollegen der jewei- zukünftig nicht mehr. speziellen Tätigkeitsmerkmale mehr ver- P-Tabelle erfolgt stufengleich und unter S-Tabelle Sozial- und Erziehungs- ligen Berufe. ver.di wird dazu intensiv qualifizieren, einbart. Nun gilt es, die allgemeinen Beibehaltung der in ihrer Stufe zurück- dienst damit das neue System richtig ange- Merkmale richtig zu nutzen. gelegten Stufenlaufzeit. Zur Einführung der neuen Entgelt- Auch wenn nicht alle Vorstellungen der wendet wird. gruppen 9a bis c in die allgemeine Beschäftigten an eine zeitgemäße Entgelt- Für Lehrkräfte für die Gesundheits- Überleitung in die neue Die neuen Tätigkeitsmerkmale Tabelle siehe Seite 14. ordnung erfüllt sind, das Gesamtergebnis berufe mit wissenschaftlicher Entgeltordnung und P-Tabelle für die Gesundheitsberufe findet ihr im kann sich gut sehen lassen: Hochschulbildung konnte ver.di die Mit Inkrafttreten der neuen Entgelt- Folgenden. Für die Pflege wird eine neue Tabelle Entgeltgruppe 13 durchsetzen. ordnung am 1. Januar 2017 sind alle »P« eingeführt. Sie löst die bisherige Beschäftigten in die neue Entgeltordnung 2
/ W IKI M EDIA / CC BY-SA 2.0 I. Beschäftigte in der Pflege R E N AT E S T I E B I T Z (2) KARLO RÄCKE KC 7 FYS Vorbemerkungen 2. Gesundheits- und Krankenpflegerinnen heits- und Krankenpflegerinnen und Gesund- kenpflegerinnen und Gesundheits- und 7. Die Bezeichnungen umfassen auch und Gesundheits- und Krankenpfleger, die heits- und Krankenpfleger bzw. Altenpflege- Kinderkrankenpflegern auszuüben haben, – Gesundheits- und Krankenpflegehelferin- 1. 1Die Bezeichnung »Pflegehelferinnen und Tätigkeiten von Gesundheits- und Kinder- rinnen / Altenpfleger eingruppiert. eingruppiert. nen und Gesundheits- und Kranken- Pflegehelfer« umfasst auch Gesundheits- und krankenpflegerinnen und Gesundheits- und pflegehelfer Krankenpflegehelferinnen und Gesundheits- Kinderkrankenpflegern bzw. von Altenpflege- 4. Altenpflegerinnen und Altenpfleger, die Tä- 6. Zu der entsprechenden Tätigkeit von Pfle- – Krankenpflegehelferinnen und Kranken- und Krankenpflegehelfer sowie Altenpflege- rinnen und Altenpflegern ausüben, sind tigkeiten von Gesundheits- und Krankenpfle- gehelferinnen und Pflegehelfern mit mindes- pflegehelfer helferinnen und Altenpflegehelfer. als Gesundheits- und Kinderkrankenpflege- gerinnen und Gesundheits- und Krankenpfle- tens einjähriger Ausbildung bzw. Pflegerin- – Gesundheits- und Krankenpflegerinnen und 2 Die Bezeichnung »Pflegerinnen und Pfleger« rinnen / Gesundheits- und Kinderkrankenpfle- ger ausüben, sind als Gesundheits- und nen und Pfleger mit mindestens dreijähriger Gesundheits- und Krankenpfleger umfasst Gesundheits- und Krankenpflegerin- ger bzw. Altenpflegerinnen / Altenpfleger ein- Krankenpflegerinnen und Gesundheits- und Ausbildung gehört auch die Tätigkeit in Am- – Krankenschwestern und Krankenpfleger nen und Gesundheits- und Krankenpfleger, gruppiert. Krankenpfleger eingruppiert. bulanzen, Blutzentralen und Dialyseeinhei- – Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin- Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen ten, soweit es sich nicht überwiegend um nen und Gesundheits- und Kinderkranken- und Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger 3. Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin- 5. Nach den Tätigkeitsmerkmalen für Pflege- eine Verwaltungs- oder Empfangstätigkeit pfleger sowie Altenpflegerinnen und Altenpfleger in nen und Gesundheits- und Kinderkranken- rinnen und Pfleger sind auch Hebammen und handelt. – Kinderkrankenschwestern und Kinder- allen Fachrichtungen bzw. Spezialisierungen. pfleger, die Tätigkeiten von Gesundheits- und Entbindungspfleger sowie OTA / ATA, die die krankenpfleger Krankenpflegerinnen und Gesundheits- und Tätigkeit von Gesundheits und Krankenpfle- Krankenpfleger bzw. von Altenpflegerinnen gerinnen und Gesundheits- und Krankenpfle- und Altenpfleger ausüben, sind als Gesund- gern oder von Gesundheits- und Kinderkran- 3
Von der bisherigen Kr-Anwendungstabelle in die neue Pflege-Tabelle (in Euro | gültig ab 1. Januar 2017) Die bisher in der Kr-Anwendungstabelle Kr-Anwendungs- P-Tabelle Grundentgelt Entwicklungsstufen in einigen Kr-Gruppen von der allgemeinen tabelle Entgeltgruppe Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4 Stufe 5 Stufe 6 Tabelle abweichenden Stufenlaufzeiten nach 1 Jahr nach 2 Jahren nach 3 Jahren nach 4 Jahren nach 5 Jahren wurden mit Einführung der P-Tabelle an- in Stufe 1 in Stufe 2 in Stufe 3 in Stufe 4 in Stufe 5 geglichen. KR 12a P 16** – 3.957,76 4.096,51 4.544,51 5.066,75 5.297,11 Die Überleitung erfolgt stufengleich und KR 11b P 15** – 3.872,77 3.999,74 4.317,18 4.697,09 4.842,18 unter Beibehaltung der in ihrer Stufe zurück- gelegten Stufenlaufzeit KR 11a P 14** – 3.779,07 3.902,98 4.212,74 4.633,60 4.710,40 Fällt die bisherige Stufe weg, erfolgt die KR 10a P 13** – 3.685,38 3.806,21 4.108,29 4.326,40 4.382,72 Überleitung in die nächsthöhere Stufe. Die Stufenlaufzeit beginnt in diesem Fall von KR 9d P 12** – 3.497,98 3.612,67 3.899,39 4.075,52 4.157,44 Neuem. KR 9c P 11** – 3.310,59 3.419,14 3.690,50 3.870,72 3.952,64 Ist durch die Verkürzung der Stufenlaufzeit am Tag der Überleitung die Stufenlaufzeit KR 9b P 10** – 3.123,20 3.225,60 3.512,32 3.650,56 3.737,60 zum Erreichen der nächsthöheren Stufe er- füllt, beginnt in dieser nächsthöheren Stufe KR 9a P 9** – 2.969,60 3.123,20 3.225,60 3.420,16 3.502,08 die Stufenlaufzeit von Neuem. KR 8a P 8* – 2.732,33 2.865,46 3.036,16 3.174,02 3.365,23 * Stufenlaufzeit Stufe 2: 3 Jahre. KR 7a P 7* – 2.575,02 2.732,33 2.974,36 3.095,36 3.220,01 ** Wegfall der Stationsleitungszulagen 46,02 bzw. 30,00 Euro. KR 4a P6 2.153,91 2.308,81 2.454,02 2.762,59 2.841,25 2.986,43 Zu Leitungskräften in der Pflege KR 3a P5 2.060,76 2.272,49 2.333,03 2.429,82 2.502,44 2.673,03 siehe Seite 11. 4
Entgeltgruppe P 5 – die ohne in Spezialbereichen tätig zu sein, Protokollerklärung zur Fallgruppe 1 Entgeltgruppe 9c Pflegehelferinnen und Pflegehelfer mit folgende besondere pflegerische Aufgaben Es muss sich um eine Fachweiterbildung (Anlage A zum TVöD) entsprechender Tätigkeit. wahrnehmen: nach § 1 der DKG-Empfehlung zur pflegeri- Beschäftigte, deren Tätigkeit sich dadurch • Wundmanagerin / Wundmanager, schen Weiterbildung vom 29. September aus der Entgeltgruppe 9b heraushebt, dass Entgeltgruppe P 6 • Gefäßassistentin / Gefäßassistent, 2015 in der jeweiligen Fassung handeln oder sie besonders verantwortungsvoll ist. Pflegehelferinnen und Pflegehelfer mit • Breast Nurse/Lactation, es muss die Gleichwertigkeit des Weiterbil- mindestens einjähriger Ausbildung und ent- • Painnurse. dungsstandes nach § 21 dieser DKG-Empfeh- Entgeltgruppe 10 sprechender Tätigkeit. – im Case- / Caremanagement. lung nachgewiesen worden sein. (Anlage A zum TVöD) Beschäftigte, deren Tätigkeit sich mindes- Entgeltgruppe P 7 2. Praxisanleiterinnen / Praxisanleiter in 2. Gesundheits- und Kranken- sowie Ge- tens zu einem Drittel durch besondere Pflegerinnen und Pfleger mit mindestens der Pflege mit berufspädagogischer Zusatz- sundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen Schwierigkeit und Bedeutung aus der Ent- dreijähriger Ausbildung und entsprechender qualifikation nach bundesrechtlicher Rege- und -pfleger, mit erfolgreich abgeschlossener geltgruppe 9c heraushebt. Tätigkeit. lung. Fachweiterbildung zur Hygienefachkraft und entsprechender Tätigkeit. Entgeltgruppe 11 Entgeltgruppe P 8 3. Hebammen und Entbindungspfleger mit (Anlage A zum TVöD) 1. Pflegerinnen und Pfleger der Entgelt- mindestens dreijähriger Ausbildung und ent- Entgeltgruppe 9b Beschäftigte, deren Tätigkeit sich durch gruppe 7a, deren Tätigkeit sich aufgrund be- sprechender Tätigkeit. (Anlage A zum TVöD) besondere Schwierigkeit und Bedeutung aus sonderer Schwierigkeit erheblich aus der Ent- Beschäftigte mit abgeschlossener Hoch- der Entgeltgruppe 9c heraushebt. geltgruppe 7a heraushebt. Entgeltgruppe P 9 schulbildung und einer den Anforderungen 1. Pflegerinnen und Pfleger mit mindes- nach § 37 Abs. 3 Satz 2 Pflegeberufsgesetz Entgeltgruppe 12 Protokollerklärung zur Fallgruppe 1 tens dreijähriger Ausbildung mit abgeschlos- [Entwurf] entsprechenden Tätigkeit sowie (Anlage A zum TVöD) Tätigkeiten, die sich aufgrund besonderer sener Fachweiterbildung und entsprechender sonstige Beschäftigte, die aufgrund gleich- Beschäftigte, deren Tätigkeit sich durch Schwierigkeit aus Entgeltgruppe P 7 heraus- Tätigkeit. wertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen das Maß der damit verbundenen Verantwor- heben, sind solche entsprechende Tätigkeiten ausüben. tung erheblich aus der Entgeltgruppe 11 her- – in Spezialbereichen, in denen eine Fachwei- aushebt. terbildung nach der DKG-Empfehlung zur JMG / P IXELIO . DE Weiterbildung von Gesundheits- und (Kinder-) Krankenpflegekräften vorgesehen ist, oder 5
II. Medizinisch-technische Assistentinnen und Assistenten Vorbemerkungen * »Schwierige Aufgaben« sind z.B. aktivitatsbestimmungen, schwierige gerin- – Vorbereitung und Mitwirkung von röntge- – Wartung und Kalibrierung von hochwerti- Medizinisch-technische Assistentinnen und – der Diagnostik vorausgehende technische nungsphysiologische Untersuchungen); nologisch gestützten Gewebeentnahmen; gen und schwierig zu bedienenden Mess- Assistenten im Sinne dieses Abschnitts sind Arbeiten bei selbständiger Verfahrenswahl – Vorbereitung und Durchführung von rönt- – Tätigkeiten in der Telemedizin oder Tele- geräten (z.B. Autoanalyzern), Medizinisch-technische Assistentinnen und auf histologischem, mikrobiologischem, genologischen Gefäßuntersuchungen in der radiologie; – Virusisolierungen oder ähnlich schwierige Assistenten für Funktionsdiagnostik, Medizi- hämatologischem, serologischem, moleku- Schädel-, Brust- und Bauchhöhle. Mitwir- – Mitwirkung bei der Hirntodbestimmung mikrobiologische Verfahren, Gewebezüch- nisch-technische Laboratoriumsassistentin- larbiologischem oder quantitativ klinisch- kung bei Herzkatheterisierungen, Schicht- oder tungen, schwierige Antikörperbestimmun- nen und -assistenten, Medizinisch-technische chemischem Gebiet; aufnahmen in den drei Dimensionen mit – invasive Eingriffe mit z.B. kryostatischen gen (z.B. Coombs-Test), Radiologieassistentinnen und -assistenten – die Durchführung von Untersuchungs- Spezialgeräten (CT, MRT, SPECT etc.), Ar- Maßnahmen im EPU-Labor. – schwierige intraoperativen Röntgen- und Veterinärmedizinisch-technische Assis- verfahren zur röntgenologischen Funktions- beiten an Linearbeschleunigern, Durchfüh- aufnahmen, tentinnen und Assistenten. diagnostik; rung von Szintigraphien unter Belastung Entgeltgruppe 9b – Interoperatives Monitoring, Mitwirkung bei – messtechnische Aufgaben und Hilfe- (z.B. Myokardszintigraphie), szintigraphi- 1. Beschäftigte der Entgeltgruppe 7, der prächirurgischen Epilepsiediagnostik Entgeltgruppe 7 leistung bei der Verwendung von radio- sche Spezialuntersuchungen (z.B. Sentinel- die als Hilfskräfte bei wissenschaftlichen und OP, Mitwirkung bei der Implantation Staatlich geprüfte Medizinisch-technische aktiven Stoffen; szintigraphie); Forschungsaufgaben mit einem besonders von Hirnelektroden, Mitwirkung bei der Assistentinnen und Assistenten mit entspre- – schwierige medizinisch radiologische – Durchführung von Untersuchungsverfah- hohen Maß von Verantwortlichkeit tätig sind. Komadiagnostik, chender Tätigkeit. Verfahren; ren, bei denen mehrere Untersuchungsme- 2. Beschäftigte der Entgeltgruppe 7, die – Vorbereitung und Mitwirkung bei der – Tätigkeiten in der radiologischen Unter- thoden kombiniert werden z.B. SPECT-CT; mindestens zur Hälfte eine oder mehrere der Protonentherapie. Entgeltgruppe 8 suchung von Kindern bis zum sechsten folgenden Aufgaben erfüllen: Beschäftigte der Entgeltgruppe 7, die Lebensjahr; mindestens zu einem Viertel schwierige Auf- – Bedienung eines Elektronenmikroskops gaben* erfüllen. sowie Vorbereitung der Präparate für Elektronenmikroskopie; Entgeltgruppe 9a – Durchführung schwieriger molekular- R ENATE S TIEBITZ (2) AOK-M EDIENDIENST Beschäftigte der Entgeltgruppe 7, die biologischer Untersuchungsverfahren (z.B. schwierige Aufgaben* erfüllen. Hybridisierung oder Blot), schwierige Hor- monbestimmungen, schwierige Ferment- 6
* »Schwierige Aufgaben« sind z.B. III. Diätassistentinnen und Diätassistenten IV. a) Ergotherapeutinnen und Ergotherapeuten Ergotherapie bei Querschnittslähmungen, in Kinderlähmungsfällen, bei Schlaganfällen, mit spastisch Gelähmten, in Fällen von Dys- Entgeltgruppe 5 * »Schwierige Aufgaben« sind z.B. Entgeltgruppe 5 Entgeltgruppe 8 melien oder bei Kleinkindern bis sechs Jahren. Beschäftigte in der Tätigkeit von Diät- Diätberatung von einzelnen Patienten, selb- Beschäftigte in der Tätigkeit von Ergo- Beschäftigte der Entgeltgruppe 7, die assistentinnen und Diätassistenten. ständige Durchführung von Ernährungserhe- therapeutinnen und Ergotherapeuten. mindestens zu einem Viertel schwierige Auf- Entgeltgruppe 9b bungen, Mitarbeit bei Grundlagenforschung gaben* erfüllen. Beschäftigte der Entgeltgruppe 7, die min- Entgeltgruppe 7 im Fachbereich klinische Ernährungslehre, Entgeltgruppe 7 destens zur Hälfte folgende Aufgabe erfüllen: Staatlich anerkannte Diätassistentinnen Herstellung und Berechnung spezifischer Ergotherapeutinnen und Ergotherapeuten Entgeltgruppe 9a Ergotherapie bei Patientinnen oder Patienten und Diätassistenten mit entsprechender Diätformen bei dekompensierten Leber- mit staatlicher Anerkennung und entspre- Beschäftigte der Entgeltgruppe 7, die mit Demenz. Tätigkeit. zirrhosen, Niereninsuffizienz, Hyperlipid- chender Tätigkeit. schwierige Aufgaben* erfüllen. ämien, Stoffwechsel-Bilanz-Studien, Mal- Entgeltgruppe 8 digestion und Malabsorption, nach Beschäftigte der Entgeltgruppe 7, die Shuntoperationen, Kalzium-Test-Diäten, mindestens zu einem Viertel schwierige Auf- spezielle Anfertigung von Sonderernährung IV. b) Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten gaben* erfüllen. für Patienten auf Intensiv- und Wach- stationen. Entgeltgruppe 9a Entgeltgruppe 5 Entgeltgruppe 8 schnittslähmungen, in Kinderlähmungsfällen, Beschäftigte der Entgeltgruppe 7, die Entgeltgruppe 9b Beschäftigte in der Tätigkeit von Physio- Beschäftigte der Entgeltgruppe 7, die mit spastisch Gelähmten, in Fällen von schwierige Aufgaben* erfüllen. Beschäftigte der Entgeltgruppe 7 mit Fort- therapeutinnen und Physiotherapeuten. mindestens zu einem Viertel schwierige Auf- Dysmelien, nach Verbrennungen 2. und bildung zur Ernährungsberaterin oder zum gaben* erfüllen. 3. Grades, bei Kleinkindern bis sechs Jahren. Ernährungsberater oder mit vergleichbarer Entgeltgruppe 7 Fortbildung (z.B. Diabetesberaterin/Diabetes- Physiotherapeutinnen und Physiotherapeu- Entgeltgruppe 9a Entgeltgruppe 9b berater) und entsprechender Tätigkeit. ten mit staatlicher Anerkennung und entspre- Beschäftigte der Entgeltgruppe 7, die Beschäftigte der Entgeltgruppe 7, die min- W IKI M EDIA /CC BY-SA 3.0 A NDREAS B OHNENSTENGEL / chender Tätigkeit. schwierige* Aufgaben erfüllen. destens zur Hälfte eine oder mehrere der fol- genden Aufgaben erfüllen: Physiotherapie bei * »Schwierige Aufgaben« sind z.B. Patientinnen oder Patienten mit Demenz oder Physiotherapie nach Lungen oder Herz- auf einer Intensivstation nach einem Poly- operationen, nach Herzinfarkten, bei Quer- trauma. 7
VI. Pharmazeutisch-technische Assistentinnen und Assistenten AOK-M EDIENDIENST Entgeltgruppe 7 sche oder fotometrische Bestimmungen, R ENATE S TIEBITZ Pharmazeutisch-technische Assistentinnen Komplexometrie, Leitfähigkeitsmessungen, FREE S TYLE und Assistenten mit staatlicher Erlaubnis und oder chromatografische Analysen. entsprechender Tätigkeit. Entgeltgruppe 9b V. Logopädinnen und Logopäden Entgeltgruppe 8 1. Pharmazeutisch-technische Assistentin- Pharmazeutisch-technische Assistentinnen nen und Assistenten mit entsprechender und Assistenten der Entgeltgruppe 7, die Tätigkeit, die als Hilfskräfte bei wissenschaft- Entgeltgruppe 5 * »Schwierige Aufgaben« sind z.B. Entgeltgruppe 9b mindestens zu einem Viertel schwierige Auf- lichen Forschungsaufgaben mit einem be- Beschäftigte in der Tätigkeit von Logo- die Erhebung der logopädisch relevanten An- 1. Beschäftigte der Entgeltgruppe 7, die gaben* erfüllen. sonders hohen Maß von Verantwortlichkeit pädinnen und Logopäden mit staatlicher An- amnese sowie die Auswahl und Durchführung als Hilfskräfte bei wissenschaftlichen For- tätig sind. erkennung. geeigneter Untersuchungsverfahren bei schungsaufgaben mit einem besonders Entgeltgruppe 9a 2. Beschäftigte der Entgeltgruppe 7 mit Kindern, die Erstellung patientenbezogener hohen Maß von Verantwortlichkeit tätig sind. Pharmazeutisch-technische Assistentinnen Fortbildung als Spezialistin oder Spezialist für Entgeltgruppe 7 therapeutischer Konzepte unter Berücksichti- 2. Beschäftigte der Entgeltgruppe 7, die und Assistenten der Entgeltgruppe 7, die Krankenhaus- und krankenhausversorgende Logopädinnen und Logopäden mit staat- gung der jeweiligen individuellen Störungs- mindestens zur Hälfte eine oder mehrere der schwierige Aufgaben* erfüllen. Apotheken und entsprechender Tätigkeit. licher Anerkennung und entsprechender bilder bei Demenzen oder nach Hirnverlet- folgenden Aufgaben erfüllen: Tätigkeit. zungen, die Behandlung von Kehlkopflosen, – Behandlung von Dysphagien (Schluckstö- * »Schwierige Aufgaben« sind z.B. von Patientinnen und Patienten nach Schlag- rungen) oder Sprach- und Sprechstörungen Tätigkeiten unter Reinraumluftbedingungen Entgeltgruppe 8 anfällen oder anderen Hirnverletzungen, die im Zusammenhang mit neurologischen Er- wie die sterile Herstellung von Zytostatika- Beschäftigte der Entgeltgruppe 7, die Behandlung von schwer intelligenzgeminder- krankungen oder Demenzen oder im geria- zubereitungen, Mischbeuteln zur parente- mindestens zu einem Viertel schwierige Auf- ten Patientinnen und Patienten oder von trischen Bereich, ralen Anwendung und applikationsfertigen AOK-M EDIENDIENST gaben* erfüllen. Patientinnen und Patienten mit frühkind- – Behandlung von Dysphagien und Fütter- Spritzen, Infusionen und Injektionen oder lichen Hirnschäden oder anderen schweren störungen von Säuglingen, Augensalben und -tropfen; schwierige Iden- Entgeltgruppe 9a Erkrankungen mit lang anhaltenden und – Durchführung des Trachealkanülen- titäts- und Reinheitsprüfungen nach Deut- Beschäftigte der Entgeltgruppe 7, die schweren Auswirkungen auf die Sprachent- managements. schem Arzneibuch, gravimetrische, titrimetri- schwierige Aufgaben* erfüllen. wicklung sowie Durchführung von Therapien bei Kindern mit Sprachentwicklungsstörungen. 8
VII. Audiologie-Assistentinnen und Audiologie-Assistenten VIII. Orthoptistinnen und Orthoptisten Vorbemerkung – Gehörprüfung oder Gehörtraining bei Entgeltgruppe 5 * »Schwierige Aufgaben« sind z.B. – orthoptische Untersuchungen bei Säuglin- Die Bezeichnung »Audiologieassistentin- Kleinkindern und Menschen mit Einschrän- Beschäftigte in der Tätigkeit von Orthop- – Behandlung eingefahrener beidäugiger gen, Kleinkindern oder geistig behinderten nen und Audiologieassistenten« umfasst kungen oder tistinnen und Orthoptisten. Anomalien, exzentrischer Fixationen oder Patienten mit Schielerkrankungen oder auch Audiometristinnen und Audiometristen. – Gehörgeräteanpassung und Gehör- Kleinstanomalien, Nystagmus, erziehung. Entgeltgruppe 7 – Messungen bei Doppelbildern, – diagnostische Untersuchungen zur Vor- Entgeltgruppe 5 Orthoptistinnen und Orthoptisten mit – Anpassung von Prismenbrillen, bereitung auf Schieloperationen und Mit- Beschäftigte in der Tätigkeit von Audiolo- Entgeltgruppe 9b erfolgreich abgeschlossener Ausbildung und – Kontaktlinsenanpassung bei komplizierten wirken bei der Dosierung der Operations- gieassistentinnen und Audiologieassistenten. 1. Beschäftigte der Entgeltgruppe 7, die entsprechender Tätigkeit. Hornhautsituationen (z.B. Ausdünnung der strecken, als Hilfskräfte bei wissenschaftlichen For- Hornhaut, Hornhautnarben, Zustand nach – Durchführung und Auswertung von Entgeltgruppe 7 schungsaufgaben mit einem besonders Entgeltgruppe 8 der operativen Entfernung der Hornhaut), VEP-Messungen, Audiologieassistentinnen und Audiologie- hohen Maß von Verantwortlichkeit tätig sind. Beschäftigte der Entgeltgruppe 7, die – Durchführung orthoptistischer oder plebti- – Untersuchung von komplizierten infra- und assistenten mit staatlicher Anerkennung und 2. Beschäftigte der Entgeltgruppe 7, die mindestens zu einem Viertel schwierige Auf- scher Schulungen. supranukleären Mobilitätsstörungen sowie entsprechender Tätigkeit. mindestens zur Hälfte eine oder mehrere der gaben* erfüllen. nystagmusbedingten Kopfzwangshaltungen folgenden Aufgaben erfüllen: Entgeltgruppe 9b an z.B. Tangentenskalen oder Synopto- Entgeltgruppe 8 – Gehörprüfungen bei Säuglingen oder Entgeltgruppe 9a 1. Beschäftigte der Entgeltgruppe 7, die metern, Beschäftigte der Entgeltgruppe 7, die schwersterkrankten Patientinnen und Beschäftigte der Entgeltgruppe 7, die als Hilfskräfte bei wissenschaftlichen For- – neuroophthalmologische Untersuchungen mindestens zu einem Viertel schwierige Auf- Patienten, schwierige Aufgaben* erfüllen. schungsaufgaben mit einem besonders bei Orbitaerkrankungen (z.B. Tumorerkran- gaben* erfüllen. – Durchführung des Hörtrainings nach hohen Maß von Verantwortlichkeit tätig sind. kungen). Cochlea-Implantationen, 2. Beschäftigte der Entgeltgruppe 7, die Entgeltgruppe 9a – Mitwirkung bei der BAHA- oder Sound- mindestens zur Hälfte eine oder mehrere der Beschäftigte der Entgeltgruppe 7, die bridge-Versorgung, Hörtraining nach der folgenden Aufgaben erfüllen: schwierige Aufgaben* erfüllen. Versorgung mit BAHA- oder Soundbridge- Implantaten, * »Schwierige Aufgaben« sind z.B. – spezifische Diagnostik (z.B. BERA-Unter- – Fertigung von Sprach-, Spiel- und Reflex- suchung) während Operationen. audiogrammen, 9
»Schwierige Aufgaben« sind z.B. IX. Masseure und medizinische X. Medizinische / Zahnmedizi- XIV. Präparationstechnische Tätigkeiten in der zahnärztlichen Keramik, in XVI. Desinfektoren Bademeister nische Fachangestellte Assistentinnen und Assis- der Kiefer-Orthopädie, in der Parallelometer- tenten, Sektionsgehilfinnen technik, in der Vermessungstechnik für Ein- Entgeltgruppe 3 XI. Pharmazeutisch- und Sektionsgehilfen stückgussprothesen oder in der Geschiebe- Bei Desinfektorinnen / Desinfektoren werden Beschäftigte in der Tätigkeit von Masseu- technik. keine speziellen Tätigkeitsmerkmale ausge- kaufmännische Angestellte ren und medizinischen Bademeistern. Auf Beschäftigte als Biologiemodellmacherin- bracht. nen und Biologiemodellmacher oder Präpa- Entgeltgruppe 8 Entgeltgruppe 5 XII. Podologinnen und rationstechnische Assistentinnen und Assis- 1. Beschäftigte der Entgeltgruppe 6 mit XVII. Psychologische Psycho- Masseurinnen und medizinische Bademeis- Podologen tenten finden die Tätigkeitsmerkmale für Tätigkeiten, die Kenntnisse in der kiefer- terinnen sowie Masseure und medizinische therapeutinnen und -therapeu- Beschäftigte in der Konservierung, Restaurie- chirurgischen Prothetik erfordern, oder die Bademeister mit entsprechender Tätigkeit. ten sowie Kinder- und Jugend- XIII. Medizinische Dokumen- rung, Präparierung und Grabungstechnik Epithesen herstellen. lichenpsychotherapeutinnen tarinnen und Dokumentare Anwendung. 2. Zahntechnikermeisterinnen und Zahn- Entgeltgruppe 6 und -therapeuten technikermeister mit entsprechender Tätig- Beschäftigte der Entgeltgruppe 5, die Bei Sektionsgehilfinnen / Sektionsgehilfen keit. Auf diese Beschäftigten finden die allge- mindestens zu einem Viertel schwierige Auf- werden keine speziellen Tätigkeitsmerkmale Entgeltgruppe 14 meinen Tätigkeitsmerkmale (Abschnitt V gaben erfüllen. ausgebracht. Entgeltgruppe 9a Psychologische Psychotherapeuten sowie Teil 2 des »Gemeinsamen Papiers« vom Beschäftigte der Entgeltgruppe 8 Fall- Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten 21. Oktober 2013) Anwendung. »Schwierige Aufgaben« sind z.B. gruppe 2 mit Tätigkeiten, die Kenntnisse in und – soweit nach dem jeweiligen Landes- Verabreichung von Kohlensäure- und Sauer- XV. Zahntechnikerinnen und der kieferchirurgischen Prothetik erfordern, recht vorgesehen – mit staatlicher Anerken- stoffbädern bei Herz- und Kreislaufbeschwer- Zahntechniker oder die Epithesen herstellen nung und entsprechender Tätigkeit. den, Massage- oder Bäderbehandlung nach Schlaganfällen oder bei Kinderlähmung, Entgeltgruppe 6 Entgeltgruppe 9b Massagebehandlung von Frischoperierten. Zahntechnikerinnen und Zahntechniker mit Beschäftigte der Entgeltgruppen 6 oder 8, entsprechender Tätigkeit. die als Hilfskräfte bei wissenschaftlichen AOK-M EDIENDIENST D ANIEL R ÜHMKORFF Forschungsaufgaben mit einem besonders Entgeltgruppe 7 hohen Maß von Verantwortlichkeit tätig Beschäftigte der Entgeltgruppe 6, die sind. schwierige Aufgaben erfüllen. 10
zur Besetzung ausgewiesene Stellen nicht be- Entgeltgruppe P 12 hebt oder von großen Bereichen bzw. Abtei- – mindestens zu einem Drittel durch das XVIII. Leitungskräfte Pflege setzt sind. 1. Beschäftigte als Stationsleiterinnen/ lungen. Erfordernis hochwertiger Leistungen bei 2. Soweit für vergleichbare organisatori- Stationsleiter. besonders schwierigen Aufgaben sche Einheiten von den vorstehenden Be- 2. Beschäftigte als ständige Vertreterin- Entgeltgruppe P 16 aus der Entgeltgruppe 13 Fallgruppe 1 her- Vorbemerkungen zeichnungen abweichende Bezeichnungen nen/Vertreter von Stationsleiterinnen/Sta- Beschäftigte der Entgeltgruppe P 15, aushebt. 1. Die Tarifvertragsparteien legen dem verwandt werden, ist dies unbeachtlich. tionsleitern der Entgeltgruppe P 13 oder von deren Tätigkeit sich durch das Maß der damit 2. Beschäftigte in Krankenhäusern und Aufbau der Tätigkeitsmerkmale für Leitungs- Bereichsleiterinnen/Bereichsleitern bzw. Ab- verbundenen Verantwortung erheblich aus Pflegeeinrichtungen, deren Tätigkeit wegen kräfte in der Pflege folgende regelmäßige Entgeltgruppe P 9 teilungsleiterinnen/Abteilungsleitern. der Entgeltgruppe P 15 heraushebt. der Schwierigkeit der Aufgaben und der Organisationsstruktur zu Grunde: Beschäftigte als ständige Vertreterinnen/ Größe ihrer Verantwortung ebenso zu bewer- a) 1Die Gruppen- bzw. Teamleitung stellt Vertreter von Gruppenleiterinnen/Gruppen- Entgeltgruppe P 13 Entgeltgruppe 13 (Anlage A zum TVöD) ten ist wie Tätigkeiten nach Fallgruppe 1. die unterste Leitungsebene dar. 2Einer Grup- leitern bzw. Teamleiterinnen/Teamleitern. Beschäftigte als Stationsleiterinnen/Sta- 1. Beschäftigte mit abgeschlossener wis- pen- bzw. einer Teamleitung sind in der Regel tionsleiter mit einem höheren Maß von Ver- senschaftlicher Hochschulbildung und ent- Entgeltgruppe 15 (Anlage A zum TVöD) nicht mehr als neun Beschäftigte unterstellt. Entgeltgruppe P 10 antwortlichkeit oder von großen Stationen. sprechender Tätigkeit sowie sonstige Be- 1. Beschäftigte der Entgeltgruppe 13 Fall- b) 1Die Station ist die kleinste organisato- 1. Beschäftigte als Gruppenleiterinnen/ schäftigte, die aufgrund gleichwertiger gruppe 1 sowie sonstige Beschäftigte, die rische Einheit. 2Einer Stationsleitung sind in Gruppenleiter bzw. Teamleiterinnen/Teamleiter. Entgeltgruppe P 14 Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entspre- aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und der Regel nicht mehr als zwölf Beschäftigte 2. Beschäftigte als ständige Vertreterinnen/ 1. Beschäftigte als Bereichsleiterinnen/ chende Tätigkeiten ausüben. ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten unterstellt. Vertreter von Gruppenleiterinnen/Gruppen- Bereichsleiter bzw. Abteilungsleiterinnen/ 2. Beschäftigte in Krankenhäusern und ausüben, deren Tätigkeit sich c) 1Ein Bereich bzw. eine Abteilung um- leitern bzw. Teamleiterinnen/Teamleitern der Abteilungsleiter. Pflegeeinrichtungen, deren Tätigkeit wegen – durch besondere Schwierigkeit und fasst in der Regel mehrere Stationen. 2Einer Entgeltgruppe P 11 Fallgruppe 1. 2. Beschäftigte als ständige Vertreterin- der Schwierigkeit der Aufgaben und der Bedeutung sowie Bereichs- bzw. Abteilungsleitung sind in der nen/Vertreter von Bereichsleiterinnen/Be- Größe ihrer Verantwortung ebenso zu bewer- – erheblich durch das Maß der damit ver- Regel nicht mehr als 48 Beschäftigte unter- Entgeltgruppe P 11 reichsleitern der Entgeltgruppe P 15. ten ist wie Tätigkeiten nach Fallgruppe 1. bundenen Verantwortung stellt. 1. Beschäftigte als Gruppenleiterinnen/ aus der Entgeltgruppe 13 Fallgruppe 1 her- Bei der Zahl der unterstellten Beschäftig- Gruppenleiter bzw. Teamleiterinnen/Team- Entgeltgruppe P 15 Entgeltgruppe 14 (Anlage A zum TVöD) aushebt. ten zählen Teilzeitbeschäftigte entsprechend leiter mit einem höheren Maß von Verant- Beschäftigte als Bereichsleiterinnen/Be- 1. Beschäftigte der Entgeltgruppe 13 Fall- 2. Beschäftigte in Krankenhäusern und dem Verhältnis der mit ihnen im Arbeitsver- wortlichkeit oder von großen Gruppen bzw. reichsleiter bzw. Abteilungsleiterinnen/Abtei- gruppe 1 sowie sonstige Beschäftigte, die Pflegeeinrichtungen, deren Tätigkeit wegen trag vereinbarten Arbeitszeit zur regelmäßi- Teams. lungsleiter, deren Tätigkeit sich durch den aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und der Schwierigkeit der Aufgaben und der gen Arbeitszeit einer/eines Vollzeitbeschäftig- 2. Beschäftigte als ständige Vertrete- Umfang und die Bedeutung ihres Aufgaben- ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten Größe ihrer Verantwortung ebenso zu bewer- ten. Für die Eingruppierung ist es unschäd- rinnen/Vertreter von Stationsleiterinnen/ gebietes sowie durch große Selbständigkeit ausüben, deren Tätigkeit sich ten ist wie Tätigkeiten nach Fallgruppe 1. lich, wenn im Organisations- und Stellenplan Stationsleitern. erheblich aus der Entgeltgruppe P 14 heraus- – mindestens zu einem Drittel durch beson- dere Schwierigkeit und Bedeutung oder 11
XX. Lehrkräfte Pflege R E N AT E S T I E B I T Z (3) Entgeltgruppe 10 Entgeltgruppe 13 Lehrkräfte mit entsprechender Zusatz- 1. Lehrkräfte mit abgeschlossener wissen- qualifikation. schaftlicher Hochschulbildung und – soweit nach dem jeweiligen Landesrecht vorgesehen Entgeltgruppe 11 – mit erfolgreich absolviertem Vorbereitungs- XIX. Leitungskräfte Gesundheitsberufe (außer Pflege) 1. Lehrkräfte an Krankenpflegeschulen mit dienst (Referendariat) mit entsprechender abgeschlossener Hochschulbildung und ent- Tätigkeit sowie sonstige Beschäftigte, die sprechender Tätigkeit. aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und Vorbemerkungen vertrag vereinbarten Arbeitszeit zur regel- Entgeltgruppe 10 2. Beschäftigte der Entgeltgruppe 10 als ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten 1. Die Tarifvertragsparteien legen dem Auf- mäßigen Arbeitszeit einer/eines Vollzeit- 1. Beschäftigte als Leiterinnen/Leiter einer stellvertretende Leitung oder Fachbereichslei- ausüben. bau der Tätigkeitsmerkmale für Abteilungs-, beschäftigten. Für die Eingruppierung ist es größeren organisatorischen Einheit. terinnen und Fachbereichsleiter einer Schule 2. Beschäftigte der Entgeltgruppe 11 Fall- Gruppen- bzw. Teamleitung (organisatorische unschädlich, wenn im Organisations- und 2. Beschäftigte als ständige Vertreterinnen/ für Entbindungspflege. gruppe 1 als Leiterinnen und Leiter einer Einheit) bei Gesundheitsberufen (außerhalb Stellenplan zur Besetzung ausgewiesene Vertreter von Leiterinnen/Leitern der Entgelt- Schule für Entbindungspflege. Pflege) folgende regelmäßige Organisations- Stellen nicht besetzt sind. gruppe 11. Entgeltgruppe 12 struktur zu Grunde: 2. Soweit für vergleichbare organisatori- 1. Beschäftigte der Entgeltgruppe 10 Fall- Entgeltgruppe 14 a) Der Leitung einer kleineren organisato- sche Einheiten von den vorstehenden Be- Entgeltgruppe 11 gruppe 1 als Leiterinnen und Leiter einer 1. Stellvertretende Leiterinnen und Leiter rischen Einheit sind in der Regel nicht mehr zeichnungen abweichende Bezeichnungen Beschäftigte als Leiterinnen/Leiter einer Schule für Entbindungspflege. einer Schule. als neun Beschäftigte unterstellt. verwandt werden, ist dies unbeachtlich. besonders großen organisatorischen Einheit. 2. Beschäftigte der Entgeltgruppe 11 Fall- 2. Fachbereichsleiterinnen und Fach- b) Der Leitung einer größeren organisatori- gruppe 1 als stellvertretende Leitung oder bereichsleiter. schen Einheit sind in der Regel nicht mehr als Entgeltgruppe 9b Entgeltgruppe 12 Fachbereichsleiterin und Fachbereichsleiter 16 Beschäftigte unterstellt. Beschäftigte als Leiterinnen/Leiter einer Beschäftigte, deren Tätigkeit sich durch einer Schule für Entbindungspflege. Entgeltgruppe 15 c) Der Leitung einer besonders großen kleineren organisatorischen Einheit. das Maß der damit verbundenen Verantwor- Leiterinnen und Leiter einer Schule. organisatorischen Einheit sind in der Regel tung erheblich aus der Entgeltgruppe 11 her- mehr als 24 Beschäftigte unterstellt. Entgeltgruppe 9c aushebt. Bei der Zahl der unterstellten Beschäftig- Beschäftigte als ständige Vertreterinnen/ ten zählen Teilzeitbeschäftigte entsprechend Vertreter von Leiterinnen/Leitern der Entgelt- dem Verhältnis der mit ihnen im Arbeits- gruppe 10 Fallgruppe 1. 12
XXI. Lehrkräfte an staatlich anerkannten Lehranstalten XXII. Neue Berufe / Tätigkeiten im Gesundheitsbereich für medizinische Berufe Entgeltgruppe 9c Entgeltgruppe 13 OTA / ATA (Ausbildung nach DKG) Technische AssistentInnen Kardiotechniker/in Lehrkräfte. 1. Lehrkräfte mit abgeschlossener wissen- Eingruppierung wie Krankenpflege mit mind. (BTA, ChemTA, PhTA, CyTA) Eingruppierung nach den Merkmalen schaftlicher Hochschulbildung und – soweit 3-jähriger Ausbildung und entsprechenden Eingruppierung nach den Merkmalen Meister, Meister, Techniker, Ingenieure. Entgeltgruppe 10 nach dem jeweiligen Landesrecht vorgesehen Tätigkeiten bzw. in Spezialbereichen. Techniker, Ingenieure (Ausnahme CyTA: Lehrkräfte mit entsprechender Zusatz- – mit erfolgreich absolviertem Vorbereitungs- Eingruppierung wie Med.-techn. Ass.). qualifikation. dienst (Referendariat) mit entsprechender Tätigkeit sowie sonstige Beschäftigte, die Entgeltgruppe 11 aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und 1. Lehrkräfte mit abgeschlossener Hoch- ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten schulbildung und entsprechender Tätigkeit. ausüben. 2. Beschäftigte der EG 10 als stellvertre- 2. Beschäftigte der Entgeltgruppe 11 Fall- tende Leitung oder Fachbereichsleiterinnen gruppe 1 als Leiterinnen und Leiter einer Weil es um MEHR geht! und Fachbereichsleiter einer Schule. Schule. Ein Cent vom Euro für ... HESSEN Erhalt und Ausbau tariflicher Leistungen Entgeltgruppe 12 Entgeltgruppe 14 VER.DI kostenlosen Rechtsschutz vor Arbeits- und Sozialgerichten 1. Beschäftigte der Entgeltgruppe 10 als Beschäftigte der Entgeltgruppe 13 Fall- Unterstützung bei Streiks, bei Unfällen in der Freizeit und in besonderen Notfällen RALF SPIEGEL / FOTOTEAM Leiterinnen und Leiter einer Schule. gruppe 1 als stellvertretende Leitung oder Weiterbildungsmöglichkeiten in vielen Bereichen für betriebliche Interessen- 2. Beschäftigte der Entgeltgruppe 11 Fall- Fachbereichsleiterin und Fachbereichsleiter vertretungen und Mitglieder gruppe 1 als stellvertretende Leitung oder einer Schule. kompetente Ansprechpartner/innen bei Problemen rund ums Arbeitsleben: Fachbereichsleiterin und Fachbereichsleiter Arbeits- und Ausbildungsvertrag, Tarife, Arbeitszeugnis, Mobbing, Qualifizierung, einer Schule. Entgeltgruppe 15 Abmahnungen, geringfügige Beschäftigung, Hartz IV, Arbeitslosengeld ... Beschäftigte der Entgeltgruppe 13 Fall- gruppe 1 als Leiterinnen und Leiter einer Schule. www.macht-immer-sinn.de 13
Allgemeine Tabelle bzw. EG-Tabelle (in Euro | gültig ab 1. Januar 2017) Entgeltgruppe (EG) Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4 Stufe 5 Stufe 6 15Ü 5.459,14 6.051,16 6.612,04 6.985,97 7.073,20 Im Zuge der Tarifverhandlungen über eine neue Entgeltordnung wurde die Entgeltgruppe 9 in zwei Entgeltgruppen geteilt: 15 4.280,05 4.748,72 4.923,20 5.546,38 6.020,00 6.331,60 Entgeltgruppe 9a und 9b. 14 3.876,23 4.299,99 4.549,26 4.923,20 5.496,55 5.808,12 13 3.573,37 3.963,48 4.175,38 4.586,64 5.159,99 5.396,82 Die Entgeltgruppe 9a entspricht den Werten der ehemaligen so genannten kleinen EG 9 mit jetzt auch 6 Stufen und gleichen 12 3.204,27 3.552,17 4.050,72 4.486,96 5.047,84 5.297,11 Stufenlaufzeiten wie alle anderen Entgeltgruppen. 11 3.095,36 3.427,56 3.676,82 4.050,72 4.592,90 4.842,18 10 2.986,43 3.302,89 3.552,17 3.801,47 4.275,08 4.387,25 Die Entgeltgruppe 9b entspricht den Werten der so genannten großen EG 9. Diese Entgeltgruppe hat bis auf den Namen keine 9c 2.897,54 3.145,50 3.442,50 3.664,61 3.997,76 4.142,12 weitere Änderung. 9b 2.648,85 2.925,94 3.071,16 3.464,92 3.776,53 4.025,78 9a 2.648,85 2.896,81 3.071,16 3.464,92 3.552,82 3.776,53 Zusätzlich wird eine neue Entgeltgruppe 9c eingefügt. Diese Entgeltgruppe wurde mit neuen Werten versehen, die zwischen 8 2.485,48 2.744,42 2.865,46 2.974,36 3.095,36 3.171,59 der »alten« EG 9 und 10 liegen. 7 2.333,03 2.575,02 2.732,33 2.853,36 2.944,10 3.028,81 6 2.289,44 2.526,62 2.647,62 2.762,59 2.841,25 2.919,91 5 2.197,47 2.423,78 2.538,73 2.653,69 2.738,39 2.798,90 4 2.093,40 2.308,81 2.454,02 2.538,73 2.623,44 2.673,03 3 2.060,76 2.272,49 2.333,03 2.429,82 2.502,44 2.568,98 2Ü 1.973,60 2.175,71 2.248,31 2.345,12 2.411,66 2.461,30 2 1.908,26 2.103,09 2.163,60 2.224,12 2.357,19 2.496,38 1 1.711,04 1.740,08 1.776,39 1.810,25 1.897,38 14
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