Untergliederungsanalyse UG 20-Arbeit - Entwürfe zu den Bundesfinanzgesetzen 2018 und 2019 Entwürfe zu den Bundesfinanzrahmengesetzen 2018 2021 ...
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Entwürfe zu den Bundesfinanzgesetzen 2018 und 2019 Entwürfe zu den Bundesfinanzrahmengesetzen 2018 – 2021 und 2019 – 2022 Untergliederungsanalyse UG 20-Arbeit 9. April 2018
Budgetdienst – Untergliederung 20-Arbeit Inhaltsverzeichnis 1 Zusammenfassung ......................................................................................................... 3 2 Budgetäre Entwicklung der Untergliederung ................................................................... 4 2.1 Überblick ................................................................................................................. 4 2.2 Schwerpunkte und Rahmenbedingungen der Untergliederung ................................ 8 2.3 Finanzierungshaushalt auf Global- und Detailbudgetebene....................................18 2.4 Der Haushalt in ökonomischer Gliederung .............................................................21 2.5 Unterschiede zwischen Ergebnis- und Finanzierungshaushalt ...............................24 3 Förderungen..................................................................................................................25 4 Personal ........................................................................................................................26 5 Beteiligungen ................................................................................................................27 6 Rücklagen .....................................................................................................................28 7 Wirkungsorientierung ....................................................................................................29 7.1 Überblick ................................................................................................................29 7.2 Einzelfeststellungen ...............................................................................................29 Mit dieser Analyse gibt der Budgetdienst einen Überblick über die wesentlichen Entwicklungen der betreffenden Untergliederung. Die Informationen aus den BFG-E 2018 und 2019 sowie den BFRG-E 2018 – 2021 und 2019 – 2022 werden um Daten aus anderen Dokumenten (z.B. Strategiebericht, Budgetbericht, Wirkungscontrollingbericht, Bericht über die Beteiligungen des Bundes, Strategieberichte des Politikfeldes) ergänzt um eine umfassende Betrachtung und verschiedene Sichtweisen auf die Entwicklung der Untergliederung zu ermöglichen. 2 / 35
Budgetdienst – Untergliederung 20-Arbeit 1 Zusammenfassung Die Entwürfe zu den Bundesvoranschlägen 2018 (BVA-E 2018) und 2019 (BVA-E 2019) sehen für die UG 20-Arbeit im Finanzierungshaushalt Auszahlungen iHv 8,32 Mrd. EUR und 8,16 Mrd. EUR vor. Im Vergleich zum vorläufigen Erfolg 2017 sinken die Auszahlungen leicht um knapp 20 Mio. EUR, für 2019 ist ein weiterer Rückgang um 168 Mio. EUR vorgesehen. Die Einzahlungen sollen 2018 um 6,8 % auf rd. 7,30 Mrd. EUR ansteigen, für 2019 wird ein weiterer Zuwachs um 4,1 % auf 7,60 Mrd. EUR angenommen. Die Gebarung in der UG 20-Arbeit ist eng an die Arbeitsmarktentwicklung gekoppelt, zudem wirken sich einige gesetzliche Änderungen auf die Ein- und Auszahlungen der UG 20 aus. Aufgrund der guten Wirtschaftslage kommt es in den Jahren 2018 und 2019 zu einem Rückgang der Arbeitslosenzahlen, wodurch sich eine dämpfende Wirkung auf die Auszahlungen für passive Leistungen (v.a. Arbeitslosengeld, Notstandshilfe) ergibt. Die steigende Beschäftigung führt zudem zu steigenden Einzahlungen. Auch einige Maßnahmen aus der letzten Gesetzgebungsperiode (z.B. Wegfall der Anrechnung des Partnereinkommens bei der Notstandshilfe, Erstattung der Internatskosten für Lehrlinge) wirken sich auf die Gebarung der UG 20 aus. Zudem sehen die Budgetbegleitgesetze einen Entfall bzw. eine Sistierung von Maßnahmen aus der letzten Gesetzgebungsperiode (v.a. Arbeitsmarktförderung für Asylberechtigte, Beschäftigungsaktion 20.000) vor, auch eine Erhöhung des Zugangsalters zur Altersteilzeit und eine Reduktion der Dotierung der Arbeitsmarktrücklage ist vorgesehen und budgetär bereits entsprechend abgebildet. Bereits beschlossen wurde die Senkung der Arbeitslosenversicherungsbeiträge für niedrige Einkommen. Der Rückgang bei den Auszahlungen ist daher sowohl auf das günstigere konjunkturelle Umfeld als auch auf Einsparungen im Bereich der Arbeitsmarktförderungen zurückzuführen. Durch Mehrauszahlungen bei der Notstandshilfe aufgrund der ab Juli wirksamen Änderung und für die Erstattung der Internatskosten von Lehrlingen wird diese Entwicklung etwas abgeschwächt. In den darauffolgenden Jahren bis 2022 sieht der vorliegende Finanzrahmen wieder steigende Auszahlungen vor, da derzeit auch ein Anstieg der Arbeitslosenzahlen ab 2020 prognostiziert wird. 3 / 35
Budgetdienst – Untergliederung 20-Arbeit In den Angaben zur Wirkungsorientierung sind fünf Wirkungszielen enthalten, von denen eines (Wirkungsziel 4: „Erhöhung der Erwerbsbeteiligung und Senkung der Arbeitslosigkeit“) umformuliert wurde. Bei 11 der insgesamt 16 zur Messung der Zielerreichung herangezogenen Indikatoren wurden die Zielzustände an die geänderten Rahmenbedingungen angepasst (insbesondere die Arbeitslosen- und Beschäftigungsquoten an die nun günstigere Arbeitsmarktlage), ein Indikator im Bereich der Arbeitsinspektion („Verbesserungen pro Intervention der Arbeitsinspektion“) wurde neu konzipiert. Insgesamt decken die Wirkungsziele die wesentlichen Aufgaben der Untergliederung ab. Derzeit noch wenig in den Wirkungsinformationen sichtbar sind die von der neuen Bundesregierung angekündigten Akzente im Bereich der Arbeitsmarktpolitik. 2 Budgetäre Entwicklung der Untergliederung 2.1 Überblick Die Auszahlungen und Aufwendungen in der UG 20-Arbeit bestehen zum überwiegenden Teil aus Leistungen für passive und aktive sowie aktivierende Arbeitsmarktpolitik. Zu den passiven Leistungen zählen insbesondere das Arbeitslosengeld, die Notstandshilfe sowie die Sozialversicherungs-Beiträge (KV- und PV-Beiträge) für die LeistungsempfängerInnen. Zusätzlich werden aus den Mitteln für passive Arbeitsmarktpolitik auch Maßnahmen bedeckt, die der aktiven Arbeitsmarktpolitik (z.B. Beschäftigungsinitiative 50+, verpflichtendes Integrationsjahr, Beschäftigungsaktion 20.000) bzw. der aktivierenden Arbeitsmarktpolitik (z.B. Schulungsarbeitslosengeld, Altersteilzeitgeld) zuzurechnen sind. Mittel für aktive Arbeitsmarktpolitik werden in erster Linie für Qualifizierungs-, Unterstützungs- sowie Beschäftigungsmaßnahmen des AMS und des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz (BMASGK) eingesetzt. Budgetär von geringerer Bedeutung sind die Auszahlungen und Aufwendungen für den Personal- und Sachaufwand der Arbeitsinspektion. Die Einzahlungen und Erträge stammen im Wesentlichen aus den Beiträgen zur Arbeitslosenversicherung, aus Beiträgen der Pensionsversicherung zur Finanzierung von beruflichen Maßnahmen der Rehabilitation und aus Beiträgen des Insolvenz-Entgelt-Fonds zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung Jugendlicher. Entnahmen aus der Arbeitsmarktrücklage sowie Einzahlungen aus der Auflösungsabgabe führen unterjährig zu Mehreinzahlungen, werden jedoch nicht budgetiert. 4 / 35
Budgetdienst – Untergliederung 20-Arbeit Die nachfolgenden Tabellen und Darstellungen zeigen die Entwicklung der Untergliederung in einer mittel- und längerfristigen Betrachtung und setzen diese zu makroökonomischen Größen und zur Entwicklung des Gesamthaushalts in Beziehung: Finanzierungs- und Ergebnishaushalt (2015 bis 2022) in Mio. EUR Finanzierungshaushalt Erfolg Erfolg vorl. Erf. BVA-E BVA-E BFRG-E BFRG-E BFRG-E UG 20 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 Auszahlungen 7.905,4 8.226,0 8.343,0 8.323,9 8.156,0 8.428,9 8.639,3 8.915,8 davon variabel 5.939,6 6.201,5 6.238,1 6.294,7 6.150,8 6.407,2 6.615,2 6.889,2 Anteil an Gesamtauszahlungen 10,6% 10,8% 10,3% 10,6% 10,3% 10,5% 10,5% 10,5% jährliche Veränderung 6,5% 4,1% 1,4% -0,2% -2,0% 3,3% 2,5% 3,2% Einzahlungen 6.377,7 6.515,0 6.833,2 7.297,5 7.598,0 7.877,0 8.232,0 8.573,0 Anteil an Gesamteinzahlungen 8,8% 9,1% 9,3% 9,6% 9,5% 9,7% 9,9% 10,0% jährliche Veränderung 3,4% 2,2% 4,9% 6,8% 4,1% 3,67% 4,51% 4,14% Nettofinanzierungsbedarf -1.527,7 -1.711,0 -1.509,8 -1.026,4 -558,1 -551,9 -407,3 -342,8 in Mio. EUR Ergebnishaushalt Erfolg Erfolg vorl. Erf. BVA-E BVA-E BFRG-E BFRG-E BFRG-E UG 20 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 Aufwendungen 7.924,0 8.263,8 8.342,9 8.335,1 8.167,5 n.v. n.v. n.v. Anteil an Gesamtaufwendungen 10,1% 10,1% 10,7% 10,3% 10,0% - - - jährliche Veränderung 2,4% 4,3% 1,0% -0,1% -2,0% - - - Erträge 6.379,5 6.547,3 6.835,8 7.301,2 7.602,0 n.v. n.v. n.v. Anteil an Gesamterträgen 8,7% 9,0% 9,0% 9,5% 9,5% - - - jährliche Veränderung 3,1% 2,6% 4,4% 6,8% 4,1% - - - Nettoergebnis -1.544,5 -1.716,5 -1.507,1 -1.034,0 -565,5 - - - Quellen: BRA 2014, 2015 und 2016, Vorläufiger Gebarungserfolg 2017, BVA-E 2018 und 2019, BFRG-E 2018 – 2021 und 2019 – 2022 Die Auszahlungen der UG 20-Arbeit belaufen sich im Betrachtungszeitraum auf knapp über 10 % der Gesamtauszahlungen des Bundes. Während für die Jahre 2018 und 2019 jeweils Rückgänge veranschlagt sind, sollen die Auszahlungen ab 2020 wieder ansteigen. Die Auszahlungsentwicklung korrespondiert weitgehend mit der Entwicklung der Arbeitslosenzahlen, die in den Jahren 2018 und 2019 rückläufig sind (siehe Pkt. 2.2.1) und danach wieder leicht ansteigen sollen. Zusätzlich wirken sich insbesondere 2019 Kürzungen bei den Arbeitsmarktförderungen dämpfend auf die Auszahlungsentwicklung aus. Bei den Aufwendungen zeigt sich eine ähnliche Entwicklung, die Differenz zu den Auszahlungen ist im Wesentlichen auf Periodenabgrenzungen zurückzuführen. Bei den Einzahlungen wird im Planungszeitraum ein deutlicher Zuwachs erwartet, für 2018 wird ein Anstieg um 6,8 % auf rd. 7,3 Mrd. EUR veranschlagt, für 2019 ein weiterer Anstieg um 4,1 % auf 7,6 Mrd. EUR. Der Anteil an den Gesamteinzahlungen des Bundes steigt im Planungszeitraum von 9,3 % (2017) auf 10,0 % (2022) an. Die Einzahlungen aus den Arbeitslosenversicherungsbeiträgen, auf die der Großteil der Einzahlungen der UG 20-Arbeit entfällt, sind eng an die Entwicklung der Lohn- und Gehaltssumme gekoppelt, für die deutliche Anstiege prognostiziert werden (siehe Pkt. 2.2.1). 5 / 35
Budgetdienst – Untergliederung 20-Arbeit Ein erheblicher Teil der Auszahlungen in der UG 20-Arbeit ist variabel, wobei ein wesentlicher Teil der variablen Mittel für passive Leistungen (v.a. Arbeitslosengeld, Notstandshilfe) verwendet wird.1 Der Anteil der variablen Auszahlungen steigt von knapp 75 % im Jahr 2017 auf über 77 % im Jahr 2022 an. Nur für 2019 wird ein leichter Rückgang dieses Anteils erwartet, da für das verpflichtende Integrationsjahr keine variablen Mittel mehr zur Verfügung gestellt werden und die für die Beschäftigungsaktion 20.000 bereitgestellten variablen Mittel im Jahr 2019 sinken. Der danach wieder steigende Anteil der variabler Mittel bis 2022 deutet auf eine restriktive Budgetierung der fixen Auszahlungen im Bereich der UG 20 (v.a. aktive Arbeitsmarktpolitik) hin. In der nachstehenden Grafik ist die Entwicklung der Auszahlungen seit 2014 der Entwicklung des nominellen Bruttoinlandsprodukts und der Inflation gegenübergestellt: Entwicklung der Auszahlungen (2014 bis 2022) Quellen: BRA 2014, 2015 und 2016, Vorläufiger Gebarungserfolg 2017, BVA-E 2018 und 2019, BFRG-E 2018 – 2021 und 2019 – 2022, WIFO-Prognose vom 16. März 2018 1 Für die variablen Auszahlungsobergrenzen sind in Verordnungen bestimmte konjunktur- oder vom Aufkommen abhängige Parameter festgelegt, bei deren Änderung eine Überschreitung zulässig ist. In den letzten Jahren kam es durch einen vermehrten Einsatz von passiven Mitteln für Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik zu steigenden Auszahlungen aus dem variablen Bereich. Beispielsweise werden seit 2014 Maßnahmen für Ältere (Beschäftigungsinitiative 50+) aus variablen Mitteln bedeckt. Auch für das verpflichtende Integrationsjahr und die Beschäftigungsaktion 20.000 werden passive Mittel bereitgestellt. 6 / 35
Budgetdienst – Untergliederung 20-Arbeit Während der Auszahlungsanstieg von 2014 bis 2017 aufgrund der stark steigenden Arbeitslosenzahlen über dem kumulierten Zuwachs des nominellen BIP lag, schwächt sich die Dynamik im Planungszeitraum deutlich ab. Für 2018 und 2019 sind sogar rückläufige Auszahlungen vorgesehen, ab 2020 soll der Auszahlungsanstieg zwar über der Inflationsrate aber unter der BIP-Entwicklung liegen. Entwicklung der Einzahlungen (2014 bis 2022) Quellen: BRA 2014, 2015 und 2016, Vorläufiger Gebarungserfolg 2017, BVA-E 2018 und 2019, BFRG-E 2018 – 2021 und 2019 – 2022, WIFO-Prognose vom 16. März 2018 Die Einzahlungen steigen im Betrachtungszeitraum etwas stärker als die Bruttolohn- und Gehaltssumme und das nominelle BIP. Aufgrund der guten Konjunkturlage und des weiterhin wachsenden Arbeitskräfteangebots kommt es im Planungszeitraum zu einem deutlichen Anstieg der Beschäftigung und somit der Lohn- und Gehaltsumme. In der Planung nicht berücksichtigt sind Einzahlungen aus der Auflösungsabgabe und Entnahmen von der Arbeitsmarktrücklage, die nicht budgetiert werden, aber im Budgetvollzug zu Mehreinzahlungen führen. Die Senkung der Arbeitslosenversicherungsbeiträge für niedrige Einkommen (siehe auch Pkt. 2.2.2) führt ab Mitte 2018 zu Mindereinzahlungen. 7 / 35
Budgetdienst – Untergliederung 20-Arbeit 2.2 Schwerpunkte und Rahmenbedingungen der Untergliederung Die Gebarung in der UG 20-Arbeit ist eng an die Arbeitsmarktentwicklung gekoppelt, zudem wirken sich gesetzliche Änderungen auf die Ein- und Auszahlungen der UG 20 aus. Nachstehend werden einige wichtige Indikatoren zur Beschreibung der Arbeitsmarktlage sowie die wesentlichen Gesetzesänderungen mit finanziellen Auswirkungen beschrieben. Zudem wird die Entwicklung der Auszahlungen für aktive und passive Arbeitsmarktpolitik dargestellt. 2.2.1 Arbeitsmarktlage Die gute Wirtschaftslage bewirkt in den Jahren 2018 und 2019 einen deutlichen Rückgang der Arbeitslosenzahlen, ab 2020 wird ein leichter Anstieg prognostiziert, wobei die Prognoseunsicherheit hier noch sehr hoch ist. Arbeitslosigkeit 2014 bis 2022 Prognose 2014 2015 2016 2017 in Personen 2018 2019 2020 2021 2022 Registrierte Arbeitslose 319.357 354.332 357.313 339.975 311.976 296.976 302.191 310.828 318.244 Nach Alter =50 Jahre 81.663 93.814 99.452 102.090 - - - - - Nach Bildungsstand Pflichtschule 127.739 141.029 140.098 132.221 - - - - - Lehrausbildung 105.646 115.401 115.594 109.010 - - - - - Mittlere Ausbildung und höhere Schule 45.061 51.186 54.731 53.979 - - - - - Akademische Ausbildung 17.877 21.515 24.077 24.395 - - - - - Sonstige 23.034 25.201 22.813 20.370 - - - - - Nach Nationalität* Inländer 238.463 257.854 255.521 240.624 - - - - - Ausländer 80.894 96.478 101.792 99.351 - - - - - Reg. Arbeitslose inkl. Schulungsteilnehmer 394.674 419.458 424.523 412.073 Arbeitslosenquote in % der unselbständig Beschäftigten** 8,4 9,1 9,1 8,5 7,7 7,3 7,4 7,5 7,6 Nach Geschlecht Frauen 7,6 8,3 8,3 7,9 - - - - - Männer 9,0 9,8 9,7 9,0 - - - - - Nach Alter =50 Jahre 9,1 9,7 9,7 9,5 - - - - - Arbeitslosenquote in % der Erwerbspersonen*** 5,6 5,7 6,0 5,5 5,2 5,0 5,0 5,1 5,1 Internationaler Vergleich**** Europäische Union 10,2 9,4 8,6 7,8 7,3 7,0 - - - Euroraum 11,6 10,9 10,0 9,1 8,5 7,9 - - - Deutschland 5,0 4,6 4,1 3,7 3,5 3,2 - - - Italien 12,7 11,9 11,7 11,3 10,9 10,5 - - - * Als ausländische StaatsbürgerInnen gelten alle Personen, die keine österreichische Staatsbürgerschaft besitzen. ** Die Arbeitslosenquote in % der unselbständig Beschäftigten (nat. Definition) beschreibt den Prozentanteil der beim AMS arbeitslos gemeldeten Personen am Erwerbspotential (=Arbeitslose plus unselbständig beschäftigte Personen). *** Die Arbeitslosenquote in % der Erwerbspersonen (int. Definition) beschreibt den Prozentanteil der Arbeitslosen an der Zahl der Erwerbspersonen (=Arbeitslose plus Erwerbstätige) jeweils im Alter von 15 bis 74 Jahren, wobei die Erwerbspersonen hier auch selbständig Erwerbstätige umfassen. Als arbeitslos gelten Personen, die nicht erwerbstätig sind (d.h. nicht mehr als eine Stunde in der Referenzwoche gearbeitet habe), aktiv nach Arbeit suchen und auch für eine Arbeit verfügbar sind. **** Die Prognosewerte für den internationalen Vergleich beziehen sich auf die Winterprognose der EK. Quelle: BALI Datenbank, WIFO-Prognose vom März 2018 8 / 35
Budgetdienst – Untergliederung 20-Arbeit Im Jahr 2017 waren im Jahresdurchschnitt knapp 340.000 Personen arbeitslos, davon waren 30 % über 50 Jahre alt. Gegliedert nach Bildungsstand entfällt mit 132.221 Personen ein großer Teil auf Personen, die nur einen Pflichtschulabschluss haben. Werden Schulungsteilnehmer hinzugerechnet, waren im Vorjahr im Jahresdurchschnitt 412.073 Personen als arbeitslos gemeldet. Die Arbeitslosenquote in Prozent der unselbständig Beschäftigten (nat. Definition) betrug im Vorjahr 8,5 %, bei Personen über 50 lag sie bei 9,5 %, bei Personen unter 25 bei 7,7 %. Für die Jahre 2018 und 2019 wird ein Rückgang der Arbeitslosenquote auf 7,7 % bzw. 7,3 % prognostiziert, ab 2020 wird derzeit mit einem leichten Anstieg der Arbeitslosenquote gerechnet. Für internationale Vergleiche wird die Arbeitslosenquote in Prozent der Erwerbspersonen (int. Definition) herangezogen.2 Diese lag 2017 mit 5,5 % deutlich unter dem Durchschnitt der EU und des Euroraums (7,8 % bzw. 9,1 %), allerdings deutlich über dem Wert für Deutschland (3,7 %). In den nächsten Jahren soll es in der EU und im Euroraum wie in Österreich zu einem Rückgang der Arbeitslosenquote kommen. Die jüngsten Daten des AMS vom März 2018 weisen 321.903 arbeitslos vorgemerkte Personen aus, gegenüber dem März des Vorjahres entspricht dies einem Rückgang um 32.169 Personen oder 9,1 %. Besonders stark war der Rückgang bei den Jugendlichen im Alter von 15 bis 24 (-17,2 %) und bei den arbeitslos vorgemerkten InländerInnen (-10,5 %). Auch die Zahl der Arbeitslosen über 50 war rückläufig (-5,4 %). Zusätzlich waren 76.600 Personen in Schulung3, darunter waren 12.807 Asylberechtigte (+19,2 %) und 3.184 subsidiär Schutzberechtigte (+43,3 %). 2 Für eine Beschreibung der Unterschiede der beiden Definitionen für die Arbeitslosenquote siehe „Arbeitslos ist nicht gleich arbeitslose: internationale und nationale Definition von Arbeitslosigkeit in Österreich“ in den Statistischen Nachrichten 05/2016. 3 Das heißt inklusive SchulungsteilnehmerInnen waren im März 398.503 Personen arbeitslos gemeldet. 9 / 35
Budgetdienst – Untergliederung 20-Arbeit Während die Arbeitslosenzahlen rückläufig sind, steigt die Beschäftigung weiter an, wie der nachstehenden Tabelle zu entnehmen ist: Beschäftigungsentwicklung 2014 bis 2022 Prognose lt. WIFO 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 Unselbständig aktiv Beschäftigte in 1.000 Personen 3.415,5 3.448,7 3.502,4 3.573,1 3.641,1 3.681,1 3.722,9 3.764,1 3.797,4 jährliche Veränderung in 1.000 Personen 23,8 33,2 53,7 70,7 68,0 40,0 41,8 41,2 33,2 jährliche Veränderung in % 0,7 1,0 1,6 2,0 1,9 1,1 1,1 1,1 0,9 Lohn- und Gehaltsumme, brutto in Mrd. EUR 130,8 135,0 140,3 145,8 152,3 158,0 163,7 169,4 174,9 jährliche Veränderung in % 2,7 3,2 3,9 3,9 4,5 3,8 3,6 3,5 3,2 Arbeitsvolumen der Arbeitnehmer laut VGR in Mio. Stunden 5.684,9 5.651,5 5.769,7 5.901,6 6.007,8 6.073,9 jährliche Veränderung in % 0,5 -0,6 2,1 2,3 1,8 1,1 Quelle: WIFO-Prognose vom März 2018 Bei den unselbständig aktiv Beschäftigten4 wird für 2018 ein Zuwachs um 68.000 Personen auf rd. 3,64 Mio. Beschäftigte prognostiziert (+1,9 %), nachdem es bereits in den letzten Jahren zu deutlichen Anstiegen bei der Zahl der Beschäftigten gekommen ist. Auch im restlichen Prognosezeitraum werden Wachstumsraten von ca. 1 % angenommen. Damit einhergehend kommt es auch zu deutlichen Zuwächsen bei der für die Einzahlungsentwicklung wichtigen Lohn- und Gehaltsumme, im Jahr 2018 soll diese um 4,5 % auf rd. 152,3 Mrd. EUR steigen, in den Folgejahren werden Wachstumsraten von deutlich über 3 % prognostiziert. Auch das Arbeitsvolumen der ArbeitnehmerInnen laut VGR steigt kontinuierlich auf 6.074 Mio. Stunden im Jahr 2019 an. 4 Die unselbständig aktiv Beschäftigten umfassen alle unselbständigen Beschäftigungsverhältnisse (inkl. Freier Dienstverträge) von Personen mit aufrechtem Beschäftigungsverhältnis, exklusive Personen in Elternkarenz und Präsenz- und Zivildienstleistende. 10 / 35
Budgetdienst – Untergliederung 20-Arbeit 2.2.2 Wesentliche Gesetzesänderungen mit budgetären Auswirkungen In der letzten Gesetzgebungsperiode wurden einige Maßnahmen beschlossen, die sich auf die Ein- und Auszahlungen der UG 20-Arbeit im Planungszeitraum auswirken. Auch in der laufenden Gesetzgebungsperiode kam es bereits zu wesentlichen Gesetzesänderungen, zudem enthalten die Budgetbegleitgesetze einige Änderungen im Arbeitsmarktbereich. Nachstehend werden die wichtigsten Gesetzesmaßnahmen mit Auswirkungen auf die Gebarung der UG 20-Arbeit in den Jahren 2018 und 2019 überblicksartig dargestellt: Die Beschäftigungsaktion 20.000 wurde von der neuen Bundesregierung per 31. Dezember 2017 ausgesetzt. Es können nur jene Anträge positiv behandelt werden, die bis zum 31. Dezember genehmigt wurden bzw. in Bearbeitung waren, die Befristung bis Mitte 2019 bleibt aufrecht. Der § 13 (4) Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz (AMPFG), der die Verwendung variabler Mittel für die Beschäftigungsmaßnahme ermöglicht, soll mit den Budgetbegleitgesetzen entsprechend angepasst werden. In den BVA-E für 2018 und 2019 sind für diese Maßnahme Auszahlungen iHv 110 Mio. EUR bzw. 60 Mio. EUR veranschlagt. Diese Beträge stellen die erwarteten Auszahlungen für die Lohnkosten der geförderten Personen dar.5 In der Wirkungsorientierten Folgenabschätzung (WFA) zu den Budgetbegleitgesetzen wird für 2018 im Jahresdurchschnitt mit 4.074 geförderten Personen gerechnet, im Jahr 2019 mit 2.200 Fällen.6 Die variablen Mittel, die für das Verpflichtende Integrationsjahr bereitgestellt werden, sollen mit den Budgetbegleitgesetzen im Jahr 2018 von 100 Mio. EUR auf 50 Mio. EUR gekürzt werden (§ 13 (3) AMPFG). Im Jahr 2019 werden (wie auch bisher vorgesehen) keine variablen Mittel mehr für die Beschäftigungsmaßnahme bereitgestellt, eine Bedeckung müsste über das fixe Förderbudget erfolgen. Die Auszahlungen im Jahr 2017 für das verpflichtende Integrationsjahr beliefen sich auf 21 Mio. EUR, allerdings startete die Maßnahme erst im September. 5 Die Einsparungen aus geringeren passiven Leistungen werden nicht gesondert ausgewiesen. In der Wirkungsorientierten Folgenabschätzung werden die Einsparungen aus dem Entfall der passiven Leistungen mit durchschnittlich 17.000 EUR pro Förderfall beziffert, für die durchschnittliche Lohnkosten wird ein Betrag von 27.000 EUR pro Jahr und Fall angenommen. 6 Die Auszahlungsobergrenzen im § 13 (4) AMPFG ergeben sich aus der Multiplikation der Förderfälle mit den durchschnittlichen Lohnkosten (110 Mio. EUR~27.000*4.074 bzw. 60 Mio. EUR~27.000*2.200). 11 / 35
Budgetdienst – Untergliederung 20-Arbeit Auch der § 13 (2) Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz soll mit den Budgetbegleitgesetzen geändert werden. Bisher sah der § 13 (2) AMPFG vor, dass für die Bedeckung von Beihilfen und Maßnahmen für Asyl- und subsidiäre Schutzberechtigte variable Mittel von bis zu 80 Mio. EUR pro Jahr herangezogen werden können. Diese sollen mit dem Budgetbegleitgesetzen zur Gänze gestrichen werden. Auch der Maximalbetrag zur Verwendung variabler Mittel für die Beschäftigungsförderung von Langzeitarbeitslosen (§ 13 (2) AMPFG) soll mit den Budgetbegleitgesetzen von 120 Mio. EUR auf 105 Mio. EUR gesenkt werden, allerdings handelt es sich dabei nur bedingt um eine Kürzung, da die bisherige Regelung vereinfacht wird. Diese sah für die Förderung von Langzeitarbeitslosen und Asyl- und subsidiär Schutzberechtigten jeweils bis zu 120 Mio. EUR bzw. bis zu 80 Mio. EUR aus variablen Mitteln vor, die gemeinsame Höchstgrenze liegt aber bei 175 Mio. EUR und damit unter der Summe der beiden Teilbeträge, weshalb die jeweiligen Obergrenzen nicht ausgeschöpft werden konnten. Da die Mittel für Asyl- und subsidiär Schutzberechtigte zur Gänze gestrichen werden sollen und es damit keine gemeinsame Obergrenze mehr gibt, können die vorgesehenen 105 Mio. EUR für Langzeitarbeitslose in voller Höhe verwendet werden. Der Maximalbetrag zur Bedeckung von Maßnahmen für Ältere (Beschäftigungsinitiative 50+) aus variablen Mitteln soll von 175 Mio. EUR auf 165 Mio. EUR gesenkt werden.7 Zusätzlich soll die erforderliche Mindestzahl der beim AMS vorgemerkten Tage von 180 auf 90 Tage gesenkt werden, wodurch die Fördermaßnahme einen größerer Personenkreis umfassen kann. 7 Im Jahr 2017 wurden für diese Maßnahme rd. 160 Mio. EUR bereitgestellt, die gesetzlich vorgegebene Obergrenze wurde daher nicht erreicht. 12 / 35
Budgetdienst – Untergliederung 20-Arbeit Das Zugangsalter zur Altersteilzeit soll beginnend mit 2019 in zwei Schritten von 53 (Frauen) bzw. 58 (Männer) auf 55 bzw. 60 Jahre angehoben werden. In der WFA wird mit Minderauszahlungen aus dieser Maßnahme für 2019 iHv 60 Mio. EUR gerechnet, für 2020 iHv 142 Mio. EUR. Insgesamt werden für das Altersteilzeitgeld in den Jahren 2018 und 2019 Auszahlungen von 470 Mio. EUR bzw. 370 Mio. EUR veranschlagt. Die Budgetbegleitgesetze sehen für die Jahre 2018 und 2019 eine Reduktion der Mittel, die gem. §15 AMPFG der Arbeitsmarktrücklage zuzuführen sind, um jeweils 50 Mio. EUR vor. Die Mittel der Arbeitsmarktrücklage können für die Bedeckung von arbeitsmarktfördernden Maßnahmen herangezogen werden, dotiert wird diese aus einem Teil der Arbeitslosenversicherungsbeiträge von älteren Personen (§ 15 AMPFG), aus Beiträgen der Pensionsversicherung zur Finanzierung von beruflichen Maßnahmen der Rehabilitation (§ 16 AMPFG) und aus einem Teil der Einnahmen aus der Auflösungsabgabe (§ 17 AMPFG). Die von der neuen Bundesregierung beschlossene Senkung der Arbeitslosenversicherungsbeiträge für niedrige Einkommen führt ab Juli 2018 zu Mindereinnahmen, diese belaufen sich im Jahr 2018 auf ca. 70 Mio. EUR und ab 2019 auf ca. 140 Mio. EUR pro Jahr. Die Grenze bei der monatlichen Beitragsgrundlage, für die kein Arbeitslosenversicherungsbeitrag zu zahlen ist, wurde von 1.381 EUR auf 1.648 EUR, die Grenze für den ermäßigten Beitragssatz von 1 % von 1.506 EUR auf 1.798 EUR und jene für den Beitragssatz von 2 % von 1.696 EUR auf 1.948 EUR erhöht. Bereits in der letzten Gesetzgebungsperiode wurde beschlossen, dass ab Juli 2018 die Anrechnung des Partnereinkommens bei der Notstandshilfe wegfällt. Aufgrund dieser Maßnahme ist für 2018 mit Mehrauszahlungen von ca. 80 Mio. EUR zu rechnen, ab 2019 dann mit Mehrauszahlungen von etwa 160 Mio. EUR pro Jahr.8 8 Aufgrund des deutlichen Rückgangs der Arbeitslosenzahlen, könnten die Mehrauszahlungen etwas geringer ausfallen. 13 / 35
Budgetdienst – Untergliederung 20-Arbeit Für die Ausbildungsgarantie bis 25 sind 2018 Mittel iHv 37 Mio. EUR vorgesehen, aufgrund der Befristung der Maßnahme sind ab 2019 keine Mittel veranschlagt. Für die Ausbildungspflicht bis 18 sind 2018 und 2019 Mittel iHv 42 Mio. EUR bzw. 53 Mio. EUR veranschlagt. In der letzten Gesetzgebungsperiode wurde beschlossen, dass ab 2018 die Internatskosten für Lehrlinge vom Bund erstattet werden, die Kosten werden mit ca. 50 Mio. EUR pro Jahr beziffert. Die Mittel dafür sind vom Insolvenz-Entgelt-Fonds zur Verfügung zu stellen (§ 13e (5) Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz (IESG)). Durch diese Änderung kommt es sowohl zu höheren Einzahlungen (Überweisung gem. § 13e IESG) als auch zu höheren Auszahlungen (Lehrlingsbeihilfen) in der UG 20-Arbeit. In der letzten Gesetzgebungsperiode wurde auch beschlossen, dass die Auflösungsabgabe ab 2020 entfallen soll. Im Jahr 2017 wurden aus der Auflösungsabgabe Einzahlungen iHv 72,5 Mio. EUR erzielt. 14 / 35
Budgetdienst – Untergliederung 20-Arbeit 2.2.3 Aktive und passive Arbeitsmarktpolitik Der Rückgang bei den Arbeitslosen wirkt sich maßgeblich auf die Höhe der Auszahlungen für passive Leistungen aus, wie der nachstehenden Tabelle zu entnehmen ist: Wesentliche Sozialleistungen im Arbeitsmarktbereich Erfolg Erfolg v. Erfolg BVA-E BVA-E in Mio. EUR 2015 2016 2017 2018 2019 Arbeitsmarkt Arbeitslosengeld 1.898 1.910 1.863 1.785 1.726 Notstandshilfe 1.513 1.598 1.562 1.577 1.702 Weiterbildungsgeld 107 113 122 128 133 Bildungsteilzeit und Umschulungsgeld 14 16 16 20 26 Pensionsversicherungsbeiträge für Bezieher nach dem AIVG 1.450 1.368 1.330 1.273 1.259 Krankenversicherungsbeiträge für Bezieher nach dem AIVG 270 278 290 282 279 Krankegeldaufwand nach dem AIVG 182 183 182 190 190 Altersteilzeitgeld 269 349 433 470 370 Teilpension - 3 8 20 26 Transfers an den Inslvenz-Entgelt-Fonds gem. § 14 AMPFG 112 123 148 120 120 Quelle: HIS, BMF, BVA-E 2018 und 2019 Aufgrund rückläufiger Arbeitslosenzahlen wird bei den Auszahlungen für das Arbeitslosengeld für 2018 und 2019 erneut ein leichter Rückgang erwartet, nachdem bereits im Jahr 2017 die Auszahlungen leicht unter dem Wert von 2016 lagen. Die Auszahlungen für die Notstandshilfe steigen hingegen 2018 leicht und 2019 dann signifikant an. Der Anstieg ist auf die Aufhebung der Anrechnung des Partnereinkommens bei der Gewährung von Notstandshilfe ab 1. Juli 2018 zurückzuführen. Die Kranken- und Pensionsversicherungsbeiträge für BezieherInnen nach dem AlVG entwickeln sich weitgehend proportional zu den Zahlungen für Arbeitslosengeld und Notstandshilfe. Beim Altersteilzeitgeld9 wird für 2018 erneut ein deutlicher Anstieg um 8,7 % auf 470 Mio. EUR erwartet, erst 2019 soll sich die im Budgetbegleitgesetz vorgesehene Anhebung des Zugangsalters budgetär auswirken und zu einem Ausgabenrückgang führen.10 Insgesamt bewirkt der Rückgang der Arbeitslosenzahlen einen Rückgang bei den Transferleistungen, der durch die Änderungen bei der Notstandshilfe allerdings etwas abgeschwächt wird. 9 Das Altersteilzeitgeld zählt zu den aktivierenden Maßnahmen, wird im Administrativhaushalt jedoch nicht als Förderung klassifiziert. In der VGR werden Ausgaben für Altersteilzeit als Subvention verbucht. 10 Die Neuregelung sieht vor, dass die Altersgrenze für das früheste mögliche Zugangsalter in zwei Jahresschritten 2019 und 2020 erhöht wird, indem die maximale Differenz zum Regelpensionsalter auf fünf Jahre verkürzt wird (bei Männern Anhebung von 58 auf 60, bei Frauen von 53 auf 55). 15 / 35
Budgetdienst – Untergliederung 20-Arbeit Neben der Gewährleistung eines Einkommenersatzes für den Fall der Arbeitslosigkeit (passive Leistungen) ist es eine zentrale Aufgabe der Arbeitsmarktpolitik, Menschen wieder in den Erwerbsprozess zu vermitteln bzw. gegebenenfalls Qualifizierungsmaßnahmen sowie sonstige arbeitsmarktfördernde Maßnahmen durchzuführen (aktive Arbeitsmarktpolitik). Die budgetäre Entwicklung in diesem Bereich ist der nachstehenden Tabelle zu entnehmen: Ausgaben für aktive und aktivierende Arbeitsmarktpolitik Erfolg Erfolg v. Erfolg BVA-E BVA-E 2015 2016 2017 2018 2019 in Mio. EUR Aktive Arbeitsmarkpolitik 1.309 1.452 1.535 1.701 1.432 davon DB 20.01.02 Ak tive Arbeitsmark tpolitik 1.035 999 997 901 852 Maßnahmen gem. § 13 (2) AMPFG (z.B. Beschäftigungsinitiative 50+) 120 284 335 270 270 Kurzarbeitsbeihilfen 5 5 6 20 20 Mittel für Integrationsjahr 0 0 21 50 0 Mittel für Beschäftigungsak tion 20.000 0 0 12 110 60 IEF finanzierte Lehrlingsförderung nach § 13e IESG 149 164 163 229 229 Geplante Entnahme Arbeitsmark trück lage* 120 - Aktivierende Arbeitsmarktpolitik** 1.102 1.182 1.283 1.340 n.v. Überweisungen an das AMS 551 606 650 678 703 davon Verwaltungsk ostenersatz (Überweisung gem. § 41(2) AMSG) 405 440 470 472 497 Überweisung gem. § 15 AMPFG (Zuführung Arbeitsmark trück lage) 112 123 148 120 120 Überweisung gem. §2b u.§17 AMPFG (Zuführung Arbeitsmark trück lage) 34 43 32 0 0 Überweisung gem. § 16 AMPFG (Zuführung Arbeitsmark trück lage) 0 0 0 87 87 Personal- und Sachausgaben für BeamtInnen des AMS (DB 20.01.04) 53 53 52 52 51 * Für 2018 ist derzeit eine Entnahme iHv 120 Mio. EUR aus der Arbeitsmarktrücklage vorgesehen, eine Entnahme von weiteren 50 Mio. EUR wurde vom Verwaltungsrat des AMS beantragt. Entnahmen aus der Arbeitsmarktrücklage führen im Vollzug zu einer durch Mehreinzahlungen bedeckten Mittelverwendungsüberschreitung. ** Zur aktivierenden Arbeitsmarktpolitik zählen: Schulungsarbeitslosengeld und -notstandshilfe, Stiftungs-Arbeitslosengeld, Weiterbildungsgeld, Bildungsteilzeit und Umschulungsgeld, jeweils inklusive SV-Beiträge für aktivierte AlV-Leistungen und für die Deckung des Lebensunterhaltes gemäß § 35 AMSG; Altersteilzeitgeld. Die Höhe der einzelnen Positionen ist nur zum Teil aus den Budgetdokumenten ablesbar. Die Tabelle zur aktiven und aktivierenden Arbeitsmarktpolitik war nicht mehr wie in den Vorjahren im Budgetbericht enthalten, die Werte für die aktivierende Arbeitsmarktpolitik wurden ab 2016 der Budgetanfragebeantwortung (480/JBA) des BMASGK entnommen. Quellen: HIS, BMF, BVA-E 2018 und 2019, Budgetanfragebeantwortung zu 480/JBA Für das Jahr 2018 wird bei den Mitteln für aktive Arbeitsmarktpolitik noch ein Anstieg um 10,8 % auf 1,7 Mrd. EUR vorgesehen. Der Anstieg ist im Wesentlichen auf Mehrausgaben bei der Beschäftigungsaktion 20.000, beim verpflichtenden Integrationsjahr und bei der Lehrlingsförderung (nach § 13e IESG) aufgrund der im Herbst beschlossenen Erstattung von Lehrlings-Internatskosten zurückzuführen. Für die Ausbildungspflicht bis 18 und die Ausbildungsgarantie bis 25 sind 2018 Mittel iHv 42 Mio. EUR bzw. 37 Mio. EUR vorgesehen. Der Anstieg der Ausgaben für aktive Arbeitsmarktpolitik wird durch die Sistierung der Beschäftigungsaktion 20.000 und die mit den Budgetbegleitgesetzen geplanten Kürzungen beim verpflichtenden Integrationsjahr (von 100 auf 50 Mio. EUR), bei den Beschäftigungsmaßnahmen für Asyl- und subsidiär Schutzberechtigte gem. §13 (2) AMPFG 16 / 35
Budgetdienst – Untergliederung 20-Arbeit (Streichung der Mittel iHv 80 Mio. EUR) und bei der Beschäftigungsinitiative 50+ (Kürzung um 10 Mio. EUR) etwas gebremst. Für 2019 wird ein deutlicher Auszahlungsrückgang veranschlagt, die Mittel für das DB 20.01.02-„Aktive Arbeitsmarktpolitik“ werden weiter reduziert, für das verpflichtende Integrationsjahr sind 2019 keine Mittel aus der variablen Gebarung mehr vorgesehen, auch für die Ausbildungsgarantie bis 25 sind 2019 keine Mittel mehr vorgesehen. Die Beschäftigungsaktion 20.000 soll Mitte 2019 auslaufen. Allerdings sind für das Jahr 2019 in den ausgewiesenen Mitteln für die aktive Arbeitsmarktpolitik noch keine Entnahmen aus der Arbeitsmarktrücklage enthalten, die die Ausgaben entsprechend erhöhen würden.11 Für die Ausbildungspflicht bis 18 sind 2019 Mittel iHv 53 Mio. EUR vorgesehen. Die Finanzierung der Personal- und Sachausgaben des AMS ist in der Darstellung der aktiven und aktivierenden Arbeitsmarktpolitik nicht enthalten und wird daher in der oberen Tabelle gesondert ausgewiesen. Der Verwaltungskostenersatz an das AMS soll 2018 nur geringfügig erhöht werden, für 2019 ist ein etwas größerer Anstieg um 25 Mio. EUR auf 497 Mio. EUR vorgesehen. Zusätzlich übernimmt der Bund die Personal- und Sachausgaben für die (verbleibenden) BeamtInnen des AMS (BVA-E 2018: 51,7 Mio. EUR). Die weiteren Überweisungen an das AMS gem. Arbeitsmarktpolitikfinanzierungsgesetz sind Zuführungen zur Arbeitsmarktrücklage, die ebenfalls nicht in den ausgewiesenen Mitteln für aktive bzw. aktivierende Arbeitsmarktpolitik enthalten sind (Entnahmen aus der Arbeitsmarktrücklage werden jedoch den Ausgaben für aktive Arbeitsmarktpolitik zugerechnet). Der Rückgang bei der Überweisung gem. §15 AMPFG ist auf eine in den Budgetbegleitgesetzen enthaltene Änderung zurückzuführen, die eine um 50 Mio. EUR niedrigere Überweisung in die Arbeitsmarktrücklage in den Jahren 2018 und 2019 vorsieht. 11 Entnahmen aus der Arbeitsmarktrücklage werden nicht budgetiert, führen aber im Vollzug zu Mehrauszahlungen, die durch Entnahmen aus der Rücklage bedeckt werden. 17 / 35
Budgetdienst – Untergliederung 20-Arbeit 2.3 Finanzierungshaushalt auf Global- und Detailbudgetebene Die Aus- und Einzahlungen der Untergliederung verteilen sich auf die nachfolgenden Global- und Detailbudgets: Aus- und Einzahlungen nach Globalbudgets in Mio. EUR Finanzierungshaushalt Diff. vorl. Diff. Erfolg vorl. Erf. BVA-E BVA-E UG 20 Erf. 2017 - BVA-E 2018 - 2016 2017 2018 2019 BVA-E 2018 BVA-E 2019 20 Auszahlungen 8.226,0 8.343,0 8.323,9 -0,2% 8.156,0 -2,0% 20.01 Arbeitsmarkt 8.193,4 8.310,1 8.290,4 -0,2% 8.122,1 -2,0% 20.01.01 Arbeitsmarktadministration BMASGK 803,9 848,2 944,3 11,3% 970,1 2,7% 20.01.02 Aktive Arbeitsmarktpolitik 998,6 997,1 901,4 -9,6% 852,2 -5,5% 20.01.03 Leistungen/ Beiträge BMASGK 6.338,1 6.413,3 6.393,0 -0,3% 6.248,5 -2,3% 20.01.04 Arbeitsmarktadministration AMS 52,8 51,6 51,7 0,3% 51,4 -0,6% 20.02 Arbeitsinspektion 32,6 32,9 33,5 1,9% 33,9 1,3% 20.02.01 Arbeitsinspektion 32,6 32,9 33,5 1,9% 33,9 1,3% 20 Einzahlungen 6.515,0 6.833,2 7.297,5 6,8% 7.598,0 4,1% 20.01 Arbeitsmarkt 6.513,8 6.832,6 7.296,9 6,8% 7.597,4 4,1% 20.01.01 Arbeitsmarktadministration BMASGK 171,1 197,9 321,4 62,4% 321,4 0,0% 20.01.03 Leistungen/ Beiträge BMASGK 6.342,7 6.634,7 6.975,5 5,1% 7.275,9 4,3% 20.01.04 Arbeitsmarktadministration AMS 0,1 0,1 0,1 2,5% 0,1 0,0% 20.02 Arbeitsinspektion 1,2 0,6 0,6 1,7% 0,6 0,0% 20.02.01 Arbeitsinspektion 1,2 0,6 0,6 1,7% 0,6 0,0% 20 Nettofinanzierungsbedarf -1.711,0 -1.509,8 -1.026,4 -32,0% -558,1 -45,6% Quellen: BRA 2016, Vorläufiger Gebarungserfolg 2017, BVA-E 2018 und 2019 Der Finanzierungshaushalt der Untergliederung sieht für die Jahre 2018 und 2019 Auszahlungen iHv 8,32 Mrd. EUR bzw. 8,16 Mrd. EUR vor. Dem stehen Einzahlungen iHv 7,30 Mrd. EUR bzw. 7,60 Mrd. EUR gegenüber. Daraus resultiert für 2018 ein Nettofinanzierungsbedarf der Untergliederung iHv 1,03 Mrd. EUR, 2019 soll dieser auf 558 Mio. EUR zurückgehen. Die einzelnen Globalbudgets zeigen folgende Entwicklung: GB 20.01-„Arbeitsmarkt“ Der überwiegende Teil der Ein- und Auszahlungen entfällt auf das GB 20.01-„Arbeitsmarkt“. Dieses umfasst vier Detailbudgets, wobei das vom Volumen größte Detailbudget das DB 20.01.03-„Leistungen/Beiträge BMASGK“ ist, dessen Auszahlungen zur Gänze variabel sind. Auf dieses Detailbudget entfallen im BVA-E 2018 rd. 77 % der in der UG 20-Arbeit veranschlagten Auszahlungen. Die größten Positionen in diesem Detailbudget sind das Arbeitslosengeld (BVA-E 2018 und 2019: 1,78 Mrd. EUR bzw. 1,73 Mrd. EUR)12, die 12 Dieser Betrag setzt sich aus dem „Arbeitslosengeld zweckgebunden“ (2018: 851 Mio. EUR) und dem „Arbeitslosengeld nicht zweckgebunden“ (2018: 934 EUR) zusammen. 18 / 35
Budgetdienst – Untergliederung 20-Arbeit Notstandshilfe (BVA-E 2018 und 2019: 1,58 Mrd. EUR bzw. 1,70 Mrd. EUR) und die KV- und PV-Beiträge für BezieherInnen nach dem AIVG (BVA-E 2018 und 2019: 1,55 Mrd. EUR bzw. 1,54 Mrd. EUR). Während die Auszahlungen für das Arbeitslosengeld seit 2016 rückläufig sind und sich dieser Trend in der Budgetierung fortsetzt, wird bei der Notstandshilfe 2018 und 2019 aufgrund der Änderung bei der Anrechnung der Partnereinkommen ein Anstieg budgetiert. Weitere wesentliche Ausgabenpositionen in diesem Detailbudget sind das Altersteilzeitgeld, der Krankengeldaufwand nach dem AlVG und das Weiterbildungsgeld (siehe auch Tabelle in Pkt. 2.2.3). Zudem werden in diesem Detailbudget auch jene variablen Mittel veranschlagt, die zur Bedeckung von Fördermaßnahmen verwendet werden. Für Maßnahmen für Ältere und Langzeitarbeitslose werden für 2018 und 2019 Auszahlungen von jeweils 270 Mio. EUR veranschlagt. Der Rückgang gegenüber 2017 um 65 Mio. EUR ist im Wesentlichen auf die mit den Budgetbegleitgesetzen vorgesehene Streichung der Mittel für Asyl- und subsidiär Schutzberechtigte zurückzuführen (siehe auch Pkt. 2.2.2). Für das verpflichtende Integrationsjahr sind 2018 noch 50 Mio. EUR veranschlagt, im Jahr 2019 ist keine Dotierung aus variablen Mittel vorgesehen. Für die Beschäftigungsaktion 20.000 sind 2018 und 2019 Auszahlungen von 110 Mio. EUR bzw. 60 Mio. EUR budgetiert. Auch bei den Einzahlungen entfällt der Großteil auf dieses Detailbudget, da darin die Einzahlungen aus Arbeitslosenversicherungsbeiträgen enthalten sind. Auf dieser Position werden für 2018 und 2019 Einzahlungen von 6,96 Mrd. EUR bzw. 7,28 Mrd. EUR veranschlagt. Die veranschlagten Einzahlungsanstiege (+6,4 % bzw. +4,3 %) erscheinen in Anbetracht der beschlossenen Beitragssenkung für niedrige Einkommen und des prognostizierten Wachstums der Lohn- und Gehaltsumme (+4,5 % bzw. +3,8 %) zu hoch.13 Die für 2018 und 2019 im DB 20.01.02-„Aktive Arbeitsmarktpolitik“ veranschlagten Auszahlungen sinken gegenüber 2017 auf 901 Mio. EUR (2018) bzw. 852 Mio. EUR (2019). Das Detailbudget ist auf zwei Detailbudgets zweiter Ebene aufgeteilt, wobei die Gliederung nach nationalen Fördermitteln (BVA-E 2018 und 2019: 846 Mio. EUR bzw. 797 Mio. EUR) bzw. nach Fördermitteln des Europäischen Sozialfonds (BVA-E 2018 und 2019: jeweils 55 Mio. EUR) erfolgt. Während es bei den ESF-Mittel im Jahr 2018 zu einem deutlichen 13 Berechnungen des Budgetdienstes ergeben beim Arbeitslosenversicherungsbeitrag geringere Einzahlungen von etwa 150 Mio. EUR im Jahr 2018 und knapp 250 Mio. EUR im Jahr 2019. Zur Berechnung dieser Werte wurde der Erfolgswert von 2017 mit der prognostizierten Lohn- und Gehaltssumme fortgeschrieben, wobei basierend auf den Erfahrungswerten der Vorjahre eine Elastizität von 1,1 unterstellt wurde. Die beschlossene Senkung des Arbeitslosenversicherungsbeitrags für niedrige Einkommen wurde in die Berechnung miteinbezogen. 19 / 35
Budgetdienst – Untergliederung 20-Arbeit Auszahlungsanstieg gegenüber 2017 kommen soll, sind die nationalen Fördermittel stark rückläufig. Der Rückgang ist im Wesentlichen auf niedrigere „Werkleistungen durch Dritte“, auf niedrigere „Laufende Transfers an übrige Sektoren der Wirtschaft“ und auf niedrigere „Sonstige Zuwendungen ohne Gegenleistung an physische Personen“ zurückzuführen. Auch die Förderung gemeinnütziger Einrichtungen geht deutlich zurück. Die Kontenbezeichnungen und das hohe Aggregationsniveau der einzelnen Konten lassen kaum Schlussfolgerung auf die strategische Ausrichtung und die Schwerpunktsetzungen bei den Fördermaßnahmen zu. Grundsätzlich werden aus diesen Mitteln verschieden Qualifizierungs-, Unterstützungs- sowie Beschäftigungsmaßnahmen und Programme des AMS und des BMASGK sowie des Europäischen Sozialfonds finanziert. Für das DB 20.01.01-„Arbeitsmarktadministration BMASGK“ sind im BVA-E 2018 Auszahlungen iHv rd. 944 Mio. EUR veranschlagt, dies entspricht einem Anstieg gegenüber 2017 um 11,3 %. Im Jahr 2019 soll es zu einem weiteren Anstieg auf 970 Mio. EUR kommen. Der Anstieg im Jahr 2018 ist im Wesentlichen auf höhere Lehrlingsbeihilfen gem. §19c BAG im Zusammenhang mit der Erstattung der Internatskosten für Lehrlinge (siehe Pkt. 2.2.2) und auf die Budgetierung der Beiträge der Pensionsversicherung zur Finanzierung von beruflichen Maßnahmen der Rehabilitation (§ 16 AMPFG) zurückzuführen. In beiden Fällen kommt es allerdings zu höheren Einzahlungen (Überweisung des Insolvenz-Entgelt-Fonds bzw. der Pensionsversicherung) in selber Höhe, wodurch auch der starke Einzahlungsanstieg in diesem Detailbudget zu erklären ist. Die Beiträge der Pensionsversicherung gem. § 16 AMPFG wurden auch in den Vorjahren budgetiert, zu Ein- bzw. Auszahlungen kam es allerdings bis auf die Akontozahlung im Jahr 2014 (20 Mio. EUR) bisher nicht. Die Basisfinanzierung des AMS steigt 2018 nur geringfügig auf 472 Mio. EUR an, für 2019 ist ein etwas größerer Anstieg auf 497 Mio. EUR vorgesehen. Rückläufig ist die Zuführung zur Arbeitsmarktrücklage gem. § 15 AMPFG aufgrund einer mit den Budgetbegleitgesetzen vorgesehenen Änderung (siehe Pkt. 2.2.2). Nicht veranschlagt werden unterjährige Entnahmen aus der Arbeitsmarktrücklage zur Bedeckung arbeitsmarktfördernder Maßnahmen, die erst im Erfolg ersichtlich sind. Im Jahr 2018 dürfte es zu erheblichen Entnahmen aus der Arbeitsmarktrücklage kommen (siehe Pkt. 2.2.3), die im Vollzug zu einer entsprechenden Überschreitung der Voranschlagswerte führen werden, allerdings sind diese durch Mehreinzahlungen (aus der Arbeitsmarktrücklage) bedeckt. Im DB 20.01.04-„Arbeitsmarktadministration AMS“ werden die Personal- und Sachausgaben für die BeamtInnen des AMS veranschlagt. Dabei handelt es sich um BeamtInnen, die vor Einrichtung des AMS in der Arbeitsmarktverwaltung Aufgaben wahrgenommen haben, nun aber im AMS beschäftigt werden. Im BVA-E 2018 sind für dieses 20 / 35
Budgetdienst – Untergliederung 20-Arbeit Detailbudget Auszahlungen iHv 51,7 Mio. EUR budgetiert, für 2019 werden 51,4 Mio. EUR veranschlagt. GB 20.02-„Arbeitsinspektion“ Diese Globalbudget enthält nur ein Detailbudget (DB 20.02.01). Die für dieses Detailbudget veranschlagten Auszahlungen steigen im Jahr 2018 gegenüber dem vorläufigen Erfolg 2017 um 0,6 Mio. EUR auf 33,5 Mio. EUR an, für 2019 werden 33,9 Mio. EUR budgetiert. Die Mittel werden im Wesentlichen für die Bedeckung des Personal- und Sachaufwandes der Bediensteten der Arbeitsinspektion eingesetzt und bleiben gegenüber 2017 weitgehend unverändert. 2.4 Der Haushalt in ökonomischer Gliederung Die nachfolgende Tabelle zeigt die Hauptpositionen der Untergliederung nach der ökonomischen Gliederung des Haushalts: Auszahlungen und Einzahlungen – Hauptpositionen in Mio. EUR Finanzierungshaushalt Diff. vorl. Diff. Erfolg vorl. Erf. BVA-E BVA-E UG 20 Erf. 2017 - BVA-E 2018 - 2016 2017 2018 2019 BVA-E 2018 BVA-E 2019 Auszahlungen 8.225,99 8.343,00 8.323,91 8.156,04 -0,2% -2,0% Auszahlungen für Personal 79,89 78,99 79,63 79,97 0,8% 0,4% davon Bezüge 61,66 60,42 60,47 60,73 0,1% 0,4% Auszahlungen für Betrieblichen Sachaufwand 423,27 394,04 348,69 325,18 -11,5% -6,7% davon Aufwand für Werkleistungen 419,03 389,98 344,58 321,01 -11,6% -6,8% Auszahlungen für Transfer 7.722,37 7.869,39 7.895,06 7.750,66 0,3% -1,8% davon an öffentl. Körperschaften und Rechtsträger 2.380,10 2.414,67 2.396,49 2.408,36 -0,8% 0,5% an Unternehmen 1.027,26 1.201,78 1.355,18 1.146,84 12,8% -15,4% an private Haushalte/Institutionen 4.311,61 4.252,22 4.131,09 4.182,47 -2,8% 1,2% Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit 0,39 0,51 0,42 0,12 -18,4% -72,0% Darlehen und Vorschüsse 0,06 0,07 0,12 0,12 54,7% 0,0% Einzahlungen 6.515,00 6.833,22 7.297,52 7.597,96 6,8% 4,1% Abgabenähnliche Einzahlungen 6.333,31 6.614,54 6.960,46 7.260,90 5,2% 4,3% davon Beiträge zur Arbeitslosenversicherung*) 6.333,31 6.614,54 6.960,46 7.260,90 5,2% 4,3% Kostenbeiträge und Gebühren 0,61 0,55 0,54 0,54 -2,5% 0,0% Einzahlungen aus Transfers 181,03 217,48 336,40 336,40 54,7% 0,0% davon von öffentl. Körperschaften u. Rechtsträgern 171,09 197,60 321,40 321,40 62,6% 0,0% Sonstige Einzahlungen -0,04 0,55 -100,0% - Darlehen und Vorschüsse 0,10 0,09 0,12 0,12 28,6% 0,0% Nettofinanzierungsbedarf -1.710,99 -1.509,79 -1.026,40 -558,08 -32,0% -45,6% *In den abgeschlossenen Finanzjahren ist bei den Beiträgen zur Arbeitslosenversicherung in der ausgewiesenen Summe auch die Auflösungsabgabe enthalten (2017: 72 Mio. EUR). Da diese nicht veranschlagt wird, ist sie in den BVA-E 2018 und 2019 nicht enthalten. Quellen: BRA 2016, Vorläufiger Gebarungserfolg 2017, BVA-E 2018 und 2019, eigene Berechnungen 21 / 35
Budgetdienst – Untergliederung 20-Arbeit Auszahlungen Bei den veranschlagten Auszahlungen handelt es sich zu 95 % um Auszahlungen für Transfers, diese steigen im Jahr 2018 gegenüber 2017 leicht um 0,3 % auf 7,90 Mrd. EUR an, für 2019 ist ein Rückgang auf rd. 7,75 Mrd. EUR vorgesehen. Mehr als die Hälfte der Auszahlungen für Transfers entfallen auf Transfers an private Haushalte, dabei handelt es sich größtenteils um Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung, die im DB 20.01.03-„Leistungen/Beiträge BMASK“ budgetiert sind. Von den Transfers an öffentliche Körperschaften und Rechtsträger (BVA-E 2018: 2,40 Mrd. EUR) sind sowohl die Zahlungen an das AMS (v.a. Verwaltungskostenersatz) als auch an die Sozialversicherungsträger (v.a. PV-Beitrag für BezieherInnen nach dem AlVG, Krankengeldaufwand nach dem AlVG) umfasst. Zu den Transfers an Unternehmen (BVA-E 2018: 1,36 Mrd. EUR) zählen unter anderem das Altersteilzeitgeld, die Maßnahmen für Ältere und Langzeitarbeitslose, die Auszahlungen für die Beschäftigungsaktion 20.000 und das verpflichtende Integrationsjahr sowie die Lehrlingsbeihilfen. Im Jahr 2019 kommt es bei den Transfers an Unternehmen zu einem deutlichen Rückgang auf 1,15 Mrd. EUR, weil beim Altersteilzeitgeld die Anhebung des Zugangsalters zu wirken beginnt, die Mittel für das verpflichtende Integrationsjahr wegfallen und weniger Mittel für die Beschäftigungsaktion 20.000 benötigt werden (siehe Pkt. 2.2.2). Die Auszahlungen für Betrieblichen Sachaufwand belaufen sich im BVA-E 2018 auf 349 Mio. EUR, damit liegen sie um 45 Mio. EUR unter dem Wert von 2017. Der Rückgang ist im Wesentlichen auf niedrigere Werkleistungen durch Dritte im Zusammenhang mit Arbeitsmarktförderungsprojekten (z.B. Zahlungen an Schulungsträger) zurückzuführen. Im Jahr 2019 ist ein weiterer Rückgang beim Betrieblichen Sachaufwand auf 325 Mio. EUR vorgesehen. Die Auszahlungen für Personal spielen in der UG 20-Arbeit eine vergleichsweise geringe Rolle. Im BVA-E 2018 sind für Personal Auszahlungen iHv 79,6 Mio. EUR veranschlagt. Knapp zwei Drittel des Personalaufwands entfallen auf die (verbleibenden) BeamtInnen des AMS, ein Drittel auf die Arbeitsinspektion. 22 / 35
Budgetdienst – Untergliederung 20-Arbeit Einzahlungen Der überwiegende Teil der Einzahlungen entfällt auf abgabenähnliche Erträge (BVA-E 2018: 6,96 Mrd. EUR), dabei handelt es sich um die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung.14 Die Einzahlungen aus Arbeitslosenversicherungsbeiträgen steigen im Planungszeitraum deutlich an, die Zuwächse dürften allerdings etwas zu hoch angesetzt worden sein (vgl. Pkt. 2.3). Bei den Einzahlungen aus Transfers handelt es sich größtenteils um Überweisungen des Insolvenz-Entgelt-Fonds gem. §13e IESG zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung Jugendlicher (BVA-E 2018: 229 Mio. EUR) sowie um die Beiträge der Pensionsversicherung zur Finanzierung von beruflichen Maßnahmen der Rehabilitation gem. §16 AMPFG (BVA-E 2018: 86 Mio. EUR). Beide Position verzeichnen gegenüber 2017 einen deutlichen Zuwachs. Der Anstieg bei der Überweisung des IEF steht im Zusammenhang mit der Erstattung der Internatskosten für Lehrlinge (siehe Pkt. 2.2.2). Die Zahlungen der Pensionsversicherung zur Finanzierung von beruflichen Maßnahmen der Rehabilitation sind im Vorjahr ausgeblieben, auch für 2018 und 2019 erscheinen die veranschlagten Einzahlungen sehr optimistisch. 14 In den abgeschlossenen Finanzjahren ist in den abgabenähnlichen Erträgen der UG 20 auch die Auflösungsabgabe enthalten. 23 / 35
Budgetdienst – Untergliederung 20-Arbeit 2.5 Unterschiede zwischen Ergebnis- und Finanzierungshaushalt Die nachfolgenden Tabellen zeigt die Entwicklung des Ergebnishaushalts und die wesentlichen Unterschiede zwischen dem Ergebnis- und dem Finanzierungshaushalt in den BVA-E 2018 und 2019 auf: Ergebnishaushalt (Aufwendungen) und Finanzierungshaushalt (Auszahlungen) ErgHH - Aufw. FinHH - Ausz. Diff. EH-FH UG 20 vorl. Erf. BVA-E BVA-E v.Erf. 2017- BVA-E BVA-E BVA-E BVA-E BVA-E in Mio. EUR 2017 2018 2019 BVA-E 2018 2018-2019 2018 2019 2018 2019 Operative Verwaltungstätigkeit und Transfers/ 8.331,2 8.322,7 8.155,1 -0,1% -2,0% 8.323,4 8.155,8 -0,7 -0,7 Finanzierungswirksame Aufwendungen Auszahlungen / Aufwand für Personal 77,8 78,7 79,1 1,2% 0,5% 79,6 80,0 -0,9 -0,9 Betrieblicher Sachaufwand (ohne Finanzaufwand) 396,4 348,9 325,3 -12,0% -6,7% 348,7 325,2 0,2 0,2 davon Aufwand für Werk leistungen 392,5 344,6 321,1 -12,2% -6,8% 344,6 321,0 0,1 0,1 Auszahlungen / Aufwand für Transfer 7.857,0 7.895,1 7.750,7 0,5% -1,8% 7.895,1 7.750,7 0,0 0,0 davon an öffentl. Körperschaften und Rechtsträger 2.409,3 2.396,5 2.408,4 -0,5% 0,5% 2.396,5 2.408,4 0,0 0,0 an Unternehmen 1.203,0 1.355,2 1.146,8 12,6% -15,4% 1.355,2 1.146,8 0,0 0,0 an private Haushalte/Institutionen 4.243,9 4.131,1 4.182,5 -2,7% 1,2% 4.131,1 4.182,5 0,0 0,0 Nicht finanzierungswirksame Aufwendungen 11,7 12,5 12,4 6,8% -0,6% 12,5 12,4 Abschreibungen auf Vermögenswerte 0,3 0,3 0,2 7,6% -18,3% 0,3 0,2 Aufwand durch Bildung von Rückstellungen 1,3 1,9 1,8 39,1% -1,4% 1,9 1,8 davon Abfertigungen 0,2 0,4 0,4 69,7% 4,9% 0,4 0,4 Jubiläumszuwendungen 1,1 1,5 1,4 27,5% -3,1% 1,5 1,4 Aufwand aus Wertberichtigungen 10,1 10,3 10,3 2,5% 0,0% 10,3 10,3 Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit 0,4 0,1 -0,4 -0,1 Sachanlagen 0,4 0,1 -0,4 -0,1 Darlehen und Vorschüsse 0,1 0,1 -0,1 -0,1 Auszahlungen aus gewährten Vorschüssen 0,1 0,1 -0,1 -0,1 Auszahlungen / Aufwendungen insgesamt 8.342,9 8.335,1 8.167,5 -0,1% -2,0% 8.323,9 8.156,0 11,2 11,5 Quellen: Vorläufiger Gebarungserfolg 2017, BVA-E 2018 und 2019, eigene Berechnungen Ergebnishaushalt (Erträge) und Finanzierungshaushalt (Einzahlungen) ErgHH - Ertr. FinHH - Einz. Diff. EH-FH UG 20 vorl. Erf. BVA-E BVA-E v.Erf. 2017- BVA-E BVA-E BVA-E BVA-E BVA-E in Mio. EUR 2017 2018 2019 BVA-E 2018 2018-2019 2018 2019 2018 2019 Operative Verwaltungstätigkeit und Transfers/ 6.835,1 7.299,4 7.599,8 6,8% 4,1% 7.297,4 7.597,8 2,0 2,0 Finanzierungswirksame Erträge Abgabenähnliche Erträge 6.614,5 6.960,5 7.260,9 5,2% 4,3% 6.960,5 7.260,9 0,0 0,0 davon Beiträge zur Arbeitslosenversicherung 6.614,5 6.960,5 7.260,9 5,2% 4,3% 6.960,5 7.260,9 0,0 0,0 Kostenbeiträgen und Gebühren 0,6 0,5 0,5 -2,5% 0,0% 0,5 0,5 0,0 0,0 Einzahlungen/Erträge aus Transfers 219,4 338,4 338,4 54,2% 0,0% 336,4 336,4 2,0 2,0 davon von öffentl. Körperschaften u. Rechtsträgern 197,6 321,4 321,4 62,6% 0,0% 321,4 321,4 0,0 0,0 Nicht finanzierungswirksame Erträge 0,7 1,8 2,2 154,2% 22,6% 1,8 2,2 Operative Verwaltungstätigkeit und Transfers 0,7 1,8 2,2 154,2% 22,6% 1,8 2,2 davon Erträge aus Auflösungen von Rück stellungen 0,7 1,8 2,2 152,8% 22,6% 1,8 2,2 Investitionstätigkeit 0,0 0,0 0,0 0,0 Darlehen und Vorschüsse 0,1 0,1 -0,1 -0,1 Einzahlungen / Erträge insgesamt 6.835,8 7.301,2 7.602,0 6,8% 4,1% 7.297,5 7.598,0 3,7 4,0 Nettofinanzierungsbedarf / Nettoergebnis -1.507,1 -1.034,0 -565,5 -31,4% -45,3% -1.026,4 -558,1 -7,6 -7,4 Quellen: Vorläufiger Gebarungserfolg 2017, BVA-E 2018 und 2019, eigene Berechnungen 24 / 35
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