Untergliederungsanalyse UG 20-Arbeit - Entwürfe zu den Bundesfinanzgesetzen 2018 und 2019 Entwürfe zu den Bundesfinanzrahmengesetzen 2018 2021 ...

 
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Entwürfe zu den Bundesfinanzgesetzen
2018 und 2019
Entwürfe zu den Bundesfinanzrahmengesetzen
2018 – 2021 und 2019 – 2022

Untergliederungsanalyse
UG 20-Arbeit

                                       9. April 2018
Budgetdienst – Untergliederung 20-Arbeit

Inhaltsverzeichnis
1     Zusammenfassung ......................................................................................................... 3

2     Budgetäre Entwicklung der Untergliederung ................................................................... 4

    2.1     Überblick ................................................................................................................. 4

    2.2     Schwerpunkte und Rahmenbedingungen der Untergliederung ................................ 8

    2.3     Finanzierungshaushalt auf Global- und Detailbudgetebene....................................18

    2.4     Der Haushalt in ökonomischer Gliederung .............................................................21

    2.5     Unterschiede zwischen Ergebnis- und Finanzierungshaushalt ...............................24

3     Förderungen..................................................................................................................25

4     Personal ........................................................................................................................26

5     Beteiligungen ................................................................................................................27

6     Rücklagen .....................................................................................................................28

7     Wirkungsorientierung ....................................................................................................29

    7.1     Überblick ................................................................................................................29

    7.2     Einzelfeststellungen ...............................................................................................29

Mit dieser Analyse gibt der Budgetdienst einen Überblick über die wesentlichen Entwicklungen
der betreffenden Untergliederung. Die Informationen aus den BFG-E 2018 und 2019 sowie
den BFRG-E 2018 – 2021 und 2019 – 2022 werden um Daten aus anderen Dokumenten
(z.B. Strategiebericht,            Budgetbericht,            Wirkungscontrollingbericht,                  Bericht        über       die
Beteiligungen des Bundes, Strategieberichte des Politikfeldes) ergänzt um eine umfassende
Betrachtung und verschiedene Sichtweisen auf die Entwicklung der Untergliederung zu
ermöglichen.

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Budgetdienst – Untergliederung 20-Arbeit

1     Zusammenfassung
Die Entwürfe zu den Bundesvoranschlägen 2018 (BVA-E 2018) und 2019 (BVA-E 2019)
sehen für die UG 20-Arbeit im Finanzierungshaushalt Auszahlungen iHv 8,32 Mrd. EUR und
8,16 Mrd. EUR vor. Im Vergleich zum vorläufigen Erfolg 2017 sinken die Auszahlungen leicht
um knapp 20 Mio. EUR, für 2019 ist ein weiterer Rückgang um 168 Mio. EUR vorgesehen. Die
Einzahlungen sollen 2018 um 6,8 % auf rd. 7,30 Mrd. EUR ansteigen, für 2019 wird ein
weiterer Zuwachs um 4,1 % auf 7,60 Mrd. EUR angenommen.

Die Gebarung in der UG 20-Arbeit ist eng an die Arbeitsmarktentwicklung gekoppelt, zudem
wirken sich einige gesetzliche Änderungen auf die Ein- und Auszahlungen der UG 20 aus.
Aufgrund der guten Wirtschaftslage kommt es in den Jahren 2018 und 2019 zu einem
Rückgang der Arbeitslosenzahlen, wodurch sich eine dämpfende Wirkung auf die
Auszahlungen für passive Leistungen (v.a. Arbeitslosengeld, Notstandshilfe) ergibt. Die
steigende Beschäftigung führt zudem zu steigenden Einzahlungen. Auch einige Maßnahmen
aus der letzten Gesetzgebungsperiode (z.B. Wegfall der Anrechnung des Partnereinkommens
bei der Notstandshilfe, Erstattung der Internatskosten für Lehrlinge) wirken sich auf die
Gebarung der UG 20 aus. Zudem sehen die Budgetbegleitgesetze einen Entfall bzw. eine
Sistierung      von     Maßnahmen          aus   der   letzten   Gesetzgebungsperiode   (v.a.
Arbeitsmarktförderung für Asylberechtigte, Beschäftigungsaktion 20.000) vor, auch eine
Erhöhung des Zugangsalters zur Altersteilzeit und eine Reduktion der Dotierung der
Arbeitsmarktrücklage ist vorgesehen und budgetär bereits entsprechend abgebildet. Bereits
beschlossen wurde die Senkung der Arbeitslosenversicherungsbeiträge für niedrige
Einkommen.

Der Rückgang bei den Auszahlungen ist daher sowohl auf das günstigere konjunkturelle
Umfeld als auch auf Einsparungen im Bereich der Arbeitsmarktförderungen zurückzuführen.
Durch Mehrauszahlungen bei der Notstandshilfe aufgrund der ab Juli wirksamen Änderung
und für die Erstattung der Internatskosten von Lehrlingen wird diese Entwicklung etwas
abgeschwächt. In den darauffolgenden Jahren bis 2022 sieht der vorliegende Finanzrahmen
wieder steigende Auszahlungen vor, da derzeit auch ein Anstieg der Arbeitslosenzahlen ab
2020 prognostiziert wird.

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Budgetdienst – Untergliederung 20-Arbeit

In den Angaben zur Wirkungsorientierung sind fünf Wirkungszielen enthalten, von denen
eines (Wirkungsziel 4: „Erhöhung der Erwerbsbeteiligung und Senkung der Arbeitslosigkeit“)
umformuliert wurde. Bei 11 der insgesamt 16 zur Messung der Zielerreichung
herangezogenen          Indikatoren        wurden   die   Zielzustände   an   die   geänderten
Rahmenbedingungen angepasst (insbesondere die Arbeitslosen- und Beschäftigungsquoten
an die nun günstigere Arbeitsmarktlage), ein Indikator im Bereich der Arbeitsinspektion
(„Verbesserungen pro Intervention der Arbeitsinspektion“) wurde neu konzipiert. Insgesamt
decken die Wirkungsziele die wesentlichen Aufgaben der Untergliederung ab. Derzeit noch
wenig in den Wirkungsinformationen sichtbar sind die von der neuen Bundesregierung
angekündigten Akzente im Bereich der Arbeitsmarktpolitik.

2     Budgetäre Entwicklung der Untergliederung

2.1     Überblick

Die Auszahlungen und Aufwendungen in der UG 20-Arbeit bestehen zum überwiegenden Teil
aus Leistungen für passive und aktive sowie aktivierende Arbeitsmarktpolitik. Zu den passiven
Leistungen zählen insbesondere das Arbeitslosengeld, die Notstandshilfe sowie die
Sozialversicherungs-Beiträge (KV- und PV-Beiträge) für die LeistungsempfängerInnen.
Zusätzlich werden aus den Mitteln für passive Arbeitsmarktpolitik auch Maßnahmen bedeckt,
die der aktiven Arbeitsmarktpolitik (z.B. Beschäftigungsinitiative 50+, verpflichtendes
Integrationsjahr, Beschäftigungsaktion 20.000) bzw. der aktivierenden Arbeitsmarktpolitik
(z.B. Schulungsarbeitslosengeld, Altersteilzeitgeld) zuzurechnen sind. Mittel für aktive
Arbeitsmarktpolitik werden in erster Linie für Qualifizierungs-, Unterstützungs- sowie
Beschäftigungsmaßnahmen des AMS und des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales,
Gesundheit und Konsumentenschutz (BMASGK) eingesetzt. Budgetär von geringerer
Bedeutung sind die Auszahlungen und Aufwendungen für den Personal- und Sachaufwand
der Arbeitsinspektion.

Die Einzahlungen und Erträge stammen im Wesentlichen aus den Beiträgen zur
Arbeitslosenversicherung, aus Beiträgen der Pensionsversicherung zur Finanzierung von
beruflichen Maßnahmen der Rehabilitation und aus Beiträgen des Insolvenz-Entgelt-Fonds
zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung Jugendlicher. Entnahmen aus der
Arbeitsmarktrücklage sowie Einzahlungen aus der Auflösungsabgabe führen unterjährig zu
Mehreinzahlungen, werden jedoch nicht budgetiert.

                                                                                         4 / 35
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Die nachfolgenden Tabellen und Darstellungen zeigen die Entwicklung der Untergliederung in
einer mittel- und längerfristigen Betrachtung und setzen diese zu makroökonomischen Größen
und zur Entwicklung des Gesamthaushalts in Beziehung:

Finanzierungs- und Ergebnishaushalt (2015 bis 2022)

 in Mio. EUR                       Finanzierungshaushalt

                                     Erfolg     Erfolg     vorl. Erf.   BVA-E      BVA-E      BFRG-E        BFRG-E       BFRG-E
 UG 20
                                      2015       2016        2017        2018       2019       2020          2021         2022
 Auszahlungen                         7.905,4    8.226,0      8.343,0    8.323,9   8.156,0     8.428,9        8.639,3     8.915,8
   davon variabel                    5.939,6     6.201,5     6.238,1     6.294,7   6.150,8     6.407,2        6.615,2     6.889,2
 Anteil an Gesamtauszahlungen          10,6%      10,8%        10,3%      10,6%     10,3%       10,5%          10,5%       10,5%
 jährliche Veränderung                  6,5%        4,1%        1,4%       -0,2%     -2,0%        3,3%           2,5%        3,2%
 Einzahlungen                         6.377,7    6.515,0      6.833,2    7.297,5   7.598,0     7.877,0        8.232,0     8.573,0
 Anteil an Gesamteinzahlungen           8,8%        9,1%        9,3%        9,6%      9,5%        9,7%           9,9%      10,0%
 jährliche Veränderung                  3,4%        2,2%        4,9%        6,8%      4,1%      3,67%          4,51%       4,14%
        Nettofinanzierungsbedarf     -1.527,7   -1.711,0     -1.509,8   -1.026,4     -558,1      -551,9         -407,3      -342,8
 in Mio. EUR                       Ergebnishaushalt

                                     Erfolg     Erfolg     vorl. Erf.   BVA-E      BVA-E      BFRG-E        BFRG-E       BFRG-E
 UG 20
                                      2015       2016        2017        2018       2019       2020          2021         2022
 Aufwendungen                         7.924,0    8.263,8      8.342,9    8.335,1    8.167,5         n.v.         n.v.        n.v.
 Anteil an Gesamtaufwendungen          10,1%      10,1%        10,7%      10,3%      10,0%             -            -           -
 jährliche Veränderung                  2,4%       4,3%         1,0%       -0,1%      -2,0%            -            -           -
 Erträge                              6.379,5    6.547,3      6.835,8    7.301,2    7.602,0         n.v.         n.v.        n.v.
 Anteil an Gesamterträgen               8,7%       9,0%         9,0%        9,5%       9,5%            -            -           -
 jährliche Veränderung                  3,1%       2,6%         4,4%        6,8%       4,1%            -            -           -
                   Nettoergebnis     -1.544,5   -1.716,5     -1.507,1   -1.034,0     -565,5            -            -           -

Quellen: BRA 2014, 2015 und 2016, Vorläufiger Gebarungserfolg 2017, BVA-E 2018 und 2019, BFRG-E 2018 – 2021 und
2019 – 2022

Die Auszahlungen der UG 20-Arbeit belaufen sich im Betrachtungszeitraum auf knapp über
10 % der Gesamtauszahlungen des Bundes. Während für die Jahre 2018 und 2019 jeweils
Rückgänge veranschlagt sind, sollen die Auszahlungen ab 2020 wieder ansteigen. Die
Auszahlungsentwicklung                 korrespondiert             weitgehend          mit     der          Entwicklung        der
Arbeitslosenzahlen, die in den Jahren 2018 und 2019 rückläufig sind (siehe Pkt. 2.2.1) und
danach wieder leicht ansteigen sollen. Zusätzlich wirken sich insbesondere 2019 Kürzungen
bei den Arbeitsmarktförderungen dämpfend auf die Auszahlungsentwicklung aus. Bei den
Aufwendungen zeigt sich eine ähnliche Entwicklung, die Differenz zu den Auszahlungen ist im
Wesentlichen auf Periodenabgrenzungen zurückzuführen.

Bei den Einzahlungen wird im Planungszeitraum ein deutlicher Zuwachs erwartet, für 2018
wird ein Anstieg um 6,8 % auf rd. 7,3 Mrd. EUR veranschlagt, für 2019 ein weiterer Anstieg
um 4,1 % auf 7,6 Mrd. EUR. Der Anteil an den Gesamteinzahlungen des Bundes steigt im
Planungszeitraum von 9,3 % (2017) auf 10,0 % (2022) an. Die Einzahlungen aus den
Arbeitslosenversicherungsbeiträgen, auf die der Großteil der Einzahlungen der UG 20-Arbeit
entfällt, sind eng an die Entwicklung der Lohn- und Gehaltssumme gekoppelt, für die deutliche
Anstiege prognostiziert werden (siehe Pkt. 2.2.1).

                                                                                                                            5 / 35
Budgetdienst – Untergliederung 20-Arbeit

Ein erheblicher Teil der Auszahlungen in der UG 20-Arbeit ist variabel, wobei ein wesentlicher
Teil der variablen Mittel für passive Leistungen (v.a. Arbeitslosengeld, Notstandshilfe)
verwendet wird.1 Der Anteil der variablen Auszahlungen steigt von knapp 75 % im Jahr 2017
auf über 77 % im Jahr 2022 an. Nur für 2019 wird ein leichter Rückgang dieses Anteils
erwartet, da für das verpflichtende Integrationsjahr keine variablen Mittel mehr zur Verfügung
gestellt werden und die für die Beschäftigungsaktion 20.000 bereitgestellten variablen Mittel
im Jahr 2019 sinken. Der danach wieder steigende Anteil der variabler Mittel bis 2022 deutet
auf eine restriktive Budgetierung der fixen Auszahlungen im Bereich der UG 20 (v.a. aktive
Arbeitsmarktpolitik) hin.

In der nachstehenden Grafik ist die Entwicklung der Auszahlungen seit 2014 der Entwicklung
des nominellen Bruttoinlandsprodukts und der Inflation gegenübergestellt:

Entwicklung der Auszahlungen (2014 bis 2022)

Quellen: BRA 2014, 2015 und 2016, Vorläufiger Gebarungserfolg 2017, BVA-E 2018 und 2019, BFRG-E 2018 – 2021 und
2019 – 2022, WIFO-Prognose vom 16. März 2018

1
  Für die variablen Auszahlungsobergrenzen sind in Verordnungen bestimmte konjunktur- oder vom Aufkommen abhängige
Parameter festgelegt, bei deren Änderung eine Überschreitung zulässig ist. In den letzten Jahren kam es durch einen vermehrten
Einsatz von passiven Mitteln für Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik zu steigenden Auszahlungen aus dem variablen
Bereich. Beispielsweise werden seit 2014 Maßnahmen für Ältere (Beschäftigungsinitiative 50+) aus variablen Mitteln bedeckt.
Auch für das verpflichtende Integrationsjahr und die Beschäftigungsaktion 20.000 werden passive Mittel bereitgestellt.

                                                                                                                       6 / 35
Budgetdienst – Untergliederung 20-Arbeit

Während der Auszahlungsanstieg von 2014 bis 2017 aufgrund der stark steigenden
Arbeitslosenzahlen über dem kumulierten Zuwachs des nominellen BIP lag, schwächt sich die
Dynamik im Planungszeitraum deutlich ab. Für 2018 und 2019 sind sogar rückläufige
Auszahlungen vorgesehen, ab 2020 soll der Auszahlungsanstieg zwar über der Inflationsrate
aber unter der BIP-Entwicklung liegen.

Entwicklung der Einzahlungen (2014 bis 2022)

Quellen: BRA 2014, 2015 und 2016, Vorläufiger Gebarungserfolg 2017, BVA-E 2018 und 2019, BFRG-E 2018 – 2021 und
2019 – 2022, WIFO-Prognose vom 16. März 2018

Die Einzahlungen steigen im Betrachtungszeitraum etwas stärker als die Bruttolohn- und
Gehaltssumme und das nominelle BIP. Aufgrund der guten Konjunkturlage und des weiterhin
wachsenden Arbeitskräfteangebots kommt es im Planungszeitraum zu einem deutlichen
Anstieg der Beschäftigung und somit der Lohn- und Gehaltsumme. In der Planung nicht
berücksichtigt sind Einzahlungen aus der Auflösungsabgabe und Entnahmen von der
Arbeitsmarktrücklage,        die    nicht      budgetiert   werden,      aber    im    Budgetvollzug        zu
Mehreinzahlungen führen. Die Senkung der Arbeitslosenversicherungsbeiträge für niedrige
Einkommen (siehe auch Pkt. 2.2.2) führt ab Mitte 2018 zu Mindereinzahlungen.

                                                                                                        7 / 35
Budgetdienst – Untergliederung 20-Arbeit

2.2         Schwerpunkte und Rahmenbedingungen der Untergliederung

Die Gebarung in der UG 20-Arbeit ist eng an die Arbeitsmarktentwicklung gekoppelt, zudem
wirken sich gesetzliche Änderungen auf die Ein- und Auszahlungen der UG 20 aus.
Nachstehend werden einige wichtige Indikatoren zur Beschreibung der Arbeitsmarktlage
sowie die wesentlichen Gesetzesänderungen mit finanziellen Auswirkungen beschrieben.
Zudem wird die Entwicklung der Auszahlungen für aktive und passive Arbeitsmarktpolitik
dargestellt.

2.2.1         Arbeitsmarktlage

Die gute Wirtschaftslage bewirkt in den Jahren 2018 und 2019 einen deutlichen Rückgang der
Arbeitslosenzahlen,                   ab      2020           wird       ein         leichter    Anstieg         prognostiziert,            wobei          die
Prognoseunsicherheit hier noch sehr hoch ist.

Arbeitslosigkeit 2014 bis 2022

                                                                                                                              Prognose
                                                              2014       2015          2016     2017
                                               in Personen                                                2018      2019        2020      2021      2022
 Registrierte Arbeitslose                                     319.357    354.332      357.313   339.975   311.976   296.976     302.191   310.828   318.244
  Nach Alter
     =50 Jahre                                                81.663     93.814       99.452   102.090     -         -           -         -         -
  Nach Bildungsstand
     Pflichtschule                                            127.739    141.029      140.098   132.221     -         -           -         -         -
     Lehrausbildung                                           105.646    115.401      115.594   109.010     -         -           -         -         -
     Mittlere Ausbildung und höhere Schule                     45.061     51.186       54.731    53.979     -         -           -         -         -
     Akademische Ausbildung                                    17.877     21.515       24.077    24.395     -         -           -         -         -
     Sonstige                                                  23.034     25.201       22.813    20.370     -         -           -         -         -
  Nach Nationalität*
     Inländer                                                 238.463    257.854      255.521   240.624     -         -           -         -         -
     Ausländer                                                 80.894     96.478      101.792    99.351     -         -           -         -         -
 Reg. Arbeitslose inkl. Schulungsteilnehmer                   394.674    419.458      424.523   412.073
 Arbeitslosenquote in % der unselbständig Beschäftigten**       8,4           9,1        9,1      8,5       7,7       7,3         7,4       7,5       7,6
  Nach Geschlecht
     Frauen                                                     7,6           8,3        8,3      7,9       -         -           -         -         -
     Männer                                                     9,0           9,8        9,7      9,0       -         -           -         -         -
  Nach Alter
     =50 Jahre                                                 9,1           9,7        9,7      9,5       -         -           -         -         -
 Arbeitslosenquote in % der Erwerbspersonen***                  5,6           5,7        6,0      5,5       5,2       5,0         5,0       5,1       5,1
  Internationaler Vergleich****
     Europäische Union                                         10,2        9,4           8,6      7,8       7,3       7,0         -         -         -
     Euroraum                                                  11,6       10,9          10,0      9,1       8,5       7,9         -         -         -
     Deutschland                                                5,0        4,6           4,1      3,7       3,5       3,2         -         -         -
     Italien                                                   12,7       11,9          11,7     11,3      10,9      10,5         -         -         -

* Als ausländische StaatsbürgerInnen gelten alle Personen, die keine österreichische Staatsbürgerschaft besitzen.

** Die Arbeitslosenquote in % der unselbständig Beschäftigten (nat. Definition) beschreibt den Prozentanteil der beim AMS
arbeitslos gemeldeten Personen am Erwerbspotential (=Arbeitslose plus unselbständig beschäftigte Personen).

*** Die Arbeitslosenquote in % der Erwerbspersonen (int. Definition) beschreibt den Prozentanteil der Arbeitslosen an der Zahl
der Erwerbspersonen (=Arbeitslose plus Erwerbstätige) jeweils im Alter von 15 bis 74 Jahren, wobei die Erwerbspersonen hier
auch selbständig Erwerbstätige umfassen. Als arbeitslos gelten Personen, die nicht erwerbstätig sind (d.h. nicht mehr als eine
Stunde in der Referenzwoche gearbeitet habe), aktiv nach Arbeit suchen und auch für eine Arbeit verfügbar sind.

**** Die Prognosewerte für den internationalen Vergleich beziehen sich auf die Winterprognose der EK.

Quelle: BALI Datenbank, WIFO-Prognose vom März 2018

                                                                                                                                                    8 / 35
Budgetdienst – Untergliederung 20-Arbeit

Im Jahr 2017 waren im Jahresdurchschnitt knapp 340.000 Personen arbeitslos, davon waren
30 % über 50 Jahre alt. Gegliedert nach Bildungsstand entfällt mit 132.221 Personen ein
großer        Teil   auf     Personen,        die    nur     einen      Pflichtschulabschluss             haben.      Werden
Schulungsteilnehmer              hinzugerechnet,            waren        im      Vorjahr       im      Jahresdurchschnitt
412.073 Personen als arbeitslos gemeldet. Die Arbeitslosenquote in Prozent der
unselbständig Beschäftigten (nat. Definition) betrug im Vorjahr 8,5 %, bei Personen über 50
lag sie bei 9,5 %, bei Personen unter 25 bei 7,7 %. Für die Jahre 2018 und 2019 wird ein
Rückgang der Arbeitslosenquote auf 7,7 % bzw. 7,3 % prognostiziert, ab 2020 wird derzeit mit
einem leichten Anstieg der Arbeitslosenquote gerechnet.

Für internationale Vergleiche wird die Arbeitslosenquote in Prozent der Erwerbspersonen
(int. Definition) herangezogen.2 Diese lag 2017 mit 5,5 % deutlich unter dem Durchschnitt der
EU und des Euroraums (7,8 % bzw. 9,1 %), allerdings deutlich über dem Wert für Deutschland
(3,7 %). In den nächsten Jahren soll es in der EU und im Euroraum wie in Österreich zu einem
Rückgang der Arbeitslosenquote kommen.

Die jüngsten Daten des AMS vom März 2018 weisen 321.903 arbeitslos vorgemerkte
Personen aus, gegenüber dem März des Vorjahres entspricht dies einem Rückgang um
32.169 Personen oder 9,1 %. Besonders stark war der Rückgang bei den Jugendlichen im
Alter von 15 bis 24 (-17,2 %) und bei den arbeitslos vorgemerkten InländerInnen (-10,5 %).
Auch die Zahl der Arbeitslosen über 50 war rückläufig (-5,4 %). Zusätzlich waren
76.600 Personen in Schulung3, darunter waren 12.807 Asylberechtigte (+19,2 %) und
3.184 subsidiär Schutzberechtigte (+43,3 %).

2
  Für eine Beschreibung der Unterschiede der beiden Definitionen für die Arbeitslosenquote siehe „Arbeitslos ist nicht gleich
arbeitslose: internationale und nationale Definition von Arbeitslosigkeit in Österreich“ in den Statistischen Nachrichten 05/2016.

3
    Das heißt inklusive SchulungsteilnehmerInnen waren im März 398.503 Personen arbeitslos gemeldet.

                                                                                                                          9 / 35
Budgetdienst – Untergliederung 20-Arbeit

Während die Arbeitslosenzahlen rückläufig sind, steigt die Beschäftigung weiter an, wie der
nachstehenden Tabelle zu entnehmen ist:

Beschäftigungsentwicklung 2014 bis 2022

                                                                                                      Prognose lt. WIFO
                                                 2014      2015      2016      2017
                                                                                         2018      2019     2020      2021          2022
    Unselbständig aktiv Beschäftigte
                           in 1.000 Personen     3.415,5   3.448,7   3.502,4   3.573,1   3.641,1   3.681,1   3.722,9    3.764,1   3.797,4
      jährliche Veränderung in 1.000 Personen       23,8      33,2      53,7      70,7      68,0      40,0      41,8       41,2      33,2
                   jährliche Veränderung in %       0,7       1,0       1,6       2,0       1,9       1,1       1,1        1,1       0,9
    Lohn- und Gehaltsumme, brutto
                                 in Mrd. EUR  130,8         135,0     140,3     145,8     152,3     158,0     163,7      169,4       174,9
                   jährliche Veränderung in %  2,7           3,2       3,9       3,9       4,5       3,8       3,6        3,5         3,2
    Arbeitsvolumen der Arbeitnehmer laut VGR
                            in Mio. Stunden 5.684,9        5.651,5   5.769,7   5.901,6   6.007,8   6.073,9
                jährliche Veränderung in %     0,5           -0,6       2,1       2,3       1,8       1,1

Quelle: WIFO-Prognose vom März 2018

Bei den unselbständig aktiv Beschäftigten4 wird für 2018 ein Zuwachs um 68.000 Personen
auf rd. 3,64 Mio. Beschäftigte prognostiziert (+1,9 %), nachdem es bereits in den letzten
Jahren zu deutlichen Anstiegen bei der Zahl der Beschäftigten gekommen ist. Auch im
restlichen Prognosezeitraum werden Wachstumsraten von ca. 1 % angenommen. Damit
einhergehend                kommt           es      auch       zu     deutlichen         Zuwächsen           bei       der    für      die
Einzahlungsentwicklung wichtigen Lohn- und Gehaltsumme, im Jahr 2018 soll diese um
4,5 % auf rd. 152,3 Mrd. EUR steigen, in den Folgejahren werden Wachstumsraten von
deutlich über 3 % prognostiziert. Auch das Arbeitsvolumen der ArbeitnehmerInnen laut
VGR steigt kontinuierlich auf 6.074 Mio. Stunden im Jahr 2019 an.

4
  Die unselbständig aktiv Beschäftigten umfassen alle unselbständigen Beschäftigungsverhältnisse (inkl. Freier Dienstverträge)
von Personen mit aufrechtem Beschäftigungsverhältnis, exklusive Personen in Elternkarenz und Präsenz- und
Zivildienstleistende.

                                                                                                                                  10 / 35
Budgetdienst – Untergliederung 20-Arbeit

2.2.2      Wesentliche Gesetzesänderungen mit budgetären Auswirkungen

In der letzten Gesetzgebungsperiode wurden einige Maßnahmen beschlossen, die sich auf
die Ein- und Auszahlungen der UG 20-Arbeit im Planungszeitraum auswirken. Auch in der
laufenden Gesetzgebungsperiode kam es bereits zu wesentlichen Gesetzesänderungen,
zudem enthalten die Budgetbegleitgesetze einige Änderungen im Arbeitsmarktbereich.
Nachstehend werden die wichtigsten Gesetzesmaßnahmen mit Auswirkungen auf die
Gebarung der UG 20-Arbeit in den Jahren 2018 und 2019 überblicksartig dargestellt:

        Die Beschäftigungsaktion 20.000 wurde von der neuen Bundesregierung per
         31. Dezember 2017 ausgesetzt. Es können nur jene Anträge positiv behandelt werden,
         die bis zum 31. Dezember genehmigt wurden bzw. in Bearbeitung waren, die
         Befristung              bis           Mitte           2019             bleibt           aufrecht.             Der
         § 13 (4) Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz (AMPFG), der die Verwendung
         variabler      Mittel für      die Beschäftigungsmaßnahme                    ermöglicht,       soll mit      den
         Budgetbegleitgesetzen entsprechend angepasst werden. In den BVA-E für 2018 und
         2019 sind für diese Maßnahme Auszahlungen iHv 110 Mio. EUR bzw. 60 Mio. EUR
         veranschlagt. Diese Beträge stellen die erwarteten Auszahlungen für die Lohnkosten
         der geförderten Personen dar.5 In der Wirkungsorientierten Folgenabschätzung (WFA)
         zu den Budgetbegleitgesetzen wird für 2018 im Jahresdurchschnitt mit 4.074
         geförderten Personen gerechnet, im Jahr 2019 mit 2.200 Fällen.6

        Die variablen Mittel, die für das Verpflichtende Integrationsjahr bereitgestellt werden,
         sollen mit den Budgetbegleitgesetzen im Jahr 2018 von 100 Mio. EUR auf 50 Mio. EUR
         gekürzt werden (§ 13 (3) AMPFG). Im Jahr 2019 werden (wie auch bisher vorgesehen)
         keine variablen Mittel mehr für die Beschäftigungsmaßnahme bereitgestellt, eine
         Bedeckung müsste über das fixe Förderbudget erfolgen. Die Auszahlungen im
         Jahr 2017 für das verpflichtende Integrationsjahr beliefen sich auf 21 Mio. EUR,
         allerdings startete die Maßnahme erst im September.

5
  Die Einsparungen aus geringeren passiven Leistungen werden nicht gesondert ausgewiesen. In der Wirkungsorientierten
Folgenabschätzung werden die Einsparungen aus dem Entfall der passiven Leistungen mit durchschnittlich 17.000 EUR pro
Förderfall beziffert, für die durchschnittliche Lohnkosten wird ein Betrag von 27.000 EUR pro Jahr und Fall angenommen.

6
 Die Auszahlungsobergrenzen im § 13 (4) AMPFG ergeben sich aus der Multiplikation der Förderfälle mit den durchschnittlichen
Lohnkosten (110 Mio. EUR~27.000*4.074 bzw. 60 Mio. EUR~27.000*2.200).

                                                                                                                   11 / 35
Budgetdienst – Untergliederung 20-Arbeit

        Auch        der         § 13 (2) Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz                  soll      mit       den
         Budgetbegleitgesetzen geändert werden.

              Bisher sah der § 13 (2) AMPFG vor, dass für die Bedeckung von Beihilfen und
               Maßnahmen für Asyl- und subsidiäre Schutzberechtigte variable Mittel von bis
               zu 80 Mio. EUR pro Jahr herangezogen werden können. Diese sollen mit dem
               Budgetbegleitgesetzen zur Gänze gestrichen werden.

              Auch        der     Maximalbetrag         zur     Verwendung          variabler      Mittel       für   die
               Beschäftigungsförderung von Langzeitarbeitslosen (§ 13 (2) AMPFG) soll mit
               den Budgetbegleitgesetzen von 120 Mio. EUR auf 105 Mio. EUR gesenkt werden,
               allerdings handelt es sich dabei nur bedingt um eine Kürzung, da die bisherige
               Regelung vereinfacht wird. Diese sah für die Förderung von Langzeitarbeitslosen
               und Asyl- und subsidiär Schutzberechtigten jeweils bis zu 120 Mio. EUR bzw. bis
               zu 80 Mio. EUR aus variablen Mitteln vor, die gemeinsame Höchstgrenze liegt
               aber bei 175 Mio. EUR und damit unter der Summe der beiden Teilbeträge,
               weshalb die jeweiligen Obergrenzen nicht ausgeschöpft werden konnten. Da die
               Mittel für Asyl- und subsidiär Schutzberechtigte zur Gänze gestrichen werden
               sollen und es damit keine gemeinsame Obergrenze mehr gibt, können die
               vorgesehenen 105 Mio. EUR für Langzeitarbeitslose in voller Höhe verwendet
               werden.

              Der      Maximalbetrag           zur      Bedeckung          von       Maßnahmen            für     Ältere
               (Beschäftigungsinitiative 50+) aus variablen Mitteln soll von 175 Mio. EUR auf
               165 Mio. EUR gesenkt werden.7 Zusätzlich soll die erforderliche Mindestzahl der
               beim AMS vorgemerkten Tage von 180 auf 90 Tage gesenkt werden, wodurch die
               Fördermaßnahme einen größerer Personenkreis umfassen kann.

7
  Im Jahr 2017 wurden für diese Maßnahme rd. 160 Mio. EUR bereitgestellt, die gesetzlich vorgegebene Obergrenze wurde daher
nicht erreicht.

                                                                                                                   12 / 35
Budgetdienst – Untergliederung 20-Arbeit

          Das Zugangsalter zur Altersteilzeit soll beginnend mit 2019 in zwei Schritten von
           53 (Frauen) bzw. 58 (Männer) auf 55 bzw. 60 Jahre angehoben werden. In der WFA
           wird mit Minderauszahlungen aus dieser Maßnahme für 2019 iHv 60 Mio. EUR
           gerechnet, für 2020 iHv 142 Mio. EUR. Insgesamt werden für das Altersteilzeitgeld in
           den Jahren 2018 und 2019 Auszahlungen von 470 Mio. EUR bzw. 370 Mio. EUR
           veranschlagt.

          Die Budgetbegleitgesetze sehen für die Jahre 2018 und 2019 eine Reduktion der Mittel,
           die gem. §15 AMPFG der Arbeitsmarktrücklage zuzuführen sind, um jeweils
           50 Mio. EUR vor. Die Mittel der Arbeitsmarktrücklage können für die Bedeckung von
           arbeitsmarktfördernden Maßnahmen herangezogen werden, dotiert wird diese aus
           einem       Teil     der     Arbeitslosenversicherungsbeiträge                von      älteren     Personen
           (§ 15 AMPFG), aus Beiträgen der Pensionsversicherung zur Finanzierung von
           beruflichen Maßnahmen der Rehabilitation (§ 16 AMPFG) und aus einem Teil der
           Einnahmen aus der Auflösungsabgabe (§ 17 AMPFG).

          Die      von       der      neuen        Bundesregierung            beschlossene          Senkung           der
           Arbeitslosenversicherungsbeiträge für niedrige Einkommen führt ab Juli 2018 zu
           Mindereinnahmen, diese belaufen sich im Jahr 2018 auf ca. 70 Mio. EUR und ab 2019
           auf ca. 140 Mio. EUR pro Jahr. Die Grenze bei der monatlichen Beitragsgrundlage, für
           die kein Arbeitslosenversicherungsbeitrag zu zahlen ist, wurde von 1.381 EUR auf
           1.648 EUR, die Grenze für den ermäßigten Beitragssatz von 1 % von 1.506 EUR auf
           1.798 EUR und jene für den Beitragssatz von 2 % von 1.696 EUR auf 1.948 EUR
           erhöht.

          Bereits in der letzten Gesetzgebungsperiode wurde beschlossen, dass ab Juli 2018 die
           Anrechnung des Partnereinkommens bei der Notstandshilfe wegfällt. Aufgrund
           dieser Maßnahme ist für 2018 mit Mehrauszahlungen von ca. 80 Mio. EUR zu rechnen,
           ab 2019 dann mit Mehrauszahlungen von etwa 160 Mio. EUR pro Jahr.8

8
    Aufgrund des deutlichen Rückgangs der Arbeitslosenzahlen, könnten die Mehrauszahlungen etwas geringer ausfallen.

                                                                                                                   13 / 35
Budgetdienst – Untergliederung 20-Arbeit

       Für die Ausbildungsgarantie bis 25 sind 2018 Mittel iHv 37 Mio. EUR vorgesehen,
        aufgrund der Befristung der Maßnahme sind ab 2019 keine Mittel veranschlagt. Für die
        Ausbildungspflicht bis 18 sind 2018 und 2019 Mittel iHv 42 Mio. EUR bzw.
        53 Mio. EUR veranschlagt.

       In der letzten Gesetzgebungsperiode wurde beschlossen, dass ab 2018 die
        Internatskosten für Lehrlinge vom Bund erstattet werden, die Kosten werden mit
        ca. 50 Mio. EUR pro Jahr beziffert. Die Mittel dafür sind vom Insolvenz-Entgelt-Fonds
        zur Verfügung zu stellen (§ 13e (5) Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz (IESG)). Durch
        diese Änderung kommt es sowohl zu höheren Einzahlungen (Überweisung
        gem. § 13e IESG) als auch zu höheren Auszahlungen (Lehrlingsbeihilfen) in der
        UG 20-Arbeit.

       In   der    letzten   Gesetzgebungsperiode   wurde   auch   beschlossen,   dass   die
        Auflösungsabgabe ab 2020 entfallen soll. Im Jahr 2017 wurden aus der
        Auflösungsabgabe Einzahlungen iHv 72,5 Mio. EUR erzielt.

                                                                                      14 / 35
Budgetdienst – Untergliederung 20-Arbeit

2.2.3      Aktive und passive Arbeitsmarktpolitik

Der Rückgang bei den Arbeitslosen wirkt sich maßgeblich auf die Höhe der Auszahlungen für
passive Leistungen aus, wie der nachstehenden Tabelle zu entnehmen ist:

Wesentliche Sozialleistungen im Arbeitsmarktbereich

                                                                Erfolg     Erfolg     v. Erfolg    BVA-E        BVA-E
                                                  in Mio. EUR    2015       2016        2017        2018         2019
Arbeitsmarkt
 Arbeitslosengeld                                                  1.898      1.910       1.863        1.785       1.726
 Notstandshilfe                                                    1.513      1.598       1.562        1.577       1.702
 Weiterbildungsgeld                                                  107        113         122          128         133
 Bildungsteilzeit und Umschulungsgeld                                 14         16          16           20          26
 Pensionsversicherungsbeiträge für Bezieher nach dem AIVG          1.450      1.368       1.330        1.273       1.259
 Krankenversicherungsbeiträge für Bezieher nach dem AIVG             270        278         290          282         279
 Krankegeldaufwand nach dem AIVG                                     182        183         182          190         190
 Altersteilzeitgeld                                                  269        349         433          470         370
 Teilpension                                                         -            3           8           20          26
 Transfers an den Inslvenz-Entgelt-Fonds gem. § 14 AMPFG             112        123         148          120         120

Quelle: HIS, BMF, BVA-E 2018 und 2019

Aufgrund rückläufiger Arbeitslosenzahlen wird bei den Auszahlungen für das Arbeitslosengeld
für 2018 und 2019 erneut ein leichter Rückgang erwartet, nachdem bereits im Jahr 2017 die
Auszahlungen leicht unter dem Wert von 2016 lagen. Die Auszahlungen für die Notstandshilfe
steigen hingegen 2018 leicht und 2019 dann signifikant an. Der Anstieg ist auf die Aufhebung
der Anrechnung des Partnereinkommens bei der Gewährung von Notstandshilfe ab
1. Juli 2018      zurückzuführen.          Die     Kranken-       und      Pensionsversicherungsbeiträge                für
BezieherInnen nach dem AlVG entwickeln sich weitgehend proportional zu den Zahlungen für
Arbeitslosengeld und Notstandshilfe. Beim Altersteilzeitgeld9 wird für 2018 erneut ein
deutlicher Anstieg um 8,7 % auf 470 Mio. EUR erwartet, erst 2019 soll sich die im
Budgetbegleitgesetz vorgesehene Anhebung des Zugangsalters budgetär auswirken und zu
einem Ausgabenrückgang führen.10 Insgesamt bewirkt der Rückgang der Arbeitslosenzahlen
einen Rückgang bei den Transferleistungen, der durch die Änderungen bei der Notstandshilfe
allerdings etwas abgeschwächt wird.

9
  Das Altersteilzeitgeld zählt zu den aktivierenden Maßnahmen, wird im Administrativhaushalt jedoch nicht als Förderung
klassifiziert. In der VGR werden Ausgaben für Altersteilzeit als Subvention verbucht.

10
  Die Neuregelung sieht vor, dass die Altersgrenze für das früheste mögliche Zugangsalter in zwei Jahresschritten 2019 und
2020 erhöht wird, indem die maximale Differenz zum Regelpensionsalter auf fünf Jahre verkürzt wird (bei Männern Anhebung
von 58 auf 60, bei Frauen von 53 auf 55).

                                                                                                                 15 / 35
Budgetdienst – Untergliederung 20-Arbeit

Neben der Gewährleistung eines Einkommenersatzes für den Fall der Arbeitslosigkeit (passive
Leistungen) ist es eine zentrale Aufgabe der Arbeitsmarktpolitik, Menschen wieder in den
Erwerbsprozess zu vermitteln bzw. gegebenenfalls Qualifizierungsmaßnahmen sowie
sonstige arbeitsmarktfördernde Maßnahmen durchzuführen (aktive Arbeitsmarktpolitik). Die
budgetäre Entwicklung in diesem Bereich ist der nachstehenden Tabelle zu entnehmen:

Ausgaben für aktive und aktivierende Arbeitsmarktpolitik

                                                                            Erfolg     Erfolg        v. Erfolg    BVA-E      BVA-E
                                                                             2015       2016           2017        2018       2019
                                                              in Mio. EUR
 Aktive Arbeitsmarkpolitik                                                     1.309         1.452        1.535      1.701        1.432
  davon
  DB 20.01.02 Ak tive Arbeitsmark tpolitik                                     1.035          999           997        901         852
  Maßnahmen gem. § 13 (2) AMPFG (z.B. Beschäftigungsinitiative 50+)              120          284           335        270         270
  Kurzarbeitsbeihilfen                                                             5            5             6         20          20
  Mittel für Integrationsjahr                                                      0            0            21         50            0
  Mittel für Beschäftigungsak tion 20.000                                          0            0            12        110          60
  IEF finanzierte Lehrlingsförderung nach § 13e IESG                             149          164           163        229         229
  Geplante Entnahme Arbeitsmark trück lage*                                                                            120            -
 Aktivierende Arbeitsmarktpolitik**                                            1.102         1.182        1.283      1.340         n.v.
 Überweisungen an das AMS                                                        551           606          650        678         703
  davon
  Verwaltungsk ostenersatz (Überweisung gem. § 41(2) AMSG)                       405          440           470       472          497
  Überweisung gem. § 15 AMPFG (Zuführung Arbeitsmark trück lage)                 112          123           148       120          120
  Überweisung gem. §2b u.§17 AMPFG (Zuführung Arbeitsmark trück lage)             34           43            32         0            0
  Überweisung gem. § 16 AMPFG (Zuführung Arbeitsmark trück lage)                   0            0             0        87           87
 Personal- und Sachausgaben für BeamtInnen des AMS (DB 20.01.04)                  53           53            52        52           51

* Für 2018 ist derzeit eine Entnahme iHv 120 Mio. EUR aus der Arbeitsmarktrücklage vorgesehen, eine Entnahme von weiteren
50 Mio. EUR wurde vom Verwaltungsrat des AMS beantragt. Entnahmen aus der Arbeitsmarktrücklage führen im Vollzug zu einer
durch Mehreinzahlungen bedeckten Mittelverwendungsüberschreitung.

** Zur aktivierenden Arbeitsmarktpolitik zählen: Schulungsarbeitslosengeld und -notstandshilfe, Stiftungs-Arbeitslosengeld,
Weiterbildungsgeld, Bildungsteilzeit und Umschulungsgeld, jeweils inklusive SV-Beiträge für aktivierte AlV-Leistungen und für die
Deckung des Lebensunterhaltes gemäß § 35 AMSG; Altersteilzeitgeld. Die Höhe der einzelnen Positionen ist nur zum Teil aus
den Budgetdokumenten ablesbar. Die Tabelle zur aktiven und aktivierenden Arbeitsmarktpolitik war nicht mehr wie in den
Vorjahren im Budgetbericht enthalten, die Werte für die aktivierende Arbeitsmarktpolitik wurden ab 2016 der
Budgetanfragebeantwortung (480/JBA) des BMASGK entnommen.

Quellen: HIS, BMF, BVA-E 2018 und 2019, Budgetanfragebeantwortung zu 480/JBA

Für das Jahr 2018 wird bei den Mitteln für aktive Arbeitsmarktpolitik noch ein Anstieg um
10,8 % auf 1,7 Mrd. EUR vorgesehen. Der Anstieg ist im Wesentlichen auf Mehrausgaben bei
der Beschäftigungsaktion 20.000, beim verpflichtenden Integrationsjahr und bei der
Lehrlingsförderung (nach § 13e IESG) aufgrund der im Herbst beschlossenen Erstattung von
Lehrlings-Internatskosten zurückzuführen. Für die Ausbildungspflicht bis 18 und die
Ausbildungsgarantie bis 25 sind 2018 Mittel iHv 42 Mio. EUR bzw. 37 Mio. EUR vorgesehen.
Der Anstieg der Ausgaben für aktive Arbeitsmarktpolitik wird durch die Sistierung der
Beschäftigungsaktion 20.000 und die mit den Budgetbegleitgesetzen geplanten Kürzungen
beim       verpflichtenden            Integrationsjahr            (von       100       auf       50 Mio. EUR),            bei     den
Beschäftigungsmaßnahmen für Asyl- und subsidiär Schutzberechtigte gem. §13 (2) AMPFG

                                                                                                                                16 / 35
Budgetdienst – Untergliederung 20-Arbeit

(Streichung der Mittel iHv 80 Mio. EUR) und bei der Beschäftigungsinitiative 50+ (Kürzung um
10 Mio. EUR) etwas gebremst. Für 2019 wird ein deutlicher Auszahlungsrückgang
veranschlagt, die Mittel für das DB 20.01.02-„Aktive Arbeitsmarktpolitik“ werden weiter
reduziert, für das verpflichtende Integrationsjahr sind 2019 keine Mittel aus der variablen
Gebarung mehr vorgesehen, auch für die Ausbildungsgarantie bis 25 sind 2019 keine Mittel
mehr vorgesehen. Die Beschäftigungsaktion 20.000 soll Mitte 2019 auslaufen. Allerdings sind
für das Jahr 2019 in den ausgewiesenen Mitteln für die aktive Arbeitsmarktpolitik noch keine
Entnahmen aus der Arbeitsmarktrücklage enthalten, die die Ausgaben entsprechend erhöhen
würden.11 Für die Ausbildungspflicht bis 18 sind 2019 Mittel iHv 53 Mio. EUR vorgesehen.

Die Finanzierung der Personal- und Sachausgaben des AMS ist in der Darstellung der
aktiven und aktivierenden Arbeitsmarktpolitik nicht enthalten und wird daher in der oberen
Tabelle gesondert ausgewiesen. Der Verwaltungskostenersatz an das AMS soll 2018 nur
geringfügig erhöht werden, für 2019 ist ein etwas größerer Anstieg um 25 Mio. EUR auf
497 Mio. EUR vorgesehen. Zusätzlich übernimmt der Bund die Personal- und Sachausgaben
für die (verbleibenden) BeamtInnen des AMS (BVA-E 2018: 51,7 Mio. EUR). Die weiteren
Überweisungen an das AMS gem. Arbeitsmarktpolitikfinanzierungsgesetz sind Zuführungen
zur Arbeitsmarktrücklage, die ebenfalls nicht in den ausgewiesenen Mitteln für aktive bzw.
aktivierende Arbeitsmarktpolitik enthalten sind (Entnahmen aus der Arbeitsmarktrücklage
werden jedoch den Ausgaben für aktive Arbeitsmarktpolitik zugerechnet). Der Rückgang bei
der Überweisung gem. §15 AMPFG ist auf eine in den Budgetbegleitgesetzen enthaltene
Änderung zurückzuführen, die eine um 50 Mio. EUR niedrigere Überweisung in die
Arbeitsmarktrücklage in den Jahren 2018 und 2019 vorsieht.

11
  Entnahmen aus der Arbeitsmarktrücklage werden nicht budgetiert, führen aber im Vollzug zu Mehrauszahlungen, die durch
Entnahmen aus der Rücklage bedeckt werden.

                                                                                                               17 / 35
Budgetdienst – Untergliederung 20-Arbeit

2.3         Finanzierungshaushalt auf Global- und Detailbudgetebene

Die Aus- und Einzahlungen der Untergliederung verteilen sich auf die nachfolgenden Global-
und Detailbudgets:

Aus- und Einzahlungen nach Globalbudgets

 in Mio. EUR                                       Finanzierungshaushalt
                                                                                           Diff. vorl.                   Diff.
                                                     Erfolg      vorl. Erf.   BVA-E                        BVA-E
 UG 20                                                                                     Erf. 2017 -                BVA-E 2018 -
                                                      2016         2017        2018                         2019
                                                                                          BVA-E 2018                  BVA-E 2019
 20            Auszahlungen                            8.226,0      8.343,0     8.323,9            -0,2%    8.156,0          -2,0%
 20.01         Arbeitsmarkt                            8.193,4      8.310,1     8.290,4            -0,2%    8.122,1          -2,0%
 20.01.01      Arbeitsmarktadministration BMASGK         803,9        848,2       944,3           11,3%       970,1           2,7%
 20.01.02      Aktive Arbeitsmarktpolitik                998,6        997,1       901,4           -9,6%       852,2          -5,5%
 20.01.03      Leistungen/ Beiträge BMASGK             6.338,1      6.413,3     6.393,0           -0,3%     6.248,5          -2,3%
 20.01.04      Arbeitsmarktadministration AMS             52,8         51,6        51,7             0,3%       51,4          -0,6%
 20.02         Arbeitsinspektion                          32,6         32,9        33,5             1,9%       33,9            1,3%
 20.02.01      Arbeitsinspektion                          32,6         32,9        33,5             1,9%       33,9           1,3%
 20            Einzahlungen                            6.515,0      6.833,2     7.297,5             6,8%    7.598,0            4,1%
 20.01         Arbeitsmarkt                            6.513,8      6.832,6     7.296,9             6,8%    7.597,4            4,1%
 20.01.01      Arbeitsmarktadministration BMASGK         171,1        197,9       321,4           62,4%       321,4           0,0%
 20.01.03      Leistungen/ Beiträge BMASGK             6.342,7      6.634,7     6.975,5             5,1%    7.275,9           4,3%
 20.01.04      Arbeitsmarktadministration AMS              0,1          0,1         0,1             2,5%        0,1           0,0%
 20.02         Arbeitsinspektion                           1,2          0,6         0,6             1,7%        0,6            0,0%
 20.02.01      Arbeitsinspektion                           1,2          0,6         0,6             1,7%        0,6           0,0%
 20            Nettofinanzierungsbedarf               -1.711,0     -1.509,8    -1.026,4          -32,0%      -558,1         -45,6%

Quellen: BRA 2016, Vorläufiger Gebarungserfolg 2017, BVA-E 2018 und 2019

Der Finanzierungshaushalt der Untergliederung sieht für die Jahre 2018 und 2019
Auszahlungen iHv 8,32 Mrd. EUR bzw. 8,16 Mrd. EUR vor. Dem stehen Einzahlungen
iHv 7,30 Mrd. EUR bzw. 7,60 Mrd. EUR gegenüber. Daraus resultiert für 2018 ein
Nettofinanzierungsbedarf der Untergliederung iHv 1,03 Mrd. EUR, 2019 soll dieser auf
558 Mio. EUR zurückgehen.

Die einzelnen Globalbudgets zeigen folgende Entwicklung:

GB 20.01-„Arbeitsmarkt“

Der überwiegende Teil der Ein- und Auszahlungen entfällt auf das GB 20.01-„Arbeitsmarkt“.
Dieses umfasst vier Detailbudgets, wobei das vom Volumen größte Detailbudget das
DB 20.01.03-„Leistungen/Beiträge BMASGK“ ist, dessen Auszahlungen zur Gänze variabel
sind. Auf dieses Detailbudget entfallen im BVA-E 2018 rd. 77 % der in der UG 20-Arbeit
veranschlagten Auszahlungen. Die größten Positionen in diesem Detailbudget sind das
Arbeitslosengeld (BVA-E 2018 und 2019: 1,78 Mrd. EUR bzw. 1,73 Mrd. EUR)12, die

12
  Dieser Betrag setzt sich aus dem „Arbeitslosengeld zweckgebunden“ (2018: 851 Mio. EUR) und dem „Arbeitslosengeld nicht
zweckgebunden“ (2018: 934 EUR) zusammen.

                                                                                                                           18 / 35
Budgetdienst – Untergliederung 20-Arbeit

Notstandshilfe (BVA-E 2018 und 2019: 1,58 Mrd. EUR bzw. 1,70 Mrd. EUR) und die KV- und
PV-Beiträge für BezieherInnen nach dem AIVG (BVA-E 2018 und 2019: 1,55 Mrd. EUR bzw.
1,54 Mrd. EUR). Während die Auszahlungen für das Arbeitslosengeld seit 2016 rückläufig sind
und sich dieser Trend in der Budgetierung fortsetzt, wird bei der Notstandshilfe 2018 und 2019
aufgrund der Änderung bei der Anrechnung der Partnereinkommen ein Anstieg budgetiert.
Weitere wesentliche Ausgabenpositionen in diesem Detailbudget sind das Altersteilzeitgeld,
der Krankengeldaufwand nach dem AlVG und das Weiterbildungsgeld (siehe auch Tabelle in
Pkt. 2.2.3).

Zudem werden in diesem Detailbudget auch jene variablen Mittel veranschlagt, die zur
Bedeckung von Fördermaßnahmen verwendet werden. Für Maßnahmen für Ältere und
Langzeitarbeitslose werden für 2018 und 2019 Auszahlungen von jeweils 270 Mio. EUR
veranschlagt. Der Rückgang gegenüber 2017 um 65 Mio. EUR ist im Wesentlichen auf die mit
den Budgetbegleitgesetzen vorgesehene Streichung der Mittel für Asyl- und subsidiär
Schutzberechtigte          zurückzuführen         (siehe     auch      Pkt. 2.2.2).     Für     das     verpflichtende
Integrationsjahr sind 2018 noch 50 Mio. EUR veranschlagt, im Jahr 2019 ist keine Dotierung
aus variablen Mittel vorgesehen. Für die Beschäftigungsaktion 20.000 sind 2018 und 2019
Auszahlungen von 110 Mio. EUR bzw. 60 Mio. EUR budgetiert.

Auch bei den Einzahlungen entfällt der Großteil auf dieses Detailbudget, da darin die
Einzahlungen aus Arbeitslosenversicherungsbeiträgen enthalten sind. Auf dieser Position
werden für 2018 und 2019 Einzahlungen von 6,96 Mrd. EUR bzw. 7,28 Mrd. EUR
veranschlagt. Die veranschlagten Einzahlungsanstiege (+6,4 % bzw. +4,3 %) erscheinen in
Anbetracht der beschlossenen Beitragssenkung für niedrige Einkommen und des
prognostizierten Wachstums der Lohn- und Gehaltsumme (+4,5 % bzw. +3,8 %) zu hoch.13

Die für 2018 und 2019 im DB 20.01.02-„Aktive Arbeitsmarktpolitik“ veranschlagten
Auszahlungen sinken gegenüber 2017 auf 901 Mio. EUR (2018) bzw. 852 Mio. EUR (2019).
Das Detailbudget ist auf zwei Detailbudgets zweiter Ebene aufgeteilt, wobei die Gliederung
nach nationalen Fördermitteln (BVA-E 2018 und 2019: 846 Mio. EUR bzw. 797 Mio. EUR)
bzw. nach Fördermitteln des Europäischen Sozialfonds (BVA-E 2018 und 2019: jeweils
55 Mio. EUR) erfolgt. Während es bei den ESF-Mittel im Jahr 2018 zu einem deutlichen

13
   Berechnungen des Budgetdienstes ergeben beim Arbeitslosenversicherungsbeitrag geringere Einzahlungen von etwa
150 Mio. EUR im Jahr 2018 und knapp 250 Mio. EUR im Jahr 2019. Zur Berechnung dieser Werte wurde der Erfolgswert von
2017 mit der prognostizierten Lohn- und Gehaltssumme fortgeschrieben, wobei basierend auf den Erfahrungswerten der Vorjahre
eine Elastizität von 1,1 unterstellt wurde. Die beschlossene Senkung des Arbeitslosenversicherungsbeitrags für niedrige
Einkommen wurde in die Berechnung miteinbezogen.

                                                                                                                  19 / 35
Budgetdienst – Untergliederung 20-Arbeit

Auszahlungsanstieg gegenüber 2017 kommen soll, sind die nationalen Fördermittel stark
rückläufig. Der Rückgang ist im Wesentlichen auf niedrigere „Werkleistungen durch Dritte“, auf
niedrigere „Laufende Transfers an übrige Sektoren der Wirtschaft“ und auf niedrigere
„Sonstige Zuwendungen ohne Gegenleistung an physische Personen“ zurückzuführen. Auch
die Förderung gemeinnütziger Einrichtungen geht deutlich zurück. Die Kontenbezeichnungen
und das hohe Aggregationsniveau der einzelnen Konten lassen kaum Schlussfolgerung auf
die strategische Ausrichtung und die Schwerpunktsetzungen bei den Fördermaßnahmen zu.
Grundsätzlich werden aus diesen Mitteln verschieden Qualifizierungs-, Unterstützungs- sowie
Beschäftigungsmaßnahmen und Programme des AMS und des BMASGK sowie des
Europäischen Sozialfonds finanziert.

Für das DB 20.01.01-„Arbeitsmarktadministration BMASGK“ sind im BVA-E 2018
Auszahlungen iHv rd. 944 Mio. EUR veranschlagt, dies entspricht einem Anstieg gegenüber
2017 um 11,3 %. Im Jahr 2019 soll es zu einem weiteren Anstieg auf 970 Mio. EUR kommen.
Der Anstieg im Jahr 2018 ist im Wesentlichen auf höhere Lehrlingsbeihilfen gem. §19c BAG
im Zusammenhang mit der Erstattung der Internatskosten für Lehrlinge (siehe Pkt. 2.2.2) und
auf die Budgetierung der Beiträge der Pensionsversicherung zur Finanzierung von beruflichen
Maßnahmen der Rehabilitation (§ 16 AMPFG) zurückzuführen. In beiden Fällen kommt es
allerdings zu höheren Einzahlungen (Überweisung des Insolvenz-Entgelt-Fonds bzw. der
Pensionsversicherung) in selber Höhe, wodurch auch der starke Einzahlungsanstieg in diesem
Detailbudget zu erklären ist. Die Beiträge der Pensionsversicherung gem. § 16 AMPFG
wurden auch in den Vorjahren budgetiert, zu Ein- bzw. Auszahlungen kam es allerdings bis
auf die Akontozahlung im Jahr 2014 (20 Mio. EUR) bisher nicht.

Die Basisfinanzierung des AMS steigt 2018 nur geringfügig auf 472 Mio. EUR an, für 2019 ist
ein etwas größerer Anstieg auf 497 Mio. EUR vorgesehen. Rückläufig ist die Zuführung zur
Arbeitsmarktrücklage gem. § 15 AMPFG aufgrund einer mit den Budgetbegleitgesetzen
vorgesehenen Änderung (siehe Pkt. 2.2.2). Nicht veranschlagt werden unterjährige
Entnahmen       aus     der    Arbeitsmarktrücklage   zur   Bedeckung   arbeitsmarktfördernder
Maßnahmen, die erst im Erfolg ersichtlich sind. Im Jahr 2018 dürfte es zu erheblichen
Entnahmen aus der Arbeitsmarktrücklage kommen (siehe Pkt. 2.2.3), die im Vollzug zu einer
entsprechenden Überschreitung der Voranschlagswerte führen werden, allerdings sind diese
durch Mehreinzahlungen (aus der Arbeitsmarktrücklage) bedeckt.

Im    DB 20.01.04-„Arbeitsmarktadministration          AMS“    werden   die   Personal-     und
Sachausgaben für die BeamtInnen des AMS veranschlagt. Dabei handelt es sich um
BeamtInnen, die vor Einrichtung des AMS in der Arbeitsmarktverwaltung Aufgaben
wahrgenommen haben, nun aber im AMS beschäftigt werden. Im BVA-E 2018 sind für dieses

                                                                                          20 / 35
Budgetdienst – Untergliederung 20-Arbeit

Detailbudget Auszahlungen iHv 51,7 Mio. EUR budgetiert, für 2019 werden 51,4 Mio. EUR
veranschlagt.

GB 20.02-„Arbeitsinspektion“

Diese Globalbudget enthält nur ein Detailbudget (DB 20.02.01). Die für dieses Detailbudget
veranschlagten Auszahlungen steigen im Jahr 2018 gegenüber dem vorläufigen Erfolg 2017
um 0,6 Mio. EUR auf 33,5 Mio. EUR an, für 2019 werden 33,9 Mio. EUR budgetiert. Die Mittel
werden im Wesentlichen für die Bedeckung des Personal- und Sachaufwandes der
Bediensteten der Arbeitsinspektion eingesetzt und bleiben gegenüber 2017 weitgehend
unverändert.

2.4          Der Haushalt in ökonomischer Gliederung

Die nachfolgende Tabelle zeigt die Hauptpositionen der Untergliederung nach der
ökonomischen Gliederung des Haushalts:

Auszahlungen und Einzahlungen – Hauptpositionen

 in Mio. EUR                                          Finanzierungshaushalt
                                                                                                       Diff. vorl.    Diff.
                                                        Erfolg      vorl. Erf.   BVA-E       BVA-E
 UG 20                                                                                                 Erf. 2017 - BVA-E 2018 -
                                                         2016         2017        2018        2019
                                                                                                      BVA-E 2018 BVA-E 2019
 Auszahlungen                                            8.225,99     8.343,00   8.323,91    8.156,04         -0,2%       -2,0%
 Auszahlungen für Personal                                  79,89        78,99      79,63       79,97          0,8%         0,4%
 davon
   Bezüge                                                  61,66         60,42      60,47       60,73         0,1%        0,4%
 Auszahlungen für Betrieblichen Sachaufwand               423,27        394,04     348,69      325,18       -11,5%        -6,7%
 davon
   Aufwand für Werkleistungen                              419,03       389,98     344,58      321,01      -11,6%         -6,8%
 Auszahlungen für Transfer                               7.722,37     7.869,39   7.895,06    7.750,66        0,3%         -1,8%
 davon
   an öffentl. Körperschaften und Rechtsträger           2.380,10     2.414,67   2.396,49    2.408,36        -0,8%         0,5%
   an Unternehmen                                        1.027,26     1.201,78   1.355,18    1.146,84       12,8%        -15,4%
   an private Haushalte/Institutionen                    4.311,61     4.252,22   4.131,09    4.182,47        -2,8%         1,2%
 Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit                  0,39         0,51       0,42        0,12       -18,4%       -72,0%
 Darlehen und Vorschüsse                                     0,06         0,07       0,12        0,12        54,7%         0,0%
 Einzahlungen                                            6.515,00     6.833,22   7.297,52    7.597,96         6,8%         4,1%
 Abgabenähnliche Einzahlungen                            6.333,31     6.614,54   6.960,46    7.260,90         5,2%         4,3%
 davon
   Beiträge zur Arbeitslosenversicherung*)               6.333,31     6.614,54   6.960,46    7.260,90        5,2%          4,3%
 Kostenbeiträge und Gebühren                                 0,61         0,55       0,54        0,54       -2,5%          0,0%
 Einzahlungen aus Transfers                                181,03       217,48     336,40      336,40       54,7%          0,0%
 davon
   von öffentl. Körperschaften u. Rechtsträgern            171,09       197,60     321,40      321,40        62,6%         0,0%
 Sonstige Einzahlungen                                      -0,04         0,55                             -100,0%             -
 Darlehen und Vorschüsse                                     0,10         0,09        0,12       0,12        28,6%         0,0%
 Nettofinanzierungsbedarf                               -1.710,99    -1.509,79   -1.026,40    -558,08       -32,0%       -45,6%

*In den abgeschlossenen Finanzjahren ist bei den Beiträgen zur Arbeitslosenversicherung in der ausgewiesenen Summe auch
die Auflösungsabgabe enthalten (2017: 72 Mio. EUR). Da diese nicht veranschlagt wird, ist sie in den BVA-E 2018 und 2019 nicht
enthalten.

Quellen: BRA 2016, Vorläufiger Gebarungserfolg 2017, BVA-E 2018 und 2019, eigene Berechnungen

                                                                                                                        21 / 35
Budgetdienst – Untergliederung 20-Arbeit

Auszahlungen

Bei den veranschlagten Auszahlungen handelt es sich zu 95 % um Auszahlungen für
Transfers, diese steigen im Jahr 2018 gegenüber 2017 leicht um 0,3 % auf 7,90 Mrd. EUR
an, für 2019 ist ein Rückgang auf rd. 7,75 Mrd. EUR vorgesehen. Mehr als die Hälfte der
Auszahlungen für Transfers entfallen auf Transfers an private Haushalte, dabei handelt es sich
größtenteils      um       Leistungen        aus    der   Arbeitslosenversicherung,      die       im
DB 20.01.03-„Leistungen/Beiträge BMASK“ budgetiert sind. Von den Transfers an öffentliche
Körperschaften und Rechtsträger (BVA-E 2018: 2,40 Mrd. EUR) sind sowohl die Zahlungen
an das AMS (v.a. Verwaltungskostenersatz) als auch an die Sozialversicherungsträger (v.a.
PV-Beitrag für BezieherInnen nach dem AlVG, Krankengeldaufwand nach dem AlVG) umfasst.
Zu den Transfers an Unternehmen (BVA-E 2018: 1,36 Mrd. EUR) zählen unter anderem das
Altersteilzeitgeld, die Maßnahmen für Ältere und Langzeitarbeitslose, die Auszahlungen für die
Beschäftigungsaktion        20.000     und    das   verpflichtende   Integrationsjahr   sowie     die
Lehrlingsbeihilfen. Im Jahr 2019 kommt es bei den Transfers an Unternehmen zu einem
deutlichen Rückgang auf 1,15 Mrd. EUR, weil beim Altersteilzeitgeld die Anhebung des
Zugangsalters zu wirken beginnt, die Mittel für das verpflichtende Integrationsjahr wegfallen
und weniger Mittel für die Beschäftigungsaktion 20.000 benötigt werden (siehe Pkt. 2.2.2).

Die Auszahlungen für Betrieblichen Sachaufwand belaufen sich im BVA-E 2018 auf
349 Mio. EUR, damit liegen sie um 45 Mio. EUR unter dem Wert von 2017. Der Rückgang ist
im Wesentlichen auf niedrigere Werkleistungen durch Dritte im Zusammenhang mit
Arbeitsmarktförderungsprojekten (z.B. Zahlungen an Schulungsträger) zurückzuführen. Im
Jahr 2019 ist ein weiterer Rückgang beim Betrieblichen Sachaufwand auf 325 Mio. EUR
vorgesehen.

Die Auszahlungen für Personal spielen in der UG 20-Arbeit eine vergleichsweise geringe
Rolle. Im BVA-E 2018 sind für Personal Auszahlungen iHv 79,6 Mio. EUR veranschlagt.
Knapp zwei Drittel des Personalaufwands entfallen auf die (verbleibenden) BeamtInnen des
AMS, ein Drittel auf die Arbeitsinspektion.

                                                                                               22 / 35
Budgetdienst – Untergliederung 20-Arbeit

Einzahlungen

Der       überwiegende          Teil   der     Einzahlungen        entfällt    auf    abgabenähnliche            Erträge
(BVA-E 2018: 6,96 Mrd. EUR),                   dabei      handelt       es     sich     um      die     Beiträge       zur
Arbeitslosenversicherung.14 Die Einzahlungen aus Arbeitslosenversicherungsbeiträgen
steigen im Planungszeitraum deutlich an, die Zuwächse dürften allerdings etwas zu hoch
angesetzt worden sein (vgl. Pkt. 2.3). Bei den Einzahlungen aus Transfers handelt es sich
größtenteils um Überweisungen des Insolvenz-Entgelt-Fonds gem. §13e IESG zur Förderung
der Ausbildung und Beschäftigung Jugendlicher (BVA-E 2018: 229 Mio. EUR) sowie um die
Beiträge der Pensionsversicherung zur Finanzierung von beruflichen Maßnahmen der
Rehabilitation gem. §16 AMPFG (BVA-E 2018: 86 Mio. EUR). Beide Position verzeichnen
gegenüber 2017 einen deutlichen Zuwachs. Der Anstieg bei der Überweisung des IEF steht
im Zusammenhang mit der Erstattung der Internatskosten für Lehrlinge (siehe Pkt. 2.2.2). Die
Zahlungen der Pensionsversicherung zur Finanzierung von beruflichen Maßnahmen der
Rehabilitation sind im Vorjahr ausgeblieben, auch für 2018 und 2019 erscheinen die
veranschlagten Einzahlungen sehr optimistisch.

14
     In den abgeschlossenen Finanzjahren ist in den abgabenähnlichen Erträgen der UG 20 auch die Auflösungsabgabe enthalten.

                                                                                                                   23 / 35
Budgetdienst – Untergliederung 20-Arbeit

2.5        Unterschiede zwischen Ergebnis- und Finanzierungshaushalt

Die nachfolgenden Tabellen zeigt die Entwicklung des Ergebnishaushalts und die
wesentlichen Unterschiede zwischen dem Ergebnis- und dem Finanzierungshaushalt in den
BVA-E 2018 und 2019 auf:

Ergebnishaushalt (Aufwendungen) und Finanzierungshaushalt (Auszahlungen)

                                                                  ErgHH - Aufw.                                       FinHH - Ausz.            Diff. EH-FH
 UG 20                                               vorl. Erf.     BVA-E    BVA-E       v.Erf. 2017-     BVA-E         BVA-E    BVA-E       BVA-E BVA-E
                                         in Mio. EUR   2017          2018     2019       BVA-E 2018     2018-2019        2018     2019        2018      2019
 Operative Verwaltungstätigkeit und Transfers/
                                                       8.331,2      8.322,7    8.155,1         -0,1%         -2,0%      8.323,4    8.155,8      -0,7      -0,7
 Finanzierungswirksame Aufwendungen
   Auszahlungen / Aufwand für Personal                     77,8        78,7       79,1          1,2%          0,5%         79,6       80,0      -0,9      -0,9
   Betrieblicher Sachaufwand (ohne Finanzaufwand)        396,4        348,9      325,3        -12,0%         -6,7%        348,7      325,2       0,2       0,2
   davon
     Aufwand für Werk leistungen                         392,5        344,6      321,1        -12,2%        -6,8%         344,6      321,0      0,1       0,1
   Auszahlungen / Aufwand für Transfer                 7.857,0      7.895,1    7.750,7          0,5%        -1,8%       7.895,1    7.750,7      0,0       0,0
   davon
     an öffentl. Körperschaften und Rechtsträger       2.409,3      2.396,5    2.408,4        -0,5%           0,5%      2.396,5    2.408,4       0,0       0,0
     an Unternehmen                                    1.203,0      1.355,2    1.146,8        12,6%        -15,4%       1.355,2    1.146,8       0,0       0,0
     an private Haushalte/Institutionen                4.243,9      4.131,1    4.182,5        -2,7%           1,2%      4.131,1    4.182,5       0,0       0,0
 Nicht finanzierungswirksame Aufwendungen                  11,7        12,5       12,4          6,8%          -0,6%                             12,5      12,4
   Abschreibungen auf Vermögenswerte                        0,3         0,3        0,2         7,6%        -18,3%                                0,3       0,2
   Aufwand durch Bildung von Rückstellungen                 1,3         1,9        1,8        39,1%          -1,4%                               1,9       1,8
   davon
     Abfertigungen                                          0,2         0,4        0,4        69,7%          4,9%                                0,4       0,4
     Jubiläumszuwendungen                                   1,1         1,5        1,4        27,5%         -3,1%                                1,5       1,4
   Aufwand aus Wertberichtigungen                          10,1        10,3       10,3         2,5%          0,0%                               10,3      10,3
 Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit                                                                                 0,4        0,1      -0,4      -0,1
   Sachanlagen                                                                                                              0,4        0,1      -0,4      -0,1
 Darlehen und Vorschüsse                                                                                                    0,1        0,1      -0,1      -0,1
   Auszahlungen aus gewährten Vorschüssen                                                                                   0,1        0,1      -0,1      -0,1
      Auszahlungen / Aufwendungen insgesamt            8.342,9      8.335,1    8.167,5         -0,1%         -2,0%      8.323,9    8.156,0      11,2      11,5

Quellen: Vorläufiger Gebarungserfolg 2017, BVA-E 2018 und 2019, eigene Berechnungen

Ergebnishaushalt (Erträge) und Finanzierungshaushalt (Einzahlungen)

                                                                  ErgHH - Ertr.                                       FinHH - Einz.            Diff. EH-FH
 UG 20                                               vorl. Erf.     BVA-E      BVA-E     v.Erf. 2017-     BVA-E         BVA-E     BVA-E      BVA-E BVA-E
                                         in Mio. EUR   2017          2018       2019     BVA-E 2018     2018-2019        2018       2019      2018      2019
 Operative Verwaltungstätigkeit und Transfers/
                                                       6.835,1      7.299,4    7.599,8          6,8%         4,1%       7.297,4    7.597,8       2,0       2,0
 Finanzierungswirksame Erträge
   Abgabenähnliche Erträge                             6.614,5      6.960,5    7.260,9          5,2%         4,3%       6.960,5    7.260,9       0,0       0,0
   davon
     Beiträge zur Arbeitslosenversicherung             6.614,5      6.960,5    7.260,9          5,2%         4,3%       6.960,5    7.260,9      0,0       0,0
   Kostenbeiträgen und Gebühren                             0,6         0,5        0,5         -2,5%         0,0%           0,5        0,5      0,0       0,0
   Einzahlungen/Erträge aus Transfers                    219,4        338,4      338,4         54,2%         0,0%         336,4      336,4      2,0       2,0
   davon
     von öffentl. Körperschaften u. Rechtsträgern        197,6        321,4     321,4         62,6%          0,0%         321,4     321,4       0,0       0,0
 Nicht finanzierungswirksame Erträge                        0,7         1,8       2,2        154,2%         22,6%                               1,8       2,2
   Operative Verwaltungstätigkeit und Transfers             0,7         1,8       2,2        154,2%         22,6%                               1,8       2,2
   davon
     Erträge aus Auflösungen von Rück stellungen            0,7         1,8       2,2        152,8%         22,6%                               1,8       2,2
 Investitionstätigkeit                                                                                                      0,0        0,0       0,0       0,0
 Darlehen und Vorschüsse                                                                                                    0,1        0,1      -0,1      -0,1
                Einzahlungen / Erträge insgesamt       6.835,8      7.301,2    7.602,0          6,8%         4,1%       7.297,5    7.598,0       3,7       4,0
       Nettofinanzierungsbedarf / Nettoergebnis       -1.507,1      -1.034,0    -565,5        -31,4%        -45,3%      -1.026,4    -558,1      -7,6      -7,4

Quellen: Vorläufiger Gebarungserfolg 2017, BVA-E 2018 und 2019, eigene Berechnungen

                                                                                                                                                       24 / 35
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