Wenn das Einkommen nicht reicht - Ihre Ansprüche - Kinderzuschlag Wohngeld SGB II & Co - BMFSFJ
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Informationen für Alleinerziehende Wenn das Einkommen nicht reicht – Ihre Ansprüche Kinderzuschlag Verband alleinerziehender Wohngeld Mütter und Väter SGB II & Co 1
Impressum Herausgeber Verband alleinerziehender Mütter und Väter, Bundesverband e. V. (VAMV) Hasenheide 70 10967 Berlin Telefon: (030) 69 59 78-6 Fax: (030) 69 59 78-77 E-Mail: kontakt@vamv.de Internet: www.vamv.de www.twitter.com/VAMV_BV www.facebook.com/VAMV.Bundesverband www.instagram.com/vamv.bund.alleinerziehende Verfasserin Julia Preidel, VAMV Bundesverband Redaktion Nicole Trieloff, Miriam Hoheisel, VAMV Bundesverband Konzept und Gestaltung Frank Rothe, Büro für Grafische Gestaltung, Berlin Bildnachweis Illustrationen: Nicole Riegert, Grafikdesign und Illustration, Leipzig Seite 8–10, Seite 13–14, Seite 17 und Seite 19 Fotos: Monkey Business – stock.adobe.com, Titel VAMV © Barbara Dietl, Seite 3 New Africa – stock.adobe.com, Seite 7 FotoHelin – stock.adobe.com, Seite 11 Syda Productions – stock.adobe.com, Seite 22 Druck Leo Druck GmbH, Stockach Aktualisierte Ausgabe, Stand Januar 2022 © 2022. Alle Rechte vorbehalten. Nachdruck und Vervielfältigung, auch auszugsweise, nur mit Genehmigung und Quellennachweis. Wir danken dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend für die freundliche Unterstützung.
Vorwort Liebe Alleinerziehende, Sie gehören zu den wahren Held*innen des Alltags: Alleiner- ziehende sind vielfach gut qualifiziert und erwerbstätig und meistern zusätzlich Kindererziehung und Hausarbeit allein. Das bedeutet wenig Zeit, gute Organisation und dass ein Einkommen für eine Familie zum Leben reichen muss. Manchmal ist für Alleinerziehende keine existenzsichernde Arbeit möglich, da familienfreundliche Arbeitsbedingungen und eine passgenaue Kinderbetreuung fehlen. Kinder brauchen vor allem Liebe und Geborgenheit, aber auch viele Dinge, die Geld kosten. Falls Ihr Einkommen nicht für Ihre Familie reicht, können Sie staatliche Unterstützung er- halten: Der Kinderzuschlag soll Familien unterstützen, in denen das Einkommen der Eltern nicht für die ganze Familie reicht. Parallel zum Kinderzuschlag können Sie mit dem Wohngeld einen Zuschuss zu Ihren Wohnkosten bekommen. Falls Sie aber weniger verdienen, als Sie für sich und Ihre Familie für das existenzielle Minimum zum Leben benötigen, haben Sie statt- dessen Anspruch auf ergänzende Leistungen nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGBII), die auch als „Arbeitslosengeld II“ oder „Hartz 4“ bekannt sind. Ein Antrag auf unterstützende Leis- tungen kann sich lohnen, denn wer Kinderzuschlag, Wohngeld oder SGB II-Leistungen erhält, kann auch Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket und eine Befreiung von den Kita- kosten erhalten! Alleinerziehenden fehlt jedoch im eng getakteten Alltag häufig die Zeit, um sich mit den verschiedenen Leistungen zu befassen. Welche Unterstützung kommt für die eigene Situation in Frage, was muss zuerst und wo beantragt werden? Das Finden von Antworten wollen wir Ihnen mit dieser Broschüre erleich- tern und Ihnen einen Überblick über staatliche Unterstützungs- möglichkeiten für Ihre Familie geben. Bei Fragen und Problemen bieten die meisten Landesverbände des VAMV professionelle Beratung an. Zögern Sie nicht, sich Unterstützung zu suchen! Ich wünsche Ihnen eine informationsreiche Lektüre! Daniela Jaspers VAMV Bundesvorsitzende 3
Übersicht der Leistungen Anspruchsberechtigt Einkommensabhängig Kindergeld Wer Nein – seinen Wohnsitz in Deutschland hat – hier einkommenssteuerpflichtig ist – mit eigenen Kindern, Stief- Enkel- oder Pflegekindern im Haushalt zusammenlebt (ab 18 Jahren bes. Voraussetzungen) Kinderzuschlag Eltern von Kindern unter 25 Jahre, Ja, die im Haushalt leben, wenn Mindesteinkommensgrenze 600 € siehe S. 6–11 – für das Kind Kindergeld gezahlt und bei Alleinerziehenden – durch Einkommen, Kinderzuschlag + TIPP! Anspruch in wenigen Minuten evtl. Wohngeld ein Bezug von Einkommensanrechnung: im Internet prüfen: SGB II-Leistungen vermieden wird. – Kindeseinkommen (z.B. Unterhalt www.arbeitsagentur.de/familie-und- oder Unterhaltsvorschuss) zu 45 % kinder/kiz-lotse – Elterneinkommen ab be- stimmter Grenze zu 45 % Unterhaltsvorschuss Kinder von Alleinerziehenden, für die Nein. kein Unterhalt gezahlt wird siehe S. 22–23 Die Höhe entspricht dem gesetz- lichen Mindestunterhalt abzüglich mehr Informationen: des vollen Kindergeldes. Unter www.vamv.de/uploads/media/web_ dem Unterhaltsvorschuss liegende Flyer_Unterhalt_VAMV-B.pdf Unterhaltszahlungen/Waisenbezüge werden angerechnet. Wohngeld Haushalte mit hohen Wohnkosten Ja, im Verhältnis zum Einkommen regionale Einkommensgrenzen siehe S. 12–14 entspr. Haushaltsgröße Regionale Obergrenzen für die mehr Informationen beim zuschussfähige Miete Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen: www.bmwsb.bund.de Steuerklasse II Alleinerziehende mit mindestens Nein einem Kind ohne weitere erwachsene siehe S. 22 Person im Haushalt, sofern das Kind Kindergeld erhält SGB II-Leistungen Personen und Familien, die aus eige- Ja, nem Einkommen (u.a. auch Arbeits- siehe S. 15–18 losengeld I, Krankengeld, Elterngeld, eigenes Einkommen und andere Kindergeld oder Unterhaltsvorschuss) Leistungen werden angerechnet und Vermögen ihr Existenzminimum nicht decken könnten, selbst wenn sie Wohngeld und/ oder Kinderzuschlag erhielten 4
Mindest-/Höchstleistung/ Besonderheiten Antragstellung Bezugsdauer 1. + 2. Kind: 219 € Kindergeld wird im SGB II als Ein- Familienkasse der Agentur für Arbeit 3. Kind: 225 € kommen berücksichtigt. 4. + weitere Kinder: 250 € Schriftlicher Antrag (einmalig) Kann rückwirkend nur für max. Bezug längstens bis zur Vollendung 6 Monate beantragt werden. Monatliche Überweisung /Auszah- des 25. Lebensjahres lungstermine: www.arbeitsagentur.de/ familie-und-kinder/auszahlungstermine Pro Kind max. 209 €/Monat Zusätzlich Anspruch auf: Familienkasse der Agentur für Arbeit Bei mehreren Kindern wird ein Gesamt- – Leistungen zur Bildung und Teilhabe Schriftlicher Antrag (alle 6 Monate) kinderzuschlagsbetrag gebildet. – kostenfreie Kindertagesbetreu- ung unabhängig vom Wohnort Zuvor beantragen: Kindergeld, Bemessungsgrundlage: – ggf. Mehrbedarf für Schulbücher Unterhaltsvorschuss Durchschnittseinkommen der nach SGB II letzten 6 Monate, Vermögen ober- – ggf. einmalige Leistungen nach dem Wird zusammen mit dem Kindergeld halb von Freibeträgen SGB II (siehe S. 20–21) ausgezahlt. – ggf. Wohngeld Für 2022: Der Unterhaltsvorschuss Unterhaltsvorschusskasse beim 0 bis 5 Jahre: 177 €/Mo wird angerechnet: Jugendamt 6 bis 11 Jahre: 236 €/Mo – zu 100 % auf SGB II-Leistungen 12 bis 17 Jahre: 314 €/Mo – zu 45 % als Einkommen auf Schriftlicher Antrag (einmalig) den Kinderzuschlag Für Kinder von 12-17 Jahren nur, – als Teil des Haushaltseinkommens wenn für Kind keine SGB II–Leistun- auf den Wohngeldanspruch. gen gezahlt werden oder AE im SGB II mind. 600 € brutto verdient. Je nach Wohnkostenhöhe, Haushalts- Zusätzlich Anspruch auf: Wohngeldbehörde der Stadt-, größe und Haushaltseinkommen Kreis- oder Gemeindeverwaltung – Leistungen zur Bildung und Teilhabe Zzgl. pauschalem Heizkostenzu- – kostenfreie Kindertagesbetreu- Schriftlicher Antrag (jedes Jahr) schuss von 14,40 € + 3,60 € für ung unabhängig vom Wohnort jedes weitere Haushaltsmitglied – ggf. Einmalige Leistungen nach dem Zuvor beantragen: Kindergeld, SGB II (siehe S. 20–21) Unterhaltsvorschuss, Kinderzuschlag, Kindesunterhalt, Unterhaltsvor- – ggf. Mehrbedarf für Schulbücher andere Sozialleistungen (z. B. Arbeits- schuss und andere staatliche losengeld I oder Krankengeld) Leistungen gehören zum anspruchs- relevanten Haushaltseinkommen, Kindergeld und Kinderzuschlag nicht. Entlastungsbetrag von Schriftlicher Antrag auf Lohnsteuerer- 4.008 € / Jahr + 240 € für jedes wei- mäßigung beim Finanzamt (einmalig) tere Kind wird laufend vom zu ver- steuernden Einkommen abgezogen. Zuvor beantragen: Kindergeld Pauschaler Regelbedarf für Zusätzlich Anspruch auf: Jobcenter Alleinerziehende: 449 € – Leistungen zur Bildung und Teilhabe – kostenfreie Kindertagesbetreu- Schriftlicher Antrag (jedes Jahr) Kinder: ung unabhängig vom Wohnort – 0 bis 5 Jahre 285 €/Mo – ggf. Lernmittelfreiheit oder Zuvor beantragen: Kindergeld, Unter- – 6 bis 13 Jahre 311 €/Mo Mehrbedarf für Lernmittel haltsvorschuss, andere Sozialleis – 14 bis 17 Jahre 376 €/Mo – Einmalige Leistungen tungen (z. B. Arbeitslosengeld I und – Rundfunkgebührenbefreiung Krankengeld), Kinderzuschlag und + Mehrbedarf für Alleinerziehende Wohngeld (Anspruch prüfen) und ggf. weitere Mehrbedarfe Bezieher*innen von SGB II-Leistungen müssen alles Zumutbare tun, um + Miete/Kosten der Unterkunft bis ihren Lebensunterhalt künftig aus zu kommunaler Obergrenze eigenem Einkommen zu sichern. 5
1 Kinderzuschlag – wenn das Einkommen nicht für alle reicht 1.1 Was ist der Kinderzuschlag? • Sie mindestens 600 € eigenes Ein- kommen haben, zum Beispiel weil Der Kinderzuschlag ist ein Zuschlag Sie arbeiten, Arbeitslosengeld I oder zum Kindergeld. Der Kinderzuschlag Krankengeld bekommen (nicht mit- soll Eltern unterstützen, die mit ihrem gerechnet Kindergeld und Wohn- Einkommen zwar für sich selbst, aber geld) UND nicht ausreichend für ihre Kinder sorgen • Sie dank des Kinderzuschlags zu- können. Der Kinderzuschlag von derzeit sammen mit Ihrem eigenen Ein- bis zu 209 € pro Kind soll zusammen kommen, dem Kindergeld und dem mit dem Kindergeld, den Leistungen des Wohngeld ungefähr so viel Geld für Bildungs- und Teilhabepakets und ggf. sich und Ihre Kinder zur Verfügung dem Wohngeld den Lebensunterhalt haben, wie Ihrer Familie beim Bezug eines Kindes ermöglichen. Vor allem von SGB II-Leistungen zustehen wür- für Familien mit kleineren Einkom- de (siehe 3.1 Welche Ansprüche auf men oder mehreren Kindern kommt SGB II-Leistungen habe ich?) ODER ein Anspruch auf Kinderzuschlag in die Differenz zu Ihrem SGB II-An- Frage. spruch maximal 100 € beträgt, so- fern Sie arbeiten und eigenes Geld 1.2 Wer hat Anspruch verdienen (gilt zunächst bis 31. De- auf Kinderzuschlag? zember 2022). Als Alleinerziehende können Sie An- Falls Sie selbst eine Rente oder eine spruch auf Kinderzuschlag haben, wenn BAföG-Förderung beziehen, besteht nur • Ihr Kind jünger als 25 Jahre, nicht unter bestimmten Voraussetzungen verheiratet ist und bei Ihnen lebt UND ein Anspruch auf Kinderzuschlag. Las- • Sie für das Kind bereits Kindergeld sen Sie sich am besten beraten! oder eine vergleichbare Leistung aus dem Ausland beziehen UND 6
Achtung! Bevor Sie Kinderzuschlag bean- Vermögen über einer bestimmten tragen, müssen Sie sich um Kindesu nterhalt Grenze muss erst verbraucht werden, vom anderen Elternteil, Unterhaltsvorschuss, bis Sie Kinderzuschlag erhalten kön- Waisenrente oder BAföG für Ihr Kind bemühen. nen. Bitte beachten Sie diesbezüglich aber auch Corona-Sonderregelungen, nach denen zeitweilig auf eine Vermö- 1.3 Wie viel darf ich gensprüfung verzichtet wird. Sonst verdienen und gespart haben? gelten die folgenden Vermögensfrei- beträge Ob Sie Kinderzuschlag erhalten können, • für Kinder unter 18 Jahren: 3.100 € hängt von der Zahl Ihrer Kinder, von Grundfreibetrag Ihren Wohnkosten, Ihrem Einkommen • für Sie selbst: pro Lebensjahr 150 € und dem Einkommen Ihrer Kinder ab. Grundfreibetrag Typisches Kindeseinkommen sind zum • zusätzlich für jedes Familienmit- Beispiel Kindesunterhalt, Unterhalts- glied: 750 € für notwendige Anschaf- vorschuss, Waisenrenten, BAföG oder fungen. Stipendien für ein Kind. Auch Ausbil- dungsvergütungen zählen dazu. • Für einen Anspruch auf Kinderzu schlag kann ein Kind nicht mehr als 464 € an eigenem Einkommen im Monat haben. Auch das Elterneinkommen und die Wohnkosten sind ausschlaggebend da- für, ob Sie Kinderzuschlag bekommen können. Ein Anspruch auf Kinderzuschlag kann zum Beispiel bestehen für • Alleinerziehende mit einem Kind (6 Jahre) und circa 490 € Warmmiete, die ein Bruttogehalt zwischen rund 1.400 bis etwa 2.000 € verdienen • Alleinerziehende mit zwei Kindern (6 und 8 Jahre) und circa 790 € Warm- miete, die ein Bruttogehalt von rund 1.100 bis etwa 2.600 € verdienen.1 Kindergeld und Wohngeld zählen beim Kinderzuschlag nicht zum anrechenba- ren Einkommen. 1 vgl. Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit: Kinderzuschlag für Familien mit kleinem Einkommen, Merkblatt, Januar 2022 7
BEISPIELE: Höhe des Vermögensfreibetrags Beispiel 1: Thomas (50 Jahre) hat 6.000 € Vermögen, seine Tochter Ka- roline (15 Jahre) hat 3.850 € gespart. Thomas: 50 x 150 € = 7.500 € Grundfreibetrag + 750 € für eigene Anschaffungen = 8.250 € Karoline: 3.100 € Grundfreibetrag + 750 € für eigene Anschaffungen = 3.850 € Thomas schöpft seine Freibeträge nicht aus, Karoline erreicht ihre Freibeträge. Noch haben ihre Ersparnisse aber keine Auswirkungen auf den Kinderzuschlag. Beispiel 2: Annette (42 Jahre) hat 7.800 € Ersparnisse, ihr Sohn Finn (5 Jahre) hat ein Sparkonto von seiner Oma, auf dem 1.000 € liegen. Annette: 42 x 150 € = 6.300 € Grundfreibetrag + 750 € für eigene Anschaffungen + 750 € für Anschaffungen für Finn = 7.800 € Annettes Vermögen liegt eigentlich über ihrem Grundfreibe- trag und dem Freibetrag für notwendige Anschaffungen. Da der Betrag auf Finns Sparkonto unter seinem Grundfreibetrag liegt, wird sein Freibetrag für notwendige Anschaffungen auf Annette übertragen. Die Ersparnisse von Annette und Finn haben so keine Auswirkungen auf den Kinderzuschlag. TIPP! Ob Sie Kinderzuschlag bekommen würden, können Sie mit der interaktiven Video-Anwendung „KiZ-Lotse“ in wenigen Minuten selbst herausfinden: www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/kiz-lotse Wenn Sie Kinderzuschlag erhalten, können Sie ggf. auch Wohngeld bekommen. Prüfen Sie dafür sicherheitshalber, ob Sie Anspruch auf Wohngeld haben, damit der KiZ-Lotse das richtige Ergebnis zeigt (siehe Kapitel 2 Wohngeld). 8
1.4 Wie wirkt sich Einkommen • das Kind in unbezahlter Ausbildung auf den Kinderzuschlag aus? (z.B. als Schüler*in) im Kalenderjahr maximal 2.400 € im Ferienjob ver- Je höher das Einkommen oder Vermö- dient. gen in Ihrer Familie ist, desto geringer fällt der Kinderzuschlag aus – bis hin Auch Elterneinkommen mindert den zum Wegfall der Leistung. Wenn Sie Kinderzuschlag, falls es eine bestimm- Kinderzuschlag beantragen, müssen te Grenze übersteigt. Übersteigendes Sie alles an Einkommen und Vermögen Erwerbseinkommen wird zu 45 Prozent in Ihrer Familie aus den letzten sechs auf den Kinderzuschlag angerechnet, Monaten vor Antragsstellung offenle- andere Einkommensarten, wie Arbeits- gen, z.B. Ihr Gehalt, Arbeitslosen- oder losengeld I oder Krankengeld, zu 100 Krankengeld, Unterhalt oder BAföG- Prozent. Falls Sie mit einer*m neuen Zahlungen. Die Höhe Ihres Durch- Partner*in zusammenleben, wirkt sich schnittseinkommens in den letzten sein*ihr Einkommen ebenfalls auf den sechs Monaten vor Antragstellung ist Kinderzuschlag aus. entscheidend dafür, ob und wie viel Kinderzuschlag Sie bekommen. Achtung! Für diese Rechnung wird nicht Ihr gesamtes Einkommen berücksichtigt. Wie im Hat ein Kind eigenes Einkommen, so SGB II greifen Freibeträge, die mit Ihrem Brut- mindert das den Kinderzuschlag zu 45 toeinkommen bis zu einer Grenze etwas steigen. Prozent. Jobbt Ihr Kind in unbezahlter Beim Elterngeld haben Sie einen Freibetrag von Ausbildung (z.B. als Schüler*in), hat das 300 € (150 € bei Elterngeld plus). keine Auswirkungen auf den Kinderzu- schlag, wenn Vollständig nicht auf den Kinderzu- • das Kind regelmäßig bis zu 100 € pro schlag angerechnet werden: Kinder Monat verdient ODER /UND geld, Wohngeld, das sächsische Landes- erziehungsgeld, das Bayerische Fami liengeld sowie einige zweckbestimmte Leistungen (z.B. Pflegegeld). 9
BEISPIEL: Anrechnung von Einkommen auf den Kinderzuschlag Bruttoeinkommen: 1.900,00 € Nettoeinkommen: 1.396,00 € Freibeträge: - 100,00 € Grundfreibetrag - 180,00 € Erwerbstätigenfreibetrag (20 % von 100 – 1.000 € Bruttoeinkommen) - 50,00 € Erwerbstätigenfreibetrag (10 % von 1.000 – 1.500 € Bruttoeinkommen) = 330,00 € Freibetrag Zu berücksichtigendes Einkommen: = 1.396,00 € Nettoeinkommen - 330,00 € = 1.066,00 € derzuschlagsanspruch angerech- net werden. Dafür werden zunächst wie im SGB II Freibeträge anhand ihres Bruttoeinkommens ermittelt und von ihrem Nettoeinkommen abgezogen (siehe Tabelle). Das zu berücksichtigende Ein- kommen von Annette in Höhe von 1.066 € übersteigt die individuelle Einkommensgrenze um 32 €, ab der ihr Einkommen auf den Kin- derzuschlag angerechnet wird. Im Annette verdient monatlich 1.900 € brutto, Fall von Annette liegt diese Einkommensgrenze ihr Sohn Finn (5 Jahre) erhält monatlich 177 € bei 1.034 €. Unterhaltsvorschuss. Die Wohnung der Familie kostet 550 Euro. 32 € übersteigendes Einkommen werden deshalb auf den zuvor ermittelten Kinderzu- Zuerst wird der Unterhaltsvorschuss für Finn schlagsanspruch für Finn zu 45 Prozent ange zu 45 Prozent auf den maximal möglichen Kin- rechnet. 45 Prozent von 32 € sind 14,40 €. derzuschlag von 209 € angerechnet. 45 Prozent 129,35 € bisher ermittelter Kinderzuschlagsan- von 177 € Unterhaltsvorschuss sind 79,65 €. spruch abzüglich 14,40 € ergibt am Ende 209 € maximal möglicher Kinderzuschlag ab- einen Anspruch auf Kinderzuschlag von züglich 79,65 € ergeben 129,35 €. . 114,95 €. Außerdem erhält Finn Bildungs- und Teilhabeleistungen (siehe Kapitel 4 zu wei- Im zweiten Schritt prüft die Familienkasse, ob teren Leistungen), sein Kitaplatz ist bundesweit auch Teile von Annettes Einkommen auf den Kin- kostenlos. 10
Wenn Sie oder Ihr Kind Vermögen mitteilen. Dass Ihre Familie nun mehr haben, können Sie trotzdem Kinderzu- eigenes Geld zur Verfügung hat, wird schlag erhalten. Voraussetzung ist, dass erst beim Folgeantrag auf Kinderzu- das übersteigende Vermögen unter dem schlag berücksichtigt. Falls Sie unerwar- monatlichen Anspruch auf Kinderzu- tet weniger verdienen und das Geld auch schlag liegt, der auf Grundlage des Ein- mit dem Kinderzuschlag nicht mehr kommens ermittelt wurde. Das überstei- für den Lebensunterhalt Ihrer Familie gende Vermögen wird im ersten Monat reicht, können Sie zusätzlich ergänzende des Bezugs angerechnet. Beachten Sie SGB II-Leistungen beantragen. diesbezüglich aber auch zeitweilig evtl. geltende Corona-Sonderregelungen, Sie müssen der Familienkasse jedoch dank derer höhere Vermögensfreibe- unbedingt mitteilen, wenn träge beim Kinderzuschlag gelten. • ein Kind oder ein*e neue*r Partner*in aus Ihrem Haushalt aus- bzw. in Ihren 1.5 Was muss ich beachten, wenn Haushalt einzieht ich Kinderzuschlag bekomme? • ein Kind in Ihrer Familie geboren wird. Ihren Antrag auf Kinderzuschlag kön- nen Sie bei der Familienkasse stellen. Lebt Ihr Kind in regelmäßigen Abständen Sie können den Kinderzuschlag dann für einige Tage beim anderen Elternteil, für ein halbes Jahr ab dem Monat der so hat das keine Auswirkungen auf den Antragstellung erhalten. Kinderzuschlag. Der Kinderzuschlag Falls Ihr Einkommen sich verändert, wird nur an Sie als kindergeldberech- müssen Sie der Familienkasse das nicht tigter Elternteil ausgezahlt. Weiterlesen zum Kinderzuschlag: Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit: Merkblatt Kinderzuschlag, Download unter www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder 11
2 Wohngeld – Zuschuss zu den Wohnkosten 2.1 Was ist Wohngeld und Welche Obergrenzen für das Haushalts- wer kann es bekommen? einkommen und die Höhe der Wohn kosten gelten, hängt vom durchschnitt Wohngeld ist ein Zuschuss zu den lichen Mietniveau in Ihrer Gemeinde ab. Wohnkosten. Ob und wie viel Wohngeld Wenn Ihr Kind ein Drittel des Monats Sie erhalten können, hängt davon ab und länger beim anderen Elternteil • wie viele Personen in Ihrem Haus- lebt, können sowohl Sie als auch der halt leben UND andere Elternteil Wohngeld für den • wie hoch das Einkommen aller Per- Wohnbedarf des Kindes bekommen. sonen in Ihrem Haushalt ist UND • wie hoch Ihre Wohnkosten (Miete Wenn Sie und Ihre Kinder Leistungen oder laufende Kosten des Wohnei- nach dem SGB II erhalten, bekommen gentums) sind. Sie in der Regel kein Wohngeld. Wann es Ausnahmen von dieser Regel gibt, können Sie der folgenden Tabelle ent- nehmen: Leistungen nach dem SGB II Wohngeld Sie erhalten SGB II-Leistungen. Die Wohnkosten für Sie und Ihre ✘ Kinder werden übernommen. Sie sind noch in der Ausbildung, erhalten ausschließlich den Alleinerziehendenmehrbedarf nach dem SGB II und keine anderen ✔ Leistungen, bei deren Höhe Wohnkosten berücksichtigt sind. Sie sind in Ausbildung und erhalten SGB II-Leistungen als Darlehen. ✔ Sie möchten keine ergänzenden SGB II-Leistungen beantragen, obwohl ✔ Sie mit dem Wohngeld etwas weniger Geld zur Verfügung haben. 12
Damit die Wohngeldstelle einen An- mögen kann dazu führen, dass Sie kein spruch auf Wohngeld anerkennt, müs- Wohngeld erhalten. s en Sie zusätzlich im Einzelfall ein bes timmtes Mindesteinkommen er- Zum Haushaltseinkommen gehört der reichen. Ihr eigenes Einkommen sollte Teil Ihres Einkommens, auf den Sie Steu- dafür Ihre Lebenshaltungskosten in ern zahlen müssen. Zum Haushaltsein- einem bestimmten Umfang decken. Es kommen gehören aber beispielsweise muss vollständig für die tatsächliche auch Einkünfte aus Minijobs, Unterhalt, Miete inklusive warmer Betriebskos Renten oder Leistungen wie Elterngeld, ten und bei Selbstständigen auch für Unterhaltsvorschuss oder BAföG. Die die freiwillige oder private Renten- und Wohngeldstelle zieht bestimmte Frei- Krankenversicherung reichen. Darüber beträge von Ihrem Einkommen ab, bei- hinaus sollte es rund 80 Prozent des spielsweise 110 € monatlich, falls mindes SGB II-Regelbedarfs aller wohngeldbe- tens ein Kind unter 18 Jahren bei Ihnen rechtigten Haushaltsmitglieder ohne lebt. Nicht zum Einkommen gerechnet Einmal- und Mehrbedarfe decken (siehe werden Kinderzuschlag und Kinder- Kapitel 3 SGB II-Leistungen). Wenn Sie geld. weniger verdienen, müssen Sie der Wohngeldstelle glaubhaft darlegen, wie Für zuschussfähige Wohnkosten gibt es Sie Ihren Lebensunterhalt bestreiten. in den Kreisen und Gemeinden unter- schiedliche Höchstbeträge. Liegen Ihre 2.2 Wie wirken sich Einkommen Wohnkosten über dem zuschussfähigen und Miete aufs Wohngeld aus? Höchstbetrag, so werden sie nur bis zum Höchstbetrag berücksichtigt. Wohnkos Das monatliche Gesamteinkommen ten 2 sind z.B. die Bruttokaltmiete, Un- aller in Ihrem Haushalt lebenden Per termiete (falls Sie selbst zur Untermiete sonen darf eine bestimmte Grenze nicht wohnen) oder die Kosten für das selbst überschreiten. Auch ein größeres Ver- genutzte Wohneigentum. BEISPIEL: Wohngeldberechnung bei einer Miete über den zuschussfähigen Wohnkosten Die Kaltmiete von Thomas und Karoline beträgt 750 €, die mit Wohngeld maximal zuschussfähige Miete in ihrer Gemeinde nur 636 €. Die Wohngeldstelle berechnet das Wohngeld für Thomas und Karoline deshalb anhand einer Miete von 636 €. Falls Thomas und Karoline Teile ihrer Wohnung untervermie- ten, zählt für ihren Wohngeldanspruch nur der Kostenanteil der Räume, die sie selbst bewohnen. Die Mietzahlungen des Untermieters zählen deshalb nicht zum Einkommen. 2 Zur Ermittlung der Wohnkosten werden von der Miete die Heizkosten, evtl. Kosten für Warmwasserbereitung sowie die Garagen- oder Stellplatzmiete abgezogen. Zu den Kosten für selbst genutztes Wohneigentum zählen zum Beispiel Kredit zinsen, Kreditraten, Grundsteuer und pauschal 36 € im Jahr pro Quadratmeter für Instandhaltungs- und Betriebskosten. 13
TIPP! Ob Sie prinzipiell einen Anspruch auf Wohngeld haben, können Sie im Internet mit Hilfe von Wohngeldrechnern ermitteln, zum Beispiel unter www.wohngeldrechner24.de. Die Höhe Ihres Wohngeldes verändert sich in dieser Zeit nur • falls Ihre Wohnkosten oder das Ge- samteinkommen Ihres Haushalts sich um mehr als 15 Prozent verändern ODER • sich die Personenzahl in Ihrem Haus- halt ändert (z.B. durch den Auszug oder die Geburt eines Kindes). Veränderungen sollten Sie der Wohn- geldstelle mitteilen bzw. einen neuen Antrag stellen, falls sich Ihr Wohngeld anspruch erhöht. Ist jemand in Ihrem Der zuschussfähige Höchstbetrag für Haushalt verstorben, ändert sich das die Wohnkosten wird ab 1. Januar 2022 Wohngeld ein Jahr nach dem Sterbe alle zwei Jahre angepasst. monat nicht, sofern Sie in derselben Wohnung bleiben. Zusätzlich zu Ihrem Wohnkostenzu- schuss erhalten Sie einen Zuschuss zu Ihren Heizkosten als Pauschale. Diese beträgt 14,40 Euro im Monat zuzüglich TIPP! Sie sollten Ihren Folge- 3,60 Euro für jedes Kind im Haushalt, antrag auf Wohngeld spä- für das Wohngeld gezahlt wird. Allein- testens zwei Monate vor erziehende mit einem Kind erhalten Ende des Bewilligungszeitraums z.B. insgesamt 18,00 Euro Heizkosten- stellen, damit Sie ohne Unter- pauschale. brechung Wohngeld bekommen können. 2.3 Was muss ich beim Wohngeldantrag beachten? Der Wohngeldantrag wird bei der Wohn- Weiterlesen zum geldbehörde der Stadt-, Gemeinde- Wohngeld: oder Kreisverwaltung gestellt. Wohn- Mehr Informationen fin- geld erhalten Sie ab Beginn des Monats, den Sie auf der Internetseite des in dem Sie den Antrag gestellt haben. Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen In der Regel bekommen Sie Wohngeld www.bmwsb.bund.de für 12 Monate (Bewilligungszeitraum). 14
3 SGB II-Leistungen – Aufstockung des Gehalts 3.1 Welche Ansprüche auf SGB II-Leistungen habe ich? TIPP! Das Jobcenter ist ge- setzlich verpflichtet, Ihnen Wenn Ihr Familieneinkommen nicht Leistungen zu zahlen, falls ausreicht um den Lebenshalt für Ihre Sie im aktuellen Monat Ihr Exis Familie mit Kinderzuschlag und Wohn- tenzminimum nicht aus eigenem geld zu sichern, können Sie stattdessen Einkommen und Vermögen be- ergänzende SGB II-Leistungen vom Job- streiten können. Das gilt auch, center erhalten. Zuvor müssen Sie aber während Ihr Antrag auf andere Ihr eigenes Einkommen für Ihren Lebens- Leistungen läuft oder Sie noch den unterhalt einsetzen und alle anderen Unterhalt für Ihre Kinder einfor- Ihnen zustehenden Leistungen sowie dern. Suchen Sie sich ggf. bei einer etwaige Ansprüche auf Unterhalt aus- Beratungsstelle Unterstützung, um schöpfen. Mit den ergänzenden SGB II- Ihre Ansprüche gegenüber dem Leistungen wird Ihr Familieneinkom- Jobcenter durchzusetzen! men auf das Existenzminimum aufge- stockt. Folgende Regelbedarfe gelten für Einelternfamilien nach dem SGB II Alleinerziehende 449 € Kinder bis zum 6. Geburtstag 285 € Kinder bis zum 14. Geburtstag 311 € Kinder bis zum 18. Geburtstag 376 € Kinder im Haushalt bis zum 25. Geburtstag 360 € 15
Ihnen steht ein Alleinerziehenden- Haushalt lebenden minderjährigen Kin- mehrbedarf zu. Die Höhe richtet sich der. Für jedes weitere Kind erhöht sich nach der Anzahl und dem Alter der im der Mehrbedarf um 12 Prozent. Kinder unter 18 Jahren Prozent vom Regelsatz Mehrbedarf 1 12 53,88 € 2 24 107,76 € 3 36 161,64 € 4 48 215,52 € 5 60 269,40 € Sonderregeln 1 Kind unter 7 Jahren 36 161,64 € 2 Kinder unter 16 Jahren 36 161,64 € Weitere Mehrbedarfe erkennt das Job- übernimmt einen Zuschuss zu Ihren center an bei Versicherungskosten. • Schwangerschaft • Behinderung Falls Sie keine Ersparnisse haben, kön- • kostenaufwändiger Ernährung aus nen Sie vom Jobcenter ein Darlehen für medizinischen Gründen dringende Anschaffungen erhalten, z.B. • Warmwasserbereitung über Durch- für den Ersatz einer kaputten Wasch- lauferhitzer oder Gastherme maschine. Für die Rückzahlung werden • ggf. regelmäßig anfallenden Kosten, ab dem darauf folgenden Monat regel- die nicht anderweitig bezahlt wer- mäßig 10 Prozent von Ihren Regelleis- den können. tungen abgezogen. Zusätzlich werden Ihre Wohn- und Ihr eigenes Einkommen und Vermö- Heizkosten (Kosten der Unterkunft) gen sowie andere Leistungen werden übernommen. Dabei gelten regionale auf Ihren Bedarf nach dem SGB II ange- Obergrenzen. Das Jobcenter sorgt bei rechnet. Insbesondere beim Elterngeld, Bedarf auch für Ihre gesetzliche Kran- bei Erwerbseinkommen und beim Ver- ken- und Pflegeversicherung oder mögen werden bestimmte Freibeträge TIPP! Liegen Ihre Wohnkosten über der örtlichen Obergrenze, so über- nimmt das Jobcenter sie in der Regel nur für ein halbes Jahr in tatsächlicher Höhe. Wenn Sie aktive Suchbemühungen nach einer günstigeren Woh- nung oder einer*m Untermieter*in nachweisen, können Sie ggf. eine längere Übernahme Ihrer vollen Miete erreichen. Dokumentieren Sie Ihre Bemühungen von Anfang an und suchen Sie sich Unterstützung bei einer Beratungsstelle! Bitte beachten Sie vorübergehende Corona-Sonderregelungen, mit denen Ihre tatsächliche Miete ggf. für einen längeren Zeitraum übernommen werden kann. 16
berücksichtigt (siehe 1.3. zum Kinder- 3.2 Was hat noch Einfluss auf zuschlag: Wie viel darf ich verdienen die Höhe meiner Leistungen? und gespart haben?). Bitte beachten Sie bei der Anrechnung von Vermögen Als Alleinerziehende bilden Sie mit vorübergehende Corona-Sonderrege- ihren Kindern unter 25 Jahren in der lungen! Regel eine Bedarfsgemeinschaft3 . Ihr Anspruch auf SGB II-Leistungen wird dann in einer gemeinsamen Berech- nung ermittelt. TIPP! Kann ein Kind sein Existenzminimum inklusive seines Wohnkos tenanteils aus eigenem Einkommen sichern, z.B. aus Unterhalt/Unter- haltsvorschuss und Kindergeld oder eigener Erwerbstätigkeit, so gehört es nicht mehr zu Ihrer Bedarfsgemeinschaft. Bis auf das Kindergeld darf sein Einkommen nicht auf Ihre Leistungen angerechnet werden. Rechnet das Jobcen- ter das Kind trotzdem Ihrer Bedarfsgemeinschaft zu? Legen Sie schnellstmöglich Widerspruch ein und suchen Sie sich Unterstützung bei einer Beratungsstelle! TIPP! Falls das Jobcenter nicht Ihre vollständigen Wohnkosten dauerhaft als angemessen anerkennt, kann sich die Beantragung von Kinderwohngeld für Sie lohnen. Sie können auch ausschließlich für ein Kind Wohngeld be ziehen, sofern dessen Existenzminimum durch eigenes Einkommen, z.B. Unterhalt oder Unterhaltsvorschuss, Kindergeld und das Kinderwohngeld gedeckt wird. Das Kind verlässt dann Ihre Bedarfsgemeinschaft. Für die verbleibende, kleinere Bedarfsgemeinschaft werden ggf. höhere Wohnkosten anerkannt. So haben Sie unter dem Strich mehr Geld für Ihr Kind zur Verfügung. BEISPIEL: Vorteile von Kinderwohngeld Die Wohnung von Annette und Finn kostet 550 €. Das Jobcenter übernimmt nur 450 €, die es als angemessen betrachtet. Wenn Finn dank des Kinder- wohngeldes aus der Bedarfsgemeinschaft mit Annette fällt, ist Annette eine Einpersonen-Bedarfsgemeinschaft mit einer Angemessenheitsgrenze für die Wohnkosten bei 320 €. Ihr Wohnkostenanteil von 275 € wird nun vollständig vom Jobcenter anerkannt, Annette und Finn haben mehr Geld zur Verfügung. 3 Voraussetzung ist, dass ein Kind im Haushalt noch keine eigenen Kinder hat und nicht verheiratet ist. 17
Lebt Ihr Kind regelmäßig auch beim Achtung! Auch wenn Ihnen jede Arbeit zumutbar anderen Elternteil, der ebenfalls SGB II- ist, für die Sie die Minimalanforderungen erfüllen – Leistungen bezieht, bilden Sie mit die Erziehung eines Kindes darf durch die Arbeit nicht Ihrem Kind für die Anwesenheitstage bei gefährdet sein. Das ist dann der Fall, wenn Sie keine Ihnen eine temporäre Bedarfsgemein geeignete und bedarfsgerechte Kindertagesbetreuung schaft. Sie erhalten Regelleistungen haben. Als Alleinerziehende sind Sie nicht verpflichtet und ggf. Mehrbedarfe für das Kind nur eine Arbeit aufzunehmen, wenn Ihr Kind jünger drei während seiner Anwesenheitstage. Als Jahre alt ist und nicht in eine Kindertagesbetreuung Anwesenheitstag bei Ihnen gilt jeder geht. Auch kann „ein sonstiger wichtiger Grund“ ge- Tag, an dem das Kind in Ihrem Haushalt gen die Aufnahme einer Arbeit sprechen, wie zum aufwacht oder an dem es sich gar nicht Beispiel die Beendigung einer Ausbildung. bei den Eltern aufhält, z. B. wegen eines Besuchs bei den Großeltern oder einer 3.4 Was muss ich beim Antrag auf Klassenfahrt. Ihnen steht weiterhin der SGB II-Leistungen beachten? volle Alleinerziehendenmehrbedarf zu. SGB II-Leistungen erhalten Sie in der Re- Achtung! Lebt das Kind 13 Tage im Monat und län- gel für ein Jahr (Bewilligungszeitraum), ger beim anderen Elternteil, geht das Jobcenter von dann müssen Sie einen neuen Antrag einem Wechselmodell aus. In diesem Fall werden stellen. Falls Ihr Einkommen schwankt Ihnen der Regelbedarf, ggf. Mehrbedarfe für das oder Sie mit einem Kind eine temporäre Kind und der Alleinerziehendenmehrbedarf nur zur Bedarfsgemeinschaft bilden, werden Hälfte gezahlt. Das ist auch der Fall, wenn der Ihnen die SGB II-Leistungen nur vorläu- andere Elternteil keine SGB II-Leistungen bezieht. fig für sechs Monate bewilligt. Hat das Jobcenter Ihnen vorläufig mehr 3.3 Welche Pflichten oder weniger Geld bewilligt, als Ihnen habe ich im SGB II-Bezug? nach Ende des Bewilligungszeitraums zu- Wenn Sie SGB II-Leistungen beziehen, ver- stehen würde, erhalten Sie einen neuen pflichten Sie sich gegenüber dem Jobcenter Bescheid und ggf. eine Nachzahlung. • sich jederzeit bei Aufforderung beim Die abschließende Entscheidung einer Jobcenter zu melden vorläufigen Bewilligung und ggf. eine • alle Möglichkeiten auszuschöpfen, um Nachzahlung können Sie auch selbst keine ergänzenden Leistungen mehr noch innerhalb eines Jahres beantragen. beziehen zu müssen, z.B. durch aktive Arbeitssuche oder Bewerbung auf vom Jede Änderung Ihrer persönlichen Verhält- Jobcenter angebotene Stellen. nisse müssen Sie schnellstmöglich dem Jobcenter mitteilen. Das ist z. B. der Fall, Solange Sie Ihren Pflichten nicht nach- wenn Sie mehr oder weniger verdienen, kommen, droht Ihnen eine vorüberge- ein Kind auszieht oder Sie mit einer*m hende Kürzung Ihrer Regelleistungen. neuen Partner*in zusammenziehen. Weiterlesen zu den SGB II-Leistungen: Bundesagentur für Arbeit: Merkblatt SGB II. Arbeitslosengeld II / Sozialgeld. Grundsicherung für Arbeitsuchende, Download unter www.arbeitsagen- tur.de/arbeitslosengeld-2 / finanziell-absichern 18
4 Weitere Leistungen 4.1 Weitere Leistungen für Familien mit kleinen Einkommen Wenn Sie Kinderzuschlag, Wohngeld tere Leistungen und Vergünstigungen. oder SGB II-Leistungen erhalten, haben Welche das sind, können Sie der Grafik Sie und Ihre Kinder Anspruch auf wei- auf der folgenden Seite entnehmen. 19
Weitere Ansprüche bei Kinderzuschlag, Wohngeld und SGB II-Leistungen Kinderzuschlag Wohngeld Bildungs- und Teilhabeleistungen (BuT) Einmalige Leistungen nach dem SGB II Wo? Jobcenter (SGB II), Kommune (bei Kinderzuschlag, Wohngeld) Wo? Jobcenter Antrag? Zusammen mit den SGB II-Leistungen Antrag? Immer im Voraus Achtung! Lernförderung extra im Voraus bean- tragen, bei Wohngeld und Kinderzuschlag extra Sach- oder pauschale Antrag Geldleistungen für: • Erstausstattung einer Bis Dezember 2023 muss die Lernförderung im Wohnung mit Möbeln Rahmen des Aktionsprogramms „Aufholen nach und Hausrat Corona“ vorübergehend nicht extra beantragt • Erstausstattung bei werden. Schwangerschaft und Geburt eines Kindes Für Kinder, die eine allgemein- oder berufs • Kauf und Reparatur bildende Schule besuchen und die keine von orthopädischen Ausbildungsvergütung erhalten: Schuhen • Schulbedarfspaket (156 €/ Schuljahr, jährliche • Miete/Reparatur von Erhöhung) therapeutischen Geräten Geldleistungen, Gutscheine oder direkte Abrechnung mit dem Anbieter für: • Kosten für Schul- und Kitaausflüge/ Klassenfahrten • Fahrtkosten zur nächsten Schule des gewählten Bildungsgangs/Ganztagsschule • Lernförderung bei nicht ausreichenden Schulleistungen, unabhängig von einer TIPP! Behalten Sie Versetzungsgefährdung eine eigene Kopie • Kosten für gemeinschaftliche Mittagsver aller Antragsunter- pflegung in Schule, Hort, Kindertagesstätte oder Kindertagespflege lagen zurück und lassen Sie sich den Eingang Ihres Für Kinder bis 18 Jahre: Antrags bei der Behörde • Zuschuss von 15 € monatlich für den Sport- bestätigen, z.B. durch Post- verein, den Musikunterricht, die Teilnahme an sendung per Einschreiben Freizeiten o.ä.; Erstattung weiterer damit oder eine Eingangsbestä- verbundener Kosten, die nicht selbst bezahlt tigung nach persönlicher werden können Abgabe. 20
SGB II-Leistungen TIPP! Wo Bezieher*innen von Kinderzuschlag und Wohn- geld den Antrag auf Bil- dungs- und Teilhabeleistungen Befreiung vom Kostenbeitrag stellen können, erfahren Sie auf der für die Kindertagesbetreuung Internetseite des Bundesminis- teriums für Arbeit und Soziales: Wo? Jugendamt www.bmas.de in Arbeit/Grund- sicherung/Arbeitslosengeld II/Bil- dungspaket/Anlaufstellen. Rundfunkgebührenbefreiung TIPP! Für die Übernahme der Wo? Beitragsservice von ARD und ZDF Kosten für Klassenfahrten www.rundfunkbeitrag.de/buergerinnen_ und Schulausflüge besteht und_buerger auch eine direkte Antragsmög- auch für Empfänger*innen von BAföG lichkeit für die Schule. Fragen Sie oder Berufsbildungsbeihilfe (BAB) und in der Schule Ihres Kindes nach. Personen mit einer vergleichbaren finanziellen Situation (Härtefall) Sie beziehen SGB-Leistungen und in Ihrem Weiterlesen zum Bildungs- Bundesland sind trotzdem Eigenanteile und Teilhabepaket: oder Leihgebühren für Schulbücher vor- Mehr Informationen finden gesehen?. Dann haben Sie Anspruch auf Sie auf der Internetseite des Bun- Erstattung der dafür anfallenden Kosten desministeriums für Arbeit und durch das Jobcenter. Sie brauchen einen Soziales unter www.bmas.de in Nachweis der Schule über die anzuschaf- in Arbeit/Grundsicherung/Arbeitslo- fenden Bücher oder Arbeitshefte und eine sengeld II/Bildungspaket/Leistungen Quittung über Ihre Auslagen. Achtung! Bildungs- und Teilhabeleistungen, Leistungen für den Kauf von Schul- büchern oder einmalige Leistungen nach dem SGB II erhalten Sie auch, falls Sie diese aus eigenem Einkommen und Vermögen nicht selbst bestreiten können. Das gilt auch, falls Sie Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen. 21
4.2 Andere Leistungen speziell für Einelternfamilien Als Alleinerziehende können Sie in die Wenn Sie für ein Kind keinen Unter- Steuerklasse II eingestuft werden, deren halt vom anderen Elternteil oder eine Tarif schon im laufenden Jahr einen Halbwaisenrente bekommen, können Entlastungsbetrag enthält. Für Allein- Sie Unterhaltsvorschuss erhalten. Der erziehende mit einem Kind beträgt der Unterhaltsvorschuss ist eine Vorleistung Entlastungsbetrag 4.008 € im Jahr. Für ausbleibender Unterhaltszahlungen. jedes weitere Kind erhöht er sich auf Zusammen mit dem Kindergeld soll er Antrag um 240 €, z.B. bei drei Kindern ermöglichen, dass für Ihr Kind monat- auf 4.728 €. l ich ein Betrag in Höhe des Mindestun- terhalts zur Verfügung steht. Geringe- Sie haben Anspruch auf die Steuer rer Unterhalt oder Halbwaisenbezüge klasse II, wenn: werden entsprechend aufgestockt. In • Sie ohne eine weitere erwachsene 2022 beträgt der Unterhaltsvorschuss Person und mit mindestens einem • für Kinder von 0 bis 5 Jahren bis zu Kind in einem Haushalt wohnen 177 € UND • für Kinder von 6 bis 11 Jahren bis zu • Sie für das Kind auch Kindergeld 236 € bekommen. • für Kinder von 12 bis 17 Jahren bis zu 314 €. Um aus einer anderen Steuerklasse in die Steuerklasse II zu wechseln, müs- Eigene Einkünfte des Kindes, z.B. aus sen Sie beim Finanzamt einen Antrag einer Ausbildungsvergütung, werden auf Lohnsteuerermäßigung stellen. Der teilweise angerechnet. Erhöhungsbetrag für mehr als ein Kind muss gesondert beantragt werden. Anspruch auf Unterhaltsvorschuss hat Ihr Kind bis zum 18. Geburtstag, wenn • Sie dauerhaft vom anderen Elternteil getrennt leben UND • das Kind mindestens zu zwei Drit- teln der Zeit (inklusive der Ferien) in Ihrem Haushalt betreut wird UND • das Kind dank des Unterhaltsvor- schuss nicht auf SGB II-Leistungen angewiesen ist (nur bei Kindern ab 12 Jahren!) ODER Sie ein eigenes Einkommen von min- destens 600 € brutto haben (nur bei Kindern ab 12 Jahren!). Den Antrag auf Unterhaltsvorschuss können Sie beim Jugendamt stellen. Dafür müssen Sie nachweisen, dass Sie schon alles Zumutbare unternommen haben, um Unterhalt vom anderen 22
Elternteil zu erhalten. Das Jugendamt ist gaben zum anderen Elternteil machen, verpflichtet, die vorgestreckten Unter sofern Ihnen der andere Elternteil be- haltsleistungen wieder einzutreiben. Sie kannt ist und dem keine schwerwiegen- müssen deshalb bei Antragstellung An- den Gründe entgegen stehen. Weiterlesen zum Unterhaltsvorschuss: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Der Unter- haltsvorschuss. Eine Hilfe für Alleinerziehende und ihre Kinder, Download unter: www.bmfsfj.de/bmfsfj/service/publikationen Verband alleinerziehender Mütter und Väter Bundesverband e.V.: Der Unterhalts- vorschuss, Download unter www.vamv.de TIPP! Wenn Sie unsicher sind, ob die Entscheidung einer Behörde richtig ist, zögern Sie nicht Widerspruch gegen den betreffenden Bescheid einzulegen und sich Unterstützung durch eine Beratungsstelle zu suchen! Falls wenig Zeit ist: Reichen Sie Ihren Widerspruch zunächst ohne Begründung innerhalb der im Rechtsbehelf angegebenen Frist ein. Unterstützung durch professionelle Beratung bieten die meisten Landesverbände des VAMV an. Adressen und Telefonnummern finden Sie unter www.vamv.de/ vamv/landesverbaende Weiterlesen zu Familienleistungen und nützlichen Informationen für Alleinerziehende: Familienportal des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: www.familienportal.de Verband alleinerziehender Mütter und Väter Bundesverband e.V.: Alleiner- ziehend. Tipps und Informationen, Download und Bestellung der aktuellen Aus- gabe unter: www.bundesregierung.de/breg-de/service/publikationen 23
Der Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV) vertritt seit 1967 die Interessen der heute 2,6 Millionen Alleinerziehenden. Der VAMV fordert die Anerkennung von Einelternfamilien als gleichberechtigte Lebensform und entsprechende gesellschaftliche Rahmenbedingungen. Er tritt für eine verant- wortungsvolle gemeinsame Elternschaft auch nach Trennung und Scheidung ein. Verband alleinerziehender Mütter und Väter, Bundesverband e. V. (VAMV) Hasenheide 70 10967 Berlin Telefon: (030) 69 59 78 6 Fax: (030) 69 59 78 77 E-Mail: kontakt@vamv.de Internet: www.vamv.de www.twitter.com/VAMV_BV www.facebook.com/VAMV.Bundesverband www.instagram.com/vamv.bund.alleinerziehende 24
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