Wettbewerb mit Gewinnspiel "Woche des Sehens in Corona-Zeiten - Ideen von Veranstaltern für Veranstalter"
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
Wettbewerb mit Gewinnspiel Auch in diesem so ungewöhnlichen Jahr möchten wir die „Woche des Sehens in Woche des Sehens zu einer bunten und vielfältigen Kampagnenwoche machen – trotz Corona, gemeinsam mit Corona-Zeiten – Ihnen! Ideen von Veranstaltern Teilen Sie Ihre Aktionsideen und motivieren Sie damit andere Menschen. für Veranstalter“ • Schildern Sie uns Ihre Ideen für spannende Veranstaltungen in Räumen – mit Corona- Abstandsregeln. • Beschreiben Sie uns Ihre Vorschläge für Mitmach- Aktionen im Freien. • Führen Sie uns in mögliche virtuelle Begegnungen im Rahmen der Woche des Sehens. Die „Top 10“ der eingereichten Ideen veröffentlichen wir ab August in einer Online-Broschüre auf unserer Webseite. Unter den Einsenderinnen und Einsendern der Top-10- Ideen verlosen wir zudem drei attraktive Preise:
Und so geht’s: Was ist wichtig für Ihre Aktionsideen? Auswahl und Jury • Aktionen, die vor Ort (im Sinne von „nicht-virtuell“) In der letzten Juliwoche wird eine Jury gemeinsam stattfinden, sollten unter Beachtung der derzeit gültigen entscheiden, welche Ideen unter die Top 10 kommen und Maßnahmen zum Gesundheitsschutz (Mindestabstand, in der Broschüre „Woche des Sehens in Corona-Zeiten – Maskenpflicht …) durchführbar sein. Ideen von Veranstaltern für Veranstalter“ veröffentlicht werden. • Durchführungszeitraum ist die Woche des Sehens (8.-15. Oktober 2020) Die Jury besteht aus Vertreterinnen und Vertretern der Partner der Woche des Sehens. • Die Aktion soll inklusiv sein. Das heißt, sie soll Menschen mit und ohne Behinderung gleichermaßen offenstehen. Bei Zustimmung der Einsenderin oder des Einsenders erfolgt die Veröffentlichung gerne auch mit Nennung des • Sie können Ihre Ideen auch dann einreichen, wenn Sie Namens, des Ortes und/oder der Organisation. keine eigene Aktion durchführen. Unter den Einreichenden der Top 10-Ideen verlosen wir die drei Preise. Wie Sie Ihre Ideen einreichen: Die Teilnahmebedingungen finden Sie auf den nächsten Ideen-Wettbewerb! Schicken Sie uns eine Mail mit Angabe Ihres Vornamens und Namens und der Schilderung von bis zu drei Ideen. Seiten und online auf unserer Webseite. Am einfachsten ist es, wenn Sie unser Teilnahme-Formular zum Download nutzen und es bis 22. Juli 2020 ausgefüllt per„Von Veranstaltern Mail zusenden für Veranstalter – an info@woche-des-sehens.de. neue Ideen für neue Aktionen“ Wir freuen uns Gerne können Sie dabei auch Zeichnungen oder Bildmaterial zur Veranschaulichung beifügen. auf Ihre Ideen! (Bitte beachten Sie, dass wir in der geplanten Broschüre 22. Juli 2020 nur Bilder veröffentlichen, für die alle Bildrechte geklärt sind, siehe Teilnahmebedingungen.)
Teilnahmebedingungen Die Teilnahme am Ideenwettbewerb „Woche des Sehens in § 3 Ausschluss vom Ideenwettbewerb Corona-Zeiten – Ideen von Veranstaltern für Veranstalter“ der Woche des Sehens auf (1) Bei einem Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen www.woche-des-sehens.de/ideenwettbewerb und dessen behält sich die „Woche des Sehens“ das Recht vor, Personen Durchführung richtet sich nach den folgenden Bestimmungen. Die vom Ideenwettbewerb auszuschließen. Teilnahme kann ausschließlich per Mail erfolgen. (2) Ausgeschlossen werden auch Personen, die sich durch Manipulation Vorteile verschaffen. Gegebenenfalls können wir in § 1 Ideenwettbewerb diesen Fällen auch nachträglich Gewinne aberkennen und zurückfordern. Gehört die eingereichte Idee zu den (1) Der Ideenwettbewerb wird von der „Woche des Sehens“ ausgewählten Top 10-Ideen, wird sie aus der Broschüre entfernt durchgeführt und richtet sich an Privatleute, Unternehmen, und eine andere rückt nach. Organisationen, Kultureinrichtungen und Verbände. (3) Ausgeschlossen wird auch, wer unwahre Angaben zur Person (2) Teilnehmerinnen und Teilnehmer nehmen am und zu Bildern macht. Ideenwettbewerb teil, indem sie in einer Mail an info@woche-des- sehens.de ihre Idee schildern und ihren Vornamen, Namen und (4) Personen, die ihren Wohnsitz nicht in der Bundesrepublik ihre E-Mail-Adresse angeben. Sie können dabei das Formular Deutschland haben, können an dem Ideenwettbewerb nicht nutzen, das unter www.woche-des-sehens.de/ideenwettbewerb teilnehmen. zum Download bereitsteht. Einsendeschluss für die Teilnahme ist der 22. Juli 2020. § 4 Durchführung und Abwicklung Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer sind für die Richtigkeit insbesondere ihrer E-Mailadresse selbst verantwortlich. Zur (1) Jede Person/ Organisation darf drei Aktionsideen einreichen. Überprüfung der Fristwahrung dient der elektronisch protokollierte Jede Idee muss über die Mailadresse info@woche-des-sehens.de Ideen-Wettbewerb! Maileingang auf info@woche-des-sehens.de. eingereicht werden. Dabei können Teilnehmerinnen und Teilnehmer das Formular nutzen, das auf www.woche-des- sehens.de/ideenwettbewerb zum Download bereitsteht. Sie § 2 Teilnehmerinnen und Teilnehmer müssen dabei Vorname, Name und E-Mail-Adresse angeben und diese Teilnahmebedingungen lesen und akzeptieren. (1) Teilnahmeberechtigt sind alle Privatleute, Unternehmen, „Von Veranstaltern für Veranstalter – Organisationen, Kultureinrichtungen und Verbände. (2) Wenn Sie Bilder einreichen, geben Sie bitte die Fotografin neue Ideen für neue Aktionen“ Ausgeschlossen sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der oder den Fotografen, bzw. die Bildquelle mit an sowie eine kurze Geschäftsstellen auf Bundesebene der Partner der Woche des Bildbeschreibung und das Aufnahmedatum. Die Bilder werden in Sehens. einer speziellen Datenbank der „Woche des Sehens“ gespeichert. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer erklären sich mit der (2) Zur Teilnahme am Ideenwettbewerb ist es unbedingt Nutzung und Speicherung ihrer Daten allein zu Zwecken dieses erforderlich, dass sämtliche Angaben zur Person und ggf. zu Ideenwettbewerbs einverstanden. Bildern der Wahrheit entsprechen. Andererseits kann ein Ausschluss gemäß § 3 (3) erfolgen.
Teilnahmebedingungen (3) Eine Jury, bestehend aus Vertreterinnen und Vertretern der Sollten dennoch Dritte Ansprüche wegen Verletzung ihrer Rechte Partner der „Woche des Sehens“, wählt unter den eingereichten geltend machen, so stellt der/die Teilnehmerin die Veranstalter Ideen zehn Ideen aus. Diese werden ab Anfang August 2020 der von allen Ansprüchen frei. Am Computer bearbeitete Fotos dürfen breiten Öffentlichkeit in der Broschüre „Woche des Sehens in keine Bildteile aus Zeitschriften, Büchern, gekauften CDs usw. Corona-Zeiten – Ideen von Veranstaltern für Veranstalter“ auf der enthalten. oben genannten Homepage sowie auf www.facebook.com/WochedesSehens veröffentlicht. § 6 Vorzeitige Beendigung des Ideenwettbewerbs Die Auswahl erfolgt unabhängig davon, ob die Teilnehmerin oder der Teilnehmer eine Veranstaltung bei der Woche des Sehens Die „Woche des Sehens“ behält sich vor, den Ideenwettbewerb zu anmeldet. jedem Zeitpunkt ohne Vorankündigung und ohne Angabe von Unter den Ideengeberinnen und -gebern dieser zehn Aktionsideen Gründen abzubrechen oder zu beenden. Von dieser Möglichkeit losen wir drei Gewinnerinnen bzw. Gewinner aus. Wer mehrere machen wir insbesondere dann Gebrauch, wenn wir aus Ideen eingereicht hat, kann dennoch nur maximal einen Preis technischen oder rechtlichen Gründen eine ordnungsgemäße gewinnen. Durchführung des Wettbewerbs nicht gewährleisten können. Ein Anspruch auf Veröffentlichung besteht nicht. Sofern eine derartige Beendigung durch das Verhalten eines Teilnehmers oder einer Teilnehmerin verursacht wird, kann die (4) Eingereichte und nicht veröffentlichte Bilder löschen wir sofort „Woche des Sehens“ von dieser Person Ersatz für den nach Abschluss des Wettbewerbs und der Nachberichterstattung. entstandenen Schaden verlangen. (5) Die Gewinner benachrichtigen wir per E-Mail. Vorname, Name und Ort/ Organisation der Einreichenden veröffentlichen wir in der § 7 Haftung Broschüre nur bei ausdrücklicher Zustimmung der Teilnehmerin oder des Teilnehmers. Die „Woche des Sehens“ übernimmt keine Haftung für den Verlust von oder eventuelle Beschädigungen an eingereichten Bildern. Ideen-Wettbewerb! (6) Drei Ideengeberinnen oder –geber, die wie oben beschrieben ausgelost wurden, erhalten Preise. Diese schicken wir per Post zu, wofür wir dann ggf. noch die Postadresse benötigen. § 8 Rechtseinräumung (1) Jede Teilnehmerin und jeder Teilnehmer räumt der „Woche „Von Veranstaltern für Veranstalter – § 5 Urheberrechte des Sehens“ die räumlich, zeitlich und inhaltlich unbeschränkten, nicht ausschließlichen Nutzungsrechte einschließlich dem Recht Der/die neue Ideen Teilnehmer/in für neue versichert, dass er Aktionen“ oder sie über alle Rechte zur Bearbeitung der eingesandten Bildern für den Wettbewerb an eingereichten Bildern verfügt, die uneingeschränkten sowie zur Berichterstattung darüber ein (unabhängig davon in Verwertungsrechte aller Bildteile hat, dass das Bild frei von welchen Medien, also u. a. Print, Online und Social Media Portale Rechten Dritter ist sowie bei der Darstellung von Personen keine wie z.B. Facebook). Darüber hinaus räumt jeder Teilnehmende der Persönlichkeitsrechte verletzt werden. „Woche des Sehens“ die entsprechenden Rechte ein, das Bild für ihre Online-Portale und alle weiteren Kommunikationsmaterialien
Teilnahmebedingungen zu nutzen und bereitzustellen. Bei Personen unter 18 Jahren gilt Die Partner der Woche des Sehens das Einverständnis des Erziehungsberechtigten. (2) Es besteht keine Prüfungspflicht der „Woche des Sehens“ für Getragen wird die Woche des Sehens von der die Beiträge und Verantwortlichkeit der Nutzerinnen und Nutzer Christoffel-Blindenmission (CBM), dem Deutschen für die von ihr/ihm gelieferten Inhalte. Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV), dem Berufsverband der Augenärzte Deutschlands (BVA), § 9 Inhalte dem Deutschen Komitee zur Verhütung von Blindheit (DKVB), der Deutschen Ophthalmologischen (1) Im Rahmen des Ideenwettbewerbs eingereichte Bilder dürfen Gesellschaft (DOG), dem Deutschen Verein der Blinden nicht als obszön, beleidigend, diffamierend, ethisch anstößig, und Sehbehinderten in Studium und Beruf (DVBS) gewaltverherrlichend, pornografisch, belästigend, für Minderjährige ungeeignet, rassistisch, volksverhetzend, sowie der PRO RETINA Deutschland. Unterstützt wird ausländerfeindlich, rechtsradikal und/oder als sonst verwerflich sie zudem von Aktion Mensch und ZEISS. anzusehen sein. Der Upload entsprechender Bilder zieht den Ausschluss vom Fotowettbewerb gemäß § 3 dieser Teilnahmebedingungen nach sich. (2) Die „Woche des Sehens“ behält sich vor, hochgeladene Bilder vor oder nach der Veröffentlichung ohne Angabe von Gründen zu löschen. § 10 Datenschutz Ideen-Wettbewerb! Um am Ideenwettbewerb teilnehmen zu können, ist es erforderlich, die Teilnahme per Mail an info@woche-des-sehens.de inklusive der Angabe von Vorname, Name und E-Mailadresse Woche des Sehens c/o Christoffel-Blindenmission Deutschland e.V. mitzuteilen und diese Teilnahmebedingungen zu akzeptieren. Es Stubenwald-Allee 5 „Von Veranstaltern für Veranstalter – steht den Teilnehmerinnen und Teilnehmern jederzeit frei, per Widerruf per E-Mail an info@woche-des-sehens.de die Einwilligung 64625 Bensheim neue Ideen für neue Aktionen“ in die Speicherung aufzuheben und somit von der Teilnahme zurückzutreten. Tel.: (06251) 131-284 E-Mail: info@woche-des-sehens.de § 11 Rechtsmittel Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. www.woche-des-sehens.de
Sie können auch lesen