Wettbewerb mit Gewinnspiel "Woche des Sehens in Corona-Zeiten - Ideen von Veranstaltern für Veranstalter"

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Wettbewerb mit Gewinnspiel "Woche des Sehens in Corona-Zeiten - Ideen von Veranstaltern für Veranstalter"
Wettbewerb mit Gewinnspiel

                             Auch in diesem so ungewöhnlichen Jahr möchten wir die
„Woche des Sehens in         Woche des Sehens zu einer bunten und vielfältigen
                             Kampagnenwoche machen – trotz Corona, gemeinsam mit

Corona-Zeiten –              Ihnen!

Ideen von Veranstaltern
                             Teilen Sie Ihre Aktionsideen und motivieren Sie damit
                             andere Menschen.

für Veranstalter“            • Schildern Sie uns Ihre Ideen für spannende
                               Veranstaltungen in Räumen – mit Corona-
                               Abstandsregeln.
                             • Beschreiben Sie uns Ihre Vorschläge für Mitmach-
                               Aktionen im Freien.
                             • Führen Sie uns in mögliche virtuelle Begegnungen im
                               Rahmen der Woche des Sehens.

                             Die „Top 10“ der eingereichten Ideen veröffentlichen
                             wir ab August in einer Online-Broschüre auf unserer
                             Webseite.

                             Unter den Einsenderinnen und Einsendern der Top-10-
                             Ideen verlosen wir zudem drei attraktive Preise:
Wettbewerb mit Gewinnspiel "Woche des Sehens in Corona-Zeiten - Ideen von Veranstaltern für Veranstalter"
Und so geht’s:

Was ist wichtig für Ihre Aktionsideen?                          Auswahl und Jury

• Aktionen, die vor Ort (im Sinne von „nicht-virtuell“)         In der letzten Juliwoche wird eine Jury gemeinsam
  stattfinden, sollten unter Beachtung der derzeit gültigen     entscheiden, welche Ideen unter die Top 10 kommen und
  Maßnahmen zum Gesundheitsschutz (Mindestabstand,              in der Broschüre „Woche des Sehens in Corona-Zeiten –
  Maskenpflicht …) durchführbar sein.                           Ideen von Veranstaltern für Veranstalter“ veröffentlicht
                                                                werden.
• Durchführungszeitraum ist die Woche des Sehens
  (8.-15. Oktober 2020)                                         Die Jury besteht aus Vertreterinnen und Vertretern der
                                                                Partner der Woche des Sehens.
• Die Aktion soll inklusiv sein. Das heißt, sie soll Menschen
  mit und ohne Behinderung gleichermaßen offenstehen.           Bei Zustimmung der Einsenderin oder des Einsenders
                                                                erfolgt die Veröffentlichung gerne auch mit Nennung des
• Sie können Ihre Ideen auch dann einreichen, wenn Sie
                                                                Namens, des Ortes und/oder der Organisation.
  keine eigene Aktion durchführen.
                                                                Unter den Einreichenden der Top 10-Ideen verlosen wir die
                                                                drei Preise.

Wie Sie Ihre Ideen einreichen:                                                                Die Teilnahmebedingungen
                                                                                              finden Sie auf den nächsten
 Ideen-Wettbewerb!
Schicken Sie uns eine Mail mit Angabe Ihres Vornamens
und Namens und der Schilderung von bis zu drei Ideen.
                                                                                              Seiten und online auf
                                                                                              unserer Webseite.
Am einfachsten ist es, wenn Sie unser Teilnahme-Formular
zum Download nutzen und es bis 22. Juli 2020 ausgefüllt
per„Von    Veranstaltern
    Mail zusenden              für Veranstalter –
                  an info@woche-des-sehens.de.
       neue Ideen für neue Aktionen“                                                                Wir freuen uns
Gerne können Sie dabei auch Zeichnungen oder
Bildmaterial zur Veranschaulichung beifügen.                                                        auf Ihre Ideen!
(Bitte beachten Sie, dass wir in der geplanten Broschüre                                      22. Juli 2020
nur Bilder veröffentlichen, für die alle Bildrechte geklärt
sind, siehe Teilnahmebedingungen.)
Teilnahmebedingungen

Die Teilnahme am Ideenwettbewerb „Woche des Sehens in                § 3 Ausschluss vom Ideenwettbewerb
Corona-Zeiten – Ideen von Veranstaltern für Veranstalter“ der
Woche des Sehens auf                                                  (1) Bei einem Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen
www.woche-des-sehens.de/ideenwettbewerb und dessen                   behält sich die „Woche des Sehens“ das Recht vor, Personen
Durchführung richtet sich nach den folgenden Bestimmungen. Die       vom Ideenwettbewerb auszuschließen.
Teilnahme kann ausschließlich per Mail erfolgen.
                                                                      (2) Ausgeschlossen werden auch Personen, die sich durch
                                                                     Manipulation Vorteile verschaffen. Gegebenenfalls können wir in
§ 1 Ideenwettbewerb
                                                                     diesen Fällen auch nachträglich Gewinne aberkennen und
                                                                     zurückfordern. Gehört die eingereichte Idee zu den
 (1) Der Ideenwettbewerb wird von der „Woche des Sehens“
                                                                     ausgewählten Top 10-Ideen, wird sie aus der Broschüre entfernt
durchgeführt und richtet sich an Privatleute, Unternehmen,
                                                                     und eine andere rückt nach.
Organisationen, Kultureinrichtungen und Verbände.
                                                                      (3) Ausgeschlossen wird auch, wer unwahre Angaben zur Person
 (2) Teilnehmerinnen und Teilnehmer nehmen am
                                                                     und zu Bildern macht.
Ideenwettbewerb teil, indem sie in einer Mail an info@woche-des-
sehens.de ihre Idee schildern und ihren Vornamen, Namen und           (4) Personen, die ihren Wohnsitz nicht in der Bundesrepublik
ihre E-Mail-Adresse angeben. Sie können dabei das Formular           Deutschland haben, können an dem Ideenwettbewerb nicht
nutzen, das unter www.woche-des-sehens.de/ideenwettbewerb            teilnehmen.
zum Download bereitsteht. Einsendeschluss für die Teilnahme ist
der 22. Juli 2020.
                                                                     § 4 Durchführung und Abwicklung
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer sind für die Richtigkeit
insbesondere ihrer E-Mailadresse selbst verantwortlich. Zur           (1) Jede Person/ Organisation darf drei Aktionsideen einreichen.
Überprüfung der Fristwahrung dient der elektronisch protokollierte   Jede Idee muss über die Mailadresse info@woche-des-sehens.de

 Ideen-Wettbewerb!
Maileingang auf info@woche-des-sehens.de.                            eingereicht werden. Dabei können Teilnehmerinnen und
                                                                     Teilnehmer das Formular nutzen, das auf www.woche-des-
                                                                     sehens.de/ideenwettbewerb zum Download bereitsteht. Sie
§ 2 Teilnehmerinnen und Teilnehmer
                                                                     müssen dabei Vorname, Name und E-Mail-Adresse angeben und
                                                                     diese Teilnahmebedingungen lesen und akzeptieren.
 (1) Teilnahmeberechtigt sind alle Privatleute, Unternehmen,
   „Von Veranstaltern für Veranstalter –
Organisationen, Kultureinrichtungen und Verbände.                     (2) Wenn Sie Bilder einreichen, geben Sie bitte die Fotografin
      neue Ideen für neue Aktionen“
Ausgeschlossen sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der         oder den Fotografen, bzw. die Bildquelle mit an sowie eine kurze
Geschäftsstellen auf Bundesebene der Partner der Woche des           Bildbeschreibung und das Aufnahmedatum. Die Bilder werden in
Sehens.                                                              einer speziellen Datenbank der „Woche des Sehens“ gespeichert.
                                                                     Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer erklären sich mit der
 (2) Zur Teilnahme am Ideenwettbewerb ist es unbedingt
                                                                     Nutzung und Speicherung ihrer Daten allein zu Zwecken dieses
erforderlich, dass sämtliche Angaben zur Person und ggf. zu
                                                                     Ideenwettbewerbs einverstanden.
Bildern der Wahrheit entsprechen. Andererseits kann ein
Ausschluss gemäß § 3 (3) erfolgen.
Teilnahmebedingungen

 (3) Eine Jury, bestehend aus Vertreterinnen und Vertretern der         Sollten dennoch Dritte Ansprüche wegen Verletzung ihrer Rechte
Partner der „Woche des Sehens“, wählt unter den eingereichten           geltend machen, so stellt der/die Teilnehmerin die Veranstalter
Ideen zehn Ideen aus. Diese werden ab Anfang August 2020 der            von allen Ansprüchen frei. Am Computer bearbeitete Fotos dürfen
breiten Öffentlichkeit in der Broschüre „Woche des Sehens in            keine Bildteile aus Zeitschriften, Büchern, gekauften CDs usw.
Corona-Zeiten – Ideen von Veranstaltern für Veranstalter“ auf der       enthalten.
oben genannten Homepage sowie auf
www.facebook.com/WochedesSehens veröffentlicht.
                                                                        § 6 Vorzeitige Beendigung des Ideenwettbewerbs
Die Auswahl erfolgt unabhängig davon, ob die Teilnehmerin oder
der Teilnehmer eine Veranstaltung bei der Woche des Sehens              Die „Woche des Sehens“ behält sich vor, den Ideenwettbewerb zu
anmeldet.                                                               jedem Zeitpunkt ohne Vorankündigung und ohne Angabe von
Unter den Ideengeberinnen und -gebern dieser zehn Aktionsideen          Gründen abzubrechen oder zu beenden. Von dieser Möglichkeit
losen wir drei Gewinnerinnen bzw. Gewinner aus. Wer mehrere             machen wir insbesondere dann Gebrauch, wenn wir aus
Ideen eingereicht hat, kann dennoch nur maximal einen Preis             technischen oder rechtlichen Gründen eine ordnungsgemäße
gewinnen.                                                               Durchführung des Wettbewerbs nicht gewährleisten können.
Ein Anspruch auf Veröffentlichung besteht nicht.                        Sofern eine derartige Beendigung durch das Verhalten eines
                                                                        Teilnehmers oder einer Teilnehmerin verursacht wird, kann die
 (4) Eingereichte und nicht veröffentlichte Bilder löschen wir sofort
                                                                        „Woche des Sehens“ von dieser Person Ersatz für den
nach Abschluss des Wettbewerbs und der Nachberichterstattung.
                                                                        entstandenen Schaden verlangen.
 (5) Die Gewinner benachrichtigen wir per E-Mail. Vorname, Name
und Ort/ Organisation der Einreichenden veröffentlichen wir in der
                                                                        § 7 Haftung
Broschüre nur bei ausdrücklicher Zustimmung der Teilnehmerin
oder des Teilnehmers.                                                   Die „Woche des Sehens“ übernimmt keine Haftung für den Verlust
                                                                        von oder eventuelle Beschädigungen an eingereichten Bildern.

 Ideen-Wettbewerb!
 (6) Drei Ideengeberinnen oder –geber, die wie oben beschrieben
ausgelost wurden, erhalten Preise. Diese schicken wir per Post zu,
wofür wir dann ggf. noch die Postadresse benötigen.                     § 8 Rechtseinräumung
                                                                         (1) Jede Teilnehmerin und jeder Teilnehmer räumt der „Woche
   „Von Veranstaltern für Veranstalter –
§ 5 Urheberrechte
                                                                        des Sehens“ die räumlich, zeitlich und inhaltlich unbeschränkten,
                                                                        nicht ausschließlichen Nutzungsrechte einschließlich dem Recht
Der/die neue    Ideen
        Teilnehmer/in      für neue
                      versichert, dass er Aktionen“
                                          oder sie über alle Rechte     zur Bearbeitung der eingesandten Bildern für den Wettbewerb
an eingereichten Bildern verfügt, die uneingeschränkten                 sowie zur Berichterstattung darüber ein (unabhängig davon in
Verwertungsrechte aller Bildteile hat, dass das Bild frei von           welchen Medien, also u. a. Print, Online und Social Media Portale
Rechten Dritter ist sowie bei der Darstellung von Personen keine        wie z.B. Facebook). Darüber hinaus räumt jeder Teilnehmende der
Persönlichkeitsrechte verletzt werden.                                  „Woche des Sehens“ die entsprechenden Rechte ein, das Bild für
                                                                        ihre Online-Portale und alle weiteren Kommunikationsmaterialien
Teilnahmebedingungen

zu nutzen und bereitzustellen. Bei Personen unter 18 Jahren gilt   Die Partner der Woche des Sehens
das Einverständnis des Erziehungsberechtigten.
 (2) Es besteht keine Prüfungspflicht der „Woche des Sehens“ für   Getragen wird die Woche des Sehens von der
die Beiträge und Verantwortlichkeit der Nutzerinnen und Nutzer     Christoffel-Blindenmission (CBM), dem Deutschen
für die von ihr/ihm gelieferten Inhalte.                           Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV), dem
                                                                   Berufsverband der Augenärzte Deutschlands (BVA),
§ 9 Inhalte                                                        dem Deutschen Komitee zur Verhütung von Blindheit
                                                                   (DKVB), der Deutschen Ophthalmologischen
 (1) Im Rahmen des Ideenwettbewerbs eingereichte Bilder dürfen     Gesellschaft (DOG), dem Deutschen Verein der Blinden
nicht als obszön, beleidigend, diffamierend, ethisch anstößig,
                                                                   und Sehbehinderten in Studium und Beruf (DVBS)
gewaltverherrlichend, pornografisch, belästigend, für
Minderjährige ungeeignet, rassistisch, volksverhetzend,            sowie der PRO RETINA Deutschland. Unterstützt wird
ausländerfeindlich, rechtsradikal und/oder als sonst verwerflich   sie zudem von Aktion Mensch und ZEISS.
anzusehen sein. Der Upload entsprechender Bilder zieht den
Ausschluss vom Fotowettbewerb gemäß § 3 dieser
Teilnahmebedingungen nach sich.
 (2) Die „Woche des Sehens“ behält sich vor, hochgeladene Bilder
vor oder nach der Veröffentlichung ohne Angabe von Gründen zu
löschen.

§ 10 Datenschutz

 Ideen-Wettbewerb!
Um am Ideenwettbewerb teilnehmen zu können, ist es
erforderlich, die Teilnahme per Mail an info@woche-des-sehens.de
inklusive der Angabe von Vorname, Name und E-Mailadresse
                                                                   Woche des Sehens
                                                                   c/o Christoffel-Blindenmission Deutschland e.V.
mitzuteilen und diese Teilnahmebedingungen zu akzeptieren. Es
                                                                   Stubenwald-Allee 5
   „Von Veranstaltern für Veranstalter –
steht den Teilnehmerinnen und Teilnehmern jederzeit frei, per
Widerruf per E-Mail an info@woche-des-sehens.de die Einwilligung   64625 Bensheim
      neue Ideen für neue Aktionen“
in die Speicherung aufzuheben und somit von der Teilnahme
zurückzutreten.                                                    Tel.: (06251) 131-284

                                                                   E-Mail: info@woche-des-sehens.de
§ 11 Rechtsmittel
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.                                  www.woche-des-sehens.de
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