Informationen zu Corona - Gemeinde Walheim

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Informationen zu Corona - Gemeinde Walheim
Informationen zu Corona

                        AKTUELLE INFORMATIONEN
                                    Stand: 02.02.2021

Mit Beschluss vom 30. Januar 2021 hat die Landesregierung ihre Rechtsverordnung über
infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus (Corona-
Verordnung) erneut geändert. Die Änderungen treten am 1. Februar 2021 in Kraft.
Aktuelle Änderungen der Corona-Verordnung Änderungen zum 1. Februar 2021
 Kitas, Grundschulen und alle weiterführenden Schulen bleiben bis zum 21. Februar 2021
    geschlossen. Für Abschlussklassen kann es weiter abweichende Regelungen geben.
    Eine Notbetreuung in den Kitas und bis zur 7. Klassenstufe wird weiter angeboten.
 Der Zutritt von Besuchern zu Krankenhäusern ist nur nach vorherigem negativem
    Antigentest und mit einem Atemschutz, welcher die Anforderungen des Standards FFP2
    (DIN EN 149:2001), KN95, N95 oder eines vergleichbaren Standards erfüllt, zulässig; für
    Kinder von 6 bis einschließlich 14 Jahren ist eine nicht-medizinische Alltagsmaske oder
    eine vergleichbare Mund-Nasen-Bedeckung ausreichend. Die Krankenhäuser haben
    den Besuchern die Durchführung der Testung anzubieten. Der Zutritt von sonstigen
    externen Personen zu Krankenhäusern ist nur nach vorherigem negativem Antigentest
    oder mit einem Atemschutz, welcher die Anforderungen des Standards FFP2 (DIN EN
    149:2001), KN95, N95 oder eines vergleichbaren Standards erfüllt, zulässig.
Informationen zu Corona - Gemeinde Walheim
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Kleiner Überblick zur Quarantäne:
Für die Zwecke dieser Verordnung gelten folgende Begriffsbestimmungen:

   „Absonderung" ist der allgemeingültige Oberbegriff für die Begriffe Quarantäne und
    Isolation und bedeutet, sich von anderen Personen zum Schutze der Allgemeinheit oder
    des Einzelnen vor ansteckenden Krankheiten fernzuhalten;
   „Krankheitsverdächtige Person“ ist jede Person, die typische Symptome einer Infektion
    mit dem Virus SARS-CoV-2 (Coronavirus), insbesondere Fieber, trockener Husten, Störung
    des Geschmacks- oder Geruchssinns, aufweist und für die entweder das
    Gesundheitsamt eine molekularbiologische Testung mittels Polymerase-Kettenreaktion
    (PCR-Testung) auf das Coronavirus angeordnet hat oder die sich aufgrund der
    typischen Symptome einer Infektion einer PCR-Testung auf das Coronavirus unterzogen
    hat; die krankheitsverdächtige Person wird zur positiv getesteten Person, wenn das PCR-
    Testergebnis positiv ist und ihr dies durch das Gesundheitsamt oder die die Testung
    vornehmende oder auswertende Stelle mitgeteilt wurde;
   „Positiv getestete Person“ ist jede Person, der vom Gesundheitsamt oder von der die
    Testung vornehmenden oder auswertenden Stelle mitgeteilt wurde, dass eine bei ihr
    vorgenommene PCR-Testung oder ein bei ihr vorgenommener Antigentest für den
    direkten Erregernachweis des Coronavirus ein positives Ergebnis aufweist;
   „Haushaltsangehörige Person“ ist jede Person, die mit der positiv getesteten Person in
    einer faktischen Wohngemeinschaft zusammenlebt;
   „Kontaktperson der Kategorie I“ ist jede Person, die nach den jeweils geltenden Kriterien
    des Robert Koch-Instituts von der zuständigen Behörde als solche eingestuft wurde

Ich muss in Absonderung, weil ich positiv getestet wurde. Wie muss ich mich meinen
Haushaltsangehörigen gegenüber verhalten?
Sie sollten sich in diesem Fall an die Handlungsempfehlungen des Robert Koch-Instituts
halten. Diese sind abrufbar unter: https://www.rki.de/covid-19-isolierung

Ich bin Haushaltsangehöriger einer positiv getesteten Person. Von wem und wann erfahre
ich, wie lange ich in Absonderung bleiben muss?
Sie erfahren die genaue Dauer Ihrer Absonderung (in diesem Fall „Quarantäne“) über die
zuständige Ortspolizeibehörde. Ihnen wird eine entsprechende Bescheinigung ausgestellt,
die die Dauer der Absonderung angibt. Es kann mehrere Tage dauern, bis Sie diese
erhalten. In der Regel dauert Ihre Absonderung 10 Tage. Sollten Sie während Ihrer
Absonderung selbst positiv auf SARS-CoV-2 getestet werden, verlängert sich Ihre
Absonderung entsprechend um die Zeitdauer der Isolation.

Bin ich während meiner Absonderung krankgeschrieben?
Nein, Sie werden nicht pauschal für die Dauer der Absonderung krankgeschrieben. Eine
ärztliche Krankschreibung erfolgt in Abhängigkeit davon, ob Sie Symptome haben. Der
Arzt/die Ärztin beurteilt Ihren Gesundheitszustand. Falls notwendig erhalten Sie eine
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung.
Sie erhalten allerdings in jedem Absonderungsfall eine Bescheinigung von Ihrem
Gesundheitsamt sowie der Ortspolizeibehörde, die Sie benötigen, um gegebenenfalls
Entschädigungsansprüche geltend machen zu können. Die Zustellung kann einige Tage
dauern.

Wer kontrolliert die Einhaltung der Absonderung?
Die Einhaltung der Absonderung wird stichprobenartig von den Ortspolizeibehörden
(Ordnungsämter         der    Gemeinden)     kontrolliert. Die Nichteinhaltung der
Absonderungsbestimmungen kann als Ordnungswidrigkeit mit Bußgeld geahndet werden.
Informationen zu Corona - Gemeinde Walheim
Trotz aller Informationen rund um das Thema Corona bleiben viele Fragen offen.
Eine Zusammenfassung aller Fragen rund um die Coronaverordnungen finden Sie auf:
https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/faq-corona-
verordnung/.

Hier haben wir eine Auswahl der häufigsten Fragen:

Was bringt die Ausgangsbeschränkung am Tag?
Die Menschen sollen das Haus auch tagsüber nur noch mit einem besonderen Grund und
zielgerichtet verlassen. Leider haben die vergangenen Wochen gezeigt, dass im
öffentlichen Raum immer noch Gruppenbildungen stattfinden und sich an vielen Orten zu
viele Personen aufhalten.

Was soll eine nächtliche Ausgangsbeschränkung bringen?
Um die Infektionszahlen zu senken und damit die Gesundheit der Menschen zu schützen,
müssen die Kontakte zwischen Menschen reduziert werden. Deshalb müssen wir jetzt
abends zu Hause bleiben.

Welche Regeln gelten für Treffen und den Aufenthalt im öffentlichen Raum?
Seit dem 12. Dezember 2020 gilt in ganz Baden-Württemberg eine Ausgangsbeschränkung.
Ab dem 11. Januar 2021 gelten folgende verschärfte Regeln: Im öffentlichen und privaten
Raum dürfen sich nur noch die Angehörigen des eigenen Haushalts (abgeschlossene
Wohneinheit) treffen. Es darf nur noch eine nicht zum Haushalt gehörende Person
hinzukommen. Um besondere Härten etwa für Alleinerziehende, pflegende Angehörige,
Patchwork-Familien oder bei der Betreuung von Kindern zu vermeiden, zählen die Kinder
der beiden Haushalte bis einschließlich 14 Jahren nicht mit.
Öffentlicher Raum betrifft alle öffentlich zugänglichen Straßen, Plätze, Wege, Parks, Wälder,
anmietbaren Veranstaltungsräume, Eventlocations und andere für jedermann
zugänglichen Flächen. Die Regelung gilt unabhängig davon, ob man zu Fuß mit dem
Fahrrad, im Auto oder auf dem Pferd unterwegs ist.
Abstand und Maskenpflicht: Zu anderen Gruppen ist ein Abstand von mindestens 1,5
Metern zu halten. Auf stark frequentierten Flächen und Wegen, wo dieser Abstand nicht
dauerhaft eingehalten werden kann, muss eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen
werden.

Reiserückkehrer
Unabhängig von der Testung müssen Reiserückkehrer,
sich bei der zuständigen Behörde (d.h. die für meinen
Wohnort/Aufenthaltsort zuständige Ortspolizeibehörde/
Rathaus) melden.
Melden Sie sich bitte telefonisch unter 07143-8041-0 oder
per E-Mail unter info@walheim.de.

Weitere Informationen erhalten Sie unter:
www.walheim.de
www.landkreis-ludwigsburg.de
www.baden-württemberg.de
www.rki.de
   Hier werden die Informationen regelmäßig angepasst und aktualisiert!
Dashboard des Landkreises Ludwigsburg.
Sie möchten die aktuellen Zahlen von Walheim oder dem Landkreis wissen?
Auf der Startseite der Homepage des Landkreises, www.landkreis-ludwigsburg.de, kann der
tagesaktuelle Stand abgerufen werden.
                                       Wir sind für Sie da!!!

 Seit Dezember ist die Rathaustüre nicht mehr dauerhaft geöffnet. Wir sind dennoch zu den
 gewohnten Öffnungszeiten erreichbar. Wir kümmern uns gerne um Ihre wichtigen Anliegen.
 Nehmen Sie hierfür direkt Kontakt zu Ihrem Ansprechpartner auf.

 Um Ansammlungen im Eingangsbereich des Rathauses zu vermeiden, benötigen Sie momentan
 einen Termin, wenn Ihr Anliegen nur mit einem persönlichen Erscheinen bearbeitet werden kann.

 Mit der vorherigen Terminabsprache möchten wir Sie und die Mitarbeiterinnen im Rathaus
 schützen.

 Die häufigsten Ansprechpartner sind:
 Zentrale/Vorzimmer:             Frau Paladino                07143/8041-0
 Gemeindekasse:                  Frau Weyer                   07143/8041-32
 Bürgerbüro/Standesamt: Frau Baer                     07143/8041-22
 Alle weiteren Kontaktdaten finden Sie im Telefonverzeichnis.

 Einlass ist nur mit dem vorgeschriebenen Mund-Nasen-Schutz erlaubt. Bitte halten Sie sich an die
 erkenntlichen Markierungen im Rathausfoyer. Es gelten nach wie vor die Hygiene- und
 Abstandsregeln.
                                  Vielen Dank für Ihr Verständnis!

ÖFFENTLICHE EINRICHTUNGEN
Die Kindergärten und die Grundschule „Am Baumbach“ sind weiterhin geschlossen. In
Walheim wurde eine Notbetreuung organisiert.
Die Spielplätze bleiben vorerst geöffnet. Bitte beachten Sie die maximale Anzahl der
Besucher und halten Sie auch hier die Abstands- und Hygienevoraussetzungen ein.
Der Bolzplatz/Hartplatz darf nur von zwei Personen oder als Ausnahme alle Personen eines
Hausstandes gleichzeitig genutzt werden.
Die Bücherei muss aufgrund der aktuellen Corona-Verordnung ebenfalls schließen. Die
Bücherei organsiert besondere Angebote sowie einen Liefer- und/oder Abholdienst für Sie.
Schauen Sie hierfür doch bitte auf der Homepage der Bücherei www.buecherei-
walheim.de vorbei.
Weitere Einschränkungen in den öffentlichen Einrichtungen können – Stand heute – nicht
eingeschätzt werden.

EINZELHANDEL
Während des Lockdown hat der gesamte Einzelhandel zu schließen.
Geöffnet bleiben unter anderem die Lebensmittelgeschäfte, Hofläden und
Direktvermarkter, Apotheken und Drogerien, Banken und Post.
Viele Walheimer Geschäfte und Gastronomen sind weiterhin für Sie da und
versorgen Sie. Obst, Gemüse, Backwaren, Schokolade, Wein, Wurst, Käse und vieles
mehr können Sie auch in den kommenden Wochen in Walheim erhalten.
Die Gastronomen bieten einen Abhol- und Lieferservice an.
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