WHITEPAPER FRANKREICH - VIVE L'E COMMERCE - Händlerbund
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ÜBER LENGOW Nenad Cetkovic ist ein „web addict“ mit über 15 Jahren Erfahrung in der E-Commerce-Branche. Seit 2012 ist er C.O.O bei Lengow, dem Techno- logiepartner für Onlinehändler, die ihre Produkte weltweit vermarkten. Über die technologisch ausgereifte SaaS-Lösung können Online-Shops ihre Produkte systematisch und effizient auf über 1.600 angeschlosse- nen Marktplätzen, Preisvergleichs-Portalen, Affiliate-Plattformen sowie über Display-Retargeting, Sponsored Links und Social Media anbieten. Die E-Commerce-Plattform löst dabei das zeitaufwändige Anpassen und die Optimierung der Produktdatenfeeds und ermöglicht eine glo- bale Sortimentssteuerung über eine zentrale Schaltfläche. Lengow zählt weltweit 4.600 Marken und Händler in 42 Ländern.
CH:
E-COMMERCE IN FRANKREI
Mode/Fashion, Unterhaltung/Technik, Reise/Tourismus sowie Beauty/
BESONDERHEITEN & TIPPS
Health. Black Friday Verkäufe werden auch in Frankeich immer wichtiger
(+ 69 Prozent 2017). 32 Prozent der französischen E-Shopper verwenden
mobile Geräte beim Online-Shopping – eine beachtliche Zahl. Online-
händler, die in Frankreich ihre Produkte vertreiben möchten, sollten also
bei Ihrer Expansion bereits eine für den französischen Markt optimierte
Frankreich, drittgrößter E-Commerce-Markt mobile Shopping-App konzipieren. Auch soziale Netzwerke spielen für
in Europa französische E-Shopper eine Rolle beim Kauf: 50 Prozent verwenden
Nach dem Vereinigten Königreich und Deutschland ist Frankreich der Social Media, um neue Produkte zu entdecken und knapp 30 Prozent
wichtigste Markt für den Onlinehandel in Europa. Weltweit liegt das haben diese Produkte dann auch schon über Social Media gekauft (In-
Land an sechster Stelle. Franzosen sind zunehmend online unterwegs, stagram, Pinterest etc.). Ein Omnichannel-Ansatz ist daher bei der Markt-
insgesamt gibt es bei einer Bevölkerung von 67 Mio. rund 37 Mio. einführung in Frankreich von größter Bedeutung. Sie sollten eine Mul-
E-Shopper. Der Gesamtumsatz der Branche lag 2018 bei 92,6 Mrd. €. ti-Channel-Marketingstrategie implementieren, um sicherzustellen, dass
2019 soll die historische 100-Milliarden-Marke überschritten werden. Sie mehrere Berührungspunkte auf dem Weg zum Kundenkauf schaffen.
Der E-Commerce-Anteil am gesamten Einzelhandelsumsatz (physische
Produkte) lag 2017 bei rund 10 Prozent. Frankreich gilt als etablierter
und wachsender Markt mit guten Aussichten für den grenzüberschrei- Bedeutung der Online-
tenden E-Commerce. Marktplätze
Online-Marktplätze nehmen einen
immer größeren Teil des E-Com-
Franzosen und Ihre Online-Gewohnheiten merce-Business in Frankreich ein.
Ein französischer E-Shopper tätigt im Durchschnitt 33 Bestellungen Das über Marktplätze generierte Ge-
im Wert von 2 100 €. Der durchschnittliche Transaktionswert liegt bei schäftsvolumen macht mittlerweile
60 €. Die meistgekauften Produkte kommen dabei aus den Bereichen über 30 Prozent des gesamten Ge-
schäftsvolumens der Websites aus,
die diese hosten.Wenn Ihr Onlineshop in Frankreich keine eigene Präsenz hat, ist die On- line-Shopper schätzen die kostenlose Lieferung am meisten, wenn sie
line-Auffindbarkeit Ihrer Produkte der Schlüssel zum Erfolg. Unter den Online-Einkäufe tätigen. Ein guter Trick ist es, bei Bestellungen über
15 meistbesuchten Websites in Frankreich befinden sich 10 Marktplätze, einen bestimmten Betrag eine kostenlose Lieferung in Frankreich an-
von denen die meisten lokal sind. Die ECommerce Foundation berich- zubieten. Dies wird nicht nur ein Lächeln auf das Gesicht des Kunden
tet, dass der Mangel an Vertrauen in ausländische Websites das Haupt- zaubern, sondern auch dazu beitragen, zusätzliche Produkte an Ver-
hindernis für den grenzüberschreitenden E-Commerce in Frankreich ist. braucher zu verkaufen, die es vorziehen, die Lieferung nicht zu bezah-
Dies zeigt, dass die französischen Verbraucher davor zurückschrecken, len. 72 Prozent der französischen Verbraucher holen ihre Bestellungen
sich an ausländische Händler zu wenden – sie erwarten eher, dass die- lieber in einem lokalen Geschäft ab. Die Lieferungsart ist ein wichtiger
se zu ihnen „kommen“. Der beste Weg dies zu tun, ist, Ihre Produkte Aspekt im Wettbewerb mit dem Einzelhandel und das Click-and-Col-
auf bekannten französischen Online-Marktplätzen zu verkaufen, zusätz- lect-System ist hier ein wichtiger Bestandteil der Multi-Channel-Einzel-
lich zu Amazon und eBay. Da wären z. B. Cdiscount, Fnac, La Redoute, handelsstrategie. Achten Sie daher darauf, dass Sie diesen Trend bei
Rakuten, Rue du Commerce oder Darty. Marktplätze sind auch gut der Entwicklung einer Lieferstrategie berücksichtigen – die Franzo-
dafür geeignet, wenn Sie kein eigenes frankophones Team sen möchten ihre Produkte flexibel abholen können und sich
haben, denn die Plattformen machen Ihnen Vorschläge keine Sorgen um Liefertermine machen müssen.
zur Produktbeschreibung und kümmern sich um den
Die beliebteste Zahlungsmethode in Frankreich ist
gesamten Kundenservice auf Französisch.
mit Abstand die Kreditkarte. 84 Prozent der On-
Die Sprache ist ein wichtiges Element, denn line-Käufer nutzen diese Bezahlungsart, 16 Pro-
Französisch wird auch in der Schweiz, Belgien, zent nutzen Paypal. Übrigens: Frankreich hat
Afrika, der Karibik und Kanada gesprochen. laut dem Sicherheitsunternehmen Symantec
die meisten Opfer von Cyberkriminalität in ganz
Europa.
Lieferung & Zahlungsmethoden
Was die Lieferung betrifft, sind Franzosen wahre
Schnäppchenjäger. 56 Prozent der französischen On-S ÜBER RÖDL & PARTNER PARI „Rödl & Partner ist ein weltweit tätiges Unternehmen für Rechtsbera- tung, Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung. An 108 Standorten in 50 Ländern vertreten, verfolgen Kolleginnen und Kollegen weltweit ein Ziel: Den Erfolg unserer Mandanten weiter auszubauen. Deren Unter- nehmen betrachten wir in ihrer ganzen Vielfalt und aus verschiedenen Blickwinkeln. Denn erst die Verknüpfung von integrierten, langfristig an- gelegten wirtschaftlichen, steuerlichen und rechtlichen Strategien ver- spricht die größten Entwicklungs- und Erfolgsaussichten. In Frankreich berät Sie Rödl & Partner an den Standorten Paris und Straßburg. Über 60 Fachleute – vorwiegend französischer oder deut- scher Nationalität – arbeiten hier in fachübergreifenden Teams zusam- men und können dadurch eine ganzheitliche Beratung in sämtlichen Rechts-, Steuer-, Arbeitsrecht- und Prüfungsfragen auf höchstem Niveau gewährleisten.“
AU F NACH FRANKREICH
RECHTLICHE HINWEISE ZUM VERK
Im dritten Quartal 2018 erreichte der französische E-Commerce-Umsatz Online-Angebote müssen bestimmte Angaben beinhalten, wie z. B.:
22,3 Milliarden Euro und stieg somit um 15 %. E-Commerce in Frank-
die einzelnen Schritte bis zur Aufgabe der Bestellung;
reich stellt also eine große Entwicklungschance für deutsche Unter-
nehmen dar. die technischen Möglichkeiten für den Verbraucher, Eingabefehler
vor Abgabe der Bestellung festzustellen und zu korrigieren;
Wichtig ist allerdings sicherzustellen, dass die französischen Rechtsvor-
die für den Vertragsschluss möglichen Sprachen usw.
schriften im Bereich des E-Commerce eingehalten werden. Diese die-
nen dazu, den Käufer (Verbraucher sowie Händler) zu schützen, wobei Ist der Käufer Händler, muss er noch dazu über folgendes unterrichtet
die Regeln im B2B natürlich flexibler sind. werden (nicht nur im E-Commerce sondern in allen Geschäftsbeziehun-
Dieser Schutz wird während der gesamten Kundenbeziehung gewähr- gen) (L441-6 Code de commerce) :
leistet: vor, bei und nach dem Vertragsschluss. Verkaufsbedingungen
Staffel der Stückpreise;
Vor Vertragsschluss: Informationspflichten ggf. Preisreduzierungen
Zahlungsbedingungen
Der Wille ist der Kernpunkt des Vertragsverhältnisses nach französi-
schem Recht. Wer einen Vertrag abschließt, muss vorab über die ge- Ist der Käufer Verbraucher, muss er vor Vertragsschluss unter anderem
samten Umstände informiert werden. Sonst besteht das Risiko, dass über folgendes unterrichtet werden (L221-5 Code de la consommation):
der Vertrag wegen Willensmangel für nichtig erklärt wird.
die wesentlichen Eigenschaften der Ware oder Dienstleistung;
Besonders bei Online-Verträgen schreibt das französische Gesetz vor, den Preis der Ware oder Dienstleistung;
welche Informationen der Verkäufer dem Käufer vor Vertragsschluss
übermitteln muss. die Lieferfristen;
Kontaktdaten des Verkäufers usw.Fehlerhafte bzw. mangelnde Informationen: Nach Vertragsschluss: Lieferung & Gewährleistungen
bis zu 15 000 Euro Bußgeld.
Lieferung:
Natürlich muss der Kunde auch über das Widerrufsrecht unterrichtet Wurde kein Lieferdatum vereinbart, muss die Lieferung unverzüglich
werden. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage. und spätestens 30 Tage nach Vertragsschluss erfolgen (Artikel L. 216-1
Code de la consommation).
Bei fehlerhaften bzw. mangelnden Informationen bzgl. des
Widerrufsrechts beträgt die Strafe bis zu 75 000 Euro. Wird die Ware nicht rechtzeitig geliefert, kann der Verbraucher
nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist aus dem Vertrag
zurücktreten (Artikel L.216-2 Code de la consommation).
Vertragsschluss: Doppelklick
Um die technischen Schwierigkeiten hinsichtlich der Unterzeichnung Wenn die bestellte Ware oder Dienstleistung nicht verfügbar ist,
des Online-Vertrags zu umgehen, und somit sicherzustellen, dass der muss der Verkäufer den Verbraucher davon unterrichten und ihm
Käufer seine Zustimmung erklärt hat, hat der Gesetzgeber das sog. unverzüglich, innerhalb von 30 Tagen nach Zahlung, den Kauf-
„Doppelklick-Verfahren“ eingeführt. Online-Verträge werden danach preis zurückerstatten.
durch zwei Klicks geschlossen:
Nach dem ersten Klick muss der Käufer die Möglichkeit haben, die Be- Gewährleistung:
stellung zu überprüfen und zu korrigieren.
Nach Vertragserfüllung wird der Online-Kunde durch diverse gesetzli-
Erst mit Bestätigung der Bestellung (zweiter Klick) wird der Vertrag ab- che Gewährleistungsrechte geschützt, die zu eventuellen vertraglichen
geschlossen. Gewährleistungsrechten hinzukommen:
Das Produkt muss vertragskonform geliefert werden.
Ohne Doppelklick-Verfahren ist der Online-Vertrag nichtig.
Das gelieferte Produkt muss mangelfrei sein.
Bevor Produkte für französische Kunden online vermarkt werden,
muss also ein Doppelklick-System im Online-Shop implementiert Die relevanten Gesetzartikel müssen in voller Länge in den Online-Ver-
werden. trag (bzw. in die AGB) hineinkopiert werden.Verbraucher verfügen über zusätzliche Gewährleistungsrechte, wäh- Wegfall der Formalitäten, Stärkung der Eigenverantwortung
rend Händler derselben Spezialisierung die Haftung unter bestimmten Durch das Inkrafttreten der DSGVO ist für Onlinehändler in Frankreich
Umständen vertraglich beschränken können. die Pflicht weggefallen, Datenverarbeitungstätigkeiten bei der franzö-
Der Verkäufer haftet darüber hinaus für jegliche aus Mangel resultie- sischen Datenschutzbehörde CNIL anzuzeigen oder, in bestimmten
renden Folgeschäden (Art. 1645 Code civil). Fällen, sogar vorab genehmigen zu lassen. Eine Genehmigung der
CNIL ist heute die Ausnahme und nur bei besonderen Verarbeitungs-
Fehlverhalten bei Leistung der Garantie: tätigkeiten erforderlich.
bis zu 15 000 Euro Bußgeld Wenngleich diese Formalitäten wegfallen, die nach Erledigung auch ein
gewisses Gefühl eines rechtstreuen Verhaltens vermittelten, muss der
Onlinehändler in Frankreich heute eigenverantwortlich prüfen, ob die
Datenschutz durchgeführten Datenverarbeitungsprozesse rechtmäßig sind, und ob
Für jeden Onlinehändler ist der rechtskonforme Umgang mit Daten ent- seine Webseite einer Online-Kontrolle standhalten kann.
scheidend dafür, ob seine Seite auch in der Zukunft erfolgreich sein
wird. Datenschutz wird in der Tat aufgrund der am 25.5.2018 in Kraft Die französische Datenschutzbehörde CNIL führt regelmäßig
getretenen Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) zum Online-Kontrollen von Webseiten durch.
strategischen Element für alle Unternehmen, die auf das Vertrauen von
Verbrauchern und Geschäftspartnern angewiesen sind.
Anwendbarkeit des französischen Datenschutzrechts auf
Insbesondere deutsche Unternehmen müssen mit einem Web- deutsche Onlinehändler
shop in Frankreich das Vertrauen der Kunden gewinnen. Daten- Das französische Datenschutzgesetz ist auf alle Verarbeitungstätigkei-
konformität ist ein wesentlicher Faktor dafür. ten anwendbar, die durch ein in Frankreich niedergelassenes Unter-
nehmen durchgeführt werden, und zwar unabhängig davon, ob die
Verarbeitung selbst in Frankreich stattfindet oder nicht. Hat ein deut-
Welche Daten sind betroffen im Onlinehandel? sches Unternehmen in Frankreich keine Niederlassung aber einen
Jeder Onlinehändler verarbeitet zwangsläufig für die Durchführung Webshop, gilt grundsätzlich das deutsche Datenschutzrecht, welches
seiner Leistungen zahlreiche persönliche Daten, wie z. B. Telefonnum- natürlich die DSGVO beinhaltet.
mern, E-Mail-Adressen, Vor- und Nachnamen, Geburtsdaten, Adressen,
IP-Adressen, etc. Personenbezogene Daten sind alle Informationen, die
eine natürliche Person direkt oder indirekt identifizieren.Allerdings kann sich der französische Verbraucher auf nationales fran- Darin muss der Nutzer ausführlich über die eingesetzten Cookies und
zösisches Recht beziehen, wenn dieses die in der DSGVO vorgesehe- deren Zweck aufgeklärt werden, und vorab seine Einwilligung über de-
nen Pflichten ergänzt oder anpasst, wovon der französische Gesetz- ren Verwendung abgeben.
geber in bestimmten Fällen Gebrauch gemacht hat.
Eine „Generaleinwilligung“ in den AGB ist nicht ausreichend, sondern
die Seite muss so konzipiert sein, dass der Nutzer eine positive Aktion
ausführt und dadurch seine Einwilligung zum Ausdruck bringt.
Notwendige Informationen auf einer Webseite
Jeder Onlinehändler muss auf seiner Webseite neben den AGB und ggf. Maximale Lebensdauer eines Cookie: 13 Monate
den Nutzungsbedingungen auch eine Datenschutzpolitik, eine Politik
über Cookies und ein konformes Impressum angeben. Danach muss erneute die Einwilligung des Nutzers eingeholt
werden.
Sämtliche dieser Unterlagen müssen selbstverständlich auf Franzö-
sisch verfasst sein und dem entsprechen, was ein französischer Ver- Die Funktionalitäten von Cookies sind technisch vielfältig, so dass
braucher und die französische Datenschutzbehörde CNIL erwarten. Unternehmen die konforme Einrichtung und Verbraucherinformation
jeweils pro Cookie-Typ absichern müssen.
Die drastische Verschärfung der Sanktionen bei einem
Datenschutzverstoß bezieht sich auch auf die fehlende oder
unvollständige Information bei Datenerhebung während des Sonderpflichten für Plattformbetreiber
Online-Bestellprozesses. Seit Anfang 2018 gelten für Onlineplattformbetreiber zahlreiche zu-
sätzliche Pflichten bezüglich der Informationen, die an Verbraucher
Sanktionen nach der DSGVO: max. 20 Mio. Euro oder 4% des gegeben werden müssen. Als Plattformbetreiber gelten insbesondere
weltweiten Jahresumsatzes (je nachdem, welcher Betrag höher ist) Rankingseiten oder Vergleichsseiten.
Information über Cookies und andere Tracer Kundenmeinungen
Über den Einsatz von Cookies muss der Onlinehändler in seiner Daten- Das französische Verbraucherschutzrecht sieht vor, dass den Nutzern
schutzpolitik oder in einem gesonderten Dokument genau informieren. eine loyale, klare und transparente Information über die Modalitätender Veröffentlichung und Behandlung der online gestellten Meinungen Grundsätzlich keine Registrierungspflicht in Frankreich.
geliefert wird. Das Gesetz sieht ganz genau vor, welche Informationen
Die USt.-ID des Käufers muss vorliegen und unbedingt überprüft
geliefert werden müssen und an welcher Stelle.
werden.
Unternehmen stehen hier insbesondere vor der Herausforderung, die
Rechnung ohne Ausweis von USt. aber Hinweis auf
Informationen inhaltlich so zu liefern, dass sie für den Nutzer vollstän-
Steuerbefreiungsgrund und Angabe „Reverse-Charge“.
dig, aber auch einfach und verständlich erscheinen.
Kontrolle der Bewertungen und wenn ja, deren Hauptmerkmale: Bei Verkäufen an frz. Nichtunternehmer:
✓ Werden die Bewertungen kontrolliert oder nicht + Nichtunternehmer sind nicht-umsatzsteuerpflichtige Personen; es han-
Hauptcharakteristika der Kontrolle; delt sich insb. um Privatpersonen und Personen des öffentlichen Rechts
wie z.B. Gemeinden (sog. Versandhandel).
✓ Datum der Bewertung und eventuelle Änderungen;
USt.-schuldner ist in diesem Fall der Verkäufer.
✓ Bestehen oder Nichtbestehen einer Gegenleistung für die
Abgabe der Bewertung. Bis zu einem Umsatz-Schwellenwert von aktuell 35 000 Euro (netto/o.
USt.) ist der Ort der Lieferung noch Deutschland. Deutsche USt. ist zu
berechnen und in Deutschland zu entrichten (Abgangsstaat) (Art. 258
Steuerliche Hinweise zum Verkauf nach Frankreich A I CGI).
Bei Überschreitung des Schwellenwerts (im aktuellen oder vorherigen
Umsatzsteuerliche Registrierungspflicht in Frankreich Jahr) verlagert sich der Ort der Lieferung nach Frankreich. Der Verkäu-
Bei Verkäufen an französische Unternehmer: fer muss sich in Frankreich umsatzsteuerlich registrieren (Art. 258B I
1° und 286 ter CGI), frz. USt. ist zu berechnen und in Frankreich zu
Der französische Käufer ist USt.-schuldner (sog. Reverse-Charge-Me-
entrichten (Empfangsstaat). USt.-Erklärungen (sog. CA3) sowie Intras-
chanismus). Der Verkäufer tätigt eine innergemeinschaftliche Liefe-
tat-Erklärungen/Zusammenfassende Meldungen (im Rahmen einer Er-
rung, die in Deutschland steuerbar, aber unter Voraussetzung entspre-
klärung, der sog. Déclaration d’échange de biens) sind in Frankreich
chender Nachweise umsatzsteuerfrei ist (Artikel 138 der MwSt-RL). Der
abzugeben sofern ein Schwellenwert von 460 000 EUR überschritten
französische Käufer tätigt einen in Frankreich steuerbaren und steuer-
wird.
pflichtigen innergemeinschaftlichen Erwerb (Art. 256 bis CGI).Die Notwendigkeit einer ustl. Registrierung sollte unbedingt antizipiert Begründung körperschaftsteuerlicher Pflichten durch
werden, denn die Registrierung braucht Zeit (grundsätzlich mehrere E-Commerce?
Monate). Bevor selbige erfolgt ist, können im Prinzip keine USt.-Er-
Durch Versandhandel allein in Frankreich wird grundsätzlich keine Kör-
klärungen abgegeben werden, weswegen keine französische USt. be-
perschaftsteuerpflicht begründet (Betriebsstätte, Art. 2 DBA DE-FR)
rechnet werden darf. Durch rechtzeitige Registrierung wird vermieden:
solange insbesondere:
Verlust Marge aufgrund falschen USt.-Satzes (19% in DE, 20% in FR)
kein Vertreter in Frankreich vor Ort tätig ist;
Verspätungszuschläge
keine Anmietung/Nutzung von Räumlichkeiten in Frankreich
zeit- und kostenintensives Berichtigungsverfahren erfolgt.
Registrierungspflicht in Frankreich bei Überschreitung
Schwellenwert.
Möglichkeit der Optierung zur Anwendung der französischen USt.
vor Überschreitung des Schwellenwerts.
Rechnungsstellung ist Pflicht, obwohl der Rechnungsempfänger
eine Privatperson ist. Die Rechnung ist in französischer Sprache zu
stellen und muss die französischen Pflichtangaben enthalten.
Elektronische Rechnungen
Elektronische Rechnungen sind in Frankreich aktuell noch keine Pflicht
(außer in bestimmten Sonderfällen); es ist aber möglich, elektronische
Rechnungen zu verwenden, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt
sind.ÜBER TAXDOO Kein Ärger mehr mit ausländischer Umsatzsteuer: Taxdoo bietet eine API-Plattform zur Automatisierung der internationalen Umsatzsteu- er-Abwicklung von Onlinehändlern und anderen Unternehmen. Das Hamburger Umsatzsteuer-Startup bezieht vollautomatisch Daten aus Marktplätzen, Online-Shops oder ERP-Systemen und bereitet sie ge- mäß internationaler umsatzsteuerlicher Regularien auf. Alle relevanten Daten werden tagesaktuell bezogen und laufend überwacht. Kernstück der Technologie von Taxdoo ist eine flexible API-Plattform. Während die anderen Gründer Erfahrung im Tech-Bereich mitbringen, Dadurch ist es für externe Entwickler möglich, eigene Datenquellen war Roger Gothmann lange Zeit als Umsatzsteuer-Sonderprüfer in einzubinden und einzelne Taxdoo-Produkte in ihre eigenen Lösungen einem Finanzamt und als Koordinator für den internationalen Umsatz- zu integrieren. Taxdoo ist ein ehemaliges EXIST-Projekt an der Universi- steuer-Informationsaustausch im Bundeszentralamt für Steuern tätig. tät Hamburg (Lehrstuhl für Bankbetriebslehre und Behavioral Finance, Diese Kombination aus „Tech und Tax“ zeichnet das Team von Taxdoo Prof. Nöth) und wurde im April 2016 von den drei ehemaligen wissen- besonders aus. schaftlichen Mitarbeitern Dr. Matthias Allmendinger, Roger Gothmann und Dr. Christian Königsheim gegründet.
EICH
UMSATZSTEUER IN FRANKR
• Währung: Euro
• Lieferschwelle: 35.000 EUR (seit dem 01.01.2016 – zuvor 100.000 EUR)
• Erwerbsschwelle: 10.000 Euro
• Französische USt-IdNr.: FRXX123456789 (XX: entweder numerisch oder alphanumerisch)
• Webseite der lokalen Finanzbehörden mit weiterführenden Informationen: https://bit.ly/2VCaF5T
Steuersätze
Bezeichnung Steuersatz Produktbeispiele
Standardsteuersatz 20 Prozent
• Landwirtschaftliche Produkte, welche unmittelbar
Zwischensteuersatz 10 Prozent weiter für Zwecke der Nahrungsmittelherstellung ver-
arbeitet werden
• Hygieneprodukte für Damen
Ermäßigter Steuersatz 5,5 Prozent • Nahrungsmittel (z.B. Wasser, Softdrinks, Milch, Kaffee,
Butter … Ausnahme: bestimmte Süßigkeiten)
Stark reduzierter Steuersatz 2,1 Prozent • Periodische Zeitungen und ZeitschriftenMelde- und Zahlungsturnus • Eingang: 460.000 Euro
• Ausgang: 460.000 Euro.
Online-Händler, welche ohne Niederlassung in Frankreich steuerpflich-
tig sind, müssen regelmäßig monatlich melden und zahlen. Die Mel- Innergemeinschaftliche Verbringungen – z.B. im Rahmen von Fulfill-
dungen erfolgen zwingend elektronisch. ment by Amazon – und Warenbewegungen, welche der Intrastat-Pflicht
unterliegen, werden in demselben Formular „Déclaration d’Echange
Melde- und Zahlungsfrist de Biens“ (DEB) erklärt. Dieses Formular ist bis zum 10. Werktag des
Folgemonats abzugeben.
Online-Händler, welche nicht in Frankreich niedergelassen sind, müs-
sen ihre Umsatzsteuer-Voranmeldung bis zum 19. des Folgemonats Das führt dazu, dass die Meldefrist für Online-Händler, welche z.B.
abgeben. Die Zahlungsfrist geht mit der Meldefrist einher. Amazon-Lager in Frankreich verwenden, praktisch regelmä-
ßig vor dem 19. des Folgemonats liegt.
Seit einigen Jahren ist die Nutzung des B2B-SEPA-Last-
schriftverfahrens zur Begleichung der Umsatzsteu-
Besonderheiten (im Online-Handel)
er-Zahllast verpflichtend.
Lieferungen von bzw. nach Monaco sind aus um-
Strafen bei verspäteter oder versäumter Ab- satzsteuerlicher Sicht wie Lieferungen von bzw.
gabe von Umsatzsteuer-Erklärungen nach Frankreich zu behandeln.
Bei verspätet abgegebenen Umsatzsteuer-Erklä- Online-Händler, welche in Frankreich lokale Lie-
rungen wird grds. automatisch ein Strafzuschlag ferungen an Unternehmen tätigen – z.B. im Rah-
von 5 Prozent berechnet. men von Amazon Business aus einem französischen
Amazon-Lager heraus – dürfen für diese Lieferungen
Zusätzlich können Zuschläge von 10, 40 oder 80 Pro-
keine Umsatzsteuer in Rechnung stellen, da in diesen
zent auf die geschuldete Umsatzsteuer anfallen – abhän-
Fällen der Abnehmer Schuldner der Umsatzsteuer ist („Re-
gig vom Grad der Verspätung und Verschuldung.
verse Charge“, Art. 283-1 CGI). Auf der Rechnung für diese Lieferungen
Intrastat und innergemeinschaftliche Verbringungen muss der Begriff „Autoliquidation“ vermerkt sein.
Die Schwellenwerte für eine Intrastat-Pflicht in Frankreich betragen:ÜBER PARCEL.ONE Micha Augstein ist der Gründer des Start-ups PARCEL.ONE, einem Logis- tikdienstleister speziell für den grenzüberschreitenden Online-Handel. Die Services des Unternehmens ermöglichen es Online-Händlern, ihre Kosten für Sendungen ins Ausland signifikant zu senken. Dies gelingt, indem PARCEL.ONE die Sendungen aller angeschlossenen Händler bün- delt und jeweils für die einzelne Sendung den idealen Dienstleister aus mehr als 30 Zustellpartnern auswählt. Zudem können Händler ihren in- ternen Organisationsaufwand deutlich verringern, da sie nicht mehr mit jedem einzelnen Logistik-Unternehmen in jedem Zielland einen Vertrag und eine Integration abschließen müssen, sondern PARCEL.ONE als ein- zigen Vertragspartner für alle Märkte nutzen.
tensive Pflege seiner Muttersprache. Die meisten französischen Online-
LOGISTIK IN FRANKREICH shopper erwarten ganz einfach den lokalen Bezug und den Webauftritt
in französischer Sprache.
Worauf müssen Onlinehändler sonst noch achten?
Mit der richtigen Internationalisierungsstrategie und stehendem Kon-
Frankreich erstreckt sich über eine Fläche von 632.834 km², davon
zept bietet Frankreichs E-Commerce-Markt viele Möglichkeiten und
sind 88.868km² Überseegebiete. Lieferungen in diese Gebiete können
jede Menge Potenzial. Denn Frankreich ist nach Großbritannien und
sich preislich deutlich von Lieferungen auf dem Festland unterschei-
Deutschland der drittgrößte E-Commerce-Markt Europas; weltweit
den. Einige der Carrier liefern nur gegen Aufpreis nach Übersee. Gut zu
zählt Frankreich zu den Top Ten.
wissen: Diese Sendungen benötigen dann zusätzlich Zolldokumente.
Grundsätzlich zeichnet sich der französische Markt durch eine hohe
Auch an anderer Stelle können sich Markt-Neulinge schnell einen pein-
Internet-Penetration aus. Von den rund 67 Millionen Franzosen sind
lichen Fauxpas abholen. So schreiben Franzosen den Nachnamen einer
86 Prozent aktive Internetnutzer. 2019 wird das Marktvolumen für den
Person üblicherweise in Großbuchstaben, damit man ihn vom Vorna-
E-Commerce auf etwa 49 Milliarden Euro taxiert. Bis 2023 wird sogar
men unterscheiden kann. Auch Straßen- und Ortsnamen werden groß
ein Umsatz von 65 Milliarden Euro prognostiziert. Das entspricht einem
geschrieben. Außerdem steht die Hausnummer, anders als in Deutsch-
jährlichen Umsatzwachstum von 7,2 Prozent. Das größte Volumen set-
land, vor dem Straßennamen. Ebenso wichtig: In französischen Städten
zen hierbei – und das kommt nun wirklich nicht überraschend – die
sind Hauseingänge oft mit elektronischen Codes verschlossen. Trifft
Segmente Mode und Fashion um.
das zu, muss der Haustür-Code in der Empfängeranschrift angegeben
werden. Sonst kann die Lieferung womöglich weder zugestellt noch
eine Benachrichtigung hinterlassen werden.
Dos & Dont’s für den französischen
E-Commerce-Markt Was bedeuten CEDEX und CIDEX?
Wer in Frankreich Fuß fassen möchte, sollte unbedingt wie ein Franzo- Gelegentlich findet man in französischen Postanschriften den Zusatz
se auftreten und seinen Shop übersetzen lassen – und zwar von Profis. CEDEX oder CIDEX. CEDEX kann man wohl am ehesten mit der in
Der Franzose ist da sehr eigen und besteht auf den Schutz und die in- Deutschland bekannten Großkunden-Postleitzahl vergleichen. Diesekönnen in Frankreich nur Unternehmen bei der französischen La Poste Während in ländlichen Regionen eher die Hauszustellung üblich ist,
beantragen. CEDEX-Briefe werden direkt ab dem Postverteilzentrum wird beispielsweise in Großstädten, allen voran Paris, eher das »Pick-
zugestellt und landen somit schneller am Ziel. up & go-Modell« oder die Zustellung im Shop (Click & Collect) bevor-
zugt. Auch Abholstellen wie Geschäfte vor Ort, Postämter oder Schließ-
Der CIDEX-Service ist vor allem für Empfänger in ländlichen Regionen
fächer an Bahnhöfen sind bei Franzosen sehr beliebt.
sowie in Wohnsiedlungen geeignet. Es handelt sich hierbei um An-
schriften von Briefkastenanlagen.
Die wichtigsten Logistik-Dienstleister in Frankreich: Wer mit wem? Fazit
In Frankreich arbeiten die wichtigsten Zustelldienste eng mit Die Globalisierung und eine zunehmend digitalisierte Gesell-
den deutschen Carriern zusammen. So kooperieren bei- schaft erschließen deutschen Onlinehändlern völlig neue
spielsweise Mondial Relay mit Hermes und Chrono- Märkte. Gerade Frankreich ist ein immens großer,
post sowie Colissimo als Teil der französischen wachsender und sich stetig entwickelnder Markt.
La Poste mit dem Transportnetzwerk von DPD Es gilt allerdings einiges zu beachten. Nicht
in Frankreich. Auch GLS und DHL liefern nach zu unterschätzen sind vor allem Logistik und
Frankreich und greifen vor Ort auf das haus- Transport, wenn man als Onlinehändler auf
eigene Netz. Expansionskurs ist: Beides muss man grund-
sätzlich für jedes neue Zielland adaptieren.
So habens die Franzosen am liebsten
Das Vertrauen in die regionale Expertise eines
85 Prozent der Franzosen wünschen sich, ihre lokalen Carriers ist im Cross-Border-Dschungel
Bestellungen via Live-Tracking verfolgen zu fast alternativlos. In Frankreich fährt man übri-
können. Denn die Customer Journey endet nicht gens am besten mit Colissimo.
am Checkout – sie begleitet den Kunden bis zur
Händler müssen sich fragen: Nehmen sie sich der
letzten Meile. Und das bedeutet auch, den Kunden
Logistik und dem Transport in Eigenregie an oder ver-
mit relevanten Informationen zur Lieferung zu versor-
stärken sie sich für das Cross-Border-Shipping mit einen
gen. Ein professionelles Tracking-System ist für französische
professionellen Multi-Carrier?
Onlineshopper viel mehr als ein bloßes »nice to have«. Sie erwarten
diesen Service.IMPRESSUM
© Händlerbund e. V. (Stand: Oktober 2019)
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