WHITEPAPER FRANKREICH - VIVE L'E COMMERCE - Händlerbund
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ÜBER LENGOW Nenad Cetkovic ist ein „web addict“ mit über 15 Jahren Erfahrung in der E-Commerce-Branche. Seit 2012 ist er C.O.O bei Lengow, dem Techno- logiepartner für Onlinehändler, die ihre Produkte weltweit vermarkten. Über die technologisch ausgereifte SaaS-Lösung können Online-Shops ihre Produkte systematisch und effizient auf über 1.600 angeschlosse- nen Marktplätzen, Preisvergleichs-Portalen, Affiliate-Plattformen sowie über Display-Retargeting, Sponsored Links und Social Media anbieten. Die E-Commerce-Plattform löst dabei das zeitaufwändige Anpassen und die Optimierung der Produktdatenfeeds und ermöglicht eine glo- bale Sortimentssteuerung über eine zentrale Schaltfläche. Lengow zählt weltweit 4.600 Marken und Händler in 42 Ländern.
CH: E-COMMERCE IN FRANKREI Mode/Fashion, Unterhaltung/Technik, Reise/Tourismus sowie Beauty/ BESONDERHEITEN & TIPPS Health. Black Friday Verkäufe werden auch in Frankeich immer wichtiger (+ 69 Prozent 2017). 32 Prozent der französischen E-Shopper verwenden mobile Geräte beim Online-Shopping – eine beachtliche Zahl. Online- händler, die in Frankreich ihre Produkte vertreiben möchten, sollten also bei Ihrer Expansion bereits eine für den französischen Markt optimierte Frankreich, drittgrößter E-Commerce-Markt mobile Shopping-App konzipieren. Auch soziale Netzwerke spielen für in Europa französische E-Shopper eine Rolle beim Kauf: 50 Prozent verwenden Nach dem Vereinigten Königreich und Deutschland ist Frankreich der Social Media, um neue Produkte zu entdecken und knapp 30 Prozent wichtigste Markt für den Onlinehandel in Europa. Weltweit liegt das haben diese Produkte dann auch schon über Social Media gekauft (In- Land an sechster Stelle. Franzosen sind zunehmend online unterwegs, stagram, Pinterest etc.). Ein Omnichannel-Ansatz ist daher bei der Markt- insgesamt gibt es bei einer Bevölkerung von 67 Mio. rund 37 Mio. einführung in Frankreich von größter Bedeutung. Sie sollten eine Mul- E-Shopper. Der Gesamtumsatz der Branche lag 2018 bei 92,6 Mrd. €. ti-Channel-Marketingstrategie implementieren, um sicherzustellen, dass 2019 soll die historische 100-Milliarden-Marke überschritten werden. Sie mehrere Berührungspunkte auf dem Weg zum Kundenkauf schaffen. Der E-Commerce-Anteil am gesamten Einzelhandelsumsatz (physische Produkte) lag 2017 bei rund 10 Prozent. Frankreich gilt als etablierter und wachsender Markt mit guten Aussichten für den grenzüberschrei- Bedeutung der Online- tenden E-Commerce. Marktplätze Online-Marktplätze nehmen einen immer größeren Teil des E-Com- Franzosen und Ihre Online-Gewohnheiten merce-Business in Frankreich ein. Ein französischer E-Shopper tätigt im Durchschnitt 33 Bestellungen Das über Marktplätze generierte Ge- im Wert von 2 100 €. Der durchschnittliche Transaktionswert liegt bei schäftsvolumen macht mittlerweile 60 €. Die meistgekauften Produkte kommen dabei aus den Bereichen über 30 Prozent des gesamten Ge- schäftsvolumens der Websites aus, die diese hosten.
Wenn Ihr Onlineshop in Frankreich keine eigene Präsenz hat, ist die On- line-Shopper schätzen die kostenlose Lieferung am meisten, wenn sie line-Auffindbarkeit Ihrer Produkte der Schlüssel zum Erfolg. Unter den Online-Einkäufe tätigen. Ein guter Trick ist es, bei Bestellungen über 15 meistbesuchten Websites in Frankreich befinden sich 10 Marktplätze, einen bestimmten Betrag eine kostenlose Lieferung in Frankreich an- von denen die meisten lokal sind. Die ECommerce Foundation berich- zubieten. Dies wird nicht nur ein Lächeln auf das Gesicht des Kunden tet, dass der Mangel an Vertrauen in ausländische Websites das Haupt- zaubern, sondern auch dazu beitragen, zusätzliche Produkte an Ver- hindernis für den grenzüberschreitenden E-Commerce in Frankreich ist. braucher zu verkaufen, die es vorziehen, die Lieferung nicht zu bezah- Dies zeigt, dass die französischen Verbraucher davor zurückschrecken, len. 72 Prozent der französischen Verbraucher holen ihre Bestellungen sich an ausländische Händler zu wenden – sie erwarten eher, dass die- lieber in einem lokalen Geschäft ab. Die Lieferungsart ist ein wichtiger se zu ihnen „kommen“. Der beste Weg dies zu tun, ist, Ihre Produkte Aspekt im Wettbewerb mit dem Einzelhandel und das Click-and-Col- auf bekannten französischen Online-Marktplätzen zu verkaufen, zusätz- lect-System ist hier ein wichtiger Bestandteil der Multi-Channel-Einzel- lich zu Amazon und eBay. Da wären z. B. Cdiscount, Fnac, La Redoute, handelsstrategie. Achten Sie daher darauf, dass Sie diesen Trend bei Rakuten, Rue du Commerce oder Darty. Marktplätze sind auch gut der Entwicklung einer Lieferstrategie berücksichtigen – die Franzo- dafür geeignet, wenn Sie kein eigenes frankophones Team sen möchten ihre Produkte flexibel abholen können und sich haben, denn die Plattformen machen Ihnen Vorschläge keine Sorgen um Liefertermine machen müssen. zur Produktbeschreibung und kümmern sich um den Die beliebteste Zahlungsmethode in Frankreich ist gesamten Kundenservice auf Französisch. mit Abstand die Kreditkarte. 84 Prozent der On- Die Sprache ist ein wichtiges Element, denn line-Käufer nutzen diese Bezahlungsart, 16 Pro- Französisch wird auch in der Schweiz, Belgien, zent nutzen Paypal. Übrigens: Frankreich hat Afrika, der Karibik und Kanada gesprochen. laut dem Sicherheitsunternehmen Symantec die meisten Opfer von Cyberkriminalität in ganz Europa. Lieferung & Zahlungsmethoden Was die Lieferung betrifft, sind Franzosen wahre Schnäppchenjäger. 56 Prozent der französischen On-
S ÜBER RÖDL & PARTNER PARI „Rödl & Partner ist ein weltweit tätiges Unternehmen für Rechtsbera- tung, Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung. An 108 Standorten in 50 Ländern vertreten, verfolgen Kolleginnen und Kollegen weltweit ein Ziel: Den Erfolg unserer Mandanten weiter auszubauen. Deren Unter- nehmen betrachten wir in ihrer ganzen Vielfalt und aus verschiedenen Blickwinkeln. Denn erst die Verknüpfung von integrierten, langfristig an- gelegten wirtschaftlichen, steuerlichen und rechtlichen Strategien ver- spricht die größten Entwicklungs- und Erfolgsaussichten. In Frankreich berät Sie Rödl & Partner an den Standorten Paris und Straßburg. Über 60 Fachleute – vorwiegend französischer oder deut- scher Nationalität – arbeiten hier in fachübergreifenden Teams zusam- men und können dadurch eine ganzheitliche Beratung in sämtlichen Rechts-, Steuer-, Arbeitsrecht- und Prüfungsfragen auf höchstem Niveau gewährleisten.“
AU F NACH FRANKREICH RECHTLICHE HINWEISE ZUM VERK Im dritten Quartal 2018 erreichte der französische E-Commerce-Umsatz Online-Angebote müssen bestimmte Angaben beinhalten, wie z. B.: 22,3 Milliarden Euro und stieg somit um 15 %. E-Commerce in Frank- die einzelnen Schritte bis zur Aufgabe der Bestellung; reich stellt also eine große Entwicklungschance für deutsche Unter- nehmen dar. die technischen Möglichkeiten für den Verbraucher, Eingabefehler vor Abgabe der Bestellung festzustellen und zu korrigieren; Wichtig ist allerdings sicherzustellen, dass die französischen Rechtsvor- die für den Vertragsschluss möglichen Sprachen usw. schriften im Bereich des E-Commerce eingehalten werden. Diese die- nen dazu, den Käufer (Verbraucher sowie Händler) zu schützen, wobei Ist der Käufer Händler, muss er noch dazu über folgendes unterrichtet die Regeln im B2B natürlich flexibler sind. werden (nicht nur im E-Commerce sondern in allen Geschäftsbeziehun- Dieser Schutz wird während der gesamten Kundenbeziehung gewähr- gen) (L441-6 Code de commerce) : leistet: vor, bei und nach dem Vertragsschluss. Verkaufsbedingungen Staffel der Stückpreise; Vor Vertragsschluss: Informationspflichten ggf. Preisreduzierungen Zahlungsbedingungen Der Wille ist der Kernpunkt des Vertragsverhältnisses nach französi- schem Recht. Wer einen Vertrag abschließt, muss vorab über die ge- Ist der Käufer Verbraucher, muss er vor Vertragsschluss unter anderem samten Umstände informiert werden. Sonst besteht das Risiko, dass über folgendes unterrichtet werden (L221-5 Code de la consommation): der Vertrag wegen Willensmangel für nichtig erklärt wird. die wesentlichen Eigenschaften der Ware oder Dienstleistung; Besonders bei Online-Verträgen schreibt das französische Gesetz vor, den Preis der Ware oder Dienstleistung; welche Informationen der Verkäufer dem Käufer vor Vertragsschluss übermitteln muss. die Lieferfristen; Kontaktdaten des Verkäufers usw.
Fehlerhafte bzw. mangelnde Informationen: Nach Vertragsschluss: Lieferung & Gewährleistungen bis zu 15 000 Euro Bußgeld. Lieferung: Natürlich muss der Kunde auch über das Widerrufsrecht unterrichtet Wurde kein Lieferdatum vereinbart, muss die Lieferung unverzüglich werden. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage. und spätestens 30 Tage nach Vertragsschluss erfolgen (Artikel L. 216-1 Code de la consommation). Bei fehlerhaften bzw. mangelnden Informationen bzgl. des Widerrufsrechts beträgt die Strafe bis zu 75 000 Euro. Wird die Ware nicht rechtzeitig geliefert, kann der Verbraucher nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist aus dem Vertrag zurücktreten (Artikel L.216-2 Code de la consommation). Vertragsschluss: Doppelklick Um die technischen Schwierigkeiten hinsichtlich der Unterzeichnung Wenn die bestellte Ware oder Dienstleistung nicht verfügbar ist, des Online-Vertrags zu umgehen, und somit sicherzustellen, dass der muss der Verkäufer den Verbraucher davon unterrichten und ihm Käufer seine Zustimmung erklärt hat, hat der Gesetzgeber das sog. unverzüglich, innerhalb von 30 Tagen nach Zahlung, den Kauf- „Doppelklick-Verfahren“ eingeführt. Online-Verträge werden danach preis zurückerstatten. durch zwei Klicks geschlossen: Nach dem ersten Klick muss der Käufer die Möglichkeit haben, die Be- Gewährleistung: stellung zu überprüfen und zu korrigieren. Nach Vertragserfüllung wird der Online-Kunde durch diverse gesetzli- Erst mit Bestätigung der Bestellung (zweiter Klick) wird der Vertrag ab- che Gewährleistungsrechte geschützt, die zu eventuellen vertraglichen geschlossen. Gewährleistungsrechten hinzukommen: Das Produkt muss vertragskonform geliefert werden. Ohne Doppelklick-Verfahren ist der Online-Vertrag nichtig. Das gelieferte Produkt muss mangelfrei sein. Bevor Produkte für französische Kunden online vermarkt werden, muss also ein Doppelklick-System im Online-Shop implementiert Die relevanten Gesetzartikel müssen in voller Länge in den Online-Ver- werden. trag (bzw. in die AGB) hineinkopiert werden.
Verbraucher verfügen über zusätzliche Gewährleistungsrechte, wäh- Wegfall der Formalitäten, Stärkung der Eigenverantwortung rend Händler derselben Spezialisierung die Haftung unter bestimmten Durch das Inkrafttreten der DSGVO ist für Onlinehändler in Frankreich Umständen vertraglich beschränken können. die Pflicht weggefallen, Datenverarbeitungstätigkeiten bei der franzö- Der Verkäufer haftet darüber hinaus für jegliche aus Mangel resultie- sischen Datenschutzbehörde CNIL anzuzeigen oder, in bestimmten renden Folgeschäden (Art. 1645 Code civil). Fällen, sogar vorab genehmigen zu lassen. Eine Genehmigung der CNIL ist heute die Ausnahme und nur bei besonderen Verarbeitungs- Fehlverhalten bei Leistung der Garantie: tätigkeiten erforderlich. bis zu 15 000 Euro Bußgeld Wenngleich diese Formalitäten wegfallen, die nach Erledigung auch ein gewisses Gefühl eines rechtstreuen Verhaltens vermittelten, muss der Onlinehändler in Frankreich heute eigenverantwortlich prüfen, ob die Datenschutz durchgeführten Datenverarbeitungsprozesse rechtmäßig sind, und ob Für jeden Onlinehändler ist der rechtskonforme Umgang mit Daten ent- seine Webseite einer Online-Kontrolle standhalten kann. scheidend dafür, ob seine Seite auch in der Zukunft erfolgreich sein wird. Datenschutz wird in der Tat aufgrund der am 25.5.2018 in Kraft Die französische Datenschutzbehörde CNIL führt regelmäßig getretenen Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) zum Online-Kontrollen von Webseiten durch. strategischen Element für alle Unternehmen, die auf das Vertrauen von Verbrauchern und Geschäftspartnern angewiesen sind. Anwendbarkeit des französischen Datenschutzrechts auf Insbesondere deutsche Unternehmen müssen mit einem Web- deutsche Onlinehändler shop in Frankreich das Vertrauen der Kunden gewinnen. Daten- Das französische Datenschutzgesetz ist auf alle Verarbeitungstätigkei- konformität ist ein wesentlicher Faktor dafür. ten anwendbar, die durch ein in Frankreich niedergelassenes Unter- nehmen durchgeführt werden, und zwar unabhängig davon, ob die Verarbeitung selbst in Frankreich stattfindet oder nicht. Hat ein deut- Welche Daten sind betroffen im Onlinehandel? sches Unternehmen in Frankreich keine Niederlassung aber einen Jeder Onlinehändler verarbeitet zwangsläufig für die Durchführung Webshop, gilt grundsätzlich das deutsche Datenschutzrecht, welches seiner Leistungen zahlreiche persönliche Daten, wie z. B. Telefonnum- natürlich die DSGVO beinhaltet. mern, E-Mail-Adressen, Vor- und Nachnamen, Geburtsdaten, Adressen, IP-Adressen, etc. Personenbezogene Daten sind alle Informationen, die eine natürliche Person direkt oder indirekt identifizieren.
Allerdings kann sich der französische Verbraucher auf nationales fran- Darin muss der Nutzer ausführlich über die eingesetzten Cookies und zösisches Recht beziehen, wenn dieses die in der DSGVO vorgesehe- deren Zweck aufgeklärt werden, und vorab seine Einwilligung über de- nen Pflichten ergänzt oder anpasst, wovon der französische Gesetz- ren Verwendung abgeben. geber in bestimmten Fällen Gebrauch gemacht hat. Eine „Generaleinwilligung“ in den AGB ist nicht ausreichend, sondern die Seite muss so konzipiert sein, dass der Nutzer eine positive Aktion ausführt und dadurch seine Einwilligung zum Ausdruck bringt. Notwendige Informationen auf einer Webseite Jeder Onlinehändler muss auf seiner Webseite neben den AGB und ggf. Maximale Lebensdauer eines Cookie: 13 Monate den Nutzungsbedingungen auch eine Datenschutzpolitik, eine Politik über Cookies und ein konformes Impressum angeben. Danach muss erneute die Einwilligung des Nutzers eingeholt werden. Sämtliche dieser Unterlagen müssen selbstverständlich auf Franzö- sisch verfasst sein und dem entsprechen, was ein französischer Ver- Die Funktionalitäten von Cookies sind technisch vielfältig, so dass braucher und die französische Datenschutzbehörde CNIL erwarten. Unternehmen die konforme Einrichtung und Verbraucherinformation jeweils pro Cookie-Typ absichern müssen. Die drastische Verschärfung der Sanktionen bei einem Datenschutzverstoß bezieht sich auch auf die fehlende oder unvollständige Information bei Datenerhebung während des Sonderpflichten für Plattformbetreiber Online-Bestellprozesses. Seit Anfang 2018 gelten für Onlineplattformbetreiber zahlreiche zu- sätzliche Pflichten bezüglich der Informationen, die an Verbraucher Sanktionen nach der DSGVO: max. 20 Mio. Euro oder 4% des gegeben werden müssen. Als Plattformbetreiber gelten insbesondere weltweiten Jahresumsatzes (je nachdem, welcher Betrag höher ist) Rankingseiten oder Vergleichsseiten. Information über Cookies und andere Tracer Kundenmeinungen Über den Einsatz von Cookies muss der Onlinehändler in seiner Daten- Das französische Verbraucherschutzrecht sieht vor, dass den Nutzern schutzpolitik oder in einem gesonderten Dokument genau informieren. eine loyale, klare und transparente Information über die Modalitäten
der Veröffentlichung und Behandlung der online gestellten Meinungen Grundsätzlich keine Registrierungspflicht in Frankreich. geliefert wird. Das Gesetz sieht ganz genau vor, welche Informationen Die USt.-ID des Käufers muss vorliegen und unbedingt überprüft geliefert werden müssen und an welcher Stelle. werden. Unternehmen stehen hier insbesondere vor der Herausforderung, die Rechnung ohne Ausweis von USt. aber Hinweis auf Informationen inhaltlich so zu liefern, dass sie für den Nutzer vollstän- Steuerbefreiungsgrund und Angabe „Reverse-Charge“. dig, aber auch einfach und verständlich erscheinen. Kontrolle der Bewertungen und wenn ja, deren Hauptmerkmale: Bei Verkäufen an frz. Nichtunternehmer: ✓ Werden die Bewertungen kontrolliert oder nicht + Nichtunternehmer sind nicht-umsatzsteuerpflichtige Personen; es han- Hauptcharakteristika der Kontrolle; delt sich insb. um Privatpersonen und Personen des öffentlichen Rechts wie z.B. Gemeinden (sog. Versandhandel). ✓ Datum der Bewertung und eventuelle Änderungen; USt.-schuldner ist in diesem Fall der Verkäufer. ✓ Bestehen oder Nichtbestehen einer Gegenleistung für die Abgabe der Bewertung. Bis zu einem Umsatz-Schwellenwert von aktuell 35 000 Euro (netto/o. USt.) ist der Ort der Lieferung noch Deutschland. Deutsche USt. ist zu berechnen und in Deutschland zu entrichten (Abgangsstaat) (Art. 258 Steuerliche Hinweise zum Verkauf nach Frankreich A I CGI). Bei Überschreitung des Schwellenwerts (im aktuellen oder vorherigen Umsatzsteuerliche Registrierungspflicht in Frankreich Jahr) verlagert sich der Ort der Lieferung nach Frankreich. Der Verkäu- Bei Verkäufen an französische Unternehmer: fer muss sich in Frankreich umsatzsteuerlich registrieren (Art. 258B I 1° und 286 ter CGI), frz. USt. ist zu berechnen und in Frankreich zu Der französische Käufer ist USt.-schuldner (sog. Reverse-Charge-Me- entrichten (Empfangsstaat). USt.-Erklärungen (sog. CA3) sowie Intras- chanismus). Der Verkäufer tätigt eine innergemeinschaftliche Liefe- tat-Erklärungen/Zusammenfassende Meldungen (im Rahmen einer Er- rung, die in Deutschland steuerbar, aber unter Voraussetzung entspre- klärung, der sog. Déclaration d’échange de biens) sind in Frankreich chender Nachweise umsatzsteuerfrei ist (Artikel 138 der MwSt-RL). Der abzugeben sofern ein Schwellenwert von 460 000 EUR überschritten französische Käufer tätigt einen in Frankreich steuerbaren und steuer- wird. pflichtigen innergemeinschaftlichen Erwerb (Art. 256 bis CGI).
Die Notwendigkeit einer ustl. Registrierung sollte unbedingt antizipiert Begründung körperschaftsteuerlicher Pflichten durch werden, denn die Registrierung braucht Zeit (grundsätzlich mehrere E-Commerce? Monate). Bevor selbige erfolgt ist, können im Prinzip keine USt.-Er- Durch Versandhandel allein in Frankreich wird grundsätzlich keine Kör- klärungen abgegeben werden, weswegen keine französische USt. be- perschaftsteuerpflicht begründet (Betriebsstätte, Art. 2 DBA DE-FR) rechnet werden darf. Durch rechtzeitige Registrierung wird vermieden: solange insbesondere: Verlust Marge aufgrund falschen USt.-Satzes (19% in DE, 20% in FR) kein Vertreter in Frankreich vor Ort tätig ist; Verspätungszuschläge keine Anmietung/Nutzung von Räumlichkeiten in Frankreich zeit- und kostenintensives Berichtigungsverfahren erfolgt. Registrierungspflicht in Frankreich bei Überschreitung Schwellenwert. Möglichkeit der Optierung zur Anwendung der französischen USt. vor Überschreitung des Schwellenwerts. Rechnungsstellung ist Pflicht, obwohl der Rechnungsempfänger eine Privatperson ist. Die Rechnung ist in französischer Sprache zu stellen und muss die französischen Pflichtangaben enthalten. Elektronische Rechnungen Elektronische Rechnungen sind in Frankreich aktuell noch keine Pflicht (außer in bestimmten Sonderfällen); es ist aber möglich, elektronische Rechnungen zu verwenden, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.
ÜBER TAXDOO Kein Ärger mehr mit ausländischer Umsatzsteuer: Taxdoo bietet eine API-Plattform zur Automatisierung der internationalen Umsatzsteu- er-Abwicklung von Onlinehändlern und anderen Unternehmen. Das Hamburger Umsatzsteuer-Startup bezieht vollautomatisch Daten aus Marktplätzen, Online-Shops oder ERP-Systemen und bereitet sie ge- mäß internationaler umsatzsteuerlicher Regularien auf. Alle relevanten Daten werden tagesaktuell bezogen und laufend überwacht. Kernstück der Technologie von Taxdoo ist eine flexible API-Plattform. Während die anderen Gründer Erfahrung im Tech-Bereich mitbringen, Dadurch ist es für externe Entwickler möglich, eigene Datenquellen war Roger Gothmann lange Zeit als Umsatzsteuer-Sonderprüfer in einzubinden und einzelne Taxdoo-Produkte in ihre eigenen Lösungen einem Finanzamt und als Koordinator für den internationalen Umsatz- zu integrieren. Taxdoo ist ein ehemaliges EXIST-Projekt an der Universi- steuer-Informationsaustausch im Bundeszentralamt für Steuern tätig. tät Hamburg (Lehrstuhl für Bankbetriebslehre und Behavioral Finance, Diese Kombination aus „Tech und Tax“ zeichnet das Team von Taxdoo Prof. Nöth) und wurde im April 2016 von den drei ehemaligen wissen- besonders aus. schaftlichen Mitarbeitern Dr. Matthias Allmendinger, Roger Gothmann und Dr. Christian Königsheim gegründet.
EICH UMSATZSTEUER IN FRANKR • Währung: Euro • Lieferschwelle: 35.000 EUR (seit dem 01.01.2016 – zuvor 100.000 EUR) • Erwerbsschwelle: 10.000 Euro • Französische USt-IdNr.: FRXX123456789 (XX: entweder numerisch oder alphanumerisch) • Webseite der lokalen Finanzbehörden mit weiterführenden Informationen: https://bit.ly/2VCaF5T Steuersätze Bezeichnung Steuersatz Produktbeispiele Standardsteuersatz 20 Prozent • Landwirtschaftliche Produkte, welche unmittelbar Zwischensteuersatz 10 Prozent weiter für Zwecke der Nahrungsmittelherstellung ver- arbeitet werden • Hygieneprodukte für Damen Ermäßigter Steuersatz 5,5 Prozent • Nahrungsmittel (z.B. Wasser, Softdrinks, Milch, Kaffee, Butter … Ausnahme: bestimmte Süßigkeiten) Stark reduzierter Steuersatz 2,1 Prozent • Periodische Zeitungen und Zeitschriften
Melde- und Zahlungsturnus • Eingang: 460.000 Euro • Ausgang: 460.000 Euro. Online-Händler, welche ohne Niederlassung in Frankreich steuerpflich- tig sind, müssen regelmäßig monatlich melden und zahlen. Die Mel- Innergemeinschaftliche Verbringungen – z.B. im Rahmen von Fulfill- dungen erfolgen zwingend elektronisch. ment by Amazon – und Warenbewegungen, welche der Intrastat-Pflicht unterliegen, werden in demselben Formular „Déclaration d’Echange Melde- und Zahlungsfrist de Biens“ (DEB) erklärt. Dieses Formular ist bis zum 10. Werktag des Folgemonats abzugeben. Online-Händler, welche nicht in Frankreich niedergelassen sind, müs- sen ihre Umsatzsteuer-Voranmeldung bis zum 19. des Folgemonats Das führt dazu, dass die Meldefrist für Online-Händler, welche z.B. abgeben. Die Zahlungsfrist geht mit der Meldefrist einher. Amazon-Lager in Frankreich verwenden, praktisch regelmä- ßig vor dem 19. des Folgemonats liegt. Seit einigen Jahren ist die Nutzung des B2B-SEPA-Last- schriftverfahrens zur Begleichung der Umsatzsteu- Besonderheiten (im Online-Handel) er-Zahllast verpflichtend. Lieferungen von bzw. nach Monaco sind aus um- Strafen bei verspäteter oder versäumter Ab- satzsteuerlicher Sicht wie Lieferungen von bzw. gabe von Umsatzsteuer-Erklärungen nach Frankreich zu behandeln. Bei verspätet abgegebenen Umsatzsteuer-Erklä- Online-Händler, welche in Frankreich lokale Lie- rungen wird grds. automatisch ein Strafzuschlag ferungen an Unternehmen tätigen – z.B. im Rah- von 5 Prozent berechnet. men von Amazon Business aus einem französischen Amazon-Lager heraus – dürfen für diese Lieferungen Zusätzlich können Zuschläge von 10, 40 oder 80 Pro- keine Umsatzsteuer in Rechnung stellen, da in diesen zent auf die geschuldete Umsatzsteuer anfallen – abhän- Fällen der Abnehmer Schuldner der Umsatzsteuer ist („Re- gig vom Grad der Verspätung und Verschuldung. verse Charge“, Art. 283-1 CGI). Auf der Rechnung für diese Lieferungen Intrastat und innergemeinschaftliche Verbringungen muss der Begriff „Autoliquidation“ vermerkt sein. Die Schwellenwerte für eine Intrastat-Pflicht in Frankreich betragen:
ÜBER PARCEL.ONE Micha Augstein ist der Gründer des Start-ups PARCEL.ONE, einem Logis- tikdienstleister speziell für den grenzüberschreitenden Online-Handel. Die Services des Unternehmens ermöglichen es Online-Händlern, ihre Kosten für Sendungen ins Ausland signifikant zu senken. Dies gelingt, indem PARCEL.ONE die Sendungen aller angeschlossenen Händler bün- delt und jeweils für die einzelne Sendung den idealen Dienstleister aus mehr als 30 Zustellpartnern auswählt. Zudem können Händler ihren in- ternen Organisationsaufwand deutlich verringern, da sie nicht mehr mit jedem einzelnen Logistik-Unternehmen in jedem Zielland einen Vertrag und eine Integration abschließen müssen, sondern PARCEL.ONE als ein- zigen Vertragspartner für alle Märkte nutzen.
tensive Pflege seiner Muttersprache. Die meisten französischen Online- LOGISTIK IN FRANKREICH shopper erwarten ganz einfach den lokalen Bezug und den Webauftritt in französischer Sprache. Worauf müssen Onlinehändler sonst noch achten? Mit der richtigen Internationalisierungsstrategie und stehendem Kon- Frankreich erstreckt sich über eine Fläche von 632.834 km², davon zept bietet Frankreichs E-Commerce-Markt viele Möglichkeiten und sind 88.868km² Überseegebiete. Lieferungen in diese Gebiete können jede Menge Potenzial. Denn Frankreich ist nach Großbritannien und sich preislich deutlich von Lieferungen auf dem Festland unterschei- Deutschland der drittgrößte E-Commerce-Markt Europas; weltweit den. Einige der Carrier liefern nur gegen Aufpreis nach Übersee. Gut zu zählt Frankreich zu den Top Ten. wissen: Diese Sendungen benötigen dann zusätzlich Zolldokumente. Grundsätzlich zeichnet sich der französische Markt durch eine hohe Auch an anderer Stelle können sich Markt-Neulinge schnell einen pein- Internet-Penetration aus. Von den rund 67 Millionen Franzosen sind lichen Fauxpas abholen. So schreiben Franzosen den Nachnamen einer 86 Prozent aktive Internetnutzer. 2019 wird das Marktvolumen für den Person üblicherweise in Großbuchstaben, damit man ihn vom Vorna- E-Commerce auf etwa 49 Milliarden Euro taxiert. Bis 2023 wird sogar men unterscheiden kann. Auch Straßen- und Ortsnamen werden groß ein Umsatz von 65 Milliarden Euro prognostiziert. Das entspricht einem geschrieben. Außerdem steht die Hausnummer, anders als in Deutsch- jährlichen Umsatzwachstum von 7,2 Prozent. Das größte Volumen set- land, vor dem Straßennamen. Ebenso wichtig: In französischen Städten zen hierbei – und das kommt nun wirklich nicht überraschend – die sind Hauseingänge oft mit elektronischen Codes verschlossen. Trifft Segmente Mode und Fashion um. das zu, muss der Haustür-Code in der Empfängeranschrift angegeben werden. Sonst kann die Lieferung womöglich weder zugestellt noch eine Benachrichtigung hinterlassen werden. Dos & Dont’s für den französischen E-Commerce-Markt Was bedeuten CEDEX und CIDEX? Wer in Frankreich Fuß fassen möchte, sollte unbedingt wie ein Franzo- Gelegentlich findet man in französischen Postanschriften den Zusatz se auftreten und seinen Shop übersetzen lassen – und zwar von Profis. CEDEX oder CIDEX. CEDEX kann man wohl am ehesten mit der in Der Franzose ist da sehr eigen und besteht auf den Schutz und die in- Deutschland bekannten Großkunden-Postleitzahl vergleichen. Diese
können in Frankreich nur Unternehmen bei der französischen La Poste Während in ländlichen Regionen eher die Hauszustellung üblich ist, beantragen. CEDEX-Briefe werden direkt ab dem Postverteilzentrum wird beispielsweise in Großstädten, allen voran Paris, eher das »Pick- zugestellt und landen somit schneller am Ziel. up & go-Modell« oder die Zustellung im Shop (Click & Collect) bevor- zugt. Auch Abholstellen wie Geschäfte vor Ort, Postämter oder Schließ- Der CIDEX-Service ist vor allem für Empfänger in ländlichen Regionen fächer an Bahnhöfen sind bei Franzosen sehr beliebt. sowie in Wohnsiedlungen geeignet. Es handelt sich hierbei um An- schriften von Briefkastenanlagen. Die wichtigsten Logistik-Dienstleister in Frankreich: Wer mit wem? Fazit In Frankreich arbeiten die wichtigsten Zustelldienste eng mit Die Globalisierung und eine zunehmend digitalisierte Gesell- den deutschen Carriern zusammen. So kooperieren bei- schaft erschließen deutschen Onlinehändlern völlig neue spielsweise Mondial Relay mit Hermes und Chrono- Märkte. Gerade Frankreich ist ein immens großer, post sowie Colissimo als Teil der französischen wachsender und sich stetig entwickelnder Markt. La Poste mit dem Transportnetzwerk von DPD Es gilt allerdings einiges zu beachten. Nicht in Frankreich. Auch GLS und DHL liefern nach zu unterschätzen sind vor allem Logistik und Frankreich und greifen vor Ort auf das haus- Transport, wenn man als Onlinehändler auf eigene Netz. Expansionskurs ist: Beides muss man grund- sätzlich für jedes neue Zielland adaptieren. So habens die Franzosen am liebsten Das Vertrauen in die regionale Expertise eines 85 Prozent der Franzosen wünschen sich, ihre lokalen Carriers ist im Cross-Border-Dschungel Bestellungen via Live-Tracking verfolgen zu fast alternativlos. In Frankreich fährt man übri- können. Denn die Customer Journey endet nicht gens am besten mit Colissimo. am Checkout – sie begleitet den Kunden bis zur Händler müssen sich fragen: Nehmen sie sich der letzten Meile. Und das bedeutet auch, den Kunden Logistik und dem Transport in Eigenregie an oder ver- mit relevanten Informationen zur Lieferung zu versor- stärken sie sich für das Cross-Border-Shipping mit einen gen. Ein professionelles Tracking-System ist für französische professionellen Multi-Carrier? Onlineshopper viel mehr als ein bloßes »nice to have«. Sie erwarten diesen Service.
IMPRESSUM © Händlerbund e. V. (Stand: Oktober 2019) die Autoren keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Dieser Text ist urheberrechtlich geschützt. Eine Vervielfältigung oder enthaltenen Informationen übernehmen. LeserInnen haften eigenver- Weitergabe des Hinweisblattes an Dritte ist zulässig, soweit hieran kei- antwortlich für die Nutzung der Informationen und sämtliche darauf ne Änderungen vorgenommen werden und insbesondere der Urheber- basierende Entscheidungen. hinweis nicht entfernt wird. Das vorliegende Dokument wurde nach bestem Wissen und Gewissen Händlerbund Management AG auf Basis von Informationen erstellt, die die Autoren zum Zeitpunkt der Erstellung zur Verfügung hatten.Bitte beachten Sie, dass die Autoren Torgauer Straße 233 keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit der enthaltenen 04347 Leipzig Informationen übernehmen. LeserInnen haften eigenverantwortlich für Tel.: 0049 341 - 92 65 90 die Nutzung der Informationen und sämtliche darauf basierende Ent- Fax: 0049 341 - 92 65 9100 scheidungen. Das vorliegende Dokument wurde nach bestem Wissen und Gewissen auf Basis von Informationen erstellt, die die Autoren zum Web: www.haendlerbund.de Zeitpunkt der Erstellung zur Verfügung hatten.Bitte beachten Sie, dass Mail: info@haendlerbund.de
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