Wiesenbacher Schwarzbach Blättle - VG Krumbach
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Wiesenbacher Schwarzbach Blättle Informationsblatt für die Ortsteile Unterwiesenbach, Oberwiesenbach, Oberegg und Sausenthal als Ergebnis der IDEE-Initiative Ausgabe 2 / 2021 Streiflicht Was uns zur Zeit besonders interessiert: Liebe Der Eichenprozessionsspinner Bürgerinnen und Bürger von Wiesenbach Ein ruhiger Jahresstart liegt hinter uns. Die gewohnten Veranstaltun- gen und Versammlungen konnten nicht stattfinden. Der soziale Kon- takt liegt nach wie vor brach. Mit den ersten Sonnentagen keimt aber die Hoffnung und die Vor- freude auf einen ereignisreicheren Frühling und v.a. Sommer. Ihr 1. Bürgermeister Gilbert Edelmann Impressum Herausgeber Gemeinde Wiesenbach Hauptstr. 24 86519 Wiesenbach-UW 0176 / 80472167 Seit geraumer Zeit treibt der Eichenprozessionsspinner, kurz EPS, auch in un- bgm@wiesenbach.de serer Gemeinde sein Unwesen. Wer schon einmal vom EPS „befallen“ wurde, der weiß, dass dies eine äußerst schmerzhafte und unangenehme Angelegen- Redaktion Wolfgang Müller und Team heit sein kann. 08283 92 86 69 Die Gemeinde erreichten in den letzten Wochen viele Hinweise auf das Vor- wolle@foto-wolle.de kommen des EPS. Innerorts werden alle Eichen, die auf Gemeindegrund ste- Erscheinungsweise hen behandelt. Die nachhaltige Behandlung scheint bisher auch recht erfolg- je Quartal (4x jährlich) reich verlaufen zu sein, auch wenn sie keinen 100%-igen Schutz bieten kann. Annahmeschluss für Beiträge Durch die Biozid-Behandlung können sich auch Nester des EPS durchaus wei- am 15.03./15.06./15.09./15.12. ter auf den behandelnden Bäumen befinden, der Spinner selbst bildet aber bei Redaktionsschluss am 25.03./25.06./25.09./25.12. korrekter Behandlung keine gefährlichen Brennhaare mehr aus. Behandlung Druck muss also nicht gleich bedeuten, dass keine Nester mehr vorzufinden sind. am 10. des Quartalbeginn-Monats Eine Behandlung der Bäume im Außenbereich wird nicht stattfinden, da es (Linus Wittich Medien KG, Forchheim) Verteilung schlichtweg zu viele Bäume sind, die nachhaltig kontrolliert werden müssten. zum Quartalsbeginn Die Natur weist uns hier in unsere Schranken. Auflage 380
Aktuelles Aus Gemeinde und Gemeinderat Kindergartenplanung Die Kindergartenplanung läuft auf Hochtouren. Neben vielen Gesprächen, die ich jede Woche zum Kindergarten führe, gibt es in zwischen einen Termin alle 2 Wochen mit allen Fachplanern, dem Architekten und einem Gremium aus dem Gemeinderat, um nach und nach in die Detailplanung einzusteigen. Bei den Fachplanern handelt es sich um Experten, die den Architekten unterstützen, damit das Kindergartengebäude nicht nur schön, sondern auch nachhaltig, hochwertig und zukunftsorientiert geplant wird. Egal ob bei der Ausstattung oder der Technik. So gibt es Fachplaner für Heizung, Lüftung und Sanitär, sowie Elektro. Ein Fachplaner kommt erfreu- licherweise aus der Gemeinde. Mit Manfred Serek haben wir den Energieberater vor Ort, der sein Wissen hier einbringt. Die Planungen sind nun so weit fortgeschritten, dass wir in den nächsten 1 bis 2 Wochen bereits den Förderantrag bei der Regierung von Schwaben stellen können. Dies ist ein wichtiger Meilenstein für uns. Wir werden euch über das Schwarzbachblättle immer auf dem Laufenden halten, also bleibt fleißige Leser. Kindergarten – Namenswettbewerb Ganz herzlichen Dank an alle, die mitgemacht haben und ihre Ideen und Vorschläge eingebracht haben. Unser Plan ist, dass wir nun bis zur Veröffentlichung des nächsten Schwarzbachblättles alle Vorschläge sichten und im Gemeinde- rat eine Entscheidung treffen oder zumindest ein oder zwei Favoriten definieren.
Aus Vereinen und Gremien Vereine während der Pandemie Unsere Vereinsvorsitzenden stehen vor dem Dilemma, die Jahreshauptversammlungen ihrer Vereine - im Besonderen im Zusammenhang mit Neuwahlen - sowohl aus 2020 nachzuholen bzw. im laufenden Vereinsjahr 2021 als Präsenzveranstaltung abzuhalten. Die Vereinssatzungen und das Vereinsrecht schreiben hier vor, was wann zu tun ist. Aufgrund der Einschränkungen bzw. des Verbots von Präsenzveranstaltungen durch die Coronapandemie hat der Gesetzgeber Änderungen des Vereinsrechts beschlossen, die im Einklang mit dem Infektionsschutzgesetz und dessen Verordnungen stehen. Der Münchener Rechtsanwalt Richard Didyk hat im Auftrag des Bayerischen Blasmusikverbandes (BBMV) die aktuell geltenden Änderungen beschrieben und kommentiert. Einen Auszug mit für Vereinsvorsitzende und Funktionäre wichtigen Informationen lesen Sie nachstehend. Einberufung von Mitgliederversammlungen und Vereinssitzungen Änderung des Gesetzes u.a. im Vereinsrecht über Maßnahmen zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie (BGBl. 2020 Teil I Nr. 67 Seiten 3332 f.) RA Richard Didyk (Stand: 25.01.2021) Das Gesetz vom 27.03.2020 samt seiner Verlängerung vom 28.10.2020 wurde zwischenzeitlich teilweise neu gefasst oder ergänzt. Dadurch haben sich für die Vereine bei der Einberufung von Versammlungen und Sitzungen aus 2020 und in 2021 Klarstellungen, teils auch bedeutsame Änderungen ergeben. Nach dem Gesetzeswortlaut gilt danach: »§ 5 Vereine und Stiftungen (1) Ein Vorstandsmitglied eines Vereins oder einer Stiftung bleibt auch nach Ablauf seiner Amtszeit bis zu seiner Ab- berufung oder bis zur Bestellung seines Nachfolgers im Amt. (2) Abweichend von § 32 Absatz 1 Satz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs kann der Vorstand auch ohne Ermächti- gungen in der Satzung vorsehen, dass Vereinsmitglieder 1. an der Mitgliederversammlung ohne Anwesenheit am Versammlungsort teilnehmen und Mitgliederrechte im Wege der elektronischen Kommunikation ausüben können oder müssen, 2. ohne Teilnahme an der Mitgliederversammlung ihre Stimmen vor der Durchführung der Mitgliederversammlung schriftlich abgeben können. (2a) Abweichend von § 36 des Bürgerlichen Gesetzbuchs ist der Vorstand nicht verpflichtet, die in der Satzung vorgesehene ordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen, solange die Mitglieder sich nicht an einem Ort versammeln dürfen und die Durchführung der Mitgliederversammlung im Wege der elektroni- schen Kommunikation für den Verein oder die Vereinsmitglieder nicht zumutbar ist. (3) Abweichend von § 32 Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs ist ein Beschluss ohne Versammlung der Mitglie- der gültig, wenn alle Mitglieder beteiligt wurden, bis zu dem vom Verein gesetzten Termin mindestens die Hälfte der Mitglieder ihre Stimmen in Textform abgegeben haben und der Beschluss mit der erforderlichen Mehrheit gefasst wurde. (3a) Die Absätze 2 und 3 gelten auch für den Vorstand von Vereinen und Stiftungen sowie für andere Vereins- und Stiftungsorgane.«
Die sogenannte neue Anwendungsbestimmung tritt in Kraft am 28.02.2021. Sie gilt insgesamt bis zum 31.12.2021. Hinweise für die Praxis Zunächst bleibt es bei dem Grundsatz nach dem BGB, dass Mitgliederversammlungen Präsenzveranstaltungen sind. Sollten einzelne Teilnehmer an einer Präsenzveranstaltung nicht teilnehmen können oder wollen, kann der Vorstand die Möglichkeit einräumen, dass diese ihre Stimme bereits vor der Versammlung schriftlich abgeben. Leider hat der Gesetz- geber auch in der aktuellen Änderung nicht auf die Schriftform verzichtet, so dass auch weiterhin bei der vorgezogenen Abstimmung die Stimmabgabe über E-Mail oder in sonstiger digitaler Form nicht zulässig ist. Kommentar: Bislang musste der Vorstand, wenn eine Präsenzveranstaltung nicht zulässig war, möglicherweise auf »Biegen und Brechen« eine Online-Versammlung einberufen; andernfalls hätte er sich dem Vorwurf ausgesetzt, dass er gegen die Satzung und damit gegen die ihm als Vorstand obliegenden Verpflichtungen verstößt, weil er eine nach der Satzung für das laufende Jahr oder sogar für bestimmte Zeiträume innerhalb des Jahres vorgeschriebene ordentliche Mitgliederver- sammlung nicht einberuft und durchführt. Sowohl für noch ausstehende ordentliche Mitgliederversammlungen aus 2020 als auch für solche aus 2021 gilt nunmehr, dass eine Einberufungspflicht des Vorstands auch entgegen anderslautender Satzung jedenfalls so- lange nicht besteht, als eine Präsenzveranstaltung pandemiebedingt nicht gestattet ist und die Durchführung einer alternativen Online-Versammlung weder dem Verein noch den Vereinsmitgliedern zumutbar ist. Versamm- lungen, auch solche aus 2020, können danach auf spätere Termine in 2021 verschoben werden. Besonderer Hinweis: Zu beachten ist, dass die gesetzliche Entbindung des Vorstands von seiner Einberufungspflicht nur solange als und nur unter der Voraussetzung gilt, dass Präsenzveranstaltungen aufgrund staatlicher Vorgaben unzulässig sind und eine ganze oder auch teilweise virtuelle Versammlung dem Verein oder seinen Mitgliedern nicht zumutbar ist. Sollte sich im Laufe des Jahres an diesen beiden Prämissen etwas ändern, beispielsweise weil Versammlungen – wenn auch unter zahlenmäßiger Einschränkung der Teilnehmer – wieder als (Teil-) Präsenzveranstaltung mit schriftlicher Stimmabgabe zulässig werden oder sich die technischen Möglichkeiten im Verein verbessern lassen, hat der Vorstand entsprechend einzuberufen und die ausgefallene Versammlung nachzuholen. (Text: Franz Alstetter) Termine im 2. Quartal: 04. Apr So Osterfest Pfarrkirche OW Pfarreiengem. Breitenthal 09. Apr Fr 20:00 JHV GH Adler OW Gesangverein Frohsinn 09. Apr Fr 20:00 Imkerstammtisch GH Mayer Höselhurst Imkerverein Neub.-Wb. 24. Apr Sa 18:00 Maibaumstellen Oberwiesenbach Maibaumplatz OW Feuerwehr OW 01. Mai Sa ab 10:00 Maifest Ingstetterstr. OW SchüVer OW + FW OW 04. Mai Di 14:30 Muttertagsbasteln Alte Schule, OW OGV OW-OE 14. Mai Fr 20:00 Imkerstammtisch GH Mayer Höselhurst Imkerverein Neub.-Wb. 11. Jun Fr 20:00 Imkerstammtisch GH Mayer Höselhurst Imkerverein Neub.-Wb. 13. Jun So 10:30 Vitusfest Vituskapelle UW Pfarreiengem. Breitenthal 26. Jun Sa abends Sommerfest Musikantenstadel OE MV Wiesenbach 27. Jun So ganztags Sommerfest Musikantenstadel OE MV Wiesenbach Der Terminkalender wurde im November abgestimmt. Aufgrund der jeweils aktuell gültigen Einschränkungen können sich hier Änderungen ergeben. Ob Veranstaltungen wie angekündigt stattfinden können entnehmen Sie bitte der Ta- gespresse.
Aus der Bürgerschaft Ortsschilder Sausenthal Inzwischen wurden auch die neuen Ortsschilder für den Ortsteil Sausenthal wurden aufgestellt. Dies lief im Detail aber dann doch nicht so unkompliziert ab, wie es den Anschein haben mag. Zuerst wurde das Ortseingangsschild am Ortsende in Richtung Hilbertshausen falsch geliefert und konnte nicht montiert werden. Beim neuen Schild wurde dann nach der Montage ein Druckfehler seitens des Herstellers bemerkt und es musste erneut getauscht werden. unten sehen Sie die richtigen Schilder und dann noch das mit dem Druckfehler. Sehen Sie den Fehler? (Auflösung unten). Schild am Übergang Unterwiesen- Schild am Ortseingang Sausenthal Schild am Ortsende Sausenthal bach-Sausenthal aus Richtung Hilbertshausen Schild mit Druckfehler: (Auflösung: Hilbersthausen) Erstkommunion 2021 Nach Information von Pfarrer Bucher wird die Erstkommunion 2021 aufgrund der Corona-Ein- schränkungen nicht im Frühjahr sondern frühes- tens im Herbst gefeiert. Genaueres entnehmen Sie bitte den offiziellen Bekanntmachungen. (Info von Viktoria Spies, Foto: Wolfgang Müller)
Spazieren am Oberegger Stausee ist beliebter denn je Wer hätte das gedacht: Wo man früher nur den ein oder anderen heimischen Spaziergänger antraf, findet man heute um ein Vielfaches mehr. Egal ob Schnee, Regen, Wind oder Sonnenschein: Am Oberegger Stausee spazieren derzeit so viele Menschen wie noch nie. Egal ob Jung oder Alt, die ganze Familie, als Pärchen, mit Hund oder ohne: Seit dem ersten Lockdown ha- ben immer mehr Menschen auch von weiter her den Weg an unseren beschaulichen Stausee gefunden. Wenn man sich so unter den Spaziergängen umhört, loben diese vor allem die Naturbelassenheit sowie die verschie- denen Aussichtspunkte, von denen die zahlreichen Vögel bei ihren Starts und Landungen beobachtet werden können. Während im Sommer auch vermehrt Fahrräder und E-Bikes zu sehen waren, so sah man diesen Winter viele Schlitten, die sich auf den Wegen durch ein wahres Winterwunderland schlängelten. Hier und da konnte man sogar eine ganze Schneeman-Familie auf den Wiesen entdecken. Das Beste aus der aktuellen Situation machen ist auf jeden Fall das Motto von allen Spaziergängern am Oberegger Stausee. Schön, dass so viele die Schönheit an der Natur (wieder) gefunden haben und den Respekt vor dieser auch hoffentlich weiterhin so bewahren – denn nur so können auch wir in der Gemeinde das richtige Gleichgewicht zwischen Mensch und Natur beibehalten. Und wer während des Spaziergangs dann auch noch die Tafel vom Gasthof Adler entdeckt, aufmerksam gelesen und sich dort eine Stärkung abgeholt hat, der hat der Dorfwirtschaft sogar auch gleich noch etwas Gutes getan. Manchmal braucht es eben nicht viel für einen perfekten Tag in der Heimat. (Text und Fotos: Christina Dreher) Willkommen in Wiesenbach Luca Wagner Eltern: Sabrina und Richard Wagner Geboren: 15.01.2021 Größe: 49 cm Gewicht: 2.730 gr Geschwister: Timo und Nico
Willkommen in Wiesenbach Klara Huber Lena Sophie Ullrich Eltern: Elisabeth und Peter Huber Geboren: 24.02.2021 Eltern: Corina und Roman Ullrich Größe: 55 cm Geboren: 26.02.2021 Gewicht: 3.670 gr. Größe: 49 cm Geschwister: Pauline und Agnes Gewicht: 3.200 gr. Fundgrube: Imprägnierte Holzhütte zu verkaufen Imprägn. Holzhütte m. Pultdach, vordere Seite offen, zum Selbstabbau. HBL ca. 2,20/1,92/ 2,85 m, ca. 4 Jahre alt, Preis nach Vereinbarung Tel. 08283/1748 ab 20.00 Uhr Für Sie gesehen: Termine geplante Gemeinderatsitzungen: jeweils um 20:00 Uhr Donnerstag, 01.04.2021 Donnerstag, 06.05.2021 Donnerstag, 03.06.2021 Donnerstag, 01.07.2021 Im Zuge der Umstellung auf LED-Straßenlaternen wurden auch im Klosterweg in Unterwiesenbach die Lampen gewechselt. (Foto: Christian Steck)
Forum Beerdigungen unter Ausschluss Wissenswertes Was uns Corona abverlangt Amtsstundeim Rathaus, UW Wenn ein Mensch geht, ist es seit je her Donnerstag 18.30 – 19.30 Uhr Brauch und Sitte, dass ihm seine Mitmen- Kontakt zum Bürgermeister schen auf dem Friedhof das letzte Geleit Tel. 0176 80472167 (Mobil) geben zu seinem Grab. bgm@wiesenbach.de Doch dies ist in dieser Zeit für viele von uns unmöglich geworden. Besonders denjenigen, die in ihrem irdi- Öffnungszeiten VG Krumbach Mo – Fr 08.00 – 12.30 Uhr schen Leben für die Gemeinschaft Ver- Mo – Mi 13.30 – 16.00 Uhr dienstvolles geleistet und sich für das Ge- Do 08.00 – 12.30 Uhr meinwohl eingesetzt haben, Do 13.30 – 18.00 Uhr müssen im wahrsten Sinn sang-und klang- Tel. 08282 88 99 6 - 0 los zu Grabe getragen werden. Fax 08282 88 99 6 - 22 info@vg-krumbach.de Wir Vereine, die wir in der Vergangenheit unsere verdienten Verstorbenen mit allen Ehren und der Würdigung ihres Lebens- Pfarramt Breitenthal Tel. 08282 21 80 werks verabschieden konnten, müssen in Öffnungszeiten Coronazeiten von den Beerdigungen aus- Di 14.00 – 16.00 Uhr Mi – Fr 08.00 – 12.00 Uhr geschlossen werden. Unser Bistum setzt pg-breitenthal@bistum-augsburg.de dabei die Bedingungen, die zahlenmäßig schon die meisten der Hinterbliebenen vor Probleme stellen. Die zugelassenen 25 Teilnehmer an der Begräbnis-Zere- Mesner monie auf dem Friedhof erlauben es oft nicht, alle Verwandten, die Freunde Brunhilde und Rudolf Gornig Tel. 08283 21 38 und Nachbarn einzuladen.Trotz Maskenpflicht und Abstandsregel – und das Gertrud Bader im Freien! Tel. 08283 764 Unsere Vereine mit ihren Fahnen und Abordnungen können nicht teilnehmen und es schmerzt uns alle, den Verstorbenen keine letzte Ehrerbietung und keinen würdigenden Nachruf am Grab und den Angehörigen damit ein Zeichen Seniorenbeauftragter Gmd. Wiesenbach von Dankbarkeit und Anteilnahme zu ermöglichen. Gerhard Jonscher Wir müssen Wege suchen, unsere Begräbniskultur auf diese Situation einzu- Unterwiesenbach, Lerchenweg 1 stellen und hoffen, dass diese dunkle Zeit bald vorübergeht oder zumindest Tel. 0175 86 80 86 2 s-jonscher@t-online.de beherrschbar wird. Denn die Kultur im Umgang mit ihren Verstorbenen misst sich daran, wie würdevoll sie Ihre Toten vom irdischen Dasein verabschieden. Jugendbeauftragter Franz Alstetter, Vereinepräsident Gmd. Wiesenbach Wir suchen immer noch einen Neu im Team: Jugendbeauftragten. Wer fühlt sich angesprochen? Wir freuen uns, zwei neue und engagierte Mitgleder in unserem Redaktions- team begrüßen zu dürfen: FLEXIBUS Fahrzeiten Mo – Do 05.00 – 21.00 Uhr Fr – Sa 05.00 – 24.00 Uhr Sonn- u. Feiertage 05.00 – 21.00 Uhr Reservierungszeiten (mind. 30 min. vor Abfahrtswunsch) Mo – So 07.00 – 18.00 Uhr unter Tel. 08282 99 02 - 100 Defibrillatoren-Standorte Christina Dreher Christian Steck jeweils an den Feuerwehr-Gerätehäusern
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