Wissenswertes zur Afrikanischen Schweinepest - Deutscher ...

Die Seite wird erstellt Jens Adler
 
WEITER LESEN
Wissenswertes zur Afrikanischen Schweinepest - Deutscher ...
Wissenswertes
zur Afrikanischen
Schweinepest

www.jagdverband.de   1
Wissenswertes zur Afrikanischen Schweinepest - Deutscher ...
Editorial
    Ein Ausbruch der für den Menschen ungefährlichen Afrikanischen
    Schweinepest (ASP) hat für das betroffene Land schwerwiegen-
    de wirtschaftliche Folgen. Neben internationalen Export- und
    nationalen Handelsbeschränkungen können weitere Maßnahmen
    angeordnet werden. Behörden können regional beispielsweise
    Tiertransporte oder die Ernte von Feldfrüchten einschränken.
    Die negativen Auswirkungen eines ASP-Ausbruchs wären für die
    deutsche Land- und Fleischwirtschaft enorm.

    Erfahrungen aus zahlreichen bereits betroffenen Ländern zei-
    gen: Schwarzwild hat eine große Bedeutung als Reservoir für
    das ASP-Virus. Aus diesem Grund sollten Jäger Symptome der
    Afrikanischen Schweinepest richtig deuten können. Zunächst
    geht es um die Früherkennung der ASP. Denn im möglichen
    Seuchenfall müssen Jäger richtig handeln, damit sie nicht selbst
    die hochgefährliche Tierseuche verbreiten.

    Eine intensive Wildschweinjagd ist wichtig, um im Falle eines
    ASP-Ausbruchs das Risiko einer Ausbreitung zu minimieren.
    Jäger haben also eine besondere Verantwortung. Diese Bro­
    schüre schließt Wissenslücken: Es werden Symptome, Krank­
    heits­bilder und Verbreitungswege beschrieben. Zudem gibt es
    Tipps zur Seuchenprävention. Maßnahmen für den Ernstfall
    werden ebenfalls aufgezeigt.

2
Wissenswertes zur Afrikanischen Schweinepest - Deutscher ...
Der Weg der Afrikanischen
Schweinepest nach Europa

Die Afrikanische Schweinepest (ASP) ist       diesen Staaten kam es seit Anfang 2014 zu
eine anzeigepflichtige Tierseuche. Sie be-    einer nahezu flächendeckenden Durch­
trifft Wild- und Hausschweine. Erstmals       seuchung der Schwarzwildbestände. Die
beschrieben wurde sie im Jahr 1921 in         ASP wurde auch mehrfach in Hausschwei-
Kenia. Im Jahr 1957 trat die ASP erstmals     nebeständen nachgewiesen. Ausgehend
außerhalb Afrikas in Portugal auf. Nach       von der aktuellen Lage kann auch in diesen
einer Pause brach sie erneut in Portugal      drei Ländern von einem ende­mischen Auf-
aus, anschließend meldeten Spanien,           treten des ASP-Virus gesprochen werden.
Frankreich, Italien, Malta, Belgien und die   Ebenfalls 2014 überschritt das ASP-Virus
Niederlanden Fälle. Auf Sardinien ist die     die Grenze von Weißrussland in westliche
Tierseuche inzwischen endemisch.              Gebiete Polens.
  In den 1980er-Jahren brach die ASP auf        Ausgehend von der Ukraine wurde das
dem amerikanischen Kontinent aus. Be-         Virus 2017 nach Tschechien und Rumänien
troffene Länder: Kuba, Brasilien, Haiti so-   verschleppt. Es gab in der Folge weitere
wie die Dominikanische Republik. Im Jahr      ASP-Ausbrüche in Bulgarien und Ungarn,
2007 wurde das ASP-Virus aus Afrika über      2018 überraschend in Belgien und Ende 2019
den georgischen Schwarzmeerhafen Poti         nur 40 km entfernt von der deutschen
nach Georgien eingeschleppt. Von dort         Grenze in Polen. Durch unsachgemäß ent-
gelangte das Virus entlang der Hauptmagis­    sorgte Lebensmittelabfälle ist in vielen
tralen Russlands bis in die baltischen        Fällen auch der Mensch an der Verbreitung
Staaten Lettland, Estland und Litauen. In     des ASP-Virus beteiligt.
                                                                                      3
Wissenswertes zur Afrikanischen Schweinepest - Deutscher ...
Was ist die Afrikanische
    Schweinepest?

Die Afrikanische Schweinepest (ASP) ist             Die ASP ist keine Zoonose
eine anzeigepflichtige Virusinfektion, die          und damit für den Menschen
ausschließlich Wild- und Hausschweine be-           ungefährlich – übrigens
trifft. Das Virus stammt ursprünglich aus
                                                    auch für andere Haus- und
den afrikanischen Ländern südlich der
Sahara und wird dort von Lederzecken auf
                                                    Heimtiere!
Warzenschweine übertragen. Die involvier-
ten Lederzecken können das Virus selbst-       Das ASP-Virus besitzt eine sehr hohe Wider­
ständig vermehren. In Ländern außerhalb        stands- und Überlebensfähigkeit gegenüber
Afrikas spielen diese Zecken zumeist keine     äußeren Einflussfaktoren. Im pH-Bereich
Rolle. Vorrangig findet dort eine Ansteckung   von 3,9 bis 13,4 bleibt das ASP-Virus stabil.
durch den direkten Kontakt zu infizierten      Eine Desinfektion ist grundsätzlich mit allen
Schweinen, tierischen Produkten oder           Mitteln gegen behüllte Viren möglich. An-
Speise­abfällen und Blut statt. Die ASP ist    wendung finden z. B. säurebasierte Desin-
keine Zoonose und damit für den Menschen       fektionsmittel, Peressigsäure und Zitronen-
ungefährlich – übrigens auch für andere        säure. Auch Formalin sorgt dafür, das Virus
Haus- und Heimtiere!                           zu inaktivieren.

4
Wissenswertes zur Afrikanischen Schweinepest - Deutscher ...
Das ASP-Virus überlebt in der Umwelt:
• bis zu 10 Tage im Schwarzwild- oder Hausschweinkot

• bis zu 70 Tage in Blut (Schweiß) bei Raumtemperatur

• bis zu 190 Tage an Holz

• bis zu 205 Tage in mit Blut durchtränktem Erdboden

• bis zu 18 Monate in gekühltem Blut (Schweiß)

 Das ASP-Virus überlebt in Lebensmitteln:
• bis zu 30 Tage in Schweinesalami

• bis zu 15 Wochen in gekühltem Schweinefleisch

• bis zu 6 Monate in konserviertem Schweinfleisch

• bis zu 399 Tage in Parmaschinken

• bis zu 6 Jahre und länger in tiefgefrorenem Schweinefleisch

 Das ASP-Virus überlebt Erhitzung:
• bis zu 3 Stunden bei 50 Grad Celcius

• bis zu 70 Minuten bei 56 Grad Celcius

• bis zu 20 Minuten bei 60 Grad Celcius

                                                                5
Wissenswertes zur Afrikanischen Schweinepest - Deutscher ...
Klinische Symptome der ASP

Diese Krankheitszeichen können in unter-           Vom Schwarzwild muss
schiedlicher Ausprägung bei infizierten Tie-       jedes Stück Fallwild unter-
ren auftreten:
                                                   sucht werden!
– hohes Fieber ab dem dritten bis vierten
    Tag nach der Infektion (> 41°C)
– reduzierte Futteraufnahme bzw. Appetit­      – Ruderbewegungen, Bewegungsstörungen,
    losigkeit (Anorexie)                         Desorientiertheit
– ab Tag fünf Abmagerung                       – Tod nach sechs bis zehn Tagen bei nahezu
– Abgeschlagenheit, mitunter verringerte         100 Prozent der infizierten Tiere in allen
    Fluchtbereitschaft                           Altersgruppen
– erhöhte Atemfrequenz
– Diarrhoe (Durchfall)                         Diese Symptome treten auch bei anderen
– Lungenentzündung, Bindehautentzün-           Erkrankungen, wie zum Beispiel der Klas-
    dung                                       sischen Schweinepest auf. Eine sichere
– ab dem achten Tag unsicherer, torkelnder     Diagnose kann nur im Labor gestellt wer-
    Gang (Ataxie) sowie Schläfrigkeit (Som­    den. Das Fehlen von Auffälligkeiten schließt
    nolenz)                                    nicht aus, dass es sich um ASP handelt.
                                               Deshalb muss vom Schwarzwild jedes
                                               Stück Fallwild untersucht werden!

6
Wissenswertes zur Afrikanischen Schweinepest - Deutscher ...
Jagdausübungsberechtigte müssen bei der Jagd nach näherer Anweisung
  der zuständigen Behörde Tupferproben, Blutproben oder Organproben zur
  Untersuchung auf Klassische und Afrikanische Schweinepest nehmen, wenn:
  1. Wildschweine verendet aufgefunden werden,
  2. erlegte Wildschweine klinische oder mit bloßem Auge erkennbare pathologisch-
     anatomische Auffälligkeiten zeigen.

Der Jäger muss die Proben der von der zu-    Die ASP ist eine anzeigepflichtige Tierseu-
ständigen Behörde bestimmten Untersu-        che. Das bedeutet, dass jeder zur Jagdaus-
chungseinrichtung zuleiten. Weiterhin sind   übung Befugte beim Vorliegen von verdäch-
der Untersuchungseinrichtung mit der Zu­     tigen Symptomen unverzüglich das zu­-
sendung der Proben der Abschuss- bzw.        stän­d ige Veterinäramt darüber informie-
Fundort des jeweiligen Tieres, das Datum     ren muss (§ 24 BJagdG).
des Abschusses oder des Fundes sowie die
festgestellten Auffälligkeiten mitzuteilen
(SchwPestMonV §1 Absatz 2, §2).

                                                                                      7
Wissenswertes zur Afrikanischen Schweinepest - Deutscher ...
Krankheitsbilder –
pathologische-anatomische
Auffälligkeiten

Für den Jäger sind neben den äußerlich er-     oder Schaumansammlung in den Atemwe-
kennbaren Symptomen einer ASP-Infektion        gen (Abbildungen 4 bis 6). Am lebenden Tier
Veränderungen der Organe von besonderer        fallen Atemnot und Schaum vor der Rüssel-
Bedeutung. Sollten diese nach Erlegung eines   scheibe auf (Abbildung 3). Eine weitere
Wildschweins festgestellt werden, müssen       pathologische Auffälligkeit kann eine stark
sofort besondere Hygienevorschriften beach-    geschwollene und brüchige Milz (Abbil­-
tet werden.                                    dung 11) sein. Dieses Symptom kann aber
    Das beim Hausschwein auffällige Krank-     auch gänzlich fehlen.
heitsmerkmal der Blaufärbung (Abbildun­gen       Die Lymphknoten sind häufig im gesam-
1 und 2) ist aufgrund der je nach Jahres­-     ten Körper dunkelrot bis schwarz, vergrö-
zeit schwankenden Behaarungsdichte des         ßert und im Anschnitt blutig. Besonders
Schwarzwildes für Jäger von untergeordne-      auffällig sind diese Merkmale im Bereich
ter Bedeutung. Wichtiger und augenschein-      der Leber und des Magens (Abbildungen 12
licher sind Organveränderungen, die der        bis 15). Auf diese Stellen ist besonders zu
Jäger als kundige Person erkennen muss         achten. Andere Organe können ebenfalls
(Abbildungen 4 bis 17).                        von Einblutungen betroffen sein, z. B. die
    Zu den Organveränderungen, die im Zuge     Blase, die Gallenblase, der Darm und die
einer ASP-Infektion auftreten, gehört fast     Haut (beim Schwarzwild wegen des Fells
immer ein Lungenödem, also eine Wasser-        schlecht zu sehen).

8
Wissenswertes zur Afrikanischen Schweinepest - Deutscher ...
1 Blaufärbung der Gliedmaßen
    + (Zyanosen) durch Einblutungen
    2 in Unterhaut, beim Hausschwein
      sehr deutlich zu sehen.

    3 Schaum vor der Rüsselscheibe
1     (hochgradiges Lungenödem).

    4   Schaum im Bereich des Kehl­
    +   kopfs, der Luftröhre und
    5   im gesamten Lungenbereich,
    +   verbunden damit Lungen­
    6   blutungen. Lymphknoten im
        Brustbereich können ebenholz-
        farben (fast schwarz) verfärbt
        und geschwollen sein.

    4

2

    5

3

    6

                                     9
Wissenswertes zur Afrikanischen Schweinepest - Deutscher ...
7              7 Im Bereich der Nieren treten
               + flohstichartige oder land-
               8 kartenartige Blutungen auf.
                 Teilweise können helle Areale
                 gefunden werden, die auf einen
                 Niereninfarkt hindeuten. Die
                 Nierenlymphknoten sind eben-
                 falls ebenholzfarben, blutig
                 und nicht selten auffällig groß.

                9 Flohstichartige Blutungen der
                + Nieren und sehr dunkle bis
               10 schwarze Lymphknoten.

               11 Vergrößerte, brüchige Milz
                  eines an ASP verendeten
8                 Keilers.

               12 Blutige, vergrößerte und eben-
                  holzfarbene Lymphknoten im
                  Magen-Leber-Bereich.

          11

9

          12

10

     10
13        13 Blutige, ebenholzfarbene
             Lymphknoten im Darmbereich.

          14 Blutige, ebenholzfarbene
             Lymphknoten im Magen-
             Leber-Bereich.

          15 Lymphknoten im Darmbereich
             sind ebenholzfarben und blutig
             im Anschnitt.

          16 Blutige, ebenholzfarbene
             Lymphknoten im Bereich des
             Kehlgangs am Unterkieferast.

          17 Blutungen und Ödem im Bereich
14           der Gallenblase, schwarze
             Lymphknoten.

     17

15

16

           Weitere Bilder gibt es auf
           der Website des nationalen
           Referenzlabors für Afri­ka­
           nische Schweinepest unter
           http://bit.ly/NRLASP

                                            11
Verlaufsformen der
Afrikanischen Schweinepest

Perakuter Verlauf                          Subakuter Verlauf
– Kaum spezifische Schädigungen            – Lungenentzündung (Pneumonie)
     (Läsionen)                            – Entzündung des Brustfells und des
                                             äußeren Herzbeutels mit Verklebungen
Akuter Verlauf                               zu Nachbarorganen (fibrinöse Pleu­
– Flüssigkeitsansammlungen in Körper-        ritiden und Perikarditiden)
     höhlen                                – geschwollene und blutige Lymphknoten
– Punktförmige Blutungen und unregel-
     mäßige flächenhafte Blutergüsse       Chronischer Verlauf
     (Petechien und Ekchymosen)            – wenig typische Veränderungen
– Milzvergrößerung (Splenomegalie)         – u. U. pockenähnliche Hautverände­
– Ödeme der Gallenblasenwand und des         rungen
     Gekröses                              – Lungenentzündungen
– geschwollene und blutige Lymphknoten     – abgekapselte Eiterherde (Abszesse) und
     vor allem im Kopfbereich und Magen-     Gelenkentzündungen (Arthritiden)
     Darm-Bereich                          – vergrößerte Lymphknoten
– schwere, häufig blutgefüllte Lungen

12
Übertragungswege

Das ASP-Virus kann durch den direkten         Über kontaminierte Trophäen, Fleisch,
Kontakt von Tier zu Tier übertragen werden.   Werkzeuge, Kleidungsstücke oder Trans-
Besonders durch Schweiß (Blut) wird das       portfahrzeuge aus Risikoregionen kann der
Virus übertragen. Kleinste Blutmengen rei-    ASP-Virus eingeschleppt werden.
chen für eine Infektion aus, auch Speichel
und Sperma infizierter Tiere enthalten das    Deshalb gilt:
ASP-Virus. Weiterhin spielen indirekte        1. Nach Möglichkeit auf Jagdreisen in
Übertragungswege durch kontaminierte            Risikogebiete verzichten.
Materialien wie Speiseabfälle, Kadaver,       2. Nach einer Jagdreise in ASP-Risikoge-
Futtermittel und andere Gegenstände eine        biete, ALLE Gegenstände, die mit
Rolle.                                          Schwarzwild in Kontakt gekommen
                                                sein könnten, gründlich reinigen und
     Virus-Ausscheidungen über                  desinfizieren.

     alle Sekrete und Exkrete sind            3. Auf die Einfuhr von Teilen und Erzeug-
                                                nissen von Schwarzwild und sonstigen
     in der Regel 20 bis 60 Tage
                                                Hausschwein- oder Schwarzwildpro-
     hochinfektiös. Der Kontakt                 dukten unbedingt verzichten.
     mit Blut ist der effizienteste
     Übertragungsweg.

                                                                                         13
Präventivmaßnahmen

Die wichtigste Aufgabe der Jägerschaft ist        Früherkennung und
bundesweit die intensive Jagd auf Wild-           Prävention stellen höchste
schweine, um deren Bestand zu reduzieren.         Anforderungen an Jäger.
Entlang von Autobahnen und Bundesstraßen
mit hohem Aufkommen von Transitverkehr
sollten Jäger verstärkt auf Krankheitssymp-   Stellen Jäger beim Aufbrechen eines erleg-
tome bei Wildschweinen achten. Weiterhin      ten Schwarzwildes Einblutungen in die
muss eine kontinuierliche Beteiligung am      Haut, in die inneren Organe, vergrößerte
Schweinepest-Monitoring aufrechterhalten      und blutig marmorierte Lymphknoten oder
werden. Schwarzwild mit Lähmungserschei-      eine vergrößerte Milz fest (Abbildungen 5
nungen, einer mangelnden Erregbarkeit         bis 17), dann müssen sie unter Beachtung
(Apathie) sowie verendet aufgefundene Tiere   der besonderen Hygienevorschriften Pro­ben
sollten vor Ort belassen und immer der zu-    (Blut, Milz, Lymphknoten) nehmen und an
ständigen Behörde gemeldet werden. Jäger      das Vete­rinäramt einsenden.
müssen die bekannten und grundlegenden          Aufgrund der Gefahrenlage sind Hygiene-
Hygienemaßnahmen berücksichtigen. Das         maßnahmen bei der Jagd besonders wichtig.
bedeutet: Sauberes Arbeitswerkzeug, saube-    Die Vermeidung der Kontamination von Klei-
re Kleidung und Schutzhandschuhe sind beim    dung und Fahrzeugen mit Schweiß (Blut) von
Kontakt mit jedem Wildschwein Pflicht.        Wildschweinen, das Tragen von Handschuhen

14
beim Aufbrechen sowie die gründliche Rei-
nigung aller Werkzeuge, des Schuhwerks und
der Transportbehälter sind hierbei besonders
hervorzuheben. Jäger sollten die Kleidung
nach dem Kontakt zu toten Wildschweinen
wechseln und bei mindestens 40 Grad Cel-
cius mit Waschmittel reinigen. Schuhwerk
sollte vor dem Verlassen des Reviers ge­
wechselt und in einer Plastiktüte verwahrt
werden.

                                               15
Seuchenprävention für Jäger,
die Schweine halten

16
Ein Landwirt mit Schweinehaltung, der          darauf geachtet werden, dass der Aufbruch
gleichzeitig die Jagd auf Schwarzwild aus-     des Schwarzwildes nicht an Luderplätzen
übt, sollte besondere Maßnahmen der            angeboten wird. Nach der Jagd sollten Werk-
Seuchenpräventation berücksichtigen:           zeug, zum Transport genutzte Wildwannen
– Landwirtschaftliche Betriebe und Stallun-    und Schuhe oder Stiefel gesäubert und
  gen nicht mit Jagdbekleidung oder -aus-      desinfiziert werden. Zum Transport der
  rüstung betreten.                            erlegten Stücke werden vorzugsweise flüs-
– Jagdhunde von den Stallungen fernhalten.     sigkeitsdichte Wildwannen genutzt und das
– Schwarzwild niemals auf dem landwirt-        erlegte Stück wird während des Transpor-
  schaftlichen Betrieb aufbrechen.             tes abgedeckt.
– Es gilt besondere Vorsicht während des
  Aufbrechens, des Zerlegens sowie der
  Entsorgung nicht verwertbarer Reste.
– Jede mit Fieber einhergehende Erkrankung
  des Hausschweins abklären.
– Direkten oder indirekten Kontakt zwi-
  schen Wild- und Hausschwein durch eine
  sichere Umzäunung (SchHaltHygV) der
  Stallungen sowie der Futter- und Einstreu-
  lager verhindern.

Weiterhin ist zu beachten, dass auch Spiel-
und Beschäftigungsmaterialien für Haus-
schweine aus Holz einen indirekten Über-
tragungsweg darstellen können. Aus diesem
Grund beim Zukauf dieser Materialen auf
die Herkunft achten.

Allgemeine Maßnahmen der
Biosicherheit für Jäger
Jäger sollten das Verbot der Einfuhr, Aus-
fuhr und Durchfuhr von seuchenkranker
oder verdächtiger Tiere aus Seuchenregi-
onen und Drittländern, sowie deren Erzeug-
nisse (Trophäen oder Wildbret) strengstens
beachten (TierGesG §13). Weiterhin sollte

                                                                                       17
Maßnahmen im Seuchenfall

Bei Bestätigung eines Primärausbruchs der         für die Tierseuchenbekämpfung, kann die
ASP beim Wildschwein ist jeder Mitgliedsstaat     zuständige Behörde einen Teil des gefährde-
verpflichtet, der Europäischen Kommission         ten Gebietes als Kerngebiet ausweisen.
innerhalb von 90 Tagen einen Tilgungsplan
vorzulegen. In den Bundesländern wurden               Im Seuchenfall gelten besondere
dazu Tilgungspläne erstellt, die sich an Erfah-       Maßnahmen des Tierseuchen-
rungen aus Osteuropa orientieren – insbeson-
                                                      rechts. Die reguläre Jagd wird
dere aus der Tschechischen Republik.
     Um den Ausbruchsort der Afrikanischen
                                                      dann beschnitten, es kann zeit­-
Schweinepest weisen die zuständigen Behör-            weise sogar ein vollständiges
den Zonen aus, in denen unterschiedliche              Betretungs- oder Jagdverbot
Maßnahmen umgesetzt werden. Unterschie-               geben. Laut Friedrich-Loeffler-
den werden dabei das Kerngebiet, das ge-              Institut ist jeder ASP-Fall diffe-
fährdete Gebiet und die Pufferzone. Wird das
                                                      renziert zu betrachten. Die
ASP-Virus bei einem Wildschwein festge-
                                                      Krisenstäbe vor Ort müssen die
stellt, richtet die zuständige Behörde zuerst
das gefährdete Gebiet um die Abschuss- oder           Maßnahmen den lokalen Bedin-
Fundstelle ein. Die Pufferzone schließt sich          gungen anpassen, um im Ernst-
daran nach außen hin an. Falls erforderlich           fall erfolgreich zu sein.

18
Die Maßnahmen im Seuchenfall unterschei-        men, die über die des gefährdeten Gebietes
den sich je nach Kategorie des Gebietes.        hinausgehen:
Einen Überblick gibt die folgende Aufstel-      – Beschränkung oder Verbot des Fahrzeug-
lung:                                             verkehrs in das und aus dem Kerngebiet
                                                  sowie in diesem
Das gefährdete Gebiet                           – Absperrung des Kerngebietes oder eines
Das gefährdete Gebiet umgibt die Abschuss-        Teils, insbesondere durch Zäunung,
oder Fundstelle. Die festgelegte Größe dieses   – zeitweises Jagdverbot.
Gebietes berücksichtigt eine mögliche Wei-
terverbreitung des Erregers. Weitere rele-      Pufferzone
vante Faktoren: Wildschweinbestand, Tier-       Die Pufferzone umgibt das gefährdete Ge-
bewegungen innerhalb des Bestandes,             biet in einem bestimmten Radius um den
Fern­wechsel, Überwachungsmöglichkeiten         Fundort des infizierten Schweins. In der
und natürliche Grenzen (z. B. gezäunte Auto­    Pufferzone kann die zuständige Behörde wie
bahnen).                                        im gefährdeten Bereich eine verstärkte Be-
                                                jagung auf Schwarzwild anordnen. Die jagd-
Soweit aus Gründen der Tierseuchen­b e­         lichen Maßnahmen können über die einer
kämpfung erforderlich, kann die zustän­dige     Drück- oder Ansitzjagd hinausgehen.
Behörde folgende Maßnahmen bestimmen:             Eine Aufhebung der behördlichen Maß-
– Beschränkung oder Verbot der Nutzung          nahmen für das gefährdete Gebiet erfolgt
   von landwirtschaftlichen und forstwirt-      laut Tilgungsplan frühestens sechs Monate
   schaftlichen Flächen für längstens sechs     nach dem letzten Nachweis der ASP beim
   Monate                                       Wildschwein.
– Anlegen von Bejagungsschneisen in land-
   wirtschaftliche Nutzflächen oder Brach-
   flächen                                          Veterinärämter und Jagdbe-
– verstärkte Bejagung des Schwarzwildes,            hörden informieren Jagdaus-
   auch durch Maßnahmen über eine Drück-
                                                    übungsberechtigte und Jäger
   oder Ansitzjagd hinaus
– intensive Fallwildsuche
                                                    im Falle eines ASP-Ausbruchs.
– zeitweises Betretungsverbot für alle Un-          In den betroffenen Gebieten
   beteiligten                                      gelten dann die Regelungen
                                                    des Tierseuchenrechts. Bereits
Das Kerngebiet                                      jetzt sollten sich Jagdaus-
Innerhalb des gefährdeten Gebietes kann die
                                                    übungsberechtigte bei den
zuständige Behörde ein Kerngebiet einrich-
                                                    zuständigen Veterinärämtern
ten. Die Festlegung des Kerngebietes er­folgt
nach gleichen Vorgaben wie beim ge­fährde­
                                                    und Jagdbehörden über
ten Gebiet. Außerdem kann die zuständige            wichtige Regularien infor­
Behörde weitergehende Maßnahmen bestim-             mieren.

                                                                                       19
Der schnelle Meldeweg

Mit der kostenfreien App für das Tier-        Die Koordinaten des Schwarzwild-Fundorts
fund-Kataster (Android und iPhone) können     werden automatisch an die Universität Kiel
Nutzer jederzeit mobil Daten eingeben. Ver-   übermittelt. Diese informiert im Nachgang
mehrt auftretendes Fallwild und tot aufge-    das Friedrich-Loeffler-Institut und das zu-
fundene Wildschweine sollten an das Tier-     ständige Veterinäramt.
fund-Kataster gemeldet werden, entweder
per App oder unter http://bit.ly/DJVTFK.

      QR-Code für Tierfund-Kataster-App             QR-Code für Tierfund-Kataster-App
                  (Android)                                      (iPhone)

20
✁

         Leitfaden für Jäger
           Leitfaden für Jäger bei ASP-Verdachtsfällen                                         Wichtige Telefonnummern

         1. Vermehrte Fallwildfunde von Schwarzwild                                            Jagdpächter/Jagdausübungsberechtiger/Revierleiter

                                                                         Bitter hier knicken
            (mehrere Stücke Fallwild innerhalb von 2 Wochen im
            gleichen Revier):
         – Fundstelle sichern, Stück verblenden und Bereich absperren,                         Veterinäramt
            direkten Kontakt unbedingt vermeiden.
         – Fund an zuständiges Veterinäramt melden und Anweisungen
            befolgen!                                                                          Untere Jagdbehörde

         2. ASP-Verdacht bei lebendem oder erlegtem Schwarz­
            wild:                                                                              Notfall-Rettungsleitstelle
         – Erlegungsort sichern (s. Pkt. 1).
         – Sorgfältige Reinigung und Desinfektion verwendeter Ausrüs-
            tungsgegenstände (Messer, Handschuhe, Schuhe etc.). Ist                            Nächster Tierarzt
            dies am Erlegungsort nicht möglich, Messer, Handschuhe
            etc. im stabilen Folienbeutel transportieren und zu Hause
            gründlich reini­gen und desinfizieren!                                             Bei Nichterreichbarkeit des Veterinäramtes informieren
         – Erlegte und aufgebrochene Stücke sowie den Aufbruch vor
            Ort belassen.
         – Meldung an zuständiges Veterinäramt und dessen Anwei­                               Sonstige Telefonnummern
            sungen befolgen!

21
23
Die Landesjagdverbände
Gemeinschaft leben und erleben, das ist mit einer Mitgliedschaft
in einem Jagdverband möglich.

         Landesjagdverband                   Landesjagdverband Hessen e. V.
         Baden-Württemberg e. V.             Am Römerkastell 9
         Felix-Dahn-Straße 41                61231 Bad Nauheim
         70597 Stuttgart                     Telefon: (06032) 93 61-0
         Telefon: (0711) 26 84 36-0          Fax: (06032) 42 55
         Fax: (0711) 26 84 36-29             info@ljv-hessen.de
         info@landesjagdverband.de           www.ljv-hessen.de
         www.landesjagdverband.de
                                             Landesjagdverband
         Landesjagdverband Berlin e. V.      Mecklenburg-Vorpommern e. V.
         Sundgauer Straße 41                 Forsthof 1
         14169 Berlin                        19374 Damm
         Telefon: (030) 8 11 65 65           Telefon: (03871) 63 12-0
         Fax: (030) 8 11 40 22               Fax: (03871) 63 12-12
         ljv-berlin@t-online.de              info@ljv-mecklenburg-vorpommern.de
         www.ljv-berlin.de                   www.ljv-mecklenburg-vorpommern.de

         Landesjagdverband                   Landesjägerschaft
         Brandenburg e. V.                   Niedersachsen e. V.
         Saarmunder Straße 35                Schopenhauerstraße 21
         14552 Michendorf                    30625 Hannover
         Telefon: (033205) 21 09-0           Telefon: (0511) 5 30 43-0
         Fax: (033205) 21 09-11              Fax: (0511) 55 20 48
         info@ljv-brandenburg.de             info@ljn.de
         www.ljv-brandenburg.de              www.ljn.de

         Landesjägerschaft Bremen e. V.      Landesjagdverband
         Carl-Schurz-Straße 26 a             Nordrhein-Westfalen e. V.
         28209 Bremen                        Gabelsbergerstraße 2
         Telefon: (0421) 3 41 94-0           44141 Dortmund
         Fax: (0421) 34 45 64                Telefon: (0231) 28 68-600
         info@lj-bremen.de                   Fax: (0231) 28 68-666
         www.lj-bremen.de                    info@ljv-nrw.de
                                             www.ljv-nrw.de
         Landesjagd- und Naturschutz-
         verband der Freien und              Landesjagdverband
         Hansestadt Hamburg e. V.            Rheinland-Pfalz e. V.
         Hansastraße 5                       Egon-Anheuser-Haus
         20149 Hamburg                       55457 Gensingen
         Telefon: (040) 44 77 12             Telefon: (06727) 89 44-0
         Fax: (040) 44 61 03                 Fax: (06727) 89 44-22
         ljv-hamburg@t-online.de             info@ljv-rlp.de
         www.ljv-hamburg.de                  www.ljv-rlp.de

24
Vereinigung der Jäger des Saarlandes
Jägerheim-Lachwald 5
66793 Saarwellingen
Telefon: (06838) 86 47 88-0
Fax: (06838) 86 47 88-44
info@saarjaeger.de
www.saarjaeger.de

Landesjagdverband
Sachsen e. V.
Hauptstraße 156a
09603 Großschirma
Telefon: (037328) 12 39 14
Fax: (037328) 12 39 15
info@jagd-sachsen.de
www.ljv-sachsen.de

Landesjagdverband
Sachsen-Anhalt e. V.
Halberstädter Straße 26
39171 Langenweddingen
Telefon: (039205) 41 75-70
Fax: (039205) 41 75-79
info@ljv-sachsen-anhalt.de
www.ljv-sachsen-anhalt.de

Landesjagdverband
Schleswig-Holstein e. V.
Böhnhusener Weg 6
24220 Flintbek
Telefon: (04347) 90 87-0
Fax: (04347) 90 87-20
info@ljv-sh.de
www.ljv-sh.de

Landesjagdverband
Thüringen e. V.
Frans-Hals-Straße 6 c
99099 Erfurt
Telefon: (0361) 3 73 19 69
Fax: (0361) 3 45 40 88
info@ljv-thueringen.de
www.ljv-thueringen.de

                                       25
26
Impressum

                                              © 2020 Deutscher Jagdverband e. V.

                                              Chausseestraße 37
                                              10115 Berlin

                                              Telefon: 030 209 1394-0
                                              Fax: 030 209 1394-30

                                              pressestelle@jagdverband.de
                                              www.jagdverband.de

                                              Redaktion
                                              Ansgar Aundrup
                                              Torsten Reinwald (V. i. S. d. P.)

                                              Gestaltung
                                              www.rothe-gestaltung.de

                                              Bildnachweis
                                              S. 1–7 Kauer/DJV; S. 8 Mross/DJV;
                                              S. 9–11 Friedrich-Loeffler-Institut; S. 12–13 Rolfes/
                                              DJV; S. 14–16 Kauer/DJV; S. 17 Kaufmann/DJV;
                                              S. 18 Rolfes/DJV; S. 20 istock.com –
                                              eclipse_images; S. 22–23 Martinsohn/DJV;
                                              S. 26 Rolfes/DJV; S. 28 Mross/DJV

Premiumpartner des Deutschen Jagdverbandes:

                                                                                                 27
Chausseestraße 37
10115 Berlin

Telefon: 030 209 1394-0
Fax: 030 209 1394-30

pressestelle@jagdverband.de
www.jagdverband.de
Sie können auch lesen