Wohnen im Alter - am liebsten zu Hause - Wohnberatung für ältere und behinderte Menschen
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Wohnen im Alter - am liebsten zu Hause Wohnberatung Fachstelle Wohnberatung in Bayern für ältere und behinderte Menschen
Wohnen im Alter - am liebsten zu Hause Wohnberatung für ältere und behinderte Menschen Eine Informationsbroschüre der Fachstelle Wohnberatung in Bayern, Stadtteilarbeit e.V.
Inhaltsverzeichnis Vorwort 3 Vorwort Frau Staatsministerin 3 Unsere Gesellschaft wird geprägt durch den demografischen Wandel, der Christa Stewens keinen Bereich des Lebens ausspart. Die Menschen erfreuen sich eines immer längeren Lebens. Die Zahl der Senioren nimmt zu, die nach Familie und Beruf Wohnungs- Hereinspaziert 4 einen neuen Lebensabschnitt gestalten, ein „Drittes Lebensalter“. rundgang Treppauf - treppab 5 Die „Gute Stube“ 6 Moderne Seniorenpolitik greift diesen demografischen Wandel auf und nimmt Licht und Luft in der Wohnung 7 Abschied von einer Sichtweise der Fürsorge. Sie weitet den Blick auf vielfältige Wie man sich bettet, so liegt man 8 Lebenssituationen und -stationen, die Bedeutung vielfältiger, maßgeschneider- Schwellen sind kleine Barrieren 9 ter Hilfeangebote und eine der Menschenwürde und moderner Fachlichkeit In Bad und WC - alles OK? 10 verpflichtete Pflege stellen wichtige Teilfelder in diesen neuen Szenarien dar. Für das leibliche Wohl sorgen 12 Kleine Helfer 13 Besonders und immer wieder herauszustellen ist die Bedeutung der Eigen- Die Selbständigkeit erhalten 14 verantwortung, die jeder einzelne für sein Älterwerden, für sein Alter trägt. Nahezu alle Menschen wünschen sich möglichst selbstbestimmt und Finanzierung Übersichtstabelle 16 selbständig im herkömmlichen vertrauten Umfeld alt zu werden. Krankenkasse 19 Pflegekasse 20 Die Lebensqualität im Alter, die Möglichkeit, sich sein Leben den eigenen Vor- Mittel für Schwerbehinderte 20 stellungen und Bedürfnissen entsprechend zu gestalten, ist auch ein Ergebnis aus dem Sozialen Wohnungsbau der Wohnsituation. Wohnen hat für das körperliche und seelische Wohlergehen Sozialhilfe 21 Regionale/ Kommunale Förderprogramme 21 eine große Bedeutung. Qualität der Bausubstanz, Ausstattung und Einrichtung, Stiftungen 21 aber auch die Lage der Wohnung sind wichtige Einflussgrößen für Selbständig- Weitere Finanzierungsmöglichkeiten 21 keit, Zufriedenheit und soziale Integration. Jedoch fehlt es häufig an grund- legenden Dingen wie Barrierefreiheit, Einbau eines Aufzugs im Treppenhaus. Lassen Sie sich Wohnberatung in Bayern 22 Eine Anpassung der Wohnung an sich verändernde Bedürfnisse im Alter ist ein beraten! Adressen für Wohnberatung in Bayern 23 wichtiger Beitrag zum selbständigen Wohnen und Leben im Alter. Das bedeutet, Ansprechpartner 25 wir müssen Wohnberatung weiter ausbauen, die Qualität von Wohnberatung in Landkreisen und kreisfreien Städten verbessern und das Wissen um Wohnungsanpassung breiter streuen. Impressum 36 Weil selbstbestimmtes Wohnen zwar in jedem Alter wichtig ist, bei älteren Menschen hierfür aber ein ganz besonderer Beratungsbedarf besteht, hat das Bayerische Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen im Jahr 2002 die Fachstelle für Wohnberatung in Bayern eingerichtet. Hier wird fachliches „Know-how“ rund um das Thema „Wohnungsanpassung“ zusammen- getragen, gebündelt und bayernweit ständig aktuell zur Verfügung gestellt. Informationen, Modelle, Adressen sowie spezielle Schulungs- und Fortbildungs- angebote vermitteln Grundlagen in der „Wohnungsanpassung“. Ich freue mich deshalb sehr, dass im Rahmen des Modellprojektes „Bayerische Fachstelle für Wohnberatung - Förderung von Wohnungsanpassung“ die Broschüre „Wohnen im Alter - am liebsten zu Hause“ entwickelt wurde, die sowohl Beratungsanbote als auch Beispiele der Wohnungsanpassung aufzeigt und Hilfestellung zum Thema Wohnungsanpassung gibt. Sie ist Wegbereiter für ein möglichst langes selbstbestimmtes Leben in der eigenen Häuslichkeit. Christa Stewens Bayerische Staatsministerin für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen
4 Hereinspaziert Treppauf - treppab 5 Der Hauseingang Ein überdachter Hauseingang bietet Schutz vor Wind Das Treppenhaus Das Treppenhaus ist entscheidend für die und Wetter. Selbständigkeit im Alter, um die Wohnung ohne Schwierigkeiten verlassen zu können. Rampe Ist der Eingang nicht ebenerdig, benötigen Leute, die mit Gehwagen unterwegs sind und Rollstuhl- Handlauf Handläufe an beiden Seiten der Treppe geben fahrer eine Rampe mit einer Steigung von max. 6%. Sicherheit. In öffentlichen Gebäuden ist ein zweiter Handlauf inzwischen vorgeschrieben. Beleuchtung Gute Beleuchtung schafft mehr Sicherheit. Der Handlauf muss an Anfang und Ende 30 cm über Beleuchtete Klingelschilder und eine gut erkennbare die Stufen hinausragen, damit der Bewegungsablauf Hausnummer sind besonders dann wichtig, gestützt ist. wenn z.B. der Notarzt schnell die richtige Haustür finden muss. Stufenbelag Die Treppenstufen brauchen einen rutschfesten Belag und sind nur dann sicher, wenn sie nicht Rutschfestigkeit Die Fußmatten sollten rutschfest und am besten in ausgetreten sind. den Boden versenkt sein, damit sie keine Stolperfallen In die Stufe eingelassene farbige Profile an den bilden. Vorderkanten erleichtern Sehbehinderten die Orientierung. Beleuchtung Die Beleuchtung muss ausreichend hell sein und zeitlich so eingestellt werden, dass ein langsames Treppensteigen möglich ist und man nicht plötzlich im Dunkeln steht. Sitzgelegenheiten Wenn ausreichend Platz vorhanden ist, bieten Sitz- gelegenheiten zwischen den Treppenabschnitten eine Möglichkeit für kurze Erholungspausen. Das Treppenhaus kann Zug um Zug den veränderten Bedürfnissen angepasst werden, z.B. bei ohnehin erforderlichen Renovierungsarbeiten. Der Wohnungsflur Oft stehen im Flur zu viele Möbel. Gerade deshalb sind frühzeitige Erörterungen der Dabei braucht man gerade dort viel Platz, Möglichkeiten mit Hauseigentümern angebracht. um sich bequem an- und ausziehen zu können. Sitzgelegenheit Ein Stuhl zum Schuhe an- und ausziehen Treppenlift Wer die Treppen nicht mehr selbst bewältigen kann, oder zum Telefonieren ist sehr praktisch. kann mit einem Treppenlift die Stufen überwinden. Treppenlifte gibt es in verschiedenen Ausführungen Handlauf Zur Stütze oder zum sicheren Bewegen im Flur und je nach Treppenart können sie an der Wand ist ein Handlauf hilfreich. oder an der Innenseite der Treppe montiert werden. Hier müssen die technischen und baurechtlichen Stolperfallen Freiliegende Telefonkabel oder hochstehende Bestimmungen genau überprüft werden, Teppichkanten sind gefährliche Stolperfallen. um das richtige Modell zu finden. In einem Haus mit mehreren Parteien kann Klingel Wenn die Türklingel im Flur schlecht zu hören ist, ein Treppenlift oft deshalb nicht eingebaut werden, bietet es sich an, die Klingel durch einen Zweiton- weil die Treppe als Fluchtweg im Gefahrenfall Gong zu ersetzen oder eine Blitzlichtklingel eingeschränkt wäre. im Wohnzimmer anzubringen. Für Rollstuhlfahrer können auch Treppensteighilfen unter bestimmten Bedingungen eingesetzt werden. Dazu benötigt man allerdings eine Hilfsperson, die das Gerät bedienen kann.
6 Die „Gute Stube“ Licht und Luft in der Wohnung 7 Das Wohnzimmer Das Wohnzimmer sollte wie alle anderen Räume den Beleuchtung Lesen, Handarbeiten und andere Hobbys fordern eigenen Bedürfnissen nach Erholung, Entspannung die Augen, die mit zunehmendem Alter an Seh- und Platzbedarf angepasst werden. schärfe verlieren. Trotzdem braucht man auf Hobbys Vielleicht gibt es ja Möbel, auf die Sie verzichten nicht zu verzichten. Die schwächeren Augen können und dadurch mehr Platz und Bewegungsfreiheit mit guter Beleuchtung unterstützt werden. gewinnen können. Es sollte mehrere Lichtquellen geben, die in ihrer Stärke regulierbar sind und zielgerichtet Beleuchtung, Stolperfallen Auch im Wohnzimmer ist es wichtig, Stolperfallen zu z.B. beim Lesen, ermöglichen. Die Lichtschalter sollten beseitigen. Das können Teppichkanten, lose Läufer vom Sitzplatz aus bequem erreichbar sein. oder freiliegende Kabel sein. Wenn die Steckdosen im Wohnzimmer nicht aus- reichen, sollte man sich nicht mit Verlängerungs- Die Fenster Für Personen mit eingeschränkter Beweglichkeit kabeln helfen, sondern einen Elektriker beauftragen, oder für Rollstuhlfahrer ist es schwierig oder neue und gut erreichbare Steckdosen zu verlegen. unmöglich, den Griff zu erreichen, um das Fenster selbständig zu öffnen und zu schließen. Sitzmöbel Die Sitzmöbel im Wohnzimmer, lieb gewordene Sessel und Sofas, sind beim Hinsetzen und Auf- Fenstergriff Ein tiefergesetzter Fenstergriff ermöglicht den stehen oft unbequem, weil sie zu niedrig sind. Bewohnern mehr Selbständigkeit. Provisorische Erhöhungen der Sitzfläche durch Kissen und Decken können verrutschen und bieten Rollladen Genauso schwierig ist die Bedienung des Rollladens. wenig Unterstützung. Möbelerhöhungen vom Hier verschafft ein nachträglich eingebauter Schreiner oder aus dem Fachhandel schaffen da Rollladenmotor Abhilfe. einfache Abhilfe. Telefon Das Telefon und die Notrufanlage sichern Ihnen den Notruf „Draht nach Draußen“ und können lebensrettend sein. Den Auslöser (Funkfinger) für den Notruf sollten Sie zu Hause immer bei sich tragen.
8 Wie man sich bettet, so liegt man Schwellen sind kleine Barrieren 9 Das Schlafzimmer Das Schlafzimmer gerät häufig erst dann in den Blick, Türschwellen Selbst kleine Türschwellen können zum Problem wenn es wegen Pflegebedürftigkeit oder längerer werden, wenn ein Rollstuhl oder Gehwagen Bettlägerigkeit intensiver genutzt wird. darüber gehoben werden muss. Ein zu kleiner Nachttisch oder ein zu schmaler Zugang zum Bett werden dann zum Problem. Schwellenkeile Eine Erleichterung bieten Schwellenkeile, die maßgefertigt werden. Betthöhe Auch beim Bett muss die Höhe stimmen, sie kann Es muss natürlich berücksichtigt werden, mit Möbelerhöhungen bzw. Erhöhungsblöcken ob die Tür sich dann noch schließen lässt - (wie bei den Sitzmöbeln) reguliert werden. möglicherweise müssen es mobile Keile sein, die bei Bedarf hingelegt oder entfernt werden. Verstellbarer Ein leicht verstellbarer Lattenrost hilft, Lattenrost die angenehmste Liegeposition zu finden. Balkonerhöhung Balkon oder Terrasse sind für Menschen, Gute Lattenroste können auch nachträglich die stark an die Wohnung gebunden sind, in jeden stabilen Bettrahmen eingebaut werden. eine erholsame Abwechslung. Lassen Sie sich bei der Neuanschaffung eines Bettes Leider sind viele Balkone und Terrassen gründlich beraten. aber nur über höhere Schwellen zu erreichen. Spezielle Seniorenbetten mit einer Liegehöhe Hier muss man von zwei Seiten das Problem von 50 - 55 cm sind mit dem nötigen Komfort angehen: für längere Bettlägerigkeit ausgestattet. Ein Lattenrost wird außen an die Schwellen gelegt Bei Pflegebedürftigkeit gibt es Einlegerahmen, und gleicht den Höhenunterschied zum Balkon- die ein Pflegebett ersetzen. niveau aus. Dieser Lattenrost kann auch aus mehreren Elementen bestehen. Zu beachten ist, Haltegriffe Als Hilfe beim Aufstehen können neben dem Bett dass die Mindesthöhe der Balkonbrüstung nicht Haltegriffe angebracht werden. unterschritten werden darf (90 cm). Auch ein Griff von oben herab, der sogenannte Innen kann man sich mit einem flexiblen Keil „Bettgalgen“ kann nützen. behelfen, um die Schwelle mit Gehwagen oder Rollstuhl zu überwinden. Beleuchtung Achten Sie gerade beim Bett auch darauf, dass Sie den Lichtschalter auch im Dunkeln gut erreichen können, oder bringen sie ein Nachtlicht an, falls Sie nachts aufstehen müssen. Ablage Am Bett brauchen Sie eine großzügige Ablage. Alles sollte bequem in Reichweite sein, sodass Sie möglichst viele Handgriffe ohne fremde Hilfe tun können.
10 In Bad und WC - alles OK? In Bad und WC - alles OK? 11 Das Badezimmer Für das Wohlbefinden ist die tägliche Hygiene Dusche Wenn das Baden nicht mehr möglich oder nicht von besonderer Bedeutung. gewünscht ist, kann eine Dusche statt der Wanne Natürlich lässt man sich helfen, wenn es sein muss. eingebaut werden. So lange es geht, möchte man aber darauf verzichten. Eine bodengleiche Dusche mit direktem Abfluss Um die Selbständigkeit im Bad und WC zu erhalten, im Fußboden vermeidet jede Stolperkante. kann man mit einfachen Dingen einiges erreichen. Eine Sitzgelegenheit in der Dusche ist empfehlens- wert. Die Dusche sollte mit stabilen und gut erkennbaren Waschbecken Ausreichend Beinfreiheit am Waschbecken Haltegriffen ausgerüstet sein. ermöglicht das Waschen oder Frisieren im Sitzen. Rutschfester Gerade in Bad und WC ist die Rutschgefahr groß. Spiegel Der gekippte oder in Augenhöhe Bodenbelag Fliesen mit rauer Oberfläche oder mit hohem angebrachte Spiegel und gute Beleuchtung Fugenanteil vermindern die Rutschgefahr erleichtern die tägliche Pflege. sowohl auf dem Fußboden als auch in der bodengleichen Dusche. Matten aus Kunststoff oder Gummi mit Saugnäpfen Badewanne Wer selbständig in die Wanne steigen kann, müssen gut haften, damit sie Wanne und Dusche sollte darauf achten, dass die Haltegriffe stabil nachträglich sicherer machen. und an der richtigen Stelle sitzen. Haltegriffe Die Duschhalterung ist keine geeignete Türe Bei einem Umbau sollte auf eine Türe Haltemöglichkeit und ist bei starker Belastung mit ausreichender Breite schnell ausgerissen! und der Öffnung nach außen geachtet werden. Zusätzliche Hilfe zum Festhalten bietet ein Wanneneinstiegsgriff am Rand der Wanne. Toilette Für viele Menschen Badebrett Wer in der Wanne duschen möchte, ist die übliche WC-Höhe zu niedrig. kann als Einstiegshilfe ein Badebrett benutzen. Das Hinsetzen und Aufstehen wird dadurch Erst hinsetzen und dann die Beine über den Rand beschwerlich. schwingen - und zum Duschen kann man auch gleich sitzen bleiben! Haltegriffe Erleichterung können dabei Halte- und Stützgriffe schaffen, die zusätzlich montiert werden können. Wannenlifter Der Wannenlifter mit Akkubetrieb Der Griff zum nahen Handtuchhalter ist riskant, erleichtert das Ein- und Aussteigen. da dieser meist keine Belastung aushält. Dadurch wird das Baden ohne fremde Hilfe wieder möglich. Erhöhung Reichen Griffe nicht aus, so kann die Toilette Sie setzen sich erst auf den Lifter und fahren durch einen Aufsatz erhöht werden. dann auf Knopfdruck in die Wanne hinunter Bei Neueinbau kann direkt ein höheres Stand- und wieder hinauf. oder Hänge-WC installiert werden. Die Toilettenpapierrolle sollte leicht erreichbar sein.
12 Für das leibliche Wohl sorgen Kleine Helfer 13 Die Küche Die Küche ist mehr als ein Arbeitsplatz. Hifsmittel Es gibt zahlreiche Hilfsmittel, die Ihnen auch Auch wenn sie klein ist, ist sie doch im Tagesablauf bei verschiedenen Einschränkungen ein zentraler Aufenthaltsort. die tägliche Küchenarbeit erleichtern. Selbst wenn man vielleicht in einigen Bereichen Hier werden einige Beispiele vorgestellt, Hilfe braucht, versucht man doch, soviel wie möglich die als Anregung dienen können. selbständig zu erledigen. Sitzgelegenheit Empfehlenswert ist ein Arbeitsplatz im Sitzen, Tellerrand Der Kunststoffrand kann auf die meisten Teller wobei auf die richtige Höhe der Arbeitsfläche aufgesteckt werden. und der Sitzmöbel zu achten ist. Er verhindert, dass das Essen vom Teller rutscht, wenn man nur mit einer Hand das Besteck Stehhilfe Wenn Sie viel im Stehen vor der Küchenzeile arbeiten einsetzen kann. und schnell ermüden, bringt eine Stehhilfe Entlastung. Besteckgriffe Diese Griffe sind auswechselbar und sehr leicht. Licht Besonders über den Arbeitsflächen Griffverdickungen Sie liegen gut in der Hand und nützen allen, brauchen Sie gutes Licht. die Probleme mit dem Greifen und Festhalten haben. Sie können sowohl bei Besteck Gute Erreichbarkeit Die Handgriffe in der Küche sind oft so sehr als auch bei Schreibgeräten eingesetzt werden. zur Routine geworden, dass es gar nicht leicht ist, herauszufinden, was verändert werden könnte. Häufig empfindet man nur alles als beschwerlicher Abwaschbürste Die Bürste kann so im Spülbecken befestigt werden, als früher und ist geneigt, sich damit abzufinden. dass Sie auch mit einer Hand Geschirr oder Besteck Dabei haben kleinere Veränderungen spülen können. oft erstaunliche positive Effekte. Wie oft strecken oder bücken Sie sich etwa, weil Küchengeräte, Geschirr oder Lebensmittel nicht auf der richtigen Höhe untergebracht sind? Oder klettern Sie auf einen Küchenstuhl? Fixierbrett Das Fixierbrett steht rutschfest Küchenschränke Hängeschränke in der individuell abgestimmten auf der Arbeitsunterlage. Höhe, Unterschränke mit Auszügen oder mit Sie können darauf Gegenstände einklemmen Einhängekörben, die nachträglich eingebaut werden oder Lebensmittel aufspießen und einhändig können, und ein hochgestellter Kühlschrank rühren, schneiden, schälen oder Dosen öffnen. erleichtern Ihnen den Zugriff auf Geräte und Nichts verrutscht mehr. Lebensmittel. Das Fixierbrett erleichtert z.B. das Brotschneiden Sie sparen Kraft und verringern die Unfallgefahr. oder das Bearbeiten von Gemüse und Obst mit einer Hand. Rutschfeste Unterlage Diesen rutschfesten Belag gibt es in vielen unterschiedlichen Größen und Farben. Darauf rutschen Gegenstände selbst in extremer Schräglage nicht mehr, Schüsseln stehen beim Rühren fest, Schreibpapier verrutscht nicht. Vielseitig einsetzbar bei Hausarbeit und Hobby.
14 Die Selbständigkeit erhalten Die Selbständigkeit erhalten 15 Hilfsmittel Es müssen nicht immer große Strumpfanzieher Der Strumpf wird über die Plastikschale gezogen. bauliche Veränderungen in Ihrer Wohnung sein, Dann wird die Konstruktion auf den Boden gelegt die Ihnen das Leben erleichtern. und der Fuß schlüpft hinein. Häufig sind es gerade tägliche Verrichtungen Wenn man dann an der Schnur zieht, zieht man und Handgriffe, die mit zunehmendem Alter, den Strumpf mit der Plastikschale nach oben. bei Krankheit oder Behinderung schwerer fallen oder ganz unmöglich sind. Dafür gibt es eine Reihe von Hilfsmitteln für den Alltag, die Sie meist im Sanitätshandel bekommen. Dort kann man Sie auch ausführlicher beraten. Elastische Elastische Schnürsenkel erleichtern das Anziehen Helfende Hand Eine Greifhilfe mit langem Stiel ermöglicht es Ihnen, Schnürsenkel der Schuhe: Durch die Elastizität kann man schwer erreichbare Gegenstände heranzuholen. in den Schuh hineinschlüpfen und muss nicht Zum Beispiel kann man im Sitzen die Schnürsenkel jedes Mal neu binden. Dinge in einem Regal erreichen oder Sachen vom Fussboden ohne Bücken aufheben. Langer Schuhlöffel Der lange Schuhlöffel hilft beim Anziehen, weil man sich nicht bücken muss. Kehrgarnitur Mit einem Kehrbesen am langen Stiel vermeidet man das Bücken bis zum Boden und kann in aufrechter Haltung oder auch im Sitzen aufkehren. Eispickel- Im Herbst und Winter sind Stöcke und Krücken Krückenkapsel wegen der Gummistopfen auch rutschgefährdet. Wie beim Auto kann man sich mit Spikes helfen - kleine Metallstifte, die auf Matsch und Schnee besser greifen. Gehwagen Ein leichter und sicherer Gehwagen ist sowohl in oder Rollator Wohnräumen wie auch im Freien ein guter Begleiter Mit unterschiedlicher Ausstattung (Einkaufskorb, Tablett, Sitzfläche) und zusammenklappbar ist er vielseitig einsetzbar und kann auch im Auto transportiert werden. Schließhilfe Tägliche Wege können schon an der Wohnungstür scheitern, wenn der Einsatz des Schlüssels nicht mehr gut klappt. Die Aufsteckseite des Universalhalters passt sich der Schlüsselform an und kann nicht abrutschen. Der Kraftaufwand für Drehbewegungen wird wesentlich verringert. Die Schließhilfe kann auch für Drehknöpfe an anderen Geräten eingesetzt werden.
16 Finanzierung von Umbaumaßnahmen Finanzierung von Umbaumaßnahmen 17 In der folgenden Übersicht finden Sie die für die vorgestellten Hilfsmittel Maßnahmen Mögliche Abklärung mit und Umbaumaßnahmen zuständigen Stellen und die möglichen Kostenträger. Hilfsmittel Kostenträger dem Eigentümer Bei den Wohnberatungsstellen (siehe Adressen Seite 23) können Sie sich über weitere für Sie in Frage kommende Möglichkeiten informieren. Treppe Sitzgelegenheit Eigentümer oder Wohnungsnutzer Der Wohnungsnutzer muss Maßnahmen und Hilfsmittel beantragen auf Treppenabsätzen bzw. die Durchführung der Maßnahmen veranlassen. Wenn Sie zur Miete wohnen, müssen Sie Umbauten mit dem Haus- oder Treppenlift Pflegekasse, Sozialamt, Wohnungsnutzer Ja Wohnungseigentümer abstimmen. Wir haben in der Übersicht deshalb darauf hingewiesen, in welchen Fällen Treppensteighilfen Krankenkasse, Sozialamt der Eigentümer einer Maßnahme zustimmen muss. Mit ihm sollten Sie auch abklären, wer für die Umbaumaßnahmen zuständig ist Wohnzimmer Beseitigung Wohnungsnutzer und wer die Kosten übernimmt. von Stolperfallen Aufrüsten mit Steckdosen Eigentümer Ja Maßnahmen Mögliche Abklärung mit Hilfsmittel Kostenträger dem Eigentümer Sitzmöbel durch Möbel- Wohnungsnutzer erhöhungen anpassen Eingangsbereich Überdachter Hauseingang Eigentümer Ja Beleuchtung Wohnungsnutzer Rampe festinstalliert Eigentümer, Wohnungsnutzer, Ja Pflegekasse, Landesförderung aus soz. Notrufanlage Wohnungsnutzer, Pflegekasse, Sozialamt Ja Wohnungsbau oder Sozialamt mit Funkfinger Rampe mobil Krankenkasse, Sozialamt Fenster Tiefergesetzter Eigentümer, Pflegekasse Ja Fenstergriff Beleuchtung, Eigentümer Ja beleuchtete Hausnummer Rollladenmotor Eigentümer, Pflegekasse Ja und Klingelschilder Schlafzimmer Anpassung der Betthöhe Wohnungsnutzer, Krankenkasse Flur Beseitigen Wohnungsnutzer von Stolperfallen Höhenverstellbarer Wohnungsnutzer, Krankenkasse, Einlegerahmen Pflegekasse Stuhl Wohnungsnutzer Aufrichthilfe, Stützgriffe Wohnungsnutzer, Krankenkasse, Handlauf zum Stützen Pflegekasse Pflegekasse, Sozialamt Türklingel, Zweiton-Gong Wohnungsnutzer Ja Pflegebett inkl. Zubehör Krankenkasse, Pflegekasse, Sozialamt oder Verlängerung Türschwellen Schwellenkeile Pflegekasse, Sozialamt Treppe Handlauf Eigentümer, Wohnungsnutzer, Ja an beiden Treppenseiten Pflegekasse oder Sozialamt Balkonschwellen Balkonschwellen angleichen Eigentümer, Wohnungsnutzer, Ja Balkonerhöhung Pflegekasse, Sozialamt Treppenstufen mit Eigentümer Ja Schwellenkeil - rutschfestem Belag - farbigen, eingelassenen Bad und WC Sitzgelegenheit Wohnungsnutzer Profilen in den Stufen - Ausbesserung aus- Spiegel in richtiger Höhe Wohnungsnutzer getretener Treppenstufen Haltegriffe und -stangen Wohnungsnutzer, Krankenkasse, Pflegekasse Beleuchtung Eigentümer oder Wohnungsnutzer Ja
18 Finanzierung von Umbaumaßnahmen Finanzierung von Umbaumaßnahmen 19 Maßnahmen Mögliche Abklärung mit Die Finanzierung Es gibt viele Möglichkeiten, das Leben in der eigenen Wohnung sicherer und Hilfsmittel Kostenträger dem Eigentümer angenehmer zu gestalten. Manchmal kosten sie nur einige Handgriffe, wie das Verrücken von Möbeln oder das Beiseitigen von Stolperfallen. Andere Bad und WC Badebrett Krankenkasse, Pflegekasse, Sozialamt Maßnahmen lassen sich mit geringem finanziellen Aufwand bewerkstelligen. oder Wohnungsnutzer Des Weiteren kommen die Kranken- und Pflegekasse, das Land Bayern, das Integrationsamt, die Unfall- und Rentenversicherung, das Sozialamt Badewannenlifter Krankenkasse, Pflegekasse, Sozialamt und evtl. spezielle Förderprogramme der Kommune entweder einzeln oder oder Wohnungsnutzer in Kombination als Kostenträger in Frage. Der mögliche Kostenträger hängt immer von individuellen Voraussetzungen ab Bodengleiche Dusche Eigentümer, Wohnungsnutzer oder Ja und muss im Einzelfall geprüft werden. Pflegekasse, weitere (z. B. Landesförderung aus sozialem Wohnungsbau) Auch der Hauseigentümer ist eventuell bereit, sich am alten- bzw. behinderten- gerechten Umbau des Treppenhauses oder der Wohnung zu beteiligen. Seit Rutschfester Bodenbelag Eigentümer, Wohnungsnutzer, Pflegekasse Ja dem Jahre 2001 ist im Mietrecht, §554a BGB, ein Anspruch auf den behinderten- gerechten Umbau verankert, allerdings mit der Klausel, dass der Vermieter Toilettensitzerhöhung Krankenkasse, Pflegekasse, Sozialamt beim Auszug den Rückbau verlangen darf. Hier empfehlen wir eine ausführliche Diskussion mit dem Vermieter über das Vorhaben und daraus folgende Toilettenerhöhung Pflegekasse, Sozialamt Ja Absprachen schriftlich festzuhalten. (Baumaßnahme) oder Wohnungsnutzer Wichtig ist, dass Sie niemals vor einem Antrag auf Zuschüsse die Maßnahme Toilettenstuhl Krankenkasse, Pflegekasse beginnen! Im Einzelfall kann ein Umbau vor einer Bewilligung beginnen (Antrag auf vorzeitigen Baubeginn stellen), aber in der Regel müssen Sie Küche Anpassung der Höhen Wohnungsnutzer, Pflegekasse die Zusage abwarten! von Herd, Kühlschrank, Spüle und Arbeitsfläche Stehhilfe Wohnungsnutzer Die wichtigsten Kostenträger und ihre Leistungen für individuelle Maßnahmen Gute Beleuchtung Wohnungsnutzer Krankenkasse Die gesetzlichen Krankenkassen gewähren zahlreiche Hilfsmittel, um eine Auszüge für Unterschränke, Wohnungsnutzer, Pflegekasse körperliche Einschränkung auszugleichen. Voraussetzung ist die Verordnung evtl. Einhängekörbe (Rezept) Ihres behandelnden Arztes, die die medizinische Diagnose und die medizinische Notwendigkeit des Hilfsmittels enthalten sollte. In einem Hilfs- Kleine Helfer Tellerranderhöhung Krankenkasse, Wohnungsnutzer mittelkatalog haben die Krankenkassen aufgelistet, für welches Hilfsmittel sie Besteckgriffe die Kosten übernehmen. Hilfsmittel, die als Gebrauchsgegenstand im Alltag Rutschfeste Unterlage gewertet werden, werden nicht übernommen. Zu den Leistungen der Kranken- kasse gehören die Beschaffung, die Anpassung, die Einübung in den Gebrauch Abwaschbürste Wohnungsnutzer und die Reparatur des Hilfsmittels. Fixierbrett (alltägliche Gebrauchsgegenstände) Seit 2004 gilt eine Zuzahlungsregelung, meist pro Hilfsmittel zwischen 5 und 10 Euro. Der Leistungsumfang der privaten Krankenkassen bei der Kosten- Hilfsmittel Kehrgarnitur Wohnungsnutzer übernahme von Hilfsmitteln richtet sich nach den Bestimmungen des abge- für den Alltag Schuhlöffel schlossenen Vertrags. Greifzange Krankenkasse Antragsstellung Die ärztliche Verordnung mit Begründung wird bei der Krankenkasse eingereicht Strumpfanzieher und dient als Grundlage für die Genehmigung. Jeder Antrag wird individuell auf Krückenkapsel die Person des Antragstellers hin geprüft und im Einzelfall entschieden. Ist das Gehwagen Hilfsmittel von der Krankenkasse bewilligt, beauftragt diese ein Sanitätshaus mit der Lieferung an den Patienten. Bei einer Ablehnung kann Widerspruch eingelegt werden. In manchen Fällen kann die Ablehnung aufgehoben werden, wenn dem Sachbearbeiter der Krankenkasse nochmals die konkrete Problem- lage des Betroffenen geschildert wird.
20 Finanzierung von Umbaumaßnahmen Finanzierung von Umbaumaßnahmen 21 Pflegekasse Die gesetzlichen und privaten Pflegekassen gewähren Leistungen für ihre Sozialhilfe Leistungen nach dem Bundessozialhilfegesetz (BSHG) werden auch zur Ver- pflegebedürftigen Mitglieder (d.h. Personen mit Pflegestufe 1, 2 oder 3). besserung der Wohnsituation älterer Menschen gewährt. Bei Hilfen nach dem In einem Katalog ist verzeichnet, welche technischen oder zum Verbrauch Bundessozialhilfegesetz wird zunächst geprüft, ob der Hilfebedürftige über aus- bestimmten Hilfsmittel die Pflegekassen bewilligen können. Technische Pflege- reichende finanzielle Mittel in Form von Einkommen oder Ersparnissen verfügt, hilfsmittel wie z.B. ein Pflegebett oder ein Hausnotruf werden meist leihweise um sich selbst zu helfen. Diese Leistungen des BSHG sind nachrangig, d.h. alle überlassen. in Frage kommenden Kostenträger müssen erst überprüft sein. Wenn kein anderer Kostenträger zuständig ist oder die Mittel nicht ausreichen, Verbesserung In den Zuständigkeitsbereich der Pflegekassen fallen aber auch Maßnahmen können Leistungen nach dem Bundessozialhilfegesetz beantragt werden. des individuellen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes. Die Kosten einer Maßnahme Hier können Hilfsmittel gewährt und erforderliche Umbaumaßnahmen Wohnumfeldes zur Wohnungsanpassung können nach §40 Abs. 4 SGB XI (Pflegeversicherungs- unterstützt werden. gesetz) bis zur Höhe von 2.557 EUR bezuschusst werden. Bei der Bemessung des Zuschusses sind als Kosten der Maßnahme die Aufwendungen für die Für die Anpassung von Wohnungen kommen in Frage: Vorbereitung, Materialkosten, der Arbeitslohn und ggf. Gebühren (Bauanträge, - Eingliederungshilfe (§§ 39, 40 BSHG), um eine Behinderung oder ihre Folgen Genehmigungen) zu berücksichtigen. Der Pflegebedürftige trägt als Eigenanteil zu beseitigen und die betroffene Person soweit wie möglich unabhängig 10 % der Kosten der Maßnahme, jedoch höchstens 50 % seiner monatlichen von Pflege zu machen. Brutto-Einnahmen (Rente, Verdienst, Leistungen vom Arbeitsamt etc.). - Hilfe zur Pflege (§§ 68, 69 BSHG) für Personen, die infolge von Krankheit oder Behinderung pflegebedürftig sind und denen damit auch Hilfsmittel zur Ein Zuschuss wird dann gewährt, wenn dadurch im Einzelfall die häusliche Verfügung gestellt werden sollen. Pflege ermöglicht, erheblich erleichtert oder die möglichst selbständige Lebens- - Altenhilfe (§ 75 BSHG) auch zur Beschaffung und Erhaltung einer Wohnung, führung des Pflegebedürftigen wiederhergestellt wird. Dabei kann es sich z.B. die den Bedürfnissen älterer Menschen entspricht. um bauliche Maßnahmen handeln, wie Türverbreiterungen, festinstallierte Rampen, Treppenlifter, oder einen Badumbau. Aber auch der Ein- oder Umbau Antragstellung Ein Antrag ist beim zuständigen Sozialamt zu stellen. Es prüft die Anspruchs- von Mobiliar kann als Maßnahme gefördert werden. Ein Zuschuss wird auch voraussetzungen, wie die Hilfs- und Pflegebedürftigkeit und die Nachrangigkeit, dann gewährt, wenn ein Umzug als Verbesserung des individuellen Wohn- prüft zwei vergleichbare Kostenvoranschläge und entscheidet über die umfeldes betrachtet werden kann. Bewilligung. Als eine Maßnahme gilt die Gesamtheit aller zum Zeitpunkt der Antragstellung notwendigen Veränderungen. Ändert sich die Pflegesituation und werden Regionale/Kommunale Verschiedene Kommunen haben für Ihre Bürger ein Förderprogramm ein- weitere wohnumfeldverbessernde Maßnahmen erforderlich, handelt es sich Förderprogramme gerichtet, mit dem sie das Wohnen zu Hause unterstützen wollen. Hier sind erneut um eine Maßnahme, so dass ein weiterer Zuschuss bis zu einem Betrag Förderart und Umfang unterschiedlich gestaltet. Bitte erfragen Sie dies in Ihrer von 2.557 EUR gewährt werden kann. Gemeindeverwaltung, Landratsamt oder Seniorenamt. Antragstellung Es genügt ein Antrag des Versicherten bei der zuständigen Pflegekasse, eine ärztliche Verordnung ist nicht erforderlich. Der Medizinische Dienst der Pflege- Stiftungen Falls es keine Kostenträger gibt, übernehmen auch Stiftungen im Einzelfall bei kassen regt Maßnahmen an oder prüft im Auftrag der Pflegekasse den Antrag. Bedürftigkeit einen Zuschuss. Hier sollten Sie sich beraten lassen. Jeder Antrag wird individuell auf die Person des Antragstellers hin im Einzelfall entschieden. Neben einem Kostenvoranschlag müssen antragstellende Mieter das Weitere Für Menschen im Erwerbsalter kommen in Zusammenhang mit Arbeits- und Einverständnis des Eigentümers vorlegen. Finanzierungs- Wegeunfällen sowie Berufskrankheiten Mittel zur Rehabilitation von den Unfall- möglichkeiten versicherungsträgern in Frage. Mittel für Schwer- Das Land Bayern stellt im Rahmen der Wohnungsbauförderung für Schwer- Für Kriegsbeschädigte und ihre Angehörigen sind Leistungen nach dem Bundes- behinderte aus dem behinderte ein sog. leistungsfreies Baudarlehen (zins- und tilgungsfrei, im versorgungsgesetz möglich. Sozialen Wohnungsbau Ergebnis ein Zuschuss), von maximal 5.000 EUR zur Verfügung. Voraussetzungen sind der Schwerbehindertenausweis und ein geringes Einkommen Für berufstätige Menschen mit Behinderung sind zur beruflichen Rehabilitation (Einkommensgrenzen nach § 9 WoFG). Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Leistungen des Rentenversicherungsträgers, des Arbeitsamtes oder des Förderung. Ein Eigenanteil muss aufgebracht werden. Integrationsamtes möglich. Der Antrag muss bei den entsprechenden Leistungs- trägern gestellt werden. Diese Kostenträger sind meist nur für Maßnahmen Antragstellung Der Eigentümer kann beim örtlichen Bauamt den Antrag stellen und die Mittel zur Wiederherstellung oder Verbesserung der Erwerbsfähigkeit zuständig. erhalten. Der Antrag ist auch für Mieter in Absprache mit dem Eigentümer möglich.
22 Lassen Sie sich beraten! Adressen für Wohnberatung in Bayern 23 Beratung Sie finden in der Broschüre viele Möglichkeiten, Die Beratungsangebote sind alphabetisch die Ihnen das Leben in der eigenen Wohnung erleichtern können. nach Region und Zuständigkeit sortiert. Wichtig ist, dass Sie die Hilfsmittel oder die Umbaumaßnahmen wählen, Sie sind sehr unterschiedlich strukturiert und arbeiten die zu Ihrer persönlichen Situation passen teils mit haupt- und teils mit ehrenamtlichen Beratern. und die das Leben für Sie sicherer und bequemer machen. Dafür können Sie sich Hilfe holen. Überregionale Ansprechpartner finden Sie am Schluss dieser Liste. Sollte Ihre gewünschte Region nicht genannt sein, Wohnberatungsstellen beraten Sie umfassend und gezielt bei allen Fragen, können Sie sich an die zuständigen Landratsämter oder Seniorenämter die mit einer Wohnungsanpassung zusammenhängen, der Kommunen wenden (ab Seite 25). auch bei den Fragen möglicher Finanzierungshilfen. Wohnberater suchen mit Ihnen gemeinsam nach der besten Lösung Stand Juli 2004 und helfen Ihnen bei der Umsetzung. Sie stehen Ihnen bis zum Abschluss aller Anpassungsmaßnahmen Landkreis Landkreis Aichach-Friedberg Ina Albes als Ansprechpartner zur Verfügung. Aichach-Friedberg Seniorenberatung Tel.: 08 21 / 607 01 95 Ludwigstr. 14, 86316 Friedberg Fax: 08 21 / 607 01 96 Im nächsten Kapitel finden Sie Adressen, an die Sie sich wenden können. Falls Sie keine Beratungsstelle vor Ort finden, Augsburg Stadt Augsburg Tel.: 08 21 / 324 43 24 können Sie sich an die Ansprechpartner in Ihrer Kommune wenden, Senioren- und Stiftungsamt Fax: 08 21 / 324 43 46 in der Regel die Landratsämter und Seniorenämter in den kreisfreien Städten. Schießgrabenstr. 4, 86150 Augsburg Außerdem helfen Ihnen auch die Behinderten- und Seniorenbeauftragten weiter. Landkreis Landratsamt Augsburg Lidwina Egger Augsburg Außenstelle Stadtbergen Seniorenberatung Tel.: 08 21 / 31 02 - 718 Bismarckstr. 62, 86391 Stadtbergen Fax: 08 21 / 31 02 – 14 718 Wohnberatung Die Fachstelle Wohnberatung in Bayern hat die Aufgabe, die Angebote der Lidwina.egger@lra-a.bayern.de in Bayern Wohnberatung und Wohnungsanpassung in ganz Bayern weiter zu verbreiten, Unterstützung bei der Gründung von neuen Beratungsangeboten zu leisten Bamberg SOPHIA – Wohnraumanpassung Sabine Brückner und bestehende Beratungsangebote zu vernetzen. Schillerplatz 16, 96047 Bamberg Tel.: 09 51 / 509 97 90 Sabine.Brueckner@joseph-stiftung.de Fax: 09 51 / 297 45 76 Zu den Aufgaben der Fachstelle gehören: - Koordination / Federführung Arbeitsgemeinschaft Wohnberatung in Bayern Landkreis Selbsthilfegruppe Körperbehinderter e.V. Franz Rumpf - Unterstützung beim Aufbau neuer Beratungsangebote Dachau Schwaigstr. 15, 85221 Dachau Tel.: 0 81 31 / 533 22 - Fachvorträge und Fachtage Selbsthilfegruppe-dachau@t-online.de Fax: 0 81 31 / 53 94 60 - Qualifizierung von Fachkräften - Erstellen von Materialien und Arbeitshilfen Landkreis Diakonisches Werk Fürstenfeldbruck Christa Kurzlechner - Entwickeln neuer Kooperationsstrukturen Fürstenfeldbruck Wohnberatung für ältere Menschen Tel.: 0 81 41 / 32 96 25 Buchenauer Str. 42, 82256 Fürstenfeldbruck Fax: 0 81 41 / 32 96 27 Die Fachstelle bezirksstelle@diakonieffb.de ist nicht für die individuelle Beratung von Hilfesuchenden zuständig. Landkreis Diakonisches Werk Hof, Offene Altenhilfe Hans-Markus Kasparek Weitere Informationen Fachstelle Wohnberatung in Bayern Hof Klostertor 2, 95028 Hof Tel.: 0 92 81 / 837 - 121 info@dwhof.de Fax: 0 92 81 / 14 00 39 - 121 Korbinianplatz 15a 80807 München München / gesamt LHSt München Sozialreferat S-I-RJ Tel.: 0 89 / 2 33-2 09 72 (außer Norden) Beratungsstelle für Wohnungsanpassung Fax: 0 89 / 2 33-2 79 44 Sabine Nowack Dipl.- Soz.päd (FH) Orleansplatz 11, 81667 München ingrid.stache@muenchen.de Tel. 089 / 35 70 43 15 Fax 089 / 35 70 43 29 München / Nord Stadtteilarbeit e.V. Beratungsstelle Wohnen Tel.: 0 89 / 35 70 43 - 0 info@wohnberatung-bayern.de Korbinianplatz 15 a, 80807 München Fax: 0 89 / 35 70 43 - 29 be-wohnen@verein-stadtteilarbeit.de www.wohnberatung-bayern.de
Ansprechpartner 24 Adressen für Wohnberatung in Bayern in Landkreisen und kreisfreien Städten 25 Landkreis GZN Geriatriezentrum Neuburg gGmbH Tel.: 0 84 31 / 580 - 265 Landkreis Landratsamt Aichach-Friedberg Josef Koppold Neuburg- Wohnraumanpassung Fax: 0 84 31 / 580 - 263 Aichach-Friedberg Behindertenbeauftragter Tel.: 0 82 51 / 923 34 Schrobenhausen Bahnhofstr. B107, 86633 Neuburg / Donau Münchener Str. 9, 86551 Aichach Fax: 0 82 51 / 87 13 31 wohnraumanpassung@geriatriezentrum.de Josef.koppold@lra-aic-fdb.de Nürnberg Dienstleistung für Mensch und Haus e.V. Christoph Arnold Landkreis Landratsamt Altötting, Sachgebiet Hochbau Herr Zöllner Rennweg 50, 90489 Nürnberg Tel.: 09 11 / 597 20 60 Altötting Bahnhofstr. 38, 84503 Altötting Tel.: 0 86 71 / 502 - 412 arnold@dmh-service.de Fax: 09 11 / 597 20 61 bauamt11@lra-aoe.de Fax: 0 86 71 / 502 - 250 Regensburg Stadt Regensburg Petra Hüttner Landkreis Landratsamt Amberg-Sulzbach Johann Meyer Senioren- und Stiftungsamt Tel.: 09 41 / 507-15 48 Amberg-Sulzbach Schloßgraben 3, 92224 Amberg Tel.: 0 96 21 / 395 65 SeniorTrainerinnen Wohnungsanpassung Fax: 09 41 / 507-45 49 Amt für Wohnungswesen Fax: 0 96 21 / 376 05 Kumpfmühlerstr. 52 a, 93051 Regensburg wohnungswesen@amberg-sulzbach.de Huettner.Petra@Regensburg.de Sozialhilfeverwaltung Dora Bosser Starnberg Seniorentreff Starnberg Christine Offtermatt sozialamt@amberg-sulzbach.de Tel.: 0 96 21 / 395 37 Hauptstr. 10a, 82319 Starnberg Tel.: 0 81 51 / 21 714 Fax: 0 96 21 / 376 05 Sen-treff@5sl.org Fax: 0 81 51 / 24 90 Stadt Stadt Amberg, Amt für soziale Herbert Holler Landkreis Alzheimer Gesellschaft Pfaffenwinkel e.V. Petra Stragies Amberg Angelegenheiten - Seniorenstelle Tel.: 0 96 21 / 10 - 348 Weilheim-Schongau Wohnberatung bei Demenzerkrankungen Tel.: 08 81 / 927 60 91 Hallplatz 2, 92224 Amberg Fax: 0 96 21 / 10 - 824 Am Waitzackerbach 8, 82362 Weilheim Fax: 08 81 / 927 99 38 Herbert.Holler@amberg.de sozial@geronto-logisch.de Landkreis Landratsamt Ansbach, Abt. 4 SG 41 Elisabeth Tuscher Ansbach Crailsheimstr. 1, 91522 Ansbach Tel.: 09 81 / 468 611 elisabeth.tuscher@landratsamt-ansbach.de Fax: 09 81 / 468 402 Stadt Stadt Ansbach, Seniorenbeirat Georg Kronwald Ansbach Johann-Seb.-Bach-Platz 1, 91522 Ansbach Tel.: 09 81 / 512 37 seniorenbeirat@ansbach.de Fax: 09 81 / 513 15 Landkreis Landratsamt Aschaffenburg Siegmar Buhler Aschaffenburg Sozialamt - Behindertenbeauftragter Tel.: 0 60 21 / 394 - 386 Bayernstr. 18, 63739 Aschaffenburg Fax: 0 60 21 / 394 - 951 Überregional siegmar.buhler@lra-ab.bayern.de München / Bayern Bayerische Architektenkammer Tel.: 0 89 / 13 98 80-31 Stadt Stadt Aschaffenburg, Sozialamt Linda Jegodtka Beratungsstelle Barrierefreies Bauen Fax: 0 89 / 13 98 80-33 Aschaffenburg Senioren- und Behindertenbeauftragte Tel.: 0 60 21 / 330 - 439 Waisenhausstr. 4, 80637 München Dalbergstr. 15, 63739 Aschaffenburg Fax: 0 60 21 / 330 - 628 Barrierefrei@byak.de Linda.Jegodtka@aschaffenburg.de Nürnberg / Bayern Baumeisterhaus der Stadt Nürnberg Tel.: 09 11 / 231 49 96 Landkreis und Stadt Siehe Beratungsstelle Nürnberg Augsburg Verzeichnis Wohnberatungsstellen S. 23 der Bayerischen Architektenkammer Bauhof 9, 90402 Nürnberg Landkreis Landratsamt Bad Kissingen Maria Rost Bad Kissingen Fachstelle für Seniorenfragen Tel.: 09 71 / 801 - 31 81 Bayern Stadtteilarbeit e.V. Sabine Nowack Obere Marktstr. 6, 97688 Bad Kissingen Fax: 09 71 / 801 - 33 22 Fachstelle Wohnberatung in Bayern Tel.: 0 89 / 35 70 43 15 maria.rost@landkreis-badkissingen.de Korbinianplatz 15 a, 80807 München Fax: 0 89 / 35 70 43 29 info@wohnberatung-bayern.de
Ansprechpartner Ansprechpartner 26 in Landkreisen und kreisfreien Städten in Landkreisen und kreisfreien Städten 27 Landkreis Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen Renate Reyer Landkreis Landratsamt Coburg, Soz. Wohnungsbau Ismene Simon Bad Tölz- Fachstelle für Sozialplanung Tel.: 0 80 41 / 505 - 280 Coburg Lauterer Str. 60, 96450 Coburg Tel.: 0 95 61 / 514 - 324 Wolfratshausen Prof.-Max-Lange-Platz 1-7, 83646 Bad Tölz Fax: 0 80 41 / 505 - 402 ismene-simon@landkreis-coburg.de Fax: 0 95 61 / 514 - 89 324 Renate.Reyer@lra-toelz.de Landratsamt Coburg Petra Buff Landkreis Landratsamt Bamberg, Gesundheitswesen Eva Tomsche Sozialamt / Seniorenbeirat Tel.: 0 95 61 / 514 - 161 Bamberg Behindertenbeauftragte Tel.: 09 51 / 85 - 669 Lauterer Str. 60, 96450 Coburg Fax: 0 95 61 / 514 - 89 161 Ludwigstr. 25, 96052 Bamberg Fax: 09 51 / 85 - 86 69 petra-buff@landkreis-coburg.de eva.tomsche@lra-bayern.de Stadt Stadt Coburg, Sozialamt - Seniorenbüro Frau Schwenk Stadt Stadt Bamberg, Behindertenbeauftragte Nicole Orf Coburg Steingasse 18, 96450 Coburg Tel.: 0 95 61 / 89 - 25 73 Bamberg Rathaus Maxplatz 3, Zi. 229, 96047 Bamberg Tel.: 09 51 / 87 - 16 09 sozialamt@coburg.de Fax: 0 95 61 / 89 - 15 79 nicoleorf@stadt.bamberg.de Fax: 09 51 / 87 - 19 09 Landkreis Landratsamt Dachau, Amt für Senioren Frau Müller-Löffler Stadt Bamberg, Seniorenbeauftragter Peter Friedrich Dachau mit Betreuungsangelegenheiten Tel.: 0 81 31 / 74 - 327 pfriedrich@stadt.bamberg Tel.: 09 51 / 87 - 15 14 Weiherweg 16, 85221 Dachau Fax: 0 81 31 / 74 - 11 327 Fax: 09 51 / 87 - 19 13 senioren@lra-dah.bayern.de irmgard.riedlberger@lra-dah.bayern.de Irmgard Riedlberger Stadt Bamberg, Wohnungs- und Gisela Mühling Tel.: 0 81 31 / 74 - 347 Versicherungsamt Abt. Wohnungsfürsorge Tel.: 09 51 / 87 - 11 86 Fax: 0 81 31 / 74 - 11 347 Heinrichsdamm 1, 96047 Bamberg Fax: 09 51 / 87 - 11 81 gmuehling@stadt.bamberg.de Landkreis Landratsamt Deggendorf Helmut Gebert Deggendorf Abt. 6 - Sachgebiet 60 Bautechnik Tel.: 09 91 / 31 00 - 333 Landkreis Landratsamt Bayreuth Hans Küffner Herrenstr. 18, 94469 Deggendorf Fax: 09 91 / 31 00 - 41 - 337 Bayreuth Seniorenservicezentrum Tel.: 09 21 / 728 - 249 Bautechnik@lra-deg.bayern.de Markgrafenallee 5, 95448 Bayreuth Fax: 09 21 / 728 - 88 249 hans.kueffner@lra-bt.bayern.de Landkreis Landratsamt Dillingen/Donau, Besondere Reinhold Sager Dillingen a. d. Donau Soziale Angelegenheiten, Heimaufsicht Tel.: 0 90 71 / 51 - 400 Stadt Stadt Bayreuth, Senioren- und Stiftungsamt Udja Holschuh Große Allee 21, 89407 Dillingen a.d. Donau Fax: 0 90 71 / 51 - 420 Bayreuth Seniorenbeauftragte - Neues Rathaus Tel.: 09 21 / 25 - 16 04 Reinhold.Sager@landratsamt.dillingen.de Luitpoldplatz 13, 95444 Bayreuth Fax: 09 21 / 25 - 13 50 udja.holschuh@stadt.bayreuth.de Stadt Stadt Dingolfing, Seniorenbeirat Vorsitzender Richard Stadler Dingolfing Gablonzer Str. 42, 84130 Dingolfing Tel.: 0 87 31 / 736 75 Stadt Bayreuth, Sozial- / Versicherungsamt Günther Matzner Behindertenbeauftragter - Rathaus II Tel.: 09 21 / 25 - 13 42 Landkreis Landratsamt Donau-Ries Petra Wengert Dr.-Franz-Str. 6, 95445 Bayreuth Fax: 09 21 / 25 - 17 27 Donau-Ries Alten- und Behindertenbeauftragte Tel.: 09 06 / 74 - 565 guenter.matzner@stadt.bayreuth.de Pflegstr. 2, 86609 Donauwörth Fax: 09 06 / 74 - 248 petra.wengert@lra-donau-ries.de Landkreis Landratsamt Berchtesgadener Land Ulrike Holzner-Moeller Berchtesgadener Land Abt. 300 - Bauen und Umweltschutz Tel.: 0 86 51 / 773 - 553 Landkreis Landratsamt Ebersberg Christine Klostermann Salzburger Str. 64, 83435 Bad Reichenhall Fax: 0 86 51 / 773 - 312 Ebersberg Sozialhilfeverwaltung Tel.: 0 80 92 / 823 - 406 ulrike.holzner-moeller@lra-bgl.de Eichthalstr. 5, 85560 Ebersberg Fax: 0 80 92 / 823 - 94 06 Landkreis Landratsamt Cham, Seniorenkontaktstelle Brigitte Köppl Landkreis Landratsamt Eichstätt, Abteilung 4 Leo Mittermüller Cham Besondere soziale Angelegenheiten Tel.: 0 99 71 / 78 291 Eichstätt Auf der Schanz 39, 85049 Ingolstadt Tel.: 08 41 / 306 - 438 Rachelstr. 6, 93413 Cham Fax: 0 99 71 / 84 52 91 leo.mittermueller@lra-ei.bayern.de Fax: 08 41 / 306 - 488 brigitte.koeppl@lra.landkreis-cham.de Landkreis Landratsamt Erding Ruth Preuße Landkreis Cham, Behindertenbeauftragter Alois Breu Erding Amt für Senioren und Behinderte Tel.: 0 81 22 / 58 - 11 63 Fürther Str. 20, 93458 Eschlkam Tel.: 0 99 48 / 244 Alois-Schießl-Platz 8, 85435 Erding Fax: 0 81 22 / 58 - 13 39 preusse.ruth@lra-ed.de
Ansprechpartner Ansprechpartner 28 in Landkreisen und kreisfreien Städten in Landkreisen und kreisfreien Städten 29 Landkreis Landratsamt Erlangen-Höchstadt Frau Lorz Landkreis Landratsamt Garmisch-Partenkirchen Daniela Bittner Erlangen-Höchstadt Seniorenamt Tel.: 0 91 93 / 205 39 Garmisch- Seniorenbeauftragte Tel.: 0 88 21 / 751 - 292 Schlossberg 10, 91315 Höchstadt Fax: 0 91 93 / 205 49 Partenkirchen Olympiastr. 10 Fax: 0 88 21 / 751 - 384 seniorenamt@erlangen-höchstadt.de 82467 Garmisch-Partenkirchen daniela.bittner@lra-gap.de Stadt Stadt Erlangen, Sozialplanung Thomas Grützner Erlangen Amt für Soziales und Wohnungswesen Tel.: 0 91 31 / 86 - 28 34 Behindertenbeauftragter Thomas Neuner Rathausplatz 1, 91052 Erlangen Fax: 0 91 31 / 86 - 21 23 thomas.neuner@lra-gap.de Tel.: 0 88 21 / 751 - 370 thomas.gruetzner@stadt.erlangen.de Fax: 0 88 21 / 751 - 384 Landkreis Landratsamt Forchheim, Eingliederungs- Tel.: 0 91 91 / 86 - 0 Landkreis Landratsamt Günzburg, Seniorenamt Renate Schmid Forchheim hilfe für behinderte Menschen Fax: 0 91 91 / 86 - 108 Günzburg An der Kapuzinermauer 1, 89312 Günzburg Tel.: 0 82 21 / 95 - 224 oder 225 Am Streckerplatz 3, 91301 Forchheim renate.schmid@landkreis-guenzburg.de Fax: 0 82 21 / 95 - 299 Landratsamt Forchheim Tel.: 0 91 94 / 723 - 0 Landkreis Landratsamt Haßberge Tel.: 0 95 21 / 27 - 0 Außenstelle Ebermannstadt Haßberge Alten- und Behindertenhilfe Fax: 0 95 21 / 27 - 101 Förderung von baulichen Maßnahmen Am Herrenhof 1, 97437 Haßfurt 91299 Forchheim Landkreis Landratsamt Hof / Saale, Sozialwesen Angelika Andeus-Reich Landkreis Landratsamt Freising, Betreuungsamt Jan Schuster Hof Schaumbergstr. 14, 95032 Hof Tel.: 0 92 81 / 57 - 464 Freising Landshuter Str. 31, 85350 Freising Tel.: 0 81 61 / 600 - 482 angelika.andeus-reich@landkreis-hof.de Fax: 0 92 81 / 57 - 481 Jan.Schuster@kreis-fs.de Fax: 0 81 61 / 600 - 247 Stadt Stadt Hof, Zentrale Bauberatung Günter Wolfrum Landkreis Landratsamt Freyung-Grafenau Fritz Vogl Hof Goethestr. 1, 95028 Hof Tel.: 0 92 81 / 815 - 535 Freyung-Grafenau Sachgebiet 41 Tel.: 0 85 51 / 57 - 239 guenter.wolfrum@stadt-hof.de Fax: 0 92 81 / 815 87 - 535 Grafenauer Str. 44, 94078 Freyung Fax: 0 85 51 / 57 - 257 fritz.vogl@lra.landkreis-frg.de Stadt Stadt Ingolstadt, Bauordnungsamt Dietmar Kellermeier Ingolstadt Spitalstr. 3, 85049 Ingolstadt Tel.: 08 41 / 305 - 22 15 Landkreis Landratsamt Fürstenfeldbruck Herbert Sedlmeier dietmar.kellermeier@ingolstadt.de Fax: 08 41 / 305 - 22 29 Fürstenfeldbruck Münchner Str. 32, 82256 Fürstenfeldbruck Tel.: 0 81 41 / 519 - 376 Behindertenbeauftragter Fax: 0 81 41 / 519 - 450 Stadt Stadt Kaufbeuren, Seniorenbüro Johannes Keppeler herbert.sedlmeier@lra-ffb.de Kaufbeuren Baumgarten 32, 87600 Kaufbeuren Tel.: 0 83 41 / 83 38 senioren@kaufbeuren.de Fax: 0 83 41 / 87 18 81 Seniorenfachberatung Christa Steinbrecher christa.steinbrecher@lra-ffb.de Tel.: 0 81 41 / 519 - 427 Landkreis Landratsamt Kelheim, Seniorenstelle Gabi Schmid Fax: 0 81 41 / 519 - 450 Kelheim Schloßweg 3, 93309 Kelheim Tel.: 0 94 41 / 207 - 305 gabi.schmid@landkreis-kelheim.de Fax: 0 94 41 / 207 - 185 Landkreis Landratsamt Fürth Herr Siegling Fürth Im Pinderpark 2, 90513 Zirndorf Tel.: 09 11 / 97 73 - 15 30 Stadt Stadt Kempten Herr Miller c-siegling@lra-fue.bayern.de Fax: 09 11 / 97 74 905 Kempten Amt für Betreuung und Seniorenfragen Tel.: 08 31 / 25 25 - 0 Rathausplatz 22, 87435 Kempten Fax: 08 31 / 25 25 - 422 Stadt Stadt Fürth, Seniorenbeauftragte Elke Übelacker Fürth Königsplatz 2, 90762 Fürth Tel.: 09 11 / 974 - 17 85 Landkreis Landratsamt Kitzingen Hartmut Stiller elke.uebelacker@fuerth.de Fax: 09 11 / 974 - 17 64 Kitzingen Behindertenbeauftragter Tel.: 0 93 21 / 928 - 530 Kaiserstr. 4, 97318 Kitzingen Fax: 0 93 21 / 928 - 381 Stadt Fürth, Sozialamt Alfons Schrüfer hartmut.stiller@kitzingen.de Behindertenbeauftragter Tel.: 09 11 / 974 - 18 39 Schwabacher Str. 170, 90763 Fürth Fax: 09 11 / 974 - 16 02 Landkreis Landratsamt Kronach, Sozialamt Tel.: 0 92 61 / 678 - 275 Alfons.Schruefer@fuerth.de Kronach Güterstr. 18, 96317 Kronach Fax: 0 92 61 / 678 - 211
Ansprechpartner Ansprechpartner 30 in Landkreisen und kreisfreien Städten in Landkreisen und kreisfreien Städten 31 Landkreis Landratsamt Kulmbach, Staatliches Dr. Dieter Weiss Landkreis Landratsamt Miesbach Tel.: 0 80 25 / 704 - 233 Kulmbach Gesundheitsamt, Behindertenbeauftragter Tel.: 0 92 21 / 670 50 Miesbach Stabsstelle für Soziale Angelegenheiten Fax: 0 80 25 / 704 - 352 Konrad-Adenauer-Str. 2, 95326 Kulmbach Fax: 0 92 21 / 659 77 Rosenheimer Str. 4, 83714 Miesbach weiss.dieter@landkreis-kulmbach.de Landkreis Landratsamt Miltenberg Monika Markard Landratsamt Kulmbach, Wohnraum- Leonhard Forster Miltenberg Gesundheitsamt - Gesundheitshilfen Tel.: 0 93 71 / 501 - 559 förderung, Konrad-Adenauer-Str. 5 Tel.: 0 92 21 / 707 - 436 Brückenstr. 2, 63897 Miltenberg Fax: 0 93 71 / 501 - 524 forster.leonhard@landkreis-kulmbach.de Fax: 0 92 21 / 707 95 - 436 gesundheitshilfen@lra.mil.de Landkreis Landratsamt Landsberg am Lech Ralf Hein Landkreis Landratsamt Mühldorf am Inn Angela Kröll Landsberg am Lech Sozialhilfeverwaltung / Heimaufsicht Tel.: 0 81 91 / 129 - 404 Mühldorf am Inn Senioren- und Behindertenbeauftragte Tel.: 0 86 31 / 699 - 475 Von-Kühlmann-Str.15, 86899 Landsberg a.L. Fax: 0 81 91 / 933 - 102 Herzog-Friedrich-Str. 3, 84453 Mühldorf a. I. Fax: 0 86 31 / 699 - 667 ralf.hein@lra-ll.bayern.de angela.kroell@lra-mue.de uwe.webers@lra-ll.bayern.de Uwe Webers Tel.: 0 81 91 / 129 - 215 Landkreis Landratsamt München, Sachgebiet 4.2 Aleksandar Dordevic Fax: 0 81 91 / 933 - 240 München Behinderten- und Altenhilfebeauftragter Tel.: 0 89 / 62 21 - 25 45 Mariahilfplatz 17, 81541 München Fax: 0 89 / 62 21 - 27 36 Landkreis Landratsamt Landshut, Gesundheitsamt Herr Dr. Heil Aleksandar.Dordevic@lra-m.bayern.de Landshut Veldener Str. 15, 84036 Landshut Tel.: 08 71 / 408 - 500 gesundheit@landkreis-landshut.de Fax: 08 71 / 408 - 197 Stadt München siehe Verzeichnis Wohnberatungsstellen S. 23 Stadt Stadt Landshut, Baureferat Marile Holzner Landshut Amt für Bauaufsicht und Wohnungswesen Tel.: 08 71 / 88 18 49 Landkreis Landratsamt Neu-Ulm Tel.: 07 31 / 70 40 - 0 Bauhofstr. 5, 84012 Landshut Fax: 08 71 / 88 16 30 Neu-Ulm Alten- und Behindertenhilfe Fax: 07 31 / 70 40 - 690 Marile.Holzner@Landshut.de Kantstr. 8, 89231 Neu-Ulm Harald.Hahn@Landshut.de Harald Hahn Tel.: 08 71 / 88 14 84 Landkreis Neuburg - siehe Fax: 08 71 / 88 16 30 Schrobenhausen Verzeichnis Wohnberatungsstellen S. 24 Landkreis Landratsamt Lichtenfels Tel.: 0 95 71 / 18 - 0 Landkreis Landratsamt Neumarkt in der Oberpfalz Monika Mendl Lichtenfels Alten- und Behindertenhilfe Fax: 0 95 71 / 18 - 300 Neumarkt Wohnungsbauförderung Tel.: 0 91 81 / 470 - 200 Kronacher Str. 28-30, 96215 Lichtenfels in der Oberpfalz Nürnberger Str. 1, 92318 Neumarkt i. d. Opf. Fax: 0 91 81 / 470 - 67 00 mendl.monika@landkreis.neumarkt.de Landkreis Landratsamt Lindau/Bodensee, Sozialdienst Tel.: 0 83 82 / 270 - 0 klebl.brigitta@landkreis.neumarkt.de Brigitta Klebl Lindau Bregenzer Str. 35, 88131 Lindau/Bodensee Fax: 0 83 82 / 270 - 204 Tel.: 0 91 81 / 470 - 331 Fax: 0 91 81 / 470 - 68 31 Landkreis Landratsamt Main - Spessart Kurt Brandenstein Main - Spessart Kommunale und soziale Angelegenheiten Tel.: 0 93 53 / 793 - 165 Landkreis Landratsamt Neustadt an der Aisch - Bad Sieglinde Holzberger Marktplatz 8, 97753 Karlstadt Fax: 0 93 53 / 793 85 - 115 Neustadt an der Aisch - Windsheim, Kommunalwesen-Heimaufsicht Tel.: 0 91 61 / 92 - 215 kurt.brandenstein@lramsp.de Bad Windsheim Konrad-Adenauer-Str. 1 Fax: 0 91 61 / 92 - 106 renate.winheim@lramsp.de Renate Winheim 91413 Neustadt an der Aisch Tel.: 0 93 53 / 793 - 115 kommunalwesen@landkreis-nea.de Ellen Schuster Fax: 0 93 53 / 793 85 - 115 Tel.: 0 91 61 / 92 - 214 Fax: 0 91 61 / 92 - 106 Stadt Stadt Memmingen, Stadtbauamt Dieter Mross Memmingen Marktplatz 1, 87700 Memmingen Tel.: 0 83 31 / 850 - 522 Landkreis Landratsamt Neustadt an der Waldnaab Wolfgang Thiele Neustadt Sozialamt Tel.: 0 96 02 / 79 - 240 Stadt Memmingen, Liegenschaftsamt Frau Raschel an der Waldnaab Am Hohlweg 2, 92637 Neustadt / Waldnaab Fax: 0 96 02 / 79 97 240 Marktplatz 1, 87700 Memmingen Tel.: 0 83 31 / 850 - 233 wthiele@neustadt.de
Ansprechpartner Ansprechpartner 32 in Landkreisen und kreisfreien Städten in Landkreisen und kreisfreien Städten 33 Landkreis Landratsamt Nürnberger Land Gert Eichele Stadt Regensburg siehe Nürnberg Geschäftsstelle des Kreisseniorenbeirats Tel.: 0 91 23 / 950 - 286 Verzeichnis Wohnberatungsstellen S. 24 Waldluststr. 1, 91207 Lauf an der Pegnitz Fax: 0 91 23 / 950 - 465 g.eichele@nuernberger-land.de Landkreis Landratsamt Rhön-Grabfeld Michael Eisenmann Rhön-Grabfeld Alten- und Behindertenhilfe Tel.: 0 97 71 / 94 - 509 Stadt Stadt Nürnberg Veronika Spreng Spörleinstraße 11 Fax: 0 97 71 / 94 - 81 509 Nürnberg Seniorenamt - Beratungsstelle Tel.: 09 11 / 231 - 66 57 97616 Bad Neustadt an der Saale Veilhofstr. 34, 90489 Nürnberg Fax: 09 11 / 231 - 65 54 michael.eisenmann@rhoen-grabfeld.de Veronika.Spreng@stadt.nuernberg.de Landkreis Beratungsstelle Barrierefreies Bauen Christine Degenhart Landkreis Landratsamt Oberallgäu, Sozialwesen Hans-Jochen Schwer Rosenheim Hohenzollernstr. 8, 83022 Rosenheim Tel.: 0 80 31 / 89 18 44 Oberallgäu Oberallgäuer Platz 2, 87527 Sonthofen Tel.: 0 83 21 / 612 - 208 office@degenhart-architektur.de Fax: 0 80 31 / 89 18 55 hans-jochen.schwer@lra-sf.bayern.de Fax: 0 83 21 / 612 - 67 369 Stadt Stadt Rosenheim, Sozialamt Georg Poss Landkreis BRK Kreisverband Ostallgäu Frau Pal Rosenheim Besondere soziale Angelegenheiten Tel.: 0 80 31 / 36 15 10 Ostallgäu Beratungsstelle für pflegende Angehörige Tel.: 0 83 42 / 966 - 943 Reichenbachstr. 8, 83022 Rosenheim Fax: 0 80 31 / 36 20 19 Beethovenstr. 2, 87616 Marktoberdorf Fax: 0 83 42 / 966 - 955 georg.poss@rosenheim.de angehoerigen@kvostallgaeu.brk.de Landkreis Landratsamt Roth Reinhard Engelhard Leitung Renate Dantinger Roth Seniorenamt / Betreuungsstelle Tel.: 0 91 71 / 81 - 249 Sozialarbeit / Offene Behindertenarbeit Tel.: 0 83 42 / 966 - 934 Weinbergweg 1, 91154 Roth Fax: 0 91 71 / 81 - 72 49 dantinger@kvostallgaeu.brk.de Fax: 0 83 42 / 966 - 955 reinhard.engelhard@landratsamt-roth.de Caritasverband f. d. Lkr. Ostallgäu e.V. Franz Gast Landkreis Landratsamt Rottal-Inn, Abteilung SG 25 Günther Zauner Fachbereich Senioren und Pflege Tel.: 0 83 42 / 96 19 - 0 Rottal-Inn Ringstr. 4-7, 84347 Pfarrkirchen Tel.: 0 85 61 / 205 46 Angerstr. 1, 87616 Marktoberdorf Fax: 0 83 42 / 96 19 - 49 guenther.zauner@rottal-inn.de Fax: 0 85 61 / 205 54 caritas-ostallgaeu@t-online.de Franz Stinglhammer Landkreis Landratsamt Passau, Sozialverwaltung Siegfried Weishäupl Tel.: 0 85 61 / 205 18 Passau Regensburger Str. 33, 94036 Passau Tel.: 08 51 / 397 - 502 Fax: 0 85 61 / 205 54 siegfried.weishaeupl@landkreis-passau.de Fax: 08 51 / 397 - 595 od. 591 Stadt Stadt Schwabach Frau Aschenneller Stadt Stadt Passau, Sozial- und Versicherungsamt Amtsleiter Josef Loher Schwabach Geschäftsstelle des Seniorenbeirates Tel.: 0 91 22 / 860 - 240 Passau Vornholzstr. 40, 94036 Passau Tel.: 08 51 / 39 62 72 Ludwigstr. 16, 91126 Schwabach Fax: 0 91 22 / 860 - 249 Josef.Loher@Passau.de Fax: 08 51 / 377 38 seniorenbeirat@schwabach.de Landkreis Landratsamt Pfaffenhofen a.d. Ilm Franz Weitzl Stadt Schwabach Elke Schöfthaler Pfaffenhofen a. d. Ilm Sozialamt - Seniorenbeauftragter Tel.: 0 84 41 / 27 - 220 Kommunale Behindertenbeauftrage Tel.: 0 91 22 / 82 219 Hauptplatz 22, 85276 Pfaffenhofen a. d. Ilm Fax: 0 84 41 / 800 87 - 220 Höllgasse 2, 91126 Schwabach franz.weitzl@landratsamt-paf.de Landkreis Landratsamt Schwandorf Otmar Poguntke Landkreis VdK KV Regen-Viechtach Herr Plenk Schwandorf Fachstelle für Senioren Tel.: 0 94 31 / 471 - 386 Regen Auwiesenweg 6, 94209 Regen Tel.: 0 99 21 / 970 01 - 12 Wackersdorfer Str. 80, 92421 Schwandorf Fax: 0 94 31 / 471 - 102 kv-regen@vdk.de Fax: 0 99 21 / 970 01 - 11 otmar.poguntke@landkreis-schwandorf.de Landkreis Landratsamt Regensburg Dr. Claus Loos Landkreis Landratsamt Schweinfurt Anni Grob Regensburg Abteilung L 3 - Soziale Angelegenheiten Tel.: 09 41 / 40 09 - 372 Schweinfurt Abteilung Soziales - Seniorenberatung Tel.: 0 97 21 / 55 - 469 Altmühlstr. 3, 93059 Regensburg Fax: 09 41 / 40 09 - 427 Schrammstr. 1, 97421 Schweinfurt Fax: 0 97 21 / 55 - 78 469 claus.loos@landratsamt-regensburg.de anni.grob@lrasw.de
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