Wohnen im Alter - am liebsten zu Hause - Wohnberatung für ältere und behinderte Menschen

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Wohnen im Alter - am liebsten zu Hause - Wohnberatung für ältere und behinderte Menschen
Wohnen im Alter -
am liebsten zu Hause

Wohnberatung

                          Fachstelle Wohnberatung in Bayern
für ältere
und behinderte Menschen
Wohnen im Alter - am liebsten zu Hause - Wohnberatung für ältere und behinderte Menschen
Wohnen im Alter -
am liebsten zu Hause

Wohnberatung
für ältere
und behinderte Menschen

Eine Informationsbroschüre
der Fachstelle Wohnberatung in Bayern,
Stadtteilarbeit e.V.
Wohnen im Alter - am liebsten zu Hause - Wohnberatung für ältere und behinderte Menschen
Inhaltsverzeichnis                           Vorwort                                                                         3

      Vorwort Frau Staatsministerin                      3    Unsere Gesellschaft wird geprägt durch den demografischen Wandel, der
              Christa Stewens                                 keinen Bereich des Lebens ausspart. Die Menschen erfreuen sich eines immer
                                                              längeren Lebens. Die Zahl der Senioren nimmt zu, die nach Familie und Beruf
   Wohnungs- Hereinspaziert                               4   einen neuen Lebensabschnitt gestalten, ein „Drittes Lebensalter“.
    rundgang Treppauf - treppab                           5
             Die „Gute Stube“                             6   Moderne Seniorenpolitik greift diesen demografischen Wandel auf und nimmt
             Licht und Luft in der Wohnung                7   Abschied von einer Sichtweise der Fürsorge. Sie weitet den Blick auf vielfältige
             Wie man sich bettet, so liegt man            8   Lebenssituationen und -stationen, die Bedeutung vielfältiger, maßgeschneider-
             Schwellen sind kleine Barrieren              9   ter Hilfeangebote und eine der Menschenwürde und moderner Fachlichkeit
             In Bad und WC - alles OK?                   10   verpflichtete Pflege stellen wichtige Teilfelder in diesen neuen Szenarien dar.
             Für das leibliche Wohl sorgen               12
             Kleine Helfer                               13   Besonders und immer wieder herauszustellen ist die Bedeutung der Eigen-
             Die Selbständigkeit erhalten                14   verantwortung, die jeder einzelne für sein Älterwerden, für sein Alter trägt.
                                                              Nahezu alle Menschen wünschen sich möglichst selbstbestimmt und
 Finanzierung Übersichtstabelle                          16   selbständig im herkömmlichen vertrauten Umfeld alt zu werden.
              Krankenkasse                               19
              Pflegekasse                                20
                                                              Die Lebensqualität im Alter, die Möglichkeit, sich sein Leben den eigenen Vor-
              Mittel für Schwerbehinderte                20
                                                              stellungen und Bedürfnissen entsprechend zu gestalten, ist auch ein Ergebnis
              aus dem Sozialen Wohnungsbau
                                                              der Wohnsituation. Wohnen hat für das körperliche und seelische Wohlergehen
              Sozialhilfe                                21
              Regionale/ Kommunale Förderprogramme       21   eine große Bedeutung. Qualität der Bausubstanz, Ausstattung und Einrichtung,
              Stiftungen                                 21   aber auch die Lage der Wohnung sind wichtige Einflussgrößen für Selbständig-
              Weitere Finanzierungsmöglichkeiten         21   keit, Zufriedenheit und soziale Integration. Jedoch fehlt es häufig an grund-
                                                              legenden Dingen wie Barrierefreiheit, Einbau eines Aufzugs im Treppenhaus.
Lassen Sie sich Wohnberatung in Bayern                   22   Eine Anpassung der Wohnung an sich verändernde Bedürfnisse im Alter ist ein
     beraten! Adressen für Wohnberatung in Bayern        23   wichtiger Beitrag zum selbständigen Wohnen und Leben im Alter. Das bedeutet,
                Ansprechpartner                          25   wir müssen Wohnberatung weiter ausbauen, die Qualität von Wohnberatung
                in Landkreisen und kreisfreien Städten        verbessern und das Wissen um Wohnungsanpassung breiter streuen.

                 Impressum                               36   Weil selbstbestimmtes Wohnen zwar in jedem Alter wichtig ist, bei älteren
                                                              Menschen hierfür aber ein ganz besonderer Beratungsbedarf besteht, hat das
                                                              Bayerische Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen
                                                              im Jahr 2002 die Fachstelle für Wohnberatung in Bayern eingerichtet. Hier wird
                                                              fachliches „Know-how“ rund um das Thema „Wohnungsanpassung“ zusammen-
                                                              getragen, gebündelt und bayernweit ständig aktuell zur Verfügung gestellt.
                                                              Informationen, Modelle, Adressen sowie spezielle Schulungs- und Fortbildungs-
                                                              angebote vermitteln Grundlagen in der „Wohnungsanpassung“.

                                                              Ich freue mich deshalb sehr, dass im Rahmen des Modellprojektes „Bayerische
                                                              Fachstelle für Wohnberatung - Förderung von Wohnungsanpassung“ die
                                                              Broschüre „Wohnen im Alter - am liebsten zu Hause“ entwickelt wurde, die
                                                              sowohl Beratungsanbote als auch Beispiele der Wohnungsanpassung aufzeigt
                                                              und Hilfestellung zum Thema Wohnungsanpassung gibt. Sie ist Wegbereiter
                                                              für ein möglichst langes selbstbestimmtes Leben in der eigenen Häuslichkeit.

                                                              Christa Stewens

                                                              Bayerische Staatsministerin für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen
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4                       Hereinspaziert                                                             Treppauf - treppab                                   5

    Der Hauseingang Ein überdachter Hauseingang bietet Schutz vor Wind          Das Treppenhaus Das Treppenhaus ist entscheidend für die
                    und Wetter.                                                                 Selbständigkeit im Alter, um die Wohnung ohne
                                                                                                Schwierigkeiten verlassen zu können.
               Rampe Ist der Eingang nicht ebenerdig, benötigen Leute,
                     die mit Gehwagen unterwegs sind und Rollstuhl-                     Handlauf Handläufe an beiden Seiten der Treppe geben
                     fahrer eine Rampe mit einer Steigung von max. 6%.                           Sicherheit. In öffentlichen Gebäuden ist ein zweiter
                                                                                                 Handlauf inzwischen vorgeschrieben.
         Beleuchtung Gute Beleuchtung schafft mehr Sicherheit.                                   Der Handlauf muss an Anfang und Ende 30 cm über
                     Beleuchtete Klingelschilder und eine gut erkennbare                         die Stufen hinausragen, damit der Bewegungsablauf
                     Hausnummer sind besonders dann wichtig,                                     gestützt ist.
                     wenn z.B. der Notarzt schnell die richtige Haustür
                     finden muss.                                                    Stufenbelag Die Treppenstufen brauchen einen rutschfesten
                                                                                                 Belag und sind nur dann sicher, wenn sie nicht
     Rutschfestigkeit Die Fußmatten sollten rutschfest und am besten in                          ausgetreten sind.
                      den Boden versenkt sein, damit sie keine Stolperfallen                     In die Stufe eingelassene farbige Profile an den
                      bilden.                                                                    Vorderkanten erleichtern Sehbehinderten die
                                                                                                 Orientierung.

                                                                                    Beleuchtung Die Beleuchtung muss ausreichend hell sein und
                                                                                                zeitlich so eingestellt werden, dass ein langsames
                                                                                                Treppensteigen möglich ist und man nicht plötzlich
                                                                                                im Dunkeln steht.

                                                                               Sitzgelegenheiten Wenn ausreichend Platz vorhanden ist, bieten Sitz-
                                                                                                 gelegenheiten zwischen den Treppenabschnitten
                                                                                                 eine Möglichkeit für kurze Erholungspausen.

                                                                                                   Das Treppenhaus kann Zug um Zug den veränderten
                                                                                                   Bedürfnissen angepasst werden, z.B. bei ohnehin
                                                                                                   erforderlichen Renovierungsarbeiten.
    Der Wohnungsflur Oft stehen im Flur zu viele Möbel.                                            Gerade deshalb sind frühzeitige Erörterungen der
                     Dabei braucht man gerade dort viel Platz,                                     Möglichkeiten mit Hauseigentümern angebracht.
                     um sich bequem an- und ausziehen zu können.

      Sitzgelegenheit Ein Stuhl zum Schuhe an- und ausziehen                          Treppenlift Wer die Treppen nicht mehr selbst bewältigen kann,
                      oder zum Telefonieren ist sehr praktisch.                                   kann mit einem Treppenlift die Stufen überwinden.
                                                                                                  Treppenlifte gibt es in verschiedenen Ausführungen
            Handlauf Zur Stütze oder zum sicheren Bewegen im Flur                                 und je nach Treppenart können sie an der Wand
                     ist ein Handlauf hilfreich.                                                  oder an der Innenseite der Treppe montiert werden.
                                                                                                  Hier müssen die technischen und baurechtlichen
        Stolperfallen Freiliegende Telefonkabel oder hochstehende                                 Bestimmungen genau überprüft werden,
                      Teppichkanten sind gefährliche Stolperfallen.                               um das richtige Modell zu finden.
                                                                                                  In einem Haus mit mehreren Parteien kann
               Klingel Wenn die Türklingel im Flur schlecht zu hören ist,                         ein Treppenlift oft deshalb nicht eingebaut werden,
                       bietet es sich an, die Klingel durch einen Zweiton-                        weil die Treppe als Fluchtweg im Gefahrenfall
                       Gong zu ersetzen oder eine Blitzlichtklingel                               eingeschränkt wäre.
                       im Wohnzimmer anzubringen.                                                 Für Rollstuhlfahrer können auch Treppensteighilfen
                                                                                                  unter bestimmten Bedingungen eingesetzt werden.
                                                                                                  Dazu benötigt man allerdings eine Hilfsperson,
                                                                                                  die das Gerät bedienen kann.
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6                      Die „Gute Stube“                                                     Licht und Luft in der Wohnung                          7

    Das Wohnzimmer Das Wohnzimmer sollte wie alle anderen Räume den          Beleuchtung Lesen, Handarbeiten und andere Hobbys fordern
                   eigenen Bedürfnissen nach Erholung, Entspannung                       die Augen, die mit zunehmendem Alter an Seh-
                   und Platzbedarf angepasst werden.                                     schärfe verlieren. Trotzdem braucht man auf Hobbys
                   Vielleicht gibt es ja Möbel, auf die Sie verzichten                   nicht zu verzichten. Die schwächeren Augen können
                   und dadurch mehr Platz und Bewegungsfreiheit                          mit guter Beleuchtung unterstützt werden.
                   gewinnen können.                                                      Es sollte mehrere Lichtquellen geben, die in ihrer
                                                                                         Stärke regulierbar sind und zielgerichtet Beleuchtung,
        Stolperfallen Auch im Wohnzimmer ist es wichtig, Stolperfallen zu                z.B. beim Lesen, ermöglichen. Die Lichtschalter sollten
                      beseitigen. Das können Teppichkanten, lose Läufer                  vom Sitzplatz aus bequem erreichbar sein.
                      oder freiliegende Kabel sein.
                      Wenn die Steckdosen im Wohnzimmer nicht aus-
                      reichen, sollte man sich nicht mit Verlängerungs-       Die Fenster Für Personen mit eingeschränkter Beweglichkeit
                      kabeln helfen, sondern einen Elektriker beauftragen,                oder für Rollstuhlfahrer ist es schwierig oder
                      neue und gut erreichbare Steckdosen zu verlegen.                    unmöglich, den Griff zu erreichen, um das Fenster
                                                                                          selbständig zu öffnen und zu schließen.
           Sitzmöbel Die Sitzmöbel im Wohnzimmer, lieb gewordene
                     Sessel und Sofas, sind beim Hinsetzen und Auf-          Fenstergriff Ein tiefergesetzter Fenstergriff ermöglicht den
                     stehen oft unbequem, weil sie zu niedrig sind.                       Bewohnern mehr Selbständigkeit.
                     Provisorische Erhöhungen der Sitzfläche durch
                     Kissen und Decken können verrutschen und bieten            Rollladen Genauso schwierig ist die Bedienung des Rollladens.
                     wenig Unterstützung. Möbelerhöhungen vom                             Hier verschafft ein nachträglich eingebauter
                     Schreiner oder aus dem Fachhandel schaffen da                        Rollladenmotor Abhilfe.
                     einfache Abhilfe.

             Telefon Das Telefon und die Notrufanlage sichern Ihnen den
              Notruf „Draht nach Draußen“ und können lebensrettend sein.
                     Den Auslöser (Funkfinger) für den
                     Notruf sollten Sie zu Hause immer bei sich tragen.
Wohnen im Alter - am liebsten zu Hause - Wohnberatung für ältere und behinderte Menschen
8                       Wie man sich bettet, so liegt man                                      Schwellen sind kleine Barrieren                  9

    Das Schlafzimmer Das Schlafzimmer gerät häufig erst dann in den Blick,      Türschwellen Selbst kleine Türschwellen können zum Problem
                     wenn es wegen Pflegebedürftigkeit oder längerer                         werden, wenn ein Rollstuhl oder Gehwagen
                     Bettlägerigkeit intensiver genutzt wird.                                darüber gehoben werden muss.
                     Ein zu kleiner Nachttisch oder ein zu schmaler Zugang
                     zum Bett werden dann zum Problem.                        Schwellenkeile Eine Erleichterung bieten Schwellenkeile,
                                                                                             die maßgefertigt werden.
            Betthöhe Auch beim Bett muss die Höhe stimmen, sie kann                          Es muss natürlich berücksichtigt werden,
                     mit Möbelerhöhungen bzw. Erhöhungsblöcken                               ob die Tür sich dann noch schließen lässt -
                     (wie bei den Sitzmöbeln) reguliert werden.                              möglicherweise müssen es mobile Keile sein,
                                                                                             die bei Bedarf hingelegt oder entfernt werden.
         Verstellbarer Ein leicht verstellbarer Lattenrost hilft,
           Lattenrost die angenehmste Liegeposition zu finden.               Balkonerhöhung Balkon oder Terrasse sind für Menschen,
                       Gute Lattenroste können auch nachträglich                            die stark an die Wohnung gebunden sind,
                       in jeden stabilen Bettrahmen eingebaut werden.                       eine erholsame Abwechslung.
                       Lassen Sie sich bei der Neuanschaffung eines Bettes                  Leider sind viele Balkone und Terrassen
                       gründlich beraten.                                                   aber nur über höhere Schwellen zu erreichen.
                       Spezielle Seniorenbetten mit einer Liegehöhe                         Hier muss man von zwei Seiten das Problem
                       von 50 - 55 cm sind mit dem nötigen Komfort                          angehen:
                       für längere Bettlägerigkeit ausgestattet.                            Ein Lattenrost wird außen an die Schwellen gelegt
                       Bei Pflegebedürftigkeit gibt es Einlegerahmen,                       und gleicht den Höhenunterschied zum Balkon-
                       die ein Pflegebett ersetzen.                                         niveau aus. Dieser Lattenrost kann auch aus
                                                                                            mehreren Elementen bestehen. Zu beachten ist,
           Haltegriffe Als Hilfe beim Aufstehen können neben dem Bett                       dass die Mindesthöhe der Balkonbrüstung nicht
                       Haltegriffe angebracht werden.                                       unterschritten werden darf (90 cm).
                       Auch ein Griff von oben herab, der sogenannte                        Innen kann man sich mit einem flexiblen Keil
                       „Bettgalgen“ kann nützen.                                            behelfen, um die Schwelle mit Gehwagen oder
                                                                                            Rollstuhl zu überwinden.
         Beleuchtung Achten Sie gerade beim Bett auch darauf,
                     dass Sie den Lichtschalter auch im Dunkeln gut
                     erreichen können,
                     oder bringen sie ein Nachtlicht an, falls Sie nachts
                     aufstehen müssen.

               Ablage Am Bett brauchen Sie eine großzügige Ablage.
                      Alles sollte bequem in Reichweite sein, sodass Sie
                      möglichst viele Handgriffe ohne fremde Hilfe
                      tun können.
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10                      In Bad und WC - alles OK?                                        In Bad und WC - alles OK?                                 11

     Das Badezimmer Für das Wohlbefinden ist die tägliche Hygiene               Dusche Wenn das Baden nicht mehr möglich oder nicht
                    von besonderer Bedeutung.                                          gewünscht ist, kann eine Dusche statt der Wanne
                    Natürlich lässt man sich helfen, wenn es sein muss.                eingebaut werden.
                    So lange es geht, möchte man aber darauf verzichten.               Eine bodengleiche Dusche mit direktem Abfluss
                    Um die Selbständigkeit im Bad und WC zu erhalten,                  im Fußboden vermeidet jede Stolperkante.
                    kann man mit einfachen Dingen einiges erreichen.                   Eine Sitzgelegenheit in der Dusche ist empfehlens-
                                                                                       wert.
                                                                                       Die Dusche sollte mit stabilen und gut erkennbaren
        Waschbecken Ausreichend Beinfreiheit am Waschbecken                            Haltegriffen ausgerüstet sein.
                    ermöglicht das Waschen oder Frisieren im Sitzen.
                                                                           Rutschfester Gerade in Bad und WC ist die Rutschgefahr groß.
              Spiegel Der gekippte oder in Augenhöhe                       Bodenbelag Fliesen mit rauer Oberfläche oder mit hohem
                      angebrachte Spiegel und gute Beleuchtung                          Fugenanteil vermindern die Rutschgefahr
                      erleichtern die tägliche Pflege.                                  sowohl auf dem Fußboden
                                                                                        als auch in der bodengleichen Dusche.
                                                                                        Matten aus Kunststoff oder Gummi mit Saugnäpfen
          Badewanne Wer selbständig in die Wanne steigen kann,                          müssen gut haften, damit sie Wanne und Dusche
                    sollte darauf achten, dass die Haltegriffe stabil                   nachträglich sicherer machen.
                    und an der richtigen Stelle sitzen.

           Haltegriffe Die Duschhalterung ist keine geeignete                     Türe Bei einem Umbau sollte auf eine Türe
                       Haltemöglichkeit und ist bei starker Belastung                  mit ausreichender Breite
                       schnell ausgerissen!                                            und der Öffnung nach außen geachtet werden.
                       Zusätzliche Hilfe zum Festhalten bietet
                       ein Wanneneinstiegsgriff am Rand der Wanne.
                                                                               Toilette Für viele Menschen
           Badebrett Wer in der Wanne duschen möchte,                                   ist die übliche WC-Höhe zu niedrig.
                     kann als Einstiegshilfe ein Badebrett benutzen.                    Das Hinsetzen und Aufstehen wird dadurch
                     Erst hinsetzen und dann die Beine über den Rand                    beschwerlich.
                     schwingen - und zum Duschen kann man auch
                     gleich sitzen bleiben!                                 Haltegriffe Erleichterung können dabei Halte- und Stützgriffe
                                                                                        schaffen, die zusätzlich montiert werden können.
        Wannenlifter Der Wannenlifter mit Akkubetrieb                                   Der Griff zum nahen Handtuchhalter ist riskant,
                     erleichtert das Ein- und Aussteigen.                               da dieser meist keine Belastung aushält.
                     Dadurch wird das Baden ohne fremde Hilfe
                     wieder möglich.                                         Erhöhung Reichen Griffe nicht aus, so kann die Toilette
                     Sie setzen sich erst auf den Lifter und fahren                   durch einen Aufsatz erhöht werden.
                     dann auf Knopfdruck in die Wanne hinunter                        Bei Neueinbau kann direkt ein höheres Stand-
                     und wieder hinauf.                                               oder Hänge-WC installiert werden.

                                                                                         Die Toilettenpapierrolle sollte leicht erreichbar sein.
12                         Für das leibliche Wohl sorgen                                                 Kleine Helfer                                       13

               Die Küche Die Küche ist mehr als ein Arbeitsplatz.                            Hifsmittel Es gibt zahlreiche Hilfsmittel, die Ihnen auch
                         Auch wenn sie klein ist, ist sie doch im Tagesablauf                           bei verschiedenen Einschränkungen
                         ein zentraler Aufenthaltsort.                                                  die tägliche Küchenarbeit erleichtern.
                         Selbst wenn man vielleicht in einigen Bereichen                                Hier werden einige Beispiele vorgestellt,
                         Hilfe braucht, versucht man doch, soviel wie möglich                           die als Anregung dienen können.
                         selbständig zu erledigen.

        Sitzgelegenheit Empfehlenswert ist ein Arbeitsplatz im Sitzen,                      Tellerrand Der Kunststoffrand kann auf die meisten Teller
                        wobei auf die richtige Höhe der Arbeitsfläche                                  aufgesteckt werden.
                        und der Sitzmöbel zu achten ist.                                               Er verhindert, dass das Essen vom Teller rutscht,
                                                                                                       wenn man nur mit einer Hand das Besteck
                Stehhilfe Wenn Sie viel im Stehen vor der Küchenzeile arbeiten                         einsetzen kann.
                          und schnell ermüden,
                          bringt eine Stehhilfe Entlastung.
                                                                                         Besteckgriffe Diese Griffe sind auswechselbar und sehr leicht.
                    Licht Besonders über den Arbeitsflächen                         Griffverdickungen Sie liegen gut in der Hand und nützen allen,
                          brauchen Sie gutes Licht.                                                    die Probleme mit dem Greifen und Festhalten haben.
                                                                                                       Sie können sowohl bei Besteck
     Gute Erreichbarkeit Die Handgriffe in der Küche sind oft so sehr                                  als auch bei Schreibgeräten eingesetzt werden.
                         zur Routine geworden, dass es gar nicht leicht ist,
                         herauszufinden, was verändert werden könnte.
                         Häufig empfindet man nur alles als beschwerlicher             Abwaschbürste Die Bürste kann so im Spülbecken befestigt werden,
                         als früher und ist geneigt, sich damit abzufinden.                          dass Sie auch mit einer Hand Geschirr oder Besteck
                         Dabei haben kleinere Veränderungen                                          spülen können.
                         oft erstaunliche positive Effekte.
                         Wie oft strecken oder bücken Sie sich etwa,
                         weil Küchengeräte, Geschirr oder Lebensmittel
                         nicht auf der richtigen Höhe untergebracht sind?
                         Oder klettern Sie auf einen Küchenstuhl?
                                                                                            Fixierbrett Das Fixierbrett steht rutschfest
        Küchenschränke Hängeschränke in der individuell abgestimmten                                    auf der Arbeitsunterlage.
                       Höhe, Unterschränke mit Auszügen oder mit                                        Sie können darauf Gegenstände einklemmen
                       Einhängekörben, die nachträglich eingebaut werden                                oder Lebensmittel aufspießen und einhändig
                       können, und ein hochgestellter Kühlschrank                                       rühren, schneiden, schälen oder Dosen öffnen.
                       erleichtern Ihnen den Zugriff auf Geräte und                                     Nichts verrutscht mehr.
                       Lebensmittel.                                                                    Das Fixierbrett erleichtert z.B. das Brotschneiden
                       Sie sparen Kraft und verringern die Unfallgefahr.                                oder das Bearbeiten von Gemüse und Obst
                                                                                                        mit einer Hand.

                                                                                 Rutschfeste Unterlage Diesen rutschfesten Belag gibt es in vielen
                                                                                                       unterschiedlichen Größen und Farben.
                                                                                                       Darauf rutschen Gegenstände selbst in extremer
                                                                                                       Schräglage nicht mehr, Schüsseln stehen beim
                                                                                                       Rühren fest, Schreibpapier verrutscht nicht.
                                                                                                       Vielseitig einsetzbar bei Hausarbeit und Hobby.
14                    Die Selbständigkeit erhalten                                              Die Selbständigkeit erhalten                       15

         Hilfsmittel Es müssen nicht immer große                            Strumpfanzieher Der Strumpf wird über die Plastikschale gezogen.
                     bauliche Veränderungen in Ihrer Wohnung sein,                          Dann wird die Konstruktion auf den Boden gelegt
                     die Ihnen das Leben erleichtern.                                       und der Fuß schlüpft hinein.
                     Häufig sind es gerade tägliche Verrichtungen                           Wenn man dann an der Schnur zieht, zieht man
                     und Handgriffe, die mit zunehmendem Alter,                             den Strumpf mit der Plastikschale nach oben.
                     bei Krankheit oder Behinderung
                     schwerer fallen oder ganz unmöglich sind.

                      Dafür gibt es eine Reihe von Hilfsmitteln für den
                      Alltag, die Sie meist im Sanitätshandel bekommen.
                      Dort kann man Sie auch ausführlicher beraten.

                                                                                   Elastische Elastische Schnürsenkel erleichtern das Anziehen
     Helfende Hand Eine Greifhilfe mit langem Stiel ermöglicht es Ihnen,        Schnürsenkel der Schuhe: Durch die Elastizität kann man
                   schwer erreichbare Gegenstände heranzuholen.                               in den Schuh hineinschlüpfen und muss nicht
                   Zum Beispiel kann man im Sitzen                                            die Schnürsenkel jedes Mal neu binden.
                   Dinge in einem Regal erreichen
                   oder Sachen vom Fussboden ohne Bücken aufheben.
                                                                           Langer Schuhlöffel Der lange Schuhlöffel hilft beim Anziehen,
                                                                                              weil man sich nicht bücken muss.
      Kehrgarnitur Mit einem Kehrbesen am langen Stiel
                   vermeidet man das Bücken bis zum Boden
                   und kann in aufrechter Haltung oder auch im Sitzen
                   aufkehren.
                                                                                   Eispickel- Im Herbst und Winter sind Stöcke und Krücken
                                                                               Krückenkapsel wegen der Gummistopfen auch rutschgefährdet.
                                                                                              Wie beim Auto kann man sich mit Spikes helfen
                                                                                              - kleine Metallstifte, die auf Matsch und Schnee
                                                                                              besser greifen.

                                                                                  Gehwagen Ein leichter und sicherer Gehwagen ist sowohl in
                                                                                oder Rollator Wohnräumen wie auch im Freien ein guter Begleiter
                                                                                              Mit unterschiedlicher Ausstattung (Einkaufskorb,
                                                                                              Tablett, Sitzfläche) und zusammenklappbar ist er
                                                                                              vielseitig einsetzbar und kann auch im Auto
                                                                                              transportiert werden.

                                                                                  Schließhilfe Tägliche Wege können schon an der Wohnungstür
                                                                                               scheitern, wenn der Einsatz des Schlüssels nicht
                                                                                               mehr gut klappt.
                                                                                               Die Aufsteckseite des Universalhalters passt sich
                                                                                               der Schlüsselform an und kann nicht abrutschen.
                                                                                               Der Kraftaufwand für Drehbewegungen wird
                                                                                               wesentlich verringert.
                                                                                               Die Schließhilfe kann auch für Drehknöpfe
                                                                                               an anderen Geräten eingesetzt werden.
16                   Finanzierung von Umbaumaßnahmen                                                                  Finanzierung von Umbaumaßnahmen                                          17

                      In der folgenden Übersicht finden Sie die für die vorgestellten Hilfsmittel                     Maßnahmen                    Mögliche                       Abklärung mit
                      und Umbaumaßnahmen zuständigen Stellen und die möglichen Kostenträger.                          Hilfsmittel                  Kostenträger                 dem Eigentümer
                      Bei den Wohnberatungsstellen (siehe Adressen Seite 23) können Sie sich
                      über weitere für Sie in Frage kommende Möglichkeiten informieren.                       Treppe Sitzgelegenheit               Eigentümer oder Wohnungsnutzer
                      Der Wohnungsnutzer muss Maßnahmen und Hilfsmittel beantragen                                   auf Treppenabsätzen
                      bzw. die Durchführung der Maßnahmen veranlassen.
                      Wenn Sie zur Miete wohnen, müssen Sie Umbauten mit dem Haus- oder                               Treppenlift                  Pflegekasse, Sozialamt, Wohnungsnutzer      Ja
                      Wohnungseigentümer abstimmen.
                      Wir haben in der Übersicht deshalb darauf hingewiesen, in welchen Fällen                        Treppensteighilfen           Krankenkasse, Sozialamt
                      der Eigentümer einer Maßnahme zustimmen muss.
                      Mit ihm sollten Sie auch abklären, wer für die Umbaumaßnahmen zuständig ist       Wohnzimmer Beseitigung                     Wohnungsnutzer
                      und wer die Kosten übernimmt.                                                                von Stolperfallen

                                                                                                                      Aufrüsten mit Steckdosen     Eigentümer                                  Ja
                      Maßnahmen                    Mögliche                        Abklärung mit
                      Hilfsmittel                  Kostenträger                  dem Eigentümer                       Sitzmöbel durch Möbel-       Wohnungsnutzer
                                                                                                                      erhöhungen anpassen
     Eingangsbereich Überdachter Hauseingang       Eigentümer                                   Ja
                                                                                                                      Beleuchtung                  Wohnungsnutzer
                      Rampe festinstalliert        Eigentümer, Wohnungsnutzer,                  Ja
                                                   Pflegekasse, Landesförderung aus soz.                              Notrufanlage                 Wohnungsnutzer, Pflegekasse, Sozialamt      Ja
                                                   Wohnungsbau oder Sozialamt                                         mit Funkfinger

                      Rampe mobil                  Krankenkasse, Sozialamt                                   Fenster Tiefergesetzter               Eigentümer, Pflegekasse                     Ja
                                                                                                                     Fenstergriff
                      Beleuchtung,                 Eigentümer                                   Ja
                      beleuchtete Hausnummer                                                                          Rollladenmotor               Eigentümer, Pflegekasse                     Ja
                      und Klingelschilder
                                                                                                       Schlafzimmer Anpassung der Betthöhe         Wohnungsnutzer, Krankenkasse
                Flur Beseitigen                    Wohnungsnutzer
                     von Stolperfallen                                                                                Höhenverstellbarer           Wohnungsnutzer, Krankenkasse,
                                                                                                                      Einlegerahmen                Pflegekasse
                      Stuhl                        Wohnungsnutzer
                                                                                                                      Aufrichthilfe, Stützgriffe   Wohnungsnutzer, Krankenkasse,
                      Handlauf zum Stützen         Pflegekasse                                                                                     Pflegekasse, Sozialamt

                      Türklingel, Zweiton-Gong     Wohnungsnutzer                               Ja                    Pflegebett inkl. Zubehör     Krankenkasse, Pflegekasse, Sozialamt
                      oder Verlängerung
                                                                                                        Türschwellen Schwellenkeile                Pflegekasse, Sozialamt
             Treppe Handlauf                       Eigentümer, Wohnungsnutzer,                  Ja
                    an beiden Treppenseiten        Pflegekasse oder Sozialamt                        Balkonschwellen Balkonschwellen angleichen Eigentümer, Wohnungsnutzer,                    Ja
                                                                                                                     Balkonerhöhung             Pflegekasse, Sozialamt
                      Treppenstufen mit            Eigentümer                                   Ja                   Schwellenkeil
                      - rutschfestem Belag
                      - farbigen, eingelassenen                                                          Bad und WC Sitzgelegenheit                Wohnungsnutzer
                        Profilen in den Stufen
                      - Ausbesserung aus-                                                                             Spiegel in richtiger Höhe    Wohnungsnutzer
                        getretener Treppenstufen
                                                                                                                      Haltegriffe und -stangen     Wohnungsnutzer, Krankenkasse, Pflegekasse
                      Beleuchtung                  Eigentümer oder Wohnungsnutzer               Ja
18                  Finanzierung von Umbaumaßnahmen                                                                    Finanzierung von Umbaumaßnahmen                                             19

                    Maßnahmen                    Mögliche                         Abklärung mit     Die Finanzierung Es gibt viele Möglichkeiten, das Leben in der eigenen Wohnung sicherer und
                    Hilfsmittel                  Kostenträger                   dem Eigentümer                       angenehmer zu gestalten. Manchmal kosten sie nur einige Handgriffe, wie
                                                                                                                     das Verrücken von Möbeln oder das Beiseitigen von Stolperfallen. Andere
      Bad und WC Badebrett                       Krankenkasse, Pflegekasse, Sozialamt                                Maßnahmen lassen sich mit geringem finanziellen Aufwand bewerkstelligen.
                                                 oder Wohnungsnutzer                                                 Des Weiteren kommen die Kranken- und Pflegekasse, das Land Bayern,
                                                                                                                     das Integrationsamt, die Unfall- und Rentenversicherung, das Sozialamt
                    Badewannenlifter             Krankenkasse, Pflegekasse, Sozialamt                                und evtl. spezielle Förderprogramme der Kommune entweder einzeln oder
                                                 oder Wohnungsnutzer                                                 in Kombination als Kostenträger in Frage.
                                                                                                                     Der mögliche Kostenträger hängt immer von individuellen Voraussetzungen ab
                    Bodengleiche Dusche          Eigentümer, Wohnungsnutzer oder               Ja                    und muss im Einzelfall geprüft werden.
                                                 Pflegekasse, weitere (z. B. Landesförderung
                                                 aus sozialem Wohnungsbau)                                             Auch der Hauseigentümer ist eventuell bereit, sich am alten- bzw. behinderten-
                                                                                                                       gerechten Umbau des Treppenhauses oder der Wohnung zu beteiligen. Seit
                    Rutschfester Bodenbelag      Eigentümer, Wohnungsnutzer, Pflegekasse       Ja                      dem Jahre 2001 ist im Mietrecht, §554a BGB, ein Anspruch auf den behinderten-
                                                                                                                       gerechten Umbau verankert, allerdings mit der Klausel, dass der Vermieter
                    Toilettensitzerhöhung        Krankenkasse, Pflegekasse, Sozialamt                                  beim Auszug den Rückbau verlangen darf. Hier empfehlen wir eine ausführliche
                                                                                                                       Diskussion mit dem Vermieter über das Vorhaben und daraus folgende
                    Toilettenerhöhung            Pflegekasse, Sozialamt                        Ja                      Absprachen schriftlich festzuhalten.
                    (Baumaßnahme)                oder Wohnungsnutzer
                                                                                                                       Wichtig ist, dass Sie niemals vor einem Antrag auf Zuschüsse die Maßnahme
                    Toilettenstuhl               Krankenkasse, Pflegekasse                                             beginnen! Im Einzelfall kann ein Umbau vor einer Bewilligung beginnen
                                                                                                                       (Antrag auf vorzeitigen Baubeginn stellen), aber in der Regel müssen Sie
            Küche Anpassung der Höhen            Wohnungsnutzer, Pflegekasse                                           die Zusage abwarten!
                  von Herd, Kühlschrank,
                  Spüle und Arbeitsfläche

                    Stehhilfe                    Wohnungsnutzer                                                        Die wichtigsten Kostenträger
                                                                                                                       und ihre Leistungen für individuelle Maßnahmen
                    Gute Beleuchtung             Wohnungsnutzer
                                                                                                       Krankenkasse Die gesetzlichen Krankenkassen gewähren zahlreiche Hilfsmittel, um eine
                    Auszüge für Unterschränke,   Wohnungsnutzer, Pflegekasse                                        körperliche Einschränkung auszugleichen. Voraussetzung ist die Verordnung
                    evtl. Einhängekörbe                                                                             (Rezept) Ihres behandelnden Arztes, die die medizinische Diagnose und die
                                                                                                                    medizinische Notwendigkeit des Hilfsmittels enthalten sollte. In einem Hilfs-
     Kleine Helfer Tellerranderhöhung            Krankenkasse, Wohnungsnutzer                                       mittelkatalog haben die Krankenkassen aufgelistet, für welches Hilfsmittel sie
                   Besteckgriffe                                                                                    die Kosten übernehmen. Hilfsmittel, die als Gebrauchsgegenstand im Alltag
                   Rutschfeste Unterlage                                                                            gewertet werden, werden nicht übernommen. Zu den Leistungen der Kranken-
                                                                                                                    kasse gehören die Beschaffung, die Anpassung, die Einübung in den Gebrauch
                    Abwaschbürste                Wohnungsnutzer                                                     und die Reparatur des Hilfsmittels.
                    Fixierbrett                  (alltägliche Gebrauchsgegenstände)                                 Seit 2004 gilt eine Zuzahlungsregelung, meist pro Hilfsmittel zwischen 5 und
                                                                                                                    10 Euro. Der Leistungsumfang der privaten Krankenkassen bei der Kosten-
         Hilfsmittel Kehrgarnitur                Wohnungsnutzer                                                     übernahme von Hilfsmitteln richtet sich nach den Bestimmungen des abge-
     für den Alltag Schuhlöffel                                                                                     schlossenen Vertrags.

                    Greifzange                   Krankenkasse                                       Antragsstellung Die ärztliche Verordnung mit Begründung wird bei der Krankenkasse eingereicht
                    Strumpfanzieher                                                                                 und dient als Grundlage für die Genehmigung. Jeder Antrag wird individuell auf
                    Krückenkapsel                                                                                   die Person des Antragstellers hin geprüft und im Einzelfall entschieden. Ist das
                    Gehwagen                                                                                        Hilfsmittel von der Krankenkasse bewilligt, beauftragt diese ein Sanitätshaus
                                                                                                                    mit der Lieferung an den Patienten. Bei einer Ablehnung kann Widerspruch
                                                                                                                    eingelegt werden. In manchen Fällen kann die Ablehnung aufgehoben werden,
                                                                                                                    wenn dem Sachbearbeiter der Krankenkasse nochmals die konkrete Problem-
                                                                                                                    lage des Betroffenen geschildert wird.
20                        Finanzierung von Umbaumaßnahmen                                                                             Finanzierung von Umbaumaßnahmen                                                 21

           Pflegekasse Die gesetzlichen und privaten Pflegekassen gewähren Leistungen für ihre                            Sozialhilfe Leistungen nach dem Bundessozialhilfegesetz (BSHG) werden auch zur Ver-
                       pflegebedürftigen Mitglieder (d.h. Personen mit Pflegestufe 1, 2 oder 3).                                      besserung der Wohnsituation älterer Menschen gewährt. Bei Hilfen nach dem
                       In einem Katalog ist verzeichnet, welche technischen oder zum Verbrauch                                        Bundessozialhilfegesetz wird zunächst geprüft, ob der Hilfebedürftige über aus-
                       bestimmten Hilfsmittel die Pflegekassen bewilligen können. Technische Pflege-                                  reichende finanzielle Mittel in Form von Einkommen oder Ersparnissen verfügt,
                       hilfsmittel wie z.B. ein Pflegebett oder ein Hausnotruf werden meist leihweise                                 um sich selbst zu helfen. Diese Leistungen des BSHG sind nachrangig, d.h. alle
                       überlassen.                                                                                                    in Frage kommenden Kostenträger müssen erst überprüft sein.
                                                                                                                                      Wenn kein anderer Kostenträger zuständig ist oder die Mittel nicht ausreichen,
         Verbesserung In den Zuständigkeitsbereich der Pflegekassen fallen aber auch Maßnahmen                                        können Leistungen nach dem Bundessozialhilfegesetz beantragt werden.
      des individuellen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes. Die Kosten einer Maßnahme                                    Hier können Hilfsmittel gewährt und erforderliche Umbaumaßnahmen
        Wohnumfeldes zur Wohnungsanpassung können nach §40 Abs. 4 SGB XI (Pflegeversicherungs-                                        unterstützt werden.
                        gesetz) bis zur Höhe von 2.557 EUR bezuschusst werden. Bei der Bemessung
                        des Zuschusses sind als Kosten der Maßnahme die Aufwendungen für die                                           Für die Anpassung von Wohnungen kommen in Frage:
                        Vorbereitung, Materialkosten, der Arbeitslohn und ggf. Gebühren (Bauanträge,                                   - Eingliederungshilfe (§§ 39, 40 BSHG), um eine Behinderung oder ihre Folgen
                        Genehmigungen) zu berücksichtigen. Der Pflegebedürftige trägt als Eigenanteil                                    zu beseitigen und die betroffene Person soweit wie möglich unabhängig
                        10 % der Kosten der Maßnahme, jedoch höchstens 50 % seiner monatlichen                                           von Pflege zu machen.
                        Brutto-Einnahmen (Rente, Verdienst, Leistungen vom Arbeitsamt etc.).                                           - Hilfe zur Pflege (§§ 68, 69 BSHG) für Personen, die infolge von Krankheit oder
                                                                                                                                         Behinderung pflegebedürftig sind und denen damit auch Hilfsmittel zur
                          Ein Zuschuss wird dann gewährt, wenn dadurch im Einzelfall die häusliche                                       Verfügung gestellt werden sollen.
                          Pflege ermöglicht, erheblich erleichtert oder die möglichst selbständige Lebens-                             - Altenhilfe (§ 75 BSHG) auch zur Beschaffung und Erhaltung einer Wohnung,
                          führung des Pflegebedürftigen wiederhergestellt wird. Dabei kann es sich z.B.                                  die den Bedürfnissen älterer Menschen entspricht.
                          um bauliche Maßnahmen handeln, wie Türverbreiterungen, festinstallierte
                          Rampen, Treppenlifter, oder einen Badumbau. Aber auch der Ein- oder Umbau                  Antragstellung Ein Antrag ist beim zuständigen Sozialamt zu stellen. Es prüft die Anspruchs-
                          von Mobiliar kann als Maßnahme gefördert werden. Ein Zuschuss wird auch                                   voraussetzungen, wie die Hilfs- und Pflegebedürftigkeit und die Nachrangigkeit,
                          dann gewährt, wenn ein Umzug als Verbesserung des individuellen Wohn-                                     prüft zwei vergleichbare Kostenvoranschläge und entscheidet über die
                          umfeldes betrachtet werden kann.                                                                          Bewilligung.

                          Als eine Maßnahme gilt die Gesamtheit aller zum Zeitpunkt der Antragstellung
                          notwendigen Veränderungen. Ändert sich die Pflegesituation und werden              Regionale/Kommunale Verschiedene Kommunen haben für Ihre Bürger ein Förderprogramm ein-
                          weitere wohnumfeldverbessernde Maßnahmen erforderlich, handelt es sich                 Förderprogramme gerichtet, mit dem sie das Wohnen zu Hause unterstützen wollen. Hier sind
                          erneut um eine Maßnahme, so dass ein weiterer Zuschuss bis zu einem Betrag                             Förderart und Umfang unterschiedlich gestaltet. Bitte erfragen Sie dies in Ihrer
                          von 2.557 EUR gewährt werden kann.                                                                     Gemeindeverwaltung, Landratsamt oder Seniorenamt.

        Antragstellung Es genügt ein Antrag des Versicherten bei der zuständigen Pflegekasse, eine
                       ärztliche Verordnung ist nicht erforderlich. Der Medizinische Dienst der Pflege-                  Stiftungen Falls es keine Kostenträger gibt, übernehmen auch Stiftungen im Einzelfall bei
                       kassen regt Maßnahmen an oder prüft im Auftrag der Pflegekasse den Antrag.                                   Bedürftigkeit einen Zuschuss. Hier sollten Sie sich beraten lassen.
                       Jeder Antrag wird individuell auf die Person des Antragstellers hin im Einzelfall
                       entschieden.
                       Neben einem Kostenvoranschlag müssen antragstellende Mieter das                                      Weitere Für Menschen im Erwerbsalter kommen in Zusammenhang mit Arbeits- und
                       Einverständnis des Eigentümers vorlegen.                                                      Finanzierungs- Wegeunfällen sowie Berufskrankheiten Mittel zur Rehabilitation von den Unfall-
                                                                                                                      möglichkeiten versicherungsträgern in Frage.

     Mittel für Schwer- Das Land Bayern stellt im Rahmen der Wohnungsbauförderung für Schwer-                                          Für Kriegsbeschädigte und ihre Angehörigen sind Leistungen nach dem Bundes-
   behinderte aus dem behinderte ein sog. leistungsfreies Baudarlehen (zins- und tilgungsfrei, im                                      versorgungsgesetz möglich.
Sozialen Wohnungsbau Ergebnis ein Zuschuss), von maximal 5.000 EUR zur Verfügung. Voraussetzungen
                        sind der Schwerbehindertenausweis und ein geringes Einkommen                                                   Für berufstätige Menschen mit Behinderung sind zur beruflichen Rehabilitation
                        (Einkommensgrenzen nach § 9 WoFG). Es besteht kein Rechtsanspruch auf die                                      Leistungen des Rentenversicherungsträgers, des Arbeitsamtes oder des
                        Förderung. Ein Eigenanteil muss aufgebracht werden.                                                            Integrationsamtes möglich. Der Antrag muss bei den entsprechenden Leistungs-
                                                                                                                                       trägern gestellt werden. Diese Kostenträger sind meist nur für Maßnahmen
        Antragstellung Der Eigentümer kann beim örtlichen Bauamt den Antrag stellen und die Mittel                                     zur Wiederherstellung oder Verbesserung der Erwerbsfähigkeit zuständig.
                       erhalten. Der Antrag ist auch für Mieter in Absprache mit dem Eigentümer
                       möglich.
22                     Lassen Sie sich beraten!                                                                           Adressen für Wohnberatung in Bayern                                          23

            Beratung Sie finden in der Broschüre viele Möglichkeiten,                                                     Die Beratungsangebote sind alphabetisch
                     die Ihnen das Leben in der eigenen Wohnung erleichtern können.                                       nach Region und Zuständigkeit sortiert.
                     Wichtig ist, dass Sie die Hilfsmittel oder die Umbaumaßnahmen wählen,                                Sie sind sehr unterschiedlich strukturiert und arbeiten
                     die zu Ihrer persönlichen Situation passen                                                           teils mit haupt- und teils mit ehrenamtlichen Beratern.
                     und die das Leben für Sie sicherer und bequemer machen.
                     Dafür können Sie sich Hilfe holen.                                                                   Überregionale Ansprechpartner finden Sie am Schluss dieser Liste.
                                                                                                                          Sollte Ihre gewünschte Region nicht genannt sein,
                       Wohnberatungsstellen beraten Sie umfassend und gezielt bei allen Fragen,                           können Sie sich an die zuständigen Landratsämter oder Seniorenämter
                       die mit einer Wohnungsanpassung zusammenhängen,                                                    der Kommunen wenden (ab Seite 25).
                       auch bei den Fragen möglicher Finanzierungshilfen.
                       Wohnberater suchen mit Ihnen gemeinsam nach der besten Lösung                                      Stand Juli 2004
                       und helfen Ihnen bei der Umsetzung.
                       Sie stehen Ihnen bis zum Abschluss aller Anpassungsmaßnahmen                   Landkreis           Landkreis Aichach-Friedberg                  Ina Albes
                       als Ansprechpartner zur Verfügung.                                             Aichach-Friedberg   Seniorenberatung                             Tel.: 08 21 / 607 01 95
                                                                                                                          Ludwigstr. 14, 86316 Friedberg               Fax: 08 21 / 607 01 96
                       Im nächsten Kapitel finden Sie Adressen, an die Sie sich wenden können.
                       Falls Sie keine Beratungsstelle vor Ort finden,                                Augsburg            Stadt Augsburg                               Tel.: 08 21 / 324 43 24
                       können Sie sich an die Ansprechpartner in Ihrer Kommune wenden,                                    Senioren- und Stiftungsamt                   Fax: 08 21 / 324 43 46
                       in der Regel die Landratsämter und Seniorenämter in den kreisfreien Städten.                       Schießgrabenstr. 4, 86150 Augsburg
                       Außerdem helfen Ihnen auch die Behinderten- und Seniorenbeauftragten weiter.
                                                                                                      Landkreis           Landratsamt Augsburg                     Lidwina Egger
                                                                                                      Augsburg            Außenstelle Stadtbergen Seniorenberatung Tel.: 08 21 / 31 02 - 718
                                                                                                                          Bismarckstr. 62, 86391 Stadtbergen       Fax: 08 21 / 31 02 – 14 718
       Wohnberatung Die Fachstelle Wohnberatung in Bayern hat die Aufgabe, die Angebote der                               Lidwina.egger@lra-a.bayern.de
           in Bayern Wohnberatung und Wohnungsanpassung in ganz Bayern weiter zu verbreiten,
                     Unterstützung bei der Gründung von neuen Beratungsangeboten zu leisten           Bamberg             SOPHIA – Wohnraumanpassung                   Sabine Brückner
                     und bestehende Beratungsangebote zu vernetzen.                                                       Schillerplatz 16, 96047 Bamberg              Tel.: 09 51 / 509 97 90
                                                                                                                          Sabine.Brueckner@joseph-stiftung.de          Fax: 09 51 / 297 45 76
                       Zu den Aufgaben der Fachstelle gehören:
                       - Koordination / Federführung Arbeitsgemeinschaft Wohnberatung in Bayern       Landkreis           Selbsthilfegruppe Körperbehinderter e.V.     Franz Rumpf
                       - Unterstützung beim Aufbau neuer Beratungsangebote                            Dachau              Schwaigstr. 15, 85221 Dachau                 Tel.: 0 81 31 / 533 22
                       - Fachvorträge und Fachtage                                                                        Selbsthilfegruppe-dachau@t-online.de         Fax: 0 81 31 / 53 94 60
                       - Qualifizierung von Fachkräften
                       - Erstellen von Materialien und Arbeitshilfen                                  Landkreis           Diakonisches Werk Fürstenfeldbruck         Christa Kurzlechner
                       - Entwickeln neuer Kooperationsstrukturen                                      Fürstenfeldbruck    Wohnberatung für ältere Menschen           Tel.: 0 81 41 / 32 96 25
                                                                                                                          Buchenauer Str. 42, 82256 Fürstenfeldbruck Fax: 0 81 41 / 32 96 27
                       Die Fachstelle                                                                                     bezirksstelle@diakonieffb.de
                       ist nicht für die individuelle Beratung von Hilfesuchenden zuständig.
                                                                                                      Landkreis           Diakonisches Werk Hof, Offene Altenhilfe     Hans-Markus Kasparek
Weitere Informationen Fachstelle Wohnberatung in Bayern                                               Hof                 Klostertor 2, 95028 Hof                      Tel.: 0 92 81 / 837 - 121
                                                                                                                          info@dwhof.de                                Fax: 0 92 81 / 14 00 39 - 121
                       Korbinianplatz 15a
                       80807 München                                                                  München / gesamt    LHSt München Sozialreferat S-I-RJ            Tel.: 0 89 / 2 33-2 09 72
                                                                                                      (außer Norden)      Beratungsstelle für Wohnungsanpassung        Fax: 0 89 / 2 33-2 79 44
                       Sabine Nowack Dipl.- Soz.päd (FH)                                                                  Orleansplatz 11, 81667 München
                                                                                                                          ingrid.stache@muenchen.de
                       Tel. 089 / 35 70 43 15
                       Fax 089 / 35 70 43 29                                                          München / Nord      Stadtteilarbeit e.V. Beratungsstelle Wohnen Tel.: 0 89 / 35 70 43 - 0
                       info@wohnberatung-bayern.de                                                                        Korbinianplatz 15 a, 80807 München          Fax: 0 89 / 35 70 43 - 29
                                                                                                                          be-wohnen@verein-stadtteilarbeit.de
                       www.wohnberatung-bayern.de
Ansprechpartner
24                  Adressen für Wohnberatung in Bayern                                                          in Landkreisen und kreisfreien Städten                                  25

Landkreis           GZN Geriatriezentrum Neuburg gGmbH      Tel.: 0 84 31 / 580 - 265      Landkreis             Landratsamt Aichach-Friedberg               Josef Koppold
Neuburg-            Wohnraumanpassung                       Fax: 0 84 31 / 580 - 263       Aichach-Friedberg     Behindertenbeauftragter                     Tel.: 0 82 51 / 923 34
Schrobenhausen      Bahnhofstr. B107, 86633 Neuburg / Donau                                                      Münchener Str. 9, 86551 Aichach             Fax: 0 82 51 / 87 13 31
                    wohnraumanpassung@geriatriezentrum.de                                                        Josef.koppold@lra-aic-fdb.de

Nürnberg            Dienstleistung für Mensch und Haus e.V.     Christoph Arnold           Landkreis             Landratsamt Altötting, Sachgebiet Hochbau Herr Zöllner
                    Rennweg 50, 90489 Nürnberg                  Tel.: 09 11 / 597 20 60    Altötting             Bahnhofstr. 38, 84503 Altötting           Tel.: 0 86 71 / 502 - 412
                    arnold@dmh-service.de                       Fax: 09 11 / 597 20 61                           bauamt11@lra-aoe.de                       Fax: 0 86 71 / 502 - 250

Regensburg          Stadt Regensburg                            Petra Hüttner              Landkreis             Landratsamt Amberg-Sulzbach                 Johann Meyer
                    Senioren- und Stiftungsamt                  Tel.: 09 41 / 507-15 48    Amberg-Sulzbach       Schloßgraben 3, 92224 Amberg                Tel.: 0 96 21 / 395 65
                    SeniorTrainerinnen Wohnungsanpassung        Fax: 09 41 / 507-45 49                           Amt für Wohnungswesen                       Fax: 0 96 21 / 376 05
                    Kumpfmühlerstr. 52 a, 93051 Regensburg                                                       wohnungswesen@amberg-sulzbach.de
                    Huettner.Petra@Regensburg.de
                                                                                                                 Sozialhilfeverwaltung                       Dora Bosser
Starnberg           Seniorentreff Starnberg                     Christine Offtermatt                             sozialamt@amberg-sulzbach.de                Tel.: 0 96 21 / 395 37
                    Hauptstr. 10a, 82319 Starnberg              Tel.: 0 81 51 / 21 714                                                                       Fax: 0 96 21 / 376 05
                    Sen-treff@5sl.org                           Fax: 0 81 51 / 24 90
                                                                                           Stadt                 Stadt Amberg, Amt für soziale               Herbert Holler
Landkreis           Alzheimer Gesellschaft Pfaffenwinkel e.V.   Petra Stragies             Amberg                Angelegenheiten - Seniorenstelle            Tel.: 0 96 21 / 10 - 348
Weilheim-Schongau   Wohnberatung bei Demenzerkrankungen         Tel.: 08 81 / 927 60 91                          Hallplatz 2, 92224 Amberg                   Fax: 0 96 21 / 10 - 824
                    Am Waitzackerbach 8, 82362 Weilheim         Fax: 08 81 / 927 99 38                           Herbert.Holler@amberg.de
                    sozial@geronto-logisch.de
                                                                                           Landkreis             Landratsamt Ansbach, Abt. 4 SG 41        Elisabeth Tuscher
                                                                                           Ansbach               Crailsheimstr. 1, 91522 Ansbach          Tel.: 09 81 / 468 611
                                                                                                                 elisabeth.tuscher@landratsamt-ansbach.de Fax: 09 81 / 468 402

                                                                                           Stadt                 Stadt Ansbach, Seniorenbeirat               Georg Kronwald
                                                                                           Ansbach               Johann-Seb.-Bach-Platz 1, 91522 Ansbach     Tel.: 09 81 / 512 37
                                                                                                                 seniorenbeirat@ansbach.de                   Fax: 09 81 / 513 15

                                                                                           Landkreis             Landratsamt Aschaffenburg                   Siegmar Buhler
                                                                                           Aschaffenburg         Sozialamt - Behindertenbeauftragter         Tel.: 0 60 21 / 394 - 386
                                                                                                                 Bayernstr. 18, 63739 Aschaffenburg          Fax: 0 60 21 / 394 - 951
                    Überregional                                                                                 siegmar.buhler@lra-ab.bayern.de

München / Bayern    Bayerische Architektenkammer                Tel.: 0 89 / 13 98 80-31   Stadt                 Stadt Aschaffenburg, Sozialamt              Linda Jegodtka
                    Beratungsstelle Barrierefreies Bauen        Fax: 0 89 / 13 98 80-33    Aschaffenburg         Senioren- und Behindertenbeauftragte        Tel.: 0 60 21 / 330 - 439
                    Waisenhausstr. 4, 80637 München                                                              Dalbergstr. 15, 63739 Aschaffenburg         Fax: 0 60 21 / 330 - 628
                    Barrierefrei@byak.de                                                                         Linda.Jegodtka@aschaffenburg.de

Nürnberg / Bayern   Baumeisterhaus der Stadt Nürnberg           Tel.: 09 11 / 231 49 96    Landkreis und Stadt   Siehe
                    Beratungsstelle Nürnberg                                               Augsburg              Verzeichnis Wohnberatungsstellen S. 23
                    der Bayerischen Architektenkammer
                    Bauhof 9, 90402 Nürnberg                                               Landkreis             Landratsamt Bad Kissingen                   Maria Rost
                                                                                           Bad Kissingen         Fachstelle für Seniorenfragen               Tel.: 09 71 / 801 - 31 81
Bayern              Stadtteilarbeit e.V.                        Sabine Nowack                                    Obere Marktstr. 6, 97688 Bad Kissingen      Fax: 09 71 / 801 - 33 22
                    Fachstelle Wohnberatung in Bayern           Tel.: 0 89 / 35 70 43 15                         maria.rost@landkreis-badkissingen.de
                    Korbinianplatz 15 a, 80807 München          Fax: 0 89 / 35 70 43 29
                    info@wohnberatung-bayern.de
Ansprechpartner                                                                                  Ansprechpartner
26                      in Landkreisen und kreisfreien Städten                                                           in Landkreisen und kreisfreien Städten                                       27

Landkreis               Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen          Renate Reyer                Landkreis               Landratsamt Coburg, Soz. Wohnungsbau         Ismene Simon
Bad Tölz-               Fachstelle für Sozialplanung                 Tel.: 0 80 41 / 505 - 280   Coburg                  Lauterer Str. 60, 96450 Coburg               Tel.: 0 95 61 / 514 - 324
Wolfratshausen          Prof.-Max-Lange-Platz 1-7, 83646 Bad Tölz    Fax: 0 80 41 / 505 - 402                            ismene-simon@landkreis-coburg.de             Fax: 0 95 61 / 514 - 89 324
                        Renate.Reyer@lra-toelz.de
                                                                                                                         Landratsamt Coburg                           Petra Buff
Landkreis               Landratsamt Bamberg, Gesundheitswesen        Eva Tomsche                                         Sozialamt / Seniorenbeirat                   Tel.: 0 95 61 / 514 - 161
Bamberg                 Behindertenbeauftragte                       Tel.: 09 51 / 85 - 669                              Lauterer Str. 60, 96450 Coburg               Fax: 0 95 61 / 514 - 89 161
                        Ludwigstr. 25, 96052 Bamberg                 Fax: 09 51 / 85 - 86 69                             petra-buff@landkreis-coburg.de
                        eva.tomsche@lra-bayern.de
                                                                                                 Stadt                   Stadt Coburg, Sozialamt - Seniorenbüro       Frau Schwenk
Stadt                   Stadt Bamberg, Behindertenbeauftragte      Nicole Orf                    Coburg                  Steingasse 18, 96450 Coburg                  Tel.: 0 95 61 / 89 - 25 73
Bamberg                 Rathaus Maxplatz 3, Zi. 229, 96047 Bamberg Tel.: 09 51 / 87 - 16 09                              sozialamt@coburg.de                          Fax: 0 95 61 / 89 - 15 79
                        nicoleorf@stadt.bamberg.de                 Fax: 09 51 / 87 - 19 09
                                                                                                 Landkreis               Landratsamt Dachau, Amt für Senioren         Frau Müller-Löffler
                        Stadt Bamberg, Seniorenbeauftragter          Peter Friedrich             Dachau                  mit Betreuungsangelegenheiten                Tel.: 0 81 31 / 74 - 327
                        pfriedrich@stadt.bamberg                     Tel.: 09 51 / 87 - 15 14                            Weiherweg 16, 85221 Dachau                   Fax: 0 81 31 / 74 - 11 327
                                                                     Fax: 09 51 / 87 - 19 13                             senioren@lra-dah.bayern.de
                                                                                                                         irmgard.riedlberger@lra-dah.bayern.de        Irmgard Riedlberger
                        Stadt Bamberg, Wohnungs- und                 Gisela Mühling                                                                                   Tel.: 0 81 31 / 74 - 347
                        Versicherungsamt Abt. Wohnungsfürsorge       Tel.: 09 51 / 87 - 11 86                                                                         Fax: 0 81 31 / 74 - 11 347
                        Heinrichsdamm 1, 96047 Bamberg               Fax: 09 51 / 87 - 11 81
                        gmuehling@stadt.bamberg.de                                               Landkreis               Landratsamt Deggendorf                       Helmut Gebert
                                                                                                 Deggendorf              Abt. 6 - Sachgebiet 60 Bautechnik            Tel.: 09 91 / 31 00 - 333
Landkreis               Landratsamt Bayreuth                         Hans Küffner                                        Herrenstr. 18, 94469 Deggendorf              Fax: 09 91 / 31 00 - 41 - 337
Bayreuth                Seniorenservicezentrum                       Tel.: 09 21 / 728 - 249                             Bautechnik@lra-deg.bayern.de
                        Markgrafenallee 5, 95448 Bayreuth            Fax: 09 21 / 728 - 88 249
                        hans.kueffner@lra-bt.bayern.de                                           Landkreis               Landratsamt Dillingen/Donau, Besondere       Reinhold Sager
                                                                                                 Dillingen a. d. Donau   Soziale Angelegenheiten, Heimaufsicht        Tel.: 0 90 71 / 51 - 400
Stadt                   Stadt Bayreuth, Senioren- und Stiftungsamt Udja Holschuh                                         Große Allee 21, 89407 Dillingen a.d. Donau   Fax: 0 90 71 / 51 - 420
Bayreuth                Seniorenbeauftragte - Neues Rathaus        Tel.: 09 21 / 25 - 16 04                              Reinhold.Sager@landratsamt.dillingen.de
                        Luitpoldplatz 13, 95444 Bayreuth           Fax: 09 21 / 25 - 13 50
                        udja.holschuh@stadt.bayreuth.de                                          Stadt                   Stadt Dingolfing, Seniorenbeirat             Vorsitzender Richard Stadler
                                                                                                 Dingolfing              Gablonzer Str. 42, 84130 Dingolfing          Tel.: 0 87 31 / 736 75
                        Stadt Bayreuth, Sozial- / Versicherungsamt   Günther Matzner
                        Behindertenbeauftragter - Rathaus II         Tel.: 09 21 / 25 - 13 42    Landkreis               Landratsamt Donau-Ries                       Petra Wengert
                        Dr.-Franz-Str. 6, 95445 Bayreuth             Fax: 09 21 / 25 - 17 27     Donau-Ries              Alten- und Behindertenbeauftragte            Tel.: 09 06 / 74 - 565
                        guenter.matzner@stadt.bayreuth.de                                                                Pflegstr. 2, 86609 Donauwörth                Fax: 09 06 / 74 - 248
                                                                                                                         petra.wengert@lra-donau-ries.de
Landkreis            Landratsamt Berchtesgadener Land                Ulrike Holzner-Moeller
Berchtesgadener Land Abt. 300 - Bauen und Umweltschutz               Tel.: 0 86 51 / 773 - 553   Landkreis               Landratsamt Ebersberg                        Christine Klostermann
                     Salzburger Str. 64, 83435 Bad Reichenhall       Fax: 0 86 51 / 773 - 312    Ebersberg               Sozialhilfeverwaltung                        Tel.: 0 80 92 / 823 - 406
                     ulrike.holzner-moeller@lra-bgl.de                                                                   Eichthalstr. 5, 85560 Ebersberg              Fax: 0 80 92 / 823 - 94 06

Landkreis               Landratsamt Cham, Seniorenkontaktstelle      Brigitte Köppl              Landkreis               Landratsamt Eichstätt, Abteilung 4           Leo Mittermüller
Cham                    Besondere soziale Angelegenheiten            Tel.: 0 99 71 / 78 291      Eichstätt               Auf der Schanz 39, 85049 Ingolstadt          Tel.: 08 41 / 306 - 438
                        Rachelstr. 6, 93413 Cham                     Fax: 0 99 71 / 84 52 91                             leo.mittermueller@lra-ei.bayern.de           Fax: 08 41 / 306 - 488
                        brigitte.koeppl@lra.landkreis-cham.de
                                                                                                 Landkreis               Landratsamt Erding                           Ruth Preuße
                        Landkreis Cham, Behindertenbeauftragter      Alois Breu                  Erding                  Amt für Senioren und Behinderte              Tel.: 0 81 22 / 58 - 11 63
                        Fürther Str. 20, 93458 Eschlkam              Tel.: 0 99 48 / 244                                 Alois-Schießl-Platz 8, 85435 Erding          Fax: 0 81 22 / 58 - 13 39
                                                                                                                         preusse.ruth@lra-ed.de
Ansprechpartner                                                                          Ansprechpartner
28                   in Landkreisen und kreisfreien Städten                                                   in Landkreisen und kreisfreien Städten                                      29

Landkreis            Landratsamt Erlangen-Höchstadt             Frau Lorz                     Landkreis       Landratsamt Garmisch-Partenkirchen         Daniela Bittner
Erlangen-Höchstadt   Seniorenamt                                Tel.: 0 91 93 / 205 39        Garmisch-       Seniorenbeauftragte                        Tel.: 0 88 21 / 751 - 292
                     Schlossberg 10, 91315 Höchstadt            Fax: 0 91 93 / 205 49         Partenkirchen   Olympiastr. 10                             Fax: 0 88 21 / 751 - 384
                     seniorenamt@erlangen-höchstadt.de                                                        82467 Garmisch-Partenkirchen
                                                                                                              daniela.bittner@lra-gap.de
Stadt                Stadt Erlangen, Sozialplanung              Thomas Grützner
Erlangen             Amt für Soziales und Wohnungswesen         Tel.: 0 91 31 / 86 - 28 34                    Behindertenbeauftragter                    Thomas Neuner
                     Rathausplatz 1, 91052 Erlangen             Fax: 0 91 31 / 86 - 21 23                     thomas.neuner@lra-gap.de                   Tel.: 0 88 21 / 751 - 370
                     thomas.gruetzner@stadt.erlangen.de                                                                                                  Fax: 0 88 21 / 751 - 384

Landkreis            Landratsamt Forchheim, Eingliederungs-     Tel.: 0 91 91 / 86 - 0        Landkreis       Landratsamt Günzburg, Seniorenamt       Renate Schmid
Forchheim            hilfe für behinderte Menschen              Fax: 0 91 91 / 86 - 108       Günzburg        An der Kapuzinermauer 1, 89312 Günzburg Tel.: 0 82 21 / 95 - 224 oder 225
                     Am Streckerplatz 3, 91301 Forchheim                                                      renate.schmid@landkreis-guenzburg.de    Fax: 0 82 21 / 95 - 299

                     Landratsamt Forchheim                      Tel.: 0 91 94 / 723 - 0       Landkreis       Landratsamt Haßberge                       Tel.: 0 95 21 / 27 - 0
                     Außenstelle Ebermannstadt                                                Haßberge        Alten- und Behindertenhilfe                Fax: 0 95 21 / 27 - 101
                     Förderung von baulichen Maßnahmen                                                        Am Herrenhof 1, 97437 Haßfurt
                     91299 Forchheim
                                                                                              Landkreis       Landratsamt Hof / Saale, Sozialwesen       Angelika Andeus-Reich
Landkreis            Landratsamt Freising, Betreuungsamt        Jan Schuster                  Hof             Schaumbergstr. 14, 95032 Hof               Tel.: 0 92 81 / 57 - 464
Freising             Landshuter Str. 31, 85350 Freising         Tel.: 0 81 61 / 600 - 482                     angelika.andeus-reich@landkreis-hof.de     Fax: 0 92 81 / 57 - 481
                     Jan.Schuster@kreis-fs.de                   Fax: 0 81 61 / 600 - 247
                                                                                              Stadt           Stadt Hof, Zentrale Bauberatung            Günter Wolfrum
Landkreis            Landratsamt Freyung-Grafenau               Fritz Vogl                    Hof             Goethestr. 1, 95028 Hof                    Tel.: 0 92 81 / 815 - 535
Freyung-Grafenau     Sachgebiet 41                              Tel.: 0 85 51 / 57 - 239                      guenter.wolfrum@stadt-hof.de               Fax: 0 92 81 / 815 87 - 535
                     Grafenauer Str. 44, 94078 Freyung          Fax: 0 85 51 / 57 - 257
                     fritz.vogl@lra.landkreis-frg.de                                          Stadt           Stadt Ingolstadt, Bauordnungsamt           Dietmar Kellermeier
                                                                                              Ingolstadt      Spitalstr. 3, 85049 Ingolstadt             Tel.: 08 41 / 305 - 22 15
Landkreis            Landratsamt Fürstenfeldbruck               Herbert Sedlmeier                             dietmar.kellermeier@ingolstadt.de          Fax: 08 41 / 305 - 22 29
Fürstenfeldbruck     Münchner Str. 32, 82256 Fürstenfeldbruck   Tel.: 0 81 41 / 519 - 376
                     Behindertenbeauftragter                    Fax: 0 81 41 / 519 - 450      Stadt           Stadt Kaufbeuren, Seniorenbüro             Johannes Keppeler
                     herbert.sedlmeier@lra-ffb.de                                             Kaufbeuren      Baumgarten 32, 87600 Kaufbeuren            Tel.: 0 83 41 / 83 38
                                                                                                              senioren@kaufbeuren.de                     Fax: 0 83 41 / 87 18 81
                     Seniorenfachberatung                       Christa Steinbrecher
                     christa.steinbrecher@lra-ffb.de            Tel.: 0 81 41 / 519 - 427     Landkreis       Landratsamt Kelheim, Seniorenstelle        Gabi Schmid
                                                                Fax: 0 81 41 / 519 - 450      Kelheim         Schloßweg 3, 93309 Kelheim                 Tel.: 0 94 41 / 207 - 305
                                                                                                              gabi.schmid@landkreis-kelheim.de           Fax: 0 94 41 / 207 - 185
Landkreis            Landratsamt Fürth                          Herr Siegling
Fürth                Im Pinderpark 2, 90513 Zirndorf            Tel.: 09 11 / 97 73 - 15 30   Stadt           Stadt Kempten                              Herr Miller
                     c-siegling@lra-fue.bayern.de               Fax: 09 11 / 97 74 905        Kempten         Amt für Betreuung und Seniorenfragen       Tel.: 08 31 / 25 25 - 0
                                                                                                              Rathausplatz 22, 87435 Kempten             Fax: 08 31 / 25 25 - 422
Stadt                Stadt Fürth, Seniorenbeauftragte           Elke Übelacker
Fürth                Königsplatz 2, 90762 Fürth                 Tel.: 09 11 / 974 - 17 85     Landkreis       Landratsamt Kitzingen                      Hartmut Stiller
                     elke.uebelacker@fuerth.de                  Fax: 09 11 / 974 - 17 64      Kitzingen       Behindertenbeauftragter                    Tel.: 0 93 21 / 928 - 530
                                                                                                              Kaiserstr. 4, 97318 Kitzingen              Fax: 0 93 21 / 928 - 381
                     Stadt Fürth, Sozialamt                     Alfons Schrüfer                               hartmut.stiller@kitzingen.de
                     Behindertenbeauftragter                    Tel.: 09 11 / 974 - 18 39
                     Schwabacher Str. 170, 90763 Fürth          Fax: 09 11 / 974 - 16 02      Landkreis       Landratsamt Kronach, Sozialamt             Tel.: 0 92 61 / 678 - 275
                     Alfons.Schruefer@fuerth.de                                               Kronach         Güterstr. 18, 96317 Kronach                Fax: 0 92 61 / 678 - 211
Ansprechpartner                                                                                  Ansprechpartner
30                  in Landkreisen und kreisfreien Städten                                                           in Landkreisen und kreisfreien Städten                                       31

Landkreis           Landratsamt Kulmbach, Staatliches           Dr. Dieter Weiss              Landkreis               Landratsamt Miesbach                           Tel.: 0 80 25 / 704 - 233
Kulmbach            Gesundheitsamt, Behindertenbeauftragter     Tel.: 0 92 21 / 670 50        Miesbach                Stabsstelle für Soziale Angelegenheiten        Fax: 0 80 25 / 704 - 352
                    Konrad-Adenauer-Str. 2, 95326 Kulmbach      Fax: 0 92 21 / 659 77                                 Rosenheimer Str. 4, 83714 Miesbach
                    weiss.dieter@landkreis-kulmbach.de
                                                                                              Landkreis               Landratsamt Miltenberg                         Monika Markard
                    Landratsamt Kulmbach, Wohnraum-             Leonhard Forster              Miltenberg              Gesundheitsamt - Gesundheitshilfen             Tel.: 0 93 71 / 501 - 559
                    förderung, Konrad-Adenauer-Str. 5           Tel.: 0 92 21 / 707 - 436                             Brückenstr. 2, 63897 Miltenberg                Fax: 0 93 71 / 501 - 524
                    forster.leonhard@landkreis-kulmbach.de      Fax: 0 92 21 / 707 95 - 436                           gesundheitshilfen@lra.mil.de

Landkreis           Landratsamt Landsberg am Lech               Ralf Hein                     Landkreis               Landratsamt Mühldorf am Inn                   Angela Kröll
Landsberg am Lech   Sozialhilfeverwaltung / Heimaufsicht        Tel.: 0 81 91 / 129 - 404     Mühldorf am Inn         Senioren- und Behindertenbeauftragte          Tel.: 0 86 31 / 699 - 475
                    Von-Kühlmann-Str.15, 86899 Landsberg a.L.   Fax: 0 81 91 / 933 - 102                              Herzog-Friedrich-Str. 3, 84453 Mühldorf a. I. Fax: 0 86 31 / 699 - 667
                    ralf.hein@lra-ll.bayern.de                                                                        angela.kroell@lra-mue.de
                    uwe.webers@lra-ll.bayern.de                 Uwe Webers
                                                                Tel.: 0 81 91 / 129 - 215     Landkreis               Landratsamt München, Sachgebiet 4.2            Aleksandar Dordevic
                                                                Fax: 0 81 91 / 933 - 240      München                 Behinderten- und Altenhilfebeauftragter        Tel.: 0 89 / 62 21 - 25 45
                                                                                                                      Mariahilfplatz 17, 81541 München               Fax: 0 89 / 62 21 - 27 36
Landkreis           Landratsamt Landshut, Gesundheitsamt        Herr Dr. Heil                                         Aleksandar.Dordevic@lra-m.bayern.de
Landshut            Veldener Str. 15, 84036 Landshut            Tel.: 08 71 / 408 - 500
                    gesundheit@landkreis-landshut.de            Fax: 08 71 / 408 - 197        Stadt München           siehe
                                                                                                                      Verzeichnis Wohnberatungsstellen S. 23
Stadt               Stadt Landshut, Baureferat                  Marile Holzner
Landshut            Amt für Bauaufsicht und Wohnungswesen       Tel.: 08 71 / 88 18 49        Landkreis               Landratsamt Neu-Ulm                            Tel.: 07 31 / 70 40 - 0
                    Bauhofstr. 5, 84012 Landshut                Fax: 08 71 / 88 16 30         Neu-Ulm                 Alten- und Behindertenhilfe                    Fax: 07 31 / 70 40 - 690
                    Marile.Holzner@Landshut.de                                                                        Kantstr. 8, 89231 Neu-Ulm
                    Harald.Hahn@Landshut.de                     Harald Hahn
                                                                Tel.: 08 71 / 88 14 84        Landkreis Neuburg -     siehe
                                                                Fax: 08 71 / 88 16 30         Schrobenhausen          Verzeichnis Wohnberatungsstellen S. 24

Landkreis           Landratsamt Lichtenfels                     Tel.: 0 95 71 / 18 - 0        Landkreis               Landratsamt Neumarkt in der Oberpfalz          Monika Mendl
Lichtenfels         Alten- und Behindertenhilfe                 Fax: 0 95 71 / 18 - 300       Neumarkt                Wohnungsbauförderung                           Tel.: 0 91 81 / 470 - 200
                    Kronacher Str. 28-30, 96215 Lichtenfels                                   in der Oberpfalz        Nürnberger Str. 1, 92318 Neumarkt i. d. Opf.   Fax: 0 91 81 / 470 - 67 00
                                                                                                                      mendl.monika@landkreis.neumarkt.de
Landkreis           Landratsamt Lindau/Bodensee, Sozialdienst Tel.: 0 83 82 / 270 - 0                                 klebl.brigitta@landkreis.neumarkt.de           Brigitta Klebl
Lindau              Bregenzer Str. 35, 88131 Lindau/Bodensee Fax: 0 83 82 / 270 - 204                                                                                Tel.: 0 91 81 / 470 - 331
                                                                                                                                                                     Fax: 0 91 81 / 470 - 68 31
Landkreis           Landratsamt Main - Spessart                 Kurt Brandenstein
Main - Spessart     Kommunale und soziale Angelegenheiten       Tel.: 0 93 53 / 793 - 165     Landkreis               Landratsamt Neustadt an der Aisch - Bad        Sieglinde Holzberger
                    Marktplatz 8, 97753 Karlstadt               Fax: 0 93 53 / 793 85 - 115   Neustadt an der Aisch - Windsheim, Kommunalwesen-Heimaufsicht          Tel.: 0 91 61 / 92 - 215
                    kurt.brandenstein@lramsp.de                                               Bad Windsheim           Konrad-Adenauer-Str. 1                         Fax: 0 91 61 / 92 - 106
                    renate.winheim@lramsp.de                    Renate Winheim                                        91413 Neustadt an der Aisch
                                                                Tel.: 0 93 53 / 793 - 115                             kommunalwesen@landkreis-nea.de                 Ellen Schuster
                                                                Fax: 0 93 53 / 793 85 - 115                                                                          Tel.: 0 91 61 / 92 - 214
                                                                                                                                                                     Fax: 0 91 61 / 92 - 106
Stadt               Stadt Memmingen, Stadtbauamt                Dieter Mross
Memmingen           Marktplatz 1, 87700 Memmingen               Tel.: 0 83 31 / 850 - 522     Landkreis               Landratsamt Neustadt an der Waldnaab    Wolfgang Thiele
                                                                                              Neustadt                Sozialamt                               Tel.: 0 96 02 / 79 - 240
                    Stadt Memmingen, Liegenschaftsamt           Frau Raschel                  an der Waldnaab         Am Hohlweg 2, 92637 Neustadt / Waldnaab Fax: 0 96 02 / 79 97 240
                    Marktplatz 1, 87700 Memmingen               Tel.: 0 83 31 / 850 - 233                             wthiele@neustadt.de
Ansprechpartner                                                                                Ansprechpartner
32                       in Landkreisen und kreisfreien Städten                                                         in Landkreisen und kreisfreien Städten                                  33

Landkreis                Landratsamt Nürnberger Land                   Gert Eichele                  Stadt Regensburg   siehe
Nürnberg                 Geschäftsstelle des Kreisseniorenbeirats      Tel.: 0 91 23 / 950 - 286                        Verzeichnis Wohnberatungsstellen S. 24
                         Waldluststr. 1, 91207 Lauf an der Pegnitz     Fax: 0 91 23 / 950 - 465
                         g.eichele@nuernberger-land.de                                               Landkreis          Landratsamt Rhön-Grabfeld                  Michael Eisenmann
                                                                                                     Rhön-Grabfeld      Alten- und Behindertenhilfe                Tel.: 0 97 71 / 94 - 509
Stadt                    Stadt Nürnberg                                Veronika Spreng                                  Spörleinstraße 11                          Fax: 0 97 71 / 94 - 81 509
Nürnberg                 Seniorenamt - Beratungsstelle                 Tel.: 09 11 / 231 - 66 57                        97616 Bad Neustadt an der Saale
                         Veilhofstr. 34, 90489 Nürnberg                Fax: 09 11 / 231 - 65 54                         michael.eisenmann@rhoen-grabfeld.de
                         Veronika.Spreng@stadt.nuernberg.de
                                                                                                     Landkreis          Beratungsstelle Barrierefreies Bauen       Christine Degenhart
Landkreis                Landratsamt Oberallgäu, Sozialwesen           Hans-Jochen Schwer            Rosenheim          Hohenzollernstr. 8, 83022 Rosenheim        Tel.: 0 80 31 / 89 18 44
Oberallgäu               Oberallgäuer Platz 2, 87527 Sonthofen         Tel.: 0 83 21 / 612 - 208                        office@degenhart-architektur.de            Fax: 0 80 31 / 89 18 55
                         hans-jochen.schwer@lra-sf.bayern.de           Fax: 0 83 21 / 612 - 67 369
                                                                                                     Stadt              Stadt Rosenheim, Sozialamt                 Georg Poss
Landkreis                BRK Kreisverband Ostallgäu                    Frau Pal                      Rosenheim          Besondere soziale Angelegenheiten          Tel.: 0 80 31 / 36 15 10
Ostallgäu                Beratungsstelle für pflegende Angehörige      Tel.: 0 83 42 / 966 - 943                        Reichenbachstr. 8, 83022 Rosenheim         Fax: 0 80 31 / 36 20 19
                         Beethovenstr. 2, 87616 Marktoberdorf          Fax: 0 83 42 / 966 - 955                         georg.poss@rosenheim.de
                         angehoerigen@kvostallgaeu.brk.de
                                                                                                     Landkreis          Landratsamt Roth                           Reinhard Engelhard
                         Leitung                                       Renate Dantinger              Roth               Seniorenamt / Betreuungsstelle             Tel.: 0 91 71 / 81 - 249
                         Sozialarbeit / Offene Behindertenarbeit       Tel.: 0 83 42 / 966 - 934                        Weinbergweg 1, 91154 Roth                  Fax: 0 91 71 / 81 - 72 49
                         dantinger@kvostallgaeu.brk.de                 Fax: 0 83 42 / 966 - 955                         reinhard.engelhard@landratsamt-roth.de

                         Caritasverband f. d. Lkr. Ostallgäu e.V.      Franz Gast                    Landkreis          Landratsamt Rottal-Inn, Abteilung SG 25    Günther Zauner
                         Fachbereich Senioren und Pflege               Tel.: 0 83 42 / 96 19 - 0     Rottal-Inn         Ringstr. 4-7, 84347 Pfarrkirchen           Tel.: 0 85 61 / 205 46
                         Angerstr. 1, 87616 Marktoberdorf              Fax: 0 83 42 / 96 19 - 49                        guenther.zauner@rottal-inn.de              Fax: 0 85 61 / 205 54
                         caritas-ostallgaeu@t-online.de
                                                                                                                                                                   Franz Stinglhammer
Landkreis                Landratsamt Passau, Sozialverwaltung     Siegfried Weishäupl                                                                              Tel.: 0 85 61 / 205 18
Passau                   Regensburger Str. 33, 94036 Passau       Tel.: 08 51 / 397 - 502                                                                          Fax: 0 85 61 / 205 54
                         siegfried.weishaeupl@landkreis-passau.de Fax: 08 51 / 397 - 595 od. 591
                                                                                                     Stadt              Stadt Schwabach                            Frau Aschenneller
Stadt                    Stadt Passau, Sozial- und Versicherungsamt Amtsleiter Josef Loher           Schwabach          Geschäftsstelle des Seniorenbeirates       Tel.: 0 91 22 / 860 - 240
Passau                   Vornholzstr. 40, 94036 Passau              Tel.: 08 51 / 39 62 72                              Ludwigstr. 16, 91126 Schwabach             Fax: 0 91 22 / 860 - 249
                         Josef.Loher@Passau.de                      Fax: 08 51 / 377 38                                 seniorenbeirat@schwabach.de

Landkreis                Landratsamt Pfaffenhofen a.d. Ilm             Franz Weitzl                                     Stadt Schwabach                            Elke Schöfthaler
Pfaffenhofen a. d. Ilm   Sozialamt - Seniorenbeauftragter              Tel.: 0 84 41 / 27 - 220                         Kommunale Behindertenbeauftrage            Tel.: 0 91 22 / 82 219
                         Hauptplatz 22, 85276 Pfaffenhofen a. d. Ilm   Fax: 0 84 41 / 800 87 - 220                      Höllgasse 2, 91126 Schwabach
                         franz.weitzl@landratsamt-paf.de
                                                                                                     Landkreis          Landratsamt Schwandorf                  Otmar Poguntke
Landkreis                VdK KV Regen-Viechtach                        Herr Plenk                    Schwandorf         Fachstelle für Senioren                 Tel.: 0 94 31 / 471 - 386
Regen                    Auwiesenweg 6, 94209 Regen                    Tel.: 0 99 21 / 970 01 - 12                      Wackersdorfer Str. 80, 92421 Schwandorf Fax: 0 94 31 / 471 - 102
                         kv-regen@vdk.de                               Fax: 0 99 21 / 970 01 - 11                       otmar.poguntke@landkreis-schwandorf.de

Landkreis                Landratsamt Regensburg                        Dr. Claus Loos                Landkreis          Landratsamt Schweinfurt                    Anni Grob
Regensburg               Abteilung L 3 - Soziale Angelegenheiten       Tel.: 09 41 / 40 09 - 372     Schweinfurt        Abteilung Soziales - Seniorenberatung      Tel.: 0 97 21 / 55 - 469
                         Altmühlstr. 3, 93059 Regensburg               Fax: 09 41 / 40 09 - 427                         Schrammstr. 1, 97421 Schweinfurt           Fax: 0 97 21 / 55 - 78 469
                         claus.loos@landratsamt-regensburg.de                                                           anni.grob@lrasw.de
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