"Wohnraumlüftung-Fördernews 2021 " - Pluggit
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
Zum Inhalt Allgemeines Klimaschutzziele/ Klimaschutzplan Übersicht der Fördermöglichkeiten Steuerliche Förderung Anforderungen & Umsetzung BEG Einzelmaßnahmen (BAFA & KfW) Anforderungen & Umsetzung BEG Wohngebäude (KfW) Anforderungen & Umsetzung -3-
NEU Klimaschutzziele nun bis 2045 festgelegt! Novelle Klimaschutzgesetz (seit 12.05.2021) Mittelfristig – Klimaschutzprogramm bis 2030 Klimaziel für 2030 von 55 auf 65 Prozent Treibhausgasminderung gegenüber 1990 angehoben Maßnahmenbündelung im Nationalen Aktionsplan Energieeffizienz (NAPE 2.0) Absenkung der Primär- und Endenergieverbräuche Einführung & Erhöhung einer CO2- Bepreisung Verbesserung der Förderangebote Steuerliche Förderung energetischer Sanierungsmaßnahmen Förderung der seriellen Sanierung im Gebäudebereich Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) seit 01.01. 2021 -4-
Minderungsziele nach Sektoren Umsetzung im Gebäudesektor: stärkere Einbindung von erneuerbaren Energien Sanierungsoffensive mit attraktiven Fördermaßnahmen (v.a. für den sozialen Wohnungsbau) Anhebung der Neubaustandards Streichung der Förderung bei Heizungen mit fossilen Brennstoffen Kosten des nationalen CO2- Preises werden zu 50% von den Vermietern getragen -6-
Klimaschutzplan (KSP) Ordnungsrecht Klimaschutzgesetz Brennstoffemissi- Bundesförderung GEG KSG onshandelsgesetz für effiz. Gebäude ab 11/ 2020 seit 12/ 2019 & BEHG BEG 05/2021 seit 12/ 2019 seit 01/ 2021 Gebäude- Definition Sektoren- Definitionen Grundlage Emissionshandel Effizienz- Definition Energetische Grenzwerte Vorgaben CO2- Äquivalent Sektoren Wärme & Verkehr BEG Wohngebäude Anforderungen zu EEG Ziel- Fahrplan CO2- Preis 25,- bis 65,- €/ t BEG Einzelmaßnahmen (2021- 2026) BEG Nichtwohngebäude -7-
NEU Bundesförderung Serielles Sanieren (Begrenzt bis Ende 2023) Start ab 01.07.2021 Modul I: Durchführbarkeitsstudien Modul II: Entwicklung und Erprobung serieller Sanierungskomponenten für individuelle Pilotprojekte Modul III: Ergänzende Investitionsbeihilfen zum Aufbau von Produktionskapa- zitäten serieller Sanierungs- komponenten MEHR INFOS HIER -8-
Fördermöglichkeiten der Wohnraumlüftung Steuerliche Absetzbarkeit der energetischen Sanierung BEG Einzelmaßnahmen Anlagentechnik BAFA Zuschuss BEG Einzelmaßnahmen Einbau Lüftungsanlage KfW Kredit BEG Wohngebäude Effizienzhäuser Neubau/ Sanierung KfW Kredit oder Zuschuss -9-
Gesetz zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht Basis ist eine Änderung des Einkommensteuergesetzes Steuerliche Förderung über das zuständige 50 % der Kosten für Energieberatung für Finanzamt i. H. v. 20% der Kosten (max. 200.000,-€) planerische Begleitung oder Beaufsichtigung Energetische Sanierung von zu eigenen Abzug max. 40.000,00 € je Objekt von der Wohnzwecken genutzten Gebäuden Einkommenssteuer über drei Jahre 1. Wärmedämmung von Wänden, Dachflächen & Decken Technische Mindestanforderung (TMA) nach 2. Erneuerung der Fenster oder Außentüren ESanMV 3. Erneuerung oder Einbau einer Lüftungsanlage 4. Erneuerung der Heizungsanlage 5. Optimierung bestehender Heizungsanlagen (>2 Jahre) 6. Einbau von digitalen Systemen zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung - 10 -
Energetische Sanierungsmaßnahmen- Verordnung (ESanMV) §1 Mindestanforderungen an energetische Einzelmaßnahmen 4. Erneuerung oder Einbau einer Lüftungsanlage nach Anlage 5 Bedarfsgeregelte (feuchte-, kohlendioxid- oder mischgasgeführt) zentrale Abluftsysteme mit spez. Leistungsaufnahme P el. Vent ≤ 0,2 W/ (m³/h) Zentrale, dezentrale oder raumweise Anlagen mit Wärmeübertrager Wärmebereitstellungsgrad ƞ WBG ≥ 80 % und spez. Leistungsaufnahme P el. Vent ≤ 0,45 W/ (m³/h) oder Wärmebereitstellungsgrad ƞ WBG ≥ 75 % und spez. Leistungsaufnahme P el. Vent ≤ 0,35 W/ (m³/h) MEHR INFOS Kompaktgeräte mit Luft- Luft- Wärmeübertrager und Abluft- Wärmepumpe oder Luft- HIER Luft- Wasserwärmpumpe Die Lüftungsanlage muss einreguliert sein und mindestens die Luftmengen nach DIN 1946-6 und die jeweils geltenden Anforderungen der Ökodesign- Richtlinie erfüllen! - 11 -
BEG- Bundesförderung für effiziente Gebäude Lt. Richtlinien BEG WG/ NWG/ EM vom Mai 2021 - 12 -
BEG Einzelmaßnahmen (EM) - BAFA - 13 -
BEG Einzelmaßnahmen – BAFA Anlagentechnik Wohngebäude Anlagentechnik (außer Heizung) Gefördert wird der Einbau von Anlagentechnik in Bestandsgebäuden zur Erhöhung der Energie- Stand 20.01.2021 effizienz des Gebäudes, wie beispielsweise einer energieeffizienten raumlufttechnischen Anlage*. Welche Lüftungstechnik wird gefördert? Bedarfsgeregelte zentrale Abluftsysteme** (Feuchte-, Kohlendioxid- oder Mischgasgeführt) Zentrale, dezentrale oder raumweise Anlagen mit Wärmeübertrager Kompaktgeräte mit und ohne Luft-/Luft- Wärmeübertrager und mit Abluftwärmepumpe *gegebenenfalls müssen Anforderungen an die Luftdichtheit der Gebäudehülle erfüllt werden ** Keine Entlüftungslösungen nach DIN 18017- 3 - 14 -
BEG Einzelmaßnahmen – BAFA Anlagentechnik Wohngebäude Stand 20.01.2021 Was für „Umfeldmaßnahmen“ werden gefördert? Luftdichtheitsmessung, Messung des Leckluftvolumenstroms Wand- und Durchbrucharbeiten Luftdurchlässe und Luftleitungen Maßnahmen für Außenluft- und Fortluftelemente Elektroanschlüsse Verkleidungen, notwendige Putz- und Malerarbeiten (gegebenenfalls anteilig) Errichtung bzw. bauliche Maßnahmen am Raum für Lüftungszentrale Maßnahmen zur Schalldämmung Einbau/Errichtung eines Erdwärmetauschers Einbau von Solar-Luftkollektoren Einbau einer Luftheizung - 15 -
BEG Einzelmaßnahmen – BAFA Anlagentechnik Wohngebäude Stand 20.01.2021 Welche „Kombinationstechnologie“ wird gefördert? Wohngebäude („Efficiency Smart Home“): Einbau digitaler Systeme zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung bzw. zur Verbesserung der Netzdienlichkeit der technischen Anlagen des Gebäudes Smart Meter, Mess-, Steuerungs- und Regeltechnik Integration von Luftqualitätssensoren, Fensterkontakten, Präsenzsensoren, Beleuchtungsaktoren, Systemtechnik notwendige Elektroarbeiten Liste technische Energiemanagementsysteme, Einregulierung FAQ´s - 16 -
BEG Einzelmaßnahmen – BAFA Anlagentechnik Wohngebäude Stand 20.01.2021 Was für „Dienstleistungen“ werden gefördert? Inbetriebnahme, Einregulierung und Einweisung des Anlagenbetreibers Darunter fallen zum Beispiel auch Leistungen wie Inspektionen und Wartungen sowie Garantieverlängerungen, sofern deren Kosten bereits im Voraus beglichen wurden und per Rechnung nachgewiesen werden können. Fachplanung und Baubegleitung Es werden die Kosten der energetischen Fachplanung und Baubegleitung, die im unmittelbaren Zusammenhang mit den Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz stehen, anerkannt. Hierzu zählen auch zur Bestandsaufnahme oder zur Qualitätssicherung durchgeführte Infrarot-Thermografie-Aufnahmen und Luftdichtheitsmessungen. Sofern beim Vorhaben die Wiederverwendung von Bauteilen geplant ist, können die dafür entstehenden Beratungskosten und Kosten von Gutachten für Baustoffuntersuchungen gefördert werden. - 17 -
BEG Einzelmaßnahmen – BAFA Anlagentechnik Wohngebäude Stand 03/2021 Wer wird gefördert? Privatpersonen und Wohnungseigentümergemeinschaften freiberuflich Tätige Kommunale Gebietskörperschaften, kommunale Gemeinde- und Zweckverbände, sowie rechtlich unselbständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, zum Beispiel Kammern oder Verbände gemeinnützige Organisationen einschließlich Kirchen Unternehmen, einschließlich Einzelunternehmer und kommunale Merkblatt Unternehmen sonstige juristische Personen des Privatrechts, einschließlich Antragstellung Wohnungsbaugenossenschaften - 18 -
BEG Einzelmaßnahmen – BAFA Anlagentechnik Wohngebäude Stand 20.01.2021 Wie hoch wird gefördert?* Einzelmaßnahmen Mindestinvestitionsvolumen 2.000 Euro (brutto) Fördersatz 20 % (- 45% bei Wärmeerzeuger) der förderfähigen Ausgaben Maximal 60.000 € pro Wohneinheit Bonus-Förderung mit individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) Fördersatz 5 % der förderfähigen Ausgaben Fachplanung und Baubegleitung Fördersatz 50 % der förderfähigen Ausgaben max. 5.000 € bei Ein- und Zweifamilienhäusern 2.000 € / WE bei MFH bzw. max. 20.000 € je Zuwendungsbescheid * Einbindung eines Energieeffizienz-Experten (EEE) erforderlich! - 19 -
BEG Einzelmaßnahmen – Berechnungsbeispiel mit iSFP Zuschuss EFH 120 m² Wohnfläche Einbau neuer Fenster 15.000 € / 20 % + 5 % Fördersatz 3.750 € Dämmung Fassade 25.000 € / 20 % + 5 % Fördersatz 6.225 € Einbau Lüftungsanlage inkl. aller Nebenkosten 12.000 € / 20 % + 5 % Fördersatz 3.000 € Energetische Fachplanung & Baubegleitung 2.000 € / 50% Fördersatz 1.000 € Energieberatung & Erstellung iSFP 1.500 € / 80% Fördersatz 1.200 € Gesamtkosten 55.500 € 15.175 € - 20 -
BEG Einzelmaßnahmen – KfW Kredit BEG Einzelmaßnahmen Kredit Programm 262 - 21 -
BEG Einzelmaßnahmen KfW- Kredit Programm 262 Förderfähig sind : Einzelmaßnahmen Dämmung von Wänden, Dachflächen, Keller- und Geschossdecken Erneuerung der Fenster und Außentüren Sommerlichen Wärmeschutz einbauen oder erneuern Heizungsanlage erneuern und optimieren Digitale Systeme einbauen, die den Energieverbrauch optimieren H`T oder technische Anlagen smart steuerbar machen Erneuerung oder Einbau einer Lüftungsanlage Sonstige Kosten Baunebenkosten Wiederherstellungskosten Architekten-/ Ingenieurskosten - 22 -
Einzelmaßnahme- Erneuerung oder Einbau einer Lüftungsanlage Förderfähige Kosten Einbau der Lüftungsanlage (Anforderungen an die Luftdichtheit der Gebäudehülle müssen erfüllt werden) Luftdichtheitsmessung Inbetriebnahme, Einregulierung und Einweisung Wand-und Durchbrucharbeiten Luftdurchlässe Maßnahmen für Außenluft-und Fortluftelement Einbau/Errichtung eines Erdwärmetauschers Elektroanschlüsse Verkleidungen Notwendige Putz-und Malerarbeiten (gegebenenfalls anteilig) Bauliche Maßnahmen am Raum für Lüftungszentrale Maßnahmen zur Schalldämmung Einbau von Solar-Luftkollektoren Einbau einer Luftheizung Errichtung eines separaten, schallgedämmten Raumes zur Aufnahme der zentralen Lüftungstechnik… - 23 -
BEG Einzelmaßnahmen KfW Kredit Programm 262 Kreditbeträge* Kredit Tilgungszuschuss + 5% NEU mit Sanierungsfahrplan (iSFP) Kredit für Einzelmaßnahmen in iSFP extra Tilgungszuschuss von 5%! 60.000,- € je WE 20 %- 45%** Summe Bonus Kredit Tilgungszuschuss Ein- und 5.000,- € je Vorhaben bei Zweifamilienhaus, dem eine neue 50 %, bis zu 2.500 € Doppelhaushälfte Effizienzhaus-Stufe erreicht wird*** und Reihenhaus H`T 2.000,- € je Vorhaben bei zusätzlicher Kredit Eigentums- dem eine neue 50 %, bis zu 1.000 € für Baubegleitung wohnung Effizienzhaus-Stufe erreicht wird*** 2.000,- € je WE, bis Mehrfamilienhaus zu 20.000,- € je mit 3 oder mehr Vorhaben bei dem eine 50 %, bis zu 10.000 € Wohneinheiten neue Effizienzhaus-Stufe erreicht wird*** *Stand 09/2021 ** bei Heizungstausch bis zu 45 % *** bis Juni hieß es: „je Antrag und Kalenderjahr “ - 24 -
Einzelmaßnahme Lüftungsanlage- Technische Mindestanforderungen Zentrale, dezentrale oder raumweise Anlagen mit Wärmeübertrager Wärmebereitstellungsgrad von ηWBG ≥ 80% bei einer spezifischen elektrischen Leistungsaufnahme von Pel,Vent ≤ 0,45 W/(m³/h) Wärmebereitstellungsgrad von ηWBG ≥ 75% bei einer spezifischen elektrischen Leistungsaufnahme von Pel,Vent ≤ 0,35 W/(m³/h) Bedarfsgeregelte zentrale Abluftsysteme feuchte-, CO2- oder mischgasgeführt spezifische elektrische Leistungsaufnahme der Ventilatoren von Pel,Vent ≤ 0,20 W/(m³/h) Kompaktgeräte für energieeffiziente Gebäude mit folgenden Eigenschaften: mit Luft-/Luft- Wärmeübertrager und Abluftwärmepumpe ηs (ETAs) ≥ 140 % (bei 35 °C); Wärmebereitstellungsgrad von ηWBG ≥ 75% bei einer spezifischen elektrischen Leistungsaufnahme von Pel,Vent ≤ 0,45 W/(m³/h) ohne Luft-/Luft- Wärmeübertrager und Abluftwärmepumpe ηs (ETAs) ≥ 140 % (bei 35 °C)bei einer spezifischen elektrischen Leistungsaufnahme von Pel,Vent ≤ 0,35 W/(m³/h) - 25 -
Einzelmaßnahme Lüftungsanlage- Technische Mindestanforderungen Die Einhaltung der Anforderungen an Lüftungsanlagen ist durch eine Fachunternehmererklärung zusammen mit einer Herstellerbescheinigung für die Gerätekomponenten auf Grundlage der DIN V 4701-10/12, DIN V 18599-6 und DIN 1946-6 zu dokumentieren. Eine Lüftungsanlage muss einreguliert sein und mindestens in der Lage sein, die in DIN 1946-6 genannte Lüftung zum Feuchteschutz für das Gebäude beziehungsweise für mindestens sämtliche Nutzungseinheiten sicher zu stellen. Die allgemeinen Anforderungen an Lüftungsgeräte müssen dem aktuellen Stand der Ökodesign Richtlinie entsprechen! Der Energieverbrauch darf nicht höher sein als SEV < -26 kWh/ (m² a) , das entspricht der SEV- Klasse B BEG EM technische Mindestanforderungen - 26 -
FEBS Checkliste Vertragsgestaltung Checkliste Vertragsgestaltung - 27 -
BEG Wohngebäude- KfW Effizienzhäuser Neubau & Sanierung Kredit Sanierung, Zuschuss für Neubau und Kauf Vollsanierung; Bau und Kauf Programm 261 Programm 461 - 28 -
BEG Wohngebäude- KfW Effizienzhäuser Neubau Effizienzhaus- Stufen im Neubau 40 Plus 40 55 QP in % von QP REF 40 40 55 H’T in % von H’T REF 55 55 70 Plus- Klasse Plus - - Erneuerbare Energien- Klasse EE EE EE Nach Haltigkeits- Klasse - NH NH Rahmenbedingungen: Berechnungsgrundlage für Primärenergiebedarf QP und Transmissionswärmeverlust H`T ist das Referenzgebäude nach EnEV/ GEG Errechnete Werte für Q P und H`T dürfen prozentuale Gebäudegrenzwerte nicht überschreiten Plus- Klasse => Neue Definition nach Richtlinie BEG EE- Klasse => Zusatzanforderungen an den Einsatz von Wärme aus erneuerbaren Energien NH- Klasse => Bei anerkannter Nachhaltigkeitszertifizierung - 29 -
BEG Wohngebäude- KfW Effizienzhäuser Sanierung Effizienzhaus- Stufen in der Sanierung Effizienzhaus 40 55 70 85 100 Denkmal QP in % von QP REF 40 55 70 85 100 160 H’T in % von H’T REF 55 70 85 100 115 - Erneuerbare E - Klasse nergien EE EE EE EE EE EE Rahmenbedingungen: Berechnungsgrundlage für Primärenergiebedarf QP und Transmissionswärmeverlust H`T ist das Referenzgebäude nach EnEV/ GEG Errechnete Werte für Q P und H`T dürfen prozentuale Gebäudegrenzwerte nicht überschreiten EE- Klasse => Zusatzanforderungen an den Einsatz von Wärme aus erneuerbaren Energien - 30 -
Primärenergiebedarf QP Qs qP solare Primärenergie- Gewinne bedarf Energieträger H´V Qi Öl Lüftungs- interne fP Gas verluste Gewinne Primär- Strom Energie- Holz Faktor Kohle usw. H´T Bauteil- qE verluste Endenergie- bedarf eH,g,i qH,s qH,d qH,ce Erzeugung (Generating) Speicherung (Storage) Verteilung Regelung/ Übergabe qH (Distribution) (Control/ Emission) Heizenergie- bedarf - 31 -
Referenzgebäude & Berechnung WICHTIG: Mindestanforderung EnEV ist seit 01.01.2016 mit WICHTIG: Anforderungen von Referenz- dem Faktor 0,75 zu gebäude u. Anlagentechnik definiert die multiplizieren ! EnEV bzw. künftig das GEG! - 32 -
Einfluss der Anlagentechnik Beispiel EFH Hüllenqualität EnEV- Referenzhaus mit 3- fach Verglasung GEG zulässiger Primärenergiebedarf qpmax – 54,50 kWh/m²a GEG Grenze 69 51 51 kWh/m² kWh/m² kWh/m² Grundmaße 7x 10m Nutzfläche 171 m² Gas-Brennwertgerät Luft/ Wasser Gas- Brennwertgerät + Wärmepumpe + Gebäudevolumen 535 m³ solarunterstützte WWB solarunterstützte WWB + + + A/V Verhältnis 0,73 Abluftanlage Abluftanlage Pluggit WRG-System - 33 -
BEG Wohngebäude- KfW Effizienzhäuser Neubau Plus- Klasse Zusatzanforderung an den Einsatz von Strom aus erneuerbaren Energien Technologische Anforderungen: Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung stromerzeugende Anlage auf Basis erneuerbarer Energien (PV, Windenergie; KWK) stationäres Batteriespeichersystem (Stromspeicher) Visualisierung von Stromerzeugung und Stromverbrauch über ein entsprechendes Benutzerinterface Anforderung an den jährlich zu erzeugenden Stromertrag (Stromertrag: 500 kWh/a je WE zzgl. 10 kWh/a je m² Gebäudenutzfläche AN) H`T Anforderung an die nutzbare Speicherkapazität (500 Wh je WE zuzüglich 10 Wh je m² Gebäudenutzfläche AN; elektrische Leistung des BHKW multipliziert mit einer Stunde [„1fache“ Stundenleistung]) Anforderungen an die EE-Klasse ebenfalls zu erfüllen! - 34 -
BEG Wohngebäude- KfW Effizienzhäuser Neubau EE- Klasse Wärmebedarf nach GEG ist zu 55 % aus erneuerbaren Energien zu decken Arten der Wärmeerzeugung: a) Nutzung von Solarthermie b) Eigene Erzeugung und Nutzung von Strom aus erneuerbaren Energien zur Wärmeerzeugung, ausgenommen Stromdirektheizungen auf der Basis von Festkörperwärmespeichern c) Nutzung von Geothermie/Umweltwärme/Abwärme aus Abwasser mittels Wärmepumpe d) Verfeuerung fester Biomasse e) Verfeuerung gasförmiger Biomasse H` T f) Anschluss an Fernwärme, die zu mehr als 55 % durch die Arten der Wärmeerzeugung nach den Buchstaben a) bis e) erzeugt wird . - 35 -
CO2 – Einsparpotential Wohnraumlüftung mit Wärmerückgewinnung Einsparpotential abhängig von: Gebäudegröße Luftwechselrate der Anlage (WE) Effizienz der Wärmerückgewinnung Effizienz & Energieträger (Öl, Gas….) der Heizungsanlage Beispielgebäude 100m² : Anlagenluftwechsel 0,4 -1 (100m³/h) Wärmerückgewinnung ~ 80% Gasbrennwertheizung Heizenergieersparnis 200 - 250 kWh/ Jahr CO2 – Einsparung 500- 600 kg/ Jahr - 36 -
BEG Wohngebäude- KfW Effizienzhäuser NH- Klasse Bei anerkannter Nachhaltigkeitszertifizierung Übereinstimmung der Maßnahmen mit den Anforderungen des Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude (QNG) des BMWi erforderlich! Siegelvergabe durch die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS) Nachhaltigkeitskriterien: umweltschonend & energieeffizient wirtschaftlich & langlebig funktional & komfortabel H`T angemessen & robust materialgerecht & aufwandsarm Siegelvergabe an „Zertifizierer“ im Juni 2021 begonnen…. Mehr Infos - 37 -
Qualitätssiegel nachhaltiges Gebäude (QNG) „Einführungsphase“ bis 2024 seit 01.07.21 Start mit Neubau Wohngebäude bis Ende 2021 Neubau Büro-, Verwaltungs-, Labor- & Unterrichtsgebäude bis Ende 2022 Komplettsanierung Wohn-, Büro-, Verwaltungs-, Labor- & Unterrichts gebäude Zwei Anforderungsniveaus Fördervoraussetzung ist QNG – PLUS Überdurchschnittliche Anforderungen bekommt QNG- PREMIUM - 38 -
Qualitätssiegel nachhaltiges Gebäude (QNG) Anforderungen für Neubau Wohngebäude - 39 -
BEG KfW Programm 261 Kreditbetrag: Kauf eines Wohngebäudes (ohne Grundstück) Bau- & Baunebenkosten (ohne Grundstück) Grundlage ist die Anzahl der neu errichteten WE bis zu 150.000,- € je Wohneinheit NEU Erhöhung Fördervolumen für EE/ NH Klassen (30.000 €) NEU Erhöhung Tilgungszuschuss für EE/ NH Klassen (2,5%) Effizienzhaus- Stufe Tilgungszuschuss in % je WE Tilgungszuschuss in € je WE Konditionen für alle Förderstufen: EH 40 20 % von max. 120.000 € bis zu 24.000 € Auszahlung 100% EH 40 Plus 25 % von max. 150.000 € bis zu 37.500 € Zinssätze 0,57 – 0,79 %* EH 40 EE/ NH 22,5 % von max. 150.000 € bis zu 33.750 € (bis 10 Jahre Zinsbindung) EH 55 15 % von max. 120.000 € bis zu 18.000 € EH 55 EE/ NH 17,5 % von max. 150.000 € bis zu 26.250 € * Stand 09/2021 - 40 -
BEG KfW Programm 261 Kreditbetrag: für alle energetischen Maßnahmen die zu einer EH- Stufe führen für Bauneben- / Wiederherstellungskosten für alle Gebäude (auch Denkmal) die älter sind als 5 Jahre (Bauantrag/ Bauanzeige) für Kauf frisch sanierter Immobilien (Kosten im Kaufvertrag separat auszuweisen) NEU Erhöhung Fördervolumen für EE Klassen (30.000 €) NEU Extra Tilgungszuschuss für EE Klassen (5%) Effizienzhaus- Stufe Tilgungszuschuss (%) je WE Tilgungszuschuss (€) je WE TZ +iSFP EH 40 45 % von max. 120.000 € bis zu 54.000 € 60.000 € NEU mit Sanierungsfahrplan (iSFP) extra EH 40 EE 50 % von max. 150.000 € bis zu 75.000 € 82.500 € EH 55 40 % von max. 120.000 € bis zu 48.000 € 54.000 € Tilgungszuschuss von 5%!! EH 55 EE 45 % von max. 150.000 € bis zu 67.500 € 75.000 € wenn eine EH Stufe im Rahmen iFSP EH 70 35 % von max. 120.000 € bis zu 42.000 € 54.000 € + 5% erreicht wird EH 70 EE 40 % von max. 150.000 € bis zu 60.000 € 67.500 € iSFP EH 85 30 % von max. 120.000 € bis zu 36.000 € Bonus 42.000 € Konditionen für alle Förderstufen: EH 85 EE 35 % von max. 150.000 € bis zu 52.500 € 60.000 € Auszahlung 100% EH 100 27,5 % von max. 120.000 € bis zu 33.000 € 39.000 € EH 100 EE 32,5 % von max. 150.000 € bis zu 48.750 € 56.250 € Zinssätze 0,57 – 0,79 %* EH Denkmal 25 % von max. 120.000 € bis zu 30.000 € 36.000 € (bis 10 Jahre Zinsbindung) * Stand 09/2021 EH Denkmal EE 30 % von max. 150.000 € bis zu 45.000 € 52.500 € - 41 -
BEG KfW Programm 461 Zuschuss: Kauf eines Wohngebäudes (ohne Grundstück) Bau- & Baunebenkosten (ohne Grundstück) bis zu 37.500,- € je Wohneinheit Grundlage ist die Anzahl der neu errichteten WE Extra Zuschuss für EE/ NH Klassen (2,5%) Effizienzhaus- Stufe Zuschuss in % je WE Zuschuss in € je WE So funktioniert´s: EH 40 Plus 25 % von max. 150.000 € bis zu 37.500 € 1. Energieeffizienz-Experten beauftragen 2. Zuschuss beantragen (Vor Vertragsunterzeichnung!) EH 40 20 % von max. 120.000 € bis zu 24.000 € 3. Identität nachweisen und Vorhaben umsetzen EH 40 EE/ NH 22,5 % von max. 150.000 € bis zu 33.750 € 4. Bestätigung einreichen und Zuschuss erhalten! => EH 55 15 % von max. 120.000 € bis zu 18.000 € Wird direkt überwiesen… EH 55 EE/ NH 17,5 % von max. 150.000 € bis zu 26.250 € * Stand 09/2021 - 42 -
BEG KfW Programm 461 Zuschuss: für alle energetischen Maßnahmen die zu einer EH- Stufe führen für Bauneben- / Wiederherstellungskosten für alle Gebäude (auch Denkmal) die älter sind als 5 Jahre (Bauantrag/ Bauanzeige) für Kauf frisch sanierter Immobilien (Kosten im Kaufvertrag separat auszuweisen) NEU Erhöhung Fördervolumen für EE Klassen (30.000 €) Extra Zuschuss für EE Klassen (5%) Effizienzhaus- Stufe Zuschuss (%) je WE Zuschuss (€) je WE Z + iSFP EH 40 45 % von max. 120.000 € bis zu 54.000 € 60.000 € EH 40 EE 50 % von max. 150.000 € bis zu 75.000 € 82.500 € EH 55 40 % von max. 120.000 € bis zu 48.000 € 54.000 € EH 55 EE 45 % von max. 150.000 € bis zu 67.500 € 75.000 € So funktioniert´s: EH 70 35 % von max. 120.000 € bis zu 42.000 € 54.000 € 1. Energieeffizienz-Experten beauftragen + 5% EH 70 EE 40 % von max. 150.000 € bis zu 60.000 € 67.500 € iSFP 2. Zuschuss beantragen (Vor Vertragsunterzeichnung!) EH 85 30 % von max. 120.000 € bis zu 36.000 € Bonus 42.000 € EH 85 EE 35 % von max. 150.000 € bis zu 52.500 € 60.000 € 3. Identität nachweisen und Vorhaben umsetzen EH 100 27,5 % von max. 120.000 € bis zu 33.000 € 39.000 € 4. Bestätigung einreichen und Zuschuss erhalten! => EH 100 EE 32,5 % von max. 150.000 € bis zu 48.750 € 56.250 € Wird direkt überwiesen… EH Denkmal 25 % von max. 120.000 € bis zu 30.000 € 36.000 € * Stand 09/2021 EH Denkmal EE 30 % von max. 150.000 € bis zu 45.000 € 52.500 € - 43 -
WICHTIG- Schutzklausel im Kaufvertrag vereinbaren! (261, 262, 461) Formulierung Schutzklausel beim Kauf in Wohngebäude Für die Finanzierung des Kaufs von neu errichteten oder energieeffizient sanierten Wohn- gebäuden/Wohnungen durch das Förderprodukt Wohngebäude – (261, 262, 461) schlagen wir Ihnen nachfolgende Formulierung für eine "Schutzklausel" vor, die in den notariellen Kauf- bzw. Bauträgervertrag übernommen werden kann und mit der die KfW-Kriterien erfüllt werden. Die Formulierung ist nicht als zwingende Regelungsvorgabe zu verstehen. Sie ist gegebenenfalls nach Maßgabe der Umstände des Einzelfalls und der sonstigen Regelungen des Vertrags anzu- passen und/oder zu ergänzen. 1. Effizienzhaus-Standard Der Erwerber hat zur Finanzierung des Kaufpreises einen KfW-Förderzuschuss beantragt. Vor diesem Hinter- grund wird als Beschaffenheit vereinbart, dass das Bauwerk den Effizienzhaus-Standard eines Effizienzhauses [Nummer der Effizienzhaus-Stufe] bzw. einer Erneuerbare-Energien- Klasse oder Nachhaltigkeits- Klasse nach den Vorgaben des Zuschusses für Wohngebäude (261, 262, 461) in der zum Zeitpunkt des Antragseingangs bei der KfW am xx.xx.xxxx [Datum Antragseingang siehe Antragsbestätigung] geltenden Fassung erreicht. Die im Übrigen vereinbarte Beschaffenheit und etwaige weitergehende Verpflichtungen des Verkäufers bleiben hiervon unberührt. 2. Übergabe von Unterlagen Zum Nachweis der vereinbarten Effizienzhaus-Stufe hat der Verkäufer spätestens mit der Fertigstellung die für eine eventuelle Prüfung des Förderantrags durch die KfW erforderlichen Unterlagen zu erstellen und dem Erwerber zu übergeben. Dieser Anspruch verjährt nicht vor Ablauf von zehn Jahren nach der Antrags- bestätigung durch die KfW. - 44 -
Haftungserklärung im Bauträgervertrag (seit 01.04.2016 geregelt) Einhaltung des vereinbarten KfW-Effizienzhaus-Niveaus Übergabe der „aufzubewahrenden Unterlagen“ Bauträger trägt Schaden bei Kündigung des Kreditvertrages durch die KfW Effizienzhaus- Stufen EH 40 Plus EH 40 EH 40 EE/ NH EH 55 EH 55 EE/ NH - 45 -
BEG Wohngebäude- KfW Effizienzhäuser Notwendige Nachweise & Dokumente: Vollständige Dokumentationen & Berechnungen nach § 20 GEG Sämtliche Pläne (Grundrisse, Ansichten, Schnitte, Lageplan) Übereinstimmungsnachweise (Produkte, Materialien, Komponenten) Fachunternehmererklärung (hydraulischer Abgleich…) Vorhabenbezogene Rechnungen & Nachweise über geleistete Zahlungen Aufstellung der förderfähigen Investitionsmaßnahmen und K osten Überprüfung von Ausschreibung, Angeboten, Bauausführung Sonstige Unterlagen, soweit für den Effizienzhaus-Nachweis relevant, z. Bsp.: Wärmebrücken-Nachweis wenn ∆ UWB < 0,10 W/(m2 · K) Nachweise produktspezifischer anlagentechnischer Kennwerte Messprotokoll der Luftdichtheitsmessung Nachweise zur Einhaltung der Anforderungen der EE/ NH/ Plus-Klasse - 46 -
BEG Wohngebäude- KfW Effizienzhäuser Wichtigste Leistungen des EE- Experten: Bestätigung der programmgemäßen Umsetzung energetische Fachplanung und Begleitung der Baumaßnahme u. a.: bauliches und anlagentechnisches Gesamtkonzept Effizienzhausberechnung erstellen Nachweis des sommerlichen Wärmeschutzes erstellen Wärmebrücken- und Luftdichtheitskonzept Lüftungskonzept erstellen und den Bauherrn über das Ergebnis informieren! Überprüfung von Ausschreibung, Angeboten, Bauausführung……. - 47 -
BEG Wohngebäude KfW Förderung Baubegleitung (261, 461) Förderbeträge* Kredit bzw. max. Tilgungs- oder förderfähige Kosten Direktzuschuss Ein- und 10.000,- € je Vorhaben Zweifamilienhaus, bei dem eine neue 50 %, bis zu 5.000 € Doppelhaushälfte Effizienzhaus-Stufe und Reihenhaus erreicht wird** 4.000,- € je Vorhaben bei Für Eigentums- dem eine neue 50 %, bis zu 2.000 € H`T Baubegleitung wohnung Effizienzhaus-Stufe erreicht wird** 4.000,- € je WE, bis zu Mehrfamilienhaus 40.000,- € je Vorhaben mit 3 oder mehr bei dem eine neue 50 %, bis zu 20.000 € Wohneinheiten Effizienzhaus-Stufe erreicht wird** *Stand 15.07.2021 ** bis Juni hieß es noch: „je Antrag und Kalenderjahr “ - 48 -
Bundesförderung Energieberatung für Wohngebäude (EBW) Gefördert wird die objektspezifische Energieberatung, z. Bsp: die Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans (iFSP) Wie hoch wird gefördert? Zuschuss von bis zu 80% Max. 1300,- € bei Einfamilienhäusern Max. 1700,- € bei Mehrfamilienhäusern - 49 -
Bundesförderung für effiziente Gebäude – BEG (WG) Fristen beachten! Antragstellung vor Vorhabenbeginn Vorhabenbeginn ist der Abschluss eines Lieferungs - oder Leistungsvertrages Ausnahme davon sind Planungsleistungen Sonderregel bei Kreditvariante Beauftragung von Bauleistungen auch nach Beratungsgespräch (dokumentiert) mit Finanzierungspartner der KfW oder Finanzvermittler - 50 -
BEG- Zeitplan der Ein- bzw. Durchführung Bundesförderung für effiziente Gebäude BEG BEG Wohngebäude BEG Nichtwohngebäude BEG Einzelmaßnahme (WG) (WG) (EM) Neubau und Sanierung von Neubau und Sanierung von Sanierung von Effizienzhäusern Effizienzgebäuden WG und NWG Kredit durch Zuschuss Zuschuss und Kredit durch KfW KfW durch BAFA ab 01.07. 2021 ab 01.07. 2021 ab 01.01. 2021 Ab 2023 ist das BAFA komplett für die Zuschüsse zuständig! ONE STOP SHOP Die KfW verantwortet dann nur noch die Kreditvarianten! Strategie - 51 -
Die Lüftungsspezialisten für den Wohnungsbau - 52 -
Weitere Fragen? uschumann@pluggit.com Lüftungswissen kompakt für unterwegs mit der kostenfreien PlugGuide- APP oder online unter www.plugguide.com - 53 -
Bitte geben Sie uns Ihr Feedback zum Webinar! - 54 -
Sie können auch lesen