"Wohnraumlüftung-Fördernews 2021 " - Pluggit

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„Wohnraumlüftung- Fördernews 2021 “
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Zum Inhalt

 Allgemeines
   Klimaschutzziele/ Klimaschutzplan

 Übersicht der Fördermöglichkeiten
   Steuerliche Förderung
      Anforderungen & Umsetzung

   BEG Einzelmaßnahmen (BAFA & KfW)
      Anforderungen & Umsetzung

   BEG Wohngebäude (KfW)
      Anforderungen & Umsetzung

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NEU Klimaschutzziele nun bis 2045 festgelegt!
 Novelle Klimaschutzgesetz (seit 12.05.2021)
    Mittelfristig – Klimaschutzprogramm bis 2030

    Klimaziel für 2030 von 55 auf 65 Prozent Treibhausgasminderung gegenüber 1990 angehoben

 Maßnahmenbündelung im Nationalen Aktionsplan Energieeffizienz (NAPE 2.0)
    Absenkung der Primär- und Endenergieverbräuche

    Einführung & Erhöhung einer CO2- Bepreisung

    Verbesserung der Förderangebote
       Steuerliche Förderung energetischer Sanierungsmaßnahmen

       Förderung der seriellen Sanierung im Gebäudebereich

       Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) seit 01.01. 2021
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NEU Klimapakt Deutschland seit 12. 05. 2021

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Minderungsziele nach Sektoren
                                      Umsetzung im Gebäudesektor:
                                       stärkere Einbindung von
                                        erneuerbaren Energien
                                       Sanierungsoffensive mit
                                        attraktiven Fördermaßnahmen
                                        (v.a. für den sozialen
                                        Wohnungsbau)
                                       Anhebung der Neubaustandards
                                       Streichung der Förderung bei
                                        Heizungen mit fossilen
                                        Brennstoffen
                                       Kosten des nationalen CO2-
                                        Preises werden zu 50% von den
                                        Vermietern getragen

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Klimaschutzplan (KSP)

 Ordnungsrecht             Klimaschutzgesetz                 Brennstoffemissi-               Bundesförderung
     GEG                           KSG                       onshandelsgesetz                für effiz. Gebäude
  ab 11/ 2020                seit 12/ 2019 &                       BEHG                              BEG
                                 05/2021                       seit 12/ 2019                    seit 01/ 2021

 Gebäude- Definition        Sektoren- Definitionen           Grundlage Emissionshandel          Effizienz- Definition
 Energetische Grenzwerte    Vorgaben CO2- Äquivalent         Sektoren Wärme & Verkehr           BEG Wohngebäude
 Anforderungen zu EEG       Ziel- Fahrplan                   CO2- Preis 25,- bis 65,- €/ t      BEG Einzelmaßnahmen
                                                             (2021- 2026)                       BEG Nichtwohngebäude
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NEU Bundesförderung Serielles Sanieren (Begrenzt bis Ende 2023)

                                                 Start ab 01.07.2021
                                                    Modul I:
                                                    Durchführbarkeitsstudien
                                                    Modul II:
                                                    Entwicklung und Erprobung
                                                    serieller Sanierungskomponenten
                                                    für individuelle Pilotprojekte
                                                    Modul III:
                                                    Ergänzende Investitionsbeihilfen
                                                    zum Aufbau von Produktionskapa-
                                                    zitäten serieller Sanierungs-
                                                    komponenten

                                                      MEHR INFOS HIER

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Fördermöglichkeiten der Wohnraumlüftung

                                       Steuerliche Absetzbarkeit der
                                         energetischen Sanierung
                                           BEG Einzelmaßnahmen
                                       Anlagentechnik BAFA Zuschuss
                                       BEG Einzelmaßnahmen Einbau
                                        Lüftungsanlage KfW Kredit
                                            BEG Wohngebäude
                                   Effizienzhäuser Neubau/ Sanierung
                                        KfW Kredit oder Zuschuss

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Gesetz zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht
Basis ist eine Änderung des Einkommensteuergesetzes
 Steuerliche Förderung über das zuständige                         50 % der Kosten für Energieberatung für
 Finanzamt i. H. v. 20% der Kosten (max. 200.000,-€)               planerische Begleitung oder Beaufsichtigung

 Energetische Sanierung von zu eigenen                             Abzug max. 40.000,00 € je Objekt von der
 Wohnzwecken genutzten Gebäuden                                    Einkommenssteuer über drei Jahre
   1.   Wärmedämmung von Wänden, Dachflächen & Decken              Technische Mindestanforderung (TMA) nach
   2.   Erneuerung der Fenster oder Außentüren                     ESanMV
   3.   Erneuerung oder Einbau einer Lüftungsanlage

   4.   Erneuerung der Heizungsanlage

   5.   Optimierung bestehender Heizungsanlagen (>2 Jahre)

   6.   Einbau von digitalen Systemen zur energetischen
        Betriebs- und Verbrauchsoptimierung
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Energetische Sanierungsmaßnahmen- Verordnung (ESanMV)
§1 Mindestanforderungen an energetische Einzelmaßnahmen

4. Erneuerung oder Einbau einer Lüftungsanlage nach Anlage 5

 Bedarfsgeregelte (feuchte-, kohlendioxid- oder mischgasgeführt) zentrale Abluftsysteme
  mit spez. Leistungsaufnahme P el. Vent ≤ 0,2 W/ (m³/h)

 Zentrale, dezentrale oder raumweise Anlagen mit Wärmeübertrager

     Wärmebereitstellungsgrad ƞ WBG ≥ 80 % und spez. Leistungsaufnahme P el. Vent ≤ 0,45 W/ (m³/h)
       oder

     Wärmebereitstellungsgrad ƞ WBG ≥ 75 % und spez. Leistungsaufnahme P el. Vent ≤ 0,35 W/ (m³/h)
                                                                                                      MEHR INFOS
 Kompaktgeräte mit Luft- Luft- Wärmeübertrager und Abluft- Wärmepumpe oder Luft-                       HIER
  Luft- Wasserwärmpumpe

       Die Lüftungsanlage muss einreguliert sein und mindestens die Luftmengen nach DIN 1946-6 und
                   die jeweils geltenden Anforderungen der Ökodesign- Richtlinie erfüllen!
                                                                  - 11 -
BEG- Bundesförderung für effiziente Gebäude

                                              Lt. Richtlinien BEG WG/ NWG/ EM vom Mai 2021

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BEG Einzelmaßnahmen (EM) - BAFA

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BEG Einzelmaßnahmen – BAFA Anlagentechnik Wohngebäude
                                                                                       Anlagentechnik (außer Heizung)
                                                                                       Gefördert wird der Einbau von Anlagentechnik in
                                                                                       Bestandsgebäuden zur Erhöhung der Energie-
                                                                    Stand 20.01.2021   effizienz des Gebäudes, wie beispielsweise einer
                                                                                       energieeffizienten raumlufttechnischen Anlage*.
 Welche Lüftungstechnik wird gefördert?
  Bedarfsgeregelte zentrale Abluftsysteme**
   (Feuchte-, Kohlendioxid- oder Mischgasgeführt)
  Zentrale, dezentrale oder raumweise Anlagen mit
   Wärmeübertrager
  Kompaktgeräte mit und ohne Luft-/Luft-
   Wärmeübertrager und mit Abluftwärmepumpe

 *gegebenenfalls müssen Anforderungen an die Luftdichtheit der
  Gebäudehülle erfüllt werden

 ** Keine Entlüftungslösungen nach DIN 18017- 3

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BEG Einzelmaßnahmen – BAFA Anlagentechnik Wohngebäude

                                                          Stand 20.01.2021

 Was für „Umfeldmaßnahmen“ werden gefördert?
    Luftdichtheitsmessung, Messung des Leckluftvolumenstroms
    Wand- und Durchbrucharbeiten
    Luftdurchlässe und Luftleitungen
    Maßnahmen für Außenluft- und Fortluftelemente
    Elektroanschlüsse
    Verkleidungen, notwendige Putz- und Malerarbeiten (gegebenenfalls
     anteilig)
    Errichtung bzw. bauliche Maßnahmen am Raum für Lüftungszentrale
    Maßnahmen zur Schalldämmung
    Einbau/Errichtung eines Erdwärmetauschers
    Einbau von Solar-Luftkollektoren
    Einbau einer Luftheizung

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BEG Einzelmaßnahmen – BAFA Anlagentechnik Wohngebäude

                                                             Stand 20.01.2021

Welche „Kombinationstechnologie“ wird gefördert?
Wohngebäude („Efficiency Smart Home“): Einbau digitaler Systeme zur
energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung bzw. zur Verbesserung
der Netzdienlichkeit der technischen Anlagen des Gebäudes

 Smart Meter, Mess-, Steuerungs- und Regeltechnik
 Integration von Luftqualitätssensoren, Fensterkontakten,
   Präsenzsensoren, Beleuchtungsaktoren, Systemtechnik
 notwendige Elektroarbeiten
                                                                                Liste technische
 Energiemanagementsysteme, Einregulierung
                                                                                     FAQ´s

                                                         - 16 -
BEG Einzelmaßnahmen – BAFA Anlagentechnik Wohngebäude

                                                                   Stand 20.01.2021

 Was für „Dienstleistungen“ werden gefördert?
 Inbetriebnahme, Einregulierung und Einweisung des
 Anlagenbetreibers
 Darunter fallen zum Beispiel auch Leistungen wie Inspektionen und Wartungen
 sowie Garantieverlängerungen, sofern deren Kosten bereits im Voraus beglichen
 wurden und per Rechnung nachgewiesen werden können.

 Fachplanung und Baubegleitung
 Es werden die Kosten der energetischen Fachplanung und Baubegleitung, die im
 unmittelbaren Zusammenhang mit den Maßnahmen zur Verbesserung der
 Energieeffizienz stehen, anerkannt. Hierzu zählen auch zur Bestandsaufnahme
 oder zur Qualitätssicherung durchgeführte Infrarot-Thermografie-Aufnahmen
 und Luftdichtheitsmessungen. Sofern beim Vorhaben die Wiederverwendung von
 Bauteilen geplant ist, können die dafür entstehenden Beratungskosten und
 Kosten von Gutachten für Baustoffuntersuchungen gefördert werden.

                                                                - 17 -
BEG Einzelmaßnahmen – BAFA Anlagentechnik Wohngebäude

                                                                  Stand 03/2021

 Wer wird gefördert?
    Privatpersonen und Wohnungseigentümergemeinschaften
    freiberuflich Tätige
    Kommunale Gebietskörperschaften, kommunale Gemeinde- und
     Zweckverbände, sowie rechtlich unselbständige Eigenbetriebe von
     kommunalen Gebietskörperschaften
    Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, zum Beispiel
     Kammern oder Verbände
    gemeinnützige Organisationen einschließlich Kirchen
    Unternehmen, einschließlich Einzelunternehmer und kommunale
                                                                                    Merkblatt
     Unternehmen
    sonstige juristische Personen des Privatrechts, einschließlich               Antragstellung
     Wohnungsbaugenossenschaften

                                                         - 18 -
BEG Einzelmaßnahmen – BAFA Anlagentechnik Wohngebäude

                                                            Stand 20.01.2021

Wie hoch wird gefördert?*
   Einzelmaßnahmen
      Mindestinvestitionsvolumen 2.000 Euro (brutto)
      Fördersatz 20 % (- 45% bei Wärmeerzeuger) der förderfähigen Ausgaben
      Maximal 60.000 € pro Wohneinheit

   Bonus-Förderung mit individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP)
      Fördersatz 5 % der förderfähigen Ausgaben

   Fachplanung und Baubegleitung
      Fördersatz 50 % der förderfähigen Ausgaben
      max. 5.000 € bei Ein- und Zweifamilienhäusern
      2.000 € / WE bei MFH bzw. max. 20.000 € je Zuwendungsbescheid
                                                                               * Einbindung eines Energieeffizienz-Experten (EEE) erforderlich!

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BEG Einzelmaßnahmen – Berechnungsbeispiel mit iSFP
                                                                           Zuschuss
   EFH 120 m² Wohnfläche
                           Einbau neuer Fenster
                           15.000 € / 20 % + 5 % Fördersatz                 3.750 €
                           Dämmung Fassade
                           25.000 € / 20 % + 5 % Fördersatz                 6.225 €
                           Einbau Lüftungsanlage inkl. aller Nebenkosten
                           12.000 € / 20 % + 5 % Fördersatz                 3.000 €
                           Energetische Fachplanung & Baubegleitung
                           2.000 € / 50% Fördersatz                         1.000 €
                           Energieberatung & Erstellung iSFP
                           1.500 € / 80% Fördersatz                         1.200 €

                           Gesamtkosten 55.500 €                           15.175 €

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BEG Einzelmaßnahmen – KfW Kredit

                       BEG Einzelmaßnahmen
                               Kredit

                            Programm 262
                                   - 21 -
BEG Einzelmaßnahmen KfW- Kredit Programm 262
Förderfähig sind :
   Einzelmaßnahmen
       Dämmung von Wänden, Dachflächen, Keller- und Geschossdecken
       Erneuerung der Fenster und Außentüren
       Sommerlichen Wärmeschutz einbauen oder erneuern
       Heizungsanlage erneuern und optimieren
       Digitale Systeme einbauen, die den Energieverbrauch optimieren

                                                                        H`T
       oder technische Anlagen smart steuerbar machen
       Erneuerung oder Einbau einer Lüftungsanlage

   Sonstige Kosten
       Baunebenkosten
       Wiederherstellungskosten
       Architekten-/ Ingenieurskosten

                                                        - 22 -
Einzelmaßnahme- Erneuerung oder Einbau einer Lüftungsanlage
Förderfähige Kosten
 Einbau der Lüftungsanlage (Anforderungen an die Luftdichtheit der Gebäudehülle müssen erfüllt werden)
 Luftdichtheitsmessung
 Inbetriebnahme, Einregulierung und Einweisung
 Wand-und Durchbrucharbeiten
 Luftdurchlässe
 Maßnahmen für Außenluft-und Fortluftelement
 Einbau/Errichtung eines Erdwärmetauschers
 Elektroanschlüsse
 Verkleidungen
 Notwendige Putz-und Malerarbeiten (gegebenenfalls anteilig)
 Bauliche Maßnahmen am Raum für Lüftungszentrale
 Maßnahmen zur Schalldämmung
 Einbau von Solar-Luftkollektoren
 Einbau einer Luftheizung
 Errichtung eines separaten, schallgedämmten Raumes zur Aufnahme der zentralen Lüftungstechnik…
                                                  - 23 -
BEG Einzelmaßnahmen KfW Kredit Programm 262
Kreditbeträge*
                                                        Kredit                      Tilgungszuschuss
                                                                                                            + 5%   NEU mit Sanierungsfahrplan (iSFP)
     Kredit für Einzelmaßnahmen in                                                                          iSFP
                                                                                                                   extra Tilgungszuschuss von 5%!
                                                          60.000,- € je WE              20 %- 45%**
                 Summe                                                                                     Bonus

                                                        Kredit                      Tilgungszuschuss
                                        Ein- und        5.000,- € je Vorhaben bei
                                    Zweifamilienhaus,        dem eine neue
                                                                                    50 %, bis zu 2.500 €
                                    Doppelhaushälfte       Effizienzhaus-Stufe
                                                            erreicht wird***
                                     und Reihenhaus

                                                                                           H`T
                                                        2.000,- € je Vorhaben bei
zusätzlicher Kredit                      Eigentums-          dem eine neue
                                                                                    50 %, bis zu 1.000 €
für Baubegleitung                         wohnung          Effizienzhaus-Stufe
                                                            erreicht wird***

                                                         2.000,- € je WE, bis
                                    Mehrfamilienhaus       zu 20.000,- € je
                                     mit 3 oder mehr      Vorhaben bei dem eine     50 %, bis zu 10.000 €
                                     Wohneinheiten       neue Effizienzhaus-Stufe
                                                             erreicht wird***
*Stand 09/2021
** bei Heizungstausch bis zu 45 %
*** bis Juni hieß es: „je Antrag und Kalenderjahr “

                                                                           - 24 -
Einzelmaßnahme Lüftungsanlage- Technische Mindestanforderungen
Zentrale, dezentrale oder raumweise Anlagen mit Wärmeübertrager
    Wärmebereitstellungsgrad von ηWBG ≥ 80% bei einer spezifischen elektrischen Leistungsaufnahme
    von Pel,Vent ≤ 0,45 W/(m³/h)
    Wärmebereitstellungsgrad von ηWBG ≥ 75% bei einer spezifischen elektrischen Leistungsaufnahme
    von Pel,Vent ≤ 0,35 W/(m³/h)

Bedarfsgeregelte zentrale Abluftsysteme
    feuchte-, CO2- oder mischgasgeführt
    spezifische elektrische Leistungsaufnahme der Ventilatoren von Pel,Vent ≤ 0,20 W/(m³/h)

Kompaktgeräte für energieeffiziente Gebäude mit folgenden Eigenschaften:
    mit Luft-/Luft- Wärmeübertrager und Abluftwärmepumpe
        ηs (ETAs) ≥ 140 % (bei 35 °C); Wärmebereitstellungsgrad von ηWBG ≥ 75% bei einer spezifischen elektrischen
        Leistungsaufnahme von Pel,Vent ≤ 0,45 W/(m³/h)
    ohne Luft-/Luft- Wärmeübertrager und Abluftwärmepumpe
        ηs (ETAs) ≥ 140 % (bei 35 °C)bei einer spezifischen elektrischen Leistungsaufnahme von Pel,Vent ≤ 0,35 W/(m³/h)

                                                                  - 25 -
Einzelmaßnahme Lüftungsanlage- Technische Mindestanforderungen
Die Einhaltung der Anforderungen an Lüftungsanlagen ist durch eine Fachunternehmererklärung zusammen
mit einer Herstellerbescheinigung für die Gerätekomponenten auf Grundlage der DIN V 4701-10/12, DIN V
18599-6 und DIN 1946-6 zu dokumentieren.
Eine Lüftungsanlage muss einreguliert sein und mindestens in der Lage sein, die in DIN 1946-6 genannte
Lüftung zum Feuchteschutz für das Gebäude beziehungsweise für mindestens sämtliche Nutzungseinheiten
sicher zu stellen.

  Die allgemeinen Anforderungen an Lüftungsgeräte müssen dem
  aktuellen Stand der Ökodesign Richtlinie entsprechen!
  Der Energieverbrauch darf nicht höher sein als SEV < -26 kWh/ (m²
  a) , das entspricht der SEV- Klasse B

                                                                                BEG EM technische
                                                                               Mindestanforderungen

                                                   - 26 -
FEBS Checkliste Vertragsgestaltung

                                                  Checkliste
                                              Vertragsgestaltung
                                     - 27 -
BEG Wohngebäude- KfW Effizienzhäuser Neubau & Sanierung

        Kredit Sanierung,                     Zuschuss für
        Neubau und Kauf                  Vollsanierung; Bau und
                                                  Kauf

          Programm 261                       Programm 461
                                - 28 -
BEG Wohngebäude- KfW Effizienzhäuser Neubau
Effizienzhaus- Stufen im Neubau
                               40 Plus   40       55
QP in % von QP REF               40      40       55
H’T in % von H’T REF             55      55       70
Plus- Klasse                    Plus     -         -
Erneuerbare Energien- Klasse     EE      EE       EE
Nach Haltigkeits- Klasse          -      NH       NH
Rahmenbedingungen:
   Berechnungsgrundlage für Primärenergiebedarf QP und Transmissionswärmeverlust H`T ist das
   Referenzgebäude nach EnEV/ GEG
   Errechnete Werte für Q P und H`T dürfen prozentuale Gebäudegrenzwerte nicht überschreiten
   Plus- Klasse => Neue Definition nach Richtlinie BEG
   EE- Klasse => Zusatzanforderungen an den Einsatz von Wärme aus erneuerbaren Energien
   NH- Klasse => Bei anerkannter Nachhaltigkeitszertifizierung

                                                       - 29 -
BEG Wohngebäude- KfW Effizienzhäuser Sanierung
Effizienzhaus- Stufen in der Sanierung
     Effizienzhaus              40   55       70       85        100   Denkmal

QP in % von QP REF              40   55       70       85        100      160
H’T in % von H’T REF            55   70       85       100       115       -
Erneuerbare   E      - Klasse
               nergien
                                EE   EE       EE       EE        EE       EE

Rahmenbedingungen:
     Berechnungsgrundlage für Primärenergiebedarf QP und
     Transmissionswärmeverlust H`T ist das Referenzgebäude nach EnEV/ GEG
     Errechnete Werte für Q P und H`T dürfen prozentuale Gebäudegrenzwerte nicht
     überschreiten
     EE- Klasse => Zusatzanforderungen an den Einsatz von Wärme aus
     erneuerbaren Energien

                                                        - 30 -
Primärenergiebedarf QP
                                                                                                            Qs
                 qP                                                                                     solare
           Primärenergie-                                                                              Gewinne

               bedarf

                         Energieträger                         H´V                          Qi
                              Öl                             Lüftungs-                    interne
               fP            Gas                              verluste                    Gewinne
             Primär-        Strom
             Energie-
                             Holz
              Faktor
                          Kohle usw.
                                                               H´T
                                                             Bauteil-
               qE                                            verluste
           Endenergie-
             bedarf
                                  eH,g,i           qH,s                      qH,d                   qH,ce
                                Erzeugung
                                (Generating)
                                               Speicherung
                                                 (Storage)
                                                                         Verteilung       Regelung/ Übergabe          qH
                                                                         (Distribution)     (Control/ Emission)   Heizenergie-
                                                                                                                     bedarf

                                                 - 31 -
Referenzgebäude & Berechnung

                                                   WICHTIG: Mindestanforderung
                                                    EnEV ist seit 01.01.2016 mit
WICHTIG: Anforderungen von Referenz-
                                                       dem Faktor 0,75 zu
gebäude u. Anlagentechnik definiert die
                                                          multiplizieren !
EnEV bzw. künftig das GEG!

                                          - 32 -
Einfluss der Anlagentechnik
     Beispiel EFH         Hüllenqualität EnEV- Referenzhaus mit 3- fach Verglasung
                          GEG zulässiger Primärenergiebedarf qpmax – 54,50 kWh/m²a

                          GEG Grenze

                                          69                      51                         51
                                        kWh/m²                  kWh/m²                     kWh/m²
  Grundmaße 7x 10m
  Nutzfläche 171 m²               Gas-Brennwertgerät         Luft/ Wasser             Gas- Brennwertgerät
                                           +                 Wärmepumpe                        +
  Gebäudevolumen 535 m³          solarunterstützte WWB                               solarunterstützte WWB
                                           +                       +                           +
  A/V Verhältnis 0,73                 Abluftanlage            Abluftanlage            Pluggit WRG-System
                                                  - 33 -
BEG Wohngebäude- KfW Effizienzhäuser Neubau Plus- Klasse
Zusatzanforderung an den Einsatz von Strom aus erneuerbaren Energien
Technologische Anforderungen:
  Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung
  stromerzeugende Anlage auf Basis erneuerbarer Energien
  (PV, Windenergie; KWK)

  stationäres Batteriespeichersystem (Stromspeicher)

  Visualisierung von Stromerzeugung und Stromverbrauch über ein entsprechendes
  Benutzerinterface
  Anforderung an den jährlich zu erzeugenden Stromertrag
  (Stromertrag: 500 kWh/a je WE zzgl. 10 kWh/a je m² Gebäudenutzfläche AN)
                                                                                  H`T
  Anforderung an die nutzbare Speicherkapazität
  (500 Wh je WE zuzüglich 10 Wh je m² Gebäudenutzfläche AN;
  elektrische Leistung des BHKW multipliziert mit einer Stunde [„1fache“ Stundenleistung])

  Anforderungen an die EE-Klasse ebenfalls zu erfüllen!

                                                                  - 34 -
BEG Wohngebäude- KfW Effizienzhäuser Neubau EE- Klasse
Wärmebedarf nach GEG ist zu 55 % aus erneuerbaren Energien zu decken
Arten der Wärmeerzeugung:
a) Nutzung von Solarthermie
b) Eigene Erzeugung und Nutzung von Strom aus erneuerbaren Energien zur
   Wärmeerzeugung, ausgenommen Stromdirektheizungen auf der Basis von
   Festkörperwärmespeichern
c) Nutzung von Geothermie/Umweltwärme/Abwärme aus Abwasser mittels
   Wärmepumpe
d) Verfeuerung fester Biomasse
e) Verfeuerung gasförmiger Biomasse
                                                              H`     T
f) Anschluss an Fernwärme, die zu mehr als 55 % durch die Arten der Wärmeerzeugung
   nach den Buchstaben a) bis e) erzeugt wird
       .

                                                 - 35 -
CO2 – Einsparpotential Wohnraumlüftung mit Wärmerückgewinnung
Einsparpotential abhängig von:
      Gebäudegröße
      Luftwechselrate der Anlage (WE)
      Effizienz der Wärmerückgewinnung
      Effizienz & Energieträger (Öl, Gas….)
      der Heizungsanlage

                           Beispielgebäude 100m² :
                                  Anlagenluftwechsel 0,4 -1 (100m³/h)
                                  Wärmerückgewinnung ~ 80%
                                  Gasbrennwertheizung
                                  Heizenergieersparnis 200 - 250 kWh/ Jahr
                                  CO2 – Einsparung 500- 600 kg/ Jahr
                                                  - 36 -
BEG Wohngebäude- KfW Effizienzhäuser NH- Klasse
Bei anerkannter Nachhaltigkeitszertifizierung
Übereinstimmung der Maßnahmen mit den Anforderungen des Qualitätssiegels
Nachhaltiges Gebäude (QNG) des BMWi erforderlich!
   Siegelvergabe durch die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS)
   Nachhaltigkeitskriterien:
        umweltschonend & energieeffizient
        wirtschaftlich & langlebig
        funktional & komfortabel

                       H`T
        angemessen & robust
        materialgerecht & aufwandsarm
   Siegelvergabe an „Zertifizierer“ im Juni 2021 begonnen….

                                                                           Mehr Infos

                                                              - 37 -
Qualitätssiegel nachhaltiges Gebäude (QNG)
  „Einführungsphase“ bis 2024
  seit 01.07.21 Start mit Neubau Wohngebäude
  bis Ende 2021 Neubau Büro-, Verwaltungs-,
  Labor- & Unterrichtsgebäude
  bis Ende 2022 Komplettsanierung Wohn-,
  Büro-, Verwaltungs-, Labor- & Unterrichts
  gebäude
  Zwei Anforderungsniveaus
     Fördervoraussetzung ist QNG – PLUS
     Überdurchschnittliche Anforderungen
     bekommt QNG- PREMIUM

                                              - 38 -
Qualitätssiegel nachhaltiges Gebäude (QNG)
   Anforderungen für Neubau Wohngebäude

                                          - 39 -
BEG KfW Programm 261
Kreditbetrag:
   Kauf eines Wohngebäudes (ohne Grundstück)
   Bau- & Baunebenkosten (ohne Grundstück)
   Grundlage ist die Anzahl der neu errichteten WE
   bis zu 150.000,- € je Wohneinheit
   NEU Erhöhung Fördervolumen für EE/ NH Klassen (30.000 €)
   NEU Erhöhung Tilgungszuschuss für EE/ NH Klassen (2,5%)

Effizienzhaus- Stufe   Tilgungszuschuss in % je WE   Tilgungszuschuss in € je WE   Konditionen für alle Förderstufen:
       EH 40              20 % von max. 120.000 €            bis zu 24.000 €          Auszahlung 100%
     EH 40 Plus           25 % von max. 150.000 €            bis zu 37.500 €          Zinssätze 0,57 – 0,79 %*
    EH 40 EE/ NH         22,5 % von max. 150.000 €           bis zu 33.750 €          (bis 10 Jahre Zinsbindung)
       EH 55              15 % von max. 120.000 €            bis zu 18.000 €

    EH 55 EE/ NH         17,5 % von max. 150.000 €           bis zu 26.250 €
                                                                                                                   * Stand 09/2021

                                                           - 40 -
BEG KfW Programm 261
Kreditbetrag:
   für alle energetischen Maßnahmen die zu einer EH- Stufe führen
   für Bauneben- / Wiederherstellungskosten
   für alle Gebäude (auch Denkmal) die älter sind als 5 Jahre (Bauantrag/ Bauanzeige)
   für Kauf frisch sanierter Immobilien (Kosten im Kaufvertrag separat auszuweisen)
   NEU Erhöhung Fördervolumen für EE Klassen (30.000 €)
   NEU Extra Tilgungszuschuss für EE Klassen (5%)
 Effizienzhaus- Stufe   Tilgungszuschuss (%) je WE    Tilgungszuschuss (€) je WE           TZ +iSFP
        EH 40              45 % von max. 120.000 €           bis zu 54.000 €               60.000 €
                                                                                                          NEU mit Sanierungsfahrplan (iSFP) extra
       EH 40 EE            50 % von max. 150.000 €           bis zu 75.000 €               82.500 €
        EH 55              40 % von max. 120.000 €           bis zu 48.000 €               54.000 €       Tilgungszuschuss von 5%!!
       EH 55 EE            45 % von max. 150.000 €           bis zu 67.500 €               75.000 €             wenn eine EH Stufe im Rahmen iFSP
        EH 70              35 % von max. 120.000 €           bis zu 42.000 €               54.000 €
                                                                                   + 5%                         erreicht wird
       EH 70 EE            40 % von max. 150.000 €           bis zu 60.000 €               67.500 €
                                                                                    iSFP
        EH 85              30 % von max. 120.000 €           bis zu 36.000 €       Bonus   42.000 €   Konditionen für alle Förderstufen:
       EH 85 EE            35 % von max. 150.000 €           bis zu 52.500 €               60.000 €
                                                                                                          Auszahlung 100%
        EH 100            27,5 % von max. 120.000 €          bis zu 33.000 €               39.000 €
      EH 100 EE           32,5 % von max. 150.000 €          bis zu 48.750 €               56.250 €
                                                                                                          Zinssätze 0,57 – 0,79 %*
     EH Denkmal            25 % von max. 120.000 €           bis zu 30.000 €               36.000 €       (bis 10 Jahre Zinsbindung)
                                                                                                                                           * Stand 09/2021
    EH Denkmal EE          30 % von max. 150.000 €           bis zu 45.000 €               52.500 €

                                                                          - 41 -
BEG KfW Programm 461
Zuschuss:
   Kauf eines Wohngebäudes (ohne Grundstück)
   Bau- & Baunebenkosten (ohne Grundstück)
   bis zu 37.500,- € je Wohneinheit
   Grundlage ist die Anzahl der neu errichteten WE
   Extra Zuschuss für EE/ NH Klassen (2,5%)

Effizienzhaus- Stufe     Zuschuss in % je WE         Zuschuss in € je WE   So funktioniert´s:
     EH 40 Plus         25 % von max. 150.000 €         bis zu 37.500 €    1. Energieeffizienz-Experten beauftragen
                                                                           2. Zuschuss beantragen (Vor Vertragsunterzeichnung!)
       EH 40            20 % von max. 120.000 €         bis zu 24.000 €
                                                                           3. Identität nachweisen und Vorhaben umsetzen
    EH 40 EE/ NH       22,5 % von max. 150.000 €        bis zu 33.750 €
                                                                           4. Bestätigung einreichen und Zuschuss erhalten! =>
       EH 55            15 % von max. 120.000 €         bis zu 18.000 €
                                                                             Wird direkt überwiesen…
    EH 55 EE/ NH       17,5 % von max. 150.000 €        bis zu 26.250 €
                                                                                                                      * Stand 09/2021

                                                         - 42 -
BEG KfW Programm 461
Zuschuss:
   für alle energetischen Maßnahmen die zu einer EH- Stufe führen
   für Bauneben- / Wiederherstellungskosten
   für alle Gebäude (auch Denkmal) die älter sind als 5 Jahre (Bauantrag/ Bauanzeige)
   für Kauf frisch sanierter Immobilien (Kosten im Kaufvertrag separat auszuweisen)
   NEU Erhöhung Fördervolumen für EE Klassen (30.000 €)
   Extra Zuschuss für EE Klassen (5%)
 Effizienzhaus- Stufe    Zuschuss (%) je WE          Zuschuss (€) je WE               Z + iSFP
        EH 40           45 % von max. 120.000 €         bis zu 54.000 €               60.000 €
       EH 40 EE         50 % von max. 150.000 €         bis zu 75.000 €               82.500 €
        EH 55           40 % von max. 120.000 €         bis zu 48.000 €               54.000 €
       EH 55 EE         45 % von max. 150.000 €         bis zu 67.500 €               75.000 €   So funktioniert´s:
        EH 70           35 % von max. 120.000 €         bis zu 42.000 €               54.000 €   1. Energieeffizienz-Experten beauftragen
                                                                              + 5%
       EH 70 EE         40 % von max. 150.000 €         bis zu 60.000 €               67.500 €
                                                                               iSFP              2. Zuschuss beantragen (Vor Vertragsunterzeichnung!)
        EH 85           30 % von max. 120.000 €         bis zu 36.000 €       Bonus   42.000 €
       EH 85 EE         35 % von max. 150.000 €         bis zu 52.500 €               60.000 €
                                                                                                 3. Identität nachweisen und Vorhaben umsetzen
        EH 100          27,5 % von max. 120.000 €       bis zu 33.000 €               39.000 €   4. Bestätigung einreichen und Zuschuss erhalten! =>
      EH 100 EE         32,5 % von max. 150.000 €       bis zu 48.750 €               56.250 €     Wird direkt überwiesen…
     EH Denkmal         25 % von max. 120.000 €         bis zu 30.000 €               36.000 €
                                                                                                                                            * Stand 09/2021
    EH Denkmal EE       30 % von max. 150.000 €         bis zu 45.000 €               52.500 €

                                                                     - 43 -
WICHTIG- Schutzklausel im Kaufvertrag vereinbaren! (261, 262, 461)
Formulierung Schutzklausel beim Kauf in Wohngebäude
Für die Finanzierung des Kaufs von neu errichteten oder energieeffizient sanierten Wohn-
gebäuden/Wohnungen durch das Förderprodukt Wohngebäude – (261, 262, 461) schlagen wir
Ihnen nachfolgende Formulierung für eine "Schutzklausel" vor, die in den notariellen Kauf- bzw.
Bauträgervertrag übernommen werden kann und mit der die KfW-Kriterien erfüllt werden. Die
Formulierung ist nicht als zwingende Regelungsvorgabe zu verstehen. Sie ist gegebenenfalls
nach Maßgabe der Umstände des Einzelfalls und der sonstigen Regelungen des Vertrags anzu-
passen und/oder zu ergänzen.
1. Effizienzhaus-Standard
Der Erwerber hat zur Finanzierung des Kaufpreises einen KfW-Förderzuschuss beantragt. Vor diesem Hinter-
grund wird als Beschaffenheit vereinbart, dass das Bauwerk den Effizienzhaus-Standard eines Effizienzhauses
[Nummer der Effizienzhaus-Stufe] bzw. einer Erneuerbare-Energien- Klasse oder Nachhaltigkeits- Klasse nach
den Vorgaben des Zuschusses für Wohngebäude (261, 262, 461) in der zum Zeitpunkt des Antragseingangs bei
der KfW am xx.xx.xxxx [Datum Antragseingang siehe Antragsbestätigung] geltenden Fassung erreicht. Die im
Übrigen vereinbarte Beschaffenheit und etwaige weitergehende Verpflichtungen des Verkäufers bleiben hiervon
unberührt.
2. Übergabe von Unterlagen
Zum Nachweis der vereinbarten Effizienzhaus-Stufe hat der Verkäufer spätestens mit der Fertigstellung die für
eine eventuelle Prüfung des Förderantrags durch die KfW erforderlichen Unterlagen zu erstellen und dem
Erwerber zu übergeben. Dieser Anspruch verjährt nicht vor Ablauf von zehn Jahren nach der Antrags-
bestätigung durch die KfW.

                                                                   - 44 -
Haftungserklärung im Bauträgervertrag (seit 01.04.2016 geregelt)

  Einhaltung des vereinbarten KfW-Effizienzhaus-Niveaus
  Übergabe der „aufzubewahrenden Unterlagen“
  Bauträger trägt Schaden bei Kündigung des Kreditvertrages durch die KfW

Effizienzhaus- Stufen
     EH 40 Plus

       EH 40

    EH 40 EE/ NH

       EH 55

    EH 55 EE/ NH

                                            - 45 -
BEG Wohngebäude- KfW Effizienzhäuser
Notwendige Nachweise & Dokumente:
  Vollständige Dokumentationen & Berechnungen nach § 20 GEG
  Sämtliche Pläne (Grundrisse, Ansichten, Schnitte, Lageplan)
  Übereinstimmungsnachweise (Produkte, Materialien, Komponenten)
  Fachunternehmererklärung (hydraulischer Abgleich…)
  Vorhabenbezogene Rechnungen & Nachweise über geleistete Zahlungen
  Aufstellung der förderfähigen Investitionsmaßnahmen und K osten
  Überprüfung von Ausschreibung, Angeboten, Bauausführung
  Sonstige Unterlagen, soweit für den Effizienzhaus-Nachweis relevant, z. Bsp.:
      Wärmebrücken-Nachweis wenn ∆ UWB < 0,10 W/(m2 · K)
      Nachweise produktspezifischer anlagentechnischer Kennwerte
      Messprotokoll der Luftdichtheitsmessung
      Nachweise zur Einhaltung der Anforderungen der EE/ NH/ Plus-Klasse

                                                      - 46 -
BEG Wohngebäude- KfW Effizienzhäuser
Wichtigste Leistungen des EE- Experten:
   Bestätigung der programmgemäßen Umsetzung

   energetische Fachplanung und Begleitung der Baumaßnahme u. a.:

       bauliches und anlagentechnisches Gesamtkonzept

       Effizienzhausberechnung erstellen

       Nachweis des sommerlichen Wärmeschutzes erstellen

       Wärmebrücken- und Luftdichtheitskonzept

       Lüftungskonzept erstellen und den Bauherrn über das Ergebnis informieren!

       Überprüfung von Ausschreibung, Angeboten, Bauausführung…….

                                                  - 47 -
BEG Wohngebäude KfW Förderung Baubegleitung (261, 461)
Förderbeträge*
                                                            Kredit bzw. max.           Tilgungs- oder
                                                          förderfähige Kosten          Direktzuschuss
                                    Ein- und               10.000,- € je Vorhaben
                                Zweifamilienhaus,            bei dem eine neue
                                                                                      50 %, bis zu 5.000 €
                                Doppelhaushälfte             Effizienzhaus-Stufe
                                 und Reihenhaus                erreicht wird**

                                                          4.000,- € je Vorhaben bei
     Für                             Eigentums-                dem eine neue
                                                                                      50 %, bis zu 2.000 €
                                                                                           H`T
 Baubegleitung                        wohnung                Effizienzhaus-Stufe
                                                               erreicht wird**
                                                          4.000,- € je WE, bis zu
                                Mehrfamilienhaus          40.000,- € je Vorhaben
                                 mit 3 oder mehr             bei dem eine neue        50 %, bis zu 20.000 €
                                 Wohneinheiten               Effizienzhaus-Stufe
                                                               erreicht wird**
*Stand 15.07.2021
** bis Juni hieß es noch: „je Antrag und Kalenderjahr “

                                                                            - 48 -
Bundesförderung Energieberatung für Wohngebäude (EBW)

Gefördert wird die objektspezifische
Energieberatung, z. Bsp: die Erstellung
eines individuellen Sanierungsfahrplans
(iFSP)

Wie hoch wird gefördert?

  Zuschuss von bis zu 80%
  Max. 1300,- € bei Einfamilienhäusern
  Max. 1700,- € bei Mehrfamilienhäusern

                                          - 49 -
Bundesförderung für effiziente Gebäude – BEG (WG)
Fristen beachten!

   Antragstellung vor Vorhabenbeginn

       Vorhabenbeginn ist der Abschluss eines Lieferungs - oder Leistungsvertrages

   Ausnahme davon sind Planungsleistungen

   Sonderregel bei Kreditvariante

       Beauftragung von Bauleistungen auch nach Beratungsgespräch

       (dokumentiert) mit Finanzierungspartner der KfW oder Finanzvermittler

                                                         - 50 -
BEG- Zeitplan der Ein- bzw. Durchführung

                                     Bundesförderung
                                für effiziente Gebäude BEG
       BEG Wohngebäude             BEG Nichtwohngebäude         BEG Einzelmaßnahme
            (WG)                           (WG)                         (EM)
     Neubau und Sanierung von      Neubau und Sanierung von           Sanierung von
         Effizienzhäusern             Effizienzgebäuden               WG und NWG

                                                              Kredit durch      Zuschuss
              Zuschuss und Kredit durch KfW
                                                                 KfW           durch BAFA
                       ab 01.07. 2021
                                                              ab 01.07. 2021   ab 01.01. 2021

    Ab 2023 ist das BAFA komplett für die Zuschüsse zuständig!           ONE STOP SHOP
     Die KfW verantwortet dann nur noch die Kreditvarianten!               Strategie

                                              - 51 -
Die Lüftungsspezialisten für den Wohnungsbau

                     - 52 -
Weitere Fragen? uschumann@pluggit.com

Lüftungswissen kompakt für unterwegs mit der kostenfreien
   PlugGuide- APP oder online unter www.plugguide.com
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Bitte geben Sie uns Ihr Feedback zum Webinar!

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