ZIEL- UND LEISTUNGSVEREINBARUNG - für die Jahre 2021 bis 2025 zwischen dem Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale ...

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ZIEL- UND LEISTUNGSVEREINBARUNG - für die Jahre 2021 bis 2025 zwischen dem Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale ...
ZIEL- UND LEISTUNGSVEREINBARUNG
für die Jahre 2021 bis 2025

zwischen dem

Thüringer Ministerium für Wirtschaft,
Wissenschaft und Digitale Gesellschaft

und der

Hochschule Schmalkalden
Inhalt
I.    Präambel ................................................................................................................... 3
II.   Zielsetzungen der Hochschule Schmalkalden........................................................ 3
      1.         Strategische Zielsetzungen............................................................................. 3
      1.1        Digitalisierung der Hochschule – in Lehre, Forschung und Verwaltung ........... 4
      1.2        Qualitätsmanagement – Qualität der Lehre .................................................... 5
      1.3        Fachkräftesicherung ....................................................................................... 6
      2.         Pflichtziele ...................................................................................................... 7
      2.1        Anteil des dauerhaft beschäftigten wissenschaftlichen und künstlerischen .......
                 Personals ....................................................................................................... 7
      2.2        Drittmittel ........................................................................................................ 7
      2.3        Frauenanteil bei der Neubesetzung von Professuren ..................................... 7
III. Umsetzung der Verpflichtungserklärung Thüringen .............................................. 8
IV. Umsetzung der Zielstellungen der Rahmenvereinbarung V .................................. 8
      1.         Transfer .......................................................................................................... 8
      2.         Ingenieurwissenschaften ................................................................................ 9
      3.         Digitalisierung ................................................................................................. 9
      4.         Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen .........
                 (Onlinezugangsgesetz) ................................................................................... 9
V.    Hochschulfinanzausstattung – Landes- und Bundesmittel ................................. 10
      1.         Landesmittel ..................................................................................................10
      1.1        Vereinbarungsbudget ....................................................................................10
      1.2        Grundbudget..................................................................................................10
      1.3        Leistungsbudget ............................................................................................11
      1.4        Weitere Landesmittel .....................................................................................12
      1.4.1 Strategie- und Innovationsfonds ....................................................................12
      1.4.2 Zentrales Budget ...........................................................................................12
      2.         Bundesmittel ..................................................................................................12
VI. Berichterstattung .................................................................................................... 13
VII. Schlussbestimmungen........................................................................................... 14
Anlagen .......................................................................................................................... 15

Status- und Funktionsbezeichnungen in dieser Vereinbarung gelten jeweils für alle Ge-
schlechter.

                                                                  2
I.     Präambel

Gemäß § 13 des Thüringer Hochschulgesetzes und auf der Grundlage der Leitlinien zur
Hochschulentwicklung in Thüringen bis 2025, der Rahmenvereinbarung V zwischen der
Thüringer Landesregierung und den Hochschulen des Landes vom 3. September 2020
sowie unter Beachtung der Verpflichtungserklärung des Landes Thüringen über den
Zukunftsvertrag Studium und Lehre stärken schließen das Thüringer Ministerium für Wirt-
schaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft (TMWWDG) und die Hochschule Schmal-
kalden folgende Ziel- und Leistungsvereinbarung (ZLV) ab.

II.    Zielsetzungen der Hochschule Schmalkalden

1.     Strategische Zielsetzungen

Die Hochschule Schmalkalden sieht auch für die nächsten Jahre ihre Hauptaufgabe in der
Ausbildung von international wettbewerbsfähigen und insbesondere in der Region benö-
tigten Fachkräften. Zentral bleiben die kontinuierliche Weiterentwicklung des Studienan-
gebots der Hochschule und seine Anpassung sowohl an technologische Entwicklungen,
als auch an veränderte Anforderungen in den Märkten, um den Studierenden wie auch
bisher eine ausgezeichnete Arbeitsmarktbefähigung zu garantieren und überdurchschnitt-
liche Arbeitsplatzchancen zu eröffnen.

Ein besonderer Profilierungsschwerpunkt der Hochschule liegt im Bereich der wissen-
schaftlichen Weiterbildung, in dem die Hochschule Schmalkalden eine Führungsrolle in
Thüringen übernommen hat. Diesen Schwerpunkt des lebenslangen Lernens wird die
Hochschule auch zukünftig mit ihrem breiten Angebot an weiterbildenden und berufsbe-
gleitenden Studien- und Zertifikatsangeboten pflegen und weiterentwickeln.

Ein weiterer Profilierungsschwerpunkt liegt nach wie vor in der Internationalisierung. Hier-
mit leistet die Hochschule Beiträge zur Internationalisierung des Südthüringer Wirtschafts-
raums und will zukünftig verstärkt Beiträge zur internationalen Fachkräftesicherung leis-
ten.

Die Hochschule versteht sich auch als Partner der Wirtschaft in Forschung und Transfer.
Die Forschungsschwerpunkte der Hochschule sollen weiterentwickelt und eingebettet in
die fortzuschreibende Forschungsstrategie der Hochschule auch erweitert werden.

Die Hochschule Schmalkalden verpflichtet sich, die drei nachfolgenden strategischen Ziel-
setzungen zu verfolgen und die im einzelnen vereinbarten Umsetzungs- und Zielerrei-
chungsschritte zu unternehmen.

                                             3
1.1     Digitalisierung der Hochschule – in Lehre, Forschung und Verwaltung

Die Digitalisierung, als ein umfassendes Querschnittsthema der Hochschule, betrifft die
Kernbereiche Studium und Lehre sowie Forschung und Transfer ebenso wie den Bereich
der Verwaltung.
Die Hochschule beteiligt sich aktiv am hochschulübergreifenden Thüringer eTeach-Netz-
werk und entwickelt Routinen zur Verknüpfung der aktiven Mitarbeit im Thüringer eTeach-
Netzwerk für den Bereich Studium und Lehre. Sie arbeitet darauf hin, Lehrende hoch-
schulweit zu einem Informations- und Erfahrungsaustausch, inklusive eines Best-Practice-
Sharing mit dem Netzwerk, zu bewegen. Die Hochschule Schmalkalden sichert die Auf-
rechterhaltung einer in den Jahren 2020 und 2021 geschaffenen E-Learning-Service-
Struktur ab dem Jahr 2022 für die Laufzeit der Zielvereinbarung zu.

Die Hochschule Schmalkalden setzt sich das Ziel, die erforderliche Neueinführung eines
intuitiven, transparenten, einheitlichen und barrierefreien Campus-Management-Systems
(CMS) voranzutreiben.
Zudem setzt sich die Hochschule das Ziel, auf Grundlage einer fortgeschriebenen For-
schungsstrategie eine auf Digitalisierungsprozesse basierende Forschungsmanagement-
und -marketingstrategie zu erarbeiten.

Die Hochschule Schmalkalden verpflichtet sich in diesem strategischen Zielfeld zu folgen-
den Schritten:

 2021            Grundsatzbeschluss inkl. einer Roadmap für das erforderliche Vorpro-
                 jekt zur CMS-Neueinführung und Vorlage zur Beschlussfassung im Se-
                 nat
 2022            Umsetzungsstart des Vorprojekts
 2023            Vorlage der Ergebnisse des Vorprojekts und darauffolgende Ableitung
                 der weiteren Schritte
 2024 - 2025     Die Hochschule erarbeitet auf Grundlage einer fortgeschriebenen For-
                 schungsstrategie eine auf Digitalisierungsprozesse basierende For-
                 schungsmanagement- und -marketingstrategie. Meilensteine sind:
                  - Fortschreibung einer Forschungsstrategie der Hochschule, in der An-
                    sätze zur Erhöhung der Drittmittelstärke und zur Stärkung der An-
                    tragsbeteiligung der Hochschule formuliert sind; Beschlussfassung im
                    Senat
                  - Erarbeitung einer Forschungsmanagement- und -marketingstrategie
                  - Berücksichtigung der Forschungsmanagement- und -marketingstrate-
                    gie im Geschäftsverteilungsplan; Vorlage digitaler Prozessbeschrei-
                    bungen; Nutzung digitaler Systeme zur Workflowunterstützung; Start
                    des digitalen Forschungsmarketings

Das Land stellt bei Zielerreichung in den Jahren 2021 bis 2025 Mittel in Höhe von jeweils
25 % des Leistungsbudgets zur Verfügung.

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1.2    Qualitätsmanagement – Qualität der Lehre

Die Hochschule Schmalkalden konnte im letzten Zielvereinbarungszeitraum mit der erfolg-
reichen Systemakkreditierung einen Meilenstein der Qualitätssicherung erreichen. Das
akkreditierte System wird seither erfolgreich umgesetzt und angewendet. Für den kom-
menden Zielvereinbarungszeitraum stehen die Pflege und Weiterentwicklung dieses Sys-
tems als Aufgaben an. Ein bedeutender Meilenstein wird die erfolgreiche Reakkreditie-
rung bis zum 30. September 2024 sein, die mit dem erforderlichen verfahrensüblichen
Vorlauf die Hochschule ab 2022 besonders beschäftigen wird. Entsprechend den Empfeh-
lungen des Wissenschaftsrats sind Lehrverfassungen bzw. Leitbilder guter Lehre elemen-
tare Grundlagen einer Qualitätskultur. Dies gilt für die Hochschule als Ganzes wie für die
unterschiedlichen Fächerkulturen ihrer Fakultäten. Darüber hinaus ist der gestiegenen Be-
deutung digitaler Ansätze Rechnung zu tragen und auch hierfür Grundlagen und Stan-
dards zu erarbeiten. Entsprechend setzt sich die Hochschule Schmalkalden folgende
Ziele:

 2021 - 2022     Die Hochschule Schmalkalden initiiert einen hochschulweiten kollabo-
                 rativen Prozess zur Erarbeitung einer Lehrverfassung / eines Leitbilds
                 guter Lehre. Meilensteine sind:
                 2021     - Umsetzung des Prozesses unter Beteiligung der Zentralen
                            Kommission für Qualitätsmanagement, der Zentralen Studi-
                            enkommission und des Senats
                 2022     - Verabschiedung der Lehrverfassung / des Leitbilds guter
                            Lehre durch den Senat und Umsetzung
 2022 - 2025     Die Hochschule Schmalkalden verpflichtet sich zur erfolgreichen Sys-
                 temreakkreditierung. Meilensteine sind:
                 2022     - Vertragsvorbereitungen und Vertragsabschluss zur System-
                            reakkreditierung mit der beauftragten Agentur
                          - Erarbeitung der Akkreditierungsunterlagen und Einreichung
                            bei der beauftragten Agentur
                 2022 - - Durchführung der ersten und zweiten Begehung
                 2023
                 2024     - Einreichung des Akkreditierungsberichts beim Akkreditie-
                            rungsrat mit dem Ziel, die Reakkreditierung bis 30. Septem-
                            ber des Jahres zu realisieren
                 2025     - im Falle einer Akkreditierung mit Auflagen: Auflagenerfüllung
                          - im Falle der Akkreditierung ohne Auflagen: Anwendung des
                            reakkreditierten Systems in mindestens einem Verfahren der
                            Programmakkreditierung

Das Land stellt bei Zielerreichung in den Jahren 2021 bis 2025 Mittel in Höhe von jeweils
25 % des Leistungsbudgets zur Verfügung.

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1.3    Fachkräftesicherung

Die Mission der Hochschule Schmalkalden ist die Hervorbringung qualifizierter Absolven-
tinnen und Absolventen. Die Beachtung der Anforderungen des Thüringer und des regio-
nalen Arbeitsmarkts sind dabei von großem Gewicht. Neben den grundständigen Studien-
angeboten trägt die Hochschule Schmalkalden hierzu über zwei spezifische Profilierungen
in besonderer Weise bei. Zum einen durch den etablierten und auch zukünftig marktge-
recht weiterzuentwickelnden Weiterbildungsbereich der Hochschule (Lebenslanges Ler-
nen) und zum anderen durch verschiedene Internationalisierungsmaßnahmen. Überge-
ordnete Zielstellungen sind die Erarbeitung einer Internationalisierungsstrategie, die be-
sondere Betrachtung und Ableitung geeigneter Maßnahmen zur Erhöhung des Studiener-
folgs internationaler Studierender und der adäquaten Gestaltung des Übergangsmanage-
ments insbesondere auch in den Thüringer Arbeitsmarkt. Entsprechend setzt sich die
Hochschule Schmalkalden folgende Ziele:

 2021 - 2022     Die Hochschule Schmalkalden verpflichtet sich zur Erarbeitung einer
                 Strategie zur Befähigung von internationalen Studierenden für den Ar-
                 beitsmarkt in Deutschland und insbesondere Thüringen als Baustein
                 der Fachkräftesicherung. Meilensteine sind:
                 2021      - Verabschiedung der Strategie durch den Senat
                 2022      - Dokumentierte Entwicklung und Implementierung einer inter-
                             nationalen Dimension im Career Service (Thuringia Works)
 2021 - 2025     Zur weiteren marktgerechten Entwicklung und Anpassung des reichhal-
                 tigen Weiterbildungsangebots der Hochschule sichert die Hochschule
                 zu:
                 bis       - Einrichtung von einem neuen Weiterbildungsstudiengang
                 2023
                 bis       - Etablierung von zwei weiteren neuen Weiterbildungsstudien-
                 2025        gängen
 2022 - 2024     Die Hochschule entwickelt bis 2022 ein Konzept zur Integration von
                 Studierenden in der Studieneingangsphase. Darauf aufbauend erarbei-
                 tet sie ein Frühwarn-/Monitoring-System mit anschließenden Maßnah-
                 men zur Identifikation und Betreuung von abbruchgefährdeten Studie-
                 renden, das bis 2024 umgesetzt werden soll.

Das Land stellt bei Zielerreichung in den Jahren 2021 bis 2025 Mittel in Höhe von jeweils
20 % des Leistungsbudgets zur Verfügung.

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2.     Pflichtziele

2.1    Anteil des dauerhaft beschäftigten wissenschaftlichen und künstlerischen
       Personals

Auf der Grundlage ihrer Personalplanung setzt sich die Hochschule Schmalkalden bereits
für das Jahr 2023 und auch für das Jahr 2025 für den Anteil des dauerhaft beschäftigten
wissenschaftlichen und künstlerischen Personals (Professoren und sonstiges wissen-
schaftliches und künstlerisches Personal) den Zielwert von 90 %. Das Land stellt bei einer
Zielerreichung von mindestens 95 % des Zielwerts im Jahr 2025 Mittel in Höhe von je-
weils 10 % des Leistungsbudgets jährlich zur Verfügung.

2.2    Drittmittel

Die Hochschule Schmalkalden plant folgende Entwicklung der eingenommenen Drittmit-
tel:

                         2021           2022           2023           2024           2025
                     in Mio. Euro   in Mio. Euro   in Mio. Euro   in Mio. Euro   in Mio. Euro
 Zielwert                3,2            3,2            3,4            3,4            3,6

 Basiswert               1,8            1,8            2,0            2,0            2,2

 Mindestwert             1,2            1,2            1,4            1,4            1,6

Das Land stellt bei Zielerreichung in den Jahren 2021 bis 2025 Mittel in Höhe von jeweils
10 % des Leistungsbudgets zur Verfügung. Wenn die eingenommenen Drittmittel im Drei-
jahres-Durchschnitt die der obigen Tabelle zu entnehmenden Basiswerte erreichen oder
übersteigen, erhält die Hochschule Schmalkalden jeweils einen Anteil von 10 % des Leis-
tungsbudgets. Liegt die Zahl unter dem jeweiligen Mindestwert, entfällt dieser Anteil. Zwi-
schenwerte werden interpoliert.

2.3    Frauenanteil bei der Neubesetzung von Professuren

Die Hochschule Schmalkalden setzt sich für die Jahre 2021 bis 2025 für den Frauenanteil
bei der Neubesetzung von Professuren im Dreijahres-Durchschnitt den Zielwert von 30 %.

Das Land stellt bei Zielerreichung in den Jahren 2021 bis 2025 Mittel in Höhe von jeweils
10 % des Leistungsbudgets zur Verfügung. Wenn der Frauenanteil bei der Neubesetzung
von Professuren im Dreijahres-Durchschnitt den Basiswert von 20 % erreicht oder über-
steigt, erhält die Hochschule Schmalkalden jeweils einen Anteil von 10 % des Leistungs-
budgets. Liegt die Zahl im Dreijahres-Durchschnitt unter dem Mindestwert von 15 %, ent-
fällt dieser Anteil. Zwischenwerte werden interpoliert.

                                               7
III.     Umsetzung der Verpflichtungserklärung Thüringen

Die Hochschule Schmalkalden wird die Ziele der Verwaltungsvereinbarung zwischen
Bund und Ländern gemäß Artikel 91 b Absatz 1 des Grundgesetzes über den Zukunfts-
vertrag Studium und Lehre stärken (Zukunftsvertrag) und die sich aus der Verpflichtungs-
erklärung des Landes Thüringen zur Umsetzung des Zukunftsvertrags ergebenden
Schwerpunkte und Zielstellungen verfolgen. Sie wird die dafür erhaltenen Bundes- und
zusätzlichen Landesmittel aus ihrem Vereinbarungsbudget zweckgebunden entsprechend
der Ergänzungsvereinbarung „Umsetzung Zukunftsvertrag“ zu dieser Ziel- und Leistungs-
vereinbarung einsetzen.

IV.      Umsetzung der Zielstellungen der Rahmenvereinbarung V

Die Hochschule Schmalkalden setzt in den Jahren 2021 bis 2025 die in der Rahmenver-
einbarung V zwischen den Thüringer Hochschulen und dem Land vereinbarten Entwick-
lungsziele sowie die vereinbarten Maßnahmen um, soweit sie davon betroffen ist.
Dies gilt insbesondere für die Abschnitte:

2.3.2.   Lehrerbildung
2.3.4.   Hochschulgovernance und Hochschulverwaltung
2.3.5.   Hochschulkooperationen und Hochschulstrukturen
2.4.1.   Hochschulbibliotheken
2.4.2.   Personal und Personalentwicklung
2.4.3.   Internationale Orientierung
2.4.4.   Chancengleichheit der Geschlechter
2.4.5.   Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention
2.4.6.   Transparenz und Nachhaltigkeit

1.       Transfer

Die Hochschule Schmalkalden wird ihre Aktivitäten im Bereich des Wissenstransfers kon-
tinuierlich ausbauen und ihren Beitrag zum Wissenstransfer in Wirtschaft und Gesellschaft
strategisch planen. Sie wirkt im Thüringer Hochschulgründernetzwerk mit und beteiligt
sich im Bereich des Managements von Schutzrechten am Kooperationsnetzwerk Patent-
management Thüringer Hochschulen (PATON-PTH). Die Mittel hierfür werden der jeweils
koordinierenden Hochschule zur Bewirtschaftung zugewiesen. Näheres regelt das Zuwei-
sungsschreiben.

An dieser Stelle ist hervorzuheben, dass die Hochschule Schmalkalden einer der fünf Ko-
operationspartner des Thüringer Zentrums für Maschinenbau (ThZM) ist: www.maschi-
nenbau-thueringen.de Das Innovationszentrum ThZM versteht sich als Forschungs- und
Transferverbund für Unternehmen des produzierenden und verarbeitenden Gewerbes in
Thüringen. Die fünf Kooperationspartner unterhalten hierfür eine gemeinsame Koordinie-
rungsstelle, die an der TU Ilmenau verortet ist. Auf Basis dieser Kooperation ist die Hoch-
schule Schmalkalden berufenes Mitglied im RIS3-Arbeitskreis „Industrielle Produktion und

                                             8
Systeme“ des TMWWDG und bringt sich aktiv in die Weiterentwicklung der Innovations-
strategie des derzeit laufenden RIS3-Strategieprozesses der Landesregierung ein. Ziel ist
es auch, diese Netzwerkaktivitäten weitergehend zu nutzen und auszubauen.
Bereits seit einigen Jahren bestehen enge Beziehungen der Hochschule zu den beiden
regionalen Akteuren, der Technologie- und Gründer-Förderungsgesellschaft Schmalkal-
den/Dermbach GmbH (TGF) und der Gesellschaft für Fertigungstechnik und Entwicklung
Schmalkalden e.V. (GFE). Beide stehen gemeinsam mit der Hochschule Schmalkalden
für den Ausbau des Kooperationsgedankens, der in dem informellen „Innovationscampus
Smalcalda“ zusammengeführt wird.

2.     Ingenieurwissenschaften

Die Hochschule Schmalkalden beteiligt sich aktiv an der 2019 gegründeten Allianz Thürin-
ger Ingenieurwissenschaften (Allianz THÜRING) und wird in allen Arbeitsgemeinschaften
der Allianz sowie im Vorstand mitwirken. Seit Juli 2020 fungiert der Präsident der Hoch-
schule Schmalkalden als stellvertretender Sprecher der Allianz.

3.     Digitalisierung

Die Hochschule Schmalkalden setzt die in der „Thüringer Strategie zur Digitalisierung im
Hochschulbereich“ für die Jahre 2021 bis 2025 vereinbarten hochschulindividuellen Maß-
nahmen um und beteiligt sich an den hochschulübergreifenden Maßnahmen.

4.     Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen
       (Onlinezugangsgesetz)

Die Hochschule Schmalkalden bietet bereits jetzt einen Teil ihrer Verwaltungsleistungen
für Studierende online an. Die Hochschule wird die erforderlichen Maßnahmen ergreifen,
um eine Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes für ihren Verantwortungsbereich inner-
halb der gesetzlich vorgeschriebenen Frist zu gewährleisten. Dies umfasst ggf. auch die
Mitarbeit an hochschul- und länderübergreifenden Arbeitsgruppen, die vornehmlich auf
die Gewährleistung eines Interoperabilitätsstandards zielen, sowie folglich die hochschul-
interne Umsetzung der dort beschlossenen Empfehlungen.

                                            9
V.       Hochschulfinanzausstattung – Landes- und Bundesmittel

1.       Landesmittel

1.1      Vereinbarungsbudget

Das Land stellt der Hochschule Schmalkalden in den Jahren 2021 bis 2025 im Vereinba-
rungsbudget folgende Landesmittel zur Verfügung:

        2021              2022           2023             2024              2025
       in Euro           in Euro        in Euro          in Euro           in Euro
      15.643.800        16.565.500    17.406.300       18.334.100        19.100.900

Dieses Vereinbarungsbudget wird in ein Grundbudget (90 %) und ein Leistungsbudget
(10 %) aufgeteilt.

Die für die Jahre 2024 und 2025 ausgewiesenen Werte stellen Planwerte dar, die im Er-
gebnis der Neuberechnung im Jahr 2023 eine Anpassung erfahren werden. Die Werte im
Grund- und Leistungsbudget der Jahre 2024 und 2025 werden dementsprechend ange-
passt.

1.2      Grundbudget

        2021              2022           2023             2024              2025
       in Euro           in Euro        in Euro          in Euro           in Euro
      14.079.400        14.909.000    15.665.700       16.500.700        17.190.800

Verfügungsfonds des Präsidenten
Die Mittel des Verfügungsfonds dienen der Aufwandsentschädigung für Repräsentations-
aufgaben, die in unmittelbarem Zusammenhang mit dienstlichen Aufgaben und Verpflich-
tungen stehen. Die genaue Höhe wird in den jährlichen Zuweisungsschreiben festgelegt.

Bewirtschaftungsmittel
Die Mittel zur Bewirtschaftung der von der Hochschule Schmalkalden genutzten Gebäude
sind im Vereinbarungsbudget enthalten.

Versorgungsausgaben
Basierend auf einer Prognose der Hochschule Schmalkalden aus dem Jahr 2018 sind im
Vereinbarungsbudget die folgenden Mittel zur Deckung der Versorgungsausgaben einbe-
rechnet:

        2021              2022           2023             2024              2025
       in Euro           in Euro        in Euro          in Euro           in Euro
      1.421.290         1.542.082     1.879.203         2.119.465        2.306.050

                                         10
Unterschreiten die tatsächlichen Versorgungsausgaben der Hochschule den Planungsan-
satz, wird die Einsparung der Versorgungsreserve zugeführt. Überschreiten die tatsächli-
chen Versorgungsausgaben einer Hochschule den Ansatz, werden vom Land zur De-
ckung zusätzliche Mittel aus der Versorgungsreserve aus dem zentralen Budget zur Ver-
fügung gestellt, soweit diese nicht für den Versorgungslastenausgleich benötigt werden.
Näheres regelt das Zuweisungsschreiben.

1.3    Leistungsbudget

Entsprechend den unter Ziffer II. getroffenen Vereinbarungen werden die Mittel aus dem
Leistungsbudget wie folgt zur Verfügung gestellt:

                       Anteil des
                                      2021        2022        2023        2024        2025
                       Leistungs-
                                     in Euro     in Euro     in Euro     in Euro     in Euro
                        budgets
 1. Strategische Zielsetzungen
 Ziel 1.1
 Digitalisierung der     25 %        391.100     414.125     435.150     458.350     477.525
 Hochschule
 Ziel 1.2
 Qualitäts-              25 %        391.100     414.125     435.150     458.350     477.525
 management
 Ziel 1.3
 Fachkräfte-             20 %        312.880     331.300     348.120     366.680     382.020
 sicherung
 2. Pflichtziele
 Ziel 2.1
 Anteil des dauer-
 haft beschäftigten
                         10 %        156.440     165.650     174.060     183.340     191.010
 wissenschaftli-
 chen und künst-
 ler. Personals
 Ziel 2.2
                         10 %        156.440     165.650     174.060     183.340     191.010
 Drittmittel
 Ziel 2.3
 Frauenanteil bei
 der Neubeset-           10 %        156.440     165.650     174.060     183.340     191.010
 zung von Profes-
 suren
 Gesamt                  100 %      1.564.400 1.656.500 1.740.600 1.833.400 1.910.100

Werden die vereinbarten Ziele nicht erreicht, so erfolgt eine Verrechnung einer Mittelkür-
zung mit dem Zuschuss des jeweiligen Folgejahres. Bei den Pflichtzielen 2.2 und 2.3 er-
folgt die Abrechnung im Dreijahres-Durchschnitt, wobei in die erste Abrechnung im Jahr

                                            11
2022 die Plan-/Ist-Werte der Jahre 2019, 2020 und 2021 einbezogen werden. Die einbe-
haltenen Mittel werden dem Strategie- und Innovationsbudget zugeführt.

1.4      Weitere Landesmittel

1.4.1 Strategie- und Innovationsfonds

Zur Unterstützung besonderer Entwicklungsvorhaben können auf Antrag der Hochschule
Schmalkalden bei positiver Bewertung durch das TMWWDG Mittel aus dem Strategie-
und Innovationsbudget zur Verfügung gestellt werden. Näheres regeln die Hochschule
Schmalkalden und das Ministerium in einer gesonderten Vereinbarung im Einzelfall (ab
500.000 Euro) bzw. im Rahmen zweckgebundener Zuweisungen.

1.4.2    Zentrales Budget

Aus dem zentralen Budget erfolgen folgende Mittelbereitstellungen:
Zur Finanzierung des ERP-Hochschulzentrums an der BU Weimar und des IT-Zentrums
an der FSU Jena bzw. der TU Ilmenau stellt das Land gemäß den vorliegenden Pla-
nungen der jeweils federführenden Hochschule Mittel bereit. Näheres wird im Zuwei-
sungsschreiben geregelt. Die beteiligten Hochschulen erhalten hierfür keine zusätzlichen
Mittel.

2.       Bundesmittel

Bereitstellung von Bundesmitteln aus dem Zukunftsvertrag Studium und Lehre
stärken (2021-2025) und aus dem Hochschulpakt 2020 (Ausfinanzierungsphase
2021-2023)

Gemäß Ziffer 1.6.1 der Rahmenvereinbarung V werden der Hochschule Schmalkalden in
den Jahren 2021 bis 2025 Bundesmittel aus dem Zukunftsvertrag zusätzlich zu den unter
Ziffer V.1. dieser Vereinbarung ausgewiesenen Landesmitteln zur Verfügung gestellt. Ne-
ben den Bundesmitteln aus dem Zukunftsvertrag erhält die Hochschule Schmalkalden in
den Jahren 2021 bis 2023 anteilig auch Mittel aus der Ausfinanzierung der dritten Pro-
grammphase des Hochschulpaktes 2020 (Hochschulpakt III).

In Umsetzung der Verpflichtungserklärung des Landes Thüringen und ausgehend von den
dort ausgewiesenen Mittelansätzen werden für die Hochschule Schmalkalden in den
Schwerpunkten 1 und 2 Mittel in folgender Höhe prognostiziert:

         2021             2022            2023               2024             2025
        in Euro          in Euro         in Euro            in Euro          in Euro
      1.140.000         1.140.000       1.140.000         1.140.000         1.082.000

                                           12
Die Bereitstellung dieser Mittel in oben genannter Höhe steht unter dem Vorbehalt des Er-
reichens der Prognosewerte für die gemäß Zukunftsvertrag für die Verteilung der Bundes-
mittel maßgeblichen gewichteten Parameter (Studienanfänger*innen im 1. Hochschulse-
mester, Studierende im Wintersemester innerhalb der Regelstudienzeit zuzüglich zwei
Semester, Absolvent*innen) sowie unter dem Vorbehalt von gleichbleibenden Anteilen der
Hochschule bei der im Thüringer Programm zur Umsetzung der Verpflichtungserklärung
des Landes Thüringen festgelegten Aufteilung der Bundesmittel auf die zehn Hochschu-
len des Landes.

Die Hochschule Schmalkalden verpflichtet sich, die Landeskofinanzierungsmittel, die Be-
standteil ihres Vereinbarungsbudgets sind, gemäß der Ergänzungsvereinbarung „Umset-
zung Zukunftsvertrag“ zweckentsprechend einzusetzen.

Ergänzend wird auf die Festlegungen der in der Anlage 2 ausgewiesenen Ergänzungsver-
einbarung „Umsetzung Zukunftsvertrag“ verwiesen.

VI.    Berichterstattung

Die Hochschule Schmalkalden berichtet gemäß § 10 ThürHG zum 31. Dezember eines
jeden Jahres dem Ministerium bis spätestens zum 31. Mai des Folgejahres über den
Stand der Zielerfüllung in Umsetzung dieser Zielvereinbarung (einschließlich der Umset-
zung der in der Ergänzungsvereinbarung vereinbarten Maßnahmen und Ziele) wie auch
der Rahmenvereinbarung V.

Der Bericht ist zu gliedern in:

a.     einen Zielerreichungsbericht insbesondere mit Aussagen zur Erfüllung bzw. Nicht-
       erfüllung der Ziel- und Leistungsvereinbarung (insbesondere der leistungsbudget-
       relevanten Ziele),
b.     einen Berichtsteil zur Ergänzungsvereinbarung,
c.     einen Bericht zur wirtschaftlichen Situation der Hochschule sowie
d.     einen Statistikteil, der aktuelle Daten und Kennzahlen zu Studium und Lehre, zu
       Forschung und Transfer, zum Personal, zu den Professoren und zum befristet be-
       schäftigten Personal enthält.

Das Berichtsmuster wird vom Ministerium vorgegeben.

Soweit ein in dieser ZLV vereinbartes Ziel nicht erreicht wird, sind von der Hochschule die
dafür ausschlaggebenden Gründe anzugeben. Die Hochschule hat nachzuweisen, dass
sie notwendige und geeignete Handlungen zur Zielerreichung vorgenommen hat. Soweit
ein Ziel aus von der Hochschule zu vertretenden Gründen nicht erreicht worden ist, kann
das Ministerium die Rückforderung/Verrechnung bereits zugewiesener Mittel in einem an-
gemessenen Umfang vornehmen.

                                            13
Auf der Grundlage des Berichts der Hochschule Schmalkalden wird der Grad der Zieler-
reichung bewertet. lm Ergebnis dieser Bewertung tauschen sich Ministerium und Hoch-
schule jährlich in einem Zielerreichungsgespräch über die Zielerreichung, die möglichen
Umstände einer Nichterreichung und deren Konsequenzen sowie die Sicherstellung der
vereinbarten Zielstellungen im Vereinbarungszeitraum aus.

VII.    Schlussbestimmungen

Diese Ziel- und Leistungsvereinbarung tritt mit Wirkung zum 1. Januar 2021 in Kraft und
gilt bis zum 31. Dezember 2025.

Die in dieser Vereinbarung genannten Ziele und Leistungen werden gemäß § 13 Absatz 1
ThürHG im Jahr 2023 überprüft und dann ggf. für die Jahre 2024 und 2025 im Einverneh-
men zwischen Ministerium und Hochschule angepasst.

Bei einer wesentlichen Veränderung der Rahmenbedingungen oder der dieser Vereinba-
rung zugrundeliegenden Annahmen kann diese nach entsprechenden Verhandlungen den
geänderten Verhältnissen angepasst werden. § 13 Absatz 5 ThürHG bleibt unberührt.

Die in dieser Vereinbarung genannten Leistungen des Landes stehen unter Haushaltsvor-
behalt.

Erfurt, den   9 _         2.422.

                                                       Ita4,/
Wolfgang Tiefensee                                Prof. Dr. Gundolf Baier
Thüringer Minister für Wirtschaft,                Präsident der
Wissenschaft und Digitale Gesellschaft            Hochschule Schmalkalden

Anlagen
Anlage 1:     Studienangebot
Anlage 2:     Ergänzungsvereinbarung „Umsetzung Zukunftsvertrag"

                                          14
Anlagen
Anlage 1:     Studienangebot zum Wintersemester 2020 / 2021

Grundständige und konsekutive Studiengänge

                                                                     grundständig (g) /
 Studiengangbezeichnung                          Abschluss   RSZ          dual (d)
                                                                       konsekutiv (k)

 Fächergruppe Ingenieurwissenschaften
 Maschinenbau                                     B.Eng.     7 (9)        g + g/d
 Elektrotechnik und Informationstechnik            B.Sc.     7 (9)        g + g/d
 Wirtschaftsingenieurwesen                        B.Eng.      7              g
 Renewable Resources Engineering                  B.Eng.      7              g
 Healthtech - intelligente Assistenzsysteme in     B.Sc.      7              g
 Gesundheit, Medizin und Pflege

 Elektrotechnik und Informationstechnik            M.Sc.      3              k
 Maschinenbau                                     M.Eng.      3              k
 Angewandte Kunststofftechnik                     M.Eng.      3              k
 Mechatronics & Robotics                          M.Eng.      3              k
 Fächergruppe Mathematik /
 Naturwissenschaften

 Informatik                                        B.Sc.      6              g
 Wirtschaftsinformatik                             B.Sc.      6              g
 Multimedia Marketing                              B.Sc.      6              g
 Mobile Computing                                  B.Sc.      6              g
 IT-Servicemanagement                              B.Sc.      6              g
 Applied Computer Science                          M.Sc.      4              k
 Angewandte Medieninformatik                       M.Sc.      4              k
 Fächergruppe Rechts-, Wirtschafts- und
 Sozialwissenschaften

 Wirtschaftswissenschaften                          B.A.      6              g
 Betriebswirtschaftslehre                           B.A.      7              g
 Volkswirtschaftslehre                              B.A.      7              g
 International Business and Economics               B.A.      6              g
 Wirtschaftsrecht                                  LL.B.      7              g
 International Business Law                        LL.B.      7              g
 Wirtschaftspsychologie                            B.Sc.      7              g
 International Business and Economics               M.A.      4              k

 Wirtschaftsrecht                                  LL.M       3              k

                                           15
Weiterbildung / der Weiterbildung dienende Studiengänge

 Studiengangbezeichnung                        Abschluss      RSZ   weiterbildend (w) /
                                                                    der Weiterbildung
                                                                      dienend (wd)

 Maschinenbau und Management                     M.Eng.        5             w

 Öffentliches Recht und Management                MPA          5             w

 Unternehmensführung                              M.A.         5             w

 Sportmanagement                                  MBA          5             w

 Tourismus und Hospitality                        MBA          5             w

 Recht der Unternehmenspraxis                     LL.M.        5             w

 Angewandte Kunststofftechnik                    M.Eng.        5             w

 Elektrotechnik und Management                   M.Eng.        5             w

 Informatik und IT-Management                    M.Sc.         5             w

 Betriebswirtschaftslehre                         B.A.         8            wd

 Wirtschaftsrecht                                 LL.B.        8            wd

 Wirtschaftsingenieurwesen und                   B.Eng.       6/8           wd
 Digitalisierung

 Wirtschaftsinformatik und                        B.Sc.       6/8           wd
 Digitale Transformation

Die weiterbildenden MA-Studiengänge

Angewandte Kunststofftechnik (M. Eng.),
Elektrotechnik und Management (M. Eng.),
Informatik und IT-Management (M. Sc.),
Maschinenbau und Management (M. Eng.),
Öffentliches Recht und Management (MPA) und
Unternehmensführung (M. A.)

sowie die der Weiterbildung dienenden BA-Studiengänge

Betriebswirtschaftslehre (B. A.),
Wirtschaftsrecht (LL. B.),
Wirtschaftsingenieurwesen und Digitalisierung (B. Eng.) und
Wirtschaftsinformatik und digitale Transformation (B. Sc.)

werden ab dem Wintersemester 2020/2021 als Ausnahmen nach § 6 Abs. 1 Satz 3 2. Halb-
satz Thüringer Hochschulgebühren- und -entgeltgesetz vereinbart, da die Hochschule sie
überwiegend aus staatlichen Mitteln finanziert.

                                          16
Ergänzung des Studienangebots ab Sommersemester 2021

Weiterbildung / der Weiterbildung dienende Studiengänge

 Studiengangbezeichnung                     Abschluss RSZ weiterbildend (w) /
                                                          der Weiterbildung
                                                            dienend (wd)

 Steuerrecht und Steuerlehre                     LL. M.    5           w

Ergänzung / Änderung des Studienangebots ab Wintersemester 2021 / 2022

Grundständige und konsekutive Studiengänge

 Studiengangbezeichnung                         Abschluss RSZ   grundständig (g)
                                                                       /
                                                                    dual (d)
                                                                 konsekutiv (k)

 Verwaltungsinformatik/E-Government              B. Sc.    6           g
 Medizintechnik - intelligente
 Assistenzsysteme in Gesundheit, Medizin         B. Sc.    7           g
 und Pflege
 Digitales Marketing                             M. Sc.    4           k
 Wirtschaftsinformatik und Digitale
                                                 M. Sc.    4           k
 Transformation

Aufhebung von Studiengängen ab Wintersemester 2021 / 2022

Grundständige und konsekutive Studiengänge

 Studiengangbezeichnung                     Abschluss RSZ       grundständig (g)
                                                                       /
                                                                    dual (d)
                                                                konsekutiv (k)

 Renewable Resources Engineering                 B. Eng.   7           g
 IT-Servicemanagement                            B. Sc.    6           g
 Mobile Computing                                B. Sc.    6           g
 Angewandte Medieninformatik                     M. Sc.    4           k

Weiterbildung / der Weiterbildung dienende Studiengänge

 Studiengangbezeichnung                     Abschluss RSZ weiterbildend (w) /
                                                          der Weiterbildung
                                                            dienend (wd)

 Sportmanagement                                  MBA      5           w
 Tourismus und Hospitality                        MBA      5           w
 Recht der Unternehmenspraxis                    LL. M.    5           w

                                           17
Anlage 2

               Ergänzungsvereinbarung „Umsetzung Zukunftsvertrag“
                       zur Ziel- und Leistungsvereinbarung

                                      zwischen dem

    Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft

                                         und der

                               Hochschule Schmalkalden

  Präambel

  Die Hochschule Schmalkalden wird die Ziele der Verwaltungsvereinbarung zwischen
  Bund und Ländern gemäß Artikel 91b Absatz 1 des Grundgesetzes über den
  Zukunftsvertrag Studium und Lehre stärken (Zukunftsvertrag) und die sich aus der
  Verpflichtungserklärung des Landes Thüringen zur Umsetzung des Zukunftsvertrags
  ergebenden Zielstellungen verfolgen. Sie wird die erhaltenen Bundesmittel aus dem
  Zukunftsvertrag und die im Vereinbarungsbudget eingestellten Landesmittel zur
  Kofinanzierung der Bundesmittel zweckgebunden und entsprechend dem Programm zur
  Umsetzung der Verpflichtungserklärung des Landes Thüringen zum Zukunftsvertrag
  einsetzen, um durch die in dieser Ergänzungsvereinbarung vereinbarten Maßnahmen zur
  Erreichung der in der Verpflichtungserklärung Thüringens genannten und für das Land
  insgesamt geltenden Schwerpunkte und Zielstellungen (Tabelle Seite 15 der
  Verpflichtungserklärung) beizutragen.

I. Schwerpunkt 1 – Erhalt der Ausbildungskapazitäten und Erhöhung des Anteils des
   dauerhaft beschäftigen wissenschaftlichen und künstlerischen Personals

  1. Zielstellungen der Hochschule im Schwerpunkt 1:

      Die Hochschule Schmalkalden trägt dazu bei, für gute und verlässliche Beschäfti-
      gungsbedingungen des wissenschaftlichen und künstlerischen sowie des nichtwissen-
      schaftlichen Personals zu sorgen. Bereits in der Vergangenheit konnte die Hoch-
      schule Schmalkalden mit einem weit über dem Landesdurchschnitt liegenden Wert
      dauerhaft beschäftigten wissenschaftlichen und künstlerischen Personals zur Errei-
      chung der landesweiten Zielwerte beitragen und wird dies auch in Zukunft auf diesem
      Niveau absichern.
      In Übereinstimmung mit den landesweiten Zielstellungen zum Erhalt der Ausbildungs-
      kapazitäten verfolgt die Hochschule Schmalkalden das Ziel, die Zahl der Studienan-
      fänger im 1. Fachsemester mindestens zu halten. Nicht zuletzt über den Erhalt der
      Betreuungsrelationen soll in Verbindung mit Maßnahmen zur Steigerung der Lehrqua-
      lität der Anteil der Studierenden in Regelstudienzeit + 2 Semester verbessert werden.

  2. Maßnahmen der Hochschule zur Umsetzung der Zielstellungen sind insbesondere:

      Entsprechend der Festlegung der Verpflichtungserklärung wird die Hochschule die
      Mittel des Schwerpunktes 1 (insbesondere) für die Beschäftigung des hauptberuflich
      tätigen wissenschaftlichen und künstlerischen Personals einsetzen.

                                            1
3. Zielgrößen (2025):

      o   Anzahl Studienanfänger im 1. FS                 (2018: 725)      (Zielwert: 750)
      o   Anzahl Studierende in der RSZ + 2 Semester      (2018: 1.592)    (Zielwert: 1.600)
      o   Anzahl wissenschaftliches Personal (in VZÄ)     (2018: 77,8)     (Zielwert: 86,5)
      o   Anteil dauerhaft beschäftigtes wiss. Personal   (2018: 90,0 %)   (Zielwert: 89,6 %)
      o   Anteil Professorinnen                           (2018: 12,1 %)   (Zielwert: 15 %)

II. Schwerpunkt 2 – Steigerung der Lehrqualität

  1. Ziele der Hochschule im Schwerpunkt 2:

      Die Hochschule strebt an, die Lehr- und Lernsituation für zentrale Anspruchsgruppen
      in der Breite zu verbessern. Hierfür sollen Ansätze und Unterstützungsmaßnahmen
      entwickelt und angewendet werden, die
      -   die Heterogenität und Diversität der Lernenden in einzelnen Studienphasen be-
          rücksichtigen,
      -   dabei insbesondere den Anforderungen der wachsenden Gruppe der internationa-
          len Studierenden Rechnung tragen,
      -   eine Erhöhung der Qualität des studentischen Lebens am Hochschulstandort
          Schmalkalden – abseits von urbanen, kulturellen Zentren – mit sich bringen,
      -   auf regelmäßigen strukturierten Erfolgsmessungen aufbauen,
      -   eine konsequente Nutzung sich bietender Potenziale der Digitalisierung ermögli-
          chen,
      -   die MINT-Orientierung von Schülerinnen und Schülern verbessern und
      -   flankierend auch eine Qualifizierung von bedarfsspezifisch unterstützendem Ver-
          waltungspersonal erlauben.

  2. Maßnahmen zur Umsetzung der Zielstellungen sind insbesondere:
      -   Die Hochschule fördert in- und ausländische Studierende in einzelnen Phasen ih-
          res Studiums durch besondere unterstützende Aktivitäten.
      -   Die Hochschule unternimmt Aktivitäten zur Erhöhung der Qualität des studenti-
          schen Lebens und zur Steigerung attraktiver äußerer Bedingungen am Hoch-
          schulstandort Schmalkalden.
      -   Die Hochschule verbessert die informationstechnischen Rahmenbedingungen so-
          wie die lehrbezogene Infrastruktur des Studiums einschließlich unterstützender
          Serviceangebote für Lehrende und Studierende.
      -   Die Hochschule verstetigt ausgewählte Tätigkeitsfelder des Schülerforschungs-
          zentrums.
      -   Zur besonderen Berücksichtigung der sprachlichen Anforderungen und kultur-
          kreisspezifischen Herausforderungen der relativ hohen Zahl von ausländischen
          Studierenden fördert die Hochschule betroffene Mitglieder der Hochschulverwal-
          tung durch ein spezifisches Personalentwicklungsprogramm.
      -   Die Hochschule ergreift Kommunikations- und Hochschulmarketingmaßnahmen,
          die auf die Auslastung der vorhandenen Kapazitäten zielen und der Gewinnung
          von Studierenden in nicht voll ausgelasteten Fächern dienen.

                                             2
3. Zielgrößen (2025):

       o     Anteil Studierender in der RSZ                     (2018: 72,2 %) (Zielwert: 75 %)
       o     Betreuungsrelation                                 (2018: 30,9) (Zielwert: 30)
       o     Anteil ausländischer Studierender                  (2018: 20,1 %) (Zielwert: 26 %)

III. Schwerpunkt 3 – Förderung der Digitalisierung im Bereich Studium und Lehre

  Im Schwerpunkt 3 können der Hochschule entsprechend den Inhalten des Programms
  zur Umsetzung der Verpflichtungserklärung des Landes Thüringen zum Zukunftsvertrag
  Studium und Lehre stärken aufgrund positiv beschiedener Anträge weitere Bundesmittel
  zugewiesen werden.

IV. Schwerpunkt 4 – Schwerpunktsetzungen in bestimmten Fächergruppen

  Im Schwerpunkt 4 können der Hochschule entsprechend den Inhalten des Programms
  zur Umsetzung der Verpflichtungserklärung des Landes Thüringen zum Zukunftsvertrag
  Studium und Lehre stärken aufgrund positiv beschiedener Anträge weitere Bundesmittel
  zugewiesen werden.

V. Hochschulfinanzausstattung – Bundesmittel und Landesmittel (Kofinanzierung)

      Die Hochschule erhält – vorbehaltlich der endgültigen Jahresberechnungen gemäß
       den Festlegungen im Programm zur Umsetzung der Verpflichtungserklärung des
       Landes Thüringen zum Zukunftsvertrag Studium und Lehre stärken – folgende Bun-
       desmittel:

       o     Im Schwerpunkt 1 erhält sie in den Jahren 2021 bis 2025 voraussichtlich fol-
             gende Bundesmittel:

                   2021            2022                2023              2024            2025
                  in Euro         in Euro             in Euro           in Euro         in Euro
                 682.000         682.000             682.000           682.000         625.000

           o Im Schwerpunkt 2 erhält sie in den Jahren 2021 bis 2025 voraussichtlich fol-
             gende Bundesmittel:

                   2021            2022                2023              2024            2025
                  in Euro         in Euro             in Euro           in Euro         in Euro
                 457.000         457.000             457.000           457.000         457.000

             Von diesen Mitteln setzt die Hochschule einen Anteil von mindestens 20 % für
             eigene Marketingmaßnahmen im Sinne des Zukunftsvertrages ein.

      Die Hochschule setzt im Schwerpunkt 1 Landesmittel in Höhe des x-fachen der in
       diesem Schwerpunkt erhaltenen Bundesmittel zweckentsprechend zur Umsetzung
       der hier vereinbarten Maßnahmen ein. Die genaue Höhe wird jährlich bestimmt und
       ist abhängig vom Anteil der Hochschule an den Bundesmitteln im Schwerpunkt 1 ei-
       nerseits sowie von der Höhe der Thüringen zufließenden Bundesmittel insgesamt an-
       dererseits.

      Die Hochschule setzt im Schwerpunkt 2 Landesmittel in Höhe der in diesem Schwer-
       punkt erhaltenen Bundesmittel zweckentsprechend zur Umsetzung der hier verein-
       barten Maßnahmen ein.
                                                 3
vl. Berichterstattung

   Die Hochschule berichtet dem Ministerium bis spätestens zum 31. Mai des Folgejahres
   über den Stand der Umsetzung der in dieser Ergänzungsvereinbarung vereinbarten Maß-
   nahmen und Ziele sowie über den Mitteleinsatz zum 31. Dezember eines jeden Jahres.

   Das Berichtsmuster wird vom Ministerium vorgegeben.

Erfurt, den   9           ,

Wolfgang Tiefensee                             Prof. Dr. Gundolf Baier
Thüringer Minister für Wirtslaft,              Präsident der
Wissenschaft und Digitale Gesellschaft         Hochschule Schmalkalden

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