Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Matthias Fischbach FDP vom 21.08.2020 - FDP-Fraktion ...
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
18. Wahlperiode 27.11.2020 Drucksache 18/10441 Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Matthias Fischbach FDP vom 21.08.2020 Digitalisierung der bayerischen Schulen (1/4) Zum Ende des Schuljahres 2019/2020 hat die Staatsregierung zum sogenannten Schul- Digitalisierungsgipfel eingeladen. Im Anschluss haben Ministerpräsident Dr. Markus Söder und der Staatsminister für Unterricht und Kultus Prof. Dr. Michael Piazolo die wichtigsten Ergebnisse kurz vorgestellt. Die Ausgestaltung und Umsetzung der ange- kündigten Projekte ist jedoch in weiten Teilen unklar. Ich frage die Staatsregierung: 1. Digitalplan Schule: Zusammensetzung der finanziellen Mittel insgesamt .......... 4 a) Wie setzen sich die von Ministerpräsident Dr. Markus Söder in der Presse- konferenz am 23.07.2020 für den „Digitalplan Schule“ bis 2024 angekündigten insgesamt „rund zwei Milliarden Euro“ exakt zusammen (bitte die genannte Summe nach Einzelprojekten aufschlüsseln sowie die jeweiligen Anteile des Bundes, des Freistaates und der Kommunen bzw. der Sachaufwandsträger pro Jahr darstellen)?............................................................................................ 4 b) Was ist unter der von Ministerpräsident Dr. Markus Söder in der Presse- konferenz am 23.07.2020 angesprochenen „Finanzierungsgarantie“ zu verstehen (hierbei bitte auf die Budgethoheit des Landtags Bezug nehmen sowie darauf eingehen, inwiefern die „Finanzierungsgarantie“ nur für den Aufbau der Einzelprojekte oder auch für eventuelle funktionale Weiter- entwicklungen bzw. eventuell nötig werdende Kapazitätsanpassungen gilt)?..... 4 c) Wie soll aus Sicht der Staatsregierung die Finanzierung der Schul-IT vom Freistaat auch nach dem Jahr 2024 in einem ähnlichen jährlichen Gesamt- volumen garantiert werden (hierbei bitte neben dem Bedarf für Wartung, Pflege, Erneuerung und Erweiterung der Hardware auch die Kosten für Betrieb, Stabilitätsverbesserungen und einzukalkulierende funktionelle Er- weiterungen/Aktualisierungen der zentral zur Verfügung gestellten Services wie der BayernCloud Schule und des Schulrechenzentrums darstellen)?.......... 4 2. Digital-Turbo: Zusammensetzung der finanziellen Mittel – Bayerische Mittel Teil 1..................................................................................................................... 5 a) Wie setzen sich die von Ministerpräsident Dr. Markus Söder in der Presse- konferenz am 23.07.2020 angekündigten zusätzlichen ca. 450 Mio. Euro bis zum Jahr 2024 zusammen, die für den sogenannten Digital-Turbo an den Schulen Bayerns vorgesehen sind (bitte Bedarfsermittlung Anteile des Freistaates und der Kommunen bzw. der Sachaufwandsträger pro Jahr darstellen)?........................................................................................................... 5 b) Mithilfe welchen Verfahrens hat die Staatsregierung den Betrag von ca. 1,1 Mrd. Euro ermittelt, der für die Digitalisierung der Schulen im Freistaat bis zum Jahr 2024 vorgesehen sein soll (bitte hierbei auf Abweichungen von den seitens der beteiligten Verbände eingebrachten inhaltlichen, fachlichen und organisatorischen Bedarfe/Forderungen eingehen und die sich hierzu in der Finanzierung ergebenden Unterschiede skizzieren und erläutern)?......... 6 Hinweis des Landtagsamts: Zitate werden weder inhaltlich noch formal überprüft. Die korrekte Zitierweise liegt in der Verantwortung der Fragestellerin bzw. des Fragestellers sowie der Staatsregierung. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de – Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung.
Drucksache 18/10441 Bayerischer Landtag 18. Wahlperiode Seite 2/12 c) In welcher Art und Weise wurden von der Staatsregierung schriftliche Infor- mationen zur genauen Höhe der finanziellen Mittel und deren Verteilung für den „Digitalplan Schule“ bereits veröffentlicht (bitte Zeitpunkte nennen und im Falle einer fehlenden schriftlichen Veröffentlichung diese begründen)?........ 6 3. Digital-Turbo: Zusammensetzung der finanziellen Mittel – Bayerische Mittel Teil 2..................................................................................................................... 6 a) Welche Teile der von der Staatsregierung am 23.07.2020 angekündigten insgesamt ca. 1,1 Mrd. Euro für den „Digitalplan Schule“ bis zum Jahr 2024 wurden bereits in den Haushalten der vergangenen Jahre veranschlagt (bitte nach Beträgen und Projekten pro Jahr aufschlüsseln)?............................. 6 b) Welche Teile der von der Staatsregierung am 23.07.2020 angekündigten insgesamt ca. 1,1 Mrd. Euro für den „Digitalplan Schule“ bis zum Jahr 2024 sollen nach aktueller Planung im Doppelhaushalt 2021/2022 veranschlagt werden (bitte nach Beträgen und Projekten pro Jahr aufschlüsseln)?................ 7 c) Welche Teile der von der Staatsregierung am 23.07.2020 angekündigten insgesamt ca. 1,1 Mrd. Euro für den „Digitalplan Schule“ bis zum Jahr 2024 sollen nach aktueller Planung im Doppelhaushalt 2023/2024 entsprechend der von Ministerpräsident Dr. Markus Söder versprochenen „Finanzierungs- garantie“ veranschlagt werden (bitte nach Beträgen und Projekten pro Jahr aufschlüsseln)?.................................................................................................... 7 4. Digital-Turbo: Verteilung der finanziellen Mittel auf Kommunen bzw. Sach- aufwandsträger.................................................................................................... 7 a) Wie sollen nach Ansicht der Staatsregierung die vorgesehenen finanziellen Mittel für die oben dargestellten Projekte zwischen dem Freistaat und den Kommunen bzw. den Sachaufwandsträgern verteilt werden (bitte hierbei Verfahren für die Kommunen bzw. Sachaufwandsträger zur Beantragung der Gelder inklusive Zeitraum für die Einreichung der Anträge darstellen, Beträge angeben, die jeder Kommune bzw. jedem Sachaufwandsträger zukommen, sowie deren Verwendungszweck nennen)?..................................... 7 b) Kommen auf die Kommunen bzw. die Sachaufwandsträger bei der Um- setzung der Projekte im Rahmen des „Digitalplans Schule“ weitere direkte oder indirekte Kosten zu (bitte unter anderem auf Kosten für eventuelle Lizenzen, Beantragungsprozesse, Beistellleistungen zur Einführung von Software, Wartungen etc. pro Jahr eingehen)?................................................... 7 c) Wie weit sind die Planungen der Staatsregierung zu dem in der Presse- konferenz am 23.07.2020 angesprochenen Gesetzentwurf für die dauerhafte Mitfinanzierung der Wartung und Pflege der IT-Infrastruktur vorangeschritten (bitte hierbei auf den geplanten Zeitpunkt der Einbringung ins Parlament, auf die bereits mit den kommunalen Spitzenverbänden vereinbarten Bestand- teile und die eventuell bereits festgelegten Fördermöglichkeiten eingehen sowie die Leistungsmindestanforderungen nennen, die die Staatsregierung an die Wartung und Pflege der IT-Infrastruktur stellt)?........................................ 8 5. Digital-Turbo: Zusammenarbeit Staatskanzlei und Staatsministerium für Unterricht und Kultus............................................................................................ 9 a) Welche konkreten Maßnahmen verbindet Ministerpräsident Dr. Markus Söder mit seiner gegenüber dem Bayerischen Rundfunk getätigten Äußerung, wo- nach der Staatsminister für Unterricht und Kultus Prof. Dr. Michael Piazolo seine „absolute Begleitung“ habe (bitte hierbei auch Anlass, Ursprung der Initiative und Grund der „absoluten Begleitung“ darstellen)?............................... 9 b) In welchem Umfang waren die Staatskanzlei und das Staatsministerium für Di- gitales (StMD) in die Vorbereitung bzw. Begleitung des Schul-Digitalisierungs- gipfels involviert (bitte bereitgestellte Personalkapazitäten der Staatskanzlei, Anlässe und den Zeitraum des Engagements nennen sowie konkrete Vor- schläge und Anforderungen angeben, die die Staatskanzlei eingebracht und durchgesetzt hat)?........................................................................................ 9 c) Welche Teile der in der Pressekonferenz am 23.07.2020 von der Staats- regierung angekündigten Vorhaben sollen zum Beginn des Schuljahrs 2020/2021 zur Verfügung stehen? ...................................................................... 9
Drucksache 18/10441 Bayerischer Landtag 18. Wahlperiode Seite 3/12 6. Digital-Turbo: Verantwortlichkeiten der Staatsregierung...................................... 9 a) Welche Stellen in den Ministerien des Freistaates sind für die Umsetzung des „Digitalplans Schule“ verantwortlich (bitte Referate und deren konkrete Verantwortlichkeiten sowie den Umfang der jeweiligen Verantwortung an- geben)?................................................................................................................ 9 b) Wie findet die Abstimmung zwischen den Ministerien und den jeweiligen Referaten zur Umsetzung des „Digitalplans Schule“ statt (hierbei bitte die voraussichtlichen Daten, Teilnehmer und Gesprächsthemen für die nächsten Treffen angeben, die laut Aussage von Ministerpräsident Dr. Markus Söder auf der Pressekonferenz vom 23.07.2020 regelmäßig stattfinden sollen)?....... 10 c) Welche Gründe haben dazu geführt, dass der Staatsminister für Unter- richt und Kultus Prof. Dr. Michael Piazolo, wie in der Pressekonferenz am 23.07.2020 erwähnt, die Teilung eines Referates vorgenommen hat (bitte ursprüngliches und neues Referat mit jeweiliger Größe und Ausstattung nennen sowie Gründe für Teilung angeben)?.................................................... 10 7. Digital-Turbo: Messgrößen für Effizienz und Effektivität der Ausgaben............ 10 a) Welche konkreten Ziele verfolgt die Staatsregierung bezüglich der Wirkung der eingesetzten „rund 2 Milliarden Euro“ zur Digitalisierung der Schulen in Bayern jeweils in den einzelnen Projekten, um einen effizienten und effekti- ven Einsatz der Mittel zu gewährleisten (bitte anhand von KPIs, Baselines und Zielgrößen angeben sowie Zielwerte pro Jahr darstellen)?........................ 10 b) In welcher Form sollen die Software- und Hardwarelösungen evaluiert werden (bitte hierbei jeweils, sofern schon geplant, auf Kriterien und Mess- größen eingehen sowie entsprechende Zeitpunkte nennen)?............................11 c) Wie stellt die Staatsregierung sicher, dass ausschließlich pädagogisch hochwertige Lerninhalte und -formen in der BayernCloud Schule vorhanden sind (bitte Zuständigkeiten und Kriterien einer möglichen Qualitätskontrolle angeben)? ..........................................................................................................11 8. Digital-Turbo: Organisation, Abstimmung der BayernCloud Schule mit an- deren Digitalprojekten und Sicherheitsstandards...............................................11 a) Mit welchen Bundesländern plant die Staatsregierung beim Aufbau und der Nutzung der BayernCloud Schule zusammenzuarbeiten (bitte jeweiliges Bundesland, Projekt, Grund für Zusammenarbeit und Aufgabenverteilung angeben)?...........................................................................................................11 b) Inwiefern sind aus Sicht der Staatsregierung zur Einrichtung und Nut- zung der BayernCloud Schule aufgrund von Abhängigkeiten mit anderen Digitalisierungsprojekten der Staatsregierung Anpassungen erforderlich (bitte hierbei auf IT-Infrastruktur wie etwa den Breitbandausbau und die Ver- fügbarkeit einer ausreichenden Zahl an digitalen Endgeräten, auf begrenzte Rechnerkapazitäten bis zum Bau des neuen Schulrechenzentrums, auf limitierte personelle Ressourcen im Bereich Projektorganisation im Staats- ministerium für Unterricht und Kultus und auf eine mögliche Zurückstellung bestimmter laufender Digitalisierungsprojekte aufgrund der Corona-Krise eingehen)?......................................................................................................... 12 c) Wie stellt die Staatsregierung sicher, dass bei der BayernCloud Schule Datenschutz- und Sicherheitsstandards eingehalten werden (bitte einzel- ne Maßnahmen und gegebenenfalls beteiligte externe Unternehmen und deren Aufgabengebiet angeben sowie Ort der Datenlagerung nennen)?......... 12
Drucksache 18/10441 Bayerischer Landtag 18. Wahlperiode Seite 4/12 Antwort des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 12.10.2020 Vorbemerkung: Mit dem Schul-Digitalisierungsgipfel der Staatsregierung am 23.07.2020 wurden wei- tere kraftvolle Impulse für die Forcierung der digitalen Transformation an den bayeri- schen Schulen gesetzt. Die beschlossenen Maßnahmen fügen sich in die umfassende Digitalisierungsstrategie der Staatsregierung ein, welche auf die Vertiefung und Profes- sionalisierung der digitalen Lehrkompetenzen, die Weiterentwicklung der Lehr-/Lernkultur sowie die Optimierung der technischen Rahmenbedingen an den Schulen durch um- fassende Investitionsförderungen gerichtet ist. Die Ausgestaltung und Umsetzung der einzelnen Maßnahmen sind aufeinander abgestimmt und werden vom Staatsministerium für Unterricht und Kultus mit Nachdruck vorangetrieben. 1. Digitalplan Schule: Zusammensetzung der finanziellen Mittel insgesamt a) Wie setzen sich die von Ministerpräsident Dr. Markus Söder in der Presse- konferenz am 23.07.2020 für den „Digitalplan Schule“ bis 2024 angekündigten insgesamt „rund zwei Milliarden Euro“ exakt zusammen (bitte die genannte Summe nach Einzelprojekten aufschlüsseln sowie die jeweiligen Anteile des Bundes, des Freistaates und der Kommunen bzw. der Sachaufwandsträger pro Jahr darstellen)? Die in der Pressekonferenz am 23.07.2020 genannten „rund zwei Milliarden Euro“ set- zen sich wie folgt zusammen: Masterplan Bayern Digital II (Freistaat Bayern) 439,3 Mio. Euro (Förderprogramme, Stellen im Bereich Digitalisierung) DigitalPakt Schule 2019 bis 2024 I bis III (Bund) (Verwaltungsvereinbarung einschl. Zusatzvereinbarungen 933,8 Mio. Euro „Sofortausstattungsprogramm“ und „Administration“) Maßnahmen Schul-Digitalgipfel (Freistaat Bayern) BayernCloud Schule 430,2 Mio. Euro (einschl. Support, Dienst-E-Mail, IT-Administration, Stabsstelle an der ALP, Stellen Medienkonzeptarbeit, „mebis tube“) Schülerleihgeräte (Freistaat Bayern) 30,0 Mio. Euro Lehrergeräte (Freistaat Bayern) 15,0 Mio. Euro Stellen Schulrechenzentrum (Freistaat Bayern) rd. 67,2 Mio. Euro b) Was ist unter der von Ministerpräsident Dr. Markus Söder in der Presse- konferenz am 23.07.2020 angesprochenen „Finanzierungsgarantie“ zu ver- stehen (hierbei bitte auf die Budgethoheit des Landtags Bezug nehmen sowie darauf eingehen, inwiefern die „Finanzierungsgarantie“ nur für den Aufbau der Einzelprojekte oder auch für eventuelle funktionale Weiterentwicklungen bzw. eventuell nötig werdende Kapazitätsanpassungen gilt)? c) Wie soll aus Sicht der Staatsregierung die Finanzierung der Schul-IT vom Freistaat auch nach dem Jahr 2024 in einem ähnlichen jährlichen Gesamt- volumen garantiert werden (hierbei bitte neben dem Bedarf für Wartung, Pflege, Erneuerung und Erweiterung der Hardware auch die Kosten für Betrieb, Stabilitätsverbesserungen und einzukalkulierende funktionelle Er- weiterungen/Aktualisierungen der zentral zur Verfügung gestellten Services wie der BayernCloud Schule und des Schulrechenzentrums darstellen)? Die Staatregierung verfolgt das Ziel, die beim Schul-Digitalisierungsgipfel in Aussicht gestellten Maßnahmen rasch und effektiv umzusetzen. Ziel ist es, allen Beteiligten, ins-
Drucksache 18/10441 Bayerischer Landtag 18. Wahlperiode Seite 5/12 besondere den Schulaufwandsträgern, dabei ein möglichst hohes Maß an Planungs- sicherheit zu verschaffen. In der Pressekonferenz am 23.07.2020 wurde daher von einer „Finanzierungsga- rantie erst mal bis 2024“ gesprochen und auf die bereits in Frage 1 a genannten rund 2 Mrd. Euro aus Bundes- und Landesmitteln Bezug genommen. Die Staatsregierung bekräftigt damit das Vorhaben, die Schulaufwandsträger bei der Finanzierung nachhal- tig und verlässlich zu unterstützen. Dessen ungeachtet bleibt die in Art. 70 Bayerische Verfassung (BV) verankerte Budgethoheit des Landtags davon unberührt. Mit Blick auf den Schul-Digitalisierungsgipfel wurden bereits im Vorfeld intensive Gespräche insbesondere zwischen dem Staatsministerium für Unterricht und Kultus (StMUK) sowie dem Staatsministerium der Finanzen und für Heimat (StMFH) geführt. Um die Maßnahmen im Bereich der Digitalen Bildung weiterzuentwickeln, zu inten- sivieren und zu beschleunigen, wurden Handlungsfelder mit einem Volumen an zu- sätzlichen Landesmitteln im Umfang von rd. 430 Mio. Euro vereinbart. Insgesamt soll so bis 2024 mit insgesamt rd. 2 Mrd. Euro (Bundes- und Landesmittel sowie bereits laufende Programme) die Digitale Bildung in Bayern gestärkt werden. In dieser Summe sind neben Landesmitteln aus dem sich bereits in Umsetzung befindenden Masterplan BAYERN DIGITAL II und Projekten wie im Zusammenhang mit dem Schul-Digitalisie- rungsgipfel beschrieben auch der auf Bayern entfallende Anteil der Bundesmittel aus dem DigitalPakt Schule (einschl. ergänzender Programme für Schülerleihgeräte und für die Förderung der Administratoren) in Höhe von 933,8 Mio. Euro enthalten. Der Masterplan BAYERN DIGITAL II bildet so zusammen mit dem DigitalPakt Schule des Bundes gemeinsam mit den zahlreichen weiteren digitalen Maßnahmen im Schulbe- reich eine solide Basis für die Schulaufwandsträger, die bayerischen Schulen und die gesamte bayerische Schulfamilie. Das breit gefächerte Bündel an Maßnahmen des Schul-Digitalisierungsgipfels baut auf den drei Säulen Hardware, Software und Fort- bildung auf und stellt durch die bedarfsgerechte und adressatenorientierte Ausrichtung eine wirkungsvolle Ergänzung dar. Diese zunächst bis zum Jahr 2024 ausgerichte- ten Planungen werden ergänzt um eine Absichtserklärung der Staatsregierung, das Vorankommen der Digitalisierung an den bayerischen Schulen zusammen mit allen Beteiligten auch darüber hinaus zu begleiten und zu unterstützen. Denn die Herausfor- derung der Digitalisierung kann nur im Schulterschluss gemeinsam gemeistert werden. Die Umsetzung der Maßnahmen bleibt den Haushaltsverhandlungen vorbehalten und wahrt selbstverständlich die Haushaltshoheit des Landtags. 2. Digital-Turbo: Zusammensetzung der finanziellen Mittel – Bayerische Mittel Teil 1 a) Wie setzen sich die von Ministerpräsident Dr. Markus Söder in der Presse- konferenz am 23.07.2020 angekündigten zusätzlichen ca. 450 Mio. Euro bis zum Jahr 2024 zusammen, die für den sogenannten Digital-Turbo an den Schulen Bayerns vorgesehen sind (bitte Bedarfsermittlung Anteile des Freistaates und der Kommunen bzw. der Sachaufwandsträger pro Jahr darstellen)? Die angekündigten „zusätzlichen ca. 450 Mio. Euro“ entfallen, wie dies in der Antwort auf Frage 1 a dargestellt ist, auf Kosten für die BayernCloud Schule inklusive Dienst- E-Mail und zentralem Support (338,8 Mio. Euro einschl. Bundesförderung), auf die landesseitige Förderung der IT-Administration (77,8 Mio. Euro), auf den Aufbau der Stabsstelle Medien.Pädagogik.Didaktik. | eSessions zentral – regional (6,6 Mio. Euro), für die Weiterentwicklung der schulischen Medienkonzeptarbeit und die damit ver- bundene Stärkung der schulinternen Lehrerfortbildung im Bereich der Digitalen Bildung (28,0 Mio. Euro) sowie auf Content-Vorhaben in mebis, beispielsweise „mebis tube“ (4,3 Mio. Euro).
Drucksache 18/10441 Bayerischer Landtag 18. Wahlperiode Seite 6/12 b) Mithilfe welchen Verfahrens hat die Staatsregierung den Betrag von ca. 1,1 Mrd. Euro ermittelt, der für die Digitalisierung der Schulen im Freistaat bis zum Jahr 2024 vorgesehen sein soll (bitte hierbei auf Abweichungen von den seitens der beteiligten Verbände eingebrachten inhaltlichen, fachlichen und organisatorischen Bedarfe/Forderungen eingehen und die sich hierzu in der Finanzierung ergebenden Unterschiede skizzieren und erläutern)? Der „Betrag von ca. 1,1 Mrd. Euro“ ergibt sich aus der Differenz von rund 2 Mrd. Euro Gesamtvolumen (siehe Antwort zu Frage 1 a) und den nicht vom Land zu tragenden Bundesmitteln aus dem DigitalPakt Schule 2019 bis 2024 in Höhe von rund 0,9 Mrd. Euro (Verwaltungsvereinbarung DigitalPakt Schule 2019 bis 2024 einschl. der beiden Zusätze „Zusatz zur Verwaltungsvereinbarung DigitalPakt Schule 2019 bis 2024 – ‚Sofortausstattungsprogramm‘“ und „Zusatz-Verwaltungsvereinbarung ‚Administration‘ zum DigitalPakt Schule 2019 bis 2024“). c) In welcher Art und Weise wurden von der Staatsregierung schriftliche Infor- mationen zur genauen Höhe der finanziellen Mittel und deren Verteilung für den „Digitalplan Schule“ bereits veröffentlicht (bitte Zeitpunkte nennen und im Falle einer fehlenden schriftlichen Veröffentlichung diese begründen)? Die Ergebnisse des Digitalisierungsgipfels wurden in der gemeinsamen Pressekonferenz vom 23.07.2020 der Staatsregierung, Vertretern der Kommunen, der Eltern- und Lehrer- verbände sowie der Schülervertretung mündlich bekannt gegeben (s. https://www.youtube. com/watch?v=QPJXhr8-aZA). Die kommunalen Spitzenverbände und nachgeordnete Behörden wurden durch entsprechende KMS vom 06. bzw. 13.08.2020 über für sie wesentliche Ergebnisse informiert und dabei die aus der Pressekonferenz bekannten Zahlen zur Höhe finanzieller Mittel mitgeteilt. 3. Digital-Turbo: Zusammensetzung der finanziellen Mittel – Bayerische Mittel Teil 2 a) Welche Teile der von der Staatsregierung am 23.07.2020 angekündigten insgesamt ca. 1,1 Mrd. Euro für den „Digitalplan Schule“ bis zum Jahr 2024 wurden bereits in den Haushalten der vergangenen Jahre veranschlagt (bitte nach Beträgen und Projekten pro Jahr aufschlüsseln)? Die bei Kap. 05 04 TG 76 (Ausgaben für Aufgaben im Bereich der Bildungsplanung und für mebis – Landesmedienzentrum Bayern, künftig einschließlich BayernCloud Schule), Kap. 05 04 TG 77 (Ausgaben für Digitale Bildung einschließlich Förderprogramme im Masterplan im Umfang von 212,5 Mio. Euro) und Kap. 05 02 TG 99 (Kosten der Datenver- arbeitung und Statistik, z. B. Bereitstellung datenschutzkonformer virtueller Arbeitsplätze für Lehrkräfte) insbesondere in den Jahren 2018 bis 2020 veranschlagten Haushalts- mittel dienen Zwecken, die zumindest zu Teilen dem „Digitalplan“ zugeordnet sind. Die Haushaltsmittel für die Bereitstellung von Schülerleihgeräten und Lehrerdienstgeräten im Umfang von 45,0 Mio. Euro werden bei Kap. 13 19 (Sonderfonds Corona-Pandemie) im Jahr 2020 außerplanmäßig zur Verfügung gestellt. Die im Rahmen des Masterplans BAYERN DIGITAL II zusätzlich zur Verfügung gestellten Stellen sind in den einschlägigen Kapiteln des Einzelplans 05 ausgebracht.
Drucksache 18/10441 Bayerischer Landtag 18. Wahlperiode Seite 7/12 b) Welche Teile der von der Staatsregierung am 23.07.2020 angekündigten insgesamt ca. 1,1 Mrd. Euro für den „Digitalplan Schule“ bis zum Jahr 2024 sollen nach aktueller Planung im Doppelhaushalt 2021/2022 veranschlagt werden (bitte nach Beträgen und Projekten pro Jahr aufschlüsseln)? c) Welche Teile der von der Staatsregierung am 23.07.2020 angekündigten insgesamt ca. 1,1 Mrd. Euro für den „Digitalplan Schule“ bis zum Jahr 2024 sollen nach aktueller Planung im Doppelhaushalt 2023/2024 entsprechend der von Ministerpräsident Dr. Markus Söder versprochenen „Finanzierungs- garantie“ veranschlagt werden (bitte nach Beträgen und Projekten pro Jahr aufschlüsseln)? Die auf die künftigen Jahre entfallenden Finanzbedarfe insbesondere für die Bayern- Cloud Schule (Lizenzen, Support, Dienst-E-Mail), die Förderung der IT-Administration durch den Freistaat, für die 100 befristeten Lehrerstellen für Medienkonzeptarbeit sowie der Content-Förderung sind Gegenstand künftiger Haushalte. 4. Digital-Turbo: Verteilung der finanziellen Mittel auf Kommunen bzw. Sach- aufwandsträger a) Wie sollen nach Ansicht der Staatsregierung die vorgesehenen finanziellen Mittel für die oben dargestellten Projekte zwischen dem Freistaat und den Kommunen bzw. den Sachaufwandsträgern verteilt werden (bitte hierbei Verfahren für die Kommunen bzw. Sachaufwandsträger zur Beantragung der Gelder inklusive Zeitraum für die Einreichung der Anträge darstellen, Beträge angeben, die jeder Kommune bzw. jedem Sachaufwandsträger zu- kommen, sowie deren Verwendungszweck nennen)? Die Verteilung der Finanzmittel richtet sich nach dem Bedarf des zuständigen Aufgaben- trägers bzw. den in den jeweils einschlägigen Förderrichtlinien ausgebrachten Höchst- beträgen der staatlichen Zuwendungen (Förderbudgets): – Masterplan BAYERN DIGITAL II: Die Aufteilung der Mittel im „Digitalbudget für das digitale Klassenzimmer“ und im „Budget für integrierte Fachunterrichtsräume an be- rufsqualifizierenden Schulen“ auf die kommunalen und privaten Schulaufwandsträ- ger erfolgte nach Maßgabe der jeweiligen Schüler- bzw. Klassenzahlen nach einem einheitlichen Verfahren. Die zusätzlichen Planstellen im Einzelplan 05 entfallen auf den staatlichen Bereich, beispielsweise auf die Stellen für die Berater digitale Bil- dung sowie für das Experten- und Referentennetzwerk. Alle Schulen und alle Schul- aufwandsträger können dieses Beratungs- und Unterstützungsnetzwerk unentgelt- lich in Anspruch nehmen. – BayernCloud Schule: Der Freistaat trägt bei der BayernCloud Schule die vollstän- digen Entwicklungs- und Betriebskosten. Die Nutzung zentraler Dienste soll allen Schulen offenstehen, sodass mittelbare Entlastungen auf kommunaler Seite entste- hen werden. Durch dieses Vorgehen werden keine finanziellen Mittel an Kommunen bzw. Schulaufwandsträger verteilt. Entsprechendes gilt für die Bereitstellung weite- rer zentraler Dienste und IT-Infrastrukturen, beispielsweise die Weiterentwicklung von Content-Angeboten in mebis (kostenfrei nutzbar für alle Schulen) oder den Auf- bau eines zentralen Schulrechenzentrums am IT-Dienstleistungszentrum des Frei- staates Bayern (IT-DLZ). – Die Förderrichtlinien für die IT-Administration, für die Beschaffung von Lehrerdienst- geräten sowie für eine Aufstockung der Förderung von Schülerleihgeräten nach dem Vorbild des „Sonderbudgets Leihgeräte“ unter dem Dach des DigitalPakts Schule 2019 bis 2024 sind derzeit in Ausarbeitung, sodass noch keine Aussagen zu konkre- ten Verteilungsschlüsseln möglich sind. b) Kommen auf die Kommunen bzw. die Sachaufwandsträger bei der Um- setzung der Projekte im Rahmen des „Digitalplans Schule“ weitere direkte oder indirekte Kosten zu (bitte unter anderem auf Kosten für eventuelle Lizenzen, Beantragungsprozesse, Beistellleistungen zur Einführung von Software, Wartungen etc. pro Jahr eingehen)? Zentral durch den Freistaat bereitgestellte IT-Dienstleistungen (beispielsweise die Nut- zung von mebis, des temporären Kommunikations- und Kollaborationstools für die
Drucksache 18/10441 Bayerischer Landtag 18. Wahlperiode Seite 8/12 weiterführenden Schulen, der geplanten BayernCloud Schule sowie unterstützender Beratungsstrukturen) können ohne weitere Entgelte oder Lizenzkosten von den Schulen in Anspruch genommen werden. Die Förderprogramme des Landes und des Bundes verstehen sich hingegen als subsidiäre Hilfen, die je nach Programm 90 bis 100 Prozent der förderfähigen Kos- ten unter Begrenzung auf das jeweilige Förderbudget abdecken, sodass grundsätzlich auch Eigenmittel durch die Schulaufwandsträger aufzuwenden sind. Dabei sind inves- tive Begleitmaßnahmen wie projektvorbereitende und -begleitende Beratungsleistun- gen externer Dienstleister, die einer möglichst wirtschaftlichen Umsetzung und Nut- zung dienen, in die Förderung eingeschlossen. Nicht förderfähig sind jedoch Kosten der Verwaltung (Personalkosten, Sachkosten) sowie Finanzierungskosten. Die originär in den Verantwortungsbereich der Schulaufwandsträger fallenden Kosten für Betrieb, Wartung und IT-Support der geförderten Infrastruktur sollen zusätzlich aus Mitteln des Bundes und Landes gefördert werden. Daten zu davon nicht abgedeckten Kosten der Zuwendungsempfänger, insbesondere für weitere nichtförderfähige Investitionsmaß- nahmen, liegen dem Staatsministerium für Unterricht und Kultus nicht vor. c) Wie weit sind die Planungen der Staatsregierung zu dem in der Presse- konferenz am 23.07.2020 angesprochenen Gesetzentwurf für die dauerhafte Mitfinanzierung der Wartung und Pflege der IT-Infrastruktur vorangeschritten (bitte hierbei auf den geplanten Zeitpunkt der Einbringung ins Parlament, auf die bereits mit den kommunalen Spitzenverbänden vereinbarten Bestand- teile und die eventuell bereits festgelegten Fördermöglichkeiten eingehen sowie die Leistungsmindestanforderungen nennen, die die Staatsregierung an die Wartung und Pflege der IT-Infrastruktur stellt)? Die Unterstützung der Schulaufwandsträger im Bereich Wartung und Pflege soll zu- nächst auf Basis der noch nicht unterzeichneten Zusatz-Verwaltungsvereinbarung „Ad- ministration“ zum DigitalPakt Schule 2019 bis 2024 erfolgen. Hierfür ist zunächst eine Landesförderrichtlinie zur Umsetzung der angekündigten bundesseitigen „Administrations- Förderung“ im DigitalPakt Schule 2019 bis 2024 zu entwickeln. Davon abhängig ist die ergänzende landesseitige Förderung der IT-Administration auszugestalten, die ins- gesamt eine Verdoppelung der Bundesmittel vorsieht. Mit diesen beiden Instrumenten kann die Unterstützung der Schulaufwandsträger im Zeitfenster des Digitalplans (2021 und 2024) dargestellt werden. Wie in der Antwort zu Frage 1 b und c ausgeführt, werden die zunächst bis zum Jahr 2024 ausgerichteten Planungen ergänzt um eine Absichtserklärung der Staats- regierung, das Vorankommen der Digitalisierung an den bayerischen Schulen zusam- men mit allen Beteiligten auch darüber hinaus zu begleiten und zu unterstützen. Eine Regelung, die die beabsichtigte dauerhafte finanzielle Beteiligung des Freistaates an den Kosten für Wartung und Pflege über diesen Zeitraum hinaus umfasst, kann erst im Nachgang zu den beiden Förderinstrumenten des Bundes und Landes auf Basis der gesammelten Erfahrungen und einer Bedarfsabstimmung mit den kommunalen Spitzenverbänden entwickelt werden. Soweit sich die Staatsregierung zur Umsetzung auf einen Gesetzentwurf zur Änderung des Bayerischen Schulfinanzierungsgesetzes (BaySchFG) verständigt, wird dieser zu gegebener Zeit in den Landtag eingebracht werden.
Drucksache 18/10441 Bayerischer Landtag 18. Wahlperiode Seite 9/12 5. Digital-Turbo: Zusammenarbeit Staatskanzlei und Staatsministerium für Unterricht und Kultus a) Welche konkreten Maßnahmen verbindet Ministerpräsident Dr. Markus Söder mit seiner gegenüber dem Bayerischen Rundfunk getätigten Äußerung, wo- nach der Staatsminister für Unterricht und Kultus Prof. Dr. Michael Piazolo seine „absolute Begleitung“ habe (bitte hierbei auch Anlass, Ursprung der Initiative und Grund der „absoluten Begleitung“ darstellen)? Neben der Wirtschaft und den Kindertageseinrichtungen ist die Schule in Zeiten der Co- rona-Pandemie ein prioritäres Handlungsfeld, das eine gemeinschaftliche Anstrengung und gegenseitige Unterstützung von Gesellschaft und Politik erfordert. Dazu gehört auch die weitere Umsetzung der Digitalisierung im Schulbereich. Die Staatsregierung arbeitet hier eng und vertrauensvoll zusammen mit dem Ziel, die zum erfolgreichen Umgang mit der Corona-Pandemie und den sich daraus ergebenden Herausforderungen erforder- lichen Maßnahmen gemeinsam umzusetzen. b) In welchem Umfang waren die Staatskanzlei und das Staatsministerium für Di- gitales (StMD) in die Vorbereitung bzw. Begleitung des Schul-Digitalisierungs- gipfels involviert (bitte bereitgestellte Personalkapazitäten der Staatskanzlei, Anlässe und den Zeitraum des Engagements nennen sowie konkrete Vor- schläge und Anforderungen angeben, die die Staatskanzlei eingebracht und durchgesetzt hat)? Der Schul-Digitalisierungsgipfel wurde im Vorfeld in enger Abstimmung zwischen der Staatskanzlei mit den zuständigen Ressorts (StMUK, StMFH, StMD) in dem dafür gebotenen und zeitlich üblichen Umfang vorbereitet bzw. abgestimmt. Fachliche Ab- stimmungsprozesse und Vorgespräche wurden federführend seitens des StMUK geführt. c) Welche Teile der in der Pressekonferenz am 23.07.2020 von der Staats- regierung angekündigten Vorhaben sollen zum Beginn des Schuljahrs 2020/2021 zur Verfügung stehen? Im Bereich der Staatlichen Lehrerfortbildung wurde bereits zum 01.08.2020 die neue Stabsstelle Medien.Pädagogik.Didaktik. | eSessions zentral – regional an der Akade- mie für Lehrerfortbildung und Personalführung (ALP) Dillingen eingerichtet. Das jeweils aktuelle Wochenprogramm kann unter https://alp.dillingen.de/themenseiten/stabsstelle/ esessions/ eingesehen und auch zum regelmäßigen Bezug abonniert werden. Voraussichtlich im Oktober 2020 soll darüber hinaus ein dienstliches E-Mail-Post- fach für das staatliche Personal an staatlichen Schulen zur Verfügung stehen. Die geplante Erweiterung der mebis Mediathek durch „mebis tube“ wurde in Auftrag gegeben und befindet sich bereits in der Umsetzung. Ein zeitnaher Produktivgang wird angestrebt. Der „digitale Schulatlas“ wurde am 09.09.2020 freigeschaltet und ist unter www. schulatlas.bayern.de einsehbar. 6. Digital-Turbo: Verantwortlichkeiten der Staatsregierung a) Welche Stellen in den Ministerien des Freistaates sind für die Umsetzung des „Digitalplans Schule“ verantwortlich (bitte Referate und deren konkrete Verantwortlichkeiten sowie den Umfang der jeweiligen Verantwortung an- geben)? Die Verantwortlichkeiten im „Digitalplan Schule“ stellen sich derzeit im StMUK wie folgt dar: – Referat I.4, „Digitale Bildung, Medienbildung“, derzeit u. a. für die Entwicklung der BayernCloud Schule, mebis – Landesmedienzentrum Bayern, Fortbildungsoffensive im Bereich Digitaler Bildung; – Referat I.5, „Förderprogramme, Digitalisierung Schulen“, u. a. Förderprogramme des Landes zur Digitalisierung der Schulen, DigitalPakt Schule 2019 bis 2024, IT an Schulen (pädagogischer Bereich);
Drucksache 18/10441 Bayerischer Landtag 18. Wahlperiode Seite 10/12 – Referat I.6, „Schulverwaltungs-IT, ASV“, u. a. für Datenverarbeitung in der Schul- verwaltung, insbesondere Leitung des Projekts „Amtliche Schulverwaltung“ ASV im Rahmen des Gesamtprojekts ASV/ASD. b) Wie findet die Abstimmung zwischen den Ministerien und den jeweiligen Referaten zur Umsetzung des „Digitalplans Schule“ statt (hierbei bitte die voraussichtlichen Daten, Teilnehmer und Gesprächsthemen für die nächsten Treffen angeben, die laut Aussage von Ministerpräsident Dr. Markus Söder auf der Pressekonferenz vom 23.07.2020 regelmäßig stattfinden sollen)? Es wurde ein Lenkungsausschuss zum Projekt BayernCloud Schule eingerichtet. Diesem Lenkungsausschuss gehören Vertreterinnen und Vertreter des StMFH, des StMUK, des IT-Dienstleistungszentrums sowie der Medienabteilung des Staatsinstituts für Schulquali- tät und Bildungsforschung (ISB) und der Akademie für Lehrerfortbildung und Personal- führung (ALP) Dillingen an. Dabei werden neben den Themen zur BayernCloud Schule auch die weiteren Themen des „Digitalplans“ erörtert, die einer Abstimmung zwischen den Ministerien und nachgeordneten Stellen bedürfen. Der Lenkungsausschuss hat seit dem Digitalisierungsgipfel am 23.07.2020 bereits dreimal getagt. c) Welche Gründe haben dazu geführt, dass der Staatsminister für Unter- richt und Kultus Prof. Dr. Michael Piazolo, wie in der Pressekonferenz am 23.07.2020 erwähnt, die Teilung eines Referates vorgenommen hat (bitte ursprüngliches und neues Referat mit jeweiliger Größe und Ausstattung nennen sowie Gründe für Teilung angeben)? Die Zuständigkeiten der Referate I.4 und I.5 waren ursprünglich in einem Referat ge- bündelt und sind mit dem DigitalPakt Schule 2019 bis 2024 auf zwei Referate aufgeteilt worden. Das hochdynamische und breite Themenfeld der digitalen Bildung erfordert die Bündelung von Zuständigkeiten und Expertise in getrennten Referaten, was durch eine Fokussierung auf die inhaltich-konzeptionellen, die zuwendungs- und förderrechtlichen bzw. die schuladministrativen Aspekte in der Digitalisierung von Schulen geschieht (siehe Antwort zu Frage 6 a). 7. Digital-Turbo: Messgrößen für Effizienz und Effektivität der Ausgaben a) Welche konkreten Ziele verfolgt die Staatsregierung bezüglich der Wirkung der eingesetzten „rund 2 Milliarden Euro“ zur Digitalisierung der Schulen in Bayern jeweils in den einzelnen Projekten, um einen effizienten und effek- tiven Einsatz der Mittel zu gewährleisten (bitte anhand von KPIs, Baselines und Zielgrößen angeben sowie Zielwerte pro Jahr darstellen)? Die bereits im Januar 2016 angestoßene Gesamtstrategie „Digitale Bildung in Schule, Hochschule und Kultur“ der Staatsregierung verfolgt im Bereich der schulischen Bil- dung folgende übergeordnete Zielvorstellungen, die sich auch in den thematisch aus- differenzierten Maßnahmenbündeln (Masterplan, DigitalPakt Schule 2019 bis 2024, Schul-Digitalisierungsgipfel) und dem daraus resultierenden Gesamtfinanzierungs- volumen von rund 2 Mrd. Euro widerspiegeln: – Medienkompetenzerwerb der Schüler: Die Schülerinnen und Schüler sollen zu ei- nem eigenständigen und verantwortungsvollen Handeln in einer von Digitalisierung geprägten Lebenswelt und zu lebenslangem Lernen befähigt werden. Richtschnur dafür ist der „Kompetenzrahmen zur Medienbildung an bayerischen Schulen“, der die notwendigen Kenntnisse, Fähigkeiten, Kompetenzen und Einstellungen syste- matisch bündelt. – Unterrichtsentwicklung: Ziele sind das Heben der Potenziale digitaler Bildung für den Unterricht und die Vernetzung und Öffnung der Schulen für externe Expertise und Erfahrungen. Die eingesetzten Mittel sind grundsätzlich an das Ziel der Sicherung der Unterrichtsqualität gebunden, wie sie sich in Teilaspekten u. a. in nationalen wie internationalen Leistungsvergleichsstudien oder Evaluationen darstellt. Es ist eine nachhaltige Verankerung digitaler Arbeits-, Lern- und Kommunikationsformen im täglichen Unterricht erforderlich, ohne dass jedoch die Komplexität dieser Anforde-
Drucksache 18/10441 Bayerischer Landtag 18. Wahlperiode Seite 11/12 rung auf wenige quantitative „Key Performance Indikatoren“ (KPIs) heruntergebro- chen werden kann. – Lehrkompetenzen: Die auf die grundständige Qualifizierung und regelmäßige be- darfs- und zielgruppengerechte Fortbildung der Lehrkräfte entfallenden Investitions- anteile befähigen die bayerischen Lehrkräfte zu einem souveränen, reflektierten und effizienten Einsatz digitaler Medien und Werkzeuge. Im Zuge der Berichterstattung zur Administrationsförderung werden die Länder u. a. über die Verstärkung der Fort- bildung der Lehrkräfte im Bereich der Digitalen Bildung berichten. – Verbesserung der IT-Infrastruktur: Ziel der umfangreichen Investitionsförderung für die Schulaufwandsträger ist die Ertüchtigung der IT-Infrastruktur an den Schulen mit einem besonderen Fokus auf die Schulgebäudevernetzung und den Ausbau der digitalen Klassenzimmer sowie die Sicherung eines professionellen Supports. Em- pirische Daten werden hierzu in der jährlichen IT-Umfrage an Bayerns Schulen er- hoben. Eine im Koalitionsvertrag verankerte Zielgröße ist die Einrichtung von 50 000 digitalen Klassenzimmern. b) In welcher Form sollen die Software- und Hardwarelösungen evaluiert werden (bitte hierbei jeweils, sofern schon geplant, auf Kriterien und Messgrößen eingehen sowie entsprechende Zeitpunkte nennen)? Im Vorfeld der konzeptionellen Überlegungen, u. a. zur BayernCloud Schule, wurden Be- stand und Bedarfssituation evaluiert. Entsprechend der Dynamik in der Phase von Prä- senz- und Distanzunterricht im Wechsel sind die Anforderungen und der Markt zugleich Gegenstand kontinuierlicher Analysen. Die weitere Evaluation erfolgt entsprechend im Verlauf bzw. im Nachgang zur Maßnahmenumsetzung. c) Wie stellt die Staatsregierung sicher, dass ausschließlich pädagogisch hochwertige Lerninhalte und -formen in der BayernCloud Schule vorhanden sind (bitte Zuständigkeiten und Kriterien einer möglichen Qualitätskontrolle angeben)? Die in der mebis-Lernplattform angebotenen Kommunikationsmöglichkeiten und Lern- aktivitäten dienen Lehrkräften zur Gestaltung von digital gestütztem Unterricht und zur Organisation von Lernvorgängen in digitalen Kursen. Der Einsatz der Lernplattform sowie mebis-ergänzender Kommunikations- und Kollaborationswerkzeuge obliegt der pädagogischen Eigenverantwortung der Lehrkraft. Die mebis-Mediathek enthält quali- tativ hochwertige digitale Bildungsmedien, die im Unterricht urheber- und lizenzrechtlich sicher verwendet werden dürfen, unter anderem bereitgestellt von öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten und den kommunalen Medienzentren. Die inhaltliche Verantwortung liegt in der Zuständigkeit der Medienabteilung des Staatsinstituts für Schulqualität und Bildungsforschung. Die geplante Erweiterung durch „mebis tube“ ist darauf gerichtet, der gesamten Schulgemeinschaft den Zugang zu von Lehrkräften produzierten Inhalten, insbesondere Lernvideos, zu eröffnen, die rechtssicher im Unterricht sowie beim Distanz- lernen eingesetzt werden können. Dadurch werden technische Rahmenbedingungen für die Zusammenarbeit und die Stärkung der Online-Community innerhalb der Schul- gemeinschaft geschaffen. 8. Digital-Turbo: Organisation, Abstimmung der BayernCloud Schule mit an- deren Digitalprojekten und Sicherheitsstandards a) Mit welchen Bundesländern plant die Staatsregierung beim Aufbau und der Nutzung der BayernCloud Schule zusammenzuarbeiten (bitte jeweiliges Bundesland, Projekt, Grund für Zusammenarbeit und Aufgabenverteilung angeben)? Bei Aufbau und Nutzung der BayernCloud ist geplant, das im Rahmen des DigitalPakts Schule 2019 bis 2024 bereits beschlossene länderübergreifende Projekt VIDIS zur Ent- wicklung und Inbetriebnahme eines ländergemeinsamen Vermittlungsdienstes für das digitale Identitätsmanagement in Schulen anzubinden. Alle 16 Länder beteiligen sich an diesem Projekt. Das Land Mecklenburg-Vorpommern wurde als Ansprechpartner für
Drucksache 18/10441 Bayerischer Landtag 18. Wahlperiode Seite 12/12 den Bund benannt. Der VIDIS-Steuergruppe gehören Vertreter aller beteiligten Länder an. Über weitere Kooperationen mit anderen Bundesländern ist noch nicht entschieden. b) Inwiefern sind aus Sicht der Staatsregierung zur Einrichtung und Nut- zung der BayernCloud Schule aufgrund von Abhängigkeiten mit anderen Digitalisierungsprojekten der Staatsregierung Anpassungen erforderlich (bitte hierbei auf IT-Infrastruktur wie etwa den Breitbandausbau und die Ver- fügbarkeit einer ausreichenden Zahl an digitalen Endgeräten, auf begrenzte Rechnerkapazitäten bis zum Bau des neuen Schulrechenzentrums, auf li- mitierte personelle Ressourcen im Bereich Projektorganisation im Staats- ministerium für Unterricht und Kultus und auf eine mögliche Zurückstellung bestimmter laufender Digitalisierungsprojekte aufgrund der Corona-Krise eingehen)? Der Breitbandausbau an bayerischen Schulen sowie die Versorgung mit digitalen End- geräten werden bereits unabhängig von der Bereitstellung der BayernCloud Schule mit Hochdruck verfolgt. Die erforderlichen personellen Kapazitäten an den an der Projekt- umsetzung beteiligten Behörden sind Gegenstand der Haushaltsaufstellung. Der Aufbau des neuen Schulrechenzentrums erfolgt bedarfsorientiert. Eine Rück- stellung anderer Digitalisierungsprojekte aufgrund der Umsetzung des Projekts Bay- ernCloud Schule ist derzeit nicht geplant. c) Wie stellt die Staatsregierung sicher, dass bei der BayernCloud Schule Datenschutz- und Sicherheitsstandards eingehalten werden (bitte einzelne Maßnahmen und gegebenenfalls beteiligte externe Unternehmen und deren Aufgabengebiet angeben sowie Ort der Datenlagerung nennen)? Soweit Daten nicht im staatlichen IT-DLZ gehostet werden (wie etwa bei der künftigen Dienst-E-Mail), werden angemessene Datenschutzvorkehrungen vertraglich festgelegt. Als Maßstab für die Datensicherheit stehen beispielsweise die IT-Sicherheitsrichtlinien für die Bayerische Staatsverwaltung BayITSiR-14 – Sicherheit von Web-Anwendungen der Bayerischen Staatsverwaltung, die Standards und Richtlinien für die Informations- und Kommunikationstechnik in der bayerischen Verwaltung sowie die Richtlinien des Landesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (LSI) zur Verfügung.
Sie können auch lesen