Zwischen Politik und Kultur. Zum 100. Geburtstag von Joseph Beuys - Hermann Ehlers Akademie
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Zwischen Politik und Kultur. Zum 100. Geburtstag von Joseph Beuys
Donnerstag, 06.05.2021 | 9-17 Uhr | Niemannsweg 78, Kiel
Kurzbeschreibung
Kein anderer Künstler in der deutschen Kunstgeschichte des 20. Jahrhunderts war so produktiv und
allgegenwärtig, so provokativ und schlagfertig, so politisch und so umstritten wie Joseph Beuys. Wer war
der Mann mit dem Hut, dem Filz und der Fettecke, der vor 100 Jahren in Krefeld das Licht der Welt erblickte
und 1986 in Düsseldorf starb: Ein notorischer Unruhestifter und ständiger Provokateur, ein Scharlatan
womöglich oder gar ein Kunst-Guru und Schamane? Und was verbarg sich hinter seinem „erweiterten
Kunstbegriff“, seiner Idee der „sozialen Plastik“ und worauf zielte Beuys, wenn er davon sprach, jeder
Mensch sei ein Künstler?
Joseph-Beuys-Poster für eine Vortragstournee durch die USA:
Energy Plan for the Western Man, 1974,
organisiert von dem Galeristen Ronald Feldman, New York
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Zeitplan und Themenblöcke
9.00 Uhr Begrüßung und Eröffnung
9.15 Uhr Themenblock 1
Zur Biographie von Joseph Beuys: Zwischen Krieg, Studium, Documenta und
internationalem Erfolg
11.00 Uhr Themenblock 2
Zum Werk und zur Rezeption von Joseph Beuys
13.30 Uhr Themenblock 3
Zu den Politischen Aktivitäten von Joseph Beuys
15.30 Uhr Themenblock 4
Zum Wechselspiel von Politik und Kultur
16.30 Uhr Reflexion und Auswertung
Pausenzeiten
10.30 Uhr kleine Pause
12.30 Uhr Mittagspause
15.00 Uhr kleine Pause
Notwendige Vorbildung
Es gibt keine Teilnahmevoraussetzungen.
Teilnahmenachweis
Sie erhalten am Ende der Veranstaltung einen Teilnahmenachweis.
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Kosten der Veranstaltung
Die Teilnahme an dieser Veranstaltung kostet 40,00 € inkl. Verpflegung, Material und anschließender
Seminardokumentation.
Geplante Teilnehmerzahl
Wir rechnen mit circa 15 Teilnehmern.
Lehrpersonal
Dr. Stefan Vöhringer ist Politikwissenschafter, Kunsthistoriker und war Referent beim schleswig-
holsteinischen Landesbeauftragten für politische Bildung. Zuvor war er programmverantwortlicher
Studienleiter der Hermann Ehlers Akademie und stellvertretender Direktor des Akademiezentrums
Sankelmark.
Hinweis
Das Seminar ist als Lehrerfortbildung durch das IQSH anerkannt.
Anmeldung
Bitten melden Sie sich unter seminar@hermann-ehlers.de für diese Veranstaltung an. Sodann erhalten
Sie – wenn die Durchführung gesichert ist – spätestens eine Woche vor Beginn der Veranstaltung eine
schriftliche Bestätigung von uns.
Veranstaltungsleitung
Dr. Richard Nägler, Hermann Ehlers Akademie gGmbH
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Die Hermann Ehlers Akademie ist anerkannter Träger der Weiterbildung sowie anerkannter Bildungsträger
der politischen Bildung (bpb). Damit gehen auch bestimmte Qualitätsstandards einher. Sie können bspw.
auf Anfrage und Antrag diese Veranstaltung auch als Bildungsurlaub anerkennen lassen.
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Geschäfts- und Teilnahmebedingungen
1. Rechtsbeziehungen zwischen den Beteiligten, Geltungsbereich
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Hermann-Ehlers-Akademie gGmbH (nachfolgend kurz
„HEA“) gelten für die Durchführung von Seminarveranstaltungen, Tagungen und ähnlichen
Veranstaltungen sowie für alle damit zusammenhängenden Leistungen.
1.2. Für den zwischen dem Kunden und der HEA geschlossenen Seminarvertrag (nachfolgend kurz
„Vertrag“) gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausschließlich; entgegenstehende oder von
diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennt die HEA
nicht an, es sei denn, die HEA hätte ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.
1.3. Von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende oder sie ergänzende Individualabreden
sind schriftlich niederzulegen. Soweit nichts anderes vereinbart ist, gelten sie nur für den Einzelfall.
2. Vertragsabschluss
2.1. Mit der schriftlichen Anmeldung bietet der Kunde der HEA den Abschluss des Vertrages verbindlich an.
Die Anmeldung muss für jeden Teilnehmer einzeln und schriftlich vorgenommen werden. Der Vertrag
kommt mit der Annahme durch die HEA zustande, welche durch die Buchungsbestätigung bzw.
spätestens mit der Rechnung erfolgt.
2.2. Die HEA weist den Kunden darauf hin, dass Seminare, Tagungen und ähnliche Veranstaltungen
Teilnehmerbegrenzungen aufweisen bzw. eine Mindestteilnehmerzahl voraussetzen können. Ob der
Vertrag unter der Bedingung der noch ausreichenden Kapazitäten oder aber des Erreichens einer
Mindestteilnehmeranzahl steht, ergibt sich zum einen aus den Leistungsbeschreibungen (wie z. B.
Programm- und Prospektangaben) der HEA und wird dem Kunden zum anderen von der HEA nochmals
schriftlich im Rahmen der Buchungsbestätigung mitgeteilt. Im Falle einer Teilnehmerbegrenzung findet
eine Berücksichtigung nach dem Eingang der Anmeldung des Kunden bei der HEA statt.
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3. Zahlungsbedingungen
3.1. Bei Vertragsabschluss wird gegen Aushändigung der Buchungsbestätigung der gesamte
Teilnehmerbeitrag zur Zahlung fällig.
3.2. Werden fällige Zahlungen nicht oder nicht vollständig geleistet und zahlt der Kunde auch nach Mahnung
mit Fristsetzung nicht, ist die HEA berechtigt, vom jeweiligen Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz
zu verlangen.
3.3. Gegen Zahlungsforderungen der HEA kann der Kunde nur mit unbestrittenen und/oder rechtskräftig
festgestellten Forderungen aufrechnen.
4. Leistungen der HEA
Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen (z.B. Prospekt- und
Programmangaben der HEA) und den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Buchungsbestätigung.
Vorbehaltlich der konkreten Angaben gemäß Satz 1 sind in der Regel folgende Leistungen im Rahmen des
Teilnehmerbeitrages enthalten:
- Moderation der Veranstaltung
- Vermittlung der in den Prospekt- und Programmangaben angegebenen Seminar-, Tagungs- bzw.
Veranstaltungsinhalte
- begleitende Unterlagen
- Mittagessen und Pausengetränke bei ganztägigen Veranstaltungen
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5. Rücktritt des Kunden
5.1. Die HEA räumt dem Kunden ein jederzeitiges Rücktrittsrecht ein. Hierfür gelten die nachfolgenden
Regelungen:
5.1.1. Wenn der Kunde zurücktritt, verliert die HEA den Anspruch auf den vertraglich vereinbarten
Teilnehmerbeitrag. Stattdessen kann die HEA eine angemessene Entschädigung für die von ihr getroffenen
Vorkehrungen und Aufwendungen geltend machen.
5.1.2. Die HEA hat die Wahl, gegenüber dem Kunden anstelle einer konkret berechneten Entschädigung eine
Rücktrittspauschale in Höhe von 10 % des vertraglich vereinbarten Teilnehmerbeitrages geltend zu machen,
wenn der Rücktritt weniger als drei Wochen vor der Veranstaltung erklärt wird; bei einem kurzfristig erklärten
Rücktritt (vier oder weniger Arbeitstage vor Kursbeginn) kann die HEA pauschal 80 % des
Teilnehmerbeitrages geltend machen; nimmt der Kunde an der Veranstaltung nicht teil, ohne vorher
zurückgetreten zu sein, kann die HEA pauschal 100 % des Teilnehmerbeitrages geltend machen.
Dem Kunden besteht der Nachweis frei, dass der HEA kein oder aber ein niedrigerer Schaden entstanden
ist als die geforderte Entschädigungspauschale.
5.1.3. Sofern die HEA die Entschädigung konkret berechnet, beträgt die Höhe der Entschädigung maximal die
Höhe des vertraglich vereinbarten Teilnehmerbeitrages für die von der HEA zur erbringenden Leistungen
unter Abzug des Wertes der von der HEA ersparten Aufwendungen sowie dessen, was die HEA durch die
anderweitige Verwendung ihrer - ursprünglich dem Kunden zugesagten - Leistungen erlangt.
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6. Rücktritt der HEA
6.1. Kommt der Kunde mit der Zahlung des Teilnehmerbeitrages in Verzug und leistete er auch nicht binnen einer
hierfür nochmals gesetzten Frist, ist die HEA berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
6.2. Die HEA kann bis eine Woche vor Veranstaltungsbeginn von dem Vertrag zurücktreten bei Nichterreichen
einer in der Buchungsbestätigung angegebenen Teilnehmerzahl oder bei Überschreiten einer in der
Buchungsbestätigung angegebenen Höchstteilnehmerzahl. Die HEA informiert den Kunden unmittelbar,
sofern zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich wird, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden
kann bzw. eine Höchstteilnehmerzahl bereits überschritten ist. Der Kunde erhält von der HEA in diesem Fall
den gezahlten Teilnehmerbeitrag umgehend zurück.
Das Rücktrittsrecht der HEA besteht jedoch nicht, wenn die HEA die zum Rücktritt nach dieser Regelung
(Ziffer 6.2.) führenden Umstände zu vertreten hat (z. B. Kalkulationsfehler) oder wenn die HEA die zum
Rücktritt nach dieser Vorschrift genannten Umstände nicht nachweisen kann. Die Rücktrittserklärung der
HEA wird dem Kunden unverzüglich zugeleitet.
6.3. Ferner ist die HEA berechtigt, aus wichtigem Grunde vom Vertrag zurückzutreten, insbesondere wenn
höhere Gewalt oder andere von der HEA nicht zu vertretene Umstände die Erfüllung des Vertrages
unmöglich machen.
7. Haftung der HEA
Eine Haftung der HEA auf Schadensersatz ist ausgeschlossen. Der vorstehende Haftungsausschluss gilt nicht für
Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen
Pflichtverletzung der HEA oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters
oder Erfüllungsgehilfen der HEA beruhen. Der Haftungsausschluss gilt ebenfalls nicht für sonstige Schäden, die auf
einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung der HEA oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen
Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der HEA beruhen. Der Haftungsausschluss
gilt ebenfalls nicht für die Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten (sogenannten Kardinalpflichten).
Bei leicht fahrlässiger Verletzung von Kardinalpflichten ist die Haftung der HEA auf vertragstypische und
vorhersehbare Schäden begrenzt.
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8. Urheberrecht
Sofern Teilnehmerunterlagen, Arbeitsblätter, Ablaufpläne und sonstige Materialien im Rahmen der Seminare,
Tagungen und ähnlichen Veranstaltungen der HEA ausgegeben werden, handelt es sich um urheberrechtlich
geschützte Dokumente. Die Unterlagen sind ausschließlich zur persönlichen Verwendung für den Kunden bestimmt.
Jegliche Vervielfältigung, Nachdruck oder Übersetzung und Weitergabe an Dritte ohne ausdrückliche Zustimmung
der HEA - auch von Teilen der Unterlagen - sind nicht gestattet und bedeuten eine Urheberrechtsverletzung, die
zivilrechtlich verfolgt wird.
9. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht
9.1. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem zwischen der HEA und dem Kunden geschlossenen Vertrag
ist Kiel.
9.2. Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis entspringenden Rechtsstreitigkeiten ist, falls der Kunde
Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist,
der Sitz der HEA. Diese Gerichtsstandsvereinbarung gilt auch dann, wenn der Kunde keinen allgemeinen
Gerichtsstand im Inland hat. Die HEA ist auch berechtigt, den Kunden an seinem Wohnsitzgericht zu
verklagen.
9.3. Für das Vertragsverhältnis zwischen der HEA und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik
Deutschland.
10. Salvatorische Klausel
Sind einzelne Teile der vorstehenden Geschäftsbedingungen unwirksam oder abbedungen, so bleibt deren
Wirksamkeit im Übrigen davon unberührt. Die Vertragspartner sind verpflichtet, unwirksame Regelungen durch
solche zu ersetzen, die rechtlich wirksam sind und den unwirksamen Regelungen nach Sinn und Zweck und
wirtschaftlichem Ergebnis so weit wie möglich entsprechen.
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