1/2 Jahr Widerrufsrecht - vom Weltuntergang zum daily business - Wie gehen Immobilienfirmen heute mit dem Widerrufsrecht am besten um?

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1/2 Jahr Widerrufsrecht - vom Weltuntergang zum daily business - Wie gehen Immobilienfirmen heute mit dem Widerrufsrecht am besten um?
ITM Innovationstagung für Immobilienmakler
                   "iVolution 2015

            1/2 Jahr
Widerrufsrecht - vom
 Weltuntergang zum
      daily business
                  Wie gehen
                  Immobilienfirmen heute mit
                  dem Widerrufsrecht am
                  besten um?
                          Sven Johns, Rechtsanwalt

                          sven.johns@mosler-partner.com
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Du sollst nicht
  langweilen!
    (Michael Rosenbauer)

                     Ja, wie denn, wenn das
                     Widerrufsrecht mit 1000
                     neuen Paragrafen und
                     Regeln daherkommt?
                     Kein Kunde will das – und kein Makler
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 Du sollst Deine
Provision sicher
       machen!
        (Maklermantra)

                   Ja, wie denn, wenn die
                   Kunden die Belehrung nicht
                   wollen, die ich ihnen
                   zukommen lassen will?
                   Das sehen wir heute bei iVolution2015 –
                   beachten Sie auch die Musterformulierungen
                   (Folien 17, 18, 19, 27 und 28)
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             ½ Jahr
  Widerrufsrecht –
wirklich schon daily
          business?
                  Nein, weil es keine Urteile
                  gibt, die Rechtssicherheit
                  herstellen –
                  alle offenen Fragen, die Immobilienmakler vor
                  einem halben Jahr hatten, sind weiterhin
                  ungeklärt
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              ½ Jahr Widerrufsrecht –
        wirklich schon daily business?

Grundregeln
1. nur für Verbraucherverträge (nicht für Gewerbetreibende)
2. entgeltliche Maklerverträge (Verwalter, Sachverständige, Energieberater etc.)
3. außerhalb der Geschäftsräume des Maklers abgeschlossene Maklerverträge
4. Maklerverträge mittels Fernkommunikationsmitteln
5. Kunde muss Belehrung erhalten (Internet, E-Mail, Brief, Fax etc.)
6. Makler kann auch vor Ablauf von 14 Tagen tätig werden -> Voraussetzungen beachten
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                ½ Jahr Widerrufsrecht –
          wirklich schon daily business?

Faustformeln
1. Faustformel: JEDER Maklervertrag außerhalb der Geschäftsräume unterliegt dem
Widerrufsrecht
2. Faustformel: JEDES Objekt = einzelner Vertrag = Widerrufsbelehrung

(ausführliche Erläuterungen auch im E-Book zum Widerrufsrecht – vgl. Link am Ende)
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              ½ Jahr Widerrufsrecht –
        wirklich schon daily business?

Wissen 1
1. Sind Maklerverträge außerhalb der Geschäftsräume des Maklers abgeschlossen
oder per Fernkommunikationsmitteln zustande gekommen, besteht Widerrufsrecht
(Brief, Fax, E-Mail, SMS usw.)
2. 14 Tage Widerrufsfrist – danach kann nicht mehr widerrufen werden
3. Frist beginnt mit Vertragsschluss - ohne Belehrung beginnt Frist mit späterer Belehrung
4. UNBEDINGT Musterformulierung Belehrung aus dem Gesetzentwurf verwenden
5. Erfolgt Widerruf, ist Kunde an Erklärungen aus Maklervertrag nicht mehr gebunden =
Kunde ist so zu stellen, als wäre kein Maklervertrag abgeschlossen worden =
Grundlage für Provision geht verloren
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        wirklich schon daily business?

Wissen 2
§ 312 b Abs. 1 Nr. 1 BGB:
(1) Außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge sind Verträge,
 1. die bei gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit des Verbrauchers und des
Unternehmers an einem Ort geschlossen werden, der kein Geschäftsraum des
Unternehmers ist (…)
§ 312 b Abs. 2 BGB:
„Geschäftsräume im Sinne des Absatzes 1 sind unbewegliche Gewerberäume, in denen
der Unternehmer seine Tätigkeit dauerhaft ausübt, und bewegliche Gewerberäume, in
denen der Unternehmer seine Tätigkeit für gewöhnlich ausübt.“
9
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               ½ Jahr Widerrufsrecht –
         wirklich schon daily business?

3x ganz einfach
 1. Der Kunde unterschreibt im Büro des Immobilienmaklers den Maklervertrag
 2. Der Makler wartet 14 Tage nach erfolgter Belehrung über das Widerrufsrecht mit der
 Erbringung seiner Maklerleistung
 3. Der Verkäufer bezahlt die Provision
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1x (fast) einfach
 1. Kunde nimmt über Immobilienportal mit Makler Kontakt auf
 2. Belehrung zum Widerrufsrecht ist vorhanden und wird vom Makler archiviert
 3. Kunde will sofort besichtigen
 4. Makler versendet zweite Belehrung mit Erlöschen des Widerrufsrechts
 5. Kunde bestätigt den Erhalt und fordert Makler zum Tätigwerden auf
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           wirklich schon daily business?

Kompliziert
 Alle sonstigen Fälle
 1. Kunde will sofort besichtigen, aber bestätigt Belehrung nicht
 2. Kunde ruft an und will nichts unterschreiben
 3. Belehrung vergessen, nicht auffindbar, nicht belehrt etc.
 4. Neue Belehrung wird nachgeschoben
 5. Zur „Sicherheit“ neu belehren
 6. Maklerklausel soll helfen
 7. usw.
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               ½ Jahr Widerrufsrecht –
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Darum kompliziert
 Die Beweislast über den Zugang (die Information in Schriftform) liegt beim Makler:
 § 361 Weitere Ansprüche, abweichende Vereinbarungen und Beweislast (…)
 (2) Von den Vorschriften dieses Untertitels darf, soweit nicht ein anderes bestimmt ist,
 nicht zum Nachteil des Verbrauchers abgewichen werden. (…)
 (3) Ist der Beginn der Widerrufsfrist streitig, so trifft die Beweislast den Unternehmer.

                                         3. Faustregel:
Kein Beweis über Zugang der Belehrung = keine Provision
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Sperrige Kunden
(antworten nicht auf Mails, unterschreiben nichts usw. – Was tun?
1. Schriftliche Bestätigung des Inhalts des Telefonats
2. Information an den Kunden, dass weitere Unterlagen zum Objekt vorliegen
3. Einfügen der Widerrufsbelehrung (vgl. Textvorlage in der Anlage)
4. Aufforderung zur sofortigen Tätigkeit (vgl. Textvorlage in der Anlage)
5. Bitte an den Kunden, auf diese Mail zu antworten und ausdrücklich zu schreiben, dass
der Makler sofort tätig werden soll.
6. 14 Tage warten – „Natürliche Interessentenselektion“
7. Am Telefon mit Kunde das Antwortformular in der Datenbank (Immonet, IS24 etc.)
ausfüllen
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           wirklich schon daily business?

Eilige Kunden 1
 (wollen sofort besichtigen, „drohen“, anderenfalls zu einem anderen Makler zu gehen)
 1. Kunde wird über sein Widerrufsrecht belehrt
 (Kenntnisnahme erforderlich, am besten Bestätigung der Kenntnisnahme durch Unterschrift)

 2.Kunde wird aufgeklärt, dass er sein Widerrufsrecht verliert, wenn der Makler seine
 Dienstleistung vollständig erbringt
 3. nach dieser Aufklärung über den Verlust des Widerrufsrechts stimmt der Kunde der
 Erbringung der Maklerleistung zu

 4. der Makler beginnt danach mit der Erbringung der Maklerleistung.
 Dieser letzte Punkt ist ganz besonders wichtig!! Das Gesetz spricht davon, dass der Kunde seine Zustimmung geben
 muss und der Makler nach Aufklärung etc. mit der Erbringung der Dienstleistung beginnt.
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Eilige Kunden 2
 ACHTUNG: Wichtige Unterscheidung: Ist der Kunde schon belehrt worden? Ja – Nein
 Ja:
 1. Nachweisbestätigung mit Hinweis auf Widerrufsbelehrung vom …,
 2. keine NEUE Widerrufsbelehrung verwenden!!! = Beginn neue Frist
 Nein:
 1. Nachweisbestätigung und DAVOR Erklärung zur sofortigen Tätigkeit
 2. IDEAL: Treffen zur Besichtigung im Büro – Unterlagen vorbereiten (ohne Widerruf)!
 3. AUCH GUT: Treffen zur Besichtigung in einem Café – Unterlagen vorbereiten (mit
 Widerruf)!
 = Unterschiedliche Formulare verwenden
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Eilige Kunden 3
 Zwei Formulare verwenden:
 1. Widerrufsbelehrung PLUS Aufforderung zur sofortigen Tätigkeit
 2. Nach der Besichtigung Nachweisbestätigung unter Hinweis auf Provisionsforderung aus
 dem bereits abgeschlossenen Maklervertrag
 Formulierungsvorschlag:
 „Der Interessent bestätigt mit der Unterschrift erneut die Provisionsforderung aus dem
 ihm am … (Datum) zugeschickten Exposé und dem danach abgeschlossenen
 Maklervertrag in Höhe von xxx % zzgl. MwSt. aus dem Kaufpreis für die Immobilie.“
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Mehrere Immobilien
 Für jeden neuen Maklervertrag ist eine eigene Widerrufsbelehrung erforderlich!
 Honorarvereinbarung abschließen, in der nur eine Widerrufsbelehrung erfolgt (wenn in
 den Geschäftsräumen des Maklers abgeschlossen – keine Widerrufsbelehrung)
 Formulierungsvorschlag für eine Honorarvereinbarung:
 Honorarvereinbarung zwischen (Interessent) und Immobilienmakler XY123
 „Der Interessent beauftragt den Immobilienmakler mit dem Nachweis verschiedener Objekte, von
 denen der Interessent eines oder mehrere erwerben möchte. Der Interessent verpflichtet sich
 beim Erwerb eines oder mehrerer der in dieser Vereinbarung genannten Objekte eine Provision in
 Höhe von xxx % Provision zzgl. MwSt. bezogen auf den Kaufpreis zu bezahlen. Der Interessent
 erhält vom Immobilienmakler im Zusammenhang dieser Vereinbarung für die folgenden Objekte ein
 Expose: (Liste der nachgewiesenen Immobilien aufnehmen) Ergänzungen vom Kunden
 quittieren lassen

 Alternative: Suchauftrag
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Keine Belehrung
 Keine Belehrung = kein Fristablauf = 54 Wochen Widerrufsmöglichkeit für Kunden
 Ausweg: Honorarvereinbarung, schriftlicher Maklervertrag im Büro oder Maklerklausel
 Deklaratorische Maklerklausel:
 „Dieser Maklervertrag ist unter Vermittlung der Fa. XY123 Immobilien zustande
 gekommen. Der Käufer bezahlt eine Provision von 6 % zzgl. MwSt. (Betrag nennen) aus
 dem am (Datum Exposéversand und Antwort) abgeschlossenen Maklervertrag. Die
 Widerrufsbelehrung ist dem Käufer am (Datum Exposézugang oder Zusendung
 Belehrung) ausgehändigt worden.“

 Alternative Maklerklausel als echter Vertrag zugunsten Dritter
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FAQ 1
                                            "iVolution 2015

Wir vereinbaren per E-Mail/Telefon einen Termin direkt am Objekt, der Kunde wurde NOCH NICHT
belehrt. Der Interessent kommt pünktlich ich lasse ihn nun VOR der Besichtigung die
Widerrufsbelehrung unterzeichnen. Ist es da nicht schon zu spät?

           Besser ist es, wenn der Kunde VOR der Besichtigung die Aufforderung zur sofortigen
           Tätigkeit unterschreibt. Empfehlung: Widerrufsbelehrung und Aufforderung zur sofortigen
           Tätigkeit VOR der Besichtigung unterschreiben – Nachweis NACH der Besichtigung

Ich könnte doch erst den Besichtigungstermin vereinbaren und dann die Kenntnisnahme der
Belehrung schicken lassen, bevor ich dann die Adresse für die Besichtigung zusende?

           Ja, das ist der richtige Weg, wenn der Kunde das mit sich machen lässt

Wie rechtsicher ist die „Häkchen Lösung“ bei einigen Portalbetreibern, Stichwort „bitte sofort
beginnen“?

           Bis zu einer entgegenstehenden Rechtsprechung ist davon auszugehen, dass die
           „Häkchen Lösung“ sicher ist. Achten Sie darauf, dass die ausdrückliche Aufforderung
           des Kunden zur sofortigen Tätigkeit zum Ausdruck kommt (diese ist in der Gesetzes-
           vorlage nicht enthalten!!)
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FAQ 2
                                            "iVolution 2015

Reicht die Informationspflicht auf meiner Homepage, wenn ich den Hinweis zum Widerrufsrecht
einfach in die AGB packe?

           Widerrufsbelehrung in AGB ist nicht ausreichend – Aufforderung zur sofortigen Tätigkeit
           in den AGB ist keinesfalls ausreichend.

Ich habe auch weitere Dienstleistungen im Portfolio. Gilt denn auch hierfür das Widerrufsrecht?

           Wenn diese DL entgeltpflichtig sind, kann der Kunde den zugrunde liegenden Vertrag
           widerrufen. Also auch Widerrufsbelehrung bei Gutachtenauftrag, Energieausweis etc.

Muss der Eingang der Widerrufsbelehrung im Internetverkehr/E-Mail vom Kunden per
UNTERSCHRIFT bestätigt werden?

           Nein, der Eingang der Belehrung muss nicht unterschrieben werden. Die Aufforderung
           zur sofortigen Tätigkeit muss zu Beweiszecken dokumentiert werden (E-Mails aufgeben)

Kann der Verzicht auf den Widerruf in der Selbstauskunft erklärt werden?

           Nein, bei einem „Verzicht“ auf das Widerrufsrecht handelt es sich um eine zum Nachteil
           des Kunden abweichende Vereinbarung, die von Gesetzes wegen unwirksam ist
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FAQ 3
                                            "iVolution 2015

Gibt es den „wasserdichten Maklervertrag“, ohne Widerrufsmöglichkeit?

           Nein, es kommt auf das „Wo“ und „Wie“ des Vertragsschlusses an (Geschäftsräume)

Muss an das Verkaufsschild eine Widerrufsbelehrung?

           Nein, das Verkaufsschild ist die Aufforderung an den Kunden sich beim Makler zu melden.
           Der Maklervertrag kommt ja nicht mit der Ansicht des Verkaufsschildes zustande

Kann der Verkäufer den Maklervertrag widerrufen?

           Ja, das ist auch ein Verbrauchervertrag. ABER: Nur der provisionspflichtige Vertrag mit
           dem Verkäufer kann ohne Belehrung widerrufen werden. Vorsicht bei gemischten
           Verträgen, wenn Makler für Verkäufer ohne Provision tätig wird, sich aber im nachhinein
           die Wertermittlung bezahlen lassen will. Dann besteht ein Widerrufsrecht für den
           Verkäufer.

Wird mit der Innenprovision gearbeitet, dann gibt es für den Käufer kein Widerrufsrecht, oder?

           Richtig – Aber auf das Widerrufsrecht des Verkäufers achten!!
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FAQ 4
                                           "iVolution 2015

Wie ist es, wenn zunächst ein Maklervertrag mit Fernkommunikationsmitteln und dann noch ein
Maklervertrag im Büro des Maklers geschlossen werden?

          Sehr gut, kein Widerrufsrecht für den Kunden, wenn keine Belehrung im Vertrag steht
          und Makler nachweisen kann, dass der Vertrag in seinem Büro abgeschlossen wurde.

Wie verhält es sich bei den Käufern von Mehrfamilienhäusern, dürfen diese einen abgeschlossenen
Maklervertrag widerrufen?

          Ja, wenn sie Verbraucher sind.

Muss ich in jedem Exposé auf das Widerrufsrecht hinweisen?

          Wenn Sie eine gesonderte Belehrung versenden, muss das nicht sein.

Wird beim Kunden bei der Unterzeichnung des Hauptvertrages eine Nachweis-/Vermittlungs-
vereinbarung mit Provisionsvereinbarung unterzeichnet, kommt das Widerrufsrecht nicht zum
Tragen, oder?

          Doch, wenn diese Unterschrift nicht in den Geschäftsräumen des Maklers unterzeichnet
          wird.
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                                    "iVolution 2015

         Videoempfehlung
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                                      ZjI

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Buchempfehlung

            E-Book erschienen im
            Gevestor-Verlag, 2. Auflage

            https://www.gevestor-shop.de/IMB-
            Widerrufsrecht-Makler-AZ-LP/
Das war
     ivolution2015
zum Widerrufsrecht

           Fragen?
 Schreiben Sie eine
             E-Mail
                      Sven R. Johns

      Es folgen die   Rechtsanwalt für Immobilien in Berlin

       Anlagen !!!    Beauftragter des Vorstands des europäischen
                      Maklerverbandes CEI
                      Autor Gevestor Verlag
                      E-Mail: sven.johns@mosler-partner.com
                      www.mosler-partner.com
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       Anlage 1
                                                                  "iVolution 2015

Belehrung über das Widerrufsrecht bei Maklerverträgen mit Verbrauchern

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Maklervertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt
vierzehn Tage ab dem Tag dieses Vertragsschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie der Fa. XYZ Immobilien, (Adresse)... mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit
der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür ein
einfaches Schreiben verwenden, in dem Sie erklären, dass Sie den abgeschlossenen Vertrag widerrufen.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der
Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens
binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen
ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei
denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte
berechnet.

Kostenerstattung
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen der Fa. XYZ Immobilien während der Widerrufsfrist beginnen soll (z.B., weil wir Ihnen
sofort ein Expose übermitteln oder eine Wohnungsbesichtigung mit Ihnen durchführen sollten), so haben Sie uns einen
angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts
hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag
vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Sofern wir unsere Dienstleistung als Immobilienmakler zu diesem Zeitpunkt bereits vollständig erbracht haben, entspricht diese
Kostenerstattung der Höhe nach also der vollen vereinbarten Provision.
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       Anlage 2
                                                                 "iVolution 2015

Muster für die Erklärung über das Erlöschen des Widerrufs
Anmerkung: Für das Erlöschen des Widerrufsrechts hat der Gesetzgeber keine Muster-Formulierung in die Anlagen zum Gesetzestext
aufgenommen.

Hinweis zum Erlöschen des Widerrufsrechts
Ich bin darüber aufgeklärt worden, dass mein Recht zum Widerruf des abgeschlossenen Maklervertrages gegenüber Fa. XYZ
Immobilien gem. § 356 Abs. 4 BGB erlischt, wenn der Immobilienmakler seine Dienstleistung aus dem Maklervertrag vollständig erfüllt
hat. Das gilt auch dann, wenn die 14-Tagesfrist für den Widerruf des Maklervertrages zu diesem Zeitpunkt noch nicht abgelaufen ist. In
Kenntnis dieser Folge stimme ich der Ausführung der Dienstleistungen des Immobilienmaklers zu und fordere Fa. XYZ Immobilien auf,
mit der sofortigen Erbringung der Dienstleistung aus dem Maklervertrag zu beginnen.

Datum, ….                                                  (zusätzliche Unterschrift des Kunden)
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