2.0 KURTAXEN REGLEMENT - KURZ ERKLÄRT - Aletsch Arena

Die Seite wird erstellt Hannes Konrad
 
WEITER LESEN
2.0 KURTAXEN REGLEMENT - KURZ ERKLÄRT - Aletsch Arena
2. Überarbeitete Ausgabe für die Gemeinden

KURZ ERKLÄRT

KURTAXEN
REGLEMENT                                            2.0
 Informationsbroschüre zum angepassten Kurtaxenreglement der Gemeinden
 Bettmeralp, Fiesch, Fieschertal, Lax, Mörel-Filet und Riederalp
2.0 KURTAXEN REGLEMENT - KURZ ERKLÄRT - Aletsch Arena
Inhaltsverzeichnis

3 Bestandteile                            Seite 03

Neue Leistungen                           Seite 04

Vorteile der neuen e-Gästekarte           Seite 05

Einfach, nachvollziehbar, transparent     Seite 06

Eine Pauschale, mehrere Vorteile          Seite 07

Kurtaxenberechnung                        Seite 08

Verwendung Mehreinnahmen Kurtaxe          Seite 09

Reglement der Gemeinde                    Seite 10

Nächste Schritte                          Seite 15

6 Punkte für das neue Kurtaxenreglement   Seite 16
2.0 KURTAXEN REGLEMENT - KURZ ERKLÄRT - Aletsch Arena
Sechs Gemeinden
                                      Eine Destination – ein Kurtaxenreglement
                                      Der Zusammenschluss der sechs Gemeinden Bettmeralp, Fiesch, Fieschertal, Mörel-
                                      Filet, Lax und Riederalp zur Aletsch Arena war ein klares Bekenntnis zum Tourismus:
                                      Gemeinsam als eine Destination auftreten, Kräfte bündeln und so die Region
                                      vorwärtsbringen – das war und ist auch weiterhin das Ziel.

                                      Die Gemeinden haben in den letzten Jahren      ken pro Tag. Das war nur möglich mit einer
                                      intensiv an der Ausarbeitung eines neuen       Reduktion der Leistungen, ohne aber die
                                      Kurtaxenreglements gearbeitet. Kein ein-       Grundwerte der Destination in Frage zu stel-
                                      faches Unterfangen, bei sechs Gemeinden        len: Der Gast hat im Sommer nach wie vor
                                      mit zum Teil recht unterschiedlicher Aus-      die völlige Bewegungsfreiheit innerhalb der
                                      gangslage. Klar war: Man will mit der Pau-     gesamten Destination. Das Geld, das mit der
                                      schalisierung die Rechnungstellung und die     Kurtaxe zusätzlich eingenommen wird, fliesst
                                      Kontrolle vereinfachen und man will an die     nicht nur in die Gästekarte, sondern auch in
                                      Kurtaxe auch eine Gästekarte mit interes-      Events und den Ausbau der touristischen In-
                                      santen Leistungen knüpfen.                     frastruktur. Davon profitiert sowohl der Gast
                                                                                     im Sommer wie auch der im Winter. Und die
                                      Wir haben im Frühling ausführlich inform-      Investitionen tragen dazu bei, dass wir eine
                                      iert, wir haben diskutiert und aufgrund der    lebendige und attraktive Destination bleiben.
                                      vielen Rückmeldungen und Reaktionen
                                      nach Verbesserungen gesucht. Es war nicht      In diesem Sinne danken wir Ihnen für die Un-
                                      möglich Leistungen für den Winter zu ver-      terstützung des neuen Kurtaxenreglements.
                                      tretbaren Bedingungen in die Gästekarte zu
                                      integrieren. Dennoch haben wir das Preis-/
                                                                                     Die Gemeindepräsidenten der Aletsch Arena:
                                      Leistungsverhältnis optimiert. Mit der Reduk   Iwan Eyholzer, Bernhard Schwestermann, Peter
                                      tion des Kurtaxenansatzes auf 4,90 Fran-       Bähler, Marco Imhasly, Alban Albrecht, Peter Albrecht

02   ÜBERARBEITETES KURTAXEN REGLEMENT 2.0
2.0 KURTAXEN REGLEMENT - KURZ ERKLÄRT - Aletsch Arena
E-GÄSTEKARTE ALETSCH
     Jeder Übernachtungsgast hat Anspruch auf eine digitale
     Gästekarte. Sie bietet ein umfangreiches Mobilitätsangebot:
     Im Sommer zum Beispiel sämtliche Berg- & Sportbahnen
     inklusive – und dies bereits vom Tag der Anreise an.

     EINFACHE KURTAXENPAUSCHALE
     Jede Zweitwohnung unterliegt neu der Kurtaxenpauschale.
     Die neue Pauschale ist einfacher als die alte Berechnungs-
     methode und kommt ohne Kontrolle aus. Sie schafft Anreiz
     zur Vermietung und generiert damit Wertschöpfung für
     die ganze Destination.

     MEHRWERT FÜR DESTINATION
     Mit dem neuen Kurtaxenreglement werden mehr Mittel zur
     Verfügung gestellt. Zu einem grossen Teil profitieren die

                                                                     3
     Gäste und Ferienwohnungsbesitzer direkt durch ein neues,
     umfangreiches Angebot. Daneben profitiert die Destination
     als Ganzes, durch vermehrte Investitionen in die touristische
     Infrastruktur und Dienstleistungen.
                                                                         Bestandteile
                                                                         unserer Kurtaxenpauschale

03    ÜBERARBEITETES KURTAXEN REGLEMENT 2.0
2.0 KURTAXEN REGLEMENT - KURZ ERKLÄRT - Aletsch Arena
Gratis-Nutzung 1. Mai – 31. Oktober
                                                                  1.37 Mio.
                                                                                UNSERE GÄSTE
                        der Aletsch Bahnen
                                                                              UNSERE ZUKUNFT
                        · Alle Zubringerbahnen
       ALETSCH            (inkl. Bike-Transport)
                        · Alle Sommersportbahnen
       BAHNEN             (inkl. View-Points Eggishorn, Bettmerhorn,
                                                                                          Erst durch die Annahme unseres neuen
                          Moosfluh sowie Bike-Tansport wo zugelassen)              Kurtaxenreglements ist eine neue e-Gästekarte
                                                                                                         Aletsch Arena umsetzbar.

                                                                  0.27 Mio.
                                                                                         Ein einmaliges Angebot für alle unsere
                        Gratis-Nutzung 1. Mai – 31. Oktober                                              Übernachtungsgäste*.
                        Öffentliche Transportmittel
                                                                              Dieses unschlagbare Angebot ist gültig vom Anreise-
                        · Matterhorn-Gotthard-Bahn
                                                                                   bis zum Abreisetag und ist beliebig oft nutzbar.
     ÖFFENTLICHER         Linie Mörel – Fiesch
                        · Postauto Linie Fieschertal-Fiesch
      TRANSPORT

                                                                                    Die Aletsch Arena wird zur
                                                                  0.01 Mio.
                                                                                  schrankenlosen Destination
                        Gratis-Nutzung ganzjährig
                        der Aktivitäten
                                                                                       DAS BEFREIENDSTE NATURERLEBNIS DER ALPEN
                                                                                                         «Unser Markenversprechen»
                        · Eintritt für diverse Konzerte & Vorträge
                        · Eintritt ins World Nature Forum
     AKTIVITÄTEN          ... und weitere Vorteile

                        Total Leistungen                                                        * Gäste in Ferienwohnungen, Hotels, Campings
                                                                  1.65 Mio.
                        e-Gästekarte Aletsch                                               Gruppenunterkünften sowie Zweitwohnungsbesitzer

04   ÜBERARBEITETES KURTAXEN REGLEMENT 2.0
2.0 KURTAXEN REGLEMENT - KURZ ERKLÄRT - Aletsch Arena
KOMFORTABEL                                                                          VORTEILE
                      Die neue e-Gästekarte entspricht den Bedürfnissen des
                      modernen Gastes, ein komplettes Angebot aus einer Hand
                                                                                      E-GÄSTEKARTE
                      zu erhalten und sich frei und ohne Anstehen an einer Kasse
                      durch die Destination zu bewegen.

                      ATTRAKTIV
                      Unterkunftsanbieter erhalten ein einzigartiges
                      Vermarktungsinstrument. Das Angebot für den Gast ist
                      unvergleichlich – wie auch das Vermarktungspotenzial.
                      Zweitwohnungsbesitzer erhalten mit der e-Gästekarte
                      Aletsch ein gutes Argument, um zu vermieten.
                                                                                               Von der e-Gästekarte
                                                                                              zum digitalen Angebot.
                      AKTIV
                      Übernachtungsgäste können sie beliebig oft einsetzen.                In der Zukunft werden immer mehr
                      Damit wird die Aletsch Arena zur lebendigen Destination,     Tourismus­angebote digital. Wie die e-Gäste-
                      die Gäste werden mobiler und aktiver und konsumieren               karte Aletsch. Über das e-Meldewesen
                      mehr.                                                           kann sie dem Gast schon vor der Anreise
                                                                                          ausgestellt werden. Ganz einfach per
                                                                                   Smartphone. Auch für die Aletsch Arena ist
                      ZUKUNFTSFÄHIG                                                        eine digitale Gästekarte ein Gewinn.
                      Durch ein attraktiveres Sommerangebot wird der
                      branchenweite Trend zur Ganzjahresdestination gestärkt.          Sie erhält Einsicht über die Bedürfnisse
                      Und erst mit einem zentral verwalteten Angebots-Package         der Gäste und kann so Interaktionen und
                      ergeben digitale Gästedienste Sinn.                                  Angebote ergänzen und verbessern.

05   ÜBERARBEITETES KURTAXEN REGLEMENT 2.0
2.0 KURTAXEN REGLEMENT - KURZ ERKLÄRT - Aletsch Arena
DIE NEUE KURTAXENPAUSCHALE

     Einfach, nachvollziehbar
     und transparent

     Alle Zweitwohnungen unterliegen ei-       Die jährliche Pauschale errechnet sich wie folgt:
     ner Kurtaxenpauschale. Das zugrunde-
     liegende Berechnungsmodell wird be-
     reits in vielen Destinationen im Wallis
     angewendet, seit das neue Gesetz über
     den Walliser Tourismus den Gemeinden
     erlaubt, ihre bestehenden Kurtaxenmo-
     delle zu ändern.

     Die neu berechnete Kurtaxenpauscha-         Durchschnittliche    Betten pro Haushalt          KURTAXE             PAUSCHALE
                                                    Belegung
     le beträgt CHF 4.90 und ermöglicht den
                                                  KASTEN 1– Seite 7      KASTEN 2 – Seite 7
     Vermietern resp. Gästen von sämtlichen
     Vorteilen zu profitieren.

                                               DAS ÄNDERT SICH NICHT

                                                Hotellerie, Gruppen-           Es bestehen dieselben         Das Inkasso der
                                                unterkünfte und                Ausnahmen für                 Kur­taxen übernimmt,
                                                Campings rechnen               Personen, die eine            nach Verfügung durch
                                                weiterhin effektiv ab!         reduzierte oder keine         die Gemeinden, die
                                                Mit dem neuen Kur-             Kurtaxe bezahlen              Aletsch Arena AG.
                                                taxensatz.                     (vgl. S.11, Art 3).

06    ÜBERARBEITETES KURTAXEN REGLEMENT 2.0
Eine Pauschale
                                                                           KASTEN 1

                                                                                                                                 BERECHNUNG:

     mehrere Vorteile                                                                         Durchschnittliche Belegung

                                                                                                                     Total      Anz. Betten         Ø Belegung
                                                                                                                                       (Objekte ×
                                                                                                              Logiernächte                                   (inkl. 10%

          Durchschnittsberrechung
                                                                                                                                 Bettenfaktor pro
                                                                                                                                             Ort)       Dunkelziffer)

                                                                                        Bettmeralp Plateau           197 '228            3‘806                     57

                                                                                        Bettmeralp Dörfer              3‘951                185                    24
      Unsere neue Kurtaxenpauschale ist nachvollziehbar. Sie basiert auf der
                                                                                        Riederalp Plateau            183‘620             4‘047                     50
      berechneten durchschnittlichen Auslastung und ist transparent.
                                                                                        Riederalp Dörfer               6‘097                339                    20
      Jeder Zweitwohnungsbesitzer kann sie ­einfach berechnen und kennt
                                                                                        Fiesch                        54‘528               2‘215                   27
      schon zu Beginn der Saison den Betrag. Unsere neue Kurtaxenpauschale
                                                                                        Fiescheralp                   21‘768                422                    57
      schafft Anreize! Zweitwohnungsbesitzer können zusätzliche
                                                                                        Mörel-Filet                    11‘144               643                     19
      Einnahmen generieren.
                                                                                        Fieschertal                   12‘204                447                    30

                                                                                        Lax                           13‘656                791                     19

                                                                                        Laxeralp                       3‘466                  81                   47

                                                                           KASTEN 2

                                                                                       BERECHNUNG:                                                              6
                                                                                       Anzahl Betten                                                5
                                                                                                                                   4
                                                                                                                       3
                                                                                                             2

                                                                                      Wohnungsgrösse           1,5     2,5        3,5            4,5           5,5
                                                                                      bis und mit           Zimmer   Zimmer     Zimmer         Zimmer        Zimmer
07   ÜBERARBEITETES KURTAXEN REGLEMENT 2.0
08
ÜBERARBEITETES KURTAXEN REGLEMENT 2.0
                                                                                                     Gemeinsam für eine
                                                                                                     Destination mit Zukunft.
                                                                                                                                e-Gästekarte Aletsch

                                           Kurtaxe BISHER
                                                                  2.50

                                        Bisherigen Betrieb und
                                             Inf rastruktur
                                                                         BISHER

                                                                  CHF

                                    Investitionen touristische
                                      Inf rastruktur / Digitale
                                                                  1.00
                                                                         NEU

                                   Projekte / Info & Animation
                                                                  CHF

                                             & Personal
                                                                                  Kurtaxen Anteile

                                                                  1.40

                                         e-Gästekarte Aletsch
                                                                         NEU

                                                                  CHF
                                                                  4.90

                                        NEU KURTAXE
                                                                  CHF
Durch die neue Kurtaxe und die neue Erhebung per Kurtaxenpauschale werden

     Kurtaxen-
                                                                                                                                              wir zusätzliche Mittel einnehmen. Gemäss aktuellen Schätzungen dürften statt
                                                                                                                                              vorher 1.8 Millionen Franken neu 4.3 Mio. Franken pro Jahr zur Verfügung stehen

     Mehreinnahmen                                                                                                                            (2.5 Mio Franken Mehreinnahmen). Zum grössten Teil fliessen diese Gelder in
                                                                                                                                              den Ausbau und Dienstleistungen der e-Gästekarte Aletsch.

     Verwendung                                                                                                                               Es werden weitere finanzielle Ressourcen für den Ausbau und Unterhalt
                                                                                                                                              touristischer Infrastrukturen vorgesehen, welche gemeindespezifisch in Wan-
                                                                                                                                              derwege, Mountainbikestrecken oder Ähnliches investiert werden. Ein Fonds
                                                                                                                                              soll die notwendigen Investitionen sicherstellen, um uns einen Wettbewerbs-
                                                                                                                                              vorteil in der Digitalisierung erarbeiten zu können.

     Mehreinnahmen und Verwendungszwecke (gerundet)
                                                                                                                                                                                                                Touristische
                                                                                                                                                                                                                Infrastruktur   10%
       1.65
     in Mio CHF
                                         0.25
                                      in Mio CHF
                                                                       0.25
                                                                     in Mio CHF
                                                                                              0.25
                                                                                             in Mio CHF
                                                                                                                              0.1
                                                                                                                          in Mio CHF
                                                                                                                                                                                10%     Information &
                                                                                                                                                                                        Animation
                                                                                                                                              MEHREINNAHMEN
        Gästekarte Aletsch (Sommer)

                                                                                                                                                   TOTAL

                                                                                                                                                                                                                  14%
                                       Touristische Inf rastruktur

                                                                                                Information & Animation

                                                                                                                                                    in CHF
                                                                      Fonds zur Förderung

                                                                                                                            Personalaufwand
                                                                        digitaler Projekte

                                                                                                                                                  2.5 Mio                                                         Digitale Projekte
                                            Modernisierung

                                                                                                                                                                                                                  & Personal

                                                                                                                                                                            66%      e-Gästekarte
                                                                                                                                                                                     Aletsch

                                                                                                                                                                Diese Zahlen sind Richtwerte. Sie werden hinsichtlich
                                                                                                                                                                der tatsächlichen Einnahmen durch die Kurtaxe jährlich angepasst.

09   ÜBERARBEITETES KURTAXEN REGLEMENT 2.0
Reglement über die Kurtaxe der Gemeinde Bettmeralp

Die Urversammlung der Gemeinde Bettmeralp
·   eingesehen Art. 75, 78 Abs. 3 und 79 Ziff. 2 und 3   Kapitel 1 Kurtaxe
    der Kantonsverfassung;

·   eingesehen Art. 2, 17, 146 und 147 des
                                                         Art. 1    Grundsatz und Verwendung
    Gemeindegesetzes vom 5. Februar 2004;
·   eingesehen das Gesetz über den Tourismus             1)
                                                              Die Gemeinde Bettmeralp erhebt eine Kurtaxe.
    vom 9. Februar 1996;                                 2)
                                                              Der Kurtaxenertrag ist im Interesse der Unterworfenen zu
·   eingesehen die Verordnung zum Gesetz                      verwenden. Er dient insbesondere der Finanzierung des
    über den Tourismus vom 10. Dezember 2014;                 Betriebes eines Informations- und Reservationsdienstes, der
                                                              Animation vor Ort sowie der Erstellung und dem Betrieb von
·   eingesehen die vom Gemeinderat am XY
                                                              Anlagen, die dem Tourismus, der Kultur und dem Sport dienen.
    beschlossenen strategischen Leitlinien der           3)
                                                              Er darf weder für die Tourismuswerbung noch zur Finanzie-
    regionalen Tourismuspolitik der Aletsch Arena;
                                                              rung von ordentlichen Gemeindeaufgaben verwendet werden.

    auf Antrag des Gemeinderates, beschliesst:
                                                         Art. 2 Steuersubjekt

                                                         1)
                                                              Kurtaxenpflichtig sind die Gäste, die in der Gemeinde
                                                              Bettmeralp übernachten und daselbst keinen Wohnsitz
                                                              haben.
                                                         2)
                                                              Wer kurtaxenpflichtige Personen beherbergt, ist verpflichtet,
                                                              die Kurtaxe bei diesen einzukassieren und dem Erhebungs-
                                                              organ zu überweisen, ansonsten er persönlich für die
                                                              Bezahlung haftet.
Art. 3 Ausnahmen                                                    Art. 4 Erhebungsweise

Von der Bezahlung der Kurtaxe sind befreit:                         1)
                                                                         Die Kurtaxe wird je Übernachtung erhoben.
a. Personen, die in der Gemeinde Bettmeralp, in der die             2)
                                                                         Für Ferienwohnungen und Maiensässe (auch Eigennutzung
   Kurtaxe anfällt, ihren Wohnsitz haben. Als Wohnsitz gilt
                                                                         sowie Dauermiete) wird die Kurtaxe in Form einer Jahres-
   grundsätzlich der nach dem schweizerischen Zivilgesetz-
                                                                         pauschale erhoben.
   buch festgelegte Begriff.
                                                                    3)
                                                                         Mit der Jahrespauschale sind alle kurtaxenpflichtigen
b. Personen, die bei einem von der Kurtaxe befreiten Angehöri-
                                                                         Übernachtungen im entsprechenden Objekt einschliesslich
   gen unentgeltlich übernachten. Angehörige sind Personen,
                                                                         der gelegentlichen Vermietung abgegolten.
   die zur grosselterlichen Parentel gehören und deren Ehegatten.
                                                                    4)
                                                                         Die übrigen Beherberger (Hotels, Feriendorf, Gruppen-
c. Kinder unter 6 Jahren.
                                                                         unterkünfte, Camping) rechnen die Kurtaxe aufgrund der
d. Schüler, Lehrlinge sowie Studenten der vom Staat Wallis               effektiven Übernachtungen ab.
   anerkannten und subventionierten Schulen während
   der Schulperiode.
                                                                    Art. 5 Ansatz
e. Patienten und Insassen von Spitälern, Alters- und
   Pflegeheimen und Fürsorgeanstalten, die vom Staat Wallis         1)
                                                                         Die Kurtaxe beträgt je Übernachtung:
   bewilligt sind.
                                                                    a. Für Hotels                 CHF 4.90
f. Angehörige der Armee, des Zivilschutzes, der Feuerwehr
                                                                    b. Für Ferienwohnungen        CHF 4.90
   sowie ähnlicher Dienste, sofern sie im Dienst stehen.
                                                                    c. Für Maiensässe             CHF 4.90
g. Alle Personen, die eine vom Kanton Wallis anerkannte und         d. Für Gruppenunterkünfte     CHF 2.45
   subventionierte Tätigkeit im Rahmen der Bewegung                 e. Für Camping                CHF 2.45
   Jugend und Sport ausüben.                                        2)
                                                                         Kinder zwischen 6 und 16 Jahren bezahlen die Hälfte
                                                                         des Ansatzes.
Art. 6 Jahrespauschale für Ferienwohnungen                            a.		      für Wohnungen bis und mit           1.5 Zimmer
		                                                                    		        (i. d. Regel 2 Betten = Faktor 2)   CHF 235.20
1)
     Die Jahrespauschale wird je Objekt und abgestuft nach
                                                                      b.		      für Wohnungen bis und mit           2.5 Zimmer
     dessen Grösse erhoben.
                                                                      		        (i. d. Regel 3 Betten = Faktor 3)   CHF 352.80
2)
     Sie beträgt für Ferienwohnungen im Sektor 1 (Bettmeralp
                                                                      c.		      für Wohnungen bis und mit           3.5 Zimmer
     Plateau) auf der Grundlage des Kurtaxenansatzes gem. Art.
                                                                      		        (i. d. Regel 4 Betten = Faktor 4)   CHF 470.40
     5 Abs. 1 lit. b) und des durchschnittlichen Belegungsgrades
     der entsprechenden Unterkunftskategorie von 57 Nächten           d.		      für Wohnungen bis und mit           4.5 Zimmer
                                                                      		        (i. d. Regel 5 Betten = Faktor 5)   CHF 588.00
a.		      für Wohnungen bis und mit           1.5 Zimmer
                                                                      e.		      für Wohnungen bis und mit           5.5 Zimmer u. grösser
		        (i. d. Regel 2 Betten = Faktor 2)   CHF 558.60
                                                                      		        (i. d. Regel 6 Betten = Faktor 6)   CHF 705.60
b.		      für Wohnungen bis und mit           2.5 Zimmer
		        (i. d. Regel 3 Betten = Faktor 3)   CHF 837.90
                                                                      Art. 7 Jahrespauschale für Maiensässe
c.		      für Wohnungen bis und mit           3.5 Zimmer
          (i. d. Regel 4 Betten = Faktor 4)   CHF 1'117.20            1)
                                                                           Die Jahrespauschale wird je Objekt erhoben.
d.		      für Wohnungen bis und mit           4.5 Zimmer
		        (i. d. Regel 5 Betten = Faktor 5)   CHF 1'396.50            2)
                                                                           Sie beträgt für Maiensässe auf der Grundlage des Kurtaxen-
                                                                           ansatzes gem. Art. 5 Abs. 1 lit. c) und des durchschnittlichen
e).		     für Wohnungen bis und mit           5.5 Zimmer u. grösser
                                                                           Belegungsgrades der entsprechenden Unterkunftskate-
		        (i. d. Regel 6 Betten = Faktor 6)   CHF 1'675.80
                                                                           gorie von 12 Nächten pro Maiensäss (in der Regel 2 Betten =
                                                                           Faktor 2) CHF 117.60.
3)
     Sie beträgt für Ferienwohnungen im Sektor 2 (gesamtes
     Gemeindegebiet ohne Bettmeralp Plateau) auf der
     Grundlage des Kurtaxenansatzes gem. Art. 5 Abs. 1 lit. b) und
     des durchschnittlichen Belegungsgrades der entsprechen-
     den Unterkunftskategorie von 24 Nächten
Art. 8 Bezahlung                                                    Art. 10 Kontrolle

1)
     Die Abgabe der Kurtaxenabrechnung (Meldescheine oder           Das Erhebungsorgan ist berechtigt, Kontrollen über die Ord-
     andere Nachweise) hat für die effektiv abrechnenden            nungsmässigkeit der Überweisung der Kurtaxe durchzuführen.
     Beherbergungsformen jeweils bis spätestens zum 10. des
     folgenden Monats zu erfolgen. Die geschuldeten Kurtaxen
     sind gleichzeitig mit der Ablieferung der Kurtaxenab-          Art. 11 Amtliche Einschätzung
     rechnung oder innert 30 Tagen nach Erhalt der Rechnung
     zu bezahlen.                                                   1)
                                                                         Verweigert ein Taxenschuldner die erforderlichen Angaben
                                                                         für die Berechnung der geschuldeten Beträge oder überweist
2)
     Die Jahrespauschale für die pauschal abrechnenden
                                                                         er die Beträge nicht innert der festgelegten Frist, kann der
     Beherbergungsformen wird vorschüssig für das nächste
                                                                         Gemeinderat, nach erfolgloser Mahnung, eine amtliche
     touristische Geschäftsjahr durch die mit dem Kurtaxen-
                                                                         Einschätzung vornehmen. Sie kommt einem vollstreckbaren
     inkasso beauftragte Organisation in Rechnung gestellt. Die
                                                                         gerichtlichen Urteil im Sinne des Artikels 80 des Bundes-
     Rechnung ist innert 30 Tagen nach Erhalt durch den pauschal
                                                                         gesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs gleich.
     Abrechnenden zu bezahlen.
                                                                    2)
                                                                         Die amtliche Einschätzung hat möglichst genau die
                                                                         tatsächliche Situation des amtlich eingeschätzten Taxen-
Art. 9 Erhebungsorgan                                                    schuldners wiederzugeben.

                                                                    3)
                                                                         Die entstandenen Kosten sind vom amtlich eingeschätzten
1)
     Der Gemeinderat von Bettmeralp kann das Inkasso der
                                                                         Taxenschuldner zu tragen.
     Kurtaxe gemäss Art. 21 Abs. 3ter TourG an den Verkehrsverein
     oder an das interkommunale Tourismusunternehmen
     delegieren.
2)
     Die Aufsicht über die Verwendung der Kurtaxen obliegt
     dem Gemeinderat. Dieser überprüft die Verwendung
     mindestens einmal jährlich. Die zuständige Inkassostelle
     stellt sicher, dass die gesetzeskonforme Verwendung der
     Kurtaxen dem Gemeinderat jederzeit nachgewiesen
     werden kann.
Kapitel 2: Schlussbestimmungen

Art. 12 Logiernächtestatistik                                  Art. 14 Inkrafttreten

1)
     Pauschalabrechnende melden dem Erhebungsorgan bis         Der Gemeinderat bestimmt das Datum des Inkrafttretens des
     zum 10. Mai und bis zum 10. November anhand eines von     vorliegenden Reglements.
     diesem erstellten Formulars die Anzahl Logiernächte,
     welche in der betreffenden Wohnung während dieses Zeit-   So beschlossen durch den Gemeinderat der Gemeinde
     raums realisiert wurden.                                  Bettmeralp an der Sitzung vom XY So angenommen durch
                                                               die Urversammlung der Gemeinde Bettmeralp am 26.11.2019.
2)
     Alle übrigen Beherberger melden dem Erhebungsorgan
                                                               So genehmigt durch den Staatsrat an der Sitzung vom XY
     jeweils bis zum 10. des folgenden Monats die Anzahl
     realisierter Logiernächte.
                                                               Gemeinde Bettmeralp

Art. 13 Verweis

Ergänzend finden die Bestimmungen des kantonalen
Gesetzes über den Tourismus sowie jene der Verordnung zum
Gesetz über den Tourismus Anwendung.

                                                               Gemeindepräsident			Gemeindeschreiber
Nächste
                                                                                         Schritte
     Das neue Kurtaxenreglement wurde ursprünglich mit einem
     Ansatz von CHF 5.80 von den Gemeinderäten der sechs Ge-
     meinden im März 2019 angenommen. Basierend auf den Rück-     Einberufung der Urversammlungen
     meldungen, nach erfolgten Informationsanlässen, Präsenta-
     tionen an den Urversammlungen, Anlass Hotelierverein und     Die Bürgerinnen und Bürger der sechs Gemeinden werden
     zahlreichen bilateralen Gesprächen haben die Gemeinden in-   aufgerufen, an der Urversammlung über das neue Kurtaxen-
     tensiv nach einer Lösung gesucht, ohne die Grundwerte und    reglement zu befinden:
     Erfolgsfaktoren des ursprünglichen Entwurfes aus den Augen
     zu verlieren.                                               Gemeinde Riederalp:             25. November 2019
                                                                 Gemeinde Bettmeralp:            26. November 2019
     Es galt nach wie vor einen guten Kompromiss über alle sechs Gemeinde Fiesch:                26. November 2019
     Gemeinden zu finden. Herausgekommen ist die Version Kur- Gemeinde Lax:                      28. November 2019
     taxenreglement 2.0 als beste Alternative und optimale Kom- Gemeinde Mörel-Filet:            28. November 2019
     promisslösung.                                              Gemeinde Fieschertal:           04. Dezember 2019

                                                                  Terminänderungen vorbehalten. Hiermit sei auf die separaten
                                                                  Einladungen der Gemeinden verwiesen.

                                                                  Weitere Informationen
                                                                  Sie finden alle Informationen zum neuen Kurtaxenreglement 2.0
                                                                  auf: www.aletscharena-net.ch/kurtaxenreglement

15    ÜBERARBEITETES KURTAXEN REGLEMENT 2.0
6 Punkte                         FÜR DIE ZUKUNFT Rund 850‘000 Franken dürfen gemäss Schätzungen für Infrastruktur,
                                      digitale Transformation sowie Information und Animation zur Verfügung stehen.

     für das neue
                                      Die Mittel dürfen ausschliesslich für touristische Zwecke verwendet werden.

     Kurtaxen-
                                      NACHVOLLZIEHBAR Mit dem neuen Kurtaxenreglement werden alle Zweitwohnungs-
                                      besitzer besteuert. Die zugrundeliegende Methode ist verständlich und transparent.

     reglement                        VORTEILE FÜR GÄSTE Jeder Übernachtungsgast ist berechtigt, die neue
                                      e-Gästekarte Aletsch zu beziehen. Damit steht ein unvergleichliches Angebot zur
                                      Verfügung, das den erhöhten Preis der Kurtaxe deutlich übertrifft.

                                      EINFACH Die neue Kurtaxenpauschale ist ein erprobtes, einfaches System zur
                                      Kurtaxenerhebung. Das Inkasso übernimmt, nach Verfügung durch die Gemeinden,
                                      die Aletsch Arena.

                                      MEHR LEISTUNG FÜR DEN GAST Schätzungsweise 4.3 Millionen Franken wird
                                      die Aletsch Arena dank der neuen Kurtaxe einnehmen. Das sind 2.5 Millionen mehr als
                                      vorher. Mittel, welche unsere Destination vollumfänglich für den Gast einsetzen kann.

                                      ATTRAKTIVER SOMMER Mit der neuen e-Gästekarte Aletsch werden öV,
                                      Bergbahnen, Zubringer (und diverse Leistungen) im Sommer «gratis».
                                      Damit wird die Sommersaison massiv aufgewertet, eine Grundlage für die strategische
                                      Stossrichtung «Ganzjahresdestination».

16   ÜBERARBEITETES KURTAXEN REGLEMENT 2.0
IMPRESSUM

Eine Informationsbroschüre der Gemeinden
Bettmeralp, Fiesch, Fieschertal, Lax, Mörel-Filet
und Riederalp

Verantwortlich für den Inhalt:
Gemeinden Bettmeralp, Fiesch, Fieschertal, Lax,
Mörel-Filet, Riederalp, RWO AG und Aletsch Arena AG
Layout: Tonic Graphics – Media – Marketing
Foto: Aletsch Arena AG
Sie können auch lesen