Das neue Kurtaxenreglement kurz erklärt - Eine Informationsbroschüre der Gemeinden Bettmeralp, Fiesch, Fieschertal, Lax, Mörel-Filet und Riederalp ...

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Das neue Kurtaxenreglement kurz erklärt - Eine Informationsbroschüre der Gemeinden Bettmeralp, Fiesch, Fieschertal, Lax, Mörel-Filet und Riederalp ...
Eine Informationsbroschüre der Gemeinden Bettmeralp,
Fiesch, Fieschertal, Lax, Mörel-Filet und Riederalp

Das neue
Kurtaxenreglement
kurz erklärt

Ausgabe für die Gemeinde Riederalp
Das neue Kurtaxenreglement kurz erklärt - Eine Informationsbroschüre der Gemeinden Bettmeralp, Fiesch, Fieschertal, Lax, Mörel-Filet und Riederalp ...
Ein Baustein für den Gast von heute
    und die Destination von morgen

             Sehr geehrte Damen und Herren

             Die letzten Jahre haben uns gezeigt, dass wir als Destination unsere Zukunft selbst
             gestalten können. Das müssen wir, denn unsere Gäste werden zu Recht anspruchsvoller:
             Sie wollen ein umfangreiches Angebot, das doch einfach ist und vor allem aus einer
             Hand stammt. Sie wollen zunehmend digitale Angebote, die auf Knopfdruck verfügbar
             sind. Die Grundlage dafür legt unter anderem das neue Kurtaxen­reglement, über
             das wir demnächst abstimmen. Wir stellen es Ihnen auf den folgenden Seiten vor und
             erläutern, wie es in unseren Augen die Aletsch Arena fit für die Zukunft macht.
             Unsere Destination hat bereits Beachtliches vollbracht. Wir haben, gestützt durch die
             Bevölkerung, drei Bergbahnunternehmen fusioniert und eine neue Destination
             gegründet. Das ist nicht selbstverständlich, gerade in Jahren, die wirtschaftlich nicht
             die einfachsten sind. Doch es zeigt, dass wir eine starke Destination sind, und als
             solche wollen wir uns weiterentwickeln – und eine lebendige Aletsch Arena bleiben.

             Wir danken für Ihre Unterstützung des neuen Kurtaxenreglements!

             Die Gemeindepräsidenten der Aletsch Arena: Alban Albrecht, Peter Albrecht,
             Peter Baehler, Iwan Eyholzer, Marco Imhasly, Bernhard Schwestermann

    Inhalt

    Die neuen Leistungen der e-Gästekarte Aletsch    4

    Die vereinfachte Funktionsweise			               6

    Tarife und Finanzierungen				8

    Das neue Kurtaxenreglement
    für die Gemeinde Riederalp				                   10

    Nächste Schritte					14

2
Die drei Bestandteile
           des neuen Kurtaxenreglements

           e-Gästekarte Aletsch
           Jeder Übernachtungsgast hat Anspruch auf eine digitale Gäste-
           karte. Sie bietet umfangreiche Angebote: im Sommer zum
           Beispiel sämtliche Berg- und Sportbahnen – und das vom Tag der
           Anreise an.

           Einfache Kurtaxenpauschale
           Jede Zweitwohnung unterliegt neu der Kurtaxenpauschale. Die
           Pauschale ist einfacher als die alte Berechnungsmethode
           und kommt ohne Kontrolle aus. Sie schafft Anreiz zur Vermietung
           und generiert damit Wertschöpfung.

           Mehrwert für Destination
           Mit dem neuen Kurtaxenreglement werden mehr Mittel zur
           Verfügung gestellt. Zu einem grossen Teil profitieren die Gäste und
           Ferienwohnungsbesitzer direkt: durch ein neues, umfangreiches
           Angebot. Daneben profitiert die Destination als Ganzes: durch
           Investitionen in die touristische Infrastruktur und die Dienstleistungen.

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Für die Gäste, für die Zukunft:
         die e-Gästekarte Aletsch

                   Das neue Kurtaxenreglement ist Voraussetzung für die e-Gäste-
                   karte Aletsch – ein einmaliges Angebot für Zweitwohnungs-
                   besitzer, Mieter, Gäste von Hotels, Campings und Gruppenun-
                   terkünften. Und das vom Anreisetag bis zur Abreise, beliebig
                   oft nutzbar. Im Sommer entfallen für Übernachtungsgäste
                   so Tickets für Bergbahnen und öV, ganzjährig Tickets für viele
                   Eintritte. Die Aletsch Arena wird zur schrankenlosen
                   Destination. Wie die Gästebedürfnisse ist auch das Angebot
                   der e-Gästekarte saisonal verschieden.

    SOMMERANGEBOT                                       WINTERANGEBOT
    (1. MAI BIS 31. OKTOBER)                            (1. NOVEMBER BIS 30. APRIL)

    Gratis-Nutzung der Aletsch Bahnen                   Gratis-Nutzung diverser Aktivitäten
    :: Alle Zubringerbahnen (inkl. Bike-Transport)      :: diverse Skischulangebote auf der Bettmeralp,
    :: Alle Sommersportbahnen (inkl. View-Points           Riederalp und Fiescheralp
       Eggishorn, Bettmerhorn, Moosfluh sowie           :: Kinderanimationsprogramm
       Bike-Tansport wo zugelassen)                     :: Eintritt ins Hallenbad und Freizeitaktivitäten
                                                           im Sportresort Fiesch
    Gratis-Nutzung der                                  :: Eintritt für diverse Konzerte und Vorträge
    Öffentlichen Transportmittel                        :: Eintritt ins World Nature Forum und in
    :: Matterhorn-Gotthard-Bahn                            den Tierpark Aletsch
       Linie Brig-Fürgangen
    :: Postauto Linie Fieschertal-Fiesch

    Gratis-Nutzung diverser Aktivitäten
    :: Minigolf-Anlagen und Tennisplätze
    :: Miete der Kinderartikel
    :: Kinderanimationsprogramm
    :: Eintritt ins Hallenbad und Freizeitaktivitäten
       im Sportresort Fiesch
    :: Eintritt ins Alpmuseum Riederalp
    :: Eintritt ins Pro Natura Zentrum Riederalp
    :: Eintritt für diverse Konzerte und Vorträge
    :: Eintritt ins World Nature Forum und in
       den Tierpark Aletsch
4
VORTEILE:

           :: Die e-Gästekarte Aletsch ist komfortabel: Sie entspricht den
              Bedürfnissen des modernen Gastes, ein komplettes Angebot aus
              einer Hand zu erhalten und sich frei und ohne Anstehen an einer
              Kasse durch die Destination zu bewegen.
           :: Die e-Gästekarte Aletsch ist attraktiv: Unterkunftsanbieter erhalten
              ein einzigartiges Vermarktungsinstrument. Das Angebot für
              den Gast ist unvergleichlich – wie auch das Vermarktungs-
              potenzial. Zweitwohnungsbesitzer erhalten mit der e-Gästekarte
              Aletsch ein gutes Argument, zu vermieten.
           :: Die e-Gästekarte Aletsch bringt Leben: Übernachtungsgäste können
              sie beliebig oft einsetzen. Damit wird die Aletsch Arena zur
              lebendigen Destination, die Gäste werden mobiler und aktiver
              und konsumieren dadurch mehr.
           :: Die e-Gästekarte Aletsch ist zukunftsfähig: Durch ein attraktiveres
              Sommerangebot wird der branchenweite Trend zur Ganz-
              jahresdestination gestärkt. Und erst mit einem zentral verwalteten
              Angebots-Package ergeben digitale Gästedienste Sinn.

                                          Von der e-Gästekarte zum digitalen Angebot
                                          In der Zukunft werden immer mehr Tourismus­
                                          angebote digital. Wie die e-Gästekarte Aletsch.
                                          Über das e-Meldewesen kann sie dem Gast
                                          schon vor der Anreise ausgestellt werden. Ganz
                                          einfach per Smartphone. Auch für die Aletsch
                                          Arena ist eine digitale Gästekarte ein Gewinn.
                                          Sie erhält Einsicht in die Präferenzen der Gäste
                                          und kann so ihre Gästeinteraktion und ihr Ange-
                                          bot stetig verbessern.

Das neue Kurtaxenreglement kurz erklärt                                                      5
Einfach, nachvollziehbar, transparent:
    die neue Kurtaxenpauschale

             Alle Zweitwohnungen unterliegen neu einer Kurtaxenpauschale.
             Das zugrundeliegende Berechnungsmodell wird bereits
             in vielen Destinationen im Wallis angewendet, seit das neue
             Gesetz über den Walliser Tourismus den Gemeinden
             erlaubt, ihre bestehenden Kurtaxen zu ändern. Die jährliche
             Pauschale errechnet sich wie folgt:

       Betten                durchschnittliche          Kurtaxe   Pauschale
    pro Haushalt                 Belegung
       KASTEN 1                   KASTEN 2

    Die Kurtaxe beträgt neu CHF 5.80. Vermieter können ihren
    Gästen die Kurtaxe berechnen und damit die Vorteile der
    e-Gästekarte Aletsch ermöglichen.

    Das ändert sich nicht:
    : Hotellerie, Gruppenunterkünfte und Campings rechnen
      weiterhin effektiv ab, wenden jedoch den neuen Kurtaxen-
      satz an.
    : Es bestehen dieselben Ausnahmen für Personen, die eine
      reduzierte oder keine Kurtaxe bezahlen (vgl. S. 11).
    : Das Inkasso der Kurtaxen übernimmt, nach Verfügung
      durch die Gemeinden, die Aletsch Arena AG.

6
VORTEILE:

           :: Die neue Kurtaxenpauschale ist nachvollziehbar: Sie basiert auf
              der berechneten durchschnittlichen Auslastung.
           :: Die neue Kurtaxenpauschale ist transparent: Jeder Zweit-
              wohnungsbesitzer kann sie e
                                        ­ infach berechnen und kennt schon
              zu Beginn der Saison den Betrag.
           :: Die neue Kurtaxenpauschale schafft Anreize: Zweitwohnungs-
              besitzer, die gut vermieten, erzielen durch die Kurtaxe zusätzliche
              Einnahmen.

  KASTEN 1                                                  KASTEN 2

  So wird                                                   So wird die durch-
  die Anzahl                                                schnittliche Belegung
  Betten                                             6      berechnet
  berechnet                                 5                                    Total
                                                                                 Logiernächte
                                                                                                 Anzahl Betten
                                                                                                 (Objekte ×
                                                                                                                         Ø Belegung
                                                                                                                         (inkl. 10%
                                                                                                 Bettenfaktor pro Ort)   Dunkelziffer)

                                   4                        Bettmeralp Plateau        197 228                 3 806                      57

                                                            Bettmeralp Dörfer           3 951                    185                     24
                          3
                                                            Riederalp Plateau         183 620                 4 047                      50

                 2                                          Riederalp Dörfer            6 097                    339                     20

                                                            Fiesch                     54 528                  2 215                     27

                                                            Fiescheralp                21 768                    422                     57

                                                            Mörel-Filet                 11 144                   643                     19

                                                            Fieschertal                12 204                    447                     30

                                                            Lax                        13 656                    791                     19

Wohnungsgrösse   1,5      2,5      3,5      4,5      5,5    Laxeralp                    3 466                      81                    47
bis und mit    Zimmer   Zimmer   Zimmer   Zimmer   Zimmer

Das neue Kurtaxenreglement kurz erklärt                                                                                                       7
Investition in die Destination von morgen:
    die Verwendung der Kurtaxe

               Durch die neue Kurtaxe und die neue Erhebung per Kurtaxen-
               pauschale werden zusätzliche Mittel eingenommen.
               Gemäss aktuellen Schätzungen dürften statt vorher 1.8 Millionen
               Franken neu 5.1 Millionen Franken pro Jahr zur Verfügung
               stehen. Neu und zum grössten Teil werden die Dienstleistungen
               der e-Gästekarte Aletsch finanziert. Zudem werden Fonds
               für den Unterhalt und Ausbau der touristischen Infrastruktur
               und ein Projektfonds für digitale Transformation eingerichtet,
               und es werden zusätzliche Mittel für Information und Animation
               frei. Ausserdem werden mit den Mitteln verschiedene Infra-
               strukturen wie MTB-Strecken oder Spielplätze unterhalten,
               Veranstaltungen durchgeführt sowie die Informationsdienst-
               leistungen der Aletsch Arena garantiert – mit mehr Mitteln
               und damit langfristig sicher.

      So werden
      die zusätzlichen
      Einnahmen
      verwendet                                Betrag in Mio CHF

     Gästekarte Aletsch (Sommer)                             2.1

     Finanzierung touristische Infrastruktur                0.35

     Projektfonds digitale Transformation                    0.3

     Information und Animation                              0.45

     Personalaufwand                                         0.1

     TOTAL                                                  3.30

    Die obigen Zahlen sind Richtwerte. Sie werden
    hinsichtlich der tatsächlichen Einnahmen durch
    die Kurtaxe jährlich angepasst.

8
VORTEILE:

           :: Die Mittel werden strategisch eingesetzt: Die neue e-Gästekarte
              Aletsch wird erst durch zusätzliche Einnahmen möglich.
           :: Die Mittel werden zweckgebunden und nachhaltig eingesetzt:
              Durch die Schaffung von Fonds können die Investitionen in
              touristische Schlüsselprojekte getätigt werden.
           :: Die Mittel bringen Sicherheit: Im Bergtourismus wird der
              Wettbewerb härter und das Umfeld unsicherer. Die Destination
              braucht zusätzliche Mittel, um die Gästebedürfnisse von morgen
              sicherstellen zu können.

Das neue Kurtaxenreglement kurz erklärt                                         9
Reglement über die Kurtaxe
     der Gemeinde Riederalp

     Die Urversammlung
     der Gemeinde Riederalp

                  :: eingesehen Art. 75, 78 Abs. 3 und 79 Ziff. 2 und 3 der Kantonsverfassung;
                  :: eingesehen Art. 2, 17, 146 und 147 des Gemeindegesetzes
                     vom 5. Februar 2004;
                  :: eingesehen das Gesetz über den Tourismus vom 9. Februar 1996;
                  :: eingesehen die Verordnung zum Gesetz über den Tourismus vom
                     10. Dezember 2014;
                  :: eingesehen die vom Gemeinderat am XY beschlossenen strategischen Leit-
                     linien der regionalen Tourismuspolitik der Aletsch Arena;

                  auf Antrag des Gemeinderates, beschliesst:

     KAPITEL 1 KURTAXE

     Art. 1 Grundsatz und Verwendung
     1)
          Die Gemeinde Riederalp erhebt eine Kurtaxe.
     2)
          Der Kurtaxenertrag ist im Interesse der Unterworfenen zu verwenden. Er dient insbeson-
          dere der Finanzierung des Betriebes eines Informations- und Reservationsdienstes, der
          Animation vor Ort sowie der Erstellung und dem Betrieb von Anlagen, die dem Tourismus,
          der Kultur und dem Sport dienen.
     3)
          Er darf weder für die Tourismuswerbung noch zur Finanzierung von ordentlichen
          Gemeindeaufgaben verwendet werden.

     Art. 2 Steuersubjekt
     1)
          Kurtaxenpflichtig sind die Gäste, die in der Gemeinde Riederalp übernachten und daselbst
          keinen Wohnsitz haben.
     2)
          Wer kurtaxenpflichtige Personen beherbergt, ist verpflichtet, die Kurtaxe bei diesen
          einzukassieren und dem Erhebungsorgan zu überweisen, ansonsten er persönlich für
          die Bezahlung haftet.

     Art. 3 Ausnahmen

     Von der Bezahlung der Kurtaxe sind befreit:

     a. Personen, die in der Gemeinde Riederalp, in der die Kurtaxe anfällt, ihren Wohnsitz haben.
        Als Wohnsitz gilt grundsätzlich der nach dem schweizerischen Zivilgesetzbuch festgelegte
        Begriff.

10
b. Personen, die bei einem von der Kurtaxe befreiten Angehörigen unentgeltlich übernachten.
              Angehörige sind Personen, die zur grosselterlichen Parentel gehören und deren Ehegatten.
           c. Kinder unter 6 Jahren.
           d. Schüler, Lehrlinge sowie Studenten der vom Staat Wallis anerkannten und subventionierten
              Schulen während der Schulperiode.
           e. Patienten und Insassen von Spitälern, Alters- und Pflegeheimen und Fürsorgeanstalten, die
              vom Staat Wallis bewilligt sind.
           f. Angehörige der Armee, des Zivilschutzes, der Feuerwehr sowie ähnlicher Dienste, sofern sie im
              Dienst stehen.
           g. Alle Personen, die eine vom Kanton Wallis anerkannte und subventionierte Tätigkeit im Rahmen
              der Bewegung Jugend und Sport ausüben.

           Art. 4 Erhebungsweise
           1)
                Die Kurtaxe wird je Übernachtung erhoben.
           2)
                Für Ferienwohnungen und Maiensässe (auch Eigennutzung sowie Dauermiete) wird die Kurtaxe
                in Form einer Jahrespauschale erhoben.
           3)
                Mit der Jahrespauschale sind alle kurtaxenpflichtigen Übernachtungen im entsprechenden
                Objekt einschliesslich der gelegentlichen Vermietung abgegolten.
           4)
                Die übrigen Beherberger (Hotels, Feriendorf, Gruppenunterkünfte, Camping) rechnen
                die Kurtaxe aufgrund der effektiven Übernachtungen ab.

           Art. 5 Ansatz

           1)
                Die Kurtaxe beträgt je Übernachtung:

           a.    Für Hotels CHF 5.80
           b.    Für Ferienwohnungen CHF 5.80
           c.    Für Maiensässe CHF 5.80
           d.    Für Gruppenunterkünfte CHF 2.90
           e.    Für Camping CHF 2.90

           2)
                Kinder zwischen 6 und 16 Jahren bezahlen die Hälfte des Ansatzes.

           Art. 6 Jahrespauschale für Ferienwohnungen
           1)
                Die Jahrespauschale wird je Objekt und abgestuft nach dessen Grösse erhoben.
           2)
                Sie beträgt für Ferienwohnungen im Sektor 1 (Riederalp Plateau) auf
                der Grundlage des Kurtaxenansatzes gem. Art. 5 Abs. 1 lit. b) und des durchschnittlichen
                Belegungsgrades der entsprechenden Unterkunftskategorie von 50 Nächten

           a. für Wohnungen bis und mit 1.5 Zimmer (i. d. Regel 2 Betten = Faktor 2) CHF 580.00
           b. für Wohnungen bis und mit 2.5 Zimmer (i. d. Regel 3 Betten = Faktor 3) CHF 870.00
           c. für Wohnungen bis und mit 3.5 Zimmer (i. d. Regel 4 Betten = Faktor 4) CHF 1160.00
           d. für Wohnungen bis und mit 4.5 Zimmer (i. d. Regel 5 Betten = Faktor 5) CHF 1450.00
           e). für Wohnungen bis und mit 5.5 Zimmer und grösser (i. d. Regel 6 Betten = Faktor 6)
               CHF 1740.00
           3)
                Sie beträgt für Ferienwohnungen im Sektor 2 (gesamtes Gemeindegebiet ohne Riederalp
                Plateau) auf der Grundlage des Kurtaxenansatzes gem. Art. 5 Abs. 1 lit. b) und des durchschnitt-
                lichen Belegungsgrades der entsprechenden Unterkunftskategorie von 20 Nächten

Das neue Kurtaxenreglement kurz erklärt                                                                            11
a.   für Wohnungen bis und mit 1.5 Zimmer (i. d. Regel 2 Betten = Faktor 2) CHF 232.00
     b.   für Wohnungen bis und mit 2.5 Zimmer (i. d. Regel 3 Betten = Faktor 3) CHF 348.00
     c.   für Wohnungen bis und mit 3.5 Zimmer (i. d. Regel 4 Betten = Faktor 4) CHF 464.00
     d.   für Wohnungen bis und mit 4.5 Zimmer (i. d. Regel 5 Betten = Faktor 5) CHF 580.00
     e.   für Wohnungen bis und mit 5.5 Zimmer und grösser (i. d. Regel 6 Betten = Faktor 6)
          CHF 696.00

     Art. 7 Jahrespauschale für Maiensässe
     1)
          Die Jahrespauschale wird je Objekt erhoben.

     2)
          Sie beträgt für Maiensässe auf der Grundlage des Kurtaxenansatzes gem. Art. 5 Abs. 1 lit. c)
          und des durchschnittlichen Belegungsgrades der entsprechenden Unterkunftskategorie von 10
          Nächten pro Maiensäss (in der Regel 2 Betten = Faktor 2) CHF 116.00.

     Art. 8 Bezahlung

     1)
          Die Abgabe der Kurtaxenabrechnung (Meldescheine oder andere Nachweise) hat für die
          effektiv abrechnenden Beherbergungsformen jeweils bis spätestens zum 10. des folgenden
          Monats zu erfolgen. Die geschuldeten Kurtaxen sind gleichzeitig mit der Ablieferung der
          Kurtaxenabrechnung oder innert 30 Tagen nach Erhalt der Rechnung zu bezahlen.
     2)
          Die Jahrespauschale für die pauschal abrechnenden Beherbergungsformen wird vorschüssig
          für das nächste touristische Geschäftsjahr durch die mit dem Kurtaxeninkasso beauftragte
          Organisation in Rechnung gestellt. Die Rechnung ist innert 30 Tagen nach Erhalt durch den
          pauschal Abrechnenden zu bezahlen.

     Art. 9 Erhebungsorgan
     1)
          Der Gemeinderat von Riederalp kann das Inkasso der Kurtaxe gemäss Art. 21 Abs. 3ter TourG
          an den Verkehrsverein oder an das interkommunale Tourismusunternehmen delegieren.
     2)
          Die Aufsicht über die Verwendung der Kurtaxen obliegt dem Gemeinderat. Dieser überprüft
          die Verwendung mindestens einmal jährlich. Die zuständige Inkassostelle stellt sicher, dass
          die gesetzeskonforme Verwendung der Kurtaxen dem Gemeinderat jederzeit nachgewiesen
          werden kann.

     Art. 10 Kontrolle

     Das Erhebungsorgan ist berechtigt, Kontrollen über die Ordnungsmässigkeit der Überweisung
     der Kurtaxe durchzuführen.

12
Art. 11 Amtliche Einschätzung
           1)
                Verweigert ein Taxenschuldner die erforderlichen Angaben für die Berechnung der geschuldeten
                Beträge oder überweist er die Beträge nicht innert der festgelegten Frist, kann der Gemeinde-
                rat, nach erfolgloser Mahnung, eine amtliche Einschätzung vornehmen. Sie kommt
                einem vollstreckbaren gerichtlichen Urteil im Sinne des Artikels 80 des Bundesgesetzes über
                Schuldbetreibung und Konkurs gleich.

           2)
                Die amtliche Einschätzung hat möglichst genau die tatsächliche Situation des amtlich
                eingeschätzten Taxenschuldners wiederzugeben.

           3)
                Die entstandenen Kosten sind vom amtlich eingeschätzten Taxenschuldner zu tragen.

           KAPITEL 2: SCHLUSSBESTIMMUNGEN

           Art. 12 Logiernächtestatistik
           1)
                Pauschalabrechnende melden dem Erhebungsorgan bis zum 10. Mai und bis zum 10. November
                anhand eines von diesem erstellten Formulars die Anzahl Logiernächte, welche in der betreffenden
                Wohnung während dieses Zeitraums realisiert wurden.
           2)
                Alle übrigen Beherberger melden dem Erhebungsorgan jeweils bis zum 10. des folgenden
                Monats die Anzahl realisierter Logiernächte.

           Art. 13 Verweis

           Ergänzend finden die Bestimmungen des kantonalen Gesetzes über den Tourismus sowie jene
           der Verordnung zum Gesetz über den Tourismus Anwendung.

           Art. 14 Inkrafttreten

           Das vorliegende Reglement tritt, nach Genehmigung durch den Staatsrat, per 1. November 2019
           in Kraft.

           So beschlossen durch den Gemeinderat der Gemeinde Riederalp an der Sitzung vom XY
           So angenommen durch die Urversammlung der Gemeinde Riederalp am XY.
           So genehmigt durch den Staatsrat an der Sitzung vom XY

           Gemeinde Riederalp

           Gemeindepräsident			Gemeindeschreiber

Das neue Kurtaxenreglement kurz erklärt                                                                            13
Nächste Schritte Stand 08.05.2019

        Das neue Kurtaxenreglement wurde von den Gemeinderäten
        der sechs Gemeinden im März 2019 angenommen. Am
        17.April 2019 wurde für die sechs Gemeinden der Aletsch Arena
        eine Informationsveranstaltung zum neuen Kurtaxenregle-
        ment durchgeführt, bevor in jeder Gemeinde eine Urver-
        sammlung abgehalten wird. Wird das Gesetz angenommen,
        soll es durch den Staat Wallis homologiert werden und frühes-
        tens am 1. Mai 2020 in Kraft treten.

        Einberufung der Urversammlungen
        Die Bürgerinnen und Bürger der sechs Gemeinden werden,
        in einem nächsten Schritt an der Urversammlung über das
        neue Kurtaxenreglement informiert.

                             27. Juni 2019
                             18. Juni 2019
                             22. Mai 2019
                             13. Juni 2019
                             13. Juni 2019
                             17. Juni 2019

        Die formellen Abstimmungen finden an den
        Budgeturversammlungen im Herbst 2019
        (November/Dezember) statt.

        Änderungen vorbehalten. Hiermit sei auf die separaten
        Einladungen der Gemeinden verwiesen.

        Weitere Informationen
        Sie finden alle Informationen zum neuen Kurtaxenreglement
        auf: www.aletscharena-net.ch/kurtaxenreglement

14
6 Punkte für das
           neue Kurtaxenreglement

                       Für die Zukunft
                       Rund 1.1 Million Franken dürfen gemäss Schätzungen für Inf-
                       rastruktur, digitale Transformation sowie Information und Ani-
                       mation zur Verfügung stehen. Die Mittel dürfen ausschliesslich
                       für touristische Zwecke verwendet werden.

                       Nachvollziehbar
                       Mit dem neuen Kurtaxenreglement werden alle Zweit-
                       wohnungsbesitzer besteuert. Die zugrundeliegende Methode
                       ist verständlich und transparent.

                       Vorteile für Gäste
                       Jeder Übernachtungsgast ist berechtigt, die neue e-Gäste-
                       karte Aletsch zu beziehen. Damit steht ein umfangreiches
                       Angebot zur Verfügung, das den erhöhten Preis der Kurtaxe
                       deutlich übertrifft.

                       Einfach
                       Die neue Kurtaxenpauschale ist ein erprobtes, einfaches
                       System zur Kurtaxenerhebung. Das Inkasso übernimmt, nach
                       Verfügung durch die Gemeinde, die Aletsch Arena.

                       Mehr Leistung für den Gast
                       Schätzungsweise 5.1 Millionen Franken wird die Aletsch
                       Arena dank der neuen Kurtaxe einnehmen. Das sind
                       3.3 Millionen mehr als vorher; Mittel, mit denen die Destina-
                       tion ihr Angebot und ihre Dienstleistungen optimieren kann.

                       Attraktiver Sommer
                       Mit der neuen e-Gästekarte Aletsch werden öV, Bergbahnen,
                       Zubringer und diverse Leistungen im Sommer gratis. Damit
                       wird die Sommersaison massiv aufgewertet und der Trend zur
                       Ganzjahresdestination genutzt.

Das neue Kurtaxenreglement kurz erklärt                                                 15
Impressum
Eine Informationsbroschüre der Gemeinden
Bettmeralp, Fiesch, Fieschertal, Lax, Mörel-Filet
und Riederalp

Verantwortlich für den Inhalt:
Gemeinden Bettmeralp, Fiesch, Fieschertal, Lax, Mörel-Filet,
Riederalp, RWO AG und Aletsch Arena AG
Redaktion und Layout: Eicon AG
Foto: Aletsch Arena AG (Christian Perret)
Druck: Valmedia AG
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