Das neue Kurtaxenreglement kurz erklärt - Eine Informationsbroschüre der Gemeinden Bettmeralp, Fiesch, Fieschertal, Lax, Mörel-Filet und Riederalp ...
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Eine Informationsbroschüre der Gemeinden Bettmeralp, Fiesch, Fieschertal, Lax, Mörel-Filet und Riederalp Das neue Kurtaxenreglement kurz erklärt Ausgabe für die Gemeinde Riederalp
Ein Baustein für den Gast von heute und die Destination von morgen Sehr geehrte Damen und Herren Die letzten Jahre haben uns gezeigt, dass wir als Destination unsere Zukunft selbst gestalten können. Das müssen wir, denn unsere Gäste werden zu Recht anspruchsvoller: Sie wollen ein umfangreiches Angebot, das doch einfach ist und vor allem aus einer Hand stammt. Sie wollen zunehmend digitale Angebote, die auf Knopfdruck verfügbar sind. Die Grundlage dafür legt unter anderem das neue Kurtaxenreglement, über das wir demnächst abstimmen. Wir stellen es Ihnen auf den folgenden Seiten vor und erläutern, wie es in unseren Augen die Aletsch Arena fit für die Zukunft macht. Unsere Destination hat bereits Beachtliches vollbracht. Wir haben, gestützt durch die Bevölkerung, drei Bergbahnunternehmen fusioniert und eine neue Destination gegründet. Das ist nicht selbstverständlich, gerade in Jahren, die wirtschaftlich nicht die einfachsten sind. Doch es zeigt, dass wir eine starke Destination sind, und als solche wollen wir uns weiterentwickeln – und eine lebendige Aletsch Arena bleiben. Wir danken für Ihre Unterstützung des neuen Kurtaxenreglements! Die Gemeindepräsidenten der Aletsch Arena: Alban Albrecht, Peter Albrecht, Peter Baehler, Iwan Eyholzer, Marco Imhasly, Bernhard Schwestermann Inhalt Die neuen Leistungen der e-Gästekarte Aletsch 4 Die vereinfachte Funktionsweise 6 Tarife und Finanzierungen 8 Das neue Kurtaxenreglement für die Gemeinde Riederalp 10 Nächste Schritte 14 2
Die drei Bestandteile des neuen Kurtaxenreglements e-Gästekarte Aletsch Jeder Übernachtungsgast hat Anspruch auf eine digitale Gäste- karte. Sie bietet umfangreiche Angebote: im Sommer zum Beispiel sämtliche Berg- und Sportbahnen – und das vom Tag der Anreise an. Einfache Kurtaxenpauschale Jede Zweitwohnung unterliegt neu der Kurtaxenpauschale. Die Pauschale ist einfacher als die alte Berechnungsmethode und kommt ohne Kontrolle aus. Sie schafft Anreiz zur Vermietung und generiert damit Wertschöpfung. Mehrwert für Destination Mit dem neuen Kurtaxenreglement werden mehr Mittel zur Verfügung gestellt. Zu einem grossen Teil profitieren die Gäste und Ferienwohnungsbesitzer direkt: durch ein neues, umfangreiches Angebot. Daneben profitiert die Destination als Ganzes: durch Investitionen in die touristische Infrastruktur und die Dienstleistungen. Das neue Kurtaxenreglement kurz erklärt 3
Für die Gäste, für die Zukunft: die e-Gästekarte Aletsch Das neue Kurtaxenreglement ist Voraussetzung für die e-Gäste- karte Aletsch – ein einmaliges Angebot für Zweitwohnungs- besitzer, Mieter, Gäste von Hotels, Campings und Gruppenun- terkünften. Und das vom Anreisetag bis zur Abreise, beliebig oft nutzbar. Im Sommer entfallen für Übernachtungsgäste so Tickets für Bergbahnen und öV, ganzjährig Tickets für viele Eintritte. Die Aletsch Arena wird zur schrankenlosen Destination. Wie die Gästebedürfnisse ist auch das Angebot der e-Gästekarte saisonal verschieden. SOMMERANGEBOT WINTERANGEBOT (1. MAI BIS 31. OKTOBER) (1. NOVEMBER BIS 30. APRIL) Gratis-Nutzung der Aletsch Bahnen Gratis-Nutzung diverser Aktivitäten :: Alle Zubringerbahnen (inkl. Bike-Transport) :: diverse Skischulangebote auf der Bettmeralp, :: Alle Sommersportbahnen (inkl. View-Points Riederalp und Fiescheralp Eggishorn, Bettmerhorn, Moosfluh sowie :: Kinderanimationsprogramm Bike-Tansport wo zugelassen) :: Eintritt ins Hallenbad und Freizeitaktivitäten im Sportresort Fiesch Gratis-Nutzung der :: Eintritt für diverse Konzerte und Vorträge Öffentlichen Transportmittel :: Eintritt ins World Nature Forum und in :: Matterhorn-Gotthard-Bahn den Tierpark Aletsch Linie Brig-Fürgangen :: Postauto Linie Fieschertal-Fiesch Gratis-Nutzung diverser Aktivitäten :: Minigolf-Anlagen und Tennisplätze :: Miete der Kinderartikel :: Kinderanimationsprogramm :: Eintritt ins Hallenbad und Freizeitaktivitäten im Sportresort Fiesch :: Eintritt ins Alpmuseum Riederalp :: Eintritt ins Pro Natura Zentrum Riederalp :: Eintritt für diverse Konzerte und Vorträge :: Eintritt ins World Nature Forum und in den Tierpark Aletsch 4
VORTEILE: :: Die e-Gästekarte Aletsch ist komfortabel: Sie entspricht den Bedürfnissen des modernen Gastes, ein komplettes Angebot aus einer Hand zu erhalten und sich frei und ohne Anstehen an einer Kasse durch die Destination zu bewegen. :: Die e-Gästekarte Aletsch ist attraktiv: Unterkunftsanbieter erhalten ein einzigartiges Vermarktungsinstrument. Das Angebot für den Gast ist unvergleichlich – wie auch das Vermarktungs- potenzial. Zweitwohnungsbesitzer erhalten mit der e-Gästekarte Aletsch ein gutes Argument, zu vermieten. :: Die e-Gästekarte Aletsch bringt Leben: Übernachtungsgäste können sie beliebig oft einsetzen. Damit wird die Aletsch Arena zur lebendigen Destination, die Gäste werden mobiler und aktiver und konsumieren dadurch mehr. :: Die e-Gästekarte Aletsch ist zukunftsfähig: Durch ein attraktiveres Sommerangebot wird der branchenweite Trend zur Ganz- jahresdestination gestärkt. Und erst mit einem zentral verwalteten Angebots-Package ergeben digitale Gästedienste Sinn. Von der e-Gästekarte zum digitalen Angebot In der Zukunft werden immer mehr Tourismus angebote digital. Wie die e-Gästekarte Aletsch. Über das e-Meldewesen kann sie dem Gast schon vor der Anreise ausgestellt werden. Ganz einfach per Smartphone. Auch für die Aletsch Arena ist eine digitale Gästekarte ein Gewinn. Sie erhält Einsicht in die Präferenzen der Gäste und kann so ihre Gästeinteraktion und ihr Ange- bot stetig verbessern. Das neue Kurtaxenreglement kurz erklärt 5
Einfach, nachvollziehbar, transparent: die neue Kurtaxenpauschale Alle Zweitwohnungen unterliegen neu einer Kurtaxenpauschale. Das zugrundeliegende Berechnungsmodell wird bereits in vielen Destinationen im Wallis angewendet, seit das neue Gesetz über den Walliser Tourismus den Gemeinden erlaubt, ihre bestehenden Kurtaxen zu ändern. Die jährliche Pauschale errechnet sich wie folgt: Betten durchschnittliche Kurtaxe Pauschale pro Haushalt Belegung KASTEN 1 KASTEN 2 Die Kurtaxe beträgt neu CHF 5.80. Vermieter können ihren Gästen die Kurtaxe berechnen und damit die Vorteile der e-Gästekarte Aletsch ermöglichen. Das ändert sich nicht: : Hotellerie, Gruppenunterkünfte und Campings rechnen weiterhin effektiv ab, wenden jedoch den neuen Kurtaxen- satz an. : Es bestehen dieselben Ausnahmen für Personen, die eine reduzierte oder keine Kurtaxe bezahlen (vgl. S. 11). : Das Inkasso der Kurtaxen übernimmt, nach Verfügung durch die Gemeinden, die Aletsch Arena AG. 6
VORTEILE: :: Die neue Kurtaxenpauschale ist nachvollziehbar: Sie basiert auf der berechneten durchschnittlichen Auslastung. :: Die neue Kurtaxenpauschale ist transparent: Jeder Zweit- wohnungsbesitzer kann sie e infach berechnen und kennt schon zu Beginn der Saison den Betrag. :: Die neue Kurtaxenpauschale schafft Anreize: Zweitwohnungs- besitzer, die gut vermieten, erzielen durch die Kurtaxe zusätzliche Einnahmen. KASTEN 1 KASTEN 2 So wird So wird die durch- die Anzahl schnittliche Belegung Betten 6 berechnet berechnet 5 Total Logiernächte Anzahl Betten (Objekte × Ø Belegung (inkl. 10% Bettenfaktor pro Ort) Dunkelziffer) 4 Bettmeralp Plateau 197 228 3 806 57 Bettmeralp Dörfer 3 951 185 24 3 Riederalp Plateau 183 620 4 047 50 2 Riederalp Dörfer 6 097 339 20 Fiesch 54 528 2 215 27 Fiescheralp 21 768 422 57 Mörel-Filet 11 144 643 19 Fieschertal 12 204 447 30 Lax 13 656 791 19 Wohnungsgrösse 1,5 2,5 3,5 4,5 5,5 Laxeralp 3 466 81 47 bis und mit Zimmer Zimmer Zimmer Zimmer Zimmer Das neue Kurtaxenreglement kurz erklärt 7
Investition in die Destination von morgen: die Verwendung der Kurtaxe Durch die neue Kurtaxe und die neue Erhebung per Kurtaxen- pauschale werden zusätzliche Mittel eingenommen. Gemäss aktuellen Schätzungen dürften statt vorher 1.8 Millionen Franken neu 5.1 Millionen Franken pro Jahr zur Verfügung stehen. Neu und zum grössten Teil werden die Dienstleistungen der e-Gästekarte Aletsch finanziert. Zudem werden Fonds für den Unterhalt und Ausbau der touristischen Infrastruktur und ein Projektfonds für digitale Transformation eingerichtet, und es werden zusätzliche Mittel für Information und Animation frei. Ausserdem werden mit den Mitteln verschiedene Infra- strukturen wie MTB-Strecken oder Spielplätze unterhalten, Veranstaltungen durchgeführt sowie die Informationsdienst- leistungen der Aletsch Arena garantiert – mit mehr Mitteln und damit langfristig sicher. So werden die zusätzlichen Einnahmen verwendet Betrag in Mio CHF Gästekarte Aletsch (Sommer) 2.1 Finanzierung touristische Infrastruktur 0.35 Projektfonds digitale Transformation 0.3 Information und Animation 0.45 Personalaufwand 0.1 TOTAL 3.30 Die obigen Zahlen sind Richtwerte. Sie werden hinsichtlich der tatsächlichen Einnahmen durch die Kurtaxe jährlich angepasst. 8
VORTEILE: :: Die Mittel werden strategisch eingesetzt: Die neue e-Gästekarte Aletsch wird erst durch zusätzliche Einnahmen möglich. :: Die Mittel werden zweckgebunden und nachhaltig eingesetzt: Durch die Schaffung von Fonds können die Investitionen in touristische Schlüsselprojekte getätigt werden. :: Die Mittel bringen Sicherheit: Im Bergtourismus wird der Wettbewerb härter und das Umfeld unsicherer. Die Destination braucht zusätzliche Mittel, um die Gästebedürfnisse von morgen sicherstellen zu können. Das neue Kurtaxenreglement kurz erklärt 9
Reglement über die Kurtaxe der Gemeinde Riederalp Die Urversammlung der Gemeinde Riederalp :: eingesehen Art. 75, 78 Abs. 3 und 79 Ziff. 2 und 3 der Kantonsverfassung; :: eingesehen Art. 2, 17, 146 und 147 des Gemeindegesetzes vom 5. Februar 2004; :: eingesehen das Gesetz über den Tourismus vom 9. Februar 1996; :: eingesehen die Verordnung zum Gesetz über den Tourismus vom 10. Dezember 2014; :: eingesehen die vom Gemeinderat am XY beschlossenen strategischen Leit- linien der regionalen Tourismuspolitik der Aletsch Arena; auf Antrag des Gemeinderates, beschliesst: KAPITEL 1 KURTAXE Art. 1 Grundsatz und Verwendung 1) Die Gemeinde Riederalp erhebt eine Kurtaxe. 2) Der Kurtaxenertrag ist im Interesse der Unterworfenen zu verwenden. Er dient insbeson- dere der Finanzierung des Betriebes eines Informations- und Reservationsdienstes, der Animation vor Ort sowie der Erstellung und dem Betrieb von Anlagen, die dem Tourismus, der Kultur und dem Sport dienen. 3) Er darf weder für die Tourismuswerbung noch zur Finanzierung von ordentlichen Gemeindeaufgaben verwendet werden. Art. 2 Steuersubjekt 1) Kurtaxenpflichtig sind die Gäste, die in der Gemeinde Riederalp übernachten und daselbst keinen Wohnsitz haben. 2) Wer kurtaxenpflichtige Personen beherbergt, ist verpflichtet, die Kurtaxe bei diesen einzukassieren und dem Erhebungsorgan zu überweisen, ansonsten er persönlich für die Bezahlung haftet. Art. 3 Ausnahmen Von der Bezahlung der Kurtaxe sind befreit: a. Personen, die in der Gemeinde Riederalp, in der die Kurtaxe anfällt, ihren Wohnsitz haben. Als Wohnsitz gilt grundsätzlich der nach dem schweizerischen Zivilgesetzbuch festgelegte Begriff. 10
b. Personen, die bei einem von der Kurtaxe befreiten Angehörigen unentgeltlich übernachten. Angehörige sind Personen, die zur grosselterlichen Parentel gehören und deren Ehegatten. c. Kinder unter 6 Jahren. d. Schüler, Lehrlinge sowie Studenten der vom Staat Wallis anerkannten und subventionierten Schulen während der Schulperiode. e. Patienten und Insassen von Spitälern, Alters- und Pflegeheimen und Fürsorgeanstalten, die vom Staat Wallis bewilligt sind. f. Angehörige der Armee, des Zivilschutzes, der Feuerwehr sowie ähnlicher Dienste, sofern sie im Dienst stehen. g. Alle Personen, die eine vom Kanton Wallis anerkannte und subventionierte Tätigkeit im Rahmen der Bewegung Jugend und Sport ausüben. Art. 4 Erhebungsweise 1) Die Kurtaxe wird je Übernachtung erhoben. 2) Für Ferienwohnungen und Maiensässe (auch Eigennutzung sowie Dauermiete) wird die Kurtaxe in Form einer Jahrespauschale erhoben. 3) Mit der Jahrespauschale sind alle kurtaxenpflichtigen Übernachtungen im entsprechenden Objekt einschliesslich der gelegentlichen Vermietung abgegolten. 4) Die übrigen Beherberger (Hotels, Feriendorf, Gruppenunterkünfte, Camping) rechnen die Kurtaxe aufgrund der effektiven Übernachtungen ab. Art. 5 Ansatz 1) Die Kurtaxe beträgt je Übernachtung: a. Für Hotels CHF 5.80 b. Für Ferienwohnungen CHF 5.80 c. Für Maiensässe CHF 5.80 d. Für Gruppenunterkünfte CHF 2.90 e. Für Camping CHF 2.90 2) Kinder zwischen 6 und 16 Jahren bezahlen die Hälfte des Ansatzes. Art. 6 Jahrespauschale für Ferienwohnungen 1) Die Jahrespauschale wird je Objekt und abgestuft nach dessen Grösse erhoben. 2) Sie beträgt für Ferienwohnungen im Sektor 1 (Riederalp Plateau) auf der Grundlage des Kurtaxenansatzes gem. Art. 5 Abs. 1 lit. b) und des durchschnittlichen Belegungsgrades der entsprechenden Unterkunftskategorie von 50 Nächten a. für Wohnungen bis und mit 1.5 Zimmer (i. d. Regel 2 Betten = Faktor 2) CHF 580.00 b. für Wohnungen bis und mit 2.5 Zimmer (i. d. Regel 3 Betten = Faktor 3) CHF 870.00 c. für Wohnungen bis und mit 3.5 Zimmer (i. d. Regel 4 Betten = Faktor 4) CHF 1160.00 d. für Wohnungen bis und mit 4.5 Zimmer (i. d. Regel 5 Betten = Faktor 5) CHF 1450.00 e). für Wohnungen bis und mit 5.5 Zimmer und grösser (i. d. Regel 6 Betten = Faktor 6) CHF 1740.00 3) Sie beträgt für Ferienwohnungen im Sektor 2 (gesamtes Gemeindegebiet ohne Riederalp Plateau) auf der Grundlage des Kurtaxenansatzes gem. Art. 5 Abs. 1 lit. b) und des durchschnitt- lichen Belegungsgrades der entsprechenden Unterkunftskategorie von 20 Nächten Das neue Kurtaxenreglement kurz erklärt 11
a. für Wohnungen bis und mit 1.5 Zimmer (i. d. Regel 2 Betten = Faktor 2) CHF 232.00 b. für Wohnungen bis und mit 2.5 Zimmer (i. d. Regel 3 Betten = Faktor 3) CHF 348.00 c. für Wohnungen bis und mit 3.5 Zimmer (i. d. Regel 4 Betten = Faktor 4) CHF 464.00 d. für Wohnungen bis und mit 4.5 Zimmer (i. d. Regel 5 Betten = Faktor 5) CHF 580.00 e. für Wohnungen bis und mit 5.5 Zimmer und grösser (i. d. Regel 6 Betten = Faktor 6) CHF 696.00 Art. 7 Jahrespauschale für Maiensässe 1) Die Jahrespauschale wird je Objekt erhoben. 2) Sie beträgt für Maiensässe auf der Grundlage des Kurtaxenansatzes gem. Art. 5 Abs. 1 lit. c) und des durchschnittlichen Belegungsgrades der entsprechenden Unterkunftskategorie von 10 Nächten pro Maiensäss (in der Regel 2 Betten = Faktor 2) CHF 116.00. Art. 8 Bezahlung 1) Die Abgabe der Kurtaxenabrechnung (Meldescheine oder andere Nachweise) hat für die effektiv abrechnenden Beherbergungsformen jeweils bis spätestens zum 10. des folgenden Monats zu erfolgen. Die geschuldeten Kurtaxen sind gleichzeitig mit der Ablieferung der Kurtaxenabrechnung oder innert 30 Tagen nach Erhalt der Rechnung zu bezahlen. 2) Die Jahrespauschale für die pauschal abrechnenden Beherbergungsformen wird vorschüssig für das nächste touristische Geschäftsjahr durch die mit dem Kurtaxeninkasso beauftragte Organisation in Rechnung gestellt. Die Rechnung ist innert 30 Tagen nach Erhalt durch den pauschal Abrechnenden zu bezahlen. Art. 9 Erhebungsorgan 1) Der Gemeinderat von Riederalp kann das Inkasso der Kurtaxe gemäss Art. 21 Abs. 3ter TourG an den Verkehrsverein oder an das interkommunale Tourismusunternehmen delegieren. 2) Die Aufsicht über die Verwendung der Kurtaxen obliegt dem Gemeinderat. Dieser überprüft die Verwendung mindestens einmal jährlich. Die zuständige Inkassostelle stellt sicher, dass die gesetzeskonforme Verwendung der Kurtaxen dem Gemeinderat jederzeit nachgewiesen werden kann. Art. 10 Kontrolle Das Erhebungsorgan ist berechtigt, Kontrollen über die Ordnungsmässigkeit der Überweisung der Kurtaxe durchzuführen. 12
Art. 11 Amtliche Einschätzung 1) Verweigert ein Taxenschuldner die erforderlichen Angaben für die Berechnung der geschuldeten Beträge oder überweist er die Beträge nicht innert der festgelegten Frist, kann der Gemeinde- rat, nach erfolgloser Mahnung, eine amtliche Einschätzung vornehmen. Sie kommt einem vollstreckbaren gerichtlichen Urteil im Sinne des Artikels 80 des Bundesgesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs gleich. 2) Die amtliche Einschätzung hat möglichst genau die tatsächliche Situation des amtlich eingeschätzten Taxenschuldners wiederzugeben. 3) Die entstandenen Kosten sind vom amtlich eingeschätzten Taxenschuldner zu tragen. KAPITEL 2: SCHLUSSBESTIMMUNGEN Art. 12 Logiernächtestatistik 1) Pauschalabrechnende melden dem Erhebungsorgan bis zum 10. Mai und bis zum 10. November anhand eines von diesem erstellten Formulars die Anzahl Logiernächte, welche in der betreffenden Wohnung während dieses Zeitraums realisiert wurden. 2) Alle übrigen Beherberger melden dem Erhebungsorgan jeweils bis zum 10. des folgenden Monats die Anzahl realisierter Logiernächte. Art. 13 Verweis Ergänzend finden die Bestimmungen des kantonalen Gesetzes über den Tourismus sowie jene der Verordnung zum Gesetz über den Tourismus Anwendung. Art. 14 Inkrafttreten Das vorliegende Reglement tritt, nach Genehmigung durch den Staatsrat, per 1. November 2019 in Kraft. So beschlossen durch den Gemeinderat der Gemeinde Riederalp an der Sitzung vom XY So angenommen durch die Urversammlung der Gemeinde Riederalp am XY. So genehmigt durch den Staatsrat an der Sitzung vom XY Gemeinde Riederalp Gemeindepräsident Gemeindeschreiber Das neue Kurtaxenreglement kurz erklärt 13
Nächste Schritte Stand 08.05.2019 Das neue Kurtaxenreglement wurde von den Gemeinderäten der sechs Gemeinden im März 2019 angenommen. Am 17.April 2019 wurde für die sechs Gemeinden der Aletsch Arena eine Informationsveranstaltung zum neuen Kurtaxenregle- ment durchgeführt, bevor in jeder Gemeinde eine Urver- sammlung abgehalten wird. Wird das Gesetz angenommen, soll es durch den Staat Wallis homologiert werden und frühes- tens am 1. Mai 2020 in Kraft treten. Einberufung der Urversammlungen Die Bürgerinnen und Bürger der sechs Gemeinden werden, in einem nächsten Schritt an der Urversammlung über das neue Kurtaxenreglement informiert. 27. Juni 2019 18. Juni 2019 22. Mai 2019 13. Juni 2019 13. Juni 2019 17. Juni 2019 Die formellen Abstimmungen finden an den Budgeturversammlungen im Herbst 2019 (November/Dezember) statt. Änderungen vorbehalten. Hiermit sei auf die separaten Einladungen der Gemeinden verwiesen. Weitere Informationen Sie finden alle Informationen zum neuen Kurtaxenreglement auf: www.aletscharena-net.ch/kurtaxenreglement 14
6 Punkte für das neue Kurtaxenreglement Für die Zukunft Rund 1.1 Million Franken dürfen gemäss Schätzungen für Inf- rastruktur, digitale Transformation sowie Information und Ani- mation zur Verfügung stehen. Die Mittel dürfen ausschliesslich für touristische Zwecke verwendet werden. Nachvollziehbar Mit dem neuen Kurtaxenreglement werden alle Zweit- wohnungsbesitzer besteuert. Die zugrundeliegende Methode ist verständlich und transparent. Vorteile für Gäste Jeder Übernachtungsgast ist berechtigt, die neue e-Gäste- karte Aletsch zu beziehen. Damit steht ein umfangreiches Angebot zur Verfügung, das den erhöhten Preis der Kurtaxe deutlich übertrifft. Einfach Die neue Kurtaxenpauschale ist ein erprobtes, einfaches System zur Kurtaxenerhebung. Das Inkasso übernimmt, nach Verfügung durch die Gemeinde, die Aletsch Arena. Mehr Leistung für den Gast Schätzungsweise 5.1 Millionen Franken wird die Aletsch Arena dank der neuen Kurtaxe einnehmen. Das sind 3.3 Millionen mehr als vorher; Mittel, mit denen die Destina- tion ihr Angebot und ihre Dienstleistungen optimieren kann. Attraktiver Sommer Mit der neuen e-Gästekarte Aletsch werden öV, Bergbahnen, Zubringer und diverse Leistungen im Sommer gratis. Damit wird die Sommersaison massiv aufgewertet und der Trend zur Ganzjahresdestination genutzt. Das neue Kurtaxenreglement kurz erklärt 15
Impressum Eine Informationsbroschüre der Gemeinden Bettmeralp, Fiesch, Fieschertal, Lax, Mörel-Filet und Riederalp Verantwortlich für den Inhalt: Gemeinden Bettmeralp, Fiesch, Fieschertal, Lax, Mörel-Filet, Riederalp, RWO AG und Aletsch Arena AG Redaktion und Layout: Eicon AG Foto: Aletsch Arena AG (Christian Perret) Druck: Valmedia AG
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