2020 Geschäftsbericht - Sicherheitsfonds BVG
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2020 Geschäftsbericht
Inhaltsverzeichnis Überblick für Eilige 4 1 Zuschüsse 6 2 Insolvenzleistungen 8 3 Fondsreserve 15 4 Arbeitgeberanschlusskontrollen 16 5 Sicherheitsfonds Liechtenstein 16 6 Zentralstelle 2. Säule 16 7 Verbindungsstelle 18 8 Aus der Tätigkeit der Organe 20 9 Anlagen 22 10 Beschwerden 22 11 Gesetzgebung 22 12 Kommentar zur Jahresrechnung 23 13 Jahresrechnung in Zahlen 24 14 Anhang zur Jahresrechnung 26 15 Bericht der Revisionsstelle 33 Gestaltung: www.neidhart-grafik.ch
Überblick für Eilige Dank des wider Erwarten positiven Anlagejahres 2020 sonen mit einem Vorsorgeguthaben an die Zentral- konnten die Vorsorgeeinrichtungen ihre finanzielle stelle zu melden. Für die Datenmeldungen besteht ein Situation weiter verbessern. Aufgrund des weiterhin elektronisches Portal. Im Berichtsjahr meldeten 1 634 sehr tiefen Zinsniveaus ist für die nächsten Jahre aber Einrichtungen 7.5 Mio. Personen mit einem Guthaben. mit insgesamt tieferen Erträgen zu rechnen. In Anbe- tracht des nach wie vor geltenden hohen gesetzlichen Nach Ablauf von zehn Jahren nach Erreichen des Umwandlungssatzes von 6.8 % bleiben für die Vorsor- ordentlichen Rücktrittsalters sind nicht geltend ge- geeinrichtungen die Höhe der Leistungen und deren machte Guthaben an den Sicherheitsfonds zu über- Finanzierung eine Herausforderung. tragen (vergessene Guthaben). Per Ende 2020 verwal- tete der Sicherheitsfonds knapp 23 900 vergessene Nach dem letztjährigen Höchststand von 4 185 erle- Guthaben über total 159.1 Mio. CHF von Personen, digten Insolvenzdossiers gingen diese im Berichtsjahr die das 75. Altersjahr überschritten haben. Die aktive deutlich auf 2 670 zurück. Von der IGP-BVG-Stiftung Suche nach Berechtigten an vergessenen Konten hat waren die Leistungen aus einem weiteren zahlungsun- im Berichtsjahr dazu geführt, dass 429 Auszahlungen fähigen Rentnervorsorgewerk zu übernehmen. Trotz über 2.9 Mio. CHF erfolgen konnten. den damit verbundenen Leistungen von 19.3 Mio. CHF gingen die Insolvenzleistungen insgesamt auf 58 Mio. Die Zahl der Anfragen bei der Verbindungsstelle zu CHF zurück. den Mitgliedstaaten der Europäischen Union und der EFTA zur Abklärung der Versicherungssituation bei Im Berichtsjahr lag das Finanzergebnis des Sicher- Barauszahlung wegen Verlassens der Schweiz ist im heitsfonds bei 48.7 Mio. CHF. Die Performance auf dem Jahr 2020 konstant geblieben und betrug 8 928. Mehr Anlagevermögen betrug 3.86 % (Vorjahr 11.62 %). Die als ein Drittel der Anfragen betrifft Ausreisen nach Vermögensverwaltungskosten (unter Einschluss der Portugal. Kostenkennzahlen aus TER) betragen, gleich wie im Vorjahr, tiefe 0.13 %. Die Erfolgsrechnung des Sicher- heitsfonds schloss mit einem Überschuss von 30.1 Mio. CHF (Vorjahr 96.1 Mio. CHF). Die Fondsreserve stieg per 31. Dezember 2020 von 674.8 auf 704.9 Mio. CHF. Die Oberaufsichtskommission berufliche Vorsorge (OAK BV) genehmigte im Mai 2020 auf Antrag des Stiftungsrates für das Bemessungsjahr 2021 die Bei- tragssätze des Sicherheitsfonds von 0.12 % für die Zuschussleistungen infolge ungünstiger Altersstruk- tur respektive von 0.005 % zur Finanzierung der Insol- venzleistungen und aller übrigen Aufgaben. Die Anfragen bei der Zentralstelle 2. Säule haben im Jahr 2020 nochmals zugenommen. Der Sicherheits- fonds ist in dieser Funktion eine wichtige Anlaufstelle für Personen mit Fragen zur beruflichen Vorsorge. Im Berichtsjahr bearbeitete die Geschäftsstelle knapp 80 000 Anfragen zu kontaktlosen Vorsorgeguthaben. In rund 65 % der Fälle konnte mindestens ein Gutha- ben gefunden werden. Insgesamt wurden gut 107 000 Guthaben zugeordnet. Hintergrund der starken Zu- nahme ist die seit drei Jahren geltende generelle Meldepflicht für Vorsorgeguthaben. Rund 19 % (Vor- jahr 15 %) der Anfragen erfolgten durch Gerichte und Anwälte im Zusammenhang mit Scheidungsverfahren. Mit der generellen Meldepflicht für Vorsorgegutha- ben, welche mit der Vorlage zum Vorsorgeausgleich bei Scheidung auf Anfang 2017 eingeführt wurde, waren im Berichtsjahr zum vierten Mal sämtliche Per- 4 Überblick für Eilige
Kennzahlen 2020 2019 CHF CHF (in Mio.) (in Mio.) Beiträge für Insolvenzen / Übriges 43.1 41.5 Insolvenzen Insolvenzleistungen 58.0 68.2 Anp. techn. Grundlagen Rentenverpflichtungen (inkl. WSR) 0 0 Rückzahlungen aus Insolvenzen –3.5 –11.3 Insolvenzen netto 54.5 56.9 Beiträge für Zuschüsse 188.2 154.7 Zuschüsse bei ungünstiger Altersstruktur 170.5 158.2 Verwaltung Verwaltungskosten intern 9.4 8.7 Externe Kosten (Rechtsverfolgung, IT usw.) 0.8 1.6 Vermögen Vermögensanlagen 1 297 1 269 Vermögensertrag 48.7 135.6 Anlageerfolg Wertschriftendepot 3.86 % 11.62 % Kosten Vermögensverwaltung (inkl. TER aus Kollektivanlagen) 0.13 % 0.13 % Fondsreserve 704.9 674.8 Beitragssatz (Abrechnung jeweils im Folgejahr) Zuschüsse 0.12 % 0.12 % Insolvenzen 0.005 % 0.005 % Insolvenzen (Anzahl Fälle) 2 671 4 185 Davon Stiftungsinsolvenzen 5 4 Renten Ausbezahlte Renten (Anzahl Fälle) 1 893 1 905 Rückstellung für Rentenleistungen (Mio. CHF) 355.5 361.8 Technischer Zinssatz (BVG 2015, GT) 1.5 % 1.5 % Anfragen Zentralstelle 2. Säule Bearbeitete Anfragen 79 736 74 742 Für diese zugeordnete Guthaben 107 352 93 438 Vergessene Guthaben Anschrift möglicher Berechtigter (Anzahl Fälle) 365 1 144 Vom Sicherheitsfonds verwaltete Guthaben (Anzahl) 23 881 21 646 Höhe der verwalteten Guthaben (Mio. CHF) 159.1 141.3 Anfragen Verbindungsstelle 8 928 8 949 Angeschlossene Vorsorgeeinrichtungen Nach BVG registriert 1 459 1 473 Übrige, dem Freizügigkeitsgesetz unterstellte 346 363 Total angeschlossene Vorsorgeeinrichtungen 1 805 1 836 Meldepflichtige Freizügigkeitseinrichtungen 67 66 Kennzahlen 5
1 Zuschüsse 1.1 Statistische Auswertung der ten Beiträge und Zuschussleistungen enthalten. Diese Beitrags- und Zuschussabrechnungen Abrechnungen können verschiedene Abrechnungspe- rioden betreffen. Die Abrechnungen für das Bemes- Die Statistik umfasst alle bis Ende März 2021 erle- sungsjahr 2020 werden erst Mitte 2021 fällig. digten Abrechnungen, aufgeteilt nach den Bemes- sungsjahren 1987 bis 2019. In der Betriebsrechnung Für das Bemessungsjahr 2019 sind momentan noch (S. 24) sind die im Kalenderjahr effektiv abgerechne- 19 Abrechnungen ausstehend. Bei Abrechnungen Nach BVG Zuschüsse Bemessungs- koordinierte Löhne Altersgutschrift Beitrag wegen ungünstiger jahr pro rata BVG Zuschüsse Altersstruktur 1987 55 512 515 168 6 434 706 577 111 023 750 17 000 752 1988 59 051 604 491 6 844 659 961 118 103 214 18 719 711 1989 62 787 049 511 7 258 872 015 125 574 105 20 453 338 1990 68 574 088 153 7 917 468 059 27 429 660 22 041 180 1991 73 866 307 037 8 498 202 518 29 546 509 24 595 502 1992 78 647 784 406 9 100 820 062 31 459 132 27 163 574 1993 79 698 687 381 9 271 459 865 31 879 453 29 751 932 1994 80 735 713 851 9 418 407 853 32 294 301 30 741 858 1995 82 545 873 122 9 656 399 223 33 018 319 34 123 565 1996 83 529 328 534 9 773 192 443 33 411 727 36 095 246 1997 83 373 049 644 9 816 411 893 50 023 839 39 310 244 1998 84 080 585 679 9 942 095 261 84 080 587 41 993 133 1999 86 184 502 282 10 231 838 347 86 184 503 46 665 018 2000 88 895 449 288 10 561 698 228 44 447 725 51 019 448 2001 93 476 808 271 11 163 402 991 46 738 404 58 327 917 2002 96 150 597 900 11 511 388 048 48 075 299 63 605 724 2003 97 403 806 496 11 726 848 784 58 442 283 68 294 481 2004 98 396 033 321 11 911 629 248 59 037 622 72 792 052 2005 109 094 660 755 12 985 767 616 76 366 262 70 032 708 2006 112 692 610 984 13 435 794 747 78 884 828 75 749 628 2007 117 885 031 364 14 084 447 925 82 519 522 82 981 765 2008 123 014 503 750 14 705 309 202 86 110 153 86 448 102 2009 127 175 151 728 15 270 677 389 89 022 606 92 860 103 2010 129 013 135 170 15 564 862 139 90 309 195 98 043 929 2011 134 261 718 580 16 239 035 146 93 983 203 104 780 089 2012 137 700 299 469 16 711 393 630 96 390 210 113 061 587 2013 140 705 329 200 17 120 732 995 112 564 264 120 304 540 2014 143 529 941 980 17 537 204 208 114 823 953 126 782 608 2015 146 344 958 202 17 919 916 793 117 075 967 134 274 654 2016 148 363 005 856 18 233 354 515 118 690 405 145 945 729 2017 150 773 532 396 18 572 184 604 150 773 534 154 364 115 2018 153 922 224 395 18 988 320 487 153 922 226 160 265 969 2019 157 681 322 044 19 498 460 864 189 217 586 167 244 204 6 Zuschüsse
grösserer Vorsorgeeinrichtungen werden Vorschuss- den Zuschussabrechnungen bei Selbstständigerwer- zahlungen geleistet. Einbussen für den Sicherheits- benden überprüft. Diese Prüfung ist noch nicht ab- fonds entstehen somit keine. geschlossen. Bis anhin erfolgten bei 14 Einrichtungen Korrekturen über 379 000 CHF. 1.2 Abrechnung über die Beiträge Für das Bemessungsjahr 2019 kam zum ersten Mal und Leistungen für Zuschüsse und der Beitragssatz von 0.12 % der pro rata koordinier- Entschädigungen (Art. 15 SFV) ten BVG-Löhne für die Zuschussleistungen zur An- wendung. Bisher wurden Beiträge von 189.2 Mio. CHF Die vom Sicherheitsfonds ausgerichteten Zuschuss- abgerechnet. Diesen Beiträgen stehen Zuschussleis- leistungen für ungünstige Altersstruktur nahmen, tungen von 167.2 Mio. CHF gegenüber. Weiter ist zu ausser im Jahr 2005, kontinuierlich zu. Für das Be- berücksichtigen, dass auch die seit dem Jahr 2005 messungsjahr 2019 liegen die Leistungen bei rund durch den Sicherheitsfonds abzugeltenden Kosten der 167 Mio. CHF. Als Gründe für die Zunahme können die AHV-Ausgleichskassen und der Auffangeinrichtung für generelle Zunahme der Leistungsgrundlagen (Mass- die BVG-Anschlusskontrollen durch die Beiträge der zahlen berufliche Vorsorge), die Alterung der Gesell- registrierten Vorsorgeeinrichtungen zu finanzieren schaft sowie die verstärkte Abrechnung der Zuschüsse sind. Die durch den Beitrag für Zuschussleistungen pro Arbeitgeber durch die Vorsorgeeinrichtungen ge- abzudeckenden Ausgaben erhöhen sich damit um nannt werden. rund 8 Mio. CHF. Für das Bemessungsjahr 2020 bleibt der Beitragssatz bei 0.12 %. Zuschüsse wegen ungünstiger Altersstruktur können von den Vorsorgeeinrichtungen nur dann direkt ein- gefordert werden, wenn das gesamte Personal eines Arbeitgebers bei der Vorsorgeeinrichtung angeschlos- sen ist. Die Geschäftsstelle kontrolliert die geforder- ten Zuschussleistungen. Wenn nötig erfolgen Korrek- turen, und zu viel ausgerichtete Zuschussleistungen aus den Vorjahren werden zurückgefordert. Für das Abrechnungsjahr 2019 erfolgten Korrekturen von net- to 322 000 CHF zugunsten des Sicherheitsfonds. Nach Art. 58 Abs. 5 BVG dürfen für Selbstständiger- werbende nur Zuschüsse verlangt werden, wenn diese sich unmittelbar mit Aufnahme der Selbstständigkeit im BVG freiwillig versichern. Zudem ist für die Gel- tendmachung von Zuschüssen gemäss Art. 58 Abs. 3 BVG das gesamte im BVG versicherte Personal eines Arbeitgebers zu berücksichtigen. Verfügen Selbst- ständigerwerbende über Angestellte, dann ist der Zuschuss unter Einbezug dieser Angestellten abzu- rechnen. Aufgrund von grösseren Korrekturen bei zwei Verbandseinrichtungen zu den Zuschussleistungen an Selbstständigerwerbende wurde mit sämtlichen Sammel- und Verbandseinrichtungen die Praxis zu Zuschüsse 7
2 Insolvenzleistungen 2.1 Abrechnung über die Beiträge für Leistungen bei Insolvenz und für andere Leistungen (Art. 16 SFV) Die Beiträge für Insolvenz- und andere Leistungen wer- stellten, nicht nach Art. 48 BVG registrierten Einrich- den auf den reglementarischen Austrittsleistungen tungen. aller Versicherten und dem mit zehn multiplizierten Betrag sämtlicher Renten gemäss Betriebsrechnung Seit dem Jahr 2000 wurden die folgenden Beiträge für erhoben. Abrechnungspflichtig sind nicht nur die nach Insolvenz- und andere Leistungen abgerechnet (Bei- Art. 48 BVG registrierten Vorsorgeeinrichtungen, son- träge pro Bemessungsjahr im Verhältnis zu den Insol- dern sämtliche Einrichtungen mit reglementarischen venzleistungen in diesem Jahr): Leistungsversprechen. Die Beitragseinnahmen sind hier unter Berücksichtigung der Beitragssatzanpas- sungen kontinuierlich angestiegen. Für das Bemessungsjahr 2019 haben 1 922 Vorsorge- einrichtungen Beiträge betreffend Insolvenzen und alle anderen Leistungen abgerechnet. In dieser Zahl eingeschlossen sind die Vorsorgeeinrichtungen des Fürstentums Liechtenstein. Für das Bemessungsjahr 2019 kam zum sechsten Mal der tiefe Beitragssatz von 0.005 % der Austrittsleistungen und Renten zur Anwendung. Insgesamt wurden Beiträge über 43 Mio. CHF abgerechnet. Von diesen Beiträgen entfielen 1.1 Mio. CHF auf die 346 dem Freizügigkeitsgesetz unter- Bemessungs- Summe der regl. Summe der Insolvenzleistungen jahr Austrittsleistungen laufenden Renten Beitragssatz Beitrag Insolvenz netto 2000 263 313 763 536 15 748 267 438 0.03 126 242 518 76 905 304 2001 274 875 623 951 16 871 056 145 0.03 133 076 457 77 894 556 2002 289 468 529 042 17 748 747 519 0.03 140 087 356 101 435 915 2003 298 584 296 153 18 485 341 391 0.04 193 375 877 93 109 857 2004 307 659 841 689 19 443 508 945 0.04 200 837 972 116 241 113 2005 320 535 637 194 20 249 820 365 0.03 156 910 153 59 575 867 2006 334 229 803 544 21 027 795 248 0.03 163 352 328 75 913 437 2007 351 800 790 695 22 077 932 495 0.02 114 516 022 36 090 718 2008 366 749 427 849 22 864 268 508 0.02 119 078 423 51 686 345 2009 377 687 602 593 23 563 915 052 0.02 122 665 350 17 906 248 2010 391 243 199 957 24 248 884 108 0.02 126 746 408 55 704 573 2011 407 430 013 762 24 888 840 338 0.01 65 631 841 59 735 631 2012 421 180 742 124 25 582 604 422 0.01 67 700 679 44 093 370 2013 437 975 960 215 26 264 036 856 0.01 70 061 632 66 826 712 2014 458 229 991 285 27 022 779 389 0.005 36 422 890 103 856 742 2015 478 830 927 656 27 665 796 851 0.005 37 774 445 127 572 863 2016 497 247 880 791 28 309 475 367 0.005 39 017 133 79 996 523 2017 514 578 802 651 29 016 016 415 0.005 40 236 949 53 858 518 2018 531 493 412 193 29 766 996 327 0.005 41 449 676 66 357 605 2019 556 655 688 605 30 323 221 742 0.005 42 966 699 56 943 585 8 Insolvenzleistungen
2.2 Statistik der erledigten Insolvenzfälle Der Anteil an sichergestellten ausserobligatorischen Leistungen hat entsprechend der Gesamtentwick- lung bei den Insolvenzleistungen von 4.3 auf 2.9 Mio. Trotz höherer Leistungen bei der Übernahme neuer CHF abgenommen. Er liegt bei 12.2 % der Gesamt- Rentenverpflichtungen liegen die Bruttoleistungen leistungen an die Sammel- und Gemeinschaftsein- mit 58 Mio. CHF im Jahr 2020 recht deutlich unter richtungen. Es kommen vor allem Versicherte von denjenigen im Jahr 2019 von 68.2 Mio. CHF. Ein star- Branchen mit tiefen Löhnen im Bereich der BVG-Mi- ker Rückgang konnte bei den Leistungen zu insol- nimalversicherung in den Genuss von Leistungen venten Versichertenkollektiven verzeichnet werden. des Sicherheitsfonds. Auch die über die Auffangein- Die Leistungen an die Auffangeinrichtung haben sich richtung sichergestellten Leistungen betreffen diese praktisch halbiert. Bei Berücksichtigung der Rück- Branchen. Immerhin waren bei gut einem Viertel der flüsse von 3.5 Mio. CHF resultieren netto Leistungen bearbeiteten Dossiers von Sammel- und Gemein- von 54.5 Mio. CHF (Vorjahr 56.9 Mio. CHF). schaftseinrichtungen nicht nur reine BVG-Leistungen sicherzustellen. Die Leistungen sind im überobliga- Die erledigten Eingaben zu Vorsorgewerken bei Kon- torischen Bereich auf den versicherten Lohn bis zur kurs des Arbeitgebers gingen im Jahr 2020 von 4 181 anderthalbfachen BVG-Obergrenze beschränkt (Art. auf 2 666 deutlich zurück. Sie machen mit 38.2 Mio. 56 Abs. 2 BVG; 127 980 CHF für das Jahr 2020). In Ein- CHF aber immer noch den Hauptteil der Leistungen zelfällen kam diese Grenze für die Sicherstellung von aus. Während nur vier kleinere Nachzahlungen an in- Leistungen zur Anwendung. solvente Vorsorgeeinrichtungen notwendig wurden, lagen die Leistungen bei den Rentenverpflichtungen Die Branchenstatistik (Abb. 4) zeigt, dass über die mit der Übernahme von neuen Verpflichtungen von Hälfte der Eingaben die Baubranche und das Gast- der IGP-BVG-Stiftung zum Vorsorgewerk Hallwag mit gewerbe betreffen. Die sichergestellten Leistungen 19.2 Mio. CHF deutlich über Vorjahr (weitere Erläute- pro Fall sind im Bereich Auto (Garagen) und im Gast- rungen zu diesem Fall unter Kapitel 2.3). gewerbe am tiefsten (Abb. 5). Unverändert hoch ist die Zahl der Fälle, in welchen das Konkursverfahren Nachdem die Auffangeinrichtung ihre Pendenzen gegen den Arbeitgeber mangels Aktiven eingestellt weitgehend abbauen konnte, ging die Zahl der Ein- wurde. In rund 54 % der Fälle mit Leistungen des Si- gaben erwartungsgemäss zurück. Die Zahl der Einga- cherheitsfonds wurde kein Konkursverfahren durch- ben der Sammel- und Gemeinschaftseinrichtungen geführt (Abb. 6). blieb über die letzten Jahre relativ konstant. Mit 1 580 erledigten Fällen wurde für diese Einrichtun- gen der sehr hohe Wert des Vorjahres aber auch nicht mehr erreicht (vgl. auch Abb. 1). Anzahl Fälle Vorjahr Sichergestellte Vorjahr Art der Fälle Summe Versichertenkollektive 1 580 2 082 24 133 280 31 418 264 davon ausserobligatorisch 430 652 2 934 191 4 338 588 Stiftungen 4 2 465 281 164 248 Auffangeinrichtung 1 086 2 099 13 945 887 26 728 748 Total Auszahlungen 2 670 4 183 38 688 448 58 311 260 Übernahme neue Rentenverpflichtungen 1 2 15 944 208 8 233 509 Bildung Wertschwankungsreserve auf Rentenübernahmen 3 379 824 1 646 119 Anpassung technische Grundlagen Rentenverpflichtungen (inkl. Bildung Wertschwankungsreserve) 0 0 Insolvenzleistungen brutto 2 671 4 185 58 012 480 68 190 888 ./. Rückzahlungen aus Liquidationen –3 506 812 –11 247 303 Insolvenzleistungen netto 54 505 668 56 943 585 Insolvenzleistungen 9
Abb. 1 n Total erledigte Eingaben Insolvenzfälle pro Jahr n E ingaben Vorsorgeeinrichtung mehrerer Arbeitgeber (Anzahl Dossiers) (Art. 56 Abs. 3 BVG) n Eingaben Auffangeinrichtung BVG 4200 3600 3000 2400 1800 1200 600 0 13 14 15 16 17 18 19 20 Abb. 2 n Leistungen Insolvenzfälle pro Jahr (Leistungen und n Rückzahlungen Rückzahlungen in Mio. CHF) 140 120 100 80 60 40 20 0 12 13 14 15 16 17 18 19 20 Die grössten Fälle 2013 SwissTex 5.8 Mio. CHF 2017 Ziegler Papier 9.4 Mio. CHF 2014 IGP-BVG-Stiftung 41.7 Mio. CHF 2018 Schmid Telecom 4 Mio. CHF 2015 ACSMS 59.1 Mio. CHF, Fortius 20 Mio. CHF 2019 Schmid Telecom 6.6 Mio. CHF, Ascoop 3 Mio. CHF 2016 Giovanola 21.3 Mio. CHF / IGP-BVG-Stiftung 12.3 Mio. CHF / Charles Veillon 8.7 Mio. CHF 2020 IGP-BVG-Stiftung 19.2 Mio. CHF 10 Insolvenzleistungen
Abb. 3 n Vorsorgeeinrichtung mehrerer Arbeitgeber Insolvenzfälle pro Jahr (Leistungen nach Art (Art. 56 Abs. 3 BVG) der Vorsorgeeinrichtung in Mio. CHF) n Auffangeinrichtung BVG n Stiftungsinsolvenzen 100 90 80 70 60 50 40 30 20 10 0 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 Abb. 4 Insolvenzfälle der Sammel- und Gemeinschaftseinrichtungen inkl. Auffangeinrichtung 2020 (Branchenstatistik) Gesundheit / Reinigung Diverse Treuhand / Arbeitsvermittlung Transport Restauration Auto Dienstleistungen Bau Detailhandel Elektro / Maschinenbau / Textil Insolvenzleistungen 11
Abb. 5 Insolvenzfälle der Sammel- und Gemeinschaftseinrichtungen inkl. Auffangeinrichtung 2020 (durchschnittlich ausbezahlte Summe in CHF nach Branche) 35000 30000 25000 20000 15000 10000 5000 0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 1 Restauration 4 Detailhandel 7 Treuhand 10 Druck / Papier 2 Bau 5 Dienstleistungen 8 Transport 11 Gesundheitswesen 3 Elektro / Maschinenbau 6 Auto 9 Arbeitsvermittlung Abb. 6 Insolvenzfälle 2020 (Art der Zwangsvollstreckung) Auflösung von Amtes wegen Konkurs Diverse ordentliches Verfahren Wegzug Ausland Pfändung Konkurs summarisches Verfahren Konkurseinstellung mangels Aktiven 12 Insolvenzleistungen
2.3 Zu einzelnen Fällen 2.4 Verantwortlichkeiten und laufende Verfahren Auf Anfang 2020 waren die Rentenverpflichtungen Der Sicherheitsfonds reichte im Fall PK-FIV Fina am 26. aus dem Vorsorgewerk Hallwag der IGP-BVG-Stiftung Juni 2020 beim Sozialversicherungsgericht des Kan- zu übernehmen. Aus dieser Übernahme resultierten tons Zürich Klage gegen die Mitglieder des Stiftungs- Insolvenzleistungen von 19.2 Mio. CHF. Die IGP-BVG- rats und die Revisionsstelle ein. Die Stiftung übertrug Stiftung hatte die Verpflichtungen per Juli 2001 auf einen grossen Teil ihrer Mittel in Gefässe, aus welchen der Basis EVK 2000, technischer Zinssatz 4 %, von der diese in betrügerischer Weise weiterverwendet wur- Pensionskasse der Hallwag AG übernommen. Die Pen- den. sionskasse der Hallwag AG wurde nach der Einstellung des Betriebs der Stifterfirma liquidiert. Die zu vertei- Im Fall First Swiss Pension Fund lehnte das Bundes- lenden freien Mittel zugunsten der Renten wurden zur gericht mit Urteil vom 2. Juli 2020 (2C_46/2020) die Hälfte individuell an die Rentner verteilt und zur Hälfte Klage der Stiftung gegen den Bund als Aufsichts- kollektiv an die IGP-BVG-Stiftung übertragen. Trotz der behörde ab. Gemäss Bundesgericht kommt den übertragenen kollektiven Mittel wies das Vorsorgewerk Aufsichtsbehörden über Vorsorgeeinrichtungen ein per Ende 2002 bereits einen Fehlbetrag aus. weiter Spielraum technischen Ermessens zu. Die Auf- sichtsbehörde durfte zudem mit einer funktionieren- Erste Rentenverpflichtungen waren von der IGP-BVG- den Kontrollpyramide rechnen. Stiftung in den Jahren 2014 und 2016 zu übernehmen. Insgesamt betragen die Insolvenzleistungen für diesen Bei den Eingaben für Versichertenkollektive wurden Fall aktuell 73 Mio. CHF und liegen damit bereits deut- in 153 Fällen Leistungen von 1.5 Mio. CHF aufgrund lich über den bisher höchsten Leistungen von 63 Mio. missbräuchlicher Inanspruchnahme verweigert. Eine CHF im Fall Vera / Pevos. Die IGP führt weitere 9 Renten- Leistungsverweigerung erfolgt hauptsächlich bei Ein- vorsorgewerke in Unterdeckung. gaben der Auffangeinrichtung, wenn diese etwa einen Geschäftsinhaber einer GmbH für mehrere Jahre rück- Die Liquidation der Ascoop konnte Ende 2019 abge- wirkend zwangsweise versichern musste, ohne dass schlossen werden. Im April 2020 meldete die neue Vor- dieser die Beiträge für seine Versicherung im Bereich sorgeeinrichtung eines Arbeitgebers den Eintritt eines der beruflichen Vorsorge bezahlte. Zusätzlich wurden Leistungsfalles mit Anspruchsbeginn 2009. Der Fall fiel Insolvenzforderungen von rund 0.6 Mio. CHF abge- damit noch in die Zuständigkeit der Ascoop. Der neu- wiesen (fehlende Voraussetzungen für die Leistungen en Vorsorgeeinrichtung wurde die Schadenreserve von und Überschneidungen von Versicherungszeiten ver- 410 000 CHF übertragen. In den Fällen der Sammelstif- schiedener Vorsorgeeinrichtungen). Wegen ungenü- tungen Stylos und Pro TIP erfolgten zwei weitere kleine gender Inkassos wurde in drei Fällen ein Abzug von Nachzahlungen über insgesamt 0.06 Mio. CHF. total 252 000 CHF von den sicherzustellenden Leistun- gen vorgenommen. In neun Fällen mit wiederholter Die Rückzahlungen auf geleisteten Vorschusszahlun- Sicherstellung von Leistungen über längere Zeiträume gen lagen im Jahr 2020 mit 3.5 Mio. CHF wieder deutlich wurde Strafanzeige erstattet. unter den Zahlungen des Jahres 2019 von 11.3 Mio. CHF. Die Rückzahlungen beruhen auf Ergebnissen bei der Veräusserung von Vermögenswerten der sich in Liqui- 2.5 Rentenverpflichtungen dation befindenden Vorsorgeeinrichtungen sowie auf beim Sicherheitsfonds nachträglich eingegangenen Dividenden aus den Kon- kursverfahren der Arbeitgeber. Höhere Rückzahlungen Die technischen Grundlagen zur Berechnung der Ren- erfolgten im Berichtsjahr von der Personalvorsorgestif- tenvorsorgekapitalien beim Sicherheitsfonds blieben tung der Lötscher Gruppe, der BVG-Stiftung der Kolp & im Berichtsjahr unverändert. Mit der OAK BV ist ab- Co. AG sowie von der Auffangeinrichtung BVG. gesprochen, dass die als allgemeinverbindlich erklärte Fachrichtlinie 5 der Expertenkammer (FRP 5) für den Sicherheitsfonds nicht direkt anwendbar ist. Basis der Arbeiten der Expertin ist Art. 7 Abs. 2 SFV. Die Prüfung ist auf den Rentenbereich beschränkt, ohne dass eine Risikoeinschätzung unter Einschluss der Insolvenzrech- nung und der Fondsreserve zu erfolgen hat. Die mit den Grundlagen BVG-2015-Generationentafeln und dem technischen Zinssatz von 1.5 % berechneten Insolvenzleistungen 13
Rentenverpflichtungen des Sicherheitsfonds belau- fen sich per Ende 2020 auf 355.6 Mio. CHF. In diesem Wert sind die im Jahr 2020 übernommenen Renten der IGP-BVG-Stiftung enthalten. Der Risikoverlauf bei den Renten führte unter Ausklammerung von Sonderfällen (neue Rentenfälle) trotz Übersterblichkeit im Jahr 2020 zu einem leichten Verlust von 157 000 CHF. In den letz- ten acht Jahren resultierte insgesamt ein Risikogewinn von 9.6 Mio. CHF. Per Dezember 2020 zahlte der Sicherheitsfonds an 1 893 Personen eine Rente aus. Dabei handelte es sich um 1 088 Altersrenten, 164 Invalidenrenten, 593 Ehe- gattenrenten und 48 Kinderrenten. Für die Bestimmung der Altersrente nach Ablauf der befristeten Invalidenrenten wird auf den von der Ober- aufsichtskommission Berufliche Vorsorge (OAK BV) jährlich ermittelten ungewichteten Durchschnitt der reglementarischen Umwandlungssätze der Vorsorge- einrichtungen abgestellt. Für Pensionierungen im Jahr 2021 liegt der Umwandlungssatz gestützt auf den im Jahre 2020 erhobenen Durchschnitt bei 5.6 %. 14 Insolvenzleistungen
3 Fondsreserve Die Aufgaben des Sicherheitsfonds werden grundsätz- Die Fondsreserve war in den Jahren 2001 bis 2014 lich im Ausgabeumlageverfahren finanziert. Während stark angewachsen. Dank der positiven Entwicklung die Ausgaben für die Zuschüsse relativ gut voraus- der Reserve konnte der Beitragssatz für die Insolvenz- gesagt werden können, sind sie im Insolvenzbereich leistungen seit dem Bemessungsjahr 2004 kontinu- aufgrund der Stiftungsinsolvenzfälle schwieriger ab- ierlich von 0.04 auf aktuell noch 0.005 % der Freizü- schätzbar. Die Insolvenzleistungen können von Jahr zu gigkeitsguthaben und der mit zehn multiplizierten Jahr stark schwanken (vgl. Abb. 2, S. 10). Damit diese Rentenleistungen gesenkt werden. Die letzte Senkung Schwankungen nicht unmittelbar auf die Beitrags- des Beitragssatzes auf 0.005 % zum Bemessungsjahr sätze durchschlagen, verfügt der Sicherheitsfonds 2014 erfolgte, obwohl damit nach den Erwartungs- über eine Fondsreserve. Zu beachten ist weiter, dass werten die Beitragseinnahmen die Insolvenzleistun- beim Sicherheitsfonds gut zwei Jahren vergehen, bis gen nicht mehr abdecken. Mit dem tiefen Beitragssatz Anpassungen bei den Beiträgen zu höheren Einnah- soll die Fondsreserve reduziert werden. men führen. Auch diese zeitliche Komponente bei der Anpassung der finanziellen Situation spricht für eine Der Beitragssatz von 0.005 % war im Berichtsjahr zum Reserve. Sollte diese nicht ausreichen, kann der Bund sechsten Mal einnahmenwirksam. Die aus diesem Satz dem Sicherheitsfonds, gestützt auf Art. 59 Abs. 4 BVG, resultierenden Einnahmen von 43.1 Mio. CHF lagen er- zur Überbrückung von Liquiditätsengpässen Darlehen neut unter den Insolvenzleistungen von 54.5 Mio. CHF. gewähren. Dank des positiven Ergebnisses auf den Vermögens- anlagen von 48.7 Mio. CHF resultierte über alle Ge- schäftsbereiche aber doch ein Überschuss. Die Fonds- reserve stieg um 30.1 Mio. CHF an. Sie liegt per Ende 2020 bei 704.9 Mio. CHF und damit weiterhin über dem Zielwert, welcher durch den Stiftungsrat festgelegt wurde. Abb. 7 Verlauf Fondsreserve Sicherheitsfonds Fondsreserve 15
4 Entschädigung der AHV-Ausgleichskassen und der Auffangeinrichtung für die Arbeitgeberanschlusskontrollen und die Adresssuche zu vergessenen Guthaben Die AHV-Ausgleichskassen überprüfen, ob die von ih- Für die Anschlusskontrollen hat der Sicherheitsfonds nen erfassten Arbeitgeber einer registrierten Vorsor- die AHV-Ausgleichskassen im Berichtsjahr mit 8.4 geeinrichtung angeschlossen sind. Bei Auflösung von Mio. CHF entschädigt. Im Vorjahr machten die Ent- Anschlussverträgen bei Sammel- und Gemeinschafts- schädigungen noch 7.3 Mio. CHF aus. Die Zahlungen einrichtungen kontrolliert die Auffangeinrichtung BVG in diesem Jahr beinhalten auch Entschädigungen im den Wiederanschluss dieser Vorsorgewerke. Seit dem Umfang von 970 000 CHF für Kontrollen in den Jah- Jahr 2005 entschädigt der Sicherheitsfonds die mit ren 2015 und 2016 zu einem Fall, in welchem vor diesen Aufgaben beauftragten Stellen. Das Verfahren der Auszahlung noch Abklärungen erfolgten. Unter und die Basis für die Entschädigung bei der Abrech- Berücksichtigung dieser Nachzahlungen liegen die nung der Ausgleichskassen mit dem Sicherheitsfonds Entschädigungen nur noch leicht über Vorjahr. Für sind vom Bundesamt für Sozialversicherungen vor- die Auffangeinrichtung BVG wurden für die Wieder- gegeben. anschlusskontrolle, gestützt auf Art. 56 Abs. 1 Bst. h BVG, im Berichtsjahr Kosten von 923 000 CHF ange- kündigt (Vorjahr 1.3 Mio. CHF). 5 Wahrnehmung von Aufgaben als Sicherheitsfonds für liechtensteinische Vorsorgeeinrichtungen Gestützt auf die Vereinbarung zwischen dem Schwei- Die Zahl der dem Sicherheitsfonds angeschlossenen zerischen Bundesrat und dem Fürstentum Liechten- liechtensteinischen Vorsorgeeinrichtungen blieb stein stellt der Sicherheitsfonds seit dem Jahr 2007 im Berichtsjahr unverändert bei 14 Einrichtungen. die gesetzlichen und reglementarischen Leistungen Sie haben mit dem Sicherheitsfonds zum dreizehn- von zahlungsunfähig gewordenen Vorsorgeeinrich- ten Mal Beiträge abgerechnet. 2020 wurden an drei tungen des Fürstentums sicher und nimmt Aufgaben liechtensteinische Sammelstiftungen für 16 Versi- im Bereich der Zentralstelle 2. Säule wahr. Die Sicher- chertenkollektive nach der Insolvenz des Arbeitge- stellung gilt nur für Personen, welche gegenüber bers Leistungen über 199 000 CHF sichergestellt. Der der AHV in Liechtenstein beitragspflichtig sind. Die Sicherheitsfonds wird von der liechtensteinischen Fi- liechtensteinischen Vorsorgeeinrichtungen werden nanzmarktaufsicht periodisch über die aktuelle Lage zu den gleichen Bedingungen wie schweizerische bei den Vorsorgeeinrichtungen informiert. Vorsorgeeinrichtungen an den Sicherheitsfonds ange- schlossen. Der Sicherheitsfonds untersteht weiterhin ausschliesslich dem schweizerischen Recht und der Aufsicht der schweizerischen Behörden. 6 Zentralstelle 2. Säule 6.1 Eingegangene Anfragen und deren Für die Meldungen wird ein elektronisches Portal zur Behandlung Verfügung gestellt, auf welchem die Daten über einen geschützten Zugriff mit einer vorgegebenen Struktur Seit Mitte 1999 haben rund 724 000 Personen eine geladen werden. Im letzten Jahr meldeten 1 634 Ein- Anfrage betreffend Guthaben aus beruflicher Vorsor- richtungen für den Dezember 2019 insgesamt 7.5 Mio. ge bei der Zentralstelle eingereicht. Im Geschäftsjahr Personen mit einem Guthaben. Die gut 150 dem Sicher- 2020 wurden mit 79 736 bearbeiteten Eingaben noch heitsfonds zusätzlich angeschlossenen Vorsorgeein- einmal mehr Anfragen als im Vorjahr (74 742) erledigt. richtungen erbringen lediglich Rentenleistungen oder Weiter zugenommen haben insbesondere die Anfragen sind in Liquidation und haben bei der Zentralstelle von Gerichten und Anwälten zu Scheidungsverfahren. keine Meldepflicht. In Art. 24a FZG werden die Vorsorge- und Freizügig- Die Datenbestände werden durch die Zentralstelle mit keitseinrichtungen verpflichtet, der Zentralstelle je- den Anfragen verglichen. Bei einer möglichen Über- weils im Januar alle Inhaberinnen und Inhaber der im einstimmung einer Anfrage und der Kontomeldung Dezember geführten Vorsorgeguthaben zu melden. werden der oder die Gesuchstellende und die konto- 16 Arbeitgeberanschlusskontrollen / Sicherheitsfonds Liechtenstein / Zentralstelle 2. Säule
führende Einrichtung orientiert. Diese Parteien regeln Abb. 8 anschliessend die Weiterleitung des Guthabens nach Neben Anfragen direkt von Versicherten erfolgen Anfragen häufig auch durch Scheidungsgerichte und die weiteren nach den gesetzlichen Bestimmungen. Art. 86a BVG auskunftsberechtigten Stellen. Bis Mitte Januar 2021 hat die Zentralstelle für 372 000 Hinterbliebene (1 %) Patronati (1 %) Gesuchstellende total 634 000 mögliche Übereinstim- mungen von Guthaben aus beruflicher Vorsorge loka- Dienstleister (12 %) lisieren können. Der Anteil der Anfragen, bei welchen mindestens ein Konto verbunden werden kann, lag wie bereits im Vorjahr bei 65 %. Die Zahl der zugeordneten Vorsorgeguthaben nahm von 93 438 auf 107 352 zu (ohne vergessene Guthaben). Neben Anfragen direkt Personen von Versicherten erfolgen Anfragen häufig auch durch Behörden (48 %) Scheidungsgerichte und die weiteren nach Art. 86a BVG (19 %) auskunftsberechtigten Stellen. 6.2 Vergessene Guthaben Anwälte (7 %) Gerichte (12 %) Als vergessene Pensionskassenguthaben werden Guthaben von Personen im Rentenalter bezeichnet, welche noch nicht beansprucht worden sind. Die Be- rechtigten solcher Guthaben werden durch die Zen- Gestützt auf Art. 41 Abs. 3 BVG haben die Freizügig- tralstelle aktiv gesucht. Für Personen, welche in der keitseinrichtungen sämtliche Guthaben nach Ablauf Schweiz eine Altersrente aus der staatlichen Vorsorge von zehn Jahren ab dem ordentlichen Rücktrittsalter (1. Säule) beziehen, kann die Adresse über die zu- an den Sicherheitsfonds zu überweisen. Der Sicher- ständigen Ausgleichskassen in Erfahrung gebracht heitsfonds erfüllt Ansprüche auf an ihn überwiesene werden. Dazu werden den AHV-Ausgleichskassen pe- Guthaben weiter, bis die versicherte Person ihr 100. Al- riodisch die ihnen zugeordneten Personen mit einem tersjahr vollendet hat oder vollendet hätte. Anschlies- Vorsorgeguthaben für die Zuordnung der Adressda- send sind die Ansprüche verjährt (Art. 41 Abs. 4 und ten zugestellt. Im Berichtsjahr wurden den AHV-Aus- 5 BVG). Soweit die Guthaben nicht geltend gemacht gleichskassen Daten zu den nächsten Jahrgängen für werden, finanziert der Sicherheitsfonds aus diesen die die Adresssuche übermittelt. Zentralstelle 2. Säule (Art. 12a SFV). Abb. 9 n Anfragen Anfragen und zugeordnete Guthaben pro Jahr n Verbundene Guthaben (inkl. vergessener Guthaben) 100000 90000 80000 70000 60000 50000 40000 30000 20000 10000 0 07 08 09 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 Zentralstelle 2. Säule 17
Bis Ende 2020 wurden dem Sicherheitsfonds von 70 werden (2019: 581 Guthaben über 4.9 Mio. CHF). Bei Einrichtungen insgesamt 26 188 Guthaben übertra- Tod der versicherten Person erfolgt die Auszahlung gen. Der überwiegende Teil der Guthaben stammt von an die Begünstigten. War die Person jedoch erst nach der Auffangeinrichtung. Per Ende 2020 wurden vom dem ordentlichen Rücktrittsalter verstorben und seit Sicherheitsfonds 23 881 Guthaben über total 159.1 Erreichen des ordentlichen Rücktrittsalters keiner Mio. CHF geführt. Die Guthaben werden mit dem von Erwerbstätigkeit mehr nachgegangen, oder war die der Auffangeinrichtung für die Freizügigkeitskonten Person sogar erst mehr als fünf Jahre nach dem or- verwendeten Zinssatz verzinst. dentlichen Rücktrittsalter verstorben, dann hätten die Guthaben von der Person noch zu Lebzeiten bezogen Der Sicherheitsfonds bezahlt die Guthaben weiter- werden müssen. Die Auszahlung der Guthaben erfolgt hin an die Berechtigten aus. Im Jahr 2020 konnten entsprechend in den Nachlass statt an die Begüns- 429 Guthaben über insgesamt 3 Mio. CHF ausbezahlt tigten. 7 Verbindungsstelle Seit Mitte 2002 ist der Sicherheitsfonds für den Be- BVG eingereicht. Die Zahl der eingereichten Anfragen reich der beruflichen Vorsorge Verbindungsstelle zu betrug 2020 8 928 (Vorjahr 8 949). Bei 379 Anfragen er- den Mitgliedstaaten der EU und der EFTA. Im Rahmen übrigte sich eine Abklärung der Sozialversicherungs- des Abkommens über die Personenfreizügigkeit zwi- pflicht, da die Personen entweder in einen Drittstaat schen den Staaten der Europäischen Gemeinschaft ausgereist oder über 59 respektive 60 Jahre alt waren und der Schweiz sind am 1. Juni 2007 einschränkende und damit ihr Guthaben als Alterskapital beziehen Bestimmungen über die Barauszahlung bei definiti- konnten. Die Verbindungsstelle hat in 8 331 Fällen vem Verlassen der Schweiz und der Ausreise in einen (Vorjahr 8 352) das Ergebnis der Abklärungen der aus- EU- oder EFTA-Staat in Kraft getreten. Das Vereinigte ländischen Behörden erhalten. 5 838 Personen waren Königreich trat am 31. Januar 2020 aus der EU aus. nicht obligatorisch versichert und konnten somit auch Nach Ablauf der Übergangsfrist am 31. Dezember den obligatorischen Teil ihrer Freizügigkeitsleistung 2020 sind diese Bestimmungen nicht mehr anwend- bar beziehen. Für 2 493 Anfragen war aufgrund einer bar und damit ist eine Barauszahlung von BVG-Gut- Unterstellung unter die Sozialversicherung im Aus- haben für Personen, welche sich im Vereinigten Kö- reiseland der BVG-Anteil der Freizügigkeitsleistung in nigreich niedergelassen haben, ohne Einschränkung der Schweiz zu blockieren. 577 Anträge waren Ende möglich. Eine Abklärung der Sozialversicherungs- 2020 pendent, weil die zur Bearbeitung notwendigen pflicht ist nicht mehr notwendig. Unterlagen nicht vollständig eingereicht wurden. Der Anteil der Anfragen von Personen, welche nach Por- Personen, welche die Schweiz Richtung EU bzw. EFTA tugal ausgereist sind, liegt auch 2020 bei gut einem verlassen, können bei der Verbindungsstelle ein An- Drittel. tragsformular für die Abklärung der Sozialversiche- rungspflicht im entsprechenden Land einreichen. In der EU besteht für Personen mit Versicherungs- Die Verbindungsstelle übermittelt die Anfragen an zeiten in mehreren Ländern im Leistungsfall ein be- die zuständigen ausländischen Stellen, welche abklä- sonderes Feststellungsverfahren zur Koordination der ren, ob die antragstellenden Personen obligatorisch Versicherungen der betroffenen Länder. Die Schweiz sozialversichert sind. Für Frankreich hat die antrag- nimmt aufgrund der bilateralen Verträge an diesem stellende Person die Bestätigung über ihre Sozialver- Verfahren teil, wobei in erster Linie die AHV invol- sicherungspflicht selbst bei der zuständigen Behörde viert ist. Vereinzelt wird jedoch auch der Sicherheits- einzuholen. Sobald die Verbindungsstelle das Abklä- fonds einbezogen. In diesem Fall werden die Daten rungsergebnis erhalten hat, informiert sie sowohl die der betroffenen Personen mit den Kontomeldungen antragstellende Person als auch die Einrichtungen der der Zentralstelle 2. Säule verglichen. Bei Überein- beruflichen Vorsorge. stimmung werden die Formulare an die betreffende Einrichtung weitergeleitet. Im Berichtsjahr hat die Seit dem 1. Juni 2007 haben 75 516 Personen einen An- Verbindungsstelle 87 (Vorjahr 109) sogenannte E- trag für die Abklärung der Sozialversicherungspflicht Formulare (E 210, Mitteilung über Rentenbewilligung in einem EU- oder EFTA-Staat beim Sicherheitsfonds bzw. -ablehnung) aus der EU beantwortet. 18 Zentralstelle 2. Säule / Verbindungsstelle
Abb. 10 n Eingegangene Anfragen Anfragen bei der Verbindungsstelle pro Jahr n Erledigte Anfragen 9 000 8 500 8 000 7 500 7 000 6 500 6 000 5 500 5 000 4 500 4 000 3 500 3 000 2 500 2 000 1 500 1 000 500 0 09 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 Abb. 11 Aufteilung der eingegangenen Anfragen nach Ausreiseland Übrige (10 %) Österreich (2 %) Deutschland (14 %) Ungarn (3 %) Polen (4 %) Spanien (5 %) Frankreich (9 %) Grossbritannien (3 %) Portugal (35 %) Italien (15 %) Verbindungsstelle 19
8 Aus der Tätigkeit der Organe 8.1 Stiftungsrat 8.2 Geschäftsleitender Ausschuss (GA) Im Rahmen der Gesamterneuerungswahlen für die Der GA ist das geschäftsführende Gremium der Ver- Amtsperiode 2020 bis 2024 wurden die Herren Frédéric einigung der Branchenverbände zur Durchführung Pittet (Schweizerischer Arbeitgeberverband) und Luc des Sicherheitsfonds. Er stellt die fachtechnische Be- Abbé-Decarroux (Fédération des Entreprises Roman- ratung der Durchführungsstelle sicher und bestimmt des) auf Anfang 2020 neu in den Stiftungsrat gewählt. deren Praxis. Zu seinen Kernaufgaben gehört die Sämtliche bisherigen Mitglieder, welche sich für eine Überwachung und Begleitung der Tätigkeit der Durch- weitere Amtsperiode zur Wahl stellten, wurden vom führungsstelle. Basis dazu ist deren regelmässige Be- Bundesrat bestätigt. Herr Frédéric Pittet trat auf Ende richterstattung über das Beitragswesen, laufende In- 2020 aus dem Stiftungsrat zurück. solvenzfälle sowie die Tätigkeiten bei der Zentral- und der Verbindungsstelle 2. Säule. Der GA nimmt zudem An der ordentlichen Jahressitzung vom 12. März 2020 jährlich zuhanden des Stiftungsrats die Jahresrech- genehmigte der Stiftungsrat die Jahresrechnung und nung, den Geschäftsbericht und den Revisionsbericht den Jahresbericht für das Jahr 2019. Die Mitglieder ab. Er genehmigt das Budget der Durchführungsstelle des Geschäftsleitenden Ausschusses wurden für die und schlägt dem Stiftungsrat die Beitragssätze der ver- Amtszeit bis 2023 bestätigt. Als Nachfolger von Tho- schiedenen Aufgabengebiete vor. mas Buser wurde Walter Zandona (Vertreter des Ver- sicherungsverbandes) neu in den Ausschuss gewählt. Im März 2020 wurde Walter Zandona vom Stiftungsrat Weiter beschloss der Stiftungsrat die Beitragssätze als Vertreter des Versicherungsverbandes neu in den für die Abrechnung mit dem Sicherheitsfonds für das GA gewählt. Sämtliche bisherigen Mitglieder, welche Jahr 2021 zuhanden der Oberaufsichtskommission. Er sich für eine weitere Amtsperiode zur Wahl stellten, beantragte die Beibehaltung der Sätze von 0.12 % für wurden vom Stiftungsrat bestätigt. die Zuschussleistungen und von 0.005 % für die Insol- venzleistungen und die anderen Aufgaben. Die Ober- Der GA hielt im Jahr 2020 fünf ordentliche Sitzungen aufsichtskommission genehmigte die Beitragssätze im ab, an welchen er die Geschäfte für den Stiftungsrat Mai 2020 in der vorgeschlagenen Höhe. vorbereitete. Er befasste sich mit den Abläufen bei der BVG-Anschlusskontrolle durch die Ausgleichskassen Der Stiftungsrat beliess den technischen Zinssatz zur und der Wiederanschlusskontrolle durch die Auffang- Bestimmung der Vorsorgekapitalien der Rentenbezü- einrichtung. In verschiedenen Fällen entschied der GA gerinnen und -bezüger auf den Abschluss 2020 bei über das Vorgehen in Sachen Verantwortlichkeiten und 1.5 % (BVG 2015 GT). anderen im Rahmen von Liquidationen geführten Ge- richtsverfahren. Weitere Themen waren die Korrektur Im Berichtsjahr bestätigte der Stiftungsrat die Praxis, von Zuschussabrechnungen zu Selbstständigerwer- dass auch gestützt auf Art. 58 Abs. 5 BVG nicht zu- benden, die Finanzierung von Leistungsfällen bei der schussberechtigte Selbstständigerwerbende den Bei- Auffangeinrichtung, welche vor dem Zeitpunkt des trag zur Finanzierung dieser Leistungen zu entrichten Zwangsanschlusses eingetreten waren (Art. 12 BVG), haben. Im Insolvenzbereich entschied der Stiftungsrat das Verhältnis einer Versicherungsdeckung zum Fehl- über die Mitunterzeichnung einer Vereinbarung zur betrag in einer Vorsorgeeinrichtung, das Vorgehen für Regelung von Versichertenleistungen bei einer nicht die Abklärung der Versicherungssituation bei Ausreise zahlungsunfähigen Vorsorgeeinrichtung. Er befasste aus der Schweiz und die Vorgaben für die Neugestal- sich weiter mit den Vorgaben zur Auszahlung von vom tung der Homepage des Sicherheitsfonds. Sicherheitsfonds geführten Guthaben und mit einer bei der OAK BV eingereichten Aufsichtsbeschwerde im Zusammenhang mit einer Bestätigung zur Versiche- rungsunterstellung nach Ausreise aus der Schweiz. Die Geschäftsstelle orientierte den Stiftungsrat an dessen vier Sitzungen sowie mit drei Zwischenberich- ten über den aktuellen Stand der Arbeiten bei den einzelnen Aufgabengebieten. Im Oktober 2020 führte der Stiftungsrat zusammen mit dem Geschäftsleiten- den Ausschuss eine Ausbildungsveranstaltung zu den Aufgaben des Sicherheitsfonds durch. 20 Aus der Tätigkeit der Organe
8.3 Durchführungsstelle Die Durchführungsstelle bereitet die Geschäfte für den Stiftungsrat und den Geschäftsleitenden Aus- schuss vor und setzt die Entscheide um. Für die Erle- digung der dem Sicherheitsfonds übertragenen Auf- gaben steht sie in regelmässigem Kontakt mit den ihr angeschlossenen Einrichtungen und den verschiede- nen Aufsichtsbehörden. Im Insolvenzbereich werden die Liquidationsverfahren der Vorsorgeeinrichtungen mit Leistungen des Sicherheitsfonds eng begleitet und es wird geprüft, ob Verantwortlichkeiten an ei- nem allfälligen Schaden bestehen könnten. Bei der Bearbeitung der Insolvenzdossiers sind immer wieder Abklärungen mit der Vorsorgeeinrichtung notwendig, und im Bedarfsfall werden die versicherten Löhne mit den Daten der AHV-Ausgleichskassen abgeglichen. Die Abklärungen zur Versicherungspflicht bei Ausreise in ein EU- oder EFTA-Land als Voraussetzung für die Barauszahlung erfolgen mit den betroffenen Ländern laufend. Der Sicherheitsfonds ist als Zentralstelle 2. Säule und als Verbindungsstelle 2. Säule Anlaufstelle für viele Personen mit generellen Fragen zur beruf- lichen Vorsorge. Allein über die Website des Sicher- heitsfonds werden jährlich rund 25 000 Anfragen per E-Mail beantwortet. Pro Woche beantwortet die Durchführungsstelle zudem über 1 000 telefonische Anfragen. Aufgrund des hohen Arbeitsanfalls bei der Zentral- stelle 2. Säule und der Verbindungsstelle mussten diese Teams im Jahr 2020 weiter verstärkt werden. Aus der Tätigkeit der Organe 21
9 Anlagen Die Grundsätze der Anlagepolitik des Sicherheitsfonds Die Anlagen des Sicherheitsfonds werden über die ZKB basieren auf einer ALM-Studie aus dem Jahr 2015. In verwaltet. Die Performance lag bei 3.86 % (Benchmark den Jahren 2017 und 2019 wurde die Anlagestrategie 3.59 %) und die Vermögensverwaltungskosten betra- leicht angepasst. Auf der Basis von zwei Teilstrategien gen 0.13 % der Vermögensanlagen. Weitere Angaben zu für die beiden Bereiche Fondsreserve sowie Rentenka- den Anlagen sind aus dem Anhang zur Jahresrechnung pitalien und vergessene Guthaben werden die Anlagen ersichtlich. kapitalgewichtet in einer Gesamtstrategie umgesetzt. Ausgangspunkt ist eine einfache, grösstenteils passi- ve und möglichst kostengünstige Umsetzung. Inves- titionen erfolgen ausschliesslich in die Hauptkatego- rien Liquidität, Obligationen, Aktien und Immobilien. c-alm AG berät den Sicherheitsfonds in Anlagefragen. PPCmetrics AG fungiert als Investment Controller. 10 Beschwerden Am 23. August 2019 reichte die Sammelstiftung BVG Schluss, dass der Sicherheitsfonds die rechtlichen Vor- der Allianz gegen eine Verfügung des Sicherheitsfonds gaben eingehalten habe, und verwies die Person auf Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht ein. Auf- den Gerichtsweg. grund des längeren Beitragsausstandes wurde die Si- cherstellung für zwei leitende Angestellte verweigert. Ein ehemaliger Stiftungsrat einer insolventen Vorsor- Die Allianz stellt sich gegen diese Leistungsverweige- geeinrichtung verlangte vom Sicherheitsfonds, dass rung. Das Verfahren ist vor dem Bundesverwaltungs- gegen den Liquidator der Vorsorgeeinrichtung Strafan- gericht hängig. zeige einzureichen sei. Der Sicherheitsfonds lehnte das Begehren ab, da er keine Hinweise für einen solchen Im Berichtsjahr reichte eine Person gegen den nega- Schritt sieht. Der ehemalige Stiftungsrat reichte in der tiven Bescheid betreffend ihre Sozialversicherungsun- Folge Rechtsverweigerungsbeschwerde beim Bundes- terstellung im Ausreiseland eine Beschwerde bei der verwaltungsgericht ein. Das Gericht wies in einem Zwi- OAK BV ein. Die Person war im Zeitpunkt der frühest- schenentscheid das Begehren um unentgeltliche Pro- möglichen Prüfung drei Monate nach der Ausreise aus zessführung ab. Das Bundesgericht trat auf die gegen der Schweiz nicht versichert. Im effektiven Zeitpunkt diesen Zwischenentscheid erhobene Beschwerde nicht der Prüfung war sie dann aber der staatlichen Alters- ein. Die materielle Prüfung der Beschwerde liegt nun versicherung unterstellt, sodass der Bescheid des Si- beim Bundesverwaltungsgericht. cherheitsfonds negativ ausfiel. Die OAK BV kam in ihrer Antwort an die beschwerdeführende Person zum 11 Gesetzgebung Im Berichtsjahr gab der Sicherheitsfonds eine Stel- Altersgutschriften vorgeschlagene Aufhebung der lungnahme zum Entwurf des Bundesrats zur BVG- Zuschüsse bei ungünstiger Altersstruktur erachtet Reform ab. Direkt betroffen ist der Sicherheitsfonds der Sicherheitsfonds als folgerichtig. bei der Umsetzung des vorgeschlagenen Renten- zuschlages. Dazu wurden verschiedene technische Anmerkungen gemacht. Die mit der Anpassung der 22 Anlagen / Beschwerden / Gesetzgebung
12 Kommentar zur Jahresrechnung Die Darstellung der Jahresrechnung hat gegenüber BV – 02/2013) betragen wie im Vorjahr 13 Basispunkte. dem Vorjahr keine wesentliche Änderung erfahren. Die Kostentransparenzquote liegt bei 100 %. Im Berichtsjahr wurden die Beiträge über das Bemes- Der Verwaltungsaufwand nahm von 10.3 auf 10.2 Mio. sungsjahr 2019 abgerechnet, für welches folgende CHF leicht ab, wobei dies allein auf dem Rückgang der Beitragssätze gültig waren: 0.12 % (Vorjahr 0.1 %) für externen Rechtsverfolgungskosten um gut 800 000 den Beitrag für ungünstige Altersstruktur bzw. 0.005 % CHF beruhte. Bei der internen Verwaltung resultierte (unverändert) für den Beitrag für Insolvenzen und üb- aus den Mehrarbeiten bei der Zentral- und der Ver- rige Leistungen. bindungsstelle eine erneute deutliche Zunahme der Kosten. Mehrarbeiten resultierten nicht nur aufgrund Die Rechnungsablage erfolgt stichtagsbezogen, d. h., des erneuten Anstiegs der Anfragen, sondern auch zur eine Abgrenzung der verschiedenen Bemessungsjah- Vorbereitung der Daten zur Adresssuche von Berech- re ist nur statistisch möglich. Infolge von Fristerstre- tigten an vergessenen Guthaben. ckungen laufen die diversen Bemessungsjahre inein- ander über. Gesamthaft zeigt die Erfolgsrechnung dank des posi- tiven Anlageergebnisses einen Überschuss von 30.1 Mio. CHF (Vorjahr 96.1 Mio. CHF). 12.1 Erfolgsrechnung 12.2 Bilanz Die Betriebsrechnung mit den Beiträgen, Zuschüssen, Insolvenzen, den vergessenen Guthaben sowie den Entschädigungen an die Auffangeinrichtung und die Die Vermögensanlagen liegen um 27.7 Mio. CHF über Ausgleichskassen zeigt einen Ausgabenüberschuss dem Vorjahr. Gleichzeitig nahm auch die Liquidität von rund 8.4 Mio. CHF (Vorjahr 29.2 Mio. CHF). Die bei der Geschäftsstelle um 14.9 Mio. CHF zu. Trotz der deutliche Verbesserung ergab sich im Wesentlichen Übernahme eines neuen Rentenbestandes hat die aus den höheren Beitragseinnahmen für Zuschüsse Rückstellung für Rentenleistungen um 6.3 Mio. CHF infolge ungünstiger Altersstruktur. abgenommen. Die vergessenen Guthaben (Freizügig- keitsleistungen nach Art. 41 BVG) sind im Berichtsjahr Der Aufgabenbereich Zuschüsse (inklusive Entschä- um 17.7 Mio. CHF angestiegen. digung der Anschlusskontrollen) weist dank der höheren Beitragseinnahmen neu einen Einnahmen- In den Verbindlichkeiten gegenüber Vorsorgeein- überschuss von rund 8.3 Mio. CHF aus (Vorjahr Aus- richtungen sind wiederum vorzeitig eingegangene gabenüberschuss von 12.1 Mio. CHF). Die Insolvenz- Zahlungen für die per Mitte 2021 fälligen Beiträge an rechnung weist einen Ausgabenüberschuss von 11.4 den Sicherheitsfonds für das Abrechnungsjahr 2020 Mio. CHF aus (Vorjahr 15.4 Mio. CHF). enthalten. Bei den Rentenleistungen resultiert im Gegensatz Die Wertschwankungsreserve (20 % auf den Rückstel- zum Vorjahr (plus 2.1 Mio. CHF) ein negatives Ergeb- lungen für Rentenleistungen und den vergessenen nis von 1.7 Mio. CHF. Guthaben) nahm von 100.6 auf 102.9 Mio. CHF leicht zu. Im Berichtsjahr sind 20.7 Mio. CHF an vergessenen Guthaben an den Sicherheitsfonds übertragen wor- Mit dem Überschuss von 30.1 Mio. CHF stieg die den (Vorjahr 23 Mio. CHF). Knapp 3.0 Mio. CHF an Fondsreserve um diesen Wert an. Per 31. Dezember vergessenen Guthaben konnten ausbezahlt werden 2020 beträgt sie 704.9 Mio. CHF. (Vorjahr 4.9 Mio. CHF). Die verbleibenden Guthaben werden bis zu einer möglichen Auszahlung bzw. einer zulässigen Auflösung in der Bilanz zurückgestellt und verzinst. Die Finanzrechnung zeigt einen Anlagegewinn von 48.7 Mio. CHF (Vorjahr 135.6 Mio. CHF). Das Vermögen wird grösstenteils passiv angelegt. Der Anlageerfolg entspricht einer Performance von 3.86 % (zeitgewich- tete Rendite [TWR]; Benchmark 3.59 %). Die ausgewie- senen Vermögensverwaltungskosten (Weisung OAK Kommentar zur Jahresrechnung 23
13 Jahresrechnung in Zahlen 13.1 Erfolgsrechnung 2020 2019 CHF CHF Betriebsrechnung Beiträge für Zuschüsse 188 176 124.10 154 688 099.25 Zuschüsse ungünstige Altersstruktur –170 525 515.55 –158 217 040.75 Entschädigung Ausgleichskassen und Auffangeinrichtung –9 381 393.25 –8 529 915.00 Nettoergebnis Zuschüsse 8 269 215.30 –12 058 856.50 Beiträge für Insolvenzen / Übriges 43 132 976.88 41 505 989.53 Insolvenzleistungen Versichertenkollektive –38 223 167.34 –58 147 012.35 Insolvenzzahlungen Vorsorgeeinrichtungen –465 280.55 –164 248.20 Insolvenzaufwände bei Rentenübernahmen –15 944 208.22 –8 233 509.00 Bildung Wertschwankungsreserven auf Rentenübernahmen –3 379 823.70 –1 646 119.17 Rückzahlungen Insolvenzleistungen 3 506 811.53 11 247 302.87 Nettoergebnis Insolvenzen –11 372 691.40 –15 437 596.32 Rentenleistungen –29 741 424.15 –29 276 117.60 Kapitalleistungen –51 877.96 –286 571.05 Ertrag aus Rückversicherungsleistungen 221 911.40 296 212.25 Veränderung Rückstellung für Rentenleistungen 23 222 085.10 26 114 732.80 Auflösung Wertschwankungsreserven 4 633 325.00 5 212 634.60 Nettoergebnis laufende Renten –1 715 980.61 2 060 891.00 Eingegangene Guthaben 20 668 512.67 22 967 827.81 Ausbezahlte Guthaben –2 950 451.66 –4 864 434.79 Zuweisung vergessene Guthaben an Bilanz –17 718 061.01 –18 103 393.02 Zinsen auf vergessenen Guthaben –14 445.55 –129 184.15 Bildung Wertschwankungsreserven auf vergessene Guthaben –3 546 501.30 –3 646 515.43 Nettoergebnis vergessene Guthaben –3 560 946.85 –3 775 699.58 Ergebnis Betriebsrechnung –8 380 403.56 –29 211 261.40 Finanzen / Diverses Kapital- und Wertschriftenertrag 22 804 250.21 24 687 217.06 Realisierter Kurserfolg 5 902 442.01 3 950 085.84 Nicht realisierter Kurserfolg 21 635 272.36 108 655 095.78 Wertschriftenkosten –1 657 060.31 –1 692 052.10 Nettoerfolg Kapital und Wertschriften 48 684 904.27 135 600 346.58 Übriger Erfolg 3 598.82 940.55 Ergebnis Finanzen / Diverses 48 688 503.09 135 601 287.13 24 Jahresrechnung in Zahlen
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