2020 Geschäftsbericht - Sicherheitsfonds BVG

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2020
Geschäftsbericht
Inhaltsverzeichnis

                                     		 Überblick für Eilige                   4

                                        1   Zuschüsse                         6

                                        2		Insolvenzleistungen                8

                                        3		Fondsreserve                      15

                                        4		Arbeitgeberanschlusskontrollen    16

                                        5		Sicherheitsfonds Liechtenstein    16

                                        6		Zentralstelle 2. Säule            16

                                        7 		Verbindungsstelle                18

                                        8		Aus der Tätigkeit der Organe      20

                                        9		Anlagen	                          22

                                       10		Beschwerden                       22

                                       11		Gesetzgebung                      22

                                       12		Kommentar zur Jahresrechnung      23

                                       13		Jahresrechnung in Zahlen          24

                                       14		Anhang zur Jahresrechnung         26

                                       15		Bericht der Revisionsstelle       33

Gestaltung: www.neidhart-grafik.ch
Überblick für Eilige

    Dank des wider Erwarten positiven Anlagejahres 2020       sonen mit einem Vorsorgeguthaben an die Zentral-
    konnten die Vorsorgeeinrichtungen ihre finanzielle        stelle zu melden. Für die Datenmeldungen besteht ein
    Situation weiter verbessern. Aufgrund des weiterhin       elektronisches Portal. Im Berichtsjahr meldeten 1 634
    sehr tiefen Zinsniveaus ist für die nächsten Jahre aber   Einrichtungen 7.5 Mio. Personen mit einem Guthaben.
    mit insgesamt tieferen Erträgen zu rechnen. In Anbe-
    tracht des nach wie vor geltenden hohen gesetzlichen      Nach Ablauf von zehn Jahren nach Erreichen des
    Umwandlungssatzes von 6.8 % bleiben für die Vorsor-       ordentlichen Rücktrittsalters sind nicht geltend ge-
    geeinrichtungen die Höhe der Leistungen und deren         machte Guthaben an den Sicherheitsfonds zu über-
    Finanzierung eine Herausforderung.                        tragen (vergessene Guthaben). Per Ende 2020 verwal-
                                                              tete der Sicherheitsfonds knapp 23 900 vergessene
    Nach dem letztjährigen Höchststand von 4 185 erle-        Guthaben über total 159.1 Mio. CHF von Personen,
    digten Insolvenzdossiers gingen diese im Berichtsjahr     die das 75. Altersjahr überschritten haben. Die aktive
    deutlich auf 2 670 zurück. Von der IGP-BVG-Stiftung       Suche nach Berechtigten an vergessenen Konten hat
    waren die Leistungen aus einem weiteren zahlungsun-       im Berichtsjahr dazu geführt, dass 429 Auszahlungen
    fähigen Rentnervorsorgewerk zu übernehmen. Trotz          über 2.9 Mio. CHF erfolgen konnten.
    den damit verbundenen Leistungen von 19.3 Mio. CHF
    gingen die Insolvenzleistungen insgesamt auf 58 Mio.      Die Zahl der Anfragen bei der Verbindungsstelle zu
    CHF zurück.                                               den Mitgliedstaaten der Europäischen Union und der
                                                              EFTA zur Abklärung der Versicherungssituation bei
    Im Berichtsjahr lag das Finanzergebnis des Sicher-        Barauszahlung wegen Verlassens der Schweiz ist im
    heitsfonds bei 48.7 Mio. CHF. Die Performance auf dem     Jahr 2020 konstant geblieben und betrug 8 928. Mehr
    Anlagevermögen betrug 3.86 % (Vorjahr 11.62 %). Die       als ein Drittel der Anfragen betrifft Ausreisen nach
    Vermögensverwaltungskosten (unter Einschluss der          Portugal.
    Kostenkennzahlen aus TER) betragen, gleich wie im
    Vorjahr, tiefe 0.13 %. Die Erfolgsrechnung des Sicher-
    heitsfonds schloss mit einem Überschuss von 30.1
    Mio. CHF (Vorjahr 96.1 Mio. CHF). Die Fondsreserve
    stieg per 31. Dezember 2020 von 674.8 auf 704.9 Mio.
    CHF.

    Die Oberaufsichtskommission berufliche Vorsorge
    (OAK BV) genehmigte im Mai 2020 auf Antrag des
    Stiftungsrates für das Bemessungsjahr 2021 die Bei-
    tragssätze des Sicherheitsfonds von 0.12 % für die
    Zuschussleistungen infolge ungünstiger Altersstruk-
    tur respektive von 0.005 % zur Finanzierung der Insol-
    venzleistungen und aller übrigen Aufgaben.

    Die Anfragen bei der Zentralstelle 2. Säule haben im
    Jahr 2020 nochmals zugenommen. Der Sicherheits-
    fonds ist in dieser Funktion eine wichtige Anlaufstelle
    für Personen mit Fragen zur beruflichen Vorsorge. Im
    Berichtsjahr bearbeitete die Geschäftsstelle knapp
    80 000 Anfragen zu kontaktlosen Vorsorgeguthaben.
    In rund 65 % der Fälle konnte mindestens ein Gutha-
    ben gefunden werden. Insgesamt wurden gut 107 000
    Guthaben zugeordnet. Hintergrund der starken Zu-
    nahme ist die seit drei Jahren geltende generelle
    Meldepflicht für Vorsorgeguthaben. Rund 19 % (Vor-
    jahr 15 %) der Anfragen erfolgten durch Gerichte und
    Anwälte im Zusammenhang mit Scheidungsverfahren.

    Mit der generellen Meldepflicht für Vorsorgegutha-
    ben, welche mit der Vorlage zum Vorsorgeausgleich
    bei Scheidung auf Anfang 2017 eingeführt wurde,
    waren im Berichtsjahr zum vierten Mal sämtliche Per-

4   Überblick für Eilige
Kennzahlen                                                   2020          2019

                                                               CHF            CHF
                                                           (in Mio.)      (in Mio.)

Beiträge für Insolvenzen / Übriges                           43.1           41.5

Insolvenzen
Insolvenzleistungen                                          58.0           68.2
Anp. techn. Grundlagen Rentenverpflichtungen (inkl. WSR)        0              0
Rückzahlungen aus Insolvenzen                                –3.5          –11.3
Insolvenzen netto                                            54.5           56.9

Beiträge für Zuschüsse                                      188.2          154.7
Zuschüsse bei ungünstiger Altersstruktur                    170.5          158.2

Verwaltung
Verwaltungskosten intern                                        9.4            8.7
Externe Kosten (Rechtsverfolgung, IT usw.)                      0.8            1.6

Vermögen
Vermögensanlagen                                             1 297         1 269
Vermögensertrag                                               48.7         135.6
Anlageerfolg Wertschriftendepot                             3.86 %       11.62 %
Kosten Vermögensverwaltung
(inkl. TER aus Kollektivanlagen)                            0.13 %        0.13 %
Fondsreserve                                                704.9         674.8

Beitragssatz (Abrechnung jeweils im Folgejahr)
Zuschüsse                                                   0.12 %        0.12 %
Insolvenzen                                                0.005 %       0.005 %

Insolvenzen (Anzahl Fälle)                                   2 671          4 185
Davon Stiftungsinsolvenzen                                       5              4

Renten
Ausbezahlte Renten (Anzahl Fälle)                            1 893         1 905
Rückstellung für Rentenleistungen (Mio. CHF)                 355.5         361.8
Technischer Zinssatz (BVG 2015, GT)                          1.5 %         1.5 %

Anfragen Zentralstelle 2. Säule
Bearbeitete Anfragen                                        79 736        74 742
Für diese zugeordnete Guthaben                             107 352        93 438

Vergessene Guthaben
Anschrift möglicher Berechtigter (Anzahl Fälle)                365         1 144
Vom Sicherheitsfonds verwaltete Guthaben (Anzahl)           23 881        21 646
Höhe der verwalteten Guthaben (Mio. CHF)                     159.1         141.3

Anfragen Verbindungsstelle                                   8 928          8 949

Angeschlossene Vorsorgeeinrichtungen 	
Nach BVG registriert                          1 459                         1 473
Übrige, dem Freizügigkeitsgesetz unterstellte   346                           363
Total angeschlossene Vorsorgeeinrichtungen                  1 805          1 836

Meldepflichtige Freizügigkeitseinrichtungen                     67             66

                                                                       Kennzahlen     5
1           Zuschüsse

     1.1	
         Statistische Auswertung der                           ten Beiträge und Zuschussleistungen enthalten. Diese
    		   Beitrags- und Zuschussabrechnungen                    Abrechnungen können verschiedene Abrechnungspe-
                                                               rioden betreffen. Die Abrechnungen für das Bemes-
    Die Statistik umfasst alle bis Ende März 2021 erle-        sungsjahr 2020 werden erst Mitte 2021 fällig.
    digten Abrechnungen, aufgeteilt nach den Bemes-
    sungsjahren 1987 bis 2019. In der Betriebsrechnung         Für das Bemessungsjahr 2019 sind momentan noch
    (S. 24) sind die im Kalenderjahr effektiv abgerechne-      19 Abrechnungen ausstehend. Bei Abrechnungen

                             Nach BVG                                                                     Zuschüsse
    Bemessungs-     koordinierte Löhne          Altersgutschrift                   Beitrag        wegen ungünstiger
    jahr                       pro rata                    BVG                  Zuschüsse             Altersstruktur

    1987             55 512 515 168             6 434 706 577                111 023 750                17 000 752
    1988             59 051 604 491             6 844 659 961                118 103 214                18 719 711
    1989             62 787 049 511             7 258 872 015                125 574 105                20 453 338
    1990             68 574 088 153             7 917 468 059                 27 429 660                22 041 180
    1991             73 866 307 037             8 498 202 518                 29 546 509                24 595 502
    1992             78 647 784 406             9 100 820 062                 31 459 132                27 163 574
    1993             79 698 687 381             9 271 459 865                 31 879 453                29 751 932
    1994             80 735 713 851             9 418 407 853                 32 294 301                30 741 858
    1995             82 545 873 122             9 656 399 223                 33 018 319                34 123 565
    1996             83 529 328 534             9 773 192 443                 33 411 727                36 095 246
    1997             83 373 049 644             9 816 411 893                 50 023 839                39 310 244
    1998             84 080 585 679             9 942 095 261                 84 080 587                41 993 133
    1999             86 184 502 282            10 231 838 347                 86 184 503                46 665 018
    2000             88 895 449 288            10 561 698 228                 44 447 725                51 019 448
    2001             93 476 808 271            11 163 402 991                 46 738 404                58 327 917
    2002             96 150 597 900            11 511 388 048                 48 075 299                63 605 724
    2003             97 403 806 496            11 726 848 784                 58 442 283                68 294 481
    2004             98 396 033 321            11 911 629 248                 59 037 622                72 792 052
    2005            109 094 660 755            12 985 767 616                 76 366 262                70 032 708
    2006            112 692 610 984            13 435 794 747                 78 884 828                75 749 628
    2007            117 885 031 364            14 084 447 925                 82 519 522                82 981 765
    2008            123 014 503 750            14 705 309 202                 86 110 153                86 448 102
    2009            127 175 151 728            15 270 677 389                 89 022 606                92 860 103
    2010            129 013 135 170            15 564 862 139                 90 309 195                98 043 929
    2011            134 261 718 580            16 239 035 146                 93 983 203              104 780 089
    2012            137 700 299 469            16 711 393 630                 96 390 210              113 061 587
    2013            140 705 329 200            17 120 732 995                112 564 264              120 304 540
    2014            143 529 941 980            17 537 204 208                114 823 953              126 782 608
    2015            146 344 958 202            17 919 916 793                117 075 967              134 274 654
    2016            148 363 005 856            18 233 354 515                118 690 405              145 945 729
    2017            150 773 532 396            18 572 184 604                150 773 534              154 364 115
    2018            153 922 224 395            18 988 320 487                153 922 226              160 265 969
    2019            157 681 322 044            19 498 460 864                189 217 586              167 244 204

6   Zuschüsse
grösserer Vorsorgeeinrichtungen werden Vorschuss-         den Zuschussabrechnungen bei Selbstständigerwer-
zahlungen geleistet. Einbussen für den Sicherheits-       benden überprüft. Diese Prüfung ist noch nicht ab-
fonds entstehen somit keine.                              geschlossen. Bis anhin erfolgten bei 14 Einrichtungen
                                                          Korrekturen über 379 000 CHF.

 1.2	
     Abrechnung über die Beiträge                         Für das Bemessungsjahr 2019 kam zum ersten Mal
		 und Leistungen für Zuschüsse und                       der Beitragssatz von 0.12 % der pro rata koordinier-
		   Entschädigungen (Art. 15 SFV)                        ten BVG-Löhne für die Zuschussleistungen zur An-
                                                          wendung. Bisher wurden Beiträge von 189.2 Mio. CHF
Die vom Sicherheitsfonds ausgerichteten Zuschuss-         abgerechnet. Diesen Beiträgen stehen Zuschussleis-
leistungen für ungünstige Altersstruktur nahmen,          tungen von 167.2 Mio. CHF gegenüber. Weiter ist zu
ausser im Jahr 2005, kontinuierlich zu. Für das Be-       berücksichtigen, dass auch die seit dem Jahr 2005
messungsjahr 2019 liegen die Leistungen bei rund          durch den Sicherheitsfonds abzugeltenden Kosten der
167 Mio. CHF. Als Gründe für die Zunahme können die       AHV-Ausgleichskassen und der Auffangeinrichtung für
generelle Zunahme der Leistungsgrundlagen (Mass-          die BVG-Anschlusskontrollen durch die Beiträge der
zahlen berufliche Vorsorge), die Alterung der Gesell-     registrierten Vorsorgeeinrichtungen zu finanzieren
schaft sowie die verstärkte Abrechnung der Zuschüsse      sind. Die durch den Beitrag für Zuschussleistungen
pro Arbeitgeber durch die Vorsorgeeinrichtungen ge-       abzudeckenden Ausgaben erhöhen sich damit um
nannt werden.                                             rund 8 Mio. CHF. Für das Bemessungsjahr 2020 bleibt
                                                          der Beitragssatz bei 0.12 %.
Zuschüsse wegen ungünstiger Altersstruktur können
von den Vorsorgeeinrichtungen nur dann direkt ein-
gefordert werden, wenn das gesamte Personal eines
Arbeitgebers bei der Vorsorgeeinrichtung angeschlos-
sen ist. Die Geschäftsstelle kontrolliert die geforder-
ten Zuschussleistungen. Wenn nötig erfolgen Korrek-
turen, und zu viel ausgerichtete Zuschussleistungen
aus den Vorjahren werden zurückgefordert. Für das
Abrechnungsjahr 2019 erfolgten Korrekturen von net-
to 322 000 CHF zugunsten des Sicherheitsfonds.

Nach Art. 58 Abs. 5 BVG dürfen für Selbstständiger-
werbende nur Zuschüsse verlangt werden, wenn diese
sich unmittelbar mit Aufnahme der Selbstständigkeit
im BVG freiwillig versichern. Zudem ist für die Gel-
tendmachung von Zuschüssen gemäss Art. 58 Abs. 3
BVG das gesamte im BVG versicherte Personal eines
Arbeitgebers zu berücksichtigen. Verfügen Selbst-
ständigerwerbende über Angestellte, dann ist der
Zuschuss unter Einbezug dieser Angestellten abzu-
rechnen. Aufgrund von grösseren Korrekturen bei zwei
Verbandseinrichtungen zu den Zuschussleistungen
an Selbstständigerwerbende wurde mit sämtlichen
Sammel- und Verbandseinrichtungen die Praxis zu

                                                                                                      Zuschüsse   7
2        Insolvenzleistungen

     2.1	
         Abrechnung über die Beiträge
    		 für Leistungen bei Insolvenz und für
    		   andere Leistungen (Art. 16 SFV)

    Die Beiträge für Insolvenz- und andere Leistungen wer-   stellten, nicht nach Art. 48 BVG registrierten Einrich-
    den auf den reglementarischen Austrittsleistungen        tungen.
    aller Versicherten und dem mit zehn multiplizierten
    Betrag sämtlicher Renten gemäss Betriebsrechnung         Seit dem Jahr 2000 wurden die folgenden Beiträge für
    erhoben. Abrechnungspflichtig sind nicht nur die nach    Insolvenz- und andere Leistungen abgerechnet (Bei-
    Art. 48 BVG registrierten Vorsorgeeinrichtungen, son-    träge pro Bemessungsjahr im Verhältnis zu den Insol-
    dern sämtliche Einrichtungen mit reglementarischen       venzleistungen in diesem Jahr):
    Leistungsversprechen. Die Beitragseinnahmen sind
    hier unter Berücksichtigung der Beitragssatzanpas-
    sungen kontinuierlich angestiegen.

    Für das Bemessungsjahr 2019 haben 1 922 Vorsorge-
    einrichtungen Beiträge betreffend Insolvenzen und
    alle anderen Leistungen abgerechnet. In dieser Zahl
    eingeschlossen sind die Vorsorgeeinrichtungen des
    Fürstentums Liechtenstein. Für das Bemessungsjahr
    2019 kam zum sechsten Mal der tiefe Beitragssatz
    von 0.005 % der Austrittsleistungen und Renten zur
    Anwendung. Insgesamt wurden Beiträge über 43 Mio.
    CHF abgerechnet. Von diesen Beiträgen entfielen 1.1
    Mio. CHF auf die 346 dem Freizügigkeitsgesetz unter-

    Bemessungs-       Summe der regl.           Summe der                                           Insolvenzleistungen
    jahr            Austrittsleistungen   laufenden Renten      Beitragssatz    Beitrag Insolvenz                  netto

    2000             263 313 763 536      15 748 267 438               0.03        126 242 518             76 905 304
    2001             274 875 623 951      16 871 056 145               0.03        133 076 457             77 894 556
    2002             289 468 529 042      17 748 747 519               0.03        140 087 356            101 435 915
    2003             298 584 296 153      18 485 341 391               0.04        193 375 877             93 109 857
    2004             307 659 841 689      19 443 508 945               0.04        200 837 972            116 241 113
    2005             320 535 637 194      20 249 820 365               0.03        156 910 153             59 575 867
    2006             334 229 803 544      21 027 795 248               0.03        163 352 328             75 913 437
    2007             351 800 790 695      22 077 932 495               0.02        114 516 022             36 090 718
    2008             366 749 427 849      22 864 268 508               0.02        119 078 423             51 686 345
    2009             377 687 602 593      23 563 915 052               0.02        122 665 350             17 906 248
    2010             391 243 199 957      24 248 884 108               0.02        126 746 408             55 704 573
    2011             407 430 013 762      24 888 840 338               0.01         65 631 841             59 735 631
    2012             421 180 742 124      25 582 604 422               0.01         67 700 679             44 093 370
    2013             437 975 960 215      26 264 036 856               0.01         70 061 632             66 826 712
    2014             458 229 991 285      27 022 779 389             0.005          36 422 890            103 856 742
    2015             478 830 927 656      27 665 796 851             0.005          37 774 445            127 572 863
    2016             497 247 880 791      28 309 475 367             0.005          39 017 133             79 996 523
    2017             514 578 802 651      29 016 016 415             0.005          40 236 949            53 858 518
    2018             531 493 412 193      29 766 996 327             0.005          41 449 676            66 357 605
    2019             556 655 688 605      30 323 221 742             0.005          42 966 699            56 943 585

8   Insolvenzleistungen
2.2	
     Statistik der erledigten Insolvenzfälle            Der Anteil an sichergestellten ausserobligatorischen
                                                        Leistungen hat entsprechend der Gesamtentwick-
                                                        lung bei den Insolvenzleistungen von 4.3 auf 2.9 Mio.
Trotz höherer Leistungen bei der Übernahme neuer        CHF abgenommen. Er liegt bei 12.2 % der Gesamt-
Rentenverpflichtungen liegen die Bruttoleistungen       leistungen an die Sammel- und Gemeinschaftsein-
mit 58 Mio. CHF im Jahr 2020 recht deutlich unter       richtungen. Es kommen vor allem Versicherte von
denjenigen im Jahr 2019 von 68.2 Mio. CHF. Ein star-    Branchen mit tiefen Löhnen im Bereich der BVG-Mi-
ker Rückgang konnte bei den Leistungen zu insol-        nimalversicherung in den Genuss von Leistungen
venten Versichertenkollektiven verzeichnet werden.      des Sicherheitsfonds. Auch die über die Auffangein-
Die Leistungen an die Auffangeinrichtung haben sich     richtung sichergestellten Leistungen betreffen diese
praktisch halbiert. Bei Berücksichtigung der Rück-      Branchen. Immerhin waren bei gut einem Viertel der
flüsse von 3.5 Mio. CHF resultieren netto Leistungen    bearbeiteten Dossiers von Sammel- und Gemein-
von 54.5 Mio. CHF (Vorjahr 56.9 Mio. CHF).              schaftseinrichtungen nicht nur reine BVG-Leistungen
                                                        sicherzustellen. Die Leistungen sind im überobliga-
Die erledigten Eingaben zu Vorsorgewerken bei Kon-      torischen Bereich auf den versicherten Lohn bis zur
kurs des Arbeitgebers gingen im Jahr 2020 von 4 181     anderthalbfachen BVG-Obergrenze beschränkt (Art.
auf 2 666 deutlich zurück. Sie machen mit 38.2 Mio.     56 Abs. 2 BVG; 127 980 CHF für das Jahr 2020). In Ein-
CHF aber immer noch den Hauptteil der Leistungen        zelfällen kam diese Grenze für die Sicherstellung von
aus. Während nur vier kleinere Nachzahlungen an in-     Leistungen zur Anwendung.
solvente Vorsorgeeinrichtungen notwendig wurden,
lagen die Leistungen bei den Rentenverpflichtungen      Die Branchenstatistik (Abb. 4) zeigt, dass über die
mit der Übernahme von neuen Verpflichtungen von         Hälfte der Eingaben die Baubranche und das Gast-
der IGP-BVG-Stiftung zum Vorsorgewerk Hallwag mit       gewerbe betreffen. Die sichergestellten Leistungen
19.2 Mio. CHF deutlich über Vorjahr (weitere Erläute-   pro Fall sind im Bereich Auto (Garagen) und im Gast-
rungen zu diesem Fall unter Kapitel 2.3).               gewerbe am tiefsten (Abb. 5). Unverändert hoch ist
                                                        die Zahl der Fälle, in welchen das Konkursverfahren
Nachdem die Auffangeinrichtung ihre Pendenzen           gegen den Arbeitgeber mangels Aktiven eingestellt
weitgehend abbauen konnte, ging die Zahl der Ein-       wurde. In rund 54 % der Fälle mit Leistungen des Si-
gaben erwartungsgemäss zurück. Die Zahl der Einga-      cherheitsfonds wurde kein Konkursverfahren durch-
ben der Sammel- und Gemeinschaftseinrichtungen          geführt (Abb. 6).
blieb über die letzten Jahre relativ konstant. Mit
1 580 erledigten Fällen wurde für diese Einrichtun-
gen der sehr hohe Wert des Vorjahres aber auch nicht
mehr erreicht (vgl. auch Abb. 1).

                                                        Anzahl Fälle   Vorjahr    Sichergestellte        Vorjahr
              Art der Fälle                                                            Summe

              Versichertenkollektive                         1 580     2 082        24 133 280       31 418 264
              davon ausserobligatorisch                        430       652         2 934 191        4 338 588
              Stiftungen                                         4         2           465 281          164 248
              Auffangeinrichtung                             1 086     2 099        13 945 887       26 728 748
              Total Auszahlungen                             2 670     4 183       38 688 448       58 311 260

              Übernahme neue
              Rentenverpflichtungen                               1         2       15 944 208        8 233 509
              Bildung Wertschwankungsreserve
              auf Rentenübernahmen                                                   3 379 824        1 646 119
              Anpassung technische Grundlagen
              Rentenverpflichtungen
              (inkl. Bildung Wertschwankungsreserve)                                           0              0
              Insolvenzleistungen brutto                     2 671     4 185       58 012 480       68 190 888

              ./. Rückzahlungen
              aus Liquidationen                                                     –3 506 812      –11 247 303
              Insolvenzleistungen netto                                            54 505 668       56 943 585

                                                                                             Insolvenzleistungen   9
Abb. 1                                                              n Total erledigte Eingaben
     Insolvenzfälle pro Jahr                                             n E
                                                                            ingaben Vorsorgeeinrichtung mehrerer Arbeitgeber
     (Anzahl Dossiers)                                                     (Art. 56 Abs. 3 BVG)
                                                                         n Eingaben Auffangeinrichtung BVG

     4200

     3600

     3000

     2400

     1800

     1200

      600

         0
                                13             14           15           16           17            18           19         20

     Abb. 2                                                              n Leistungen
     Insolvenzfälle pro Jahr (Leistungen und                             n Rückzahlungen
     Rückzahlungen in Mio. CHF)

       140

       120

       100

        80

        60

        40

        20

          0
                               12         13           14          15          16          17            18        19           20

                         Die grössten Fälle
                         2013 SwissTex 5.8 Mio. CHF                                 2017 Ziegler Papier 9.4 Mio. CHF

                         2014 IGP-BVG-Stiftung 41.7 Mio. CHF                        2018 Schmid Telecom 4 Mio. CHF

                         2015 ACSMS 59.1 Mio. CHF, Fortius 20 Mio. CHF              2019	Schmid Telecom 6.6 Mio. CHF,
                                                                                          Ascoop 3 Mio. CHF
                         2016	Giovanola 21.3 Mio. CHF / IGP-BVG-Stiftung
                               12.3 Mio. CHF / Charles Veillon 8.7 Mio. CHF         2020	IGP-BVG-Stiftung 19.2 Mio. CHF

10   Insolvenzleistungen
Abb. 3                                                            n Vorsorgeeinrichtung mehrerer Arbeitgeber
Insolvenzfälle pro Jahr (Leistungen nach Art                        (Art. 56 Abs. 3 BVG)
der Vorsorge­einrichtung in Mio. CHF)                             n Auffangeinrichtung BVG
                                                                  n Stiftungsinsolvenzen

 100

   90

   80

   70

   60

   50

   40

   30

   20

   10

    0
                       11         12           13       14        15        16        17         18        19       20

Abb. 4
Insolvenzfälle der Sammel- und Gemeinschafts­einrichtungen
inkl. Auffangein­richtung 2020 (Branchenstatistik)

                                  Gesundheit / Reinigung

                                        Diverse         Treuhand / Arbeitsvermittlung

                                  Transport
                                                                              Restauration
                                       Auto

        Dienstleistungen

                                                                                        Bau
                             Detailhandel

                                               Elektro / Maschinenbau / Textil

                                                                                                        Insolvenzleistungen   11
Abb. 5
     Insolvenzfälle der Sammel- und Gemeinschaftsein­richtungen
     inkl. Auffangeinrichtung 2020 (durchschnittlich ausbezahlte
     Summe in CHF nach Branche)

     35000

     30000

     25000

     20000

     15000

     10000

      5000

          0
                            1         2         3        4          5          6     7         8          9         10      11

                        1 Restauration                    4 Detailhandel           7 Treuhand                 10 Druck / Papier
                        2 Bau                             5 Dienstleistungen       8 Transport                11 Gesundheitswesen
                        3 Elektro / Maschinenbau          6 Auto                   9 Arbeitsvermittlung

     Abb. 6
     Insolvenzfälle 2020
     (Art der Zwangsvollstreckung)

                                 Auflösung von Amtes wegen                               Konkurs
                                                                   Diverse               ordentliches Verfahren
                                          Wegzug Ausland

                                       Pfändung

                                                                                                    Konkurs
                                                                                                    summarisches Verfahren

                                Konkurseinstellung mangels Aktiven

12   Insolvenzleistungen
2.3	
     Zu einzelnen Fällen                                     2.4	
                                                                 Verantwortlichkeiten
                                                            		   und laufende Verfahren

Auf Anfang 2020 waren die Rentenverpflichtungen             Der Sicherheitsfonds reichte im Fall PK-FIV Fina am 26.
aus dem Vorsorgewerk Hallwag der IGP-BVG-Stiftung           Juni 2020 beim Sozialversicherungsgericht des Kan-
zu übernehmen. Aus dieser Übernahme resultierten            tons Zürich Klage gegen die Mitglieder des Stiftungs-
Insolvenzleistungen von 19.2 Mio. CHF. Die IGP-BVG-         rats und die Revisionsstelle ein. Die Stiftung übertrug
Stiftung hatte die Verpflichtungen per Juli 2001 auf        einen grossen Teil ihrer Mittel in Gefässe, aus welchen
der Basis EVK 2000, technischer Zinssatz 4 %, von der       diese in betrügerischer Weise weiterverwendet wur-
Pensionskasse der Hallwag AG übernommen. Die Pen-           den.
sionskasse der Hallwag AG wurde nach der Einstellung
des Betriebs der Stifterfirma liquidiert. Die zu vertei-    Im Fall First Swiss Pension Fund lehnte das Bundes-
lenden freien Mittel zugunsten der Renten wurden zur        gericht mit Urteil vom 2. Juli 2020 (2C_46/2020) die
Hälfte individuell an die Rentner verteilt und zur Hälfte   Klage der Stiftung gegen den Bund als Aufsichts-
kollektiv an die IGP-BVG-Stiftung übertragen. Trotz der     behörde ab. Gemäss Bundesgericht kommt den
übertragenen kollektiven Mittel wies das Vorsorgewerk       Aufsichtsbehörden über Vorsorgeeinrichtungen ein
per Ende 2002 bereits einen Fehlbetrag aus.                 weiter Spielraum technischen Ermessens zu. Die Auf-
                                                            sichtsbehörde durfte zudem mit einer funktionieren-
Erste Rentenverpflichtungen waren von der IGP-BVG-          den Kontrollpyramide rechnen.
Stiftung in den Jahren 2014 und 2016 zu übernehmen.
Insgesamt betragen die Insolvenzleistungen für diesen       Bei den Eingaben für Versichertenkollektive wurden
Fall aktuell 73 Mio. CHF und liegen damit bereits deut-     in 153 Fällen Leistungen von 1.5 Mio. CHF aufgrund
lich über den bisher höchsten Leistungen von 63 Mio.        missbräuchlicher Inanspruchnahme verweigert. Eine
CHF im Fall Vera / Pevos. Die IGP führt weitere 9 Renten-   Leistungsverweigerung erfolgt hauptsächlich bei Ein-
vorsorgewerke in Unterdeckung.                              gaben der Auffangeinrichtung, wenn diese etwa einen
                                                            Geschäftsinhaber einer GmbH für mehrere Jahre rück-
Die Liquidation der Ascoop konnte Ende 2019 abge-           wirkend zwangsweise versichern musste, ohne dass
schlossen werden. Im April 2020 meldete die neue Vor-       dieser die Beiträge für seine Versicherung im Bereich
sorgeeinrichtung eines Arbeitgebers den Eintritt eines      der beruflichen Vorsorge bezahlte. Zusätzlich wurden
Leistungsfalles mit Anspruchsbeginn 2009. Der Fall fiel     Insolvenzforderungen von rund 0.6 Mio. CHF abge-
damit noch in die Zuständigkeit der Ascoop. Der neu-        wiesen (fehlende Voraussetzungen für die Leistungen
en Vorsorgeeinrichtung wurde die Schadenreserve von         und Überschneidungen von Versicherungszeiten ver-
410 000 CHF übertragen. In den Fällen der Sammelstif-       schiedener Vorsorgeeinrichtungen). Wegen ungenü-
tungen Stylos und Pro TIP erfolgten zwei weitere kleine     gender Inkassos wurde in drei Fällen ein Abzug von
Nachzahlungen über insgesamt 0.06 Mio. CHF.                 total 252 000 CHF von den sicherzustellenden Leistun-
                                                            gen vorgenommen. In neun Fällen mit wiederholter
Die Rückzahlungen auf geleisteten Vorschusszahlun-          Sicherstellung von Leistungen über längere Zeiträume
gen lagen im Jahr 2020 mit 3.5 Mio. CHF wieder deutlich     wurde Strafanzeige erstattet.
unter den Zahlungen des Jahres 2019 von 11.3 Mio. CHF.
Die Rückzahlungen beruhen auf Ergebnissen bei der
Veräusserung von Vermögenswerten der sich in Liqui-          2.5	
                                                                 Rentenverpflichtungen
dation befindenden Vorsorgeeinrichtungen sowie auf          		   beim Sicherheitsfonds
nachträglich eingegangenen Dividenden aus den Kon-
kursverfahren der Arbeitgeber. Höhere Rückzahlungen         Die technischen Grundlagen zur Berechnung der Ren-
erfolgten im Berichtsjahr von der Personalvorsorgestif-     tenvorsorgekapitalien beim Sicherheitsfonds blieben
tung der Lötscher Gruppe, der BVG-Stiftung der Kolp &       im Berichtsjahr unverändert. Mit der OAK BV ist ab-
Co. AG sowie von der Auffangeinrichtung BVG.                gesprochen, dass die als allgemeinverbindlich erklärte
                                                            Fachrichtlinie 5 der Expertenkammer (FRP 5) für den
                                                            Sicherheitsfonds nicht direkt anwendbar ist. Basis der
                                                            Arbeiten der Expertin ist Art. 7 Abs. 2 SFV. Die Prüfung
                                                            ist auf den Rentenbereich beschränkt, ohne dass eine
                                                            Risikoeinschätzung unter Einschluss der Insolvenzrech-
                                                            nung und der Fondsreserve zu erfolgen hat.

                                                            Die mit den Grundlagen BVG-2015-Generationentafeln
                                                            und dem technischen Zinssatz von 1.5 % berechneten

                                                                                                 Insolvenzleistungen   13
Rentenverpflichtungen des Sicherheitsfonds belau-
     fen sich per Ende 2020 auf 355.6 Mio. CHF. In diesem
     Wert sind die im Jahr 2020 übernommenen Renten der
     IGP-BVG-Stiftung enthalten. Der Risikoverlauf bei den
     Renten führte unter Ausklammerung von Sonderfällen
     (neue Rentenfälle) trotz Übersterblichkeit im Jahr 2020
     zu einem leichten Verlust von 157 000 CHF. In den letz-
     ten acht Jahren resultierte insgesamt ein Risikogewinn
     von 9.6 Mio. CHF.

     Per Dezember 2020 zahlte der Sicherheitsfonds an
     1 893 Personen eine Rente aus. Dabei handelte es sich
     um 1 088 Altersrenten, 164 Invalidenrenten, 593 Ehe-
     gattenrenten und 48 Kinderrenten.

     Für die Bestimmung der Altersrente nach Ablauf der
     befristeten Invalidenrenten wird auf den von der Ober-
     aufsichtskommission Berufliche Vorsorge (OAK BV)
     jährlich ermittelten ungewichteten Durchschnitt der
     reglementarischen Umwandlungssätze der Vorsorge-
     einrichtungen abgestellt. Für Pensionierungen im Jahr
     2021 liegt der Umwandlungssatz gestützt auf den im
     Jahre 2020 erhobenen Durchschnitt bei 5.6 %.

14   Insolvenzleistungen
3         Fondsreserve

Die Aufgaben des Sicherheitsfonds werden grundsätz-      Die Fondsreserve war in den Jahren 2001 bis 2014
lich im Ausgabeumlageverfahren finanziert. Während       stark angewachsen. Dank der positiven Entwicklung
die Ausgaben für die Zuschüsse relativ gut voraus-       der Reserve konnte der Beitragssatz für die Insolvenz-
gesagt werden können, sind sie im Insolvenzbereich       leistungen seit dem Bemessungsjahr 2004 kontinu-
aufgrund der Stiftungsinsolvenzfälle schwieriger ab-     ierlich von 0.04 auf aktuell noch 0.005 % der Freizü-
schätzbar. Die Insolvenzleistungen können von Jahr zu    gigkeitsguthaben und der mit zehn multiplizierten
Jahr stark schwanken (vgl. Abb. 2, S. 10). Damit diese   Rentenleistungen gesenkt werden. Die letzte Senkung
Schwankungen nicht unmittelbar auf die Beitrags-         des Beitragssatzes auf 0.005 % zum Bemessungsjahr
sätze durchschlagen, verfügt der Sicherheitsfonds        2014 erfolgte, obwohl damit nach den Erwartungs-
über eine Fondsreserve. Zu beachten ist weiter, dass     werten die Beitragseinnahmen die Insolvenzleistun-
beim Sicherheitsfonds gut zwei Jahren vergehen, bis      gen nicht mehr abdecken. Mit dem tiefen Beitragssatz
Anpassungen bei den Beiträgen zu höheren Einnah-         soll die Fondsreserve reduziert werden.
men führen. Auch diese zeitliche Komponente bei der
Anpassung der finanziellen Situation spricht für eine    Der Beitragssatz von 0.005 % war im Berichtsjahr zum
Reserve. Sollte diese nicht ausreichen, kann der Bund    sechsten Mal einnahmenwirksam. Die aus diesem Satz
dem Sicherheitsfonds, gestützt auf Art. 59 Abs. 4 BVG,   resultierenden Einnahmen von 43.1 Mio. CHF lagen er-
zur Überbrückung von Liquiditätsengpässen Darlehen       neut unter den Insolvenzleistungen von 54.5 Mio. CHF.
gewähren.                                                Dank des positiven Ergebnisses auf den Vermögens-
                                                         anlagen von 48.7 Mio. CHF resultierte über alle Ge-
                                                         schäftsbereiche aber doch ein Überschuss. Die Fonds-
                                                         reserve stieg um 30.1 Mio. CHF an. Sie liegt per Ende
                                                         2020 bei 704.9 Mio. CHF und damit weiterhin über dem
                                                         Zielwert, welcher durch den Stiftungsrat festgelegt
                                                         wurde.

Abb. 7
Verlauf Fondsreserve Sicherheitsfonds

                                                                                                  Fondsreserve    15
4        Entschädigung der AHV-Ausgleichskassen und der
              Auffangeinrichtung für die Arbeitgeberanschlusskontrollen
              und die Adresssuche zu vergessenen Guthaben

     Die AHV-Ausgleichskassen überprüfen, ob die von ih-             Für die Anschlusskontrollen hat der Sicherheitsfonds
     nen erfassten Arbeitgeber einer registrierten Vorsor-           die AHV-Ausgleichskassen im Berichtsjahr mit 8.4
     geeinrichtung angeschlossen sind. Bei Auflösung von             Mio. CHF entschädigt. Im Vorjahr machten die Ent-
     Anschlussverträgen bei Sammel- und Gemeinschafts-               schädigungen noch 7.3 Mio. CHF aus. Die Zahlungen
     einrichtungen kontrolliert die Auffangeinrichtung BVG           in diesem Jahr beinhalten auch Entschädigungen im
     den Wiederanschluss dieser Vorsorgewerke. Seit dem              Umfang von 970 000 CHF für Kontrollen in den Jah-
     Jahr 2005 entschädigt der Sicherheitsfonds die mit              ren 2015 und 2016 zu einem Fall, in welchem vor
     diesen Aufgaben beauftragten Stellen. Das Verfahren             der Auszahlung noch Abklärungen erfolgten. Unter
     und die Basis für die Entschädigung bei der Abrech-             Berücksichtigung dieser Nachzahlungen liegen die
     nung der Ausgleichskassen mit dem Sicherheitsfonds              Entschädigungen nur noch leicht über Vorjahr. Für
     sind vom Bundesamt für Sozialversicherungen vor-                die Auffangeinrichtung BVG wurden für die Wieder-
     gegeben.                                                        anschlusskontrolle, gestützt auf Art. 56 Abs. 1 Bst. h
                                                                     BVG, im Berichtsjahr Kosten von 923 000 CHF ange-
                                                                     kündigt (Vorjahr 1.3 Mio. CHF).

     5        Wahrnehmung von Aufgaben als Sicherheitsfonds
              für liechtensteinische Vorsorgeeinrichtungen

     Gestützt auf die Vereinbarung zwischen dem Schwei-              Die Zahl der dem Sicherheitsfonds angeschlossenen
     zerischen Bundesrat und dem Fürstentum Liechten-                liechtensteinischen Vorsorgeeinrichtungen blieb
     stein stellt der Sicherheitsfonds seit dem Jahr 2007            im Berichtsjahr unverändert bei 14 Einrichtungen.
     die gesetzlichen und reglementarischen Leistungen               Sie haben mit dem Sicherheitsfonds zum dreizehn-
     von zahlungsunfähig gewordenen Vorsorgeeinrich-                 ten Mal Beiträge abgerechnet. 2020 wurden an drei
     tungen des Fürstentums sicher und nimmt Aufgaben                liechtensteinische Sammelstiftungen für 16 Versi-
     im Bereich der Zentralstelle 2. Säule wahr. Die Sicher-         chertenkollektive nach der Insolvenz des Arbeitge-
     stellung gilt nur für Personen, welche gegenüber                bers Leistungen über 199 000 CHF sichergestellt. Der
     der AHV in Liechtenstein beitragspflichtig sind. Die            Sicherheitsfonds wird von der liechtensteinischen Fi-
     liechtensteinischen Vorsorgeeinrichtungen werden                nanzmarktaufsicht periodisch über die aktuelle Lage
     zu den gleichen Bedingungen wie schweizerische                  bei den Vorsorgeeinrichtungen informiert.
     Vorsorgeeinrichtungen an den Sicherheitsfonds ange-
     schlossen. Der Sicherheitsfonds untersteht weiterhin
     ausschliesslich dem schweizerischen Recht und der
     Aufsicht der schweizerischen Behörden.

     6        Zentralstelle 2. Säule

     6.1      Eingegangene Anfragen und deren                        Für die Meldungen wird ein elektronisches Portal zur
     		       Behandlung                                             Verfügung gestellt, auf welchem die Daten über einen
                                                                     geschützten Zugriff mit einer vorgegebenen Struktur
     Seit Mitte 1999 haben rund 724 000 Personen eine                geladen werden. Im letzten Jahr meldeten 1 634 Ein-
     Anfrage betreffend Guthaben aus beruflicher Vorsor-             richtungen für den Dezember 2019 insgesamt 7.5 Mio.
     ge bei der Zentralstelle eingereicht. Im Geschäftsjahr          Personen mit einem Guthaben. Die gut 150 dem Sicher-
     2020 wurden mit 79 736 bearbeiteten Eingaben noch               heitsfonds zusätzlich angeschlossenen Vorsorgeein-
     einmal mehr Anfragen als im Vorjahr (74 742) erledigt.          richtungen erbringen lediglich Rentenleistungen oder
     Weiter zugenommen haben insbesondere die Anfragen               sind in Liquidation und haben bei der Zentralstelle
     von Gerichten und Anwälten zu Scheidungsverfahren.              keine Meldepflicht.

     In Art. 24a FZG werden die Vorsorge- und Freizügig-             Die Datenbestände werden durch die Zentralstelle mit
     keitseinrichtungen verpflichtet, der Zentralstelle je-          den Anfragen verglichen. Bei einer möglichen Über-
     weils im Januar alle Inhaberinnen und Inhaber der im            einstimmung einer Anfrage und der Kontomeldung
     Dezember geführten Vorsorgeguthaben zu melden.                  werden der oder die Gesuchstellende und die konto-

16   Arbeitgeberanschlusskontrollen / Sicherheitsfonds Liechtenstein / Zentralstelle 2. Säule
führende Einrichtung orientiert. Diese Parteien regeln    Abb. 8
 anschliessend die Weiterleitung des Guthabens nach        Neben Anfragen direkt von Versicherten erfolgen Anfragen
                                                           häufig auch durch Scheidungsgerichte und die weiteren nach
 den gesetzlichen Bestimmungen.
                                                           Art. 86a BVG auskunftsberechtigten Stellen.

 Bis Mitte Januar 2021 hat die Zentralstelle für 372 000
                                                                 Hinterbliebene (1 %)     Patronati (1 %)
 Gesuchstellende total 634 000 mögliche Übereinstim-
 mungen von Guthaben aus beruflicher Vorsorge loka-             Dienstleister
                                                                (12 %)
 lisieren können. Der Anteil der Anfragen, bei welchen
 mindestens ein Konto verbunden werden kann, lag wie
 bereits im Vorjahr bei 65 %. Die Zahl der zugeordneten
 Vorsorgeguthaben nahm von 93 438 auf 107 352 zu
 (ohne vergessene Guthaben). Neben Anfragen direkt                                                                 Personen
 von Versicherten erfolgen Anfragen häufig auch durch      Behörden                                                (48 %)
 Scheidungsgerichte und die weiteren nach Art. 86a BVG        (19 %)
 auskunftsberechtigten Stellen.

  6.2	
      Vergessene Guthaben                                         Anwälte
                                                                    (7 %)
                                                                                Gerichte (12 %)
 Als vergessene Pensionskassenguthaben werden
 Guthaben von Personen im Rentenalter bezeichnet,
 welche noch nicht beansprucht worden sind. Die Be-
 rechtigten solcher Guthaben werden durch die Zen-         Gestützt auf Art. 41 Abs. 3 BVG haben die Freizügig-
 tralstelle aktiv gesucht. Für Personen, welche in der     keitseinrichtungen sämtliche Guthaben nach Ablauf
 Schweiz eine Altersrente aus der staatlichen Vorsorge     von zehn Jahren ab dem ordentlichen Rücktrittsalter
 (1. Säule) beziehen, kann die Adresse über die zu-        an den Sicherheitsfonds zu überweisen. Der Sicher-
 ständigen Ausgleichskassen in Erfahrung gebracht          heitsfonds erfüllt Ansprüche auf an ihn überwiesene
 werden. Dazu werden den AHV-Ausgleichskassen pe-          Guthaben weiter, bis die versicherte Person ihr 100. Al-
 riodisch die ihnen zugeordneten Personen mit einem        tersjahr vollendet hat oder vollendet hätte. Anschlies-
 Vorsorgeguthaben für die Zuordnung der Adressda-          send sind die Ansprüche verjährt (Art. 41 Abs. 4 und
 ten zugestellt. Im Berichtsjahr wurden den AHV-Aus-       5 BVG). Soweit die Guthaben nicht geltend gemacht
 gleichskassen Daten zu den nächsten Jahrgängen für        werden, finanziert der Sicherheitsfonds aus diesen die
 die Adresssuche übermittelt.                              Zentralstelle 2. Säule (Art. 12a SFV).

 Abb. 9                                                    n Anfragen
 Anfragen und zugeordnete Guthaben pro Jahr                n Verbundene Guthaben
 (inkl. vergessener Guthaben)

100000

90000

80000

70000

60000

50000

40000

30000

20000

10000

     0
                  07      08     09      10   11     12    13     14      15     16      17     18       19      20

                                                                                                 Zentralstelle 2. Säule   17
Bis Ende 2020 wurden dem Sicherheitsfonds von 70        werden (2019: 581 Guthaben über 4.9 Mio. CHF). Bei
     Einrichtungen insgesamt 26 188 Guthaben übertra-        Tod der versicherten Person erfolgt die Auszahlung
     gen. Der überwiegende Teil der Guthaben stammt von      an die Begünstigten. War die Person jedoch erst nach
     der Auffangeinrichtung. Per Ende 2020 wurden vom        dem ordentlichen Rücktrittsalter verstorben und seit
     Sicherheitsfonds 23 881 Guthaben über total 159.1       Erreichen des ordentlichen Rücktrittsalters keiner
     Mio. CHF geführt. Die Guthaben werden mit dem von       Erwerbstätigkeit mehr nachgegangen, oder war die
     der Auffangeinrichtung für die Freizügigkeitskonten     Person sogar erst mehr als fünf Jahre nach dem or-
     verwendeten Zinssatz verzinst.                          dentlichen Rücktrittsalter verstorben, dann hätten die
                                                             Guthaben von der Person noch zu Lebzeiten bezogen
     Der Sicherheitsfonds bezahlt die Guthaben weiter-       werden müssen. Die Auszahlung der Guthaben erfolgt
     hin an die Berechtigten aus. Im Jahr 2020 konnten       entsprechend in den Nachlass statt an die Begüns-
     429 Guthaben über insgesamt 3 Mio. CHF ausbezahlt       tigten.

     7         Verbindungsstelle

     Seit Mitte 2002 ist der Sicherheitsfonds für den Be-    BVG eingereicht. Die Zahl der eingereichten Anfragen
     reich der beruflichen Vorsorge Verbindungsstelle zu     betrug 2020 8 928 (Vorjahr 8 949). Bei 379 Anfragen er-
     den Mitgliedstaaten der EU und der EFTA. Im Rahmen      übrigte sich eine Abklärung der Sozialversicherungs-
     des Abkommens über die Personenfreizügigkeit zwi-       pflicht, da die Personen entweder in einen Drittstaat
     schen den Staaten der Europäischen Gemeinschaft         ausgereist oder über 59 respektive 60 Jahre alt waren
     und der Schweiz sind am 1. Juni 2007 einschränkende     und damit ihr Guthaben als Alterskapital beziehen
     Bestimmungen über die Barauszahlung bei definiti-       konnten. Die Verbindungsstelle hat in 8 331 Fällen
     vem Verlassen der Schweiz und der Ausreise in einen     (Vorjahr 8 352) das Ergebnis der Abklärungen der aus-
     EU- oder EFTA-Staat in Kraft getreten. Das Vereinigte   ländischen Behörden erhalten. 5 838 Personen waren
     Königreich trat am 31. Januar 2020 aus der EU aus.      nicht obligatorisch versichert und konnten somit auch
     Nach Ablauf der Übergangsfrist am 31. Dezember          den obligatorischen Teil ihrer Freizügigkeitsleistung
     2020 sind diese Bestimmungen nicht mehr anwend-         bar beziehen. Für 2 493 Anfragen war aufgrund einer
     bar und damit ist eine Barauszahlung von BVG-Gut-       Unterstellung unter die Sozialversicherung im Aus-
     haben für Personen, welche sich im Vereinigten Kö-      reiseland der BVG-Anteil der Freizügigkeitsleistung in
     nigreich niedergelassen haben, ohne Einschränkung       der Schweiz zu blockieren. 577 Anträge waren Ende
     möglich. Eine Abklärung der Sozialversicherungs-        2020 pendent, weil die zur Bearbeitung notwendigen
     pflicht ist nicht mehr notwendig.                       Unterlagen nicht vollständig eingereicht wurden. Der
                                                             Anteil der Anfragen von Personen, welche nach Por-
     Personen, welche die Schweiz Richtung EU bzw. EFTA      tugal ausgereist sind, liegt auch 2020 bei gut einem
     verlassen, können bei der Verbindungsstelle ein An-     Drittel.
     tragsformular für die Abklärung der Sozialversiche-
     rungspflicht im entsprechenden Land einreichen.         In der EU besteht für Personen mit Versicherungs-
     Die Verbindungsstelle übermittelt die Anfragen an       zeiten in mehreren Ländern im Leistungsfall ein be-
     die zuständigen ausländischen Stellen, welche abklä-    sonderes Feststellungsverfahren zur Koordination der
     ren, ob die antragstellenden Personen obligatorisch     Versicherungen der betroffenen Länder. Die Schweiz
     sozialversichert sind. Für Frankreich hat die antrag-   nimmt aufgrund der bilateralen Verträge an diesem
     stellende Person die Bestätigung über ihre Sozialver-   Verfahren teil, wobei in erster Linie die AHV invol-
     sicherungspflicht selbst bei der zuständigen Behörde    viert ist. Vereinzelt wird jedoch auch der Sicherheits-
     einzuholen. Sobald die Verbindungsstelle das Abklä-     fonds einbezogen. In diesem Fall werden die Daten
     rungsergebnis erhalten hat, informiert sie sowohl die   der betroffenen Personen mit den Kontomeldungen
     antragstellende Person als auch die Einrichtungen der   der Zentralstelle 2. Säule verglichen. Bei Überein-
     beruflichen Vorsorge.                                   stimmung werden die Formulare an die betreffende
                                                             Einrichtung weitergeleitet. Im Berichtsjahr hat die
     Seit dem 1. Juni 2007 haben 75 516 Personen einen An-   Verbindungsstelle 87 (Vorjahr 109) sogenannte E-
     trag für die Abklärung der Sozialversicherungspflicht   Formulare (E 210, Mitteilung über Rentenbewilligung
     in einem EU- oder EFTA-Staat beim Sicherheitsfonds      bzw. -ablehnung) aus der EU beantwortet.

18   Zentralstelle 2. Säule / Verbindungsstelle
Abb. 10                                                                                          n Eingegangene Anfragen
Anfragen bei der Verbindungsstelle pro Jahr                                                      n Erledigte Anfragen

 9 000
 8 500
 8 000
 7 500
 7 000
 6 500
 6 000
 5 500
 5 000
 4 500
 4 000
 3 500
 3 000
 2 500
 2 000
 1 500
 1 000
  500
     0
                     09       10         11    12      13        14      15       16        17     18         19      20

Abb. 11
Aufteilung der eingegangenen Anfragen
nach Ausreiseland

                                       Übrige (10 %)        Österreich (2 %)

                                                                              Deutschland (14 %)
                          Ungarn (3 %)

                       Polen (4 %)
                                                                                           Spanien (5 %)

                                                                                          Frankreich (9 %)

                                                                                       Grossbritannien (3 %)
              Portugal (35 %)

                                                                        Italien (15 %)

                                                                                                           Verbindungsstelle   19
8        Aus der Tätigkeit der Organe

      8.1	
          Stiftungsrat                                         8.2	
                                                                    Geschäftsleitender Ausschuss (GA)

     Im Rahmen der Gesamterneuerungswahlen für die             Der GA ist das geschäftsführende Gremium der Ver-
     Amtsperiode 2020 bis 2024 wurden die Herren Frédéric      einigung der Branchenverbände zur Durchführung
     Pittet (Schweizerischer Arbeitgeberverband) und Luc       des Sicherheitsfonds. Er stellt die fachtechnische Be-
     Abbé-Decarroux (Fédération des Entreprises Roman-         ratung der Durchführungsstelle sicher und bestimmt
     des) auf Anfang 2020 neu in den Stiftungsrat gewählt.     deren Praxis. Zu seinen Kernaufgaben gehört die
     Sämtliche bisherigen Mitglieder, welche sich für eine     Überwachung und Begleitung der Tätigkeit der Durch-
     weitere Amtsperiode zur Wahl stellten, wurden vom         führungsstelle. Basis dazu ist deren regelmässige Be-
     Bundesrat bestätigt. Herr Frédéric Pittet trat auf Ende   richterstattung über das Beitragswesen, laufende In-
     2020 aus dem Stiftungsrat zurück.                         solvenzfälle sowie die Tätigkeiten bei der Zentral- und
                                                               der Verbindungsstelle 2. Säule. Der GA nimmt zudem
     An der ordentlichen Jahressitzung vom 12. März 2020       jährlich zuhanden des Stiftungsrats die Jahresrech-
     genehmigte der Stiftungsrat die Jahresrechnung und        nung, den Geschäftsbericht und den Revisionsbericht
     den Jahresbericht für das Jahr 2019. Die Mitglieder       ab. Er genehmigt das Budget der Durchführungsstelle
     des Geschäftsleitenden Ausschusses wurden für die         und schlägt dem Stiftungsrat die Beitragssätze der ver-
     Amtszeit bis 2023 bestätigt. Als Nachfolger von Tho-      schiedenen Aufgabengebiete vor.
     mas Buser wurde Walter Zandona (Vertreter des Ver-
     sicherungsverbandes) neu in den Ausschuss gewählt.        Im März 2020 wurde Walter Zandona vom Stiftungsrat
     Weiter beschloss der Stiftungsrat die Beitragssätze       als Vertreter des Versicherungsverbandes neu in den
     für die Abrechnung mit dem Sicherheitsfonds für das       GA gewählt. Sämtliche bisherigen Mitglieder, welche
     Jahr 2021 zuhanden der Oberaufsichtskommission. Er        sich für eine weitere Amtsperiode zur Wahl stellten,
     beantragte die Beibehaltung der Sätze von 0.12 % für      wurden vom Stiftungsrat bestätigt.
     die Zuschussleistungen und von 0.005 % für die Insol-
     venzleistungen und die anderen Aufgaben. Die Ober-        Der GA hielt im Jahr 2020 fünf ordentliche Sitzungen
     aufsichtskommission genehmigte die Beitragssätze im       ab, an welchen er die Geschäfte für den Stiftungsrat
     Mai 2020 in der vorgeschlagenen Höhe.                     vorbereitete. Er befasste sich mit den Abläufen bei der
                                                               BVG-Anschlusskontrolle durch die Ausgleichskassen
     Der Stiftungsrat beliess den technischen Zinssatz zur     und der Wiederanschlusskontrolle durch die Auffang-
     Bestimmung der Vorsorgekapitalien der Rentenbezü-         einrichtung. In verschiedenen Fällen entschied der GA
     gerinnen und -bezüger auf den Abschluss 2020 bei          über das Vorgehen in Sachen Verantwortlichkeiten und
     1.5 % (BVG 2015 GT).                                      anderen im Rahmen von Liquidationen geführten Ge-
                                                               richtsverfahren. Weitere Themen waren die Korrektur
     Im Berichtsjahr bestätigte der Stiftungsrat die Praxis,   von Zuschussabrechnungen zu Selbstständigerwer-
     dass auch gestützt auf Art. 58 Abs. 5 BVG nicht zu-       benden, die Finanzierung von Leistungsfällen bei der
     schussberechtigte Selbstständigerwerbende den Bei-        Auffangeinrichtung, welche vor dem Zeitpunkt des
     trag zur Finanzierung dieser Leistungen zu entrichten     Zwangsanschlusses eingetreten waren (Art. 12 BVG),
     haben. Im Insolvenzbereich entschied der Stiftungsrat     das Verhältnis einer Versicherungsdeckung zum Fehl-
     über die Mitunterzeichnung einer Vereinbarung zur         betrag in einer Vorsorgeeinrichtung, das Vorgehen für
     Regelung von Versichertenleistungen bei einer nicht       die Abklärung der Versicherungssituation bei Ausreise
     zahlungsunfähigen Vorsorgeeinrichtung. Er befasste        aus der Schweiz und die Vorgaben für die Neugestal-
     sich weiter mit den Vorgaben zur Auszahlung von vom       tung der Homepage des Sicherheitsfonds.
     Sicherheitsfonds geführten Guthaben und mit einer
     bei der OAK BV eingereichten Aufsichtsbeschwerde im
     Zusammenhang mit einer Bestätigung zur Versiche-
     rungsunterstellung nach Ausreise aus der Schweiz.

     Die Geschäftsstelle orientierte den Stiftungsrat an
     dessen vier Sitzungen sowie mit drei Zwischenberich-
     ten über den aktuellen Stand der Arbeiten bei den
     einzelnen Aufgabengebieten. Im Oktober 2020 führte
     der Stiftungsrat zusammen mit dem Geschäftsleiten-
     den Ausschuss eine Ausbildungsveranstaltung zu den
     Aufgaben des Sicherheitsfonds durch.

20   Aus der Tätigkeit der Organe
8.3    Durchführungsstelle

Die Durchführungsstelle bereitet die Geschäfte für
den Stiftungsrat und den Geschäftsleitenden Aus-
schuss vor und setzt die Entscheide um. Für die Erle-
digung der dem Sicherheitsfonds übertragenen Auf-
gaben steht sie in regelmässigem Kontakt mit den ihr
angeschlossenen Einrichtungen und den verschiede-
nen Aufsichtsbehörden. Im Insolvenzbereich werden
die Liquidationsverfahren der Vorsorgeeinrichtungen
mit Leistungen des Sicherheitsfonds eng begleitet
und es wird geprüft, ob Verantwortlichkeiten an ei-
nem allfälligen Schaden bestehen könnten. Bei der
Bearbeitung der Insolvenzdossiers sind immer wieder
Abklärungen mit der Vorsorgeeinrichtung notwendig,
und im Bedarfsfall werden die versicherten Löhne mit
den Daten der AHV-Ausgleichskassen abgeglichen.

Die Abklärungen zur Versicherungspflicht bei Ausreise
in ein EU- oder EFTA-Land als Voraussetzung für die
Barauszahlung erfolgen mit den betroffenen Ländern
laufend. Der Sicherheitsfonds ist als Zentralstelle 2.
Säule und als Verbindungsstelle 2. Säule Anlaufstelle
für viele Personen mit generellen Fragen zur beruf-
lichen Vorsorge. Allein über die Website des Sicher-
heitsfonds werden jährlich rund 25 000 Anfragen
per E-Mail beantwortet. Pro Woche beantwortet die
Durchführungsstelle zudem über 1 000 telefonische
Anfragen.

Aufgrund des hohen Arbeitsanfalls bei der Zentral-
stelle 2. Säule und der Verbindungsstelle mussten
diese Teams im Jahr 2020 weiter verstärkt werden.

                                                         Aus der Tätigkeit der Organe   21
9        Anlagen

     Die Grundsätze der Anlagepolitik des Sicherheitsfonds     Die Anlagen des Sicherheitsfonds werden über die ZKB
     basieren auf einer ALM-Studie aus dem Jahr 2015. In       verwaltet. Die Performance lag bei 3.86 % (Benchmark
     den Jahren 2017 und 2019 wurde die Anlagestrategie        3.59 %) und die Vermögensverwaltungskosten betra-
     leicht angepasst. Auf der Basis von zwei Teilstrategien   gen 0.13 % der Vermögensanlagen. Weitere Angaben zu
     für die beiden Bereiche Fondsreserve sowie Rentenka-      den Anlagen sind aus dem Anhang zur Jahresrechnung
     pitalien und vergessene Guthaben werden die Anlagen       ersichtlich.
     kapitalgewichtet in einer Gesamtstrategie umgesetzt.
     Ausgangspunkt ist eine einfache, grösstenteils passi-
     ve und möglichst kostengünstige Umsetzung. Inves-
     titionen erfolgen ausschliesslich in die Hauptkatego-
     rien Liquidität, Obligationen, Aktien und Immobilien.
     c-alm AG berät den Sicherheitsfonds in Anlagefragen.
     PPCmetrics AG fungiert als Investment Controller.

     10       Beschwerden

     Am 23. August 2019 reichte die Sammelstiftung BVG         Schluss, dass der Sicherheitsfonds die rechtlichen Vor-
     der Allianz gegen eine Verfügung des Sicherheitsfonds     gaben eingehalten habe, und verwies die Person auf
     Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht ein. Auf-        den Gerichtsweg.
     grund des längeren Beitragsausstandes wurde die Si-
     cherstellung für zwei leitende Angestellte verweigert.    Ein ehemaliger Stiftungsrat einer insolventen Vorsor-
     Die Allianz stellt sich gegen diese Leistungsverweige-    geeinrichtung verlangte vom Sicherheitsfonds, dass
     rung. Das Verfahren ist vor dem Bundesverwaltungs-        gegen den Liquidator der Vorsorgeeinrichtung Strafan-
     gericht hängig.                                           zeige einzureichen sei. Der Sicherheitsfonds lehnte das
                                                               Begehren ab, da er keine Hinweise für einen solchen
     Im Berichtsjahr reichte eine Person gegen den nega-       Schritt sieht. Der ehemalige Stiftungsrat reichte in der
     tiven Bescheid betreffend ihre Sozialversicherungsun-     Folge Rechtsverweigerungsbeschwerde beim Bundes-
     terstellung im Ausreiseland eine Beschwerde bei der       verwaltungsgericht ein. Das Gericht wies in einem Zwi-
     OAK BV ein. Die Person war im Zeitpunkt der frühest-      schenentscheid das Begehren um unentgeltliche Pro-
     möglichen Prüfung drei Monate nach der Ausreise aus       zessführung ab. Das Bundesgericht trat auf die gegen
     der Schweiz nicht versichert. Im effektiven Zeitpunkt     diesen Zwischenentscheid erhobene Beschwerde nicht
     der Prüfung war sie dann aber der staatlichen Alters-     ein. Die materielle Prüfung der Beschwerde liegt nun
     versicherung unterstellt, sodass der Bescheid des Si-     beim Bundesverwaltungsgericht.
     cherheitsfonds negativ ausfiel. Die OAK BV kam in
     ihrer Antwort an die beschwerdeführende Person zum

     11       Gesetzgebung

     Im Berichtsjahr gab der Sicherheitsfonds eine Stel-       Altersgutschriften vorgeschlagene Aufhebung der
     lungnahme zum Entwurf des Bundesrats zur BVG-             Zuschüsse bei ungünstiger Altersstruktur erachtet
     Reform ab. Direkt betroffen ist der Sicherheitsfonds      der Sicherheitsfonds als folgerichtig.
     bei der Umsetzung des vorgeschlagenen Renten-
     zuschlages. Dazu wurden verschiedene technische
     Anmerkungen gemacht. Die mit der Anpassung der

22   Anlagen / Beschwerden / Gesetzgebung
12       Kommentar zur Jahresrechnung

Die Darstellung der Jahresrechnung hat gegenüber           BV – 02/2013) betragen wie im Vorjahr 13 Basispunkte.
dem Vorjahr keine wesentliche Änderung erfahren.           Die Kostentransparenzquote liegt bei 100 %.

Im Berichtsjahr wurden die Beiträge über das Bemes-        Der Verwaltungsaufwand nahm von 10.3 auf 10.2 Mio.
sungsjahr 2019 abgerechnet, für welches folgende           CHF leicht ab, wobei dies allein auf dem Rückgang der
Beitragssätze gültig waren: 0.12 % (Vorjahr 0.1 %) für     externen Rechtsverfolgungskosten um gut 800 000
den Beitrag für ungünstige Altersstruktur bzw. 0.005 %     CHF beruhte. Bei der internen Verwaltung resultierte
(unverändert) für den Beitrag für Insolvenzen und üb-      aus den Mehrarbeiten bei der Zentral- und der Ver-
rige Leistungen.                                           bindungsstelle eine erneute deutliche Zunahme der
                                                           Kosten. Mehrarbeiten resultierten nicht nur aufgrund
Die Rechnungsablage erfolgt stichtagsbezogen, d. h.,       des erneuten Anstiegs der Anfragen, sondern auch zur
eine Abgrenzung der verschiedenen Bemessungsjah-           Vorbereitung der Daten zur Adresssuche von Berech-
re ist nur statistisch möglich. Infolge von Fristerstre-   tigten an vergessenen Guthaben.
ckungen laufen die diversen Bemessungsjahre inein-
ander über.                                                Gesamthaft zeigt die Erfolgsrechnung dank des posi-
                                                           tiven Anlageergebnisses einen Überschuss von 30.1
                                                           Mio. CHF (Vorjahr 96.1 Mio. CHF).
12.1     Erfolgsrechnung

                                                           12.2    Bilanz
Die Betriebsrechnung mit den Beiträgen, Zuschüssen,
Insolvenzen, den vergessenen Guthaben sowie den
Entschädigungen an die Auffangeinrichtung und die          Die Vermögensanlagen liegen um 27.7 Mio. CHF über
Ausgleichskassen zeigt einen Ausgabenüberschuss            dem Vorjahr. Gleichzeitig nahm auch die Liquidität
von rund 8.4 Mio. CHF (Vorjahr 29.2 Mio. CHF). Die         bei der Geschäftsstelle um 14.9 Mio. CHF zu. Trotz der
deutliche Verbesserung ergab sich im Wesentlichen          Übernahme eines neuen Rentenbestandes hat die
aus den höheren Beitragseinnahmen für Zuschüsse            Rückstellung für Rentenleistungen um 6.3 Mio. CHF
infolge ungünstiger Altersstruktur.                        abgenommen. Die vergessenen Guthaben (Freizügig-
                                                           keitsleistungen nach Art. 41 BVG) sind im Berichtsjahr
Der Aufgabenbereich Zuschüsse (inklusive Entschä-          um 17.7 Mio. CHF angestiegen.
digung der Anschlusskontrollen) weist dank der
höheren Beitragseinnahmen neu einen Einnahmen-             In den Verbindlichkeiten gegenüber Vorsorgeein-
überschuss von rund 8.3 Mio. CHF aus (Vorjahr Aus-         richtungen sind wiederum vorzeitig eingegangene
gabenüberschuss von 12.1 Mio. CHF). Die Insolvenz-         Zahlungen für die per Mitte 2021 fälligen Beiträge an
rechnung weist einen Ausgabenüberschuss von 11.4           den Sicherheitsfonds für das Abrechnungsjahr 2020
Mio. CHF aus (Vorjahr 15.4 Mio. CHF).                      enthalten.

Bei den Rentenleistungen resultiert im Gegensatz           Die Wertschwankungsreserve (20 % auf den Rückstel-
zum Vorjahr (plus 2.1 Mio. CHF) ein negatives Ergeb-       lungen für Rentenleistungen und den vergessenen
nis von 1.7 Mio. CHF.                                      Guthaben) nahm von 100.6 auf 102.9 Mio. CHF leicht
                                                           zu.
Im Berichtsjahr sind 20.7 Mio. CHF an vergessenen
Guthaben an den Sicherheitsfonds übertragen wor-           Mit dem Überschuss von 30.1 Mio. CHF stieg die
den (Vorjahr 23 Mio. CHF). Knapp 3.0 Mio. CHF an           Fondsreserve um diesen Wert an. Per 31. Dezember
vergessenen Guthaben konnten ausbezahlt werden             2020 beträgt sie 704.9 Mio. CHF.
(Vorjahr 4.9 Mio. CHF). Die verbleibenden Guthaben
werden bis zu einer möglichen Auszahlung bzw. einer
zulässigen Auflösung in der Bilanz zurückgestellt und
verzinst.

Die Finanzrechnung zeigt einen Anlagegewinn von
48.7 Mio. CHF (Vorjahr 135.6 Mio. CHF). Das Vermögen
wird grösstenteils passiv angelegt. Der Anlageerfolg
entspricht einer Performance von 3.86 % (zeitgewich-
tete Rendite [TWR]; Benchmark 3.59 %). Die ausgewie-
senen Vermögensverwaltungskosten (Weisung OAK

                                                                                    Kommentar zur Jahresrechnung    23
13       Jahresrechnung in Zahlen

     13.1     Erfolgsrechnung

                                                                             2020              2019
                                                                               CHF               CHF

                    Betriebsrechnung
                    Beiträge für Zuschüsse                           188 176 124.10    154 688 099.25
                    Zuschüsse ungünstige Altersstruktur             –170 525 515.55   –158 217 040.75
                    Entschädigung Ausgleichskassen
                    und Auffangeinrichtung                            –9 381 393.25     –8 529 915.00
                    Nettoergebnis Zuschüsse                            8 269 215.30    –12 058 856.50
                    Beiträge für Insolvenzen / Übriges		              43 132 976.88     41 505 989.53
                    Insolvenzleistungen Versichertenkollektive		     –38 223 167.34    –58 147 012.35
                    Insolvenzzahlungen Vorsorgeeinrichtungen		         –465 280.55       –164 248.20
                    Insolvenzaufwände bei Rentenübernahmen		         –15 944 208.22     –8 233 509.00
                    Bildung Wertschwankungsreserven auf
                    Rentenübernahmen		                                –3 379 823.70     –1 646 119.17
                    Rückzahlungen Insolvenzleistungen                  3 506 811.53     11 247 302.87
                    Nettoergebnis Insolvenzen                        –11 372 691.40    –15 437 596.32
                    Rentenleistungen                                 –29 741 424.15    –29 276 117.60
                    Kapitalleistungen                                    –51 877.96      –286 571.05
                    Ertrag aus Rückversicherungsleistungen               221 911.40        296 212.25
                    Veränderung Rückstellung für Rentenleistungen     23 222 085.10     26 114 732.80
                    Auflösung Wertschwankungsreserven                  4 633 325.00      5 212 634.60
                    Nettoergebnis laufende Renten                     –1 715 980.61      2 060 891.00
                    Eingegangene Guthaben		                   20 668 512.67             22 967 827.81
                    Ausbezahlte Guthaben		                    –2 950 451.66             –4 864 434.79
                    Zuweisung vergessene Guthaben an Bilanz		–17 718 061.01            –18 103 393.02
                    Zinsen auf vergessenen Guthaben		–14 445.55                          –129 184.15
                    Bildung Wertschwankungsreserven
                    auf vergessene Guthaben                   –3 546 501.30             –3 646 515.43
                    Nettoergebnis vergessene Guthaben 		      –3 560 946.85             –3 775 699.58
                    Ergebnis Betriebsrechnung                –8 380 403.56            –29 211 261.40

                    Finanzen / Diverses
                    Kapital- und Wertschriftenertrag                  22 804 250.21     24 687 217.06
                    Realisierter Kurserfolg                            5 902 442.01      3 950 085.84
                    Nicht realisierter Kurserfolg                     21 635 272.36    108 655 095.78
                    Wertschriftenkosten                               –1 657 060.31     –1 692 052.10
                    Nettoerfolg Kapital und Wertschriften             48 684 904.27    135 600 346.58
                    Übriger Erfolg                                         3 598.82           940.55
                    Ergebnis Finanzen / Diverses                    48 688 503.09     135 601 287.13

24   Jahresrechnung in Zahlen
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